Die antirömttcbr Keiivrgung und die Evangelische Kirche * in Dßerreich. Eine Aliwehr römischer Angriffe. Im Einverständnis mit mehreren Amtsbrüdern von einem evangelischen Pfarrer. Cilli 1899. Im Berlage von Georg Adler. Deni Verleger sind Arbeiten für diesech,Deutschen Lehr- und Wehrschriften", sobald sie im deutsch-völklischen Sinne ge¬ schrieben sind, jederzeit willkommen. 6 D^Xas stetige Umsichgreifen der Bewegung «Los von Rom» in Deutschösterreich hat begreiflicherweise die davon betroffenen Kreise der katholischen Kirche in außerordentliche Erregung versetzt- und je größer die ihnen drohende Gefahr eines Massenaustrittes aus der katholischen Kirche Wirch um so eifriger und fieberhafter arbeiten sie daran, der Bewegung den Boden zu entziehen. Wir finden diesen Eifer begreiflich, ja wir fänden ihn vielleicht sogar von ihrem Standpunkt aus berechtigt, wenu sie sich darauf beschrankten, diese Be¬ wegung mit den Mitteln zu bekämpfen, mit denen eine geistige Bewegung überhaupt nur bekämpft werden kann und soll, nämlich mit Waffen geistiger Art. Das ist aber leider nicht der Fall; vielmehr greifen jene Kreise in altgewohnter Weise zu den beliebten und von ihnen oft erprobten Kampfmitteln niedriger Verleumdung und gewaltthätiger Unterdrückung. In einem Athem werden jene deutschgefinnten Kreise, von denen die antirömische Bewegung ausgeht, wie jene evangelischen Kreise, welche der Bewegung freundlich gegenüberstehen, einerseits als Apostaten, als Abtrünnige des Christenthnms und Verräther des aller¬ heiligsten christlichen Glaubens, anderseits als Hochverräter, als Feinde des österreichischen Staates und Kaiserhauses hingestellt. In Zeitungen und in Flugschriften wie in der Predigt und im Unterricht ertönt der Kampfruf wider die zwiefachen 1 2 «Berräther», und gleichzeitig wird der Staatsanwalt zum entschiedensten Eingreifen, die Regiernng zur gewaltsamen Unterdrückung, zur rücksichtslosen Maßregelung aller derer aufgesordert, die irgend die Bewegung zu fördern suchen, zum Theile schon mit gutem Erfolge, wie die Verbote gegen ausländische evangelische Geistliche und die unglaubliche Überwachung evangelischer Gottesdienste dnrch Gendarmerie¬ führer im nördlichen Dentschböhmen, die Maßregelung eines österreichischen evangelischen Geistlichen in Graz und in neuester Zeit die Hausdurchsuchungen bei zwei Wiener Buch¬ handlungen und die Auflösung des Vereines evangelischer Glaubensgenossen in Wien beweisen. Jene niedrigen Verdächtigungen und diese bedrohlichen Gefährdungen staatsgrundgesetzlich gewährleisteter Rechte des Einzelnen wie der ganzen evangelischen Kirche* müssen es dieser als Nothwendigkeit und Verpflichtung erscheinen lassen, zur Abwehr der maßlosen Angriffe sowie zum Schutze ihrer Rechte ihre Stimme zu erheben. Die evangelische Kirche in Österreich hat es, entsprechend ihrer Eigenart, bisher stets vermieden, irgendwie agitatorisch anfzutreten und für ihre kirchliche Ausbreitung Propaganda zu machen. Sie war zufrieden, wenn sie im ungestörten Besitze der ihr durch ihren Schirmherru Kaiser Franz Josef I. gewährleisteten Freiheiten und Rechte ihren Besitzstand wahren und sich von innen heraus, aus ihren eigenen Kreisen ent¬ wickeln und kräftigen konnte. Sie hat es auch — im Gegen¬ sätze zur altkatholischeu Kirche — abgelehnt, in die jetzige * Bergt, z. B. «Vaterland» vom 9. April 1899, wo zu diesem Zwecke die Äußerung Bismarcks citiert wird: «Über juristische Zwirnfäden wird die könig¬ liche Regierung nicht stolpern.» 3 autirömische Bewegung agitatorisch werbend sich einzumischen; sie hat, nachdem der Ruf «Los von Rom» ursprünglich einen national-politischen Beweggrund hatte, selbst den Schein ferne gehalten, als wollte sie sich ins politische Partei¬ getriebe einmischen und politische Händel für ihre kirch¬ lichen Zwecke ausnützen; sie hat um deswillen aus den romfeindlich gesinnten und romfreien Kreisen in und außer Österreich sogar Vorwürfe wegen ihrer Teilnahmslosigkeit und Unthätigkeit gegenüber dieser Bewegung hinnehmen müssen. Aber wenn nun — ohne jegliche Agitation von unserer Seite — die romgegnerischen Kreise freiwillig zu unserer Kirche kommen und Aufnahme in dieselbe begehren, weil sie nach ihrem eigenen Geständnis in der deutsch-protestan¬ tischen Kirche eine edlere, nach den verschiedensten Rich¬ tungen hin sie ungleich mehr befriedigende Auffassung des Christenthums finden, und wenn nun die evangelische Kirche die mit solchen Hoffnungen und Erwartungen zu ihr Kom¬ menden nicht zurückweist, sondern sie in ihre sittlich-religiöse Gemeinschaft aufnimmt und sich bereit erklärt, ihnen mit den Kräften des Evangeliums zu dienen, woher nimmt man dann das Recht, die Übertretenden wie die aufnehmende Kirche zu verunglimpfen und ihnen die freie Ausübung der Allerhöchst gesetzlich «für immerwährende Zeiten» gewähr¬ leisteten Rechte durch Verleumdung und Gewalt zu verwehren? Solchem Vorgehen gegenüber ist die allerentschiedenste Abwehr Pflicht und Nothwendigkeit. Es gilt, alle Gut¬ gesinnten zum Kampfe dagegen und zum Eintreten für die bedrohten Rechte aufzurufen. Es gilt, darauf hinzuweisen, dass wir in Österreich nicht in einem Zustande völliger Recht- und Gesetzeslosigkeit leben, wenn auch so manche 1* 4 Ereignisse der letzten Zeit den Grundsatz «iustitin luncln- rnentum reZnorum» (die Gerechtigkeit ist die Grundlage der Reiche) bei uns sehr ins Wanken gebracht haben. Österreich macht noch Anspruch darauf, ein Rechtsstaat zu sein. Dann aber muss nach beschworenen Gesetzen die freie religiöse Überzeugung des Einzelnen wie das Recht und die Freiheit der anerkannten Religionsgemeinschaften gesetzlich geschützt bleiben, dann muss jeder mündige Bewohner des Reiches auch weiterhin das Recht behalten, sich das Religionsbekenntnis, dem er angehören will, nach freier Überzeugung zu wählen, ohne deshalb Verfolgung und Veränderung befürchten zu müssen? Dann muss iusonderheit mit aller un¬ zweideutigen Klarheit festgestellt werden, dass auch die romfreien Kirchen, insonderheit auch die evangelische Kirche, in Österreich volles Heimatsrecht, volle Freiheit und Gleich¬ berechtigung besitzen. Schon das kaiserliche Patent vom 8. April 1861, Nr. 41 des R. G. Bl., spricht klar den Grundsatz aus: «Wir Franz Josef der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Österreich re. rc. finden .... Unseren evangelischen Unter- thanen .... die ihnen bereits vordem, insbesondere durch Unsere Entschließung vom 26. December 1848, Nr. 107 R. G. Bl., sowie in Unserem Patente vom 31. December 1851, Nr. 3 R. G. Bl. für 1852, zuerkannte und in Unserem Diplome vom 20. October 1860, Nr. 225 R. G. Bl., neuerdings * «Nach vollendetem 14. Lebensjahre hat jedermann, ohne Unterschied des Geschlechtes, die freie Wahl des Religionsbekenntnisses nach seiner eigenen Überzeugung und ist in dieser freien Wahl nöthigenfalls von der Behörde zu schützen». Gesetz vom 25. Mai 1868, Nr. 49 R. G. Bl. 5 zugesicherte principielle Gleichheit vor dem Gesetz auch hinsichtlich der Beziehungen ihrer Kirche zum Staate i u unzweifelhafter Weise zu gewährleisten, und den Grundsatz der Gleichberechtigung aller anerkannten Confessionen nach sämmtlichen Rich¬ tungen des bürgerlichen und politischen Lebens bei Unseren protestantischen Unterthanen zur tatsächlichen vollen Geltung zu bringen.» Von diesem unserem Rechtsstandpunkte aus erklären wir es für eine bewusste und darum böswillige Verleumdung, wenn auf römischer Seite in Wort und Schrift behauptet wird, der Ruf «Los von Rom» sei verrätherisch, sei gleich¬ bedeutend einerseits mit «Los vom Christentum» und anderseits mit «Los von Österreich». Es ist die große Mehrheit der Christen, darunter etwa 180 Millionen evangelische, die das römische Oberhaupt der katholischen Kirche nicht anerkennt; und angesichts dieser Thatsache wagt man zu behaupten: Wer sich von Rom, vom Papste lossagt, der sagt sich auch los von Christus, der geht seines Heiles in alle Ewigkeit verlustig!? Und nicht minder dreist ist der andere Vorwurf der hochverräterischen Gesinnung. Wiederholt hat unser Kaiser Franz Josef I. in feierlicher Weise die stets loyale und treu patriotische Haltung der evangelischen Kirche anerkannt und erklärt, dass er die gedeihliche Ent¬ wickelung der letzteren mit aufrichtigem Wohlwollen verfolge? Und noch der Abordnung der letzten (VI.) General-Synode hat er auf deren Huldigung hin erwidert: «Ich sage Ihnen * Vergl. Witz: «Kaiser Franz Josef I. und die Evangelische Kirche», Wien 1888, Seite 50 bis 58. 6 meinen innigsten Dank für die Versicherung Ihrer stets be¬ währten Trene und Anhänglichkeit. Ich weiß, dass ich mich auf dieselbe verlassen kann. Ich wünsche Ihnen für Ihre Arbeiten das beste Gedeihen. Sagen Sie der Synode, dass die evangelische Kirche stets auf mein Wohl¬ wollen rechnen kann.» Und angesichts dieser von maßgebendster Seite ausgespro¬ chenen Anerkennung unserer loyalen Haltung wagt man es, den Übertritt zur evangelischen Kirche als hochverräterisch, als Loslösung von Reich und Kaiser zu bezeichnen! Zwar brauchte uns diese Kampfesweise nicht sonderlich zu wundern. Ist sie ja doch ein altbewährtes Mittel, um religiöse Bewegungen, sofern sie auf eine Befreiung von priesterlicher Bevormundung und Knechtung abzielen, zu bekämpfen und zu unterdrücken, und darum auch in der Rüstkammer Roms, wie jeglicher Priesterherrschaft, stets zu finden. Wie ist es doch dem Stifter des Christenthums in seinem Kampfe wider die finsteren Gewalten seiner Zeit ergangen? Die Priesterkaste, deren knechtischer Religion gegenüber er die Anbetung Gottes im Geist und in der Wahrheit vertrat, von deren Einfluss er das Volk freimacheu wollte, hat ihn als Gotteslästerer und Frevler wider das Heiligthum verdammt und ihn gleichzeitig, weil sie nicht selbst die Macht hatte, ihn zu tödten, der welt¬ lichen Gewalt mit dreistem Wechsel der Anschuldigungen, als einen Aufrührer und Empörer wider den Kaiser überantwortet und nicht geruht, bis sie seine Verurtheilung durchgesetzt hatte. Ähnlich hat die Hierarchie, die Priesterkaste innerhalb der römischen Kirche, es seit jeher verstanden, alle die wider ihre Geistes- und Gewissensknechtung 7 sich aufgelehut haben, als Abtrünnige vom allerheiligsten Glauben, als Ungläubige und Ketzer zu brandmarken und gleichzeitig die weltliche Macht gegen solche «Aufrührer wider menschliche und göttliche Ordnung» aufzurufen, um mit ihrer Hilfe sie zu unterdrücken. Diese römische Kampfesweife kennen wir also ans der Geschichte gut genug; ist sie doch ganz besonders gegenüber unserer evangelischen Kirche nur zu oft in voller Meisterschaft angewendet worden, und erst vor kurzer Zeit konnten wir's anlässlich des Canisius-Jubiläums ja wieder in einer päpstlichen Encyclika lesen, dass die Re¬ formation eine «Pest», ein «Gift» gewesen und Luther ein Mann sei, der die Fahne des Aufruhrs erhoben habe. Und ähnliche Vorwürfe hat erst im Vorjahre wieder der Fürstbischof von Seckau anlässlich einer Säcularfeier der Gegenreformation wider die Evangelischen erhoben, so dass die letzte evangelische Snperintendential-Versammlung in Leoben (1898) sich ge- nöthigt sah, diese unwahren Verdächtigungen zurückzuweisen. Wundern kann es uns also nicht, wenn in jenen Kreisen auch der neuesten antiromischen Bewegung gegenüber das gleiche Kampfmittel wieder angewendet wird Aber das darf uns nicht hindern, ganz entschieden Verwahrung gegen solche unwürdige und erlogene Anschuldigungen einzulegen und zugleich alle Rechtlichgesinnten aufzufordern, fest einzu- steheu für die Wahrung bedrohter Rechte und Freiheiten und zu warnen vor dem Beharren auf einem Vorgehen, durch welches jene, die da meinen, sich als Retter und Schützer des Reiches aufspielen zu können, thatsüchlich seine gesetzlichen Fundamente untergraben. So weisen wir denn zunächst den ebenso unsinnigen wie böswilligen Vorwurf zurück, als würden jene, die sich zur 8 evangelischen Kirche bekennen, sich loslösen von dem geistigen Haupte der Christenheit, Jesus Christus, oder wie die Anklage auch lautet, abfallen von Gott. Wir bezeugen vielmehr, dass nach Geschichte und Lehre, nach Cultus und Verfassung unserer evangelischen Kirche gerade dies allezeit ihr maßgebender Unterscheidungsgrund von der römischen Kirche war und ist, gegenüber jeder menschlichen und insonderheit priesterlichen Autorität Jes um Christum als den alleinigen Herrn der Kirche zu bekennen. Und wir bezeugen aus der Persönlichen Erfahrung unseres Lebens, dass Christi heilige Person voll Licht und Wahrheit, voll Thatkraft und Kühnheit, voll Geduld und Ausdauer, voll Liebe uud Treue allezeit unser Führer zu Gott, unseres Herzens Licht und Trost im Leben uud Sterben ist und bleibt, dass wir in und durch Christus deu lebendigen Gott erfahren und erfassen mit vollem, gläubigem Herzen. Anderseits lehnen wir die unwürdige Beschuldigung ent¬ schieden ab, als habe der Eintritt in die evangelische Kirche irgend etwas zu thun mit staatsfeindlichen, illoyalen Bestrebungen. Unsere Kirche war ja wahrlich in Österreich nie auf Rosen gebettet, ja es hat lange, lange Zeitläufte gegeben, da sie in diesem Lande unter die Füße getreten und in grausamster Weise unterdrückt war. Sie gerade hat die un¬ erbittliche, rücksichtslose Unduldsamkeit der römisch-katholischem Kirche iu Zeiten der tiefsten Erniedrigung und Schmach aufs schwerste fühlen müssen, so dass die Geschichte der evan¬ gelischen Kirche in Österreich die längste Zeit eine Kette von Leidensgeschichten gewesen ist. Aber indem sie in jenen Zeiten die Treue gegen ihren himmlischen Herrn bewahrte, hat sie eben deshalb die Treue gegen ihre irdischen 9 Herren nie verleugnet. Und wenn ihre ernsten Be¬ kenner um dieser doppelten Treue willen wirklich in einen Zwiespalt des Gewissens gekommen sind, dann haben sie lieber das Elend gewählt und sind aus Heimat und Vater¬ land blutenden Herzens in die Fremde gezogen, bevor sie irgend die Treue gebrochen. Unsere Kirche hat auch in den schwersten Zeiten den Herrschern aus Habsburgs Stamme Gehorsam und Ehr¬ furcht bezeugt, weil sie sich im Gewissen allzeit an Gottes Gebot vom Gehorsam gegen Kaiser und Obrigkeit gebunden wusste. Uud wo Österreichs Herrscher unserer Kirche nur irgend freundliches Wohlwollen entgegengebracht haben, wie es bei dem edlen Maximilian II. und dem unvergesslichen Josef II. der Fall war, da hat sie diesen Herrschern ein tief dankbares Andenken stets bewahrt. Und so steht denn unsere Kirche auch in aufrichtiger Treue und Ergebenheit zu unserem hochherzigen Kaiser Franz Josef I., von dem sie ihre Rechte und Freiheiten empfangen hat, dem sie dankbare Liebe uud Verehrung zollt und zu dem sie voll Vertrauen als zu ihrem Schirmherrn aufblickt, weil sie weiß, dass er ihr stets Gerechtigkeit erzeigt, ja mehr: dass er ihr Wohlwollen erwiesen, obwohl es in seiner Um¬ gebung und unter seinen Rathgebern niemals an Stimmen gefehlt hat, die ihn am liebsten zu einem ganz anderen Verhalten gegenüber unserer Kirche beeinflusst hätten. Wenn man aber diese unsere ehrliche Anhänglichkeit und Ergebenheit zu verdächtigen wagt, dann haben wir das Recht und die Pflicht, uns zu wehreit lind es auszusprechen, dass gerade die evangelische Kirche es ihren Gliedern ermöglicht nnd sie dazu erzieht, treuere, redlichere und 2 10 jedenfalls aufrichtigere Bürger des Vaterlandes zn fein, als jene, deren Gewissen gebunden ist durch den Gehorsam gegenüber einer fremden Macht, die sich nicht darauf beschränkt, ihre Würde und Herrschaft auf religiösem und kirchlichem Gebiete zur Geltung zn bringen, sondern auch darauf ansgeht, vermöge ihrer vermeintlich unbeschränkten Machtfülle in die staatlichen Ordnungen, in die weltliche Herrschaft bestimmend, strafend, hindernd, drohend einzu¬ greifen und unter Umständen vom Gehorsam gegen die Obrigkeit feierlichst zu entbinden. Es sind wohl schon dreißig Jahre her, aber es lebt doch wohl noch in vieler Erinnerung, wie, sagen wir «un¬ liebsam» es selbst in gut katholischen Kreisen empfunden wurde, als die katholische Kirche gegen die interkonfessionellen Gesetze vom Jahre 1868 einen überaus erbitterten Kampf unter Führung des römifchen Papstes eröffnete. Die Erinnerung daran ist jedenfalls gerade für unsere Zeit lehrreich, und wir wollen deshalb eine Probe dieser Kampfes- weise nach dem Wortlaute hiehersetzen, wie ihn Pfarrer v. Witz in seiner Schrift «Zur 25jährigen Jubelfeier der Erlassung des A. h. Protestautenpatentes» gibt: «Das Staatsgrundgesetz und die intercousessionellen Gesetze wurden im Consistorium vom 12. Juni 1868 vom Papste rückhaltlos verurtheilt. Ersteres wird geradezu ein wahrhaft unseliges Gesetz genannt, und nicht minder verwerflich und verdammlich find die anderen von der österreichischen Regierung ,erlassenen abscheulichen Gesetze, welche die Lehre der katholischen Kirche, ihre ehrwürdigen Rechte, ihre Autorität und göttliche Constitution, sowie die Gewalt Unserer und die des apostolischen Stuhles, Unsere 11 erwähnte Convention, ja das Naturrecht selbst aufs höchste verletzen'. «Bon der Sorge für alle Kirchen, die Christus der Herr Uns übertrug, geleitet, erheben Wir denn die apostolische Stimme in dieser erlauchten Versammlung — erklärte ferner Seine Heiligkeit — und kraft Unserer apostolischen Autorität verwerfen und verdammen Wir die angeführten Gesetze im allgemeinen und insbesondere alles, was in diesen wie in anderen Dingen gegen die Rechte der Kirche von der österreichischen Re¬ gierung oder von untergeordneten Behörden verordnet, gethan oder wie immer verfügt worden ist; kraft derselben Autorität erklären Wir diese Gesetze sammt ihren Folgerungen als durchaus nichtig und immerdar ungiltig. Die Urheber derselben aber, besonders die sich katholisch zu sein rühmen, und alle, die besagte Gesetze vor¬ zuschlagen, zu approbieren und ausznführen sich uuterfiengen, ermahnen und beschwören Wir, der Censuren und gerichtlichen Strafen zu gedenken, welche nach den apostolischen Constitutionen und den Decreten der ökumenischen Concilien die¬ jenigen, welche die Rechte der KirHe verletzen, ipso kueto auf sich laden. «In so großen Bedrängnissen aber, von welchen die Kirche in diesen höchst betrübten Zeiten überall heimgesucht wird, wollen Wir nicht , aufhören, mit einem glühenden Elfer in der Demuth (!) Unseres Herzens Gott zu bitten, dass er mit seiner allmächtigen Kraft all die ruchlosen An¬ schläge seiner und seiner heiligen Kirche Feinde (!) zunichte 12 machen und ihre gottlosen Bestrebungen unterdrücken, ihren Sturm abschlagen und mit Seiner Barmherzigkeit auf die Pfade der Gerechtigkeit und des Heils zurückführen möge.» Dass die sämmtlichen Erzbischöfe und Bischöfe Öster¬ reichs nachher den gleichen Ton anschlugen, versteht sich von selbst. Der Bischof von Linz, Rudigier, sagt es rund heraus, dass er sich dem ueuen Gesetze nicht fügen wolle noch werde, und der Olmützer Bischof dekretiert: «Das Concordat besteht in allen seinen Theilen nach wie vor in Kraft, das Wort Kraft' genommen als Geltung vor Gott und dem Gewissen.» Einen solch maßlosen Eingriff in die weltliche Gesetz¬ gebung, ja eine solch offene Aufforderung zum Ungehorsam gegen staatliche Gesetze, wie die hier geschilderte, hat unsere Kirche niemals unternommen, gar nie an eine der¬ artige Einmischung in das Machtgebiet des Staates auch nur gedacht. Hingegen ist es eine bekannte geschichtliche Thatsache, dass der Papst zu allen Zeiten dieses Recht feierlichste für sich in Anspruch genommen und ausgeübt, dass er im Kampfe gegen weltliche Herrscher den Bannfluch auf sie geschleudert, alle ihre Unterthanen vom Gehorsam gegen sie, vom Eide der Treue entbunden, ganze Länder in solchem Kampfe mit dem Jnterdict bestraft, kurz sich als die höchste, allgewaltige Autorität auch in rein weltlichen Fragen und politischen Händeln erklärt hat. Diese mächtige Gegnerschaft haben auch die allezeit treukatholischen Herrscher aus dem Hause Habsburg erfahre» müssen, sobald sie ihren evangelischen Unterthanen irgendwie entgegenkommende Gerechtigkeit widerfahren lassen wollten; Bann und Interdikt wurden auch ihnen in Aussicht gestellt, 13 Wenn sie sich auch nur geneigt zeigten, verbriefte Rechte der protestantischen Unterthanen anzuerkennen. So manche Seiten aus den Werken strengkatholischer Geschichtschreiber vermögen ernste, unheimliche Dinge zu erzählen von den «sanften» Mitteln, mit denen katholische Würdenträger in jenen Fällen die Herrscher einzuschttchtern und zu schrecken gewagt haben. Es ist angesichts solcher geschichtlicher Thatsachen nicht wohlgethan, wenn die Vorkämpfer der katholischen Kirche sich gegenüber der gegenwärtigen antirömischen Bewegung so geflissentlich als Hüter und Schirmer von Kaiser und Reich geberden und den Anschluss an die evangelische Kirche zum Hochverrath stempeln möchten. Denn es ist nach jenen Erfahrungen nicht schwer zu entscheiden, wo sich eine ehrlichere, aufrichtigere Treue gegen das Oberhaupt des Reiches und gegen die Gesetze des Staates zu finden vermag, ob bei der evangelischen Kirche, die rückhaltlos die Freiheit und Selbständigkeit des Staates anerkennt, die jederzeit Gehorsam gegen die Obrigkeit und Treue gegen den Kaiser gelehrt und geübt hat, oder bei der katholischen Kirche, die ihren Gehorsam abhängig machen muss von der Zustimmung der römischen Curie. Unsere evangelische Kirche hat ja die antirömische Be¬ wegung nicht hervorgerufen noch irgendwie angefacht. Dieselbe ist vielmehr das naturgemäße Ergebnis einer jahrzehntelangen geschichtlichen Entwickelung. Die katholische Kirche ist sich ja wohl selbst ganz klar darüber, dass die römische Weise des Katholicismus in Österreich nie rechten Anklang gefunden hat; sie weiß sehr wohl, dass sie aus eiue treue kirchliche Gefolg¬ schaft des deutschen Volkes schon seit Jahrzehnten nicht rechnen 14 kann. Ja noch mehr liegt ganz offen zutage: dass auch die anderen, z. B. slavischen Völker Österreichs, die Tschechen voran, nicht daran denken, unbedingte Anhänger der katholischen Kirche zu seiu, das beweisen ihre für die letztere sehr bedenk¬ lichen, selbst in der Geistlichkeit verbreiteten hussitischen An¬ wandlungen, wie nicht minder die offen ausgesprochene Hin¬ neigung zur großslavischen russisch-orthodoxen, romfreieu Kirche. Demnach bedurfte es auch für die Deutschen Österreichs nur eines ernsten äußeren Anlasses, um sie dahin zu bringen, ihre Abneigung, ihren Widerspruch gegen die römische Art offen, und zwar diesmal auch durch die That zu bekunden. Der Anlass aber war damit gegeben, dass unsere Volks¬ genossen in der Zeit der schweren Bedrängnis, die über sie hereingebrochen ist, keinen Schutz ihres Volksthums bei der katholischen Kirche gefunden haben, dass diese vielmehr in solch trüber Zeit auf die Seite unserer Volksgeguer sich gestellt hat. Man hat römischerseits das Verlangen unserer Volksgenossen nach deutschen Priestern schnöde missachtet; man hat, gleichsam solchem Begehren zum Trotze, in rein deutsche Gemeinden tschechische Heißsporne gesandt und es still¬ schweigend geduldet, ja noch gutgeheißen, wenn dieselben sich durch herausforderndes Auftreten gegen die deutschen Gemeinde¬ mitglieder missliebig, ja unmöglich gemacht hatten. Hingegen hat man tüchtige deutsche Priester an der Bekundung ihrer deutschen Gesinnung gehindert und sie um ihrer freieren, gerechteren Anschauung willen sogar gemaßregelt, sie von Orten abberufen, wo sie sich das Vertrauen ihrer deutschen Gemeindeglieder erworben hatten. Wenn nun unsere Volksgenossen in ihrer nationalen Bedrängnis zu uus kommen, wenn sie uns erklären, dass 15 sie unter solchen Umständen in der katholischen Kirche eine Befriedigung ihrer religiösen Bedürfnisse nicht mehr finden und sohin ehrlicherweise in derselben auch nicht mehr bleiben können; wenn sie deshalb in unsere Kirche Aufnahme begehren, weil diese ihnen nach Ursprung und Entwickelung mehr Bürg¬ schaften für freiere Entfaltung ihrer nationalen Eigenart bietet: sollen wir sie dann zurückstoßen? sollen wir sie der Confessiouslosigkeit anheimfallen lassen? Muss nicht eine einsichtige Regierung selbst wünschen, dass diese deutschen Staatsangehörigen, die der katholischen Kirche unter keiner Bedingung mehr angehöreu wollen, in eine Religionsgemeinschaft ausge¬ nommen werden, die ihre Glieder gleicherweise zu aufrichtiger Gottesfurcht und Frömmigkeit wie zu treuer Vaterlandsliebe nud Anhänglich¬ keit an das angestammte Herrscherhaus erzieht? Es wäre von unserer Seite Verletzung unserer Berufs¬ pflicht, wenn wir uns durch gegnerische Drohungen und Verleumdungen abschrecken ließen, unseren Volksgenossen die Bruderhand zu reichen und ihnen zu helfen mit den sittlich¬ religiösen Lebenskräften, über die unsere evangelische Kirche verfügt, mit den Kräften eines starken, kühnen, welt- überwindenden Glaubens, einer gemülhvollen, tiefinnerlichen Frömmigkeit, eines ernsten sittlichen Pflichtbewusstseins, eines treuen Christen- und Bürgersinnes, einer freien, weitherzigen Welt- und Lebensanschaunng, die alle guten Lebenskräfte, auch alle natürlichen Ordnungen des gottgewollten staatlichen Gemeinschaftslebens zur freien Entfaltung kommen lässt und sie nur dem einen, als höchstem erkannten Zwecke dienstbar zu machen sucht, nämlich der Förderung des Reiches Gottes, 16 des Reiches, in welchem das Wahre, das Gute die einzige, die oberste Macht ist? Wir haben den aufrichtigen Katholieismns nie bekämpft, wir haben es nie versucht, mit den Mitteln einer aufdring¬ lichen Propaganda unseren Glauben in katholische Kreise hineinzutragen. Wir haben das Zeugnis aller ehrlichen Katholiken für uns, dass wir stets bestrebt waren, in Frieden und Eintracht als Glieder eines Volkes und Vaterlandes neben und mit ihnen zu leben, wie wir unsererseits dankbar anerkennen, dass uns das gleiche freundliche, friedliche Entgegenkommen auch von ihrer Seite zumeist zutheil ge¬ worden ist. Wir waren allezeit bemüht, die religiösen Gefühle der Katholiken zu schonen, obwohl uns manches bedeutungs¬ los erscheint, was ihnen an äußeren Formen heilig ist; kurz wir haben das ehrliche Bewusstsein, nichts gethan zu haben, was den confessionellen Frieden irgend gestört oder beeinträchtigt hätte. Können das unsere clericalen Gegner mit gleich gutem Gewissen von sich behaupten? Die Reformation nennen sie ein pestilenzartiges Gift, unseren Luther beschimpfen sie als Aufrührer und Sitten¬ verderber, den Vorkämpfern der evangelischen Sache schieben sie die allerniedrigsten und schlechtesten Beweggründe unter,* unseren Glauben schelten sie eine gottlose Ketzerei, einen Gift¬ quell aller grundstürzendeu Jrrthümer, unsere evangelische Ehe nennen sie ein unrechtmäßiges, jeder sittlichen Grundlage entbehrendes Concubinat, den geistigen Zusammenhang, den wir mit der evangelischen Kirche des deutschen Reiches * Vergl. die von der eifrigen Pressbehörde lange unbeanständete Schmäh¬ schrift: «Luther's Selbstmord, Vademecum für Katholiken, die luth'risch werden wollen», von Pfarrer Dr. Deckert, Wien 1899, sowie die Flugschriften von Franz Stauracz: «Röntgenstrahlen», Wien 1899, die päpstliche Canisius-Encyclica. 17 Pflegen, bezeichnen sie als hochverrätherisch. Und übereifrige Priester tragen diese Dinge in den Religionsunterricht der Schule, um so schon das Kindesherz mit Verachtung und Abscheu vor allem evangelischen und deutschen Wesen zu erfüllen. Wir sind gewiss weit entfernt davon, die mancherlei Schäden zu verkennen, an denen unsere evangelische Kirche auch in Österreich leidet. — Wie es die letzte schon erwähnte Wiener evangelische Superintendcutial-Versammlung in ihrer Abwehr römischer Angriffe gethan hat, so bekennen auch wir, dass die evangelische Kirche und ihre Glieder «fehlerlos weder waren noch sind, und dass dem Evangelium noch treuer gedient werden könnte, als es vielfach geschieht». Aber gegenüber jenen unwahren Anschuldigungen fordern wir alle, die eine Kenntnis der Dinge besitzen, ans, zu bezeugen, ob man ans unseren Kanzeln, in unserem Religionsunterrichte darauf ausgeht, die Gefühle der Katholiken durch pietätlose Äußerungen zu verletzen, ob unserer Predigt und unserem Unterrichte auch nur im entferntesten der Vorwurf gemacht werden kann, dass sie aufreizend, zerstörend wirken, dass sie Gottesfurcht und Vaterlandsliebe untergraben. Wir haben vielmehr das Zeugnis im Gewissen, dass wir, ob auch vielleicht in Schwachheit, darauf hinarbeiten, dass überall Christus verkündet und dass die Glieder unserer Kirche ebenso zur Liebe gegen Gott wie zur treucu Anhänglichkeit an Kaiser und Vaterland erzogen werden. Unsere Kirche hat es nie versucht, die Selbständigkeit und Freiheit des Staates zu bekämpfen; sie hat sich nie gegen gesetzliche und staatliche Anordnungen widersetzlich und ungehorsam erwiesen oder dieselben mit Gewalt zu verhindern 18 getrachtet; sie hat auch nie die bürgerlichen und staatlichen Rechte und Freiheiten, die unser modernes Staatswesen den Staatsbürgern verleiht, zu bekämpfen oder einzuschränken gesucht; sie war nie eine Gegnerin einer freien Bildung, einer völlig unabhängigen Wissenschaft. Sie hat auch nie einen Patriotismus auf Kündigung oder Widerruf gelehrt und gepflegt, sondern jederzeit dem Kaiser gegeben, was des Kaisers ist? In allen diesen ernsten Dingen kann sie gegen¬ über der katholischen Kirche den Ruhm eines guten Gewissens behaupten und darf darum den Vorwurf nie und nimmer hinnehmen, als sei die Zugehörigkeit zu ihr mit dem staatlichen Wohle Österreichs irgendwie unvereinbar, muss es vielmehr sür eine heilige Gewissenspflicht erachten, ihre Würde und Ehre gegenüber solchen ungerechtfertigten und gehässigen Angriffen zu Vertheidigen und zu schützen, für ihre bedrohten Freiheiten und Rechte einzutreten und ihre volle Daseinsberechtigung gerade in Österreich zu erweise». Darum bezeugen wir es in dieser ernsten Zeit offen und frei, dass wir ein gutes, heiliges Anrecht haben auf diesen unseren vaterländischen Boden, weil er einst eine Heimstätte des evangelischen Glaubens gewesen und weil er befruchtet ist mit dem Blute unserer protestantischen Väter. Hier haben sie für ihren evangelischen Glauben gekämpft, gelitten, ge¬ duldet und die höchsten Opfer für denselben gebracht an Gut und Blut, an Leib und Leben. Sie haben diesen Glauben in Österreich hindurchgerettet durch lange, bange Jahrhunderte; sie haben ehrlich und ernstlich, geduldig und treu gekämpft * Hingegen musste z. B. die Schrift des katholischen Geschichtschreibers Mariana: «Vs regs st rszis iustitutious» (Toledo 1598) vom Parlament zu Paris als aufrührerisch erklärt und öffentlich verbrannt werden. 19 und gestrebt, bis es ihnen endlich gelungen ist, den unan¬ fechtbaren Rechtsboden für den Bestand und die Freiheit unserer Kirche zu erringen. Wir haben also gleicherweise nach geschichtlichem wie gesetzlichem Rechte unsere Daseinsberechtigung in Österreich erwiesen; und wenn die Herzen des deutschösterreichischen Volkes sich jetzt wieder der evangelischen Kirche zuwenden wollen, dann hat keine Macht aus Erden das Recht, solches Streben als ungesetzlich, unerlaubt oder gar als hochverräterisch zu brandmarken und irgend jemand an der freien Wahl und Bethatigung seines Glaubens im geringsten zu hindern. Deshalb müssen wir uns auch mit allen Kräften gegen den bereits gemachten Versuch wehren, uns die geistige Ver¬ bindung mit unseren deutschen evangelischen Volksgenossen draußen im Reiche abzuschneiden und uns zu hindern, die innigste Gemeinschaft mit dem Volke aufrechtzuerhalten, mit dem wir uns verbunden wissen durch eine langjährige ruhm¬ volle Geschichte und aus dessen reichem Schatze nationaler Errungenschaften auf allen Gebieten menschlich-kulturellen Fortschrittes wir stets neue geistige Kraft und Nahrung schöpfen können, dem wir insonderheit das hohe Gut unseres evangelischen Glaubens verdanken. Und wenn unsere Gegner fortfahren, uns um dieser Gemeinschaft willen zu schmähen, dann dürfen wir mit viel größerem Rechte die andere Behauptung entgegenstellen: Nein, diese unsere geistige Verbindung mit dem großen deutschen Volke ist kein Unglück, keine Gefahr, sondern vielmehr ein leider viel zu wenig erkannter Segen für unser Österreich. Wohl aber dürfen wir billig fragen, ob die 20 stete enge Gebundenheit Österreichs an die fremde römische Macht für unser Vaterland ein Segen war und ist. Denn daraus, dass dieser Bund, richtiger: diese Abhängigkeit von Rom seit alten Zeiten fast ununterbrochen besteht, folgt nicht, dass derselbe auch ein segensreicher für Österreich war und dass die Absicht, diesen Bund zu lösen, für unseren Staat irgendwie nachtheilig oder verderblich werden müsste. Kaiser Josef II. hat gewaltige Anstrengungen gemacht, sein Reich von diesem Bündnis, dieser Fremdherrschaft zu befreien, und sich dadurch viel Feindschaft von jener Seite zngezogen; hat er's deshalb nicht wohlgemeint mit Österreich? Unser Kaiser Franz Josef l. hat sich bei all seiner tiefen Religiosität und treuen Ergebenheit gegen die katholische Kirche im Interesse seines Reiches veranlasst gesehen, das Concordat mit Rom aufzuhebeu und seinen Ländern gegen den entschiedensten Widerstand der römischen Kirche und Curie eine constitu- tionclle Verfassung, eine freie Schule uud die wichtigsten Rechte eines modernen Staatswesens, insonderheit volle Gleich¬ berechtigung und freie Religionsübnng der einzelnen Con- fesfionen zu gewähren. Wagt jemand zu behaupten, dass er damit das Wohl seines Reiches nicht gefördert habe? Wenn wir aber heutzutage eine gewisse Partei im Vereine mit gleichgesinnten Bundesgenossen geschäftig an der Arbeit sehen, alle diese Rechte und Freiheiten des neuzeit¬ lichen Staatswesens wieder zu vernichten, die Unabhängigkeit der Wissenschaft, die Bildung des Volkes, die Erziehung der Jugend zu schmälern und in ihrem Sinne zu beeinflussen, die Grundlagen eines geordneten Staatslebens zu untergraben: dann allerdings dürfen und müssen wir die ernste Ge¬ wissensfrage aufwerfen: Ist solche Arbeit und solches Bestreben 21 ein Segen oder nicht vielmehr ein Unglück für Österreich? Dann müssen wir Hinweisen auf die große Lehrmeisterin, die Geschichte, und uns von ihr Raths erholen, ob ein Volk, ein Reich, das jener Macht sich blindlings unterworfen hat, durch dieselbe groß, mächtig, glücklich, iu seinem Wohlstände, in seiner Sittlichkeit gefördert worden ist. Und die Antwort der Geschichte ist klar und unwiderleglich. Ein Vergleich zwischen den überwiegend evangelischen Staaten des ger¬ manischen Nordens, als Niederlande, England, Dänemark, Schweden, Deutschland, und den fast ganz katholischen ro¬ manischen Ländern Spanien, Italien, Frankreich zeigt sofort den gewaltigen Vorsprung, den der Protestantismus auch auf staatlichem und culturellem Gebiete vor dem Katholicis- mus voraus hat. Dort ein gedeihlicher Aufschwung, ein stetiges Fortschreiten, hier allmähliche Zersetzung, unaufhalt¬ samer Zerfall. Sowie Frankreich durch die Austreibung der evangelischen Hugenotten, so hat Österreich durch die Ver¬ treibung der Protestanten unersetzbare Verluste an National¬ vermögen, an Intelligenz, an charaktervollen Persönlichkeiten erlitten, während das benachbarte deutsche Reich, das diesen französischen und österreichischen protestantischen Auswanderern eine neue Heimat gewährte, einen überaus wertvollen Zu¬ wachs an tüchtigen, strebsamen und dabei sittlich-religiös gefestigten Unterthanen erhielt, so dass noch heute manche Familie in Deutschland ihren Stammbaum mit Stolz auf solche Emigranten zurückführt. So lehrt uns die Geschichte, dass überall, wo ein Volk, ein Land nach dem Willen jener meist im Verborgenen arbeitenden, aber überall so einflussreichen römisch-hierarchischen Gewalt sich leiten und regieren ließ, solches nie zum Segen, 22 nie zum Heile der Völker und Länder ausgeschlagen ist Und besonders das deutsche Volk, dem durch jene Macht so schwere, unheilvolle Wunden geschlagen worden sind, und insonderheit wiederum das deutsche Volk in Österreich, welches am längsten und schwersten unter dem Drucke dieser Macht zu leiden hatte, es hat alle Ursache, die ernsteste Besorgnis zu hegen, wenn es jetzt die gleichen Mächte wiederum geschäftig an der Arbeit sieht, Österreichs Geschicke wieder ganz in ihre Gewalt zu bekommen. Man könnte uns fragen, warum gerade wir angesichts dieser Vorgänge unsere warnende Stimme erheben. Wir könnten ja schweigen und die Dinge ruhig ihren Lauf nehmen lassen, da ja dieser Verlauf schließlich allen von selbst die Augen öffnen und sie erkennen lassen müsste, wohin ein solches System treibt und dass es ein Ende mit Schrecken ist, welches die Dinge unter solchen Verhältnissen nehmen müssen. Aber das gerade wollen und können wir nicht ruhig mit ansehen, dass unser Vaterland und mit demselben unser Volk ins Verderben gestürzt wird. Wir lieben dieses un¬ glückliche und doch so schöne Land als unser theures Heimat¬ land, wir finden in ihm ebenso wie in unserem Volke die starken Wurzeln unserer Kraft, und deshalb halten wir in Treuen an demselben fest; wir lieben unseren kaiserlichen Herrn um seines Edelsinnes, um seiner Gerechtigkeit lind aufopferungsvollen Hingabe willen, und deshalb schmerzt und beunruhigt es uns tief, wenn wir sehen, dass jene finsteren Gewalten wieder so eifrig darauf ausgehen, die Staats¬ behörden durch allerlei verkehrte und nach unserer Ansicht verhängnisvolle Maßregeln zur Beeinträchtigung, ja Auf- 23 Hebung staatsgrundgcst'tzlich gewährleisteter Rechte und Frei¬ heiten zu drängeu uud auf solche Weise unserem Landesvater die Herzen des besten Theiles seiner Staatsbürger, die Herzen des stets tren bewährten deutsch-österreichischen Volkes zu entfremden; wir lieben endlich unsere evangelische Kirche, für die unsere Väter Gut und Blut gelassen haben, und können darum nicht schweigen, wenn man ihre so theuer erkämpften und erkauften Rechte und Freiheiten wieder anzutasteu sucht. Und so drängt uns alles, die Liebe zu Kaiser uud Vaterland, zu Volk und Kirche, zu Wahrheit und Religion, der drohenden Gefahr entgegenzutreteu, den Warnungsruf zu erheben, die Gutgesinnten zu scharen zum Schutze der be¬ drohten Rechte, zur Abwehr des nahenden Unheils. Nicht das Vertrauen auf die eigene schwache Kraft lässt uns so mit getrostem Muthe in den ernsten Kampf eintreten, sondern das Vertrauen auf den Beistand des Herrn, der es dem Aufrichtigen gelingen lässt. Mit Gott für Wahrheit und Recht, für Volk und Vaterland, für Kaiser und Reich! In diesem Zeichen wollen wir kämpfen, uud wo mau diesen Ruf hört und ihm folgt, dort sind wir des Sieges gewiss, dort soll's sich erfüllen: «Das Reich muss uns doch bleiben.» Im Verlage von Georg Adler in Gilli ist ferner erschienen: Der Kampf um CM. Lin Beitrag zur Geschichte des Deutschchums in (Österreich. Von K e i n r i cb W er st i cr n. Preis 75 Pf. oder 40 kr. —SMS>— In Freud und Leid. Gedichte von Ircrnz G i e fe n 5 cr st) e r. Preis Mk. 1 80 oder 90 kr. Verlag von Georg Adler in Wi. Deutsche Lekr- unck WkbrschrMen. Hesk 1: Die Witteirbrrgisrlze Narhtigull, von Hans Sachs. 20 Pf. oder 12 kr. Das von schlichten:, echtdeutschem Humor, aber auch edlem Zorn und hoher Begeisterung durchdrungene Gedicht des wackeren Nürnberger Schusters und Meistersingers zeichnet sich durch eine treffende Be¬ leuchtung der Missstände in der katholischen Airche aus und enthält eine klare Gegenüberstellung der unterscheideneen Merkmale beider Bekenntnisse. Heft 2: Dir Bedeutung des Versrchrrnngs- ivesens und dir Nothweudigkeii der Neuordnung desselben. Vom Neichs- raths-Abgeordneken Professor Fr. Kaiser. 40 Pf. oder 20 kr.