Uber die wirtsehaftliehe Lage des Hausbesitzes in Laibach mit besonderer Beriicksichtigung des Erdbeben - Staatsdarlehens vom Jabre 1895. Vorgetragen vom Ausschussmitgliede Dr. V. Gregorič in der Versammlung des I. Hausbesitzer-Vereines in Laibach am 12. April 1900. Da die Gesetzesvorlage liber die Erleichterungen bei Riick- zahlungen von Staatsdarlehen bei Elementarschaden die Allerhochste Sanction erhalten bat, ist auch die Frage der Action anlasslich des im Jahre 1895 Laibach gewahrten Staatsdarlehens in feste Bahnen gelenkt worden. Demnach muss jeder betheiligte Hausbesitzer ftir sich das Gesuch um die zu gewahrenden Erleichterungen an das k. k. Finanzministerium mit Zugrundelegung der zu beriicksichti- genden Momente richten. Obwohl aus diesem Gesetze klar hervorgeht, dass die Regierung bei Gewahrung dieser Erleichterungen vor allem die Lage des betreffenden einzelnen Gesuchstellers ins Auge fassen wird, so darf doch nicht die Thatsache auberacht gelassen werden, dass bei der Beurtheilung der Lage des Einzelnen die Beriicksichtigung der allgemeinen wirtschaftlichen Lage des Hausbesitzes in Laibach gewiss auch schwer in die Wagschale fallt. Ist die allgemeine Lage eine gedriickte, so wirft diese Thatsache auch einen Schatten auf die Lage des einzelnen Hausbesitzers, denn unmoglich kann dieser Ein- fluss der Gesammtheit auf die einzelnen Theile geleugnet werden. Um sich ein klares Bild der wirtschaftlichen Lage des Haus¬ besitzes in Laibach zu bilden, miissen vor allem die auf den Hausern liegenden Lasten, die Steuern und Abgaben sowie die nothwendigen Erhaltungskosten festgestellt werden. Diese Posten als Ausgabe gerechnet und dem Bruttozinse entgegengestellt, geben den Reinertrag des Hauses, aus dem dann leicht die Verzinsung und der Wert des Objectes berechnet werd.en konnen. 2 In Laibach sind nacli dem Grundbuche 334 unbelastete Hau; wovon 79 juridischen Personen angehoren, wie dem k. k. Arar, u Kirehe, dem Lande, der Stadtgemeinde, den Geldinstituten u. s. w., so dass nur gegen 10% des gesammten Hausbesitzes in Laibaeb als unbelastet angenommen werden konnen. Es werden sich vielleicht in diesen sowie in den nachfolgenden Zahlen seit der Zusammen- stellung dieses Berichtes einige Anderungen ereignet baben. Doch haben diese Veranderungen absolut gar keinen Einfluss auf die schliefiliche Zusammenstellung und den Effect dieser Statistik, Diese eingangs angefiihrten Zahlen sagen, als Zeugen unsere 1 . wirtsehaftliehen Lage angefilhrt, sofort mehr als alle Worte, welcher Zukunft wir entgegensehen. Es ist daher unumganglich nothwendig, dass sich alle Haus- besitzer Laibachs ohne Riicksicht auf die politische Parteistellunj und Nationalitat zu einer geschlossenen Korperschaft formieren. Di Thatsaehe, dass der Realbesitz heutzutage am hochsten besteuert wird, kanu niemand leugnen, ebensowenig nicht, dass er im Ver- gleiche zum mobilen Capitale durch die ungiinstige Gesetzgebung leidet. Man braucht ja nur auf die Harten des neuen Gebiiren- gesetzes vom 16. August 1899, betrefiend die Vermogensiibertra- gungen, zu verweisen, wovon namentlich der stadtische Hausbesitzer hart getroffen wui’de, und auf die sich stets steigenden Lasten, welche dem Realbesitze auferlegt werden. Eine Abwehr ist nur moglich, wenn sich die einzelnen starken Provinzvereine zu einem Centralverbande der Hausbesitzer Osterreichs vereinen. Auf diese Art kann auf die Gesetzgebung, respective auf die von diesen Steuer- tragern gewahlten Abgeordneten, ein Einfluss ausgeilbt werden; die vereinzelten Beschwerden und die Petitionen der einzelnen Hausbesitzer- vereine, wenn sie auch in ein und derselben Angelegenheit vor- gebracht werden, konnen nie jene Geltung haben, wie die Petition, welche der Regierung in dieser Angelegenheit vom Centralverbande im Namen aller Hausbesitzer Osterreichs iiberreicht wird. Das ist eine Maclit, die nicht ilbergangen werden kann, sie kommt aber aucli sehr leicht zustande, denn dort, wo wirtschaftliche Existenzfragen auf dem Spiele stehen, hort jeder Partei- und Nationalitatenhader auf. Bekanntlich wurde nach dem Erdbeben im Jahre 1895 fiir Ilauser, die entweder neu gebaut wurden oder zu Regulierungszwecken und wegen groBer Beschadigungen niedergerissen und wieder neu aufgebaut wurden, die Befreiung von der Hauszinssteuer bis zu 18, respective 25 Jahren verlangert. Dementsprechend bat auch der krainische Landtag die Befreiung von der 40 0 „ igen Landesumlage im hochsten AusmaBe bis zu fiinf Jahren fiir diese Hauser ausgesprochen. Dieses Gesetz gilt bis zum 2. Juli 1900, und mtissen die Hauser bis zu diesem Termine den Bewohnungsconsens erhalten haben. Dies war nothwendig vorauszuschicken, weil wir uns derzeit noch in der Periode dieser Befreiungen befinden. Die Befreiung von der 40% igen Landesumlage wird jedoch bald aufhoren, und di- betreffenden Hausbesitzer werden bald die grOBeren Abgaben fiihlen. 3 Noch ungiinstiger wird die Sachlage, wenn die Ruckzahlungen des unverzinslichen Staatsdarlehens mit 6 2 / s % iger Annuitat und des 3°/ 0 igen Landesdarlehens mit 6 a / 3 °/ 0 ig er Annuitat nebst 3 % iger Verzinsung gefordert werden. Die wirtschaftliche Lage des Hausbesitzes in Laibach lasst sicb einerseits vom allgemeinen Standpunkte aus betrachten, wo alle Hausbesitzer, mogen sie nun belastet sein oder nicbt, zusammen- genommen und in Bezug auf ihre Einnahmen und Ausgaben durch- schnittlicb beurtbeilt werden. Anderseits muss aber auch nur die Lage jener zusammengestellt werden, die eine Staatsunterstuzung erhielten. So kann man ein klares Bild entwerfen. Die Belastung der Hauser, respective ihr Reinertrag oder die Verzinsung, lasst sicb von zwei Gesichtspunkten aus beurtheilen: 1.) Die Belastung der Hauser blofi durch private Forderungen und die daraus resultierende Zinsenlast bei noch bestehender Befreiung von der Hauszinssteuer fiir die durch das Gesetz begiinstigten Hauser. 2) Die Belastung der Hauser durch private Forderungen, durch das zinsenfreie Staatsdarlehen, das 3 % ige Landesdarlehen und der daraus resultierenden 6 a / 3 °/ 0 igen Amortisationscpiote fiir das zinsen¬ freie Staatsdarlehen, der 6 2 / 3 °/ 0 igen Amortisationscpiote fiir das 3°/ 0 ige Landesdarlehen und die 3°/ 0 ige Verzinsung des letzteren bei bestehender Befreiung von der Hauszinssteuer fiir die durch das Gesetz begiinstigten Hauser. Auf diese Art bekommen wir ein klares Bild der allgemeinen Lage und des Zustandes, welcher so manchen Hausbesitzer mit Sorge erfiillt. Nach dem neuen Regulierungsplane mussten in einzelnen Gassen anstatt der bisher bestandenen, nunmehr demolierten Hauser grofie, moderne Bauten aufgefiihrt werden. Mancher liefi sich freilich verleiten, etwas kostspieliger zu bauen. Der Credit wurde ja leicht gewahrt, die Wohnungspreise waren entsprechend hoch; jeder rechnete mit den gewahrten Erleich- terungen viel sanguinischer. Der Kostenvoranschlag bei Beginn eines Baues sieht ganz anders aus als wie die factischen Kosten nach Vollendung des Baues. Es kommt manches hihzu, auf was der Besitzer als Laie friiher nicht gedacht hat. AuBerdem trostete manchen der Gedanke, dass der Staat bei der Riickzahlung der Unterstiitzungen nicht so strenge vorgehen werde. Diese Berechnungen waren leider triigerisch. Die Folgen der Erdbebenkatastrophe zeigten sich erst in Jahren und werden sich noch zeigen. Vor allem wurden die Baupreise infolge des Erd- bebens in Laibach derart gesteigert, dass ein Haus nach dem Erd- beben um 20 bis 30 % theurer zu stehen kam wie vorher. Das demolierte Haus trug dem Besitzer, wenn es gut gieng, keine Ein- kunfte durch ein Jahr. Gcnvohnlich musste er jedoch noch langer warten. Denn abgesehen von den Baubedingungen, hatten die Besitzer viele Schwierigkeiten von Seite der Baubehorden wegen der Regu- lierung zu iiberwinden; infolgedessen und infolge der Verzogerung bei der Gewahrung des Staatsdarlehens hatten sie empfindlichen Schaden. 4 Die giinstige Bauzeit verzog sich ein Monat nach dem anderen, und das Haus war entweder gar nicht begonnen worden oder war nur halb vollendet. Am 15. Juli 1897 beschadigte eine neuerliehe Erderschiitterung die kaum wiederhergestellten Hauser in empfindlicber Weise. Der dadurch entstandene Schaden lasst sich nicht allein nach den directen Beschadigungen des Mauerwerkes ermessen; denn wenn ein Zimmer durch die Maurer wieder hergestellt werden soli, muss die gesammte Einrichtung desselben entfernt werden. Nach den Maurern kommen die Maler, nach den Malern eventuell die Anstreicher und andere Professionisten, um die Wohnung wieder bentitzbar zu machen. Alle diese Folgeausgaben erhohen den momentan aufgenommenen Schaden- betrag gewiss um das Zwei- bis Dreifache, nicht gerechnet die Unannehmlichkeiten, welche bei allen diesen Umzligen auch die betreffenden Parteien treffen. Dieses Moment ist im allgemeinen auch beim ersten Erdbeben im Jahre 1895 viel zu gering angeschlagen worden, denn viele Einrichtungsgegenstande sind durch den hastigen Transport und den Mangel an geeigneten Localen zur Aufbevvahrung ruiniert worden. Es hatten somit alle einen Schaden zu verzeichnen, der so leicht iibergangen werden kann und welcher manchem nachtraglich der- artige Auslagen verursachte, dass er noch heute an diesen Folgen zu laborieren hat. Durch fortwahrende neue Bauten werden die alten Hauser von Jahr zu Jahr mehr enhvertet. Die Wohnungspreise, welcho nach dem Erdbeben emporgeschnellt sind, sind im steten Riickgange begriffen. Die Theuerung der Lebensmittel ist derart gestiegen, dass man wenigstens eine 50%ig e Steigerung annehmen kann. Die Steuern wurden ebenfalls erhoht, indem die Gemeindeumlage von 6% auf 20°/o stieg. Die Personal-Einkommensteuer wurde neu eingefuhrt. Was Wunder, wenn diese Vermehrung der Ausgaben und Vermin- derung der Einnahmen den anfanglichen Calcul des Hausbesitzers griindlick umstiefien und ihm seine Lage in einem diisteren Lichte erscheinen lassen. Durch das Gesetz vom 6. Juli 1895 wurde den hilfsbedlirftigen Besitzern im Gebiete der Stadtgemeinde Laibach ein unverzinslicher Vorschuss bis zum Betrage von zusammen 1,700.000 fl, entweder gegen biicherliche Sicherstellung oder unter Haftung der Gemeinde gewahrt. Die Riickzahlung der Vorschusse hat vom 1. Janner 1901 angefangen in 15 gleichen Jahresraten zu erfolgen. Der Stadtgemeinde Laibach wurde zur theibveisen Bestreitung der ihr infolge des Erd- bebens erwachsenen Kosten ein unverzinslicher Vorschuss von 50.000 fl. gewahrt. Weiters wurde der Stadtgemeinde Laibach zum Zwecke der Grtindung eines Stadtregulierungsfondes ein unverzins¬ licher Vorschuss von 100.000 fl. bewilligt. Die Riickzahlung des Vorschusses von 50.000 fl. hat vom 1. Janner 1901 angefangen in 15 gleichen Jahresraten zu erfolgen. Der zur Griindung eines Stadtregulierungsfondes gewahrte Vorschuss von 100.000 fl. ist im Monate Janner 1915 zuriickzuzahlen. 5 AuBerdem wurde der Stadtgemeinde imd den beschadigten Be- sitzern ein 3 % iges Landesdarlehen gewahrt, welches mit 3 % vom Tage der Auszahlung an zu verzinsen ist. Die Ruckzahlung hat ebenso wie die des zinsenfreien Staatsdarlehens vom 1. Janner 1901 angefangen in 15 gleicben Jahresraten, d. i. in 6 2 / 8 °/ 0 igen Annuitaten, zu erfolgen. Die 3 °/ 0 igen Interessen werden von dem Restbetrage nach Abzug der geleisteten Annuitaten besonders berechnet. Gehen wir nun zum zweiten Tbeile unserer Abhandlung, zur zifEermafiigen Begriindung, liber. In Laibach sind nachstehende Betrage intabuliert: 1. ) Private Schulden. 7,513.549 fl. 2. ) Btirgerspital. 140.000 » 3. ) Gemeindeschuld. 1,046.000 » 4. ) Landesschuld. 200.000 » 5. ) Zinsenfreies Staatsdarlehen. 1,562.000 » 6. ) Dem Btirgerspitale zinsenfreies Staatsdarlehen 100.000 » 7. ) 3%iges Landesdarlehen. . . 284.700 > Zusammen . . . 10,846.249 fl. Nach der Hohe des Procentsatzes vertheilen sich die intabulierten von Wenn man davon die Landes- und Gemeindeschulden im Betrage 1,386.000 fl. 7,513.549 » 320.292 » abzieht, verbleibt eine private Schuldenlast von mit einer Verzinsung von. Die einzelnen intabulierten Betrage vertheilen sich wie folgt: 1.) die Intabulationen ohne Interessen bestehen aus Mitgiften und Erbschaften; 6 2. ) zu 4 V 4 und 4-486°/ 0 die Schulden der Stadtgemeinde; 3. ) zu 4 1 / a % die Forderungen der Krainischen Sparcasse und der stadtischen Sparcasse in Laibach; 4. ) zu 43 / 4 % die Forderungen der stadtischen Sparcasse in Laibach; 5. ) zu 5% hauptsachlich die privaten Forderungen und theilweise die Abfertigungen der Eltern sowie die Erbschaften nach Briidern und Schwestern. Alle iibrigen Procentsatze bestehen aus privaten Forderungen. In diese Berechnung der zu zahlenden Interessen ist kein wie immer gearteter Amortisationsbetrag einbezogen. Man kann zwar annehmen, dass ein Theil des intabulierten Betrages bereits gezahlt aber nicht geloscht wurde. Doch kommt dies in Laibach sehr selten vor, da sich ein jeder beeilt, den bereits gezahlten intabulierten Betrag zu loschen. Die diesbeziiglichen Interessen decken sich gewiss mit der hier ausgelassenen Amortisationsquote. Wie verhalten sich nun die Einnahmen und Ausgaben des Hausbesitzes und wie hoch ist der Durchschnittsertrag eines Hauses in Laibach? I. Standpunkt. Die Einnahmen und Ausgaben ohne Staatsdarlehen bei gleich- zeitiger Befreiung von der Hauszinssteuer und nur belastet mit privaten Forderungen. A. Einnahmen: 1. ) der zeitlich hauszinssteuerfreien. 363.880 fl. 2. ) der besteuerten. . . 1,153.773 » Zusammen . . . 1,517.653 fl. B. Ausgaben: 1. ) Interessen der intabulierten Schulden . . . 326.292 fl. 2. ) Hauszinssteuer. 179.042 » 3. ) 5°/ 0 ige Staatssteuer. 15.465 » 4. ) 20°/ 0 ige Gemeindeumlagen. 52.304 » 5. ) 40°/ 0 ige Landesumlagen. 104.608 » 6. ) 15 °/ 0 ige Erhaltungskosten. . ■ _ 227.647 > Gesammtausgaben . . . 904.358 fl. Gesammteinnahmen . . . 1,517.653 » Verbleibt ein Reinertrag von . . . 613.295 fl. In diese Berechnung ist auch das Biirgerspitalfondsgebaude ein¬ bezogen, da es an den Einnahmen und Ausgaben ebenso participiert wie jedes andere private Gebaude. Die 15°/ 0 igen Erhaltungskosten sind angenommen fiir Repara- turen, Feuerversicherung, Militareinquartierung, Hausbesorger, Trottoir- reinigung, Wassermessergebur, eventueller Mehrverbrauch des Wassers, Stiegenbeleuchtung u. s. w. Dieser Betrag von 15 !, / 0 ist fiir alle diese Ausgaben gering angeschlagen, und betragen die diesbeziig- liclien Auslagen weit mehr. 7 Doch wir wollen daran festhalten wegen der Gleichformigkeit mit den vom Staate in Abzng gebrachten 15°/ 0 igen Erhaltungskosten. Gewohnlich wird der 20fache Betrag des Reinertrages eines Hauses nacb Abzug der Steuern und Abgaben als dessen Wert angenommen. Wir konnen jedoch unter unseren derzeitigen Verhaltnissen diesen Wert nicbt annehmen, sondern stellen nur den 16fachen Reinertrag als Wert eines Hauses in Laibach bin. Der Bruttozins aller Hauser in Laibach betragt 1,517.653 fl. Steuern und Abgaben. 351.419 » verbleibt daher ein Reinertrag von. 1,166.234 fl. Dieser 16 fache Betrag reprasentiert demnach den Durchschnitts- wert der privaten Hauser in Laibach 1,166.234 X 16 = 18,659.744 Diese 18,659.744 fl. ergeben nach Abzug aller Ausgaben, das ist der Interessen, der Steuern und Abgaben, der Erhaltungskosten, einen Reinertrag von. 613.295 fl. Das entspricht einer Verzinsung von 3'3 °/o- II. Standpunkt. Die Einnahmen und Ausgaben bei der Belastung der Hauser durch private Forderungen und das Erdbeben-Staatsdarlehen bei bestehender Befreiung von der Hauszinssteuer und beim Beginne der zu zahlenden Annuitaten fiir das Staatsdarlehen. A. Einnahmen . 1,517.653 fl. B. Ausgaben: 1. ) Zinsen der Privatschulden. 326.292 fl. 2. ) 6 2 / s °/ 0 ige Annuitat des Staatsdarlehen s von 1,662.070 fl. 110.803 > 3. ) 6 a / 8 °/ 0 ige Annuitat des 3 °/ 0 igen Landesdarlehens von 284.700 fl. . . 18.974 » 4. ) 3 °/ 0 von 284.700 fl. 8.541 » 5. ) Hauszinssteuer. 179.042 » 6. ) 5°/ 0 ig e Staatssteuer. 15.465 » 7. ) 20°/ 0 ige Gemeindeumlagen. 52.304 > 8. ) 40°/ 0 ig e Landesumlagen. 104.608 » 9. ) 15 °/ 0 ige Erhaltungskosten .... . . . 227.647 > Gesammtausgaben . . . 1,043.676 fl. Einnahmen . 1,517.653 » Verbleibt ein Reinertrag von . . . 473.977 fl. Also miissten gegen 140.000 fl. jahrlich mehr an Zinsen gezahlt werden, wenn der Staat die Rtickzahlung in vollem Ausmafle ein- fordern wiirde. Es wurde bereits der Wert der privaten Hauser in Laibach mit 18,659.744 fl. angenommen. Dieser Betrag wiirde demnach einen Reinertrag von 473.977 fl. ergeben, was einer 8 Verzinsung voii 2-05% gleichkommt. Diese Lasten wiirden sich jahrlich nur um die 3 % igen Zinsen der Annuitat von 18.974 fl. = 569 fl. verringern. Es ist daraus ersichtlich, in welcher Lage sich der Haus- besitzerstand in Laibach befinden wiirde, wenn nicht vom Staate die weitgehendsten Erleichterungen gewahrt werden. Aus dieser Zusammenstellung ist ersichtlich, dass den Haus- besitzern in Laibach an unverzinslichen Darlehen . 1,662.070 fl. an 3°/ 0 igen Darlehen. 284.700 » gewahrt wurden. Bisher wurde die Berechnung der Durchschnittsverzinsung eines Hauses in Laibach dadurch angestellt, dass belastete und unbelastete Hauser zusammengenommen und dementsprechend die Einnahmen und Ausgaben berechnet wurden. Wurde schon auf diesem Wege die geringe Verzinsung eines Hauses in Laibach ersichtlich gemacht, vvieviel ungiinstiger wird die Berechnung des Zinsertrages, wenn wir nur jene Hauser ins Auge fassen, auf welchen ein Staatsdarlehen lastet, welches die Hausbesitzer nach dem Gesetze vom Jahre 1895 nachstes Jahr zuriickzuzahlen beginnen miissten. A. Einnahmen der mit dem Staatsdarlehen belasteten Hauser nach Abzug der 15% igen Erhaltungskosten . . 433.035 fl. B. Ausgaben: Diese Hauser haben an privaten Forderungen einen Betrag von 3,732.966 fl. intabuliert, welche eine Verzinsung von 177.966 fl. erfordern. 1. ) Zinsen von 3,732.966 fl. 177.966 fl. 2. ) 6 s /s °/o ige Annuitat des Staatsdarlehens von 1,662.070 fl. 110.803 » 3. ) 6 % % ige Annuitat des 3 % igen Landesdarlehens von 284.700 fl. . . .. 18.974 * 4. ) 3% von 284.700 fl. 8.541 » 5. ) Steuern und Abgaben. 152.664 » Gesammtausgaben . . . 468.948 fl. Einnahmen . 433.035 » Verbleibt ein unbedeckter Rest von . . . 35.913 fl. Es miissten demnach diese Hausbesitzer, welche ein Staatsdarlehen erhielten, wenn sie dieses zuriick- zahlen miissten, auf die Einnahmen der Hauser den Betrag von 35.913 fl. jahrlich darauf zahlen. Nehmen wir als Wert dieser Hauser den Betrag von rund 6,000.000 fl. an. Falls der Staat das gewahrte Darlehen in vollem AusmaBe abschriebe, wiirden sich die Einnahmen und Ausgaben dieser Hauser folgendermafien gestalten: Einnahmen. 433.035 fl. Ausgaben nach Loschung des Staatsdarlehens 330.630 » Reinertrag . . . 102.405 fl. 9 Daraus ist ersichtlich, dass diese Hauser, welche einen Wert von 6,000.000 fl. reprasentieren, einen Reinertrag von 102.405 fl. oder eine Verzinsung von l'7°/o abwerfen. Es geht daraus klar hervor, dass jene Hausbesitzer, wenn sie nicht von ihren Nebengevverben existieren wiirden, angewiesen blofi auf den Ertrag ihrer Hauser, einfach zugrunde gehen miissten. Diese Berechnungen werden jedoch in den nachsten Jahren, wenn die Steuerfreiheit filr jene Hausbesitzer, welchen nur fur einige Jahre eine solche bewilligt wurde, zu Ende gehen wird, ganz anders aussehen; denn diese Berechnungen wurden auf Grund der Steuervorschreibungen ftir die Jahre 1899 und 1900 zusammen- gestellt. Naehstes Jahr wird schon von vielen Hausbesitzern die Hauszinssteuer gezahlt werden miissen. Jedoch nicht nur die Hausbesitzer Laibachs sondern auch die Gemeinde selbst ist durch die Erdbebenkatastrophe vom Jahre 1895 und deren Folgen hart getroffen worden. Sie bekam ein Staats- darlehen von 500.000 fl., vvelches sie ebenso wie die anderen privaten Hausbesitzer in 15jahrigen Annuitaten zuruckzahlen soli. Sie erhielt 50.000 fl. als unverzinsliches Darlehen filr momentane Herstellungen an ofientlichen communalen Geb&uden und 450.000 fl. als 3°/ 0 iges Darlehen zu Regulierungszwecken. Von diesen 500.000 fl. wird daher zu zahlen sein: 1. ) 6 2 / s °/ 0 ige Annuit&t von 50.000 fl. 3.332 fl. 2. ) 6 2 / s °/ 0 ige Annuitat von 450.000 fl. 30.000 * 3. ) 3 °/ 0 von 450.000 fl. . . _ 13.500 » Zusammen . . . 46.832 fl. Wenn die Gemeinde dies zuruckzahlen solite, miisste entvveder jahrlich eine bedeutende Einschrankung der auflerordentlichen Aus- gaben oder eine Steuererhohung eintreten. Wenn wir das Gesagte reassumieren, so ist ersichtlich, dass die Privaten an Riickzahlungen circa 138.000 fl., die Gemeinde 46.832 fl., zusammen 184.832 fl. jahrlich zahlen miissten. Was das fur Laibach bedeuten wurde, ist gewiss filr einen jeden leicht ersichtlich. Dieser Betrag vviirde sich nur um die 3 °/ 0 der Annuitat von 30.000 fl., resp. 18.974 fl. jahrlich vermindern. Eventuelle unbedeutende Rechenfehler mogen darauf zuriick- gefiihrt und entschuldigt werden, dass tausende von einzelnen Posten zusammenzustellen und zu berechnen waren. SSerlag bc§ I. .: r:J:} ^U'.: > .k ! : " ’ ' '' ■' ' I' ir*/i ' ?/ ; '■■r;; / ' ':0 . f: •: ■ ?•