l848. Dinstag den 16. Mai. Gubernial - Verlautbarungen. 3. 819 (!) Nr. 11U08 Currende des k. k. il lyrischen Guberniums. — Betreffend den vom I. Juni d. I. zu entrichtenden Portosatz für Vriefpost-Sendungen. — Um dem allgemeinen Verkehre, noch ehe es möglich ist, durchgreifende Reformen in der Einrichtung der Post-anstalt vorzunehmen, jede zulässige Erleichterung zu gewähren, hat der Ministerrath nachfolgende Aenderungen des bestehenden Portoregulativs der k. k. Postanstalt vom I. I842 beschlossen: -1) Der Portosatz für den einfachen Brief wird auf die Entfernung bis einschließig 10 Meil-n von U kr auf 3 kr. C. M. herabgesetzt; für die Entfernungen von 10 bis 20 Mellen, dann für alle ütmgen Entfernungen haben die bisherigen Portosätze vontlkr, und l2 kr. fortan zu gelten. — 2) Die Abnahme einer besondern Bestellungsgebühr für die mit der Briefpost eingelangten, in dic Wohnung der Ein-Pfänger zugestellten Briefpost-Sendungen hat in allen Orten, wo Aerarial-Postämtcr bestehen, und insbesondere bei der Stadtpost der Haupt- und Residenzstadt Wien aufzuhören. In den Orten jedoch, wo der Briefpostdicnst durch Postmeister ausgeübt wird, wclchc die Zustellung der Briefpost-Sendungcn durch von ihnen bestellte Briefträger besorgen, h^t eS vorläufig bei Abnahme der Zustellungsgcbühr, wie sie zu Folge besonderer Bestimmungen eingeführt ist, zu verbleiben. — 3) Für Zeitungen und Journale, welche außer dem Wege der Pränumeratiou durch die k. k. Postämter versendet werden, für gedruckte oder lythographirte Cllcularien, Prelscourants, Vörsezcttel, Bücher, Broschüren, Musikallen, so wie für gedruckte Sachen aUer Art, denen außer der äußern Adresse etwas Geschriebenes nicht beiliegt, ingleichen für Corrccturbogen, ohne das Manuscript, lediglich Mit dc»: durch die Corrcctur selbst veranlaßten Eintragungen oder Abänderungen, endlich für Waren-wuster ist, wofern diese Gegenstände unter Kreuzband, welches den Inhalt wahrnehmen läßt, ab-Ü^sendet und bei der Aufgabe franklrt werden, der vierte Theil der tariffmäß'.gen Briefportogebühr, ln keinem Falle aber weniger als ein Kreuzer Münze als Portotaxe zu entrichten. — Diese Bestimmungen haben für alle Briefpost-Scndungcn, die in sammt' lichen Theilen der Monarchie, m,t Ausnahme von Ungarn, vom I. Iunius 1846 an vorkommen, iü Wirksamkeit zu treten, und sie werden hiemit in Folge hohen Ministerlal-El lasses vom 4 Mai 1«48, Z 2^5, znr allgemeinen Kenntniß gebracht ^ Laibach am l). Mai l848. Leopold Graf v. W c lscr s he i m b, ^iideb - O^uoerlleur. A ndreas Gras r. H o h e »l w a l t, e. k. Hosl-ath. Dr. Simon Ladinig. k. k. Guberni^lrach. Z. 818, (1) Nr. 10543. Concurs - Ausschreibung. Zur Besetzung der erledigten Stelle eines Lehrers des Zeichnens und der technischen Gegenstände an der Krejöhauplschulc zu Villach, womit b^r Gehalt jährlicher Dreihundert fünfzig Gulden ^"nv -Münze aus dem Normalschulfonde verbun-ben ist, wird am 1», Juli »848 der Concurs an ^' k. k. Normal'Hauptschule zu Wien, Gratz, , "bach und Klagmfurc wiederholt abgehalten werden. — Bewerber um diese Leyrerstelle haben sich bei der betreffenden Normal-Schuldire.tion gehörig zu melden, und derselben ihre mit der Nachweisnng über Alter, Religion, Stand, Vaterland, Moralität, Studie», etwa schon geleistete Dienste und Sprachkenntnisse belegten Gesuche zu überreichen und darin anzugeben, ob sie und mit ivelchem Lehrindividuum an der Krcishauptschulc zu Vlllach, dann >n welchem Grade verwandt oder verschwägert sind. — Vom k.k. illyr. Gubcrnium. Laibach am 5,. Mai 1848. Stadt- u. landrechtl. Verlautbarungen. Z. 796. (2) Nr. 3U29. Edict, Von dem k. k. kärntn. Stadt - und Landrechte wird bekannt gemacht: Es sey durch das am 27. Dec. 1847 erfolgte Ableben des Ol. Johann Nimr u. Wolf eine systemisirte kärntn. Advocatenstelle, mit dem Wohnsitze in der Hauptstadt Klagensurt, in Erledigung gekommen, zu deren Wiederbesetzung der Concurs eröffnet wird. Es haben daher alle Jene, welche sich um diese erledigte Stelle zu bewerben gedenken, ihre dießfälligcn, mit den Beweisen über den an einer erbländischen Universität erlangten juridischen Doctorsgrad, die vorschriftmäßig genommene Praxis, und die erlangte Wahlfäyigkeit für eine Adoocatenstelle, so wie auch über ihre bisherige Dienstleistung, Sittlichkeit und allfälligen Sprachkenntnisse belegten Gesuche binnen v Wochen, vom Tage der ersten Einschaltung dieses Edicteö in die ZeitungsdlätM-, entweder unmittelbar, oder falls sie bereits «»gestellt seyn sollen, nn Wege ihrer vorgesetzten Behörden bei diesem k. k. Stadt« und Landrechte zu überreichen. Klagcnsmt den 2t». April 1848. HlcmUiche Verlautbarungen. Z. 7?li. (3) Nr. ""/«,7 (5 o n c u r s - A u s s ch r e i b u n g. Zur Besetzung der Försterstelle in Gayrach. — Bei der Religionsfonds -Herrschaft Gayrach in der untern Stciermark ist die mit dem h. Hafkammer-Deerete vom 31. December 1848, Nr. b'°"/,49«, neu systemisirte Försterstelle, womit ein Iahrcsgehalt von Dreihundert Gulden C. M., ein Holzdeputat von Sechs Klaftern weicher Scheiter, ein Naturalquartier und ein Deputatgrund nach der für einen Amtsschreiber bestehenden Bemessung; ferner vom 1. November 1849, als dem Zeitpunkte der Heimziehung der herrschaftlichen Alleinjagd in die Aerarial-Regie angefangen, die Passirung von zwölf Metzcn Hafer für die Jagdhunde nebst Schußlohn, verbunden ist, definitiv zu besetzen. - Zur Bewerbung um diese Stelle wird der Concurs bis 15. Juni 1848 festgesetzt. — Diejenigen wel^ che sich um diese Stelle zu bewerben gedenken, haben ihre Gesuche, worin sie sich über ihr Nationale, ledigen oder verehelichten Stand, ihre auf einer forsttechnischen Anstalt erlangte wissenschaftliche und practische Ausbildung im Forstsache, ihre gesunde körperliche Beschaffenheit, Alter, ihre bisherige Verwendung und allenfalls schon geleisteten Staatsdienste, dann über die Kenntniß der windischen, krainischen, oder wenigstens einer mit denselben verwandten Sprache, und über ihre tadellose Moralität legal auszuweisen haben, in-1 nerhalb des Concurstermines im vorgeschriebenen Dienstwege an die k. k. Cameral-Bezirks - Verwal-tung in Marburg zu leiten, und darin zugleich anzugeben, ob, und in welchem Grade sie mit den dermaligen Beamten des Verwaltungsamtes der genannten Staatsherrschaft verwandt oder verschwägert sind. — Von der k. k. steiermärkisch-illyrischen Cameral-Gefallen-Verwaltung. Gratz am 28. April l848. Z. 777. (3) Nr 395H9lI. Concurs Auf der k, k Cameralhen'schaft Aoelsberg in Krain ist die Försterstelle, nut dem Gehalte jährlicher Dreihundert Gulden, einem Vrennholzdepu-tate von sechs nicd. österreichischer Klafter harter Scheiter und einem Ouartiergelde von jährlichen Vierzig Gulden in Erledigung gekommen. — Zur definitiven Wicdcrbesehung dieses Dienstplaz-zeö wird der Concurs bis tt. Juni l. I. ausgeschrieben. — Die Bewerber um dicse Stelle haben ihre dicßsa'lligcn Gesuche, worin sie sich über ihr Nationale, ledigen oder verehelichten Stand, ihre erlangte wissenschaftliche und practische Ausbildung im Forstfache, ihre gesunde kör« perliche Beschaffenheit, 'Alter, ihre bisherige Verwendung und allenfalls schon geleisteten Staatsdienste, dann über die Kenntniß der krainischen (oder einer derselben verwandte) Sprache und über chre tadellose Moralität legal auszuweisen haben, vor Ablauf ^cs Concurstermincs im vorgeschriebenen Dienstwege an die k. k. Camcralbezirks-Verwaltung in Laibach zu leiten und zugleich anzugeben, ob und in welchem Grade sie mit den der-maligrn Beamten des Verwaltungsamtes besagter Staatsherrschast verwandt oder verschwägert sind. — Von der k k. steyermärkisch-illyrischen Came-ralgefällen- Verwaltung Gratz am 25 April 18 is. Z. 782. (3) Nr, 366HV. Kundmachung. Von der k. k. Camera!-Bezirks-Verwaltung !N Laibach wird hiemit bekannt gegeben, daß in der 8ten steiermärkisch-illyrischcn Finanzwach-Section 15 Aufsehersposten zu besetzen sind. — Es werden hiezu Leute aufgenommen, welche ;>) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen; k) einen rüstigen, vollkommen gesunden Körper haben; c) unverehelicht, und so weit es sich um Witwer handelt, kinderlos sind, und <1) im Lebensalier nicht unter neunzehn und nicht über dreißig Jahre stehen. — Diejenigen, welche aus dem activen Dienste der k. k. Armee unmittelbar, oder doch vor Verlauf eines Jahres nach Erlangung des Militärabschiedes zur Fmanzwache übertreten, genießen die Begünstigung, daß sie bis zum vollendeten Alter von 35 Jahren aufgenommen werden dürfen; e) der Aufzunehmende muß des Lesens, Schreibens, der Anfangsgründe der Rechenkunst und der Landes - oder einer verwandten Sprache, auf jeden Fall aber auch der deutschen Sprache mächtig sey»; h der Aufzunehmende muß sich über den frühern Lebenswandel befriedigend ausweisen. D,e Aufnahme in den Mannschaftsstand geschieht in der Regel als Aufseher und auf die Dauer von vier Jahren, mu dem der Camera!-Aezirksbehorde vorbehaltencn Rechte, den Auf« genommenen im Laufe des ersten Jahres des Dlensteö entheben zu können. Nach Ablauf der vier Jahre erlischt das eingegangene Dicnstvcr- ttnl) haltmß, und e5 jtlyc sowvyl dem Manne svei, ons dem Wachköip.r auszulreten. als auch der Behörde, ihn des Dienstcö zu entheben. — War man jedoch mit seiner Verwendung zufrieden, i.o kann ihm die dauernde Aufnahme bewilliget werden, und es kommen ihm dann die allgemeinen Begünstigungen zu, auf welche ein bleibend ange» stellter Ltaatsdiener Anspruch hat. Den Individuen der Mannschaft, welche ihrer gesetzlichen Militärpflicht noch nicht Genüge gellistet haben, steht für die Dauer ihrer Dienstleistung in der Finanzwache die zeitliche Befreiung vom Militärstande zu. Die Genüsse der Mannschaft bestehen: Z) In einer täglichen Löhnung für die Aufseher mit fünfzehn, für den Oderaufseher mit zwanzig und für den Nespiziencen mit fünfunddreißlg Kreuzer; 2) in einem Prouinzial-Zuschüsse zur Löhnung, und zwar gegenwärtig mit täglichen zehn Kreuzer für den Aufscher, dreizehn Kreuzer für den Ober-aufseher und sieben Kreuzer für den Respi;ienten; ») in cmem Bekleidungsbeitrage von jährlichen fünfzehn Gulden; 4) in der Unterbringung auf Kosten des Btcuttöschatzcs, oder in angemessenen Quartierzinsbeiträgen; 5) in täglichen Aerdicustzulagen bei besonders guter Dienstleistung; <») im Falle der Untauglichkeit tritt für die dauernd Aufgenommenen die Versorgung durch Eltheilung von Pro-Visionen ein, deren geringste in täglichen acht Kreuzer besteht; ?) die Witwer und die Kinder der zum Mannschaftsstande gehörigen Angestellten werden nach den allgemeinen Provisions-Vorschriften behandelt. — Diejenigen Individuen, welche sich in die t k. Finanzwachc einreihen lassen wollen, und die cberwähnten Eigenschaften besitzen, haben sich hieramls, mit ihren Zeugnissen versehen, zu melden. — K. K (Zameral-Bezirks-Vcrwaltung. Laibach am ^. Mai !848. Z. 77i). (3) Nr. 157^ Kundmachung, betreffend die Absendung der bei dem k. k. Hofpost' amte in Wien Abends aufgegebenen Briefe mit den am nächsten Morgen um Uhr hier mit Briefen einlangen wird, die nach 4 und 4'/, Uhr Nachmittags in Wien aufgegeben worden, oder zum Durchzuge daselbst eingelaufen sind. —Ebenso wird daher auch vom i> d. M. an von Laibach mit der um » Uhr Nachmittags uach Wien abgehenden Malicpost, welche sich an den Nachts um l l'/, Uhr von (Mi abgehenden Personentram schließt, ein Briefpacket abgefertiget, Die mit dieser Mallepust abgesendeten Briefe für Wien gelangen zwar auch rrst am 2, Tage früh daselbst zur Bestellung, w'e jene, welche mit der Nichts l),er durchpassirendcn Mallepost abgesendet werden ; allein da die letztern öfters zu spät für die erste Bestellung MorgenS in Wien einlangen, so ist doch für einen solchen Fall hierdurch ei» Vortheil auch bezüglich der nach Wlen bestimmten Brie>e erreicht; hauptsächlich gewinnen hierdurch aber jene Briefe, welche über Wien hinaus an Orte längs der nördlichen Eisenbahnen in der Richtung bis Prerau, dann bis und über Brunn, Olmütz und Prag bestimmt sind, welche unaufgchalten weiter kartirt weroen. — Bei der hiesigen Brief-post-Abtheilung wird übrigens die Aufgabszeit für recommandilte Briefe sowohl, als auch für alle andern nicht beschwerten Briefe bis 7 Uhr Abends verlängert. — K.K. Ober.Postverwaltung. Laibach oen 8. Mai 18^8. Z. 805 (2) Nr. IUI7 Kundmachung Durch die bereits zur öffentlichen Kenntniß gebrachte Einrichtung eines täglichen doppelten -Nriefpacketwcchscls zwischen Wien und Laibach, ist nunmehr auch erzweckt worden, daß die zm Wiener Zeitung, dann zur allgemeinen österreichischen Zeitung und zu den Sonntagsblättern erscheinenden Abendbeilagen mit der von Wien zwischen 8'/,^ und !) Uhr Vormittags hier ankommenden Mallepost einlangen, und somit um einen Tag früher zur Bestellung gelangen. — Die Obcr-post-Verwaltung, welche kürzlich bewirkt hat, daß auch die allgemeine Zeitung durch den über Salzburg eingeleiteten Bezug um einen Tag früher hier einlangt und bestellt wird, verwendet sich nunmehr unter Einem auch höhern Orts dahin, daß auch o,e Wiener Zeitung selbst schon am nächsten Tage nach ihrer Ausgabe in Wien Vormittags hier einlange und bestellt werden könne. — K. K. Ober-Postoerwaltung. Laibach den 12. Mai 18^8. Z. 81« (I) Nr. 7U0. Zeh entverpachtung. Den 17. Mai 1U48, Vormittags von 9 bis 12 Uhr, werden in der Kanzlei der Religionsfonds-Herrschaft Sittich, gemäß der Bewilligung der löbl. k. k. Camera!-Bczirkö-Verwaltung in Neu-stadtl vom 19 Sept, 1847, Z. NA58, die zur Herrschaft Sittich gehörigen Garben-, Sack-, Jugend- und Erdapfelzchente in den Ortschaften Großdobrava (vl-iliu ,-« vu), Kleindobrava (inalli cloln-.ivli) und Kosleutsch auf sechä Jahre, nämlich vom 1 Nov. 1847 bis dahin l»53, sohin pro l848, !»49, I»5l», l85>1, 185)2 und 1853, öffentlich licitando verpachtet werden. Die Pacht' lustigen werden demnach zu dieser Pachtversteigerung eingeladen, die Zehentholocn aber von Groß-und Kleindobraua, dann Kosleutsch insbesondere erinnert, daß sie das ihnen Kraft des Gesetzen zustehende Einstandörecht durch schriftlich bevollmächtigte Ausschußmänner, entweder gleich bei oer Llcitation, oder längstens binnen sechs Tagen dar-nach, um so gewisser geltend zu machen haben, als sonst auf die nach Ablauf des Cinstandsrechts-termincs einlangenden Gesuche und Erklärungen kein Bedacht genommen werden wird. — Die Pacht' bedingnisse können aber in, Amte täglich eing, VolNiittags, M Nhr lin Orte Großberdu mit dem ^elsai^e beslunmc, das, dicse ^icalilä: bei dieser ein-^iqel, ^cUl)l^lU!ig0cagsai^ung auch unttr dein obigcn Meistbule und auch unter drm gencbllichen Scha-tzungswerthc hintangegrbcn werden wird. Das Schätzungsprotocoll, die ili^lationsbr-dingni»e und der ^inn^buchöcriract könne:, täglich l)ie>anl>o elngcsehln weldcn. K. K. Bezirksgericht Lcnc>sc!sch am 22. Aplil 18^i^. Edict. Von de:n Nc^sk^gerickte W'vp,ch wild dcm abwesenden Us?d ll'loe!a,int wo brsmdiich'N Mictiael Mcßeßneu uno dcssen gleichfalls unbtkannlen . '^82 diensll^ren ^ Vube; der, der Helrschafl Wpp.,ch 5>il^» Urb. Fol. "^7 zinsbaren Bcigr. iiiealilalen: Weingarten ko-indlü!,^, Weingarten u Nakllilci, Weingarten ^,l!l>5ll!«»Iji, Wcingüllcn lircluizk la ^uleinc», Acker nlit ll) Pluttcn Lctlnizliv tll ßul-eiln>, Weingarten Kart''Ioux, Oedniß 8t^28l»e lg malo und ^est!l'ipp I^ul«»uin1i; ferneis des, dem Gute <7chivil)l>offei, 5ud Berg. Post-')ir. 32 eindienenden Wei.igaitcnö lllounüv hieralniS eingebracht, worüber die Verl^mdlliügölags^ung unter Zvlgen dcs §. 29 a. G. O. auf den ,U. August l. I., Vormittags 9 llhr bs« diesem Gerichte bestimmt wurde. Da dem Gerichie der Aufenthalt der Gen 35er« treeing und auf ihre Gefahr und Kosten den Iacub Urschii) l'on Wipplich zum Kurator bestrill, mil welchem die angedrachre Rechi^s^che nach den Be^ stmimungen der a. G. O. durchgeführt und entschieden werden wird. Die Geklagten werden dessm zu dem Ende eiinnel-l, damit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst elschcnien, oder inzwischen dein bestimmten Vertreter ihre behelfe an die Hand zu geben, oder auch l'ich selbst einen andern S.ichwalter zu bestellen und diesem berichte namdast zu niachen, und überhaupt '.m «cchtlichen oldnungömaßigen Wege einzujchreilen w'ssen mögen, widri^cn^ sie'sich die aus ihrer Ver. absäumnng enlstcl,,cnden Folgen selbst dcizumesscn ha. bcn werden. ^ezilksgericht Wippach am ,5. Ap>il l«48. Z- ?50. (2) N'. 2oli5 l»cl 3lI2^6. Edict. Vvn dem Wezirlsgerichce Wippach wird allge. mcin kund gemacht: 6ö ft-y aus Ansuchen des Johann Dirp. Hollenz von Wipp.ich in die ereculive ^eill)ic!Ullg der, dem Johann Kodou vvn Podgraj gehöligen und laut Schatzungsprotocolles von» 21. Ma>z l«^l8, F. i7lj^, auf 2552 fi. reweriheteu ^c.ülca.cn, als: die, der Herrschaft Wippach dienst' baren '/4 Hübe; der, der Hell schift Wippach UN' terilianigen Wiese u Lukovi, und de^, der Hecr» schasl Wippach dienstbaien ^cke>ß und Wiese >"«!» ^!lv2, wlge» dcm ^xeiliill)n!Nü!)lcr schuldigen i2ä ft. 5/> t>', gcwllligct, und es s,ytn"zu deren Vornahme c>ic T,.!g!^liungen ans dcn »9. Zuni, dann den 2l). Juli und den ^>. August l. I., jedesmal Volinitiag Uni l<» Uhe im Halisc deä Esecuten mit dein iü«»-,Vche angiortmec, daß obige Feilbiccungsobjecte bci oer I^ten Tagsal^ung auch unitr dem Schatzuna> ,vellyc h',iltangegeben werden, Das ^chaM,g6pio!ocolI, der Grundbuchser. iract und dic ^.ltallonsbedingnisse töllnen hieramlS emge>chen wcrden. Bezirksgericht Wippach am 4. April ,846. ^. 763. (2) Nr. g2ö. Edict. Von dem k. t. Be^irksgeiichte Eenoselsch wild htemii kund gemacht! Vi.u, habe über Ansuchen des ^liuon Sellen von Lrnoiccsch till«. 6. d. M., 3-^^tt, die executive Zeilbielung der, dem Georg Millauz von ^iicderdorf gehö.igen, laut Lchätzungö» pwiocolles llciu, 28. Februar l. I,, Z. 550, auf cen Betrag pr. l^i96 si. 50 kr. bewcrcheten, unv der He,l,ch^ft Senoscisch «ut, Uib. 'lir. 2Ui dienst« , baren ^illoielielhube und ^'ll) Urd. Nr. 2»6 dienstbs' leu brhausien llntersaß, wegen aus dcm w. a. 3jer» gleich, lilic». 15. August ,846 schuldigen 4'i si. 5^ tl. <^. 5. c. bewilliget, und zu derselben die Ftr» none auf den .3. Juni, auf den !3. Juli und auf dcn «4. August l. I., jedesmal Vormittags 9 Uhr ,n loco Nil'^idorf u>it dem Äeisai^e bestimmt, daß diese Reality,en beider 5. FcilbictungslagsalMig auch unler dem Schatzungbwerlhc hinlangcgeben werden. Das dicßsaUige SchatzungSprolocoll, die Lici' lalionsbedlngnisse und der neueste Grundbuchsextract tonnen taglich Hieramts eingesehen werden. K. K, Bezirksgericht Senosetsch am 8. April 164^' Z. ?6?. (2) Nr. N3l. Edict. Alle Jene. welche an den Nachlaß dl5 am ß-Jänner I. I. ul, illtl.'5>2la verstorbenen "/« Hüblel. )ol>ainl Dieak von Lipoviz Nr. 5, irgend einen Rechtsanspruch zu stellen vermeinen, haben denselben bli der auf den .1. ^uni l. I , f>üh 9 lli)r angt' o>dne:sn ^iqliidncionslagsatzuna, bei Veümidung ^^ zolgen des §, 8l4 d. G. '^)., anzumelden "no icchlögültig nach^lwcisel,. .^ K. K. Bezirtogeuchl Reifniz am 4- Apnl l^»>