?34l Amtsblatt zur Laibacher Zeitung Nr. 191. Donnerst^ den 21. August 1873. (373) Zwei Maschinisten gesucht. In Sr. M. Kriegsmarine werden zwei Ma« schinisten dritter Klasse mit dem Gehalte jährlicher 1000 Gulden ö. W. und dem für die Marinebeamten der X. Diätenklasse normierten Quartier gelde, beziehungsweise Schifsskostgelde unter nachfolgenden Bedingungen aufgenommen: u) das nicht überschrittene 30. Lebensjahr, sowie der ledige Stand, z d) eine robuste für den Maschinendienst zur See geeignete Körperbeschaffenheit, ' H die legal nachzuweisende, mindestens durch zwei Jahre stattgehabte erfolgreiche praktische Ver Wendung in dcn verschiedenen beim Maschinen« baue vorkommenden Handwerken, insbesondere der Maschinenschlosserci, Dreherei und Gießerei, u) eine mindestens durch ein Jahr stattgehabte erfolgreiche Verwendung im Mafchinendicnste beim Eisenbahnbetrieb oder an Bord von Fluß- oder See-Dampfschiffen, ^ 0) die befriedigend abgelegte Prüfung über War-, tung und Führung von Dampfmaschinen, ! 1) die vollständige Kenntnis der deutschen Sprache und genügende Fertigkit im Constructions-und technischen Zeichen, und 3) die Staatsbürgerschaft der österr.^ungar. Mon archie. Bewerber um die Aufnahme als Maschinisten haben ein schriftliches Gesuch bis längstens Ende September d. I. an das Reichs - Kriegsministerium (Marincscction) zu richten und demselben beizuschließcn: ü) den Tauf- oder Geburtsschein, sowie den Ledig schein, '>) ein militär-ä'rztliches Zeugnis über die körper- liche Tauglichkeit zum Seckriegsdienste. ^) die Schulzeugmsse, ") die oben erwähnten Prüfungs und Verwen» bimgszcugnlsse, ") einen schriftlichen Aufsatz sowie einige Zeich Zungen, aus welchen deren Fertigkeit im deutschen Koncepte und im Zeichnen entnommen werden ^ ^e legalisierte schriftliche Zustimmung des Vaters oder Vormundes zum Eintritte in die Kriegsmarine im Falle der Minderjährigkeit und endlich 3) den Heimatsschein und ein von der zuständigen politischen oder polizeilichen BeHorde ausgestelltes Zelyniö über daö tadellose Vorlcbcn. . ^u Aufnahme erfolgt vorerst provisorisch, "v hat der Aspirant innerhalb einer Probezeit ^"" zum mindesten einem Jahre Beweise seiner Sachkenntnis und praktischen Verwendbarkeit im "taschinendienste abzulegen. Entspricht derselbe den diesfalls an ihn zu 'senden Anforderungen, so erfolgt nach zurück A egter Probezeit dessen Ernennung zum wirklichen "^chlm^en dritter Klasse (Marinebeamte der X. ^ """lasse), worauf er in den Genuß der Vor-^"le tntt, an welchen alle wirklichen Marine-"Mten rücksichtlich der Ansprüche auf Pension, ""sorgung u. s. w. theilnehmen. Wien, im Juli 1873. . «'mn k. k. Neichs-Hrilgsmimllcrillm. ^ . 1 Nr. 1035. ^zlttssienchts^all^listelistelle. ^onzlistenNeNe «,i. ?"'^«""'" '""lniz ist cine des, des Alters im Wege der vorgesetzten Behörde oder der Behörde des ordentlichen Wohnsitzes bis 15. September 1873 anher gelangen lassen. K. k. Bczirlöhauvlmannschaft Tfchernembl, am 13. Juli 1873. Der l. l. Vezirlshauplm an„ : _______ Trlbuzzi m. i>. (378—2) Nr. 319. Iagdverpachtung. Sonntag den 24. August d. I. wird bci dem gefertigten Wirthschaftsamte die Jagd in der k. k. Montanwaldung „Lanzover-Illouza" mit dem Flächeninhalte von 3497 Joch 54 ^Master im Licitationswege auf die Dauer von zwei Jahren um den Ausrufspreis von jährlichen 50 si. hint-angegeben. Die Iagdpachtbcdingnisse können bci dcm WirthfchaftSführcr Haus-Nr. 33 in Radmannsdorf jederzeit eingesehen werden. Radmannsdorf, am 18. August 1873. B. ll. Monlansorll - Wirlljschalloamt. (379—2) ^Nr7^3l67 Lieferuugs Ausschreiben. Bei der l. k. Bcrgdircction Idria in Krain werden HHtttzß Metzeu Weizen, R«<^h „ Hiorn und :««><> „ 5lut«rutz mittelst Ofscrtcn unter nachfolgenden Bedingungen angekauft: 1. Das Getreide muß durchaus rein, trocken und unverdorben fein, und der Mctzen Weizen muß wenigstens 84 Pfund, das Korn 75 Pfund und der Kukurutz 82 Pfund wiegen. 2. Das Getreide wird von dcm k. k. Wirth schastsamte zu Idria im Magazine in den cimcn tierten Gesäßen abgemessen und übernommen und jcnes, Welches dcn Qualitätö Anfordcnmqcn nicht entspricht, zurückgewiesen. Dcr Lieferant ist vcvbundcn, jm i^ zmnck gestoßene Partie anderes, gehörig qualisicicrtcs Gc treide der gleichnamigen Gattung um den contract mäßigen Preis längstens im-nächsten Monate zu liefern. Es steht dem Lieferanten frei, entweder selbst ^oder durch einen Bevollmächtigten bei der Uebernahme zu intervenieren. In Ermanglung der Gegenwart des Lieferanten oder Bevollmächtigten muß jedoch der Befund des k. l. Wirthfchaftsamtes als richtig und unwider-svrcchlich anerkannt werden, ohne daß der Lieferant dagegen Einwendung machen könnte. 3. Hat der Lieferant das zu liefernde Getreide looo Idria zu stellen, und es wird auf Vertan gen desselben der Wcrksfrächter von Seite des Amtes verhalten, die Verfrachtung von Loitsch nach Idria um dcn festgefetzten Preis von 24 Neu-krcuzer pr. Sack oder 2 Metzen zu leisten. 4. Die Bezahlung geschieht nach Uebernahme des Getreides entweder bei der k. l. Bergdirections-kasse zu Idria oder bei der k. k. Landeshauptkasse zu Laibach gegen klassenmäßig gestempelte Quittung, wenn dcr Erstchcr kcin Gcwerbsmann oder Handelstreibender ist, im letzteren Falle aber gegen cinc mit einer 5 kr. Stempelmarke verfehene saldierte Rechnung. 5. Die mit einem 50 - Neukreuzer < Stempel versehenen Offerte haben längstens bis 3«. August ZW75 bei dcr k. k. Bergbirection zu Idria einzutreffen. 6. In dcm Offerte ist zu bemerken, welche Gattung und Quantität Getreide der Lieferant zu ! liefern willens ist, und der Preis looo Idria zu stellen. Sollte ein Offert auf mehrere Körner gattungcn lauten, so steht es dcr Bergdirection frei, dcn Anbot für mehrere oder auch nur für eine Gattung anzunehmen oder nicht. 7. Zur Sichcrstcllung für die genaue Zuhal lung dcr sämmtlichen Vertrags - Verbindlichkeiten ist dcm Offcrtc cin 10pcrc. Vadium entweder bar oder in annehmbaren Staatspapieren zu dem TageS cnrsc odcr dic Quittung über dessen Deponierung bci irgcnd cincr montanistischen Kasse oder der k. l. ^andcshcmptlasse zu Laibach anzuschließen, widri gcns auf das Offert leine Rücksicht genommen wer dcn könntc. Sollte Contrahcnt die Vertragsverbindlichlei tcn nicht zuhalten, so ist dcm Aerar das Recht ein gcräumt, sich für cincn dadurch zugehenden Schaden owohl an dcm Vadium als an dessen acsammtcm Vermögen zu rcgrcssiercn. 8. Denjenigen Offcrentcn, welche tcme Ge treidc-Licfcrung crstehcn, wird das erlegte Vadium allfobald zurückgestellt, der Ersteher aber von der Annahme seines Offertes verständiget werden, wo dann cr dic cinc Hälstc dcs Getreides bis ^ttde September <5»7H, dic zweite Hälfte bis Mitte Oktober Z»73 zu liefern hat. ll. Auf Verlcma.cn werden die für die Lieferung erforderlichen Gctrcidcsäckc von dcr l. k. Berq direction gcgcn jedesmalige ordnungsmäßige Rück stcllunsi unentgeltlich, jedoch ohne Vergütung der Frachtspcscn, zugesendet. Der Lieferant bleibt für einen aUfälligcn Ver lust an Säcken während der Lieferung haftend. ll». Wird sich , ' ' ^cn, qegen den Herrn Lieferanten allc jcne _ ......,>cln zu ergreifen, d'"^ welche die pünktliche Erfüllung dcr Contra^ dingnissc erwirkt wcrdcn kann, wogegen aber auch dcmfclbcn dcr Rechtsweg für allc Ai'^ ' offen blcibt, die derfclbe aus den Contrcu, ^ naun-gcn machcn zu können glaubt. Jedoch wird aus' drücllich bcdungcn, daß die au6 dcm Vertrage etwa entspringenden RcchtSstrcitiglcitcn, das Aerar möge als Kläger oder Geklagter eintreten, so wie auch die hierauf Bczug habenden SicherstellunaS und Elcculionsschlittc bci dcmjcnigcn im Sitze des FiS calamtcs befindlichen Gerichte durchzuführen sind, welchem der Fiscus als Geklagter untersteht. Von der f. t. Veradi"stion Idria, am 1U. August 1873.