904 4 Petitionen som (Semcinbcboritanbe in Großlupp wegen Bewilligung einer Militürbequartiruitgslast; deiio wegen Mitwirkung zur Herab- minberung ber Steuern. Allem der Petitionsausschuß hat gedacht, nachdem derlei Petitionen doch eigentlich nur Wünsche enthalten, ohne ein bestimmtes Begehren zu stellen, — daß es doch zweckmäßig wäre, wenn der Landesausschuß in der Erledigung belehrend aus die Gemeinden wirke, da es schon oft ausgesprochen wurde, daß in solchen Fällen die Gemeinden von dem Landesausschusse belehrt werden sollen. Der Antrag des Ausschusses lautet auch in diesein Sinne, daß der Landesausschuß die betreffende Erledigung nach den Motiven des Petitionsansschusses an die Gemeinden erlasse. (Abg. Dr. Toman: Das ist kein Antrag!) Die Petitionen wurden summarisch eingebracht, daher sollen auch die Anträge des Ausschusses summarisch gestellt werden. Präsident: Der Herr Berichterstatter modificiren daher den Ausschußanträg? (Rufe: Nein!) Berichterstatter Brolich: Ich modificire ihn nicht. Präsident: Ich bitte, Sie sagen aber: Der Landesausschuß hat nur die Erhebungen zu pflegen, und die betreffenden Bittsteller zu belehren. Ich bitte sich auszusprcchen, was für einen Antrag Sie im Namen des Ausschusses stellen. Berichterstatter Brolich: Der Antrag, der zuletzt geschrieben steht, das ist der Antrag des Petitionsausschusses; die Motivirnng desselben geht voraus. Der Petitionsausschuß hat sich nur dahin ausgesprochen, daß der Landesausschuß allenfalls Erhebungen pflegen möge, es wird ihm aber kein Auftrag gegeben. Präsident: Es ist im Conterte die Meinung ausgesprochen worden, daß am Schluffe des Berichtes des Petitionsansschusses die Erledigung für alle Petitionen erfolgen wird. Es kommt daher von dem ab, wie ich die Sache aufgefaßt habe. Abg. Deschmann: Ich bitte, Herr Präsident, gestatten Sic mir eine Bemerkung. Ich glaube ans den früheren Reden so viel entnommen zu haben, daß der Landesausschuß das nöthige Materiale zu sammeln und schon dem nächsten Landtage den bezüglichen Gesetzentwurf vorzulegen habe. (Abg. Dr. Toman: So ist es zu verstehen gewesen.) Präsident: Ich habe die Sache so aufgefaßt, daß sämmtliche Petitionen dem Landesausschnsse zur entsprechenden Erledigung zugewiesen werden. Davon hat es nun sein Abkommen, und es kommt lediglich dieser Antrag zur Abstimmung. Abg. Deschmann: Ich bitte, ich würde mir doch eine Modification dieses Antrages erlauben, obwohl schon der Schluß der Debatte beschlossen wurde. Denn man wird denn doch dem Landesausschusse keine Arbeit aufbürden wollen, der er in diesem kurzen Zeitraume schwerlich gewachsen sein wird......... Präsident: Ich muß den Herrn Redner unterbrechen. Es ist keine Meinung, sondern ein Antrag des Ausschusses, und muß daher erledigt werden. Der Landesausschuß wird nämlich beauftragt, die Petitionen über die Militärbequartirung nach seinem Ermessen zu erledigen. So steht jetzt die Sache, ich habe selbst besorgt, dem Landesausschusse würde eine Aufgabe aufgebürdet werden, die er kaum bewältigen kann. Abg. Dr. Toman: So wie die Sache vorgelesen worden ist, glaubte ich verstehen zu müssen, daß ad 2 der Landesausschuß beauftragt werde, ein Landcsgesetz für das ganze Land vorzubereiten. Wenn aber der Herr Berichterstatter den Ausschußantrag so ändert, daß es dem Landesausschusse frei stehen soll, diesen Punkt 2 belehrend zu erledigen, so habe ich nichts dagegen. Es scheint mir aber sonderbar einen Antrag zu stellen, worüber der Landesausschuß erst selbst nach seinem Belieben handeln soll. Ich würde etwas Positives erwartet haben. Berichterstatter Brolich: Der Antrag des Petitions-Ausschusses lautet so (liest): „Der hohe Landtag wolle beschließen: Diese Petition werde dem Landesausschusse zur entsprechenden im Vortrage von 1 bis 4 motivirten Erledigung zugewiesen". Er ist daher zu einer Aenderung desselben nicht competent. Würde der Landesansschuß etwas thun, so ist es recht, und thut er nichts, so ist es auch recht. (Heiterkeit.) Präsident: Es sagt also gegenwärtig der Antrag des Petitionsansschusses über die Petition wegen der Militärbequartirung, daß der Landesausschuß beauftragt werde, über diese Petition die ihm angemessen scheinende Erledigung zu geben. Da die ganze Verhandlung sich etwas chaotisch gestaltet hat, so erlaube ich mir die Anfrage: wünscht noch Jemand von den Herren das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so schreiten wir zur Abstimmung und ich bitte jene Herren, welche mit dem Antrage des Ausschusses einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Der Antrag ist angenommen. Es kommt nun die dritte Petition der Gemeinde zum Vortrag. Sie gehet auf Mitwirkung zur Herabminderung der Steuern, darüber wurde beantragt: „Die Bitte wegen Nachlaß der Steuern findet ihre Erledigung in dem über die Grundsteuer erstatteten Berichte". Wenn keine Einwendung geschieht, so erkläre ich diesen Gegenstand ohne Abstimmung als abgethan. Abg. Dr. Costa: Mir sind die Verhältnisse dieser Gemeinden durchaus nicht bekannt, es ist auch heute bei dem Vortrage der Petition derselben nicht gesagt worden, ob irgend welche Beweise über die Steuerüberbürdung vorhanden sind, oder 4 Petitionen vom Gemcindcvorstandc in Großlupp, wegen Bewilligung einer Abgabe für fremde Bienen, dann wegen Regelung der 9(19 Mtlitärbeguartirungslast, Präsident: Es sind also hier 4 Petitionen vom Gcmeindevor-stande von Großlupp. Die erste ist um Bewilligung einer Abgabe von jenen Bienen, welche von Fremden in die Gemeinde ans die Weide gebracht werden. Zn dieser Petition wird der Antrag gestellt: „Die Bitte ad I verstoßt gegen Privatrechte dritter Personen und findet ihre Erledigung in dem Beschlusse über die Petition der Gemeinde Dole". Berichterstatter Brolich: Das ist eben die heute vorgetragene Petition wegen Entrichtung einer Abgabe von den auf die Weide einzutreibenden Schafen. (Da Niemand zu diesem Antrage das Wort nimmt, so bringt Präsident denselben zur Abstimmung und wird derselbe angenommen.) Präsident: Bei der zweiten Petition handelt es sich um Ver-theilung der Militär-Bequartirungslast auf das ganze Land. Hier wurde der Antrag gestellt: „Diese Angelegenheit ist Gegenstand eines Reichsgesetzes, daher der Landtag zu einer Aenderung nicht competent ist. Immerhin aber steht es dem Landtage zu, die Militärbequartirungslast innerhalb der Grenzen des Landes zu regeln, und für eine zweckmäßige Bertheilung der Lasten Vorsorge zu treffen. Es wäre daher Sache des Landesansschuffes die hierzu erforderlichen Erhebungen zu pflegen und seiner Zeit einen diesfälligen Gesetzesantrag dem Landtage vorzulegen". Ich bitte stellen Sie den Antrag als Berichterstatter. Berichterstatter Brolich: Ich stelle den Antrag, daß der Landesausschuß die Sache in Ausführung bringe. Präsident: Ich muß bemerken, daß der Landesausschuß eigentlich nur ein Erecutivorgan aber kein gesetzverfassendes Organ ist. Wünscht Jemand zu diesem Ausschußantrage das Wort? Abg. Dr. Toman: Die Frage der Militärlasten ist eine sehr wichtige. Daß die Militärlast, welche wir in unserem Lande, oder welche die anderen Länder zu tragen haben, nicht eine spezielle Last des bezüglichen Landes seht kann, sondern eine Reichslast sein soll, ist oft in diesem Hause und auch im Reichsrathe, eben von Abgeordneten dieses Landtages betont worden. Daß die Regelung einmal in dieser Richtung eintreten muß, fordert erstens die Natur der Sache, zweitens das Recht. Unser Land kann sich viel darüber beschweren, daß es eine außergewöhnliche Militär - Bequartiruugslast tragen muß; alles was das Heer und rückstchtlich die Ein-quartirung desselben betrifft, muß in Rücksicht der Integrität des Reiches vom ganzen Reiche getragen werden; wir haben vollen Grund uns zu beschweren, daß wir als Grenzland eine außergewöhnliche Militärlast zu tragen haben, und es hat auf den ersten Anblick fast den Anschein, daß es gut wäre, daß wir ein Landesgesetz erlassen, nach welchem >vir diese Last aus die Bewohner des ganzen Landes vertheilen. Mir scheint aber die Regelung XVI. Sitzung. dieser Angelegenheit in der vom Ausschüsse vorgeschlagenen Art und Weise nicht nützlich zu sein, da die Rege-lung dieser Sache in der Art, daß sie als Reichslast vom Reiche getragen werde, nothwendig und wünschens-werth erscheint; eine solche Regelung, soll vielmehr stattfinden, daß demjenigen, der für die Militär - Bequartirung vom Staate in Anspruch genommen wird, auch eine solche Entschädigung zu Theil werde, welche als Entschädigung gelten kann, und daß diese in'S Reichsbudger gehöre. Ich muß mich daher ans Besorgniß, daß man durch die Annahme des vorliegenden Antrages, der Regelung und Ordnung dieser Last die Thüre verschließt, nach der Richtung, daß sie als Reichsangelegenheit behandelt werde, gegen den Antrag aussprechen, und kann nicht für denselben stimmen. Präsident: Wenn Niemand mehr das Wort wünscht, so ertheile ich dem Herrn Berichterstatter das letzte Wort. Berichterstatter Brolich: Der Petitionsausschuß ist von der Anschanting ausgegangen, daß es dem Landtage immerhin zustehen könne, innerhalb seiner Grenzen eine Last theilen zu lassen. Ob diese in einem gesetzlichen Wege oder sonst int bloßen Einverständnisse der Gemeiudcn zu geschehen habe, in diese Frage hat sich der Ausschuß nicht eingelassen. Allein ich glaube nicht, daß man der Thatsache widersprechen könnte, daß ihm das Recht zusteht; es ist auch in Nieder-östcrrcich so geschehen. Uebrigens ist diese Petition auch nicht geeignet', einen Gesetzesantrag zu stellen, oder um einen solchen auch nur in Erörterung ziehen zu wollen. Die Petition ist zu einfach, und berührt lediglich, daß diese Last nicht verhältnißmäßig vertheilt ist. Daß sich gewisse Gemeinden aber mit Grund über die ihnen aufgebürdete Last beschwören können, während andere Gemeinden ganz verschont sind, hat der Ausschuß auch eingesehen. Da es sich aber hier um ein Gesetz handelt, das vielleicht erst in einem Jahrzehent erlassen werden wird, so hielt der Ausschuß für wünschenswerth, daß mittlerweile Vorsorge getroffen werde, um jenen Gemeinden Abhilfe zu schaffen, die zu stark gedrückt sind, und jenen, die verschont sind, einen Theil der Last aufzubürden. Das ist ein billiger Wunsch, den der Ausschuß auch anerkannt hat, und ich glaube nicht, daß die Bemerkungen des Dr. Toman den Ausschuß bestimmen werden, von seinem Antrage abzugehen. Präsident: Die Debatte ist geschlossen. Ich bitte mich zu rec-tifizircn. Nach meiner Auffassung lautet der Antrag des Ausschusses dahin — ich combinire ihn nur, da er mir nicht schriftlich vorliegt, aus der Vorlage: — „Das hohe Haus wolle beschließen, der Landesausschuß werde beauftragt, die erforderlichen Erhebungen bezüglich eines Gesetzentwurfes über die Militärbequar-tirungs - Last innerhalb der Grenzen des Landes zu pflegen, und seiner Zeit den diesfälligen Gesetzentwurf dem nächsten Landtage in der ersten Session vorzulegen". Berichterstatter Brolich: Ich muß doch bemerken, daß es bei Petitionen, die so, wie die vorliegende, verfaßt sind, und wo alles durcheinander geworfen ist, schwer ist in eine Würdigung derselben einzugehen. 9Q9 Bericht über dir Petition der Gemeinde Franzdorf. — Bericht über die Petition der Eemeindevorstände Presser ic. und des Gemeinde-”v Vorstandes von Großlupp. sprechen, weiß auch, daß der Sinn der Handelskammer in Laibach meistens dagegen geht, aber ich kann nicht begreifen, wie man die Gemeinden in ihren Wünschen nach Märkten und in Erfüllung derselben oder überhaupt die Gewerbetreibenden beschränken soll. (Abg. Mulley. Warum dem Einen und nicht dem Andern? Große Heiterkeit.) Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so hat der Herr Berichterstatter daS Wort. Berichterstatter Brolich: Der PctitionsaiiSschuß ist von der Anschauung ausgegangen, daß es ihm nicht zustehe Privilegien zu ertheilen; dies ist eine Sache der Verwaltungsbehörde. (Dr. Toman: Das versteht sich!) Aber die Gründe, die hier vorgebracht worden sind, bewogen den Petitionsausschuß diese Petition nicht zu unterstützen, und eben weil er aus den Gründen, Die verlesen wurden, sich nicht bewogen fand, ihnen eine Unterstützung angedeihen zu lassen, stellt er seinen Antrag in der bereits angegebenen Weise. Präsident: Die Debatte ist geschlossen und ich bitte jene Herren, welche mit dem Ausschußantrage einverstanden sind, daß der Petition dieser Gemeinde Franzdorf keine Folge gegeben werde, sitzen zu bleiben. (Einige Mitglieder erheben sich.) Der Ausschußantrag ist angenommen. Berichterstatter Brolich (liest): „Petition der Gemeindevorstände Presser, Rakitna, Brunndorf, Verbleue und Tomischel in eigenen Namen und im Namen der Gemeindeinsassen um Verwendung, daß unter dem Trauerberge eine Waarenaufnahmsstation von der Südbahngesellschaft errichtet werde. In der Petition wird hervorgehoben, daß die Insassen der genannten Gemeinden einen Besitzstand von 10.000 Joch Waldungen haben, aus welchen sie Brenn-, Merkantil- und Bauholz gewinnen, ihre Absatz-Quelle ist Triest. Allein die nächste Eisenbahn-Station Franzdorf ist für ihre Waldungen sehr ungünstig gelegen, theils hohe Berge, theils Schluchten erschweren die Zufuhr nach Franzdorf und die Gemeinde Rakitna ist sogar bemüssiget, das nach Triest zu befördernde Merkantilholz auf der weit entfernten Station Rakek abzugeben. Die Gemeinden Tomischel, Verbleue und Brunndorf müssen derzeit ihre Ladungen zu Wasser nach dem Jschzadache stromabwärts und dann nach dem Laibacher Fluße aufwärts nach Podpeö und dann erst vr. Achse nach Franzdorf stellen, während die Zufuhr bis unter Trauerberg mit keinen Schwierigkeiten verbunden ist. Durch die Erleichterung des Verkehres würde der Handel mit Mcrkantilholz und andern Artikeln zunehmen, der Wohlstand dieser Gemeinden wachsen, dabei aber auch das Interesse der Südbahn-Gesellschaft gefördert, weil dieselbe auf der zu errichteten Eisenbahnstation unter Franzdorf für die Holzwaaren keine Magazine zu bauen genöthiget wären und sie sich vielleicht veranlaßt finden könnte die unzweckmäßig gelegene Station Franzdorf aufzugeben. Die Station Trauerberg würde auch dem Verkehre der Gemeinden Gottschee, Laöee und Reifniz sehr günstig sein, welche bedeutenden Handel mit todten Schweinen, Obst, Holz, Sieb- und Töpferwaaren treiben. Nach dem dargestellten Sachverhalte liegt außer Zweifel, daß eine Station unter dem Trauerberg im Interesse der genannten Gemeinden wäre, das Interesse der Gemeinden ist aber zugleich Landes - Interesse, daher der Antrag gestellt wird: Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Landesausschuß werde beauftragt, auf Grund dieser Petition sich mit der Direktion der Südeisenbahn wegen Errichtung einer Waaren- möglichenfalls auch Personen - Aufuahms - Station unter dem Trauerberge ins Einvernehmen zu setzen". (Nach der Verlesung.) Ich bemerke noch, daß im Gesuche auch angeführt ist, daß wo möglich auch eine Personen-Aufnahme zu erwirken wäre. (Da Niemand zu dem Antrage des Petitiousaus-schusses das Wort nimmt, so bringt Präsident denselben zur Abstimmung und wird derselbe angenommen.) Berichterstatter Brolich (liest:) „Petition des Gemeindevorstandes in Großlupp. 1. Um Bewilligung einer Abgabe von jenen Bienen, welche von Fremden in die Gemeinde auf Weide gebracht werden. 2. Um Vertheilung der Militärbequartirungslast auf das ganze Land. 3. Um Herabsetzung der Steuern. 4. Um die Verfügung, daß die an ihn von dem k. k. Bezirksamte gelangenden Schreiben in slovenischer Sprache verfaßt werden. (Dobro!) ad 1. Die Bitte ad 1. verstoßt gegen Privaten-rcchte dritter Personen und findet ihre Erledigung in dem Beschlusse über die Petition der Gemeinde Dole. ad 2. Diese Angelegenheit ist Gegenstand eines Reichsgesetzes, daher der Landtag zu einer Aenderung nicht competent ist. Immerhin aber steht es dem Landtage zu, die Militärbequartirungslast innerhalb der Grenzen des Landes zu regeln und für eine zweckmäßige Vertheilung der Lasten Vorsorge zu treffen. Es wäre daher Sache des Landesausschusses die hierzu erforderlichen Erhebungen zu pflegen und feiner Zeit einen diesfälligen Gesctzesantrag dem Landtage einzulegen. ad 3. Die Bitte wegen Nachlaß der Steuern findet ihre Erledigung in dem über die Grundsteuer erstatteten Berichte. ad 4. Wäre der Wunsch, daß die an den Bittsteller vom Bezirksamte gerichteten Zuschriften in slovenischer Sprache verfaßt würden der hohen Landesregierung befürwortend zur weitern Verfügung bekannt zu geben. Der Petitionsausschuß stellt demnach den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: Diese Petition werde dem Landesausschusse zur entsprechenden im Vortrage von 1 bis 4 motivirten Erledigung zugewiesen". (Nach der Verlesung.) Ich erlaube mir noch zu bemerken, daß der Gemeindevorstand, nachdem er schon eine Petition geschrieben hatte, unter Anderm bemerkte: „Nachdem ich schon int Schreiben bin, so will ich auch noch das schreiben. (Große Heiterkeit.) Abg. Dr. Toman: Ich werde zwar keinen Antrag stellen, aber für den Ausschußantrag kann ich nicht stimmen. Denn die Motive erscheinen mir alle derartiger Natur zu sein, daß ich dieselben nicht einsehen kann. Ich weiß nicht, warum eine Katastralgemeinde nicht getheilt werden soll? Ich weiß nicht, warum der Kataster rücksichtlich der Zusammenlegung der Gemeinden entscheidend sein soll? Ich weiß nur, daß die Regierung nicht darauf eingehen werde und daß dieselbe den Grundsatz aufgestellt hat, daß a»S Rücksicht der Zusammengehörigkeit der Theile einer Katastralgemeinde nicht die Trennung solcher Theile oder der Hinzutritt derselben zu anderen Gemeinden geschehen solle. Aber ich muß gestehen, daß ich in Katastralvcrhält-nissen gar kein Hinderniß, keinen Grund einsehe, warum sich Gemeinden nicht zusammenlegen sollen; auch in dem, was der Herr Berichterstatter angeführt hat, daß man nicht weiß, wie groß der Wirkungskreis der künftigen Gemeinde sein wird, und daß es möglich ist, daß diese Ortschaft Presser nicht mehr wird ihren Obliegenheiten nachkommen können, sehe ich keinen Grund. Alle diese Gründe kann ich nicht als stichhaltig halten und ich würde nur den Wunsch auSsprechen, daß die hohe Regierung von ihrem Grundsätze, daß das Verhältniß des Katasters auf die Bildung der Gemeinden einwirkend sein soll, ablassen möge. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? (Niemand meldet sich.) Der Herr Berichterstatter hat daö letzte Wort. Berichterstatter Brolich: Der wesentliche Anstand, warum diesem Antrage keine Folge gegeben wird, ist wohl nur der, daß weder die Gemeinde Presser wegen Ausscheidung dieser Gemeinde noch die Gemeinde Franzdors wegen Einverleibung derselben mit der Gemeinde Franzdorf vernommen wurde. Nachdem diese wesentlichen Anstände maßgebend sein dürften, um der Petition keine Folge zu geben, so hat der Petitionsausschuß geglaubt auch jene Anstände zu berühren, welche immerhin auch zu berücksichtigen sind, weil die Regierung derzeit bis der übertragene Wirkungskreis der Gemeinden in seiner ganzen Ausdehnung bekannt sein wird, einer Trennung von Katastralgemeinden nicht so leicht ihre Zustimmung geben könnte; in dem Sinne hat sie sich wenigstens gegenüber dem Landesausschusse ausgesprochen. Deshalb wurde von dem Pctitionsausschusse auch noch dieser weitere Grund angeführt und es heißt ohnedies im Antrage: „Kann derzeit keine Folge gegeben werden". Präsident: Die Debatte ist geschlossen, >vir schreiten zur Abstimmung. Es liegt kein anderer Antrag als der des Ausschusses vor, denn, was Herr Dr. Toman ausgesprochen, war nur ein Wunsch. Ich bitte also diejenigen Herren, welche damit einverstanden sind, daß dieser Petition derzeit keine Folge gegeben werde, sitzen zu bleiben. (Dr. Toman erhebt sich.) Der Antrag ist angenommen. Berichterstatter Brolich (liest): „Petition der Gemeinde Franzdorf um Verleihung von 3 Jahrmärkten für Waaren und Vieh. Es wird dargestellt, daß das Dorf Franzdorf 84 Häuser mit 700 Einwohnern zähle, bedeutende Viehzucht habe, an der Eisenbahn schon für den Verkehr günstig gelegen sei, daß weder in Franzdorf noch in der Nähe eine Waarenhandlung bestehe; übrigens seien die Bittsteller bereit die Privilegiumstare sogleich zu bezahlen. Bemerkt muß werden, daß die Gemeinde Franzdorf mit ihrem dies-fälligen Gesuche, womit sie jedoch 4 Jahr- und Vichmärkte begehrte, im Jahre 1865 von der hohen Landesregierung abgewiesen wurde, und ihrem hierüber ergriffenen Mini-sterialrekurse auch keine Folge gegeben worden ist. Abgesehen davon, daß die Lage von Franzdorf wegen der geschlossenen Schlucht zur Abhaltung von Vieh-märkten nicht wohl geeignet ist, so bestehen in der nächsten Umgebung, als: zu Laibach 5, zu Oberlaibach 5, zu Rakitna 4, zu Gereuth 3, zu Loitsch 6, zu Billichgratz 2, zu Brunndorf 6, zu Maunitz 2, zu Zirknitz 4, im Ganzen also 37 bereits conzessiouirte Viehmärkte, welche den Bedarf nicht nur decken, sondern bei Weitem überschreiten, von welch' allen die bittwerbende Gemeinde mehr als hinreichende Gelegenheit hat, ihr allfälliges Vieh abzusetzen, oder sich den Bedarf leicht anzuschaffen. Daß überdies gar zu viele und unnothweudige Jahr-und Viehmärkte der Landwirthschaft nicht günstig, sondern vielmehr abträglich sind, weil ihr viele nützliche Arbeitstage entzogen und dazu den müssigen Leuten nur zu lockende Gelegenheit geboten wird, ihr Geld unnützer Weise zu verschwenden, ist eine wohlbekannte Sache. ^ Bei diesem Sachverhalte kann der Petitionsansschuß die Bitte dieser Gemeinde nicht unterstützen, und stellt den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Petition der Gemeinde Franzdorf werde keine Folge gegeben". (Dobro!) (Nach der Verlesung.) Präsident: Wünscht Jemand der Herren das Wort? Abg. Mulley: Ich bitte ums Wort. Ich bin zwar prinzipiell nicht für Vervielfältigung der Märkte, weil wirklich damit unnütze Zeit und Geldaufwand für die Landbewohner verbunden ist. Im vorliegenden Falle glaube ich aber, daß die Gemeinde Franzdors einen gerechten Anspruch habe, aus dem Grunde, weil der Ort ziemlich lange, zugleich eine Pfarre und Eisenbahnstation ist. In den verschiedenen, ich glaube dreimaligen Abweisungsbescheiden ist nie motivirt worden, warum gerade dieser Ortschaft die Bewilligung verweigert wird. Nachdem so vielfach änderen Orten viel geringerer Art diese Konzession ertheilt wurde, sehe ich wirklich nicht die stiefmütterliche Behandlung dieser Pfarre und namhaften Ortsgemeiude ein, und muß daher gegen den Petitionsausschuß stimmen. Abg. Dr. Toman: Auch ich finde mich veranlaßt zu erklären, daß ich dagegen stimmen werde, weil ich nicht einsehe, wie bei der Gewcrbefreiheit man die Gewerbetreibenden oder überhaupt Jemanden beschränken kann, Märkte abhalten zu lassen, oder Märkte zu besuchen. Warum sollen nicht diese Ortschaften, wenn sie wenig Märkte haben, solche erhalten? Ich weiß wohl, daß viele Industrielle und Handelsleute sich dagegen aus- Bericht liter die Petitionen der Gemeinde Stopic und ©t. Michael und der Gemeinde Dole. — Bericht über die Petition der Gemeinde Breg und Paku- Begründet wurde der Beschluß dadurch, daß die Gemeiudeeiuküufte nur in dem Erträgnisse der Jagdverpachtung pr. 15 fl. und dem Verzehrungssteuer - Zuschlage pr. 45 fl. bestehen, dagegen die Ausgaben über 100 fl. präliminirt sind, und daß es daher nur recht und billig sei, daß die einzelnen Grundbesitzer, welche Schafe auf die Weide übernehmen, hierfür eine Abgabe entrichten, deren Rückvergütung sic von den Eigenthümern der Schafe beanspruchen können, da ja auch die Fleischer und Wirthe die VerzehrungSstenerzuschläge zu entrichten verpflichtet sind. Den so begründeten Beschluß hat die Gemeinde Dole unterm 12. September d. I. dem LandesauSschusse zur Genehmigung vorgelegt. Der Landesausschuß war der Ansicht, daß in dem Falle als fremde Schafe auf Gemeindeterrain zur Weide getrieben würden, die Gemeinde schon nach dem §. 71 der G. O. zur Einhebung der gewünschten Gebühr berechtiget sei, allein im vorliegenden Falle handelt es sich um eine Abgabe, welche von Besitzern größerer Weiden einzuheben wäre. Der einzige Grund, welchen die Gemeinde zur Einführung dieser neuen Abgabe geltend machen könnte, wäre der, daß für die vermehrte und vertheuerte Feldwache ein Ersatz angesprochen wird. In Anbetracht dieser Umstände hat der Landesauö-schuß der Gemeinde Dole in Erledigung ihres Gesuches bedeutet: daß in dem Falle, als es sich die Einhebung einer Abgabe für die Benützung des Gemeindeterrains handelt, die Bewilligung hierzu von Seite des LandeS-ausschuffes nicht nöthig sei, sollte jedoch diese Abgabe einzelne Grundbesitzer für die Verpachtung ihres eigenthümlichen WeideterrainS treffen, so wäre hierzu ein Landesgesetz erforderlich, bezüglich dessen die Zustimmung des Landtages sehr in Frage steht. Vom Landesausschusse könnte die betreffende Vorlage nur dann geschehen, wenn demselben das anzuhvffende Erträgniß, welches jedoch kein unerhebliches sein dürste, und die geschehene Verlautbarung des gefaßten Beschlusses im Sinne des §. 83 der G. O. nachgewiesen werden. Obschon der Landesausschuß mir dieser an die Gemeinde Dole unterm 24. September l. I. erlassenen Verordnung den Beschluß dieser Gemeinde nicht genehmiget hat, hat dennoch die Gemeindevertretung die bezweckte Gebühr in Vorschreibung gebracht, und mittelst Zahlungsauftrages vom 24. Oktober d. I. von dem früheren Bürgermeister Kaspar Jsteniö einzubringen versucht. Jsteniö beschwerte sich gegen diesen Zahlungsauftrag, dem zufolge er für die 150 Stück Karsterschafe, welche auf seine eigenthümliche Weide getrieben wurden, für jedes Stück 5 kr. oft. W. an die Gemeindekasse entrichten sollte, allein seine Beschwerde wurde von dem Ge-meindevorstande aus dem Grunde nicht angenommen, weil sie nicht slovenisch, sondern deutsch verfaßt wurde. Ueber diese Zurückweisung überreichte Jsteniö unterm 7. November d. I. die Berufung au den Landesausschuß, worüber die Gemeindevertretung von Dole wiederholt belehrt wurde, daß ihr Beschluß und Zahlungsauftrag keine Gültigkeit haben, daher der Zahlungsauftrag gegen Jsteniö zurückzuziehen sei. Abgesehen von dem Umstande, daß die Gemeinde Dole in der vorliegenden Petition die von dem Landesausschusse geforderte Nachweisung über das Erträgniß der einzuführenden Abgabe und die Publikation des Gemeinde-beschlusses nicht geliefert hat, erkennt der Petirionsans-schuß in dem angestrebten Gesetze die Bedrohung fremden Eigenthums und offene Eingriffe in die Privatrechte der Gemeindeinsasseu, daher der Antrag gestellt wird, .bet Petition der Gemeinde Dole werde keine Folge gegeben. Mit diesem Beschlusse findet aber auch die zweite Petition des Kaspar Jsteniö und Genossen ihre Erledigung, daher der weitere Antrag gestellt wird, der hohe Landtag wolle beschließen: Diese Petition werde dem LandesauSschusse zur entsprechenden Erledigung mitgetheilt". Präsident: Wünscht Jemand zum Ausschußantrage über die erst genannte Petition das Wort? (Nach einer Panse.) Wenn nicht, so schreiten wir zur Abstimmung und ich bitte jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Der Antrag ist angenommen! Der weitere Antrag, daß sich die zweite Petition damit von selbst erledige, bedarf keiner Abstimmung; es ist damit dieser Gegenstand abgethan. Berichterstatter Brolich (liest): „Die Ortschaften Breg und Paku, derzeit zur Gemeinde Presser gehörig, bitten um Einverleibung mit der Gemeinde Franzdorf. Diese beiden Ortschaften führen zur Begründung ihrer Bitte an: daß sie zur Pfarre Franzdorf gehören, daß der Vorsteher der Gemeinde Presser 2 Stunden, jener von Franzdorf nur 1/2 Stunde von ihnen entfernt ist, daß sie gleiche Interessen mit der Gemeinde Franzdorf haben, während jene der Gemeinde Presser von den ihrigen verschieden sind; daß die Verlautbarung der Gemeindeangelegenheiten häufig von der Pfarrkirche stattfindet und daher ihnen solche ganz unbekannt bleiben, und andere Unzukömmlichkeiten. Hier muß vor Allem hervorgehoben werden, daß diese beiden Ortschaften zur Katastralgemeinde Stein gehören, und daß ihre Vereinigung mit der Ortsgemcinde Franzdorf zugleich eine Trennung der Katastralgemeinde zur Folge hätte, weil Stein zur Ortsgemeinde Presser gehört. Zu dem ist kaum zu erwarten, daß die hohe Regierung schon derzeit, in welcher der übertragene Wirkungskreis der Gemeinden gar nicht bekannt ist, in eine Zuweisung einer Katastralgemeinde einwilligen würde. Uebri-gens haben die Gesuchsteller auch nicht nachgewiesen, daß die Gemeinde Presser mit der bezweckten Ausscheidung und die Gemeinde Franzdorf mit der Einverleibung einverstanden sind. Insbesondere aber läßt sich bis zu dem Zeitpunkte als nach erfolgter politischer Organisirung den Gemeinden auch der übertragene Wirkungskreis in seiner ganzen Ausdehnung bekannt sein wird, nicht beurtheilen, ob die Gemeinde Presser nach Ausscheidung dieser Ortschaften noch für sich die Mittel zur Erfüllung der ihr aus dem übertragenen Wirkungskreise §. 29 G. O. erwachsenen Verpflichtungen besitzen werde. Mit Rücksicht auf die Vorschrift des §. 3 der G. O. stellt nun der Petitionsausschuß den Antrag: Der Bitte der Ortschaften Breg und Paku um Einverleibung mit der Gemeinde Franzdorf kann derzeit keine Folge gegeben werden, und wird der Landesausschuß beauftragt, denselben die obwaltenden Anstände bekannt zu geben". Präsident: Wünscht Jemand das Wort? Berichterstatter Kromer (liegt): „Hohe r Landtag! In der gestrigen Sitzung wurde dem Finanzausschüsse das von dem Gemeindevorstandc der Ortsgemeinde Stopiö— St. Michael im Bezirke Rudolfswerth eingebrachte Gesuch um Linderung des dort eingetretenen Nothstandes durch eine Beihilfe aus dem Landesfonde zur schleunigen Berichterstattung zugewiesen. Zur Begründung dieses Gesuches bringt der Ge-meindcvorstand vor: Bereits im Jahre 1865 wurden mehrere Landstriche Unterkrains, insbesondere auch der Bezirk Rudolfswerth durch Frühjahrsfröste und durch die darauf eingetretene anhaltende Dürre sehr hart getroffen. Die Unterstützungen stoffen zwar reichlich zu, konnten jedoch dem allgemeinen Nothstände wirksam nicht abhelfen. Die Nachwehen des Vorjahres waren sohin noch nicht behoben, als im laufenden Jahre 20 Ortschaften der Ortsgemeinde Stopiö — St. Michael von verheerenden Elementarereignissen neuerlich heimgesucht und so einer drückenden Nothlage preisgestellt wurden. Denn am 24. Mai l. I. ist in diesen Ortschaften ein Spätfrost eingetreten, welcher die kaum gebildeten Aehren des Wintcrgetreides, so wie die Blüthen der Obstbäume vollends vernichtete und den Insassen nur die Hoffnung auf die Herbstfrncht übrig ließ. Allein am 9. September l. I. hat' sich über den gedachten Ortschaften ein furchtbares Hagelwetter entladen, wodurch auch die Herbstfrucht gänzlich vernichtet und so in den Pfarren Stopiö und Maihau eine allgemeine Hungersnoth verursachet wurde. Wenn das Unglück in dem vollen hier geschilderten Umfange wirklich eingetreten ist, dann hat es bereits auch jene Ausdehnung erreicht, welcher die gewöhnlichen Lokalmittel wirksam zu begegnen nicht vermögen; dann erscheint sohin die Landesvertretung berufen und verpflichtet, auch ihrerseits die thunlichste Abhilfe zu gewähren. Nachdem jedoch über die Ursachen und über den Umfang des eingetretenen Nothstandes bisher keine näheren Erhebungen vorliegen und in Erwägung, daß der Landesfond mit derlei Subventionen so vielseitig in Anspruch genommen wird, stellt der Finanzausschuß den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: a. Das Gesuch des Gcmeindcvorstandes von Stopiö — St. Michael um eine Aushilfe aus dem Landesfonde sei der k. k. Landesregierung mit dem Ersuchen um schleunige Erhebung des in diesem Gesuche geschilderten Nothstandes und um Bekanntmachung des Resultates abzutreten. b. Der Landesausschuß werde ermächtiget, je nach dem Ergebnisse dieser Erhebungen der gedachten Ortsge-meiude eine Aushilfe aus dem Landesfonde bis zum Betrage von höchstens 300 fl. zu bewilligen". Schloißnigg, Kromer, Obmann. ' Berichterstatter. (Nach der Verlesung.) Präsident: Ich eröffne die Generaldebatte. (Niemand meldet sich zum Worte.) Wir gehen zur Spezialberathung über; der erste Antrag geht dahin, die vorliegende Petition der hohen Landesregierung zuzuweisen. (Abgeordneter Gnttman meldet sich zum Wort.) Ich bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Gnttman: Nach dem ersten Antrage wird das Gesuch ohnehin der hohen Regierung vorgelegt werden. So viel ich mich erinnere, sind von dem für die Nothstandsgegenden voriges Jahr eingeflossencn Geldern noch einige Ueber» schüfst vorhanden. Wenn nun an die Regierung das Gesuch schon geleitet, und der 2. Theil des Ausschußantrages angenommen wird, würde ich wohl die hohe Regierung bitten, daß sie aus diesen Uebcrschüssen für die Nothstandsgegcn-den bedacht sein möge. K. k. Statthalter Freiherr v. Bach: Ich muß hier nur berichtigen, daß keine Ueber-schüsse vorhanden sind, nachdem alle Gelder unter die Nothleidenden in Unterkrain vertheilt worden sind. (Da Niemand sich mehr znm Worte meldet, so bringt Präsident die beiden Anträge zur Abstimmung und werden dieselben in zweiter und sogleich in dritter Lesung vom hohen Hause angenommen.) Präsident: Wir kommen nun zum Berichte des Petitionsaus-schnsses. Da mir diesfalls Nichts vorliegt, bitte ich die Herren Berichterstatter sich nach der Reihe zum Worte zu melden und mir nach gehaltenem Vortrage die allfälligen Anträge gefälligst zu übergeben. Berichterstatter Brolich: Ich würde bitten, daß es mir gestattet sei, die vorliegenden Petitionen nicht wörtlich vorzulesen, sondern nur den wesentlichen Auszug derselben mitzutheilen. Abg. Dr. Costa: Ich möchte glauben, daß das hohe Haus im Allgemeinen nicht einen solchen Beschluß fassen kann, bevor es nicht weiß, welche Petitionen vorkommen, ich erlaube mir daher den Antrag zu stellen, von der Vorlesung der betreffenden Petition nur dann Umgang zu nehmen, wenn von keiner Seite die Vorlesung begehrt wird. Präsident: Wenn dagegen keine Einwendung erhoben wird, so wird also auf diese Art vorgegangen werden. Ich bitte nun, Herr Berichterstatter, das Wort zu ergreifen. Berichterstatter Brolich (liegt): „Petition der Gemeinde Dole im Bezirke Jdria um Einwirkung eines Landesgesetzes zur Abgabe der Gebühr von 5 kr. in die Gemeindekasse für jedes Vieh, welches aus der Karster und Poiker Gegend in den Rayon der Gemeinde Dole zur Weide getrieben wird. (Heiterkeit.) (Liest): Dieser Petition wurde eine zweite nachgeschickt, das ist nämlich die Petition des Kaspar Jsteniö um Nichtbewilligung obiger Gebühr. (Heiterkeit.) „Nach Einsicht der bei dem hierortigen Landesaus-schusst erliegenden Vorakten hat die Gemeindevertretung von Dole den Beschluß gefaßt, von jedem Schafe, welches aus den Karster und Poiker Gegenden in den Rayon der Gemeinde zur Weide getrieben wird, eine in die Ge-meindckasst abzuführende Abgabe von 5 kr. oft. W. einzuheben. verschiedenen Forstschulen niederer und mittlerer Kategorie in Böhmen und Mähren, endlich die in ganz letzter Zeit vom steierischen Landtage beschlossene Errichtung einer Weinbauschule in Untersteiermark. In Kram sind insbesondere der Wein- und Obstbau, die Seiden- und Bienenzucht solche entwicklungsfähige Kulturen, die sehr gewinnbringend zu werden versprechen, wenn sie rationell betrieben und durch theoretische Ausbildung verbunden mit praktischer Fertigkeit unterstützt werden. Eben so bedarf unsere Forstkultur einer ausgiebigen rationellen und wissenschaftlichen Nachhilfe, damit das durch den Wald repräseutirte Kapital gepflegt und erhalten und nicht durch maßlose Ausnützung zugleich mit der Rente aufgezehrt werde. Es liegt also auf der Hand, daß, wenn die Landesvertretung überhaupt beabsichtiget, dem landwirthschaft-lichen Unterrichte eine nähere Aufmerksamkeit zu widmen, sie zuerst und vor Allem auf jene Kulttirzweige Rücksicht nehmen müsse, welche die Aufsicht haben, eine Quelle deö LandeöwohlstandeS zu werden. Je nach Verschiedenheit der Terrain - und klimatischen Verhältnisse regelt sich auch das Heimatsverhältniß der so eben genannten Kulturszweige in den verschiedenen Landtheilen Krams. Obst-, Weinbau und Seidenzucht sind mehr in Un-terkrain, — die Forstkulturen mehr in Ober- und Jnner-krain zu Hause. Hierdurch löst sich von selbst die Frage der Lokalitäten, wo diese Spezialschulen zu errichten wären. Die Errichtung solcher Spezialschulen, nämlich einer Schule für Obst- und Weinbau, Seiden- und Bienenzucht in Unterkram, dann einer niederen Forstschule in Ober- oder Jnnerkrain, würde weit weniger Schwierigkeiten und mit einem weit geringeren Kostenaufwande zu bewerkstelligen sein, als dies der Fall wäre, wenn es sich um Activirung einer, die sämmtlichen Zweige der Landwirthschaft umfassenden Lehranstalt handelte, indem der Natur der Sache nach der Bedarf an Lokalitäten wie an Lehrbehelfen für solche Spezialschulen bei Weitem weniger ausgedehnt ist, als bei sogenannten Ackerbauschulen. Jedenfalls müßte eine derartige Spezialschule sich an irgend einen größeren Gutscompler anschließen, um nicht vereinzelt dazustehen, und die Beaufsichtigung und Leitung derselben könnte einem Vereine benachbarter Gutsbesitzer oder einer Landwirthschaftsfiliale übertragen werden. Der Ausschuß glaubt daher, die Activirung dieser zwei Spezialschulen dem hohen Landtage als eine im Interesse der Landwirthschaft nothwendige, in der Ausführung mit keinen unverhältnißmäßigen Schwierigkeiten und Auslagen verbundene Maßregel anempfehlen zu sollen, welche gewiß allgemein freudige Theilnahme erregen und wofür das Land seiner Vertretung Dank wissen wird. In die näheren Details der Organisirung dieser Schulen glaubt der Ausschuß nicht eingehen zu sollen, da es ohnehin Aufgabe des Landesausschusses sein wird, die diesfalls nöthigen Vorerhebungen zu pflegen und dem nächsten Landtage seine darauf gestützten Anträge zu unterbreiten. Jedoch einigte sich der Ausschuß hinsichtlich des Zweckes dieser Unterrichtsanstalken dahin , daß in denselben kräftige, arbeitsfähige Jünglinge mit den in der Volksschule erlangten Elementar-Kenntnissen versehen, eine theoretisch-praktische Ausbildung in den betreffenden landwirthschaftlichen Kulturszweigen erhalten sollen, um in der Lage zu sein, selbe in der Folge selbstständig und rationell zu betreiben. ES erübrigt dem Ausschüsse noch sein Votum über den Antrag des Abg. Deschmann abzugeben, welcher die Errichtung von Stipendien zu dem Zwecke befürwortet, um geborene Krainer mit entsprechender Vorbildung an anerkannt bewährte mittlere oder niedere land- und forst-wirthschaftliche Schulen zu senden. Daß in Ermanglung einer landwirthschaftlichen Unterrichtsanstalt durch bissen Antrag das einzige imb zweckmäßigste Mittel geboten sei, um dem Lande gründlich gebildete landwirthschaftliche Fachmänner zu verschaffen und dadurch die Hebung der Landwirthschaft und das Gedeihen des einzuführenden landwirthschaftlichen Unterrichtes zu unterstützen, wurde vom Ausschüsse einstimmig anerkannt, und der Ausschuß steht daher auch für den Fall, als die Einführung der oberwähnten landwirth-schaftlichen Spezialschulen auf unvorhergesehene Hindernisse stoßen oder unerwarteter Weise sich verzögern sollte in der Verwirklichung dieses Antrages des Abg. Deschmann ein wünschenswerthes Auskunftsmittel, um nicht die kostbare Zeit unnöthig zu verlieren, ohne für den landwirthschaftlichen Fortschritt etwas Ausgiebiges gethan zu haben. Auf Grundlage der vorausgeschickten Erörterungen erlaubt sich nun der Ausschuß seine Anträge in nachstehenden Punkten zu formuliren: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Von der Errichtung einer Ackerbauschule in Gemeinschaft mit den Nachbarländern wird abgesehen. 2. Die Frage wegen Errichtung einer selbstständigen niederen Ackerbauschule im Lande Kram wird als eine offene erklärt. 3. Dagegen wird die Errichtung von landwirth-schaftlichen Spezialschulen, nämlich einer Schule für Obstund Weinbau, Seiden- und Bienenzucht in Unterkrain, dann einer niederen Forstschule in Ober- oder Jnnerkrain mit einem entsprechenden Beitrage aus dem Landesfonde als zunächst nothwendig anerkannt, und der Landesausschuß beauftragt, die diesfalls nöthigen Voreinlcitungen und Erhebungen zu pflegen und dem nächsten Landtage in seiner ersten Session die darauf bezüglichen definitiven Anträge vorzulegen. 4. Sollte es jedoch dem Landesausschusse nicht möglich werden, bis zur nächsten Landtagssession seine Vorschläge behufs Activirung dieser Spezialschulen vorzulegen, so wird er beauftragt, in dieser nächsten Session definitive Anträge wegen Ertheilung von Stipendien zur Entsendung geborener Krainer mit entsprechender Vorbildung an anerkannt bewährte mittlere oder niedere landwirthschaftliche Schulen zu stellen". Dr. Bleiweis, Ritter v. Gutmansthal, Obmann. Berichterstatter. (Da weder bei der General- noch bei der Spezialdebatte über diese Anträge Jemand sich zum Worte meldet, so bringt Präsident die Anträge 1 — 4 einzeln zur Abstimmung und werden dieselben in zweiter und sogleich in dritter Lesung vom hohen Hause angenommen.) Präsident: Es kommt nun der Bericht des Finanzausschusses über die Dringlichkeitspetition der Gemeinde Stopiö und St. Michael um Gewährung einer Unterstützung wegen Hungersnoth. Bericht des PctitiooSauSschusseS über Petition der Sent. Kronau, Wald und Wurzen um Aufhebung der Sequestration, — Dcb. hierüber, — 087 Bericht über die Errichtung einer Ackcrbauschulc in Laibach, Präsident: Wünscht noch Jemand her Herren das Wort? Herr Abg. Svetec haben keinen Antrag im Sinne? (Abgeordneter Svetec: Nein!) Da Niemand mehr das Wort nimmt, so hat der Herr Berichterstatter das Schlußwort. Berichterstatter Brolich: Ich will nur noch einige kleine Bemerkungen über die Aufklärung Sr, Ercellenz machen. Der Petitionsausschuß war selbst nicht sicher, daß die in der Petition gegebenen Ziffern ganz richtig sind. Mag sich auch eine oder die andere Ziffer geändert haben, Eines hat der Petitionsausschuß als erwiesene Thatsache angenommen, nämlich daß die Sequestrationswirthschaft eine stark passive sei, und wir wissen, wohin eine passive Wirthschaft führt, im gewöhnlichen Leben zum Bankerott und hier, wie der Petitionsausschnß hervorgehoben hat, führt diese passive Wirthschaft, wenn sie längere Zeit fortdauert, zum offenbaren Ruin der Gemeinde. Aber beruhigend möge dem hohen Hause die Aufklärung Sr. Excellenz dienen, daß die Landesregierung die Aufhebung der Sequestration wünscht; daher auch der Hoffnung Raum gegeben werden kann, wie der Petitionsausschuß ausgesprochen, — daß die Regierung auch alle Mittel anwenden werde, diesem drückenden Uebelstande im Bezirke Kronau endlich ein Ende zu machen. Präsident: Die Debatte ist geschlossen, ich glaube, der Ausschußantrag ist den hochverehrten Herren noch gegenwärtig, und ich kann daher von dessen Vorlesung Umgang nehmen. Wir schreiten daher sogleich zur Abstimmung und ich bitte jene Herren, die mit dem Ausschußantrage einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Der Antrag ist einstimmig angenommen. Ich erlaube mir nur noch zu bemerken, daß der verstärkte Landesausschuß nicht auf heute nach der Sitzung, sondern auf Montag im Lokale des Landcsausschusses zu einer Sitzung um 10 Uhr zu erscheinen, eingeladen wird. Auf Wunsch mehrerer Herren Abgeordneten unterbreche ich die Sitzung auf einige Minuten. (Die Sitzung wird um 12 Uhr 30 Minuten unterbrochen, — Nach Wiederaufnahme derselben um 12 Uhr 40 Minuten.) Es kommt nun an die Reihe der Bericht des Comites für die Ackerbauschule über den Antrag des Landesausschusses auf Errichtung einer niederen Ackerbauschule in Laibach. Ich bitte, Herr Berichterstatter, das Wort zu ergreifen. Berichterstatter Ritter v. Glitmansthal (liest): „In der Landtagssitzung vom 28. November l. I. wurde der Antrag des Landesausschusses, betreffend die Anbahnung der gemeinschaftlichen Errichtung einer Ackerbauschule für Krain, Untersteiermark, Istrien und Görz, nach Muster der Grossauer niederen Ackerbauschule sammt dem Antrage des Abgeordneten Deschmann wegen Crei-rung von Stipendien zur Ausbildung krainischer Jünglinge an anerkannt bewährten, mittlern oder niedern land-und forstwirthschaftlichen Schulen einem Ausschüsse von 5 Mitgliedern zur allseitigen Erwägung und Berichterstattung zugewiesen, — welcher Sonderausschuß nunmehr nach eingehender Prüfung dieser Anträge das nachstehende Gutachten erstattet: Was den Antrag des Landesausschusscs wegen Errichtung einer Ackerbauschule in Gemeinschaft mit den Nachbarländern Untersteiermark, Görz und Istrien betrifft, so ist der Ausschuß der Ansicht, daß eine solche Gemeinschaft zwar in der Theorie wegen minderer Kostspieligkeit gegenüber der Errichtung einer selbstständigen kraini-schen Landes - Ackerbauschule Manches für sich haben dürfte, dasselbe aber in der Praxis wohl nicht durchführbar erscheine, indem mehrere der genannten Nachbarländer entweder bereits selbstständige Ackerbau- und land-wirthschaftliche Spezialschulen besitzen, aber laut ihrer letzten Landtagsbeschlüssc mit deren Errichtung beschäftiget sind, und weil andererseits bei der in diesen Ländern obwaltenden Verschiedenheit der landwirthschaftlichcn Kultur-verhältnisse von den unfertgen sich auch gewiß überall sehr verschiedene Ansichten über die Bedürfnisse des landwirthschaftlichen Unterrichtes geltend machen dürften. Der Ausschuß hält daher dafür, daß die beantragte Verhandlung mit den Landesausschüssen der genannten Länder nur eine zu keinem praktischen Erfolge führende Korrespondenz veranlassen könnte, und daß somit hiervon gänzlich Umgang zu nehmen sei. Was ferner die Errichtung einer selbstständigen aus Landesmitteln zu dotirenden niederen Ackerbauschule in Krain anbelangt, so findet der Ausschuß die der Acti-virung eines solchen Institutes entgegenstehenden mannigfachen Hindernisse und Schwierigkeiten in dem bezüglichen Landesausschußberichte so treffend und eingehend auseinandergesetzt, daß er nicht umhin kann, sich dem Conclu-sum des Landesausschusses: „es sei die Errichtung einer solchen Schule nicht in den finanziellen Kräften des Landes gelegen", vollkommen anzuschließen. Ueberdies gesellt sich zu den im Landesausschußberichte entwickelten Bedenken auch noch die Erwägung der lokalen Schwierigkeiten eines solchen Unternehmens, indem es für dermalen ganz unmöglich erscheint, eine als Schulgut zu benützende vollkommen instruirte Mustcrwirthschaft im Lande aufzufinden, wo alle verschiedenen landwirth-schaftlichen Kulturszweige KrainS gehörig repräsentirt und die zu deren Erlernung nöthigen Lehrbehelfe vorhanden wären. Die Beispiele anderer Länder beweisen es thatsächlich, mit welchen Schwierigkeiten und Kostenpunkten die Errichtung solcher, alle Zweige der- Landwirthschaft umfassenden Lehranstalten zu kämpfen hatte, und wie sich nur in ganz vereinzelnten Fällen durch besonders günstige jedoch ganz zufällige Constellationen die Möglichkeit ergab, etwas wirklich Gemeinnütziges dem Zwecke Entsprechendes hervorzurufen. In Anbetracht dessen, glaubt der Ausschuß dem hohen Landtage anempfehlen zu sollen, die Frage wegen Errichtung einer alle Zweige der Landwirthschaft.umfassenden Ackerbauschule in Krain einstweilen als eine offene zu erklären, deren Lösung von dem Resultate der sich hierüber successive ansammelnden Erfahrungen abhängen wird. Dagegen sollte nach Ansicht des Ausschusses die Errichtung solcher landwirthschaftlicher Spezialschulen, welche einzelne wegen ihrer Nützlichkeit für unser Land besonders wichtige Zweige des landwirthschaftlichen Betriebes umfassen, mit allem Nachdrucke angestrebt und demnächst in Angriff genommen werden. Auch in andern Ländern der österreichischen Monarchie ist eine solche Spezialistrung des landwirthschaftlichen Unterrichtes eingeführt, oder in der Bildung begriffen; Beweis dafür: die Obst-, Weinbauschule in Klosterneuburg, die 286 Bericht des Petitionsausschusses über Petition der @cm. Kronau, Waid und Wurzen um Aufhebung der Sequestration, — Deb. hierüber. sorge und Gerechtigkeit den Oberkrainern angebettelt lassen wollen! Bei diesen vorgebrachten Umständen und Verhältnissen muß ich wärmstens für Erfüllung der Petition der Weißenfelser und Kronauer respective für den Antrag des Petitionsausschusses stimmen. (Dobro !) Abg. Svctec: Der Bericht des Petitionsausschusses enthält den Passus, die Sequestration bestehe einmal. Ja, sie besteht und mir scheint es, daß sie nur dadurch möglich ist, daß sie besteht, denn ich würde nicht glauben, daß sie möglich ist, wenn ich nicht wirklich vor mir hätte, daß sie wirklich eristirt. Daß ich Grund zu dieser Annahme habe, werde ich dadurch zeigen, daß ich so frei bin, das hohe Haus nur auf die Gründe der Sequestrationsverhängung aufmerksam zu machen. Unter diesen Gründen kommt der Passus vor (liest): „Seit einer Reihe von Jahren bilden vie in den Gemeinden Weißenfels, Ratschach, Wurzen, Kronau, Wald, Mitterberg, Lengenfeld, Aßling, Sava, Alpen, Bach, Karnervellach und Jauerburg gelegenen Waldungen das Objekt fortwährender Eigenthumsstreitigkeiten, welche eine geregelte Bewirthschaftnng derselben durch die gegenwärtigen Eigenthumsprätendenten zur Unmöglichkeit gemacht haben und dieses werthvolle Objekt seiner völligen Vernichtung mit schnellen Schritten entgegenführen". Wenn man diesen Bescheid gelesen hat, möchte man glauben, daß es wirklich von Eigenthums-Prätendenten wimmeln müsse! Wie erstaunt man aber, wenn man nachträglich erfährt, daß ein einziger Prätendent gegen die im faktischen Besitze befindliche Gemeinde aufgetreten ist, und dieser einzige Prätendent ist — das hohe 21 erar. — Das hohe Aerar ist hier als Prätendent aufgetreten, nachdem es wenige Jahre zuvor ausdrücklich erklärt hat, daß sich die Gemeinde im faktischen Besitze befinde und als hätte er auf diese seine Entscheidung vergessen, tritt er nach einigen Jahren als Prätendent auf und depossessionirt dieselbe Gemeinde mittels einer politischen Sequestration — d. h. mit Gewalt. Es ist in der That ein Unicum im österreichischen Rechtsleben, ein Unicum, daß ein strittiges Eigenthum im Wege der politischen Sequestration versucht wird, sichergestellt zu werden, ein Unicum, weil in unserer ganzen gerichtlichen und politischen Gesetzgebung hiefür nicht der geringste Anhaltspunkt zu finden ist. Meine Herren! Wenn der Staat, welcher der Hort des Rechtes sein soll, im Wege der Gewalt auftritt, um ein vermeintliches Recht geltend zu machen, so ist das wohl das Gehässigste, was man sich überhaupt denken kann! Sie werden mir vielleicht einwenden: es ist hier nicht so sehr das strittige Eigenthum die Ursache gewesen, einen politischen Sequester zu bestellen, es waren die Walddevastationen, welche gedroht haben, die Ursache. 2Illein, meine Herren, wenn wir Walddevastationen als Grund für politische Sequestrationen anerkennen, dann muß wohl ganz Ärain unter politische Sequestration gestellt werden, ja nicht bloß das Land käme unter die politische Sequestration, nein! wie wir neulich gelegenheit-lich des Rechenschaftsberichtes gehört haben, wo wir von der Gebarung der Herrschaft Ädelsberg mit den Waldungen gehört haben, der Fiscus selbst müßte unter politische Sequestration gestellt werden! (Bravo!) Daraus dürfte das h. Haus entnehmen, daß weder strittiges Eigenthum, noch die Walddevastation ein gesetzlicher Grund zur Verhängung des politischen Sequesters ist. Wie kam es dennoch, daß ein solcher verhängt wurde? Ich halte dafür, daß das ein politischer Mißgriff war, und daß diese Sequestration ihre Forteristenz nur dadurch fristete, daß diejenigen Organe, welche den politischen Mißgriff begangen haben, später auch die Vertheidiger dieses Mißgriffes waren, um dadurch ihre eigene Handlungsweise zu rechtfertigen. Daß ihnen dies gelang, läßt sich wieder nur dadurch erklären, daß sie diejenigen sind, welche Zutritt bei den höheren Behörden hatten, daß sie mittels ihrer geheimen Berichte die Sachlage in einem ihnen günstigen Lichte darstellen konnten. Die geheimen Berichte, meine Herren, das ist, ich möchte sagen, der Wurm, welcher am Privatrechte der österreichischen Völker nagt; die geheimen Berichte sind dasjenige, wo sich dann, ich will nicht sagen Unredlichkeit, aber sehr oft Leidenschaft, Einseitigkeit, und sehr oft auch der Irrthum, breit machen kann, indem das Cor-rectiv dagegen fehlt, d. i. der Einfluß der Partei, der Interessenten, um den wahren Sachverhalt darstellen zu können. Das hohe Haus hat gehört, welchen Schaden diese Sequestration den Gemeinden bereits im Gelde zugefügt hat. 2lllein nicht bloß die Kosten des Sequesters sind es, welche auf daö Volk drückten, es sind noch andere Umstände. Die Bevölkerung konnte nicht begreifen, wie man sie aus ihrem Besitze, aus ihrem Eigenthume, den sie Jahre und Jahre unbehelligt geübt hat, auf einmal mit Gewalt verdrängen kann. Sie haben daher nach ihrer Auffassung geglaubt, berechtigt zu sein, Widerstand leisten zu dürfen; die Folge war, daß man Zwangsmaßregeln anwendete; die Leute wurden dem Strafgerichte überliefert, viele sind vernrtheilt worden zu Freiheits -, viele zu Geldstrafen. Diese Sequestration hat nicht bloß Geld, sie hat auch viel Thränen dem Volke gekostet, und ich möchte fragen: Wer wird dem Volke diesen Schaden je vergüten können? Auch Opportunitätsgründe lagen hier nicht vor, um diese Sequestration noch weiter bestehen zu lassen, denn aus dem Berichte des Petitionsausschusses und eben so aus der Erklärung Seiner Ercellenz des Herrn Landes-chess haben wir eben vernommen, daß die ganze Verwaltung passiv ist. Ich frage: Ist das eine Einrichtung, die ein Recht hat, fortzubestehen? Muß diese Einrichtung nicht endlich das Stammkapital selbst aufzehren? Sie sehen also, daß weder im Rechte noch im Gesetze, und selbst in der Opportunität keine Gründe bestehen, um diese Sequestration aufrecht zu erhalten, und ich kann daher nicht umhin, meine Meinung ansznsprechen, daß diese Sequestration sogleich beseitiget werden soll. K. k. Statthalter Freiherr v. Bach: Ich werde mich nur ans eine kleine Bemerkung beschränken. Der Herr Vorredner hat bemerkt, daß geheime Berichte eristiren. Ich muß hier erklären, daß gerade von Seite der Landesregierung im Jahre 1862 die Auflassung der Sequestration beim Staatsministerium beantragt worden ist, und daß das Staatsministerium aus wichtigen Gründen sich veranlaßt fand, in diesen Antrag nicht einzugehen. und diesen Act selbst als eine bloße Administrativ-Maßregel bezeichnet habe. Ich will nicht bezweifeln, daß die hohe Landesregie-rung für diese eigenthümliche Verfügung sich aus einer tieferen Einsicht, und einer hohen Weisheit bestimmte, aber denjenigen Interessenten, welche in die Radmanns-dorfer Sequestrationscasse Einzahlungen leisten, mußte eine solche ganz unbegründete Verfügung, womit den Interessenten des Radmannsdorfer Sequestrationsfondes eine Summe von 2.791 fl. 8 kr. zu Gunsten der in keiner Beziehung stehenden Kronauer Bezirksinsassen willkürlich genommen würbe, als ein einfaches Unrecht erscheinen, und eö ist unbegreiflich, daß ein solches zugefügt werden konnte. Meine Herren, ich habe im Aufträge aller interessir-ten Gewerkschaften, als: Sava, der sämmtlichen Zois'sehen Gewerke, Kropp, Eisnern, Steinbüchel, durch alle Instanzen dagegen rccurrirt, aber kein Recht gefunden! Das sind die Consequenzen der Sequestration. Weil ich eben davon rede, muß ich eine zweite Ungerechtigkeit ans Tageslicht bringen. Die ursprüngliche Statuiruug der SequestrationsBehörden war der Art, daß die Forstorgane im hohem Staatsaufsichtsrechte für die Erhaltung der Forste sorgen sollen, und daß die Erhaltung derselben denjenigen anheimfällt, welche sich als Interessenten dieser Forste erweisen. Ausdrücklich war eö bestimmt, daß die Bedeckung dieser Forstauslagen zur Erhaltung der Forstverwaltung dadurch geschehen soll, daß die für verkaufte Hölzer erlöste Summe dazu verwendet werben soll. Der Mehrbetrag, der Ausfall aber durch die freiwillige Vereinbarung der bezüglichen Interessenten auf die eine oder die andere Art beschafft werden soll. So das ursprüngliche Statut und die Instruction vom Jahre 1864. Diese sind aber nicht gehandhabl worden. Als sich die Interessenten anfangs zur Vermeidung von Weitwendigkeiten bereit erklärten, zum gedachten Zwecke für eine Klafter Kohlholz 20 kr. zu bezahlen — aber in einem Sinne freier Vereinbarung — ist daraus von der hohen Landesregierung ein Stockzins geschaffen, und nach und nach aus 35 kr., 50 kr., ja bis zu 1 fl. als Anforderung für die Entschädigung des Holzes hinaufgeschraubt, und gegen alles Recht und gegen die ursprüngliche Statuirung ein großer Scquestrationsfond geschaffen worden. Rach zehn Jahren ist es uns erst gelungen, diese Ungerechtigkeit denjenigen hohen und höchsten Behörden zur Erkenntniß zu bringen, welche selbst ursprünglich das Statut aufgeworfen haben. Mit dem Ministerialerlasse vom 11. Juli 1863 ist erst wieder erkannt worden, daß der Stockzins keinen andern Zweck habe, als die Bedürfnisse der Sequestrationsorgane zu bedecken, und daß darnach festgehalten werden soll. Wird es aber darnach gehalten? Heute besteht noch ein Fond in Radmannsdorf als Sequestrationsfond. Wir hatten aber auch bei allen Behörden vergebens gebeten, daß dieser bestehende Sequcstrationsfond — wovon ich zum Mindesten die Summe der vorhandenen Obligationen von 8000 fl. bis 9000 fl. nenne — benützt werde, und daß man uns mit neuen Auflagen verschone, weil wir hoffen, daß die Grundentlastungöarbeiten doch endlich zu Ende kommen müssen, und bishin die Sequestrationsorgane mit dem Fonde erhalten werden könnten, und weil nach dem ursprünglichen Statute und dem spätern Ministerialerlasse der Stockzins nur zur Erhaltung der Forstorgane cinzu-heben ist, daher nie ein Fond bestehen kann. XVI. Sitzung. Ja, meine Herren! ich kann die Summe des Se-questrationsfvndes von 46.661 fl. 37 kr. nennen. Darunter sind freilich mehrere Rückstände. Nachdem wir aber eine Summe von 8000 fl. bis 9000 fl. an Obligationen haben, und nachdem wir, wie gezeigt, eine Refuudirungssumme, eine gerechte Forderung an den Bezirk Kronau im Betrage von 8.373 fl. 24^ kr. haben, — für den die hohe Landesregierung unter allen Umständen verantwortlich i st, — sollten wir wohl erwarten, daß wir mit dieser Summe dasjenige bedecken werden, was die Sequestrationsorgane bis zu jener Zeit, als die Gruudentlastung zu Ende geführt sein wird, brauchen werden. Gegenwärtig kosten die Radmannsdorfer Sequestrationsorgane jährlich 5.826 fl., das ist freilich sehr viel; aber wenn wir die bezeichneten 16.000 fl. haben, so können wir sie drei Jahre mit dieser Summe erhalten. Ich möchte nur wissen, wie um Gotteswillen man die so gedrückte, vernichtete Montanindustrie damit noch heute mehr zu Grunde richten will, daß man den Gewerkschaften Erecutionen für die Stockzinsrückstände auslegt, die sie nicht zu bezahlen gehabt hätten, wenn nicht eine solche Sequestration eingeführt worden wäre, denn die berechtigten Gewerkschaften haben seit acht Jahrhunderten das Kohlholz auf Grund landesfürstlicher Belehnungen ohne Entgelt bezogen und doch helfen alle Bitten, alle Beschwerden nichts, man kann von der hohen Landesregierung oder dem hohen Ministerium kein Recht, kein Mitleid erwirken, als ob es sich darum handeln würde, der Montanindustrie in Oberkrain den letzten Todesstoß zu geben. (Lebhafter Beifall.) Meine Herren, das sind bittere Empfindungen, traurige Verhältnisse und es ergeht wirklich der Mahnruf an die hohe Landesregierung und an das Ministerium, diesen Verhältnissen einmal aus dem Grunde des Rechtes, aus dem Gründe der politischen Einsicht und Klugheit ein Ende zu machen. Ich werde nicht viel über die Wirthschaft der Sequestrationsorgane sprechen, es sei mir nur gestattet, Einiges anzuführen, obwohl ich so viel darüber reden könnte, wenn eö nicht odios, animos geheißen werden möchte und eine andere Auslegung erfahren würde, wie immer ich über die Sache sprechen würde. Ich will bemerken, daß Fälle vorkommen, wo Jemand für sein Wirthschaftsgebäude eine bestimmte Quantität Bauholz anmeldet, aber dieses Bauholz als Merkantilholz verkauft, so daß selbes aus der Save weiter zieht und so das für die Bedürfnisse der Gewerke, der Volkswirlhschaft bestimmte Holz unserer Ilovca Waldungen als Merkantilholz nach dem Meere schwimmt. Das ist keine Wirthschaft und abgesehen davon möchte ich wissen, wer mir zu beweisen im Stande ist, daß gegenüber der Summe von 70—80.000 fl., welche die Radmannsdorfer Sequestration bisher gekostet hat, ein Erträgniß, ein Erfolg, eine Aufforstung in der Ilovca geschehen ist. Wer könnte im Stande sein, mir zu erweisen, daß nur Vio dieser Summe sichtbar in besserer Wirthschaft sich verwerthet hat? Bei all diesen Verhältnissen und Ungerechtigkeiten, welche ich zur Kenntniß bringen mußte, weil ich den Anlaß hierzu von Seite des Herrn Berichterstatters und Sr. Excellenz des Herrn Statthalters bekommen habe, muß i ch Seine Excellenz den Herrn Statthalter Angesichts des versammelten hohen Landtags bitten und ersuchen, daß Sie zur gerechten und ersprießlichen Erledigung und Ordnung der fraglichen Waldangelegenheiten Ihre Weisheit, Für- oder jener Parzelle gelegen waren, in einer ganz andern Gegend und Parzelle das Holz ausgewiesen, wodurch die früheren Besitz- und Genußverhältnisse, confundirt wurden, daß sich kein Mensch mehr auskennen konnte und die bedeutendsten Nachtheile für die Berechtigten, denen Holz-Quantitäten anderswo, als sie berechtiget waren, zugewiesen worden sind, dadurch entstanden, daß sie neue Zurichtungskosten und größere Frachten für ihre Kohlen zahlen mußten. Unzweifelhaft sind ferner einzelne Interessenten zum Nachtheile anderer begünstiget worden, andere Interessenten sind sogar vollständig um den Genuß gekommen, weil auch ganz unberechtigten Anmeldern Ausweisungen überhaupt erfolgten, weil auf Objekten anderen fremden dritten Personen eine Anweisung geschah, welche früher in keinem Verhältnisse zu einander standen, das heißt, welche Persönlichkeit dort früher gar kein Holzbezugsrecht hatte. Dies kann ich insbesondere von den W eißen felser und Kronauer Waldungen bezeichnen. Und weil ich gerade den Namen der „Weißenfelser" Waldungen ausgesprochen habe, so sei es mir vergönnt zu sagen, daß man unter diesem Namen sogar Waldungen sequestrirt hatte, die weder dem Rechtsverhältnisse noch dem Namen nach je Weißenfelser Waldungen waren. Die Gemeinde Lengenfeld z. B. besitzt einen großen Complex Waldungen; diese Waldungen waren nie der Herrschaft Weißenfels uuterthänig gewesen, die Lengenfel-der waren Unterthanen der Herrschaft Lack und haben Schenkungöbriefe von der Herrschaft Lack für ihre Waldungen und ihre Waldungen sind ganz einfach als Weissenfelser Waldungen mit in den Complex hineingezogen und sequestrirt worden. Alle Vorstellungen dagegen waren fruchtlos. Die Lengenfelder mußten sich gefallen lassen, daß auf ihren Waldungen, deren Schenkungen, deren Besitz zu mindesten sie nachgewiesen haben und nachweisen konnten, wo sie jahrelang hindurch als Besitzer das Holz an die Gewerkschaften verkauft hatten, daß dieselben Gewerkschaften dorthin mit ihrem Holzbezuge angewiesen worden sind. Solche und ähnliche Mißgriffe, solche und ähnliche Ungerechtigkeiten sind mehrere geschehen, und ich könnte betn hohen Hause solcher mehrere vorbringen, aber es genüge das, was ich im Anfange gesagt habe: daß die Nichtconstatirung der Besitzverhältnisse die Nachtheile, die Ungerechtigkeiten zur Folge haben mußte. Was insbesondere die Sequestration der Weißenfelser oder Kronauer Waldungen betrifft, so muß ich gestehen, daß noch besondere Härten zugefügt worden sind. Wie traurig ist es für Jemand, welcher die Kultur des Landes wünscht und liebt, zu sehen, daß man in das Sequestrationsgebiet sogar die Gereute, Hochwiesen re. hineingezogen hat, die seit Jahrhunderten bei den Huben im Besitze waren. (Abg. Mulley: Richtig!) Ja, wenn man sonst nichts that, so ging man mit dem Gedanken um, sie zu beforsten, weil sie Waldboden sind. Solche Cousequenzen ergaben sich aus dem ursprünglichen Mißgriffe und ans der Art und Weise der Führung der Sequestration. Ich weiß nicht, wie vieles in der Sequestrationsaugelegenheit für das Weißenfelser und Kronauer Thal verbessert wurde, aber wünschenswerth über alle Maßen ist es, daß endlich diesem Zustande ein Ende gemacht werde dadurch, daß die Grundentlastungsorgane ihr Werk zu Ende bringen. (Bravo!) Mir ist bekannt, daß bei der Grundentlastungsablö-sung Vergleiche im Anzuge sind, mir ist aber auch auder-feilö bekannt, unter welchen Schwierigkeiten dieselben vorwärts schreiten. Es wäre wünschenswerth, daß die hoch- weise Regierung sowohl in Wien als auch in Laibach sorgen wolle, daß diese Verhältnisse endlich znm besten des Oberlandes, eines Theiles, welcher einmal vermöglich war und jetzt ganz verarmt, und für das Land in jeder Beziehung wichtig ist, zweckmäßig und gerecht geregelt werden möchten. Daß die Einführung der Sequestration in den Weis-senselser und Kronauer Waldungen keine solche war, welche die hohe Landesregierung und das hohe Ministerium mit aller Konsequenz in allen Richtungen durchzuführen keine Scheu gehabt hätten, geht aus einem Momente hervor, daS ich auch rückstchtlich der Radmanusdorfer Jlovea, weil es damit in Verbindung steht, zur Sprache bringen muß, nachdem sowohl von Seite des Herrn Berichterstatters als von Seite Seiner Excellenz des Regierungskommissärs diesbezügliche Aeußerungen und Aufklärungen gemacht worden sind, welchen Erklärungen gegenüber ich aber auch mein anderes Wissen entgegensetzen muß. Es handelt sich nämlich um die Schuld des Kronauer Bezirkes an den Radmanusdorfer Sequestrationsfond. Mit besonderem Statute ist die Sequestration für die Jlovca Waldungen im Bezirke Radmannsdorf als ein Eigenthums- oder Benützungsgegenstand ganz anderer Interessenten als jener des Bezirkes Kronau aufgestellt worden. Es war vorgesehen, daß für den einen wie für den andern Fall besondere Sequestrationsorgane eristiren sollten, und es ist, nur ich weiß nicht, ob aus Ersparung oder aus irgend welcher Combination der Forstverwalter, der in Radmaunsdorf war, auch zugleich über die Weißenfelser und Kronauer Waldungen aufgestellt worden, und mau hat ihm den Gehalt beider Stellen und auch Nebenorgane beigegeben. Für diese Dienstleistungen im Gebiete der Weißenfelser und Kronauer Waldungen ist über Auftrag der hohen Landesregierung auch alle Jahre die Bezahlung aus dem Radmanusdorfer Se-questrationsfonde dekretirt worden. Der Radmanns-dorfer Sequestrationsfond ist ein ganz separater, selbstständiger, und betrifft ganz andere Objekte, betrifft ganz andere Interessenten und ist bestimmt, die Forstorgane der Rad-mannsdorfer Sequestration zu unterhalten. (Abg. Mulley: Ganz richtig!) Und man hat im Laufe der Jahre und zwar bis zum Schluffe des Jahres 1864 7827 fl. 29 kr. für Die Forstorgane von Kronau und Weißenfels und mit Schluß tiefer gemeinschaftlichen Verwaltung — bis über unsere vielen Bitten nach 10 Jahren endlich die Trennung geschah, einen weiteren Betrag von 548 fl., daher die Summe von 8374 fl. 24% kr. aus dem Radmannsdor-fer Sequestrationöfonde nach Kronau gegeben. Se. Excellenz der Herr Statthalter hat freilich eine andere Summe, nämlich die Summe von 5.582 fl. 16 kr. genannt. Mir ist die Summe sehr gut bekannt, und ich muß dem hohen Hause bekennen, daß ich als Advokat und als Staatsbürger eine solche, Aufregung hervorrufende Rechtsverletzung kaum je gefunden habe, als in dieser Summe, worüber ich mit voller Freiheit hier sogleich den Grund darlegen will. Als wir im vorigen Jahre zur Liquidationsverhandlung in Radmannsdorf kamen, um die Holzanweisungen zu bekommen, da ist uns nach dem ursprünglichen Statute das Präliminare vorgetragen worden, und im Präliminare stand die Kronauer Schuld mit 5.582 fl. 16 fr., ohne daß wir sogleich erfahren konnten, warum die Summe so plötzlich um 2.000 fl. bis 3.000 fl. sich vermindert habe, und erst später ist es uns gelungen, zu erfahren, daß die hohe Landesregierung diese Abschreibung anbefohlen Z. 7339, gefunden hat, in Folge dessen alle hubtheiligen oder wenigstens als unbestritten sich darstellenden Wälder aus dem Sequestrations-Verbande ausgeschieden wurden. Das ursprüngliche Sequestrations-Objekt umfaßte eine Area von circa 47.000 Joch, somit sind bis jetzt gegen 16.000 Joch ausgeschieden worden. Von dieser letzteren Area fallen auf die petirenden Steuergenieinden Kronau, Wurzen und Wald 6360 Joch und auf die Steuergemeinden Weißenfels und Ratschach circa 3440 Joch. Die Jagd im ganzen Sequestrationsgebiete ist im Jahre 1863 aus der Sequestration ausgeschieden worden. WaS anbelangt die Kosten der Forstaufsicht in den seque-strirten Weißenfelser Waldungen, so belaufen sich diese seit der im Juni 1865 durchgeführten Trennung der Sequestrationsverwaltung in den Bezirken Radmannsdorf und Kronau nicht auf jährliche 3.056 fl., sondern auf jährliche 2.472 fl. 20 kr., und auch diese letztere Summe hat sich seit März 1866 durch Auflassung eines Forsthüterpostens um weitere 226 fl, 80 kr. jährlich herabgemindert. Anderseits hat der Gesammtcompler der sequestrirten Weißenfelser Waldungen, welche die Sequestrationskosten zu tragen hatten, wie oben bemerkt ist, über 47.000 Joch und nicht bloß 22.414 Joch umfaßt, wie es in der Petition heißt, und es sind noch nach den durchgeführten Ercindirungen über 22.600 Joch der Weißenfelser Waldungen in Sequestration verblieben. Die ganze Berechnung eines Bedeckungsabganges von 21.901 fl. 54 kr. für die bisherige Sequestrationsperiode in der Petition verliert dadurch ihre Grundlage. Es ist nicht richtig, daß die Eintreibung der durch rechtskräftige Erkenntnisse bewirkten Waldschadenersätze und überhaupt der Activrückstände der Sequestrationscassa mit aller Härte geschehe, wie es die Petition besagt, sondern sie geschah bis in die neueste Zeit mit einer Lässigkeit, welche bereits wiederholt Gegenstand eindringlicher Beschwerde seitens der Interessenten der Radmanns-dorfer Sequestrationscassa war, und welche erst jüngst die k. k. Landcsbehörde nöthigte, dem k. k. Bezirksamte in Kronau mit allem Nachdrucke die endliche Einbringung der Aktiven der Kronauer Sequestrationscassa aufzutragen, damit diese in die Lage komme ihre Schulden an die Sequestrationscassa in Radmannsdorf zu zahlen, und damit der Anlaß zu weiteren gegründeten Beschwerden seitens der Interessenten der letzteren entfalle. In dem, was die Petenten bisher an Zahlungen geleistet haben, kann demnach am wenigsten ein Grund zur Beschwerde für dieselben liegen. Die Gesammtpassiven der Kronauer Sequestrationscassa betragen..................... 8.455 fl. 58V2 kr. Davon zu ersetzen an die Radmanns- dorfer Scquestrationscasse .... 5.582 „ 16 V2 „ an den Staatsschatz................ 2.873 „ 421/„ „ jitfslmitten . . 8.455 st. 58'/2 kr. Belangend die Bemerkung gegen die Waldwirthschaft während der Sequestration, so ist es richtig, daß Forstknlturanlagen in den Weißenfelser Waldungen bisher nicht stattfanden. Abgesehen davon, daß bei Hochgebirgswäldern die Verjüngung vorzugsweise durch die natürliche Besamung eintritt, liegt der Grund, daß keine neuen Kulturen vorgenommen wurden, eben in dem Widerstreben der Interessenten , sich zu irgend einer diesfälligen Auslage zu vereinbaren, weshalb sich stets strenge auf den nothwendigsten Aufwand, d. i. auf jenen für die Forstaufsicht beschränkt werden mußte, mit wenigstens indirekte, näm- lich durch Hintanhaltung von Uebcrgriffen und Devastationen die Forstkultur zu fördern. Das Gebaren der Sequestrations-Verwaltung in forstwirthschaftlicher Beziehung ist übrigens im Jahre 1864 durch eine besondere Kommission von Sachverständigen untersucht und im Ganzen entsprechend befunden worden. Das Fvrstpersonale ist auf das strengste Ausmaß beschränkt, hierzu drängen schon die Verlegenheiten der Sequestrations-Cassa, und es ist eben eine Verhandlung über den Modus im Zuge, wie diese Kosten noch weiter reduzirt werden könnten. Die Gebarung der Sequestrations - Verwaltung ist durch eine eigene Instruktion geordnet. Alljährlich findet eine Liquidationsverhandlung mit allen Interessenten statt, wo die jährliche Holzabgabe festgestellt, und über das Präliminare der Verwaltung sich geciniget wird. Im Allgemeinen füge ich noch bei, daß die Wichtigkeit des vorliegenden Gegenstandes in der Landesbehörde allen Ernstes gcwürdiget wird, und daß sie selbst nichts sehnlichster wünscht, als daß dem obivaltcnden Ausnahmszustande bezüglich dieser Waldungen ein Ende gemacht, oder daß solcher in einer die Interessenten mehr befriedigenden Weise geregelt werden könne". (Bravo!) Abg. Dr. Toman: Ich bitte um das Wort. Ich muß den Antrag des Petitionsausschusses, welcher die Petition der hohen Landesregierung anempfiehlt, auf das Wärmste unterstützen. Ich habe allen Grund dazu, weil ich die Verhältnisse der Sequestration der Weißenfelser Wälder, so wie auch jene der Radmannsdorfer aus eigener Erfahrung vollständig kenne. Die Sequestration ist ursprünglich eine nicht zu rechtfertigende Maßregel gewesen. Sie ist nicht zu rechtfertigen, weil, wenn auch, waö ich ausdrücklich selbst anerkenne, dem Staate ein Oberaufsichtsrecht zusteht, dem Staate aber niemals ein Oberaufstchtörecht der Art zusteht, daß er die Besitz- und Eigenthumsrechte, die Nutznießungen durch politische, provisorische polizeiliche Maßregeln in Frage stellen, solche den wahren Eigenthümern und Besitzern entziehen könnte. Die politische und provisorische Sequestration ist daher in ihrer Grundlage, im Prinzipe keine gerechte Maßregel, war sie auch eine politische Maßregel, so hätte sie doch die Consequenzen mildern sollen, daß die Besitz- und Eigenthumsrechte nicht in Frage gestellt, und sogar die Waldnutzungen nicht andern überliefert worden wären, die keine begründeten Ansprüche haben. Die politische Maßregel hätte vor Allem die Feststellung der Besitzverhältnisse vornehmen sollen, dann wären nicht jene Klagen, nicht jene vielen Beschwerden darüber von Seite der Gemeinden, von Seite der Gewerkschaften und von Seite der dabei interessirteu Herrschaften gelaufen. Hätte eine Sonderung der Bcsitzverhältnisse stattgefunden, so hätte Niemand anderer den Genuß haben können auf dem bezüglichen Be-sitzboden, als derjenige, der sich als Besitzer manifestirt hätte. Nun was hat man gethan? Man hat sowohl bei dem Objekte der Weißenfelser als Jlovca Waldungen, welch letztere noch größer sind als die Weißenfelser, dieselben als einen ganzen Complex genommen und hat gesagt: Ihr Interessenten meldet euere Rechte an, ich gebe den Gewerkschaften so viel Kohlholz, ich gebe so viel den Gemeinden, — und die Forstorganc, welche die Quantität des abgebbaren Holzes selbst aufgenommen haben, find nun gegangen und haben diesen Interessenten, wie z. B. den Gewerkschaften, deren rechtmäßige Kohlstätten in der niß, welches in die Sequestrationskasse zu Radmannsdorf fließt. Dieses Erlrägniß übersteigt jährlich die die Sequestration der Jlovea Waldung treffenden Kosten und die Ueberschüsse werden als Seguestrationsmasse unter der Aufsicht der hohen Regierung verwaltet. Nun ist dein Petitionsausschusse bekannt, die Kosten der Sequestration im Bezirke Kronau, in so weit sie die Einkünfte übersteigen ans der Radmannsdorfer Sequestra-tionsmasse vorschußweise gedeckt werden, und daß die dies-fälligen Vorschüsse schon von mehreren Jahren 8—10.000 fl. betragen haben. Ans die Seqnestrationsmaffa der Jlovea Waldung haben die Gemeinden des Bezirkes Kronau keinen Anspruch , dieselbe muß als ein provisorisch von der Regierung verwaltetes Eigenthum der Besitz- und Eigenthumsberechtigten der Jlovea Waldung angesehen werden, und wird nach Aushebung der Sequestration auch unter die Berechtigten vertheilt werden müssen. Der Petitionsausschuß ist der Anschauung, daß durch die besprochene Sequestration im Bezirke Kronau auch Eingriffe in die Rechte der Eigenthümer der Jlovea Waldung geschehen (Dr. Toman: Ganz richtig! Sehr gut!), welche sogar vom polizeilichen Standpunkte nicht leicht gerechtfertiget werden können. Zudem werden die Eigenthümer der Seqnestrations-massa der Jlovea Waldung die Rückvergütung der für die Sequestration im Bezirke Kronau geleisteten Vorschüsse und zwar nicht nur an Kapital, sondern gewiß auch die entsprechenden Zinsen verlangen, wozu sie nach allen Rechtsgrundsätzen vollkommen berechtiget sind. Wie werden nun die bereits ganz verarmten im Sequestrationsbereiche des Bezirkes Kronau befindlichen Gemeinden die namhaften durch die Sequestration ihnen aufgebürdeten Schulden bezahlen können? Ihr ganzer Besitz mit den Waldungen wird zur Deckung dieser Schulden nicht hinreichen. Erwiesene Thatsache ist es, daß die Sequestration im Bezirke Kronau bedeutend passiv ist, daß durch dieselbe den Gemeinden schon jetzt eine kaum mehr zu ertragende Last aufgebürdet wird, und daß dieselbe bei der Fortsetzung der Sequestration immer drückender wird, und am Ende wirklich die Gemeinden selbst erdrücken müsse. Der Petitionsausschuß muß bei diesem Sachverhalte seiner Anschauung unumwunden dahin Ausdruck geben, daß die vorliegende Petition eine ernste Mahnung au die hohe Regierung sei, einem Zustande ein Ende zu machen, welcher den größeren Theil eines ganzen Bezirkes, dessen Loyalität keinem Bezirke dieses Kronlandes nachsteht, vollends zu ruiniren drohet. Dem gegenüber könnte man nur einwenden, daß der Petitionsausschuß jene Vortheile ganz übersehen hat, welche den sequestrirten Gemeinden durch Einführung einer geregelten sehr verbesserten Forstwirthschaft zugeführt wurden. Allein die petitionirenden Gemeinden ignoriren nicht nur gänzlich, daß die Sequestrations-Verwaltung die Forstwirthschaft geregelt habe, sie erklären vielmehr, daß von einer Forstwirthschaft keine Rede sei, und daß sich die Sequestrationsorgane nur mit der polizeilichen Ueberwa-chuug der Ausbringung der Forstprodukte befassen. Dem Petitionsausschuß standen zwar die Wirthschaftspläne, welche die Sequestrations-Verwaltung der hohen Regierung mitgetheilt haben mag, nicht zur Einsicht, der Ausschuß weiß daher nicht einmal, ob ein solcher Wirthschaftsplan vorliegt, noch weniger wie ein solcher bisher realisirt wurde, aber so viel hat der Ausschuß von unmittelbaren Augenzeugen vernommen, daß die Forstwirthschaft im Bezirke Kronau von der Forstverwaltung schlecht bestellt werde und sehr viel zu wünschen übrig lasse; als gewiß aber kann man annehmen, daß dieselbe in keinem Verhältnisse zu den Nachtheilen stehe, welche durch die Sequestration den Gemeinden zugekommen sind. Auf die Beschwerden der angeführten Gemeinden, daß die Bewegung der Forstprodukte unter der Sequestrations-Verwaltung mit großen Unzukömmlichkeiten verbunden ist, daß die Uebertreter der Seqnestrationsvorschrifteu mit Arreststrafen belegt und zum Schadenersätze verhalten werden, würde der Petitionsausschuß mit Hinblick darauf, daß das Gesetz unerbittlich sein und stets geachtet werden muß, gar kein Gewicht legen, wenn der Beweis vorläge, daß der Sequestration eine wohlthätige polizeiliche Maßregel sei. In Ermanglung eines solchen Beweises und nachdem was für das Gegentheil vorliegt, muß aber die diessällige Beschwerde alö ein weiterer Beweggrund für ehethnnliche Aufhebung der Sequestration angesehen werden. Nicht überflüssig dürfte noch die Bemerkung sein, daß die Gemeinden ein unbestreitbares Recht auf die Selbstverwaltung ihres Vermögens haben, daß dieselben, wenn ihnen die einzige Einkommensquelle genommen wird, nicht in der Lage sein können, die Kosten des selbstständigen mtb übertragenen Wirkungskreises zu bestreiten und daß sie bei der Fortsetzung der passiven Verwaltung ihres Vermögens lebensunfähig gemacht werden. Von der Ueberzeugung durchdrungen, daß die hohe Regierung stets geneigt ist, gerechten Beschwerden Gehör zu geben und Abhilfe zu leisten, stellt der Petitionsausschuß den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: Diese Petition werde der hohen Regierung zur besondern Würdigung der dargestellten Verhältnisse abgetreten und vom Landtage die Hoffnung ausgesprochen, daß in dem Falle, als die Sequestration nicht schon in der nächsten Zeit (1867) aufgehoben werden könnte, die hohe Regierung in ihrer Fürsorge für das Landeswohl Mittel finden werde, die dagegen obwaltenden Anstände mit möglichster Beschleunigung zu beseitigen, einstweilen aber Verfügungen zu treffen, wodurch den Gemeinden in ihrer drückenden Lage die größtmögliche Erleichterung verschafft werde und zwar allenfalls durch thunliche Berücksichtigung der in der Petition am Schluffe sub 3 bis 9 ausgesprochenen Wünsche der Gemeinden. (Dobro! Bravo!) Präsident: Seine Ereellenz der Herr Statthalter haben das Wort. K. k. Statthalter Freiherr v. Bach, Der Herr Landeshauptmann hatte die Güte, mir gestern in die Petition Einsicht zu gewähren, und ich bin in der Lage, nach Einsicht der Acten hierüber einige Aufklärungen zu geben. (Liest): „Ich enthalte mich der näheren Begründung über die Rechtmäßigkeit der im Jahre 1854 übet die Weißenselser Waldungen verhängten politischen Sequestration, denn es hat diese Maßregel die Bestätigung der obersten politischen Behörde erlangt. Ich erwähne nur die den faktischen Besttzrechten mehr Rechnung tragende Verbesserung, welche dieses Institut durch den Ministerial-Erlaß vom 9. Juli 1863,