Preis «m (PoJtnina placana t gotovini.) Silier Zeitmig •»scheint »öcht»Mch UMbmUt 9« ganisatioven mit keinem einzigen Worte berührt wer-den, obwohl die Wirksamkeit deS Kärntner Heinct' dienst?« in keinem einzigen Falle in einen so schrei-enden und fühlbaren Widerspruch trat zu der dort wie da in der Vnfaffung und in den internat'onalen Miedeiheitenschutzvertrag festgelegen Gleichber chli-gung aller SkaatSbürg«. Eben weil eingewendet werden könnte, daß sich die Verfassung und daS Minderheitenschi tzgesitz bloß aus die Behandlung bzw. den Schutz der Staats-bürg« von S ite deS Staates und der staatliche» Behörden beziehen, hätte der Amor, wenn er schon den österreichischen Staat mit der Wirksamkeit deS in seinen Mitteln uvv rgleichlich harmlosere«, Heima'• dierstis in Käinten belastet, bei der Aufzählung der „günstigen'" Umstände hinsichtlich der Behandlung der deulschen Minderheiten in Jugoslawien auch die ganz beträchtlichen und strasloS gebliebenen H,«»ungen nicht so vollkommen übersehen dürfen, die. von Seite der nationalistischen Organisationen ausgehend, bei den unserer Minderheit zugehörenden Staatsbürgern daS Gefühl der Gleichberechtigung fast auf den Null-Punkt heruotergedrcckl habe». Das ist jedoch nur ein Streiflich», daS zu den eigentlichen weglasen Widersprüche» zwischen Theorie und Praxis hinleuchte». Der sich .CHarinticcuS" nennende Autor zählt in seiner Schrift alle Momente de» MinderheitenschutzvertrageS aus und betont, daß die Gleichberechtigung aller Staatsbürger auch i» der Verfassung unsere« Königreiches verbürgt wurde. Diese Aufzählung aller Rechte ist außerordentlich bestechend, aber wir können in der Tatsache, daß diese Rechte dokumentarisch niedergelegt find, bei« Wir unterziehen un« heute der danktnSworlen Mühe, vorerst den zweiten Teil der Schrift in der ersten Fortsetzung ins Deutsche zu übersetzen, welcher bestrebt ist, die günstige Lag« der deutschen Minderheit in Jugoslawien in den grellen Gegen-satz zu der im ersten Teil geschilderten Rechtlosigkeit der slowenischen Minderheit in Kärnten zu setzen. Wir zweifeln nicht, daß sich jeder Leser sein eigenes Urteil darüber bilden wird, ob die auf der Theorie aufgebaute Schilt erung unserer Lage den Tatsachen entspricht oder nicht. Später werden wir dann den «sten Teil der Broschüre, wo die Lage der Kärntner Slowenen gran in grau gemalt wild, zum Gegenstand unserer Betrachtung machen und ihm, soweit daS bei uns übirhaupt angeht, die faktische Lage der hiesigen Deutschen auf dem Gebiete der Kultur, der Schule, der Gesellschaft, der nationalistischen Uebergriffe usw. gegenüberzustellen versuchen. Die Broschüre trägt den Titel „Die Lage der Slowenen in Oesterreich und die Lage der Deutschen im Königreiche der Serben, Kroaten und Slewenen" ; der Versasser, der unserer Meinung nach kein Kärntner ist, verbirgt sich unter dem Decknamen »CarinthiaciiS" (Kärntner); eingeleitet wird das Werkchen mit einem Spruch MontrsquieuS, welcher lautet: „Es gibt keine schrecklichere Tyrannei als jene, die im Schatten des Gesetzes und unter dem Anschein von Recht geübt wird." Der II. Teil der Broschüre lautet in deutscher Uebersetzung folgendermaßen: besten Willen nicht den Beweis dafür «blicken., daß sie auch in d»r Pr.M genossen werden. Dies« Recht« sind ohne Zweifel auch in den B.r-faftunge» anderer Staate» feierlich ftstzeleg»; eS wird jedoch niemand naiv genug sein zu glaub,», daß e» den Minderheiten wirklich überall gut geht, n?e>l eS ihnen nach den Verfassungen eigentlich gut gehen »üßte. Ja diesem Teil der BweiSführung erblicken wir ab« immerhin, abgesehen von der Tendenz, ein sehr GuteS, nämlich, daß einmal auch von slowenisch« Seit« der in «in« gewissen Öffentlich? it eingerissenen Meinung, wir seien vog'lfrei, dmch die Fix erung d« eigentlichen Stellung d« M ndnheilenstaatk-bürger entgegengetreten wird. Wir selbst, das müssen wir aufrichtig gestehen, haben i» den kühnsten T'äumen niemals zu hoffen gewagt, daß die Bestimmungen deS Mindeiheite»-schutzeS und der Verfassung jemals fo »urchgefährt werden könnten, wie sie in der Tat auf de» Pcpier« stehen. Si« lesen sich in ihr« goldenen Theorie sehr gut, aber die graue Wirklichkeit ist tiotz der Behauptung deS „CarimhiccuS", wonach die Bestimmungen der Minderheiterkonventio» bei uns de« Geiste und dem Texte nach duichgeführt werden, sehr viel ander». Wir können unS natürlich auf diesem Raume nicht in die Wiede, holung d« unzähligen Beispiele einlassen, die diese« Gegenteil beweisen. SS muß genügen, daß wir aus da« allbekannt« Verfahren mit den BereirSv«»ögtn der hiesigen Minderheiten hin-weisen, ferner aus den „uneingefchränkteu" Gebrauch der Mindnheitsprache, auf daS B:rbot der Privat» schule» (schon der private Unt«richt von mehr alS drei Kindern wird al« Piivatschule v-rboten). aus die Tatsache, daß die Nationalität der Kinder von deu Behörde» bestimmt wild, aus die Tatsache, daß im Abstaller Becken keine deutschen Schulen existieren v. s. w. Was die Bonifikationen anbelangt, Mit der Konvention über den Schutz der Minderheiten, die am 5. Dezember 19L0 in Pari« »nt«schrieben würd«, nahm daS Königreich SHS die Verpflichtung auf sich, allen Einwohnern den vollen und vollkommenen Schutz des Lebens und der Freiheit ohne Rücksicht auf Ab-stammung, Nationalität, Sprache, Rasse oder Konsession (Art. 2) zu gewähren; es erkannte an, daß alle Angehörigen von SHS vor dem Gesetz gleich sein und dieselben bürgerlichen und politischen Rechte genießen werden ohne Rücksicht ans Rasse, Sprache oder Religion') (Art. 7); es verpflichtete sich, keinerlei Einschränkungen gegen die Freiheit des Gebrauches irgend-welcher Sprache von Seite eines Angehörigen von SHS vorzuschreiben, sei eS in privaten od« kaufmännischen Beziehungen, sei eS hin» sichtlich der Religion, der Presse oder von Er-scheinungen jeder Art, sei eS auf öffentlichen Versammlungen^). Die Angehörigen vo» SHS, welche ethnische, konfessionelle oder sprachliche Minderheiten bilden, werden dasselbe Vorgehen und Dieselben Ga- •) ös ift immerhin wertvoll, daß einmal auch von slawischer Seite-die Bestimmungen des Minder heitenschnS» Vertrages in so ernster und erschöpfender Mise festgenagelt werden. Vielleicht könnte auch Herr Tr. Matso Znuderl in Maribor gefällige Kenntnis davon nehmen. r) In der Praxis dürste die Durchführung dieser Bestimmung am besten die Tatsache illustrieren, daß alle deutschen Aufschriften entfernt werden mußten und daß sogar der Gebrauch der historischen deutschen Ortsnamen in den •tat 2 CtltUi M e 11 m ■ g Nn««n §2 die über die Forderungen bei Minderheitenschutzes hinaus gegeben wurden, vi«lich die Gymnasien tu der Woiwodtaa und bei uns, so wird da ein Sland zum Beweise unserer Behandlung hirangezogen, der n cht «chr «x stiert. Btder.ki man die Rafchheit, «it der dieser fiühere S?and in diesen kurzen Iihren abgebaut wurde, so Ist der Tag nicht ferne, wo wir mit all diesen Dingen am blanken Schliß find. Die ganze Schrift beweist unS, die wir die ausgezählten Genüsse am eigenen Leibe spüren, nur daS eine: e« ist unseren vkra»t»ortl>chen oder sich verantwortlich fühlenden Faktoren nicht alleSeinS, wie im weiteren Irland oder im Ausland über die B Handlung der Minderheiten gedacht wird. DaS ist für u-S der Nutzen auS dieser Schrift und eine leise Hcffaung. Daß über die Wegnahmen unserer Vereins-vermögen und über die sonstigen empfindlichen Ge> schichten glatt hinweggegangen wird, ferrer daß be-havpltt wird, in Slowenien seien 31 deutsche Ve-eine ungehindert tätig, darüber müssen wir lächeln. W>r wünschen n ch-, tah die V-rein« der Kärntner Slo wenen so arbeiten müßten. Unsere Vereine nämlich arbeiten so, wie etwa der G.fangSvirein in So. Lovrerc mit seiner Liedertafel arbeite« konnte oder .Eillier Zeitung" ist ein Halbwochenblatt und nur die „Marburger Zritung" ist ein Tagblat». Diese l tztere aber, die slowenisch punziert ist, können w i r alS deutsches Tagdlatt leider nicht auf daS Konto unserer d.u'fchen Minderheit buchen lasten. So ist die Zahl der vier Tagdlälter zu einer runden Null gewoid.o. Sie mußten sich des Wer-mögens erbarmen! Die deutsche Sprachinsel Goltsch-e besteht be-kanntlich au« der Stadt Kct vje und au« einer großen Anzahl von Dörfern, die von materiell nicht gut ge> stellten deutschen Bauern besiedelt sind. Man kann den Gottlcheern die Bodenständigkeit nicht ab'prechen, weil sich die erste Urbarmachung ihre« sogenannte« LändchenS im graue« Nebel der G-fchichte verliert und man heute nicht m>hr mit Sicherheit weiß, wann und von «o)er sie eigentlich kamen. Man hätte glauben kövnc«, daß die Welle der W-gnahmen vo.i Vereintvermögen in Anbetracht de» unzweifelhaften und zugegebenen deutschen Eharakler« dieser Gegend sehr uogerne, aber sie wirea durch die Nachlästigkei der Gottfcheer garz einfach gezwungen dazu. Wer diese Darstellung glaubt, verdient für feine Gläubigkeit den besten Preis. Vorderhand lachen die Kühe darüber. Der „SlovenSki Narod" in Ljubljana, dem nichts dick genug ist. waS er feiner Leserschar nicht vorsetzen könnte, rss «bart a« 21. Juni 1925 u. a. folgendes: Um daS Jihr 1900 herum wurde in Kokvje mit Hilfe der „Südmark" und deS ..SchulvereineS" ein besonderer L:rein «it de« Namen „Deutsche« Studentenheim" gegründet, der den schönen Besitz deS Herrn Weber au« Trieft in Eigentum und B-sitz übernahm, um den Bestand d:S deutschen Golt?cheer Gq«nafiu«S «it der Zahl der Schüler, und zwar «it Hilfe eine« besonderen I t-rnalS, zu unterstütze» und fo auS den den krainischen V.rhältmfsen schon angepaßten Goitsch.'ern eine deutsche Intelligenz «it staiker pai>ger«ai,isch-r Tendenz für die slowenischen Länder zu fabrizle-en. Daß der Verein in Ver» bindurg »it de« Gynoafium dieses fein Z el auch erreichte, führen am besten die gegenwärtige Gottfcheer Voll- und Halbintklligenz. die in ihrer überwiegenden Mehrheit lieber auswanderte als sich de« neuen Ver- O d o 1 ist das konzentrierteste Mundwasser der Welt, wenige Tropfen genügen! — ,Odol ist also sehr sparsam. In Anbetracht dieser Sparsamkeit, die wie ein Wunder anmutet, ist O d o 1 tatsächlich das billigste Mundwasser der Welt. \W wie unsere G-sangSvereine „arbeiten", die eS nicht einmal «ehr auf eine L edertafel oder eine Silvester» feier oder aus einen Tanzabend ankommen lassen dürfen. Zum Scherz führen wir die Behauptung de« Autor« besonder« an — daS erweist am äugen-fälligsten die Richtigkeit der „Daten" in der be-fp ochenen Bro'chäre —, daß von den 7 Tagblättern der deutschen Minderheit in Jugoslawien vier in Slowenien erscheinen. Wer find denn diese vier Tagblitter? Die „Gottfcheer Zeitung* (sie ist i« Anhang der Broschüre tatsächlich als Tagblatt angeführt!), die „Marburger Zeitung", die »Volks« stimme" u«d die „C llier Zntung"?! Die „Gott-fcheer Zeitung" ist ein Halbmonatblatt, die „Volk«, stimme" ist ein sozialistisches Wcch'vblatt, die ranticu rechtlich und faktisch genießen wie die übrigen SHS-Angehörigen. Sie haben daS Recht wie die anderen, auf ihre Kosten humanitäre, konfessionelle und soziale Institute, Schulen^) und andere ErziehungS-Anstalte« zu errichten, zu verwalten und zu beaufsichtigen mit dem Rechte, daß sich diese frei ihrer Sprache bedienen und frei ihre Religion ausüben. (Art. 8). Mit dem Artikel 9 der Konvention nahm das Königreich SHS die Pflicht auf sich, in Städten und Bezirken, wo in beträchtlicher Zahl Angehörige einer anderen als der Staatssprache wohnen, den Kindern dieser SHS-Angehörigen den Unterricht in den Volksschulen in ihrer eigenen Sprache zu sichern; die Amtssprache kann in diesen Schulen als Pflichtgegenstand ringe-führt werden. Die Regierung von SHS verpflichtete sich auch, in diesen Städten und Bezirken den Minderheiten «inen gerechten Teil jener Summen zuzu- für deutsche Leser geschriebenen Zeitungen verboten ist. 9111«-dingS ist das letztere nur in Slowenien der fjafl, während die deutsche Presse m der Woiwodina von dieser Beschränkung noch nicht betroffen ist. Bekannt ist auch, daß im vorigen Parlament ein Rundschreiben einer Finanzdirettion in der Woiwodina an die ihr unterstellte» Aemter zur Verlesung gebracht wurde, wo den Beamten verboten ivnrde, Teutsch mit den Parteien m sprechen, auch wenn sie diese Sprache beherrschen. Herr Finanzminister Stojadinovi<5 fühlte sich damals bemüßigt, diese Maßregel gutzuheißen. ■) Bekanntlich konnte bisher von dieser außerordentlich wichtigen Bestimmung noch in keinem einzigen Falle Gebrauch gemacht werden; wie die Verhältnisse liegen, ifl auch keine Aussicht vorhanden, daß sie in absehbarer Zeit in Wirksam-keit treten könnte. die Stadt Krt-vje nicht hätt« berühren sollen. DaS war jedoch nicht der Fill: auch den Goltscheern wurde der öffenll che Vereinebesitzstand weggenommen. Außer-ordentlich originell ist die vom „SlovenSki Narod" beschriebene Art und W-ife, wie «« zur Wegnahme deS „Deutschen Siudentenhei«»" in Kocvje kam, oaS für die Unterbringung der a,«e« Gottscheer Bauecnlöhne bestimmt war. Die Tatsache der Weg-uahme selbst natürlich ist nicht» weniger al« originell, originell ist bloß de Begründung, die der Ljubljanaer „SlovenSki Narod" für diese Wegnahme anführt. Nach seiner Darstellung müßte e« zu j?ner Zeit keine Deutsche« in Kcievje gegeben haben, so daß sich die Slowenen auS Barmherzigkeit deS liegengelaffenen und dem Verfall preisgegebene« Vermögens annehmen mußten. Scheinbar nur führen, die für Unterrichts-, Religion»- und Wohl-tätigkeitszwecke bestimmt sind. Diese Verpflichtungen internatio-nalen Charakter» hat da« Königreich SHS loyal durchgeführt, sowohl in seiner G-setzgebung, als auch in der Praxis. In gesetzgeberischer Hinsicht hat sie daS König-reich SHS sogar in die Verfassung des König reiches vom 23. Juni 1921 aufgenommen*) und damit bekamen die den Minderheiten gewährten Ga-rantien einen noch feierlicheren und stärkeren Charakter, weil alle späteren Gesetze, die das Parlament erbringt, im Einklang mit den Bestimmungen der StaatSverfasfung stehen müssen. Die Minderheiten besitzen auch darin eine Garantie, daß BerfasfungSbestimmungen weit schwerer geändert werden als Bestimmungen gewöhnlicher Gesetze. * Im zweiten Teile der Verfassung, der von den staatsbürgerlichen Grundrechten handelt, wird eine *) ES ist noch niemals abgeleugnet worden, daß die Gleichheit aller Staatsbürger und ihrer Behandlung in der Verfassung in jeder "nur wünschenswerten Weise theoretisch festgelegt ist; als Beweis für die faktische Lage der nationalen Minderheiten kann jedoch dieser Umstand nicht herangezogen werden, weil diese Gleichheil theoretisch in jeder europäischen Staatsverfassung in Erscheinung tritt; »n-seres Wissens steht die österreichische Verfassung unserer Ver-fassung in dieser Hinsicht nicht nach; beweissnhrend ist da wie dort lediglich die Entfernung zwischen der Theorie und der Praxis. hältnisfen anzupassen, und der traurige Uederrest zuhause vor Augen, der fein alldeutsches Leid kaum verbirgt. Bei» Umsturz« ließ diese Intelligenz alle« im Stich; daS letztes!) Ausschußmitglied, da« auch nach Oesterreich eilte, brachte (wie liebenswürdig von ih«!) die Schlüssel auf die Bezirkjhaupimannfchast. die nolenS volevS die Sorge sür den Verein und feint« Besitz übernehmen mußte und, weil nie» «and «ehr da war, zum Zivecke de« Schutze« der Verein«i»ttrefsen und seine, Ziele einen besonderen Verwalter aufstellte. Weil auch die Schüler aut flogen, da« Gy»nafiu» aber aufgelassen wurde, und sich die Verein«Mitglieder nicht einen Pfifferling «ehr weder um de« Verein, noch um sein Bei«igen scherten, «ußt« die Staatsbürgerschaft sür da» ganze Königreich fest-gesetzt (Art. 4). Nach dem gleichen Artikel sind alle Staatsbürger vor de« Gesetzen gleich, alle genießen den gleichen Schutz der Behörden, es werden we^er Titel noch sonstige Unterschiede nach der Geburt anerkannt. Der Artikel It) garantiert, daß kein Staats-bürger auS dem Staate ausgewiesen, noch von einem Ölte in den anderen geschoben werden kann. Die Freiheit der Religion und des Gewissens ist durch den Artikel 12 verbürgt, welcher den an-erkannte« Glaubensbekenntnissen die selbständige Re» gelung ihrer inneren Religivns^eschäfte und in den Grenzen der Gesetze die eigene Verwaltung^) ihrer Schätze und Fond« garantiert. Im selbe« Artikel erkennt der Staat den Angehörigen seiner anerkannten konfessionellen Minderheiten das Recht zu, nach Maßgabe der Zahl der Gläubigen und der sachlich erwiesenen Notwendigkeit an den sür die glaubenSgefetzlichen Kirchen vorgesehenen Ausgaben zu partizipieren. Der Genuß der bürgerlichen und politischen Rechte ist unabhängig vom Glaubensbekenntnis. Die Freiheit der Presse ist im Artikel 13 der Verfassung verbürgt, der Artikel 14 aber garantiert daS gleiche Recht des VerejnSwesenS, der Ver-fammluugen und der Rede. \ In Marcnberg z, B. ist das kirchlich« Vermögen iPfarrhauS) des Vereines der evangelischen Glaubensgenossen seinerzeit unter Keq»ester gestellt worden, eine Angelegenheit, die unseres Wissen» bis heute noch nicht geregelt ist. Nummer 52 politifcht Behörde den Verein, der faktisch nicht mehr bestand, auch formell auflösen und fein vn mögen laut Etatuten der Stadtgenuiade Kok-dje äberant-Worten, die wieder statutarisch verpflichtet war, für einen neuen verein «It de» gleiche» Sc. ziehung«zlele» zu forge». Die Stadtgtmeind« Kccevje forderte die Bürgerschaft zur Errichtung eine« neuen vereine» auf; «» meldeten sich (schau l schau!) nur Slowene«. Uad weil keine anderen Mii-glieder vorhaude« waren, mußte natürlich «in slowenischer Abschuß gewählt werden, »n seine Lp'tzi trat der Vorstand de« Bezitk«gerichle» ®t< richt»rat Jva« Hutter. der sich der Jateresie» de» vereine« kräftig annahm, vor allem erhöhte er da» Gebäude noch u« ei» Stockwerk uad schus so die Möglichkeit, da» J»ter»at wesentlich zu erweitern. Dann «achte der neue Au»Ichuß eine uitsprechende R-klame und heute, «ach drei Zahren, waren im Internat schon 50 Siudenten. wobei sich da» Golt-scheer nunmehr slowenische Realgymnasium krästig entwickel», da» im Herbst scho» die 7. Klasse nöfsalt. Dieser Tag« lies die Fanktion»dau«r de» alten >u»fchufs-» ad; man mußte einen «euen nähle». Da» ist eine u«so schwierig«e Aufgabe, al» e» sich um d» Leitung eine» ausgedehnten Besitze» mit Wälder» und um ei» groß?» Internat handelt. Auf die Haup v.'rsammlung, die am 14. d. M. stait-sand. käme» von 62 verein»mitgltedern ungesähr 50. Besonder» die auswärtigen Mitglieder konnte» die schöne Lage di» imponierende» Berein»gebäude» nicht genug bewundern, da» am End« der Siadt auf sonnigem Orte inmitten eine» parkähnlichen Garten» und in der Nähe ungeheurer FichtenivSlder st ht... Au» de» aagesührte» Name» (»er ..Slovin«k> Narod" veröffentlicht in dem vo» un» «»»gelassenen Absatz seine« «rtikel» die Name» der neuen «u»> schuß«itglteder. der«« Kennlni» sür unsere Leser ei» zu deschndtne» Vergnügen wär) folgt, daß sich in der Lett««g de» ver«i«e» sozusagen di« Blüte d«» Gottfcheer Slowenentum» versammelte. ein Zeich«», sür »»eich wchlige Institution di« Gottscheer Slowenen da» „Dijujki Dom* halten, «it seinem Sch'cksal verbunden ist ja da» Schicksal de» schöa ausblühende« Realgymnasium» uad uirge-kehrt, «it d«m Schicksal de» Realgymnasium» nicht »ur da» Schicksal de» Gottfcheer Slowenentum«, sonder« da« der Stadt Koöevje überhaupt. Dean ohne di« Mittelschule ist Ko seren liberalen Traditionen. Wir werden ihre Lage im Hinblick aus di« Schulen, im Hinblick aus da« vereinSwesen, auf die Preffe und die Politik schildern, in welcher sich di« Minderheiten im Einklänge mit den Pflichten, die auch sie ebenso wie die Angehörigen der natio nalen Gruppen diese« Staate« respektieren müssen, entwickeln können. Seit« 3 werde. In dieser Regierung. in w«lch«r Prib iev i al» Unter richt««in ister verbleibe« würd». währ»d di« » Rad!cia»«r 5 unpolitische Ressort» bekämen, wäre da» verhältni» der Parteien im Minlst«rrat 12:5:1. Für d«n Fall ei««» Mißlingt«» dieser Kombination sieht man sogar da» Gespenst von Neuwahle» her-aufsteigen. Wurst wider Wurst. wie da« Beograder „vrerne" berichtet, wird der Bericht de» Vrr>fizleruug»au»schusse» über di« Rad c>Ma»date nicht so bald -us die Tagesordnung de» Parlament» gesetzl werden; e» sei da» «in« Re-pnssalie für dir Obstruktion der Opposition. Di« Rad'ö Mandate werde» solange n'cht v:rfijiert wer-den, bi» nicht di« v.rha»dl««g über dir Forderung de» Jastizministir». die Debatte über sei«« Anklage (Tharn Toxi») «Sg« u« 6 Wochen aufgtfchobra weiden, beendet ist. Sine Kritik des?ressegesetzent»«rf,s. Im gesitzgebenden Ausschuß, wo gegeuivälttg, der »tue Pl»sstgesetze«Iwurs verhandelt wird, füllte der kioatische Abgroidnete Dr. Zraiö am 24. Juni die vor. und Nachmittag»sitzu»g mit seiner Kritik de« Gesetzentwurse» au». Er ei klärte ». a.. daß da« »eur Ges'tz nicht» andere» sei al» etae Umarbeitung de» allen serbische» Pressegesetze«, woraus alle» Liberale weggelassen und durch reaktionäre Bestt«m»ngtn au» sre«den Besitze» ers tzt worden sei; e» bezwrck« lediglich den Schutz de» gegenwärtigen Regi«e». ,Da» Gesetz", betonte der Redner, „e»ihält Strafen, die kein Gesetz der Welt kennt. Aufsätze, die Mßtraue» gegenüber der StaatSbrhördt hervorrui-n könnte», sind strafbar, fo daß i» d«r Prcxi» k«i»r vrhördt mehr krliistirt werde» könnte. Durch diese« Gesetz wird die oppositionelle Presse zur Unmöglichkeit; «an halte wohl nur dir schlechte» Seit«» unserer hei«ischen Presse vor Augen und sah di« gute« nicht. Die Presst ist unser «ächtigster Mitarbeiter, töte» wir sit. dann geht da» vertrauen in u»serr Arbeit verloren". Kiu Antrag der Klerikale» auf Abschaffung der jweiprozentigen Steuer auf die manuelle Arbeit. Am 23. Ju»i ka« der Antrag de» klerikale» Abgeordnete» Dr. Gosar, der dit sosorlige Aa»ullie-rung der Verordnung de» Finauzgtsetze» über di« Einsühiung der zweipoz«»tigea Besteuerung der««, »uellen Ardeit verlang«, im Plenum de» Parlament» zur Verhandlung. Dr. Gosar ei klärte in feiner Rt>«, daß diese Slevtr vom Standpunkte der national,» Wirtschaft au» schädlich sei, weil sie zu sehr pa»-schaliert und gerade die ärmsttn Schichten zu sehr belast« t. di» ohntdie» schon ga»z apathisch st»d. Der .Slooenic" glaubt, daß der Antrag de» Abg. Dr. Gosar Au»sicht besitzt, auf »iuer der nächst«» Sitz ungen angenommen zu werden. Kine klerikale Interpellation. Wie der Zrgrrber „Morgen" baichtet, hat der klerikale Abgeordnete Dr. Smodej rior Jnterpellaiio« an de» Außenminister gertchtet wegen der wieder auf-getauchten N-ich icht über di» Anschlußabsichte» Oestn* reich« an Deutschta«d. Abg. Smodej frägt i« Na«eu feine» Klub« an. w»lch»a Slantpankt u»frr» Regie, rung i« ditsrr Fragr einnehmen und wa» st« gegen die Agitation der Alpe».Deutschea zu tu» grdrvk,. dir dl» Anschluß de» Drautal» «it Maribor an Oestnreich propagieren. Ab. ?uc»lj bittet um Aufnahme unter die Nadiüiauer. Der Ljabljanaer .Slovencr" berichtet, daß d«r Abgeordnete der Sclbfiändlge» Slowenische» Bauer«. Partei Iv >n P> c lj bei der Leitung der Radiöpart« um Aus»ahme gebeten habe. Wen» man de« „Slov««,c" glanbt» darf, hab«« dit Radiöla»tr die Mrth»d«« der Radikale» ihnen gegenüber »icht umsonst erlebt, d.nn sie wolle» Herr« Pucelj erst aus Heiz u»d N«ere» taufe», ,h vor sie ihn gnädig aufnihmen. Ausland. Auch in der Tschechoslowakei haben ste mehr getan .. Der tfchechos owakisch« «ußen»inifler Dr. Be«t» antwortet« o« 24. Jant im Außenau«schuß de« Prager Parlament« aus die Behaupluog de« deutsch«, Abgeordneten Dr. Kafka, woaach der Wlbtrstan •cttc * fllgrn bei» Anschloß von Dtnlfchösttrrtich a» Deutsch 'land weder au> moralische« noch au« p inzipiellen Giüuden berechtigt sei. daß nicht nur sehr moralische, sondern avch pr'pielle ®tiinbe gegen den Anschluß sprechen, weil die Gefahr besteht, daß sich au« dem Anschluß sehr ernste Folgen sür den europäischen Friede» entwickeln kö:nun. Im Hinblick auf die Minbnheitenverlräg« «klärte Dr. Bev>S, daß, wenn «an bedenkt, wa« diese Bett, Kg« bestimmen und i« welche« Geifle sie abgefaßt wurden, anerkannt werde« muß, »aß die T'chechoslowak«i tatsächlich mehr getan habe, al« ihr die B.rträg« über den Minderheit,«schätz auferlegen. Eintägige Mititärnvosution in Kriechen» land. Di, Ganiiso« i« Ath-n und Saloniki besitz e am 26. Juni um 4 Uhr fiüh plötzlich alle öff«t liche« Gebäude und stürz'e die Regierung Mihalo-kopulo«. Der Führer de« Putsche« General Pangalo« pcoklamierte die M>li>ärdiklatur. Die neue Regierung Hai der Führer der republckaal ch n Union P pana sl.ifiu zu'ammenges tz'. Der S und sür die R vo lution ist in der zu (fressen N ch^tedlgkeit der ge-stüzte« Regierung gegenüber Jugoslawien zu suchen. Aurze Nachrichten. Nach de« Attentate in der Kathedrale So. Ne-delja in Sofia wurden auch emige jugoslawische Siaa>«bitr^er verhaftet, über deren Lei bleib sich die balgarijche Regierung vollkommen auSschwcigt; Jago sl Wien hat R preffalien (Einreise und Durchnise-verbot für bulgarisch Siaa-SIürgei) erg, ffen und d.n Völkerbund v?t ständig«. — Dem Ministe,piäst»e>»ten Painleve wurde in d-r Pariser Kammer mit gewaltiger Mhrhell da« Vertrauen ou?gesp,oche', al« er die Absicht der Regierung kandgad, mit Ab» el Kilck raschest Frieden zu schließen und die Unab. hängigkeit der RifleUtt zu garanii,ren. — Die E.>t Wicklung der E,eign>ffe im nahen und feinen O.ient wird in der Tü.k«> «it atemloser Spannung u.r-folgt'; man glaubt allgemein, daß die Marokko offäre bloß der Anstatt zu einem gewaltigen Gelt-gefchehea ist, zur Ad>ech»ung zwi'ch n dem mit häu«. liche« Zank erfüllten Eueopa und ien erwachten asiatischen und afrikanische» Bö.kern; gegen da«, wa« bald kommen werde, sei der Weltkrieg ein Kinderspiel gewesen. — In Müi ch n ist am 22. Juni die S^wester der weiland Kaiserin Elisabeih, di« Giästn lrctin, gestorben. — Der Fall de« Inge-nieurt Marek in MödliNg, der sich auf 28 Mil liarden Kronen unfallverslchert. den Fuß abhack.e, erregt in Oefleireich Senfat'on. Aus Stadt «nd Land. Schülerouffllhrung der Glasbena ma ttea tn Cetje Zweiter Abend. Mir konnten letver chir dt« zweien Abend annohn«n. Di« Durch» führuog feine« Niefenprogramme« bewies auf diS überzeugendste di« hohe Tücht gkeit der Lehrkläfle nr.d da« ernst« Str«den der Schüler. Al« vdrnehmste« Verdienst d«S L h,kö per«, an d-ffen Spitze der ge boren« Mvsikpädago^e Mufikdirtk'or Kart Saici« st ht, unterstreiche« wir dt- «istaunlich« Tatsache, daß e« gtlungen ist, den höchstgefährliche» loten Pankt, der kein,« Musikschüler — ganz geniale »»«genommen — erspart bleibt, bei so vielen Zöglingen erfolgreich zu überwinden. Die Schüler, welche wir gehört haben, fnib übtr diesen Pnnki anSnrh»« o« glücklich hinan« und können einen Sewinn sür« ganze Leben ver» zeichnen, dem nicht« gleich kowmt: musikalisch s Sm> psi den und Könne». DaS verbadke» sie nicht so sehr ihrer Begabung und ihre« Eifer al« dc« Glücke, daß sie gute L hrer haben. Denn auch groß« B,ga> bungea vermöge« bin erwähntt« toten Pur kl gar oft nicht ju überwinden, weil ihnen nicht der lit»ge Lchierzur Seite steh'. Lchon die »>ersi>«migeo Ehöce der kleinen und kleinsten Schüler, einstudieit und ge leitet vom H:rr« Piegtlj, zeigt,» neben vorzüglicher Dynamik, Phrasierung und T'xtaut'prach« ein« «rqu k-kend« Musiziersreud>gkeit, die da« Eharakteristiku« der ganzen Aufführung blieb. Die gräulein E. Kan,j v. Kuiiiara, M. Plzak und Herr R. W'gner (KI* vierschnle der Iran M. Sar c v) h tdea von ihrer «»«gezeichneten Meisterin g ößte Präzision, «in«n «änultchen Anschlag und — wa« da« allttwichtigft« ist — rhtz hmische F st gk-it gelernt. Hetvorgehode» sei »amentlich der abgerurvete, konzeiireise vorirag de« .Spiontrlitdtß" von Mevdtl«sohu durch F,t. lillier Plzak. Di« Schüler der Fcan Bf^c-Novak (Klavier) macht«» ihrer Lehrerin ebenfalls hohe Ehre. Die ernste G^ikgei heit der Lehrerin und der Fleiß der Schüler (Frl. Elsa Scr» c R. Trdina. L. Svtliua) zeitigte» durchweg« tadellose Lüftungen. Ja Frau M. Verbi! hat der verein eine Lehrkraft für Solo gefang glwonnen. Frau M. Sernec und Frau St. GradiSnik sangen Arten und Lieder von Saint Säen«, A. Lajov'c und E. Gcieg mit Ichönen, wohlgeschulten Stimmen und stellte» der L h kanst ihrer Mctsteri» da« schönste Zeazni« au«. Frau v.'rb k selbst ervicS sich al« feine Begleiten» am Klovier. N-u«st«»S ist auch der all« tüchtige Klarinettist. Herr Kindlhofer, al« L hrkrafl tätig. Sein Schüler, Herr Z itnrc, spielte da« m-lodiöse Stück „S.laüka- von Fiebich ttrtz der kürzt» Lernzeit vo-, kau« einem Jahr« mit gutem Ansatz« und vo>zügl>cher Alemsührung. Am höchsten stieg die Kmv:d.r LeistungSsühigkeit bei den Vorträgen d«r Bwlinschult dc« Heirn Masiktireklor« Sai cn. Frl. Rimro l) und H?rr vidmoi-r bo c, durchweg« L istungen, die daS N.veau eine« Schii-letkonzerte« weit üdeiragen. B.'ide haben seit de» vorigen Jahre übtiraschend« Fortschritt« gemacht. Frl. Ramroih lp^Iie ein Madrigale von Drdla und da« Schlummerlied von Schumann mir edlem Steche und reif,m Ausdrucke. Herr Bidmaj'r trug die L-> gei»e von WieniavSkh mit >hien schwierige» Top-pelgriff?» n> d die schöne Romanze von Wi h laiy in einer W ise vor, die deuilich erkennen ließ, daß der Schül«r über der S^che steh'. Dieser fange Geize; ist zwtijelloi! dit auSgrsproch rste Begabung dir ganzen Lchule und wird, wenn ihm da« Glück bt'chiede» ist, immer «ine» Saicin zur Seite zu habe», ei» hohe« Ziel erreichen. W Ich ernsten musikalischen Ausgaben Fil Ra«roih und Herr Bi^wajrr von ihr«m Lehrer zugeführt werden^ zeigte die stilvolle Wiedergabe dt» berühmten D- Moll Konzerte« für 2 volincn und Klav'er von I. S. Bach. Mit de« von dir Kam mermusikadtettvnq der Schule ge pielten Q nntette sür 4 B olinen und Klavier von Springer, dessen Bot trog in j dein Tvkte die leitende Hand dt« eifahrenen, seinen Kammeimusitcr« ^itcn verriet, schloß da« Konzert. Der Gesamtein»ruck läßt sich kurz m die Fchsttllarg zusammenfassen, daß dir Gl>)«bera Ma» lica »it der Berufung des Herrn Dir«! ocii Lancia zum Leiter der Schule «inen Tr ff r ge»acht hat, wie «r kleinfläZIi'chcn schulen nur selten beichteten ist. Evangelische Gemeinde in Celje. An» läßlich de« Siaaltfettrloge« (!ti»ov dan) fi de, Sonn» tag, den 2V. Jan«, um 10 Uhr voiwi tag« «in Fest-gottt«di«nst staf. Hauptversammlung d,s Cillier Mu» sikv,rein»s. Am Montag, dem 13. I >li um 6 Uhr ab'N»« siadet in der Avvoka«u>«kanzlrl de« Herrn Dr. Fritz »iangger die diesjährige Haupt Versammlung de« Eillter Musikvereinl« sta>t. Die Mitglieder de» B reine« wollen vollzählig und pünktlich »schein««. Aus der Tagiiordnung steht der Antrag der Vteintlettung auf fltiiv'llige A> stöjung de« B.reine«. Zur Hofdame der Königin Maria wurde Fra« Dr. Fra»j» Tavtar an« Ljabifina ernannt. Die königtiche Familie ist am 25. Juni zu« SommeranfcnthaUe in Bled eingelross n. Da» Wohnun^Sgericht in C lje ver-lautbart: Auf der AmiSlafel im Ecdg«fch»ß deS Stadi«agist,atts in C Ij« sind alle j tzt freie» Woh n»ngen verzeichnet. Dort werden auch in Zukuuft alle beren Wohnungen bekanntgemachl iverde, . Par lei-n, die nach dem Gef>tz? zu den geschützlcn P:r» sor eir geliöcen, werde» aufgefordert, die 4. Juli l. I., 12 Uhr «ittag«, in der Kanzlei d S Wohi ungigc» richte« mitzuteilen, ob sie sich für «in« von dl«s«n Wohnungen bewerben. Partelen, die ihr Ansuchen um Zuweisung einer Wohnung biihet »tchl erneuert oder «rgänz» haben, werden »ach den Vorschriften de« neu«» Wohnu»gSg«s«tzeS aujg«fordeit. du« bis zum erwähnte» Z^'punkt zu tun, weil sie fönst bet der Zuttiluog dt's«r Wohnungen nicht in Betracht gezogen weiden könnten. Verdrehung. Da Liubljanaer „Iairo" te richtet i» ftinrr DonuerStagfolge, daß der sieben-nchlerstvhl in Zigreb der Nichtigkeitsbeschwerde de« stinerzeitigen verantwortlichen Schrifileitei« 0«r„C'llier Zeitung' Herrn Kokletnig, vo« KieiSgetichi tn Celje wegen vergehen» nach Z 104 d « ferb. Strafjef tze« verurteilt worden war, flttlgegeben. da« C llter Uctetl ««g'Sibert und den geklagte» Schrifiltiker freite sprechen habe. Da« ist nicht richtig. Heir Kol letnig wurde feinerzelt schon vo» Kret^gerich! Celje fceige p ochen ; geg,n diese» Freispruch erhob der Siaatsanwatt die Nichti^ieiiödeschweid,. Diese NchligkeilSbeschwerde wurde abgewtes«» Nn««ei 52 uad da« Urteil de» KreiSgerichte« bestätig«, dem-zufolge i« inkriminierte» Artikel keine „Beleidigung" o>er .Lästerung" der Behörden enthalten wa^. ES handelte sich um den Nachdruck «ine« Artikel« au« dem „Deutschen VolkSblatt* worin da« vorgehen der Schulbehörde „verknöcherter Bürokratismus" genannt wulde. Goldstück« zu 2« Dinar. Auf Antrag de« Flnanzmmtstet« hat let Ministerrat a« 24. Jali beschlossen, da« ganze österreichiiche und sonstige Gold-geld einzusch«elze» und Nspoleondor« zu 20 D>nar darau« zu Prägen, die dann in den B.rkehr gesetzt werden sollen. AUS Koöevje wirb un« geschrieben: Am 13. Jani verschied nach kurzem Leiden der in Ko-c-vSka xhr tüchtiger Geschäftsmann. Da« Loch« brgän. n « fand unter äußerst zahlreicher Bettiliguug fetten« der B « völkeiung am 22. Jani statt. Auf dem hiesij>n Friedhose wurde die Leiche »ach evangelisch m R tu« eingesegnet und beigesetzt. - Ja Ha nag staib am 15. Juni im 39. Lebensjahre Heir Ludwig Opreschn'ga, Bürger schuidirekior t. R. Ec war ein getürliger Marburger. Ja sehr ä «iichen Berhältviffen ai-fge-wachsen, hatte «r sich du ch «iftinta Fleiß und festen W llen za dieser angesehenen Stellung >mporg«run^en. AI* «i, stiger Studiengenosse ist ir mehr«,en Gottscheer L hrer» roch in bester Ecinrernnx. Dit L d« se, ihnen leicht. Elektrizität in Ptuj. Wi« vn« au« Pn-j berich'et wird, wurde ton am 24. d. M. die reu. installierte iltklcische Beleuchtung im Bereirthluf« zum «rsten Mal« vrobeweis« eingeschaltet. Zar Begutachtung fand sich «in giöxerer Kreis von Ixtet,Renten und die Vertreter der J^stallationtfirmen ein. Man hatte hier trotz der Jagend di« hiesigen EltknizitälSproblem« fchoa recht «rübe E sah urge« gemacht und so war die Meh-zahl der Anwefeo»ei, «echt skeptisch in ihre» Erwartungen. Zur ang,. nehmen Eattäuschung der Anwesenden funktionierte j doch die Anlage vorzüglich und bot ein tadellrs « B lo präziser und korrekter Arbeit. Die ausnehmend schöne un» geschmackvoll ausgeführte Installation ist daS Werk der einheimischen Firma Teichner & Sprusch na. Waffenverbot. W e di« Beogradtt „Samo-iiprava" berichtet, soll der Kriegsminister einen fetz nlwuif vorbereiten, durch welchen den valiona» listtschen Organisationen verboten wird, Weifen z» tragen. Der MordprozeH Mikl wi,d dieser Tage in Maribor verhandelt. Boc den G^chworene» strhea der Tischlermeister Ivan 2iol) c aus Bieg »id fein Gehtlfe Fcaic <&i, di« in der Nacht tttm 11. auf den 12. Oezrmber 1924 den Schnh«acher«nftrr Bmzenz M.kl in Siuderci bei Maiidor, sowie dessen Frau und ji«d«njährigr Tochter in räuberischer Ab-sich durch Hammeischläg« ermordet hatten. U,ber oeu AuSgang des Piozesse« werden wir berich,». Diebstabl. Ja der Nacht vo» Do«ur»«tag auf Frtiiag wurte» in der Mühl« des Herr» Peter in SpoZeja Hadinja 3 Schreibmaschine« ge« stöhlen. Zwei davon sin» Maike Smith &. 8 o« mit de» Rammet» 130.933 u»t 130.037; die dritte ist ei»e Reiseschreibmaschine Marke „Co ona". TyphuS in Gaberje. vor «tniger Zeit kamen zwei Personen au« Zagreb nach Gabeije, die an Typhus «rkla»ki«n. Sie Butten sofort de« £p:fal übe geben, so daß di« Gefahr «tner Ausbreitung der Seuche vrrhindert wurde. Rlchttdestoweoiger tu beim Genuß von Trwtwaffer äußerste voisicht ge-ttte». . Verschiedene Urteile über den neuen Volttschulgesetzentwurf Lj.b jauaer »Jntro : Aller in feinen Haup prrnz pien »st »a« Projekt dt» neuen Volk« chulgesetzentwurfe« ausgezeichnet und mit seiner haupisächliche« Tendenz muß jeder anständige Jugoslawe eir.v-ifta»»ea sein. — Der radikale „Balkan" in B ograd: Ihr Hirrni Abgeordneten be'ondei« d,r radikalen Patteil Wenn ihr wollt, daß «an sich euer im Bot! und in der L hterfchafl ewig al« völlig Reaktionärer erinnert, dann gebt eure Stimme« fü, den Gesitzen wuif über die Volk»-schule« ab... Eive Schande tst e«, ihr Herren Autoren d i Eatwmfe«, »aß ihr so mit »er Zu-rtchnungisähtgkttt dt» BvlktS und der Lehrerschaft für die Abgabe elektrischen Stromes aus dem Netze des städtischen Elektrizitätswerkes in 8 i. Allgemeine Bestimmungen. l. Da» städtisch« ElektrintätSwert in Celje stellt den Parteien im Bereiche snnes Stromnetzes dc» elektrischen Strome, in Form von Trehstrom mit ftO Perioden in der Sekunde zur Änlügung. Kür Beleuchtung beträgt die Betriebsspannung des elektrischen Stromes I l'> Holt, sür den Betneb von Mo koren und sür andere elektrische Einrichtungen gegen so« Volt. 2. Ter elektrische Strom steht den Parteien in der Regel ununterbrochen Tag und stacht zur Verfügung. Da» städtische Elektrizitätswerk ist jedoch berechtigt, die Abgabe des elektrischen Stromes an Sonn und Feiertagen tagsüber, an Wockxn-tagen aber zwischen 12 und 14 Uhr einzustellen, weitn in der HaupttranSsormalorenstation oder am elektrischen Netze Aen derungei^ oder Ausbesserungen vorgenommen werden. 3. Sollte die elektrische Anlage insolge Kurzschluß, Be-schädigung durch Blitzschlag oder höhere Gewalt weiterreichende Auswechslungen oder Busbesserungen erfordern, oder die Er neuerung wichtiger Teile des elektrischen Netzes notwendig werden, so tft das städtische Elettrizitätswerk berechtigt, die Abgabe elektrischen Stromes auch snr längere Zeit einzustellen. 4. In allen Fallen der Unterbrechung des elektrischen «tromes haben die Stromabnebmer kein wie immer geartetes Recht aui den Ersatz erlittenen Schadens, GeivinnentgangeS oder sonstiger nachtetliger Folgen. § II. Hauvanschlllsse. f.. Die Anschlüsse der Häuser von deii SiiederspannungS lettungen bis einschließlich der Hauvtsicherungen in den Häusern errichtet, erhält und erneuert ausschließlich das städtische Elek aUätSwerk aus Rechnung der Stromabnehmer. Alle Haus-chlüsse und die zugehörigen Einrichtungen verbleiben >edoch Eigentum der Slaotgenieiiide. 6. Die Abnehmer elektrischen Stromes sind verpslichtet, die Führung der elektrischen Hauptleitungen und der Anschluß lettungen für Häuser über ihre Grundstücke und an ihren Häusern unentgeltlich zu gestatten. Zu dieser Berpslichlung gehört auch die Erlaubnis zur Beseitigung von Baumästen, die mit Freileitungen in Berührung kommen. 7. Ist der Abnehmer elektrischen Stromes nicht Eigen tümer des Grundstückes oder (Gebäudes, das für die Führung seiner Anschlußleituug benutzt werden soll, so m»ß er sich die «forderliche Erlaubnis von« Eigentümer verschaffen. «. Erfordert der Anschluß eines Abnehmers eine Ver stärkung oder Erweiterung de« NiederspannungSiietzeS, so wird der Anschluß nur dann ausgeführt, wenn der Abnehmer des Strome« alle Kosten für diese Erweiterung oder Veniärlung deS Netze« trägt. § HI- Kostenanschläge für Installationen und Anschlüsse. 9. Für beabsichtigte Installationen oder Anschlüsse gibt daS städtische Elektnzttätswcrk allen Parteien unentgeltlich Auskläruiigeu. Das Elektrizitätswerk stellt auch Kostenanschläge auf, jedoch unentgeltlich nur dann, wenn die Partei die beabsichtigte Installation oder den Hauöauschluß dem Elektrizi-lälSwerke in Auftrag gtbt. Anderenfalls wird die zur Ver-sa'sung des Kostenanschlages verbrauchte Zeit in Anrechnung gebracht. § IV. Installationen in Häusern. 10. Jede Herstellung, Erweiterung sowie die Instand-Haltung aller Einrichtungen und Anlagen einer vauSinstallatio» von den Hauptsicherungen de« HauSanschlusseS angefangen ist Sache des Stromabnehmers. 11. Alle Herstellungen und Arbeiten für ein» HauSin Sallanon oder an einer solchen dürfen jedoch mir durch das Mische Elektrizitätswert selbst oder durch eine» behördlich befugten Installateur auSgtführt werden. Siehe Schlnßbe-merlung.i 1*. Installationen, die von unbefugten Personen ausgesiihrt werden und solche bestehende Iitstallati• onen. an denen von unbefugten Personen Erweiterungen oder Aenderungen ausgeführt wurden, sind vom Auschlnffe an das »tetz beziehungsweise von wei-lerem Bezüge de» Stromes unbedingt ausgeschlossen. 18. Pannen, die Arbeiten für oder an Hausinstallati onen von unbefugten Personen anSsiihren lasten, haften außer-dem voll für den Schaden, Itf an bestehenden HauSlntungen oder Einrichtungen verursackt wird. i«. Als unbesugte Personen im Sinne dieser Bestim-mungni find auch jeii« Lrg»ne des städtischen Elektrizität»' »vertes anzusehen, die Arbeiten nicht im Auftrage der Be-triebsleitung sondern prwat übernehmen sollten. iü. Für Hausanichlüsse und HauSmstallationen sind die „Vorschriften und Normen des Verbände« deutscher Elektrotechniker" strenge maßgebend. Da» städtische Elektrizitätsivert nnd dessen Organe haben gena» darüber zu wachen, daß alle an daS städtische Netz angeschlossenen oder an dieses erst an zuschließenden Anlagen diese» Vorschriften voll entsprechen. Stromabnehmern, deren Anlagen bezüglichMaterial, Sicherheilseinrichtungen oder Leitungsführuiig den genannten Vorschriften nicht entsprechen, wird eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel gegeben,.»ach deren Ablauf Abschal tung des Stromes erfolgt, wenii die Anlage nicht im Smiu dieser Vorschriften in Ordnung gesetzt wurde. 16. Da die Stadtgemeindc bisher das ausschließlich« Reäit hatte, Installationen auszuführen, so tragen jene Parteien, deren Aiischlußleitung oder Installation als nun,gelhast erkannt wird, von den Koste» der vorschrittsgemaßen Her richtung nur den WeNunterichied zwischen dem alten und nnik» Material, nenn die Installation erwiesenermaßen vom städtischen ElettrizUälSwerke ausgesiihrt ivurde Tiese Begiin slignng der Parteien gilt jedoch nur in jenen Fallen, in denen es sich um Installationen aus der Zeit der durch den Krieg verursachten außergewöhnlichen Verhältnisse handelt. Nur in solchen Fallen trägt das EtektrizitätSwerk selbst die ArbntS-kosten für die Umänderung der Anlage. Ter Nachweis, das die Installation seinerzeit vom Elektrizität» werte ausgeführt wurde, obliegt der Partei. 17. Das städtische ElektrizitätSwerk ist verpslichtet und berechtigt, alle Installationen und zwar sowohl Neuanschlüsse als auch Erweiterungen bestehender Anlagen vor Anschluß au daS Leitungsnetz einer Ueberprüsung;u unterziehen. Durch diese Ueberprüfting wird jedoch der die Anlage ausführende Installateur seiner Haftpflicht gegenüber der Partei in keiner ÄLeile enthoben. ' . 18. Das städtische ElektrizitätSwerk ist berechtigt, einen Anschluß abzulehnen, ivenn dadurch ein« unzulässige Belastung der betreffenden Teile des SietzeS herbeigesühn würde. Die Abgabe von Strom kau« auch von besondere» Bedingungen abhängig gemacht werden. Liters kann der Anschluß von Installationeit oder elektrischen Einrichtungen wegen schlechte» Materials oder wegen einer den behördlichen Sicherheitsvor schristen nicht entsprechenden Ausführung abgelehnt werden. Wegen den ablehnenden Bescheid des städtischen Elektrizität»-wertes ist keine Berufung zulässig. l». In neue Anschlüsse dan Strom aus dein elektrischen Netze vor Einschaltung der Meß und Kontrollapparate und vor durchgeführter Ueberprüsung durch da» SleltrizitätSwerk nicht eingeleitet werde». 8 v. Sicherungen. 2o. Jeder HanSanfchlud an das Leitungsnetz muß un mittelbar nach Eintritt in das Hans eine Hausauschluß-ficherung in plombierbarem Schubkasten erhalten. Sind Wohnungen direkt an daS Leitungsnetz angeschlossen, so müssen die Wohnungsleit,ingen in gleicher Weise von plom-bierbaren SichenutgSkästen aiisgehen. Nur das städtische ElektrizitätSwerk hat daS Rechts die Plomben von diesen Sicherungskästen zu nttferncn u»d Sicherungen in diesen aus zutausche». Die Sicheruugspatroncn der einzelne» Wohnung» stchenlnge», welche nicht plombiert find, könne» auch von Installateuren ausgetauscht werden, wenn sie durchgebrannt sind. Brennt eine solche Sicherung nach Einsetzen einer neuen Patrone wieder durch, so ist in der Wohnung» -installaiton ein Kurzschluß vorhcmden, zu dessen Behebung nur eine behördlich autorisierte Person berufen ist. »1. Strenge verboten uud gefährlich ist es, durch-gebrannte Sicherungvpatroneu durch Nmwickclu mit Draht zu reparieren. ss. DNi Parteien wird dringend empfohlen, einige z» der Wohnungsinstallation gehörige SicherungSpatronen sowie die zu Steckdosen gehörigen Lamellen in Reserve zu halten, um die Behebung einer Störung zu beschleunigen. 8 vi. Meldepflicht. 2». Jede Partei und jeder Installateur sind verpslichtet, sowohl Ncuinstallationen als auch Aeiideningen an be-stehenden Anlagen vor Beginn der Arbeiten bei dem städtischen ElektrizilätSwerke anzumelden. DaS städtische Elektrizitätswerk entscheidet aus Grund der Anmeldung, ob es die Installation dem Installateur überläßt oder selbst ausführen wird. 24. WeiterS ist jede Partei verpflichtet, jede Aenderung des Anschluhivertes einer bereit« bestehenden Anlage, die in einer Vermehrung oder Verminderung der Lampen, Motoren oder sonstigen stromverhrauchsstellen oder in der Ein- * Tie Adschmelzsicherunge» haben den Zweck, die Leitung»-drähle vor Erhitzung durch übermäßig starken Strom und somit die Wohnungen und Häuser von Feucrsgesahr zu schützen. Um diesem wichtigen Zwecke sicher entsprechen zu können, müssen die Sicherungen genau dem Querschnitt« der Leitung entsprechen und derart hergestellt sein, daß sich beim Durch-schmelzen kein Lichtbogen bilden kann. Diesen Erfordernisse» genügen nur sabriltmäßig erzeugte SicherungSpatronen. schaltung solcher mit anderem Slrom verbrauche besteht, dem städtischen ElektrizitätSwerk vor Durchführung schriftlich an-zn zeigen. 2'.. Parteien, die ohne Anmeldung Zuschaltungeu. Aenderungen ihrer Anlage oder Neuiuftallatiouen durchsiihre» lassen, wird der Bezug des Stromes sofort abgeschnitten. Installateuren, die ohne Mel duug derlei Arbeiten ausführen, die Gewerbcbe-rcchtiguug für das elektrische Netz Celje entzogen. 2«. Wenn durch bauliche Vornahmen, Maurer , Maler arbeiten und dergl. eine Aenderung oder Verletzung einer Leitung verursacht iverden könnte, ist der Abnehmer ver pflichtet, von diesen Arbeiten vor ihrem Beginne dem Werte Anzeige^» erstatten. 27. DoSsclbe gilt, wenn die Legung anderer Leitungen ^Telephon, elektrische Tianalleitunaen, Wasser- und Gas-röhre uud dergl.) vom Abnehmer beabsichtigt ist. oder wenn in der Nähe einer Leitung Fahnen und sonstige Dekoration» gegenstände angebracht werden sollen. 2»». Der Abnehmer hat vo« etwaigen Beschädigungen seiner Anlagen das Elektrizitätswerk sofort zu verständigen. 2». Alle Abnehmer elektrische» ©lrorneS haben Ueber-sicdiungen oder aiidere häusliche Veränderungen, die aus die Verrechnung des ElettriziiätSivertcs mit den, Abnehmer irgend einen Einkluß ausübe» könnten, dem Elektrizität« werke sosort schriftlich anzuzeigen. 30. Wird die Anmeldung einer Uebersiedlnng oder Aenderung im Bezüge deS Strome» »Merlanen, so hastet der beim Elettnziiätswerte vorgemerkte Abnehmer für die weitere Zahlung deS verbrauchten Stromes. Al. eigenmächtiger Anschluss an das Netz des (?leklri;itätswrrkes sowie eigenmächtige Wiederher stelluug seitens des t»lcktri»itätswcrkes unterbrochener Anschlüsse werden gerichtlich verfolgt. § VII. Periodische Prüfungen. 32. Das städtische Elektrizitätswerk ist berechtigt, die Installationen von Zeit zu Zeit aus ihre Betriebssicherheit und aus den Stromverbrauch zu überprüsen. Diese Ueber Prüfungen liegen im Interesse der Parteien, welche durch IsolaiionSsehler in ihrer Sicherheit gefährdet iverden könne», mitunter auch mehr Strom bezahlen müssen, als sie wirtlich verbraucht haben. 33. Jede Partei ist verpflichtet, den Organen des städtischen ElektrizitätSwerkeS, die sich durch LegitimationS-karten ausweifen, den Zutritt in alle Räume freizugeben und die Untersuchung der elektrischen Leitungen und Ein-richtungen zu gestalte». § VIII. Prüftoxen. 34. Die Uebervrüsung der von dem städtischen Elektrizi-tätswerke ausgeführte» Anlagen ersolgt kostmlos. Ebenso iverden für periodische Nachprüfungen bestehender Anlagen keinerlei GebKbrm eingehoben. »5. Für Installationen, welche von behördlich autorisierten und im Gemeindegebiete Celje mr Arbeit berechtigten Installateure!' ausgeführt werden, find von der Partei an das Eiektrizitätsiverk Prüftaxen uud Anschlußgebühren zu entrichten. 3«. Prüftaxen: fiir l angeschlossene Phase.......Tin 40— „ 2 * Phasen...... „ so-— *3 . ........80— 37. Anschlußgebühr » n: bis zu 3 Stromentuahmestellen -Glühlampen, Fassungen, Steckkontakte......Tin 80 — Für 4 « Stromenmahmstellen..... „ 120 — Ueber « ..... „ 160— Für Motore bis zu « Kilowatt....... 200 — „ jedes weitere Kilowatt mehr um ... „ 20-— 38. Für Aenderungen, welche Installateure an bestehen-den Einlagen aussichreu, werden die oben angeführten Prüf-tazen und sür neu hinzukommende Stromentnahinestellen auch die Anichlußgebühr eingehoben. § IX. Installationsmaterial. 39. Sowohl Parteien als Installateure sind verpflichtet Glühlampen, Lampenfassunaen, Steckkontakte, Stecker, Sich«-rungen und Zähler ausschließlich von dem städtischen Elektri zitätswerke zu beziehen. Beleuchttingskörper, Bogenlampen, Motoren und sonstige StroinverbrauchSapparate, welche allen-fall« nicht vom Elektnzitätswerke bezogen werden, unterliegen vor dem Anschluss« der Genehmigung seitens des Elektrizi tätSwerkeS, daS sür die ersorderUche Prüfung außer dc» et-waigen Kosten des Hin- und RücktrageuS der Mgenklände beziehungsweise der Hin- und Rückfahrt der prüfenden Per-sonen und deS Ersatzes für Zeitverlust bei auswärts liegenden Anlagen, eine einmalige Gebühr einzubeben berechtigt tft und von welchem auch di« Anbringung und der Gebrauch vorge-schrieben, bezw. gutgeheißen werden muß. ■lo. Die Apparat« elektrischer Einrichtungen werden nach den Angaben deS stadtischen ElektrizitätswcrkeS, welches auch dir endgiltigt (Genehmigung der Installatronsarbeiten zu er-teile»! hat, aufgestellt und benutzt. ti. Prüflings tosten fiir Motore: "litt jedes Kilowatt bis zu S Kilowatt. . . . Din 40'— fiir jedes weitere Kilowatt....... Dm 3 — § x. Ausführung der Hauslnftallationen. 42. Wünscht eine Partei die Herstellung einer HauS-Installation durch das städtische Elektrizitätswerk, so hat sie an diese« eine schriftliche Bestellung zu richten und darin Art und Umsang der vorzunehmenden Arbeiten genau zu be-zeichnen. Ter gleiche Vorgang ist einzuhalten, wenn die Partei im Zuge der Arbeiten Abänderuiigc» an der ursprunglich bezeichneten Anlage wünschen sollte, weil cS de» Organen des städtischen ElcknizitätSiverkes verboten ist, aus direkte Ausforderung der Partei Aenderungen an dein von der Betriebsleitung festgesetzte» Arbeitspläne eintreten zn lasse». 43. Das Elektrizitätswerk gewährleistet die solide und zweckmäßige Ausführung der von ihr ausgeführten Leitungen und die tadellose Beschaffenheit der Materialien ein Jahr lang vom Tage der Fertigstellung. Diese Gewährleistung hört aus, sobald von anderer Leite irgendwelche Arbeiten an der Anlage gemacht wurden und bezieht sich nicht aus Schäden, die durch gewaltsame, schlechte oder nachlässige BeHand-lnng, durch Naturereignisse oder durch natürliche Abnützung herbeigeführt wurden. 44. Für ftemde Anlagen haftet das Werk selbst dann nicht, wenn es dieselben geprüft und an das Straßennetz an-geschloffen hat. , * 4ü. Das Elektrizitätswerk ist berechtigt, für alle leine Materiallieferungen und Einrichtungsarbeiien Anzahlungen bis zum vollen veranschlagten Betrage zu verlangen. In der Regel sind jedoch die diesbezügliche» Rechnungen spätestens »0 Tage nach deren Ausstellung zu bezahlen. Tie Zahlung in Raren kann von Fall zu Fall vom ElektrizitätSwerke in berücksichtigungSwrrrdlgm Fällen bewilligt werden. Falls der Abnehmer in der Zahlung säumig ist, taun die Stromlieferung sofort ausgehoben werden. 46. Sämtliche angelieserten Materialien und die vom Eleltrizitätsivert ausgeführte» Installationen bleiben bi« zur vollständige» Begleichung der Rechnung Eigentilm des Elek-trizitätswerkeS. 47. Tie Abrechnung über die vom Elektrizitätswerte ausgeführte» Arbeiten erfolgt nach Ausmaß dc» verwendeten Maieria les und nach der anfgewendcten Arbeitszeit. 4«. Tie vom ElektrizitätSwerke hergestellten Leitungen und Einrichtungen werden vor Beginn der Stromlieserung aus kosten des Elekmzitätswerkes aus ihre Betriebssähigleit geprüft 49. Eine Verbindlichkeit oder eine Verantwortung sür erlittenen schaden envächst jedoch dem ElektrizitätSwerke aus diesen Prüfungen gegenüber dem Abnehmer in keiner Weise. 60. Für die von Installateuren auszuführenden' In-stallationen sind Anmeldungen vorzulegen, aus welche» Art und Zahl der Stromverbrauchstellen, Art der Leitungssührimg und Verteilung des Stromverbrauches aus die Phase» entnommen werden könne». 51. Das städtische Eleltrizitätsivert hat daS Recht über die Ausführung solcher Arbeiten und Beschaffenheit des ver-wendete» Materiales Kontrolle zu üben. 8 xi. Reparaturen. 52. Reparaturen an den HauSanschlüffen bis einschließlich .»er Hauptsicherungen dürfe» ausschließlich nur durch da« städtische Eletlrrziiätswerk und zwar stets aus Kosten der Stromabnehmer durchgeführt werde». 53. Sowohl Hausbesitzer als auch Parteien sind ver» pflichtet, alle Reparaturen oder Ersatzlieferungen zu bezahlen, di« das städtische ElektrizitätSwerl »ach den behördlichen Sicherheitsvorschriften als notwendig befinde«, wie z B. Austausch durchgebraniiter oder vorschriftswidriger Sicherung»-Patronen, schlecht isolierter oder auS ungeeignetem Material .Eisen, Zint) hergestellter Leitungen usw. 54. Sind an einem Hausauschluffe mehrere Parteien IHauSinstallalione») beteiligt, so werden die Kosten der Re-paratirr dem Hauseigentümer zugerechnet. , 55. Reparaturen an den HauSinstallatioiieu sind in erster Linie den konzessionierten Installateuren zu übertragen. Ta» städtische ElekirizrtätSwert übernimmt in der Regel nur um-sangrerchere mit Erneuerungen oder Abänderungen verbundene Hersiellungen größerer Anlagen, 56. Reparaturen an Stromverbrauchern (Lampen, Bügel-eisen, Kochern, Motoren) sind den konzessionierten Jnstalla-teuren zu übergeben. Solche Reparaturen übernimmt das städtische Elektrizitätswert nur ausnahmsweise in schwierigen Fälle». § XII. Einstellung der Stromtteferung. 57. Tem städtischen ElettrizitätSwerke steht mit Aus-schluß jeder richterlichen Entscheidung oder Berufung daS Recht »>. einer Installation den Srrombezug gatnlrch zu entziehen, ohne daß seitens des Abnehmers irgendwelche Schadenersatz-anspräche geltend gemacht werden können, wenn: a) durch die Anlage eines Abnehmers Störungen im Leitungsnetze des städtische« Elektrizitätswertes hervorgerusen werde». In solchen Fällen kann die Stromlieferung so lange venveiaert iverden, bis der Abnehmer auf seine Koste» wirt samc Vorkehrungen zur Verhinderung der Störungen ge-troffen hat; b) durch mangelhafte Erhaltung einer Anlage diese sicherheirsgesährlich wird; c) den mit Legitimationen versehenen Organen des srädtischcn Elcktrizitätswertes der Zutritt zu allen Teilen der Anlage oder zu den Zählern verweigert oder unmöglich ge macht wird; A) der Abnehmer Aenderungen oder Reparaturen an der bestehenden Anlage durch unbesugte Personen, zum Schaden des städtischen ElenrizitätSwerkeS oder ohne Anmeldung an dieses vornimmt; e) mißbräuchlich« Verivendung des elektrische» Stromes, oder eine Verletzung der Plomben an Zählern oder Siche-r»ngen ersolat; f) der Abnehmer seine» ZahluugSoerpflichlunge» gegen über dein städtischen Elektrizitätswerke nicht pünktlich nach-kommt; s) der.Abiiehnier erwiesenermaßen zahlungsunfähig wird, insbesondere bei Eröffnung deS Konkurses über ihn. 5«. Jede unbefugte Stromentnahme ans dem Netze des städtischen ElettrizitätSwerke wird straf gerichtlich verfolgt. 5g. Eine Entivendiing elektrischen Stromes wird durch eigenmächtigen Anschluß von S tromverbrauchern vor dem EletrrizitätSzähler, Strombegrenzer oder sonstige» Kontroll-apparaten, durch Verwendung des Stromes zu Zwecken, sür welche ein höherer Strompreis zu bezahle» ist oder durch Be einflussung deS Zählerganges begangen. so. Mißbrauch des Stromes liegt vor, wen» Lampen, Motoren oder andere Stromverbrauch« außerhalb dcr gestatteten Zeiten eingeschaltet iverden. kl. In allen Fällen unbefugter oder eigemnächtiger Stromentnahme tritt außer der strafgerichtlichen Verfolgung uiid der Abschaltung des Stromes auch die Vorschreibung d«r sechsinonatigen Stromgebühr rückwirkend in Kraft, deren Betrag sofort sällig wird. «2, Ta» EleNrizitätSwerl ist berechtigt, sowohl sür Lampen, als auch sür Motoren oder technisch« Apparate Verschlüsse u. s. w. anzubringen, die Veränderungen im elet-irischen Verbrauch« dieser Vorrichtungen zu verhindern oder die Stromentnahnie aus bestimmte Smnden beschränken. § XIII. gähler, Metz und Kontrollapparat-'. Die ElektrizitätSzähler sowie sonstige Dieß und Kontrollapparate werden den Parteien von dem städtischen Elektrizitätswerk entweder leihiveise oder gegen Kauf beige-stellt und auf Kosten der Parteien anmontiert. Tas städtische ElektnzitätSwert ,st berechtig«, bei jeder Partei Zähler nach freiem Ermessen anzubringen und dre MontierungSkoste» vo» der Partei einzuheben. Widerspruch gegen die Anmontierung erneS Zählers ist unstatthaft. Bei leihweiser Beistellung sind sür diese Apparate Mieten in 12 gleichen Monatsraten zu entrichte», die von Zeit zu Zeit betaunt gegeben werden und in der Regel der Verzinsung und Amortisation de« ZählerpreiseS, vermehrt um die Koste» dcr Erhaltung, Erneuerung, Reparatur und periodischen Ueberprüsung der Zähler entsprechen. «4, Für die mietweise angebrachte», dem Elektrizität«-werke gehörige» Zähler sind die betreffende» Parteien dem ElektrizitätSiverke voll haftbar und ersatzpflichtig und zwar in jedem Falle auch dann, wenn dcr Zähler durch Elemen-tarereignisse, Zusall oder Eingriffe fremder Personen be-schädigt wird. «5. Erleidet ein mietweise beigestellter Zähler eine Be-schädigung durch Stromüberlastung, so ist der Abnehmer voll er'akpflichtig, ivenn er den Stromverbrauch in seiner In-stallalion durch nicht angemeldete Zuschaltungen oder durch fehlerhafte Gebarung über das dem städtische» Elektrizität» werte betarmt gegebene Ausmaß erhöht hat. 66. Die Erhaltung, Reparaturen, periodischen und fall-weise» Überprüfungen und Nacheichungen der von dem städtischen Eleltrizitätswerke käuflich erworbenen Zähler gehen zu Lallen der Partei, doch ist die gesamte Gebarung mit solchen Zählern ausschließlich dem städtischen Elektrizitätswerke vorbehalten. «7. Der Abnehmer ist verpflichtet, die mietweise beige-stellte» Zähler und Kontrollapparate vor Beschädigungen zu schützen und die Plomben der mietweise beigestellten und eigenen Zahler vor jeder Verletzung zu bewahren. 68. Beobachtet ein Abnehmer llnregelniäßigkeiten im Gang« oder ein Stillstehen eines Zähler«, so hat er dem städtischen ElektrizitätSwerke hievon sofort Mitteilung zu machen. SS. Sollte ein Abnehmer Zweisel in die Richtigkeit der Angaben eines mietweise beigestellten Zähler« setzen und dessen Ueberprüfung verlangen, so sind die Kosten der Ueber-Prüfung vom Abnehmer zu tragen, wenn die Zählerangaben die in den staatlichen Vorschriften festgesetzten ,fehlergrenzen nicht überschreiten; andernfalls geht die Ueberprüsung, Re-paratur oder Auswechslung auf Kosten deS städtischen ElektriMtSiverke». 70. Prüfgebühren für Zähler: für einen Wechselstronizähler.......Drn 20. - „ „ 2 phasigen Trehstromzähler . . . . „ So.— „ * 3 „ „ ....„ 40. 71. Für Prüfung größerer Zähler, die vo» dem staS-tischen Elektrurtätswerke nicht bewirkt werden kann, sind außer der Prüsgebühr, welche die Eichstatiou verlangt, auch die Kosten des Hin- und Rücktransportes von der Partei zu be-zahlen, falls der Zähler in Ordnung befunden ivird. «Punkt«». , 72. Wen» ein Zähler erwiesenermaßen unrichtige An-gaben macht, zeitweise oder ganz stehe» bleibt, so wird der Stromverbrauch des betreffende» Monates (Zeitraumes nach dem ordnuitgsmäßig ermittelte» Verbrauch« des vorherge-aangenen und daraus folgende» Monates !Zeitraumes' al« Durchschnitt berechnet. 7». Jed? Partei hat das Recht, die Ueberprüfung ihres Zahlers aus eigene Kosten in einer Eichstation zn verfangen. 74. Zähler, die nicht vou dem städtischen Elek trizitätswerte gemietet oder getauft wurden, werde« an daS städtische Elektrizitätswerk unter keiner Be dingung angeschlossen. § XIV. Bezahlung des Stromes. 75. Die Preisberechnung des an die Abnehmer Aetieserlen Strome» erfolgt aus Gruud des durch ElektrizitätSzähler ermittelten Verbrauches nach dem vom Gemeinderat« festgesetzten Tarife. 7S. Beschwerden gegen die verrechnete Strommenge sind innerhalb 8 Tagen voin Tage dcr Rechnungslegung beim ElektrizitätSwerke einzubringen, späterhin hat der Abnehmer kein Recht, die Berechnung de« Stromverbrauches zu be-streiten. 77. Die Bezahlung deS bezogenen Etektrizuätsstrome» erfolgt in Monatsraten im nachhinein, wobe, gleichzerrrg auch die Zählermiete im vorhinein eingehoben wird. 78. Die Rechnungsbeträge sind bei Überreichung des Stromverbrauchbüchels sofort zu bezahlen. Sollte das städ-tische Elektrizitätswerk in AusuahmssSllen eine» Zahlung» aufjchub bewilligen, so werden für den Rückstand »> Ver zugszinfen berechnet. Der ausnahmsweise Zahlungsaufschub darf nur einmal im Jahre und auf höchstens 14 Tagen bewilligt werde». 7S. Für Rechnungen, die wegen angezweifelter Zähler angaben beanständet iverden, sind Anzahlungen rm Bettage des letzten richtig bemessenen Monates zu leisten. Ztach Neber-Prüfung des Zähler» wird dann die definitive Abrechnung, eventuell nach Punkt 72, vorgenommen. 8 xv Stromoerrechnung nach ElektrtzttSts-zShlern. 80. Bügeleisen, Kochtöpfe, Brennscheeremvärmer, Föhn-apparate, staubsai^er, HauShalttiugsniotoren und dergleichen werden, sofern der Stromverbrauch dieser Apparate i Kuowarr nicht übersteigt, an den Lichtzähler angeschlossen, zahlen also den LichtpreiS. Bei einem Energiebedarfe über l Kilowatt können für derartige Apparate besondere Zähler und die Verrechnung nach dem Kraitpreve gefordert werden. § XVI. Vertragsdauer. 8t. Die Abnehmer sind zur tarifmäßigen Abnahme de» elektrischen Stromes aus ein Jahr vom Tage des Beginnes der Stromlieserung an verpflichtet. Nach Ablauf dieser Frist kann der Strombezug seitens des Abnehmers vierteljährig im Vorhinein bei Beginn eines jeden Quartales schriftlich dem ElettrizitätSwerke' gekündigt werden. 82. Tem Elekrrizitätswerte steht es frei, in besonderen Fällen, wie z. V. Lvegsiedelung u. f. w. sowohl von dcr Erfüllung des vorerwähnten JahreS als auch der vierteljährigen Kündigung abzusehen. Todessall deS Abnehmer» entbindet die (5rben von den vorstehenden Verpflichtungen gleichfalls. 83. Tem Elektnzitätswerte steht ebenfalls vierteljährige« Kündigungsrecht wie dem Abnehmer zu. K XVII. Motoren. 84. DaS städtische Elektrizitätswerk schließt Asynchron-Motoren über 9 PS normaler Leistung nicht an daS Netz an. Motoren von 10 P3 oder höherer Leistung müsse» Synchronmotoren oder Asynchronmotoren ohm Blmditrom-verbrauch sein. 85. Wenn durch fehlerhafte Handhabung des Anlasser», infolge zeitweiser Ueberlastung eines Motors oder dadurch, daß der Motor berm Ausbleiben de» «ströme« in eingeschaltetem Zustande belassen wird, die Sicherungen öfter durchschmelzen, oder der automatische Ausschalter auSspnngt. so wird der Motor vom Netze abgeschaltet. 86. DaS städtische Elektrizitätswerk ist bericht,gr. den Bettieb von Motoren zu Zeilen starker Belastung des Netze« mit Lichtftrom zu untersagen. 87. Mit Besitzern von Synchronmotoren werden be-günstigend« Sonderabkommen abgeschlossen. welche sich aus die Abgabe voreilenden Blindstromes in da« Netz beziehen. § xvin. Besondere Vereinbarungen. 88. DaS EltktrizitätSwert behält sich daS Recht vor. von Fall zu Fall Ausnahmen hinsichtlich der Anschlüsse und StromlieserungSbedingungen ein treten zu laffen und mtt einzelnen Abnehmer» Sonderabmachungen zu treffen. Folgende Installateure sind i»r Zeit (1925) berechtigt. Installationen fiir Licht und Kraft aus,»führen: Franc VelaK, prrSernov-, ul. 3. Jakob pajk. GosposKa ul. v. Lonrad KoroSee, Wariborska cepa 11. Iostp Srver. (Slavin lrg S. Truct und Verlag der Bereinsbuchdruckerei „Eeleja- in tiel,e. ♦ein 6 €111 er Zettuag Kummer 52 - spielt! — Ljubljanaer „Nrrodnl Dnevnik" : Ein schändlicher und jugoslawischer Skandal ist der Entwurf de« Pressegesetze«. aber der E-twurs de« volk«schulgesch>« ist noch skandalöser, weil er unsere I >gend betriff s. Di- kcoattscben Separatisten und da« slowenische Lied. Der Ljabljanaer .Jutro" derchlet, daß der Zigreber Gemeinberat l.OVö 000 Dinar fär di« Jihnaufendfeier de« kroatischen Köiig» tum« gestiftet hade, wovon der separatistlsche kroatische Sokol 250 000 und der V rein bei Kroatinnen 300 000 Dinar zugewiesen erhalten. Da« Ansuchen de« ältesten Z,greber Gesangvereine« „Kolo' um die Gewährung einer Untelstiitzung für eine ausländische Tournee wurde mit der interessanten Begründung abgelehnt, daß dcr Verein im Ausland nicht nur kroatische, sondern auch slowenische Lieder singen we«>. — U s «richeint diese Daist ll mg de« „J>itl0" unglaubwürdig. Der interniert, Führer der Akadiöia-ner D5. Maäctt wu,»e wegen Krankh?it in fein Heim überführt, wo ih», wie der »Nirodnl Tinev nt(* berichiel eine Polizeiwache vor die Wohnung ausg'pfl ir j' wurde, die sich jede» Moment davon überzeugt, ob der Kranke nicht au?g»flojen ist, Be-zeichnend sür den Taki dc« Zrzreber Polizeiches«, meint der „Nuodni Dnevnik", «st der Umstand, daß e« dem schwer K anken einen Specialisten sür G> schlechiikcankheiten geschickl habe, dessen Hilse aber Maö f ab'olut nicht bedürflig sei. Neue Kurse für Maschinenschreiben, slowenische und deutsche Stenographie sowie «in Buchhaltungsunterricht beginne» an dcr Privai Lehranstalt Ant. Ru». Legat in Ma-ribor om 1. Juli l. I- P osp'kie und E nsch eibun-gm im Schreibmaichinergesitiäsle An». Rad. Legat & So., M »ribor, Slooenska uliea 7. Tel'phon 100. »eire Filiale« I)i (' /.H Öls A|)OStel waren die Verbreiter des christlichen Glaubens. — Tausende Geheilter verbreiten den guten Ruf des Radeinerwassers ! Wirtschaft und Verkehr. Qegcn dleunerlrägtichen Steuerlasten in Slowenien Am Sonniag land im großen Saale de« Hotel« .Union" in Ljibljana eine zahlreich besuchte Versammlung statt, aus welch r Redner aller P-rteien gegen d e unerträgliche S euerbelastang in Slowenien protestierten. Der demokratische Minister Dr. Zerjav und sein A h'lfe Mohor c hatten öe grüßung«telegram»e geich ck-, in denen die Not> wendigkeit eine« konzentrischen Hinarbeiten« auf ein einheitliches Sleuergesetz betont wurde. Der Botfitzende der Versammlung Herr Fröhlich sührte in seiner Rede u. a. solgende« au«: Bevor wir zugrundegehen, «ollen wir unS entschlossen wehiea, wie sich ein kleine« Wärmchen wehrt. Ich appelliere an die Vertreter aller Behörden, unS vor de« wirtschaftlichen Run, der unS droh», zu retten. Daß er uns droht, beweisen die zahl-reichen Konkurse. AI« wir voriges Jahr tagten, bewiesen wir die unhaltbaren Zustände, die infolge der außerordentlich hohen Besteuerung entstanden sind. Wir waren übirzeuzt, daß man un« die Ä)^ige HauSsteuer nachlassen wcrde, wi. «an unfi v:r!prochea hatte. Der F'navzminifter hat daS nicht getan. Damal« tiöfieten wir unS, weil wir wollten, daß den Beamten soviel gegeben werde, daß sie leben sönnen. Die Beamte« haben nicht« bekommen. Wir taten unsere Pflicht, die Regierung aber n'cht. 1 tz' ist Schluß mit unserer G-duld. Bar den Wahlen hat man unS viel versprochen. Ih appelliere an die Abgeordneten, sich der S euerzzhlen anzu nehmen. Die bisherige Jivalidensteuer wurde um 2 i % erniedrigt, jtz' aber um 40% erhöht. Der Finanzmioister sagt, daß er die E hihung sür die Anschzfstng von militäiiichen Bedarssaelikeln ver wenden werde, und v rlangt noch 20 Prozent Ec> höhung, sodaß wir 60^ I validevsteuir zahlen werden. Er ging noch weiter und l'gte jedem manu.llea Arbeiter eine S euer von 2%' aus. Wenn wir nach Belgrad uns beschw r n kommen wegen solcher Lasten, lacht man unS im Ministerium au«: „Denkt nur nicht an eine Lteueir form, ihr werdet st- noch ein paar J-Hre nicht erleben!'.. . I > DowZile zihlt man v?» 100 Dinar M ete 11 l Dinar Steuer! Alle unsere Be ch verden haben wir dem Scktionechef sür die direkten Sieuec« vorgelegt. Er sah sie durch und sagte: „Mö jen doch die Slowenen zahlen, wa« g'ht un« da« an!" Gibt e« in i gendeinem Staate der Welt eine derartige Belastung? Ja Slowenien z ihlen wir j des Jahr mehr als vo:gesch'iebta ist. Statt eine« Z-völsul« aller Steuern zahlen wir ein Siebentel. Dielen Monat wurden 10 Konkurse an« gemeldet. Slowenien muß zugrundegehen, wenn da« so weiter gehen wird. Der Vzepiästdent der demo!ratisch n Pirtei Herr Tu k eiklärte: Die Pr>'x« der Steuelvor-jchreibung in Slowenien v?rurs.ch! den U Hergang de« Gewerbe- und Kaufmann«ftande«, den Rain der ganze» Wirtschast. Früher erlaubte mai Ec> leichterungen bei dir Z>hlung der vorgeschriebenen Steuern; j tzt sind alle Sileich'erungcn aufgehoben. Die Steuelbetörden bewilligen kein« Ratenzahlungen »ehr. Sie haben unbarmherzig zu p'S> den und sich aus die B sitze einzutabulleren begonnen. Die F nanz Verwaltung ist nicht dazu da, jeden Steuerzahler bis aufS Mark auszulaugen. Der Ab». S«c>d,j führte aü«, daß für da» S eunjihr 1924—25 Slowenien nach de« Staat« Voranschläge 74 Millionen direkter Steuern hätte zahlen fallen, tatsächlich zahlte e« aber 114 2 Millionen Dinar. Fär die Monate Jänner, Februar und März dieses Jrhre« zahlte Slowenien 83 Millionen statt der im Voranschlag vorgesehenen 19 Millionen; Serbien j dich statt der vorgesehenen 47 Millionen bloß 37 Millionen, also um 10 Millionen weniger, während Slowenien um 14 Millionen m eh r zahlt». .I, privaten G.sp ächen", suhr »bg. Smodej fort, „mit v'elen Steuerbemesseln und maßgebenden P-r. so»en auS der Fiaanzdelegation habe ich oft betont, daß e« nicht nur eine Absurdität, sondern geradezu eine Sünde ist, daß eigene Leute mehr aufmessen, al« sie nach de« Gesetz müssen. Der Beamte hat seine Pflicht und die muß er et füllen, ob e« ih» lieh ist oder nicht. Aber mehr ist nicht votwendig alS im Gesetze. Wer sich in dieser H nsicht v:rgeht, ist kein Sohn unseres Bolle«, sondern er arbeitet gegen dasselbe". Der «bg. P> c !j e» klärte u.a., daß seine Partei mit großem J»eali«muS in die Verfassung« g»de Versammlung in Beogead geflogen sei. .Wir glaubten, baß bort alle« schön brüderlich und ge-recht uns in Ordnung sein werde und daß wir die L-beaSbedin^ungen in Ordnung bringen würben, wie wir eS ms erträumten. E» kam aber die Sat-täuichung. Für alle noch nicht, aber auch derer, sür die sie noch nicht gekommen ist, wartet sie! Die Badgelzwölstel sind in schändlicher G stall wieder ausgetreten. Die Regürang bringt Z völftel vor da« Parlament und verlangt von ihm, vaß eS für ihre Dringlichkeit stimme I Ist e» nicht eine Schande, daß wir abstimmen müssen, ehete den E itwurs vsr urs zu haben? Die Druckerei hatte nicht Z it genug, ihn zu diucklN. Abg. Ki^ajac fand zufällig ein Exemplar deS Budge S, au« dem ersichtlich ist, daß die Ausgaben vergrößert werden, daß aber die früheren nicht beseitigt werden. Die Z vö siel werden ihre alten Ausgaben behalten und noch neue dazu-fügen." Wichtig fiir Holzhändler. Aus Fach. kreisen wird un« geschucben: Wieder sind in Slo-w:nien massenhaft ausländische Holjhändler besonders aus Italien und auch au« Deutschland und der Schweiz aufgetaucht, die sich als Holzivdustrielle oder als Besitzer v?n Glvßholzhandlungen ausgeben und sogar große ausländische Bankhäuser als Reserenzen ansührea. Einige kaufen in kleinerem Stile, marche aber sogar g'oßzügig ein, machen Abschlüsse von Hunderten von Waggonen und bestellen sogleich giögere Partien zur sofortigen Ablieferung. In manchen Fällen zahlen sie sogar die erstgelieserte Partie, in vielen Fällen verlangen sie aber »it Rücksicht ihrer großartigen Referenzen uad aus ihr G.oßholzhandlungSgeschäst die sofortige Lieferung auf Kredit. Manchesmal weid.n fogar 20 - 30 und noch mehr Waggon« bezahlt; da« Ende der Lieferung wird zum Schlüsse doch nicht bezahlt und so werden immer unsere Holzhändler und Pioduzenten ganz erheblich geschädigt und betrogen. Wir warnen daher jedermann, fei eS Klein- oder Gcoßholzhändler, SägewerkSbesitzer oder anderer P oduzent, keinem ausländischen Holz. Händler trotz oller Referenzen ohne vorherige Be» zahlung. ohne Erstellung des Akkreditiv» oder voll, kowmene Sicherstellung irgend etwa» auf Kredit zu liefern, da solche Lieferungen gewöhnlich dann gar nicht bez,hlt werden und im gerichtlichen Wege meiste«, teil« nicht einzutreiben sind. ie wollen lesen ! stark herabgesetzten preisen verkaufe ich eine grössere jftnzah! leicht beschädigter Jjücher. Besuchen S'e meinen JCaden ! besichtigen Sie meine Jfuslage! 7{asch, Buchhandlung. ♦ : ♦ : : PHslTIlÄPPMTF. alle Hedarfbartitccl silr Beruft«- und Amateurplioto-graphen in reicher Auswahl im Photosporttaause A. PERISSICH, CELJE Slomskor trjf 5—4, hinter der Pfarrkirche _En_groi», c»n detail. Preiriiaten aas Wunsch. Fachmftni«i«che Auskünfre. Grosses Zimmer möbliert oder unmöbliert, mit elektrischem Lieht, Parkettboden, event. 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