I in t s Blatt _______zur Laibacher Zeitung. .U 22 Dlnttag llrn 3l>. U^ril Ig/z/, Cyuderulal - > erlautbal ungrtt. Z. 57». (1) Nr. 473^?, Umlaufschreiben des k. k. illyrischen LandeS-Präsidiums —Nach Inhalt eines hohen Hofkammer-Präsidial-Decretes vom 2. April l. I., haben Seine Majestät mit allerhöchster Entschließung vo,n 30. März d. I. allergnadigst anzuordnen geruhet, dap die nächste allgemeine Industrie-Ausstellung für den gculzen Umfang der Monarchie in der Haupt-und Residenzstadt Wien vom 15. Mai biö Ende Iunius 1845 Statt zu finden habe, und daß in Zukunft derlei Industrie-Ausstellungen von fünf zu fünf Jahren fortzusetzen seyen. — Dic Beilage ä enthält die Vorschrift zur Handhabung -der Ordnung bei der Anmeldung, Einsendung, Aufstellung, Versicherung und Rückempfangunz der-j"ügo„ Industrie-Gegenstände, welche zu der gedachten Industrie-Ausstellung bestimmt werden-und dlc Beilage U. die Einrichtung «,ld den Wirkungskreis der zur Leitung und Aufsickl di7 ser Ausstellung bestimmten Organe/^Di <' ' gen, welche an dieser Ausstellung Theil :, ' men wünschen, werden eingeladen d in di^s. Vorschriften enthaltenen Bestimmung en 5 b"^7'b n e7n ^ 'ü'i"ügen, welche den.b ^7!>/. wen si.7' l'lbst zuzuschreiben l abcn schl.sse» >v«dcn.mißten.^ LM^äm "/N. 1844. — Vom k. k. illyrischen ^,^- ^-"^"^ Joseph Frci^r v/^^'^'bmm. Landes-Gouverneur. '^"^ ^- Vorschrift zur Handhabung der Ordnung bei der Anmeldung (5m,endung, Ausstellung, Versicherung u:id Nü^' empsangung derjenigen Industrie - ^genstä de welche fur d.e vom ii>. Mai bis letzten Ilmiu5 1845 in Wien abzuhaltende Industrie-Ausstellung bestimmt sind. — K. 1. Diejenigen Industrie-Unternehmer, welche an der, zu Folge allerhöchster Entschließung vom 3tt. März 1844, in der Haupt- und Residenzstadt Wien vom 15. Mai bis letzten Iunius abzuhaltenden Industrie-Ausstellung Theil zu nehmen wünschen, haben bis längstens 15. Februar >H45 die Menge und Beschaffenheit der Industrie-Gegenstände, welche sic für diese Ausstellung einzusenden gedenken, ganau verzeichnet bei dem k. k. ntederösterr. Negierungo-Präsidium anzumelden. — F. 2. Für die Ausstel-stcllnng sind alle Erzeugnisse der inländischen Industrie geeignet, welche im Verkehre vorkommen. Selbst die Erzeugnisse der einfachsten Industrie sind nicht davon ausgeschlossen. — Erzeugnisse, welche der einen oder anderen Provinz des österreichischen Kaiserstaates, dem einen oder anderen dazu gehörigen Lande ganz eigenthümlich sind, verdienen schon deßhalb einen Platz in der Industrie - Ausstellung. — Auch die einheimischl'i,, zur Industrie-Erzeugung dienenden Urstoffo, z. B. Flachs, Hanf, Schafwolle, Seide, Farbestoffe u. dgl., die sich in ihrer weiteren, Verarbeitung zu wichtigen Zweigen der Nationatbeschaftigung und eines ausgebreiteten Handelsverkehres eignen, werden zur Ausstellung zugelassen. Jedoch werden bei Proben solcher Urstoffc, welche das »m--mittelbare Verbindungsglied der inländischen land-wirchschaftlichen und gewerblichen Industrie sind, nur solche Mcnqen gewünscht, welche zur Beurtheilung und Veraleichung ihrcr verschiedenen Beschaffenheit hinreichen. — Bei der Einscndllng von Mustcrstücken der Oewerbö-Erzeugnisse werden kleine Prob.n, wie man sie allensalls für Wustel karten anwendet, nicht genügen, sondern es werden vollständig' W.-.cn-Artikel gefordert^ wie sie zum wirklichen Gebrauche dienen, oder im grosien Vcl'kchre vorkommen, also z, B., von Geweben ganze Stücke, oder. doch Umhangtncher 29 z und Shawls, oder von Möbelstoffen ganze Stuhl-oder Sopha - Ueberzüge. Dessenungeachtet wird die )lufnahme von Musterkarten solcher Gewerbs^ inhaber, welä)en vielleicht zeitweilige Verhältnisse die Einsendung vollständiger Gegenstände nicht gestatten dürften, nicht ganz ausgeschlossen. — Für die Aufstellung solcher Gegenstände, welche von größerem Umfange sind, als: Wagen, Maschinen, Modelle u. dgl., ist nicht minder durch die Herstellung großartiger Räume im neuen Zubaue am k. k. polytechnischen Institute hinreichend gesorgt worden. — Uebrigens versteht es sich von selbst, das; bei sehr großen und schweren Gegenständen, deren Transport aus weiter Entfernung dem Einsender oder Eigenthümer zu große Kosten verursachen würde, richtig gearbeitete Modelle genügen. — Besonders willkommen werden diejenigen Erzeugnisse seyn, welche seit der letzten In« dustrie-Ausstellung in irgend einer Beziehung Fortschritte gemacht haben — H. 3. Da einer der Hauptzwecke der Industrie - Ausstellungen darin destehet, die inländischen Industrie-Unternehmungen und ihre Vorzüge und quten Eigenschaften dem Publicum in der größtmöglichen Ausdehnung bekannt zu machen, ihren Credit und Absatz im In- und Auslande zu erhöhen und zu befördern, und durch den großen Ucberblick der wesentlichen Fortschritte der inländischen Industrie die hier und da noch eingewurzelten Vorurtheile für ausländische Waren zu beseitigen, so werden die inländischen Industrie-Unternehmer, welche an dieser, die größtmögliche Förderung ihres Wohlstandes bczielcnden öffentlichen Anstalt .Theil zu nehmen wünschen, aufgefordert, ihren im ^'. I vorgeschriebenen Anmeldungen die möglich genaueste Beschreibung ihres Industrie-Betriebes beizufügen. '— Diese zur Vervollständigung der ganzen Ein-nchtuxg und des wesentlichen Zwcckes einer Industrie-Ausstellung unumgänglich nothwendigen statistischen Uebersichten haben folgende Angaben zu enthalten: Name und Wohnort des Industrie-Unternehmers) -— Beschaffenheit und Ort der Industrie-Unternehmung; — Menge der in und außer dem Orte der Unternehmung beschäftigten Arbeiter; — Zahl der Maschinen, Werkstühle, Defen, Feuerstatten u. dgl., welche im Betriebe stehen, mit Angabc ihrer Kraft und Wirksamkeit, — Menge der jahrlich verarbeiteten Urstoffe; — Menge und Werth der jährlich erzeugten und der im In- oder Auslande abgesetzten Industrie-Erzeugnisse; — Vortheile, welche die Unternehmung in ihrer Umgebung verbreitet; — Medaillen oder nndere Ehrcnauszeichnungcn, welche dem Indu-stne - Unternehmer für seine Unternehmung be- reits zu ,Theil geworden sind; — Angabe ber Wttkführcr oder Arbeiter, welche durch practische Verbesserungen oder sinnreiche Vcrfahrungsweistn sich um die Industrie Verdienste erworben haben. — Es werden diese Uebersichten dazu benützt wer-den, um von denselben bei dem Hauptberichtc über den Erfolg der bevorstehenden Industric-Au^ stellung, auf dessen möglich zweckmäßigste R>^ dactwn der sorgfältigste Bedacht genommen werden wird, zum wahren nachhaltigen Vorthaiie der Theilnehmer an der Ausstellung nach Maß ihrer dabei wahrgenommenen Berdienstlichkeit Gs-brauch zu machen, ihre genau zu erhebenden und zu würdigenden reelen Verdienste entsprechend anzuerkennen und überhaupt alle anderen Mittel und Wege zur Erweiterung ihres Credites und Absatzes ergreifen zu können. — §. 4. Diejenigen, welche zur Aufstellung ihrer Erzeugnisse einen größeren Raum zu bedürfen glauben, haben di^ sen Umstand im Besonderen zu bemerken und so früh als möglich anzumelden, um noch zur gehörigen Zeit in Uebel legung nehmen zu können, ob und ln Wie fern eS lhunlich sry„ durste, ihren Wünschen in ihrem ganzen Umfange zu entspr«5 chen. — K'. 5. Die wirkliche Einsendung der zur Ausstellung bestimmten Gegenstände hat auf Kosten der Einsender innerhalb des Termines vom I. März bis längstens Ende April 18 !5 an die Ausstellungs-Direction zu geschehen. — Nachträgliche Einsendungen werden von Niemandem, wer es auch immer sey, und unter keinerlei H5»N-wand mehr angenommen werden. — Die einzusendenden Gegenstände sind mit doppelten gleichlautenden Verzeichnissen zu begleiten, in welchen der Name und Wohnort des Erzeugers und nn Falle als derselbe hier in Wien einen Commission när zur Uebl'lgabe zu bestelle» findet, der Name und Wohnort des Commissioilärs, die Anzahl, und, wo es nöthig ist, auch die Maße und Gs-Wichte, ncbstdem aber die Preise und Benennungen der eingesendeten Waren - Sorten genau und deutlich anzugeben sind. -. Das eine dieser 35er--zeichnisse wird von der Direction der Industrie Ausstellung, mit der Empfangsbestätigung versehen, dem Einsender oder seinem Commissionär zurückgestellt, das andere aber zur Bedeckung der Direction zurückbehalten werden. — Die ana> zeigten Preise werden nur auf ausdrückliches Verlangen des Einsenders bekannt gegeben werden. — <5. «. Diejenigen Einsender, welche wahrend der Ausstellung nicht selbst in Wien anwesend sind, haben einen Commissionar zu bestellen, und dense!' ben dem Comite anzuzeigen, an welchen sich das Letztere nöthigen Falls verwenden kann. — §. 7. Dit 395 eingelangten Auöstellungsartikcl werden vom Tage der Uebernahme an, bis zum Tage der Zurückstellung nach geschlossener Ausstellung auf Kosten des allerhöchsten Acrarö bei einer Brand-Ver. sicherungs - Gesellschaft nach ihrem angegebenen Werthe gegen Feuergefahr versichert. — § 8. ES ist zwar dem Eigenthumer der aufgestellten Gegenstände unbenommen, dieselben in eigener Person oder durch ihre Commissionaire zu verkaufen; jedoch dürfen diese Gegenstände nicht während der Dauer der Ausstellung, sondern erst nach dem Schlüsse derselben hinwcggenommen werden. — H. !>. Nach dem Schlüsse der Ausstellung haben die Eigenthümer oder deren Kommissionäre gegen Zurückstellung der, nach §. 5 ausgestellten Empfangsbestätigung die von ihnen ausgestellten Gegenstände binnen 14 Tagen zurückzunehmen und sonach längstens bis 15. Juli 1845 aus den Ausstel-lungs - Räumen aus ihre Kosten wegzuschaffen. — V. Einrichtung und W irk u n g s kreis der Organe zur Leitung und Aufsicht der im Jahre 1tt!5 Statt findenden Industrie-Ausstellung in der Haupt- und Residenzstadt Wien. - §. 1. Zur keitlmg und Aufsicht der im Jahre 1845 Statt findenden Industrie-Ausstellung in der Haupt-und Residenzstadt Wien werden folgende Organe bestellt: 1) ein Leilungs-Comit«; — 2) Beur-theilungs-Comite's; 3) cine Direction und 4) das Aufsichts- und Dienstpersonale. — H. 2. DaS Leitungs-Comit6wird unter dem Vorsitze des k.k. uicderöstcrrcichischen Ncgierungs - Präsidiums zusammengesetzt : :») aus technisch gebildeten und im Fache der Industrie erfahrenen Ltaatöbeamten; l>) aus solchen Mitgliedern des Gewerbs-, Fabriken- und Handelsstandcs der gewerbereichstcn Provinzen dcr Monarchie, welche als sachverstä,^ dige Beförderer der Industrie und wegen ihres unbefangenen rechtlichen Charakters eine ehren-volle Stellung in dcm Vertrauen ihrer Standes genossen einnehmen, und im Besonderen <-) anöden Abgeordneten der Gewerbe-Vereine. — tz. 3 Dem Mrwigskre.se des Leitungs-Comity wird zugewiesen: 2) die Leitung aller Angelegenheiten welche sich auf die Besorgung und Beauffick igu a der materiellen Emr.chtung, Austheiln, g und An Weisung dcr fnrd^ Ausstellung bestimmt?» Räu e beziehen; l.) die Lemmg h^ z^ ordnunqsmäsiia Nebernahme der M Ausstellung eingesendet^^ gcnstände, lhrer Auspackung, Anordnung in d r Aufstellung, Beaufsichtigung während der Besucke des Publikums und Zurückstellung derselben „ack den, Schlüsse der Ausstellung erforderlichen Dienst-und Aufsichts-Personales; 0) die Besorgung des Gaffawesensj ä) die Besorgung der öffentlichen. ' Kundmachungen, Ausstcllungs - Kataloge und a»-derer derlei fur den Druck bestimmten Gegenstände ; e) die Correspondenzen mit den Behördcn und Parteien; s) die Sammlung der fieeignelcu Wahrnehmungen und Beobachtungen über d«l Gang und die Verfassung des Hauptberichtes über den Erfolg der Industrie-Ausstellung — K. 4. Um durch die Vertheilung der Arbeit die Mühewal-tung der einzelnen Mitglieder des Leitung-Co« mit6s zu erleichtern, hat sich dasselbe gleich nach der Einsetzung seiner Wirksamkeit nach einzelnen Abtheilungen zu constitmren und bei der ersten Berathung die den Eigenschaften und der Con-venienz der einzelnen Mitglieder am meisten entsprechenden 5^"f,>'ilun.',en der im F. 3 bezeichne-, ten Gegenstände an die einzelnen Abcheilungen zu ermitteln, so wie auch die Verabredungen über die Tage und Stunden zu treffen, wo sich die einzelnen Abtheilungen im Leitungs - Comit« ss»< mcinschaftlich vereinigen, um über die getroffenen oder noch zu treffenden Einleitungen zu b«? richten und über Gegenstände von gemeinsamen Interesse zu berathen. — H. 5. Nach dem Ablaufe des bis längstens Ü5. Februar 1845 für die Anmeldungen zur Ausstellung bestimmten Termines hat die Abtheilung deö Comicc-'ö, welcher die Aus-theilun^ und A'nweij'un.; der für die Ausstellung bestimmten Räum^ zugewiesen ist (F. 3 a) die Verzeichnisse der angemeldeten Gegenstände in eine Hauptübersicht zusammen zu stellen, um auä der Vergleichung desselben mit den verfügbaren Räumen des für die Industrie-Ausstellung bestimmten Gebaudes> betheikn zu können, ob »md in wie ferne die Räume zur entsprechenden Untcr-drinqung der anqemeldetcn Gegenstände genügen, oder welche Einleitungen überhaupt noch zu treffen waren, um die Nä'ume imt den Ausstellungs<-Gegenständen in die qeho'rige Uebereinstimmung zu bringen. >— Die qedachte Hauvtü'bersicht wn't> zugleich zur Grundlage dcs Äussiellungs-Kataloges (i5. 3 ll) diene::, welcher unausweichlich bis 15. Mai '^l5, als dem Ta^.c dcs Beginnens der öffentlichen Industri^Ausstellung,in Dnick ge« leat, zur Werthcilung an das Publicum in Bereitschaft zu halten ist. — §. ti. Die nach §. 3 der Vorschrift .V. zugleich ,mt der 'Anmeldung zur Ausstellung angeordneten statistischen Uebersichten des Betriebes der einzelnen Industrie-Unternehmungen der Einsender sind gleichfalls von der einschlägigen Abtheilung des Leitun.gö-Comite's nach dem am 15». Februar 1845 ablaufenden Termine in cine Hauptübersicht zusammen zu stellen, und haben mit Benutzung der Wahrnehmungen und Beobachtungen des Leitungs-Comitö'ä 396 imd der Berichte der Beurtheilungs - Comity's, (^. JO) zur Grundla,,e des Hauptberichtes über den Erfolg der Industrie-Ausstellung zu dienen. — K'. 7. Die einzelnen Abtheilun, en des Lci'tungs-(5omit6's sind ermächtigt, einzelne Männer vom Fache, wenn sie auch nicht an dem 3eitungs-Co-nute Theil nehmen, um ihre Meinung anzugehen und die Aussteller zu Auskünften aufzufor-dern; so wie überhaupt eine der wesentlichsten Aufgaben des Leitun.,ö-Comitt;'s darin bestehen wird, den billigen Wünschen der Einsender und Aussteller nach Thunlichkeit zu entsprechen, dem Zwecke der Industrie-Ausstellung gemäß, alle zur vollständigen Erreichung dieses gemeinnützigen Zweckes dienlichen Einleitungen zu treffen und sich hier-we^en im Besonderen mit den inländischen Gewerbe-Vereinen in das engste Einvernehmen zu setzen. — §. 8. Zur Beurtheilung der während der Ausstellungsperiode vom 15. Mai bis Ende . Iunius Ittl5 ausgestellten Industrie- Gegenstände sind eigene von dem Leitungs-Comite abaefordcr-derte Beurtheilungs-(5omit<>'s berufen. — Ihre Zahl wird sich nach den Hauptzweigen der Indu« strie richten, welche bei der Industrie-Ausstel-lunc, repräsentirt sind. — Für jeden Hauptzweiq der Industrie mit den dazu . ehöri-cn Nebcnzwei-gen wird ein ei,^ encs Beurtheilun/s-Comite bestellt, welches aus wenigstens drei Mitgliedern zu bestehen hat. — Es werden dazu die bewährtesten und unbefangensten Sachverständigen ans allen Ländern und Provinzen der österreichischen Monarchie gewählt, welche sich während derAusstellungs-periodc eben in Wien anwesend befinden. — Die Mitglieder dieser Comity's dürfen in jenem Zwei-.ce der Industrie, welcher ihnen zur Beurtheilung zugewiesen ist, bei der Industrie-Ausstellung selbst nicht mit concurriren. — Deßhalb werden vorzüglich Kaufleute, welche nicht selbst Fabriks- oder Gewerbsuntcrnehmungen betreiben, oder mit solchen in Compagnie sich besinden, jedoch mit dem zu beurtheilenden Gegenstände einen ausgebreiteten Handelsverkehr treiben, und eine vielseitige Warenkunde in diesem Fache besitzcn, sich zu Mitgliedern der Beurtheilung-Comites eignen. — Die Wirksamkeit dieser Comity's wird mit dem ersten Tage der Industrie-Ausstellung beginnen. — §. 9. Der Ausspruch der Beurtheilung-Comites hat sich lediglich aus die Darstellung des Verhältnisses der mehreren oder minderen Voll, kommenheit der ihrer Beurtheilung zugewesenen Ausstellungs-GeMständc zu dcr Beschaftenheic und den Zuständen der ausstellenden Industrie-Unternehmung zu beschränken. — Dabei sind folgende drei Anhaltspunkte zu berücksichtigen: 2) die Beschaffenheit des ausgestellten Gegenstandes,— l.) der (Fabriks-Verkaufs-) Preis des ausgestellten Gegenstandes und <') der Zustand der aus« stellenden Industrie - Unternehmung. ^__ ZZei der Beschaffenheit des ausgestellten Gegenstandes ist: die verständige Verwendung der Erzeu^un^ösioffe; — die Negelmäsn^keit der industriellen Erzeu ung selbst; — die Reinheit der Formen und Zeichnungen ; — die Solidität der Farben und Appreturen und die nützliche Anwendung neuer Erfin» düngen und Verbesserungen überhaupt — zu würdigen. — Bei dem Preise des ausgestellten Gegenstandes ist vor Allem zu beachten: daß zwar im Allgemeinen ein ohne Herabwürdigung der inne-reu Güte der Ware ermäßigter Verkaufspreis als ein Fortschritt der Industrie zu betrachten ist, theils weil er die Ware für eine größere Menge weniger bemittelter Verbraucher erschwinglich möcht, theils weil er eben durch diese ^>ermch-rung des Verbrauches die Erzeu.,ung steigert und somit auf das Gedeihen der zahlreicher arbeitenden Llasscn günstig einwirkt; daß jedoch dießfulls jeder Grund eincö besonders anzuerkennenden Verdienstes der ausstellenden Industrie-Untcrnehmnug entfällt: wenn die Ermäßigung des Preises von einem Fallen der Einkaufspreise der Urstoffe) — oder von einer Herabsetzung der Einfuhrzölle für Urstosse; — oder von der Herabsetzung des Ar« beitslohncs; — oder von der Herabsehuna d(s Fabrikögcwinncs; — oder von der Anwendung zwar minder kostspieliger, aber auch mit minder günstigen oder gar mit ungünstigen Erfolgen ce« brauchter Nrstoffe herrühret.—Auf die Ermäßigung der Fabriksprrise durch Herabsetzung des Fabriksgc-winncs kann bei der Beurtheilung der Ausstcllungs-Gegenstände keine besondere Rücksicht genommen werden, weil widrig ens die vcrmö^licken Indu-strie-Ilnternehmer, die sich bei einem llmfan.-.rcichcn Betriebe mit geringen Fabnks ewinusten begnügen können, unbilliger Weise vor den minder vcrmög-lichen bevorzugt würden. — Noch weniger Vorzug verdienet eine Verschlechterung der Waren durch minder wcrthvotte C'orten von Urstossen, deren Gebrauch sogar in manchen Fällen, wo die ungünstige Einwirkung der verwendeten minder wcttl)voll('ti Torten von Ursiossen bei dem crstcn Anscheine nicht sogleich zu flennen ist, sogar als eine bctn'l. liche Erzeugung erscheinet—Das Vc>-dienst cincr Ermäßigung' dcr Fabrikspreisc kann nur dann als vorzüglich crkonnt werden, wenn die Ersparung der Erzeugun skosicn :^von der An-wmdnng minder kostspielig cr Urstoffc mit gleich günstigen Erfolgen, — von Nei'inindcnm^ der, allgemeinen Erzm.unMostcn und dcr daraus ver- 397 wendeten Capitale, — von Ersparungen in der Zeit, Art und Vcrlheilung der Arbeit, oder: von der Einfühlung nener «necl>anischer oder ckemi-scher Mittel herrühll. — Bei oen Zuständen der auszustellend, n Industrie Unternehmung ist zu del umsichtigen: daß einer jeden solchen Unternehmung hmslchllich der von ihr ausgestellten Indnl'trie Ocgenstände, wenn sic auch an und für sich ftldst als aufzeichnet anerkannt werden sollce», nur in so fern ein Verdienst oder Vorzug zugesprochen werden könne, wenn der ausgestellte Gegenstand dem wirklichen Becriebe oer aubstelleuden Unternehmung entspricht, und dcn wahn'u Zustand der verschiedenen Fabri-cationszwlich auf den technisch: s^^unviaen Befund nach den eben angedeuteten Oiuiidsahel,, und die Würdigung der hieraus sich ergebenden mehreren odcr min« deren Vorzüge und Verdienste d,r ausstellenden Unlernehmungen zu beschranken, und sino im W.'qe des ^eltungs-Comilu's, welches sich gleichfalls nur auf die techlllich-sachkundige Uebrrprufullg der erhobeuen Befunde zu be-sckranken hat, der Finanz - Verwalluna vorzulegen. Die an Se. Majestät zu stellenden Antrage zur Anerkennung uud Auszeich, nung der bei Gelegenheit der Industrie-Aus« stellung, auf der Grundlage der, von den sachv.rstandigen Comicos erhobenen Befunde, wahrzunehmenden reellen Verdienste u>n die vaterländische Industrie bleiben der Finanz« V.rwalcung vorbehalten. — Die näheren Bestimmungen hierüber werden folaeu. — §. l l. <>ur Befolgung der aanz speciellen Ge-sckafce wird ein Ausstellungs-Director und ein Au5stel!u»gs-Controllor bestellt, denen noch ein, oder nach Umständen zwei Schreiber oei-zua.^en sind. - Unmittelbar unter dieser Direction nehet eine, den Ausstellung^ Räumen angemessene Anzahl von Aufsehern uud Thür-stlh.rn. — Zeitweilig können noch erfahrene Hanc-lunasdiener, oder im Aus- und Einpacken r>elschle0euer Gegenstände gc»1dte Marklh»lfer, Tapezirergesellcn und ?llilader oder 2rager bei-aezoaen werden. - §. l2. Der Director, der Col,trollor und cin Schreiber haben vierzehn Tage vor dcm Beginne der Uebernahme von Auöstcllu,lg6-(se^eustanden, in den Dienst zu lreten. — Ihre Dienstzeit endet vier Wochen nach dem Schlüsse der Ausstellung, wovon vierzehn Tage z>« den für die Räumung er< forderlichen Expeditionen, und vierzehn Tage zur Ordnun! und Uebergabe aller Scripture« des Directions-Personales gewidmet sind. — Die Aufseher und Thürsteher treten am ersten, zur Uebernahme ron Ausstellungs - Gegenständen bestimmten Tage in den Dienst, und verlassen denselben vierzehn Tage nachdem Schlüsse dcr Ausstellung. — §. 13. Die Direct,o» hat folgende Bücher zuführen: ^.. eine Uedel nahmund zugleich Adressen-Strazza für die eingelangten (Zolli mit Angabc ihres angeblichen Inhaltes und ihres Werthes im Ganzen. — In diese Strazza werden auch die Adressen der Einsender und ihrer Kommissionäre genau, so wie die ihnen jedesmal abgeforderte Erklärung : ob die Einsender oder ihre Comnnssio-näre die Aufstellung und Anoldnung der elu« gesendeten Artikel in den angewiesenen Näumen selb>'l besorgen wollen oi^er nicht? clnqelragcn; L. cin Hauptbuch, worin jeder Aussteller ei:» 398 Kalium erhält, und seine Fattura oder daS Aerzeichmß der eingesendeten Gegenstände ausführlich eingetragen wird; und <ü. cin Cassa« buch für die Aufzeichnung jener kleineren Aus' gaben, wofür der Direction eine Handcassc anvertraut wird. — §- 14. Die Direction wird ferner der Eleganz und Gleichförmigkeit wegen dic Anschaffung von Ausstellungsschil-dern, auf welchen die Firma der Aussttllcr und ihre Ausstcllungs-Nummer mic Patro-n«n aufzudrucken ist, und die Auöstcllungö-Etikettcn für die einzelnen Artikel besorgen. — § 15. Bei den der Direction zugewiesenen Detailuerrichtungen hat dieselbe nach folgender Ordnung vorzugehen: So wie ein Collo anlangt, ist derselbe sogleich nach der Zeitfol^e des Einlan^ens mit einer Ucbcr-nahms Nummer zu versehen, welche der Vorsicht halber an mehreren Orten auf eine dem Un-ken»tlichwerden nicht ausgesetzte Weise anzu» bringen ist. — Mehrere Colli cincö und deö-selben Einjenderä sind mit dergleichen, nur durch beigesetzte Buchstaben zu unterscheidenden Nummer zu bezeichnen. — Die ein-clanaten Colli sind so viel möglich in einer solchen Ordnung in den angewiesenen Magazinen niederzulegen, daß dle Erzeugnisse gleicher Gewerbe und Provinzen beisammen zu lieben kommen. — Bei der Uebernahme der CM hat die Direction zuerst die vorgeschriebenen doppelten Fatturen (Verzeichnisse) ihres Inhaltes, nebst der allgemeinen Wcrthan^abe der CoUi von den Einsendern vder ihren Kommissionären zu verlangen. —Die Fatturen werden sogleich mit der Uedernahmmä - Nummer bezeichnet. — Das eine Exemplar der Fattura wird von der Direction unterzeichnet, als Empfangsbestätigung zurückgestellt, das andere aber sorgfältig aufbewahret. — Sodann ist die Erklärung abzufordern: ob oer Einsender oder Kommissionär die eingelieferten Artlkcl selbst aufstellen wolle, oder Nicht? — Die übernommenen Colli sind NUN UNter den fortlaufenden Uebernahms-Num-mern mit genauer Angabe der Adressen ihrer Einsender und deren Commissionäre, mic der An« zeige ihres angeblichen Inhaltes, der.allgemeincn WcrchSangabe und der abgeforderten Erklärung über die Ausstellung selbst, in die Strazza 4. einzutragen, — So wie es die Zeit gestattet, wird die Fattura deö Einsenders auf einem in dem Hauptbuche tt. für denselben eröffneten H'oUc, ausführlich eingetragen. — Taglich nach Ablauf der festgesetzten Einlieferungöstunden hat die Direction einen doppelten AuSzug auö der Uebernahms-Strazza zu copiren, und jeden Abend an die Vrandversicherunyz-Anstalt, bei welcher die AuSstellungsgeacnständc zu assecuri-ren sind, zu übersenden. Die eine oicscr Kopien wild die Versicherungsanstalt, mit Empfang-bcstätigun^i versehen, an die )lilsstelIun^5»Dircc« tion zurücksenden. — Wenn die Auspackung und Aufstellung der eingesendeten Geacnstä'nde geschehen soll, wird dieses zuvor den Einsender« oder ihren Kommissionären angezeigt, und 0ie° selben werden aufgefordert, dei der Auspackung der lZolll gegenwärtig zu seyn. — Bei dieser Gelegenheit wird die eingelangte Fattura mit dem wirklichen Befunde verglichen, alle vorgefundenen Mängel oder Überschüsse der Ordinal-Fattura-Angaben, so wie allcnfäiliqe Beschädigungen einzelner Artikel durch den Trän5.-port werden vorgemerkt, und diese Vormcrkim-aen auf daS I^olnlin des Einsenders sogleich eingetragen, damit die solchergestalt verificirtc Fattura in dem Hauptbuch..' einerseits von dem Director und anderseits von dem Einsender oder seinem Kommissionär untcvz.'ichuct werden könne. — Sollten sich dabei Anstände crcignen, so hat man sich an eigene Mitglieder des Aub-stellun^.Comites zur Schlichtung derselben zu wenden. — Wenn alle Artikel ein.s Einsenders an dem angewiesenen Platze aufgestellt sind, wird demselben eln eigener Ausstellunzs-Schild zugetheilt, und an cin^m schicklichen Orte seines Standortes oder Tischcs befestiget. — Dicser Schild enthält in Ziffern und Buchstaben die Hauptnummcr und die vollständige Firma deS Ausstellers. — Es bleibt übrigens jedem Auö, steller unbenommen, an seinem AusstellungS-platze eine Anzahl Adresikarten oder Preiscou» rants zum Gebrauche deö Publicums nieder zu-leaen, oder auch noch außer der AusstellungS-Etikctle an jedem seiner Ausstellungöartikel cine eigene Etikette mit Angabe des Preises anzu« bringen. — Für die genaue Befolgung aller dieser Detailbestimmungcn bleibt die Direction verantwortlich. — §. 16. Die Aufseher haben beider Uebernahme, Auspackung und Aufstcl« lung der eingelangten Gegenstände mitzuwirken. -> Sie haben ferner hauptsächlich darüber zu. wachen, daß von den, die Ausstellung besuchen« den Personen nichts betastet, beschädigt, in Unordnung gebracht, oder gar entwendet werd,, und überhaupt die gute Ordnung zur Vermeidung jedes Gedränges oder unanständigen Be° nehmens handzuhaben. - Sie haben daher zu ihrer Kenntlichmachung eine weiß und rothe Binde mit einem Schilde am rechten Arme zy 999 tragen. — Außer den für den Besuch d,S Pu« vlicums bestimmten Stunden und Tagen, haben sie über die Ncinigung der Ausstrllunczslällme die Aufsicht zu füh^n, und bel der Reinigung derjenigen Gegenstände, deren sich die Einsender oder ihre Commissionäre nicht selbst annehmen, Hand anzulegen. - E5 müssen zu diesem Dienste, Leute von eigener Gewandtheit und nicht ganz ohne Bildung gewählt werden. — Die Bestimmung der Zahl dieser Aufseher hangt von der Art und Menge der ausgestellten Gegen« stände ad und bleibt dem 3eitungö.<5omit<5 überlassen. — §. 17. Die Thürhüter haben das un. befugte Eindrangen durch die Ausgänge und überhaupt da6 ungeduldige Drängen auf eine so viel möglich anständige Weise zu verhindern, und zur Handhabung der guten Ordnung mit. zuwnken. — In den Stunden und Tagen, an welchen der Eintritt für das Publicum ver» schlössen ist, haben sie die Reinigung der Ein-, ?us- und Durchgänge zu beaufsichtigen. — Die Bestimmung lhrer Zahl wird gleichfalls von obigen Umstanden (§. 16) abhängen. — §. 18. Daä Leitunas-Comit6 wird überhaupt die Auswahl und Anstellung des zur specielen Ausführung der Ausstellung erforderlichen Per« sonals übernehmen. — Für dieses Personale werden folgende Taggelder bewilliget: Für den Director 5 st.; für den ControllorZ si ; fürden Schreiber 1 si. 30 kr,; für jeden Aufseher 1 si. 30 kr.; für jeden Thürhüter 1 st.; und für je« den der zwei Nachtwächter 1st. — Die noth-wendigen Hilfsarbeiter, Tapezirer, Markthelser, Träger lc. sind nach Maß ihrer Arbeit mit accord-mähigen Löhnungen zu bezahlen. H- 565. (3) Nr. 6690. surrend« ^^!.:^ "lyrischen GuberniumS. amreö M. Classe .n Marbura. - Die hohe k. k. allgemeine Hofkammer hat mittelst Decretes vom 27. April v. I ^ ,^A ' Marburg anstatt der bish«-i-ijjlion s'acc'roplirait pnr UIX (\6\ai immidre. Mnndons et ordonnons que it's prcsenU^ .revötuc» du sceau de l'Etat, usereeäi an Uulleiin oiiioiel; soicnt adies- se'es a«x cours, tribunaux et autorites ad-iiiinisirativcs pour qn' us les obscrvent et (assent observer commc loi du royaumc. Donne a Lacken, le 8. fevrier i8/j/j. LEOPOLD m. p. par le Roi: Le Minifttrc des finances Me'rc'i e r. Vu et scelle du sceau do 1' Etat : Le Ministre dc la justice, Baron J. d' Anc tha n. Pour copie conforme. Vienne le 9. avril 1844• J5 i li 1 0 v m. p. Z 5/c). (3) Ns, lic.,. G d i c t. Vo, dem k. t. Vezirksgcrickte dcs H^zog-tl>ums Gotlschce wi»d blcm't aUqemci" dekannr ^en.ackt: Es sey Über Ans'ichc» dcg Ios,p') M^u> rcr von 'olph Hauf vol, Gottschee. in b<» e^,- cntive Feil-l'i lung dha„l, Krisle g H5>i>z n, '" M lgeln 5u^i HH. N . ,4 und s!^c,'s. Nr. 24, s>> »55 gtleqenen ^/1« Nrbarshube samml Wohü« nil^. Wirlh^ck flsgcbällden, so wie der gepfändeten, aus 2 ft. »2 tc. geschälte» HauseiünchlUllgsstücke ge» willige! und zu der»: Vo5t,ahme die Tagfahrten auf den 7. Mai, 6. Juni und 6. Inli »^^»^, jedesmal nm 9 Uh^ Vormnlag^ in loco Malgc»'» mit dem Vcis^lZe abgeordnet »vorbei,, bah diese Realität u>id 5lll)rl,isse< falls sclbe d.-i der e st e» un^ zwei' l', F llb'ettln^st^g^b't "lchl u n te„ g'>,ch,!i1v elhol)e,l«it S liähwerth von 3do fl. O. ^i. oter darüd»l an Mann ^'bracht lvürden bei dcr e itten Tngf'hlt anch unter demselb n, letztere jevocl) «ur geg^'n gleich bare Bezahlung werden hintangege» beü werden. Grlmdbochsextracl, Scbätzungsprotocoll und Feilbletu.igöbcdl»^n,sse können h,erger«chlK cingesc« hen we>den. Bezirksgericht Gollscbee am 26 Mä^z »644. 3. 5a5. (5) ^ . Nr. 209. G d , c t. Vom B^irs^zeribti ^öN.ind wi' d hi.mil dc^ sannt gcmacht: O<> sey ül'.l- E'nschrcil?!, der ^^« tsarina Pceblllitsch voll Thall, zu Hn»>en 8 Iabren unbekannt rvo abwesende» Gatten Michael ^rcbillilsch. ,n /erson des ^v", Scb^'cr von Tball. ein Eurator >ur bcsses.i (_Äcd^h,U!g de»Iel, Vermögens ou^csillt wo,ee"; w ^ö dem Michcel Predttlllsch mn de,n V>'" Ye dcd-ntrt w!»d, er habe entweder ,'eldst zuim^u?eb!V!i oder d schen, widrige, ö ulle sc>» Vermögen bet'cff.nde (^chltttc mit den «ingan^S'liväh ten 6u.a!or W.rden getban we've". Bezillögerichl PiNand nm ,0. Apr l »6^ 40t «Nubernial - Verlautbarungen. Z. 56/». (2) Nr. 72S3. Verlautbarung über verl'chene Priullegten. — D>e f. k. allgemeine Hcfkammer hat am 29. Fc-bruar d. I. ""b t^cn Bestimmungen des allerhöchsten Patentes vom 3i. März i832 dle nachsagenden Prl'^lllgicn verliehen: — ») Dem Joseph Oppolzcr, Baumelster, und dem Peter Carl Slcdek, k. k. Bau» Beamt.n, wohnhaft in Tltschin, in Böhmen, für d>e Dauer von emem Jahre, auf die V»rdcsstrung in der Eonstruilung u.'n Zi acl» und K^lköfeli, und in der Art der Emschllchtung, wotuich obne kosisplcllge Abandelung des Ofens elne E" fvarung an Brcnnmateriale dcwnkt^ und ein in kürzerer Zcil ausgebranntes, billigeres und besser.s Er;eug,nß geliefcrt werde. — 2) Dem D. M. Pollack, Handelsmann, wohnhaft ln Brüssel, (seln Bevollmächtigter ist der Hof-und Gsrichis « Adrocat Or. und Notar Ored» le»> wohnhaft in Wien, Stadt, Nr. »zZ6), für die Dauer von einem Jahre, auf dle Er« findung, Steinkohlen ju schmelzen, Ut,t> die Erzeugnisse dnser Schlnclzulig zu benüye,7, UM Kohlen flliub in Slücklc>hle»v trockene oder lnaqcre Kohlen »n fette Kchl'li, 2l.'rf ,n cm kräst'ges Brcnnmate'lale umzuwandeln,, und aus der geschmolzenen Kohl«? eincn wasscrdlch' tcn Kttt zu bllden. (Dlcsc E'sindunq »st itv Belgien seit 17. October 13^2 für fünfjchn Jahre ftatcntirt). — 2) D«m H. F. und E. Soxhlet,, Schafwoll' Spinn- Fabrikanten,, wohnhaft in Brüni,, und dcm Th. Braccaildle u„d Sohn, Maschmen. Fabrlks - Inhaber, wohnhaft in Gablonz, für die Dauer uon einem Iahr^, auf dle Clfindung slncr neuen Schafwoll- Lockmaschlne(I.<)^nc>l.tLeoini!ni6c:), woturcb mlttelli einer emfact>n ^unstlucl,l)n haft ,n Wien, an dcr Wlen, Nr^ 34, f^^. dlk Dauer von z,wci Jahren,, auf dle Ver- besserung in der Erzeugung des sogenannten Wajchblaue«, wodurch an Indlgo erspart, die« seS Präparat im Wasser auflosllch werde, und sonnt bllllger und schöner erzeugt werden kön^,, als l)»fhcr. — 6) Dcm Adrah^n D>xon, Handelsmann, wohnhaft in Brüssel, (dessen Beuollmächligter >st dcr Hof» und Gerichts« Avlwcat Oi-. Hoiluker, wohnhaft in Wien, Sladt, Nr. il»tt), für dle Dauer von fünf Iah>en,, auf dle Verbesserung ln der Vctfcr» tlgung von Maschnicn zur Fabricalion aller Gattungen uon geschnlltcnen, haldkooßgen und ganzköpfigcn Nägeln, fevarul)^ dann von Els.Njäpfcn für E>senbahi:?n (cngi. j)ni5,, ^ranz. l:1it)vi!l(!6 oder ^uulon!>)) endtlcn von 3^>cten und Klammern. — 7) Dem Mathras Müller und dcsscn Sohn Ferdmand, wohnhaft ln Wien, Pralcrst,aße, Nr. b«H, für die Dauir von zwei Iahrcn, aus die E»5 findung einer Nle»wc,ß-F.ardreid - Masch>ns,, wodurch das in ganzen Hüten in clf tn Hl ich» tcr geschüttelt Blclwciß zuerst arob gericbc",, sot»ann »ml Ochl vermengt, durch vier Gra» nl.l» Evlllider fclngcrieben, als feine Ochlfarde rclner, bill^er und in kürzerer Zeit dargestlilf werde, als^ blsh^r,, indem e»n einzelner Mensch drei bis vier Ccnlner Farbe in einem Tage crzcugcn könne, währcnd em ^arbrnber daran wenlgjtens cinln Monat zu arbllten habe. — 8) De.m Eduard Schlösser, bürgnl. Taschnn, wohnhaft ,n Wien, ^tadt, Nr.906, fül d>e Dauer von emem Jahre, auf die srfindu"H und Verbcsscnlng in dcr Vclfcrtigung dcr Soufstct- Manlelsacle, wclchv aus jedem b « l^b'gen Scoffe erzeugt, sich nach der Gröl,'? des Gepäckes zusammenl.gm lassen, mit Taschen von inn.cn und l'on außen vtlschen, u»!^ auf verschiedene Art zu sperren sind. — 9) Dem Andreas Klehaupt/ Inhaber eines öffn Schreib - und Sprachen - Uebcrsetz ? EomoloirS, wohnhaft in Wlen,, Siadt, Nr. i,/<9—-äo^ für d»e Dauer von fünf Jahren, auf^ Erfindung, alillatt dec in volkreichen Städte,,, ücllchen Urln^lne^ von allen Seiten bcdeckl^ aus Holz, E'scn :c. erbaute, schön geformtt, bequem cmger.chtcte,, transportable öffentliche Nothdurfts^ablnette (^l'cl;85U6^) zu, errichlllt und aufzustellen. — lo) Dem >3arl Saljtr^ Geidenfärber und- Hausclgcntbülner, wohn-haft in Wien, Gumpc,'dorf,, Nr. ic>9, f->« d:e Daucr von zwc, IahrlNz auf die Enlk^ (Z. ?lmts-Blatt Nr. 52. d. 30, April 1844.) W2 itunz, der Sttde die m Pans unter dem Namen „l)lo,l cie tr^uct." bekannte hochblaue Farbe zu geben. — l i) Dem F",nz Sevfr,ed, Beamten der k. k. Tabakl Fabriken-Directlon, wohnhaft ln Wlen, Iusephltadl, Nr. 2l>2—3, für die Dauer von einem Jahre, auf d»e Er-sindung von Cigarren» Talchelnn'ssern, mit lvelchen dle Clgarren« Spitzen ohne Auf-und Zuschließen der Klmge schnell abgeschnitten »erden können. ^- 12) Dem Frltdrlch de Buigne, wohnhaft in Gray, Nr. 736, für dl« Dauer von zwei Jahren, auf die slfindung, Glan2, für die Dauer von emem Jahre, auf die Erfindung emer vegetabilisch. aromatisch.« Haar« Tinctur zur Befücdcrung des Haar: wuchscs. — 14) Dem Ftiebllch Bcr^amlliler, Technikcr, wohnhaft »n Wl«,i, ^chotlenfeld, 3^> 5o2/ für die Dauer von zwc, Jahren, auf die Verbesserung »n der Herstellung von ^ackirer - und Allstltlchcr l Arblllo, <.'hn« O«l« sirl'.lß, sondern mit andern wasieidichten Mitteln, wodurch diese Esjcugnlssc geruchlos werden, schneller trocknen, einen schr harten Grund zum Schleifen bilden, den Glanzfirmß nnt besondirem Effect tragen, fich m>t Mlhrcren Farben » Malenden vclbliideli, mit tcncn sich der Oclsirnlß nicht vertagt, und emnoch billiger als letztere zu stehe,, kommen. — ,5) Dem Johann Peler Iosevh von Mores d'Eldou>f, Glllst'csiycs, wohnhaft in Pans, oermalen »n Wlen, (s.üi Bevollmächtigter »st Jacob Hembevger, Ve«waltUligsdireclor, wohn, l)^f: in Wlcn, Stadr, Nr. 795), für dle Dauer von cinem Jahr?, auf die Entdeckung und Ve'dcffeNlng enns Reltsattcls, „Sicher-biltssatlcl" genalnu, mlttclst welchem der Retter Nl« vom Pferde fallen ker Ver-ftttigung von R^sirmlfflr-Abzl'hnemcn und einer für dle'elben besllmmlc», Allffllichlni^s, masse. — ^9) Dem Franz Kordon, dl'ngerl. Gürtler, wohlchaft ,n W«en, Schottenfeld, Nr. 453, für die Dauer von e>„em Jahre, auf d«e Vertze^serung an dem sogenannten Durchschnitte, wodurch der Grund oder die Zwiichenraume von gepreßten Verzierungen (w«e sie b»i Galanteslt» Schmuclw^aren von Bionce, Silber oder Gold voikcmmcn) »n klncm Augenblicke ausgeschnitten lmd du>chge< broch.ll werden können, wenn sic auch v.11 ver 20) Ollll Franz Detoni, Ma'chinlst, wohnhaft n, Ma,land , Nr. g65, für die Dau»e von zwl, Jahren, auf die Erfindung e»n,r Maschine zum Spmnen (F'l>ren) der Seide, wodulch dlesclbe schöner eräugt werde alö bisher, und sehr leicht oreldrähng gesponnen werden könne. — jl» blnehme,,. so,rie diestlben vor ,l)rcr Fertigung und Ueberr«,-chung der sorgfältigsten P»üfung zu unterz,t. hen und zrrar: a) ob die Bestandlhe>le didiq aufgenommen sind; l») ob die jährl«, chen Ml.thjinse mit ElnsHluß jener von den Kromlabtn und Standchen m den Vorhau, sern genau und gewissenhaft aufgeführt trjchei. nen; c) ob d«e »ingestellten Zinkposten von samm!l»ch'N W'hnparteien in Nlisehung der Rl.Ht'gkeit des Zinsertrages gehörig gefertigt seyen/und ^) ob alle auf di« Verfastung der Zlnöfassil-nen erlassmcn Vorschr.ften pünctllch dcachtet sind. —Zugleich wird btmelkt, daß in ^slqe H. Hofkanzleldecretes vom 7. Iul, itt^o, Z 20,001, Gudernial-Intimat vom 24 Iul» lÜ/^o, ^. i8,o5»/auch d«e F.uerlüschrequljuene De»osllorien und die Fleischbänke in die Haus» jlnssteuer emzubezlehen, mithin «uch m dle Hiluszinsbesesintnisse aufzunehmen seyen, da für dlcsllben, wenn sie auch keinen wirklichen Zinsertrag abwerfen, doch nn Wege der Pari« sicatlon ein angemejs«ncs Zinsertragniß «us« gtmitteltwttdensoll. — DieUntetfettlgung so« wvhl de» Wohnparttien als der Hauer vorgeblichen Gewalttrager. T>e Namensfcrliger der des Schreibens unkundigen Parteien, welche diesen Leylern stets den o»m Hauseigenthümer oder dessen Gewallträger in dem Z'nsbekenntnisst angcseytrn Zlns ,m Betrage anzugeben haben, bleiben für das beizusetzende Kreuzzeichen ver« antworllich, wobei lioch bemnkt wlrd, daß die» sc Namensfertlger n«e aus der Familie oder Dltnelschaft des HauSeigenthümers seyn dürfen. Bei den schrelbensulikundigen Hauseigenthü» mern aber muß das von ihnen eigenhändig bei« gesetzte Krluzzeichen,außer d,m Namensfertiger noch von emem zweiten jchreibenskundigen Zeugen besialiget wsio für dle Hauser von Eon^rlptions, Nr. i bis incl. 2^ ! der «rsscrel:, und der letzten Vorstadt 1 — /,26 Für die V 0 r . Jänner 1629 Z. z5/i3i, in Erinnerung gebracht wird, vcrmög w.lcher auch jene Hauscigenlhümer, welä)e wegen neuen Bauführungcn steuert frele Jahre aelncßcn, dle Hau5beschreibung und Zinsbckenntn'sse einzureichen haben. — Zur nähern Aufklärung des >m Eingänge dieser Verlautbarung vorkommenden Wortlautes, von Georgi 1644 bis dahin i6/,5, wird 0cn Haus'igenthümern bemelft, daß für jene Wohnungen, wofür sie für dle verstri« chcne Georgizelt noch keine bestimmten Pars lnen haben, die Zinsen der gegenwärtigen Parteien anzugeben/ die Wohnungen aber in dem Zmeertragsbckenntn,sse als lccr zu bezeichnen smd, wober es sich von selbst versteht, daß m dergleichen Eingaben nur jene Parteien aufzunehmen kommen, dle bis zum künfttgen M'chacll wlrklich im H^usc wohnen werden, nicht aber jene, die gegenwärtig ln demselben wohnen, und m wenig Tagen ausziehen, weil sie sch^n in der Fassion ihres künftigen Haus« eigenlhülnersvorkomwenmüffen. -Fernerwirt> sämmtlichen Hauscigenlhümcrn noch erinnert, daß, obschon dlese Eingaben bloß von «hnen selbst h'e'amts überreicht werden sollten, man jedoch davon tn der Voraussctzung ah« seht, daß sie hicz'l nicht Kinder oder unerfih, »ene Dienstboten adseudcn, welche bti h?ere H»a»chtr ^u>ßon yir Bctcnnllnssc Über die allfäll.gen Anstande nicht bclchrl werd.n kö , NlN, daher für cmen solchen Falles immer noth» wendig »st, daß w^gen il)ehebunq dcr Anstände die Ueberreichllng durch e>n sachkündiges In» dlvidllum gtschth?. — Endlich werden d» Haus» ligenlhümcr ,^och aufmerksam gemacht, alle Aenderungen, welche wahrend des bezelchneten VcrwaltuigsjahreK durch das Leerstchen von Wohliunger', du'ch deren Wledevvermiethen, durch Gebälldedemollrungen oder deren Wiederaufbauen cmtreten, nach der hohen Guber, Nlal - Veröldnung vom 6. Iull 1626, Z. 12/9^7, und hohcr Guberlnal-Eurrende vom 26. März ,6)5, Z. 5/^6, erstere drei Fälle bmnen i^ Tagen, von dem Zeitpuncte der ein: getretentn Aenderung gerechnet, und letzter» Fall binnen sechs Wochen nach jeder für sich vollendeten und zur ^dtnüHung geeigneten Ab» theilung emes Gebäudes um so gewisser bci dem k. k. Kreisamle anzuzeigen, als sonst weder für dle Rückvergütung der inl^liil.« be, zahken Hausz>nsstcuer noch für d»e Erlangung steuerfreier Jahre Hähern Orts eingefcbrltlcn werben dürfte; h.nsichtlich der Anzeigen für leerstehende Quartiere muß noch b.merkt werden, daß so lange daS Lccrstchen einer Woh, nung fortbesteht, stets zu Gccrgi und Ml« chacli m obiger Frist d»e wiederholten Anzeigen über das verstehen an das s. f. Krcisamt cm« zureichen sind. — Die Anzeigen über dle W>e« dervermicthung müssen um so genauer geschehen, als deren bloße Angabe in der nächsten Zmsfassion Nicht genügt und jede Nntcllaffunz emer solche Anzeige gesetzlich geahndet werden müßt,. — K. K. Krlleamt La»bach am zo. April Ludwig Freiherr v. Mac-Noven c>'X«ii7, l. k. wirklicher Gudemialrach und Krciöhauptmann°. Franz Schanda, k. k. Kr^secretär. ÄOS lNubernial - Verlautbarungen. Z. 617. (l) Nr. 8050. Concurs « Verlautbarung. Bei dem landesfürstlichen Bezirkscom-miffariate von Prem zu Feistritz ist die Steuer« einnehmersst^lle mit dem Gehalle jahrl. lZlechs-hunoert Gulden M. M. in Erledigung gekommen. — Zu dieser Bedienstung werden dieselben Eigenschaften gefordert, welche schon bei frühern ähnlichen Gelegenheiten durch derlei Concurs'Aus-schreibungcn angedeutet wurden, — Dle Bewerber um diese Stelle haven ihre Bittgesuche im ordnungsmäßigen Wege an das Kreiäamt in Adelsberg bis 20. k. M. gelangen zu lassen, uno dieselben nnissrn im Stande seyn, eine Kaution pr. 900 st langst binnen 4 Wochen nach erfolgter Zustellung des Ernennungsdecretcs zu legen; auch müssen dle Bewerber in ihren Com-pctenzgesuchen genau angeben, ob und in welchem Grade sie etwa mit den übrigen Beamten des lundeäfürstlichcn Veznkscommissariatls in Fcistritz verwandt oder verschwägert sind. — Laibach am 12 April lg lt. Z. 6l^. (z) 2, Vorausmaße, Kostcnüberschläge und Preiötc>rlffe, dan:, die allgemeinen und besondern Baubedingnisse sammt der Vaudcschrcibung, die bei der Aus« fnhrung des Baues zur genauen Richtschnur, zu dienen haben, können bei der General-Direction für die Staatseisenbahncn in Wien. ' Stadt, Herrengasse Nr. 27, wahrend den gewöhnlichen Amtsstunden täglich eingesehen werden. — Es steht den Unternehmungslustigen frei, Anbote rücksichtlich beider Stationsgebäude oder für jedes einzeln einzubringen. — Die Anbote müssen sich jedoch jedenfalls auf sämmtliche Arbeiten eines oder beider Stations' gebaude ausdehnen, und sind del der k. k. General. Direction für die Staats-Eisenbahnen längstens bis 10. Mai 1844 Mittags 12 Uhr schriftlich, versiegelt und von Außen mit dcx Aufschrift: „Anbot zur Herstellung des odcr der Stationsgebäude zu . . » s^ überred chen. Iedeö Anbot muß mit dem Vor. und Zunamen des Antragstellers unterfertiget seyn, und die Angabe seines Wohnortes enthalten. — Auch muß darin bestimmt angegeben werden, mit welchem Perzcntennachlasse von den odell angeführten Vergütungspreisen die Herstellung übernommen werden wolle. — Ucberdicß hat der Öfferent, wenn er nicht bereits Bauunter« nchmer für die Staats - Eiscnbalmen ist, oder bereits früher seine persönliche Fähigkeit M (H.Amts-Blatt Nr. 52. d. 30. April 1844) 406 Ausführung solcher Bauten davgcthan hat, auf eine glaubwürdige Alt nachzuweisen, welche Bauten er bereits hergestellt hat, u»,d welche Mittel und Arbeitskräfte ihm bei der Ausfüh. rung des in Rede stehenden Gebäudes zu Gebote stehen. — Endllch muß darin erklärt wer« den, daß derOfferent dic auf dieseBauführungBe-zug nehmenden Pläne, die allgemeinen und beson» dern Biiudedingnisse u.Baubeschrcibung eingesehen und verstanden habe und dieselben zur genauesten Richtschnur nehmen wolle. — Diese Tocu« mente müssen deßwegen von ihm vorUeberreichung des Offertes unterfertiget seyn. — Auch ist dem Offerte die ämtliche Bestätigung des t, t Uni» Versal- Eamcral - Zahlamtes in Wien, oder einer andern k. k. Camera! - Casse über den Erlag des Vadiums, welches mit 5 Perecntvon dem odeil angegebenen Gtsammtuergütuilgspreise berechnet und entweder im Baren oder in an, nehmbarcn haftungSfreien «Vcaalspapieren geleistet werden musi, beizulegen. — Auf Offerte, welche den vorgezeichnettn Bedingungen nicht «ltspl-echen, wird keine Rücksicht genommen. Bl6 zur Entscheidung über die überreichten Of« serte, welche mit möglichster Beschleunigung be» kannt gegeben werden wird, bleibt jeder Offe» rent für seinen Äubot in Haftung, und ist im Falle der Genehmigung desselben verbunden, sein Versprechen in allen Punkten zu erfüllen und den förmlichen Vertrag zu unterfertigen. — Das Badium des Erstehers wild alö Caution zurückbehalten, es ist ihn» jedoch unbenommen, dieselbe auch auf cwc andere vorschriftmäßige Art sicher zu stellen. — D,e übrigen Offerenten erhaltlu ihre erlegten Baoicn zurück. — Von 5er k. k. General-Direction der StaatS-Eisen» bahnen. Wien am 16. April i844. iKllisamtliche Verlautbarungen. Z. 630. (l) Nr. 5927. Kundmachung. Dic hohe Landcsstclle hat zur nothwendi. gen Erweiterung der ArrcstcLocalitätcn im h,e-sigen Strafhause die beantragte Aussetzung cmcS Stockwerkes auf daü Feuerlösch'Nequisiten-ä)c-pol im Etvafhause, mit Verordnung vom 8. d„ M., Nr. 26443, zu genehmigen, und we-gen Ausführung dieses Erweiterungsbaues eine Minuendo-Licitation anzuordnen befunden. — D^sc Baulicttacion wird am 4. Mai d. I. UM 10 Uhr Vormittags bei dem k. k. Kreibamte Statt finden, und es wevden hiezu die Unternehmungslustigen mildem Anlwnqe eiuqeladen, daß der Bauplan und dic Licitationsbeoingnisse bei dem Kreisamte in den gewöhnlichen Annsstun-den eiuqcfthen werden können. — K> K. Kreis» amt Laibach am 25. April l5> l4. Nennliche ^erlautdarungett. Z 615. (1) Nr. 57. Edict. Von der k. k. Bergerichts-Substitution für Krain, Görz, das Tnester Stadtgebiet und Istricn zu öaibach, wird dcn undekaiutt wo befindlichen Erben und Rechtsnachfolgern der zu Krainburg verstorbenen Maria Hauptmann, nämlich dem Andreas Hauptmann und Franz Hauptmann, dann den Frauen Elisabctl) Globotschnig, Iosepha Globotschuig und Maria Walland, hicmit dekannt gemacht: Es habe das WohNödl. k. k. illyr. OdrrOergalnt und Vergge» richt zu Klagenfurt mit Verordnung vom 3. April l. I,, 3. 212 j, über das von Kasper Pibroutz im eigenen Namen und als Gewalcs-träger der Theresia Rabitsch geborncn Haupt-mann, am 22. Februar l. I , Z. 25 ^, hi.r: amts überreichte Gesuch, die bergbüchliche Umschreibung dcs Schmelz- und Hammerantheilcs Samstag der l. 3t.ihenwoche zu Uxterkropp, vom Namen der Maria Hauptmann auf jenen der Theresia Nabitsch gcbornen H^uptmann,^ auf Grundlage der von dem Bezirksgerichte Michelstatten zu Krainburg ausgefertigten Ein-antwortungsurkunde ä6<>. 1. September l830, Z. 1-l'll, dann die Intabulatio» dcü von Th«-re'sia Rabitsch an Kasper Pibroutz ausgestellten Schuldscheines cl<1o. 30. October l^i^l, auf eben dicsen W^rksantheil, zur Sicherstellung eines Capitals pr. 400 st. H. M. sammt 5L Ziustn und allfalligen Einbringungskostcn de-willigct. — Wovon über bereits vollzogene Vcrgbuchshalidlungcn die bekannten Interessenten auf gewöhnlichem Wegc, die vorbenanlttcn unbekannt wo befindlichen Erben und Rcchlö-uachfolgcr der Maria Hauptmann ober durch gegenwärtiges Edict mit dem Anhange verständiget w^rdcn. daß mau für dieselben, auf ihre -Gefahr und Kosten, den Hrn, Dr. Blasius Cro-bath hier alö Kurator bestellt habe, zu dessen Handcn untcr Einem die Zustellung der dieß-falligen Tabular-Erledigung erfolget. — Laibach am !5. April 1844. 3. 596. (2) S t r a h e n b a u , L i c i t a t i e n s - K u n d m a ch u n g. Nr. 152. Zur Bewil'fimg der Uebernahme einiger hohen Orts genehmigten, im Bereiche des gefertigten k. k. Straßenbau« Commissariats im laufenden Jahre auszuführenden Kunstbauten und Lieferungen, werden hiemit mit Be;ug auf die löbliche k. k. 3andesdaudircction5- Verordnung vom 8. April 1844, Z.76l, die Licitationen ausgeschrieben. Hieoon werden sämmtliche Uebernahmswllig,,' mir dem Beifügn, verständiget, daß alle übrigen Bau- und Uebernahme-Verhältnisse, welche in der dieser Kundmachung angeschlossenen Uebersichts-Tabelle nicdt ersichtlich sind, als wle die Einsichtsnahme der Constructionsplä'ne, der Banbedingniffe und Baubeschreidungcn u. s. w., vom Tage der Einschaltung dlcftc Verlautbarung in die öffentliche Zeitung, bei den betreffende«, k. k. Vezirksobrigkeiten eingeholt werden können. Uedrigenb werden sämmtliche. Licitantcn ersucht, zur Verhandlung rechtzeitig zu erscheinen, indem ein bereits verhandelter Gegenstand nicht zu einer abermaligen Auöbietung kommen kann. — Jeder Licitant hat übrigens, er mag entweder für sick, oder aber für einen Andern verhandeln, in welch' letzterm Falle er sich mit einer gehörig instruirten Vollmacht auszuweisen hat, vor Beginn der Licitation das 5 °/, Vadium de5 A'usrufspreises entweder im Baren oder aber in börsemäßigen Staatsobligationen, welche letztere nach dem Course, jene von den Jahren 26^4 und 1839 aber nach dem Nennwerthe angenommen werden, der Licitations-'lusrut> zu Bau- ? ! ! _^_^^_^ ______^^______________________ preis erlegende „ - !Z ,^ -.. "----------------^"----------^^---------------------^----------------------------------------------------- in Vadien "ollen. ^ ! - 3 '^S ^^ ^'s Monates, - (5. M. in C. M. dungs' ^ '^ 3 ,?,'R "icirations- Taaes und der des Bauobjectcs und des Bauplatzes Termine « ^ ^ ^> ,5, Ortes Stunde ---------7^ ^7 ^ «^ ____________ fl i^r N. ^kl-_______________________________ 1 ^5^ ^lll /. Mal ron ^ ^ k. k, Bezirks' 9 bis i2 Uhr Beischaffung von 100 sichtencnBrücklingcn zurKrain^ ^ ^ ^ obrigkeit Vormittags burger Savebrücke ........ 83 20 ^ l() 20 Juni " ^ Kraindurg von 3 bis 6 Uhr d. I. i " ! ^ Nachmitlaqs 2 " -^ am u. Mal von Herstellung einer Stützmauer im Zeichen VII / 0 — 1, " ^ k. k. Bezirks- 9 div ,2 Uhr in der Lange von l°, Höhe 2° ..... 42 ^ 2 L id.Iuli " I Obrigkeit Vormittags d. I. ! ^ 3ieum ^ Orces Stunde ^-—s^ ^—I"" i3 21 ^^«^_____________________________________________________ l st ftr. fi. jkr I s -^ t. k. aill u. Ma> oon O^ücUung cll,er Straßenstützmauer in 0er Läuge von ! ^ ^ !^ ^3 Bezirksodrigk. 9 bis z2Uhr.V " 6° und einer Höhe von 1° an der Kärntner Gränze i ^ «^ - Neumarktt 3 bis 6UyrN des Loiblderges......... 15047 733 10. Juli 4 -> l 5 «> k. k. Bez. Ob am 7 M^i vot, Beistellllng von 16 Stück Randsteinen als Ersatz der l'ä ^ Krainburg 9 hjZ 12 Uhl fehlenden zwischen Nr. II / 1 — III /4 29 40 1 29 15.Iuni "»» Vormittags ^'2 ^ ^ k, k. ^„ ^^,I ^ ^^ (Zoiifcrvlrung der hölzernen Fkistlitz-Brücke in Nr. ^ B,zkksodngk. Nachmittags, N'/ 7 -> S, dann der hohen Brücke zu Moste Nr. , 1- c.„fj 5i ^^iltt'ura VU/l— 2.......... K57 25 3252 15. «zutt ^ " ^ 3. l. k, '.Üez. Ob. an 10. Mai Conservation zweier, dann Herstellung von fünf ganz ^ ^ l> l ^ ^^ Kro>^u wie ^.'en ncuen Canalen in verschiedenen Distanzen . 337 54 16 54 60. ^uu l 7 - ^«^ t. t.^cz. ^o- am ?. Mal Conseivnung zweier Durchlaßcanälc in den Zeichen „^ ^ .- l Z ^i" Krai>würg wle oben Nr. VI / 5 - 6 und VI / 7 - ü ... 7736 353 ^-^"ll ^8 ^ ^. k k. Bez. Od". am M.Mai Conservation einiger hölzernen Brücken . . 48450 2415 äi'.IuU 9 ^ ^ am/, ^al vo-> Conservirung der Iten und Uten langen Brücke in i ^ « Bezilksobria- ^ ^'^ '" ^^ ^' VI / 0 — z, dann der Peschenkbrücke in V . 3 ^^'^rsobrlg. ^-mittags 10 _ z,........... 663 l0 33 w 15. August i<^ " ^> Krainbura l)"'^ bis6 Uhr ,^cconstruct>on mehret baufällig gewordenen Riegel- 0. I. ! - .^, _______" Nclckmittaas wände ........... 2113 29 105 4! 30. August ' 11 ^ 3 00 Neumarkl 'm « M^n co, Bcischaffung des pro ,844 bewilligten Bauzeuges 202 30 10 6 31.Juli 12 ^ k. k. Bez. Ob am 7. Mai Be,schaffung eines Schiffcö sammt Zugehör zurKrain- Krainbura wie oben durger Savebrücke ........ 60 — 3^- 20 Juli ^ - « "" d. I. ^ 3^ k. k. Bez. Oo am 8. Ma, Beischassung des Brennholzes zur Beheizung der 30.August , ^ 3: Z Ncumarktl wie öden Winterhütte am Loidldcrae..... 13 4l> — 56 ^ d. I.