XXIV. Jahresbericht der k. Staats - Oberrealschule in ZMIarbiirg. Veröffentlicht von der Direetion am Schlüsse des Studienjahres Inhalt: l. I. Zur Bischofsweihe des hl. Yirgilius von Salzburg. 111. Teodelinde. Von Prof. Fr. Fasching. 2. Schulnachrichten. Vom Director. II. Zur Rupertusfrage. Verlag der k. k. Oberrealsohule. Druck v. Ed. Janachita Nfgr. (L. Kralik) in Marburg a/D. I. Zur Bischofsweihe des hl. Virgilius von Salzburg.1) Filz hat in seiner Geschichte des salzburgischen Benedictinerstiftes Michaelbeuern überzeugend nachgewiesen, dass dasselbe aus der von dem Grafen Gunthar begründeten Benedictinerabtei zu Otting durch Versetzung der Mönche nach jenem Orte hervor gegangen sei.2) Zu diesem Resultate kam Filz durch Untersuchung einiger Stellen in den Breves Notitiae, die im Zusammenhalte mit den Angaben des Indiculus Arnonis, welcher ebenfalls die Geschichte der Gründung des Ottinger Klosters behandelt, seine Ausführung glaubwürdig machen. Die Annahme des Jahres 757, in welches diese Klostergründung fallen solle, ist aber nur eine grundlose Vermuthung, und hängt innig mit der Frage zusammen, wann der h. Virgilius zuin Bischöfe geweiht wufde. Der Tag der Weihe ist uns einzig und allein durch den Libellus de conversione Bagoariorum et Garantanorum übermittelt, ob auch das Jahr, bleibt dahingestellt, denn hierin steht die Conversio im Widerspruch mit älteren Quellenangaben, die Anlass zu vielfachen Vermuthungen boten. Von einigem Interesse ist es, dass dieselben Stellen in den Breves Notitiae und im Indiculus Arnonis auch Alois Huber aufgegriffen hat, um daraus einen Beweis für das höhere Zeitalter des hl. Rupert zu erbringen. Die Untersuchung dieser beiden Fragen soll der Gegenstand der vorliegenden Abhandlung sein. AVir wollen zunächst die Quellen untersuchen, aus welchen auf die Zeit der Gründung der Benedictinerabtei zu Otting, somit des Klosters Michaelbeuern geschlossen werden kann. Seit dem Verfalle des Samonischen Reiches waren die Karantanerslaven den ihnen benachbarten Baiern, Langobarden und Avaren preisgegeben. Um ihre härtesten Bedränger, die Avaren, los zu werden, trieb sie die Sehnsucht nach Frieden in die Arme der Baiern, deren» Beherrscher aus dem Hause der Agilolfmger diese Gelegenheit ergriffen, uni ihre Macht durch Ausdehnung des Reiches über die slavischen Alpenländer zu erweitern, und um die Bande der Abhängigkeit etwas enger zu knüpfen, schien hiezu die Ausbreitung des Christenthums das geeignetste Mittel. So unterwarf sich der Karantanerfürst 1) Was an Quellenmaterial und literarischen Hilfsmitteln zugänglich war und benutzt wurde, ist aus den Fußnoten ersichtlich. 2) I. pag. 1—30. Borut dem Herzoge Otilo und nahm das Christenthum an; sein Sohn Cacatius und sein Neffe Cheitumar wurden am Hofe Otilos im christlichen Glauben erzogen und folgten Borut nach dessen Tode in der Regierung Karantaniens. Um die Verbreitung des Christenthums unter den Karantanerslaven hat sich besonders der hl. Virgilius, der rührige Bischof von Salzburg (745—784) große Verdienste erworben. Doch war das Bekehrungswerk erst nach mehreren Aufständen und nach vollständiger Besiegung der Karantaner durch Tassilo II. im Jahre 772 gesichert, wenn auch nicht vollendet. Nach gewöhnlicher Annahme bestieg der hl. Virgilius den Bischofsstuhl von Salzburg im Jahre 745. Ob er die Weihe in diesem Jahre oder erst später empfleng, darüber gehen die Ansichten auseinander, was sich wohl aus dem Umstande erklären lässt, dass für diese Zeit die Nachrichten über Alt-baiern spärlicher fließen, zum Theile unzuverlässig und sehr schwer unter sich und mit sonst bekannten Thatsachen in Einklang zu bringen sind. Wir wollen nun einen festen Ausgangspunkt der Berechnung annehmen. Durch Übereinstimmung der bezüglichen Quellen steht fest, dass Virgilius 745 nach Salzburg gekommen ist; dass er aber damals nicht Bischof geworden, lässt sich aus sämmtlichen Quellen nachweisen. Unter den Quellen ist die Con-versio die einzige, die uns genügenden Aufschluss über die Zeit der Bischofsweihe zu geben scheint. Um dies eingehend darlegen zu können, sehen wir uns veranlasst, die darauf bezügliche Stelle wörtlich hier anzuführen.1) Die Quelle schreibt: Hisdem igitur temporibus, sciliset Otilonis ducis Bagowariorum, qui tune (jam) subjectus fuit regi Pippino Francorum, venit vir quidam sapiens et bene doctus de Hybernia insula nomine Virgilius ad praedictum regem, in Francia loco vocato Karisiaco. Qui propter dei amorem retinuit eum secum fere duobus annis, et comperto eo bene docto misit eum praefato duci Otiloni, ac concessit ei episcopatum Salisburgensem. Qui dissimulavit ordinationem ferme duorum annorum spatiis, habens proprium episcopum secum comitantem de patria, nomine Dobdagrecum, ad per-solvendum episcopale officium. Postea vero populiš petentibus et episcopis regionis illius consensit Virgilius consecrationem accipere ac ordinatus est. a conprovincialibus praesulibus ad episcopum anno scilicet nativitatis domini DCC. LX. VII. die XVII. Kal. Julii. Aus dieser Stelle geht hervor, dass Virgilius zu Pippin nach Chiersy kam, dort 2 Jahre verblieb und dann, an Herzog Otilo empfohlen, nach Baiern gieng, 2 Jahre (nach einer allgemein angenommenen Correctur: 22 Jahre)2) seine Ordination verheimlichte, die bischöflichen Functionen durch den Bischof Dobda besorgen ließ und endlich auf Drängen des Volkes und der Mitbischöfe Baierns die Weihe empfieng (15. Juni 767). Dass Pippin 743 zu Chiersy weilte, ist sichergestellt3), daher ist die Annahme der Ankunft Virgils in Baiern im Jahre 74:') wahrscheinlich, was 1) Conversio c. 2. Die Vita S. Virgilii ist ein bloßer Abklatsch der Conversio, daher für unsere Zwecke meist ohne Belang. 2) Rettberg, Kirchengeschichte II. 234. Wattenbach, Pertz SS. XI. Huber, Verbreitung des Christenthums im südöstl. Deutschland II. 3) Hahn, Jahrbücher des fränkischen Reiches, pag. 48. auch anderweitig seine Bestätigung findet.1) Hiemit wäre nun, wenn man der Conversio trauen darf, nicht allein der Tag, sondern auch das Jahr der Weihe auf das bestimmteste angegeben, vorausgesetzt, dass man, um einer chronologischen Schwierigkeit auszuweichen, einen Schreibfehler einräumt und statt 2 Jahre 22 annimmt. Wir werden aber im Folgenden die Überzeugung gewinnen, dass selbst die scheinbar sichere Zeitbestimmung einer Berichtigung bedarf; denn diese Nachricht widerspricht glaubwürdigen, älteren Quellen und geschichtlichen Thatsachen, und wenn wir auch der der Zeit fernstehenden Conversio Glaubwürdigkeit nicht absprechen können, so scheint doch eine Irrung nicht ausgeschlossen.2) Für die Wahrscheinlichkeit einer solchen geben uns die Breves Notitiae und der Indiculus Arnonis sichere Belege, wenngleich es feststeht, dass die Weihe Virgils in die Zeil von 745 bis 767 fällt. Die Breves Notitiae bringen zwei sich widersprechende Nachrichten. Im Streite zwischen Virgil und dem Herzoge Otilo um die Güter der Maximilianszelle (745 — 747) wird Virgil gleich im Anfänge als episcopus eingeführt. Im c. VIII.3) erzählen sie folgendes: Herzog Otilo hatte seinem Kapellan Ursus, der ihn 743 in die fränkische Gefangenschaft4) begleitet hatte, die von den Slaven zerstörte und nun verlassene Maximilianszelle, die dem Stifte St. Peter zu Salzburg gehörte, zu Lehen gegeben. Als nun Virgil 745 die Leitung der Salzburger Kirche übernahm (cum Virgilius peregrinus donante Otilone duce suscepit regnum ipsius sedis et episcopatum), forderte er diesen Besitz als Eigenthum des Stiftes St. Peter zurück und lehnte eine von Otilo vorgeschlagene Entschädigung ab. Da Otilo auf die Forderung Virgils nicht eingieng, bannte dieser die von Ursus auf dem ihm zugetheilten Lehen erbaute Kirche und verbot, daselbst Gottesdienst zu halten (Virgilius episcopus excommunicavit eam). Ebenso wird Virgil in dem bekannten Zeugenverhör, das er zur Feststellung seines Rechtes anstellte, episcopus genannt. Aus diesem Berichte der Breves Notitiae, der der Hauptsache nach mit dem des Indiculus übereinstimmt, erfahren wir, dass Virgil in den letzten Regierungsjahren Otilos (745—748) Vorsteher der Salzburger Kirche geworden ist; doch scheint in den Worten „suscepit regnum ipsius sedis“ immerhin eine leise Andeutung zu liegen, dass nicht die bischöfliche Vollgewalt auf Virgil übergieng5) und in der That erfolgte die Bischofsweihe später, wie wildem Indiculus entnehmen. Darin wird Virgil in dem Streite mit dem Herzoge Otilo ausdrücklich abba genannt6), woraus zur Genüge hervorgeht, dass Virgil 1) Briefwechsel des hl. Bonifaz mit dem Papste. 2) Dies wird fast allgemein zugegeben, doch winl der Fehler anderswo gesucht. 3) Keinz, pag. 33. 4) Nach Quitzmann, Gesch. Baiern, pag. 265 gieng Otilio freiwillig zu den Friedens- Verhandlungen an den fränkischen Hof. Br. Not. VIII. 1.: In peregrinatione Otilonis ducis fuit cum eo quidam presbyter capellanus eius Ursus nomine. 5) Nicht ohne Wert ist die Bemerkung der Breves Notitiae, dass Virgil von Herzog Otilo die Hegierung des Salzburger Hochsitzes übernimmt, worin sie auch im Wesentlichen mit der Conversio übereinstimmt. Vergl. Zillner, in den Mittheilungen der Gesellschaft für die Salzburger Landeskunde XVIII. 1878, pag. 75. 6) Keinz, pag. 26, VIII. 7. durch längere Zeit nur Abt des Stilles St. Peter gewesen, und wenn auch mit der Leitung der Salzburger Kirche betraut, doch nicht schon in den Tagen Otilos derselben als Bischof Vorstand. Dass diese Annahme große Wahrscheinlichkeit für sich hat, erhellt aus dem zweiten Berichte der Breves Notitiae1), der von der Gründung des Klosters zu Otting durch den Grafen Gunthar handelt. Da der Bericht darüber nicht ohne Belang für unsere Frage ist, möge er hier in Kürze seinen Platz finden: Cella, cjui dicitur Ottinga temporibus domini Pipini regis et Tassilonis ducis nepotis Guntherius quidam comes in pago Chiemingov in propria haereditate sua construxit ecclesiam.. Convocavit illuc Virgilium episcopuin eodem anno, quo ad episcopium ordinabatur, dixitque ei se veile ibi nionachos congregare et abbatem illis constituere... Diesem Berichte zufolge wurde die Klosterkirche in Otting zur Zeit Pippins und Tassilos vom Grafen Gunthar gegründet. Gunthar lud den Bischof Virgil im ersten Jahre seiner Ordination zur Einweihung der Kirche ein, welche dieser auch vollzog, nachdem er sich des Aufsichtsrechtes und der Sprengelgewalt über Kirche und Kloster versichert hatte (ad Salzburgensem sedem episcopatus — tradere veile). Hier begegnen wir einer für uns freilich ungenügenden, wenn auch dem damaligen Sprachgebrauche entsprechenden Zeitangabe, die uns das Jahr der Bischofsweihe durchaus nicht errathen lässt; doch geben uns die Breves Notitiae sicheren Aufschluss darüber, dass zur Zeit Otilos von einem Bischöfe Virgil nicht die Bede sein kann, denn seine Ordination fällt nach diesem Berichte in die Zeit Tassilos. Hiemit erzielen wir wenigstens eine, wenn auch geringfügige Einschränkung eines Zeitraumes, der der Conversio zufolge 22 Jahre betragen soll. Demnach muss der Bischofsstuhl zu Salzburg zwischen 745 und 748 unbesetzt gewesen sein, in welcher Meinung man durch obcitierte Stelle der Conversio bestärkt wird, da sie ausdrücklich sagt, Virgil habe Dobda mit der Ausübung der bischöflichen Functionen betraut.2) In dem zweiten Berichte der Breves Notitiae tritt uns jedoch Virgil in seiner bischöflichen Thätigkeit entgegen und nimmt für sich die Oberaufsicht über Kloster und Abt in Anspruch.3) Der Widerspruch, welcher sich zwischen den beiden Berichten scheinbar ergibt, beruht wohl nur auf einem Anachronismus, dessen sich der Verfasser der Breves Notitiae schuldig macht und findet seine Erklärung theils in dem Umstande, dass der Berichterstatter von dem Standpunkt seiner Zeit aus Virgil, den er als Bischof von Salzburg kannte, den Bischofstitel auch für die erste Zeit seiner Wirksamkeit gibt, theils in der Eigenthümlichkeit der Stiftung von St. Peter als monasterium und episcopium.4) 1) Keinz, pag. 37, XIII. 2) Oelsner, Jahrbücher des fiäiik. Reiches, pag. 03: Der Abt war berechtigt, zu den Actus episcopales in ihrem ganzen Umfange einen Bischof ins Kloster zu berufen. Vergl. Kettberg. Kircliengeschichte 1. pag. 304 ff. und II. pag. 241 ff. 3) Nach den Synoden von Vern und Aschhaim. Brev. Not. XIII. 3. 4) Seit Ruperts Gründung des Hochstiftes St. Peter leiteten nicht immer Bischöfe die Salzburger Kirche, sondern Äbte oder Abtrectoren. Vergl. Zill. 1. c. pag. 71, Rettberg II. 241 f. Auch die Brev. Not. bestätigen dies, indem sie von dem Streite um die Güter der Maximilianszelle 111. 13 erzählen: Illi (Wernharius et Dulcissimus) ceperunt iterum a rectoribus ipsius sedis etiam suis nepotibus complacitare. Rettberg 1. c. betont die Einheit der ursprünglichen In diesem Sinne kann die Glaubwürdigkeit der Quelle nicht in Zweifel gezogen werden. Ferner ist nicht zu übersehen, dass die Breves Notitiae nicht aus einem Guss entstanden sind, sondern dass einzelne Stücke aus früherer Zeit, wahrscheinlich aus der Zeit Virgils selbst, stammen und später unter Erzbischof Arno zu einem Ganzen vereinigt worden sind. Viel jünger als der Indiculus Arnonis sind sie ohne Zweifel nicht. Es fragt sich nun, in welches Jahr Tassilos die Ordination Virgils falle. Die Regierungsdauer Tassilos kommt hier nicht in Betracht, da uns mit dem Jahre 7(57 durch die Conversio, mit 768 durch Pippins Tod eine bestimmte Grenze gesteckt ist; ausserdem lässt sich auch der gegebene Zeitraum von 748 bis 7G7 nicht unerheblich einschränken. Die Annales Laur. maj. und andere erzählen uns, dass Tassilo 763 von Pippin abgefallen sei.1) Wir haben demnach von da an eine völlige Unabhängigkeit Baierns vom Frankenreiche zu verzeichnen. Besondere Gründe aber nöthigen uns zur Annahme, die Stiftung des Klosters zu Otting falle in die Zeit der Abhängigkeit Baierns. Nach dem Tode Otilos (748) übernimmt der sechsjährige Tassilo unter der Vormundschaft seiner Mutter Hiltrude und seines Oheims Pippin die Regierung Baierns, in dessen Besitz er nach Vertreibung Grifos durch Pippin förmlich als Herzog eingesetzt wird. Nach dem Ableben seiner Mutter (754) tritt Tassilo die Alleinregierung an und übernimmt das Herzogthum Baiern auf dem Reichstage von Compiegne (757) aus der Hand des Königs Pippin, dem er als Oberherrn den Vasalleneid leistet.2) Zur Heeresfolge verpflichtet, macht Tassilo den Feldzug Pippins gegen die Langobarden mit (756); kurz vor dem Kriege gegen Aquitanien (763) verweigert er die Heeresfolge und kehrt nach Hause zurück. Baiern von neuem zu unterwerfen und Tassilo für seinen Treubruch zu strafen, hat Pippin keine Gelegenheit mehr, da ihn bis kurz vor seinem Tode (768) der Krieg gegen Waifar von Aquitanien beschäftigt. Die Selbständigkeit Baierns von 763 an ist daher außer allen Zweifel gestellt.3) Stiftung des hl. Rupert als monasterium und episcopium, d. h. mit ändern Worten, der Abt des Stiftes St. Peter hatte auch die thatsächliche Leitung der Salzburger Kirche. Vor der formellen Gründung der vier bairischen Bisthümer Salzburg, Freising, Regensburg und Passau durch den hl. Bonifaz (739), die auch die Bestätigung des Papstes erhalten hat, waren die Vorsteher des Stiftes St. Peter Bischöfe, wenn sie die Weihe hatten, oder aber nur Äbte, die die Episcopalien entweder selbst ausübten, oder einen Chorbischof' zu den bischöflichen Amts- verrichtungen hielten. Erst seit der Weihe Virgils zum Bischöfe und seit der Erbauung einer Kathedrale durch ihn wurde das Episcopium vom Kloster St. Peter getrennt (Vita S. Virgilii in Pertz SS. XI. pag. 88. Lectio VI., Huber 1. c. II. pag. 268) und der Abt dem Bischöfe untergeordnet. Virgil selbst kann in der ersten Zeit seiner Wirksamkeit nur Abt (rector) des Stiftes gewesen sein, als welchem ihm auch die Leitung der Salzburger Kirche zukam. Vergl. Huber 1. c. II. pag. 240. Nach Zillner 1. c. pag. 37 war Virgil Abfrector zur Zeit des Bischofs Johannes, eine grundlose Vermuthung, die durch die Conversio widerlegt wird; es wäre unerklärlich, wieso er Dobda zu den bischöflichen Amtsverrichtungen benöthigte. Dass die Ansicht Rettbergs die allein richtige ist, kann man schon aus dem Umstande schließen, dass Bonifaz zur Zeit seines Streites mit Virgil als Bevollmächtigter des Papstes keine Schritte für die Besetzung des Salzburger Stuhles thut. Hiemit anerkennt er den Abt Virgil auch als Leiter des Bisthums Salzburg. Vergl. Huber 1. c. II. pag. 215. 1) ad 763. 2) Waitz, 1. c. III. 46. 3) Waitz, 1. c. III. 106. Oelsner, Jahrbücher des fränkischen Reiches 302 f. Büdinger, Österr. Geschichte I. 108. Wir können daher die Nachricht des Auctarium Garst, und verwandter Quellen nicht ernst nehmen, welche den Tod von Virgils Vorgänger, des Abtbischofs Johannes in das Jahr 7(54 setzen, also übereinstimmend mit der Gonversio deren Angaben über das Jahr der Weihe Virgils zum Bischof von Salzburg unterstützen. Diese Quellen haben aus der Gonversio geschöpft und beruht ihr Bericht auf einem Missverständnis, womit auch der Grad der Wahrscheinlichkeit dieser Nachricht hinlänglich dargethan ist. Ihnen folgt. Karajan, ohne Rücksichtnahme auf ältere und glaubwürdigere Quellen.1) Dass Bischof Johannes seit ungefähr 745 nicht mehr am Leben war, geht nicht nur aus der Gonversio, sondern auch aus dem Streite Virgils mit dem Herzog Otilo um den Besitz der Maximilianszelle (zwischen 745—747) hervor. Virgil tritt hier als Verfechter der Rechte Salzburgs gegen Otilo auf, was denn doch nicht hätte geschehen können, wenn Abtbischof Johannes noch am Leben gewesen wäre. Virgil hatte also in den letzten Regierungsjahren Otilos that-sächlich die Leitung der Salzburger Kirche in Händen, aber als Abt-Rector von St. Peter. Der Bericht der Breves Notitiae ist demnach ein hinlänglicher Beleg für diese Annahme, die ihre Bestätigung auch in dem Briefwechsel zwischen Papst Zacharias und Bonifaz findet. Gleich beim ersten Auftreten Virgils in Baiern kommt es zum Streite mit Bonifaz, der in dem Gegensätze der britischen und römischen Kirchenform begründet ist. Bonifaz verlangt nämlich von Virgil und Sidonius die Wiedertaufe aller jener, die von einem des Latein wenig kundigen Priester unter Gebrauch der etwas stark corrumpierten Formel: in nomine patria, filia et spiritus sancti, getauft worden wären. Die Weigerung führt zum Streite und beide Priester klagen darüber beim Papste, der seinen Legaten brieflich eines bessern belehrt.2) In diesem Briefe des Papstes an Bonifaz wird Virgil „vir religiosus apud Bajoariam“ genannt, was seine Bischofswürde ausschließt. Im Jahre 747 klagt Bonifaz beim Papste, dass Virgil ihm Feindschaft beim Herzog Otilo zu erregen suche. In dem Antwortschreiben vom 1. Mai 748 spricht Zacharias von Virgil: nescimus si dicatur presbyter; und in demselben Briefe: pro Sidonio et Virgilio presbyteris3), was wohl zur Genüge darthut, dass von einer Bischofsweihe vor 748 keine Rede sein könne. Dass in erster Linie die verschiedenen kirchlichen Anschauungen der beiden Gegner Anlass zum Streite gegeben haben mögen, ist an und für sich nebensächlich. Es ist auch von einer Seite die Vermuthung ausgesprochen worden, der Bischof Virgil von Salzburg sei verschieden von Virgil, dem Ankläger des Bonifaz; allein Rettberg und andere haben die Identität der beiden Virgile hinreichend nachgewiesen4); die Annahme, Virgil sei schon vor 748 Bischof gewesen, hat also keine Berechtigung. 1) Verbrüderungsbuch von St. Peter, pag. XXXVII. 2) Hahn, Jahrbücher pag. <>S5, Rettberg 1. c. II. 235, Hefele. Gonciüengeschichte III. 555. 3) Quitzman, 1. c. pag. 271; Hahn 1. c. pag. 111, Rettberg II. 235. i) Rettberg II. 236: „Die Nachweisung über seine lange Ablehnung der Bischofsweihe erklärt hinlänglich seine Stellung als Presbyter während des Streites. Derjenige Virgil, der die Wiederholung der Taufe verweigerte, ist. derselbe, der auch Antipoden lehrte, da er beidemal mit Sidonius von Passau zusammengestellt wird, und er muss wiederum derselbe Aber auch der Ordination Virgils in den Regierungsanfängen Tassilos (seit 748) stehen mancherlei Bedenken entgegen. Wenn in den Briefen des hl. Bonifaz an den Papst oder in den Antwortschreiben des letzteren von Virgil nicht weiter mehr die Rede ist1), könnte man der Vermuthung Raum geben, dass die strittige Angelegenheit beigelegt worden sei, wenn auch an eine völlige Aussöhnung des strengen Anhängers der römischen Kirchenform, Bonifaz, gegenüber dem, den freien Formen der britischen Kirche huldigenden Virgil, nicht zu denken ist. Da von einem weitern Streite nicht berichtet wird, ließe sich annehmen, dass Bonifaz in der allzustrengen Handhabung seiner ihm vom Papste verliehenen Gewalt nachgegeben habe, zumal im Briefe des Papstes Zacharias (in Bezug auf die Taufe) eine verdeckte Aufforderung zur Nachgiebigkeit liegt. Es kann auch nicht außeracht gelassen werden, dass Virgil am fränkischen und bairischen Hofe eines großen Ansehens sich erfreut2), was wohl das fernere Verhalten des hl. Bonifaz gegenüber Virgil einigermaßen beeinflusst haben mag. Er scheut sich, aus eigener Machtvollkommenheit gegen Virgil aufzutreten und wendet sich an den Papst, der ihn schon einmal belehrt hat. Wir können daher annehmen, dass die Ordination Virgils nicht vor dem Tode des hl. Bonifaz (754) erfolgt sei, auch wenn uns keine anderen Belege dafür zu Gebote stünden. Einen solchen bringt uns eine Schenkungsurkunde des Herzogs Tassilo3); ausgestellt im zehnten Regierungsjahre (757), in welcher als erster Zeuge Virgil als ab bas sich unterzeichnet. In der That nimmt die neueste Chronik von St. Peter das Jahr 757 als Jahr der Bischofsweihe an. Dieser Ansicht folgt auch Filz.4) Er meint, Virgil habe endlich eingewilligt, die Weihe zu empfangen. Dies könne nicht 767 geschehen sein, denn wer 20 Jahre sich weigere, Bischof zu werden, lasse sich kaum mehr hiezu weihen. „Die Zahl XVII. steckte dem Autor oder dem Gopisten zuverlässig im Kopfe, wie das Jahr und Monatsdatum zeigt5), daher schrieb er schon beim ersleren XVII., wo er hätte VII. schreiben sollen, um das Jahr DGC. LVII. auszudrücken. Das 10. Jahr Tassilos ist das Jahr mit dem Inhaber des Stuhles von Salzburg sein, da er sich rühmt, vom Papste für einen der bairischen Sitze die Zusicherung erhalten zu haben. Nur die Annahme, dass er gleich beim Antritte des Amtes als Bischof aufgetreten sei, konnte zu jener Zerlegung desselben in zwei Personen führen. Virgil erscheint überall als thatkräftiger Mann: so in dem Streite mit dem Capellan des Herzogs Odilo, dem Presbyter Ursus über die Güter der Maximilianszelle, wo er die Rechte seines Stuhles so nachdrücklich vertrat. Gegen Angriffe des Bonifaz weiß er sich am päpstlichen wie am fränkischen und bairischen Hofe zu behaupten.“ Hahn 1. c. pag. 62. Anmerkung 4.: „Für die Identität spricht: 1. dass der nachherige Bischof Virgil schon zu Odilos Zeit nach Baiern kam; 2. dass er nach beiden Quellen (Conversio und Vita. Virgilii) dem Odilo empfohlen wurde, dass aber auch der Virgil des Briefes dem Herzoge nahesteht; (epist. 71: immissiones faciens Otiloni etc.); 3. endlich stimmt die verketzerte Ansicht des Presbyter von den Antipoden zu dem Rufe und der Gelehrsamkeit des Bischofs (ep. 71 und Conversio; comperto eo bene docto misit eum etc.), um derenwillen Pippin ihn 2 Jahre bei sich behielt.“ 1) Im Briefe des Papstes vom 1. Mai 748 wird Bonifaz aufgefordert, das Vergehen des Sidonius und Virgilius zu untersuchen und sie dann abzusetzen; Otilo wird ermahnt, ein gleiches zu thun und sie zur eventuellen Bestrafung nach Rom zu senden. Dass dies geschah, wird nirgends erwähnt. 2) Halm, Jahrbücher pag. 48. Rettberg II. 5206. 3) Rettberg II. 234. 4) Filz, Geschichte des Salzburg. Benedictinerstiftes Michaelbeuern, pag. 11. 5) Conversio, c.. 2. Ordinatus est anno DCC. LX. VII. die XVII. Kal. Julii. der Weihe Virgils zum Bischöfe, demnach das Jahr, in welchem Graf Gunthar den Virgil nach Otting einlud.“ Wenn auch wir gegen das Jahr 767 Zweifel hegen, so geschieht dies aus einem anderen Grunde. Die Annahme des Benedictiners Filz, dass Virgil sich nach SOjähriger Weigerung kaum mehr hätte zum Empfang der Bischofsweihe entschließen können, ist eben nur eine unhaltbare Vermuthung. Die Quelle sagt ausdrücklich, dass er dem Drängen des Volkes und der Bischöfe nachgab, wozu er auch nach den Satzungen der Kirche verpflichtet war. Die Breves Notitiae erzählen von der Gründung der Klosterkirche zu Otting mit Nebenumständen, welche die Annahme des Jahres 767 als Jahr der Weihe Virgils zum Bischof von Salzburg durchaus nicht zulassen. Abgesehen von dem energischen Auftreten Virgils gegenüber dem Grafen Gunthar1), das ihm die Sprengelgewalt über Otting sichert2), berichtet uns dieselbe Quelle von der Dotierung der Klosterkirche zu Otting in einer Weise, welche die Abhängigkeit Baierns vom Frankenreiche voraussetzt: Postea vero cum consilio et consensu Tassilonis ducis peliit dominum Pipinum regem, qui concessit ei tributales viros de suo ministerio nmnentes XIV ibidem ad firmamentum, qui et ita fecit.3) Diese Dotierung muss noch vor dem völligen Bruche Tassilos mit Pippin geschehen sein, also vor 763, demnach muss die Gründung des Klosters zu Otting in die Zeit vor dem Jahre 763 gesetzt werden, in Avelcher Virgil uns bereits als Bischof begegnet. Die Bischofsweihe kann also nur innerhalb 757—763 erfolgt sein; die Datierung der Conversio erweist sich daher als unhaltbar. Können wir aus diesem Grunde der Annahme Filz’ nicht völlig bei-ptlichten, so ist doch die Wahrscheinlichkeit, dass dem Verfasser der Conversio eine Irrung unterlaufen sei, nicht ausgeschlossen.4) Es liegen auch andere Annahmen im Bereiche der Möglichkeit5.) Soll der Verfasser der Conversio eine Ziffer zu viel geschrieben haben, könnte es auch die VII sein, und er schrieb LXVII, wo er hätte nur LX schreiben sollen. Wenigstens hat diese Vermuthung dieselbe Berechtigung, wenn nicht auch die größere Wahrscheinlichkeit für sich, da der 15. Juni des Jahres 760 auf einen Sonntag fällt, und wir werden nicht fehl gehen, wenn wir gerade für unseren Fall ein besonderes Gewicht darauf legen. ‘ Wir können dafür freilich keinen Beweis erbringen, sondern nur an die canonischen Vorschriften erinnern, denen zufolge die Bischofsweihe an einem Sonntage stattzufinden hat. Hinwieder gibt es Fälle, in denen Weihen auch 1) Keinz, pag. 38. Brev. Not. XIII. 3. Neque ego il>i ecclesiam consecro nec inonasterium neque abbatem, nisi secundutn canones sciain, ad quem locum illorum rectitudo et dotninatio constare debeat. 2) Keinz, 1. c, XIII. 7. Commendavit autem hoc pleniter inonasterium in rnanus episgopi ad regendum secundum canones, sicut et caeteras ecclesias dioecesis suae, ut ipsum cum sede semper esset; potestalem vero episcopo dedit regendi ipsam familiatn, abbatemque ibidem ordinäre et monachos de ipsa sede ibidem ponere sive canonicos. 3) Keinz, 1. c. XIII. 10. 4) Ein chronologischer Irrthum lässt sich auch in der Conversio c. 2 nachweisen, wo der Verfasser die Ankunft Ruperts in Baiern in das Jahr 693, anstatt 696, das 2. Jahr Childeberts, setzt. 5) Huber II. 120 setzt die Weihe aus ähnlichen Gründen in das Jahr 766. an einem ändern Festtage vorgenommen worden sind, freilich auf Grund einer besondern Erlaubnis von Seite des Papstes, von der wir in unserem Falle eben nichts erfahren.1) Elin anderer Grund zu unserer Vermuthung wird wohl kaum zu finden sein, und wenn Hefele2) sagt: nulla regula sine excep-tione, er selbst sei an einem Mittwoch consecriert worden, so ist denn doch ein solcher Schluss von unseren heutigen Verhältnissen auf die damaligen ohne alle Berechtigung und Beweiskraft, und lässt sich ein solches Argument auf jene Zeit umso weniger in Anwendung bringen, als die diesbezüglichen Canones noch neu waren, und auf den Concilien immer wieder eingeschärft werden. Diese Kirchenvorschriften haben ihren praktischen Hintergrund, sie entsprechen den Anschauungen der Zeit — sollen doch auch andere Weihen wo möglich an einem Sonntage stattfinden — und gewiss wurde damals mehr denn später daran festgehalten, in einer Zeit, wo die in Baiern noch junge Kirche die Befolgung der canonischen Vorschriften um so dringender erheischte. Es ist aber auch nicht anzunehmen, dass Virgil, der so viele Jahre hindurch ohne Bischofsweihe der Salzburger Kirche Vorstand, nun auf das Drängen des Volkes und der Mitbischöfe es so eilig gehabt hätte, die Weihe zu empfangen, ohne den nächsten Sonntag abzuwarten, besonders aber, wenn hiezu noch eine specielle Erlaubnis des Papstes hätte eingeholt werden müssen, wie sie Bonifaz für besondere Fälle hatte.3) Auf das Jahr 760 weisen aber auch die Conversio4) selbst und die Vita s. Virgilii. Ihren Nachrichten zufolge begann Virgil mit dem Baue der Kathedralkirche in demselben Jahre, in welchem er zum Bischof geweiht wurde.5) Die Conversio setzt die Vollendung der Kirche in das 26. Begierungs-jahr Tassilos, d. i. 773, und nach dem Berichte der Vita s. Virgilii, die der Tradition folgt6), wurde sie im 13. Jahre vollendet und geweiht, was durchaus nicht unmöglich ist; nach diesen Berichten begann also der Bau 760, in dem Jahre der Weihe Virgils zum Bischöfe von Salzburg, was auch die Conversio besonders hervorhebt. Diese Gründe in Betracht ziehend, können wir 760 als Jahr der Gründung des Klosters Otting, demnach als Jahr der Weihe Virgils zum Bischof annehmen, freilich auch nur eine Vermuthung, aber diese gründet 1) Hahn, in den Forschungen zur deutschen Geschichte XV. 49.: Noch einmal die Briefe und Synoden des Bonifacius. 2) 1. c. III. 495, Anmerkung 2. 3) Hahn, Forschungen XV. 49. 4) Codex B. aus dem XIII. Jahrh., der den ältesten Codex A. 1. aus dem XI. Jahrh., von dem aber c. 1—5 und ein Theil des c. 6. verloren gegangen und durch eine Hand des XII. Jahrh. ergänzt wurde, ausgeschrieben hat, wenn auch nicht frei von Interpolationen aus den Breves Notitiae und älteren Annalen. Wattenbach SS. XI. pag. 3. und Archiv für Kunde österr. Geschichtsquellen 1850, V. 509. 5) Anno autem 707 Virgilius coepit aedificare ecclesiam mirae magnitudinis apud Salzpurch, indictione septima. Doch fällt die 7. Indiction in das Jahr 754, die 5. in das Jahr 767. Nach Wattenbach in den SS. XI. pag. 3. verwechselt der Schreiber das Jahr der Bischofsweihe mit 754, in welchem der Bau begonnen worden. Wattenbach hält sich demnach auch an die Nachricht, dass der Bau im 13. Jahre fertig geworden. Im Jahre 754 war aber Virgil noch nicht Bischof und so verfällt Wattenbach in einen neuen Widerspruch, indem er einen ändern aufheben will. Anno incarnationis domini 773 dedicata est primo ecclesia Sancti Rudberti a sancto Virgilio episcopo, anno 20. regni Thassjlonjs ducis, 0) Wattenbach, Pertz SS. XI. pag. 86, Anmerkung G, sich doch auf Nachrichten, die nicht ohne weiters von der Hand zu weisen sind.1) Nachtrag. Wir sind im Bisherigen der allgemein üblichen Auslegung des Berichtes der Conversio, cap. 2 gefolgt, demzufolge Virgil 745 nach Salzburg gekommen sei, wo wir ihn um diese Zeit thatsächlich im Streite mit Bonifaz finden, seine Ordination fast zwei Jahre, nach ändern, welche einen Schreibfehler annehmen2), 22 Jahre verschwiegen liabe und hernach durch Wahl des Volkes und der Mitbischöfe 7673) zum Bischof von Salzburg geweiht worden sei. (Postea petentibus populiš et episcopis regionis illius consensit Virgilius consecrationem accipere, ac ordinatus est a comprovincialibus prae-sulibus ad episcopum anno scilicet nativitates domini DCG.LX.VII. die XVII. Kal. Julii.) Da seit der Ankunft Virgils in Baiern bis zu seiner Weihe 22 Jahre verstrichen sein sollen, lag nichts näher, als an einen Schreibfehler zu denken, denn 22 Jahre zu 745 hinzugerechnet, ergeben das Jahr 7(>7. Dass aber dieses Jahr nicht zutrifft, haben wir bereits dargethan, demnach ist die Annahme, Virgil habe seine Ordination 22 Jahre verschwiegen, hinfällig. Abgesehen davon, dass dies an und für sich schon unglaublich erscheint, geht aber auch aus dem Berichte der Conversio klar hervor, dass ihren Worten nicht dieser Sinn zu unterlegen ist. Die Conversio will nur sagen, dass die Weihe Virgils zum Bischöfe von Salzburg nicht unmittelbar nach Ablauf von 2 Jahren (duorum annorum spatiis), während welcher er seine „ordinatio“ verheimlichte, erfolgt sei, sondern postea, d. h. „später“, „in der Folge“, also nicht unmittelbar hernach, sondern erst nach Jahren, denn mit dem „postea“ braucht doch nicht die unmittelbare Aufeinanderfolge der Ereignisse angedeutet zu werden; und zu allem Überfluss setzt der Berichterstatter erklärend bei: anno scilicet DCG.LX.VII.4) womit aber auch nicht 1) Nur eine Möglichkeit liegt vor, der zufolge 767 als Jahr der Weihe Virgils aufrecht zu halten wäre, wenn es sich nämlich erweisen ließe, dass zwischen Pippin und Tassilo wenigstens eine vorübergehende Versöhnung stattgefunden habe. Von den vielen Urkunden aus Tassilos Regierung ist nach 763 nur eine nach Pippins Regierungsjahren datiert: anno 16. Pipini, demnach im Jahre 767 .ausgestellt, ln der That wird auch berichtet, dass Tassilo sich bemüht habe, Pippin zu versöhnen, und dass er 765 den Papst Paul J. wiederholt um die Vermittlung ersucht habe (jam saepius petisse, schreibt der Papst), jedoch, wie es scheint, olim* Erfolg. Wenn Quitzmann 1. c. 278 die Erfolglosigkeit dieser Versöhnungsversuche als zweifelhaft hinstellt, deshalb, weil Tassilo von Pippin bis zu dessen Tode 768 nicht weiter beunruhigt wird, oder weil doch das väterliche Gefühl für seinen Neffen und Mündel in Pippin sich geregt haben mag, so gellt er darin zu weit. Ersteres erklärt sich leicht, da Pippin bis zu seinem Tode durch einen gefährlichen Gegner, Waifar von Aquitanien, in Anspruch genommen ist, letzteres ist nur eine Vermuthung, welche aller Wahrscheinlichkeit entbehrt. Mit den politischen Plänen der Pippiniden waren verwandtschaftliche Rücksichten unvereinbar; Re weis dessen das Verhalten Pippins gegen Olilo und die Söhne seines Bruders Karlmann, welch’ letztere berechtigte Ansprüche auf das Reich ihres Vaters hatten. Halm, Jahrbücher, 117, Anmerkung 6. Oelsner, Jahrbücher 380 f. 2) In Pertz, SS. XI. pag. 6. Anmerkung “21 sagt Wattenbach: duorum annorum spatiis sei ein alter Fehler, welcher von hier in die Annalen übergieng. 3) Nach der Handschrift A 5 b 766, welches Jahr auch Alois Huber 1. c. II. 120 als richtig annimmt. 4-) Nach der Conversio c. 2 wird die Ankunft des hl. Rupert in Baiern in das Jahr 693 gesetzt, in die Zeit Chlodwigs 111., statt seines Nachfolgers Ghildeberts III-, trotzdem es c. 1 heißt: Tempore Hildeberti regis Francorum anno scilicet regni eius secundo... Rupertus in Wormatia civitate episcopus habebatur; ein Beweis, dass es dem Verfasser bei seinen Angaben nicht immer auf chronologische Genauigkeit ankommt. die Dauer der Verheimlichung ausgedrückt werden soll. Es scheint fast, dass der Verfasser der Conversio nur in der Absicht, einem Missverständnisse vorzubeugen, die Jahreszahl hinzugesetzt hat, denn das „postea“ leitet den Schlusssatz zu unbestimmt ein. Dass die Conjunctidn „postea“ nur in diesem Sinne aufzufassen ist, deutet also die Conversio selbst an. Sicher ist es, dass Virgil von Pippin zum Bischof von Salzburg designiert war (ordinatio), ebenso sicher aber auch, dass er in der ersten Zeit seiner Thätigkeit in Baiern unter Herzog Otilo die Stelle eines Abt-Bectors von St. Peter bekleidete, jedoch von der ihm zugesicherten Würde eines Bischofes nichts verlauten ließ.1) Wann wurde aber dieses Geheimnis offenbar? Nach 2 Jahren, wie uns die Conversio erzählt, und darin kann kein Widerspruch liegen; denn zwei Jahre verhehlte Virgil vorsätzlich (dissirnulavit ordi-nationem) das ihm von Pippin gemachte Versprechen (concessit ei episco-patum Salisburgensem), ohne die Weihe zu nehmen; erst in der Folge (postea) willigte er ein (consensit), die Bischofsweihe zu empfangen; also muss er sich viele Jahre hindurch dagegen gesträubt haben, wozu er auch besondere Gründe gehabt haben wird. Es ist demnach in der Conversio nicht gesagt, dass Virgil nach dem Bekanntwerden seiner durch Pippin erfolgten „ordinatio“ die Weihe zum Bischof empfangen haben soll, sondern dass inzwischen eine Beihe von Jahren liege, während welcher er als zu dieser Stellung berechtigt anerkannt worden ist. Es war das Jahr 747, in welchem sicli Virgil auf die ihm zustehende Würde eines Bischofes berief und die Veran-anlassung dazu gab der Conflict mit Bonifaz. Durch diesen gezwungen konnte er seine Ansprüche auch auf die Bischofswürde nicht länger verheimlichen.2) Die Ursachen der Misshelligkeiten liegen aller Wahrscheinlichkeit nach nur in den verschiedenen Kirchenrichtungen, welche beide Männer vertreten, und in deren Consequenzeri. Virgil, ein schottischer Priester, hatte seine geistliche und gelehrte Bildung im Kloster I-Colmkill auf der Insel Hy, erhalten, er gehört demnach der altbritischen Kirche an, die die Neuerungen nicht kannte, welche die römische einführte. Dem mehr ursprünglichen Zustand der britischen Kirche waren die Lehre der Papstgewalt, andere Gebräuche bei der Taufe u. s. w. 1) Filz 1. c. p. 11 übersetzt „ordinatio“ mit .Ernennung“, wogegen Huber 1. c. II. 120 ordinatio niit consecratio indentificiert; nach seiner Meinung ergebe sieh die Richtigkeit dieser Deutung aus dem Schlusssatz: consensit Virgilius consecrationem accipere ac ordinatus est ad episcopum. Virgil hatte aber thatsächlich in dieser Zeit noch nicht die Weihe erhalten — eine nochmalige Weihe nach „22“ Jahren wäre nicht erklärlich — er war also auch nicht in der Lage, diese zu verschweigen, sondern nur seine Ernennung durch Pippin, welcher die Übernahme des Bisthums aus den Händen Otilos und seine Einsetzung als Abt-Rector, aber nicht die Bischofsweihe folgte. Aus der Stelle der Conversio gebt aber klar hervor, dass die ordinatio principis der ordinatio durch die Bischöfe vorangieng. Der princeps Francorum, wie Pippin genannt wird, wie auch Otilo als Herzog von Baiern, verfügen in einer Zeit, wo die päpstliche Hierarchie im Frankenreiche noch nicht fest begründet war, jure dominationis über Kirchenstellen; wurden doch solche unter Karl Martell rücksichtslos sogar an Laien vergeben, ln dem Worte „ordinatio“ liegt also nichts anders als die bloße Zusicherung, die Ernennung. Deutlich spricht sich das Edict Chlotars 11. vom 18. October 015 hieiüber aus: (episcopus) per ordinationem principis ordinetur. Hefele 1. c. III. 70. Vergl. Zillner I. c. 37. So verfügen auch Pippin und Karlmann unabhängig von der geistlichen Gewalt über bereits von Bonifaz ordinierte Bischöfe. Hahn, Jahrbücher pag. 35 und 58. 2) Filz ist derselben Ansicht, ohne sie weiter auszuführen. Vergl. Huber 1. c. II. 245. unbekannt.1) Dio Weigerung Virgils, sich völlig der päpstlichen Gewalt zu unterwerfen, war wahrscheinlich der eigentliche Grund des Streites zwischen beiden Kirchenfürsten. Schon lang vor Bonifaz waren schottische Missionäre nach Alamanien und Baiern gekommen, und wenn auch die Verbreitung des Christenthums in Baiern mehr auf fränkische Missionäre zurückzuführen ist, waren doch die kirchlichen Gründungen nach irischer Weise in Form von Klöstern entstanden, deren Äbte zugleich des bischöfliche Amt verwalteten2), Gründe genug, dass die irischen, von den römischen abweichenden Kirchengebräuehe sich hier eingelebt haben. Kein Wunder, wenn Virgil, ein zäher Vertreter der schottischen Kirche, gestützt auf diese eingewurzelten Gewohnheiten und denselben Vorschub leistend, indirect in Opposition gegen Ilom trat und dem Streite ein nationales Gepräge gab.3) Bonifaz hatte als Legat des Papstes und Bepräsentant der strengrömischen Kirchenform, also als Gegner jener Bestrebungen, die schwierige Aufgabe, diese Hindernisse einer geordneten römischen Hierarchie aus dem Wege zu räumen. Hatte doch schon Papst Gregor 111. 739 vor den Lehren reisender Briten in Baiern gewarnt und jetzt leitete ein solcher die Salzburger Kirche. Virgils Weigerung, die Bischofsweihe anzunehmen, ist nichts anderes als eine Bethätigung der der schottischen Kirche eigenthüm-lichen Ansichten, die aufzugeben einer völligen Unterwerfung unter Rom gleichkam. Als Bonifaz 739 an die Ordnung der bairischen Kirche gieng, gründete er vier Bisthümer, aber keinen erzbischöflichen Stuhl, da er ohne Zweifel zur Wahrung der Einheit auf kirchlichem Gebiete die Metropolitengewalt sich zu erhalten wünschte.4) Ein Conflict war daher nicht zu vermeiden. Das Zerwürfnis gedieh so weit, dass der Papst Zacharias einen Drohbrief an Virgil schrieb5), der sich geäußert haben soll, er sei von ihm für einen erledigten Bischofsstuhl in Baiern ausersehen worden. Von diesem Schreiben setzt der Papst den hl. Bonifaz in Kenntnis, erklärt die Äußerung Virgils als Unwahrheit und meldet ihm unter einem, er habe den Herzog Otilo brieflich gebeten, Virgil nach Rom zu senden, mit ändern Worten: Der Papst selbst kann in dieser Angelegenheit ohne Einwilligung des Herzogs nichts thun. Da nun Virgil thatsächlich für den Salzburger Bischofsstuhl designiert war, dürfen wir voraussetzen, Bonifaz sei diesbezüglich schlecht berichtet oder Virgil missverstanden oder fälschlich angeklagt worden.6) Um nun Virgil von dem Verdachte der Anmaßung und Lüge zu reinigen, lässt es sich die Con-versio angelegen sein, die Rechte Virgils auf den Salzburger Bischofsstuhl nachzuweisen und die Nichtigkeit der Anklagen darzuthun. Die Verstimmung über-solche Anklagen mag auch Virgil' veranlasst haben, die Weihe hinaus- 1) Rettberg 1. c. I. 319. 2) Wattenbach, Geschichtsquellen pag. 7(1. 3) Rettberg 1. c. I. 323. Quitzmann 1. c. 200. 4) Quilzmann 1. c. 201. Krones, Geschichte Österreichs, I. 263. 5) Hahn, Jahrbücher, pag. 112. 6) Wie schlecht der Papst unte rriehtet war, ersieht man aus seinen Briefen an Bonifaz zuschieben, bis er endlich auf Drängen des Volkes und der Bischöfe Baierns bewogen wurde, von seiner Weigerung abzustehen. Auffallend ist es, dass Bonifaz, trotz seiner ausgedehnten Vollmachten von Seite des Papstes, keine weiteren Schritte gegen Virgil unternimmt1); hat er doch Wicterp von Begensburg, einen Verwandten der Agilolfinger abgesetzt, und auch Vivilo von Passau beließ er erst auf die Intervention des Papstes.2) Virgil bleibt aber im Amte, was nicht hätte geschehen können, wenn -seine Ansprüche nicht gerechtfertigt gewesen wären.3) Wahrscheinlich hatte sich Pippin ins Mittel gelegt und die nöthigen Aufschlüsse gegeben. Ohne Zweifel fand Virgil auch schon an Herzog Otilo einen Bückhalt, denn nur so lässt sich die Anklage des hl. Bonifaz erklären, Virgil reize gegen ihn den Herzog auf4), der seinen Bischof energisch in Schutz genommen haben wird; wenigstens lässt sich dies aus dem Antwortschreiben5) des Papstes an Bonifaz vermuthen. Hahn6) thut somit dem Virgil unrecht, wenn er dessen edlen Charakter in Zweifel zieht. Soviel steht fest, dass sich Virgil den Salzburger Stuhl nicht erschlichen hat. Über den weitern Verlauf des Streites wird nirgends berichtet, er muss daher beigelegt worden sein. Nach dem Tode Otilos 748 hielten den hl. Bonifaz die Kriegsunruhen von Baiern fern; zudem beschäftigte ihn damals die Gründung der Metropole Mainz. Es scheint auch, dass der Papst, den Zweck von Bonifaz’ Sendung im Auge behaltend, durch kluge Nachgiebigkeit zu erreichen suchte7), was der allzustrenge Bonifaz anstrebte, nämlich engen Anschluss der bairischen Kirche an das hierarchische Gefüge Roms. Die später erfolgte Weihe des Virgil zum Bischof lässt auch vermuthen, dass er sich den Anforderungen Boms gefügt hat8), besonders da Pippin, der mit Hiltrude, der Mutter des jungen Herzogs Tassilo, die vormundschaftliche Begierung in Baiern führte, allen Anlass hatte, die Pläne des päpstlichen Stuhles zu begünstigen, welche Baiern enger an das Frankenreich knüpfen sollten.9) Oder hatte der briefliche Verkehr des Bonifaz mit dem aufständischen Stiefbruder Pippins, Grifo, eine zeitweilige Entfremdung des Frankenherrschers zur Folge?10) Die Conversio entstand 871 im Aufträge des Erzbischofes Adalwin von Salzburg. Von einem dortigen Priester verfasst, war sie jedenfalls für den 1) In dem Briefwechsel wild Virgils nicht weiter erwähnt. 2) Quitzmann 1. c. 201. 3) Ein Beweis, dass auch Bonifaz an der bisherigen Gepflogenheit in Bezug auf die Leitung der Salzburger Kirche durch einen Abt-Bector oder Bischof nichts ändern konnte, sonst liätte er wolil den vacanten Stuhl besetzt. Vergl. Huber 1. c. II. 245: Er meint, Bonifaz habe den bestehenden Verhältnissen billige Bechnung getragen, was jedoch zu bezweifeln ist. Die Absetzung Wicterps beweist das Gegentheil. 4-) Virgil und Otilo sind verwandle Charaktere; der eine slrebt die kirchliche, der andere die politische Selbständigkeit an. * 5) ep. 60 bei Hahn: Noch einmal die Briefe etc. 81. Hefele 1. c. III. 558. fi) 1. c. 112. 7) Was seinem Charakter entspricht. Oelsner, Jahrbücher des tränk. Heiches 113. 8) Beweis dessen der Bau der neuen Kathedrale, Trennung des episcopiums vom monasterium. Huber 1. c. II. 2(>8. 9) Krones, 1. c. I. 25(i. 10) Aus den Klagen des hl. Bonifaz dem Papste gegenüber scheint sein Verhältnis zu Pippin nicht immer das freundlichste gewesen zu sein, wenn auch Hahn 1. c. 139 und Oelsner 1. c. 3G f. das Gegentheil behaupten. Papst besimmt1), dor die Rechte der Salzburger Kirche durch Gründung eines slavischen Erzbisthums in Pannonien angriff, und hebt die Verdienste Salzburgs um die Verbreitung des Christenthums in Karantanien und Pannonien hervor. Dass der Verfasser sich strenge auf das beschränkt, was für seine Zwecke von Wichtigkeit, anderes, wie namentlich die ganze Wirksamkeit des hl. Bonifaz, völlig mit Stillschweigen übergeht2), mag wohl seine besonderen Gründe haben. Die Gonversio ist eben eine Tendenzschrift, die in Anbetracht des Zweckes manches auch nicht sagen will und darf, obwohl ihr ohne Zweifel Urkunden und anderweitige Aufzeichnungen der Salzburger Kirche zu Gebote standen. Sie repräsentiert die Stimmung gegen den päpstlichen Stuhl auch für die virgilianišche Zeit, umgeht zwar, wahrscheinlich mit berechnender Absicht, den Streit zwischen Virgil und Bonifaz, lässt aber durchblicken, dass das Auftreten Virgils ein berechtigtes war kraft der Ordination durch Pippin, wenn auch nicht des Papstes. Liegt ja doch in der späteren Weihe Virgils zum Bischof von Salzburg seine Rechtfertigung. Wir werden daher nicht irren, wenn wir annehmen, dass Virgil nach dem Wortlaute der Gonversio 2 Jahre seine Ordination durch Pippin verschwieg (745—747), in dem Streite mit Bonifaz sich darauf berief, aber erst nach Jahren, den Verhältnissen sich beugend, zum Bischof von Salzburg sich weihen ließ. 1) Dümmler, Geschichte des oslfriink. Reiches II. 379, dagegen Wattenbach, Geschichts-quellen pag. 153. 2) Die Abneigung Virgils gegen Bonifaz spiegelt sich getreu wieder in der Gonversio, deren Verfasser mit keinem Worte des Bonifaz erwähnt, wie auch das Verbrüderungsbuch von St. Peter (wahrscheinlich von Virgil angelegt) desselben nicht gedenkt. Dies ist umso auffallender, als der Nachfolger des hl. Bonifaz auf dein erzbischöflichen Stuhle von Mainz, dessen Schüler Lullus, unter den Verstorbenen im Verbrüderungsbuche angeführt erscheint, nicht minder auffallend die Eintragung der entfernten Abte von Hy, welchem Kloster Virgil einst angehört hatte. Büdinger, Österr. Gesch. 10t. Quitzmann I.e. 271. II. Zur Rupertusfrage. Alois Huber hat. in seinem Werke „Geschichte der Einführung und Verbreitung des Christenthums im südöstlichen Deutschland“ aus einigen Stellen der Breves Notitiae, welche über die Gründung der Celle zu Otting handeln, den Beweis erbringen wollen, dass der hl. Bupert nicht zur Zeit Childeberts III. nach Baiern gekommen sein könne. Dass er dabei von falschen Voraussetzungen ausgeht, erhellt aus dem Folgenden: Im Indiculus Arnonis1) wird uns von den vielen freigebigen Güterschenkungen des Herzogs Tassilo II. und seines Adels an die Salzburger Kirche erzählt, von welchen aber gewisse Menschen wieder manches auf ungerechte Weise sich aneignen wollten. Diese Quelle berichtet dann, wie um ein Beispiel anzuführen, über die Gründung des Klosters zu Otting durch einen Grafen Gunthar und die Schenkungen an dasselbe. Diese Stiftung gab Graf Gunthar mit Erlaubnis des Herzogs Tassilo an die Salzburger Kirche, welcher sie aber wieder ungerechter Weise entrissen wurde und deren Wiedererstattung Karl der Große ohne Widerrede zugestand.2) Über dieselbe Klostergründung und die Vergabung der Abtei an die Salzburger Kirche bringen die Breves Notitiae3) einen ausführlicheren Bericht, und wenn sie auch nicht ausdrücklich von der ungerechten Entziehung dieses Klosters sprechen, so geben sie doch zwei Umstände an, aus welchen darauf mit Sicherheit geschlossen werden kann. Nachdem alle Schenkungen an das Kloster zu Otting aufgezählt, heißt es zum Schluss4): Porro de illa ecclesia ad Puoren placitum est habitum coram Ludwico rege. Item Wenilo ad Buorun donavit servos II cum omnibus rebus eorum. Bursus placitum est habitum de ipsa ecclesia Arnonis et Wenilonis coram Rihholfo et Geroldo5) legatis domini Caroli regis. Wir wollen Filz6) in der Beweisführung, dass das Kloster zu Otting nach Michaelbeuern verlegt worden* nicht folgen, sondern nur erörtern, wie Alois Huber daraus einen Beweis für das höhere Zeitalter des hl. Rupert zu erbringen suchte. 1) Keinz, pag. 20. VI. 23. Tradidit Tassilo ad ecclesiam sanctissimi Petri . . . ; reliqua vero, quod ibi traditum est, de genere nobilium hominurn esse uidetur, quam quidein aliqui homines iniuste eam sibi usurpare uolentes domnus rex . . . per raissum suum diligenter requisitam studuit reuocare. — Filz, Geschichte von Michaelbeuern pag. 7. 2) Keinz, pag. 21. VI. 25. und 2fi. ipsam vero cellam iniuste abstractam domnus rex pro rnercedis suae augmentum iterum reuocandam absque ulla conti adictione concessit. 3) Keinz, pag. 37. XIII. 4) Keinz, pag. 39. XIII, 14. 5) Aller Wahrscheinlichkeit nach Gerold, der Schwager Karls des Großen, comes Bajoariae praefectus bis zum Jahre 799. „Diese Präi'ecten erscheinen wiederholt als Königsboten (missi) thätig, die man auch legati nennt. Diese königlichen Sendboten hatten in gerichtlichen Verhandlungen den König zu vertreten, untersuchten eine Sache, die ihnen besonders aufgetragen worden, aber sie hielten dann auch selbst Gericht.“ Waitz, deutsche Verfassungsgesch. III. pag. 366; 442, Anmerkung 2, 444 u. 448. Vergl. Quitzmann, Geschichte Baierns pag. 308. 6) Geschichte des Salzburgischen Benedictinerstiftes Michaelbeuern. Huber1) will in beiden Placitis, welche wegen der Kirche zu Puoren oder Buorun gehalten wurden, ein entscheidendes Beweismoment für seine Ansicht finden. Er sagt: da das zweite Placitum zur Zeit Karls des Großen gehalten worden, könne das erste nicht unter dessen Sohn Ludwig dem Frommen stattgefunden haben, oder richtiger, unter Ludwig könne nicht der gleichnamige Nachfolger Karls gemeint sein, denn das Placitum „coram Ludwico rege“ gehe dem Placitum „coram legatis Caroli regis“ voraus; Huber zieht aber daraus den voreiligen. Schluss: also müsse jenes Placitum unter einem König Ludwig stattgefunden haben, der vor Karl dem Großen regiert habe; jener Ludwig könne kein anderer gewesen sein, als Chlodwig III. König von Austrasien. Huber begründet diese Ansicht folgendermaßen: Im ältesten Nekrolog von Michaelbeuern sei auf den 12. Februar eingetragen: Pridie Id. Febr. Flobarquardus episcopus, genau wie in den Nekrologien des Stiftes St. Peter und des DomCapitels von Salzburg, hier aber „Flobargisus.“ Dass nun Flobar-gisus auch zu Michaelbeuern eingetragen, rühre daher, dass aus Ruperts Zeiten her eine kleine Gelle daselbst bestanden (nicht zu Otting2), was nicht zu bestreiten sei, da nur in Klöstern Nekrologien geführt worden seien. Seinen Verdiensten um den Schutz des Eigenthumsrechtes der kleinen Gelle verdanke er seinen Ehrenplatz im Nekrolog. Schon in den verschiedenen Benennungen der Kirche liege eine Zeitbestimmung. Zur Zeit des ersten Placitums werde das strittige Object nicht Kirche Arnos oder Wenilos geheißen, sondern schlechtweg „ad Puoren“, d. i. Michaelbeuern, und dieses Placitum falle in die Zeit der bischöflichen Thätigkeit des Flobargisus, der cca. 670—710 der Salzburger Kirche vorgestanden habe. Seine Amtierung gehöre demnach der Zeit Chlodwigs III. (691 — 95) an. Auch Adalratn, Erzbischof von Salzburg (821—836) finde sich im Nekrolog eingetragen: II. Non. Januar. Adalramus episcopus, da er sich um die Restauration des unterdrückten Klosters zu Otting große Verdienste erworben habe.3) Huber hebt wohl mit Recht hervor, dass, wenn das zweite Placitum unter Karl dem Großen gehalten worden, das erste nicht der Zeit Ludwigs d. Frommen angehört.4) Dass die Kirche, welche das Streitobject zur Zeit des ersten Placitums bildet, nicht Kirche Arnos oder Wenilos genannt wird, sondern einfach nur „eeclesia ad Puoren“, berechtigt aber durchaus nicht anzunehmen, dass die beiden Placita der Zeit nach sich ferne stehen. Huber betrachtet die Gelle 1) lt. pag. 35 ff. 2) Nach Filz ist es zweifelhaft, ob zu Michaelbeuern oder zu Ofling. 3) Für unseren Fall erscheint dies ganz gleichgiltig. Filz führt diese Eintragung wohl nur deswegen an, weil er, wie weiter unten (Anmerkung 4) gezeigt werden wird, das erste Placitum in die Zeit Ludwigs des Frommen verlegt, was ein chronologischer Irrthum ist. 4) Es scheint, dass Filz in seiner Geschichte des Benedictinerstiftes Michaelbeuern pag. 18. den Erzbischof Adalram, den Zeitgenossen Ludwigs d. Fr. darum erwähnt, um das „coram Ludwico rege“ beim ersten Placitum zu erklären. Dies geht schon aus seiner Ausführung pag. 15 hervor, wo er die Vorsitzenden der beiden Placita in umgekehrter Ordnung anführt: die Placita wären in Gegenwart der königl. Sendboten oder vor dem König selbst gehalten worden. Es müsste demnach in den Breves Notitiae das Placitum „coram Ludwico rege“ dem an zweiter Stelle genannten „coram legatis Caroli regis“ folgend angenommen werden, was doch der Willkür freien Lauf lassen hieße. Dass aber diese Angelegenheit schon unter Karl d. Gr. Von Puoren als eine uralte Gründung aus der Zeit des hl. Rupert1), um welche sich Flobargisus (Zeitgenosse Chlodwigs III.) große Verdienste erworben habe. Gegen Letzteres wäre nichts einzuwenden, ja es hat auch alle Wahrscheinlichkeit für sich.2) Es ist jedoch nicht zu übersehen, dass die Nachrichten über jene zwei Placita unmittelbar den Schenkungen an das Kloster zu Otting folgen3), daher nicht begreiflich, warum die Breves Notitiae von der Gründung dieses Klosters um 70 Jahre zurückgreifen sollten, d. h. in die Zeit Chlodwigs III. Mit dieser Erklärung gewinnt Huber freilich einen Zeitraum von ungefähr 100 Jahren zwischen beiden Placitis. Wenn er sich auch im allgemeinen der Meinung des gelehrten Filz anschließt, so gibt er doch jenen beiden Stellen der Quelle eine Auslegung, die der historischen Kritik nicht standhält. Dass Huber etwas zuversichtlich behauptet, das erste Placitum sei in Gegenwart Chlodwigs III. gehalten worden, hat seinen Grund nur in der vorgefassten Meinung, die bischöfliche Thätigkeit des Flobargisus falle in die Zeit Chlodwigs III., was beweisen soll, dass die Ankunft des hl. Rupert in Baiern nicht in der Zeit Childeberts III., des Nachfolgers Chlodwigs, erfolgt sein könne; denn Flobargisus kann nach Hubers Ansicht über das wahre Zeitalter des hl. Rupert naturgemäß nicht Zeitgenosse Ruperts gewesen sein, d. h. mit anderen Worten, er kann der Salzburger Kirche doch nicht vor ihrer Gründung vorgestanden haben!4) Huber hätte nur dann Recht, wenn es sich beweisen ließe, dass unter jenem „Ludwico rege“ wirklich Chlodwig III. gemeint sei.5) Dafür aber entschieden worden, sagt ausdrücklich der Indiculus Arnonis. Keinz, pag. 21, VI. 25. Vergl. Zeissberg, Sitzungsberichte der k. k. Akademie der Wissenschaften, B. 43. pag. 370. 1) Nach Hubers Ansicht um die Mitte des 6. Jahrh. 2) Aber nicht im Sinne der Hypothese Hubers. Den Anhängern der Tradition erscheint Flobargisus allerdings als Zeitgenosse Chlodwigs 111. Vielleicht ist Flobargisus der Gründer der Gelle ad Puoren um 730; jedenfalls stammt dieselbe aus dem Anfänge des VIII. Jahrh. Dass er sich um den Schutz des Eigenthumsrechtes dieser Celle Verdienste erworben, wollen wir nicht in Abrede stellen, da wir nicht das Gegentheil behaupten können; es muss aber hervorgehoben werden, dass es sich in unserem Falle ausschließlich um das Besitzrecht der Salzburger Kirche auf dasselbe Streitobject handelt. Vergl. Keinz pag. 61. Wenn Huber den Erzbischof Adalram mit dem zweiten Placitum in irgendwelche Verbindung zu bringen bestrebt ist, um dessen Eintragung in den Nekrolog von Michaelbeuern erklären zu können, geht er wohl zu weit; unzweifelhaft gehört die Erledigung dieses Streitfalles in die Zeit Karls d. Gr. 3) Nach Huber ist es unbedeutend, dass die Breves Notitiae das erste Placitum in die Erzählung von der Gründung des Stiftes Otting im Jahre 766 (?) verflechten. Es sei dies nichts anderes als eine Berufung auf die Entscheidung dieses Placiturns als res judicata in einem ähnlichen Falle. 4) Die Zeit von Flobargisus’ Amtsthätigkeit ist nicht genau zu ermitteln, nur soviel ist sicher, dass im Jahre 739 der Bischofsstuhl von Salzburg erledigt war, da in diesem Jahre Bischof Johannes durch den hl. Bonifacius zum Nachfolger eingesetzt wird. Dass aber die Salzburger Kirche von 710—739 ohne Hirten war, ist nicht glaublich. Nach Huber 1. c. 11. pag. 125 muss Flobargisus vor 716 gestorben sein, da aus dem Capitulare des Papstes Gregor II. hervorgeht, dass Salzburg damals ohne Bischof gewesen. Auch das Schreiben des Papstes Gregor III. an die Bischöfe Baierns und Alemanniens vom Jahre 739 erwähnt, keinen Bischof von Salzburg, woraus zu schließen, dass dieser bischöfltche Stuhl erledigt war. (Karajan, Verbrüderungsbuch von St. Peter, pag. XXXVI.) Dass aber die Kirche von Salzburg durch 25 Jahre ohne Bischof gewesen, lässt sich mit Becht bestreiten und ist die Annahme Hubers, Flobargisus sei vor 716 gestorben, eine rein willkürliche; sie passt eben zu seiner Hypothese über die frühere Ankunft des hl. Hupert in Baiern. Um den Zeitraum zwischen dem Tode des Bischofs Flobargisus (710) und der Einsetzung des Johannes durch den hl. Bonifacius auszufüllen und um eine Analogie für die 22jährige Amtswirksamkeit Virgils zu haben, sieht sieh Huber (II. pag. 225—65) gezwungen, Johannes durch 30 Jahre als Abt wirken zu lassen, eine Annahme, die sich selbst widerlegt. Vergl. Hefele, Conciliengesch. 111. pag. 494. 5) Damit w'äre allerdings ein schwerwiegender Beweis für das lriihere Auftreten des hl. Hupert erbracht; aber die Art, wie Huber den Beweis erzwingen will, darf uns nicht irre machen; er bringt mit seiner Hypothese nur mehr Verwirrung in diese Frage. gibt es keinen Anhaltspunkt, im Gegentheil, alles spricht dagegen; diese gewaltsame Deutung der Quelle führt nur zu einer neuen unhaltbaren Hypothese. Dass Hubers Vermuthung eine völlig unbegründete, folgt wohl schon aus dem Text, besonders wenn man die bezüglichen Stellen der Breves Notitiae und des Indiculus Arnonis im Zusammenhalte betrachtet. Sie ergänzen sich gegenseitig und geben uns sichere Anhaltspunkte für die Behauptung, dass sich beide Placita der Zeit nach nicht ferne stehen und dass sie beide der Zeit Karls d. Gr. angehören; das „Ludwicus rex“ darf uns durchaus nicht beirren. Seit der Schlacht bei Testri 687 herrscht der Majordomus Pippin von Heristall als Dux et Princeps Francorum1) über das ganze Frankenreich; er ist der eigentliche Begent, nicht aber die Merowinger, denen nur der Königs-litel verblieb.2) Ein solcher Schattenkönig war auch Chlodwig III. Trefflich charakterisiert Einhard in der Vita Caroli c. 1. die Stellung der Merowinger den Hausmeiern gegenüber, die thatsächlich die volle Gewalt im Staate führten: „Dem König war nichts übrig geblieben, als dass er, zufrieden mit dem Königsnamen, mit langem Haupthaar und ungeschorenem Bart auf dem Throne saß, um die Herrscherfigur zu spielen, die von überall herkommenden Gesandten anzuhören und ihnen die bei ihrem Abgange ihm eingelernten oder anbefohlenen Antworten wie aus eigener Machtvollkommenheit zu ertheilen. Außer dem leeren Königstitel und dem nöthigen Unterhalt, den ihm der Hausmeier nach Gutdünken zumaß, besaß er nichts weiter als ein Hofgut und noch dazu von geringem Umfange und hatte darauf ein Haus und für die nothwendigsten Dienstleistungen eine gar nicht zahlreiche Dienerschaft. Überall, wohin er sich begeben musste, fuhr er nach altköniglichem Brauche auf einem Wagen, den ein Joch Ochsen zog und ein Binderhirt nach Bauernweise lenkte. So fuhr er nach dem Palaste, so nach der öffentlichen Volksgemeinde, die jährlich zu des Beiches Wohlfahrt zusammentagte, und so kehrte er dann wieder nach Hause zurück, die ganze Staatsverwaltung aber besorgte der Hausmeier.“3) Ein bairisches Placitum in Gegenwart des Frankenherrschers ist vor der Beseitigung Tassilos II. durch Karl d. Gr. (788) ein Unding, denn die Abhängigkeit Baierns vom Frankenreiche war gerade um die Wende des 7. und 8. Jahrhundertes eine völlig lose4) und wurde ein Placitum nur in Gegenwart des Landesherrn, des bairischen Herzogs oder seines Stellvertreters gehalten; eine Einmischung der Franken in die kirchlichen Angelegenheiten Baierns ist 1) Waitz, Deutsche Verfassungsgeschichte, III. pag. 54 ff. 2) So der Bericht der fränkischen Annalisten. Herimanni Aug. Chronicon ad annum f>G8. Pippinus dux et majordomus regnavit annis27'/,. interim tarnen Ludovvico, Hildiberto et Dagoberte regale nomen, non dignitatem habentibus. 3) Waitz 1. c. 11. pag. 712: „ln Austrasien gebot Pippin allein und ohne jede Einschränkung; hier ist er Herzog und nicht Hausmeier gewesen. Dabei haben Prinzen des merowingischen Hauses den königlichen Namen geführt und auch Auslrasien hat sie in dieser Stellung anerkannt; aber aller Macht und Autorität sind sie beraubt und nichts als leere Ehren und Titel sind übriggeblieben.“ Zu der betreffenden Stelle der Vita Caroli bemerkt Waitz, pag. 712, Anm. 3. ,Dies bleibt richtig, auch wenn die Darstellung Einhards übertrieben und für diese Zeit zum Theil unbegründet ist.“ Immerhin eine klägliche Rolle, welche der König spielt und dieser König soll nach Baiern zu einen) Placitum gekommen sein! 4) Waitz 1. c. II. pag. 400: „Die deutschen Stämme mit ihren Herzogen stehen in wirklicher Selbständigkeit da, während zu Anfang auch sie wohl der Gewalt des fränkischen Königs unterliegen.“ daher nicht erklärlich. „Immer ist es im fränkischen Reiche Sitte gewesen, dass von dem Könige außerordentliche Gesandte in die Provinzen geschickt wurden, den Herrscher zu vertreten;... in der Zeit der Auflösung des Reiches ist etwas derartiges wohl seltener geschehen. Als Karl Martell und Pippin das Reich wieder einigten, kehrten sie zu jener Einrichtung zurück, gaben ihr wohl eine bestimmtere Ausbildung.“1) König Chlodwig III. selbst kann demnach aus den angeführten Gründen nicht den Vorsitz auf dem bairischen Placitum geführt haben; es ist aber auch nicht anzunehmen, dass die Breves Notitiae, die den Majordomus Pippin den Kleinen als „rex et dominus“ bezeichnen, d. h. den Merowinger Childerich III. völlig ignorieren, dies auch für die Zeit Pippins von Heristall, des wirklichen Herrschers nicht gethan hätten. Dass der Verfasser der Breves Notitiae nicht den Merowinger Chlodwig III. gemeint, geht schon aus der Intention, die der Entstehung dieses Actenstückes zu Grunde hegt, hervor. Es ist weder vorher noch nachher von einem Merowinger die Rede, im Gegentheil, es wird der Hausmeier Pippin als König hingestellt, auch als er es noch nicht war. Ein Placitum, in Gegenwart des Königs Chlodwig III. gehalten, würde somit die völlige Abhängigkeit Baierns vom Frankenreiche bekunden, was aber den Thatsachen widerspricht. Ein zweites Moment, das besonders zu berücksichtigen Aväre, ist, dass „Ludowicus“ im Gegensatz zu dem „dominus Carolus rex“ nur rex schlechthin, nicht aber „dominus“ genannt wird. Als Beherrscher der Franken, als Inhaber der „dominatio“, führt Karl d. Gr. das Praedicat „dominus“2); aber auch seinem Sohne Ludwig gebärt der Titel „rex“, ganz abgesehen davon, dass er ein Mitglied der königlichen Familie ist3); denn nach Einhards Bericht wurde Ludwig schon in seinem dritten Lebensjahre vom Papste Hadrian zum Könige geweiht4) und erhielt die Herrschaft über Aquitanien, wo er der Mittelpunkt einer gewissen selbständigen Regierung wurde; „aber immer blieb die eigentliche Entscheidung in wichtigen Sachen beim Vater, der befahl und genehmigte, was geschah.“5) Im Frühlinge des Jahres 791 erschien der ganze fränkische Hof zu Regensburg, wo die Vorbereitungen zu einem Feldzuge gegen die A varen getroffen wurden und wo auch Ludwig, der jüngste Sohn Karls d. Gr., die Schwertleite empfieng. Nach dem Feldzuge verbrachte Karl d. Gr. den Winter ebenfalls in Regensburg, wohin er Ludwig von der Armee vorausgesendet hatte, desgleichen auch das Jahr 792 mit Zurüstungen zu einem neuen Kriegszuge.6) Was ist dann wahrscheinlicher, als dass Ludwig um diese Zeit in Stellvertretung seines Vaters beim ersten Placitum anwesend war (coram Ludwico rege). Die Angelegenheit schien Kar> d. Gr. von besonderer Wichtigkeit, so dass er seinen Sohn mit der Untersuchung und Schlichtung des 1) Waitz 1. c. III. pag. 441. Ü) Waitz 1. c. II. pag. 14ü. 3) Waitz 1. c. 111. pag. 'il'i. 4) Einhardi annales a. 781. Et euni ibi (Romae) sanctum pascha celebraret, baptizavit idem pontifex (Hadrianus) filiura eius Pippinum, unxitque eum in regem. Unxit etiarn et Hludowicum fratrem eius, quibus et coronam inposuit . . . Hludowieus in Aquitania rex constitutus est. 5) Waitz I. c. UI. pag. 361. tjj Quitzruann 1. c. pag. 309 ff. Einhardi annales, a. 791 und 792. Streites betraute, wie er auch später zum zweiten Placitum seinen Schwager Gerold abordnete, worauf durch diesen oder Karl d. Gr. selbst die definitive Entscheidung erfolgte. Berücksichtigt man nun die Zeit der Abfassung der Breves Notitiae1) und den Wortlaut der beiden Nachrichten im Zusammenhange mit der Meldung des Indiculus Arnonis, so ist die Folgerung klar, dass beide Placita in die Zeit Arnos fallen und zwar zwischen 791, die Zeit der Anwesenheit Ludwigs in Regensburg, und 799, das Todesjahr Gerolds, dass somit unter Ludwicus rex nur Ludwig, der jüngste Sohn und spätere Nachfolger Karls des Großen gemeint sein könne. Allerdings kann dem gegenüber eingewendet werden, dass der Indiculus Arnonis, dem wir die Nachricht verdanken: „ipsam cellam iniuste abstractam domnus rex... iterum revocandam absque ulla contradictione concessit“, schon 788, zur Zeit der ersten Anwesenheit Karls d. Gr. in Baiern, abgefasst worden sei, wie sich aus den Schlussworten dieses Actenstückes ergebe: Notitiam vero istam ego Am una cum consensu et licentia domni Karoli piissimi regis eodem anno, quo ipse Baioariam regionem ad opus suum recepit, a viris valde senibus et veracibus diligentissime exquisivi... et conscribere ad memoriam feci; also läge der Schluss nahe, dass die beiden Placita nicht in die oben angegebene Zeit fallen können. Ein solcher Schluss wäre verfehlt. Karl d. Gr. ließ 788 nicht nur genaue Erhebungen über die herzoglichen Güter und Einkünfte veranstalten, sondern erlaubte auch den Kirchen, über ihr bisher erworbenes Besitzthum genaue Verzeichnisse anzulegen, um sich die Richtigkeit derselben bestätigen zu lassen, welcher Erlaubnis auch Arno entsprach.2) Es ist jedoch, wie wir aus dem Streite um die Kirche zu Puoren zu folgern berechtigt sind, nicht anzunehmen, dass dies so glatt ablief, und dass dieser Streitfall kurzer Hand abgethan wurde. Es ist vielmehr zu erwarten, dass die Untersuchung und Entscheidung sich in die Länge zog; denn eine Bestätigung von Seite Karls d. Gr. konnte insolange nicht erfolgen, als das Besitzrecht des Salzburger Stuhles auf die Kirche zu Puoren nicht erwiesen war.3) So wird es auch erklärlich, dass eine Hand des 11. oder 15. Jahrb.4) als Überschrift auf dem Indiculus nicht irrthümlich, sondern mit Vorbedacht Anno 798 congestum eintrug; es ist das Jahr der Erhebung Salzburgs zum Erzbisthum, in welches wahrscheinlich auch die endgiltige Entscheidung oberwähnten Streites und die Redaction des Indiculus Arnonis fällt.5) 1) Nach Keinz 1. c. pag. 3. zu Ende des VIII. oder zu Anfang des IX. Jahi'h., zur Zeit des Erzbischofes Arno. 2) Keinz 1. c. pag. 2. 3) Ind. Arn. VI. 23: domnus rex . . . per missurn suum diligenier requisitarn stud uit revocare. VIII. 8. Notitiam vero istam ego Arn . • • diligentissime exquisivi. 4) Keinz 1. c. 4. Wattenbach, Archiv für Kunde österr. Geschichtsquellen 1850, V. 517. 5) Ind. Arn. VIII. 8. Schlusssatz: Et ego Benedictus diaconus hanc Notitiam dictaui et conscribere jussi. III. Theodelinde. Ob das Geschlecht der Agilolfmger in Baiern fränkischer Abstammung oder einheimisch war, darüber gehen die Meinungen der Historiker auseinander. Beweise für und dagegen wurden vorgebracht, doch sind sie nicht immer genug überzeugend. Die Annahme, dass die bairischen Herzoge ein den Merowingern verwandtes Geschlecht seien, kommt wohl der Wahrheit am nächsten.1) Die fränkische Herkunft der Agilolfmger will man unter anderem begründen mit Berufung auf Fredegars Chronik c. 34., worin Theodelinde „ex genere Francorum“ genannt wird, und c. 51 und 71, in welchen ihre Tochter Gundeberga als „parens Francorum“ bezeichnet erscheint. Dies und die Thatsache, dass Theodelindens Mutter Waltrade mit dem Merowingerkönige Theobald vermählt war, soll wenigstens die Abstammung Theodelindens aus fränkischem Blute erhärten. Diese Ansicht hat namentlich Büdinger2) verfochten, daher wir uns auch an seine Ausführungen halten und zeigen wollen, dass nichts zweifelhafter sei als die Herkunft Theodelindens von Theodebald I. Gregor von Tours erzählt uns3), Waltrade, die Witwe des Frankenkönigs Theodebald, sei in zweiter Ehe mit Chlotar I. vermählt gewesen, der sie aber aus kirchlichen Gründen verließ und sie dem Herzog Garibald zur Frau gab. Nach dem Berichte des Paulus Diaconus4) heiratet Waltrade den Frankenkönig Cusupald (wahrscheinlich eine Verderbung des Namens Theodebald). Dieser verstieß sie aber und gab sie Garibald zur Gemahlin. Beide Quellen nennen den zweiten Gemahl Waltradens schlechtweg Garibald, ohne ihn als Herzog von Baiern zu bezeichnen. An anderer Stelle erwähnt Paul Diac. (III. c. 10 und 30) noch zweimal eines Garibald, Königs von Baiern, doch lässt sich aus seinen Worten nicht die Identität des „rex Garibaldus“ mit dem „uni ex suis“ erweisen. Erst eine dritte Nachricht, der um 670 verfasste Prolog vor dem Edicte Botharis6) gibt uns die Gewissheit, dass der in beiden obgenannten Quellen erwähnte Garibald Herzog von Baiern war. 1) Nach Quitzmann 1. c. 150 f. stammen die Agilolfinger aus einer Nebenlinie der Merowinger, die mit Garibald I. in Baiern zur Regierung kommt. Vergl. Rudhart, Älteste Geschichte Baiems, p. 220 f. Conzen, Geschichte Baiems I. 178 f. Koch-Sternfeld im 11. B. der Ahhandl. der kgl. bair. Akademie der Wissenscli. pag. 30. Büdinger, in den Sitzungsberichten der kais. Akademie der Wissenscli. 23. B. p. 368 f. Bettberg, Kirchengesch. Deutschlands 11. 178 f. Nach Riezler, Geschichte Baierns 1. 72. deute aut' fränkische Herkunft das Christenthum Theodelindens und Garibald-;, wogegen aber manches eingewendet werden kann. 2) Sitzungsberichte der Akademie der Wissenschaften, 23. B. 3) IV. 9.... regnumque eius (Theodobaldi) Chlotacharius rex accepit., copulans Vulde- tradam uxorem eius, strato suo. Sed increpitus a sacerdotibus, reliquit eatu, dans ei Garivaldum ducem. 4) I. 21. Walderada, quae sociata -est Cusupald, alio regi Francorum, quam ipse odio habens, uni ex suis, qui dicebatur Garibald, in coniugium tradidit. 5) c. 5. tradidit eam (Walderadam) Gairipald in uxorem, principi Bajoarium. Ohne allen Belang ist die Nachricht bei Fredegar (epit. 54), Chlotar habe nach dem Tode Childeberts Waldetrada mit ihren beiden Töchtern in die Verbannung geschickt; diese Nachricht beruht auf einer Verwechslung der Namen, denn bei Gregor v. Tours IV. 20, welchen Fredegar ausschrieb, wird dasselbe von Ultrogotta, der Witwe Childeberts, wörtlich erzählt; auch sagt Fredegar einige Capitel vorher (c. 50), Waltrade sei die Gemahlin Theodebalds gewesen. Es liegt daher nahe, dass wir Fredegars Bericht nicht ohne Misstrauen folgen dürfen. Fredegar scheint die Nachricht über die von ähnlichem Schicksal getroffenen Frauen in eine zu confundieren. Das Verhältnis der beiden Frauen zu Chlotar, ihre Entfernung, freilich unter verschiedenen Umständen, führt ihn dazu, dass er die beiden Nachrichten bei Gregor v. Tours, die mit einander nichts gemein haben, zu einer einzigen unvereinbaren Meldung zusammenzieht. Nichtsdestoweniger hat diese Erwähnung zweier Töchter bei einigen Historikern den Glauben wachgerufen, dieselben seien Kinder Waltradens aus der ersten Ehe mit Theodebald gewesen, und schien diese Meinung auch durch Paulus Diac. bestätigt, der von einer ungenannten Tochter Garibalds meldet, die an Evin, Herzog von Trident vermählt war (um 575)1), und von einer jüngeren Tochter, Theodelinde, die der Langobardenkönig Authari zur Frau erhielt; aber man musste seine Zuflucht zu dem Auswege nehmen, sie seien Stieftöchter Garibalds gewesen, denn nur so ließ sich das „parens Francorum“ des Fredegar leicht erklären, der die fränkische Herkunft Theodelindens und ihrer Tochter Gundeberga hervorhebt, woraus geschlossen werden konnte, dass erstere aus der Ehe Waltradens mit Theodebald oder vielleicht mit Chlotar I. stamme. Dass AValtrade zwei Töchter hinterlassen habe, davon weiß der Zeitgenosse Gregor v. Tours nichts zu erzählen, während er dasselbe von Ultrogotta, der Schwester Waltradens, ausdrücklich erwähnt. Paulus Diac. berichtet uns (Ilt. 30 und 35) über die Werbung Autharis am bairischen Hofe, die Flucht2) Theodelindens und ihres Bruders Gundoald nach Italien, die Hochzeitsfeier am 15. Mai 589, den bald darauf erfolgten Tode Autharis (Sept. 590) und die Wiederverheiratung Theodelindens mit Agilulf, dem Herzoge von Turin, einem Verwandten Autharis (cognatus regis Autharis). Fredegars Chronik (c. 34) weicht im wesentlichen davon ab. Fredegar kennt Theodelinde nur als Gemahlin des Ago (Agilulf), der ein Sohn Autharis gewesen sein soll; Theodelinde sei aus fränkischem Geschlechte und früher an Childebert II. verlobt gewesen. Übereinstimmend aber berichten beide Quellen von der Abreise Theodelindens und ihres Bruders Gundoald nach Italien. Als ältere Quelle verdiente Fredegars Chronik den Vorzug vor Paulus Diac., sie wird aber durch den Prolog zu Rotharis Edict und durch die langobardisclie Chronik aus dem 7. Jahrb.3), die mit demselben Jahre wie Fredegar schließt, gründlich widerlegt, denn diese Quellen bestätigen die Angaben des Paulus vollkommen.1) 1) III. 10. Euin quoque dux Tridentinorum accepit uxorem filiam Garibaldi Baivari- orum regis. 2) Um 640 geschrieben. Büdinger 1. c. 370. 3) Vergl. darüber Quitzmann 1. c. pag. 164. 4) Bei Quitzmann 1. c. 164 Prolog c. 9.: et accepit Authari uxorem Theodelena, filia Zu der bezüglichen Stelle in der langobardischen Chronik bemerkt nun Büdinger (S. 371), sie stimme völlig mit Fredegar betreffs der fränkischen Herkunft Theodelindens überein. Diese sei eine Tochter des Frankenkönigs Theodebald, dessen Witwe Waiderade an Herzog Garibald von Baiern vermählt war; also sei sie aus Baiern geholt (de Bajoariis abducta). „In dieser Form verträgt sich die Angabe des langobardischen Chronisten vollkommen mit der fränkischen Nachricht. Wenn sich Bethmanns Vermuthung weiter bestätigt, dass dem Chronisten das noch immer unentdeckte Werk des schon 612 gestorbenen Bischofes Secundus von Trident — eine Hauptquelle auch für Paulus — zugrunde liege, so würde der sorgfältig gewählte Ausdruck an Wert gewinnen.“ Diese Auslegung ist eine gezwungene.1) Woher soll denn dem Authari die Braut gekommen sein, als aus Baiern, wo ihre Mutter Waltrade als Gemahlin des Herzogs Garibald weilte? Es bleibt deshalb noch immer zweifelhaft, ob Theodelinde Garibalds leibliche oder Stieftochter gewesen sei. Blumberger2) folgt einzig und allein dem Fredegar, den er als den glaubwürdigeren, weil um hundert Jahre älteren und für fränkische Begebenheiten auch einheimischen Schriftsteller hinstellt; auf Paulus Diac. könne kein Gewicht gelegt werden. Die Erzählungen von beiden Verheiratungen Theodelindens „sind mit ihrem vielbekannten anmuthigen Inhalt auch gar nicht geeignet, das Zutrauen zu vermehren, sie sind, für sich betrachtet, eigentlich Bomanzen, und man wird sich kaum irren, wenn man annimmt, dass sie eine beliebte Volkserzählung zur Quelle haben. Theodelinde und Gundoald sind also als Kinder des bairischen Garibald eine sehr zweifelhafte Sache.“ Mag auch die romanhaft ausgeschmückte Erzählung des Paulus Diac. von der Brautwerbung Autharis manchen Zweifel gegen die Glaubwürdigkeit desselben wachrufen, so ganz erfunden scheint sie denn doch nicht. Wir sind nicht berechtigt, diesen Bericht in das Bereich der Sage zu verweisen, denn unglaublich ist er nicht, weil darin eben nichts Unmögliches erzählt wird, wenngleich die Ausschmückung romanhaft erscheint.3) Aber ganz unglaublich klingt es unter anderem, wenn Fredegar das gewaltsame Ende ihres Bruders Gundoald der frommen Theodelinde zur Last legt4), ein Beweis, wie schlecht er unterrichtet ist; ganz eigenartig, was er über die Entthronung von Theodelindens Sohn Adoald meldet, dessen Tod das einzig Wahre an der Erzählung ist.5) Garipald et Walderadae de Bajoaria et venit cum Theodelena frater ipsius, nomine Gundvvald. Waitz, Gotting, gelehrte Anzeigen 1850 I. B Die langob. Chronik, die den Vorzug hat, ein einheimischer und durchaus einfacher und glaubwürdiger Zeuge zu sein, bestätigt durchaus den eigentlichen historischen Inhalt von Paulus Diac.: ^Aulharich, qui et arnicitiarn post cum Francis initam conjugem de Bajoariis abductam gloriosissimam Theudelindam reginam, quae non regali tantum jure, quantum pietatis affectu Longobardorum gentem enutrivit, sibi matri-monio copulavit. Vergl. Contzen 1. c. 184. Dass Agilulf nicht der Sohn Autharis war, ersehen wir aus dem Berichte des Gregor v. Tours X. 3, der ilm aber Paulus nennt. 1) Vergl. Quitzmann I. c. 152. 2) Wiener Jahrbücher, 74. B. 169 f. 3) Selbst Quitzmann 1. c. 163 stößt sich nicht daran: „Der feierlichen Werbung folgt die einwilligende Antwort des Herzogs.•* 4) c. 34. Dum Gundoaldus a Langobardis nimium diligeretur, factione Agonis legis et Theudelinde, cum ipsum jam zelo tenerent, ubi ad ventrem purgandum in faldeone sedebat, sagitta saucius moritur. Mit dieser Meldung stimmen eben nicht die Berichte über den Charakter Theodelindens. 5) c. 49. lnnunctus in balneo nescio (juibus unguentis ab ipso Eusebio persuadebatur; Fredegars Versicherung, kurz und wahrheitsgetreu zu berichten, sowie das Eingeständnis der Einfalt und Beschränktheit seiner Anschauung1) darf uns nicht bestechen, ihm als glaubwürdiger Quelle ohne Prüfung zu folgen, da wir uns durch seinen Auszug aus Gregors fränkischer Geschichte überzeugen können, dass er es mit dem Ausschreiben der ihm zu Gebote stehenden Quellen nicht immer genau nimmt. Gerade für die Zeit Garibalds, den er gar nicht zu kennen scheint, ist er für uns eine sehr zweifelhafte Quelle. Wohl schweigt auch Gregor v. Tours von Garibald und Theodelinden, aber Paulus Diac., der Gregors Werk zu seiner Geschichte der Langobarden benützt hat, ergänzt dessen Nachrichten, wie er es selbst gesteht, aus der für uns verloren gegangenen Chronik des Bischof Secundus von Trident, eines Zeitgenossen der Theodelinde, und so weit ihm Secundus als Quelle dient, ist er ein sicherer Führer in der Geschichte seines Volkes. Fredegar, dessen Auszug aus Gregor nur bis Chilperichs Tode reicht, setzt dessen Geschichte der Franken fort; da er aber bei der Sichtung der ihm vorliegenden Nachrichten nicht allzugeschickt vorgegangen sein wird, ist es begreiflich, dass er in seiner Erzählung nicht immer unmittelbar an Gregor anknüpft. Eine merkliche Lücke macht sich gleich im Anfänge seiner Chronik fühlbar, Beweis dessen die unvermittelte Einführung Grimoalds und Gundoalds, als deren Schwester er Theodelinde bezeichnet, ohne jener schon früher gedacht zu haben. Wir können seiner Versicherung Glauben schenken, dass er viel gehört und gelesen, aber brauchbar ist seine Chronik meist nur für die Geschichte seiner Zeit, über die er als Augen- und Ohrenzeuge berichtet.2) Wir können daher der Nachricht Fredegars von der fränkischen Abstammung Theodelindens und Gundobergas Glauben, schenken, doch bleibt es immer nur eine willkürliche Annahme, auf seine Worte hin „ex genere Francorum“ und „parens Francorum“ Theodelinde als Tochter des Königs Theodebald zu betrachten; ja von demselben König sollen sogar eine ältere Schwester Theodelindens, die ungenannte Gemahlin des Herzogs Evin von Trident, und zwei Brüder, Grimoald und Gundoald herstammen3), wie Einige aus Fredegar und Paulus Diac. schließen wollen. Doch lässt sich das Gegen-theil davon aus Gregor nachweisen. et post lianc unctionem nequidquam aliud, nisi quod ab Eusebio hortabatur, facere poterat. Persuasus ab ipso, ut primates et nobiliores cunctos in regno Langobardorum interficere ordinaret . . . Adonldus veneno liausto interiit. 1) Prolog zu Fredegars Chronik: Ego tarnen, ut rusticitas et extremitas sensus mei valuit, studiosissime de liisdem libris, brevitate, quantum plus potui, aptare praesumpsi. Ne quisquam legens hic quidquam dubitet unius cuiusque libri nomen redeat, ad auctorem, cuncta reperiet subsistere veritate. 2) c. 34. Ago rex Langobardorum, accepit uxorem, Grimoaldi et Gundoaldi germanarn, nomine Theudelindam. Über die beiden Brüder gibt er uns keine andere Auskunft. 3) Wenn man auch nicht gewillt ist, der Verwandtschaftsbezeichnung „germana“ ein besonderes Gewicht beizulegen, so ist doch immerhin auffallend, dass Fredegar, soweit er con-troliert werden kann, dieselbe nie für Halbgeschwister braucht. Wenn er die Söhne Ghilde-berts II., Theodebert und Theoderich, als „fratres“ und nicht als „germani“ bezeichnet, so lasst sich gegen den Einwuif, sie wären nicht Halbbrüder gewesen, einwenden, dass Fredegar dies nicht bestimmt als seine Meinung ausspricht, er legt sie aber anderen in den Mund, ohne sie zu widerlegen, so dass inan daraus schließen könnte, es sei auch seine Überzeugung gewesen; so c. 27. Gum Brunichildis nepotem suum Theudericum integra assiduitate inoneret, ut contra Theodebertum moveret exercitum, dicens: Quasi Theodebertus non esset filius Childeberti, nisi cujusdam hortulani. — c. 37. Theudericus legationem ad Ghlotharium direxit, indicans se contra Theudebertum, eo quod frater suus non esset hostiliter veile aggredere. Der Frankenkönig Theodebert I. folgte 534 seinem Vater Theoderich in der Regierung Austrasiens. Obzwar mit Wisigarde, einer Tochter des lango-bardischen Königs Wacho verlobt, lebte er mit einer vornehmen Römerin, Deuteria, die er, an das Sterbelager seines Vaters gerufen, mit ihrer Tochter erster Ehe in Clermont zurückließ. Nach sieben Jahren trennte er sich von Deuteria, die ihm einen Sohn Theodebald geboren hatte1) und nahm Wisigarde zur Frau. Aus diesen Nachrichten bei Gregor2) ergibt sich, dass Theodebald beim Regierungsantritte seines Vaters noch nicht geboren war; es wird vor dem Tode Theoderichs 534 nur einer Tochter gedacht, die mit ihrer Mutter in Clermont zurückblieb. Demzufolge ist man zum Schlüsse berechtigt, dass Theodebalds Geburt in die Zeit von 534—539 falle; er kann daher beim Tode seines Vaters Theodebert noch nicht mündig3), d. h. noch nicht 15 Jahre alt gewesen sein. Damit stimmt auch der Bericht bei Gregor v. Tours, nach welchem Theodebald um die Zeit des Ablebens des Bischofs Gallus von Clermont rex parvulus genannt wird.4) Als sicher ist nun anzunehmen, dass der hl. Gallus nicht vor 5505) starb und dass dessen Nachfolger Cautinus vor den Nachstellungen seines Gegners Cato zu König Theodebald floh6), der eine Synode nach Metz berief, wo Cautinus zum Bischof von Clermont geweiht wurde. Gallus war nachweislich auf der fünften Synode von Orleans 549 anwesend, deren Protokoll vom 28. October jenes Jahres er Unterzeichnete.7) Ob er in demselben Jahre noch dem zweiten Concile zu Clermont beiwohnte, ist unbekannt. Setzen wir den Tod des hl. Gallus frühestens in das Jahr 550, was jedoch nicht erwiesen ist, so kann Theodebald im günstigsten Falle ein Alter von höchstens 18 Jahren erreicht haben.8) In die Zeit der Mündigkeit des Königs fällt auch seine Heirat, über welche Gregor v. Tours IV. 9. meldet: Theodebaldus, cum jam adultus esset, Waldetradam duxit uxorem. Was Gregor weiter über Theodebald erzählt, ist sehr wenig; er berichtet eben nur über seinen schlimmen Charakter9) und seine Hinfälligkeit; Ipse vero valde infirmatus a cinctura deorsum se volutarc non poterat. Qui paulatim decidens, septimo regni sui anno mortuus est. 1) Gregor v. Tours III. 27. de qua (Deuteria) parvulum filium habebat. 2) III. c. 26 und 27. 3) Die Mündigkeit beginnt bei den Franken mit dem 15. Lebensjahre. Nach Waitz, Deutsche Verfassungsgeschichte II. 128 ist es zweifelhaft, ob mit dem 12. oder 15. Lebensjahre. Sicher ist das letztere, wofür uns Gregor v. Tours nicht allein bei Childebert II.. sondern auch bei Theodebald untrügliche Belege gibt. Nach ripuarischem Gesetze gilt dafür das 15. Jahr. 4) IV. 6. Rex vero parvulus est, et si qua tibi ascribitur culpa, nos suscipientes te sub defensione nostra, cum proceribus et primis^regni Theodebaldi regis agemus, ne tibi ulla excitetur injuria. Loebell, Gregor von Tours und seine Zeit, pag. 168: „Nur in Minderjährigkeiten erscheinen die Großen als wirkliche Stellvertreter der königlichen Gewalt.“ Ein anderer Beleg für die Minderjährigkeit Theodebalds unten, Anmerkung 6. 5) Nach der Legende starb Gallus um 554, was mit Recht bezweifelt werden kann, da Theodebald dieser Annahme zufolge bei seinem Tode kaum das 15. Lebensjahr erreicht haben dürfte. 6) Gregor v. T. IV. 7. (Caufinus) Theodebaldum regem petiit, annuntians transitum sancti Galli. Quod ille audiens, vel qui cum eo erant, convocatis sacerdotibus apud Mettensem civitatem, Cautinus archidiaconus episcopus ordinatur. 7) Hefele, Gonciliengeschichte III. pag. 1. u. 7. 8) Mit dem späteren Tode des hl. Gallus reduciert sich das Alter Theodebalds auf kaum 15 Jahre. 9) Hunc Theodebaldum inali fujsse ingenii, Nach dieser Darstellung Gregors ist der Zweifel berechtigt, dass der sieche Theodebald zwei Töchter oder noch mehr Kinder hinterlassen habe; aber auch die Meldung des Paulus Diac. und des Prologs von der Verstoßung AValtradens: quam ipse odio habens, lässt sich nun leicht erklären. Die Ehe Waltradens mit Chlotar wird vermuthlich von kurzer Dauer gewesen sein, da sowohl Paul Diac. als der Prolog nichts davon melden. Doch sagt Gregor ausdrücklich, dass kirchliche Gründe Chlotar dazu bewogen hätten, und dieser wird sich hiezu gern bereit erklärt haben, nachdem er, was vor allem in Betracht kommt, seine Habsucht mit den Schätzen Theodebalds befriedigt hatte. Aus dieser Scheinehe Chlotars mit Waltrade stammen keine Kinder, wie aus den Nachrichten Gregors v. Tours (IV, 3) zu schließen ist. Ein anderes Bedenken gegen die Abstammung Theodelindens von Theodebald erregt das Alter derselben zur Zeit ihrer Heirat mit Authari (589). Als Tochter Theodebalds hätte sie damals mindestens 36 Jahre alt sein müssen, was zu glauben niemand zugemuthet werden kann.1) Wenn wir auch auf die Schilderung Theodelindens durch Paulus Diac. kein besonderes Gewicht legen wollen — die kann ja auch bei einer 36jähr. Frau zutreffen2) -, wenn wir ganz absehen von der Unterredung Theodelindens mit ihrer Amme, so sagt er doch von Authari, dass er zu jener Zeit in jugendlichem Alter stand.3) Und verdiente Fredegar Glauben, wenn er uns wirklich ein ähnliches Märchen hätte aufbinden wollen, die mehr als 17 Jahre ältere Theodelinde sei mit dein jugendlichen Childebert II. verlobt gewesen?*) Die Schlüsse, die wir aus den uns vorliegenden Nachrichten ziehen können, weisen auf eine spätere Geburt Theodelindens, in die Zeit der Ehe Garibalds mit Waltrade. Wenn nun Gundoald der Bruder Theodelindens ist, die noch eine ältere Schwester hat, und Grimoald von Fredegar ausdrücklich ein Bruder Gundoalds genannt wird, so kann die Abstammung dieser 4 Kinder von Theodebald nur als eine wunderliche Vermuthung bezeichnet werden, welche jeden Anhaltes in den Quellen entbehrt. Um die fränkische Herkunft der Theodelinde und ihrer Tochter Gundeberga zu erklären, bleibt daher nur ein Ausweg übrig, nämlich die Annahme der Verwandtschaft der Agilol-finger mit dem Merowingerhause. Marburg, im Mai 1894. Fr. Fasching. 1) Schon Quitzmann 1. c. 153 hat darauf aufmerksam gemacht. „Allerdings würde... nicht vermieden werden können, dem Langobardenkönig Authari eine Braut im respectablen Aller von mindestens 36 Lebensjahren zuzuführen, ein Verhältnis, welches doch wohl nicht alle Wahrscheinlichkeit für sich in Anspruch zu nehmen berechtigt sein dürfte.“ 2) 111. 30. ut erat satis eleganti forma — ei (Authari) satis per omnia complacuisset. 3) iuvenali aetate floridus. 4) Büdingers Annahme entsprechend müsste Childebert (585) 15 Jahre, Theodelinde mindestens 32 Jahre alt gewesen sein. Schulnachrichten. I. Personalstand. a) Der Lehrkörper bestand aus den Herren: 1. Josef Frank, Ritter des Franz-Josef-Ordens, k. k. Schulrath und Director, Custos der Lehrer- und Schülerbibliothek; 2. k. k. Professoren: Josef Jonasch, VIII. Rangsclasse, Custos der Lehrmittelsammlung für Geometrie, Vorstand der V. Classe; Franz Fasching, VIII. Rangsclasse, Vorstand der II. Classe, Custos der Lehrmittelsammlung für Geographie und Nebenlehrer der Stenographie; Franz Brelich, VIII. Rangsclasse, Weltpriester der fürstbischöflichen Lavanter Diöcese; Gaston Ritter von Britto, Doctor der Philosophie, VIII. Rangsclasse, Custos der Lehrmittelsammlung für Physik; Karl Neubauer, VIII. Rangsclasse, Vorstand der VII. Classe, k. k. Rezirksschulinspector für den Stadt-Schulbezirk Marburg; Robert Spiller, VIII. Rangsclasse, Vorstand der IV. Classe, Custos der Lehrmittelsammlung für Chemie, Leiter der analytisch-chemischen Übungen; Johann Sedläßek, VIII. Rangsclasse, Ritter des Ordens vom heil. Grabe zu Jerusalem, Doctor der Philosophie; Vincenz Bieber, Custos der Lehrmittelsammlung für Naturgeschichte, Vorstand der VI. Classe; 3. den k. k. wirklichen Lehrern Arthur Hesse, Custos der Lehrmittelsammlung für Freihandzeichnen, Vorstand der III. Classe; Franz Kaufmann, Vorstand der I. Classe; den supplierenden Lehrern Dr. Ägid Raiz und Augustin Drouillot; 4. Turnlehrer der k. k. Lehrerbildungsanstalt in Marburg Rudolf Markl; Nebenlehrer für Gesang Augustin Satter, Domchoralist. b) Die Schuldiener: Anton Schischek und Simon Fuchsbiehler. II. Lehrverfassung- nach aufsteigenden Classen. I. Classe. Religionslehre. 2 Stunden. I. Semester. Die christkatholische Glaubenslehre auf der Basis des apostolischen Glaubensbekenntnisses. II. Semester. Die christkatholische Sittenlehre auf Grundlage der zehn göttlichen Gebote. Brelich. Deutsche Sprache. 5 Stunden. Die Wortarten, Flexion des Nomen und Verbum; der nackte Satz, Erweiterungen desselben, gezeigt und erklärt an einfachen Beispielen. Orthographische Übungen. Lautrichtiges und sinngemäßes Lesen; Erklärung, Besprechung und mündliche Wiedergabe des Gelesenen. Memorieren und Vortragen erklärter Gedichte, mitunter auch prosaischer Abschnitte. Im I. Semester bis Weihnachten jede Woche ein Dictat (15—20 Minuten). Von Weihnachten bis zum Schlüsse des Schuljahres alle 4 Wochen 2 Dictate, eine Schul- und eine Hausaufgabe. Wiedergabe frei mitgetheilter oder vorgelesener kleiner Erzählungen von syntaktisch einfacher Form. Neubauer. Slovenische Sprache. 2 Stunden. Bedingt obligat. Aussprache. Wechsel der Laute, Tonzeichen, Lehre von den regelmäßigen Formen der flexiblen Bedetheile, Sprech- und Schreibübungen. , . Brelich. Französische Sprache. 5 Stunden. Leselehre. Formenlehre mit Berücksichtigung der Elemente der Lautlehre und zwar das Substantif und sein genre, das Adjectif qualificatif possesif und denionstratif; I. regelmäßige Conjugation; Bildung der zusammengesetzten Zeiten. Elemente der Orthographie; Construction des einfachen Satzes, mündliche und schriftliche Übersetzungen einfacher Sätze aus dem Französischen und in dasselbe. Aneignung eines entsprechenden Wortvorrathes. Im I. Semester von Weihnachten an jede Woche ein kurzes Dictat im engsten Anschlüsse an gut durchgearbeiteten Lehrstoff. Im II. Semester alle 4 Wochen 2 Dictate und eine Schulaufgabe. Stoff der Dictate wie im I. Semester; für die Schulaufgabe Niederschreiben eines auswendig gelernten zusammenhängenden Stückes mit Beifügung der Übersetzung; Beantwortung einfacher französischer Fragen, die sich an den Übungsstoff anschließen. Dr. Sedläßek. Geographie. 3 Stunden. Die Hauptformen des Festen und Flüssigen auf der Erde, ihre Anordnung und Vertheilung und die politischen Abgrenzungen der Erdtheile als übersichtliche Beschreibung der Erdoberfläche nach ihrer natürlichen Beschaffenheit und politischen Ein-theilung, auf Grund des Kartenbildes. Fundamentalsätze der mathematischen und physikalischen Geographie, soweit sie zum Verständnis der einfachsten Erscheinungen unentbehrlich sind und anschaulich erörtert werden können. Neubauer. Mathematik. 3 Stunden. Erörterung des dekadischen Zahlensystems. Die vier ersten Grundoperationen mit unbenannten und einfachbenannten Zahlen ohne und mit Decimalen. Erklärung des metrischen Maß- und Gewichtssystems. Grundzüge der Theilbarkeit der Zahlen; größtes gemeinsames Maß und kleinstes gemeinsames Vielfaches. Gemeine Brüche; Verwandlung gemeiner Brüche in Decimalbrüche und umgekehrt. Das Rechnen mit mehrfach benannten Zahlen. In allen Classen alle 4 Wochen eine Schulaufgabe; außerdem kleine Übungsaufgaben, die von Stunde 7.u Stunde zur häuslichen Bearbeitung aufzugehen sind. Wenn die nächste Lehrstunde schon auf den folgenden Tag fallt, haben diese Übungsaufgaben in den Unter-classen besonders dann zu entfallen, wenn nicht ein freier Nachmittag dazwischen fällt. Bieber. Naturgeschichte. 3 Stunden. Anschauungsunterricht und zwar im I. Semester: Wirbel-thiere, vorwiegend Säugethiere und Vögel, eine Anzahl passend ausgewählter Formen der übrigen Classen. II. Semester: Wirbellose Thiere, vorzugsweise Gliederthiere, namentlich In-secten, einige der wichtigsten und bekanntesten Formen aus der Abtheilung der Weich- und Strahlthiere. Bieber. Freihandzeichnen. 5 Stunden. Anschauungslehre, Zeichnen ebener geometrischer Gebilde und des geometrischen Ornamentes aus freier Hand unter besonderer Berücksichtigung des Zeichnens gebogener Linien. — Grundbegriffe aus der Raumlehre und anschauliche Erklärung der elementaren Körperformen. Kaufmann. Schönschreiben. 1 Stunde. Deutsche Current-und englische Cursivschrift. Kaufmann. Turnen, ii Stunden. Erste Elementarübungen, Ordnungs-, Frei- und Geräthübungen. Markl. II. Classe. Religionslehre. 2 Stunden. Der katholische Cultus. I. Semester: Die natürliche Noth-wendigkeit und Entwicklung desselben, die kirchl. Personen, Orte und Geräthe. II. Semester: Die kirchlichen Ceremonien als Ausdruck des katholischen religiösen Gefühles. Brelich. Deutsche Sprache. 3 Stunden. Vervollständigung der Formenlehre, Erweiterung der Lehre vorn nackten und bekleideten Satze: die Satzverbindung und Satzordnung in ihren leichteren Arten. Fortsetzung der orthographischen Übungen. Im Übrigen wie in der 1. Classe. Alle 4 Wochen ein Dictat, eine Schul- und eine Hausaufgabe. Etwas umfangreichere Nacherzählungen; verkürzende Zusammenfassung ausführlicher Erzählungen. Fasching. Stovenische Sprache. 2 Stunden. Bedingt obligat. Gesammte Formenlehre sammt den anomalen Formen. Einige zum Verständnis der Lesestücke nothwendige Sätze aus der Syntax. Brelich. Französische Sprache. 4 Stunden. Fortsetzung der Formenlehre. Die Adjectifs numeraux, Comparation; die Pronoms; die drei regelmäßigen Conjugationen; der Article partitif; das Adverbe; Prepositions; Syntax des pronom personnel conjoint; Frage- und negative Form; die gebräuchlichsten unregelmäßigen Verben mit Ausfall des Stammconsonanten (verbes auf uire, ire etc.) Mündliche und schriftliche Übersetzungen aus dem Französischen und in dasselbe. Lesen leichter Erzählungen. Vermehrung des Wortvorrathes. Alle 4 Wochen ein Dictat, eine Schul- und eine Hausaufgabe. Der Stoff derselben wie in der I. Classe, nur sind die Forderungen etwas zu steigern. Dr. Sedlacek. Geographie und Geschichte. A. Geographie. 2 Stunden. Specielle Geographie Afrikas und Asiens in topographischer und physikalischer Hinsicht mit Bezugnahme auf die klimatischen Zustände namentlich in ihrem Zusammenhänge mit der Vegetation. Länder- und Völkerkunde mit Berücksichtigung der Abstammung, der Beschäftigung, des Verkehrslebens und der Cultur-zustände der Völker überhaupt. Übersicht der Bodengestalt, der Stromgebiete und der Länder Europas. Specielle Geographie der Länder des westlichen u. südlichen Europa in der angegebenen Weise. B. Geschichte. 2 Stunden. Geschichte des Alterthums, hauptsächlich der Griechen und Bömer mit besonderer Hervorhebung des sagenhaften und biographischen Stoffes. Fasching. Mathematik. 3 Stunden. Abgekürzte Multiplication und abgekürzte Division. Das Bechnen mit periodischen und unvollständigen Decimalbrüchen mit Rücksicht auf die nothwendigen Abkürzungen. Das Wichtigste aus der Maß- und Gewichtskunde, aus dem Geld- und Münzwesen. Maß-, Gewichts- und Münzenreducierung, Schlussrechnung (Zurückführung auf die Einheit), auf einfache und zusammengesetzte Aufgaben angew'andt. Lehre von den Verhältnissen und Proportionen, deren Anwendung; Regeldetri, Kettensatz; Procent-, einfache Zins-, Discont-und Terminrechnung. Theilregel, Durchschnitts- und Allegationsrechnung. Jona sch. Naturgeschichte. 3 Stunden. Anschauungsunterricht, und zwar im 1. Semester: Mineralogie. Beobachtung und Beschreibung einer mäßigen Anzahl von Mineralarten ohne besondere Rücksichtnahme auf Systematik mit gelegentlicher Vorweisung der gewöhnlichen Gesteinsformen. II. Semester: Botanik. Beobachtung und Beschreibung einer Anzahl von Samenpflanzen verschiedener Ordnungen; allmähliche Anbahnung der Auffassung einiger natürlichen Familien; Einbeziehung einiger Formen der Sporenpflanzen in den Kreis der Betrachtung. Bieber. Geometrie und geometrisches Zeichnen. 3 Stunden. Elemente der Planimetrie, gerade Linie, Winkel, Parallellinien; die wichtigsten Lehrsätze über die Seiten und Winkel des Dreieckes, Congruenz der Dreiecke; Parallelogramme und Trapez; Einiges über das Viereck und Vieleck im Allgemeinen; Ähnlichkeit der Dreiecke. Übungen im Gebrauche der Reißschiene, des Dreieckes und des Reißzeuges. Jo 11asch. Freihandzeichnen. 4 Stunden. Perspectivisches Freihandzeichneu nach Draht- und Holzmodellen. Zeichnen einfacher Flachornamente im Umriss. Hesse. Schönschreiben. 1 Stunde. Wie in der I. Classe und Rundschrift. Fasching. Turnen. 2 Stunden. Ordnungs-, Frei- und Geräthübungen. Markl. III. Classe. Religion. 2 Stunden. I. Semester: Geschichte der göttlichen Offenbarung des alten Bundes mit den nöthigen apologetischen Erklärungen. II. Semester: Die göttliche Offenbarung des neuen Bundes. Brelich. Deutsche Sprache. 4 Stunden. Der zusammengezogene und zusammengesetzte Satz; Arten der Nebensätze, Verkürzung derselben, indirecte Rede, die Periode. Systematische Belehrung über Orthographie und Zeichensetzung. Genaues Eingehen auf die Gedankenfolge und Gliederung der prosaischen Lesestücke. Bei Erklärung classischer Gedichte passende biographische Notizen über die Verfasser. Memorieren und Vortragen. Alle 4 Wochen eine Schul-und eine Hausaufgabe. Beschreibungen von Gegenständen, die den Schülern aus dem gewöhnlichen Leben oder aus dem Unterrichte, besonders dem naturwissenschaftlichen wohlbekannt sind; Vergleiche; Umgestaltung kleiner epischer Gedichte rein erzählenden Inhaltes in Prosa; Inhaltsangaben oder Auszüge umfangreicherer Lesestücke. Dr. Raiz. Slovenische Sprache. 2 Stunden. Bedingt obligat. Systematische Wiederholung der gesammten Formenlehre. Fortgesetzte Übungen. Prosaische und poetische Lectüre. Bre 1 i ch. Französische Sprache. 4 Stunden. Wiederholung und Ergänzung der Formenlehre. Systematische Behandlung der unregelmäßigen Verben auf Grund der Lautgesetze; defective und unpersönliche Verba; Conjonctions; der zusammengesetzte Satz; Syntax des Artikels; Anwendung von Hilfsverben. Mündliche und schriftliche Übersetzungen aus dem Französischen und in dasselbe. Memorieren kurzer Lesestücke; Vermehrung des Wortvorrathes. Alle 4 Wochen ein Dictat, eine Schul- und eine Hausaufgabe. Stoff für die letzten beiden Arten von Aufgaben: Beantwortung französisch gestellter Fragen, die sich an Gelesenes anschließen; Übersetzungen aus der Unterrichtssprache ins Französische. Drouillot. Geographie und Geschichte. Je 2 Stunden. Specielle Geographie des übrigen Europa mit Ausschluss der österr.-ungar. Monarchie in der angegebenen Weise, Geschichte des Mittelalters mit steter Berücksichtigung der vaterländischen Momente. Dr. Raiz. Mathematik. 3 Stunden. Die 4 Grundoperationen in allgemeinen Zahlen mit ein- und mehrgliedrigen algebraischen Ausdrücken, sowie dekadischer Zahlen. Ausziehung der 2. u. 3. Wurzel aus dekadischen Zahlen. Fortgesetzte Übung im Rechnen mit besonderen Zahlen zur Wiederholung des arithmetischen Lehrstoffes der früheren Classen, angewendet'vorzugsweise auf Rechnungsaufgaben des bürgerlichen Geschäflslebens. Zinseszinsenrechnung. Jona sch. Physik. 3 Stunden. Allgemeine Eigenschaften der Körper, Cohäsion, Adhäsion, filasticität. Wärmelehre; Volumsänderung, Wärmeleitung, specifische Wärme, gebundene und freie Wärme, Wärmestrahlung. Magnetismus; Natürliche u. künstliche Magnete, Wechselwirkung der Magnete, Magnetisierung. Erdmagnetismus. Elektricität: Reibungselektricität, Elektroskop. Verstärkungsgläser, Elektrophor, Elektrisiermaschine. Galvanismus, galvanische Ketten, Wirkungen des elektrischen Stromes, Inductionsströme, Thermoelektricität. Akustik. Spi 11er. Geometrie. 3 Stunden. Vergleichung und Ausmessung der gradlinigen Figuren; der Pythagoräische Lehrsatz im geometrischen Sinne. Das Wichtigste aus der Kreislehre. Anwendung der Planimetrie zur Lösung der wichtigsten Gonstructionsaufgaben. Theilung der Geraden, Maßstäbe und Anwendung derselben. Winkeltheilung. Construction regelmäßiger Polygone. Tangenten an einen und an 2 Kreise. Construction des Kreises. Kaufmann. Freihandzeichnen. 4 Stunden. Perspectivisches Freihandzeichnen nach Holzmodellen und Modellgruppen. Zeichnen und Malen von Flachornamenten der antikclassischen und mittelalterlichen Kunstweisen. Übungen im Gedächtniszeichnen einfacher körperlicher und ornamentaler Formen. Hesse. Turnen. 2 Stunden. Ordnungs-, Frei- und Geräthübungen. Mark). IV. Classe. Religionslehre. 2 Stunden. Kirchengeschichte. I. Semester: Von der Gründung der christkatholischen Kirche bis auf die Reformation. II. Semester: Von der Reformation bis zum letzten Vatican-Concil. Rrelich. Deutsche Sprache. 3 Stundend Zusammenfa.-sender Abschluss des gesammten grammatischen Unterrichtes. Zusammenstellung von Wortfamilien mit Rücksicht auf Vieldeutigkeit und Verwandtschaft der Wörter gelegentlich der Lectüre. Das Wichtigste aus der Prosodie und Metrik. Lectüre wie in der III. Classe, wobei auch die antike und germanische Götterund Heldensage zu berücksichtigen ist. Memorieren tfnd Vortragen. Alle 4 Wochen eine Schul- und eine Hausaufgabe. Stoff theilweise noch wie in der III. Classe; außerdem Beschreibung von Vorgängen (Schilderung); Übungen im Herausheben der Disposition größerer Lesestücke und im Disponieren passender Stoffe; stilistisch freie Bearbeitung von Stücken aus der französischen Lectüre. Die im bürgerlichen Leben am häufigsten vorkommenden Geschäftsaufsätze. Dr. Bai z. Slovenische Sprache. 2 Stunden. Bedingt obligat. Modus- und Tempuslehre. Die wichtigsten Ableitungen und Zusammensetzungen der Wörter. Brelich. Französische Sprache. 3 Stunden. Formenlehre der Composita (subslantifs und adjectifs); Elemente der Wortbildung; Syntax, insbesondere Rections-, Modus- und Tempuslehre. Mündliche und schriftliche Übersetzungen aus dem Französischen und in dasselbe. Prosaische und poetische Lectüre. Mündliche Reproduction wie in der III. Classe. Memorieren kurzer Lesö-stücke. Vermehrung des Wortvorrathes. Alle 4 Wochen eine Schul- und eine Hausaufgabe. Beantwortung französischer Fragen wie in den früheren Classen; freie Wiedergabe kleiner Erzählungen; Übersetzungen aus der Unterrichtssprache ins Französische. Drouillot. Geographie und Geschichte. Je 2 Stunden. Specielle Geographie Amerikas, Australiens und der österreich.-ungar. Monarchie mit Berücksichtigung der Verfassungsverhältnisse des Kaiserstaates. — Übersicht der Geschichte der Neuzeit, mit eingehender Behandlung der Geschichte von Österreich. Anmerkung 1. Das Zeichnen von Karten, theils als Skizzen einzelner Objecte aus freier Hand und aus dem Gedächtnisse, theils als schematische Darstellungen, theils als Kartenbilder in der einfachsten Form auf Grundlage des Gradnetzes wird in allen Classen vorgenommen. Anmerkung 2. In der V., VI. und VII. Classe tritt die Geographie nicht mehr selbständig, sondern in Verbindung mit dem Geschichtsunterrichte auf, wo sie als gelegentliche, durch irgend welchen Anlass gebotene und Früheres ergänzende Wiederholung, vorzugsweise zur Erläuterung historischer Thatsachen im weiteren Sinne eine Stelle findet. Fasching. Mathematik. 4 Stunden. Allgemeine Arithmetik. Wissenschaftlich durchgeführte Lehre von den vier ersten Rechnungsoperationen. Grundlehren der Theilbarkeit der Zahlen. Theorie des größten gemeinsamen Maßes und des kleinsten gemeinsamen Vielfachen, angewandt auch auf Polynome. Lehre von den gemeinen Brüchen; Verwandlung gemeiner Brüche in Decimal-brüche und umgekehrt. Gründliches Eingehen in das Rechnen mit Decimalen, insbesondere in das Verfahren der abgekürzten Multiplicatiou und Division. Lehre von den Verhältnissen und Proportionen nebst Anwendungen. Lehre von der Auflösung der Gleichungen des ersten Grades mit einer und mehreren Unbekannten nebst Anwendung auf praktisch wichtige Aufgaben. Dr. v. Britto. Geometrie. 1 Stunde. Geometrisches Zeichnen. 2 Stunden. Elemente der Stereometrie, Lehrsätze über die Lage von Geraden und Ebenen gegen einander. Regelmäßige Körper, Prismen, Pyramiden, Cylinder, Kegel, Kugel. Größenbestimmung dieser Körper. — Anwendung der algebraischen Grundoperationen zur Lösung einfacher Aufgaben der Planimetrie und Stereometrie. — Erklärung und Darstellung der Kegelschnittslinien, elementare Entwicklung der wichtigsten Eigenschaften dieser Linien und deren Anwendung zu Tangenten-Constructionen. Darstellung geometrischer Körper und einfacher technischer Objecte in horizontaler und ver-ticaler Projection auf Grund der Anschauung als Vorbereitung für das Studium der darstellenden Geometrie. Jo na sch. Physik. 3 Stunden. Mechanik der festen, tropfbaren und gasförmigen Körper. Die Lehre vom Lichte und der strahlenden Wärme. Spiller. Chemie. 3 Stunden. Vorführung der wichtigsten physikalisch-chemischen Erscheinungen und Processe. Gedrängte Charakteristik der Elemente und der verschiedenen Arten der aus ihnen entstehenden Verbindungen. Spiller. Freihandzeichnen. 4 Stunden. Perspectivisches Freihandzeichnen nach einfachen Gefäßformen und Baugliedern. Zeichnen und Malen von Flachornamenten der Renaissance und der orientalischen Kunstweisen. Zeichnen nach ornamentalen Gipsmodellen. Gedächtniszeichnen körperlicher und typischer ornamentaler Formen. Hesse. Turnen. 2 Stunden. Ordnungs-, Frei- und Geräthübungen. Markl. V. Classe. Deutsche Sprache. 3 Stunden. Lectüre epischer und lyrischer Gedichte, sowie größerer prosaischer Schriftstücke. Auswahl charakteristischer Lesestücke aus der altclassischen Literatur. Elementare Belehrung über die wichtigsten Formen und Arten der epischen und lyrischen Poesie, sowie der vorzüglichsten prosaischen Darstellungsformen im Anschlüsse an die und auf Grund der Lectüre. Übungen im Vortragen poetischer und prosaischer Schriftstücke. Aufsätze concreten Inhaltes im Anschlüsse an die Lectüre und an das in anderen Disciplinen Gelernte. Anleitung zum richtigen Disponieren auf dem Wege der Analyse passender Aufsätze und bei Gelegenheit der Vorbereitung und Durchnahme der schriftlichen Arbeiten, ln jedem Semester 5—6 Aufsätze, in der Regel zur häuslichen Rearbeitung. Dr. Raiz. Französische Sprache, 3 Stunden. Wiederholung und Ergänzung der Syntax. Systematische Rehandlung der Adverbialsätze. Interpunctionslehre. Mündliche und schriftliche Übungen. Lectüre von möglichst abgeschlossenen Musterstücken der französischen Literatur mit besonderer Berücksichtigung der Prosa und verbunden mit kurzen biographischen Notizen über die betreffenden Autoren. Memorieren einzelner kleiner Abschnitte. Vermehrung des Wortvorrathes. Kleine Sprechübungen im Anschlüsse an die Lectüre. In der V. bis VII. Classe: Alle 4 Wochen eine Schul- und eine Hausaufgabe. Freie Wiedergabe von durchgearbeiteten Erzählungen; Inhaltsangabe größerer Lesestücke; Übertragung erzählender Gedichte in Prosa; Briefe; Übersetzungen ins Französische von Stücken, im Anschlüsse an bestimmte syntaktische Erscheinungen, ausgehend und sich steigernd bis zu Originalstücken. Drouillot. Englische Sprache. 3 Stunden. Bedingt obligat. Lese- und Aussprachelehre auf Grund der leichtverständlichen Lautgesetze; die Betonung mit Hinweis aut den germanischen und romanischen Ursprung der Wörter. Formenlehre sämmtlicher Redetheile mit Übergehung der veralteten oder speciellen Fächern eigenen Formen. Syntax des einfachen Satzes; das Verhältnis des Nebensatzes zum Hauptsatze, soweit die Kenntnis desselben zum Verständnisse einfacher Lesestücke erforderlich ist. Mündliches u. schriftliches Übersetzen englischer Sätze ins Deutsche und umgekehrt. Englische Dictate über den in der Grammatik und beim Lesen behandelten Lehrstoff. Im II. Semester. Lesen leichter Ei Zählungen in Prosa. Im I. Semester von Weihnachten an wöchentlich ein kurzes Dictat im engsten Anschlüsse an den durchgenommenen Übungsstoff. Im II. Semester alle 4 Wochen ein Dictat und eine Schulaufgabe. Für letztere Niederschreiben auswendig gelernter Stücke mit Beifügung der Übersetzung; Beantwortung englischer Fragen, die sich an den Übungsstoff anschließen. Dr. Sedlaöek. Geschichte. 3 Stunden. Geschichte des Alterthums, namentlich der Griechen und Römer, mit besonderer Hervorhebung der culturhistorischen Momente und mit fortwährender Berücksichtigung der Geographie. Fasching. Mathematik. 5 Stunden. Allgemeine Arithmetik. Kettenbrüche. Unbestimmte Gleichungen des 1. Grades. Lehre von den Potenzen und Wurzelgrößen, insbesondere Quadrieren und Cubieren mehrgliedriger Ausdrücke, sowie das Ausziehen der 2. und 3. Wurzel aus mehrgliedrigen Ausdrücken und aus besonderen Zahlen. Die Lehre von den Logarithmen und deren Beziehung zur Potenzlehre. Einrichtung und Gebrauch der Logarithmentafeln. Gleichungen des 2. Grades mit einer Unbekannten. — PIanimetrie, streng wissenschaftlich behandelt. Geometr. Grundbegriffe. Die gerade Linie, der Winkel, seine Arten und seine Messung. Parallele Linien. Das Dreieck; seine Grundeigenschaften; Congruenz der Dreiecke und die daraus sich ergebenden Eigenschaften des Dreieckes. Das Vieleck, seine Grundeigenschaften; Congruenz der Vielecke; das reguläre Vieleck. Eingehendere Behandlung des Vieleckes. — Proportionalität der Strecken und Ähnlichkeit der ebenen Figuren u. zw.; Ähnlichkeit der Dreiecke und daraus sich ergebende Eigenschaften des Dreieckes; Ähnlichkeit der Vielecke. Flächeninhalt geradliniger Figuren, einiges über Verwandlung und Theilung derselben. — Die Lehre vom Kreise, regelmäßige, dem Kreise eingeschriebene und umgeschriebene Vielecke. Kreismessuug. Dr. v. Britto. Darstellende Geometrie. 3 Stunden. Eingehende Wiederholung der wichtigsten Lehrsätze über die Lagenverhältnisse der Geraden und Ebenen. Durchführung der Elementaraufgaben der darstellenden Geometrie in orthogonaler Projection mit Rücksichtnahme auf die einschlägigen Schattenconstructionen. J o n a s c h. Naturgeschichte. 3. Stunden. Zoologie. Das Wichtigste über den Bau des Menschen und die Verrichtung der Organe desselben; Behandlung der Glassen der Wirbelthiere und der wichtigeren Gruppen der wirbellosen Thiere mit Rücksichtnahme auf anatomische, morphologische und entwicklungsgeschichtliche Verhältnisse, jedoch unter Ausschluss alles entbehrlichen und systematischen Details. Bieber. Chemie. 3 Stunden. Specielle Chemie. I. Theil: Anorganische Chemie. Spil 11er. Freihandzeichnen. 4 Stunden. Erklärung der Gestaltung des menschlichen Kopfes und Gesichtes und Übungen im Kopfzeichnen nach Wandtafeln, Vorlagen und Reliefabgüssen. Wiederholung und Fortsetzung des Stoffes aus den vorhergehenden Classen. Gelegentliche Erklärungen der antiken Säulenordnungen. Hesse. Turnen. 2 Stunden. Ordnungs-, Frei- und Geräthübungen. Markl. VI. Classe. Deutsche Sprache. 3 Stunden. I. Semester. Lectüre einer Auswahl nus dem Nibelungenliede und aus Walther von der Vogelweide, mit Hervorhebung der unterscheidenden Merkmale der mhd. und nhd. Sprachformen. Anschauliche Darstellung der Abzweigungen des indo-europäischen Sprachstammes und der deutschen Sprache; Eintheilung der deutschen Literaturgeschichte in Hauptperioden; Besprechung der großen nationalen Sagenkreise im Anschlüsse an die Lectüre des Nibelungenliedes; Aufklärung über die Grundlegung der neuhochdeutschen Schriftsprache. II. Semester. Lectüre prosaischer Schriftstücke, vorwiegend aus der classischen Literaturperiode; lyrische Auswahl mit vorzüglicher Berücksichtigung Klopstock's, Schillers und Goethes; ein Drama von Schiller und eines von Lessing oder Goethe. Aufklärung über die Entstehung und etwaigen geschichtlichen Grundlagen der in der Schule gelesenen Dramen. Leichtfassliche Erklärung der Hauptpunkte der Dramatik. Übungen im Vorfragen prosaischer und poetischer Lesestücke. — Aufsätze wie in der V. Classe, mit angemessener Steigerung der Forderungen eigener Production. In jedem Semester 6 — 7 Aufsätze, in der Regel zur häuslichen Bearbeitung. Dr. Bai z. Französische Sprache. 3 Stunden. Abschluss des grammatischen Unterrichtes. Partici-pialconstructionen, erschöpfende Darstellung der Begeln der Participia; die Periode; elliptische Sätze. Stilistische Übungen. Lesen größerer Fragmente descriptiver und didaktischer Prosa, sowie Muster der Epik, Lyrik, und diktaktischen Poesie, verbunden mit kurzen biographischen Notizen über die betreffenden Autoren. Sprechübungen im Anschlüsse an die Lectüre. Der Unterricht bedient sich versuchsweise der französischen Sprache. Drouillot. Englische Sprache. 3 Stunden. Bedingt obligat. Vervollständigung der Formenlehre durch die anomalen und schwierigen Elemente. Syntax sämmtlicher Redetheile, des einfachen und zusammengesetzten Satzes in den üblichen Constructionen. Die nothwendigsten Elemente der Wortbildung im Anschlüsse an die deutsche und französische Sprache. Dictate im Anschlüsse an die Lectüre. Lesen von Musterstücken erzählender, beschreibender und epistolarer Gattung, sowie leichter Gedichte. Alle 4 Wochen eine Schul- und eine Hausaufgabe. Stoff wie in der V. Classe; für die Hausaufgaben dann und wann eine Übersetzung aus der Unterrichtssprache ins Englische. Dr. SedlätSek. Geschichte. 3 Stunden. Geschichte d. Mittelalters und der Neuzeit bis zum westphälischen Frieden in gleicher Behandlungsweise wie in der V. Classe und mit specieller Rücksicht auf die österreichisch-ungarische Monarchie. Neubauer. Mathematik. 5 Stunden. Allgemeine Arithmetik. Arithmetische und geometrische Progressionen. Zinseszinsen- und Rentenrechnung. Combinationslehre. Binomischer Lehrsatz für ganze positive Exponenten. Höhere Gleichungen, die auf quadratische zurückgeführt werden können; quadratische Gleichungen mit 2 Unbekannten, in einfachen Fällen mit mehreren Unbekannten, Exponentialgeichungen. Fortgesetzte Übungen im Gebrauche der Logarithmentafeln. Einige einfachste Fälle von unbestimmten Gleichungen 2. Grades mit. 2 Unbekannten. —• Geometrie. 1. Goniometrie. Gebrauch trigonometr. Tafeln. Einige Aufgaben über gonio-metrische Gleichungen. 2. Ebene Trigonometrie. Auflösung rechtwinkliger Dreiecke. Anwendung auf die Auflösung gleichschenkliger Dreiecke und auf die regelmäßigen Vielecke. Auflösung schiefwinkliger Dreiecke. Anwendung auf einige combinierte Fälle sowie auf Aufgaben der Gyklometrie und der praktischen Geometrie. 3. Stereometrie. Die wichtigsten Sätze über die Lage der Geraden im Raume gegeneinander, sowie zu einer Ebene, und über die Lage der Ebenen gegen einander. Grundeigenschaften der körperlichen Ecke überhaupt und der dreiseitigen Ecke insbesondere; Congruenz und Symmetrie. — Eintheilung der Körper, Grundeigenschaften und Congruenz der Prismen überhaupt, der Parallelepipede insbesondere, und der Pyramiden. Berechnung der Oberfläche und des Rauminhaltes der Prismen, Pyramiden, des Pyramidalstutzes und des Prismaloides. Ähnlichkeit der Pyramiden und der Polyeder. Die regulären Polyeder. Eigenschaften des Cylinders, des Kegels, der Kugel, Berechnung des Rauminhaltes dieser Körper und der Oberfläche des geraden Cylinders, des geraden ganzen und abgekürzten Kegels und der Kugel. Einige Aufgaben über Berechnung der Oberfläche und des Rauminhaltes von Rotationskörpern. Kaufmann. Darstellende Geometrie. 3 Stunden. Orthogonale Projection der Pyramiden und Prismen, ebene Schnitte und Netze dieser Körper; Schattenbestimmungen. Darstellung der Cylinder-, Kegel- und Rotationsflächen, letztere mit der Beschränkung auf die Flächen 2. Ordnung; ebene Schnitte, Berührungsebenen und Schlagschatten dieser Flächen. Einfache Beispiele von Durchdringung genannter Flächen. Jonasch. Naturgeschichte. 2 Stunden. Botanik. Betrachtung der Gruppen des Pflanzenreiches in ihrer natürlichen Anordnung mit Rücksichtnahme auf den anatomisch-morphologischen Bau derselben und auf die Lebensverrichtungen der Pflanze im Allgemeinen; der Charakter der wichtigsten Pflanzenfamilien ist zu entwickeln, alles entbehrliche systematische Detail jedoch ausgeschlossen. Bieber. Physik. 4 Stunden. Einleitung. Mechanik: Statik des materiellen Punktes und starrer Systeme von 2 und mehreren Angriffspunkten, Schwerpunkt, Stabilität, Reibungsconstante, Dynamik des materiellen Punktes, lebendige Kraft; schwingende Bewegung eines materiellen Punktes, krummlinige Bewegung. Fliehkraft, Wurfbewegungen. Dynamik starrer Systeme, Trägheitsmoment, physisches Pendel. Die einfachen Maschinen. Die wichtigsten Erscheinungen, welche auf der Rotation des Erdkörpers beruhen. Zusammendrückbarkeit, Oberflächenspannung und Capillarpliänomene. Hydrostatischer Druck. Auftrieb, Schwimmen. Aräometer, Ausflussgeschwindigkeit, Luftdruck, Barometer, Gesetze von Mariotte und Gay-Lussac. Dynamische Iheorie der Gase. Diffusion. — Wellenlehre: Longitudinale und transversale Wellenbewegung, Princip von Huyghens, Reflexion, Brechung und Interferenz der Wellen. —Akustik: Erregung des Schalles, Bestimmung der Tonhöhe, Tonleiter, Verhalten tönender Saiten, Stäbe, Platten und Luftsäulen, Reflexion und Interferenz des Schalles, Gombinationstöne, Klangfarbe, Stimm- und Gehörorgan des Menschen. Frank. Chemie. 3 Stunden. Specielle Chemie. II. Theil: Chemie der kohlenstoffhaltigen Verbindungen (organische Chemie), Theoreme der allgemeinen Chemie; Constitution chemischer Verbindungen. S p i 11 e r. Freihandzeichnen. 3 Stunden zu 1 '/, Stunden getheilt. Zeichnen nach Köpfen in Hochrelief, nach Masken und Büsten, eventuell nach Vorlagen. Wiederholung und Fortsetzung des Stoffes aus den vorhergehenden Classen. Gelegentliche Erklärungen der Bau- und Ornamentalformen des Mittelalters. Hesse. Turnen. 2 Stunden. Ordnungs-, Frei- und Geräthübungen. Markl. VII. Classe. Deutsche Sprache. 3 Stunden. Lectüre wie im II. Semester der VI. Classe, außerdem Goethes „Hermann und Dorothea“ und eventuell Shakespeares „Julius Caesar“ oder „Coriolan.“ Zusammenhängende biographische Mittheilungen über die Hauptvertreter der classischen Literatur in entsprechender Auswahl und Ausführlichkeit. Übungen im prämeditierten freien Vorträge. ln jedem Semester 6—7 Aufsätze, in der Mehrzahl zur häuslichen Bearbeitung. N e u h a u e r. Französische Sprache. 3 Stunden, Cursorische Wiederholung der wichtigsten grammatischen Lehren. Lectüre von längeren Musterstücken rhetorischer, reflectierender oder philosophisch-historischer Piosa, sowie dramatischer Dichtung, nach Umständen eines ganzen classischen Dramas; verbunden mit biographischen Notizen über die betreffenden Autoren. Leichte französische Aufsätze im Anschlüsse an die Lectüre, und in der Schule vorbereitete Briefe. Sprechübungen. Der Unterricht bedient sich gelegentlich der französischen Srache. Drouillot. Englische Sprache. 3 Stunden. Bedingt obligat. Vervollständigung der Syntax durch die Interpunction. Lectüre historischer, reflectierender und oratorischer Prosa, sowie der Hauptscenen eines Dramas von Shakespeare und abgeschlossener Fragmente aus der elassi- schen Epik oder Didaktik. Versuche mündlicher Reproduction des Gelesenen in englischer Sprache. Alle 4 Wochen.eine Schul- und eine Hausaufgabe. Stoff wie in der VI. Glasse; dazu noch Übersetzung englischer Prosastücke in die Unterrichtssprache. Dr. SedläCek. Geschichte. 3 Stunden. Geschichte der Neuzeit seit dem westphälischen Frieden in derselben Behandlung wie in der V. Classe. Kurze Übersicht der Statistik Österreich-Ungarns mit Hervorhebung der VerfassungsVerhältnisse. Fasching. Mathematik. 5 Stunden. Allgemeine Arithmetik. Grundlehren der Wahrscheinlichkeits- Rechnung. Einige Aufgaben über Lebensversicherungs-Rechnung. Zerlegung complexer Ausdrücke in ihren reellen und imaginären Theil. Berechnung des Moduls und Arguments und graphische Darstellung complexer Größen. — Grundlehren der analytischen Geometrie der Ebene. Anwendung der Algebra auf die Geometrie. Erläuterung der gebräuchlichsten Co’ordi-natensysterne, Transformation der Coordinaten. Analytische Behandlung der geraden Linie, des Kreises, der Parabel, Ellipse und Hyperbel, mit Einschränkung auf jene wichtigsten Eigenschalten dieser Linien, welche auf Brennpunkte, Tangenten und Normalen sich beziehen, stets mit Zugrundelegung des rechtwinkligen Goordinatensystems, Quadratur der Parabel u. Ellipse. Polargleichungen der Kegelschnittslinien unter Annahme des Brennpunktes als Pol und der Hauptachse als Polarachse. — Sphärische Trigf noinetrie. Die wichtigsten Grundeigenschaften des sphärischen Dreieckes, Grundformeln und Behandlung der Hauptfälle der Auflösung rechtwinkliger und schiefwinkliger sphärischer Dreiecke. Flächeninhalt des sphärischen Dreieckes. Anwendung der sphärischen Trigonometrie auf Stereometrie und auf die Lösung einiger elementarer Aufgaben der mathematischen Geographie, einige der einfachsten Aufgaben aus der sphärischen Astronomie. — Wiederholung des gesammten arithmetischen und geometrischen Lehrstoffes der oberen Glassen, vornehmlich in praktischer Weise durch Lösung von Übungsaufgaben. Dr. v. Britto. Darstellende Geometrie. 3 Stunden. Elemente der Linearperspective; Darstellung der perspectivischen Bilder von Punkten nach der Durchschnittsmethode und mit Benützung senkrechter Coordinaten, die Sätze vom Begegnungs- und Theilungspunkte. Anwendung des Vorangegangenen zur perspectivischen Darstellung geometrischer Körper und einfacher tech-' nischer Objecte. Wiederholung der wichtigsten Partien aus dem Gesammtgebiete des Gegenstandes. Kaufmann. Naturgeschichte. 3 Stunden. I. Semester: Mineralogie. Kurze Darstellung der Krystallo-graphie, dann Behandlung der wichtigsten Mineralien hinsichtlich der physikalischen, chemischen und sonstigen belehrenden Beziehungen nach einem Systeme, jedoch mit Ausschluss aller seltenen oder der Anschauung der Schüler nicht zugänglichen Formen. 11. Semester: Elemente der Geologie. Physikalische und chemische Veränderungen im Großen in zusammenfassender kurzer Darstellung unter Bezugnahme auf passende Beispiele; die häufigsten Gebirgsgesteine und die wesentlichsten Verhältnisse des Gebirgsbaues womöglich durch Illustrierung an naheliegenden Beispielen; kurze Beschreibung der geologischen Weltalter mit häufigen Rückblicken bei Besprechungen der vorweltlichen Thier- u. Pflanzenformen auf die Formen der Gegenwart und mit gelegentlicher Hinweisung auf stammverwandtschaftliche Beziehungen der Lebewesen. Bieber. Physik. 4 Stunden. Magnetismus, Magnetpole, Constitution eines Magnetes, magnetisches Moment eines Stabes, Erdmagnetismus. — Elektricität: Erregung der Elektricität, Coulomb'sches Gesetz, Influenz, Ansammlungsapparate. Constante Ketten. Wirkungen des galvanischen Stromes und deren Gesetze, Messung der Stromstärke. Amperes Theorie des Magnetismus. Magneto-elektrische und elektrodynamische Induction. Hauptgeselze der diamagnetischen Erscheinungen und Thermoelektricität. Die wichtigsten technischen Anwendungen des Magnetismus und der Elektricität. — Optik: a) Geometrische Optik: Geradlinige Fortpflanzung des Lichtes, Photometrie, Reflexion an ebenen und sphärischen Spiegeln, Spiegelsextant. Brechung des Lichtes durch Prismen und Linsen, Linsenbilder, Dispersion des Lichtes, Frauenhofer’sche Linien, Spectralanalyse. Das Auge, die Mikroskope und Fernrohre, b) Physische Optik: Methoden zur Messung der Lichtgeschwindigkeit, Beziehung der Lichtgeschwindigkeit in 2 Medien zur Brechung nach Newton und Huyghens; Gesetze der Interferenz des Lichtes, Beugung; Polarisation des Lichtes durch Reflexion, einfache und doppelte Brechung, Drehung der Polarisationsebene; Fluorescenz, Phosphorescenz, chemische Wirkungen des Lichtes. — Wärmelehre: Wirkungen der Wärme, Thermometer, Messung von Wärmemengen, Änderungen des Aggregatzustandes,' gesättigte und überhitzte Dämpfe, Hygrometrie, Dampfmaschine; Leitung und Strahlung der Wärme. Einiges von der mechanischen Wärmetheorie. — Astronomie: Ortsbestimmung der Himmelskörper, rotierende und progressive Bewegung der Erde und Erscheinungen, die sich daraus erklären, Kalender; Präcession der Nachlgleichen; der Mond und seine Bewegung; die Planetenbewegungen, Kometen, Fixsterne. Dr. v. Britto. Freihandzeichnen. 3 Stunden zu 1'/, Stunden getheilt. Wiederholung und Fortsetzung des Stofles aus den vorhergehenden Glassen unter Beiücksicliligung der Begabung der einzelnen Schüler. Übungen im Skizzieren. Hesse, . Turnen. 2 Stunden. Ordnungs-, Frei- und Geräthübungen. Markl. III. Lehrtexte und Lehrbehelfe nach Gegenständen und innerhalb derselben nach Classen. 1. Religionslehre. I. CI. Leinkauf: Kurzgefasste katholische Glaubens- und Sittenlehre. II. 01. Terklau: Der Geist des katholischen Cultus. 111. CI. Wappler: Geschichte der göttlichen Offenbarung. IV. Classe Mach: Kirchengeschichte für Mittelschulen. 2. Deutsche Sprache. I.—IV. CI. Willomitzer: Deutsche Grammatik für österreichische Mittelschulen. I.—IV. CI. Lampl: Deutsche Lesebücher. V. CI. Egger: Deutsches Lehr- und Lesebuch für höhere Lehranstalten, I. Theil, Einleitung in die Literaturkunde, Ausgabe für Realschulen. VI. 01. Egger: Deutsches Lehr- und Lesebuch, II. Theil, I. Band, Literaturkunde. Jauker und Noe: Mittelhochdeutsches Lesebuch. VII. CI. Egger: Deutsches Lehr- und Lesebuch, II. Theil, 1. und 2. Band. 3. Slovenische Sprache. 1. u. II. CI. Lendovšek: Slovenisches Elementarbuch; III.—IV. Gl. Sket: Slovenisches Sprach- und Übungsbuch. 4. Französische Sprache. I.—IV. 01. Bechtel: Französisches Sprech- und Lesebuch. V.—VII. 01. Plötz: Schulgrammatik der französ. Sprache. V.—VII. 01. Bechtel: Französische Chrestomathie für die oberen Classen der Mittelschulen. 5. Englische Sprache. V.—VII. 01. Nader u. Würzner: Lehrbuch der englischen Sprache, I. Theil: Elementarbuch der englischen Sprache für die V. und II. Theil: Englische Grammatik, l'iir die VI. u. VII. 01. Nader und Würzner: Englisches Lesebuch für die VI. und VII. 01. (i. Geographie. I. 01. Herr: Lehrbuch der vergleichenden Erdbeschreibung. 1. Cursus: Grundzüge für den ersten Unterricht in der Erdbeschreibung. II.—IV. CI. Herr: Lehrbuch der vergleich. Erdbeschreibung. II. Cursus: Länder- und Völkerkunde. I.—IV. CI. Kozenn: Geographischer Schulatlas für Gymnasien, Heal- und Handelsschulen. 7. Geschichte. 11. CI. Hannak: Lehrbuch der allgem. Geschichte für die unteren Classen der Mittelschulen. 1. Bd.: Das Alterthum. 111. 01. Hannak: 2. Bd.: Das Mittelalter, IV. CI. Hannak: 3. Bd.: Die Neuzeit. Mayer: Geographie der österreich.-ungar. Monarchie für die IV. Classe. V. 01. Hannak: Lehrbuch der allgemeinen Geschichte für die oberen Classen der Realschule, 1. Bd.: Das Alterthum. VI. 01. Hannak: 2. Bd.: Das Mittelalter und 3. Bd.: Die Neuzeit. VII. CI. Hannak: 3. Bd: Die Neuzeit. Hannak. Österr. Vaterlandskunde, Oberstufe. II,—VII. 01. Putzger: Historischer Schulatlas. 8. Mathematik. 1. 01. Močnik: Lehr- und Übungsbuch der Arithmetik für Unterrealschulen. I. Theil. II. 01. Močnik: Lehr- und Übungsbuch. II. Theil. III. 01. Močnik: Lehr- und Übungsbuch III. Theil. IV.—VII 01. Močnik: Lehrbuch der Arithmetik und Algebra für die oberen Classen der Mittelschulen. V.—VII. CI. Močnik: Geometrie für die oberen Classen der Mittelschulen. V.—Vll. 01. Adam: Taschenbuch der Logarithmen. 9. Geometrisches Zeichnen und darstellende Geometrie. I. 01. Streissler: Die geometrische Formenlehre, 1. Abth. II.—IV. CI. Streissler: Die geometrische Formenlehre, 2. Abth. V.—VII. CI. Streissler: Elemente der darstellenden Geometrie der ebenen u. räumlichen Gebilde. 10. Naturgeschichte. I. 01. Pokorny: Illustrierte Naturgeschichte des Thierreiches für die unteren Classen der Mittelschulen. 11. CI. .Pokorny: Illustrierte Naturgeschichte des Pflanzen-und Mineralreiches. V. CI. Gräber: Zoologie für Mittelschulen. VI. CI. Wretschko: Vorschule der Botanik für die oberen Classen der Mittelschule». VII. CI. Hochstetter und Bisching: Leitfaden der Mineralogie und Geologie für die oberen Classen der Mittelschulen. 11. Physik. III. und IV. 01. Krist: Anfangsgründe der Naturlehre für Unterrealschulen. VJ. und Vll. 01. Wallentin: Physik für Oberrealschulen. 12. Chemie. IV. CI. Mitteregger: Elemente der Chemie für die unteren Classen der Mittelschulen. V. CI. Mitteregger: Lehrbuch der Chemie für Oberrealschulen. 1. Theil: Anorganische Chemie. VI. CI. Mitteregger: Lehrbuch der Chemie für Oberrealschulen. II. Theil: Organische Chemie. 13. Gesang. I.- IV. CI. Berger: Sammlung katholischer Kirchenlieder. It. Stenographie. 1. Cursus. IV. -VI. CI. Faulmann: Gabelsbergers stenogr. Lehrgebäude und stenogr. Anthologie. IV. Themen zu den deutschen Aufsätzen und grössere Lectüre. V. Classe. Hausaufgaben: Geschichte eines Weizenkornes. — Welche Bedeutung hatten die panhellenischen Spiele für die Stämme Altgriechenlands? — Meine Erlebnisse in den Weihnachtsferien 1893. — Der Wechsel der Gefühle in Goethes „Zauberlehrling.“ — Die Freuden der Wanderschaft. — Welche Stellung sollen wir zu den fremden Bestandteilen des deutschen Wortschatzes einnehmen? — Welchen Nutzen bringen uns die Insecten? — Schulaufgaben: Ein Herbsttag. — Das Wesen der Sage an der Kyffhäuser-Sage erläutert. — Die Politik Philipps von Macedonien gegen Athen. — Welche Umstände führen in Schillers Gedichte „Die Kraniche des Ibykus“ die Entdeckung der Mörder herbei? — Was man nicht versteht, besitzt man nicht. (Goethe). — Die Zustände in Rom zur Zeit des jugurthinischen Krieges. Dr. Rai z. VI. Classe. Hausaufgaben: Wer muthig für sein Vaterland gefallen, — der baut sich selbst ein ewig Monument. (Körner). — a) Die Bedeutung der Klöster für die Anfänge der deutschen Literatur, b) Karl der Große als Förderer deutschen Wesens. — Die Grabschrift eines Mannes lautet: In Armut geboren, Vom Schicksal erkoren; Vom Glücke verdorben, Im Elend gestorben. (Die Lebensgeschichte dieses Mannes ist nach freier Erfindung kurz zu erzählen). — Die politische Stellung Walthers von der Vogelweide. — Das schlimmste Glied, das Menschen tragen, — Ist die Zunge, hör’ ich sagen. (Aus Freidanks Bescheidenheit). — Wodurch fesselt Wallenstein sein Heer an sich? (Nach Wallensteins Lager). — Insecten und Pflanzen in ihren Wechselbeziehungen. — Schulaufgaben: Justinian I. von Byzanz. — Weihnachten ein Fest der Liebe. — Wie Siegfried an den Hof Gunthars kam. — Ein großes Muster weckt Nacheiferung — Und gibt dem Urtheil höhere Gesetze. (Prolog zu Schillers Wallenstein V. 22. f.). — Charakter des ersten Jägers in „Wallensteins Lager.“ — Das Archimedische Princip und seine Anwendungen. — L ec t üre: Schillers Wallenstein. Dr. Bai z. VII. Classe. Hausaufgaben: Wodurch wird in Schillers Jungfrau von Orleans die Versöhnung des Herzogs von Burgund mit dem Dauphin herbeigeführt? — Was unten tief dem Erdensohne — Das wechselnde Verhängnis bringt, — Das schlägt an die metallne Krone, — Die es erbaulich weiterklingt. — Die Disposition in Schillers Wilhelm Teil. — Die verschiedenen Beleuchtungsmethoden. — Die Bedeutung des Suezcanales. — Die Charaktere in Goethes „Hermann und Dorothea.“ — Welche Verdienste haben sich die deutschen Dichter um die Befreiung des Vaterlandes von der Herrschaft Napoleons erworben? — Schulaufgaben: Die Entwickelung der Menschheit nach Schillers Spaziergang. — Gründe für die Überlegenheit Europas gegenüber den anderen Erdtheilen. — Die elektrischen Ströme im Dienste des Menschen. — Platens Verdienste um die deutsche Literatur. — Die Bedeutung der Dampfmaschine. — Lectüre: Goethes „Hermann und Dorothea.“ Neubauer. V. Freigegenstände. Gesang. Eine Abtheilung. 2 Stunden. Lehre von den Intervallen: Zeitmaß. Übungen im Treffen der Intervalle. Ein- und zweistimmige Lieder. Im I. Semester 36 Schüler der I,—IV., im II. Semester 19 Schüler der I.—UI. Classe. Satter. Stenographie. I. Curs. 2 Stunden. Wortbildung, Wortkürzung, Lese- und Schreibübungen. Im I. Semester 43 Schüler der IV. und V., im II. Semester 31 Schüler der IV. und V. Classe. Fase h i n g. Analytische Chemie. 1 Stunden. Qualitative Untersuchungen von Körpern mit 1 Säure und 1 Basis, sowie zusammengesetzterer Körper. Löthrohrproben. Maßanalysen. Im I. Semester 8 Schüler der V.—VII., im II. Semester C Schüler der V. u. VI. Classe Spille r. VI. Aufnahmstaxen. Aufwand für die Lehrmittel. Beiträge für die Schülerbibliothek. Unterstützungsverein. A. Die Aufnahmstaxen von 63 Schülern betrugen.............................132 fl. 30 kr. Taxen t'üs Zeugnisduplicate................................ . . 14 ,, — „ * Zusammen . . 146 fl. 30 kr. Von * kommen 7 fl. für die Lehrmitteldotation pro 1894/5 zu verrechnen. Durch den Erlass des hochlöbl. k. k. steierm. Landesschulrathes vom 29. December 1893 Z. 8769 wurden für das Jahr 1894 bewilligt: Für die Lehrerbibliothek 364 fl. 84 kr. und für die Lehrmittelsammlungen 439 fl. 60 kr., also zusammen 804 fl. 44 kr., in welcher Summe 139 fl. 30 kr. von den obigen 146 fl. 30 kr. mitinbegriffen sind, während als Theilbetrag derselben mit Note des löbl. Stadtrathes von Marburg vom 16. Jänner.1894 Z. 474 aus der Stadtcasse von Marburg 657 fl. 94 kr. angewiesen wurden. B. Die Beiträge von 216 Schülern für die Schülerbibliothek betrugen 216 fl. C. Franz-Josef-Verein für Unterstützung dürftiger und würdiger Schüler der Anstalt. A c t i v a. 1. Cassabestand vom 1. Mai 1893 ......................................... 1819 fl. 69 kr. 2. Beiträge der Mitglieder und Wolrlthäter............................................60 „ 62 „ 3. Zinsen vom eingelegten Capital bis 1. Jänner 1894'.............................72 „ 10 „ 4. Ergebnis einer Sammlung unter den Schülern der Anstalt . . . . 76 „ 23 „ Summe . . 2028 fl. 64 kr. Passiva. 1. Ankauf von Schulbüchern . . . . . . . . . . 38 fl. 95 kr. 2. Ankauf von Requisiten..............................................................58 „ 45 „ 3. Für Botenlohn.......................................................................4 „ — „ Summe . . 101 11. 40 kr. Dazu der Cassestand vom 1. Mai 1894 1927 fl. 24 kr. Gibt die obige Summe . . 2028 fl. 64 kr. Verzeichnis der Beiträge der P. T. Mitglieder und Wohlthäter. Herr Anton Badl 2 fl. — kr. Herr Theodor Kaltenbrunner . . 3 fl. — kr. Jacob Bancalari . . . . 3 — 7) fl Franz Kočevar .... <9 fl — n Josef Bancalari .... 2 n n Friedrich Leyrer . . . 2 77 — « Franz Brelich . . , . . 2 — « fl Dr. Heinrich Lorber . . .' 3 n — Tt fl Dr. Gaston Rit. v. Britto >5 — fl Josef Martinz .... 2 7? — n Johann Erhärt .... . 1 fl — j? 7? Johann Merio .... 2 A — fl Josef Frank 2 T) 62 n n Alois Nasko . 1 n — 7? Alois Frohin c> — n n Karl Neubauer .... 9 n — Johann Gaisser .... 2 r.> — « 77 Josef Prodnigg .... . 1 r> — n Moriz Geissler .... . 1 — „ 71 Dr. Johann Schmiderer . . 3 „ — 77 Johann Girstmayr . . . 2 T) — 7? fl Dr. Johann Sedlaček . . 2 77 — 77 n Thomas Götz .... 9 n — 75 fl Bobert Spiller .... 2 n — n Johann Gruber .... 2 n — 7? Josef Stark . 2 77 — fl Franz Halbärth .... , 2 n — n 75 Franz Ritt. v. Steinitz 2 — fl Karl Hauser 9 — n Arthur Hesse .... 2 — n Summe . . GO fl. 02 kr. Verzeichnis der Beiträge der Schüler. I. Classe. Haller Alois 20 kr., Fritz Franz 25 kr., Furche Friedrich 70 kr., Gersthofer Victor 20 kr., Granitz Max 20 kr., Halbärth Walther 80 kr., Kauworsky Alois 20 kr., Klammert Anton 40 kr., Kleinschuster Wilhelm 20 kr., Koscharoch. Josef 40 kr., Kratochwil Karl 33 kr., Kraus Ernst 30 kr., Ktiesten Otto 1 fl., Laab Alfons 50 kr., Lährm Rudolf 10 kr., Macher Max 50 kr., Martinz Franz 30 kr., Massagrande Friedrich 20 kr.. Mraz Johann 20 kr., Pachernigg Franz 1 fl., Prodnigg Ottokar 50 kr., Kosenberg Hugo 25 kr., Sauer v. Hans 80 kr., Schames-berger Karl 1 II., Šel August 20 kr., Sehrottenbach Friedrich 10 kr.. Skerbinc Karl 20 kr., Serdoz Romuald 50 kr., Strohbach Walther 20 kr., Suske Victor 1 fl., Vollgruber Rudolf (>0 kr., Wagner Richard 30 kr., Wegschaider Roland 20 kr., Weingerl Johann 25 kr., Wieser Johann 20 kr., Wogerer Emerich 50 kr., Zdolšek Rudolf 10 kr., Zellermayer Alexander 30 kr. Zusammen 15 fl. 18 kr. II. Glasse. Baumgartner Karl 30 kr., Bermann Oskar 20 kr., Brüll Sigismund 1 fl. 20 kr., Candolini Eduard 30 kr., De Crinis Oskar 30 kr., Draskovich Friedrich 50 kr., Faleschini Anton 50 kr., Felber Josef 1 11., Friedei Emil 30 kr., Hartmann Hugo 1 11. 10 kr., Heinrich Josef 40 kr., Hrastnig Albert 20 kr., Kartin Emil 1 fl , Kolterer Karl 30 kr., Lampl Arthur 30 kr., Leyrer Max 50 kr., Lulin Otto 20 kr., Marintsch Hermann 20 kr., Marko Felix 30 kr., Meixner Adolf 50 kr., Pauls Wilhelm 50 kr., Ratzka Anton 20 kr., Schlosser. Rudolf 40 kr., Schmidt Rupert 1 fl., Šinko Josef 50 kr., Simrisich Karl 1 fl., Škrajnar Anton 50 kr., v. Steinitz Hubert 2 fl., Vogrin Victor 20 kr., Wicher Rudolf 20 kr., Wittmann Rudolf 50 kr., Worsche Franz 40 kr. Zusammen 17 II. — kr. III. Classe. Beringer Othmar 80 kr., Bibus Max 50 kr., Brabenec Victor 50 kr., DoleCek Roman 20 kr., Ennsbrunner Andreas 50 kr., Fasching Roman 1 fl., Figdor Albert 40 kr., Handl Adolf 20 kr., Kainer Johann 30 kr., Kokoschinegg Rudolf 2 H., Kratochwil Ferdinand 4-0 kr., Luhn Robert 20 kr., Petternel Walther 50 kr.,. Sedminek Emerich 50 kr., Sedminek Raimund 50 kr., Suske Heinrich 1 fl., Thurner Balthasar 10 kr., Treffer Moriz 50 kr., Urban Franz 25 kr., Vessel Ludwig 1 fl. Zusammen 11 fl. 35 kr. IV. (Hasse. Bernhard Gustav 30 kr., Debellich Peter 50 kr., Dietinger Robert 30 kr., Epstein Karl 1 H., Franz Karl 50 kr., Gelletich Renato 80 kr., Gerstlauer Julius 30 kr.. Godetz Adolf 40 kr., Häring Georg 50 kr., Ipavic Guido 20 kr., Jelinek Franz 40 kr., Kobler Paul 50 kr., Komenda Georg 30 kr., Koroschetz Othmar 5 fl.. Kratina Julius 40 kr., Marlinz Reinhei t 50 kr., Müller Franz 20 kr., Scherbaum Gustav 2 fl., Welzebach Franz 30 kr. Zusammen 14 fl. 40 kr. V. Classe. Albrecht Egon 40 kr., Egger Theodor 20 kr., Fiala Hugo 40 kr., Frankl Alois 50 kr., Friedei Rudolf 30 kr., Kalek Franz 20 kr., Kottnig. August 20 kr., Lovrich Johann 50 kr., Manzin Hermenegild 30 kr., Minafik Josef 20 kr., Pig Hermann 50 kr., Reiser Kurt 1 11., Simmert Benno 40 kr., Tomich Emerich 30 kr. Zusammen 5 fl. 40 kr. VI. Classe. Fell Rudolf 1 fl., Fischer Johann 50 kr., Fluck Eduard 40 kr., Politsch Michael 50 kr., Šešerko Rudolf 50 kr., Scheuch Hugo 50 kr., Strohbach-Erich 50 kr. Zusammen 3 fl. 90 kr. VII. Classe. Adelmann Elenus, Brabenec Johann, Dolkowski Emil, Hauser Otto, Hock Paul, Kostanjevic Rudolf, Krüger Ernst, Riedler Karl, Rossi Jacob je 1 fl. Zusammen 9 fl. 38 Schüler wurden mit Schreib- und Zeichenrequisiten betheilt und 85 Schüler erhielten Schulbücher aus der Büchersammlung des Vereines für die Dauer des Schuljahres .geliehen. Die Buchdruckerei von „L. lvralik“ hat die Kundmachungen des Vereines unentgeltlich in die „Marburger Zeitung“ aufgenommen und Abdrücke dieses Rechenschaftsberichtes geliefert. Prof. Josef Jonasch, Cassier, und Prof. Arthur Hesse, Ökonom des Vereines. Der Berichterstatter spricht hiemit allen Freunden und Gönnern der studierenden Jugend für die empfangenen Beiträge den wärmsten Dank aus mit der angelegentlichen Bitte, ihr gütiges Wohlwollen und ihre werkthätige Unterstützung dem Vereine aucli für die Zukunft erhalten zu wollen. VII. Vermehrung der Bibliothek und der Lehrmittelsammlungen und Art der Erwerbung. A. Lehrerbibliothek. Geschenke: a) Vom hob. k. k. Ministerium für Cult.us und Unterricht: Denkschrift zum 100-jährigen Jubiläum Josef Hessels, 1 Bd., Mittheilungen der anthropol. Gesellschaft in Wien 23. Bd. b) Von der hoh. k. Akademie der Wissenschaften in Wien: Anzeiger beider Classen 189t. c) Vom hochwürdigsten f. b. Lavanter Consistorium in Marburg: Personalstand des Fürstbisthums Lavant 1894. d) Vom löbl. steierm. Landesausschusse: Jahresbericht des Joanneums 1893. e) Von der löbl. Gemeindesparöasse in Marburg: Bechnungsabschluss von 1893. Für diese Geschenke wird hiemit geziemendst gedankt. Ankauf: 1) Verordnungsblatt des hoh. k. k. Ministeriums für Gultus und Unterricht 1894, 2 Exempl. 2) Kolbe: Zeitschrift f. d. Realschulwesen 1894. 3) Mittheilungen der deutschen Mittelschulvereine Wien, Prag. Graz, Linz 1894. 4) Gering: Zeitschrift für deutsche Philologie 1894. 5) Behaghel-Neumann: Literaturblatt für germ. und rornan. Philologie 1894. 6) Jagid: Archiv für slavische Philologie 1894. 7) Körting-Behrens Zeitschrift für französ. Sprache und Literatur 1894. 8) Kölbing: Englische Studien 1894. 9) Mühlbacher: Mittheilungen des Instituts für österr. Geschichtsforschung 1894. 10) Schlömilch: Zeitschrift für Mathematik und Physik 1894. 11) Potonie: Naturwissenschaft!. Wochenschrift 1894. 12) Westphal: Zeitschrift für Instrumentenkunde 1894. 13) Arendt: Chemisches Centralblatt 1894. 14) Lützow: Zeitschrift für bildende Kunst sammt Kunstchronik und Gewerbeblatt 1893/4. 15) Gödeke: Grundriss der Geschichte der deutschen Dichtung 2. und 3. Bd. 16) Dohmke: Achim von Arnim's, Clemens Brentano’s, Novali’s und Fouque’s Werke in Auswahl 3 Bde. 17) Gröber: Grundriss der roman. Philologie II. (1. 2.) und II. (II. 1. 2. 3.). 18) Paul: Grundriss der german. Philologie II. 2. 19) Lugrin: Histoire de la litterature fran^aise. 20) Aubertin: Histoire de la langue et de la litterature francaise. 21) Charpentier: La litterature francaise au 19. siecle. 22) Mmd. de Stael: De l’Allemagne. 23) Alge: Methodik des französ. Unterrichtes. 21) Englische Classiker: Chaucer, Campbell. 25) Fischer: Die Entwickelung der engl. Tragödie. 26) Gands: Die Erlernung der engl. Sprache. 27) Supan: Petermanns geogr. Mittheilungen 1894. 28) Österreich-Ungarn in Wort und Bild 181—20(1. 29) Blume: Quellen zur Geschichte unseres Volkes 3 Bde. 30) Koll: Die Theorie der Beobachtungsfehler. 31) Neumeyer: Erdgeschichte 2 Bde. 32) Maxwell: Lehrbuch der Elektricität und des Magnetismus 2 Bde. 33) Mussafia: Italienische Sprachlehre. 34) Wurzbach: Biograph. Lexikon 28. 29. 30. Bd. 35) Grimm: Deutsches Wörterbuch IV. I. Abth. 2. Hälfte 10. Lfg. und IX. 1. Lfg. 36) Rödiger: Schriften zur germ. Philologie 7. Hft. 37) Fehling-Hell: Chemisch. Wörterbuch VI. 8. 9. Lfg. B. Schülerbibliothek. Ankauf: 1) Scipio: In D#utsch-Ostafrika, 1 Bd. 2) Meister: Der Seecadett, 1 Bd. 3) May: Die Sclavenkarawane, 1 Bd. 4) Wildermuth: Jugendgarten, 18. Bd. 5) Pajeken: Bob der Städtegründer und Bob der Millionär, je 1 Bd. 6) Gärtner: Unac der Indianer, 1 Bd. 7) Mehnert: Ein indischer Caspar Hauser, 1 Bd. 8) Klietsch: Die Besitzer von Steineck, 1 Bd. 9) Jäger: Der Spieler, 1 Bd. 10) Lohmann: Möhrenscheiben, 1 Bd. 11) Masslieb: Georg Stephensohn, Peter Schofler, je 1 Bd. 12) Pichler: Der Freihof von Siebeneichen, Alarich in Rom, je 1 Bd. 13) Wiedemann: Wer nur den lieben Gott lässt walten, 1 Bd. 14) A. v. B.: Maron der Christenknabe, 1 Bd. 15) Spillmann: Der Neffe der Königin, 1 Bd. 16) Baumgartner: Drei Indianergeschichten, 1 Bd. 17) Müller: Oberon, 1 Bd. 18) Ohorn: Der Eisenkönig, 1 Bd. 19) Hübner: Jugendfreund, 2 Bde. 20) Thienemann: Deutsches Knabenbuch, 1 Bd. 21) Zöhrer: Österreich. Fürstenbuch, 1 Bd. 22) Hoffmann: Neuer deutscher Jugendfreund, 1 Bd. 23) Loh-meyer: Deutsche Jugend, 2 Bde. 24-) Barfus: Gute Kameraden, 1 Bd. 25) Höcker: Der Olympier, } Bd. 26) Bornemann: Jahrbuch der Erfindungen, 29. Bd. 27) Proschko: Jugendheimat, 8. Bd. 28) Wörishöffer: Das Buch vom braven Mann, 1 Bd. 29) Passow: Wolf Ditfurtbs Abenteuer, 1 Bd. 30) Kleinschmidt: Germanisches Heldenschicksal, 1 Bd. 31) Braun: Aus dem Leben, 1 Bd. 32) Hammer: Zu rechter Zeit gerettet, 1 Bd. 33) Clement: Der Geigersepp und sein Enkel, 1 Bd. 34) Grosch: Jakob Held, 1 Bd. 35) Gerstendörfer: Durch das Salzkammergut, Union: Das Universum, 14. Bd. 37) Fliedner: Physikal. Aufgaben, 2 Bde. 38) May: Winnetou, 3 Bde., Orangen und Datteln, Durch das Land der Skipetaren, Der Schut, je 1 Hd. 39) Münch: Physik, 1 Bl. 40) Hans v. d. Sann: Mit. öott für Kaiser und Vaterland, 1 Bd. 41) Schilke: Planimetr. Aufgaben, 1 Bd. 42) Brockmann: Planimetr. Constructionsaufgaben, i.ii Rßidt: Sammlung von Aufgaben aus der Trigonometrie und Stereometrie, 1 Bd. 44) Hügel: Englisch-deutsch. Wörterbuch, 2 Bde. C. Geographie und Geschichte. Ankauf: Hölzels geograph. Charakterbilder: a) Die Wüste, b) der Golf von Puzzuoli, c) das Säulencap auf Kronprinz-Rudolfsland, d) der Tafelberg mit der Capstadt. D. Naturgeschichte. Geschenke: 1) Von Herrn Healitätenbesitzer Anton Götz: 1 Nucifraga caryocatactes (Nusshäher). 2) Von Herrn Ingenieur C. Grundner: 1 Skelett von Fringilla Pyrrhula (Gimpel). 3) Von Herrn Stationschef Josef Heckei: eine Sammlung von Petrefacten und Gesteinen aus der Hraunkohlenformation von Tüffer. 4) Von Herrn Oberförster P. Wittmann: 1 Ciconia alba (Storch). 5) Von Herrn Professor Vincenz Bieber: 3 Gesteinshandstücke. 6) Von den Schülern: a) der VII. CI. Paul Hock: 1 Machetes pugnax (Kampfschnepfe), 1 Porzana marmorata (punktiertes Sumpfhuhn), 1 Crex pratensis (Wachtelkönig), 1 Dendrocopus medius (mittlerer Buntspecht), 1 Cuculus canorus juv. (Kuckuck), 1 Totanus speciosus (Wasserläufer); Rud. Kostanjevic: 4 Stück Petrefacten von Pola. b) der VI. Gl. Josef Gersthöfer: 1 Antimonit. c.) der IV. Gl. Leopold Schmidi: 1 Tigerauge, 1 Muschelmarmor; d) der I. CI. Karl Kratochwil: 1 rother Thoneisenstein; Johann Mraz: I Goturnix dactylisonans (Wachtel); Romuald Serdoz: 1 Asterias aurantiaca (gelber Seestern), 1 Klippenkrebs. 7) Von Ungenannten: 1 Motacilla alba (weiße Bachstelze), 1 Regulus cristatus (Goldhähnchen). — Für die Geschenke wird hiemit der gehörende Dank ausgesprochen. Ankauf: Sechs Stück Amphioxus lanceolatus (Lanzettfischchen), 1 Scyllium canicula (Katzenhai), 1 Anguis fluviatilis (Flussaal), 1 Trigla hirundo (Knurrhahn), 1 Perca fluviatilis (Flussbarsch), 10 Gramm Drau-Goldsand, 10 Stück Kohlen-Petrefacten, 1 Oberarmknochen vom Pelikan, 1 Pincette. E. Physik. Ankauf: 1) Apparat für den horizontalen Wurf, 2) fünf Nebenapparate zur Gentrifugal-maschine, 3) Bohnenbergers Maschinellen, 4) eine Glühlampe auf Gestell, 5) vier Geisler'sche Röhren auf Gestell, 6) Petrina - Roget’s Spirale, 7) Modell des menschlichen Auges, 8) ein Skioptikon mit 2 Bildern. F. Chemie. Ankauf: Verbrauchsgegenstände. G. Geometrie. Für diesen Gegenstand wurde nichts erworben. II. Freihandzeichnen. Ankauf: 1) Volle vierseitige Pyramide, 2) volles sechsseitiges Prisma, 3) voller Kegel, 4) voller Gylinder, 5) Gylindrischer Ring, 6) Combination des hohlen Halbcylinders mit Stab, 7) ein Piedestal, 8) eine attisch-jonische Säulenbasis, 9) ein maurisches Capitäl, 10) freies Enden in Pyramidenform, 11) freies Enden in Kegelform, 12) Balusterform, 13) römischdorisches Säulencapitäl, 14) griech.-dorisches Säulencapitäl, 15) achteckige Platte mit quadrat. Ausschnitt, 16) kreisrunde Scheibe mit Hohlkehle, 17) fünf parallele Gerade. J. Gesang. Ankauf: 1) Liebscher: Österreich. Liederkranz, 2) Berger: Orgelbuch, 3) gilcher: vierstimmiger Chor „Im Mai“, 4) Spohr: vierstimmiger Chor „Heilig“, 5) Lied für 2 Stimmen ,,Mein Österreich“, G) Lied für 2 Stimmen „Steirers Hoamvveh.“ VIII. Maturitätsprüfung'. Die mündliche Maturitätsprüfung für 1892/3 fand unter dem Vorsitze des Herrn k. k. Landesschulinspectors Dr. Johann Zindler am 20. und 21. Juli statt. Dabei erhielten von den 14 Gandidaten ein Zeugnis der Reife mit Auszeichnung 3, ein Zeugnis der Reife 9, die Erlaubnis zur Wiederholungsprüfung 1, und auf ein Jahr reprobiert wurde 1. Bei der am 30. September 1893 vorgenommenen Wiederholungsprüfung wurde der betreffende Candidat für reif erklärt. Von den für reif erklären 13 Gandidaten waren alt: 17 Jahre 1, 18 Jahre 8, 19 Jahre 2, und 20 Jahre 2; die Studien dauerten Jahre: 7 bei 9, 8 bei 4 Gandidaten. Es wollten sich wenden zur Technik (i, zur Hochschule für Bodencultur 1, zu anderen Berufszweigen C. Zur Maturitätsprüfung am Ende des Schuljahres 1893/4 meldeten sich alle lfi Schüler der VII. Classe. Bei der schriftl. Maturitätsprüfung am 4. bis 9. Juni waren folgende Aufgaben zu bearbeiten: a) Aus der deutschen Sprache- Große Männer sind erhaben über Zeit und Ort. b) Übersetzung aus dem Französischen ins Deutsche: La France, son industrie et sa fertilite. (1810). c) Übersetzung aus dem Deutschen ins Französische: Ideen. (Herder). d) Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche: The Night. (M. Barbauld). e) Aus der Mathematik: 1) Eine Person A legt K 11. zu p % auf Zinseszinsen an und verbraucht davon jährlich r fl.; eine zweite Person B legt gleichzeitig K, fl. zu p, % auf Zinseszinsen an und verbraucht davon jährlich r, fl. Wenn nun zwischen r und r, dasselbe Verhältnis besteht, wie zwischen p und p, und die verbrauchten Beträge immer erst am Schlüsse eines jeden Jahres behoben werden, nach wie viel Jahren wird dann die Einlage der Person A sich auf den gleichen Betrag belaufen, wie die der Person B, und unter welcher Bedingung wird sich überhaupf nur diese Gleichheit ergeben können? 2) Von einem ebenen Dreiecke kennt man die Seite at4 cm, man weiß ferner, dass die der Seite a entsprechende Höhe außerhalb der Dreiecksfläche liegt, und dass die Entfernungen des Fußpunktes dieser Höhe von den Endpunkten der Seite a sich verhalten wie 1:8; endlich weiß man, dass die Seite a durch die den gegenüberliegenden Winkel halbierende Transversale Im Verhältnisse von 3 :4 getheilt wird. Wie groß sind nun die beiden anderen Seiten des Dreieckes, wie groß sind die Winkel und wie groß ist der Flächeninhalt des Dreieckes? 3) Auf einer eine Kugel berührenden Ebene wird vom Berührungspunkte als Mittelpunkt ein Kreis beschrieben, dessen Fläche gleich ist der gesammten Oberfläche der Kugel. Dieser Kreis wird durch Strahlen, welche vom Mittelpunkte der Kugel aus gezogen werden, auf die Kugeloberfläche projiciert, und es soll nun, wo möglich ohne Benützung der logarithmisch-trigonometrisehen Tafeln, berechnet werden, in welchem Verhältnisse die erhaltene Projection zur ganzen Kugeloberfläche steht. f) Aus der darstellenden Geometrie: 1) Es sind jene Punkte einer Geraden G zu bestimmen, welche von einem Punkte P und von der horizontalen Projectionsebene gleiche Abstände haben. 2) Von einer regelmäßigen sechsseitigen hohlen Pyramide sind der Selbstschatten aut beide Projectionsebenen und der Schlagschatten ins Innere der Pyramide zu ermitteln. 3) Die Körpercombination eines regelmäßigen sechsseitigen Prismas mit einer quadratischen Pyramide ist in Perspective zu setzen, ferner der Selbstschatten und der Schlagschatten auf die Grundebene zu zeichnen. Die mündliche Maturitätsprüfung fand unter dem Vorsitze des Herrn k. k. Landesschul-inspectors Dr. Johann Zindler am 28. und 30. Juli statt, und es erhielten dabei ein Zeugnis der Beile mit Auszeichnung 4, ein Zeugnis der Beife 9, die Erlaubnis zu einer Wiederholungsprüfung 2 Candidaten und 1 wurde auf 1 Jahr reprobiert. Von den für reif erklärten Abiturienten waren alt: 17 Jahre 1, 18 Jahre 3, 19 Jahre 6 und 20 Jahre 3. Die Studien dauerten: 7 Jahre bei 5, 8 Jahre bei 7 und 9 Jahre bei 1 Candidaten. Es wollten sich wenden: zur technischen Hochschule 7, zu verschiedenen Berufszweigen 0. IX. Chronik. 1. Die Aufnahmsprüfungen für die I. Classe fanden am 15. Juli und 16. September statt; die Aufnahmsprüfungen für die übrigen Classen, sowie die Wiederholungs- und Nachprüfungen wurden am 17. und 18. September vorgenommen, am 18. September war der Eröffnungs-gottesdienst und am 19. September wurde der regelmäßige Unterricht begonnen. 2. Am 18. August war der Lehrkörper bei dem aus Anlass des Allerhöchsten Geburtsfestes Sr. k. u. k. Apostolischen Majestät in der Domkirche eelebrierten Hochamte vertreten. 3. Am 4. October wurde das Allerhöchste Namensfest Sr. k. u. k. Apostolischen Majestät durch einen Schulgottesdienst gefeiert, und der Lehrkörper wohnte dem aus gleichem Anlasse in der Domkirche abgehaltenen Hochamte bei. 4. Zur Feier des Allerhöchsten Namensfestes Ihrer Majestät der Kaiserin fand am 19. November ein Schulgottesdienst statt. B. Das I. Semester schloss am 10. und das II. Semester begann am 14. Februar. G. Am 17., 18. und 19. April unterzog der Herr Fachinspector für den Zeichenunterricht Hermann Lukas den Unterricht im Freihandzeichnen einer eingehenden Inspection. 7. Am 25. Juni inspicierte der Herr k. k. Landesschulinspector Dr. Johann Zindler einige Classen der Anstalt. 8. Am 28. Juni war der Lehrkörper bei dem zum Andenken an das Hinscheiden Sr. Majestät des Kaisers Ferdinand I. in der Domkirche abgehaltenen Trauergottesdienste vertreten. 9. Am 14. Juli wurde das Schuljahr mit einem Gottesdienste und der Zeugnisverthei-lung geschlossen. X. Verfügungen der Vorgesetzten Behörden. 1. L. S. B. 3. September 1893 Z. 5866. Bekanntgabe der Ernennung des k. k. wirkl. Lehrers Vincenz Hruby zum Lehrer an der k. k. Staatsoberrealschule in Triest. 2. L. S. B. 7. October 1893 Z. 6857. Bekanntgabe der Ernennung des Prof. Anton Nagele zum Professor an der k. k. Lehrerbildungsanstalt in Graz. 3. L. S. R. 6. und 20. November 1893 Z. 7805 und 8487. Bekanntgabe der Bestellung der Herren Augustin Drouillot und Dr. Ägid Baiz zu supplierenden Lehrern der hies. Anstalt. 4. L. S. B. 16. November 1893 Z. 8125. Anordnungen in Betreff der Jugendspiele, Einhebung von Beiträgen für die Zwecke derselben zu Anfang des Schuljahres. XI. Jugendspiele. Mit Bezug auf die hohe Minister.-Verordnung vom 15. September 1890 Z. 19097 und die Erlässe des h. k. k. Landesschulrathes vom 2. October 1890 Z. 6631 und 16. November 1893 Z. 8125, betreffend das Schwimmen, Baden, Eisläufen und die Spiele, für die Jugend an Mittelschulen ist für das Schuljahr 1893/4 folgendes zu berichten: 1) Zur Berathung und Beschlussfassung über die diesbezüglichen Vorkehrungen wurde am 9. Jänner 1894 eine Conferenz abgehalten, bei welcher der Herr Turnlehrer Rud. Markl einen für die Jugendspiele geeigneten Platz in Vorschlag brachte, welcher gepachtet werden könnte, wenn das dazu nöthige Geld vorhanden wäre. 2) Die am Anfänge 1894 eingeleitete Sammlung freiwilliger Beiträge der Schüler für die Jugendspiele hat blos 3 fl. 20 kr. ergeben, und eine Staatsunterstützung für Erwerbung eines Spielplatzes ist bisher noch nicht gewährt worden. 3) Der löbl. Stadtver-schönerungs-Verein gewährte den Schülern für die Benützung des dem Vereine gehörigen Eislaufplatzes für 1893/4 dieselbe namhafte Begünstigung wie 1892/3 und es wurde hievon ausgiebig Gebrauch gemacht. 4) Die Schwimmschule bei der Franz-Josef-Kaserne wurde von 41 Schülern zu ermäßigten Preisen benützt. Für diese Begünstigungen wird hiemit bestens gedankt. 5) Ain 8. Mai fanden Ausflüge aller Glassen unter der Führung von Professoren nach verschiedenen Richtungen statt. Dabei wurden von den Herren Gewerken Erber und Unger in Hohenmauthen die Schüler der V. Glasse freundlichst aufgenommen und bewirtet, wofür hie-mit der verbindlichste Dank ausgesprochen wird. Zu Zwecken der Jugendspiele gaben freiwillige Reiträge die Schüler: der 1. Glasse: Fritz Franz 25 kr., Furche Friedrich 30 kr., Halbärth Walther 20 kr., Klammert Anton 20 kr., Kleinschuster Wilhelm 20 kr., Koscharoch Josef 10 kr., Kratochwil Karl 10 kr., Rosenberg Hugo 25 kr., v. Sauer Hans 20 kr., Strohbach Walther 20 kr., Vollgruber Rudolf 20 kr., Zdolšek Rudolf 10 kr., zusammen 2 tl. 30 kr ; der III. Glasse: Reringer Othmar 30 kr., Kappel Karl 30 kr., Kratochwil Ferdinand 20 kr., Schrottenbach Johann 10 kr., zusammen 90 kr. XII. Aufnahme der Schüler für das Schuljahr 1894/95. Zufolge Erlasses des lioli. k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 2. Jänner 1886, Z. 85, sind für die Aufnahmsprüfung zum Eintritte in die I. Glasse 2 Termine bestimmt, von denen der erste an das Ende des Schuljahres 1893/4 auf den 14. Juli, der zweite aber in den Anfang des Schuljahres 1894/5 auf den 16. September fällt. In jedem dieser Termine wird über die Aufnahme definitiv entschieden. Eine Wiederholung der Aufnahmsprütung an derselben oder an einer anderen Lehranstalt für dasselbe Schuljahr ist unzulässig. Zur Aufnahme von Schülern für eine höhere Classe, sowie zur Vornahme der Wieder-holungs- u. Nachtragsprüfung ist die Zeit vom 16. bis 18. September bestimmt. Der Eröffnungsgottesdienst wird am 18. Sept. abgehalten. Der regelmäßige Unterricht beginnt am 19. Sept. Die Schüler, welche von einer Volksschule kommen, haben die nach einem vorgeschriebenen Formulare ausgefertigten Schulnachrichten sammt dem Tauf- oder Geburtsscheine mitzubringen; jeder in eine höhere als in die 1. Glasse neueintretende Schüler hat nebst dem Tauf- oder Geburtsscheine das Zeugnis vom 2. Semester 1893/4 vorzuweisen. Zum Eintritte in eine höhere Classe ist eine Aufnahmsprüfung in allen Fällen vorzunehmen, in denen der Bewerber ein Zeugnis über die 1893/4 zurückgelegte, unmittelbar vorhergehende Classe einer gleichnamigen und gleichgestellten öffentlichen Lehranstalt der im Beichsrathe vertretenen Königreiche und Länder nicht vorlegen kann. Die Classe, in welche der Schüler aufgenommen wird, hängt von dem Ergebnisse der Prüfung ab, für welche eine Taxe von 12 11. im Vorhinein zu erlegen ist. Für die Aufnahme von Privatisten gelten dieselben Bestimmungen, wie für die öffentlichen Schüler. Jeder neu eintretende Schüler hat die Aufnahmstaxe von 2 fl. 10 kr. und den Bibliotheksbeitrag von 1 fl., jeder wieder eintretende Schüler hingegen blos den Bibliotheksbeitrag von 1 fl. bei der Einschreibung zu entrichten. Das Schulgeld beträgt für jede Classe jährlich 30 fl. und ist in zwei gleichen Raten innerhalb der ersten 6 Wochen eines jeden Semesters durch Lösung von Schulgeld marken zu zahlen. In Betreff der Schüler der I. Classe wird auf die nachstehende Verordnung verwiesen. Die Direction und die Professoren werden während des Schuljahres jederzeit bereit sein, den Eltern oder deren Stellvertretern über die Schüler alle gewünschten Auskünfte und Bath-schläge zu geben; der Schule wird es immer nur sehr erwünscht sein, mit dem Elternhause ununterbrochen in engem Verkehre zu stehen, um auf diese Weise das Wohl der Schüler nach Möglichkeit zu fördern. Für die Schüler der I. Classe gilt von 1890/1 an die nachfolgende Verordnung des Herrn Ministers für Cultus und Unterricht vom 6. Mai 1890. In theilweiser Änderung der Ministerial-Verordnung vom 12. Juni 1886 finde ich Folgendes anzuordnen: 1. Das Schulgeld ist von den öffentlichen Schülern der I. Classe im I. Sem. spätestens im Laufe der ersten 3 Monate nach Beginn des Schuljahres im Vorhinein zu entrichten. 2. Öffentlichen Schülern der I. Classe kann die Zahlung des Schulgeldes bis zum Schlüsse des I. Semesters gestundet werden: a) wenn ihnen in Bezug auf sittliches Betragen und Fleiß eine der beiden ersten Noten der vorgeschriebenen Notenscala (lobenswert, befriedigend — ausdauernd, befriedigend) und in. Bezug auf den Fortgang in allen obligaten Lehrgegenständen mindestens die Note „befriedigend“ zuerkannt wird, und b) wenn sie, beziehungsweise die zu ihrer Erhaltung Verpflichteten, wahrhaft dürftig, das ist, in den Vermögensverhältnissen so beschränkt sind, dass ihnen die Bestreitung des Schulgeldes nicht ohne empfindliche Entbehrungen möglich sein würde (Vdg. v. 12. Juli 1886, Punkt 6, lit. b). 3. Um die Stundung des Schulgeldes für einen Schüler der I. Classe zu erlangen, ist binnen acht Tagen nach erfolgter Aufnahme desselben bei der Direction jener Mittelschule, welche er besucht, ein Gesuch zu überreichen, welches mit einem nicht vor mehr als einem Jahre ausgestellten behördlichen Zeugnisse über die Vermögensverhältnisse belegt sein muss. Zwei Monate nach dem Beginne des Schuljahres hat der Lehrkörper auf Grund der bis dahin vorliegenden Leistungen der betreffenden Schüler in Erwägung zu ziehen, ob bei denselben auch die unter Punkt 2, a) geforderten Bedingungen zutreffen. Gesuche solcher Schüler, welche den zuletzt genannten Bedingungen nicht entsprechen, sind von dem Lehrkörper sogleich zurückzuweisen, wobei die Schüler aufmerksam zu machen sind, dass sie der Ptlicht, das Schulgeld zu zahlen, innerhalb der im Punkte 1 normierten Frist nachzukommen haben. Die übrigen Gesuche werden mit den entsprechenden Anträgen des Lehrkörpers ohne Verzug an die Landesschulbehörde geleitet, welche über dieselben entscheidet und dabei, wenn sie die Stundung bewilligt, zugleich die definitive Befreiung von der Zahlung des Schulgeldes für das 1. Semester unter der Bedingung ausspricht, dass das Zeugnis über das I. Semester den im Punkt 6, a) der Ministerial-Verordnung vom 12. Juni 1886 bezüglich der Noten aus sittlichem Betragen und Fleiß (lobenswert, befriedigend -- ausdauernd, befriedigend), sowie bezüglich der allgemeinen Fortgangsclasse (I. mit Vorzug oder 1.) festgestellten Forderungen genügt. Trifft diese Bedingung am Schlüsse des 1. Semesters nicht zu, so hat der betreffende Schüler das Schulgeld noch vor Beginn des II. Semesters zu entrichten. Die Entscheidung der Landesschulbehörde ist in angemessener Frist vor Ablauf des Termines für die Zahlung des Schulgeldes (Punkt 1) bekannt zu geben. 4. Jenen Schülern der I. Classe, welche im I. Semester ein Zeugnis der I. Classe mit Vorzug erhalten haben, kann auf ihr Ansuchen von der Landesschulbehörde die Bückzahlung des für das I. Semester entrichteten Schulgeldes bewilligt werden, wenn sie auf Grund der Erfüllung der im Punkte 6, a) und b) der Ministerial-Verordnung vom 12. Juni 1886 (siehe oben die bezüglich der Noten in Sitten, Fleiß und Fortgang, dann der Dürftigkeit angeführten Bestimmungen) ausgesprochenen Bedingungen die Befreiung von der Zahlung des Schulgeldes für das II. Semester erlangen. 5. Die Bestimmungen der Ministerial-Verordnung vom 12. Juni 1886 bleiben aufrecht, soweit sie durch die gegenwärtige Verordnung nicht abgeändert werden. 6. Diese Verordnung trat mit Beginn des Schuljahres 1890/91 in Kraft. XIII. Verzeichnis der Schüler. I. Classe. Baller Alois, Battistig Alfred, Fritz Franz, Furche Friedrich, Gersthofer Victor, Gränitz Max, Halbärth Walther, Hroch Karl, Jeres Friedrich, Kankowsky Ferdinand, Kauworsky Alois, Klammert Anton, Koscharoch Josef, Kratochwil Karl, Kraus Ernst, Kriesten Otto, *Laab Alfons, *Lährm Budolf, Leithner Fritz, Macher Max, Martinz Franz, Massagrande Friedrich, Pachernigg Franz, Pajek Wilhelm, Prodnigg Ottokar, Bosenberg Hugo, Both Josef, v. Sangilla Ferdinand, Hans v. Sauer, *Šel August, *Schrottenbach Friedrich, Serdoz Bomuald, Skerbinc Karl, Strohbach Walther, Suske Victor, Tschutschek Budolt, Vipauc Ivo, Vollgruber Budolf, Wagner Bichard, Wegschaider Boland, *Weingerl Johann, Wenko Karl, Wiesel' Johann, Wögerer Emerich, Zdolšek Rudolf, Zellermayer Alexander. Summe 46. II. Classe. Baumgartner Karl, Bednaf Franz, Bermann Oskar, Brüll Sigmund, Burmann Ladislaus, Candolini Eduard, De Crinis Oskar, Draskovich Friedrich, Enzi Rudolf, Faleschini Anton, *Felber Josef, *Friedel Emil, *Hartmann Hugo, Heinrich Josef, *Hrastnig Albert, Kartin Emil, Kolterer Karl, Koschak Max, Lampl Arthur, Leyrer Max, Luhn Otto, Marintsch Hermann, ■'Marko Felix, Meixner Adolf, Pauls Wilhelm, *Permoser Alexander, Ratzka Anton, v. Reichhold Moriz. Rudi Anton, Schenk Franz, Šinko Josef, Schlosser Rudolf, Schmidt Rupert, Simrisich Karl, Škrajnar Anton, R. v. Steinitz Hubert, Tschutschek Franz, *Vogrin Victor, Wicher Rudolf, Wittmann Rudolf, Worsclie Franz. Summe 41. III. Classe. Belinger Othmar, Bibus Max, Ritt. v. Borzecki Johann, Brabenec Victor, DoleCek Roman, *Donau Julius, Ennsbrunner Andreas, *Fasching Roman, Figdor Albert, Fuchs Johann, Handl Adolf, Hanselitsch Karl, Heckei Gustav, Murmann Gustav, Kainer Johann, Kappel Karl, Kokoschinegg Rudolf, Kratochwil Ferdinand, Luhn Robert, Mach Hans, Petternel Walther, Ritter Franz, Schrottenbach Johann, Sedminek Emerich, Sedminek Raimund, *Siderič August, Spittau Ludwig, Suske Heinrich, Thurner Balthasar, Treffer Moriz, Urban Franz, Vessel Ludwig, Wagner Franz, Widra Adolf. Summe 34. IV. Classe. Bermann Allred. Bernhard Gustav, Bobek Johann, Denzel Ignaz, *I)ie-tinger Bobert, Graf Draskovich Ivan (Privatist), Epstein Karl, Franz Karl, Gelleticb Benato Gerstlauer Julius, Godetz Adolf, Häring Georg, Ipavic Guido, Melinek Franz, *Kobler Paul, *Komenda Georg, Koroschetz Othmar, Kratina Julius, Kryl Paul, Kummer Johann, Martinz Rembert, *MülIer Franz, Opelka Josef, Ritter Emil, Scherbauin Gustav, Sketh Franz, Škrajnar Heinrich, Stiger Richard, Trümmer Josef, Welzebach Franz. Summe 30. V. Classe. Albrecht Egon, Burmann Anton, Egger Theodor, Fiala Hugo, Frankl Alois, Friedei Rudolf, Hauser Rudolf, v. Kaan Hans (Privatist), Kalek Franz. Kankowsky Franz, Kottnig August, Kryl Theodor, Landwehr Karl, *Likawetz Adolf, Lovrich Johann, Mach Franz, Manzin Hermenegiid, Minafik Josef, Pig Hermann, Reiser Kurt, *Siminert Benno, Sorko Franz, Zezulka Albert. Summe 23. VI. Classe. Fell Rudolf, Fischer Johann, *Fluck Eduard, Gersthofer Josef, Glagovšeg Joset', Lorber Anton, Morpurgo Arthur, Müller Otto, *Politsch Michael, Šešerko Rudolf, Scheuch Hugo, Schrimpf Emil, *Strohbach Erich. Summe 13. VII. Classe. Adelmann Elenus, *Böhm Rudolf, *Brabenec Johann, Dolkowski Emil, Garbeis Paul, *Hauser Otto, Hock Paul, Kostanjevic Rudolf, Krüger Ernst, Müller Arthur, *Pusswald Karl, *Riedler Karl, Rossi Jacob, Sigi Johann, Stumpf Engelbert, Wagner Rudolf. Summe 10. — NB. Die mit * bezeichnten Schüler haben die Vorzugsclasse erhalten. XIV. Statistik der Schüler. n i a s s e Zusammen 1. II m. IV. V. VI. VII 1. Zahl. Zu Ende 1892/3 421 38 301 30' 15 16 14 185' Zu Anfang 1893/4 52 42 35 32' 25' 13 1 16 215» Während des Schuljahres eingetreten . . — — — — — — — — Im Ganzen also aufgenominen 52 42 35 32' 25' 13 16 215» Darunter: Neu aufgenommen und zwar : aufgestiegen 49 3 2 4 2 — 60 Repetenten — 1 — 1 — 1 3 Wieder aufgenommen und zwar: aufgestiegen — 35 32 28 22 12 14 143 Repetenten 3 1 1 1 1 1 11 Während des Schuljahres ausgetreten . . (i 1 1 3 3 — — 14 Schülerzahl zu Ende 1893/4 .... 46 41 34 30 23 13 16 203 Darunter: Öffentliche Schüler 46 41 34 29 22 13 16 201 Privatisten . — — — 1 1 — — 2 2. Geburtsort (Vaterland). Marburg 11 12 13 7 4 5 71 Steiermark überhaupt 18 17 11 5 10 2 65 Kärnten 1 1 1 — — 6 Krain 4 _ — 7 i Küstenland 2 1 1 3 2 1 14 Tirol 2 — — — — 3 Niederösterreich 1 2 — 1' 1 v2 9' Oberösterreich 1 — — — 1 Böhmen _ — — — 1 3 Schlesien — 1 — — — .— — 1 Galizien — — 1 — — 1 — 2 Siebenbürgen — — — — 1 l Ungarn 2 4 — 2' 1 1 — 10' Kroatien und Slavonien 1 0) 3 J 7 | — 1 — — 1 Dalmatien — — — — — — Summe . 46 41 3t 291 22' 13 16 2012 3. Muttersprache. Deutsch 36 31 25 19' 12 12 174' Slovenisch 4 1 3 1 9 Cechisch _ 2 i 3 Polnisch Serbisch und Kroatisch 3 — 0' 3' Italienisch 3 1 , 1 1 2 1 3 12 Ungarisch — — — — — — — — Summe . 46 41 j 1 34 29' 221 13 16 2012 G 1 a s s e Zusammen 1. 11. Ul. ! iv. V. 1 VI. | VII. 4. Religionsbekenntnis. Katholisch des lat. Ritus 44 37 33 26' 22 12 14 188' Griechisch-orientalisch — — — — — — — Evangelisch Augsburger Confession . . . 1 3 1 1 0' 1 1 8' „ Helvetischer „ ... 1 1 — 1 — — — 1 Israelitisch 1 1 — 1 — — 1 4 Summe . 46 41 34 29' 13 16 20 P 5. Lebensalter. 10 Jahre 11 „ 9 9 12 „ 16 3 — — — — — 19 ! 13 „ 15 10 0 — — — — 30 14 „ 5 19 9 (i — — — 39 15 „ 1 8 13 6 5 1 — 34 i 16 „ — — 0 9' 5 2 — 21' 17 „ — 1 2 5 6 — 1 15 18 „ — — — 3 4' s 5 20' 1!) „ — — — — 2 2 6 10 20 „ — — — — — — 4 4 Summe . 46 41 '34 29' 221 13 16 201J 6. Nach dem Wohnorte der Eltern. Ortsangehörige 35 20 26 22 17 9 10 139 Auswärtige 11 21 8 7' 5' 4 6 62’ Summe . 4(> 41 34 29' 22' 13 16 201* 7. Classification. a) Zu Ende des Schuljahres 1893/4. I. Fortgangseiasse mit Vorzug 5 7 4 5 2 3 5 31 I- , 31 24 22 20 l<> 7 11 131 Zu einer Wiederholungsprüfung zugelassen 4 2 3 3 i 2 18 11. Fortgangseiasse 8 3 1 0' 1 16' III- - — 2 5 Zu einer Nachtragsprüfung krankheitshalber zugelassen — 0' — 0‘ Ausserordentliche Schüler — — — - — — — Summe . 46 41 34 29' 221 13 l(j 2015 b) Nachtrag vom Schuljahre 1892/3. Wiederholungsprüfungen waren bewilligt . 2 2 4 2 2 1 13 Entsprochen haben 2 2 4 2 1 11 Nicht entsprochen haben (oder nicht erschienen sind) 2 2 Nachtragsprüfungen waren bewilligt . . . — 2 2 Entsprochen haben 2 ' 2 Niehl entsprochen haben .... Nicht erschienen sind Darnach ist das Endergebnis für I. Fortgangsclasse mit Vorzug 4 4 5 2 2 4 3 24 }: •• 311 30 23' 24? 10 11 11 140' II- •• 1 \ 3 14 III- V 4 1 1 1 . 7 Ungeprüft blieben — — — — — — Summe . 4-2' 38 30' 307 15 16 14 185' C 1 a s s e Zusammen >• »• 111. IV. v. VI. VII. 8. Geldleistungen der Schüler. Das Schulgeld zu zahlen waren verpflichtet im 1. Semester 39 24 22 18 l(i 4 10 133 im 2 Semester 23 21 15 14 5 7 118 Zur Hallte waren befreit im 1. Semester — — — — 1 — 1 im Semester — — — — 1 — 1 Ganz befreit waren im 1. Semester . . 10 17 13 15 8 8 6 77 im 2. Semester . . 15 18 13 15 9 7 9 86 Das Schulgeld betrug im ganzen im 1. Semester j 585 3(> 0 330 270 240 675 150 2002-5 11. im 2. Semester ! -495 315 315 225 210 82-5 105 1777-5 fl. Zusammen . 1 [OSO 705 (315 195 450 150 255 3780 11. Die Aufnahmstaxen betrugen . . . 102*9 8*4 42 8-4 63 21 132-3 fl. Die Lehrmittelbeiträge betrugen . — — — — — — - — Die Taxen für Zeugnisduplicate 7 — 1 2 2 — 14 fl. Summe . j 109*9 8*4 5-2 101 8-3 2 21 140-3 fl. 9. Besuch des Unterrichtes in den relativ - obligaten und nichtobligaten Gegenständen. Slovenische Sprache | 24 16 8 15 — — — 63 Englische Sprache — — — — 10 8 14 32 Analytische Chemie .... 1. Sem. — — — — 4 3 1 8 II. Sem. — — — — 5 t — 6 Stenographie 11. Curs .... 1. Sem. j — — — 24 19 — — 43 II. Sem. — — — 18 13 — — 31 Gesang I. Curs I. Sem. [ 19 9 4 4 — — — 36 II. Setn. j 11 3 2 — — — — 19 10. Stipendien. Anzahl der Stipendien ... 1. Sem. — — 2 1 — 1 1 5 II. Sem. — 1 2 1 — 1 1 6 Anzahl der Stipendisten ... I. Sem. — — 2 1 — 1 1 5 II. Sem. — 1 2 1 — 1 1 6 Gesammtbetrag der Stipendien . . . i 1 150 200 200 100 100 750 11.