.V 23«. 1865. ÄmlMalt zur Lailmcher Zeilung. <4. Ottober. Ausschließende Privilegien. Das Miiuslcrium für Handel und Volkswirthsch^fl hat nachstehendc PriuÜsgicn verlängert: Am 26. August 1805. 1. Das dem Josef Hnl'er auf die Erfindung uon eigcnlhümlichcn Tal^aklaschen unterm 20. September 1864 ertheilte ausschließende Privilegium auf die Dauer dcS zweiten Ialircö. Am 11. September 1865. 2. Das den Dr. Georg Nicolich uud Staniölans Florio dor Chateau i<>u,-), linterm 7. September I860 ertdeiltc ausschlispeuc'e Privilegium auf die Dauer des sechsten Jal'res. 8. DaS dem Louis Pl.iner zu Ne-w^jork auf ein, Verbesserung der Nähmaschine unterm I.Oktober 1863 ertheilte ausschließende Piwileginm anf die Dauer des dritten Jalircs. 9. Das dem Ed. A. Pagct auf Verbesserungen an den Ventilen und anderen Theilen uon atmosphärischen Eisenbahnen unter 29. August 1864 ertheilte auöschlic. ßencc Pliullegium mif die Daucr t>cs zwcilcl, Jahres. K>. Da<ü dem E^lllild Schlitz "»f l'ic (^lfiül'iiüg slgsntl'llnillcher Handwagen zur Berfiiyning lind .^»»i slusschanke kl,'hli-»säurel'ältiglr Wässer untcru, 4. Scp« ttml'sr l863 ertheilte ausschließende Privilegium cinf die Daner des dritten Jahres. Am 14. September 1865». 11. Das dem Theodor Marie Rabats in Vor» dcanx auf die Erfindung einer eigenthümlichen Maschine znr Vcrfertigling der Papierdütcn unlerm 20, Oktober 1^64 ertheilte anöschlicßcnvc Prluilegium anf die Daner des zweiten Jahres. Am 22. September 1865. 12. Die dem Joseph Zimmermann vorbehaltene sechsmonatliche Gchtimhaltnng der Veschreibnng zu sei» uem Pnullegium vom 28. Februar 1865> anf die Erfindung eines eigenthümlichm Apparaies znr Erzcu> aliug ^'on Leuchtgas auf kaltem Wege wurde über Au» suchen auf die weitere Dauer von 6 Monalen vclä'ngert. Dl's Handelsministerium hat die Anzeige, daß Joseph Guioni, Moseliinensabrikant in Mailand, da« un» term 8. August 1852 Mheilte ausschließende Privile-ginm auf die Erfini'Nng eincr Gctreidemaschint mit konischen Z^pfcn in Gc>näi)hcit drr notarial Icg.ilefirlsn Zlssion^lilknnde, 3 vierzehnten IahreS verlängert. Die Übertragung, sl,' wic die bewilligte Verlängelnng dlesls Priuilsgiums wurde vorschriflömDig einrea^rirt Wie,,, am 11. September 1865. (35U-3) ' Nr^ l,3!)7 Kultdmachultg. Da die Zahl der Studirenden am k k Gymnasium zu ^!a,bach derart zunimmt, daß da5 gesetzliche Maximum bereitg in den meisten Klassen bedeutend überschritten ist, so können diejeni' en unter den sich neu anmeldenden Schülern, welche velmöge ihrer Heimat uud ihrer Familienverhalt-nisse als Angehörige deö Kraindurger oder Neu-städller Gymnasiums anzusehen sind, am Laibacher Gymnasium nicht aufgenommen werden und müssen sonach an die obengeuamittn Gymasien aewiesen werden, WaS hiemit zur allgemeinen Kenntniß ge, bracht wird. l'awach, am 9. Oktober lstt.'». Von der k. k. Landesregierung^ (3'>5—3) '" Nr. 7^. Koltkm's-VcrllMtblMMg. Durch die Beförderung des gegeinvältigen Lehrers ist an der Pfarrschulc Iel«anc in der Diözese Triest-Capodistria die iZehierS. und Or. ganisteN'BteUe zn besetzen, mit welcher ein jährlicher behalt von 22'» si. 35 tr. ö. W. ans der Gemeindekasse in halbjährigen Antizipat-Naten, 8!^ si. !).", kr. aus der Pfarrkirchcnkasse postizipa-lim und l5 st. 75 kr. aus dem Kameralfonde für Schulerfordcrnisse und fnr eine Klafter Holz, der Genuß eincr geräumigen Naturalwohnung sammt einem Schulgarten, sowie auch eine freiwillige AiktualieN'Kollektur in l l Dörfern nebst 5 Klafter Holz zur Beheizung des Lehrzimmers verbunden ist. Bewerber haben ihre Gesuche bei dem Ge. mcinde-Vorstande in Iel«ane, welchem daS Prä-sentations'Rccht zusteht, bis 30. Oktober d. I. einzureichen und in denselben ihr Alter, ihre zurückgelegten Studien, ihre allfaUigen im öffentlichen Unterrichte geleisteten Dienste, ihre Befähi-gung zum Volksuntcrrichte, die Kenntniß des Or« gelspielcs und Gesanges, eine gesunde Körperbc-schaffenhcit und die Kenntniß der slovenischen und deutschen Sprache nachzuweisen. Icluane l4. September l8«'». K. k. Schnldistriktö-Auf^icht. (357—3) "Nr- 2U52. Klllldmachung. Im Sprengel des stcierm. - kärnt. . krain. Oberlandeögerichleö sind zwei adjutirtc und vier nichtadjutirtc Auskullanlenstellen für das Herzog, thum Kraiu, fernerü fünf uichladjuNrte ?lu0kul-tantenstillen für das Hcizogthum Slciermark z, desltzcn. B'wcll'cr >>in dil'se Postc» habcn ihie gc-hö'lig bc'loglc'il Gcslichc l'>>! li 5 im vorgeschriebenen Wege an daS geferligte Ober» landesgerichts'Präsidium zu leiten, und wenn sie sich um eine Stelle für Kram bewerben, die Kenntniß der slovenischen Sprache nachzuweisen. Graz, am 7 Ottober lttll.'». Vom Präsidium des k. k. Oberlandesgcrichtes. (3«3—2) Nr. 7l3. Konkur s. Bei dem k. k. Bezirksgerichte Marburg ist die Stelle eines Aktuars mit dem Gehalte von ^tt si. zu besehen. ^ Die Bewerber haben ihre gehörig belegten Ge-! suche, worin die Kenntniß der slovenischen Sprache nachzuweise» ist, im vorgeschriebenen Wege bis l<>. November ltt«l5 hieher zu überreichen. (5il!i, am l<>. Oktober l^«5. Präsidium des k. k. K re i sg er ich te s. lM'il)—2) Nr. lO235, Vcrpachtu n g. ! Die Pachtversteigerung in Ansehung der Ver» izehrungssteuer und des 2U"/„igen Zuschlages von Wein und Most, dann Fleisch für die Periode vom ». November l^li.'» biö E>,de Dezember l8 Oktober lf.,jahr mit l5lj st, u<^ lll. für die l4monülliche Periode mit 5-l3 st. und für jedes Solarjahr mit 465 st., :ui l V. für . die l4monatlichc Periode mit 24« st. und für jedes Solarjahr mit 205 st. Es können Anböte für jede einzelne Gemeinde, oder für mehrere, oder alle zusammen gemacht werden. 3. Wer an der Versteigerung Theil nehmen will, hat den dem zehnten Theile deS Ausrufs» Preises gleichkommenden Betrag ull l. von U6 si.,
    v«7 und lftlltt mic dcm Bet»age von ,^s»<» st, ö W. besiimml. 596 3. Wer an der Versteigerung Theil nehmen will, hat den dem zehnten Theile des Auslufs-Preises gleichkommenden Betrag von l^5 si ö. W. als Vadium der Lizitationskommission vor dem Beginne der Feilbielung zu übergeben -4. Es werden auch schlifcliche Anbote von den Pachtlustigen angenommen Die übrigen Pachtbedingnisse können bei Dcm k. k. Steueramte in Paternion so wie bei dcm k. k. Finanzwachkommissaiictte in Villach ill dcn gewöhnlichen ?lmtsstundcn vor der Versteigerung eingesehen weiden, und solche werden auch bei der Limitation den Pachllustigen vorgelesen weiden. Uebrigens wird sich auf die im Amtsblatte der Laibachcr Zeitung Nr. 23 l vom l2. Oktober ls (3tt6-l) Nr. 5ltt, m«l-c. Edikt. Vom k. k. Landes- als Handelsgenchte in Laibach wird hiemit besannt gemacht, das; daS hohe Präsidium der k. k. Landesregierung in Laibach für die im Jahre lüttt» vorzukommen habenden landcsge,ichtlichen Kundmachungen die „öaibacher Zeitung" und den ^österreichischen Zen-tralanz,!g.'r für Handel und Gewelve" zu bestim» men befunden habe. Laibach, am 30. September l5<>5, (3ti7- l) Kulldlnachullg. Zur Sicherstellung der Ranchfanglehrer.Arbeiten fur den Zeitraum vom l. Jänner l^iill bis Ende Dezember llM) wird am 28. Oktober !8li5 in der Kanzlei der k. k. GinieDirektions^Filiale, Gradischa-Kaserne, eine Verhandlung mit schriftli« chen Offerten stattfinden, wozu die Unternehmungs-lustigeu hicmit eingeladen werden — Nach zchn Uhr Vormittags an dem genannten Tage cinlan» gcndc Offerte werden nicht berücksichtigt. Jedem Offerte muß ein Aadium von 40 ss., sage: Vierzig Gulden ö. W. beilxgen und der Offerent sich darin ausdrücklich verpflichten, daß er in Nichts von den Hontl-aktsbeoingungen ab-weichen wolle, vielmehr durch sein schliftlicheS Offert sich ebenso verbindlich mache, als wenn! ihm die Bedingungen (welche täglich von U bis l2 Uhr Vormittags in der Genie°DireklionS Fi' lial-Kanzlei eingesehen werden können) vorgelesen worden wären und er sie unterschrieben hatte. WeiterS hat jedes Offert zu enthalten: ! ») Die Verpflichtung zur Ergänzung des Vadiums auf dle volle Haution von dU st. ö. W. im Erstehungsfalle. k) Die Anbotspreise in Ziffern und Buch« staben genau angesetzt, das heißt: wie viel der Offercnt sür die einmalige Kehrung und Reinigung einer offenen Küche und des dazu gehörigen oder eincS Sparherdküchen-Rauchfanges, el"cs Ofenrauchfanges, der Backküche und eines Rauch' fangeö der Backöfen, eines Sparherdeü mit oder ohne Bratröhre, eines Pilhal'schen Kapellenherdes mir !1 und eines derlei Herdes mit schaftsamte zu Idria im Magazine in dcn zimen-tirten Gefäßen abgemessen und übernommen und jenes, welches den Qualitats, Anforderungen nicht entspricht, zurückgewiesen. Der Lieferant ist verbunden, für jede zurückgestoßene Partie anderes, gehörig qualisizirtes Getreide der gleichnamigen Gattung mu den kontraktmäßigen Preis längstens im nächsten Monate zu liefern > Es steht dem Lieferanten frei, entweder selbst odcr durch ciln'll Bevollmächtigten bei der Uebernahme zu interveniren. In Ermanglung der Gegenwart des Lieferanten oder Bevollmächtigten muß jedoch der Befund des k.k. Wirthschaftamtes als richtig und umvidersprcch« lich anerkannt werden, ohne daß der Lieferant dagegen Einwendung machen könnte. 3. Hat der Lieferant das zu liefernde Getreide ln<:c) Idria zu stellen, und es wird auf Verlangen desselben der Werksfrächtcr von Seite des Amtes verhalten, die Verfrachtung von Loitsch ' nach Idria um den festgesetzten Preis uon 24 Neu-kreuzer pr. Tack oder 2' Metzcn zu leisten. 4. Die Bezahlung geschieht nach Uebernahme des Getreides, entweder bei der k. k. Bergamtskasse zu Idria, oder beider k. k. Landcshauptkassc zu Laibach gegen klassenmäßig gestempelte Quittung. 5, Die mit einem 5tt-Neukreuzer-Stempel ver< seheneu Offerte haben längstens bis Ende Oktober »tt«5 bei dem k. k. Bergamte zu Idria einzutreffen. . AufVerlangen werden die für die Lieferung erforderlichen Getreide-Säcke vom k k. Bergamte gegen jedesmalige ordnungsmäßige Rückstellung unentgeltlich, jedoch ohne Vergütung der Frachtspesen, zugesendet. Der Lieferant bleibt für einen allfälligcn Verlust an Säcken während der Lieferung haftend. ll>. Wird sich vorbehalten, gegen dcn Herrn Lieferanten alle jene Maßregeln zu ergreifen, durch welche die pünktliche Erfüllung dcr Konttaklsbc-dingnisse erwirkt werden kann, wogegen aber auch demselben der Rechtsweg für alle Ansprüche offen bleibt, die derselbe aus dcn Kontrakts-Bedingun» gcn machen zu können glaubt. Jedoch wird ausdrücklich bedungen, daß die aus dem Vertrage etwa entspringenden Rechtsstreitigkeilen, das Aerar möge als Kläger oder Geklagter eintreten, so wie auch die hierauf Bezug habenden Sicherstellungs-und Exekutionsschritte bci demjenigen, im Sitze des Fiskalamtes befindlichen Gerichte durchzuführen sind , welchem der Fiskus als Geklagter untersteht. Vom k. k. Bergamte Idria, am I.Oktober ltt