Gubernial - Kundmachung. Nachricht si) tes kais. königl. illyriMn Landest Guberniums zu kaibach. Vermög Eröffnung dcr königl. hungar.schtn Vtatthaliereg zu Ofen vom 15. Dezembl? V. I« ^ den nochbkNll^nlcn Perfoi/rn, alv: ^l. dem Mathias Tultz Bäclelgkstü vvft Na'ka, vdcr Nagendotf gebürtig/ und seil 40 Jahren abwesend. 2. Der Theresia Thierubek, don Wieselburg gebürtig, und seit unbestimmter Ziit «bwtftnd; dann 5< dem Johann Waqner, Faßbinbe? von HeM'shalvm, ober Gtrastsommerein geburtig, tmd seit Zi Jahren abwesend, zur Erhebung iürer Erbsantheile bey der Herrschaft Mägyüs Ovax im Wiesllburger-Komitslt ter Termin bis l. Dezunber »8,9 mit dec Bestimmung festgesetzet worden, daß, wenn sich diesellen in dltsem gesetzlichen Termine »ncht melden syllten, ,hre Erbsanthuie d?n übrigen Theilnehmtrn aukgefolget werden würden. 30:lckes hiermit zur Wissenschaft, und Richtschnur der Interessenten öffentlich bekannt Htmacht wird. Laibach am 23. Februar aL^. Anton Schrei, k. s. Gubernial« Sekretär. Stadt - und Landrechtliche Verlautbarungen. Bekanntmachung. (l) Pon ?!em k. k. Stadt-und Lantrechte im Herzogthum Karnten als F:deikenlwlßbeh5rte l>es G'qmu?.d Ludwig Gräfilch v. Dietrichsteinlscten Fideikommisses wird mit g,genwästlg?n Edzkt brla««U Zemachi: Es sey über den vom Herrn Johann DuNas Grafen v. Diettichsieii», derm?.bligen Besitzers des benannten Fideif-mmisses gegen den dießlaütrechllichen Bescheid tdo. 8. Mäi-z »8'7, N'omit die gcbethetie O^uiHtiou^-Nochsicht drs übelbürdeten Fibei« ko!l!N,ißdritlels für bie Iadte ^8,6 lind ,3^7 velweil;est w,llde, ergriffene Rekurs von dem Hocklüol. k. k. Fl!,?eröj7ell-e!ch>schen Aprellazionsgerichte in Elledigiüig des hierüber erstattenden Bei-ick,tcs aufgetragen worden, sämmtliche Fidelkommißinleressenten einzuvernehmen » und srhin 6cuvo le^uisu zu erkennen. >n Zolge dleses hohen Auftroges wird zur Einvernehmung sämmtlichen Herrn Fibei, Komnuß«Anwärter e,ne Tags.ltzung aus den 12 August l. I. Vormittag um 9 Ubr ausge« schrieden. Da aber dei dem Umstand, wo der Errichter dieses Fidellomm-sses Herr Gigmund Ludwig Graf v. Dietrichstein seel. laut dcs Fidei«Kommiß-Instituts ddo. ^. Okt. 647.' §. ^Z ausdrücklich verfügt, daß in» Fall keine seiner männlichen Deszendenten vorhanden chären, ing entstehenden Folgen selbst beyjumessen hahen werden. . ' Klagenfurt den l6. I«lnner^8<9._____________________________ B e t a n n t m a ck u n g. (») Von lem k. k. Stabt-und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht, es setz über Ansuchen der Johann Bapt. Harll'schen Erben, widlr slndreas vaniel Obresa Inhaber t>e^ Herrschaft Hopfenbach wegen eines Kapitalsrestes pr. :-Hoa fi. c. 8. c. «n die Neaffu-nnrung der vom vorhin ,u di Bekanntmachung. («) ' Von dem k. k. Stadt-und Landrechte . des Mo< nateS März d. I. um ,l Uhr Vormittags der Adminisirationsrath sich im gewöhnlichlz, Saale oberhalb dem große» Thore des Arsenals versammeln «Ad dort ,ur öffentlichen Lizitation lvie folgt, vorschreiten, wobei 50000 ^- —» 5 — 3 a ^—^ —» M^» 6 — 40a — «. — 7 — /;5 <) neun« zwey — — — 8 — ^looc» davon 10c) Pf^ zu 92,2 zig — — — 9 — > /aoo zwey — ^< — 10 — 3ox, , — -^ — 11 — ^ 4000 <— — — 12 — oao hun« drey« — — — i3 — ^5^a dert ßig >« -. .^ »^ - 7000 davonIQQPf. zu i33 «23 acht acht — — —ig— 5000 ' und -7> -. — ih — Z^oo drey- Bedingungen die der. Liferanr'zl, erfüllen: Uens. Das Franzosenholz wird soviel möglich rund seyn müßen, ?ein von Knoten vnb bon Rinde, odne Anfraß, ttly von Spalten und «on den sogenannten ünrath. -tens. Die Quantität und Abt e:lung wie sie in der Tabelle vorkömmt, voraus gesetzt, «ird der Lieferant sich für die Zeit und dieVemlssinq der Lieferungen, sich nach den Aufforbe, rungen richten, die ihn, von Zeit zu Zeitvon der k.k. Marine Administration gemacht werden, Ztene. Das Abzulleftrnde wird frey von allen Ko^en bis ins Innre der Magazine dts k. k. Arsenals geführt: . . ^ ,«..«-.. 4len4. Vor ^cr Annahme wird es silena^examinltt Von der Hasen Comnnsslon, damit «-kannt werte ob es nach dem Inhalt d?s' ersten Artikels beschaffen^ . , Ftens. Das (Eilige Krentz) Fr^nz l^llch da.bli ,st, e,n,en leqalen I^epräselitanlen aufstellen lann. ,. . ,, ^ 7tens Das Franzosenhvl, endlick von der Administration »best,myit snzenymmen,Wb»D den Pre>sen bezahlt die auS dem V»rbalpr,oeb der^Ulbttn«öme llhMn. "- 204 »^ 3tens. Nl3 ZHhlll^q, die jeder Ueberiiahme bestlmint folgen wird/ gescblchs i^ der Cassi ber k. k. P5ari.ie i^ Venedig mittelst ')lnw?isi,nq der k. k Control dts Geüelal Magazins, Welche der Lieferant vo-'läufiz Nechffettigli.!.ls< Äecttmente vorleben musi. a. Der Verdalprozeß der Annahme des §ca>izofenhol:«ö angenommen bei der im 4ten Artikel i,. Das gahwnsScertist-at bes ZldmjnifisHtors des General Nagszins. o^ Und snn VvrweissHe?!, in Regtl. ytens. Die Zaylunz wird in baarer Münze ausgefertigt, wobei sich jede Gattung von Pz« ^iergeld anss^sckloiiell ftndet. . , »atens.Der ^sserank wirb 1>l«ß einer Stempeltafeund der gewöhnlic^en N^gistersteukr für eine Gpetizial» seines Kalttrakles »nid den üblichen Stempeln für die ZahlungHichnnt unt?rl,eg?n. »ltens. Er wird me Ansvr.ich auf eine Cnllckaoigung untcr Verwand des Äci-l-Ms 9^ill,ion oon 6ooa fl. gch^lc?n ftyn. '^- k. k. Gcneral-Maaazlns'^ontroll innerhalb einspreck'en, welches zum Eegcnsiaud die erwähnten Zlrtttclhat, „nd wlrd vol,b«< Ztskalprsiftn wie sie unten folgeser l'.iNcrnehmun.lz und dle daun'c verdul^denen Bedingnisse folgen^ und machen die bestimmt und einzige Basis des Contractes ^ us. Zur Licnatwn werden nur legale und gehörige Fabrikanten zugelassen oder hvch» stsks auch Kaufleute von si6)rer und anerkannter Golidila-- iw erwähnten Artikel. Wenn di< Licitaiion den ersten Tag ohn? Erfolg bleibt, so wird sie den nachfolgenden Tag wiederholt, und wenn auch diese ohne Erfolg aussallen, so werden sie auch den dritten Tag wiederholt» > Bedingungen. 1. Die Ardenen in Kupfer werden in^den obener'.dabnten vier Artikeln besiehn,wel» che mehr oder weniqer verschieden sind, sowvhl an D'Mei.sion als an Gestalt, j? nachdem sie für einen oder den andern Rang der Fahrzeuge bch.nimt uvrden. fieser kontrakt bestimmt uickt irgend eine poüNoe Quantität der Arbcn, indem die Commissionen dem Unternehmer nach Maaßgabe der progressiven Bedürfnisse lm Lauf diescr Unrernehmung gemach» werden 2. Da es ftch nur,lm Handarbeit handt,lt^ so w rd vyn der k. Marine das nöthige Vupfer besorgt, für die Arbeit aber folgende.Vergütung seftgesebt: für neues Kupfer NosSNe fünf zncx^nf. Auf altem Kuvfee zu Scheiben» kleinen Itägeln und Scheiben für Kessel, lo xiacent, ltl ni für Nagel und Stangen. 3. Dem ttebernchmer bleibt die Gorge, das von der f. k. Administration der Mari« ne kraft des vorhergegangenen Artlkils erhaltene Eisen in sein« Fabrik kostenfrei einzuführen. 4. Die Arbeiten in Kupfer werben nach Maaßgabe der Aufforderungen von Seite» der k. Marine die mittelst der General »Magazins ControN an den Unternehmer ge, stellt werden, vorschreiten und deshalb sollen sie die verlangten Dimensionen beibchal. ten, nicht überschreiteNf besvllders in Hinsicht der Scbeiden, so auch nicht das vor» geschriebene Gewicht und den Mo^llei, gemäß seyn, welche dem Lieferanten von dem k, k. Stab der Marine selbst werdeu geliefert werden. 3. Die Aufforderungen der Administration werden ohne dle geringste Zeilversaum-niß befriedigt werden und demnach muß der kaiserliche Dienst niemals durch Schuld ^ oder Nachlässigkeit des Lieferanten Unterbrechung leiden. 64 Die Scheiden werden rund zusammengerollt. Die andern Gegenstände werben mit dem Schlegel behandelt. 7. 33b.'« ! rlgen Lokalitat herausgenommen U',d in sein eignes Gebäude gebracht- Es wird ihm »bliegen, diese Maschine in gutem Stand zu erdalten, damit he jederzeit zum Dienst, geeignet sey. Ist' der Contrakt geendigt, so wird de? Unternehmer feinen Anspruch ' mehr auf dieselbe haben, und wird demnach sie wicd erzurückstellen müssen und sie a^s seine Kostet dorthin bringen wo es der Abministr^non belieben wird. Cr wird fä<^ : jede Verschlimmscung der Maschine, wodurch sie zum Gebrauch U!,sabiger wird, zu-stehn haben, demnach wird die oberwäbnte M^schi^e, sey es im Augenblick der Ueber-^ nahm« sowohl'als det Uebergabe, in Gegenwart de6 Unternehmers, gesetzmäßig von , den Civil'Autorltäten, die zu diesem Bebufe von der f. Marine berufen werden, zu untersuchen seyn, und derselb» wird «Ne hiebei befundenen Unterschiebe auszugleichen^' h2ven» ,6. Zur Garantie.der vorbesagten cyllndnschen Maschine und des Kupfers, welches in die Hände des Unternehmers gegeben wird, so wie aucb zur Festhalmna. der hier erwähnten Vedinginsse, wird der Unternehmer eine kautw'. von 12000 fl. erlegen. Solche Caution i>» Gütern fccy von aUem Äggraoium und in ')leracialpapi«ren die dem Geld'.verlbe gleich konnuen^ bcstebn. Die Scheine werden bei der k. k. ControT Hes General »Magazins binnen in einem Monat nach dem Tag der Uebeegabe übergeben. Ihre Gültigkeit und Acceptation wird 3on dem Competenten legalen Ami «usgelprochen, je nachdem die regelmäßigem Slipulationen u^d Einschreibung^ w<»den Statt gefnnden haben» — 207 » «7. Die Zulassung zur Competenz, beschränkt auf die schon erwähnten Personen, wkb zuZlnch mit einem Pfand Vorschuß von 2000 fl. begleitet seyn, der in die k. Marine, Cassa/ niederzulegen ist. Diese Summe bleibt bis zurDarlegung dereffectiven Bürg« schaft zur Eaution des Contrakts und »enn die i)ocumente, welche diese Caution be« treffen> nicht definitiv gestattet werden und zwar binnen dem im vorhergegangenen Ar« tikel bestimmten Monat so wird derPfanbvorschuß wirklich verloren seyn, und in die« sem Fall verliert der Unternehmer seinen Eontratt, uud es wird zu einer neuen Lt« cltation auf seine Kosten vorgeschritten. i3. Der Fabrikant wird keinen Anspruch auf irgend eine Entschädigung unkr Vor» wand des Verlustes oder unvochergesehner Beschwerniße a nun hiezu dsco Termine unb zwar für den ersten der »6. Merz fur den zweite» dee 20. April und für den trillen der 25. Mai l. I. mil dem Beisaße bestimmt wurde», daß wenn diese Realität weder bei dem ersten noch zweiten TetMweum die Schätzung oder har» über an Wann gebracht werden kö.nnle, solche bei dein 5ritlen auch unter der Gchähung verkauft werden w5rde; so haben die Kauflustigen an'odg ed achten Tagen um «a Uhr Früh im Olle Franzoorf HauS Nro 7 zu erscheinen, auch die Kaussbedingaisse inzwischen in dle« ser Gerichlskanzley einzusehen. De» dem Verw<,ltungsamte der Kammeralberrschaft Veltes wirb bekannt llrmächt> daß den »3. k. Vl. Vormittag um 9 Uhr Lie diesherrschaftlichen Gründe, alS der Acker 5H 8ouniß, dann die Gereuthwiesen N5, ll.lau8^k5k, und na RÄkitn^in jür zwey Jahre, nemlich feit 1. November i3»8 bis letzlen Oölober ls'y durch öffentlicheVersteigerunz ver-pachtet werde«, wozu die Pachtliebhaoel- d'hi'i eingeladen siud, daselbe die PachtbedingNlsse zu den gewöhnlichen Amtsstunden hierorts einsehen können. Kammeralherrschast Veldes am »F. Hornung ^8^9. ________ F « l'l b"lV?!h u n g S . E d i k t. " ' Von dem Bezi,ssgeri ft. nebst Zinsen und Unköften ylwilliM worden. Da nun hiezu drei Termine, und zrvar iü? den elsiea der l6. März, für d<» zwlitei,«« zo Aplil und für den dtl'lltn der 25. May i. I, mil dem BeosaZe bestimmt wurden, da^ »e'nu diese Realilul «eder bey dem ersten noch zwli:en Httmine umdie SchaHungvderlaf, über an Nann gebeachl werde« könnte, solche biler »lpyolonia Menzey wider Vregor Htttnitz zu Brunlwrf we«v laut Vergleich td°. Bezirksgerichl Herrschaft Sonneg ,Z. Aprill »8,3 Iä Nro. ,07 lchuldiaen «6^ fl. F9 kr. in tie öffentliche Feilbiethun.l drr dem letzteren eigenthümlich g«< hörnen in der Ex«ution btftndlichil, auf »oo fi. M. M. gerickllich geschätzten der Herrschaft Oonneaa suk. I^cU5ic. i>li.u. 4 et Urd. Mo 4 zintzbaseu 1)6 Kauftechtshube gewilligtt, und zur Abhaltung der Fillbiethung d-r 4. Mclrz- 3- Apriil, und ^ May l. H; mit dem Btisatz« bestiinnn w?rd?a. d.-tz w,»:'.', «edachte ^6 Kiufr.chtshube, werden bei der ersten, noch zweiten Feilbiethuags. Tggsitzuig um die Och5M'rz »819 in Tuest abcHalten werden. ^ Laibacher Markpreise vom 27. Kebruar 1819. G etraidpreis Brod - Fleisch und Viertar?. ^ Nlederöstreichischer H ^ l F Für den Monat März 3 Gewicht. M' i Matzen. ^ 3 z H. 1819. 8 3A) ^ WaiZen ... l .!?.2<),' ,^^4« 2 Hv^ « Nuudsem?^e'. . .., 3«^.^ Zj3,»j'-ß^^^ j Ht^iruz . i . !—-!—"--i — ß— —jl dello , .. '^ 7 3 ?;,' ' , ,l Gcrstcn . . . ^. j— MGikcArod. , !—!.rod, ' '/! 3 ß3 5 l ! ! ! i ! A Vie Naaß g»lt5 Bitr z—)>-s ^^ Oubernial - Kundmachungen. . D Circllla^ tes kais. löingl. ^liyrischen Guberntum» zu Laliach. s>) Dem Fuhrwerke mit brtlten R^efelgeu wlrd die Hälfte der Wegmauth nach.eseyeii. In Kolge hohen Hostanzleybett'ets von, 7. y. M. Z F«S haben Geine Majestät a^s Villlaß der Verhandlungen, ob die iu mekreren auswärtigen Hhaaten schon üblichen breiten Räder bey Frachtwägen in Ahsthung der Schonung der Strasse» gesetzlich einzuführen seyen, mit Allerhöchster Ent'chliessung vom 8. August ,s>3 zü b> stimmen geruhet, daß in der« jenigcn Provinzs". w» WegmMhe bestehen, allem Fuhrwerke, das mtt Rädern von einer Felgenbreite von wenigstens 6 wiener Zollen versedel, ist, die Nachsicht der Hälfte der jeweilig gesetzlich bestiinmlen Wegmzuth und die U^beschrä'ikcheit der Ladungslast als besondere Begünstigunq versickert- und zuqfstanden werde. laibach am. »o. Fehs. ,3,9, Karl Graf v. Inzaghy, Landes - Gouverneur. Leopold Freyherr v Krtel, ^^^^^^^^ k. t. Gubernialrath, Verlautbarung sdekl-et vom »3. und Guberniai-Eröffnung vom 26. November 0. ^. Zahl 24F6Z wird zur unabweichlichen Richtschnur bestimlnet,: ltens. Alle rückständige Kriegs»Brandschätzungen der Iak»re »797, »805, ,306, und i8c,l) werden vom heutigen Ta^e an, in klingender feiner Münze so zwar bezahlet werden müssen, daß der Nennwertb der alten Mener.Banko-Zettel auf ein Fünftkeil der gegenr lvärtiq allhler laufenden Metall-Münze Auqsburger zsurrent, odtr Foo fi. Nennwerth «uf »oc, fl. Auqsburger Kurrenf reduzirt werden sollen. 2tens. Alle Schuldscheine, wessen Namen, Ntspruug, AlMessungstag, Zahl «md Betrag sie seyn mögen, werden nach der Münz »Ordnung vom 6. März >8,o herabgesehn und bezalilet werden: wol»sy jedoch zu bemerken kömmt, daß jene Schuldbriefe, welche kn (Zur Beilage Nr. z») ^FrsndschWng / auffufolgen. Neser neue Schuldschein wlri gerabe auf feine Met^l« Munzl mti Fnt^^'-!l vs« Tage ber Ausstellung lauten, und im übrigen der,en an. dern städtischen Schuldscheinen gänzlich gleichgestellet werden. Ftens. Doch folget dabey die Berücksichtigung, daß diese neue Ausgleichungs' Schuld-scheine nur in so fern verzmslick sind, als der Ausgletckungs Betrag, vom Kapital des eingelegten ursprünglichen städlischen Schuldscheines herrühret, indem tür solche Ueberschüße die von Zmsen entspringen, nur unoerzlnsliche Ochulosche,n? w:cd:n ausgegeben werden. 6tens. 2>e Zeitfrist inner welchen die rückständigen Ochulbnei-, sey es in haaren, sey eg in Schuldscheinen ihre Schuld abzutragen habe.^, wird u^bwcichlich bis zum 50. April d. I. lestgesetztt; nach dessen Verlauf man vom «. May ls»9 im Erccl!t:o>ssw?äe nach dem Edikt vom 1. Dezember ,8,7 Zahl 7526^:4 ohne wctters verfahre« wird. Es schmeichelt sich übrigens diejer kaiserl. königl. polilisch. ökonomische Magistrat der aNergetreuesten Gtadt Triest, daß ke»n rückständiger, Schuldner, der Beendigung dieses so wichtigen Amortisazions-Geschäft Anfinde im Wege legen Qerde, um die Last erlittener öffentlicher Drangsalen zum Nachthüle seiner Mitbürger, die willig ihren Theil bisher beytrugen, zu verlängern o^er zu v.'rt!vig?n; und daß Niem^d sich w'rde von der.eitel« Hoffnung täuschen lassen, durch einen fernern ahndungswürdigen St^rsinn, die Nachsicht vdec gar die Vergessenheit seiner Bürgers-Pflichten zu erreichen; sondern das die genaue Befolgung dieser Verfügungen, jede unannelunllche Folgen zu. beseitigen wlssen werde. Ignaz v. c^ puano, Ritt« des kaiserl. 'österreichischen Leopolds-Orden, k. k. wirkticher Gubernial'Rath, und Magistrats »P äses. Von dem kalserl. kön?g. polit. >^kon. Magistrat?. Tr.est, am 27. Iä-,!-s »^>y. ^? Anton ?25cotini, Evlcr von Ehrcnftls, Sekretär. V e r l a u t l> a r u n st. (3) Mber die »u bewirkende Anmeldung und Verbuch >ng aller städtischen Schuldscheine. U n die Tilgung der Brandschu^inqs» Zchulbe-i immer nickr zu besck!eiln>qen, werden in Be,näßh?it der allerhöchste!, Vclfüg,ing vom H., Hofdekret vo'n '/-. und wnl'-"->-,>',-s. Zust?3u'i vom 26. Nol??mb?r »5l8 Zahl 2^Z6Z folgende Vorschriften bestimmet und «nr allgemeinen ;ii6 qcbl-ackt. «tens. 'llle städtischen Schuldscheine, wessen Titels und Ursprungs sie seyn mog^n, ohne Unie,-schied des Ausstellungstages, des Betrages, oder der bezeichneten Zahl, muffen binnen 3 Monaden, vom Tag der bewirkten öffentlichen Verl^da/ung dieses Edikiö gerech« nel, dem dasigen Kass er der Krie^sbrand chätzunqen urkundlich vorgezeiget werden. 2tens" Der Kassier wird den urkundliche,, «Ickuldbrief in das ämtliche Register ein« traien, au selbtn den Taq, die tol-slailfente Zahl, und den Namen des Vorze,gers vormerken UNd den Oöuldschein alsoglcich rückstcilen. Ztens. Me städtsck:'.Zckuldbri.7en, welche allenfalls der Brandschätzung?. U,nd zu leisten ,m Stande seyn wirb, nachdem alle übrige Schuldscheine, welche ,u. der zehörigen Zettsrist vorgezeiget, ««getragen und vorgemerket wurden, gänzlich berichtiget seyn werden. Jeder Besitzer eines städtischen Schuldbriefes wirb sich diese Vorschriften genau gegen» wHrtig zu hallen wissen, in dem er ansonst nur sich selbst jeden Schaden beyzumesseaha-deu. Vir>, der für ihn aus der Nichtbefvlgung entstehen könnte. Ignazhon^aplignd) Pllter des kaiserl. lsierreichlschen ^eopolis-Orden, k. k. wirklicher Guberinal-Rat^, U'-.d Magistrats« Präses. Don dem kaiserl. töüigl. polit. ökon. Vlagistrate. Trie<>, am 2Z. Jänner »8'9 Anton ?ä8cl)tjnj, Edler von Ehrenfels, Sekretär. Kreisämtlt'che Veriantbarullg. Kundmachung des k. ?, Freisamtes in l-'aibach. 5s) Das hohe s. k. hierländl!« G^berinum hat dein Kreisamte mit Verordnung vom Zo. IHnner d. I> Nr. ,065 die Wei'u^g erthellt, wegen Elnleitllng der Milltär-VerpfieaH» Subarrendirung im Laibacher Kreise, und zwar i« der zweyten Halftt des laufenden Militär«Jahres, d. i- also für die Zeit vom l. May bls letzten Ott- l. ). einverständlich mildem hierortigen k. k. Haupt,M,l.tär,Verpfiegs« Magazine die einschlägigen Verhand.« lungen vorzunehmen. Nach gepflogenem Einvernehmen-mit dem k. k. Verpflegs»Magazine wird sohin fol» gtndes all^eZiein verlaulbastt: I. i,) zür die O^zie», Lalbach für alle Veroflegs» Artikeln mit Ausnahme der Unschlitt« Kerzen, und des Brennholzes, wird die Subärre^dirungs-VerhanUung in der Kanzley di?s?s k. k. Kreisamtes am 22. des k. M. März in den gewöhnlichen Vor» und Nachmir-tägiqen ')lmtsstunden statt finden, und wenn es erforderlich seyn sollte auch am darauf fsl» gentt" T>,a.e ferstesttzt werden. j>) Für die Otazion Krainburg wird die gleiche Verhandlung in der Kanzley der dortigl,'. Bezirksobriqkeit Kieselstein eive zusammengesetzte Kom«n:ssl0l> des Kreisamtts und teF Vervftj'gs )'lastsjins, am 29 des k. M. März vornehmen. «. Für die Ko^lonsstazionen Moraitsch, Trojana, Sagor, Stein / Vigaun, Aßling und Lack, wird dieselbe Verhandlung in der Kanzley des Kreisamtts am 26. k. M. . gepflegt, werden. ll.) Uln die Subarrendiruna. in den Marsckstazionen Kraxen, Neumarktf, Radmanns« dorf, Aßlinq und stronau für den ungewissen Verpfiegsbedarf der Transenen zu Stande zu bringen, werben die betreffenden Bezirktzobrigkeiten Cgg vb Pobpetsch, Neumarktl, Rad« mannsdorfund Weifienftls am 27. k. M. die geeiznele Verhandlung zu pflegen haben. Endlich 0.) Für die Stazion Laiback und zw«r für die beyden Artikel Unscklittktrzen und Brennholz wird die zweyte Verhandlung in der Kanzle» des l, k. Kreisamtes «m 6« Aertt tz. I. statt fi"de»-. II. Der täa!,che Verpflegsbetarf. s) in der Stazion Lao. H s Pfund. 4p Heu do. k lo Pfund. W^^^^^^^! M. ' F l Etrtlistroh H 3 Pfund und »>»»»»» ^ M »8 Beltersiroh ä 20 Pfuud b,ch wird dermahl in Bezug auf den Verpfltgs. Artikel Heu der Subarrendirung skentrakt nur auf die Zett bis Ende August d. I. behandelt werdfl?. d.) In der Glajlon Krainburg bcftehel der täzliche ^e'pflcgsbedarf «us «4 A^»d« Porzionen. c) in der Kordonsstazion ^. Moraitsch aber aus ....... F — M lrojana aus ....<. . . 4 — ^ -- Sag,r . ... .,. . . , . 5 "' Otein ».»»»»»».»F "—' M Vigaun.........4 — , M Aßling ......... 4 ^- und M kack °......... 4 Brodporzionell ^ <^) Der Verpfilgsbedars der M^rschst^zionen welches auch kaihach ulid KrslNbui g sind l«lr die Transenen ist ,iets ungewiß und unbekannt, dsch wird ,n denselben das Maxunum der von dem Gudsrrenbator »u fordernden täglichen Erfsrdermß, und dit Zeit in weicher »hm grössere Bedürfnisse voraus bekannt geg:ben werden, müssen genau bebunzcn werdcn. e.) Der Bedarf der Stazl,n Lalbach an UMltltltrien und Hrennhslz, w»rd aber erst nachträglich kund werden. III. Die Bedingnlsse welchen sich der Subarrenbator unterziehen mnß, sind svlaenbe: I.) Das Brod muß aus gesundem, ohne üble», Geruch behallelen Korn »der Halbfrucht erzeugt, jede porzion muß aus < »^4 Pfund Mehl gut gedacre»,, und jeder Lald 3 ')2 Pfund wiegend zu allen Stunden an das Mllltär gegen Magazins» Anweisungen abzegeden werden. Der Hafer muß ebenfalls von reiner und gesunder Qualität wenigstens 4H Pfund der Metzen wiegend, nach Metzen und Porz^onen, wovon 8 einen Metzen ausmachen; das Heii «den s» von guser gesunder und aenußbarer Gattung in 8 m,d «^psül'dlgen Parzionen mit doppelten Krlll,bät:den von Stroh gebui.dei/ d^s La^er oder Beltersirol, zu '» u"» das Streu« stroh zu F Plll.id p-. Posz,on, dann die Kerzen zu 3 ober »o Glücke das Psu»d an die fassenden Trupve» odec Mllllärparskfy's,, auch auf Magazins-Anweisungen und aut jedes« mahliges Verl>)n^en durch den Subarrendator verabreichet werden. d.) Muß sich der Gubarrenlator ,n Laibach anheischig machen, außer d?m vorne bekannt gemaltem täglichem Erfsrbirzisse, nach vorgegangener 24,i>'lNdiger Bekanntmachung ,0i»bls2oa Münn u>id.übel-«in Av so von 2 Tagen auch 600 bis '««0 Mann mir den ersorder« lichen Naturalien ,u versehen. Die Oubarrendatoren in Hrainburg und in den übrigen Marschstaz'.o:,e,l aber hab.'n sich zu e,nem nur verhältn,hmäss,gcm derley Maflmuin zu verpftlckten. c) Bey dem Stoken in der Verpflegung, wird das Naturalt aus Kosten des Kontra« henten deygeschNt, und von Seite des hierortigen Klklsamtes zur Versicherung der Verpftegunq alles hiebey erferberliche ein^tleitet werden. cl.) A3e N^turall.'n-Vesderb.ilsse, Ab^chlge, Schwendungen und Verluste aller Art, welche sich b,y seinen Naluralie» V»rrächen, di, auf jedlsmahllgeS Begehren von dem Magazins-Rechnunqstührer, oderdessen untergeordneten Personatt untersuchen zulassen sind, , ergeben sollten, treffen bloß ocn Gllbarreübator. e.) Der Subarrendator mu^ die Nalur<«licn > vlbqabe ohne Zuthat und Aushulfe de< Bäcken'Ptrsonales gegen Anweisung d's diesigen Magazins wie oben'erwähnt worden, besorgen, und carf unter kein!,,, Vorwsnde em Vo^spayn oter sonst eine der Verpfiegs« Regie zustehende Befugniß beuötze». s^) Dsrsber ^rsteher ler Subar'rendirunse.Verpfieguug y'o»M'litärparthtSen seineNatural'' oder GervieeeArtltel,durck Kauf, Tausch, «ter Ablösung an sich bringen, «der dem zur Verpsse» gmlz zugewiesenen Militär, statt des Naturals Geld ober Geldeswerth abgeben; roidrigens er sich der Slcafe des dreyfachen Werthes, des aus diese Art abgeloßten oder reluirten Naturals unterzlthen müßte« 3») )m Falle der Subarrendator versuchen sollte, dem Militär urqualitätmässges versässchtes in Maaß unv Gewicht zu geringet Naturale abzugeben; wird solches nicht nur allem nickt angenommen, und auf der Stelle zurückgelassen, sondern er wird nach den <ür solche Verbrechen bestehenden Gesetzen bestraft, und auf »eme Kosten kie wettere Viatural» Beyschaffung eingeleitet werden; dahingegen darf keine übertriebene Hälllchkeit gegen den Subarrendator von Seite des Militärs Platz greifen, und es hat Derselbe, wenn ihn e«n solcker Fall tress^n sollte, sich «n das hiesige Kreisamt um e«ne unparthmschl Unter» suchungs, Komm,ssion auf Kosten des Schuldtcagenden »u »erwenden, N.) Muß der Subarrendator in Laibach nach Verlauf des ersten Drittels der Kontrakts» zeit einen vier wöchentlichen Vorrath stets bereit liegend auszuweisen im Stande seyn, und daß von diesem Vorrathe in dem Abgabsorte selbst folgeuber Antheil bereit liege; nahm« lick: bey stanzjährigen Kontrakten das ganze einwonatliche Quantum der von ihm subar« renditttn Naturalien; bey halbjährigen Kontrakten ein »Ftägtges Quantum, und tey drey monatlichen Koittraklen ezn auf acht tage zureichendes Quantum die,tr Naturalien. Diesee Vorrath bleibt unter der Aufsicht und zur freyen Disp»s»zi«n dee Gubarrelldators, er darf jedoch hievon zu dem kurrenten Bedarf nicht mehr verwenden, als wofür bereits wieder der Ersatz durch sl-lsche Naturale in dem slbgabsorte herbeygeschast worden ist; furz jener Verrath muß stets als oo8ständlg v>rbanden ausget0ltlen werden lünnen, und wenn sich bey einer, yom Nerpflegsmagazine, Kreisamte »der von Truppen, Kommaxdanlen vorgenommen«» H'sitaziol» ein ?ibß««ß daran zelgt, so w«rd derselbe «ut Kosten des Gubarrendstors «» Ber^fiegsmagazi^e angekauft werden. Der OlbHlrendatorwird in Ansehung diese« Vorrathes noch perbindlich gemacht, daß er ihn auf Verlangen a« die Militär Verpflegs» Branche um jene Preise adtrett? welche dem Subarrendalor selbst für die von ichw gelleferten Artikel vergütset werden; diese Forderung kann aber nur einmahl während der Kontrakts»Dauee gemacht wtrden, und in diesem Falle wird mit dem Gubarrendatsr in Ansehung des fort» an zu untts^ltenden vierwochenttichen Vorrathes das besondere Ueberelnkommen getroste» werden, in welchen Preisen in dlesem zalle das Mehl vrer die Brodfrüchte dem Aerari» zu überlassen sind. Trifft der Fall nicht ein, daß während der Dauerzett des Kvntrattet tl? Ueberlassung des Vorrathes an die Verpstegsbranche abgesprochen werden müßte, so h«t der Subarrendator dessen Kontrakt auf ein ganzes Jahr lautet oder dock die letzten Mongte des mit Znd: Oktober sich schließenden Jahres in sich hegrelft, dieie» Vorrath im letzte» Monate seines Könlrakt?? selbst in Verwendung zur Abqabe «5 die Truppen zu bringen, dauert aber fein Kontrakt wenigere Monate und otme in die letzte Zeit des eben angedeuteten für die S'lbarlendirung bestimmten Jahres zu fallen, so ist er gehallen den Vorrath, und die m Kontrakte stipulirten Preise an den welters einli-eltenden Suh^rrendator zu über» lassen, und dieser sem Nachfolger ist verbindlich den übernommenen Porratl» ebenfalls stels komplel zu erhalten; wäre der nach Ausgang ei»es Kontraktes reueinlrettenhe Subar, rendalor keineswegs zu vermögen, den vorschriftsmWgen Vorrath seines Vorgängers un, dle im Kontrakte stipulirten Preise abzulösen, so w!rd mil dem allen Gubarrenbator ter Kontrakt b's zur gänzlichen Verwendung seines Vorrathes verlängert werden. i.) Wenn dem Subarrendator in Laibach das Einrücken der Beurlaubte«, ,der Re» »nonttn zum. «xerziren «4 Tage voraus bekannt gegeben wird, ss sclle derselbe gehalte« seyn, die Verpflegung durch die Eferzierzeit jedoch nicht länger als 6 Wochen abzugehen z «uttn Zustande nxede'r sückzulieHen, s« wie die Verwendung des Bäckenperso^als Kegel» Migl Ucberelnkmnt in Ansehung des abzureichenden Lohnes zugesichert. c.) Außer den vorerwähnten werden keiiie andere Vegäustigungen s^mit auch nicht die Nefctyung des Sudarrendirunzs »Kontrakte und Quittungen vom Gebrauche des Sttmpels ^'^äVWiri) die Bezahlung jedesmahl gleich nach Verlaufe jedes MonaN lür die im lauft desselben abgegebene Natural-Quantitäten dem Subarrendator gegm klaffeluuässlg gtftemptl» Quntung geleistet. Endlich V Wird wer noch bekannt g? .lacht: ^, , ») Daß alle Oubarrendirungs-Lustige welche bey der Verhandlung fur «e Stazion «aiiack ,u erscheinen, »nd Anböthe zu machen, vorhaben, aufgefordert w^den, ihrl Anbolhe. sckrlitlick aufmsetzen, und sie an die Krels.lmtiiche Hubarrendlrungs-Kommission adressirl «nd veraeaelt, schon am 2.. t. M. in der Kanzley dcs l. k. Kreisanites abzu.geb-n. ^.) Doß nach abg'schl<,ssenll Verhandlung Mne nachcräblichen Anböthe weh? werden "^c)?ß"gleiche Gubarrendirungs»Verhandlungen am 8. k. M..in Adtlsbtrg, am <3. »lsstlbtn Monats aber in Neustadt! Statt finden werden. V°m " Stadt - und i:andrechtllche Verlautbarungen. V e e a n n t m a ch n n g. (2) . ,„ «an dem l k. Stadt und Landreckte in Krain wird hiemit bekannt gemacht: Es ,^„nn diesem Gerste auf Ansucben des Dr. Joseph Lusner Curator Flsci m '^er, Kttung de^^^ Gallenfelssische Fräulenstiftnnq, und des derfelben luNuirten Armen. Iast.tnts w'der Ioh. Bapl. LMeg ivegen behaupteten verschiedenen Haufsck Umgs und Inleressen-Rückstände in d,e iffentl'che Verstngerung des dem Eie-Nn gehörigen, w Kreise Laibach, Bez.rle NemnarkN gelegenen.und m t der An. 3nd Zugehör gerichtlich auf 27.6o fi Z3 l)2 kr geratzten ^ntes GaUenftls gewM.get, «nd diem 3 Termine, und zwar aus den l'Mn ')lpr l. ?ten ^u„y, u»»d 2te„ August 1819 3dcsmäl um '0 Uhr Vormittags in dem Raths Zimmer dieses k. 5. Stadt und Land, Ackis am Landhause im ersten Stock mn dem Ben.tze bestimmet worden. daß, we.m !3s«s «u« weder bey der ersten, noch 2«n Vechelgerung um den Schahungswerth, «der darüber an Mann gebracht »erden könnte, es bey der dritten anch unter dMelb^ hinian?e"eben werden würde. Wo übrigens den K^Figen frey steht. dle ^M-^n Wlations.Bedi.gniffe, wie nickt m«. tus-ner einzusehen, Und »Abschriften davon zu v^langcn« ' Laibach am Zoten Jänner löi9« m Von dem k. k. Stadt«und Landrechte in Krain wird hiemit l.^t Frau Anna Gt.5-ßnnFriggeri, g«hohrnen Kehrn zu Annagni im Kirchenstaate beMdliA bekannt gemache Es habe wider sie Frau Gräfinn, und die übrigen Sebastian Michael Kehrn'schen Er< den bey diesem Gerichte Johann Pleskovitfch, Grundbesitzer in Schisma „achst Laibach ob Austragung der Sache wegen der Sebastian Michael Kehrn'schen a»»f den Sersch«»'^ schen Acker itabulirten Forderung, und dem Johann >Inglilfch vorbeha^euen, vo» dcm seel. Sebastian Michael Kekru bezogenen Kausschillingsrestts pr. 23« fl. sohi» Schadlosstelkwg des Klägers gegen Iodann Inglitsch, dann Ersatz der zu viel bezogene» »62 ft. B. Z. oder 119 fl. 53 kr. M. M. sammt Interessen Klage angebracht, und um die gerechte richterliche Hülfe gebethen. Das Gericht hat bey dem Umstände, da sie Frau Geklagte ausser den k. k. Erb, landen sich befindet, nach Vorschrift des Gesetzes zu ihrer Vertrettuwg, und auf ihre Gefahr, und Unkosten den hierortigen Gerichtsadvokaten Dr. Andre Repeschitz als tu« sator bestellt, mit welchem die angfbrachtze Rechtssache nach der für die k. k. Erblanbe bestimmten Gerichtsordnung ausgeführt, und entschieden werden wird. Die Frau Anna Grässnn Frlggeri, gebohrne K«hrn wird daher dessen durch diese öffentliche Äus« schrift zu dem Ende erinnert, damit Sie allenfalls zu rechter Zeit selbst -zu erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertretter ihre Nechtsbehelfe an Handen zu lassen, oder sich aucb selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und selben diesem Gerichte nahm« haft zu machen und überhaupt in'die rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen m5ge, die sie zu ihrer Vertheidigungldiensam finden würde, massen sie sich d« aus ibrer Verabsällmniß entstehenden Folgen selbst beyzumessen habcn wird. Laibach den 8. Jänner 1^19. ^ N a ch r i ch t. ft) Montag als den 8. März wahrenden Jahrs und die folgenden Tage werben Vor« mlttags von 9 bls l2 und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr in dem Kaufmann Michael Anton Tschernotlschen Hause an derSchusterbrücke im 2ten Stocke Hro. lö^ verschieden« Vcrla^cktcn, als Kästen, Sopha, Sesseln, und, sonstige Einrichtungsstücke, dann Aiannslleldung, und Wasche, wie auch verschiedenes Bettgewand gegen soaleicke daare Bezahlung veräußert werden, wozu die Kauflustigen zu erscheinen vorgeladen werden. F eil n g. (7) ^ Von dem Bezirksgerichte Krentberg im Laibacher srclse wirb hiedurch bekannt ges geben: Es s?y auf Ansuchen des Andreas Iereb vol, Natzomle Vormund des minder, jädrigen Lukas Iereb gegen Urban Wirk wegen durch Urtheil behaupteten Kapital, ruk,ial,digel» Interessen undUnkösten zusammen pr. Z71 ft. 52 kr. dann weitere Interes. sen ^la^s ,lnd respcc. Erecutionskösten'in die gerichtliche Feilbiethung txr Gegnerischen mn Pfandrecht belegten ohne Abzug der direkten Gaben aufl3^5 ss, gerichtlich geschätzten lm hlelortigcil Bezirke, in der Pfarr Stein, Untergelüslnde Nado nle lieglnden sub. Urb. Nr. 23 de,n ^nte Nottenbüchl dienstbaren bcbausten 3^ Kaufrechrshube sammt Zugchör " Wcge der Erecuiion gewilligct, und zur Vornahme der öffentlichen Feilbiethung der 3te März, 3te April und 3te May 0. I. jed smahl Vormittag von 9— ^2 lHr im ^rte des liegenden Guts dergestalt bestimmt worden, daß gedachte Realität, wenn sie weder dcl der ersten noch zweyten Lizitationstagsatzultg um den Schätzungswerth oder varnder an Mann gebracht würde, bei der dritten der Vorschrift gemäß auch unter der «vcyatzung bindanngegeben werden wird. .. H'ezu su,d die Kaufsliebhaber überhaupt, insonderheit aber die in4abulirten Gls«. v'g.er zur Verwahrung ihrer Rechte hiedurch vorgeladen. - Kreutberg am 1. Februar i8<9. M^ Vermlschte Verlautbarungen. - «°«««^«^«»W ^^ W » i n v e r k a ^ f. '(.3) »m «7. Msrz »3»y Vormittags 9 Mr weroe^ m ^m herrfchaftliche» KellerzezHude zu Neber die d»se?dst desindllchen 52 20^40 öserreicher Eemer eiaenen Bauweine, äus der Uechsllng des Jahres »tilg, und am dara i folgende« Haz«, sur nähmlichen Stunde im zlelleegebäude zu N'gei jene dort aufbewahlten »H Oest. Elin^r mittels öffentlicher Herim« gerung gegen sogleich haare Bezahlung an den Melsibiethenden vertaust. Verwaltungsami 2iuptllsdof am l2. Februar »^19. ii»z»tazicnö » Verl^lutb.runs. (Z) Von dem Bezirksgerichte Herrschaft Radmannsdors wird über erfolgte Delegazion des htzcklödl. k. k. Stäi,r - unv ^«norechls zu I„bäck bekannt gemacht, daß am ^2. Mär, d. ). i^ den gewöhnlichen Vor.und Nach^uittagöstunden in dem Pssrrhose zu Radmannsdors dn zu tem Verlaß des verstorbenen Herrn Slahlpfarrvikö^ig5ll Fahr» nisse, als Präzi,sei», Zinn, Messl»>g, Kleidll,^, Wäsche, Zimmereinrichtui^, eine ganz neue einspännige KallejGe, ,l>,iges V,eh und Hiebmttec nebst versch edenen andern Fahr, »issen im Wege dcr öfftlitllchen Versteigerung gegen sogleiche haare Bezahlung an dlt Weiftbierhenden werden veräussert werden; wozu dle Kauflustigen hiemit eingeladen sind. Delegirtes Ae,irksqer,cht Zladmannsdorf den »7. Febr i«ly. E d i k t. (Z) Nachdem 3e. k. k. Majestät tew vom Stadt Dominio Villach und den daselbst!«« Realitären,Besitzern wegen Verlust eiieS Intabula^isns-Urkund^lbuches gedachten aller-unterthänigsten Ansuchen dahin statt zu geben befunden haben, daß tie Gläubiger, wllch? in dem Zeitraulnt vom >H. März »785, bis 20 März 179) srundbücherliche Rechte auf die m sem Villacher « Gruudduche vorkommenden Realitäten erworben habtn, mit Bestim« mu»g eines Termins von elnem Jahre und der beyiefügten Klausel vorgeladen werden können, daß diejenigen, welche binnen dief«r Zeit ldre i> dem obgenannten Zeiträume erworbenen, und inzwlfcken nvlh nicht erloschtnen q,rundbücherli^en Richte ben dem Vllla, zu vergeben. Liebhaber belieben sich um das Nähere im Hause Nr. 'Z aus. »sm Platze zu erkund.gen. Konvokatzions » Edikt. (3) ' Vsn hem Bezirksgerichte der Herrschaft Haasberg als ')ldhan!>lu>.gz-I,>stan, wird Hiemit kund gemacht: Es sey über die von dem Anton Mekinder, GsUüdbesuz r in Mähens-Kach, am beutizen Tag« 8ud ). iHr. ^03 ,u dem von svinen verstorb'ne.n Aelte.» P^l, «nd Elisabeth Mltinder hinterlassenen Vermögen überreichte unbedingte E«bS.sN