682S1 Jarokus, von Gottes mrd des Apostolischen Stuhles Gnaden Kürstvilchof von Laiöach, allen Gläubigen seiner Üiöcele Heil nnd Legen von unserem Herrn und Heilande Jesus Christus! Einer der wichtigsten Acte in religiöser nnd socialer Beziehung ist der Eid. Derselbe ist leider auch einer derjenigen Acte, deren Bedeutung und Heilig¬ keit immer mehr aus dem allgemeinen Bewußtsein schwindet. Wieviel wird leichthin, wieviel falsch ge¬ schworen! Die Gerichtssäle könnten davon erzählen. Ich möchte nicht, meine Lieden! daß auch über euch das schwere Unglück käme, das da liegt in einem falschen Eide; und um euch desto wirksamer davor zu bewahren, habe ich mir vorgenommen, in meinem diesjährigen Fastenhirtenbriefe über die Heiligkeit des Eides zu euch zu sprechen. Was ist der Eid? Der Eid ist eine Anrufung Gottes zum Zeugen der Wahrheit. Zweierlei kommt daher beim Eide in Betracht; erstens die Wahrheit, zweitens die Zeugenschaft Gottes. Indem wir schwören, anerkennen wir vor Allem, daß wir zur Wahrheit und Wahrhaftigkeit geschaffen sind, und daß Lüge und Alles, was absichtlich gegen die Wahrheit verstößt, eine Sünde. Dies anerkennen wir nicht blos im Allgemeinen und obenhin; sondern, indem wir schwören, erklären wir dadurch, daß wir hier und in dem eben jetzt vorliegenden Falle unsere Verpflichtung zur Wahrheit bethätigen, und also der Wahrheit die Ehre geben wollen. So ernst ist es uns damit, daß wir uns zum Beweise dessen nicht etwa blos auf unser Gewissen und auf unsere Recht¬ schaffenheit berufen; sondern wir nehmen uns einen Zeugen. Und dieser Zeuge ist nicht etwa wieder ein Mensch, und märe er noch so gut und zuverlässig, sondern es ist Gott, das höchste Wesen selbst, das weder lügen und betrügen, noch belogen und betrogen werden kann. „Sieh'! — so gewissermaßen spricht der Schwö¬ rende zu seinem Nebenmenschen — sieh', ich will dir Wahrheit und nur Wahrheit reden. Du kannst mir zwar nicht ins Herz hineinschaucn, und kein Mensch kann es; aber es gibt einen, der es kann, und das ist mein und dein Gott. Ihn rufe ich denn zum Zeugen an, daß ich wahr rede. Er ist die unendliche Wahrheit, vor der auch die geheimsten Falten unseres Herzens offen liegen. Er ist die unendliche Heiligkeit, die mit Lug und Trug kein Bündnisz eingehen und dazu nicht stillschwcigen kann. Er ist die unendliche Gerechtigkeit, so die Verworfenheit der Lüge und des Betruges nicht blos sieht, sondern auch bestraft. Er ist der Allmächtige, dessen unendlicher Gewalt sich kein Geschöpf jemals entwinden kann. Ist die Lüge noch so fein gesponnen — wenn nicht früher, so doch gewiß am jüngsten Tage zieht er sie an's Licht, und tritt alsdann als Rächer der verläugneten Wahrheit auf. Der Allweise, Höchstheilige, unendlich Gerechte und Mächtige, — Gott ist mein Zeuge, daß ich Wahr¬ heit rede." So ungefähr, dem Sinne und Inhalte seines Thuns nach, spricht der Schwörende zu feinem Nebenmenschen. Der Eid ist demnach auch einer der feierlichsten Acte religiöser Verehrung, die wir Gott dem Herrn darbringen, und gerade das macht den Eid so heilig und verehrungswürdig. Durch den Eid erhebt sich nicht nur der Mensch zu Gott nnd bekennt seinen Glauben an ihn und seine unendlichen Vollkommenheiten; son¬ dern er ruft und citirt gewissermaßen auch Gott vom Himmel herab auf die Erde, stellt sich ihm in's An¬ gesicht, und bittet ihn, daß er — der Schöpfer — einstehe für die Wahrhaftigkeit seines Geschöpfes. „Vernimm — so gewissermaßen spricht der Schwörende zu Gott — vernimm diesen meinen Schwur, und schau mir in's Herz und bezeuge, daß ich rede, wie ich weiß und denke." Welch' eine feierliche Uebung der Gegenwart nnd Verehrung Gottes! i 2 Eben darum ist aber der Eid auch das letzte und feierlichste Mittel unter Menschen, Recht und Wahrheit zu bekräftigen, und der Wahrheit und Ge¬ rechtigkeit zum Siege zu verhelfen. Denn Höheres, als die Berufung auf den Allerhöchsten gibt es nicht. Wenn darum Gott der Herr, wie das im alten Te¬ stamente oft geschieht, die Wahrheit seiner Verheißungen bekräftigen will, so wählt auch er die feierliche Form des Schwures, und sagt z. B. zu Abraham: „Bei mir selbst habe ich geschworen . . . weil du dies ge- than und nicht geschont hast deines Sohnes, des Ein- gebornen, um meinetwillen, will ich dich segnen. . . und es werden gesegnet sein in deinem Samen alle Völker der Erde." I Darum auch wird der Eid überall, selbst bei den wildesten, Völkern als etwas Hochheiliges betrachtet, dem gegenüber man ohneweiters verpflichtet sei, Glau¬ ben entgegen zu bringen. Denn wie sollte man auch annehmen dürfen, daß Jemand es wagen sollte, den höchstheiligen Gott zum Zeugen und zur Bekräftigung einer Lüge aufzurufen, und daß er nicht fürchte, es könnte ihn auf der Stelle der Blitzstrahl der gött¬ lichen Gerechtigkeit treffen? Aus dem Gesagten ist aber auch klar, daß die Heilighaltuug des Eides uud seiuer Voraussetzung: des Glaubens an Gott, von der größten Wichtigkeit ist für die menschliche Gesellschaft. Denn ohne Recht und Gerechtigkeit kein menschliches Zusammenleben. Ohne Wahrheit und Treue kein Recht und keine Ge¬ rechtigkeit. Ohne Heilighaltuug des Eides keine Wahr¬ heit und keine Treue. Ohne Glauben an Gott über¬ haupt kein Eid. Nicht minder geht aus dem Gesagteu hervor, welch' ein schweres Verbrechen der Meineid ist: ein Verbrechen gegen Gott, gegen die menschliche Gesell¬ schaft, gegen den Schwörenden selbst. Der Meineid ist ein Verbrechen gegen Gott, dessen Allwissenheit, Wahrhaftigkeit, Heiligkeit und Gerechtigkeit er längnet, und den er so gewissermaßen vernichtet. Der Meineidige wähnt entweder, Gott wisse nicht um die Unwahrheit, die durch feine An¬ rufung bekräftiget werden will 5 und dann längnet er Gottes Allwissenheit. Oder er meint, Gott sei, trotzdem er ') 6sa. 22. 16 se^u. die Unwahrheit kennt, dennoch bereit, dieselbe durch sein Zeugnis zu bekräftigen; und dann längnet er Gottes Wahrhaftigkeit und Heiligkeit. Oder endlich, er glaubt, Gott werde trotz der Herausforderung, die im Meineide gelegen ist, die Treulosigkeit und Lüge nicht irgend einmal — und man weiß nicht, wann schon? — bestrafen; und dann längnet er Gottes Gerechtigkeit. Durch all' das aber zerstört er gewissermaßen Gott, nicht zwar in sich, sondern in der richtigen Vorstel¬ lung; denn ein Gott ohne Allwissenheit und Wahr¬ haftigkeit, ohne Heiligkeit und Gerechtigkeit ist eben kein Gott. Glaubt er aber an Gott und seine un¬ endliche Vollkommenheit und schwört dennoch falsch, so ist ob der Frechheit, die in seinem Thun liegt, und ob der Mißachtung Gottes, die er dadurch an den Tag legt, sein Verbrechen gegen Gott nur umso größer. Er gleicht einem Kinde, das dem liebevollsten Vater in's Angesicht und zum Trotz gerade das thut, was jener verbietet. Der Meineid ist weiters ein Verbrechen gegen die menschliche Gesellschaft. Er beraubt sie nämlich, soviel an ihm, des letzten und zuverlässigsten Mittels, Treue und Glauben unter den Menschen zu erhalten. In der That, was soll es nützen, noch Zeugen zu Verträgen und den verschiedenen Maßnahmen bei¬ zuziehen, an denen das tägliche Leben so reich; was, die Wahrheit durch Zeugen zu erhärten, wenn doch selbst der Eid sie nicht an die Wahrheit zu binden vermag? Können sie dann nicht ebenso gut für die Lüge eintreten, wie für die Wahrheit? Für das Ver¬ brechen ebenso, wie für die edle That? Für das Un¬ recht so, wie für das Recht? Mit einem Worte: der Meineid ist der Mörder der menschlichen Gesellschaft. Er ist endlich auch ein Verbrechen, das der Meineidige gegen sich selbst begeht. Durch den Mein¬ eid verläugnet er vor Allem seine eigene zum Guteu, zur Wahrheit, geschaffene Natur, und schließt sich ge¬ wissermaßen selbst von der menschlichen Gesellschaft aus. Das Band des gesellschaftlichen Zusammenlebens ist ja die Wahrheit. Jedes Wort, das der Mensch zum Menschen spricht, was ist es endlich anderes, als ein beständiges Fragen und Forschen nach dem, was etwas ist: nach Wahrheit; als ein fortgesetztes Antworten auf diese Frage? Indem nun der Mein- 3 eidige, und zwar unter der allerfeierlichsten Form, die nur irgend möglich, an Stelle der Wahrheit die Lüge setzt, verwirkt er das Recht, daß man ihm noch irgend glaube und zerreißt so tatsächlich das Band, das den Menschen mit dem Menschen verbindet. Er schließt sich von Seinesgleichen aus, und tritt dafür in Ver¬ bindung mit dem Vater der Lüge, wie der böse Feind in der hl. Schrift genannt wird. So recht nach Weise dieses Verführers und Menschenmörders von Anbeginn kleidet auch der Meineidige sich in einen Engel des Lichtes, indem er die unendliche Wahrheit selbst zur Verhüllung der Unwahrheit und seiner unlauteren Absichten mißbraucht. Ja uoch mehr. Durch seinen Meineid sagt er sich gleichsam von Gott selbst los. Er sagt zwar: „So wahr mir Gott helfe"; d. h. mit anderen Worten: das, was ich gesagt; die Gesinnung, die ich nun an den Tag gelegt habe — sie ist so wahr und aufrichtig, so wahr und ernst ich wünsche, daß Gott in allweg und darum auch hiebei mein Helfer, mein Zeuge und Beistand sei. Aber indem er einerseits verzichtet auf die Wahrheit seiner Aus¬ sage, verzichtet er anderseits eben dadurch auch auf die Hilfe Gottes, und geht — ein anderer Kain — hin¬ weg vom Angesichte des Herrn, voll Angst und Scheu in feinem Gewissen und wie ein ruheloser Flüchtling, der sich fürchtet, daß man jetzt und jetzt seine Misse- that entdeckt und ihn dafür bestraft. Vielleicht, daß er der irdischen Gerechtigkeit entgeht. Kann er, wenn er sich nicht bekehrt und das durch seinen Meineid verursachte Unrecht wieder gutmacht, auch der gött¬ lichen entgehen? Ihr habt nun gehört, wie heilig und wichtig der Eid, wie schrecklich der Meineid. Aber ich will euch über das eine, wie das andere, auch noch aus¬ drückliche Aussprüche der hl. Schrift vorführen, damit ihr so gewissermaßen unmittelbar aus Gottes Munde selbst vernehmet, was ihr von: Eide zu halten, wie euch zu benehmen habet. Höret also. Schon durch Moses befiehlt uns der Herr: „Du sollst nicht falsch schwören bei meinem Namen, und den Namen Gottes nicht entweihen. Ich bin der Herr."H — Beim Propheten Jsaias aber sagt er: „Wer schwöret auf Erden, wird schwören bei dem >) III. Lios. 19. 12. Gott der Wahrheit" H; als wollte er uns ermahnen, uns ja recht zu Gemüthe zu führen, daß wir mit unserem Schwure nicht vor einem Menschen, sondern vor Gott selbst stehen, und daß wir wohl allenfalls Menschen, nicht aber Gott täuschen können, der die Wahrheit selbst ist. Beim Propheten Jeremias aber lehrt uns der Herr ganz ausdrücklich und in's Einzelne, wie be¬ schaffen der Eid sein müsse. Er sagt: „Du wirst schwören in der Wahrheit, recht und gerecht: so wahr der Herr lebt!" ?) Wir schwören „in der Wahrheit", wenn wir nur das eidlich bestätigen, was wir gewiß wissen, nur das eidlich versprechen, was zu thun wir auch den wirklichen Willen haben. — Wir schwören „recht", wenn wir aus hinlänglichem Grunde, nicht also wegen jeder Kleinigkeit oder aus bloßer Gewohnheit schwören, und wenn wir das thun mit Ueberlegung und Ehrfurcht, wie es sich für einen so wichtigen und hochheiligen Act geziemt. Wir schwören endlich „gerecht", wenn wir nur Er¬ laubtes eidlich bekräftigen und versprechen. Welcher mag wohl der Lohn eines, nach der eben gehörten Anweisung geleisteten Eides sein? Der 14. Psalm gibt uns die Antwort. Darin fragt der heilige Sänger: „Herr, wer wird wohnen in deinem heiligen Zelte, oder wer wird ruhen auf deinem heiligen Berge?" Und er antwortet: „Der in Ehren hält, so den Herrn fürchten! der seinem Nächsten schwöret und ihn nicht betrüget." Die Anwartschaft auf das Wohnen mit Gott, auf den Himmel — das ist der Lohn eines heilig abgelegten, eines heilig gehaltenen Eides. Und der Lohn des Meineides? Der Prophet Zacharias sah, wie er uns im 5. Capitel erzählt, eine ungeheuere ausgebreitete Buch¬ rolle durch die Lüfte schweben. „Was schauest Du?" fragte ihn der Engel, der mit ihm redete. „Ich sehe eine fliegende Rolle", antwortete Zacharias; „die Länge derselben ist zwanzig Ellen, und die Breite derselben zehn Ellen.- Hierauf sprach er (der Engel) zu mir: Dies (nämlich diese fliegende Rolle) ist der Fluch, welcher ausgeht über die Fläche des ganzen Landes." Und 1) Is. 65. 16. 2) lersm. 4. 2. ?8. 14, 1. 4. 1» 4 wem gilt dieser Fluch? „Jeder Dieb — so der Pro¬ phet weiter — „wird gerichtet, wie hier geschrieben steht, und jeder, welcher (falsch) schwört, wird des¬ gleichen darnach gerichtet werden." (Diesen Fluch) „ich lasse ihn ausgehen, spricht der Herr der Heerschaaren, und er wird kommen über das Haus des Diebes, und über das Haus dessen, welcher falsch schwört bei meinem Namen, und bleiben (nicht etwa blos vor¬ übergehend treffen) — bleiben wird er in Mitte des Hauses desselben, und (von da, wie von einem Cen¬ trum aus, und gleichwie Feuer) dasselbe verzehren, sogar das Holz und die Steine davon!" Z So der Prophet Zacharias. Ueber wie manchem, anscheinend blühendsten, reichsten, wohlgeordnetsten, aber feiner Herkunft nach zweifelhaftem Hauswesen kann man diesen Fluch sich vollziehen sehen. Es schien gegründet für die Ewigkeit, und fast konnte man in seinem Innern wankend werden über das Glück und den Erfolg, der es begleitete?) Und sieh', unvermerkt schmilzt es zusammen, wie Schnee unter den sengenden Strahlen der Sonne, „und nichts finden sie Alle, die Männer des Reichthums, in ihren Händen"?) Warum? Mitten in der Blüthe saß der nagende Wurm des Unrechtes, der verzehrende Fluch des Meineides! Und dennoch, trotz der gewaltigen Lehren des Lebens — wie oft begegnet man dem Meineide? Da gilt es sich einer wohlverdienten Strafe zu entziehen, oder aus einer Verlegenheit herauszuarbeiten: Mein¬ eid. Da handelt es sich um eine noch aufrecht stehende Schuld, die mau aber bereits abgeleistet zu haben behauptet: Meineid. Da um ein Werk der Finster¬ niß, daß in seinen beschämenden Folgen unangenehme Verpflichtungen auflegt, deren man sich aber erwehren möchte: Meineid. Da treibt Rache, Haß und Feindschaft zu falschen Anschuldigungen des Nächsten, und behufs deren Bekräftigung — zum Meineid. Da soll Unglück — es war aber absichtlich herbeigeführt — zum Bezüge z. B. einer Versicherungssumme verhelfen: Meineid. Da hat sich einer unrechtmäßig in den Grundbesitz seines Nachbars eingeschlichen. Natürlich möchte er sich nun in diesem Besitze auch behaupten: Meineid. Da -) 2aek. 5. 1-4. 2) OoM. ks. 72. 2. ssci. s) ks. 75. 6. winkt reichlicher Gewinn, aber nur auf Kosten der Rechtschaffenheit, Ehrlichkeit und Redlichkeit. Es gilt ihn zu erwerben und sicherznstellen: Meineid. Traurig aber wahr: Nicht einmal Eltern sind sicher vor ihren Kindern, daß sie ihnen nicht das spärliche Ausgedinge: nicht Geschwister vor Geschwistern, daß sie ihnen nicht ihr rechtmäßiges Erbtheil; nicht Freunde vor Freunden, daß sie ihnen nicht die dargeliehene, vielleicht sauer genug verdiente Summe streitig machen und entziehen — durch Meineid! Wieviel Meineide; darum aber auch wieviel Unsegen und Fluch in der Welt! Möge es unter uns alles dessen niemals geben! Ihr habt nun gehört, meine Lieben! was der Eid ist, und welche religiöse Erhabenheit und sociale Bedeutung demselben innewohnt. Ihr habt auch ge¬ hört, welch' schweres Unrecht der Meineid. Welche Lehre nun müssen wir aus alledem für uns ziehen? Ich hoffe zwar, es wird in euerer Mitte Nie¬ manden geben, den die Schuld eines Meineides drückt. Sollte es aber dennoch bei irgend Jemandem der Fall sein, dann gilt ihm mein erstes Wort. Groß — so rnfe ich dir zu, mein Freund! — ist dein Vergehen; aber größer noch ist Gottes Barmherzigkeit. Keine Sünde ist so groß, daß Gott sie nicht Nachlassen könnte und wollte. Benütze denn die Zeit der Barm¬ herzigkeit, und warte nicht auf die Zeit der strafenden Gerechtigkeit. Hast du gefehlt, so bereue, beichte und büße; leiste Genugthuung, bessere dich; und hast du durch deinen Meineid Unrecht zugefügt und Schaden verursacht, mache ihu ehrlich wieder gut. Meiu weiteres Wort aber gilt uns Allen, und lautet: Vergessen wir nicht, daß wir von Gott dem Herrn zur Wahrheit und Wahrhaftigkeit geschaffen sind. Je gewissenhafter wir es damit nehmen; je mehr wir in der Liebe zur Wahrheit und Wahr¬ haftigkeit uns begründen und befestigen, desto mehr sind wir auch gesichert vor einem falschen Eide. Denn der Eid hat eben die Wahrheit und Wahrhaftigkeit zur Voraussetzung; Wahrheit und Wahrhaftigkeit beim Schwörenden, Wahrheit und Wahrhaftigkeit in Demjenigen, bei dem man schwört, in Gott! Es könnte zwar Manchem die eben ausgespro¬ chene Mahnung für überflüssig erscheinen, und doch ist sie nichts weniger, als das. Unsere Zeit ist leider 5 der Wahrheit und Wahrhaftigkeit, und also der Heilig¬ haltung des Eides nichts weniger, als hold. Was wird doch in einer gewissen Presse — und in ihr spiegelt sich ja die Zeit hauptsächlich ab — gar häufig Alles angewendet, um gegen die Wahrheit — der Lüge zur Anerkennung zu verhelfen; um das Gift falscher Grundsätze zu verdecken nnd verderbliche Ziele zu verhüllen; um die höchste und wichtigste aller Wahrheiten, die Religion, lahmzulegen und das Wirken ihrer Diener zu paralysireu, dafür aber die Gegner der¬ selben zu glorificiren und deren Tendenzen anzupreisen. Und sonst im Leben, welchem Aufwand von höchst frag¬ würdigen Mitteln begegnet man nicht selten, um vielleicht dem Verbrechen zur Straflosigkeit, dem Unrechte zum Siege zu verhelfen! Nein, unsere Zeit mit ihrem Thun und Treiben ist der Heilighaltung des Eides nichts we¬ niger, als hold. So wenig entschuldbar es ist, es über¬ rascht endlich nicht, wenn bei dem vielfachen und un¬ gestörten Triumphe der Lüge uud Verläumdung, der Entstellung und Rechtsverdrehung gar Mancher zu der wegwerfend-skeptischen Frage des Pilatus kommt: „tzuiä 68t veritns?" I Was ist Wahrheit? und sonach, durch höhere, religiöse Rücksichten nicht mehr genirt, mit dem Meineide endet. Eben darum aber muß, je feindlicher die Zeit nnd je nachtheiliger ihre Einwirkung, desto größere Sorgfalt auf die Pflege der Gewissenhaftigkeit nnd unerschütterlicher Wahrheitsliebe gelegt werden. Nie soll Lüge über unsere Lippen kommen; „denn daran sich gewöhnen ist nicht gut", wie die Schrift sagt?) Insbesondere sollen die Eltern — damit ich das ausdrücklich hier erwähne — es nie gleichgiltig hin¬ nehmen, wenn ihre Kinder sie, und sei es auch nur im Geringsten, belügen. Denn „wer Lügen redet, geht zugrunde" und „der Mund, der lügt, tödtet die Seele" wie gleichfalls die Schrift sagt. Mit Geringem fängt man an, und zu immer Größerem schreitet man vor, wenn es anfangs glückt, und wenn man sieht, daß es leicht genommen wird. Scheuet man, nm einen Vortheil zu erhaschen, anfangs die p los». 18, 38. -) Sir. 7, 14. 3) krov. 19, 9. p S-op. 1, 11. Lüge nicht, so wird man mit der Zeit auch vor einem falschen Eide nicht zurückschrecken. Wißt ihr,, wie große Wahrheitsliebe den Christen auszeichnen soll? Höret! Unser Herr und Heiland Jesus Christus sagt: „Eure Rede soll sein: Ja, ja; Nein, nein!" d. h. wir sollen sosehr der Wahrheit und Wahrhaftigkeit hingegeben sein, daß unser blosses „Ja" oder „Nein" schon genüge zum Beweise der Wahrheit, uud daß es eines Eides sonach gar nicht bedürfe. Denn woher die Nothwendigkeit des Eides? Von oftmaliger Ver¬ letzung der Wahrheit einerseits; von zu großem Mißtrauen gegen unsere Wahrhaftigkeit anderseits, also „vom Bösen", wie der Herr erklärt. Darum sagt er an gleicher Stelle: „Ihr sollet gar nicht schwören", d. h. ihr sollt so vollkommen sein, daß es des Schwörens unter euch gar nicht vonuöthen hat. Denn wenn auch der Eid für sich nicht böse ist, so ist er doch vom Bösen, weil er eben menschliche Schwäche und Sündhaftigkeit zur Unterlage hat, ähnlich wie eine Medicin die Krankheit. Dieser Krank¬ heit und Schwäche möglichst abzuhelfen, das nun ist unsere Aufgabe; und das thun wir durch gewissen¬ hafte, charakterfeste Bethütigung der Liebe zur Wahr¬ heit, durch entschiedene Abwehr nnd Zurückweisung der Lüge, wo und wie immer sie uns entgegenzu¬ treten wagt. Auf solche Weise sorgen wir am besten für die Heiligkeit des Eides. Aber noch eine andere Mahnung müssen wir uns aus der Lehre vom Eide entnehme». Wie wir gehört, ist der Eid einer der erhabensten Acte religiöser Verehrung gegen Gott. Daraus ergibt sich nun un¬ mittelbar Folgendes. Wo das religiöse Gefühl ein warmes, wo der Glaube an Gott ein lebendiger, wo die Verehrung Gottes eine wahre und ernste, dort wird auch der Eid in Ehren gehalten werden. Leider ist unsere Zeit auch in dieser Hinsicht der Heiligkeit des Eides nichts weniger, als förderlich. Indem die Ordnung der öffentlichen Angelegenheiten vom Glauben und seiner Hüterin, der Kirche, vielfach absieht, er¬ scheint schon das als ein gewaltiger Treubrnch gegen Gott, dem wir doch in der hl. Taufe unbedingte Anhänglichkeit geschworen. Muß durch solche, förmlich legalisirte Absage an Gott die unverletzliche Heiligkeit des Eides nnd dessen verbindliche Kraft nicht verlieren, 6 unaussprechlich viel verlieren? In der Thal liegt die Frage sehr nahe: Wenn Gottestreue sonst nicht An¬ werth hat und Beachtung verdient, warum dann gerade beim Eide? Vielleicht, weil uns Letzteres nützlich und nothwendig ist? Aber, sind wir denn zur Treue und Ehrfurcht gegen Gott nur wegen des Vortheils ver¬ pflichtet, welchen das Gemeinwesen daraus zieht? Das hieße wohl Gott, das höchste Wesen, einfach zu einem bloßen Mittel degradiren, das uns behilflich zu sein hätte, uns desto sicherer, unbesorgter und gewissenloser zeitlichen Dingen und irdischem Genüsse hingeben zu können! Darf man sich solches Gott gegenüber er¬ lauben, dann darf es gewiß nicht wundern, wenn gar Mancher auch den Eid lediglich nach dem augen¬ blicklichen Vortheil taxirt, den er ihm bringt oder nicht bringt. — Allein, noch mehr. Indem es nach modernen Gesetzen möglich ist, im Namen sogenannter Wissenschaft (?) auch dem nacktesten Atheismus zu huldigen, und indem es als eine Pflicht gesetzgebe¬ rischer Gerechtigkeit hingestellt werden will, auch solch' atheistisches Gebaren nicht zu stören, ist dadurch dem Eide, wenigstens grundsätzlich, wohl der Todesstoß gegeben. Und in Wahrheit! Was soll es gegebenen Falls auch für eineu Eindruck machen, wenn der Schwur¬ pflichtige bei Abnahme seines Eides noch so eindringlich „an die Heiligkeit des Eides vom religiösen Stand¬ punkte, an die Wichtigkeit des Eides für die Rechts¬ ordnung, an die zeitlichen und ewigen Strafen des Meineides" erinnert wird, wenn er sich aber dabei vielleicht mit Grund sagen kann: „Diese Erinnerung mit ihrem ernsten Ausblicke in die Ewigkeit — im Munde dieses Mannes ist sie ja doch nur ein Wort ohne Inhalt? Er glaubt ja selbst an keinen Gott und keine Ewigkeit, an keinen Christus und keine Kirche. Dieses Crucisix hier, wovor man mich schwören heißt, gemahnt mich zwar mächtig an die ernsten Worte des Apostolischen Glaubens¬ bekenntnisses: ,Gekreuziget, gestorben . . . sitzet er (nun) zur rechten Hand Gottes, des allmächtigen Vaters; von dannen er kommen wird zu richten die Lebendigen und die Tobten'; aber mein Eides¬ abnehmer und das Apostolische Glaubensbekenntniß! Wenn es ihm, und zwar gerade ob seiner angeblich größeren Bildung und Wissenschaft, gesetzlich freisteht, Gott und Christus, die Ewigkeit und eine ewige Sanction des Meineides zu läugnen, warum sollten dann mir die Worte: .Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden einen reinen Eid . . . So wahr mir Gott helfe!' mehr sein, denn eine inhaltslose Redeformel? und warum sollte ich mich also dadurch von der Verfolgung meines Vortheiles abhalten lassen?" — Nicht wahr, meine Lieben! ein schrecklicher, verabscheuungswürdiger Schluß das ? Aber wer wagte in Abrede zu stellen, daß er sich direct aus der Gottesläugnung ergibt, und daß diese daher in der That dem Eide den Todesstoß versetzt? Und den¬ noch wird es eine „Errungenschaft" unserer „wissen¬ schaftlichen" Zeit genannt, eventuell auch dem nack¬ testen Atheismus huldigen zu können! Nach alledem hatte ich daher gewiß Recht, wenn ich sagte, daß unsere Zeit, weil eine glaubensfeindliche Zeit, der Heiligkeit des Eides nichtsweniger, als förderlich ist. Was ergibt sich nun hieraus für uns und unser Verhalten? Es ergibt sich eine ernste und wichtige Pflicht, und diese ist: Je feindseliger die Grundsätze, auf denen heutzutage das öffentliche Leben aufgebaut werden will, unserem Glauben, und dadurch auch dem religiösen Charakter und der Heiligkeit des Eides gegenüberstehen, desto mehr und nachhaltiger müssen wir trachten, das Glaubens- und Pflichtbewußtsein gegen Gott und seine Gebote, gegen Christus und seine hl. Kirche in uns zu vertiefen, im Werke zu zeigen, und auch ins öffentliche Leben umzusetzen. Ich sage: „Auch ins öffentliche Leben umzusetzen". Denn es geht nicht an in der Kirche katholisch, außer der Kirche konfessionslos sein zu wollen, so wenig es angeht, bei der Eidesablegung ernst-gläubige Männer haben zu wollen, im übrigen aber dem Glauben zum mindesten indifferent, wenn nicht gar feindlich, gegen¬ überzustehen. Unsere Zeit braucht ganze, konsequente, unerschrockene Katholiken, Gott und seiner hl. Kirche treu bis zum letzten Athemzuge; Katholiken nicht blos einmal aus Opportunität, und solange von der so¬ genannten öffentlichen Meinung nichts zu fürchten und zu leiden ist, sondern immer und überall, „in Trübsalen, in Nöthen, in Aengsten, in Schlägen . . . in Mühen ... bei Ehre und bei Schmach, bei 7 schimpflichem und gutem Namen ... wie betrübt und doch immer freudig" — wie so hochsiuuig, opfer- muthig uud begeisternd der hl. Apostel Paulus schreibt. H Christus der Herr sagt ja nicht: Wer mich im stillen Kämmerlein bekennt, wo er und wo ihn Niemand genirt; sondern „wer mich vor den Menschen bekennt (draußen im öffentlichen Leben, und in den Stürmen desselben) — den will auch ich vor meinem Vater bekennen, der im Himmel ist"?) Solche Katho¬ liken will Christus der Herr, und solche braucht's namentlich in unseren Tagen. Je mehr und je kräftiger wir uns als solche Katholiken bewähren, desto sicherer werden wir auch erreichen, was wir wegen Gott, was wir wegen uns selbst, was wir wegen der mensch¬ lichen Gesellschaft zu erreichen wünschen müssen: Die Heilighaltung des Eides. i) II. 6or. 6, 4. secxu. h Nattd. 10, 32. Ich schließe, indem ich euch zwei, euch von Jugend auf wohlbekannte Worte ins Gedüchtniß rufe; nämlich das zweite Gebot Gottes: „Du sollst den Namen deines Gottes nicht eitel nennen", und die erste Bitte des Vater unser: „Geheiliget werde Dein Name." In diesen zwei Worten ist Alles enthalten, was ich euch gesagt habe. Wohlan, meine Lieben! Sprechen wir dieselben nicht blos mit dem Munde, sondern jederzeit auch im Herzen, aufrichtig und wahr. Haben wir sie nicht blos im Gedächtnisse, sondern handeln wir auch darnach im Leben, nament¬ lich dann, wenn wir etwa einen Eid abzulegen haben. Dann dürfen freudig und hoffnungsvoll mit dem Psalmisten auch wir fragen: „Wer darf hinaufgehen auf den Berg des Herrn?" — und erhalten die Antwort: „Wer nicht zum Truge schwört. Er wird erhalten Segen von dem Herrn?) Amen. ?s. 23, I—5. Mnronch, am Feste Mariä Vermählung, den 23. Jänner 1891. Jacobus, Fürstbischof. Anmerkung: Dieser Hirtenbrief sammt dem folgenden Fastemnandat ist, eventuell in zwei Abteilungen, den Gläubigen rechtzeitig von der Kanzel vorzulesen. für die Laiöacher Di Nie Nachsichten, welche hinsichtlich des Fasten¬ gebotes in der Laibacher Diöcese bisher zugestanden waren, bleiben infolge neuerlicher, auf 6 Jahre er- theilter Genehmigung des Apostolischen Stuhles ckäo. 26. October 1889 auch für das Jahr 1891 in Geltung. Es haben demnach die Gläubigen der Laibacher Diöcese in Betreff dieses Kirchengebotes in diesem Jahre Nachstehendes zu beobachten: I. Eigentliche Fasttage oder Ibbruchstage, an welchen nur einmalige Sättigung erlaubt ist, sind folgende: mandat öcese im Jahre 1891. 1. Alle Tage der vierzigtägigen Fastenzeit, aus¬ genommen die Sonntage. 2. Die Mittwoche, Freitage und Samstage der vier Quatemberzeiten. 3. Die Mittwoche und Freitage der Adventzeit. 4. Die Vorabende vor Pfingsten, Petri und Pauli, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen, Unbefleckte Empfängniß und Weihnachten. II. Mstinenstage, d. h. solche, an welchen der Genuß von Fleischspeisen verboten ist, sind folgende: 1. Alle Freitage des ganzen Jahres. 2. Der Aschermittwoch, die vier Quatember¬ mittwoche und Quatembersamstage. 3. Die drei letzten Tage der Charwoche. 4. Die Vorabende vor Pfingsten, vor Petri und Pauli, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen, Un¬ befleckte Empfäugniß und Weihnachten. III. Weitere Nspenleu vom Gebote, sich des Fleilcheffcns ;u enthalten, sind folgende: 1. Für die ganze Diöcese, so oft ein gebotener kirchlicher Feiertag auf einen der früher genannten Abstineuztage fällt. 2. Für einzelne Orte, so oft daselbst ein Jahrmarkt auf einen der genannten Abstinenztage fällt. (Viele Pfarren bestehen aus mehreren von einander entfernten Orten; da gilt die Dispense nicht für die ganze Pfarre, sondern nur für jene Orte, wo des Marktes wegen das Zusammenströmen von Menschen stattfindet.) 3. Für einzelne Personen: a) Mit Ausnahme des Aschermittwochs, der drei letzten Tage der Charwoche und der Vorabende vor Pfingsten und Weihnachten werden an allen iibrigen Tagen dispeusirt: die Arbeiter in Fabriken und in Kohlen- und Bergwerken; die Reisenden, welche in Gasthäusern essen, auch andere, falls sie z. B. in Städten oder anderen ge¬ schlossenen Orten in Gasthäusern ihre Beköstigung haben. b) Mit Ausnahme des Charfreitags werden an allen übrigen Tagen dispensirt: die Eisenbahn - Conducteurs; die Reisenden, falls sie auf Bahnstationen speisen; diejenigen, welche sich zur Herstellung der Ge¬ sundheit in Bädern aufhalten, mit ihren daselbst befindlichen Angehörigen und ihrer Dienerschaft. o) Vom Verbote des Fleischgenusses, wenn ihnen Fastenspeis en nicht ausreichend zu Gebote stehen, sind gänzlich dispensirt: jene, welche wegen großer Armuth essen müssen, was immer sie bekommen; auch die Uebrkgen, welche in einer Familie leben, wo Fastenspeisen nicht aufgetischt werden. Sie sollen jedoch trachten, sich, wenn möglich, wenigstens am Charfreitage des Fleischgenusses zu enthalten. IV. An allen jenen Fasttagen des Jahres, an denen nur einmalige Sättigung erlaubt ist, und in der ganzen Fastenzeit, auch an den Sonntagen, ist der Genuß von Fisch- und Fleischspeisen bei einer und derselben Mahlzeit nicht erlaubt. Man muß sich entweder des Fleisches oder des Fisches enthalten. V. Sich Abbruch zu thun sind nicht verpflichtet: die Kranken, ferners jene, welche schwere körperliche Arbeiten verrichten, endlich die noch nicht das einundzwanzigste Lebensjahr erfüllt oder das sechzigste Jahr bereits überschritten haben. Diejenigen, welche nicht zum Abbruch verpflichtet sind, dürfen an jenen Abbruchstagen, an denen der Fleischgenuß nicht gänzlich verboten ist, Fleisch essen, so oft sie im Laufe des Tages Nahrung zu sich nehmen, während hingegen die zum Abbruche Ver¬ pflichteten an denselben nur Mittags und Abends Fleisch genießen dürfen, sich am Abende aber den schuldigen Abbruch thun müssen. DieHerren Pfarrer und Beichtväter sind e rmächti g et, in einzelnen Fällen einer wirk¬ lichen Nothwendigkeit noch weitergehende Dispensen vom Verbote des Fleischgenusses zu ertheilen, insbesondere zu gestatten, daß zur Bereitung von Fastenspeisen, mit Ausnahme des Charfreitages und der Quatember¬ freitage, statt der Butter oder des Rindschm alzes auch Schweine- oder überhaupt Thierfett ge¬ braucht werden dürfe. Wer eine bleibende Dispense zu bedürfen glaubt, hat sich diesfalls an das fürst¬ bischöfliche Ordinariat zu wenden. Die vorstehenden Bestimmungen sind nicht auch für Ordenspersonen maßgebend; dieselben richten sich nach ihren eigenen Regeln. Alle Gläubigen, welche sich der hiemit gewährten Nachsichten bedienen, haben an jedem Tage der vier¬ zigtägigen Fasten, — auch an Sonntagen, — an welchen sie dies thun, fünfmal das „Vater Unser" und „Gegrüßet seist du Maria" zu Ehren des bitteren Leidens Jesu Christi zu beten. Jedoch steht es ihnen frei, an dessen Statt ein ent¬ sprechendes Almosen zu geben.