der Staats-Ober-Realschule in Laibach für das Schuljahr 1880. Veröffentlicht durch die Direction. Laibach 1880. Buchdruckern von tg. v. Kloinmayr & Fed. Bamberg. Verlag dor Stnats-Ober-Realsfchule. Staats-Ober-Realschule in Laibach für das Schuljahr 1880. Veröffentlicht durch die Direction. Laibach 1880. Buchdruckerei von lg. v. Kleinmayr & Fed. Bamberg. Verlag der Staats-Ober-Realschule. Inlxalt. I. Die Bergwerke im römischen Staatshaushalte, vom Prof. Dr. Jos. Jul. Binder. II. Schulnachrichten, vom Director. Die Bergwerke im römischen Staatshaushalte. Ueber keinen Zweig römischer Staatsverwaltung sind wir ungenügender unterrichtet, als über den der Finanzen; spärliche, hie und da eingestreute Notizen einzelner Schriftsteller, nichts weniger als Jl(™" erschöpfende Angaben in den juristischen Schriften sind das überlieferte Materiale. Das Interesse der rhetorisch gebildeten Historiker war davon ebenso abgewandt, wie das des Publicums, für welches sie schrieben, umsomehr, seit ein Einziger im Namen des Volkes die Regierungslasten der Ge-sammtbürgerschaft ab- und sich aufgenommen hatte. Glückliche Funde von Denkmälern, Inschriften in Stein und Erz müssen diesen Mangel ersetzen und können uns einen, wenn auch nur wenig genügenden Einblick ermöglichen in die Führung und Organisation des römischen Staatshaushaltes. Rom behandelte eben einen der wichtigsten Gegenstände der Staatsverwaltung, das Finanzwesen, nie wissenschaftlich') und bildete sich dafür nie eine reine Form. Nirgends zeigt sich diese Vernachlässigung deutlicher, als im Rergwesen. Die Römer standen erstlich schon als Techniker weit hinter Griechen und Karthagern zurück. Jahrhunderte lang befanden sie sich im Besitze der von diesen eröffneten Bergwerke und haben den Betrieb, nach technischer Seite hin, nie vervollkommt.; davon sprechen nicht nur die aufgefundenen, von den Römern einst, betriebenen Erzgänge, welche an den Spuren die in der Entwicklung stehengebliebene Technik erkennen lassen, ®) sondern die Schilderungen der Schriftsteller selbst.3) Ja, auch die gebräuchlichsten Bezeichnungen sind Localbenennungen seitens der Eingebornen, welche zuerst die Erzadern aufgeschlossen hatten.4) Den Römern galt anderseits eben nur der Ackerbau als ehrenvolle5) Beschäftigung; die Arbeit im Bergwerke ward den an denselben ansässigen Völkern auferlegt, von Sklaven oder, was die ') B. Bosse, Grundzüge des Finanzwesens im römischen Staate, Braunschweig 1804, Seite 258. 2) Vgl. u. a. Much, Ein prähistorisches Kupferbergwerk auf d. Mitterberg, Wien 1870. — Reitemeier, Geschichte des Bergbaus und Hüttenwesens bei den alten Völkern, Göttingen 1785. — Sabatier F. u. L., Production de l’or, de l’argent et au cuivre choz les anciens . . . Petersbourg 1850. — Ueber denselben Gegenstand schrieben auch: Leger, Les traveaux publics, les mines et la mfetallurgie des Romains . . . Paris 1875. — C. C. Florencourt, Heber die Bergwerke der Alten, Göttingen 1785. —Völlig wertlos sind die Arbeiten Schneiders Analccta ad historiam rei metallicae, Utrecht 1788, und die von dem Obersteiger Lommers geschriebene: Wie waren die Bergwerke der Alten beschaffen? 1785.— Besser, wenn auch auf Spanien beschränkt: Bethe, conimmtatio de antiquae Hispaniae re metalUca, Göttingen 1808. — Roesinger, Ueber den Gold- und Silberreichthum des alten Spanien, Schweidnitz 1858. s) Plinius h. n. XXXIII. 41 ; XXXIV. 2; Galenus, Antid. H. 2. 4) Vgl. Anm. 3, dann Hübner, lex metalli Vipascensis. Eph. epigr. III., S. 178 u. ff. *) So rechnet es Tacitus den Cotinern zur Schande an, dass sie auf Eisen graben. (Germ. 43.) ganze Beschäftigung noch entehrender machte, in der Kaiserzeit von Sträflingen verrichtet. — So ist es erklärlich, dass wir auch die Schriften, welche diese Industrie behandelten, von Nichtrömern geschrieben finden.1) Nichts beleuchtet diese Thatsache besser als der Umstand, dass sogar die Eigenthumsfrage bezugs der Mineralschätze des Bodens eine so schwankende Beantwortung im römischen Rechte erfahren hat, dass selbst in unsern Tagen noch die Meinung, der römische Staat habe rechtlich ein Bergregal ausgeübt, ihre Vertreter findet. Bis zum Erscheinen der trefflichen Arbeiten Achenbachs (nebenbei bemerkt, des Schöpfers der preussischen Berggesetze) in der Zeitschrift für Bergrecht2) galt es als ausgemacht, dass das staatliche Bergregal im römischen Beeilte begründet sei. Wenn auch die Meinungen in unter* geordneten Fragen auseinandergiengen, so war man aber doch, seit Achenbachs Ausführungen veröffentlicht waren, darüber einig, dass das Bergregal eine Schöpfung des XII. Jahrhunderts n. Chr. sei; trotzdem wurde die Frage in jüngster Zeit wieder aufgeworfen und im Sinne des XVIII. Jahrhundertes beantwortet.3) — Nicht besser bestellt war es bisher mit der Verwaltungsgeschichte. Die massgebendsten literarischen Erscheinungen auf diesem Gebiete gehören auch erst den letzten Jahrzehnten an, und verdanken wir dieselben meist nur glücklichen Monumentalfunden. So Hübners Abhandlungen über die Bleigruben in Britannien4), Momsens Untersuchungen über die Eisenwerke in Gallien5), die betreffenden Abschnitte in Marquardts römischer Staatsverwaltung (II. Band) und in Hirschfelds Untersuchungen über römische Verwaltungsgeschichte (Berlin 1876).” In der dankendsten Weise aber wurde der jüngst in Potugal gemachte Fund einer Erzplatte, enthaltend einen Theil der »lex metalli Vipascensis«, verwertet von Hübner7), wodurch uns wieder ein bedeutend tieferer Einblick in das ganze System der Bergverwaltung verschafft wurde, als die glücklichsten Gombinationen handschriftlicher Ueber-lieferungen bisher gewähren konnten. Haben wir uns mit der Stellung des Bergwesens im römischen Staatshaushalte zu beschäftigen, so begegnet uns gleich am Beginne der Untersuchung *) Theophrasts, Posidonius’, Stratons, Philons Werke, wie das des Polybius über Spaniens Bergwerke sind verloren gegangen und nur fragmentarisch, bei anderen Schriftstellern eingestreut, erhalten. — Plinius’ und Strabons Angaben beruhen meist auf den Angaben der Genannten. 2) Zeitschrift für Bergrecht, Bonn 1859. — Das französische Berggesetz, Bonn 1869. 3) Zur Gesch. und Theorie des Bergregals v. Dr. A. Arndt, Halle 1879. — Vgl. Lit. C. Bl. 1880, Nr. 7. 4) Rhein. Mus. XU, pg. 641 u. ff. und im C. I. L., VII. Bd. 6) Bericht d. sächs. Akadein. der Wissenschaften 1852, I. 146. °) Vgl. auch Dietrich: Beitrüge zur Kenntnis des römischen Slaatspfichtersystems. Leipzig 1877, — Anzuführen wäre nocli Büdinger, Untersuchungen zur röm. Kaisergeschichte, IV., Leipzig 1870, worin die Passio SS. IV. Coronatorum in archäologischer Beziehung von Benndorf behandelt ist. Luigi Bruzzas eingehende Arbeit über die Iscrizioni dei marmi grezzi (welche Blöcke man in den Jahren 1869/70 am Steinhafen des alten Rom unter Schutt, Staub und Gerölle entdeckte) in den Annali deli’ istituto archaeologico, Rom 1870. 7) Ephemeris epigraphica. Vol. III. 1877, pg. 165—169. — Besprochen wird dasselbe Gesetz auch von Wilmans in der Zeitschrift für Bergwesen von Brassert, XIX. Jahrgg., 2. Heft, S. 217, und einem grösseren Leserkreise bekannt gemacht von Hübner in Rodenbergs Deutsche Rundschau III. 1878, 11. 11 ft. wieder eine Eigentümlichkeit, welche das bereits gekennzeichnete Verhalten der Römer zur Montanwirtschaft gut. beleuchtet. — Die Bezeichnung für Bergwerk, metallum, beziehungsweise metalla (griech. \iixaXXov und iiiiulXa) ist eben, wie die meisten darauf bezüglichen Ausdrücke, unrömisch und der Begriff, den die Bömer damit bezeichneten, ein so weiter, dass nicht nur Bergwerke auf Metalle in unserm Sinne, sondern alle Mineralgruben (Schwefel, Alaun, Kreide), ja auch Steinbrüche, sowohl Marmor- als Wetzsteinbrüche, darin enthalten sind.1) I. Was nun die Ei gen thumsfrage, der wir dabei nicht aus dem Wege gehen können, anbelangt, so konnte, nach dem Ausspruche des Rechtslehrers Ulpian, die unter der Krume liegenden Fossilien jeder 1 > Bo81‘zroc:ht' Nutzniesser eines Grundstückes gewinnen; von einem Regal also indem Sinne, dass der Staat der privilegierte Occupant herrenlosen Fossils sei, kann nicht die Rede sein. Die einzige beschränkende Bedingung war, dass man der Agricultur nicht schade.2) Gegen das Begal sprechen auch andere privatrechtliche Bestimmungen,3) und es zeugt für die richtige Auffassung der Frage seitens der Juristen, dass sie bereits das unterirdische Eigenthum vom oberirdischen trennen, derart, dass auch ein Dritter auf fremdem Boden Fossilien gewinnen könne; nur dürfe der Grundeigenthümer nicht verhindert werden, zum eigenen Gebrauche brechen zu lassen.4) So weit sich erkennen lässt, dürfte übrigens diese Theorie nur für Steinbrüche Geltung gehabt haben. Trotzdem fehlt es eigentlich an einer bestimmt ausgesprochenen Definie-rung des Privatrechts auf der einen und des Staatsrechts auf der ändern Seite. Nach diesen bei den Juristen niedergelegten Bechtsanschauungen konnte also der Staat neben den Privaten nur höchstens selbst als Bergwerksunternehmer im grossen Stile auftreten, wie dies auch seit den ältesten Zeiten geschah, und dem Privatbetrieb gegenüber musste er seine Bechnung In der Abgabe finden, die er behob und welche sich nach dem Gensus der arbeitenden Sklaven, nicht, aber nach dem schwer controlierbaren Ertrage richtete.5) Und dennoch müssen wir uns fragen, wie es dem Staate möglich geworden sei, allmählich eine solche Ingerenz auf die Montanwirtschaft auszuüben, dass die Gesetzesbestimmungen des IV. und V. Jahrhunderts, wie sie neben den obigen Doctrinen im Corpus juris recipiert. erscheinen, zu dem Schlüsse auf ein zu Becht bestehendes Bergregal verleiten konnten. — Die Beantwortung dafür wird sich uns ergeben, wenn wir die Beihe von Wandlungen kennen gelernt, haben werden, welche das Verhältnis des Staates zur Montanwirtschaft namentlich während der Kaiserzeit, erlitten hat.. Das natürliche Becht., wie es auch bei den oben erwähnten Juristen ausgesprochen ist, mag wohl den Oberflächeneigent hümer auch als Herrn der Fossilien betrachten, und die römischen Bürger mögen dem entsprechend in ') Ulpian in Dig. VII. 1. 13. 5. Pas Salz gewann man, nebstdein es auch gebrochen wurde, doch zum grössten Theile aus Salzgärten (auch salinae genannt) durch Verdunstung von Meerwasser, wie noch heutzutage, und sind daher für dieselben besondere Bestimmungen in Geltung gewesen. 2) Ulpian a. a. 0. 3) Dig. XXVII. 9. 3. 6; Dig. VIII. 4. 13. 1. *) Dig. XVIII. 1. 77; XX. 4.21; XXIII. 5. 18 bezugs der Steinbrüche. b) Marquardt, röm. Staatsverwaltung, II. Bd. S. 165. den ältesten Zeiten entschieden und gehandelt haben. Aber selbst da finden wir dem gegenüber vom Staate ein Recht ausgeübt, das eben so gut in der Natur des ersteren (nämlich des Staates als solchen) begründet ist, ein Recht, das man Regale im weiteren Sinne des Wortes nennen könnte, Concession zu ertheilen und zu verweigern. So verbot frühzeitig ein Senatusconsult, in Italien überhaupt zu schürfen, *) die Rergwerke aber, die wir noch später betrieben finden, wie die an der Dora Raltea und um Vercellae, sind Staatsgut.4) In Campanien erhielt sich nur noch die Kunstindustrie, die einst an die reiche Kupfergewinnung anknüpfte, und Strabo sah zu seiner Zeit nur mehr die Reste des einstigen Bergwerksbetriebes in Bruttium.;i) Die römische Stadtgemeinde hat eben, wie später die kaiserliche Regierung, sich immer das Recht vindi-ciert., nicht auf Grund eines Regals, sondern aus volkswirtschaftlichen Rücksichten, den Betrieb von Industrien zu gestatten oder zu verbieten. So war es, als Roms Herrschaft an der italischen Meeresküste seine Grenze fand, ln ganz andere Verhältnisse trat aber die Verwaltung ein, als Provinz um Provinz rings an die herrschende Halbinsel sich reihte, als der römische Staat Besitz ergriff von den reichen Gebieten der Karthager in Spanien und auf Sardinien, und als er endlich die Domänen und Kronbergwerke der makedonischen Könige einzog. Da knüpften die Römer, welche wirtschaftlich niemals originell waren, an die bestehenden Einrichtungen an, und was früher Staats- oder Krongut war, wurde Eigenthum der römischen Gemeinde. Selbst wenn in den eroberten Gebieten einzelne Bergwerke im Privatbesitze verblieben, so galt doch der ganze Povinzialboden als ager publicus, als Staatseigentum, jene Güter ausgenommen, welche zu Gemeinwesen gehörten, die durch quiritarisches oder italisches Recht ausgezeichnet waren. So belehrt uns noch die scharfe Formulierung des Juristen Gajus:4) Sed in provindali solo placet plerisque solum religiösem non fieri, quia in eo solo dominium populi Romani est, vel Caesaris, nos antem possessionern tantum et usum/ructum habere videmur. Dabei ist aber von keinem Begal die Rede. — Der römische Staat, als Erbe der makedonischen Krongüter, beliess dieselben in den Händen derselben Privaten, welche sie früher schon vom Könige gepachtet hatten,5) gestattete aber auch jedenfalls Privaten, Eisen und Kupfer zu schürfen und diese Metalle zu fördern, vielleicht gegen eine entsprechende Abgabe;") dies beweist nämlich der Umstand, dass der Senat nur die Gold- und Silbergruben aufliess und solche zu betreiben verbot, was also indirect auf die Gestattung, andere Metalle bergmännisch zu gewinnen, schliessen lässt, — Zu dem besagten Verbot bewogen aber den Senat wieder volkswirtschaftliche Rücksichten, und wir kennen auch den Umstand, wodurch dasselbe veranlasst wurde. Die Censoren von 168 vor Chr. Geb., Tiberius Grachus und Gajus Claudius, waren wie Cato Gegner der bereits berüchtigten Provinzialsauger, d. i. der publicani oder Staatsgefällspächter, und diese sollten dadurch von der Provinz ferne gehalten werden.7) — Ob aber ‘) Plin. h. n. III. 24; XXXVII. 77. 2) Plin. h. n. XXXIII. 21. — Strabo IV. 205; V. 218; VI. 293. ■') Strabo VI. 255. — Vgl. Plin. XXXIV. 20. *) Jnst. II. 7. Huschke, Jurisprudentiae antejustinianae quae supersunt, Lipsiae 1867, pg. 149, 153. — II. 27: Solum vero provineiale, quod jus Quiritium habet, soli Italici loco est, proinde mancipari quoque potest. 5) Liv. XXXIX. 24. 6) Liv. LXV. 29.; vgl. Dietrich, Beiträge, S. 28. ’) Liv. LXIII. 16; XLV. 18, von den Privaten ein Bergzins eingefordert wurde, ist nicht bestimmt überliefert. Die staatlichen Bergwerke jedoch waren verpachtet und brachten dem Staatsschatze reiche Einnahmen. Allein wie wenig man sich von einem durchgreifenden Grundsätze leiten liess, zeigt wieder der Vorgang in Spanien. In diesem an Edelmetall reichsten Gebiete des römischen Reiches beliess man anfangs den Privaten ihre Bergwerke;1) als aber Cato diese Provinz verwaltete, erklärte er dieselben für Staatsgut4) und verpachtete sie so günstig, dass die Einnahme, welche dem Aerar daraus zufloss, täglich 25,000 Drachmen betrug.3) Das war also nicht nur eine glückliche Auslegung der Herrschaftsrechte über den Provinzialboden, sondern es war damit (selbst gegenüber dem durch italisches Bechl ausgezeichneten gegenwärtigen oder zukünftigen Bergwerksbesitzer) das kaufmännische Gewinnsystem der Monopolisierung übertragen auf die Staatsgüterverwaltung. Dieser Zug nach Monopolisierung, wodurch der Staat zum concurrenzfreien Producenten bestimmter Artikel wurde, erklärt sich am Ende leicht aus den damals geltenden volkswirtschaftlichen Anschauungen, wie sie eben so gul. in den Comptoirs karthagischer und griechischer Kaufleute herrschten; sie auf das Gebiet der Staatsfinanzen übertragen zu haben, ist Verdienst römischer Verwaltung. Und dieser Zug begleitet dieselbe bis zum Untergänge des Reiches. Frühzeitig nöthigte eben schon die Speculation der Händler den Staat (wieder auf Grund seines Wesens), einzuschreiten zum Schutze des Consu-menten; bald nach dem Sturze des Königthums monopolisiert der Senat den Salzhandel wie die Miniumproduction derart, dass der Censor den Preis bestimmte, ankaufte und verkaufte, beziehungsweise verkaufen liess.4) — So beginnt allmählich der Staat auch aufzutreten als Besitzer der reichsten und einträglichsten Bergwerke, in der Republik wie dann noch mehr in der Kaiserzeit, gerade so wie später der kaiserliche Fiscus als Grossindustrieller, für seinen Bedarf wie für den der Privaten, mit. Waffen und Tuchfabriken den Markt beherrscht, ohne dass eine genau definierbare Rechtsgrundlage bestanden hätte. — Von einem Regal ist, ausser dem der Münzprägung, nie die Rede, und was dem ähnlich war, ist Monopol, so der Salz- und Bergzinnober- (Minium-) Handel5) und später die Erzeugung von palästinensischem Balsam.0) Nur auf diese Weise lässt sich die sonderbare Erscheinung erklären, dass der Staat, obwohl ein formelles Begal nicht, bestand, doch materiell die ganze Montanwirtschaft beherrschte. — So begann man schon zur Zeit der Bepublik, wie uns die geringfügigen Quellenangaben erkennen lassen, die Bergwerke, in erster Linie die auf Edelmetall, an sich zu ziehen, und auf diesem einmal eingeschlagenen Wege schritt die kaiserliche Verwaltung weiter. ') Diodor V. 35. '■) Diodor V. 36; Plut. Cato 10; Jud. Maccab. VIII. 3. Kai rjv.ova£v ’lnröag — nira t jioirjoctv (ot' Ptü[.ia“ini) iv xwQy 'Iimctvlag tov v.atcc/.oairaat tcüv /.ttcccXhuv rov ((QyvQtov y.al rov xq valov rov ty.el. 3) Polyb. XXXIV. 9; Strabo III. 2. 10. Die Bergwerke gehörten übrigens auch in Athen zu den öffentlichen Gütern (Aristoph. Vesp. 657), und nach Suidas (in ayQamov) mussten die Besitzer für den Betrieb '/2) des gefundenen Metalls abliefern. Vgl. Böckh., C. I. Gr. I. 116. ‘) Livius 11. 9; Plin.'h. n. XXXIII. 118. 6) Cod. Just. IV. 61. 11. Die Privaterzeuger durften nur dem Staate ihre Producte verkaufen. — Plin. h. n. XXXIII. 118. •) Galen. XIV. p. 7; Plin. h. n. XII. 111—113. 123. Als August,us den Staat und die Regierungsform neu gestaltete, da mussten infolge der Theilung der Provinzen in senatorische und kaiserliche die liegenden Staatsgüter in den letzteren naturgemäss kaiserlich werden, und da die Provinzialverwaltungsordnung auch die Sonderung der Staatseinnahmen, mit einem Worte die Theilung der Staatscasse zwischen dem Senat, und dem Fürsten im Jahre 27 v. Chr. erforderte, so musste gegenüber der Senats-casse, dem ,aerarium‘, die Casse des letztem, der xfiscus‘, auf welcher eigentlich die Kosten der ganzen Reichsverwaltung (nicht bloss der kaiserlichen Provinzen) lasteten, sich die besten Einnahmen sichern. — Neben dem Ertrage der allmählich zahlreicher werdenden directen und indirecten Steuern, deren Syste-misierung auf Augustus zurückgeht, bezeichnet schon Maecenas dem genannten Kaiser gegenüber die Rergwerke als die beste Einnahmsquelle.l) Und Tiberius, der Vollender der neuen Ordnung, scheint nur das Programm seines kaiserlichen Adoptivvaters ausgeführt zu haben, wenn er sich bestrebte, wenigstens die reichsten Bergwerke an sich zu ziehen. Nicht ohne Einfluss dürfte gerade auch das vom Imperator ausgeübte Münzregal in Gold und Silber gewesen sein (der Senat behielt, das in Kupfer bis Aurelian®) auf das Vorgehen der Kaiser; so setzte Tiberius den Fiscus in Besitz der marianischen Werke in Spanien, wahrscheinlich auch der livianischen in Gallien, deren Metalle, wie Plinius hervorhebt,, zur Münzprägung dienten.3) Wie grundsätzlich er bei den Einziehungen verfuhr, erhellt aus Suelon, der uns mittheilt, dass er zahlreichen Städten und Privaten ihre Privilegien und Rergwerke nahm.4) Raid beginnt der Fiscus auch die, nicht nur den fürstlichen Rauten dienenden, sondern auch durch die Baulust der Privaten besonders wertvollen und ertragfähigen Marmorbrüche an sich zu ziehen. — Welchen Wert die Kaiser auf die Bergwerke legten, zeigt uns das eifrige Bestreben des Claudius, den Finanzcala-mitäten möglicherweise auch durch Entdeckung neuer Erzadern abzuhelfen, so dass sich die Soldaten in allen Provinzen darüber beklagten, dass sie zu Schürf- und Grubenarbeiten verwendet würden.5) Was Tiberius geleistet und wie weit, seine Nachfolger in seinem Sinne wirkten, entzieht, sich infolge mangelnder Ueberliefevung im einzelnen unserer Betrachtung; was sie aber erreichten, lehrt die Thatsache, dass unter Vespasian bereits in Italien, sozusagen in der Domaine des Senats, die Marmorschätze von Luna (Carrara) unter kaiserlicher Verwaltung standen.") — Man sieht, der kaiserliche Fiscus monopolisiert, wie früher der Senat, nur mit, grösserem Nachdruck und glänzenderem Erfolge. Der Buchstabe des römischen Rechtes blieb dabei ganz wohl bestehen, was aber nicht hinderte, dass der Fiscus der Titel genug fand, um Privatgüter an sich zu ziehen, ob er nun auf dem Wege richterlicher Confiscation oder auf dem der Erbschaft dazu gelangte. — •) C. Dio LII. 28. 2) Vgl. Mommsens Geschichte des römischen Münzwesens, S. 747. — Vorübergehend usurpierte Nero das Recht der Kupfermünzprägung. 3) Plinius h. n. XXXIV. 2. *) Sueton Tib. 49. Practerea Galliarum et Hispaniarum Si/riaeque et Graeeiae principe« confiscatos . . . pliirimis etiam civitatibus et privatis hnnmnitates et jus metallorum et vecti-gcilium ademta. Vgl. Tac. VI. 19 . . . Aerarias aurariasqiie ejus (sc. Mari) quamquam publi-carentur sibimet Tiberius seposuit. Tac. XI. 20. ) Muratori 963. 8: Primigenius imp. Cctss. Vesp. Aug. . . . tabularius. marmor, lunens. Henzen 6444, Gruter 593. 5; vgl. Servius ad Aen. VIII. 720. Ueber den Erfolg belehrt, uns am besten die Zusammenstellung der fis-calischen Bergwerke zur Zeit der Antonine, gegen Ende des zweiten und Anfang des dritten Jahrhunderts n. Chr.; es rechtfertigt sich dies umsomehr, als mit den genannten Kaisern neue Wandlungen auf diesem wie auf dem ganzen Verwaltungsgebiete eintreten, welche sich etwas genauer verfolgen lassen, als die verschiedenen Vorgänge, die im Laufe des ersten und Anfangs des zweiten Jahrhunderts den Fiscus zum fast ausschliesslichen Besitzer der gesammten irgendwie bedeutenden Bergwerke gemacht haben müssen. Nichts beleuchtet die Präponderanz des kaiserlichen Fiscus deutlicher, als die Erscheinung, dass sogar in den senatorischen Provinzen die wertvollsten Mineralschätze ihm gehören und zu seinen Gunsten von 2.) Die kaiser-kaiserlichen Beamten verwaltet werden, bis endlich unter Vespasian Bergwerke, zum letztenmale von einem ayer publicus populi Romani die Bede ist, so dass schon am Anfänge des II. Jahrhunderts das ganze Staatsgut als Fiscalgut bezeichnet wird.') Wir beginnen daher am besten die Zusammenstellung der kaiserlichen Bergwerke damit, dass wir uns zuerst zu den senatorischen Provinzen wenden.'2) Die einst so reich ergiebigen Metalladern der östlichen Provinzen waren längst versiegt, und die geringen Quantitäten Waschgold waren den Bömern nicht der Mühe wert, gegenüber dem ausserordentlich hohen Ertrage a) In don sena-des Westens. Aus der senatorischen Provinz Bithynien-Pontus v°nzon!MBM>y-kamen Edelsteine3) und der röthliche Thon von Sinope;4) von Gold n>™-Pontus. gewinnung hören wir erst im IV. Jahrhunderte, wo selbstverständlich dieselbe für den Fiscus betrieben wird.5) In der Provinz Asia waren die Erz- Ag.a gruben von Abydos“) längst ausgebeutet, die Goldberwergwerlce von Lampsakos bestanden nur noch in der Erinnerung7) und von den lydischen um Pergamum sangen nur mehr die Dichter.8) — Noch gab es wohl Erzgruben im Innern,n) allein erst im IV. Jahrhundert erfahren wir vom Betriebe der Bleibergwerke 10) zwischen Pergamum und Kyzikus. — Auch das Gold, welches der Paktolos führte, bol zu geringe Ausbeute,1') und der ephesische Zinnober ') Marquardt, röm. Staatsverwaltung II. 248. 2) Was die geogr. Vertheilung der Bergwerke im römischen Reiche anbelangt, so existiert keine erschöpfendere Zusammenstellung. — Die reichsten Angaben bietet uns noch Bl. Caryophilus in seinen beiden Abhandlungen: De atUiquis atiri argenti . . . fodinis (Vindob. 1757) und De aiitiquis nmrmuribus Traject Rhen. 1743; doch liest auch er zu viell aus den Schriftstellern der Alten heraus. — Pünktlicher ist in dieser Beziehung, Sabatier: De Ia production de l’or et de l’argent chez les anciens, 1850. — Lammeys Mineralogie des Anciens, Bruxelles 1808, behandelt wieder alle Mineralien der Alten, um ein Bild des damaligen Zustandes der Mineralogie bieten zu können. •') Vitruv. VII. 7. 4) Solinus XIII. 2: mittit Puntus gemmas. 5) Cod. Theod. X. 19. 12 aus dem Jahre 392; vgl. C. r. 1. XI. 6. 5. ") Strabo XIV. 680; vgl. XIII. 591. ') Plin. XXXIII. 193: olim in aurariis Lampsaci. s) Statius Silvae II. 2. 121; III. 3. 62. 3; Virg. Aen. XIV. 298. °) Strabo XIII. 591—607. — Gold um Kolophon. Clem. Alex. Strom. II. 176. I0) Galenus de simpl. fac. X. 22. Er bestimmt das Locale dieser Werke sehr genau. ") Strabo XIII. 625; XV. 687 (aus Euripides). wird schon im Beginne der Kaiserzeil vom spanischen verdrängt.') Dagegen fanden sich reichlich schöne Marmoradern, so in Phrygien der dokimenische, synnadische und koralytische. ®) Die Prunkbauten der Römer machten sie offenbar sehr einträglich; und gerade sie sind kaiserliches Gut,,3) ebenso wie die Brüche auf Chios und Prokonnesos.4) Die Ausführung der kaiserlichen Bauten erforderte eben auch einen ungeheuren Aufwand von Marmor. -Diese Marmorbrüche also gehören, sowie die Edelmetalle dieser Provinz, noch im IV. Jahrhunderte dem Kaiser.5) Achajaund Ganz das Gleiche gilt von Achaja und Epirus. Hier waren die Kpirus. Brüche, welche für die Sculptur so bedeutend waren, auf den Inseln Paros und Skyros, wie der Marmor von Euboea,®) dessen meergrüne Farbe der Dichter preist,1) kaiserlich;8) auf dem Festlande besass der Fiscus die lacedaemonischen (den tänarischen und den Marmor vom Taygetos), den korinthischen und die hymettischen Marmorbrüche;9) der pentelische gehörte dem kaiserlichen Freunde Herodes Alticus.10) Das einzige Beispiel, dass ein Privater im Besitze von Marmorbrüchen erscheint. Die Silberbergwerke im Laurion aber waren verlassen, und zur Zeil, des Augustus wurden nur Versuche gemacht, aus den Schlackenhalden einiges Silber zu gewinnen;11) es ruhten die Erz- und Kupfergruben von Euboea12) und nur Epirus lieferte noch spärliches Silber.13) Die Kreide und die Malerfarben aber, die man gewann,14) blieben, offenbar ihrer Geringfügigkeit wegen, im Besitze der freien griechischen Gemeinden.1S) In Macedonien war während der Zeit, als es unter kaiserlicher Verwal-Maccdouien ,un8 stand, der Fiscus Herr der Bergwerke geworden, und erscheint der Kaiser auch in deren Besitze noch im IV. Jahrhunderte.16) Die Kupferbergwerke und wahrscheinlich auch die Eisenbergwerke wurden noch unter den ersten Kaisern betrieben.17) ') Vitruv VII. 9, Plinius XXXIII. 118. 119. 2) Statius I. 5. 37; 1. 2. 144; I. 5. 40. — Paus. I. 18. Hadrian schmückt damit den Tempel des Zeus Panhellenios. а) Strabo XII. 577; IX. 437 spricht über dessen massenhafter Verwendung in Rom. Eckhel d. n. III. 151. 175. Eine Münze von Hadrian, deren Revers die Steinbrüche mit der Umschrift Svvvada zeigt. C. I. L. III. 348. 4) Strabo XIV. 645; Strabo VII. frgm. 56; Plin. VI. 51; XXXVII. 185; XXXVI. 47; Statius II. 93. 5) Cod. Theod. XI. 28. 9. — Diocletian verurtheilt die Manichäer in dieselben. Mos. et Rom. LL. coll. XV. 3. б) Plin. XXXVI. 14; Solin. XI. 26. — Strabo IX. 437 u. ff. 7) Statius, Silvae II. 2. 92; IV. 1. 29; I. 5. 34. 8) Auf Paros, C. I. Gr. 2387. 2; Ross. Insc. gr. ined. II. 149. — C. I. Gr. 2407. — Karystos: Gruter 593. 8. — Er war verwendet an der Villa Gordians. Jul. Cap. Gord. c. 32. — Skyros: Luigi Bruzza. Inscrizioni dei marmi grezzi. Ann. d. inst. 1870, Nr. 237. °) Martial VI. 42.11; Stat. II. 4. 90; Plin. XXXVI. 11; vgl. Lamprid. Alex. Sev. 25. — Korinth: lsid. orig. XVI. 5.14; L. Ross. Insc. gr. ined. f. I. 61. — Hy met tisch er Marmor: Strabo X. 399; Plin XXXVI. 3. Bruzza p. 163. ,0) Bruzza Nr. 291. ") Strabo IX. 399. I2) Strabo X. 477. Strabo VII. 326; vgl. Eckhel d. n. VI. 164. “) Zusammengestellt von Lannay, Mineralogie dos Anciens SS. 233—236. I5) So erfahren wir. dass Lemnos die Vectigalia behielt; bei Vitruv VII. 7. 19) Vgl. Cod. r. 1. XI. 6. 4. 17) Vitruv VII. 9; Strabo VII. 327; vgl. Seidl in d. Abhdl. d. Wien. Akad. 1854, XII. 8. Greta, seine Wetzsteine und seine Kreide ausgenommen, *) wie C. y r e n e und die Provinz A fr i c a waren nicht reich an unterirdischen crota, oyrene Schätzen,2) und wurden dieselben wenig ausgenutzt, da ihre Bedeutung UIMl Afrlca' in dem von jeher dort gepflegten Ackerbau lag. cypem. Berühmt war die Inselprovinz Cypern durch ihren Kupferreichthum. Es wurde Kupfer gefördert bei Tammessos, Amathos, Soloi und Kourion, wie am Krommyon;3) hier wurde früh schon das Kupfer aus kupferhältigen Erzen gewonnen und die Bömer übernahmen die Werke, als der Betrieb verhältnismässig am umfangreichsten war. Darüber belehren uns die Beschreibungen des Galenus und Dioscorides;4) aber man kann aus ihnen auch ersehen, dass die Bömer den technischen Betrieb ebensowenig wie in Spanien irgendwie vervollkommnet haben. Die Masse des gewonnenen Garkupfers diente dem Senate zur Prägung der Kupfermünzen;8) man kann daher annehmen, dass die Entziehung des Kupfermünzregals6) und der Uebergang der Kupferwerke in die kaiserliche Verwaltung, wo wir sie im III. Jahrhunderte linden,7) nicht weit von einander abliegen. Von Baetica wissen wir bereits, dass die dort befindlichen Hiapania, grossen und reichen marianischen Bergwerke noch unter Tiberius für (Baetica). den Fiscus eingezogen wurden.8) Ausser diesen war aber noch ein anderes Kupferbergwerk, von dessen einstigem Betriebe die Funde in den heutigen Kupfergängen von Bio Tinto0) zeugen, ebenso wie die um 4 Mill. Sesterzen verpachteten Bleibergwerke derselben Provinz fiscalisch.10) Möglich ist, dass später ihr Betrieb eingestellt wurde, weil man weder über diese noch über die Silberbergwerke dieser Provinz, von deren Reichthum Posidonius so überschwengliche Schilderungen bei Strabo entwirft, nichts mehr vernimmt.ll) Es wäre nicht unbegreiflich, da bei der ungeheuren Ausbeutung der Raubbau schon unter den ersten Kaisern zur Erschöpfung führen konnte. — Dem Senat blieben in dieser Provinz nur die Zinnobergruben von Sisapo, welche dem Aerar keine geringe Einnahme gewährt haben müssen, da für das Pfund 70 Sesterzen gezahlt wurden und jährlich 2000 Pfund an die Officinen der Pächter in Bom abgiengen.1!1) Wie die livianischen Kupferbergwerke kaiserlich wurden, ist bereits erwähnt;l;!) dazu kamen dann noch die Eisenwerke der Provinz Narbonensis. Gallia Narbonensis, welche auch einem kaiserlichen Procurator .... ? Italien. unterstanden.14) ln Italien waren die lunensischen Marmorbrüche ■) Plin. XXXV. 18; XXXVI. 47; vgl. T)ig. XXXIX. 4. 13. 2) Plin. XXXVI. 45 (Marienglas), 29 (Marmor). 3) Plin. XXXVI. 59. Die Smaragdfunde, von welchen Plinius spricht, dürften sich wohl auf Malachit oder auf Kupfervitriol beziehen, wie Buffon meint. (Vgl. Lannay S. 145.) Plin. XXXIV. 1. 2; Statius S. I. 42; Strabo XIV. 684; Statius S. I. 5. 47. 4) Galen. Iltoi xodoetog X. 25; X. 21. 22. — Dioscorid mat. medic. V. 89. 5) Plin. XXXIV. 2. 6) Eckhel. d. n. pr. XXXVIII.; vgl. Mommsen, Gesch. d. röm. Münzwesens, S. 747. ’) Galen. Antid. II. 2. 8) Siehe oben Seite 8. ) Ch. Florencourt, Ueber die Bergwerke der Alten, Göttingen 1785. I0) C. I. L. II. 956 weist einen kaiserlichen Procurator auf. Plin. XXXIV. 49. ") Strabo IV. 146. 12) Plin. III. 40; 111.30; Strabo 144, der ihn aber mit dem Röthel von Sinope zu-samnienwirft. — Vgl. Vitruv VII. 9. Die Fabriken lagen zwischen den Tempeln der Diana, Flora und des Quirinus. 13) Siehe oben Seite 8. ”) Ch. Florencourt S. 30, Muratori 972. 10. kaiserlich; ‘) im transpadanischen Gallien dürften die Goldwäschereien auch nicht, lange unter den Kaisern fortbetrieben worden sein,2) da ihre Ergiebigkeit nicht mit den spanischen Werken wetteifern konnte. Trotz des Metallreichthums3) der Halbinsel wurde bekanntlich derselbe nicht ausgenutzt, und scheinen nur die Galmeilager in agro Bergomatico am südlichsten Ende der Halbinsel nach Tiberius’ Tode etwa eröffnet und betrieben worden zu sein;4) ungewiss, aber nicht unwahrscheinlich, ebenso wie die livianischen Galmeilager in Gallien zu gunsten des kaiserlichen Fiscus. Es liegt endlich nahe, die Eisenerzlager auf llva (Elba oder Athalia), deren Producte auf dem Festlande verhüttet, wurden,5) ebenfalls als Sardinien. kaiserliches Gut zu betrachten, wenn wir die in späterer Zeit,") in Angriff genommenen Bergwerke auf Sardinien als fiscalische in den Gesetzbüchern bezeichnet finden.7) Viel reicher waren die kaiserlichen Provinzen von der Natur bedacht; dort übte der Fiscus auch so recht sein eigentliches Dominium aus. t> in dou — Verfolgen wir dieselben von Osten her, so wollen zwar die Wetz- i“iovinzon.n steine Armeniens und Ciliciens8) nicht viel besagen; dafür brachte Cappadocien Eisen,8) Syrien, wenn auch zu Plinius’ Zeiten nur Gyps und Alabaster,10) doch später aus der Region Palästina reiche Erze.1') Die kaiserliche Hausdomaine, wie wir Aegypten bezeichnen können, fand ihren Wert nicht wenig erhöht durch die unter Augustus, Tiberius und Claudius aufgeschlossenen und nach ihnen benannten vielgerühmten Aorten. Syenit- und Porphyrbrüche.12) Die ältesten Brüche weisen bis auf das Jahr 14 n. Chr.;13) der Porphyr des nach dem Kaiser Claudius »mons Claudianus« benannten Bruches wird erst von dessen Regierungszeit, an bei allen kaiserlichen Bauten verwendet.u) — Die am selben Bergrücken liegenden Brüche bei dem heutigen Djebbel fattereh und Djebbel Dokkhan wurden erst, von Trajan eröffnet.15) Für die Blöcke des ersteren diente ein Kanal zur Verfrachtung, und als dieser versandete, gieng auch der Betrieb des Bruches wieder ein.18) — Länger erhielt sich der Betrieb der zwischen Koptos und Albus Portus gelegenen 17) und der unter Severus im Jahre 204 ') Siehe oben Seite 8, Anm. 6. -) Plin. XXXIII. 21; Strabo IV. 105; V. 208; IV. 290 (um Aquileja); V. 218. з) Plin. III. 24; XXXVII. 77. 1) Plin. XXXIV. 20; XXXIII. 2. 5) Strabo V. 223; Plin. XXXIV. 41. c) Sie erwähnt zuerst Solinus IV. 3; Rutil Nutnal 1.350; vgl. Sid. Apollin. Carm.V. 150. *) Cod. Theod. X, 19. 9. 8) Plin. XXXV. 47. Strabo spricht noch von Gold, XI. 542. — Plin. XVI. 165. ») Plin. XXXIII. 41. ■°) Plin. XXXVI. 59. 61. и) Euseb. ad martyr. Palaest. (hist. eccl. VIII. app. 13). l2) Plin. XXXVI. 11. Vgl. Isid. Orig. (XVI. 5. 4), der es übrigens hier wörtlich aus Plinius entnimmt. Strabo XVIII. 818. — Vgl. C. I. Gr. 47. 13 u. IT. ") C. I. Gr. 47. 16. a. Vgl. Lötronne Recueil II. 422 IT. “) Plin. a. a. O. Vgl. Stat. S. II. 2. 86, Luigi Bruzza. 16) Sie hiessen ,ad fontem Trajani.1 und waren Granitbrüche. Wilkinson sah noch die Wohnorte der Arbeiter. Lötronne Rec. VI. 174. le) Letronne Rec. II. 188. Für den vonFatereli war Philotera der Hafen, für die dokkha-nischen Blöcke der von Myos Hormos. ") C. I. Gr. 47. 16. d. bei Philae angebrochenen ') Lager, an welchen wir noch am Beginne des vierten Jahrhunderts christliche Glaubensbekenner als Arbeiter finden.®) — Von den einst so schwunghaft betriebenen Goldbergwerken, deren noch Diodor3) gedenkt, ist in der Kaiserzeit nicht mehr die Rede; ebensowenig dürften dem kaiserlichen Fiscus die Smaragdgruben und Alabasterlager etwas bedeutet haben.4) Numidien lieferte ebenfalls einen, zwar von Plinius noch nicht geschätzten,5) aber später reichlich verwendeten Marmor,6) und wir finden denselben, namentlich aus den von M. Aurel eröffneten,7) bis in die späteste Kaiserzeit bei den Bauten benutzt.8) — Dazu kamen Numidieu. die, vielleicht erst unter Hadrian entdeckten und ausgebeuteten Kupferlager, von denen in jüngster Zeit Spuren römischen Betriebes gefunden wurden. Dort arbeiteten im dritten Jahrhunderte christliche Märtyrer.") In Europa war die durch Reichthum an Metallen aller Art ausgezeichnete Provinz Hispania citerior oder Taraconensis;10) was galten die Wetzsteine von Laminium,11) was die schönen Blöcke von Frauenglas, Hispanion die man bei Segobriga schnitt,12) gegenüber dem Gold und Eisen im (citerior). Norden? Für die bei der masslosen Ausbeutung durch Karthager und Börner rasch erschöpften Silberlager von Neukarthago und Castulo13) boten die Blei- und Eisenerze Cantabriens14) genügenden Ersatz, da deren Reichthum noch heute ausgebeutet wird. Die Koherze wurden damals (wahrscheinlich auf dem Ebro) nach Bilbilis und Turiasso zur Verhüttung und weitern Verarbeitung gebracht,15) Anschliessend an diese metallreiche Gebirgskette lagen die Goldschätze von Asturien, Gallaecien und Lusitanien. In letzterer Provinz dürfte das Gold aus dem Tagus und Durius Lu8itailil>1, (Tajo und Duero) gewaschen worden sein;10) ausser Gold fand man daselbst auch Zinnerde und Zinn führenden Quarz.17) Allein das alles wurde weit übertroffen von den ungeheuren Goldmassen, die man in Gallaecien und Asturien durch Verseifung gewann. Ganze Hügel leicht gekitteten Goldkieses wurden untergraben, zum Einsturz gebracht.und in das so gelockerte Materiale, aus weiter Entfernung her, auf künstlichen fliegenden Holzaquä-ducten mächtige Ströme Wassers geleitet, um Gold und tauben Sand zu ') Orelli. 1243. Euseb. ad mart. Palaest. 9. ') Diod. IV. 105. *) Lžtronne Rec. Seite 454. — Vgl. Muratori 203. 3. — C. f. Gr. 47. 26. d. 18. s) Plin. V. 2. XXXVI. 8: vüissimo pretio. — Solinus lobt aber den Marmor. 6) Hadrian schenkt der Stadt Smyrna 100 Säulen, Paus. 1. 18. 7) Novae lapidicinae Aurelianae oder ofßcitia Aureliana. Vgl. L. Bruzza pg. 149 und Nr. 222, 224. 8) Juvenal 14. 183; Statius I. 5. 36: sola nitet flavis noinadum decisa metallis. 'J) Sabatier, Miner, d’or . . . des anciens. Vgl. ep. Cypriani 78. 79. I0) Cato bei Gellius 11. 22. 29. ") Plin. XXXVI. 47. (Bernstein XXXVII. 47.) I21 Plin. XXXVI. 45. —- Mit dessen Mehl wurde der Circus bestreut. IS) Strabo III. 188. Nach Polybios’ Angabe hätten dort 4000 Mann täglich 25,000 Drachmen an Silber gefördert. “) Plin. XXXIV. 49; XXXIV. 42; berühmt waren das ovetische und oleastrische Blei. — Strabo III. 259. — Plin. XXXIV. 43 rühmt den Ueberreichthum an Eisen. •5) Plin. a. a. O. Vgl. Mart. IV. 55; Isid. XVI. 21. 3. "•) Plin. XXXIII. 26; Pomp. Mela. III. 8; Martial X. 16; IV. 55. *") Plin. XXXIV. 47. scheiden. Eine Arbeit, von der Plinius sagt, dass sie Giganten ermatten könnte. *) Wie man wirtschaftete, lässt sich daraus entnehmen, dass jährlich 2000 Pfund rein gewonnen wurden, obwohl mit Ausnahme des Albucarensischen Werkes, das nur 1'36 Silbergehalt führte, die Golderze zum zehnten, ja oft fünften Theile verunreinigt waren.2) Es nimmt nur Wunder, dass von diesen Werken das albucarensische noch unter Nerva betrieben wurde.3) Von da an werden sie nicht mehr erwähnt; Pacatus gedenkt im vierten Jahrhunderte in seiner Rede an Theodosius der Gallaecier nur als Goldwäscher,4) wie denn auch der Fluss Tagus als goldführend noch bis in das fünfte Jahrhundert, hinein bezeichnet wird.5) Nach dem, was uns die wenigen inschriftlichen Denkmäler lehren, standen auch diese Werke in kaiserlicher Verwaltung.0) Von den reichen Goldlagern am Nordabhange der Pyrenäen im Gebiete der Tectosagen und Vaccäer, deren Strabo gedenkt, haben wir bis-Gaiiien. her ebensowenig erfahren, ob sie während der Kaiserzeit, betrieben wurden, wie von den Silberbergwerken der Gerbeller und den Goldwäschereien bei Bayonne.7) Dagegen sind die Eisenbergwerke (im heutigen Pčrigourd) im Gebiete der Petrocorier und Biturigen, von denen schon Cäsar spricht.,8) auch während der Kaiserzeit in Betrieb und zum Theile zugunsten des kaiserlichen Fiscus verpachtet., zum Theile selbst, von demselben betrieben.9) Auch von den bei Plinius erwähnten10) Kupferwerken wurde eines in Saarlouis entdeckt.") In den Provinzen beider Germanien dürfte es trotz des friedlichen Grenzverkehrs nur bei einzelnen Schürfversuchen geblieben sein,12) Germanien. während man dagegen in Britannien unmittelbar nach der Eroberung an die Verwertung der Metallschätze der neuen Provinz geschritten Britannien. jsl.13) Der Reichthum ;in Blei war so gross, dass man bald die Förderung beschränken musste, um nicht den Preis zu sehr zu drücken.14) Nicht geringer war der Reichthum an Zinn;15) es wird begreiflich, dass jetzt nur mehr wenig bearbeitete Beste zu finden sind, sobald inan erfährt, dass England und Lustianien das ganze römische Beich mit. diesem Metalle zu versorgen hatten.10) Bei den Schriftstellern findet sich keine Nachricht, welche die Angaben Diodors und Cäsars ergänzen würde, denn Strabon wie Tacitus begnügen ') Strabo III. 147; Plin. IV. 112; Martialis IV. 39; X. 116; vgl. Plin. XXXIII. 21. 70. -) Plin. XXXIII. 23. :l) Gruter. 1064; vgl. C. I. L. II. 2598. 4) Pac. in Theodos. 28: Parum illepretiosum putabat aut'um quod de montrum venis mit fluminum glaceis quaesitor Besstcs (Thracier) ant scrutator Callaicus eruisset. 5) Solinus XXIII. 2. n) C. I. L. II. 2598. 3180. 2613. 2556. 7) Strabo IV. 187. 190. s) Caes d. b. Gali. VII. 12. — Das gallische Eisen, zur Sensenfabrication verwendet, lobt Plinius XVIII. 67 und kennt auch Rutil. Nurn. it. I. 3531. Strabo IV. 191. '■') Gruter. 426. 4. gl. Commormond 470, Henzen 7253. — Commormond 473, pg. 453. 10) Plin. XXXIV. 20. 96. Plin. macht dabei aufmerksam, dass die Garmachung des Kupfers nur halb und in höchst primitiver Weise geschehe. ") OlTicina Emiliana. Daubre, Revue archeolog., 1868, 304. Ia) Tac. XI. 20, auf Silber; Plin. XXXIV. 2. 3 hört von Galmeilagern. 1:‘) Tac. Agric. 12. M) Plin. XXXIV. 49. “J Posidonius bei Strabo III. 147. >6) C. I. L. VII. pg. 176. sich einfach mit der Aufzählung der verschiedenen Metallarten; *) dagegen belehren uns Schlackenhalden, selbst in der Nähe des Valium, über die Förderung des Eisens durch die Römer.a) Bleikuchen in Derby, Somersetshire, Glocester, Strafford und West Reading, in ziemlicher grösser Zahl und im Gewichte von 50 — 187 Pfund, versehen mit dem Namen des Kaisers oder der Officin eines Pächters,3) ferner markierte Kupferklumpen in Yorkshire,4) Silberbarren, die ihrer Aufschrift, nach dem V. Jahrhundert angehören, klären uns auf über den dauernden Betrieb dieser Bergwerke zugunsten des Fiscus.5) Noricum barg, wie noch heutzutage, wertvolle Schätze von Eisen,“) und lagen auch die Bergwerke wahrscheinlich an denselben Stellen wie jetzt.7) Münzen und Denkmäler bezeugen das Interesse der Kaiser Norioum daran8) wie die Lebhaftigkeit, des Betriebes, obwohl die Verhüttung und Verarbeitung, wie es scheint, in Italien zu Comum oder zu Sulmo stattgefunden haben mag.®) — Aber nicht nur Eisen, sondern auch das Salz sowie die verschiedenen Marmor- und Gesteinsarten dieser Provinz wurden ausgebeutet.10) Eisen wurde auch in Pannonien unter kaiserlicher Procurat.ur gefördert. Freilich scheinen die Werke erst von Trajan und Hadrian eröffnet worden zu sein; ja wir wären ohne deren Münzen u) nur auf Pannonieu einen Votivstein eines kaiserlichen Procurators und auf das Zeugnis annomon Cassiodors aus dem VI. Jahrhundert dafür angewiesen.I2) Kein Schriftsteller meldet uns sonst von pannonischem Eisen. Ein ähnliches Bewandtnis hat es mit. den Stein- und Marmorbrüchen, die unter Diocletian exploitiert wurden. Ueber diese unterrichtet uns nur die Passio quatuor coronatormn und die bei Mitrowitz in der Nähe des alten Sirmium befindlichen Ueberbleibsel der aufgelassenen Steinbrüche in der Fruška gora.t3) In der Provinz Illyricum-Dalmatia Hessen die Kaiser nicht nur tagurischen Marmor brechen, sondern auch auf («old graben.14) uiŠti™' Unter Nero’s Regierung stiess man auf neue. Goldlager unter dem ■) Diodor. V. 228; Caes. d. 1). g. VII. 22. — Strabo IV. 199; Tac. a. a. 0. 2) Lapidarium Septentrionale SS. 235. 309. 378. 392. — Pennant, Tour in Wales 53 u ff. 3) C. I. L. VII. 1202—1210, 1214—1218. <) C. I. L. VII. 1199. Vgl. Pennant Nr. 23 Seite 62. 5) C. I. L. VII. 1196. 1197. 1198. °) Strabo V. 208., die Goldgewinnung in Noricum, wovon er auch spricht, hatte für die Kaiserzeit keine Bedeutung. Ovid. Met. XIV. 711; Sid. Apoll. V. 51; Rutil. Numat. it. I, 352 u. ff.: qita nihil uberius norica gleba tulit. Clem. Alex. Strom. I. 76. 7) Kieperts Karte itn III. Bde. d. Corp. I. L. 8) Eckhel d. n. VI. 447. Münzen von Hadrian mit den Worten: met. nor. auf der Reversseite. — C. I. L. III. 4788. 4809. 5036. Vgl. Orelli 2341. ■•) Plin. XXXIV. 41. 10) In der Nähe von Hallstadt auf d. Rudolfsthurm fand man Gräber mit Münzen verschiedener Kaiser von Nero bis Constantin. S. Abhdl. d. Wien. Akad. XL. 701—4 u. 708 (Dr. Knabl). n) Eckhel. d. n. IV. 446. a. b. mit der Legd. »ict. Pann. 12) Der Votivstein (C. I. L. 111. 3953) ist in Siscia. — Cassiodor Var. III. 65. bezieht sich eigentlich auf Dalmatien, und nur die damalige Ausdehnung von Dalmatien über einen Theil des früheren Pannoniens lässt die Anführung rechtfertigen. Vgl. Claudiandeb. Get. 535 ff. 13) Passio SS. IV. coronatorun in Büdingers Unters, zur röm. Kaisergeschichte, III. 1870, mit den trefflichen Bemerkungen von Benndorf, der auch das Locale sicherer bestimmt, als Karajan in d. Abhandlungen d. Wiener Akad. 1853. '*) Plin. lil. 22. — Florus IV. 22. Rasen, so dass man dann durch Verseifung das Edelmetall daraus gewann. ') — Wieder zeugen auch hier die Münzen für das lebhafte Interesse, welches Trajan und Hadrian an dem Bergwesen halten.8) Mit der Provinz Da eien gewann das römische Reich, freilich nur für kaum zwei Jahrhunderte, einen goldreichen Boden, der aber, wie jetzt, Dricien. harte Arbeit forderte. Salz:>) und Gold waren die vorzüglichsten Pro-ducte, für deren Hebung die Regierung der Antonine besonders bemüht war. Allein die Exploitierung scheint lange vor 274 n. Chr. aufgegeben worden zu sein; und da die Militärdiplome, welche sich neben zurückgelassenen Geräthen in den heutigen Bergwerken von Siebenbürgen fanden, sowie andere Wachstafeln nicht, über 167 hinausreichen,4) so könnte man wohl mit Mommsen annehmen, dass die Bergwerke vielleicht zur Zeit des Markomannenkrieges aufgelassen worden sind.s) Die Denkmäler zeigen uns, dass alle diese Werke kaiserlicher Verwaltung unterstanden.") Wir kommen nun auf Provinzen zu sprechen, in welchen auch der Betrieb der Bergwerke bis in die ersten Zeiten des byzantinischen Kaiserthums, nach dem Untergange des weströmischen Reiches, vom Fiscus nicht, nur' verwaltet, sondern auch betrieben wurden, Moesien und Thracien. Die Marmorbrüche auf Thasos, welche Insel zugleich mit Thracien finden kaiserlichen Fiscus verwaltet wurde, beutete man sowohl unter Moesien und Nero wie unter Dioclet.ian aus.7) Wichtiger war die Goldgewinnung Thracien. jn Moesien, auch Dardania genannt,8) wo man schon vor der Unterwerfung unter Roms Herrschaft mit der Art des Betriebes bekannt und nicht minder geschickt in der Verarbeitung0) des Metalles gewesen ist. Als im Jahre 29 n. Chr. zugleich mit, der Eroberung das Land in die Verwaltung des Fiscus kam, beutete letzterer selbst die Goldschätze aus. Auch hier sprechen die Münzen von der Fürsorge, welche Trajan und Hadrian diesem Zweige der Staatsverwaltung zugewendet, haben.,0) Es ist zu hoffen, dass die Spuren römischer Thätigkeit, welche Kanitz bei Brjetje am Fusse des hohen Kopavnik gefunden haben will, nicht vereinzelt bleiben und die kommenden Jahre uns noch wertvollere Aufschlüsse geben werden.") Wie in Moesien, so lebte auch in Thracien ein Volk, das früh gewohnt war, in das Innere der Erdkruste zu dringen;12) erst für sich, dann, als Unter-thanen der Makedonerkönige, arbeiteten sie für diese in den Bergwerken am ') Plin. XXXVIII. 21. Sie ergaben eine tägliche Ausbeute von 50 Pfund. Statius S. IV. 7; III. 3. t)0; I. 2. 183. 2) Eckhel. (1. n. VI. 445: met. Dehn. 3) C. I. L. III. 1363. — Spuren der Bearbeitung durch die Römer sollen auch dort gefunden worden sein. *) Die Geräthe und Diplome fanden sich theils in den Gängen von Vöröspatak und in denen nördlich von Bistvitz. — Abhdl. d. Wiener Akad. XXIII. 601 ff. Hirschfeld, Epigr. Analekten. Abhdl. d. Wiener Akad. LXXVI. 36t). — Vgl. C. I. L. III. pg. 213. <•) C. I. L. III. a. a. O. c) C. I. L. III. 1312. 1313. 1488. 2297. — Gruter. 594. 2. 6. — Hirschfeld, Abhdl. d. Wiener Akad. LVII. 369. 7) Sucton. Nero 50. Sen. ep. 68. Passio SS. IV. coron. s) Const. u. Grat, in Cod. r. 1. XI. I. 6. 4. ■') Plin. XXXIII. 12. “>) Eckhel. d. n. VI. 446. ") Abhdl. d. Wiener Akad. XXXI. S. 199. la) Ammian. Marc. XXXI. 6. Pangaion. *) — Wann sie wohl nach der Eroberung durch die Römer wieder aufgenoinmen wurden? — Plinius erwähnt zwar die Goldwäscherei im Hebrus, und Strabo schildert den Gold- und Silberreichthum des Pangaeon bis Paeonien hin, *) aber von einem Bergwerksbetrieb ist nicht die Rede. Erst im IV. Jahrhundert wird desselben gedacht;3) allein das berggewohnt,e, minenkundige Volk war bereits an die Scholle gebunden, und zahlreiche gesetzliche Bestimmungen gegen Auswanderung und Flucht4) zeigen nicht nur, wie traurig das Los der Bergleute war, sondern auch anderseits, welchen Wert der Fiscus auf die thracischen Bergwerke legte. Sie sind Gegenstand der Hauptsorge des ,,comes-thesauri Thraciae1,5) und selbst als die Thracier, welche der Gothensturm befreit hatte,,!) durch andere Arbeiter ersetzt werden mussten, finden wir die byzantinische Regierung noch immer für dieses letzte Gut bemüht.7) Der kaiserliche Fiscus ist also, wie man sieht, im zweiten Jahrhunderte bereits im Besitze der bedeutendsten und einträglichsten Bergwerke. ^ ^ BeachicUt8 Wenn auch die Liste nur auf relative Vollständigkeit Anspruch machen ci.wnmiiimgou kann, da berechtigte Hoffnung vorhanden ist., dass die gemachten imBoWobIind Funde, auf welche sie sich zum Theile stützt, nicht vereinzelt bleiben werden,8) so genügt schon diese stattliche Reihe, um daran das Uebergewichf des kaiserlichen Fiscus zu ermessen. Es soll damit nicht bestritten werden, dass unbedeutendere Werke im Besitze von Privaten verblieben sein können, wie denn der Bergprocurator berecht igt war, einzelne Gruben selbst zugunsten des Fiscus zu veräussern — es soll davon im nächsten, die Verwaltung betreffenden Abschnitte die Rede sein, — aber im Grunde genommen ist that-sächlich der letztere der grösste Bergwerksbesitzer und beherrscht somit die ganze Montanwirtschaft. Weil nun ein rechtlich definiertes Regal mangelte, so konnten die kaiserlichen Regierungen nur auf Umwegen, allmählichzu dieser wirtschaftlichen Stellung kommen, wobei natürlich immer wieder nur die persönliche Antheil-nahme einzelner Kaiser an diesem Zweige des Staatshaushaltes den Ausschlag geben musste. ') Justin. VIII. 3. 1; Diodor XVI. 514; Athen. VI. 172. 2) Strabo VII., Frgm. 34; Plin. XXXIII. 21. 3) Ammian. Marc. XXXI. 6; XXIX. 1. 26. *) Solinus X. 7 rühmt die Besser als tüchtige Bergleute. Vgl. Pacatus Paneg. in Theod. 28; Cod. Theod. X. 19. 5. 6. 5) Amm. Marc. XXIX. 1. 26. •) Amm. Marc. XXXI. 6. Die Gothen belagerten vergebens Adrianopel; da die Eroberung nicht gelang, sie aber von den leeren Versprechungen der kaiserlichen Beamten immer getäuscht wurden, so breiteten sie sich in ganz Moesien und Thracien aus, um sich Wohnung, Nahrung und Kleidung zu verschaffen. — Die thrakischen Bergleute gingen nun durch und als gewandte Spürer halfen sie mit Freuden den Gothen beim Aufsuchen versteckter Lebensmittel. ’) Cod. Theod. X. 19. 9 vom Jahre 378; X. 19. 15 vom Jahre 424. #) Die jüngsten Funde sind die in Spanien gemachten. — Einige Jahre vorher wurde entdeckt das Kupferbergwerk auf dem Mitterberge. (Vgl. Dr. Muchs Abhdl.: Ein vorgeschichtliches Kupferbergwerk auf dem Mitterberge.) Man fand daselbst eine Münze von Didius Julianus, wonach man schliessen kann, das dasselbe im III. Jahrhunderte verlassen worden ist. — Aelteren Datums ist die Entdeckung eines befestigten Eisenwerkes in der Wochein (vgl. Morlott, Handbuch der geolog. Beichsanstalt, I. 99); — den gefundenen Münzen nach zu schliessen, war es im Betrieb von der’Zeit Hadrians bis Gratian. — Von den Balkanländem ist bisher keine, den Erwartungen entsprechende Nachricht zugekommen. Wie Tiberi us das Programm seines Vorgängers ausführte, Au“iJÜ"bifl wur^e bereits bemerkt,1) und sein Nachfolger Ga.jus Caligula dürfte Atfadri'an.118 das Beispiel nicht unbefolgt haben lassen. — Claudius war nun im Jahre 43 so glücklich, Britannien zu gewinnen, eine Provinz, deren Mineralschätze wir bereits kennen gelernt haben.2) Allein sein Eifer, neue Erzadern zu entdecken, wobei manche andere Projectenrnacher, wie Curtius Bufus, sich selbst einträgliche Würden, den Soldaten entehrende Arbeit, dem Fiscus keinen Vortheil verschafft haben mögen, wurde nicht mit Erfolg gekrönt.3) Glücklicher war darin Nero, dem sich wenigstens in Dalmatien Goldlager erschlossen.4) — Daneben dürften nun, wie es bei der Handhabung der Majestätsgesetze begreiflich ist, zahlreiche Privatbergwerke in die kaiserliche Verwaltung durch Confiscation übergegangen sein; ausserdem gab es noch andere gesetzliche Wege, um diese Güter weniger gewaltsam in die Hand zu bekommen. Zahlreiche Bestimmungen ,de jure fisci‘ können uns darüber belehren in Dig. XL1X., tit. 14. Erleichtert wurde den Kaisern das Bestreben dadurch, dass allmählich der Unterschied zwischen kaiserlichen und Senatsprovinzen verschwand, so dass nach Vespasian von einem ,ager publicus populi Romani‘ nicht mehr die Bede ist und dafür nur noch jundi fiscales‘, ,bona fiscalia‘ das gesammte liegende Staatsgut bezeichnen: der Fiscus hatte eben alle liegenden öffentlichen Güter bereits an sich gezogen. — Mit Hadrians Begierung fand nun die erste Entwicklungsphase der cäsarischen Staatsordnung ihren Abschluss und eine neue begann im Sinne der absoluten Monarchie, welche mit den diocletianisch-constantinischen Ordnungen vollendet erscheint. — Wer wollte nun glauben, dass staatsrechtliche Veränderungen ohne Einfluss auf die Finanzverwaltung bleiben? Und nun hier, wo der wirtschaftliche Niedergang im Laufe des zweiten und dritten Jahrhunderts gerade der Begierung Verlegenheiten bereitete und ihr bei der immer mehr zunehmenden Geltung monarchischer Gewalt die Aufgabe stellte, Massnahmen zu treffen, welche diesem Uebel abhelfen oder wenigstens Vorbeugen konnten. Mit der Macht der Begierung wächst eben auch die Verantwortlichkeit, für die Bedingungen ihres Bestehens, und diese sind immer wirtschaftlicher Art. Von diesen Voraussetzungen müssen wir ausgehen, um auch die Wandlungen würdigen zu können, welche die Stellung des Bergwesens zur kaiserlichen Verwaltung betrafen. Leider mangeln auch hier sichere Angaben bei den Schriftstellern. Dafür sprechen die Denkmäler, namentlich die zahlreichen Bergwerksmünzen mit den Namen Trajan und Hadrian, es deutlich genug aus, dass diese Kaiser, vielleicht die ersten und die letzten von allen, welche es mit wahrem Verständnis thun konnten, ihre besondere Aufmerksamkeit dem Bergwesen schenkten.5) Möglich, dass einstens noch glücklichere Funde uns die mangelnde schriftliche Ueberlieferung über das Wirken dieser Imperatoren ersetzen werden. — Stammte doch deren Geschlecht aus Italica in Spanien (Baetica), einem Lande, dessen Metallreichthum, seit Jahrhunderten ausgebeutet, erst den karthagischen, dann den römischen Staatsschatz füllte; *) Siehe oben Seite 8, Anm. 4. ') Siehe oben Seite 14. Anm. 13—1(5. 3) Siehe oben Seite 8, Anm. 5. Plin. h. n. XXXIV. 2 erwähnt auch eines Kupferlagers. das man in der Provinz Germanien entdeckt haben wollte 4) Siehe oben Seite 16, Anm. 1. s) Siehe oben Seite 13, 15 und 16. brachten sie doch gewiss aus ihrer Heimat, nicht nur die Kenntnis dieses Umstandes, sondern auch persönliches Interesse, und was mehr noch gilt, Erfahrungen mit, welche sie, wie keinen ihrer Vorgänger, befähigte, dem römischen Fiscus aus diesen Gütern reichliche Einnahmen zufliessen zu machen. liekannt ist, dass sie neue Erzadern aufschlossen:1) aber darin würden sie sich wenig von ihren Vorgängern unterscheiden. Das grössere Verdienst dieser Herrscher muss erstens in gewissen Veränderungen in der Verwaltung kaiserlich-fiscalischer Bergwerke bestanden haben, die jedenfalls von nun an einer strengen Controle unterworfen waren.8) Ja, es scheint, wie wir bei der Verwaltung des näheren zu erörtern haben werden, dass der Fiscus damals wenigstens Edelmetallwerke selbständig auszubeuten und von dem bisherigen Pachtungssystem abzugehen versucht hätte.3) Damit war aber noch nicht alles gethan; es musste auch das Verhältnis der den Privaten gehörigen Bergwerke zum Staatsschatze geregelt werden, und da dürften die Antonine endgiltige Einrichtungen getroffen haben. Allein auch das verbirgt sich unserer genauen Beobachtung und nur die Juristen des zweiten und dritten Jahrhunderts ermöglichen uns einigermassen sichere Schlüsse. Erstlich scheint die Goldgewinnung dem Kaiser Vorbehalten worden zu sein; so konnte dann Paulus in seinem Commentar »ad edictum divi Severi« das Erbrecht des Mündels auf Kreidebrüche, Silberbergwerke und dergleichen ..., wie es bei Ulpian über denselben Gegenstand ausgesprochen ist, dahin beschränken, dass er hinzufügt: ,quod tarnen privatis licet possidere'’ d.h. solche, welche Privaten zu besitzen gestattet sind. Nun sind in dem vorhergehenden Satze die Goldbergwerke nicht erwähnt, müssen also jedenfalls schon dem kaiserlichen Fiscus reserviert worden sein.4) Wir werden ferner darauf geführt, dass von nun an der Ertrag des Bergwerks besonders besteuert wird, und zwar in einer so eigenthümlichen Form, dass der Fiscus gewissermassen als Eigenthümer der Fossilien erscheint, deren Gewinnung er verpachtet. — So lehrt Gajus, der als Jurist unter Hadrian, Pius und Marc Aurel wirkte, in seiner Schrift »ad edictum provinciale«, dass Bergwerks-, Salinen- und Kreide-Grubenbesitzer von nun an als Staats-gefällspächter zu betrachten seien: sed et hi qui salinas et cretifordinas et metalla habent publicanorum loco suntf) trotzdem also diese Werke vererbt werden können.8) Das stimmt ganz gut zusammen mit dem, dass dann bei Ulpian, dem Juristen des dritten Jahrhunderts, unter den Angaben, welche jeder von den Erträgnissen seines Grundstückes zu machen habe, obwohl sich darunter auch Salinen (offenbar sogenannte Salzgärten) genannt finden, doch die Bergwerke nicht aufgeführt sind.7) Der gesammte Beichsboden (Italien und Gemeinden mit italischem Beeilte ausgenommen) war eben schon fiscalisch geworden,8) so dass naturgemäss der ‘) Siehe oben Seite 18, Anm. 5. 2) Mit Hadrian beginnen auch die Namen der kaiserl. Procuratoren auf den Marmorblöcken zu erscheinen, ebenso lassen andere Zeichen, Numerierung und Bleimarken auf schärfere Controle schliessen. (Luigi Bruzza S. 127.) 3) Vgl. Hirschfeld, Untersuchungen über römische Verwaltungsgeschichte, Berlin 1877. S. 72 u. ff. *) Dig. XXVII. 9. 3 u. 4. Dig. XXXIX. 4. 13. °) Siehe oben Seite 6. Anm. 3. 7) lllpian in Dig. L. 15. 4 (1—6, 6—9). 8) Aufgezählt in Dig. L. 15. 1. ■j* Bergwerksbesitzer weiter nichts als Pächter war. Da nun das Betriebsrecht überdies unabhängig, vom Oberflächenbesitz abgelöst erscheint, *) so musste schon der Fiscus ein doppeltes Interesse wahren, ein rein finanzielles und ein wirtschaftliches; das letztere galt dem ausgebeuteten Objecte, das erstere der Steuer. — Dass man den Raubbau, wenn nicht zu verhindern, doch einzu-schränken bestrebt war, lehrt uns nicht nur die Uebernahme der Edelmetallwerke in eigenen Betrieb, sondern auch die geringe Geneigtheit der Kaiser, die Bildung förmlicher Genossenschaften von Gold- und Silbergrubenpächtern zu gestatten.4) — Die Steuer aber sicherte sich die kaiserliche Verwaltung durch einen Ertragsanteil, welcher offenbar der Höhe der früheren Pachtsumme entsprechend war. Die gesammten Bergwerke einer bestimmten Region waren deshalb wahrscheinlich von da an dem kaiserlichen Bergverwalter derselben untergeordnet. Damit endete die erste Wandlung. Privat- und Fiscalbergwerke waren gleichgestellt, das ganze Bergwesen fiscalischem Interesse dienstbar gemacht. — Die kaiserlichen Kammergüter erscheinen aber nun auch von den Fiscalgütern getrennt, als patrimonium Caesaris verwaltet, und so werden gewisse Bergwerke besonders als kaiserliche, als metalla Caesariana oder metalla principis von den Juristen bezeichnet. Bei Ulpian;i) wie bei Paulus4) wird uns an dieser Stelle mitgetheilt ein kaiserliches Edict, wonach Gold- oder Silberdiebstahl, der in kaiserlichen Bergwerken verübt würde, mit der Verurtheilung in die Bergwerke bestraft werden solle. — Das Edict ist übrigens von Antoninus Pius erlassen, was uns nicht nur belehrt darüber, dass die besagte Scheidung bereits vollzogen war, sondern nebenbei noch, dass auch dieser Kaiser im Sinne seiner beiden Vorgänger fortwirkte. Von Die Fürsorge, welche die Antonine dem Bergwesen zuwendeten, Hadrian bi» scheint jedoch ohne Nachahmung geblieben und daher auch nicht juetiman. yon dauernden Folgen begleitet worden zu sein, ln diese Zeit wirtschaftlichen Verfalles fällt nun die Ertheilung des Bürgerrechtes an alle Provinzialen durch Caracallas constitutio Antoniniana, damit dieselben zu ihren bisherigen Steuern auch die vicesima der Italiker leisteten; doch scheint der Provinzboden davon nicht tangiert worden zu sein.5)— Der Vorzug der Steuerfreiheit, dessen sich der italische Boden erfreute, dauerte übrigens nicht mehr lange. Diocletian unterzog auch Italien dem Tribute und die herrschende Halbinsel ward zur Provinz herabgedrückt. °) — Die Stellung der Bergwerke aber blieb davon augenblicklich unberührt; der Staat hatte längst schon deren Erträgnisse sich gesichert, allein es mangelte dem Betrieb an Lebendigkeit. Die Verwirrung im Innern, die Beunruhigung der Grenzen von aussen durch die andringenden Deutschen (die Provinz Dacien musste von Aurelian aufgegeben werden) und endlich der allgemeine wirtschaftliche Niedergang, den nichts deut- 1) Ulpian in Dig. VII. 13. 6. 2) Gajus in Dig. III. 4. 1: . . Paucis admodum in causris concesxa sunt hujus modi Corpora: id ecce vectigalium publicorum sociis permissum est Corpus habere: vel aurifodinarnm vel argentifodinarum et salinarum. — Das geht überdies auch aus den noch erhaltenen Monumenten hervor. Vgl. Hirschfeld S. 75. s) Dig. LVII1. 13. 7. *) Dig. LVIII. 19. 30; Paul. Sent. V. 12. l) Marquardt, R. Stvw. II. 261. 6) Marquardt, R. Stvw. I. 80. licher illustriert, als die Münzverschlechterungen im III. und die Münzreformen im IV. Jahrhunderte, mussten die Unternehmungslust bedeutend massigen. — Damals dürften schon die Bergwerke des Westens, wie es bei dem raubbauartigen Betriebe begreiflich ist, mit Ausnahme von denen auf Sardinien') so wenig ertragfähig gewesen sein, dass die kaiserliche Begierung ihre ganze Aufmerksamkeit den Bergwerken der östlichen Hälfte zuwendete. Mag dazu die Unsicherheit des Besitzes der westlichen Hälfte oder die durch Diocletian erfolgte Verlegung des politischen Schwerpunktes nach der östlichen beigetragen haben, genug, fast alle Bergverordnungen, welche seit Constantin wieder von den Kaisern erlassen werden, beziehen sich auf den Osten des Beiches. Es tritt auch in der Verwaltung eine Einrichtung zu Tage, welche uns belehrt, dass die Schöpfer der neuen Monarchie dem Bergwesen ihr besonderes Augenmerk wieder schenken; es wird nämlich dasselbe einem eigenen Oberbeamten, dem ,comes metallorum per lllyricum‘ unterstellt. Da die Verwaltung in einem besonderen Abschnitte behandelt werden soll, so sei dieses Umstandes hier nur deshalb gedacht, damit man erkenne, welchen Wert die oströmischen Bergwerke jetzt besitzen, denn dem Westen des Beiches fehlt, trotz der sonst ganz analogen Beamtenhierarchie, ein solches Amt.8) Der Fiscus scheint nicht nur damals die moesischen Bergwerke mit grösserer Energie ausgebeutet, sondern auch die thrakischen Goldbergwerke wieder eröffnet zu haben,3) welche er von nun an durch die zu Colonen gemachten Einwohner in eigener Begie betreibt. Endlich zeigte die Begierung das Bestreben, die Privaten überhaupt für den jetzt wahrscheinlich wenig verheissenden Bergbau zu gewinnen. Anders lassen sich die immer weiter gehenden Concessionen nicht erklären. Die erste Verordnung dieser Art erliess Constantin an den Finanzprocurator (rationalis) von Africa im Jahre 320, wonach der Betrieb der Marmorbrüche für alle freigegeben wird, derart, dass sie auch das vollste Verfügungsrecht über das Gestein besitzen sollten.4) Die Verlegung des Begierungssitzes nach Byzanz hatte offenbar eine grosse Bauthätigkeit. hervorgerufen, welche eine ungemeine Preissteigerung der besseren Bausteine im Orient zur Folge hatte. Der letzte Umstand bewog Kaiser Julian in einem Erlasse an Bufinus, auch im Oriente die Steinbrüche vollkommen frei zu geben,5) in der Hoffnung, dass infolge dessen neue Marmorlager entdeckt werden würden — bis im Jahre 393 Kaiser Arcadius sich veranlasst sah, den Betrieb auf Marmor wieder ausschliesslich für den Fiscus in Anspruch zu nehmen, weil der letztere sonst in seinen Einkünften geschädigt wäre.8) In demselben Jahre kam die übrigens rein polizeiliche Verfügung, dass unter fremden Gebäuden kein Marmorbruch eröffnet werden solle.7) <) Cod. Theod. X. 19. 6. 9. 2) Not. dignitatum. c. XII. (ed. Böckhing 1839—1850). — Dieses amtliche Schema des Behördenmechanismus und der Verwaltungsordnung im vollendeten nachconstantinischen Gesammtstaate ist zwar erst um das Jahr 400 im Reichsarchive entworfen worden, aber beruht auf älteren Grundlagen. 3) Siehe oben Seite 16 u. f. 4) Cod. Theod. X. 19. 1: Secandonim mannorum ex quibuscumque metallis, volentibus tribuimus facultatem . . . etiam distrahendi habeant liberam potestatein. s) Öod. Theod. X. 19. 3 : quoniam . . . in immensum quorumdam saxorum pretia aucta nunt . . . permittimus omnibus ut qui volu nt caedere, habeant licentiam attributam. ®) Cod. Theod. Xv 19. 13: . . ut fiscalibus instantia locis liberior relaxetur. ') Cod. Theod. K. 19. 14. Einige Jahre vorher, 376 n. Chr., wurde von Gratian in einem Schreiben an den Senat dessen Mitgliedern der Betrieb von Bergwerken in Macedonien und Illyrien, bezugnehmend auf eine schon früher gewährte Erlaubnis, gestattet, *) nachdem schon im Jahre 365 Valentinian und Valens in einem Erlass an den obersten Bergverwalter (comes metallorum) Gresconius von Paris aus die Weisung ergehen hatten lassen, dass jeder, der Lust habe Bergwerke zu betreiben, zu seinem eigenen und zum Besten des Staates dieselben betreiben könne; zugleich wurde die Abgabe festgestellt und dem Fiscus nur das Vorkaufsrecht für Gold reserviert.2) Dieselben Kaiser ordnen dann 382 zugleich die Beziehungen zwischen dem Grundbesitzer, auf dessen Grunde Steinbrüche von einem Dritten betrieben werden, und dem Fiscus derart, dass ein Zehntel des Ertrages dem Fiscus, ein Zehntel dem Grundbesitzer gehöre.3) Es zeigt dies also nun wieder die vom Grundstücke abgelöste Besteuerung des Bergwerkes; denn im Falle das Gut fiscalisch war, bekam somit der kaiserliche Schatz 2/io des Ertrages, was etwas höher ist, als der Steuersatz für die Grundstücke, der nach Hyginus zwischen 1/s und ‘/7 schwankte.4) In ähnlicher Weise bestimmen Valentinian und Theodosius im Jahre 392, dass die Goldwäscher im Pontus und der Diöcese Asia per Jahr und Arbeiter sieben Scrupel Goldsand abzuliefern haben; auch diese Verordnung ist von Justinian aufgenommen worden.s) Alle diese Verordnungen wären unverständlich, wenn nicht bis zu deren Erlass der Staat die gesammte Montanwirtschaft beherrscht hätte. Wohl wird mit Recht behauptet, dass Gemeinden mit italischem Rechte unumschränkte Herren ihrer Fossilien waren; aber die Monumente belehren uns fast überall, dass der Fiscus der eigentliche Borgwerksbesitzer sei — und schliesslich — was half das italische Recht? — In Italien selbst durfte kein Privater Bergbau betreiben”) und in der Provinz galt nach Gajus der Bergwerksbesitzer als Pächter; übrigens ganz begreiflich, denn in der ganzen Steuerordnung der Kaiserzeit finden wir die Bergwerke niemals mit dem Grundstück verbunden, sondern als besondere Einnahmsquelle des Staates bezeichnet.7) Ob dieser nun selbst, wie wir oben sahen, MontanwirtschafL im grossen Stile betrieb, Gruben zugunsten des Fiscus verkaufte oder verpachtete, beziehungsweise vom Ertrage seinen Steuerantheil bekam. Der Privatbetrieb vermochte, selbst wenn ihm Genossenschafts-Capitalien zur Verfügung standen, sich nicht in Concurrenz mit dem Staate einzulassen, der Soldaten, Techniker, Officiere und dazu tausende von Sträflingen in seinen Bergwerken verwenden konnte, ohne dass die Betriebskosten sich erheblich vergrösserten. Der Private erzielte also weit mehr Gewinn, wenn er als Pächter der Staatsbergwerke auftrat. ') Cod. Theod. X. 19. 8: — volentibu» . . . liberalius deferetur »im ut quisque sumptu »uoque emolumento vectigalis opera et portorii damna non meinen» pariant eam copiatn. 2) Cod. r. 1. XI. 1: Perpensa deliberatione duximus sanciendum ut quicumque metallorum exerciium velit affiliere, i» labore proprio et sibi et rei püblicae commoda comparet. — Itaque xi qui »ponte conduxerint eos laudabilitas tua, octono» »erupulos in balluca quae graecae XQvaciilf^log appellatur, cogat exsolvere, quidquid autem amplius völligere potuerint fluco poti»-äiniuiii distrahant, a quo competeutia ex largitionibu» nostri» pretia »uscipiant. — Ueber die Abgabe vgl. Cod. Th. X. 19. 4 ad Oermanicum. S. L. = e. r. I. XI. 6. 2. J) Cod. Theod. X. 19. 10. li aufgenoirimen in cod. r. 1. XI. 6. 3. ‘) Hyginus de Iimitib. eonst. pg. 198; vgl. Savigny, Abhdl. der Beri. Akad. 1828. r>) Cod. Theod. X. 19. 12; vgl. Cod. r. I. XI. 6. 5. B) Plin. XXXIII. 78.; III. 138. Die Werke der Taurisker um Aquileja wurden frühzeitig Slaalsgul, Straho IV. 208. 7) IJlpian in Dig. L. 1(5. 17: — Publica vecligalia intelliyere debunu» ex quibu» vectigal Jiscus capit, quäle ent vectigal porta», venalium rerum, »alinarum, metallorum et picariarum. So hatte der Staat weder in der Republik noch in der Kaiserzeit ein formelles Regal besessen, aber ein Monopol, das demselben in der Wirkung gleich kam. Im vierten Jahrhunderte versprach man sich jedoch wenig davon, und die Sorge der Kaiser wendete sich nicht nur den fiscalischen Bergwerken, die noch reichlicher trugen, zu, sondern sie war auch darauf gerichtet, die Privatindustrie zu wecken, mit. der deutlich ausgesprochenen Erwartung, dass vielleicht dadurch neue Bodenschätze erschlossen werden könnten. ‘) — Herrschte ja auch ein Goldmangel — es ist bezeichnend für die damaligen wirtschaftlichen Missverhältnisse, — dass die Kaiser Gratian, Valentinian und Theodosius sich zum Erlass eines Ausfuhrverbotes genöthigt sahen, wonach den Barbaren nicht nur kein Gold gegeben werden dürfe, sondern das in deren Besitze befindliche denselben auf listige Weise (subtili ingenio) abgenommen werden solle, und dass endlich Kaufleute, durch welche Gold über die Grenze fliesse, sich der Todesstrafe schuldig machen.1“) Allein bald war der ganze Westen in die Hände der Barbaren selbst, gelangt und die Bergwerke wurden verlassen, wobei man sich noch vor dem Abzüge bemühte, dieselben den Eindringlingen unauffindbar zu machen.3) — Dafür suchte man mit aller Energie im Osten den Betrieb aufrecht zu erhalten. Nicht nur dass die Kaiser denjenigen Decurionen, welche in Moesien, Mace-donien und lllyrien als Bergverwalter ihr Amt nicht pflichtgetreu verwaltet und etwa aus Furcht vor den feindlichen Einfällen die Werke verlassen hatten, das Vorrücken in ein höheres Amt verweigerten,*) waren sie auch bestrebt, die in ausschliesslich kaiserlichem Besitze befindlichen Bergwerke in ununterbrochenem Betriebe zu erhalten und mit Gewalt die zu halben Leibeigenen, »colonen«, gemachten Bergleute bei ihren Werken festzuhalten.5) Unnachsicht.-lich wurden endlich die etwaigen Rückstände von den halbfreien Pächtern eingetrieben.“) Die Privaten aber sollten für den Bergwerksbetrieb durch weitgehende Concessionen gewonnen und so die Unternehmungslust geweckt werden. Das führte zu den oben erwähnten Erlässen, unter anderem auch zu jenem, der abermals die Trennung des unterirdischen vom oberirdischen Eigenthum, wenigstens bezugs der Marmoradern, ausspricht.7) — Ob aber dieser Grundsatz für alle Fossilien Geltung hatte, ist, wie ich schon bemerkte, auch hier nicht recht zu erkennen. Der Staat fand also nun, ohne dass er ein in seinen Erfolgen zweifelhaftes Monopol8) auszuüben brauchte, in der Steuerabgabe seine Rechnung. ') Siehe oben Seite 21, Anm. 5. 2) Cod. r. 1. IV. 43. 2. — Einer ähnlichen Massregel gedenkt einmal schon Cicero pr. Flacc. 23; vgl. Jos. Antiqu. Jud. XVI. 17. Merkwürdig ist, dass die meisten in Deutschland gefundenen Münzschätze aus dem IV. Jahrhundert Goldmünzen enthalten. — Mommsen, römisches Münzwesen, Seite 818. 3) Siehe Muchs: Ein vorgesch. Kupferbgw., S. 2 u. f. *) Cod. r. 1. XI. 6. 7. 5) Cod. Theod. X. 19. §§ 5. 6. 9. 15; vgl. Cod. r. 1. XI. 6. 7. “) Cod. Theod. XI. 28. 9; als 414 nach Chr. die Steuerrückstände der letzten 40 Jahre nachgesehen wurden, blieben allein davon ausgenommen die Schuldner der documenischen, proconensischen Bergwerke und derer von Troas. 7) Cod. Tli. X. 19. 10. 11 aufgenommen in Cod. r. 1. XI. 6. 3. — Vgl. auch oben S. 5, Anm. 4, und G. Luzzatti, Soluzione del problema della proprietä e legislazione mineraria in Italia, Padua 1875, pg. 141. 144. 8) Salzproduction war wohl frei, aber der Salzhandel blieb Staatsmonopol und ward durch scharfe Bestimmungen geschützt, in Cod. r. 1. IV. 61. 11. — Und als nun Justinian, die gewordenen Verhältnisse würdigend, alles Privateigenthum gleichstellte und indem er das »jus Quiritium« als bedeutungslos gewordenes Wort — cassierte,l) das Obereigenthum des Staates über die Grundstücke aufhob, ward der Grundbesitzer wieder freier Disponent, über sein Grundstück über und unter der Ackerkrume, .letzt erst kam wieder der niemals geänderte und nur in seinen Wirkungen gehemmte oder geschwächte Rechtsgrundsatz vom freien Verfügungsrecht über die Fossilien zur Geltung.2) Jahrhunderte lang war der Fiscus durch seinen Besitz in der Lage, die ge-sammte Bergwerksproduction zu beherrschen, so dass selbst der einzelne Unternehmer eher seine Rechnung fand, wenn er als Pächter von Fiscal-gütern auftrat, und schliesslich selbst, die Privatbesitzer als Pächter dieses Staatseinkommens gelten konnten. Aber die Macht, der wirtschaftlichen Ver-hälnisse ist grösser, als alle fiscalische Gewalt; sie hat auch liier schliesslich die engenden Fesseln staatlichen Monpols gebrochen und dem natürlichen Rechte wieder praktische Gelturig verschafft. So konnte Justinian die betreffenden Aussprüche der erwähnten Rechtslehrer folgerichtig in seine Digesten aufnehmen. Indess schlug aber im Westen des Reiches bei Westgothen und Franken:1) das römische Recht gerade in Bezug auf die Bergwerke einen Entwicklungsgang ein, der schliesslich im zwölften Jahrhunderte zur vollen Ausbildung eines Bergregals führte, das streng genommen dem römischen Staatsrechte fremd war. ') Cod. r. 1. VII. 25. 2) Siehe oben Seite 5. 3) Das breviarium Alarici ist willkürlich verändert in der fränkischen und currhäti-schen Ueberarbeitung. — Diese westgothische lex Romana war eben die Erscheinungsform des römischen Rechtes während des Mittelalters bis zur siegreichen Concurrenz des Justinianischen. — Vgl. Rudorff, röin. Rechtsgesch., S. ‘208. Der zweite, »die Verwaltung« behandelnde Abschnitt konnte wegen Reschränktheit des zugewiesenen Raumes nicht aufgenommen werden. Schulnachrichten 1. Der Lehrkörper am Schlüsse des zweiten Semesters. 1.) Herr Dr. Johann Mrhal, Director, lehrte Mathematik in der V. CI.; 6 St. wöch. 2.) Herr Emil Ziakouski, Professor, Mitglied der Prüfungscommission für angehende Locomotivführer, Dampfmaschinenwfirter u. s. w., Erprobungs- und Revisionscommissär stationärer Dampfkessel, lehrte darstellende Geometrie in der VII., geometr. Zeichnen in der 1., II. und IV., Schönschreiben in der I. und II. CI.; 17 St.. wöch. 3.) Herr Franz Kreminger, Professor, Vorstand der VI. CI., Mitglied der Prüfungscommission für allgemeine Volks- und Bürgerschulen, Custos der Realschulbibliothek, lehrte Mathematik in der VI., darstellende Geometrie in der V. und VI., geometr. Zeichnen in der III. CI., 14 St. wöch. 4.) Herr Franz Globočnik, Professor, lehrte Freihandzeichnen in allen Classsen; 20 St. wöch. 5.) Herr Friedrich Križnar, Professor, Exhortator, lehrte kath. Religion in allen, deutsche Sprache in der I. CI.; 15 St. wöch. 6.) Herr Balthasar Knapitsch, Professor, Vorstand der IV. CI., Custos der ehem. Lehrmittel, lehrte Chemie in der IV. bis VII., Arithmetik in der III. CI., analyt. Chemie als Freigegenstand ; 17 St. wöch. 7.) Herr Wilhelm Voss, Professor, Vorstand der I. CI., Custos der naturhist. Sammlungen, lehrte Naturgeschichte in der I., II., V. VI. und VII., Geographie in der I. CI., 17 St. wöch. 8.) Herr Andreas Senekovič, Professor, Custos der phys. Lehrmittel. lehrte Physik in der III., IV., VI. und VII. CI., slov. Sprache in der I. CI.; 17 St. wöch. 9.) Herr Emanuel Ritter v. Stäuber, Professor, lehrte italien. Sprache in der IV., V. und VI., französ. Sprache in der V., VI. und VII. CI.; 18. St. wöch. 10.) Herr Anton Raič, Professor, lehrte sloven. Sprache in der III., IV., V. und VI., Geographie und Geschichte in der VI. und VII. CI.; 18 St. wöch. 11.) Herr Clemens Proft, Professor, Vorstand der VII. CI., lehrte Mathematik in der 1., II., IV. und VII. CI.; 15 St. wöch. 12.) Herr Franz Leuec, wirkl. Realschullehrer, Vorstand der II. CI., Custos der geogr. Lehrmittel, lehrte deutsche Sprache in der II., sloven. Sprache in der II. und VII., Geographie und Geschichte in der II. und IV. CI.; 18 St. wöch. 13.) Herr Dr. Josef Jul. Binder, wirkl. Realschullehrer, Vorstand der V. CI., lehrte deutsche Sprache in der V., VI. und VII., Ceographie und Geschichte in der III. und V. CI; 16 St. wöch. 14.) Herr Josef Borghi, suppl. Lehrer, geprüft für deutsche und italien. Sprache U. R., Vorstand der III. CI., lehrte deutsche Sprache in der III. und IV. CI.; italien. Sprache in der III. und VII. CI; 13 St. wöch. Assistent beim Zeichenunterrichte: Herr Oeorg Wehr, geprüfter Lehramtseandidat für Mittelschulen. Schuldiener: Bartholomäus Jereb. . Johann Skube. — Anton Bietenz, Hausmeister. 2. Der Lehrplan. Obligate Lehrgegenstände. « I. Classe. Religion, 2 St. wöch.: Kathol. Religionslehre. Vom Glauben, von den Geboten, Sakramenten und Sakramentalien. Deutsche Sprache, 4 St. wöch.: Aussprache, Wechsel der Laute, Wortlehre, und zwar: Wortarten, Wortbiegung; das Allgemeine vom einfachen und erweiterten Satze. Slovenische Sprache, 3 St. wöch.: Formenlehre; Memorieren von Vocabeln und Phrasen. Geographie, 3 St. wöch.: • Beschreibung der Erdoberfläche nach ihrer natürlichen Beschaffenheit und den allgemeinen Scheidungen nach Völkern und Staaten. Arithmetik, 3 St. wöch.: Das dekadische Zahlensystem; das Rechnen mit ganzen ein- und mehrnamig benannten Zahlen; gemeine und Decimalbrüche; Theilbarkeit; grösstes gemeinschaftl. Mass und kleinstes gemeinschaftl. Vielfaches. Naturgeschichte, 3 St. wöch.: Anschauungsunterricht, im 1. Sem. Wirbelthiere, im 2. Sem. wirbellose Thiere. Geometrisches Zeichnen, 6 St. wöch.: Ceometr. Gebilde in der Ebene, Linien, Winkel, Dreieck, Viereck, Kreis, Ellipse, Combinationen dieser Figuren; das geometr. Ornament; geometr. Körper. Schönschreiben, 1 St. wöch.: Uebungen nach Vorlagen mit Ausschluss jeder Art von Kunstschriften. II. Classe. Religion, 2 St. wöch.: Cultus dev kathol. Kirche. Deutsche Sprache, 4 St. wöch.: Die gesammte übrige Formenlehre ergänzt durch die anomalen Formen; Rection der Redetheile; der erweiterte Satz; mündliche und schriftliche Reproductionen und Umarbeitungen grösserer abgeschlossener Stücke aus dem Lesebuche. Slovenische Sprache, 3 St. wöch.: Wortbildungs- und Wortfügungslehre; Memorieren von Vocabeln und Phrasen. Geographie, 2 St. wöch.: Specielle Geographie Asiens und Afrikas; detaillierte Beschreibung der Terrainverhältnisse und der Stromgebiete Europas; Geographie des südlichen Europa. Geschichte, 2 St. wöch.: Uebersicht der Geschichte des Alterthums. Arithmetik, 3 St. wöch.: Mass- und Gewichtskunde, Geld- und Münzwesen; Mass-, Gewichts- und Münzenreduction; Verhältnisse und Proportionen; Procent-, einfache Zins-, Discont- und Terminrcchnung, Theilregel, Durchschnitts- und Allegationsrechnung. Naturgeschichte, 3 St. wöch.: Anschauungsunterricht, im 1. Sem. Mineralogie, im 2. Sem. Botanik. Geometrisches Zeichnen, 3 St. wöch.: Planimetrie; Uebungen mit dem Zirkel und Reisszeuge. Gebrauch der Reisschiene und des Dreiecks. Freihandzeichnen, 4 St. wöch.: Das Flachornament; perspect. Zeichnen von Draht-und Holzmodellen und deren Combinationen als Anschluss an das Zeichnen nach der Anschauung in der I. CI.; Licht und Schatten; Anwendung der perspect. Grundlehren und jener über Schattenbestimmungen zur Darstellung einfacher technischer Objecte. Schönschreiben, 1 St. wöch.: Wie in der i. CI. III. Classe. Religion, 2 St. wöch.: Geschichte der Offenbarungen Gottes im alten Bunde. Deutsche Sprache, 3 St. wöch.: Der zusammengesetzte Satz, Arten der Nebensätze, Verkürzungen derselben; die Periode; systemat. Belehrung über Rechtschreibung und Zeichensetzung. Slovenische Sprache, 3 St. wöch.: Wiederholung und Abschluss des grammat. Lehrstoffes ; Uebersetzungen aus dem Slovenischen ins Deutsche und umgekehrt, mit besonderer Rücksicht auf den Gebrauch der Tempora und Modi. Italienische Sprache, 4 St. wöch.: Aussprache, Accent, Substantiv, Adjcctiv, Nu-merale, Personalpronomen; Verbum im Indicativ praes., futuri und perfect, indef. mit den zugehörigen synlakt. Regeln; Memorieren von Vocabeln und Phrasen. Geographie, 2 St. wöch.: Specielle Geographie des übrigen Europa, namentlich Deutschlands. Geschichte, 2 St. wöch.: Uebersicht der Geschichte des Mittelalters, mit besonderer Hervorhebung der vaterländischen Momente. Arithmetik, 3 St. wöch.: Zusammengesetzte Verhältnisse mit Anwendung auf verschiedene Aufgaben; die vier Rechnungsarten mit allgemeinen Zahlen; Erhebung auf die zweite und dritte Potenz; Wurzelziehung aus besonderen Zahlen. Physik, 4 St. wöch.: Allgemeine Eigenschaften der Körper; Wärme; Statik und Dynamik fester, tropfbarer und ausdehnsamer Körper; Akustik. Geometrisches Zeichnen, 3 St. wücli.: Fortsetzung des Lehrstoffes der II. CI. unter Anwendung auf Fälle aus der technischen Praxis. Freihandzeichnen, 4 St. wöch.: Ornamente der verschiedenen Stilarten und Tafel-vorzeichnungen in Contur und nach Vorlagen, farblos oder polychrom; Gedächtniszeichnen im kleineren Masstabe; Fortsetzung des Zeichnens grösserer Objecte. IV. Classe. Religion, 2 St. w.; Geschichte der Offenbarung Gottes im neuen Bunde; kurze Kirchengeschichte (bis Kaiser Konstantin). Deutsche Sprache, 3 St. wöch.: Zusammenfassender Abschluss des gesammten grammat. Unterrichtes; das Wichtigste aus der Prosodie und Metrik; die antike und germanische Sagendichtung; Aufsätze mit Berücksichtigung der im bürgerlichen Leben häufig vorkommenden Formen. Slovenische Sprache, 3 St. wöch.: Ergänzung der Syntax; das Wichtigste aus der Prosodie und Metrik; schriftliche Aufsätze, besonders jene Formen, welche im bürgerlichen Leben häufig Vorkommen. Italienische Sprache, 3 St. wöch.: Comparation der Adjectiva; Relativpronomen; Imperativ, Conditional, Conjunctiv, Infinitiv, Particip und Gerundium des Verbums nebst den einschlägigen syntakt. Regeln ; Memorieren von Vocabeln und Phrasen. Geographie, 2 St. wöch.: Specielle Geographie des Vaterlandes, Umrisse der Verfassungslehre ; Geographie Amerikas und Australiens. Geschichte, 2 St. wöch.: Uebersicht der Geschichte der Neuzeit, mit umständlicherer Behandlung der vaterländischen Geschichte. Arithmetik, 4 St. wöch.: Ergänzende Wiederholung des gesammten arithmet. Lehrstoffes und der vier Grundoperationen mit allgemeinen Zahlen; grösstes gemeinschaftl. Mass i.ind kleinstes gemeinschaftl. Vielfaches; gemeine Brüche; Gleichungen des ersten Grades mit einer und zwei Unbekannten. Physik, 2 St. wöch.: Magnetismus, Elektricität, Optik. Chemie, 3 St. wöch.: Uebersicht der wichtigsten Grundstoffe und ihrer Verbindungen, sowie der organischen Chemie, jedoch ohne tieferes Eingehen in die Theorie und ohne ausführliche Behandlung der Reaction. Geometrisches Zeichnen, 3 St. wöch.: Anwendung der algebraischen Grundope>ra-tionen zur Lösung von Aufgaben der Planimetrie und Stereometrie; theoretiscli-constructive Uebungen im Zeichnen der wichtigsten ebenen Curven. Freihandzeichnen, 4 St. wöch.: Ornamentzeichnen nach Vorlagen und Modellen, Schattierung; perspectiv. Zeichnen nach Modellen; Gedächtniszeichnen; gelegentlich wird auch das Zeichnen der menschlichen und thierischen Figur in den Kreis der Uebungen einbezogen. V. Classe. Religion, 1 St. wöch.: Fortsetzung der Kirchengeschichte bis auf die neueste Zeit. Deutsche Sprache, 3 St. wöch.: Lectüre von Uebersetzungen aus der classischen Literatur der Griechen und Römer; Ueberblick über die deutsche Literatur von ihren ersten Anfängen bis zum Beginne des 13. Jahrhunderts; Erläuterung des Wesens, der Formen und Arten der Poesie, sowie der vorzüglichsten prosaischen Darstellungsformen auf Grund der Lectüre; Recitierübungen und Aufsätze über Gelesenes und Gehörtes. Slovenische Sprache, 3 St. wöch.: Lectüre des »Cvetnik slovenske slovesnosti«; vergleichende Uebersicht der Laut- und Flexionslehre des Alt- und Neuslovenischen. Italienische Sprache, 3 St. wöch.: Wiederholung und Abschluss der Grammatik; Uebersetzung von Mussafias Lesestücken und Pellegrinis »Antologia ilaliana«. Französische Sprache, 3 St. wöch.: Regeln der Aussprache und Lehre vom Accente; flexible Redetheile; orthographische Eigenthümlichkeiten der regelmässigen Verba; unregelmässige Verba; Aneignung eines entsprechenden Wörter- und Phrasenvorrathes. Geographie und Geschichte, 3 St. wöch.: Geschichte des Alterthumes mit Wiederholung der einschlägigen Geographie. Mathematik, 6 St. wöch.: a) Gleichungen des ersten Grades mit mehr als zwei Unbekannten, diophantische Gleichungen; Zahlensysteme; Decimal- und Kettenbrüche; Potenzen und Wurzelgrössen; Verhältnisse und Proportionen mit Anwendungen. — b) Planimetrie. Darstellende Geometrie, 3 St. wöch.: Orthogonale Projection des Punktes und der Linie; Lehre von den Ebenen; Projection von Körpern, die von Ebenen begrenzt sind; Schnitte von Körpern mit Ebenen; gegenseitige Durchschnitte der Körper. Naturgeschichte, 3 St. wöch.: Anatomisch-physiologische Grundbegriffe des Thierreiches, mit besonderer Rücksicht auf die höheren Thiere; Systematik der Thiere, mit genauerem Eingehen in die niederen Thierarten. Chemie, 2 St. wöch.: Einleitung; Metalloide und Metalle bis zu den Erdmetallen, mit Einschluss des Technologischen. Freihandzeichnen, 3 St. wöch.: Zeichnen des menschlichen Kopfes nach den Vorzeichnungen des Lehrers auf der Schultafel und schattierter Köpfe nach Vorlagen; Fortsetzung des Ornamentzeichnens; Gedächtniszeichnen; perspectivisches Zeichnen schwierigerer Objecte. VI. Clasae. Religion, 1 St. wöch.: Begriff und Nothwendigkeit der Religion; Beweis der Wahrheit der katholischen Religion; katholische Glaubenslehre. Deutsche Sprache, 3 St. wöch.: Lectüre einiger Abschnitte aus dem Nibelungenliede und einer Auswahl aus den Gedichten Walthers in neuhochdeutscher Uebersetzung. Kurze Uebersicht der Literaturgeschichte vom 13. bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts; Redeübungen; freie Vorträge. Sloveniselie Sprache, 3 St. wöch.: Lectüre des »Cvetnik slovenske slovesnosti« und der Uebersetzungen von Schillers Werken; Uebersicht der altslov. Literatur und Lesung von Miklošič’ »Berilo«. Italienische Sprache, 3 St. wöch.: Wiederholung des grammat. Lehrstoffes mit besonderer Betonung der Casus-, Tempus- und Moduslehre; Hervorhebung der Idiotismen, der Homo- und Synonymen; Lectüre von Pellegrinis »Antologia italiana« und der »Promessi sposi« von Allessandro Manzoni. Französische Sprache, 3 St. wöch.: Ergänzung der Formenlehre; Syntax; entsprechende Vermehrung des Wörter- und Phrasenvorrathes; mündliche und schriftliche Uebungen. Geschichte und Geograpliie, 3 St. wöch.: Geschichte des 6. bis 17. Jahrhunderts; Wiederholung der einschlägigen Geographie. Mathematik, 5 St. wöch: a) Logarithmen; quadratische Gleichungen mit einer und mehreren Unbekannten; höhere Gleichungen, welche auf quadratische zurückgeführt werden können; Exponentialgleichungen; arithm. und geometr. Progressionen mit Anwendungen auf Zinseszins- und Renlenrechnungen; einiges über die Convergenz unendlicher Reihen; Combi-nationslehre. — b) Ebene Trigonometrie, Stereometrie, Elemente der sphärischen Trigonometrie. Darstellende Geometrie, 3 St. wöch.: Erzeugung und Darstellung von krummen Flächen, schiefe Projection. Naturgeschichte, 2 St. wöch.: Anatomisch-physiologische Grundbegriffe des Pflanzenreiches, Systematik der Pflanzen. Physik, 4 St. wöch.: Allgemeine Eigenschaften der Körper, Wirkungen der Molecular-kräfte, Akustik. Chemie, 3 St. wöch.: Metallurgie von den Erdmetallen angefangen; Einleitung in die organische Chemie; Fettkörper nach genetischen Reihen. Freihandzeichnen, 2 St. wöch: Zeichnen der Gesichtstheile in verschiedener Stellung nach Vorlagen, Studien nach antiken und modernen Gypsköpfen; Uebungen im schweren Ornamentzeichnen; grössere perspect. Studien nach der Natur. VII. Classe. Religion, 1 St. wöch.: Geschichtc der katholischen Kirche. Deutsche Sprache, 3 St. wöch.: Ausführliche Darstellung der Literatur der zweiten Hälfte des 18. und des 19. Jahrhunderts; Lesung von zwei vollständigen Werken; Redeübungen, freie Vorträge. Sloveniselie Sprache, 3 St. wöch.: Uebersicht über die Literatur von Trubar bis auf die Neuzeit; Lectüre der Schiller’sclien Uebersetzungen von Cegnar und Koseski; »Berilo« von Miklošič. Italienische Sprache, 3 St. wöch.: Fortsetzung der Lectüre aus der »Antologia italiana« von Pelegrini und der »Promessi sposi« von Manzoni, mit sprachlicher und sachlicher Erklärung; gelegenheitliche Mittheilung von Notizen über die Lebensverhältnisse und literarischen Leistungen der hervorragendsten in den Lesebüchern vertretenen Schriftsteller. Französische Sprache, 3 St. wöch.: Beendigung der Syntax, Wiederholung des ganzen grammat. Lehrstoffes an der Hand der Lectüre, mündliche und schriftliche Uebungen mit Hervorhebung der französischen Idiotismen, Homo- und Synoniinen; Lesung ausgewählter Stücke aus der Chrestomatie von Filek v. Wittinghausen. Geschichte und Geographie, 3 St. wöch.: Geschichte des 18. und 19. Jahrhunderts mit besonderer Hervorhebung der culturhist. Momente; kurze Uebersicht der Statistik von Oesterreich-Ungarn; vaterländische Verfassungslehre; Wiederholung der einschlägigen Geographie. Mathematik, 5 St. wöch.: a) Binomischer Lehrsatz; das Wichtigste über die arithm-Reihen höherer Ordnung mit Rücksicht auf das Interpellationsprohlem; Elemente der Wahrscheinlichkeitslehre. — b) Anwendung der sphär. Trigonometrie auf Aufgaben der Stereometrie und Astronomie; analyt. Geometrie in der Ebene , und zwar der Geraden und der Kegelschnittslinien; Wiederholung des mathematischen Lehrstoffes der Oberclassen. Darstellende Geometrie, 3 St. wöch.: Centrale Projection; Wiederholung des ge-sammten Lehrstoffes mit praktischen Anwendungen auf Darstellung technischer Objecte. Naturgeschichte, 3 St. wöch.: Die wichtigsten Mineralien nach ihren krystallogr., phys. und ehem. Eigenschaften; Grundzüge der Geognosie und Geologie; das Wichtigste aus der Klimatologie, Thier- und Pflanzengeographie. Physik, 4 St. wöch.: Elektricität, Magnetismus, Wärme, Optik; Grundzüge der Astronomie und mathem. Geographie. Chemie, 2 St. wöch.: Fortsetzung der organ. Chemie; Uebersicht der Theorien; im zweiten Semester Wiederholung des ganzen ehem. Lehrstoffes. Freihandzeichnen, 2 St. wöch.: Fortsetzung der Uebungen in der VI. CI. Schriftliche Arbeiten. Mit den Erlässen des k. k. Landesschulrathes für Krain vom 30. Dezember 1873, Z. 2220, und vom 5. August 1875, Z. 1212, wird angeordnet, dass in den vier Unterclassen monatlich so viele Aufgaben, abwechselnd Schul- und Hausarbeiten, gegeben werden, als dem Gegenstände wöchentlich Unterrichtsstunden zugemessen sind; in den drei Oberclassen sind wenigstens zwei Aufgaben monatlich, aus dem Slovenischen in der VII. CI. eine zu geben. w p T3 ff >-i CD P 3 3- 2-2.° SpS. H 0 «- g* p •ö « &3 2. Hhö er b7 5 t» >■ G® o td «• er k er p er o «o 2 Pa« o? s 3. Lehrbücher, welche im Schuljahre 1879 80 beim Unterrichte benützt wurden. 4. Deutsche Schul- und Hausaufgaben. V. Classe. 1.) Arbeit und Vergnügen. — 2.) Feder und Schwert. — 3.) Hüon am Hofe Karls des Grossen (nach Wielands Oberon). — 4.) Phileinon und Baucis. — 5.) Der Wald im Winter. — 6.) Die Götter Griechenlands (nach dem Gedichte von Schiller). — 7.) Eine Wanderung durch das perikleische Athen. — 8.) Ein Bild aus dein Leben der Amphibien. — 9.) Der Wert der Zeit. — 10.) Gedankengang in Perikles’ Leichenrede. — 11.) Unverhofft (eine frei nach einer gegebenen Skizze ausgeführte Erzählung). — 12.) Römisches und hellenisches Bürgerthum. — 13.) Streit der Jahreszeiten (Dialog). — 14.) Denn über alles Glück geht doch der Freund, der’s fühlend erst erschafft, ders theilend mehrt. (Schillers Wallensteins Tod V, 3). — 15.) Gestalten aus dem römischen Bürgerkriege (Charakterskizzen). VI. Classe. 1.) Inwiefern sind die Griechen und Römer unsere geistigen Vorfahren? — 2.) Die Germanen und das Christenthum. — 3.) Heidnische Anklänge im Nibelungenliede. — 4.) Siegfrieds Schwertleite (nach dein Nibelungenliede). — 5.) Theodorich und Karl der Grosse. — 6.) Deutsche Treue (nach dem Nibelungenliede). — 7.) Deutschlands Ehre (Gedicht von Walther v. d. Vogelweide), Erläuterung. — 8.) Die kryptogamen Pflanzen im Haushalte der Natur und deren Wert für den Menschen. — 9.) Die Macht des Wortes (nach Freidank). — 10.) Hans Sachs als Dichter (Göthe, Hans Sachsens poet. Sendung). — 11.) Der Bauernstand im XIII. und XIV. Jahrhunderte. — 12.) Conolan und Menenius. Charakterschilderung nach Shakespeares »Coriolan«. — 13.) Der Jahrmarkt des Lebens (eine Betrachtung). — 14.) Heeresordnung und Staatsverfassungen in ihren Wechselbeziehungen (mit geschichtlichen Beispielen). — 15.) Das deutsche Heldengedicht im XII. und das im XVIII. Jahrhunderte. VII. Classe. 1.) Wie wird des Lebens Missgeschick ertragen? — 2.) Oberon bei Shakespeare und bei Wieland. — 3.) Die Fabeln Gellerts und Lessings. — 4.) Dichterweihe, Gedicht von Schiller (Erläuterung). — 5.) Götz von Berlichingen im Drama nnd in der Geschichte. — 6.) Charakter des Königs Philipp II. in Schillers Don Carlos. — 7.) Das Wenige verschwindet leicht dem Blick, der vorwärts sieht, wie viel noch übrig bleibt (Iphigenie auf Tauris, 1. Act). — 8.) Der Antheil Mitteleuropas am Welthandel. — 9.) Normannische Staatengründungen. — 10.) Hermanns Eltern (aus Hermann und Dorothea). — 11.) Entwurf einer Erinnerungsrede zur Säcularfeier von Kaiser Josef des Zweiten Regierungsantritte. — 12.) Vor jedem steht ein Bild dess, was er werden soll; so lang er das nicht ist, ist nicht sein Friede voll (Rückert). — 13.) Hermann und Dorothea, Geschichte und ästhetische Würdigung des Gedichtes (Maturitätsarbeit). 5. Slovenische Themen. V. Klasse. 1.) a) Vsak človek je sam svoje sreče kovač, b) Kake misli navdajajo učenca v začetku šole, ko pride v više razrede? — 2.) Vera starih Egipčanov. — 3.) O imenu, pisavi in domovini cerkveno - slovanskega jezika. — 4.) Živi tako, kakor bi imel danes umreti, delaj toliko, kakor bi imel večno živeti. — 5.) Kako in kake pisatelje biča Preširen v »Novi pisariji?« — 6.) »Kdor zaničuje se sam, podlaga je tujčevi peti.« (Kos.) — 7.) Kake zasluge ima Epaminondas za Tebe, kake za Grecijo? — 8.) Zlato se skuša v ognji, prijatelj pa v sili. — 9.) Vsebina Koscskove pesmi »Novice bralcem h koncu leta.« — 10.) Razdeljena slast je dvojna slast; — razdeljen bol je bola pol. — 11.) Staro-slovenska pisava. — 12.) Značaj dobe zadnjih treh rimskih kraljev. — 13.) Sprehod poletnega jutra. — 14.) Družbinske in državne razmere v Italiji pri nastopu Graccliov. — 15.) Ocena in vsebina pesmi »Čestmir in Vlaslav.« — 1(5.) »Nevolja gola — Najbolja škola.« (Prurad.) VI. Classe. 1.) Kake misli navdajajo učenca pri nastopu šolskega leta? — 2.) Kako se vrstijo misli v pesmi »Jaroslav?« — vsebina te pesmi. — 3.) Kaj se potrebuje pri stavljenji hrama? 4.) Misli v »Prologu« k igri »Wallenstein.« — 5.) Justinijan I. in Karol Veliki. Njun pomenj za svetovno zgodovino. — 6.) Veselje in trpljenje po zimi. — 7.) Vpliv križarskih vojsk na državno in družbinsko življenje. — 8.) Značaj stražnjega glavarja v »Wallenstein-ovem ostrogu.« — 9.) Bodi za se skopuh, za domovino pa zapravljivec. — 10.) Družbinsko in državno življenje pri starih Slovanih. — 11.) Oc6na, razvrstitev in vsebina I. 4. igre »Wallen-stein-ova smrt.« — 12.) Duševno probujenje češkega naroda. — 13.) S nimže kto živit togovu žitiju podobit se. (Bon.) — 14.) Kaki dogodki ločijo srednji vek od novega? — 15.) »Kolo od srieče u okoli — Vartedi se neprestaje: — Tko bi gori, eto ’e doli, — A tko doli, gori ustaje«. (Osm. I., 4) — 16.) Nevihta, kako se začne, kako razsaja in kako se konča; popisana glede na naravo, živali in ljudi. VII. Classe. 1.) Brižinskih spomenikov zgodovina, vsebina in jezikoslovna ocena. — 2.) »Sreča prebiva sredi srcä — V srci poštenem ti je doma«. Jos. Virk. — 3.) Kako izpreminja voda zemeljsko površje? — 4.) Kaj nam pripoveduje Krelj v svojem predgovoru k Spangen-bergovej postili? — 5.) človek po zimi. — 6.) Veter in voda v službi človekovej. — 7.) Človek v boji s prirodo. — 8.) Ocena Vodnikove pesni »Moj spominek«. — 9.) Slovenska dežela: »Slovenec, tvoja zemlja je zdrava — In pridnim njž leža najprava«. — 10.) Kateri so bili pravi vzroki francoskega prevrata? — 11.) Jarnej Kopitar in njegove zasluge za slovenstvo, za srbstvo in za slovanstvo v obče. — 12.) Kateri narödi prebivajo v avstrij-sko-ogerskej državi, koliko je njih število in kako so razdeljeni? —- 13.) Raztolmačite Preširnov sonet: »Viharjev jeznih mrzle domačije«. — 14.) Pismena zrelöstna preskušnja: Kako vpliva morje in morskega obrežja razvoj na značaj in omiko primorskih prebivalcev ? (Sfe zgodovinskimi pojasnili.) 6. Freigegenstände. a) Turnen. Diesen Unterricht leitete der Turnlehrer an der hierortigen k. k. Lehrerbildungsanstalt, Herr Julius Schmidt. An demselben betheiligten sich im 1. Semester 106, im 2. Semester 99 Schüler in vier Abtheilungen mit wöchentlich je 1 Stunde. I. Clasae. (Eine Stunde.) Durchbildung der Reihe, Reihungen; Drehen, Schwenken kleinerer Reihen. — Freiübungen: die einfachsten Formen derselben; Taktlauf. — Geräthübungen der ersten Stufe. Reiner und gemischter Sprung. II. ClasBe. (Eine Stunde.) Ordnungsübungen: Drehen im Gehen und Laufen; Reihungen; Schwenken grösserer Reihen. — Freiübungen zusammengesetzter Art. — Geräthübungen wie in der 1. Classe. Sturmspringen. UI. und IV. Classe. (Eine Stunde.) Ordnungsübungen wie in der II. Classe; ferner Reihen - Reihungen und Uebungen des Reihenkörpers. — Stab- und Hantelturnen, Dauerlauf. — Reck: Felgen, Speichen, Kniehänge, Knie-Auf- und Umschwünge, Hangdrehen, Durchzug. — Stangen: Klettern gleichhandig und Dauerhaltungen. — Barren: Aufstemmen, Schwingen, Kreisen, Kehre, Wende; Seitensprünge. — Pferd: Hocke, Kreise, Flanke, Wende; Hintersprünge. — Bock-, Sturm-, Frei- und Tiefsprung. — Alle Uebungen mit strenger Berücksichtigung einer guten Haltung. V., VI., VII. Classe. (Eine Stunde.) Stab- und Hantelturnen: Dauerlauf. — Reck: Aufstemmen; Armwippen im Stütz rücklings und Felge rücklings vorwärts; Sitzumschwung, Kreuzaufzug und -Aufschwung in verschiedenen Formen. — Barren: Kehre am Ende des Barrens mit und ohne Einspreitzen; Grätschen; Knickstützübungen; Scheere; Seitensprünge. — Pferd: Kehre, Grätschsprung, Diebssprung; Hintersprünge; Springübungen. — An den übrigen Geräthen der Altersstufe angemessene Uebungen. b) Analytische Chemie. Diesen von Prof. Balth. Knapitsch ertheilten Unterricht besuchten im ersten Semester 20, im zweiten 18 Schüler der drei Oberclassen in 4 St. wüch. Davon übten sich drei im Titrieren, ein Theil in der einfachen, ein anderer in der zusammengesetzten qualitativen Analyse. c) Modellieren. Auch zu diesem Unterrichte wurden nur die Schüler der drei Oberclassen zugelassen; denselben ertheilte Prof. Franz Globočnik im ersten Semester an 15, im zweiten an 13 Schüler in 4 wöch. St. nach verschiedenen plastischen Modellen aus der Ornamentik, Studien des menschlichen Kopfes und der Thiere in Relief, mit besonderer Rücksicht auf praktische Verwertung. d) Stenographie. Der Unterricht wurde vom k. k. Gymnasialprofessor Anton Heinrich in zwei Cursen zu 2 St. wöch. an Schüler von der IV. CI. aufwärts ertheilt. Die Realschüler betheiligten sich nur an dem zweiten Curse, gemeinschaftlich mit den Gymnasialschülern; im ersten Semester 14, im zweiten Semester 12 Schüler. Lehrstoff: im zweiten Curse die Debattenschrift. Lehrbuch: Gabelsbergers Stenographie nach Ahn-Ollendorfs Methode von Professor Anton Heinrich. e) Gesang. Der Gesangsunterricht wurde von dem Domchor-Dirigenten Herrn Anton Foerster in zwei Cursen durch 5 St. wöch. ertheilt; hievon entfielen 2 St. auf den ersten Curs, je 1 St. auf den zweiten Curs, A (Knabenchor), B (Männerchor) und A mit B zusammen (gemischter Chor). Im ersten Curs wurde das Elementare der Gesangskunst sammt allen Dur-Tonarten vorgenommen und verschiedene Kirchen- und weltliche Lieder geübt; im zweiten Curs wurden die Moll-Tonarten nebst Wiederholung des im ersten Curse Vorgenommenen vorgetragen, daneben mannigfache Chöre und Lieder geistlichen und weltlichen Inhaltes einstudiert. Im ersten Semester 71, im zweiten 60 Schüler. s C -H ro o< cd to 05 S t to O' to 4-“ to s to 05 CD to žs to o« to to 05 rf- LO Or 05 O* LO In der Claese beim Beginn do» Schuljahres im und uaoli dom I. Semester abgogangon beim Beginn des II. Semesters im II. Semester abgegangen öffentliche Privatiston hievon Ziiglinge dos Wald-horr'nehon Inatltutos < o D P- *+ (l> iS 3 “ 0) ®£ 05 iS il % §3 w 13 fr (0 GO to 00 o< 05 to 4- 00 CD —*• M- 05 M- CD LO 05 tO 05 tO to M I I CD GO aus Laibach ausser Laibach a. Cisleithanien 'I f l I I I a. Transleith. aus Italion aus Egypton to 05 05 to 05 K) Ü< to Ü« o_ römisch-katbolisch I I H* I I I ] j_____i_____L L i i "i i I i ~ i I _ i i i i griocbisch-oriont. ovangeliscli A. C. ovang. liolv. 0. israolitiscli o-o- 8*8* 5 3 GO co IO o to deutsch slovenisch II" ES I I H* I 05 05 05 kroatisch-sorbisch czochoalavisch ital ionisch ungarisch französisch to ^1 05 05 ►-* 05 05 r to ro 4- 05 00 o<_ 1_____ CO to I II Vorzugsclasso II I. Olasso «sur WiodorliolungB-prllfung isugolasnon II. Olasso III. Olasso ungeprüft ®ö2 Sg 2 p ST ?■ 3 § < a Er to to to o to CD I I I I I I to ^1 O. to to 05 05 »U >_*. CD 05 05 05 h* 05 Vor/ugsclasso I. (Jlasso II. Claase m. (Jlasso S »£ Öj* C= Sa. ungeprüft zusammen 3-3S Sm5’ g|D 7. Zur Statistik der Oberrealschule im Schuljahre 1879—80. 0UJ0^X5f U0)HI) -BApd 2 .lonpps < v •O G £ O O o fl p I I I I OJ OJ tH C3 O ♦J 03 r^l :3 -G O) U rt S N co t—„ co '—' bß G •rn 3 G ^ rG rt ^0 O • rH Uh 0) c/2 bß *t S •• G bß G 3 W.5o5 :3 s “J::- rG ■«ss bß«^ CO bß G Ul 03 na G tH G M ««-H 10 T3 G ^ Oh Oh r-H CO rG •*■* :rt Jh 3 Ut G rt rG ^ •< o rt 1 £s 3 N O > d) t-i bß C 3 .. C G rG e*-H na '53 '03 b N *-• s 3 M H Ä :^s* c *t: h 4) •« fi CJ c qj ^ := 3 Jh ----------- CZ Oh C ' & G a> 'S 3 s CO 0) cy a bß->-< s “S II 5 rG tJ O Oh Oh a <■& g «G Oj 03 ^1“1 ^ Ö c *H HÖ O» 0) QJ S "g > 'v & 03 £ (D H3 G (D £ G G O» O) Ih rS .2 3 •§M t- _, Qh C Oh ^ jjj rG o S.S2 2 ö -S ^ « o rG : 2n c :3 o co 05 S? -I O fH pH Oh rG «Ž rt |g ^•C 3 5 *' S & t5 c/2 •s s 'S e 0 |I-S .1 S = C g N > s 2 š m -s « %% £ 5-a ■S Is C rt O r rG O ■-O ^ y t3 c/j ^5 E £ c G • i?;o 05 o tH tn _ O s ^ rt 5fi rH •'S o . 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Unterstützungsverein. Dieser Verein hat die Unterstützung dürftiger, gesittetter und fleissiger Realschüler durch Beischaffung von Schulbüchern, Zeichenrequisiten. Kleidungsstücken, Aushilfen in Krankheitsfällen u. s. w. zum Zwecke. Der Verein zählt gegenwärtig 110 Mitglieder; seine Wirksamkeit ist aus dem nachstehenden, der Generalversammlung am (5. Jänner 1880 für das Jahr 1879 vorgelegten Rechnungsabschlüsse zu ersehen. Nr. Einnahmen fl. kr. 1 Casserest vom Jahre 1878 172 92 2 Geschenk der löbl. krainischen Sparcasse 200 — 3 Geschenk des Herrn Waldherr und seines Institutes . . . 28 — 4 Mitgliederbeiträge pro 1879 148 — 5 Coupon-Erlös 69 — Summe . . . 617 92 Nr. Ausgaben fl. kr. 1 Für Aushilfen zur Zahlung des Schulgeldes, für monatliche Unterstützungen und für Marken der Volksküche . 210 60 2 » Lehrbücher und Schulrequisiten 143 54 3 » Kleidungsstücke 184 19 4 » den Druck und Einband der Vereins-Jahresberichte pro 1878 11 25 & » das Austragen dieser Jahresberichte und für das Ein-cassieren der Mitgliederbeiträge pro 1879 .... 4 50 Gesammtausgabe . . . 554 8 6 Casserest für das Vereinsjahr 1879 63 84 Summe . . . 617 92 Die Herren Albert Zeschko und Eduard Mahr schenkten eine grössere Menge Zeichen-und Schreibrequisiten; die Buchhandlungen Kleinmayr & Bamberg in Laibach und Holder in Wien je vier Lehrbücher. Als halbes Erträgnis des am 24. April 1880 von Gymnasial- und Realschülern gemeinschaftlich veranstalteten Wohlthätigkeits-Concertes sind der Vereinscasse zugellossen 130 fl. 98'/., kr. Mehrere Realschüler wurden von edelmiithigen Familien durch Gewährung von Freitischen unterstützt. Der Berichterstatter erfüllt eine angenehme Pflicht, indem er allen p. t. Wohlthätern den verbindlichsten Dank ausspricht. 9. Aufgaben für die schriftliche Maturitätsprüfung im Julitermin 1880. Deutsche Spraohe. »Hermann und Dorothea«. Geschichte und ästhetische Würdigung dos Gedichtes. Slovenlsohe Spraohe. Kako vpliva morje in morskega obrežja razvoj na značaj in orniko primorskih prebivalcev? (Se zgodovinskimi pojasnili.) Italienische Spraohe. n) Ein deutsches Dictat: »Demosthenes», zu übersetzen ins Italienische. b) Luigi Cornaro, von Cesare Cantü, zu übersetzen ins Deutsche. Französisohe Sprache. a) »Columbus an den König von Spanien», zu übersetzen in Französische. b) »L’oiseau-mouche«, Buffon hist. nat. des oiseaux, zu übersetzen ins Deutsche. Mathematik. a) Drei Zahlen bilden eine arithmetische Reihe; die Summe derselben beträgt 12, die Summe ihrer Quadrate 56; welche Zahlen sind es? b) ln einem Orte, dessen geographische Breite b = 46°21' beträgt, befindet sich eine verticale Sonnenuhr, deren Ebene mit der Meridianebene den Winkel i — 75° 21' (von Süden nach Westen gerechnet) bildet; es ist der Winkel, den der Schatten des Stabes um 9 Uhr vormittags mit dem Schatten uin 12 Uhr mittags einschliesst, zu finden. e) Es ist der geometrische Ort des Durchschnittspunktes der Normalen aus einem Brennpunkte der Hyperbel, deren Gleichung ist = 1, auf die Tangente in irgend einem Punkte der Hyperbel mit der vom Centrum nach dem Berührungspunkte gezogenen Geraden zu bestimmen. Darstellende Geometrie. a) Einem Tetraeder ist eine Kugel einzuzeichnen. b) Der Schlagschatten einer Kreislinie auf einer geraden Kegelfläche ist zu bestimmen. c) Es ist das perspectivische Bild eines Dodekaeders nach der Distanzmethode zu bestimmen. 10. Lehrmittel-Sammlungen. Die Bibliothek besitzt am Ende dieses Schuljahres 2308 Bände, 738 Hefte. Neue Anschaffungen: Lebrerbibliothek: Verordnungsblatt des Unterrichtsministeriums pro 1880; Kolbe, Zeitschrift für das Realschulwesen, 5. Jahrgang; Hoffmann, Zeitschrift für mathematischen und naturwissenschaftlichen Unterricht, 11. Jahrgang; Sklarek, der Naturforscher, 13. Jahrgang ; Zeitschrift für analytische Chemie pro 1880; Journal für praktische Chemie pro 1880; Petermann, geographische Mittheilungen, 26. Band; Petermann, Ergänzungshefte 58 bis 61; Zarncke, literarisches Centralblatt pro 1880; Behaghel und Neumann, Literaturblatt für germanische und romanische Philologie, 1880; Zvon, VI. leto; die von der »Matica slovenska« in Laibach pro 1879 herausgegebenen 4 Werke; Brehms Thierleben, 2. Auflage (Schluss); Roscoe-Schorlemmer, Lehrbuch der Chemie, II. Band, 2. Abtheilung; Weber, Weltgeschichte, 14. Band; Weiss, Lehrbuch der Weltgeschichte, 4. Band, 1. Hälfte; Curtius, griechische Geschichte, 5. Auflage; Mommsen, römische Geschichte, 6. Auflage; Krones, Handbuch der Geschichte Oesterreichs (Schluss); Valvasor, die Ehre des Herzogthums Krain (Schluss); Dr. Jos. Jul. Binder, Tacitus und die Geschichte des römischen Beiches unter Tiberius in den ersten 6 Büchern ab excessu divi Augusti; Fischer, die Grossmacht der Volks- und Jugendliteratur. Schülerbibliothek: Poggendorf, Geschichte der Physik; Willkomm, Wunder des Mikroskops, 3. Auflage; Naturkräfte, 29. Band; Holder, historische Bibliothek, 6. bis 9. Bändchen; Proschko, österreichische Volks- und Jugendschriften, 1. bis 15. Bändchen; Guhl und Koner, das Leben der Griechen und Römer; Hellwald, Centralasien; Livingstone, der Missionär und Länderentdecker, 5. Auflage; Schiller und Göthc, Briefwechsel, 3. Ausgabe; Uhland, Gedichte und Dramen; Heyse P., Neues Novellenbuch; Scheffel, der Trompeter von Säk-kingen; Andersen, Märchen; Hoffmann, Jugendbibliothek, 176. bis 180. Heft; Preširen, pesmi; Slomšek, životopisi; Cummins-Jesenko, prižigalec; Jenko, pesmi; Orožen, spisi; Tomšič, vrtec 1879; pravljico o trnjevi rožici, o pepelki, o obutem mačku, o snegulčici, o rudeči kapici; Sainhabcr, Preširenklange; die vom Hermagorasvereine pro 1879 herausgegebenen 5 Werke; Boileau, Art poetique; Boileau, EpJtres; Chateaubriand, Itineraire; Delavigne, Louis XI.; Delavigne, les Enfans d’Edouard; Lamartine, Voyage en Orient; Montesquieu, Considerations. Geschenke: Lehrerbibliothek: Vom hohen k. k. Unterrichtsministerium: Skofitz, botanische Zeitschrift 1880; Movimento commerciale di Trieste nel 1878; Navigazione austro-ungarica all’ estero nel 1878; Navigazione e commercio in porti austriaci nel 1878; Berichte der Handels- und Gewerbekammern: Wien 1879, Budweis 1871 bis 1875. Von der krainischen Sparkasse: Rechnungsabschluss derselben am Schlüsse des Jahres 1879. Von den Handels- und Gewerbekammern in Pilsen, Prag und Reichenberg: die Sitzungsprotokolle pro 1880. Von der Handels- und Gewerbekammer in Klagen-furt: Volkswirtschaftliche Zustände Kärntens 1871 bis 1878. Von der Buchhandlung Kleinmayr & Bamberg in Laibach: Meyer, Wahrscheinlichkeitsrechnung; Schubert, Kalkül der abzählenden Geometrie. Vom Herrn Ivan Vilhar in Laibach: Schlegel, vollständige Mühlenbaukunst sammt Atlas in 52 Blättern; Lohman, der Wassermühlenbau sammt Atlas, Hartmann, das Mühlenwesen; Miklosich, Formenlehre der altsloven. Sprache und dessen slavische Bibliothek; Fr. Marn, Slovnica češkega jezika; Berlič, Grammatik der illyrischen Sprache; Dobrowsky, Lehrgebäude der böhmischen Sprache; Tkalčevič, Listovi o Italiji; Miklosich, Kopitars kleinere Schriften; Moroschkin, Onomastikon Slavicum. Vom Herrn Profesor Voss in Laibach dessen Werk: Materialien zur Pilzkunde Krains, II. Vom Herrn M. Malavrh dessen Uebersetzung: Mitterrutzner, Slovani v iztočni Pustriäki dolini na Tirolskem. Schülerbibliothek: Vom Herrn Ivan Vilhar in Laibach: Letopis Matice Slovenske 1867 bis 1878; Jesenko, Prirodoznanski zemljepis, zemljepisna začetnica, und Občna zgodovina I. stari vek; Schoedlerjeva Knjiga prirode: Fizika, Astronomija, Kemija, Mineralogija, Geognozija, Botanika, Zoologija; Slovenski Štajer I. und III. Band; Trstenjak, Slovanski elementi v venetščini; Urbas, Dr. E. H. Costa; PleterSnik, Majciger und B. Raič, Slovanstvo I. del; J. Krsnik, Zgodovina avstrijsko - ogerske monarhije; Föllecker-Erjavec, Mineralogija; Rossmassler-Tušek, Štirje letni časi; Erben, Vojvodstvo Kranjsko und dessen Vojvodstvo Koroško; Jules Verne-Hostnik, Potovanje okolo sveta; Dramatiško Društvo, Slovenska Talija 39 Hefte; Wiesemann-Zupančič, Fabiola; Erjavec, Živali v podobah; Sle-menik, Izdajavec; Podmilščak, Žalost in veselje; Slovenske večernice 17. m 24. zvezek; Macun, Kratek pregled slovenskega slovstva; Schiller-Cegnar, Wallenätajnov ostrog; L. Hrovat, Ksenofontovi spomini na Sokrata; Bilec, Prvenci; Lermontov-Vesnin, Izmael Bej, vzhodna povest; Viljem Tell; Umek, Ciril in Metod; Božič, Platonov Kriton in apologija; Pleteršnik, Slovo o polku Igorove; Gršak, Citavnica, poučni listi za slovenski narod; Pokorny-Tušek, Rastlinstvo; Pokorny-Erjavec, Živalstvo; Zadravski, Lada, almanah; Dobravčin, Pesmi na tujem; Razlag, Zora, zabavnik; Slokan in Pretner, Niz bisera; Žnidaršič, Nauk o decimalnih razlomcih; Kühnelt, Lehrbuch der Stenographie; Kunzek, Lehrbuch der Physik mit mathematischer Begründung, 3. Auflage. Das Natnraliencabinet erhielt im abgelaufenen Schuljahre folgende Bereicherungen: A. Zoogolie. Mustella erminea L. (Wiesel im Sommcrklcide und im Farhenwechsel begriffen; Rohexemplare wurden geschenkt von Herrn Alfons Graf Auersperg). Mustella putorius L. (Iltis; Bohexemplar geschenkt vom Schüler Max Perles der I. CI.) Schädel von Ovis aries I.. (Monstrosität mit vier Hörnern) und Larus ridihundus L. (Lachmöve), Geschenk vom Schüler Ethbin Schollmayer der VII. CI. Totanus calidris L., Geschenk vom Herrn Bankdirector Josef Zenari. Ardea cinerea L. (Fischreiher), Geschenk vorn Schüler Georg Baron Lonatelli der V. CI. —Angekauft wurde Mus sylvalicus L., Disloma hepaticum L., Astacus (luviatilis F. (zerlegtes Präparat), das Gehäuse von Argonauta und Gehäusedurchschnitle von Cerithium und Murex. B. Botanik.. Vom Herrn Handelsgärtner J. Dürr in Laibach erhielt die Anstalt ein Farnhcrbar in zwei Fascikeln (70 Gattungen mit 316 Arten) mit sehr gut erhaltenen Formen aller Erd-theile; ferner die Zapfen von Pinus Sabiniana Dougl., P. insiguis Dougl., P. Deodora Roxb.; P. gigantea Aut., P. pungens Lamb. und canarionsis Sweet., die Fruchtstände von Banksia dryandroides Baxter, sphaerocarpa P. Br., nigra, tomentosa und cylindrica. Angekauft wurde de Thümen »Mycotheca universalis« Cent. XIV—XVI, Index alpha-eticus zu Cent. I—XII und eine Sammlung von Nutzhölzern mit 178 Stücken. C. Mineralogie und Geologie. Der Schüler Franz Vončina der VII. CI. schenkte eine Suite von Felsarten und Petre-facten aus Sagor in Krain und Schemnitz in Ungarn. Angekauft wurden 10 Krystallmodelle von Dr. Langhans zur Erläuterung der Hemie-drie (Tetraeder über Octaeder; Trigondodekaeder über Icositetraeder; Deltoiddodekaeder über Triakisoktaeder; Hexakistetraeder über Hexakisoktaeder; Pentagendodekaeder über Tetrakishexaeder; Dyakisdodekaeder über Hexakisoktaeder; Rhomboeder über Pyramide; Scalenoeder über dihex. Pyramide; Scalenoeder mit inliegendem Rhomboeder nebst Axen; Würfel mit Oktaederkanten und Axen). — Sieben Pseudomorphosen (Limonit nach Pyrit; Haematit nach Pyrit; Chalzedon nach Fluorit; Opal nach Limonit; Limonit nach Markasit; Pyrit nach Baryt und Quarz nach Baryt). D. Bücher und Abbildungen. Von den Autoren wurde geschenkt: Deschmann Carl, Die heidnischen Hügelgräber (gomile) in Krain. Laibach 1879. Fliegier Dr., Ethnologische Entdeckungen im Rhodope-Gebirge. Wien 1879. Much Dr., M. Baugen und Ringe. Ibid. 1879. — Ueber die Priorität des Eisens oder der Bronze in Ostasien. Ibid. 1879. — Künstliche Höhlen in Niederösterreich. Ibid. 1879. Rzehak Ant., Neu entdeckte Begräbnisstätten bei Mönitz in Mähren. Wien 1879. Woldrich Prof. Dr., Ueber bearbeitete Thierknochen aus der Diluvialzeit. Ibid. 1879. Voss Prof. W., Materialien zur Pilzkunde Krains. II. Folge. Ibid. 1880. Angekauft wurden die Verhandlungen der k. k. zoologisch-botanischen Gesellschaft und der geologischen Reichsanstalt in Wien pro 1879. Cohn, Beiträge zur Biologie der Pflanzen, 3. Band., 1. Heft. Breslau 1879. ■lessen Carl, Deutsche Excursionsflora. Hannover 1879. Wallace-Meyer, Die geographische Verbreitung der Thiere. Dresden 1876. Excursionskarte von Krain (geogr. Institut zu Wien; Ausgabe 1877). Der gegenwärtige Stand der Sammlung ist: Zoologie: Wirbelthiere 203; wirbellose Thiere 17,034; Skelette und Skelettheile, anatom. Präparate und Modelle 60. Botanik: Herbariumblätter 1000; sonstige bot. Gegenstände 94. Mineralogie und Geologie: Naturstücke 625; Edelsteinimitationen 29; Krystallmodelle 130. Abbildungen 94; Apparate 7;technolog. Gegenstände 50 ;Büeher 435; Hefte 448. Das physikalische Cabinet. Durch Ankauf: 1.) Wellenmaschine nach Mach. 2.) Radiometer nach Crookes. 3.) Kautschukrohr, 3 Meter lang. — Nebstdem wurden einige vorhandene Apparate, unter anderem der Theo-dolith, reconstruiert. Geschenke: Vom Abiturienten Carl Gerstner: Ein galvanoplastischer Apparat mit einigen Abdrücken von Münzen. Im ganzen zählt das Kabinet 340 Nummern mit 661 Stücken. Das geographisch-historische Cabinet besitzt derzeit 72 Wandkarten, 7 Atlanten, 3 Globen, 2 Tellurien, 11 plastische Karten, 2 Pläne, 5 geographische und 46 historische Bilder; an Büchern geographisch-historischen Inhaltes 37 Bände und 2 Hefte. Im Laufe des Schuljahres 1880 erhielt es durch Kauf folgende Bereicherungen: Jos. Langl, llilder zur Geschichte, und zwar III. Cyclus 4. Lieferung, IV. Cyclus 1. Lieferung und 3 Supplementbilder; Spruner-Menke, Handatlas für die Geschichte des Mittelalters und der neuern Zeit, 21,-—23. Lieferung; Emil Letoschek, Tableau der wichtigsten physikalisch-geographischen Verhältnisse; Mittheilungen der k.k.geographischen Gesellschaft in Wien, XXII. Band. Chemisches Laboratorium. Angekauft wurden: ein Bunsenbrenner mit Leuchtrohr, ein Glaskasten, drei Hart-guminiröhren, drei Quetschhähne nach Hoffmann, ein Achatmörser, zwei Extractionsapparate nach Robiquet, ein Thonofen aus Chamotte. Ausserdem noch die für den Unterricht nöthigen Utensilien. Für die Handbibliothek wurden angeschafft: Bolley-Lunge, »Soda-Industrie«, zweiter Theil, und Jahresbericht der technologischen Chemie von Wagner. Der hiesige'Apotheker Herr Piccoli spendete eine Sammlung von dreissig verschiedenen Alkaloiden, ausserdem noch einen grossen Scheidetrichter und drei Messkolben. Gegenwärtig besitzt das Laboratorium 93 grössere Apparate. Freihandzeichnen und Modellieren. Angekaufte Gipsmodelle: ein romanisches Capitäl, ein dorisches Capitäl, ein Piedestal, ein freies Enden in Pyramidenform, ein freies Enden in Kegelform; das polychrome Ornament von Andžl, 6.—9. Heft. 11. Gewerbliche Fortbildungsschule. Zu Beginn und im Laufe des Schuljahres haben 159 Zöglinge um Aufnahme angesucht, von denen 142 aufgenommen und nach ihren Gewerben und Vorkenntnissen den verschiedenen Abtheilungen und Jahrgängen zugewiesen wurden, und zwar: a) dem Vor-bereitungscurs 49; h) der Abtheilung für Ornamentzeichnen und Modellieren 1. Jahrgang 30, II. Jahrgang 12 (der Unterricht in dieser Abtheilung wurde am 13. September geschlossen); c) der Al* Jieilung für Mechanik I. Jahrgang 15, II. Jahrgang 19; d) der Abtheilung für Baugewerbe I. Jahrgang 10, II. Jahrgang 7. Von diesen Zöglingen besuchten den Unterricht in der Chemie im I. Jahrgang 30, im II. Jahrgang 24; den Unterricht in der Physik 22, im Modellieren 5; 10 waren Gesellen oder selbständige Arbeiter, von denen 7 nur den Zeichenunterricht an Sonntagen besuchten. Dem Alter nach standen die Zöglinge zwischen dem 13. und 44. Lebensjahre. Das Schuljahr wurde am 22. September eröffnet und am 11. Juli geschlossen. Der Unterricht dauerte an Sonntagen von 8 bis 12, an Wochentagen abends von ’/a ^ *'>s 3/< **> letzterer bis Mitte April, und wurde von den Mitgliedern des Lehrkörpers der k. k. Oberrealschule ertheilt. Aufwand für die gewerbliche Fortbildungsschule: a) Staatsunterstützung........................................ 2000 fl. b) Beitrag der Stadtgemeinde Laibach.......................... 500 » c) aus dem krainischen Landesfonde............................. 350 » zusammen .... 2850 fl. Von diesen Beiträgen wurden die Remunerationen der Lehrer, Kanzleierfordernisse u. s. w. bestritten, für arme Zöglinge Lehrbücher, Schreib- und Zeichenrequisiten gekauft und folgende Lehrmittel beigeschafft: Geographie: Doležal, Wandkarte von Galizien; C. F. Bauer, Wandkarte des Herzogthums Salzburg; C. F. Bauer, Wandkarte von Oesterreich-Ungarn; Heinrich Kiepert, Generalkarte der europäischen Türkei; Dr. H. Bergbaus, Chart of the World; Baumgarten, Wandkarte der Bukowina. Abtheilung für Maschinenwesen: Ventilator-Feldschmiede; Universal-Hobel- und Stapingmaschine; Modell eines Schwungrades, eines Dampfcylinders mit. Schüberkasten, einer Fundamentplatte, eines Regulatorständers, eines Absperrventils; Grosch, Handbuch des Uhrmachers, mit Atlas. Abthoilung für Baugewerbe: Einfach leerer Dachstuhl; leerer Dachstu hl mit Kehlbalken; zweifach stehender Kehlbalken-Dachstuhl; Pfettendach mit verschieden geneigten Dachflächen; Pfettendach mit zweifach stehendem Stuhl ohne durchgehende Bundträme; Pfettendach mit Bodenstrebe ohne durchgehende Bundträme. Geometrisches Zeichnen: 36 St. Winkelrahmen; 12 St. Reisschienen. Freihandzeichnen: Das polychrome Ornament von Andel, (5., 7., 8. und 9. Heft. Chemie: Vcranschaulichungsobjecte: Bereitung und Verwendung des Papiers; die Mittel der Färberei und des Zeugdruckes; Leucht- und Heizmittel; Vaporimeter nach Geissler. Physik: Elektromotor nach M. Egger; Elektroskop nach Mach zum Nachweise des Sitzes der Elektricität; Apparat zum Beweise des Seitendruckes der Flüssigkeiten; Spectro-skop ä vision directe nach Browning. Die löbliche Handels- und Gewerbekammer für Krain hat von den Beiträgen, welche das Filialcomitš der Pariser Weltausstellung im Jalu'e 1878 zum Ankaufe von Mustern und Modellen gesammelt, sowie von den von der k. k. Centralcommission in Wien für Krain zu demselben Zwecke bestimmten Mitteln nachbezeichnete Maschinen und Modelle um den Betrag von 865 fl. angekauft und der gewerblichen Fortbildungsschule ins Eigenthum übergeben: a) Bohrmaschine mit Handbetrieb und selbsthätiger Steuerung; b) Handhobelmaschine, ganz von Eisen, mit selbstthätiger Steuerung; n) Seller’s Kuppelung; d) Dachwerk-Modell; e) ellyptische Treppe; f) freitragende gewundene Treppe; g) Pfettendach mit zweifach liegenden Stuhlsäulen und mit Hängewerksunterstützung der Firstpfette; h) Pfettendach mit verschiedenen Dachneigungen, zweifach stehenden Stuhlsäulen und Firstpfetten-Unterstützung; i) Deckenconstruction für Auswechslung von Dippeldecken; kJ Auswechslung von Tramdecken; l) Traversenverbindung. 12. Verordnungen der k. k. Unterrichtsbehörden. Der Herr Minister für Cultus und Unterricht hat sich laut des hohen Erlasses vom 3. Mai 1880, Z. 10,764 ex 1879, bestimmt gefunden, im Lehrpläne der StaatsOberrealschule in Laibach vom Schuljahre 1880/81 nachstehende Modificationen vorzuschreiben: a) Für Schüler, welche beim Eintritte in die Realschule von den Eltern als Slovenen erklärt werden, ist das Slovenische ein obligater Lehrgegenstand durch alle Classen. b) Mit dem für alle Schüler obligaten französischen Sprachunterrichte ist in der dritten Classe zu beginnen; die Anzahl der wöchentlichen Lehrstunden hiefür ist in der dritten und vierten Classe wenigstens auf fünf und vier zu erhöhen, c) In den drei Oberclassen ist die italienische Sprache zu lehren. Dieselbe ist jedoch nur für jene Schüler obligat, für welche das Slovenische nicht obligat ist. . Gorup Jakob aus Slavina, li. 7. Davanzo Gregor aus Rovigno in Istrien. 8. Balon Johann aus Wisell in Steiermark. 9. Franke Hermann aus Wels in Überösterreich. 10. Vojvodič Andreas aus Serb in d. Militärgr. 11. Urbantschitsch Franz aus St. Leonhard in Steiermark. 12. Elsner Jgnaz aus Bischoflack. 13. Locatelli, Baron Georg, aus Cormons im Küstenlande. 14. Douc Josef aus Laibach. 15. Josin Emanuel aus Laibach. l(i. Pogačnik Matthäus aus Laibach. 17. Lisec Josef aus Laibach, It. 18. Žtedry Gustav aus Laibach. 19. Svoboda Franz aus Tschatesch. 20. Korošič Fortunat aus Mannsburg. 21. Rüger Johann aus Laibach. Nicht lodert blieben : Armiß Josef aus Laibach, de Bernardo Angelo aus Venas di Cadore in Italien. Ungeprüft blieb: Milčinski Josef aus Tchernembl. VI. Classe. 1. Seltner Moriz aus Sava bei Assling. 2. Zencovich Richard aus Sinj in Dalmatien. 3. Kollenz Vincenz aus Haselbach. 4. Moschek Franz aus Planina. 5. Drolz Hugo aus Tiiffer in Steiermark. 6. Hirsehai Alois aus Triest. 7. Guzelj August aus Bischoflack. 8. Mihalič Wilhelm aus Triest. 9. Preitlachner Maximilian aus Wien, H. 10. Saurau Franz aus Kronau. 11. Mechle Johann aus Laibach. 12. Tschada Ludwig aus Pest. 13. Schusterschitz Franz aus Divača im Küstenlande. 14. Siegl Franz aus Bartfeld in Ungarn. 15. Laekner Gustav aus Stein. IB. Simäek Johann aus Savenstein. 17. Kuschlan Josef aus Illyr-. Feistriz. 18. Mosettig Thomas aus Triest. 19. Ječminek Victor aus Laibach. 20. Kovač Johann aus Laibach. 21. Heinrich Franz aus Baibl in Kärnten. 22. Pamtner Robert aus Fiume. Nicht lodert blieben: Logar Josef aus Hrastnik in Steiermark. Schassel Rudolf aus Fiume. Wegen Krankheit ungeprüft blieb: ^Kaliri Albin aus Laibach, H. VII. Classe. 1. Klinar Anton aus Sava bei Assling. 2. Gusell Matthäus aus Sestranskavas bei Bischoflack. 3. Borzner Leonhard aus Laibach. 4. Vončina Franz aus Sagor. 6. Detela Karl aus Moravče. 6. Riemer Otlo aus Moör in Ungarn. 7. Lassnik Peter aus Laibach. 8. Vesel Rudolf aus Laibach. 9. Zescjiko Ludwig aus Agram. 10. Zhuber Anlon v. Okrog aus Rudolfswert. 11. Vrstoväek Joh. aus Piäec in Steiermark. 12. Krisper Josef aus Laibach. 13. Schollmayr Ethbin aus Althofen, Kärnten. 14. Žužek Anton aus Laibach. 15. Schwentner Johann aus Laibach. 1(5. Flere Josef aus Laibach. 17. Dolenz Alois aus Venedig. 18. Rosmann Georg aus Cauale, Küstenland. 19. Kraupp Moritz aus Graz. 20. Jamar Matthäus aus Veldes. 2t. Ui Centa Johann aus Cilli. 22. l'onello von Stramare Josef aus Triest. Nicht lodert blieb: Sajovic Karl aus Maunitz.