Nr. 2202. Y. 1895. Kirchliches Verordnungs-Matt für die Lavanter Diöceje. Inhalt: I. Ankündigung der heurigen Pricster-Exercitien und Einladung zu denselben. — II. Erlass des k. f. Finanz-Ministeriums betreffs Stempelfreiheit der Matrikelauszüge für den amtlichen Gebrauch. — III. Geueralbericht der österr. Gesellschaft vom Rothen Kreuze. — IV. Diöcesan-Nachrichten. I. Ankündigung der heurigen Priester-Erercitien und Einladung ;u denselben. 1. Die diesjährigen Pricster-Exercitien werden in der Priesterhaus-Kirche zum Hl. Aloisius in Marburg unter der Leitung eines tüchtigen Exhvrtators aus der Redeinptoristen-Congregation am Montage den 19. August abends beginnen und am Freitage den 23. d. M. morgens geschlossen. Damit für die entsprechende Unterbringung und Verpflegung der Theilnehmer rechtzeitig Vorkehrungen getrosten werden können, sind die diesfälligen Anmeldungen im Wege der F. B. Decanalämter längstens bis zum 15. August l. I. au das F. B. Ordinariat zu leiten. 2. Wie alljährlich so lade Ich auch Heuer die hochw. Herrn Seelsorger zur recht zahlreichen Theil-nahme an den so scgensvollen und gnadenreichen Geistesübungen in väterlicher Liebe ein, indem Ich zugleich Hinweise auf Meine diesbeziehentlichen Einladungen im Kirchl. Verordnungs-Blatt 1890 Nr. V. S. 3; im Circulare vom 20. Juli 1891 Nr. 1428; ferner in Kirchl. Verordnungsblättern 1892 Nr. IV. S. 4 ; 1893 Nr. IV. S. 3 sq. und 1894 Nr. V. S. 7 sq. Welcher katholische Priester wäre nicht überzeugt von dem reichlichen Segen, den die geistlichen Exercitien im Gefolge haben? Sie erneuern und erfrischen das geistige Leben, verhindern das Versinken in das alltägliche Einerlei der Gewohnheiten, reinigen die verborgensten Falten des Gewissens, richten die Gedanken auf himmlische Dinge, befördern heilige Entschlüsse und Vorsätze, spornen zum Wandel im Hl. Glauben, im Hl. Hoffen und Lieben an, prägen das Bildnis des göttlichen Heilandes mehr und mehr der Seele des Exercitande» ein. Der Priester, welcher das geistliche Exercitium freudig vornimmt, gewinnt für seinen hohen und heiligen Beruf neuen Eifer, erhält neue Kraft, so dass er fortan die Beschwerden seines Standes wieder viel leichter erträgt, und wieder viel sicherer die richtigen Mittel anwendet zur Selbstheiligung und zur Heiligung der ihm anvertrautcn Seelen. Heute, wo Ich diesen Aufruf schreibe, feiert die Kirche das glorreiche Andenken des hl. Ignatius von Loyola, der in dcr einsamen Felsenhöhle von Manresa unter strengen Bußübungen und unter anhaltendem Gebete das wundervolle Buch der geistlichen Exercitien verfaßte, in welchem jeder Satz den Stempel der Heiligkeit trägt und auf christliche Vervollkommnung abzielt. Papst Paul III. bestätigte am 31. Juli 1548 diese geistlichen Hebungen in seinem Schreiben »Pastoralis officii curami! folgenden Worten: »Nos igitur, qui documenta et Excercitia huiusmodi examinari fecimus et quae testimonio ac relatione dilecti filii nostri Joannis Tit. S. Clementis, Presbyteri Cardinalis . . Nobis desuper facta, pietate ac sanctitate plena, ad aedificationem et spiritualem profectum fidelium valde utilia et salubria esse et fore comperimus: debitum etiam respectum ad fructus uberes, quos Ignatius et ab ipso instituta societas in Ecclesia Dei ubique gentium producere non cessant, et ad maximum adiumentum, ([uod ad id praedicta Exercitia attulerunt, non immerito habentes ; hujusmodi supplicationibus inclinati, Exercitia praedicta, tenore praesentium, ex certa scientia Nostra, approbamus, collaudamus ac praesentis scripti patrocinio communimus; hortantes plurimum in Domino omnes et singulos . . Christi fideles ubilibet constitutos, ut tam piis Exercitiis uti et illis instrui devote velint. . . Mandantes universis et singulis locorum Ordinariis . . quatenus ipsi . . cuivis de Societate praedicta vel aliis, quorum intererit, in praemissis spiritualibus Exercitiis, efficacis defensionis praesidio assistentes, faciant auctoritate Nostra illos dicta concessione et approbatione pacifice frui et gaudere : non permittentes eos . . molestari ; contradictores quoslibet et rebelles per censuras et poenas ecclesiasticas ac alia opportuna iuris remedia, appellatione postposita, compescendo«. (Exercitia Spiritualia S. P. Ignatii de Loyola. Ratisbonae, MDCCCLV. Pag. XXVIII. sqq.) Diese geistlichen Hebungen bergen in std) den hohen Wert und die reife Frucht der Erfahrung. Sie sind ein Gemeingut der ganzen katholischen Kirche geworden. Niemand anderer als ein heiliger Carl von Borromä und ein heiliger Franz von Sales haben deren Hebung den Geistlichen wie den Laien wärm-stens ans Herz gelegt. Ja, wenn wir, theuerste Mitbrüder im Herrn, diesen Hebungen gewissenhaft obliegen, bringen sie uns and) ltodj den Segen des Gehorsams. Säumen wir darum nicht, dem Rufe und Wunsche der Kirche zu folgen, die ihre Diener so oft und so eindringlich und nad)drücklid) zur Theilnahme ein den Hl. Exereitien einladet. Venite ergo, Dilectissimi, seorsum in desertum locum et requiescite pusillum (Marc. 6: 31) ad pedes divini Salvatoris, de quo s. evangelista adnotat: Dimissa turba ascendit,, in montem, solus orare. Vespere autem facto, solus erat ibi. (Matlh. 14, 23). Marburg, am Feste des Hl. Ignatius den 31. Juli 1895. t Michael, Fürstbischof. II. Grilih des h. lt. Firiant-Mimsteriums lielreffcild Dir Ätkmprlfrriyrit Der MalrikriMSjjjgr für Dm amtlichrn Gebrauch. Die hochlvbl. k. k. Statthalterei in Gräz hat unterm 3. Juli 1895 Z. 17.741 folgendes Schreiben anhergerichtet: ' , „Anverwahrt wird dem hochwnrdigcn Fürstbischöflichen Ordinariate eine Abschrift des von der k. k. Finanz-Landes-Direction in Graz mit Note vom 22. Juni 1895 Z. 9948 anher mitgetheilten Erlasses des hohen k. k. Finanz-Ministeriums vom 7. Juni 1894 Z. 24.914 betreffend die Stempelfreiheit der zu einem amtlichen Gebrauche von Seite einer öffentlichen Behörde Requirierten Matrikenauszüge zur gefälligen Kenntnisnahme und weiteren Veranlassung diensthvfllich übermittelt." , Der obangezogene Erlass des k. k. Finanz-Ministeriums lautet nun: „Ans Anlass eines speciellen Falles wird eröffnet, daß Matrikelauszüge (Tarifpvst 73. Geb.-G.) welche von Seite einer öffentlichen Behörde, einem Gerickste (einem k. k. Notar in der Eigenschaft als Gerichts-commissär) oder einem Amte zu einem amtlichen Gebrauche und nicht zur Ansfolgung an eine Partei gefordert werden, gemäß Tarifpvst 117. 1 it. "stf. Geb.-G. für den Gebrauch, zu dem sie beigebracht werden müssen, die bedingte Stempelfreiheit genießen. , Die von öffentlichen Behörden, Gerichten und Ämtern requirierten Matrikelauszüge werden daher nur dann stempelfrei auszufertigcn sein, wenn diese Ausfertigung ausdrücklich zu einem amtlichen Gebrauche begehrt wird. Auf den hienach stempelfrei ausgefertigten Matrikclauszügcn sind gemäß Punkt 5. der Vor-erinnerungen zum Tarif des Gcbiirengesetz'es vom 9. Februar 189Ö stets der Rainen der Behörde oder des Amtes, über dessen Ersuchen die Ausfertigung erfolgt, die Daten des Ersüchschreibens und der Umstand, daß ber Matrikelauszug zu einem amtlichen Gebrauche bestimmt ist, eventuell ber im Requisitionsschreiben ausgebrückte speeielle Zweck, welchem berselbe zu bienen hat, beutlich ersichtlich zu machen. Soll ein solcher, zu einem amtlichen Gebrauche stempelfrei ausgefertigter Matrikelauszug nachträglich zu einem anberat Gebrauche uertoenbet, iusbesoubere au eine Partei ausgefolgt werben, so ist gemäß § 12. uub ber Anmerkung zur Tarifpvst 117. Geb.-G. vor biefeitt Gebrauche, beziehungsweise ber Aus* folguug an bie Partei bie in ber Tarifpost 73 Geb.-G. festgesetzte Stempelgebür bttrch vorschriftsmäßige Ver- weubung von Stempelmarken (§ 4. p. 3. § 5 lit. 6. bann §§ 6 mtb 7 ber Fiuanz^Miuisterial-Verorbuung vom 28. März 1854 R.-G.-Bl. Nr. 70) zu entrichten". Wirb ben Wohlehrwürbigeu Matrikensühreru zur genauesten Darnachachtuug mitgetheilt. III. Sechzehnter General-Kericht der österreichischen Gesellschaft vorn Kothen Kreuze. Wien 1895. Dieser 158 Seiten umfasseube Bericht bespricht bie Geschäftsgebarung ber rühmenswerten Gesellschaft für bie Zeit vom 1. März 1894 bis zum 28. Februar 1895. Ihre Majestäten ber Kaiser uub bie Kaiserin, ber höchste Proteetor uub bie burchlauchtigste Proteetorin ber Gesellschaft, geruhten, wie auf S. 2 hervorgehobeu wirb, beit XV. Generalbericht hulbvollst entgegenzunehmen. Se. k. u. k. Hoheit, ber burchlanch-tigste Protector-Stellvcrtreter Herr Erzherzog Karl Lubwig anerkannte bie Leistungen ber Gesellschaft im vorangegangenen Verwaltungsjahre mit bent Befehlschreiben vom 1. Juni 1894 als segensreich. Nach beiti gegenwärtigen Staube ber Vereinsorganisation gliebert sich biese eminent patriotische Gesellschaft in 28 Stammvereine, beiten 446 Zweigvereine affiliiert siub. Die Zahl ber ben Buubesvereinen migehörenbcit orbentlicheu Mitglieber betrügt 50.029, benen noch 3726 unterstiitzenbe mtb 296 Ehren* mitgüeber beizuzählen siub. Mit freubiger Genugthuung verbleit t hervorgehoben zu werben, bass ber Laubes- unb Fraucu-Hilfsverei» in unserer engeren Heimat, im Herzogthume Steiermark, 615 ordentliche mtb 8 Ehrenmitglieder zählt. Mit Freude entnehmen wir weiters bent specifieierten Berichte, insbesondere S. 27—29, 32—33, 61—69, dass bie kirchlichen Hochstifte, ber Säcular- unb Regular Clerus in ausgezeichneter Weise in beit Reihen berjenigett vertreten siub, bie itt guten Tagen darauf bedacht siub, wie sie in beit schlimmen kriegerischen Zeiten für Kaiser unb Reich thatkräftig eiugreifen wollen. Ein besonderes Gewicht legt der Bericht auf den Beitritt ganzer Ortsgemeiuden. Wer sollte sich da nicht besonders geehrt fühlen, wenn er auf S. 5 liest, daß unsere liebe Steiermark itt dieser Richtung mit ihren 610 Gemeinden geradezu in erster Reihe steht, uub einzig nur von Mähren übertroffen wirb. Gebe Gott, unb es steht fest zu hoffen, dass bie Zukunft beit Beitritt noch recht vieler Ortsgemeinben bringen wirb. IV. Diöcesan-Uachrichteii. Investiert wurden: Herr Franz Irgl, Stadtpfarrvicar in ditti, auf die Pfarre Süßenberg; Herr Jakob Merc, Pfarrer in Kirchstütten, auf die Pfarre Reichenburg; Herr Josef Kotnik, Pfarrer in Hohemnauten, aus die Pfarre Ulimien; Herr Martin Zekar, Kaplan in Monsbcrg, auf die Pfarre hl. Dreikönig in Studeniz; Herr Alois Cilenšek, Provisor in Stoperzen, auf die ebengenaniite Pfarre. Wiederangestellt wurden die Herren Provisoren: Franz Yale n k o als Kaplan in Reichenburg und Jacob Kranjc als Kaplan in Zibika. Bestellt wurden: Herr Mathias Stoklas jun., als Provisor in Kirchstütten und Herr Josef Zagajšek, als solcher in Hohcninauthen. lieberseht wurden die Herren Kaplane: Jacob Cinglak nach Lak, Franz Kakuška nach St. Veit bei Montpreis, Lorenz Schlamberger nach Reifnik, Alois, C i z e r 1 nach Kölsch, Johann 4 oä 1 nach St. Anton in W.-B., Josef M ili ali č nach Haidin und Franz Š aloven nach Reischach. Wicdcrangcftcllt wurde der Deficientpriester Herr Franz Berglez sen. als Kaplan in Trennenberg. In dt» zeitlichen Drficientciistand trat krankheitshalber Herr Valentin Vogrinc, Kaplan in Kötsch. Ausgetreten aus dem Verbände der Lavantcr Diöccse ist Herr Mathias Vaupotič, Kaplan in Leskovez. Gestorben ist Herr Anton Štrakl, Deficientpriester, am 20. Juli im 30. Lebensjahre. Unbesetzt ist geblieben der Kaplansposten in Leskovez. F. B. Lavanter Ordinariat in Marburg den 31. Juli 1895. Fürstbischof. Druck der St. Syrillus-Buchdruckerei in Marburg.