kl m t s -W^M N l K t t. ^^- lj2. Kam stag den i. August 1835. ekubcrnial- Verlautbarungen. Z. I0l). (3) sir. I^^5Z. Kundmachung. In Betreff der öffentlichen Kunst-und Industrial - Ausstellung in Wien. — Die Landessselle findet sich vcran-laßt, dlc näheren Modalitäten über die auf Anordnung Vr. k. k. Majestät im Monate September d. I. ,n der k. k. Haupt- und Residenzstadt W,en Statt findende öffentliche Ausstellung von Musterstücken der Erzeugnisse aller Fabriks-, Manufactur 5 und Gewerbe-Zweige der gesammten Monarchie, h;emit zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. — 1.) Der Zweck dieser öffentlichen auf allerhöchsten Auf-trag Seiner k. t. Majestät nun von drei zu drei Jahren Statt findenden öffentlichen Aus, fiellungen von Erzeugnissen aller Gewerbszwei-ge der Monarchie ist dapln gerichtet, die Verbreitung einer genauern Kenntniß der inländischen Gewerbebetrlthsamkeit und ihrer Fortschritte zu bewirken, und durch dle hiedurch möglich gemachte nähere Kenntniß und genauere Vergleichung aller Erzeugnisse des inländischen Kttnststclßcs, die Versehrsverbindungen zwischen den Geweibstreibenden und Handelsleuten zu erweitern, zu vervielfältiqen, und so dem Bbsaye der inländisch n Fabrikate einen höhern Aufschwung im In, und Auslande zu verschaffen. — 2.) Zur Leitung und Ausführung der allerhöchsten Ons angeordneten AuS, ssellung lst eine eigene Commission zusammengesetzt worden, deren Mitglieder wenigstens zu zwci Drilllheilen aus Individuen des Gelverbs , Ul.d Handelgstandes, der Ucbcrrest aber theils aus Beamten der k. f. niederösser-reichischen Landesregierung, theils aus Mitgliedern des k. k. polltechnlschen Institutes zu bestehen hat. — Z.) Oie lm Jahre i8I5 zu vcranstaltende erste Ausstellung drr inländischen Gewerbspvüducte wird am 1. September d. I. eröffnet, und m«t letzten desselben Monats geschlossen werden. — 4.) Um für d>e oorthc»lhafle und geschmackvolle Aufstellung der einzusendenden G.werbsproducte schon im Vor, aus die erforderlichen Vorbereitungen treffen zu können, werden sämmtliche Fabriks-, Ma« nufactur » und Gewerbsi^haber ersucht, ihl Vorhaben, an der Ausstellung The,l neh» mcn zu wollen, der zur Leitung dieser Ausstellung aufgestellten Commission, unter der Aorls» se der k. k. nicderösterreichljchen Landesregierung, Uliverzualich eröffnen zu wollen, und zu, gleich auch die Gattung und bellaufige Quantität der Gewerbkproducte anzugeben, welche sie einzusenden geneigt sind. Man wünscht dxse vorlausige Anzeige inkbesondere von den» jcnigcn Fabnks,, Manufactur - und Ge-werbsmhabern, welche zur Ausstellung ihrer Erzeugnisse einen größern Naum zu bedürfen glauben, und wird die in dem, der Commis, sion entweder unmittelbar, oder durch die vorgesetzten Behörden zukommenden Einlagen ausgedrückten dießfalligen Wünsche nach Möglich? keit zu befriedigen suchen. — 5.) Für die Ausstellung sind alle Erzeugnisse der inländischen Industrie geeignet, welche im täglichen Nerkehre vorkommen. — Selbst die Erzeug, Nisse der einfachsten Fabrikation sind hicvon nicht ausgeschlossen. Auch Product?, welche der einen oder der andern Provinz ganz eigenthümlich sind, verdlelim schon deßhalb einen Play m der Ausstellung, die elrhelmischcn, zur Fabrikation dienlichen Urst^ffe, als z. B.: Flache, Hanf, Schafwolle, Seide, Farbe« stoffe u. dgl., die sich in ihrer weiiern Verar-bcttuna. zu wichtigen Zweigen der National» Beschäftigung und eines ausgebreiteten Han-deleuelkehres bilden, sind eben so geeignet, e». nen Play in der Au^clluna. einzunehmen, als dieses auch bei Gegenständen vom große» r?r> Umfange, als Wagen, Maschinen, Mo-d.Ilen u. dgl., er Fall sein kann. — 6.) D,e allerhöchst angeordneten Ausstellungen sollen, period,sch eine Uebersicht drr verschiedenen, für den Verkehr bestimmten Erzeuqnlsse des ge, sammten inländischen Gewerbshetrtcbcs dar« biethen. — <5s verftck)t sich daher, daß unter den einzusendenden Meisterssücken di.ser F), brikate n'cht kleine Probrn, wie man sie aliens falls für Musterkartcn anwendet, sondern vollständige Waarenarnkel gemeint sind, wie sie zum wirklichen Verbrauche dienen, odcr ,m großen Verkehre vottommen. Also z. V. von> 6l8 Geweben ganschledencn iD'lalitälen hinreichen. — 7.) Alle inländischen Fabr»ken-, Manufactur- undGe» rocrbslnhaber, welche mit ihren Fabrikaten an der Aufstellung Theil zu nehmen beabsichtigen, traben die einzusendenden Gegenstände m,t dop, pellen gleichlautenden Verzeichnissen zu beglei, ten, worin der Name und Wohnort des Er» zeuqers, der Name ihres m Wien bestellten somirnsslonars, d>e Anzahl, und wo nöthig oucd d'.e Maße usid Gewichte, nebst den Prel-fen und den Benennungen der eingesendeten Waarensorren, genau und deutlich anzugeben sind. — Da sich d»e, mit der Leitung der allgemeinen Ausstellung der Gewerbe, Producte beauftragte Commission mir der Correspondenz mir emzelnen Fabrlks-, Manufactur - und Giüvcrbslnhabern, so wie mit der Gorge der Abholung und Rücksendung der auszustellen« den Erzeugnisse unmöglich befassen kann, so wird es nothwendig, daß jcder Einsender, der mckt silk!? wahrend der Ausstellunzs-Zelt in Wien anwesend sein kann, einen Kommissionär benenn,', und dcv Commission anzeige, an welchen sich Letztere nötblien Falls verwenden könn--. — Die Angabe der Vr-rkaufsprelse ist aber ocßwesten crforverllch, damit min die ein» gcs.'ndelen Actckel ihrem angegebenen Wcrthe nach vcrsihcl.i, und bei einer etwa vorkom-mend^'n Beurlhellung dieser Erzeugnisse auch lhre Pceiswüldi^keit zu berücksichtigen u'ermö-qe. Die angegebenen Preise werden jedoch nur auf ausdrückliches Verlangen des Einsenders bekannt gcgcbcn werden. Das eine dieser Ver-zeichnisse wird von l>er Uekernahms - Commis? sion mit der Empfangs-Be^ätigung «ersehen, dem Einsender zurückgestellt, das andere aber zur Bedeckung der Commission zurückbehalten werden. Nach Beendigung der Ausstellung aber werden die eingesendeten Artikel dem Eis genthümer, oder seinem Eommisslonär gegen Rückstellung der gedachten Empfangs »Bestatt gung wieder ausgefolgt werden. — 6.) Erscheint es als sehr erwünscht, daß insbesond« re die Inhaber größerer Fabriken und Manu-faclurcn den Verzeichnissen ihrer eingesendeten Ausstellungsarnkel, zugleich eine besondere, mehr oder minder ausführliche Notiz über den Umfang ihrer Fabrikation, über die Zahl ch» rer Albenen, die hauptsächlichsten Maschinen, Apparat?, oder sonstige Beförderungsmittel «hres Betriebes u. s. w. beischließen, damit man die Verdienste, w,lche sich die Fabrlks,, Manufaktur- und Oewerbsmhabtr um die in« ländischc Industrie erworben haben, gehörig zu beurtheilen, darzustellen und der allerhöchsten Aufmerksamkeit zu empfehlen »m Stande sey. In diesen Notizen waren auch die, von den Fa» briks-, Manufactur» und Gewerbsunternehi mern auf eigene Erfindungen oder auf die Ein-führungFremder genommenen Patente, so wie die Auszeichnungen anzuführen, die sie etwa bereits bei frühern Provinzial - Ausstellungen, oder bei andern Gelegenheiten erhalten haben,— 9.) Die Einsendungen von Gewcrhsproducten zur Ausstellung vom Jahre i835 haben, auf Kosten der Eigenthümer, entweder durch sie persönlich, oder durch die aufgestellten Wienl» sommlssionäre, oder endlich durch die unten namhaft gemachten Handelsleute an die mit der Leitung der allgemeinen Ausstellung beauftragte Commission, und zwar: vom 1. Juli bis 10. August, zu geschehen. —- 10.) Die Ecm? nnsswn »st ermächtiget, die eingelangten Aus-siellungsartikel von dem Tage der Uebernahme an bis zum Tage der Rückstellung, nach ge« schlossener Ausstellung auf Kosten des hohen Aerars bei der ersten österreichischen Brandver-sicherungs,Gesellschaft nach ihrem angegebenen Werthe gegen Feuergefahr versichern zu lassen. — l i.) Es »st zwar kaum möglich, alle Gegenstände nach einem bestimmten wissenschaftlichen Systeme aufzustellen, jedoch wird die Leitungs« Commission Sorge tc^gen, daß jene Gegenstände, w.lchc durch Urstoff odcr die Art ihrer Bearbeitung miteinander verwandt sind, so viel möglich neben einander gereiht werden; auch wird sie darauf sehen, die eingeräumten loca-lltäten auf das vorthellhafteste zu benutzen, je« den Gegenstand an den Play zu slellep, wo er die meiste Aufmerksamkeit des Publikums an sick zu ziehen vermag, und überhaupt alle billigen Anforderungen in Bezug a»if gutm Ge« schmack, so wie auf eine dcm Ganzen entspre, chende Eleganz zu befriedigen suchen. Denjenigen, welche voraus erklären, daß sie ihre eingesendeten Artikel selbst anzuordnen wünschen, 6i9 ist dieses freigestellt, und es wird ihnen nur von der Leitungs-Eommisslon der erforderliche Platz hiezu angewiesen werden. — 12.) D,e öffentlichen Ausstellungen haben nicht die Er, zielung eines unmittelbaren Nbsatzes der aufgestellten Gewerbs-Erzeugilsse zum Zwecke; dle zur Geltung dieser Aufstellung bestimmte Commission kann sich daher mcht mit der Veräußerung der eingesendeten Artikel befassen.— Cs ist jedoch den Eigenthümern der auegestellten Gegenstände unbenommen, dlestlben in eigener Person oder durch »hre Commissionare zu verkaufen; nur dürfen diese Artikes nicht wahrend der Zelt der Dauer der Ausstellung, fondern erst nach dem Schlüsse derselben hinweg» genommen werden.— i2.) Nachdem Schlüsse der Ausstellung haben die Eigenthümer odtr deren aufgestellte Crmmissionaie d»e von ihnen ausgestellten Gegenstände gegen Zurückstellung des oben gedachten Empfangscheines binnen iH Tagen zurückzunehmen, und scnoch längstens bis i5. October d. I. aus dem AusfieUunys, Locale hmwegzuschaffen. — ,/»,) Uebcrdaf Resultat der Ausstellung wird d«e Leitunas-^cm-mlsslon einen aukfüh, lichen, in dao Elnzllne gehenden, zur öffentllchin Kundmachung ge-elglietcn Bericht erstatten, und tuebci diejeni-yen Fabriks-, Manufacture und Gcrrerbsinha-bcr namhaft machen, die sich durch Schönheit, besondere Vollendung oder Preiswürdigkclt der eingesendeten .Erzeugnisse einen vorzüglichen Anspruch auf eine ehrenvolle Anerkennung ih» rer Leistungen erworben haben, um selbe zur allerhöchsten Kenntniß Seiner kais. fön. Ma« jestät zu bringen, urid ihrer in den öffentllchm Blattern rühmlichst erwähnen zu können. — Höchst wahrscheinlich dülften die ollgcmiinen öffcntlichfn Aufstellungen von Gewerbs-Erzeugnissen zur Anwesenheit elner g'ößern Anzahl von Gewcrbsinhabern aus allen Theilen der Monarchie wahrend ihrer Dauerzeit Ver? anlassung geben. — Tie keituna,s;Comnnsslon wird nun dielen günstigen Umstand benutzen, und die kenntnißreichftcn Fabnks^MaiufactUt-^nd Gewerbse Inhaber aus allen Provinzen zur 2he>l>'.ühmc an der Beurlheilungs-Comites mn Erzeug-rissen ricttig deurlhtlles' ,u frnncn, ols auch-Anhallsvunkte für die öffelUlic! c ')' ürdigung der'rlbcn an dlc Hand geben zu körnln, »st cß ^üsischtnswrnh, doß d»e Elüsel.der der Aue, jttllungk - GeZenstätide :n drsi tlforderlichcn 620 doppelt ausgefertigten Verzeichnissen derselben — Erstens, die blonderen Eigenschaften ih« rer Erzeugnisse ausdrücklich anführen, als zum Beispiel, Neuheit oder Vervollkommnung des Gewerbes; bel gefärbten oder gedruckten Waaren gibt dasselbe von der Farbe und der Zeich» nung, Haltbarkeit der Farben; neue oder verbesserte Stoffe zu den Geweben oder Farben, welche das Erzeugnlß verbessern, verschönern oder wohlfeiler machen, oder auch den auslan« dlschen Gtoff durch einen einheimischen ersetzen; bei Maschinen, die neuen Erfindungen oder Verbesserungen und die daraus hervorgehende ZNützlichkett derselben, und so durch alle Gat, tungen von Erzeugnissen; dte besonderen Vor, züge oder Eigenthümlichkeiten eines jeden dec« selben, wofern sie nicht von selbst in die Augen sprmgen, angeben. — Zweitens, wird es für die Aussteller von Nutzen seun, wenn sie die Aeicungs-Commisston in den Gtand setzen, über den Umfang ihrer Erzeugung Auskünfte gtben zu können, und zugleich anzeigen, ob sie außer »hrem Wohnorte noch irgend in ewer Stadt der Monarchie Absatzniederlagen halten. — Drittens, wünscht die Commission, daß »n den zu übergebenden Verzeichnissen bel jedem Artikel der Preis derselben angesetzt wer« de; im Falle jedoch dieses aus besondern Ur-sa-bvn mchl beliebig wäre, so ist wenigstens der Werch dcr eingesendeten Gegenstände im Gan« z?n anzugeben, damit man denselben b?i der Versicherung vor Feuersgefahr in Anschlag hrmgen könne. Der jedem einzelnen Artikel bngesetzte Preis wird auf Verlangen geheim gehalten. — Die mit der Leitung der össerulii Hen Fabrifs,Producten«AuSstellung beauftragte Commission hat ferner ihr besonderes Au< genmerk darauf gerichtet, daß den Fabrik^/ Manufaktur - und Gewerbsbesiyern der ge-sammten Monarchie, welche an dlr Ausstellung wie dcr Hand-lungkaqent ^citeiberger zur Ecthelluiig von Aufschlüssen und zur Besorgung der vorläufigen Anzei.'/n, ebenfalls ohne Entgell», den auswä standee nah Wien, und von da wieder zurück, bluß gegen Vergütung der wirklich ausgeleg«, ten Frachten, zu übelnehmen. — In Wolfsberg haben die Handelsleute, Alois Offner, zuqlelch Gewerk, Joseph Peiner, ThomaS Hakhofer und Georg Mlchunko zur unentgeltlichen Uebersendung einkommender Ge-wnbsproducte für die Industrial, Ausstellung, so wie d5, nach den Bestimmungen des allerhöchsten Patentes vom2i. März »816, gegen neue mit Fünf vom Hundert in Con-ventions-Münzc verzinsliche Staatsschulover-schrelbungcn umgewechselt werden. — Lalbach am lo. Juli i835. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Lande ^Gouverneur. kar! Hjraf zu Welsperg, R a iten a u und Primör, k. k. Hofrath. Zeno Graf v. Saurau, k. k. Gubernlalralh. Z zo2l. (2) Nr. 15980. Concurs - Verlautbarung. Allerhöchst Seine Majestät haben laut herabgelangten hohen Hofkanzlei-Decretes vom 5 d. M., Zahl 17194, mit allerhöchster Entschließung vom 27. Juni d. I. anzuordnen geruhet/ daß zur künftigen Verwaltung desheim-gesagtcn Bezirkes Auersperg, im Neustädtler Kreise, ein eigenes l. f. provisorisches Bczirks-Commissariat dritter Classe aufgestellet werde. — Bei dlcscm l. f. Bezu ks ^ Commlssa,iatc sol» len angestellt wcrdel^: Eil^ Bezirks.Coinmiffar, zugleich Be^irksrichter, mit einer jährlichen Gratification von 60a st./ freier Wohnung, einem Reisepauschale von 200 st./ und einem Kanz-leipauschale von 200 st. — Ein Steue.rcinnch-mer, welcher zugleich die Stelle cines Actuals zu versehen hat, mit einer jährlichen Gratification von 5oo st. — Eil: Amtsschreiber mit ei. ner jährlichen Gratification von Zoo st., —und ein Amtsdicner mit einer jährlichen Gratification von ,44 st. — Bemerkt wird: 2) Daß alle diese Dienststellen nur provisorisch sind, so zwar, daß deren Verleihung den damit bethcil-ten Individuen keine Ansprüche auf definitive Anstellung und späterhin auf Pension, i-u^co nv6 Provision verschafft. — d) Daß alle Iei ne, welche um die eine oder die andere dieser Stellen werben wollen, ihre gehörig documen-lirten Bcwerbungsgesuche unmittelbar an das k. k. Krelsamt in Neustadt! und zwar längst bis zum »5. des k. M. August einzusenden haben. — 0) Daß die» jcnigen Bewerber, welche bereits in einer öffentlichen Bcoienstung stehen, die Competcnz-Gcsuche rechtzeitig durch lhre vorgesetzten Be-» Horden an daS k. k. Kreisaml zu Neustadt! gelangen zu lassen haben. — ^ der Stifiung Thcil nchmcn, wenn sich letztere fre,willig herbeilassen, ihre Kinder m der katholischen Religion erziehen zu lassen. Ferner dürfen die Kinder nicht unter 7 und nicht über 14 Jahre alt seyn, und es haben jene hierunter den Vorzug, welche von den Aellern verwaist, ganz arm und verlassen sind, ,,dann durch eine gute Bildunssähigkcit lind Ge--fundhcit sich auszeichnen. — Nebstdem wird 'bemerkt, daß nach dem Willen des Stifters taubstumme Kinder männlichen Geschlechts vorzüglich zu berücksichtigen sind. — Uebrigens dars der auf die Stiftung Anspruch machende nicht stumpf- oder blödsinnig scyn, und außer der Taubhelt keine körperlichen Gebrechen an sich haben. — Aeltern und Vormünder, welche sich für ihre Kinder oder Pflegebefohlenen um eines dieser Stipendien bewerben wollen, -werden mit Bezug auf die hierämllichm ssi,nd-machungen bom iy. September ,828/ Z. 20171, und 7. April i8Z2, Z. 606), aufgefordert, ihre Gesuche, welche zur Nachweisung obiger Eigenschaften mit dem Taufscheine, dem Im-pfungs < und Armuths-Zeugnisse, dann dcm vom Districtsphysiker auszustellenden, vom Ortspfarrer mttzufcrtigenden Zeugnisse über die Gesundheit und Unterrichtsfählgkeit des Klndes documentirt seyn muß, durch chre Bc-zicksobrigfcit und das vorgesetzte Kreisamt b:s' zum II. August l. I. an d,e Landesstcllc oovzu! auf 96) fi. lä kr. C. M.; il.l I)) auf )65 fi. 2^ kr. <5. M.; uä c) auf 74 ft. 2 l kr, C. M. — Im Bezirke Sann» egg: u) Brücken und Canäle. — l>) Skcrp-mauern. — c) Geländer. — Die Profcssio« nisten- Arbeiten, Materialien, Fuhren und Handlanger sind veranschlagt: l,cl ll) auf/,5,^ si. 55 i)2 kr. C. M.; !..l l,) auf^ss. 11 !^2 kr. C. M.; «d c) auf 96 st. 45 kr. E. M. - Die Llcitalion über diese Herstellungen wird von den betreffenden Bezirksobrigkellen, nämlich: Schönstein, Neukloster und Sannegg in ihren Amtskanzlelcn, und zwar von jeder für die in ihrem Bezirke herzustellenden Objecte, zu Schönstem am 3., zu Ncuklostcr am 4., und zu Sann« egg am 5. August d. I., Vormittags von 9 bis 12 Uhr abgehalten werden. — In jedem Bezirke werden zuerst die oben specifizirten Ob, jccte einzeln ausgerufen, sodann werden jämmt-liche Herstellung?,, nach Zujammenzlehung der Mindestbothe vereint zum Ausruf gebracht. — Die Fuhren und Handlanger werden gleichfalls in die ^icltation einbezogcn. — Dte we,s tern wesentlichen Bcdingnisse sind: 1) Daß die Ueberlassung der Herstellungen an den Min» destbiethcr, wenn der Anboth unter dem Aus-rusöprclsc ist, als genehmiget anzusehen, sohm die Herstellung sogleich nach der Limitation zu beginnen, und noch im Laufe dieses Jahres zur günstigen Zeit plangemäß und solid zu vollenden sey. — 2) Daß jeder Licitant in 0^0 dcs Ausruftpreises vor der Li-citation entweder baar oder ni öffentlichen Schuldbriefen nach dem bestehenden Eourse als Vadium zli erlege»:, oder dilrH eine rechtster-blndilchcHaftungscrklärung ncrmalmäßig sicher 623 zu stellen habe, und daß dieses Vadium für den Ersteher als Caution, welche er wegen richtiger Erfüllung der contractmaßigen Verbindlichkeiten für die Dauer von drei Jahren vom Tage der durch den k. k. Krcismgcnieur gepfiogenen Revision der vollendeten Herstellungen an gerechnet, zu leisten hat, zu gelten habe. — Z) Daß sich der Ersteher für dieses Jahr mit zwci Dritteln des Mlndestbuchcs begnügen »nüssc, und daß ihm das letzte Drittel erst mtt Ende Juli i3)6 zugesichert werde, wenn die übernommene Herstellung vom k. k. Kreisingenicur bei der Rco sion als solid und planinaßlg anerkannt wird. — Unternehmnngsluftlge werden zur Uebernahme dicser Herstellungen elng?ladm. — K. zf. Kreisamt Cllll am »ü. Juli !655. Stavt« unV lanvrechtliche Verli,utvarllngen7 Z. 1017. (Z) Nr. 6c>l5. Von dein k. k. Stadt - und Landrcchte in Kram wird bekannt gemacht: Es sei über Ansuchen des Franz l'^^Iinli. nn eigenen Namen, und als gesetzlichen Vertreters seiner min« dcrjähriqcn Kinder, dann dcs I^i-. I. Albert I^iläcillill ^, als erklärten Erben, zur Erfor« schung der Schuldenlast nach der am Zi. Mai l. I. allhier verstorbenen Antonia ?u8c)^U^ dle Tagsatzung auf den 17. August l. I., Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. 5. ^tadt-und Landrechte bestimmet worden, bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Anspruch zu ficNen vermeinen, solchen so gewiß anmelden und recktsgeltend darthun sollen, widrigens sie die Folgen des §. 614 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach den 14. Juli i855. vermischte ^erlautbaruttgen. Z. 1006. (3) Just. Nl. ,024. G d i c t. Von dem Bezirssgelichte Weixelbera wird lzicmit tund gemacht: OK sei über oaS Gesuch der Helena Acdlin durch Dr. Baumgarcen, wegen schuldigen 22 st. 2, kr. (Z. M. nedst Huperelpen« sen, in tie executive Versteigerung der, der t>c» lena Puch von Perou gehörigen, auf 6 st. 5o tr. geschaßten Kleidungsstücke gewiNiget, zu diescm Bchufe drei Tagfahlten, als: auf den »7. Anguss, l. und Z4. September tü35, jederzeit Bornnttags lo Udr, in 1'<'co Perou mit dem Anhange be-silmmt, daß, faNö bei ter ersscn oder zweiten ^eilbietung ein od«r oer andere Gegenstand nicht um oder über den Schähungsnerlb, bei der dlic^ ten auch unter demselben hintangegeben werten NÜldt. Die Kaufiustigen wtldln zur iahlllichen El> scbeinung mit dem Beisaye in Kenntniß gesetzt, daß jeder Gegenstand sogleich bezahlt werden müsse. Bezirksgericht Weirelberg den 10. Juli »L35. Z. 1025. (2) Literarische - und Kunst-Anzeige. Be» Neoy. Waternolli. Inhaber einer Buch-, Kunst-, Musikalten- und Land-karten-Handlung, auch einer öffentl. Leihbiblio» thck in Laibach am Hauptplatze, sind nebst allen sonstigen erlaubten aus - und in-ländlschen literanschen Nova/s, soeben angelangt : Thielen, neuesse Erzählungen und Novel« len. 2 Bande. Wien, brosch. 2 ft. 3o kr. Pfennig-Encyclopädie der Anatomie. 1. Llef. mtt 4 Kupfern. Leipzig, 27 kr. Ein sehr schönes lithographisches Blatt, vorstellend die Erbhuldigung in Wien am lH. Juni »835, schwarz 2 fi., colorirt 5 ft. Porträts Sr. Majestät des Kaisers und I. M. der Kaiserinn, schwarz und colorirt in verschiedenen Formaten und Preisen. Knecht, allgemeiner musikalischer Katechismus. Wien, br. i fi. Strauß, Gedankenstriche, Walzer für das 1'il»n0-^ol>l.L, vierhändig 1 fi., zweihändig ^ 45 kr. Taffoll'sche Schreibtinte, Waschmerktinte, Darm » und übersponncne Guitarre» und Vlolin« Saiten, I^0l l,e- ?ii»no-Stahl-Sal5 ten, gute Mahler», Selchen» und Schrelb-Materialien. Trauer-Bnefpapiere uud Cou--verte, auch schwarze Oblaten und Siegellack. Ein neuer vollständiger Catalog über die auszulc i h enden Werke, systematisch geordnet »n ,o Rubriken, worunter auch Bücher in italienischer, französlscher,eng« lischer und slavischer Sprache, ist unter der Presse, und wird hoffentlich dem billi'g-denkenden Lesepublicum in Hinsicht der Wahl und Zahl der Bande, so wie der Bedingungen entsprechen. Z. 1O23. (2) Anzeige. Zur Chyrurgte wird ein Lehrling aufgenommen. Auskunft hierüber ertheilt der Wund- und Ge-burts-Arzt Christoph Matcrnne in feiner chyrurgischen Qfftcin, Spitals-gasse Nr. 272. 3. 996. (3) - 62/, - Man hat das Glück zwar immer gern, Doch das am liebsten/ das nicht fern. H n n n t l i ^ ß u n H. der ersten zur Ziehung kommenden großen Lotterie der Nerrseh aftU n n t s rh n tz. Dinstag am 22. September dieses Jahres, Gewinn 275,l)09 Gulden. 1"" Hauptti-ellei', Gulden 200,000 Wien. Währ. 2" Haupttreffer ...... fi. 20,000 ^ 3"' Haupttreffer . . . . - . ,. 10,000 " H" Haupttreffer...... ., 5,000 5«° Haupttreffer...... « 2,000 10 Tlreffer li fl. 5ao...... « 5,000 und viele andere Treffer von fi. 200/ IM», ^ 5», Z, 2» u. s. w,, im Betrage von ft. 33,000 W. W. Das Los kostet 5 Gulden Conv. Münze. Am obigen Tage schüttet die Glücksgöttinn ihr unerschöpfliches Füllhorn verschwenderisch über einen Theil Derjenigen aus, welche ihr noch vertrauen, und wenig wagen, um viel zu gewinnen. Wien, am 21. Juli i3)5. Untere Bräunerstraße Nr. 1126, 2len Stack. Lose, so wie auch Compagnie-Spiel-Acticn hierauf sind zu haben in Laibach^ beim Unterzeichneten um den Original-Preis, wie ihn obige Herren Ausspieler für den Verkauf im Großen bestimmt haben. Ioh. Ev. Wutscher. 625 GsUbernial - Verlautbarungen. Z. 1041. (l) Nr. l^332. surrende des k. k. illlrischen Guberniums zu ^ a i b a ch. — Dle beschränkte Einfuhr von Zündhütchen lft durch dle hlcrortige surrende vom 3a. Apr»l l. I-, Zahl 33'29, nicht aufge» hoben. — In dkm Verzeichnisse, welches mil dem hierortigen Elrculare vom 3c>. April d. I., Zahl 6629, über d»e nach den h^hen Hofkam, mer,Decreten vom 17. April und 23. Marz d. I., Zahl 16915 und l, l 17, beschlossenen Aen» derungen ln dem allgemeinen Zolltariffe zur öffentlichen Kenntniß gebracht wurde, erscheint 5>il, Pofi-Nr. 21 derElngangsjollsatz von Zündhütchen nicht unterstrichen, w»e es nach dem §. 5 der Vorcrmnerung zu drm allgemeinen Zolllarlffe vom Jahre 1829 für d«e nicht zum Handel, sondern nur zum Prwat^ebrauche m>c besonderer Bewill'gurig einzuführenden Art«< ktl bestimmt worden »st. - Da dieß dle Mei^ nung begründen könnte, daß nunmehr dieEln» fuhr des gedachten Artikels aull dem Aublan» de gegen Entrichtung des neuen Zollsatzes unbeschrankt se«, so wird zur Vermeidung möglicher Mißgriffe hiermit nachträglich bekannt gemacht, daß durch die Bekanntmachung vom 2o. Apr,! l. I., Z. 3L29, d,e früher beschränkte Emfuhr von Zündhütchen nichc aufgehoben wurde. — Valbach den ll. Iul» i635. Joseph Camillo Freiherr v. Schmwburg, !landes'G^uoerneur. Carl Graf zu Welsperg, Raitenau UNd Prlmör, k. k. Hofrath. Anton Stelzich, t, k. Gubertnalraih. Z. io3/i. (») Nr. lol.Mt. G. V. Kllndmachung der versieigerungsweisen Feilblethung der im Laibachcr Kreise ni Krain liegendm Neligions-fondshevrsch^ft Michelssettcn und des Neligiol,s< fondsgutes Bischoflack. — In Folge hohcn Hofkammcr - Präsidial l Erlasses vom 9. April l- I., Zahl 2l2olps)-i wird die kramcrische Nc-llgionsfondsherrschaft Michclstetten und das fraincrische Rcligionsfondsgut Blschoflack am 27. October iL35 um 10 Uhr Vormittags im Eubcrnial« Rathssaale zu Laiback, im Wcge der öffentlichen Versteigerung ausgebothen rvcr-dcn, und zwar in der Art, daß zuerst jede dieser zwc> Realitäten abgesondert, dann am Schlüsse beide vereint werden ausgerufen werden. — Tic Bestandtheile, Nutzungen und der Aus- rufspreis dieser zwei Realitäten sind nachs stehende: ^. Herrschaft Michelstetten. — l. An Gedätiden. — l) Das 3 1^, Meilen von ^aiback entfernte, zwei Stockwerke hohe Schloßgcbäude. 2) Die Hornviehstal-lung. I)Der Pfcrdcstall. — U. An Wirthschaft sg r ü n d en. — Gartens Joch yyH QuadratlFllaftcr, Wiesen itt Joch 5^9 Qua-drat'Klafter. Erstere sind dermal um jährliche 28 fi. ^1 kr., Letztere aber um 246 fi. 22 kr. M. M. verpachtet. — III. An Waldungen. — D«e herrschaftlichen Waldungen enthalten in sechs Abtheilungen ein Gesammtfiä-chcnmaß von /><)5 Joch /,Zc> Quadrat-Klafter. — IV. An I ag dbar kei te n. — Die niedere Iagdgcrechtsame in den Pfarren Michelstetten und St. Georgen ,m Felde, dann in der halben Pfarr Iirklach. Der dermalige jährliche Pachtscklllmg beträgt ^7 fi. — V. An gehenden. — Diese Herrschaft besitzt an Garbcnzchendcn: In der Pfarr Mlchel, stetten den ganzen Zchend auf denvertheilten Domimcalgründen dann auf den Rusticate felocrn dcr Dörfer Tratta, Ädcrgas, Michel-stetten und Obcrfelo. — In der Pfarr St. Georgen den ganzen Zchcnd von 54 Huben und mehreren emzclnm Aeckern in sechs Ortschaften und den Iligendzehend im Dorfe Hrastje. — In der Pfarr Zirklach den ganzm Zehend von 128 ganzen, 3 halben und emer Zweidrmelhubc, dann mehreren einzelnen Aeckern in »^ Ortschaften und i^3 Zchcnd von 3 Huben im Dorfe Gline. — In der Pfarr E 0 mmenda St. Peterden Drit-tel^chend von 2c» 1^2 Huben im Dorfe sut^.'i-clollt». — Die sämmtlichen Zehende sind gc^ genwärtig um jährliche 2212 ft. i9 kr. M. Mc verpachtet. — Vl. A n U rba rialge ld ^ und Naturalgaben, dann Leistungen. — Die zu dieser Herrschaft gehörigen Unterthanen sind in 22 Pfarren, 5 Localien und 103 Dörfern zerstreut, besitzen 467 steuerbare Huben und 34 Dominicalrcalitäten und haden jähr» lich zu entrichten: 1) An unveränderlichen Hcr-rengaben nach Abzug des Fünftels 4^5 F, 10 kr., an Erbpachtzins, welcher ohne Abzug des Fünftels entrichtet wird, 5o fi. 20 kr.; so» Mit jährlich in M. M. /^53 ft. 3o kr. — 2) An Zinsgetreide nach Abzug des Fünftels : Wcitzcn 3io 8<äo Mctzcn, Korn und Hlrs 3c>6 2/z^o Mctzcn, Haber 6/l/, 20 3M Vier» zigstel Metzens dmm ohne Abzug des Fünftels.-Korn H Mctzcn, Gerste 20 Metzcn, Haber 232 2^/i0 Mctzcn. — 3) An Holz hat von zcr- (Z. Amts-Blatt Nr. 92. d. 1. August iL55.) 626 fleckten Domimcalwaldungen jährlich ohne Abzug des Fünftels 41 6»^Ü4 Nied. Oester. Klaf-lcr weichen, uno i3 Nled. Oester. Klftr. harten Scheiterholzes einzugehen. — 4) An Kleinrechten : Schafe 53, Lämmer 4y, Kitze 2, Kapauner H, Hühner Z)g)^, Hühin'l 2c>55 ^2, Eyer 8Z73 3.!4 Stücke, Schonen 2 Pfund. — Von dieser Klemrechtcn - Schllldigkelt kommt ein Fünftel in Abzug, mit dcsscn Berücksichtigung selche gegenwärtig widerruflich um jährliche 34y ss. 33 3.l4 kr. M. M. abgelöst wird. — 5) Robot besteht be» der Herrschaft keine; da» gegen sind die Unterthanen nach dem Nobot-Abolitionscontracte verbunden, bei vorfallen-dcn Baulichkeilen und auch in andern Fällcn dlc erforderlichen Handlanger und Fuhren gegen einen bestimmten Lohn zu stellen. — 6) An Amtstaxen, und zwar an Umschrelbgcld, nach der Größe der Buchung, von 4 ft, Jo bis auf 3ä, kr. nebst den gesetzlichen Glundbuchsta, xcn. — VII. An Patronats- und Vogte: rechten. — Der Herrschaft Michelstetten steht das Patronats- und Vogteirccht, i) über dlc Pfarrkirche U. L. F. zu Michelstetrcn sammt t Filialskirche; 2) über die Pfarrkirche zu St. Georgen un Felde mit 9 Fllialkirchen; 5) über die Pfarrkirche U. i. F. m Znklach sammt i3 Filialkircheli und einer Locallc; 4) über dasSmo-lctlschiD'edellaklsche Beneficlum zu St. Georgen Und über das Beneficium und die Kirche zu Ol« schcuk, zu.— Herrschaftliche Lasten, il) An Landcsfürstllchen Steuern von den eigen, thümlichcnund von den emphlteutisch vertheilten Dominicalgründen 207 st. 5) kr. — ^) Zehcnd-rcluition dem Gute Steinbüchel 6 st. 20 kr. — c) Dem Pfarrer in Zirklach an Vogteirobot-Relmtlon 19 fl 3l kr. — ch Der Hcr-schaft Flodnig an Forstrecht 6 kr. — An Na tu, ralgaben. — Der Herrschaft Flödnig an Forsihaber jährlich nach Abzug des Fünftels 2 Mehcn Z5 ä^5 Maß. — Den Herren ssa-plänen zu Zirklach an Eollcctur 2 Mctzen Weiz« zcn, 2 Metzen Korn und Hlrs, dann 1 1^2 Melden Haber. — Dem Pfarrmeßner zu Zirk-lach 1 Mctzen Weitzen, 1 Metzen Kurn und Hirs. — Der Stadt Krainburg Brücken« mauth von der Kankerbrücke 3^ Metzen Heide und Zl/^ Meycn Haber. — Dem Mcßner der Filialklrche St. Margarethen bei Mlchelstetten 1 Metzen Heiden. -» An Stiftungen und frommen Gaben. — Zur Filialkir, che St. Ambrosi 2 ft. 3a l)2 kr. — An Un-te r t h a nsen tg än g e n. — Von den Kcu« schcngründen Urb. Vr. 22 el. 23 jährlich nach Abzug des Fünftels 2 ,fi. ^5 kr. — Auf Schulen und Pfarreien hat die Herrschaft bcl vorfallenden Kirchen-, Pfarrhof-und ^chulbaulichkclten als Patron und Domlmuin d,e gesetzlichen Eoncurrcnzbeiträgc zu leisten. — Der Allsrufs'fticis für duso Rcligionsfonds-herrschaft ist auf 16^,000 si. /^5 kr., sage: Einmalhundert S e ch z l g Vier Tausend Gulden /,5 kr. M, M, bestimmt. — Z. Gut Bischoflack. — Die zu diesem Gute gehörigen Unterthanen besitzen 8« 11), 2 Hübcn und 3 Dominlcal-Nealltäten, sind in Oberkiain in den Bezirken Krainburg, Umgebung Laibachs. Lack, Mmkendorf, Flödnig, Kreutberg, Egg ob Potpctsch, dann Ponovitsch zerstreut, und haben zu entrichten: I. An Dominical- Nutzungen. — i) An Gcldgabcn: — An obrigkeitlichem ZmS 23y ss. 20 kr. — An recttfizinem Nobotgeld 2/5 fl. 53 3)4 kr. — An Wcinfahrtgeld 56 ss. 19 2^ kr. — An nachträglich pactntem )ic« botgcld 75 st. l» kr. — An Hausgrundzins ,52 st. 20 kr. — An Dominicalgabe 1 st. 22 2^ä kr. — An Schutzgcld von neu erbaue ten Häusern 6 ft. 12 kr.; — zusammen 608 ft. ^3 A/, kr., woran gegenwärtig über Abzug deS entfallende!, 20 0)0 Nachlasses vr i6l ft. iä 3)4 kr. nur 646 ss. 5g kr. eingehen. — 2) A n Zi ns g e tr e id e. — Nach berechnetem Abschlage des Fünftel-Nachlasses: — Wnz> zcn 16 Motzen 36 /,ntel; Korn 22 Mctzci, 9 ^otel, Hirse 26 Metzen ^2 ^otel; Gerste »4 5^3 ^0tel, Helden 1^ 5M ^otel; Habec ic>3 Metzen 12 Hotel; Hirsbrein l Metzcn i9 2^ä äotel; Erbpachtzinsweitzen, bei welchem der Fünftelabzug Nicht Statt findet, c) Metzen !7 3.l4 äotel. — 3) An Kleinrecht/n. — Schotten-Schüsseln 11 >Vtück; Hühner 5g Stück; Hühnel 384 'Btück; Eyer 1615 Stück; Spinnhaar 7 Pfund; Käse ä Pfund. — Hieoon kommt em Fünftel dermal in Abzug. — Uebrlgens werden die Kleinrcchte gegenwartig mit Rücksicht auf diesen Fünftel «Nachlaß widerruflich um jährliche 53 fl. 1 3)4 kr, abgelöst. — 4) An Amtstaxen. — 2) An Umsch rel bg e ld: Von eincc ganzen Hübe 4 fl. 3a kr. — Von einer Hal' ben Hubc 2 ft. i5 kr. — Von einer Vicrtcl-Hubc 1 fl. 7 2)4 kr. ^. Von einer Drittel» Hübe 1 ft. 3c> kr. — Von einer !)5, 1)6 oder N3 Hübe 34 kr. — Von einem rectifizirten Äcker oder Garten n ,)3 kr. — Von einer Keusche 34 kr. — Von jedem Dominical-Urt bars-Nr. 34 kr — d) A n G e w a hr b.ri e fs ' taxen: — Von einer ganzen halben, Drit: t?l- oder Viertcl-Hude 4 ft. Zo kr. — Von 627 I.I5, «.<6 oder i^3 Hübe 2 st. -- Von einem rectisizirten Ackcroder Garten 3/> kr. — Von einer Kcllsche 2 st. — Von jedem Domnucal-Urbars-Nr. 2 st. — c) Än Gru ndbllchs-Zaxen: — Nach Vorschrift des allerhöch« ftcn Grundbuchs - Patentes für Krain. — II. ?l n Getreid , Zehenden. — In der P f a r r M 0 rautsch. — l) D cr gau.-ze Zehcnd von 3 2^3 Huben in der Gemein, de Petsch. — In dcr Pfarr St. Ge 0 re gen vor Krain bürg. — 2) Der ganze Zehcnd von 1(1 Hüben in der Gemeinde Hül-bcn. — In der Pfarr Pöllalid, im Bezirke Lack. — 3) Der 2)3 Zchcnd von i3 Hüben ,n der Gemeinde Zarz. »—In der Pfarr Poll a na, :m Bezirke Lack. H) Der ganze Zehcnd von 9 2.l3 Hüben und 2 Aeckcrn in der Gemeinde n Kono^n. — In der Pfarr Altcnlack, Bezirke Lack. — 5) Der ganze Zehend von 3 Hüben in der Gemeinde heil. Geist. — In der Pfarr Sairach, Bezirk Idrla. — 6) Der ganze Zehcnd von 2l Hüben in Kle-mobcrg. — 7) Der ganze Zchcnd von 17 Hüben in Sairach, und der Drittelzehend von ci» ncr Hude daselbst. — 8) Der Zwcidrittel-Zehcnd von 8 Hüben in der Gegend Konta« fcl. 9) Der ganze Zchend von ü i^3 Hüben ln der Gegend Sabaihbcrg. — ^c») Der ganze Zehcnd in der Gebirgsgegend St. Barbara und St. Oswald von i/l Hüben und i Acker. — 11) Der ganze Zehend von 7 Hüben in der Gegend Gabersberg. — Diese sämmtlichen Zehcnde sind widerrustich um jährliche 727 st. ^3 2^4 kr. M. M. verpachtet. — Herrschaftliche Lasten. — An Grundsteuer von emphttcunsch überlassenen Gründen dermal 5, st. 19 Hä kr. — Der Ausrufsvrcls dieses Ncligivnsfondsgutes ist auf 29,778 st. 25 kr. C. M./ d. i. Zwanzig Neuntausend Siebenhundert und Siebenzig Acht Gulden 25Krcu, zcr E. M. bestimmt. — Als Käufer wird Je» dcrmann zugelassen, der hicrlandes zum Besitze von Realitäten geeignet ist. Denjenigen christ» lichen Käufern, welche diese Herrschaft unmit« tclbar von der k. k. Staatsgüter-Veraußerungs-Eomnnffion an sich bringen und zum Besitze landtäfiichcr Güter nicht geeignet sind, kommt die Allerhöchst bewilligte Nachsicht der Landla-fclfähigkclt und die damit verbundene Befreiung von Entrichtung der doppelten Gülte in Hin« sicht dieser Herrschaft für die Person der Käufer und ihre in gerader Linie absiammendcn Lnbcscrben zu Statten. — Wer an dcr Vcr» sicigcrung The»! nehmen wlll, hat als Kaution den zehnten Thcil des Ausrufspreiscs bei der Vcrsteigerut,gs-Eommlsslon dar zu erlegen, oder eine vom k. k. Fisealamte geprüfte und bewahrt befundene fioeljussorische Sicherstcllung beizu« bringen. — Wer für einen Dritten einen An» both machen will, ist schuldig, sich vorher mit der Gewalt und Vollmacht scines Committcn« ten auszuweisen. — Dcr Käufer hat für die Herrschaft Michclstetten ein Drittel, für das Gut Blschostack — insofernc es unter 5o,ooc» Gulden ve>kauft wird — die Hälfte, für beide Ncalltäten zusammen aber ein Drittel des Kauf« schillings vier Wochen nach erfolgter höchster Bestätigung des Verkaufactes und noch vor dcr Uebergabe der Herrschaft zu berichtigen, die übrigen zwel Dmtel oder Hälfte kann er gegen dem, daß sie auf dcr erkauften Herrschaft in erster Priorität versichert und Mit fünf vom Hundcrt in Conv. Münze verzinset werden, in fünf gleichen jährlichen Ratenzahlungen abtra, gen. — Die übrigen VerkaufSkedingnifsc, der Capitalsanschlag und die nähere Beschreibung der Herrschaft mit ihren Bestandtheilen können bei dieser Staalsgüter-Verstcigerungs Commls« sion eingesehen werden. Auch lst es jedem Kauflustigen unbenommen, alle Bestandtheile der Herrschaft selbst in Augenschein zu nehmen. ^« Von der k. k. illyrischen Staatsgütcr-Verau-ßerungs' provinzial-Commission. Laibach den 21. Juli i335. Joseph Camillo Freiherr v. Schmidburg, Gouverneur. Nemtltchr Verlautbarungen. Z. lo37. (i) Nr. ,203^1911. V. Concurs- Verlautbarung. Nachdem durch den erfolgten Tod des provisorischen Controllers und Sieuereinneh, mers, Joseph Perwein, zu Arnoldstein m Karn-ten, d»e Eontrollors: und Steuereinnehmers^ stelle an den vereinten Fondsgütern daselbst in Erledigung gekommen ist, so wird nun zur pro, vlsorischen Besetzung derselben der Concurs bis Ende August l. I. ausgeschrieben. — Es haben demnach diejenigen, welche sich um diele provisorische Bedienflung, mit welcher e»njahr, licher Gehalt von Vierhundert fünfzig Gulden, ein Deputat jahrlicher 10 Klafter harten Brennholzes und dcr Genuß der freien Wohnung verbunden ist, zu de« wcrbcn wünschen, «hre qehöria instruirtcn Gesuche mlt genauer Nachwrlsung des Lebensal-trre, des Etandes, der allenfalls zurückgelegn ten Studlcn/ der Kenntniß der deutschen, kral» s>cr»schln oder rvmdlschen Sprache, so rrze der 628 landamtirung und Rechnung-Manipulation auf Staatsgütern, der blsh,rbegleltet?n Olenfl» Posten und dabei erworbenen Verdienste vrs unbescholtenen Lebenswandels deß Vlttssellers, und der Fähigkeit zur unverwcilscn 1ie,<1ung einer baren oder sideijussurlschen Dlenl1-3aullon pr. ^5c> ft. E. M., »m vorgeschricbcnen Dienstwege de, der k. k. sameral» Beznks« Veiwallung in Klagenfurt elnzurelchen, und gleichzeitig an« zuzeigen, ob und m welchem Grade dieselben m«t «lnem Amts > Individuum der vereinten Fondsgüter, Verwaltung »n Arnoldste36."(I)° Nr. 9ö23)V1Il/ Kundmachung. Die f. k. Cameral-Bezirks'Verwaltung Laibach bringt zur öffentlichen Kenntniß, daß für den Wegmauthbezug an der Station Sal-loch für das Verwaltungsiahr i636, oder für die Verwaltungsjahre iÜ36, igZ/ el. »Y38, die zweite versteigerui^gswelse Verpachtui^g am 8. August l835, Vormittags von 9 bis l2 Uhr, in lhrem Amtsgebaude am ^»chulplaye Nr. 297/ auf dem Grunde der in der all» gemeinen Kundmachung der Wcgmauthverpach-tungen vom 2Z. Juni l I., Nr. 9913)239) W., enthaltenen Bestimmungen abgehalten / und zum Ausrufsprelse für ein Jahr der Netrag von Sechshundert ein und achtzig Gulden M. M. werde angenommen werden. — Hie« zu werden die Pachclustigen mit dem Beisätze eingeladen, daß die Licltationsdcdingnisie hier« amts eingesehen werden können. — K. K. Eame» ral-Bezirks»Verwaltung Laibach am 26. Juli ,835. 3. ioäo. (l) Nr. 97I/M. Straferkenntniß. Von der k. k. Camera! Bezirks-Verwal« tung in Laibach wird wider d>e angebliche Maria Schmderschitsch aus St. Ve»t, im Bez»rke Treffen, folgelides Erkenntniß gefallt. —Nachdem dieselbe am 2. September i33^, m der Gegend von Maunitz mit nachbenannten, als auslandisch erkannten, und auf 4 si. /;3 kr. bewcrtheten Waaren, als: 7 Wiener Ellen Maddropolan, /, Wiener Ellen rothen Cam» bridge, ! ,)2 Wiener Ellen Perkai, Z5 Wiener Ellen ordinal Spitzcn und !)2 Pfund Kaffee betreten worden lst ^ so werden in Ge» mä'^heit der tz§. 2, i3 , 65, 90 und ic»2 der allgemeilien Zollordnung vom 2. Iännel ,766, die obigen, mit Bollete des hiesigen k. k. Hauptzollamts, äclo. 10. October ,63/», Nr. 235, ln Beschlag genommenen Waarcn in Verfall gesprochen, lind die angebliche Ma< ria Schtndcrschitsch nebst dem noch zum Erläge der entfallenden doppelten Waarenwerthsstrafe pr. neun Gulden H6 kr. hiermit vcrurthellt. — Da weder der wahre Nilfcnt-haltsortdes beider Betrctung sich Maria Schm-derschllsch genannten Individuums, noch dlescs letztere selbst ausfindig gemacht werden konnte, so wird dasselbe hermit öffentlich aufgefordert, binnen dre» Monaten, von der letzten Einschaltung dieses Erkenntnisses m die Zeltungsblat-ter gerechnet, an die k. k. Cameral'Bczirks-Verwaltung entweder im Gnadenwege zu recuri-ren, oder die löbliche k. k. illyrische Kammcr-procuratur in laibach k^ci dem löblichen k. k. krai» nerischen Stadt - und Landvcchte mittelst der Aufforderuiigsklage zu belangen, wldrigens das obige Erkenntniß in Rechtskraft erwachsen wird. — Hierbei wird der angeblichen Maria Schmdcrschilsch noch bedcltttt, daß der von ihr auf Rechnung der verwirkten Geldstrafe erlegte Betrag pr. drei Gulden, bei dcm hier, ortigen k. k. Hauptzollamte einstweilen aä Doz)Q5Nunl genommen wurde. — Ncdrigcns wiry die angebliche Maria Schmdcrschitsch für alle durch ihre Gestftübertrcttmgcn dem Gefalle verursachten Auslagen, in so weit nur immer ihr Vermögen zureichen wird, ersahpsuchtig erklärt. — Laibach am 23. Juli i335. Z. 1039. (l) Nr. 9966. VIII. Kundmachung. Mit Beziehung auf die allgemeine Kund« machulig der wohllöblichen k. k. Eamcral-Ge, fallen - Verwaltung vom 23. Jum i835, Nr. 991H2293 VV.) wlrd für den Weg-und Brü, ckenmauth-Vezug an der Station Zwischen» wassern für das Verwaltungsjahr i836, oder für die Verwaltunaaiabre lgZ6, ,«3/ und 1936, am 12. Augufi l835, Vormittags von 9 bis 12 Uhr eme zweite Pachtoerstc'gerung »n der Amtskanzle» der k. k. Eameral«Bezirks« Verwaltung zu ?a»bach am Schulvlatze Nr. 297 abgehalten, und zum Aliilrufeprelse der Nelrag von dreitausend sechzig Gulden H5 kr. M. M. angenommen werden. — Hlezu wer-dcn die Pachtlustiaen mit oem Veisatze einqe-laden, daß sie die ?,cltatlonsbedmgmsse tagltch hierorts einsehen können. — K. K. Camera!-Bezirks, Verwaltung Laibach am 2g. Juli IÜ25.