Ä ,» t « V l a t ». ^ 39. Kamstag den ». A^ril 1337. i^ubernial - Verlautbarungen. 3- 267. (3) Nr. 57,7. k i r c u l a r e der f. k. lllyrlschen Landesssell« in Lalbach. — Ueber t»e Behandlung der am z. März ,957 ,n der Serie ^3g verlosten böhmisch < ständischen Aerarlal - Obligationen zu Fünf, zu Vier und zu Drei E.nhalb Percent. — In Folge e,neS Hofkammer.Präsid.al-Schrei, bens ääo. 2. März 18)7 wird m,t Begehung auf die Gubernlal-Eurrendt vom l^. Novem» der 1629, Zahl 256^2/ Nachstehendes zur öffentlichen Ktnntmß gebracht. — §. l. D»e fünfptrcentigen böhmisch, ständischen Nerarlal-Obligatlonen, welche in dle am 1. März d. I. verloste Eerie 439 von Nummer ,55274 bls lmschlllßlg Nummer i57562 eingetheilt sind, «velden an dle Gläubiger lm Nennwerthe des (apllais bar »n Eonventions-Münze zurückbezahlt, dagegtn d,e in dieser aben. Im l>yte-ren Falle haben sil die verlosten Obligationen be» der Easse einzureichen, «us wtlcker sie blö, her die Zinsen erhobt« haben. — Laibach den 9 März »LZ?. Joseph Camillo Freiherr v. Schmidburg, Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Raitenau U^d Primör, k. k. Hcftath. Zeno Graf von Gaurau, l. k. Gubernialrath. Z. 273. (2) '^ Nr. b256/^^ Verlautbarung. Es sind nachstehende kraimsche Stiftmigs-platze erlediget, und zwar: l) dle vom Priestce Primils Debellak errichtete Silftung, im jahrlichen Enragc von 17 fi. Z0 kr. C.M. Dieselbe ist zuvörderst für cmen Studierenden ausderVcr-wandtschaft des erwahntm Süfters bestimmt. zgo und kann auch dann bezogen werden, wenn er in den geistlichen Stand tritt. — Das Verleihungsrecht gebührt dem Gubernium. — 2) Zwei vom verstorbenen Johann Dimiz errichtete Studentenstiftungen, j?de t,n jährlichen Ertrage von ,7 fi. C. M. Diese Stlftungsplatze sind bestimmt: ^) für Studierende aus der Ner-wandtschaft des Stifters, wobei der nähere Verwandtschaftsgrad den Vorzug glbt; l>) in deren Ermanglung für Studierende in Laidach, aus dem Dorfe palmier, und e) in deren Abgang aus dem Pfarrdezlrke von Mannsburg. Der Stlftungsqenuß dauert bis zur Vollendung der philosophischen Studien. Das Prasentatwns» recht gebührt dem Schlffcrsteinischen Domherrn in Lcnbach, gemeinschaftlich mit dem Pfarrer in Mannsburg. — 3) Zwei von Ignaz Füderer, gewesenen Pfarrvicar zu St. Peter bei?aibach errichtete Studcntenstiftungsplätze, jeder dermal in« jährlichen Ertrage von 40 ft. C, M. Auf den Genuß dieses Stipendiums haben Anspruch: ») Studierende aus der Verwandtschaft des benannten Stifters' d) in deren Ermang« lung aber andere arme studierende Söhne Lai« bacher Bürger. Das Verleihungsrecht steht dem Gubermuin zu. — 4) Die von dem ver« stordenen Pfarrvlkar,Caspar Glavatitzzu Kropp, im Testamente vom »5. Juni i/6l errichtete Stiftung, im jährlichen Ertrage von 35 ft. E. M. Dieselbe ist bestimmt: n) für kubierende, welche von den Brüdern und Schwestern deS benaimten Stifters abstammen; l>) in Ermang» lung dcrstlben, dle Hälfte des bezeichneten Stiftllngsvertrages für hellige Messen, und die Hälfte für dle armen und frommen Anverwandten des Stifters. Der Siiftungsgcnuß ist auf kcine ^tudienabthellung beschrankt. Das Präscntationsrecht gebührt dem Aeltestcn der Familie. -^ 5) Die von Lucas Ierouscheg, Bauer zu >Vr^, uitter Eommenda St. Peter, für einen studierenden Knaben aus seiner Anver, wandtschaft oder aus der Familie Hstschevcr errichtete Stiftung, dermal im jährlichen Er« trage von ltt fi. E. M. Das Vcrleihungsrecht gebührt dem Gubernlum. — 6) Bei der von Andreas Krön, gewesenen kandraihe in Krain, im Jahre 1628 errichteten Studentenstlftung, ist ber drittePlal), dermal im jährlichen Ertrage uon 26 fi. 3a kr. E. M., erledigt. Auf den Genuß dieses Stipendiums haben jene Studierende Anspruch, welche wenigstens Schüler der Rhetorik und mit dem Stifter verwandt, in Ermanglung der Verwandten aber solche, welche Bürgerssohne von Laibach, Krainburg oder Oberburg sind. Der Stiftling ist msbesonders verbunden/ sich der Musik zu widmen, wenn er sich für den geistlichen Stand vorbereitet« Das Prasentationsrecht übt der Stadt»Magi-sirat in Laibach aus. — 7) Die von dem z« Oberlalbach gewesenen und sodann jubilirten Pfarrer kucas Marenik im Jahre ,9o5 crrich, tete Studenlcnstlftung pr. 27 fi. C. ?)?. Zun Genusse dieser Stiftung sind diejenigen Studierenden berufen, welch« m Wlppach geboren sind, unter denen jedoch diejenigen ocn Vorzug haben, welche mit dem zu Wlpuach gewesenen Pfarr«r Rcpltjch verwandt sind. Das Präscntationsrecht gebührt dem jeweiligen Pfarrer zu Wippach. — v) die von Anton Na,b errichtete erste Stiftung, im jährlichen Ertrage, von 40 fi. n Pfarrer zu Koschana. — li) Das von Jacob Staricha, gewesenen Pfarrer zu St. Johann am Draufclde del Marburg ill Stcyelmark/ errichtete Studcntenstipendium, dermal im ,ähr-licben Ertrage von 1, fl. 12^ kr C. M. Dasselbe ist bestimmt: g) für Studierende, welche mit dem besagten Stifter verwandt sind; b) m deren Ermanglung für solche, welche in dem Pfarrbezlrke von Tschernemdl, und 5) in deren Ermanglung für solche, welche in den benachbarten Plarrbezn'kcn gebürtig sind. Dieses 65l" pendium kann nur durch sechs Jahre und bezie« hungsweise wahrend den Gymnasial» ooer pyl-losophlschen- oder theologischen Studien genossen werden. Das Präsentationsrecht ubt der '9! jeweilige Pfarrer von Tschernembl aus. — ,2) Der von Johann Andreas von Steinberg, Bischof von Skopia und Prodst der Eolleg^atklcche zu Rudolphswerth »n Kram errichtete Dtuoen, tenstlftungsplatz, dermal un jahrlnHcn Ertrag von 30 ft. C. M. Derselbe lst für studierende, welche aus dcr Familie Steinberg, »n Ermang. lung derselben für solche, welche aus der Familie Gladlch sind, bestimmt. Ucdrlgtns muß der Sclflllng entweder in Gray oder m Wien Edieren. Das Prasentatwnsrccht gebührt dem v. Scclnberg'schen Beneficlaicn belm t). Grade "ächst Laibach, und daS Vcrlelhungörecht der Familie l). Steinberg. — »3) Das vom ver» siorbenen Qr. Georg Suppan, geivcsencn Dom« Herrn zu^aibach, mittelst Urklmde vom /,. Scp-tember 1820 ernchtete zweite Studenten-Hand» ftlpendlum, „„ jährlichen Ertrage von 67 st. 3c> kr. Z^,^ G^^^z hieses Stipendiums lst vorzugswe.se c.n aus dem Pfarrbezirke St. Martin unter Großgallenberg »n den Dörfern St. Martin, Mtlcrgamlmg oder Untirgam-lmg geborner armer, g^ gesitteter und in den Studien guten Fortgang machender Iüngl.ng berufen, ^jn Ermanglung elncs solchen geclg« neten Jünglings aus den drei benannten Dörfern, soll ein derlel Jüngling »n den Genuß dieses Stipendiums treten, der in emcm der» jenigen Dörfer geboren ist, welche derzeit zur Vorstadtpfarre St. Peter oder Manafeld d»e Gctrelde-Collcctur abzurelchen verbunden sind, d. l., dieser Jüngling muß :n einem dcr jetzt zur Vorstadtpfarre ^t. Pcter, zur P^rrc Mar.a-ftld, zum Vlcarlat ^ooglu, Vicarlat Brcso, vltz, zur Lokalle Rudlnk, Lokalie Ieschza gehörigen Dörfern oder auch in einem jener Dörfer geboren seyn, welche zur Nachbarschaft Sc. Ulrich in Dobruine, zur Nachbarschaft Sl. Ulrich in Savogle und Beßenza, zur Iiüchoarschaft Glinze, zur Nachbarschaft Vusch und Kosarle, zur Nachbarschaft Sl. Martin, Podsemrcko und zur Nachbarschaft St. Christoph, wozu einzig Unterschiscbka jenseits der Landstraße gerechnet wnd, gehören. — Dcr Slifiungöge« nuß dauert b^s zur Vollendung des zwenen philosophischen Studicnjahrgangcs. DaS Pläsen-tationerecht gebührt dem fürstblschöfilchen Or-dlnarnne zu ^aibach. — 14) Bler von Johann Hhaller von Neuthal, gewesenen Landrathi in Kra,n und dessen Gcuulhlinn Marla, geborne V. Posarcll, unterm 9. Scprcmbcr 1.619 errichtete StiflplalZe, jeocr dermalen im jährlichen Ertrage von '9 ft. E.^M. Dlcse Silftplatze sind vorzüglich fül,- ^cudierendc, welche Mlt d«m erwähnten Stifter verrvandt sind, m Er, manglung solche« für andne Studierende be- stimmt. Der Stiftungsgenuß ist auf keine Stubien-Abchellung beschrankt. Das Präscn« tatlonsrechl gebührt dem Acltesten aus der Familie Thaller von Neuthal, und nach Aus« sterben derselben, jenem aus der Famllte Posare« li. — l5) Nei der von Johann Anton Thals nitscher v. Thalberg, gewesenen Dachcmte und Gcneralvicar zu laibach, im Testamente voin )5. November l/iI errichteten Studenttllstzf, tung, ,st clnPl^tz, dermal im jährlichen E'trage von 60 ft, E'. M., erlediget. Dicscs Stipendium ist vorzüglich für Sludlcrende bestimmt, welche von den Schwestern des benanlNen Stifters abstammen. Der St,ftungsgenuß beschrankt sich auf keine Studien - Abtheilung. Das Prascm tationsrccht gebührt dem Domcapilcl m Laibach. — 16) Der von dem verstorbenen penfionirten Priester Joseph Vallltsch errichtete, für einen studierenden Jüngling aus der Blutsfreundschaft des Stifters, m Ermanglung eines -solchen aber für einen armen Schüler aus dem Pfarrbezllke Eamlgna oder Heil. Krcutz nacbst Heldenschaft im Görzer Kreise, bestimmte Stift tungsplctz von jährlichen /z« ss, C. M. Der St,f-tungsgcnuß lst auf keine Studien - Abthellllng beschränkt. Das Prasentatlonsrecht gebührt d?m jeweiligen Pfarrer von Camigna. — 17) Bey der vom Iobst Weber, gewcftnen Bürger der Stadt Laidach, unterm l5 May ,654 errichteten Studentcnstlftung, vermahl ein Stiflungs-Platz pr. 22 ft. /,0 kr. E. M. Dersclbe kann lediglich von Studierenden , welche Söhne Laibacher Bürger smt», und zwar von der H. Gram« maticalclajse dls cinschlicßlg der 2. Humamtats» claff,.' genossen wcrdeli. Das Vorschlagsrccht ge» bührt dem Repräsentanten, und das Pra'enta» tionsrecht dcm Magistrate der Siadt Lalbach. "— Diejenigen Studierenden, wclch' cn»e>i der erwähnten Sliflungsulahe zu erhalten wün» scden, habc„ ihre Gesuche bls Ende Mal l, I., und zwar kompetenten um das iVuppan'lche Stipendium, bei dcm fürstbischöft. Ordinariate zu ka^bach; Compctenten um dcn Th^lberg'-Ichen ^>lifiungsftlatz, bei dem Lalbacher Domca« pllel; Anwerber um eines dcr übrigen Slipen» dien aber unmittelbar bei diesem Gubcrmum zu überreichen, und sclbe mtt dem Taufschelln', dem Düvfllgkeits-, dein Pocken l oder Impfungs» zeuglnffe, dann nut den Studi^nzeugnlsscn von dcn beiden letzten Ochulicmcsteln zu belegen. Uebrigcnb haben jene Studierende, welche aus dem Titel dcr Verwandtschaft ein Stipendium erhalten wollen, noch einen legalisirten Stamn-baum blizubringen. Endlich müssen die ^>ll-si.'ller um das Födercr-, Krön», Naab» odcr We-bir'jche Stipendium noch das bezügliche Bür- ly2 yerrecht ihrer Vater nachweisen. — ?aibach den ^. Marz ,8)7. Benedict Mansuet v. Fradenek, k. k. Gubcrmal-Secretär. Z. ^77- (2) Nr. 625c>. Eoncurs»Verlautbarung. Z^,r W'cderbescyung des erledigten Lehramtes des alten Bundes, und der onentali, schen Sprachen an dem ^albacher Lyceum, wcud>rn-Hof Eommlsslons-De-cretes uom .^. l». «relse über die zurückgelegten Berufsstudien, über,hre bisherige Dienstleistung und Sprach-kenntnlsse zu belegen. — Vom t. t. illynschen Gubernlum. Laibach am ,8. März ^63/. Venedict Mansuet v. Fradenet, s. t. Gubernlal-Gecretär. Aemtltche Verlautbarungen. Z. 270. (2) Nr. 6g. Licitations 'Kundmachung. Für die k. k. slavonisch,sylmische Vlilitar» Gränze wird wegen Lieferung der erforderli» chen Klsen - Waaren e»ne ^lciration bei dem k. k. General, Commando zu PeterwardelN abgehalten werden. Dle Llcitation über die Lieferung der, dem hierlandigen Gradlscaner-, Brooder- und dem Peterwardeiner-Gränz »Rcglmmte, dcm Csai-kisten - Batalllon und den Mllitar. Communtta' tcn Peter»Dardeili, Earlooitz, Semlin und Brood, in den drei Jahren, vom l. November LL37 bis Ende October 1840, erforderlichen Eisen - Artikel, wlrd hierorts, und zwar m dem General Eommando-Gedaude am 8. Iun, 1637 Stattfinden, früh um 8 Uhr beginnen, und bis die Neferungsprelse der gesammt erforderli-Elftn Artikel ausgcmiltclt und erstanden seyn werden, ununterbrochen fortgesetzt werden. Die jährliche Erfordermß besteht beiläufig an den Fchließ«, Radrcif,, Gatter-, Speichring-, Faßrelf- und Knopper - Elsen, zwischen 3o bis Ht) Zentner; bei 20 Stück eü'erne Guß< öfen, mehrere hunderttausend verschiedene Gattungen Nagel, einige tausend Schtffklampfen und eine nicht unbedeutende Anzahl verschiedener Handwerfzeuge. Zu der L,citation können nur Besitzer von Elsenbet-gwcrken oder Inhaber von bedeutende rcn Elsenhandlungen zugelassen werden. Vor dem Beginne der Lic,ration hat ein jeder der anwehenden Lieferungs 5 Unternehmer ein Va« d»um (Neugeld) von 6<^0 st. m C. M. zu erlegen, welches Jenen, welche die?ieferur>g nicht erstehen, gleich nach der beendigten Llcitation oder bei der geschehenden frühern Abtretung von der Llcitatiori rückerfolgt, und nur von dem Lieferungs - srsteher in so lange rückbehalten werden wird, bis von demselben die Caution geleistet seyn wird, welche gleich nach der Lici-tation im Betrage von 6non st. E. M., entweder in Barem oder in ösfcntlichm Fonds«Obll» gatwnen, welche nach dcm coursmäßigem Werthe dem bemerkten Cautions - Betrag gleich kommen, geleistet werden muß. Uebrigens können die verschiedenen Liefe» rungs - Bedingnisse taglich während den ges wohnlichen Amtsstunden b«i dcm Generals,m-mando eingesehen werden. Endlich wlrd in Gemaßheit des hohen Hofe kricgS'.'äthlichen Circular>Refcriftts, Nr.4073, vom 3. December i636, hiemit erklärt, daß je, des schriftliche Offert, um angenommen zu wer* den, noch vor Beendigung der mündlichen ?i-citation eingelangt seyn muß, :»nd erst nach Beendigung des mündlichen Verfahrens eröff« lut werden darf, daß sonach, wenn ein solches schrifillchts Offert einen bessern Anboth enthält^ als jener des mündlichen Bessbiethers ist, dle Llcitation mit dem schriftlichen Offerentcn, wenl, er zugleich anwesend ist, und Mlt den sämmtlichen mündlichen iicitanten wieder aufgenommen, respective fortgesetzt und als Basis dieser fortgesetzten Verhandlung, das schriftliche Offert an« genommen, und in dem Fal!, als der Anboth deb schriftlichen Offcrenten mit dcm mündlichen Bestbothc gleich wäre, dem Letztern der Vorzug gegeben, und nicht mehr wciler verhandelt; eme andere Erklärung aber, wle z. B., daß Jemand immer noch um Ein oder einige Pe?-cente besser biethe, als der zur Zeit noch unbekannte mündliche Bestbcth, durchaus nicht, und nach dcr abgeschlossenen schriftlichen Licitatw», Überhaupt kein Offert mehr angenommen und berücksichtiget werden wird. Peterwardem den 1. März iLZ7» Iy3 «Kubernial - ^erlantbarungen. Z. 3/6. (2) Nr. ""/,., Kundmachung. Da die vermöge der hierämllichen Kund» machung vom 26. Jänner l83// Zahl 52^, abgehaltene Mlnuendo - L,cltat»on der zur uoll« Nandlgen Ausführung der Enlsumpfung dcs nächst Laibach l egcndcn Morastes bewilligten Avbettcn ohne Erfolg geblieben lss, so wird am x5. Ävrll d. I. um 9 Uhr früh eine neucrli' Hesitation der erwählten Arbeiten bei dem Kreisamte zu Laibach abgehalten werben, wo, bel d.e samani.chen, °uf 7^962 fi. 49 V. ^-^- ^' dcrechnelm Entsumpsungs-Operationen zuerst zwar wieder im Ganzen, wenn sie jedoch um oder unter dcm ^.scalpreisc im Ganzen Nicht an Mann gcbrachc werden, zur Beförderung der Eoncurrenz nach ihren einzeln "b-jccten m der Art ftparirt ausgebochcn werden daß die Aufhebung des Gruber'schcn <5analS Und dcn Brückenfcnftern für sich, die Auöhe? b.ung der Schonerrauthen bei Muste «benfalls für sich, dann die übrigen Operationen Zusammen für sich fcilgebothen werden. — Da. mit fn'ner die Unternehmungslustigen nicht ouf nochmahlige L>cttatlonen / oder auf dle Möglichkeit von Nachtrags,Offerten recknen, dann zur möglichsten Beschleunigung des <^e, Yenssandes lvird die Llcitations» Commission ermächtiget, dle ?,'cltat!on, wenn der Flkcal-prelß im Ganzen nicht überschritten wird, sogleich zu bestätigen. — Die Bauacten können täglich während den gewöhnlichen Amtestun-den bei der k. f. Gaudireclion zu ialdach, die Licitationsbedlngnisse aber bei den k. k. Baudi« rect>c?nen zu Laibach, Gray und Tn«st, ^ann bci jedem f. f. Krelsamte von Eteyermark, dem Küssenlande und Illyrien eingesehen wkrden. -" Vom k. k. lllyrischen Gubernium. kaibach am i9. März ^7. Benedict Mansuet v. Fradenek, ^____^ k. Gubernial-Secrelär. ^o„c«rs - Ausschreibung/'^ fclil. ^"5 <^!° Ueb.'!seyu„g dcs Gcorg ku« an dcr m° ^"'""haupischule i.> °°ibach, iss d-r !wc^'^. !l"" 2'°»nalschule las lch«amt ?>,r B ^, °'^° '" Erledigung gck°mm°n. -U>,i«,!7''«n'^^^^ Geha.tc«°n Nel.' !N ^ Der Uebernehmer der Holz-Lieferung hat bei dem Abschlüsse des Eontrac-tes eine Caution von ina st-, entweder in Bae rem oder in Gtaatsobligationen oder fidei-jussorlsch, und del der Verhandlung lft von jedem der Ossereltten als Vabium ein Betrag von 5o st. zu erlegen. — Die übrigen Bcdlng-nlffe werden vor dem Beginn derVerhandlung bekannt gemacht, solche können aber auch noch früher bei dem Kreisamte in den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden. — Die Ver, Handlung für d,e Gration Neustadt! wegen der Beistellung der Kerben, deSBrennöhls und des Holzes, wird am 6- k. M. April d. I., Morgens um 10 Uhr bei dem Krelsamte, jene wegen der Verhandlung des Fuhrlohns für Reifniz und Gottschee wird in der Amtskanzlei der Bezirksobrigkeit Reifniz, und zwar am »,. April d. I., eben auch Morgens um 10 Uhr vorgenommen werden. — K. K. Krelsamt Neuliodll am 20. März 1837. StclÄt- unv landrcchtliche^Verlcnltharungcn. 3. 263. (2) Nr. 2235. Edict. Von dem k. k. Stadt» und kandrechte in Kram, als Verlaßabhandlungsbehörde nach dem verstorbenen Herrn Cduard Freiherrn von Gnmschitz, gewesenen Eonccplsten bei der k. k. Eameral» Gefallen-Verwaltung, wird bekannt gemacht, daß zu der von den Erben angeführten öffentlichen Versteigerung der, zu der Verlassenschaft dieses Verstorbenen gehöliger Em-richttmgs, und Kleidungsstücke und sonstiger^ Fährnisse, der »). April l. I. Vormittags g Uhr hier in der Stadt Haus-Nr. »69 bestimmt worden sey. — Lalbach am 18. März 1837. Nemtliche Verlautbarungen. 3- 36g. (2) 3ir. '^/„4 3. Salz - Lleferungs ? Kundmachung. Zur Ergänzung der Galzoorräthe »n Dal» matien, ist die Belssellung von Dreißig Tausend Centner ausländischen weißen Meersalzes erforderlich, wovon nach lÜiUtili-o Iaoa Eent-n«r, nach (^llölclnuavo 1200 Centner, nach-. I^zn5» i5c»o0 3entn»r, nach 8l,ü^n0 lc>800 Centner, zusammen Zoaoo Eentner zu liefern sind, welche Lieferung »m Laufe des Monates Juni dleses Jahres zu beginnen hat, und mit Ende September 18)7 beendiget seyn muß.—» Die Verhandlung wegen Velschaffung dieser Galzquantitäten wird zur ssulge hohen Hif-kammer'Decretes vom 12. März 18)7, Zahl ^'^^, bei der k. k. 3ameral»Gefallen>Vern>al: tung m iaibach im Wege einer öffentlichen Eor, currenz mittelst Ueberrelchung schrlflllch versiegelter Offerte abgehalten werden. — AlS Aus, rufsprelS wird der Betrag von 29 k«-., (Gage Neun und Zwanzig Kreuzer Conucnl. Muriel pr. Wiener Eentner angenommen. — Die schriftlichen Submissionen, welche auf dcc Grundlage der Contracts, Bedingungen dcu'« , lich und bestimmt/ entweder auf Parthien von fünf bls zehn oder mehrere Tausend Eentner, oder auf daS ganze Lieferungsquantum gestellt seyn, so wie auch die Versicherung entb^lcen müssen, daß der Offerent die in der Ankündigung und in den Bedlngmssen enthaltenen Bestimmungen genau befolgen w«ll, sil^ spate» fiens blS zum 2. Mai 18Z7, Mittags um 12 iy5 Uhr versiegelt, und mit der Bezeichnung: „B a l z l i e f e r u n g s - A n b o t h e" von Außen zu versehen, und m das Vorstands..Bureau der k. l. Eameral-befallen-Verroaltung zu iaibach (Haus-Nr. 262 am Hauptplaye) ein-»usenden. — Auf die in den Llcltations - B?» dmgnlsscn nicht enthaltenen, von den Offeren-»en besonders beigefügten Bedingungen, so rvi? auf Offerte, welche nach dem festgesetzten Zeiträume einlangen, wird keine Rücksicht genommen. — Nach Ablauf des bestimmten Ter-minS werden d,e schriftlichen Offerte eröffnet, und es wird der Contract mit demjenigen Of, ftrenten abgeschlossen werden, dessen Anboth unter allen für das Gefall am rorthellhaftesten seyn wird. — Sollten zwei oder mehrere jchrifl-llche Submissionen e«nen gleichen und zwar den geringsten Anboth enthalten, so nnrd demjenigen Osferenten der Vorzug gegeben wer, den, der eine größere oder tue ganze Quantl» tät zur Lieferung übernimmt. Wenn abcrauch tatlons,Eommlss>on allsoglelch vorzunehmende Verlosung, wenn in persönlicher oder sonstiger Beziehung gegen denselben kem Bc, denken obwaltet, entschieden wird. — Die Bedingungen, welche bei dieser Verhandlung zur Grundlage zu dienen haben, sind folgen, ve: 1) DaS zu liefernde, ausländische weiße Meersalz muß getrocknet, vollkommen rein und weiß und großkörnlg seyn. Die Galzämter, an welche die L'eferung zu geschehen hat, werden das Material, welchem diese Eigenschaften mangeln, zurückweisen. — 2) Sollte der kleferungsiNnternehmer durch d»e Entscheidung desTalzamtes sich beschwert finden, so werden von beiden Theilen zwei Kunstverständige cr, wählt, die über die Beschaffenheit des beanständeten Salzes entschulden. Im Falle die beiden Kunstverständigen sich in ihrem Aus, spruche nicht vereinigen könnten, wird von bei-dcn Theilen ein Dritter ernannt, dessen Er-kenntmß entscheidet, von dem Aussvruche die, 5er Kunstverständigen fmdet keine Berufung Statt. — Z) Das zurückgestoßene Galz muß von dem Unternehmer wieder inS Ausland ver, fuhrt werden. — 4) Die mit fremdem Salj? beladenen Fahrzeuge drs Unternehmers werden ln den Orten, wo sie anlanden) auf Kosten dcr Gefalls« Verwaltung blS zur vollendeten Uebernahme ihrer Ladung in die k. f. Maga, zme unter strenger Aufsicht gehalten werden. — 5) Dl.e Uebernohme der Beladungen in die Aerarial - Magazine wird jedesmal ohne Verzug Gtalt finden, so weit es die Regelmäßigkeit des Dienstes zulaßt. Sollte durch unvorhergesehene Falle »rgcnd e»n unvermeidlicher Aufenthalt eintreten, so wird dem Uns ternkhmer hierdurch kein Necht erwachsen, eine Entschädigung zu fordern. — 6) Sollte dec Unternehmer »n der festgesetzten Zeltfrlff nicht die bedungene Quantität Salzes »n der unter 1) bejelchnetcn Qualität liefern, so wird die GefällS-Nerwaltung das Recht habep, daß fehlende auf seiOe Gefahr und ssossen ,n dem ihr angemessen scheinenden Wcgt beljuschaffen, und sich für den hlcraus entspringenden Aufwand aus der vom Unternehmer zu erifgenden Kaution , und wenn diese nicht hinreichen sollte, aus seinem übrigen Vermögen zu entschadi» gen. — Hier w,rd jcdoch ausdrücklich bemerkt, daß wenn sich hierbe» gegen das contractmäß'g abzulllfer^de Quantum e«n nicht allzubedeute^« der Unterschied von mehr odcr weniger erqeben sollte, das zur Uebernahme beauftragte Salzamt im ersten Falle m der Voraussetzung seiner entsprechenden Qualltac dasselbe nicht zurückstoßen, sondern als eine Mehrlieferung um ben Vertragspreis annehmen wccde. Im zweiten Falle wird der Lieferungs, Unternehmer nicht gehallen w..den, den Abgang einer geringen Quantität nachzutragen, wogegen es der frtien Wahl der GefälleN'Verwaltung über, lassen bleibt, hlefür eine ganze, jedoch nur ln ein Magazin abzuliefernde Schiffsladung von Fünf biß Sechs Tausend Centen längstens binnen drei Monaten nach Ablauf des Contracts - Termins zu verlangen, ohne daß für dlesen Abgang die gan,e saution, sondern nur jener The,l derselben zurückbehalten wi,d, welcher auf das nachzutragende Materials Quantum verhaltnißmätzig entfällt. — 7) Die Bezahlung deS gelieferten Salzes wird Zug für 3"g gleich nah Uebernahme jeder einzelnen Schiffsladung bei dem übernehmenden Galz-magazme nach dem erhobenen Netto - Gewichte bar in Convent,ons'Mün;e g?!?,stet. — 8) Der Lieferungs, Unternehmer hat längstens acht Tage, nachdem lhm b5l>chcn, auf dcn Ueberbrlnger lauten^ dcn Elüatspapleren u belegen, oder sich hier« über mit einem Original-^cgsckon über den bei einer Gefallenlasse erlegten erforderlichen Betrag auszureisen. — Uebrlgens hat sich der Offerent lli seiner Submission ausdrücklich zu vcrpsilchtcn, daß sein Anboth für »hn »ale«ch verbindliche Kraft haben soll, für das Aerar jcdoch ecst dann, wenn die höhere Ratification erfolgt, Ul,d er lelstet somn ausdrücklich den Inhalt des 862. §. des bürgerl. Gesetzbuches Nerzichl. — 10) Die Lieferung kann auch parthienweise an mehrere Ulbernehmer über« lassen werden. In diesem Falle wird jeder Unternehmer den nach dem Verhältnisse der übernommenen ^iefcrungs-Quantität auf ihn entfallenden Thnl der Eautwn zu berichtigen haben. — ii)Dle Kosten der Llcttatlon wer« den auf das Gefäll übernommen. Der Uebel, nehmer dcr Lieferung hat den Gtampel für tin Contracts, Exemplar zu bcstreitcn. — Von der k. k. illprlschen Eamn c;!-Gifallen-Verwal« tung. Lachach am 22. März 1837. Z. Z/5. (3) Nr. ZoMl. Minuendo , licitation, in Betreff ei niss er B au lich keit en an dem A e r ar i a l'A mttha use zu Ober» graß. — Zur Bewirtung etlnger ^>erftlllun- gen an dem Aeranal-Zollamtsgebaude zu Ober5 graß wiro am i5. Apr>l iLZ/, Vormtttags um I0 Uhr bei dem k. k. Gränzwacb-Eommlssariatt zu Obcrgcaß eine Minuendo-Luttation «r«eder- holt abgehalten werden. — Die Kosten der He>.'t^ll'.ing?n sind sogestallig veranschlagt, als: ^) d'.e Maurerarbeit mit . . 1^7 fl. 6 kr. 5^) das Maurermateriale mit 57z ,, 25 „ I) die Gteinmetzt, geborn? Gräfinn o. Fagan, der Frau Maria Theresia Pauline Gräfinn o. Fagan, geborne ^lür^ulza cle ^a VV068M19, de« Frau Mar»a Christin? Pauline Gräfinn o. Fazan, den Erben der Frau Maria Theresia Pauline Gräfinn p. Fagan, den Erben des Herrn Carl Anton Edwin Grafen v. Fagan, dem Herrn Iranz Carl Ludwig Grafen u. Fagan, dem Herrn Anton Earl ?udwig Hedwlg Grafen v. Fagan, dcm Herrn Anton Ritter u. Vlllans, der Maria Mlllauy, gcbornen Urbantschltsch, und den Ecbcn des Carl Michael Vogou, mittelst ge« yenwärtigcn Edlctes crmnert; Es hab? wlocr dieselben und lic. tons, be» diesem Gerichte der f. k. Crhsieuerfond, unter Vertretung Vcs f. k. Fiscalamtes, Klage auf Berichtigung der Erb-fieuer.-Nückstände »m Gesammtbetrage von53-2fl. HI '/4 k,-. E. M. c. 5. c, auS den Einkünften der scquessnrtcn Herrschaft Loitsch eingebracht, und um richterliche Hilfe ersucht, welche Klage sohin um d»e binnen 90 Tagen zu erstattende Einrede aufrecht verbeschieden wurde. Da der Aufenthaltsort der oben benann» ten Mitbeklagten d:eset". GeriHte unbekannt, und weil dicsclben vielleicht aus den s. k. 3rbZ landen abwesend sind, so hat man zu lhrer Vertheidigung und auf chre Gefahr und l.ln, kosten den hierortigen Gcrichte^Aduocatcn Dr. Mathias Vurger als Curator-bestellt, mit wel» evem d:e angebrachte Rechtssache nach der be-stehenden Gerichtsordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Die mehrerwähnten Mitgcllagten wer-d?i de^fsn zu dem Enhe erinnert, damlt dieB scldcn allenfalls zu rechicr Zeit selbst erscheinen, eder inzanschen dem bestimmten Vertrete»: Dr. Burger chre RechtSblhelfe an 0»e Hand zu ge< bcn, oder auch sich selbst cinen andern Sach, waller zu bestellen und diesem Gerichte nam-paft zu macken, und übnhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege eitizttschrel'tcn wlffen mögen, lnöbesotidere, da sie sich dle aus lhver Verabsäumung entstehenden Felgen selbst 5^ zumessen haben werden. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte Laibach den il. März 1837. 3> Z99. (') Nr. 22l9. Non dem f. f. Stadt, und iandrechte m Kram wirb dem Caspar MBau,D»ssl,Nl Ourlfeld, prällMinarmäßlg auszuführenden Eonstant hat vor Anfang der Lllltation der Commission das 5 ^ V"d,um des Fiscalprelses, entweder im Baren oder in Staatsobltgat>onen, die zu dem börsemaßigen Course angenommen werden, zu erlegen. — Das Vadium des Erstehers wno oon 5 auf to L zu ergänzen seyn, und dieser Betrag sodann als Caution zu dlenen haben. Allen Jenen, die mcht Bestblether geblieben sind, werden die erlegten Vad»cn glc'.ch nach erfolgter llcitation zurückgestellt werden. — Schriftliche Offerte werden nur vor Beginn der kicilatlon angenommen, dieselben müssen jedoch g) Die gesummten zur Versteigerung kom» mendcn Arbetten deutlich bezeichnen, und den Rnboth genau im anzuwthenden Betrage, welcher in Z,ffern und Buchlladln zu schrnben ist,, enthalten; b) der Offermt muß das S ^ Vadium ent, weder im Baren einsenden, odlr über den Cr» lag de^'eld?n,nach den dnßfalls bcsichcndenVor> schrlftcn pH ausweiseni zugleich hat Offerenr c) bestimmt und ausdrücklich anzuführcn, er füge sich )?n?n Bedingmssen, welche uor Beginn der Versteigerung vorgelesen und erklärt werden, und cr vcrvfilchtct sich die übernom« mene Arbftt, in so ferne solcke mcht von den k.^ k. Baubehörden geändert werden sollte, längstens d;s snde September l. I., oder nach Maßgabe auch ftüher zu vollenden; endlich li) muß das Offert ncbst'dem Tauf- und Hawl-lliN'N^mcn, alich oen Charakter und Wohnort des Off^enten'enthalttn. — Diese Offer, te werden sodann v?n der LlcitaNons-Commission nach d?n dn solchen Gelegelih?,nn üdllchen Vorschnf:?n deh,andel; w?rd?n> -> Och!i?ßl,ch wird bemerkt, daß die sämmtlichen'zu versteigernden Kunssarbeiten um den Ausrufsprels von 5y00 st. ausgebothen, und demjenigen gleich bei der Versteigerung, ohne e»ne fernere Bestätigung derselben abzuwarten, übergeben werden, welcher dnse Arbetten um oder unter dlesem Flscalprcije zu übernehmen sich herbei« lassen wird. Benennung D. 2 O der sämmtlichen zur Versteigerung ^g t ^ kommenden Arbeiten ^ i: ^ Lieferung von iiy5 Haufen Ueber- »^ scbotterungS-Vlatniale ^ Lieferung von 260^ Stück Streif- " bäumen ». ' Reparation einer schadhaften Brücke ^. ln NadmnnnSdorf 6 ' Herstellung einer steinernen Ufer, " ^ decke ,n Burlfeld « ^00 Eurrent-Klaficr Graben neu ^ ^ zu schneiden ^. / ^ Arbeiten an der mit dem Treppel»! ^ wege vereinigten Gurkfelder Eon- -Z ^" currenzstraße ,^ !! Herstellung eines Faschinenuferdeck- «^ ^ werke? j)0«.1 Ol'cciigln ^ i! Herstellung lmeS Faschlnenuferdeck' I, werkes und einer Spreitla^e »n ^ Iessenly. ' ^ H' K. K. Landesbau-Direclion Lalbacy am 2o. Mar^ 1837. Z. 3LI. (1) Nr. 2Ic>8. ' L i c i t a t i 0 n der zumVerlasse des Gebast»anFrie, . drich gehörigen Realitäten, Hand« lungs - Gerechtsame und Waarenlager. Von dem l'^ndlsfürstlichen Magistrate Ho« cheneg, ^ls Ne«lbehörde, wlrd hnmlt bekannt gemacht: E? jey zur. Vornahme dcr, von dem k. k. Stadt- und iandrecbte zu Launch, als AdhHndlurigsinstanj, in Fulge erlassenen Zl,< schreibens uom 18. Februar i3Z/, Z. HZ^ü, bewilligten Feilbiethung der, zum Vebastlan Friedrlch'schen Verlasse gehörigen, diesem Magistrate 5nl) Urb. 3tr. li dienstbaren, ,m Markte Hocheneg 5ud Eonsc. Nr. ä llegendet,, 200 auf 2820 ff. C.M. gerichtlich bewertheten Rea» litat, bestehend in emem gemauerten/ mit Z,e« geldach versehenen ssockhohcn Hause sammt oa» bci befindllchen W»rthschaftsgebauden, Haus-yarten / Veck?r, Wnsm, Gcmeindgrund und Waldung; dannweiters der eben auch lm d«<ß-waglstrallichen Gewerbbuche mit einem Nor-malorelse pr. 120 st. E. M. einkommenden ver-kaufiichen realen Schnitt- undMaterial^Hand» lungs-Gerechtsame, endlich des gesummten auf 2010 fl. i3kr. C. M. bewertheten Schnitt« und Matcrlul-Waar^nlag^rs, so wie auch der Eemölbsemrichtung, die Tags^tzung und zwar, für tne Realllat und Handlungs-Gerechtsame auf den 17. April d. I., Vormittags von 9 bls 12 Uhr in diesem Rathhause, für das Waa« tenlagcr und die Gerrolbstinrlchtung aber auf den i9. April d. I. Vormittags ^von 9 bls 12 Uhr, und Nachmittags von 2 bis 6 Uhr, und nölhiqenfaüs auch den folgenden Tag in d«r Verlaß-Realität Haus-Nr. ^ angeordnet ^vor, dcn. Hiezu werden Kauflustige mit dem Bei-saye elng laden, daß d>e Schätzung und Llci» lationsBcdlnqnlffe nicht nur bel diesem Magt, ftrate, sondern auch bci b?m Hof» und Ge» richtsadvocaten Herm Dr. ?25cli»1i zu ka»bach, laglick eingesehen werden können. Lan0esfürstl,cher Magistrat Hochentg am 16. März l637. vermischte ^rrlautbarungen. Z. 379- (2) Nr. ,44. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Landsiraß wird bckannt gemacht: Es sc») über 2lnsuchen der Bcr-nnmdschaft ccr mindcrjahrigcli Franz und Theresia , Globotschmg,, zur Erforschung der Schulcclücisi „ach cem am 3. October i^I6 zu Gultenhof bei Lan^siraß verstorbenen Franz Glodotsckm'g, k. k. Postmeister ulio Gutsbesitzer, dic Taasahung auf den 27. April l. I. Vormittags um 9 Uhr vor die« sem Gerichte angeordnet worden, bci welcher alle Jene, welche aus wc>ö immer für einem Rechts-gründe an diescn Vcrlaß Ansprüche zu stcNcn vcr« meinen, solckcn sogewiß anmelden und rcchtsgcl« tend carthun sollen, als sie sonst cie Folgen des §. 614 aNg. l). G. B. sich selbst zuzuschrcidcn haben werten. Landstraß am 24. März ,827. Z. 408. (!> N a ch r l ch t. Bei dem Unterzeichneten, in dem Herrn Freiherrn von Rastern'schen Hause äud Consc. Nr. iZg hier am St. Iacobsplatze, sind allerhand po-litirte und unpolitirte Einrichtungsstücke von weichem und hartem Holze, so wie ungefähr 100 Quad. Klft. weiche und recht trockene 24 zollige Par-quettafeln, mit nußdaumencn Einfaß-leisten, am Lager, und um billigen Preis zu^ haben. Jacob Zollner, Tischlermeister. Z. 264. (2) Kundmachung. Der Unterzeichnete hat als öffentlicher Gesellschafter des Herrn Math. Kattin sclt 23. April i63l, in Folge des Separat' VeNragcs unter der Zeichnung M. Kattin <^ Comp., die Spedltions- <^ Commissionsgeschafle ansschließ-lich allein geführt; .^)err Mathias Kattin aber war nur auf die Führung seiner Schmttwaaren-Handlung beschränkt. Da sich aber nun obiger Vertrag mit ,/,. April 18)7 endet, und Gefertigter diese Spc-dinons, Geschäfte mtt gerichtlicher DcgNlh.ni-gung cicla. 6. März 1337, U"tcr eigener Firma Joseph Ianeschttsch fortsetzt, und den Stralzio selbst behalt, so werden die verehrten Handclsfrcunde hiemit aufmerksam gemacht und ersucht, sich durch die öffentliche Mathias und Sara Kattm'sche Bekanntmachung (läo. 6. März ,6)7 un gehörigen Laufe des Speditions - Geschäftes des Gefertigten nicht beirren zu lassen. Pettau dm 20. Mä>z iLZ?. Joseph Ianeschirsch. Bei I. A. Edlen von Kleinmayr, Buchhändler in Laibach, neuen Markt Nr. 221, ist zu haben: Klelne Weltgeschich t e für Töchterschulen und zum Privat-Unter- richte heranwachsender Mädchen- Von Friedrich Nösselt. Victte vermehrte und verbesserte Aussage. 8. Bveslau iä2a, sieif brosch. 32 kr.