MITTEILUNGEN des Musealvereins für Krain. Jahrgang XVI. 1903. Heft V u. VI. CD -?• (9 Die Sehloßbibliothek in Weißenstein. Von Konrad Omologar. Nachdem in diesen Mitteilungen mehrere Werke und Bücher aus dieser Bibliothek, welche für Krain selbst interessant oder sonst, da sie selten sind, einer Erwähnung wert erscheinen, entweder nur kurz angeführt oder etwas weitläufiger besprochen worden, ist es angemessen, daß auch über Entstehung, Umfang und Bedeutung dieser Bibliothek einiges gesagt werde. Das Schloß selbst wie seine Geschichte gedenke ich in einem besonderen Artikel zu skizzieren, doch mögen hier schon einige Bemerkungen über dieses angeführt werden. Das Schloß Weißenstein, vom Volke Boštanj genannt, ist eines der größten in Krain und schon deshalb interessant, da seine Befestigung, die zugleich mit ihm entstanden ist, noch vollkommen erhalten ist. Es steht in Unterkrain, etwa eine halbe Stunde südöstlich von der Hauptstation der Unter-krainer Bahnen Großlupp entfernt, auf einem mäßigen Hügel. Seine Lage ist sehr schön. Schon von weitem sieht man das umfangreiche, mit Türmen und Ringmauern befestigte Schloß. Die Gegend war schon in prähistorischer und römischer Zeit angesiedelt; prähistorische Ansiedelungen und Gräber findet man bei St. Marein, Großlupp etc., aus der römischen Zeit sind neben den anderen Funden auch die beiden Römersteine in den Kirchenmauern zu Gatina und Zalina. Nahe vorbei führte die alte Römerstraße (beim Bahnbaue 1892 gefunden) von Emona nach Acervo, ob jedoch auf dem Schloßhügel selbst eine solche Ansiedelung war, ist sehr wahr- Mitteilungen des Musealvereines für Krain. Jahrg. XVI, H. V u. VI. šcheinlich, doch bisher durch Funde noch nicht bewiesen, es hat aber auch keiner darnach gesucht. Das gegenwärtige Schloß war von Jakob von Lamberg Freiherrn zum Stain und Gutenberg,1 kaiserlichen Rate und Landeshauptmann in Krain, aufgeführt, im Jahre 1549 begonnen, 1558 vollendet.1 2 Auf dieser Stelle stand vor der Aufbauung des Schlosses ein altes Gemäuer,3 ursprünglich Gradec,4 5 bei dem Ankäufe Zagradec4 genannt. Das ruinenhafte Gebäude samt dem Hügel gehörte den Insassen der Dörfer Veliko Mlačevo, Malo Mlačevo, Šmartno und Zagradec,6 mit denen sich der Erbauer abfinden mußte. Obwohl man Tabor zu Zagradec als Benennung auch findet, scheint hier kein Tabor in gewöhnlichem Sinne gestanden zu haben.6 Das Schloß wurde am 31. Mai 1652 samt Besitzungen von Adam Freiherrn von Lamberg dem Eberhard Leopold Ursini Grafen Blagay, kaiserlichen Rate und Landesverweser in Krain, um 47.000 fl. krain. Währ, und 200 Dukaten in Gold verkauft. Seit dieser Zeit gehörte die Herrschaft den Grafen Blagay. Als der letzte aus diesem Stamme starb am 26. Februar 1897 Ludwig Gregor Ursini Graf Blagay, gewesener k. u. k. Oberleutnant, Kämmerer, und hinterließ die Herrschaft seiner Gemahlin Marie Mathilde, geb. Freiin Lazarini, gest. 1901. Sie vermachte den gesamten Besitz der hochgeb. Frau Resa Freiin von Lauer, seit 1902 vermählt mit dem hochgeb. Herrn Ludwig Baron Lazarini-Zobelsperg. 1 Stein ist die Ruine Kamen ober Katzenstein in Vigaun, nicht Oberstein bei der Stadt Stein. Gutenberg, schon zu Valvasors Zeit eine Ruine in der Gegend von Radmannsdorf. Siehe Valv. XL, p. 547 und 242. 2 Inschrift auf dem ältesten Trakte im Schloßhofe zu W. hat neben der bereits im Valv. XI., p. 644, angeführten Aufschrift auch das Wappen der Lamberge. 3 Valv. 1. c. hat «Burgstall Sagradez», «Tabor zu Sagradez». — Izvestja muz. družtva za Kranjsko 1899 = ein altes Gemäuer. 4 «Zagradec» ist ein Ort hinter einer kleinen Burgstätte = Burgstall (kleines Schloß = Gradec). 5 Izvestja 1. c. 6 Valv. XI., p. Ò43. Es ist meine Pflicht, jener zu gedenken, die mir die Besichtigung des Schlosses zur Aufnahme der Bauten und der Bibliothek nicht nur erlaubt, sondern mir auch mit Rat und Tat behilflich waren, nämlich der seligen Gräfin Maria Mathilde von Blagay, der hochgeb. Frauen Baroninnen Resa und Maria von Lauer, der p. t. Herren Freiherr von Lazarini und k. u. k. Hauptmann i. R. Franz Schurtz. Die Büchersammlung befindet sich ebenerdig im nordwestlichen Risalite am Ende der Hauptfront in einem geräumigen, feuersicher gewölbten, kellerähnlichen, doch sehr trockenen Raume von bedeutender Größe. Man gelangt in denselben aus einem Wohnzimmer, der früheren Herrschaftskanzlei, durch einen mit späteren Werken angefüllten Vorraum über gemauerte Treppen. Verhältnismäßig kleine, stark vergitterte Fenster mit eisernen Jalousien erhellen genügend den Raum. An den Wänden sind je nach den Raumverhältnissen größere und kleinere Bücherkasten, mit den Ziffern I. bis XIV. bezeichnet, unten befinden sich in denselben alphabetisch bezeichnete Schubladen, in welchen noch ein Teil der Archivalien aufbewahrt ist. Die wichtigsten Archivalien wurden von der seligen Gräfin Maria Mathilde dem «Rudolfinum» übergeben. Ein bedeutender Teil der Ungarn und Kroatien-Slavonien betreffenden Familienurkunden kam durch den Verfasser des Buches «Die Geschichte der Grafen von Blagay», Dr. Ludwig von Thalldczy (Wien 1898), als Geschenk an das königl. Reichsarchiv nach Budapest. Die Büchersammlung kann wohl durch öffentliche Bibliotheken an Größe übertroffen werden, doch dürfte in den kraini-schen Schlössern eine zweite so geordnete Bibliothek wohl kaum Vorkommen. Fast alle Bücher wurden nur von einem, und zwar von Siegmund Anton Josef Grafen Ursini von Blagay, zusammengebracht. Die meisten Bücher haben seine Signatur. Er war 1686 geboren, starb 1755, seit 1708 Kämmerer, Präsident der Stände in Krain, Geheimer Rat. (Siehe «Die 9* Geschichte der Grafen von Blagay » von Dr. Thallóczy, Wien 1898, II. Stammtafel.) Auf mehreren Büchern ist auch angegeben, wo, wie teuer und wann sie gekauft worden sind. Manche kamen als Geschenk, andere wurden den studierenden Mitgliedern als Prämium gegeben. Fast alle Bücher sind gebunden, meist in Pergament oder Schweinsleder, viele haben wahre Prachteinbände mit Goldschnitt und Goldpressung. Manche darunter scheinen in Weißenstein gebunden worden zu sein, da ich in einer Lade unter anderem auch Messingstempel mit eingegrabenen Verzierungen gefunden habe. Doch befindet sich auf einem großen Tische und in dessen Schubladen eine bedeutende Anzahl späterer Bücher, die noch nicht eingereiht sind. Manche Bücher scheinen auch von den verstorbenen Schloßgeistlichen rückgeblieben zu sein. Als Gründer dieser Büchersammlung ist jedenfalls der oben erwähnte Sigmund anzunehmen, denn die meisten Bücher haben als Signatur seinen Namen. Da er bereits 1755 starb, aus dem Chronogramm auf dem Kataloge: «blbLIotheCae arCIs De noMIne Weissensteln» aber die Jahreszahl 1766 entnommen wird, dürften die Bücher erst nach seinem Tode geordnet worden sein, wenigstens ist erst in diesem Jahre der-Katalog geschrieben worden. Dieser ist ein großer Folioband, in Leder eingebunden, 268 Seiten stark. Das Titelblatt hat eine schöne Federzeichnung, kunstvolle Schnörkel wie aus einem Zuge bilden die Wappenembleme der Familie Blagay: Rosen, zwei Löwen und zwei Bären. Ein Monogramm, woraus «Blagay» entnommen werden kann. Der Titel lautet: «CATALOGUS | librorum | in quatuordecim classes | distributorum . BIBLIOTHECAL | ARCIS DE NOMINE | WEISSENSTEIN.», wobei die Zahlbuchstaben rot sind. Sämtliche Seiten sind linienumrahmt. Die Schrift ist sehr deutlich und schön. Rechts ist in einer Spalte die Zahl des betreffenden Werkes. Alle Bände eines Werkes haben dieselbe Zahl. Die Werke sind im Kataloge alphabetisch nach den Autoren innerhalb einzelner Klassen geordnet, solche ohne Autor nach dem im Titel des Buches befindlichen Schlagworte. Die Titel sind sehr ausführlich gegeben samt Anzahl der Bände, Buchformat, mit Druckort und Jahreszahl. Für die Bücher, die später eingereiht werden könnten, ist genügend Raum gelassen. 200 Seiten enthalten das Bücherverzeichnis. Die Autoren haben ein eigenes, von der Seite 201 bis 263 reichendes Verzeichnis mit dem Titel: «Catalogus | Secundus | Completens omnium Authorum | Cognomina et Nomina, Li|brorum vero Anonymorum | con-tinet initialia duo | aut tria verba alpha-1 betico Ordine congesta. » Hinter dem Namen ist die Zahl der Klasse, z. B. : «A Beldern Arnoldi Corvini. 8. — Abelini Argentoratensis, loan. Philippi 9. — Abellii Ludovici, 3.6. — Abentheuer von allerhand Mineralien, 14. — Appendix ad Libellum de Stylo Curiae Austriae int. 8. — Arzney Buch 12. — Atlas Scho-lasticus 9. — Ausführliches Heiligen-Lexicon 7.» etc. Demnach sind die Bücher leicht zu finden. Damit der Katalog noch handlicher ist, sind an den Blättern, wo eine Klasse beginnt, Pergamentstreifen mit Ziffern I. bis XVI. angeleimt, mit R beginnt das Autorenregister. Die Bücher selbst haben auf dem Rücken die Klasse, der sie angehören, mit römischen, die Zahl derselben mit arabischen Ziffern aufgeschrieben. Auch die meisten in der neuen Bibliothek geordneten Bücher sind numeriert, doch fehlt ein Verzeichnis darüber. Viele sind noch nicht geordnet, daher auch ohne Bezeichnung. Die meisten Bücher sind lateinisch oder deutsch, viele auch italienisch und französisch, die Zahl der slovenischen ist selbstverständlich gering, außer der protestantischen Bibel von Dalmatin, Schönleben, Basar etc. sind sonst wenige. Da die Familie streng katholisch war, fand ich, die obige Bibel Dalmatins ausgenommen, keine slovenischen protestantischen Bücher und selbst diese kommt im Kataloge nicht vor. Sie scheint von einem Schloßgeistlichen geblieben zu sein, der sie in Ermangelung eines slovenischen Evangeliumbuches brauchte, was aus einer Notiz zu entnehmen ist. Die seltensten Werke hat allerdings die ältere Bibliothek, doch sind einige spätere Bücher selten und wertvoll, wie z. B. einige Libreta italienischer Opern, die in Laibach im Landhause von den italienischen Schauspielern gegeben worden sind. Ich habe bereits in diesen «Mitteilungen» einige angeführt. Auch sind die von der Gesellschaft Jesu in Laibach, Graz und Wien den Mitgliedern der Marienkongregationen gewidmeten und als Geschenk verteilten asketischen Schriften, besonders wenn sie in Laibach erschienen, für uns nicht ohne Interesse. Wertvoll ist auch manches mit Kupferstichen oder Landkarten versehenes Buch, wenn auch die das Land Krain betreffenden Werke gering sind; sie sind doch, wenn auch von fremden Stechern verfertigt, nicht ohne Bedeutung. An Handschriften ist wenig vorhanden, darunter «Philo-sophia à Comite Ioanne Nep. Ursini de Blagay», 40, 3 Bände. Es gab in dieser Familie zwei Johann, und zwar Johann, geb. 1732, gest. 1810, Kämmerer, 50 Jahre hindurch Präsident der Stände von Krain, Statthaltereirat von Krain und Leiter der Straßenangelegenheiten, und Johann, geb. 1784, gest. 1802. Wahrscheinlich ist ersterer der Verfasser. Ferner befindet sich hier auch ein starker Foliant von einigen hundert Blättern, Excerpta aus verschiedenen Büchern, darunter aus Physik, Medizin etc., enthaltend, von mir bisher nur oberflächlich durchgesehen, deutsch, die Schriftform aus dem Ende des 16. Jahrhunderts (etwa 1580 bis 1600). Die Familie Blagay betrifft das Druckwerk: «Ursinische Maimonatrosen, welche, als die hoch- und wohlgeborne Fräule Anna Elisabet Ursinin, Fräule Gräfin von Blagay in den löbl. Kloster S. Dominici Ordens zu Michelstetten den 8. Tag May 1689 den hl. Ordens Habit annahm, einem hochadelichen Auditorio in einer Ehrenrede vorgestellt ist worden.» 40, Laibach 1690. Sonst kommen auch lose Kupferstiche vor. Im Kataloge ist angeführt: «Der purpurne Frühling in der Ursinischen Rose aus Anlaß des ehrenhaften Krönungstriumph dem Herrn Franz Adamo Ursini Grafen von Blagay gewidmet, als er an der ruhmreichen Grazer Universität mit dem ersten philosophischen Lorber gekrönt wurde. In 120, Gräz 1659.» Das Buch fand ich nicht, vielleicht ist hier ein 108 cm breiter und 80 cm hoher Kupferstich gemeint, auf dem sämtliche Leopolde aus dem österreichischen Hause reitend abgebildet sind, und als Hauptfigur Kaiser Leopold I., dem der erwähnte, doch noch jugendliche Franz Adam eben selbes Blatt überreicht. Nebst vielen Symbolen der Tugenden, Schlachtszenen etc. befindet sich darauf eine große Anzahl von wappentragenden Engelchen, Reichsstädte und Erbländer repräsentierend. (Nach einer Mitteilung der k. k. Zentral-Kommission für Kunst- und historische Denkmale in Wien ist dieser Stich dort unbekannt und kommt auch in der k. k. Hofbibliothek nicht vor.) Die 14 Klassen haben folgende Inhaltsbezeichnungen: I. Sacra scriptura, ejusque interpretes (15 Werke). II Sancti et patres (9 Werke). III. Theologia speculativa et moralis (15 Werke). IV. Theologia parenetica, seu homiliae et conciones (7oWerke). V. Theologia polemica, seu contraversia cum haereticis, judeis et aliis (18 Werke). VI. Theologia ascetica et mystica, seu libri spirituales, medi-tationes et preces (218 Werke). VII. Theologia exemplaris, seu vitae Christi, B. Virginis, sanctorum et aliorum clarorum hominum (131 Werke). VIII. Theologia positiva, seu concilia, synodi, jus canonicum, decreta pontificum et jus civile (94 Werke). IX. Historia ecclesiastica et profana (267 Werke). X. Philosophia, ejusque partes (34 Werke). XL Rhetores, poetae, dictionaria et libri epistolares (94 Werke). XII. Medica, chyrurgia etc. (27 Werke). XIII. Libri reguläres (meist von Mönchen verfaßte Werke, 14 Werke). XIV. Libri politici miscellanei (194 Werke). Nach dem Kataloge besteht hiemit die ältere Bibliothek aus 12 10 Werken. Manches Werk hat viele Bände, so daß diese ungefähr 2000 Bände zählt, wenn nicht mehr. In Anbetracht dessen, daß sie im Jahre 1766 bereits mehr als 1200 Werke hatte, worunter viele teils wegen ihrer Seltenheit, teils wegen ihrer figuralen Ausstattung merkwürdig sind, kann diese Bibliothek als recht wertvoll bezeichnet werden. Die Familienbilder und anderen Gemälde sind zwar zahlreich, doch nach der Aussage des akademischen Malers Herrn M. Sternén ohne besonderen künstlerischen Wert. Auch die Schloßkapelle ist unscheinbar. Interessant ist die kleine Gewehr- und Stoßwaffen-sammlung ; sie enthält wahre Kabinetsstücke. Sehr sehenswert ist auch ein mit Arabesken verzierter Helm von ungewöhnlicher Form, aus der ehemaligen Familiengruft in Gottschee entnommen. Eine krainische Kriegsfahne aus der Türkenzeit, ähnlich der im Rudolfinum, nur daß sie weiß ist, mit Kruzifix und krainischem Landes Wappen, ist auch noch erhalten. Schön sind auch die den Schloßhof auf drei Seiten umgebenden Kolonnaden ebenerdig und im ersten Stocke. Die Rundbögen ruhen auf toskanischen steinernen Rundsäulen. Auch die Befestigungsanlagen mit Schießscharten, Gieß-rkern, Mordgängen und dem ehemals mit der nun abgetragenen-Zugbrücke versehenen Haupttor sind nicht ohne Bedeutung. Familien-Chroniken krainischer Adeliger im 16. und 17. Jahrhundert. Von P. von Radies. III. Die Hausehronik der Familie (Dolnitseher) Thalnitseher von Thalberg1. (Fortsetzung.) Im December diß i647 Jahrs bin mit Ihr Gnaden Herrn Saltzambtman nach Call (Maria Zell) verraist. Den 2i 9ber bin mit ihr Gnaden Herrn Saltzambtman nach Klosterneuburg, Traßmauer (Traismauer) Krembs, Stein, Thuln vnd nach Korneuburg verraist. Den 30 December hab ich ahn meiner besoldung 30 fl. empfangen alß die Helfte. Igglaw ist den 8 Xber mit accord eingenohmen worden alwo der Comendant gebliben. A°* 1647 in (jber Vnd December hat der General Holzapffel daß Hessenlandt in die contribution gesetzt. Den 19 Xber anno 1647 hab ich von Herrn Marburger ein schreiben Empfangen, in Welchem Vernomben, daß mein Fraw M’utter mit dem Zwekh den 25 9ber an Fest der H. Katharina ihr Hochzeit gehalten. Den 18 Xber Ao. 1647 ist Zacharias Bremb seines Herrn mit Namben Doctors Habeo loß worden. (Nun folgen auf Blatt 4b und 5a 28 Zeilen, welche dick ausgestrichen sind.) Den 24 January (1648) ist Zacharias Bremb (Wremb) zu Hr. Habiles als Spanischen Silberkamerling für Einen Preceptor Eingestanden vnd deß Monaths 4 fl. besoldung gehabt ohne Wein, aldorten auch nicht lenger alß 2 Manath gedient. Hanß Sernitz ist den 22 Marty bey denen Herrn Barmhertzigen Bruedern in Wien abents vmb 8 Uhr in Gott verschiden vnd zwar denselben tag beicht vnd communiciert, vnd die letzte Ellung empfangen. Den 14 Aprilis 1648 bin mit meinem Gnädigen Herrn Nach Preßburg verraist, aldorten die drey Pauren angetroffen, die den Pfarrer zu Moräutsch erschlagen. Den 22 Aprilis ist der Zachariaß Bremb seines Herrn loß worden. Den letzten Marty Hab ich empfangen von Hauß beym Herrn Caccia vnd Serta 20 fl. Den 29 Aprilis bin ich mit meinem gnädigen Herrn Johan Putz nach Preßburg verraist aldorten 8 tag geblieben. Den 3 May hat man zu Wien te Deum laudamus bey St. Stephan gesungen, vnd alle die Stukh loßgebrendt wegen recuperirung deß Königreichs Neapolj. Den letzten Juny hab bey Ihr Gnaden Herrn Putz die zway Jahr Redlich außgedient vnd darüber noch 4 Monath bey ihme geblieben. Ihr Majestät haben den (...) Juny1 1648 zu Linz ihre Hochzeit oder Freidentag mit der Jungen Prinzessin von Insprug (Maria Leopoldina, Leopoldi V in Oesterreich zu Tyrol Tochter) gehalten, Worbey der Regierende Printz auß Tyroll, sein Frau Mutter vnd die Eltern Princessin(en) gewessen. Prag ist von Schweden, alß von dem Königs Markh den 25. July frue vmb 4 Vhr da man die Porthen eröffnet mit 3000 Reutter vnd 500 Dragoner vberrumpeldt, die Wacht nidergemacht vnd sich der kleinen Seiten bemechtiget. Den 4 November bin ich nach Laybach an-khomen. 1 Nach Schönleben: Dissertatio Polemica De Prima Origiae Aug. Domus Habsburgo-Austriacae (nach Lequil. Jac. Fug. Ms.) am 2. Juli 1648 (pag. 265). Den 20 February (1649) hab ich zu Werben1 Hrn. Sebastian Walther derzeit Einnemer(der Stadt Laibach) und Hrn.Wrentze des Inneren Raths (Mitglied) geschikht, welche mir die resolution gebracht der Hr. Vater (Ludwig Schönleben) alß der Zeit Bürgermeister wolle Ein bedacht auf 8 oder 10 tag nehmen. Den 9 Marty Ao. 1649 hab ich1 2 mit meiner Herzliebsten Jungfraw Brauth Anna Schenleblin daß Versprechen (Verlobung) gehalten, darbey gewesen Herr Marburger vnd mein Stieffvater ahn meiner Seiten und Herr Khunstel Herr Peter Schloffer ahn der Jungfrau Brauth. Die Heyraths Abredt ist wie volgt kürzlich also geschlossen worden: Heyrathsgut 300 fl. Widerlag 300 fl. Donation 200 fl. vnd Ein Silberneß Kandl mit (. ..) loth. Item die Wittibliche vndterhaltung 60 fl. Jährlich. Den 17 January Ao. 1647 ist der Generalwachtmeister von Wochenhaimb mit seinem Regiment alhero nach Laybach ankhomen und aldorten (allda) in Garnison geblieben. (Blatt 9 bis 20 folgen die Familien- und allgemeine Aufzeichnungen von anderer Hand, meistenteils von der Hand des Johann Gregor Thalnitscher von Thalberg, Sohnes des Johann Anton Thalnitscher von Thalberg.) Den 27 Augusti 1699 ist H. Dr. de Giorgio und den ii Februar 1700 darauf sein Eheconsortin Maria Anna eine gebohrene Schnedizin, in Gott verschieden, ligen bey den P. P. Franciscanern3 alda in der Kürchen in der grufift beym weichbrunstein. Den 27 Juny 1700 ist mein Hr. Bruder Joh. Anton Thalnit sc her Vice Generalis zum Thumbdechanten vom Hr. Thumbprobsten instaliert worden. 1 Siehe nachstehenden Satz. 2 Johann Anton Dolnitscher (Thalnitscher von Thalberg). 8 Ehemaliges Lyzealgebäude (Gymnasium) auf dem Vodnikplatze. Den 4 May 1703 ist die Frau Marie Jacobe von Zanetti mein Frau Schwiegermutter zu Bischoflakh in Gott verschieden. Ihres Alters im 61 Jahr dero Gott genedig sein wolle. Den 21 July dero iugst (jüngste) Frau Tochter bald darauf gestorben Frau Maria Josepha Kerschinerin med. Drin (Doctorin) von Schlag beriert den Tag davor um 11 Vhr, starb den anderen Tag darauf vmb 11 Vhr ligt begraben bey Joseph Discalceaten Kürchen alda (in Laibach).1 Den 12 Augusti 1704 ist mein (Johann Gregor Thal-nitschers) liebste ainige Tochter Eleonora Constantia in den St. Clarae Orden alda zu Laybach1 2 getretten, vnd den Namben Maria Alexia erhalten, dero Gott zu ihrem Vorhaben glukh vnd heill verleihen wolle. Den (—) September Anno 1705 ist H. Franz Antoni von Zanetti seines Alters im 46 Jahr an denen Petetschen zu Bischofflag ohne Erben gestorben, dessen Seel Gott gnedig sein wolle. Den 3 tpber 1707 ist die Frau Maria Theresia Wag n er in eine geborne Schnedizin nach langwieriger Krankheit in Gott seelig vmb 1/2 2 Vhr nachmittag entschlaffen. Den 6 8ber An. 1708 ist mein (Joh. Gregor Thalnitschers) ältester Sohn H. Alexi Sigismund fruo vmb 2 Vhr an einem hizigen Fieber zu Neapel in Gott verschiden und daselbst in P. P. Dominicaner Kirchen di S. Catherina di For-mello mit Leid aller Religiösen (weil Er bey ihnen logirt vnd gestorben) bestattet worden, welches wür den 16 deto leider Gott erbarms, durch das schreiben des Ab(bate) Zola, Item des P. Antony Strangist ord. S. Phil. Nery erfahren haben, seines alters im 23. Jahr 2 Monath 1 Tag. 1 Kirche im ehemaligen Landesspitale an der Wienerstraße. 2 An Stelle des heutigen k. u. k. Militär-Verpflegsamts-Gebäudes. Den io Jenner 1713 ist die Frau Maria Magdalena von Sch wizen Doctorin nach außgestandener Btagiger Krankheit in Gott selig verschiden, vnd den tag darauf in der Domb-kirchen beygelegt worden. Den 22 Juny 1715 ist die Frau Anna Amalia Gajon-zellin zu Weitsch in Gott selig entschlaffen vnd in der Domb-kirchen bestattet worden. Den 14 Jenner 1713 ist der hochwürdige H. Johann Anton Thalnitscher von Thalberg Dombdechant alda zu der Verordnetenwürde1 mit allen Stümmen er-wehlt worden. Den 19 April 1714 ist der hochwürdige H. Johann Anton Th al nitscher von Thalberg Dombdechant und Vicarj-General alda frühe nach 11 Vhr am Stein mit grossem Leid der völligen Stadt und des ganzen Vaterlands in Gott seliglich entschiden (verschieden). Eius Elogium Jo. Ant. a. Thalberg Labacen. Ss. T. Dr. Dečan. Vie. Generalis et Duc. Cara. Deputatus Pietate Prudentia Castimonia et Aequanimitate clarus Cathedralis Basilicae Lab. a fund(amentis) Restaurator. Collegij Carolini1 2 conditor, Bibliothecae Publicae3 etc. Laboris et curarum assiduitate vix alli secundus Vtilitatum Patriae Studiosissimus Natus 9 Jan. 1662 obiit 19 apr. 1714 Vixit An. 52 menses 3 dies 10 Horis 8.4 Den 3 October 1719 ist mein liebster Herr Vater Johann Gregor5 im 65 Jahr seines Alters gegen 7 Vhr in der Frühe zu Weitsch in Gott seliglich entschlaffen vnd den andern Tag 1 Verordneter der krainischen Landschaft (Landesausschuß-Beisitzer nach heutigem Ausdrucke). 2 Das Priesterseminar von heute — damals Collegium Carolinum Nobilium (Seminar für die adelige Jugend). 3 Die heutige Seminarbibliothek. 4 Schrift des Johann Gregor Thalnitscher. 5 Der Laibacher Chronist. darauff bey den W. E. P. P. Franziskanern zu Laybach zur Erden bestattet worden.' Den 24 7ber 1721 ist mein Joseph Anton Tobias v. T hai be rg Versprechen allhier zu Laybach mit derWoledlen geb. Fräul. Maria Anna Lukantschitschin von Hörten-fels weil, des Hrn. Johann Gotthardtern Lukantschitsch v. Hörtenfels der Röm. K. Maj. Landtrath in Krain und Maria Caecilia einer geb. Fürnpfeilin von Pfeilheimb ehelich erzeigter Tochter gehalten worden. Den 29 yber 1721 bin ich mit gedachter Freylle in der Thumbkirchen alda abends copulirt worden von Ihro Hochw. Hr. Adam Balthasar Kuschlan von Moßtal Thumb- und Stadtpfarrer allhier, den andern Tag darauf als den 3o deto ist die Heimbführung geschehen.» Es folgt nun ein Stammbaumentwurf für Josef Anton Thalnitscher von Thalberg von der Hand seines Vaters Johann Gregor. Derselbe lautet: c o -M G < X o. Breve fragmentum Familiae Thalnitscherianae Petrus Thalnitscher Maria von Praunsberg Marx Sobanth (Souvan?) Catharina Sobanthin Georg Schoenleben (Schönlebl) Gertraud Reinhardtin Hans a Kuschlan Gertraud Forestin ( Antonius ( Bartholomaeus von Zanetti j a Zanetti \ Nicolaja . . . Laura f Andreas de Noris Johann Gregor Thalnitscher Maria Victoria de Zanetti Johann Bapt. Thal- ; nitscher Anna Maria Schoenleben Bartholomaeus de Zanetti Caspar Catharina Sobanthin Ludwig j Susanna / a Kuschlaninl Margaretha Maninin Maria Jacobe Gründlerin v. Grünberg de Noris { Jeremias de} Caspar Grundier J r .. , < von Grunberg (jrunDerg ^ Anna Mafia von Brembfeld MariaUrsula { Veit Prenninger Prenninger (°^er Püdnger) s I Barbara Paumanm 1 Schrift des Sohnes Joseph Anton Tobias von Thalberg. Die von Zanetti geboren1 1661 H. Franz Anton den 30 Aug.; 1665 14 Xber Maria Victoria Thalnitscherin (die Frau Johann Gregors f27 Juli 1699); 1668 H. Alexander Josef 22 Febr.; 1670 4 Juny Maria Theresia Frau Oblakhin; 1674 Maria Angelica ord. S. Clarae zu Lakh; 1675 Josefa Frau Kerschinerin; 1680 H. Carolus; 1681 H. Anton; 1683 H. Joseph; der H. Vater (von Zanetti) 1635 H. Bartholme; Frau Mutter (von Zanetti) 1642 Marie Jacobe geborne von Grundlern. T,.,.. , s Filli et Filiae Joannis Gregory Thalnitscher de Thalberg et Mariae Victoriae Natae de Zanetti Alexius Sigismundus Natus 5 Augusti an. 1685; Eleonora Constantia 23 7bris An. 1687; Josephus Antonius Tobias 9 April 1690; Maria Rosa Angelica nata vitim. Juny 1692 J 17 Jul. 1697; Anton Wolfgang Tobias 20 Oct. 1694 f 26 Juli 1696; Ignatia Felicitas 16 Aug. 1697 f 1 Juni 1698. Nomina der Besitzer des Thalnitscherischen Hauses am Plaz nechst dem Rathhaus1 2 3 N. löbl. Landschaft in Kärnthen (dann) Estmar H. Johann Ambros Graf von Thurn 1630; H. Heinrich Ludwig Graf von Thurn; Georg Dienstmann 1662; Johann Baptist Thalnitscher von Thalberg anno 1665; Johann Gregor Thalnitscher von Thalberg 1692; Joseph Antoni von Thalberg anno 1719. Anna Schönlöblin ist vmb 3 Vhr in der Nacht geboren alß den 13 Jully Ao. 1630 Jahr Ihr Geuater ist worden 1 Von der Hand Johann Gregors. 2 Das heute dem Karl und der Pauline Recknagel gehörige Haus Nr. 3 am Rathausplatze. Nach den im Archive der Stadt Laibach erliegenden Steuerbüchern (Urbare der Stadt Laibach), die von 1600 bis 1771 reichen, gehörte das Haus von 1600 bis 1661 den Grafen von Thurn (1600 bis 1603 Grafen Ludwig von Thurn, 1604 bis 1629 Grafen und Freiherrn von Thurn, 1630 bis 1634 Hans Ludwig Grafen Thurn, 1635 bis 1662 Hans Ludwig Grafen von Thurn sei. Erben); die Steuerbücher vom Platz aus den Jahren 1663 und 1664 fehlen, 1665 bis 1771 führt das Haus den Namen «Johann B. Thalnitschers», der es 1665 erwarb; derselbe zahlte im Jahre der Erwerbung anSteuer 10 fl., Hausgulden 1 fl. 45 kr., Extra-Ordinari-Contribution 4 fl., vom Gewerbe 20 fl. (Anm. d. Verfassers.) H. Hän nfling und Geuatterin Frau Carbitschin bede selig. Extrahiert auß Hrn. Schoenleben Büchel. Den 30 Marty (1649) hat mir H. Walthasar Pfarr-herr zu Tschemschenik geschriben, daß das Testament meiner Schwester selig bei ihrem Mann Hrn. Nestler ligendt. Den 24 April Ao. 1649 an St. Georgi Tag ist die Ehrentugendreiche Frau Susanna Schönleblin derzeit Bürgermeisterin vmb 3 Vhr Nachmittag in Gott verschiden, welcher Gott der Allmächtige wolle Ein glückliche Auferstehung verleihen. Den 22 Juny 1649 bin ich1 nach anderer berueffung (2maliger Aufkündung) durch des Hr. Vätern bei dem Vicario Generali anhalten mit meiner herzallerliebsten Jungfrau Braut Anna copulirt worden und erst des andern Tags die Heimb-führung geschehen. Den 30 Januarj 1650 ist mein liebe Frau Muetter Catharina Zwekhin geweste Dolnitscherin1 2 vmb vier Vhr Nachmittag nach verrichter den 29 dits Beicht vnd Comunion in Gott endtschlaffen welcher Gott der Allmächtige Ein fröhliche Auferstehung verleihen wolle. 1650 Im Julio hat mein liebe Haußwirthin Ein große Krankheit außgestanden. Ao. 1650 ist der Frieden mit Ihr. Maj. in Römischen Reich mit der Cron Schweden geschlossen worden und Te Deum laudamus in allen Kais. Landen den 24 July gesungen. Den 27 7ber am Erhtag (Dienstag) ao 1650 Ist mein liebes Töchterlein Anna Catharina, zwischen sechs vnd sieben Vhr Morgens geboren (In Zaichen der Wag) — in mein ab-wesenheit — vnd vmb 3 Nachmittag getaufft worden. Ihr Geuatter H. Georg Wertasch derzeit Bürgermeister 1 Johann B. Thalnitscher. 2 In erster Ehe mit Caspar Dolnitscher (Thalnitscher), dem Vater des Johann B. vermalt gewesen. alđa, Gefatterin Frau Waltherin. Gott der Allmechtige verleihe, daß sye frumb vnd in Gottes forcht auferzogen werde. A°. 1650 Nach Abzug des Wo eher heimb sehen Regiments zu Fuß, Märkisch zu Pferd ist im yber das Ranff-tische Regiment In das Landt (Krain) gelegt worden. Ao. 1652 den 15 Augusti Ist mein liebe Schwester Margaretha Verderber (anjezo von Erberg)1 mit gebrachter todter Frucht laider in Gott endtschlaffen vnd ist zu Mottling an St. Rochitag in St. Rochi Kirchen aldorten begraben worden, welcher Gott der Allmächtige sambt vns allen Christgläubigen sei. Ein fröliche Auferstehung verleihen wolle. Ihr Hochwürden Herr Hanß Ludwig Schönleben (der krain. Historiograph) geb. an. 1618 den 17 Nov. (vnd den 15 8ber 1681 alhier zu Laybach gestorben ligt begraben bey den P. P. Jesuiten).1 2 Ao. 1652 den 10 Augusti Ist mein liebes Töchterle Maria Magdalena zwischen 9 vnd 10 Vhr abents geboren worden in Zaichen der Wag Ihr Geuatter wahr H. Sebastian Walther Einnehmer-Ambts-Verwalter 3 und fürstl. Eggenbergerischer Rendtmeister, Geuatterin Frau Margaretha Wider-khern, welche Gott der Allmächtige in Gottes Forcht auf-zuwaxen lassen wolle. Ao. 1652 bin Ich in den Äußern Rath durch meine gnädigen Herrn befürdert worden. Ao. 1654 den 18 February ist die große Prukhen zu Laybach4 durch das Fewr zu Asch gelegt worden aus Verwarlosung eines Messerschmidts Gesellen, der das Feuer 1 Von späterer Hand eingefügt, nachdem ein Zweig der Familie Verderber in den Adelstand mit dem Prädikat von Erberg erhoben worden. 2 Eintragung von zwei verschiedenen Händen späterer Zeit. 3 Der krainischen Landschaft. 4 Die damals mit Kaufmannsgewölben zu beiden Seiten versehen gewesene, sogenannte Schusterbrücke (heute die eiserne Hradetzkybrücke). Mitteilungen des Musealvereines für Krain. Jahrg. XVI, H. V u. VI. 10 in einer Kahel über die Nacht in dem Laden vergessen, darauf die völlige (ganze) Stadtwacht (Mannschaft) außer 2 amouirt (entlassen) worden. Ao. 1654 den 5 May bin ich zu einem unwürdigen Vnd ter-spi talsmeister von meinen gnädigen Herrn promovirt worden. Ao. 1655 den 10 Marty Ist mein lieber Sohn mit Namben Hanß Gregor* 1 zwischen 3 vnd 4 Vhr Nachmittag in abwesenheit Meiner auf die Welt geboren worden, dessen Geuatter H. Sebastian Walther Geuatterin Freylla Sidonia An gel a thin Welchen Gott zu befürderung seiner Ehr auf-waxen lassen wolle. Den letzten May 1655 Confirmirt zu Einem vnwürdigen vndterspitalmeister neben Hrn. Hansen Khunstl alß oberspitalmeister. Den 20 Marty 1655 habe von Hrn. Stopar alß Pfarr-herrn den Extract meiner gebürt erbetten Joannes Bapta Dolnizher Natus et Baptizatus 6 Juny 1626 Ex Patrinis D. Matthia Hugo et Vrsulina Somrakhin, Parente Casparo Dolnizher et Catharina Dolnizherin. 13 July 1630 Nata est Anna Maria Thalnitscerina nata Schoenlebin.2 Ao. 1656 In festo Saneti Jacobi bin ich Johann Bapta Dol nitscher zu Einem Vnwürdigen (von späterer Hand ausgestrichen) Hrn. des Innern Raths —• zu welcher Zeit ich mich zu Pettau befände — von meinen gnädigen Hn. erkhüsset (gewählt) worden aetatis 30 annorum. Ao. 1656 den io Augusti ist das Rampfftische Regiment aufgebrochen von Laybach vnd in das Karenthen mashirt allwo Rondfue (Rendezvous-Platz) gehalten worden vnd solche Völkher nacher Modnia in 8000 starkh maschieren ollen, aber Rebellirt Durch Muetmassung des Sharkes de 1 Der Chronist der Stadt Laibach. 1 Eintragung von der Hand Johann Gregors. Spada (welcher dazumahl Entbichen, sein Frau aber arrestirt worden) vnd Eines Corporallen Rädlführs, welcher sich, gefangen, in der Kirchen Erhengt, vnd die Völkher demnach, weillen sye anderer Manier nit zu stillen gewesen, widerumb Winterquartier bekhomen vnd darumbe den 3 7ber die quartier bezogen, vnd ist auf Laybach der Oberst Nicol aj gelegt worden. Ao. 1656 Ist das Nicolaische Regiment in das Landt logirt und einquartiert worden. Ao. 1657. den 20 February Ist zwischen 6 vnd 7 Vhr Abents Mein Sohn Friedrich Dolnitscher in Zaichen deß Wider goboren worden; sein geuater H. Sebastian Walther Fürst Eggenbergischer Rendtmeister in Crain vnd Vnter Einnember der Lobi. Landtschafft, Gvuatterin Frau Clara Widerkherin welchem Gott der Allmechtige, zu seiner Ehr Gottes, aufwaxen verleihen wolte. Ao. 1657 den 2 April seindt Ihr May. F. 3 (Kaiser Ferdinand III.) vnser allergnädigster Herr vndt Landtsfürst in Gott endtschiden. Ao. 1657 den 23 Marty Ist H. Sebastian Walther in Gott endtschlaffen, dem der Allmechtige eine herrliche Auferstehung verleihen wolte, welcher meine hierin (in dieser Familienchronik) benendte Khinder auß der Tauff all gehebt. Ao. 1657 den 27 März hat man bey denen Patribus Discalceatis den Ersten Kirchenstein gelegt durch Ihre Excellenz H. Wolff Engelbrecht Grauen von Auersperg In Namen Ihr Maj. Ferdinandi 3h. A°. 1658 In ( ) ist daß Prinz Ruprechts von Aidelberg (Heidelberg) Regiment in das Crainlandt einquartiert vnd theils al hie mundirt1 (montirt) worden Starkh 800 Mann zu Pferdt. 1 «Montirung Mundirung heisset bei der Infanterie die Kleidung und das Gewehr der Soldaten bey der Cavallerie aber noch die Pferde und das darzu gehörige Zeug». Fasch’ Kriegs-, Ingenieur-, Artillerie-und See-Lexicon 1735, p. 56 3. Ao. 1658 den ( ) seindt von Bischoffìakh 4 Kloster- frauen in das hiesige Kloster1 durch Doctor Markhouitsch als Syndico vnd die Herren von Laybach (Magistrat) nachher Laybach neben andere Frauen begleitet vnd durch den P.Prouincial der Franziskaner in das Kloster begleitet und installirt (wider Willen des Ordinary) worden NB die instalatio hat nichts gegolten sondern seyndt de novo durch den Ordinarium instalirt worden. Ao. 1658 den 5 May Ist Mein Töchterl mit Namen Rosalia auf dise Schnede Weldt zvischen 3 vnd 4 Vhr nachmittag geboren in Zaichen der Jungfrauen vnd des andern tags getauffet worden Hr. Geuatter Herr Barthlme Bosio derzeit Stattschreiber vnd des Innern Raths (Mitglied) Geuatterin Jungfrau Maria Widerkherin (als der Zeit brauth mit H11. Michael Neurisser) welche Gott zu seiner Ehr auf-waxen lassen wollte. Ao. 1658 den 19 May hat Meiner vorgenannter Tochter Jungfrau Geuatterin mit Hrn. Michael Neu riss er ihren hochzeitlichen Freidentag gehalten. Ao. 1658 den 24 vnd 25 May Ist das fürstl. Ruprechts vonHaidelberg etc. RegimentzuPferdt von hier nacher HUngarn abgereist sohier i/jjahr in quartier gelegen. Ao. 1658 den 7 July Ist mein fromes Khindt mit Namen Frid rieh Dolnitscher seines alters 17 Monath zwischen 6 vnd 7 Vhr abents sei. in Gott endtschlaffen, welcher dem Allerhöchsten für vnß arme Eltern auch seine brieder vnd Schwestern Fleissig anbeten wirdet. Ao. 1638 im Julio seyndt die Laden (Kaufmannsgewölber) auf der (abgebrannten) Prukhen (Schusterbrücke) fertig geworden. Ao. 1658 den 8 July hat man an gefangen den Graben zu machen durch welchen man die Laybach 1 Klarissinnen-Kloster an Stelle des heutigen k. u. k. Militär-Verpflegsamtes in der Wienerstraße. (den Laibachfluß) wan sye groß zuführen vermaynet, deß Werkhs hat sich ein Capuzin er angenomben, wie Eß vollendet wurdet, gibt die Zeit.1 Ao. 1658 den 24 July viderumb von dem Graben aufgehört. Ao. 1658 den 18 July ist Leopoldus der Hungrisch vnd Behmische König zu Frankfurth am Mayn zum Römischen König erwehlt vnd den 31 dito abhier mit Lösung des großen Geschütz das te Deum laudamus gesungen worden Lanthern (Laternen) vnd Abends in allen Heusern vndterschidliche schene Figuren mit Lichtren (Transparente) die Fenster geziert auch ihr Exc. der von Auersperg Landtshauptman alda mit 50 Cavalieren herumbgeritten vnd zur selbigen Zeit das große Geschütz alß vmb 9 Vhr abents widerumb loßgebranth worden. Ao. 1660 den 9 January bin durch die Hn. von Laybach zum Oberstatkammerer der fürstl. Hauptstatt Laybach in das andere (zweite) Jahr confirmirt worden. Ao. 1660 den 11 February ist der Obrist Arizaga mit seinem Regiment Khirisierer (Cüraßiere) aus Maylandt alhero ankhomben vnd in das Magajna Hauß logiert worden. Einzug Kaiser Leopold I. in Laibach. Leopoldus der Erste Khayserdises Namens den 7 7ber66o seindt Ihr Maj. unser allergnädigster Herr vnd Landtsfürst von Crainburg bey dem Vizdomh Thor1 2 Eingerithen, alwo H.Bürgermeister sambt allen 12 Herrn des Innern Raths in Sameth gekhleidet empfangen ; nach gethaner oration, welche H. Bürger- 1 Ein «Kapuziner-Ingenieur» aus Italien, namens Giacomo, dessen Projekt auf 2000 fl. Kosten «angesetzt» war, aber sich auf 150.000 fl. belaufen hätte, daher die Landschaft beschloß, diesen guten Ingenieur bei modo abzudanken. Peritzhoffen Pragmatica Carnioliae I. Protocoll 20 Nr. 11 2 Dasselbe stand am Eingänge der Herrengasse in der Richtung vom Burgplatze. meister von Rerenberg1 wohl gethan, die Handt dargestrekht, vnd (welche) alle Herrn nacheinander geküßt. Volgundts den Waldachin (Traghimmel) welchen 8 Herrn des Äussern Raths gehalten (wobey eine Compagnie Bürger (wehr) sambt der Plaben (blauen) vnd weißen Fahnen gehalten (in Parade gestanden) Die 8 Herrn des Innern Raths genomben (in die Höhe gehoben) vnd Ihre Majestät darunter biß in den Thumb (die Domkirche zu St. Nicolaus) begleitet ; aldorten te Deum laudamus gesungen worden. Die Landtschaft hat mit 6 Compagnien Cirischier (Cürassiere) mit Plaben und Gelben Schärpen vnd gleich Färb Federn vnd in dem Einrith mit ioo Hußaren Jeremier (sic!)1 2 oder wie sye es nennen, welche alle in Tigerhäuten vnd lange Copayn (Lanzen) geführt vorn ahn gerithen ; der Erste auf dem Pferd stehundt quod notandum. Zu Ehren Ihrer Majestät hat man Ein khestliches Schiff, welches auf IOOO Ducaten in Goldt werth aufrichten lassen von der Landtschaft, die Barcaroli (Ruderer) alle in Weiß Goldstükh (mit Goldstickerei) gekhleidet vnd rothe Hosen sambt ihre Capin vnd Plumassen (Federschmuck?) Roth vnd Weiß. Den i5 dito seindt ihre Maj. auf Görtz nach Oberlaybach in dem Schönen Schiff gefahren. Ihr Durchlaucht Erzherzog Leopoldt aber zu Laybach in die 3 Wochen lang gewartet biß Ihr Maj. an-khomben. Die Herrn von Laybach haben durch mich als derzeit Oberstadt Cämerer 15 lagl Roth vnd Weißen khestlichen Wein Ein Vassei Vino de Canea sambt 6 Ochsen 100 Star Haber neben (nebst) den Säkhen praesentirt. Den 17 7'-’er ist durch Verwahrlosung Eines Weibs in des Seitz Pekhen Behausung vmb 8 Vhr Morgens das Feuer außkhomben vnd seindt in dem Perkh (Schloßberg) 12 Heuser 1 Hans Reringer von Rerenberg, Bürgermeister von Laibach in den Jahren 1657 bis 1662, dann 1666 bis 1669. Valvasor, Ehre d. Herz. Crain III (XI) p. 703. 2 Haramien. in Einer stundtabgeprunen. Ist auch das großeFeuer auf meinHauß so neben Herrn Schönlebel ligt in dem Tach wie auf 4 andern Orthern gewesen, aber Got sey es gelobet gelescht worden. Den 19 dito ist des Petz herzoglichen (Eggenberg, Herzog von Krumau) Canzlers Gutscher neben meiner Behausung vndter die Pferdt khomben, 2 Vnglükh in drey Tagen. Den 10 8ber 660 Jahrs seindt Ire Majestät von hier abgereist nach Gratz. Den 30 Augusti 1661 ist H. Obristleittenandt Erdlman mit den allhier ligundten Compagnien des Pikholomischen (Piccolomini) Regiment abgezogen gegen Rakherspurg (Radkers-burg in Steiermark) wegen des Erbfeindts und indeme H. Rambschissel dem Ridtmeister Cordon das glaidt auf Mannspurg gegeben, ist er durch seinen Leittenandt Coffegrin (ausgestrichen, darüber geschrieben das Wort: allein) ange-fahlen worden zum Kuglwexlen, solchen parirt als ein Soldat vnd vber (nach) gehörtem Einen Schuß mit dem Seinigen die Seil (Seele) gelescht. Die Soldaten auß diesen Ländern (Steiermark, Kärnthen und Krain?) haben sich zusammengezogen weill H. Graf Niel as von Serin (Zriny) an der Drag oder Draw ein Festung von Neuem (von Grund auf) gegen Canisa (Kanischa) aufgeworfen, daran nur 6 Monath dises Jahrs gearbeith (gearbeitet) worden, darbey persönlich der Graf vnd sein Gemahlin täglich ein Stundt gearbeith ad perpetuam rei memoriam. Wie es ausschlagen wirdet, gibt der Zeit. Anno 1662 den 9 January vmb 3 Vhr Morgens frue ist mein Sohn Johann Anthony Dolnitscher auf die Eilende Welt geboren, sein Geuatter Johann Warthlme Wosio (Bosio) derzeit Stattschreiber vnd des Innern Raths Geuatterin Frau Margaretha Gaionzellin des Hrn. Walthasar Ga ionzell Ehefraw, welchen Gott zu seiner Ehr nach dessen höchsten Willen aufwaxen lassen wolle. NB. in Zaichen der Jungfrau. Den Manaths ( ) haben Ihr Excelenz H. Graf Niclas von Se ri ni die Festung Canißa, mit Ihro Excelenz Herrn von Hohenlohe, der die Reichsauxiliar Völkher neben dem General-Feldt-Marschalkh Stroži, beleget, Endtzwischen vili Officier vnd in die 3000 Mann verloren, darunter der Obrist Spor den linkhen Armb verlohren. Resignation meines Richter Ambt geschehen Ao. 1664 an St. Jacobitag.1 Ao. 1665 den 25. Juli Geschehene Richterliche Resignation an den Innern Rath; an den äußern Rath; an Eine Ehrsame Gemein (de). Den 9 Augusti 1665 da ich bei der Malzeit bey dem Herrn Strener1 2 wahre als Stattrichtern hat vmb 4 Vhr nachmittag anfangen zu schawern vnd hat das völlige Labacherische Pafeldt (Baufeld) geschlagen, dises Jahr habe icH/ä stär Haiden angesäet, der ist mit andern Nahtbauern in disen Tagen eingefexent worden. Den 2 Jully 1667 ist ihr hochw. H. Wuzzelini (Buccelini) zu einem Thumbdechant installirt worden, welchen Herr Schönleben (vnbeständiger weiß vnd nicht verständig)3 resignirt. 1 Johann B. Dolnitscher (Thalnitscher) bekleidete das Richteramt der Stadt Laibach in den Jahren 1663 und 1664, dann wieder 1667, 1668 und 1669 (Valvasor III. (XI.) p. 703. 2 Lukas Strener bekleidete dasselbe Amt 1665 und 1666 (Valvasor 1. c.) 3 Die eingeklammerten Worte von späterer Hand ziemlich dick ausgestrichen, doch immerhin leserlich. (Fortsetzung folgt.) Das Laibaeher Privilegienbuch. Von Fr. Komatar. Bei der Neuordnung des hiesigen städtischen Archives durch den Archivar A. Aškerc kam auch das als verschollen geglaubte Laibacher Privilegienbuch zum Vorscheine. Doch bald stellte sich heraus, daß man es nicht mit dem Original, sondern mit einer Kopie zu tun hat. Das Original des Privilegien- oder Stadtbuches bestand aus zwei selbständigen Teilen, die um die Mitte des 18. Jahrhunderts zu einem Ganzen vereinigt wurden. Den ersten Teil bildeten die vom Stadtrate dem Erzherzog Karl von Innerösterreich vorgelegten Laibacher Stadtrechte, welche er in Graz am 1. November 1566 in Buchform mit seinem angehängten Siegel und, wie auf Seite 13 des von Klun herausgegebenen «Diplomatarium Carniolicum» (Laibach 1855), wo die meisten Urkunden des Privilegienbuches zum Abdrucke gelangten, bemerkt wird, auch mit eigenhändiger Unterschrift bestätigte. In die städtische Registratur gelangten später einige wichtige Verträge; um diese vor Vernichtung zu schützen, entschloß man sich, dieselben sogleich nach der Ausstellung in ein Kopialbuch einzutragen, man konnte dann noch immer in fraglichen Fällen den Rechtstitel beweisen. Diese späteren Urkunden und Privilegien stellen uns den zweiten Teil dar. Demnach waren beide Teile des Laibacher Stadtbuches ganz selbständig; während der erste Teil auf einmal entstanden ist, wurde der zweite in der Zeit von 1566 bis 1744 zusammengestellt, denn die letzte Eintragung findet man aus diesem Jahre. Bald nach diesem Zeitpunkte vereinigte man beide Teile, nachdem man dem Stadtbuche wahrscheinlich auch ein Verzeichnis der in ihm vorkommenden Urkunden vorangestellt hatte. So sah das verloren gegangene Original des Laibacher Stadtbuches aus. Im städtischen Archiv ist jetzt nur noch die Kopie des Stadtbuches zu finden. Bei dieser Kopie fehlt das Siegel und die eigenhändige Unterschrift des Erzherzogs Karl, mit welcher die Original-Konfirmationsurkunde versehen war. Überdies fängt die letztere auch mit einer Rubrik (Ertzhertzog Carls zu Österreich etc. confirmation eingang) an, was nur bei einer Kopie Vorkommen kann.'Wie ich schon erwähnte, ist das Privilegienbuch mit Ausnahme weniger Urkunden bei Klun, Diplomatarium Car-niolicum als Diplomatarium Labacense nach dem Original abgedruckt, wie uns die Anmerkung auf Seite 13 belehrt. Während das Diplomatarium, das als eine Beilage zu den Mitteilungen des historischen Vereines für Krain betrachtet werden kann, gedruckt wurde, legte Dr.V.F.Klun seine Stelle als Sekretär des genannten Vereines nieder und die Geschäftsleitung, somit auch die Redaktion des Diplomatariums übernahm Dr. E. H. Costa. Er konnte jedoch, wie er in einer dem Diplomatarium angehängten Erklärung »Zur Nachricht» klagt, trotz aller Nachforschung das Privilegienbuch nicht auftreiben, daher war es ihm auch unmöglich, festzustellen, welche Urkunden weggeblieben sind, wie er auch nicht imstande war, die Korrektur des Druckes nach dem Original vorzunehmen. Er glaubte aber um so mehr, mit der Herausgabe des letzten Bogens nicht länger zögern zu dürfen, da Kustos Jellouschek, der die Kopierung des ganzen Privilegienbuches vorgenommen hatte, in diesen beiden Beziehungen die beruhigendsten Erklärungen gab. Daraus erhellt, daß das im städtischen Archiv verwahrte Privilegienbuch eine Kopie ist. Wohin das Original verschleppt wurde, ist unbekannt, sicher ist nur soviel, daß es bei der Übersiedlung Kluns verschwunden ist. Die Kopie des Laibacher Stadtbuches ist eine Pergamenthandschrift des Laibacher städtischen Archivs Nr. 189 in Großquartformat, 34 cm lang und 30'3 cm breit. Sie enthält 24 Lagen mit 101 mit Tinte (bis Fol. 74 von einer Hand des XVI. s., von da weiter von einer solchen des XVIII s.) numerierten Blättern. Die ersten 20 Lagen besitzen je vier Blätter, die letzten vier Lagen haben sechs, acht, vier und sechs Blätter; bei der letzten Lage sind die rückwärtigen drei Blätter ausgeschnitten. Die Anlage der Kopie des Privilegienbuches ist gleich der des Originals; auch sie enthält die bekannten zwei Teile. Die Inserate der Konfirmationsurkunde reichen bis Fol. 74b und sind von einer Hand geschrieben; der zweite Teil, in welchem man fast zehn Hände unterscheiden kann, reicht bis Fol. 101«, während Fol. 101 b leer erscheint. Vor dem ersten Teile begegnet man auf zwei Blättern einem Verzeichnisse der in dem Stadtbuche enthaltenen Urkunden, doch wurden diese Blätter nicht in die Paginierung einbezogen; demnach enthält das ganze Privilegienbuch 103 Blätter. Die Zeit der Abschrift ist leicht zu bestimmen; der erste Teil der Kopie wurde in demselben Jahre, als der Erzherzog Karl das Original bestätigte, abgeschrieben. Der zweite Teil dagegen ist kein einheitliches Werk; die Urkunden, die in die Registratur gelangten, wurden gleichzeitig in das Original und in die Kopie eingetragen; daher erklärt sich auch die große Zahl der Hände. In diesem Teile findet man auch ein Beispiel, daß zur Bekräftigung eines Rechtsfalles nicht eine förmliche Urkunde ausgestellt wurde, sondern daß man sich mit der bloßen Eintragung des Rechtsgeschäftes in das Stadtbuch und mit der eigenhändigen Unterfertigung der Zeugen begnügte. Der braunlederne Einband aus dem XVIII. Jahrhundert mit dem auf der vorderen und rückwärtigen Seite eingepreßten goldenen Laibacher Stadtwappen schützt die jetzt zusammengebundenen Teile gegen verschiedene Unbilden. Bei der Anordnung der Urkunden in beiden Teilen wurde weder der lokale, noch der rechtliche, noch der chronologische Gesichtspunkt beobachtet, sondern die Urkunden sind, 140 an der Zahl, ohne systematisch durchgeführte Disposition in das Stadtbuch aufgenommen. Der erste Teil besteht aus 100 Urkunden, von denen nur zwei in das Diplomatarium Labacense nicht aufgenommen wurden: ein Notariatsinstrument vom 1409 September 4 (Laibach), worin vier bei Klun als Nr. 33, 34, 35 und 36 gedruckte Urkunden inseriert sind, und die Bestätigungsurkunde des Erzherzogs Karl vom Jahre 1566; eine Urkunde wurde von Klun unvollständig ediert (Nr. 101). Deshalb trage ich das Fehlende im Urkundenanhange nach. Vom zweiten Teile, welcher 40 Urkunden zählt, wurden von Klun nur neun Urkunden herausgegeben, nämlich die Nummern 22, 78, 105,106,107,108, 109 (Klun hat auf Seite 75 die falsche Zahl 105), 110 (bei Klun auf Seite 76 fälschlich 106) und 111 (im Diplomatarium Carniolicum auf Seite 77 falsch als Nr. 107 bezeichnet), die richtigeren habe ich im Anhänge teils im Wortlaute, teils in Auszügen wiedergegeben. In der Mitte des XVIII. Jahrhunderts wurde das Stadtbuch mit dem Original kollationiert, denn man findet von einer Hand aus dieser Zeit zahlreiche Nachträge am Rande. Auch sind zu Anfang des ersten Teiles und beim zweiten fast durchwegs den Urkunden kurze, knappe Rubriken vorangestellt worden. Der Bestand des Laibacher städtischen Archives mußte, nach der Anzahl der im Stadtbuche eingetragenen Urkunden zu urteilen, groß gewesen sein, besonders da bloß die von den Landesfürsten der Stadt Laibach ausgestellten Urkunden über verliehene Rechte und Freiheiten im Stadtbuche verzeichnet sind, während die Kauf-, Tausch- und die übrigen privatrechtlichen Urkunden keine Aufnahme in dasselbe fanden. Die Mehrzahl dieser Urkunden ist im Archive jetzt nicht mehr vorhanden; die meisten gingen verloren, da das Archiv durch so viele Jahre in so verwahrlostem Zustande gelassen wurde. Was die Vollständigkeit der Eintragungenbetrifft, so ist, wie eine Vergleichung mit den Originalurkunden ergibt, zu bemerken, daß der Kopist bestrebt war, sich möglichst genau an die vorgelegten Originale zu halten. Es kommen zwar einige Fehler oder Versehen vor, die aber lediglich auf die Unachtsamkeit oder Flüchtigkeit des Kopisten zurückzuführen sind. Besonders häufig stößt man auf solche Fehler dort, wo die Schreiber bemüht waren, ihre Vorlage in orthographischer Hinsicht zu bessern. Sonst wurden bei jeder Urkunde alle Urkundenformeln aufgenommen, nirgends trifft man eine Kürzung derselben. Dagegen sind Kustos Jellouschek, derdasPrivilegienbuch für Klunkopierte,nahezu in jeder Urkunde durchschnittlich fünf bis sechs Fehler unterlaufen, die manchmal sehr sinnstörend wirken. Nebst dem nachlässigen Kopieren treten noch die Mängel hinzu, die dem Diplomatarium Car-niolicum infolge der Anwendung veralteter Editionsgrundsätze anhaften, so daß das ganze Werk dem Herausgeber Klun wenig Ehre macht Urkundlicher Anhang. 1.) 1533 Februar 20, Wien. Namen der Besitzer, die bei Klun, Dipl. Lab. Nr. 101, ausgelassen wurden. Fol. 67b bis 69a. In der Rosengassen: Jury Puschawiz von seiner hofstat so yetzo Christina Ircherin hat dient järlich zwaintzig agier schilling; Mathia Wälder dient von ainer hofstat so yetzt Jerg Pinter hat zwaintzig schilling; Michel Vischer dient von ainer hofstat so yetzt Andree Kauser innen hat zwaintzig schilling; Lienhart Tscherkoley yetzt Jacob Zimerman von ainer hofstat viertzig schilling; Juri Presquare yetzt Achatz Butscher von ainer hofstat zwaintzig schilling; Hans Schuester yetzt Jerne Slauetz von ainer hofstat zwaintzig schilling; Gregor yetzt Hans Paitler dient von ainer hofstat viertzig schilling; Peter Zimerman dient von ainer hofstat zwaintzig schilling; Jacob Zimerman yetzt Margretha Zererin dient von ainer hofstat zwaintzig schilling; Juri yetzt Barthlme Groschel dient von ainer hofstat zwaintzig schilling; Caspar Zimerman von ainer hofstat zwaintzig schilling; Primos Vischer yetz Laurenz Hutter von ainer hofstat zwaintzig schilling; Juri Sordes yetzt Mathes Babst hafner von ainer hofstat viertzig schilling ; Georg Kursner von ainer hofstat viertzig schilling ; Jacob Sore fischer yetzt Schömbergerin von ainer hofstat viertzig schilling; Juri Adam Spitzockh yetzt Schömbergerin von ainer hofstat zwaintzig schilling; Johannes Schuester yetzt Achatz Witzer von ainer hofstat zwaintzig schilling; Martin Maurers wittib von ainer hofstat viertzig schilling; Gregor Tagwercher yetzt Caspar Harmutsch von ainer hofstat viertzig schilling; Hans Tischer von ainer hofstat viertzig schilling; Hansen Schnaiders wittib yetzt Gregor Praghafner von ainer hofstat viertzig schilling; Lucia Chotschewers wittib von ainer hofstat viertzig Schilling; Michel Treiber von ainer hofstat viertzig schilling; Vicentz Fleischhakher von ainer hofstat viertzig schilling; Tschopitzickh yetzt Peter Reicher von ainer hofstat achtzig schilling; Gregor Pinter yetzt Peter Reicher von ainer hofstat viertzig schilling; Jerne Platischa von ainer hofstat yetzo Thomas Hafner zwaintzig schilling; Mathia Schnei yetzt Strans Metzger von ainer hofstat zwaintzig schilling; Juri Brabetz von ainer hofstat sechtzig schilling; Tschnoleskha yetzt Primos Zimerman von ainer hofstat sechtzig schilling; Mertzni wittib yetzt Martin Messner von ainer hofstat sechtzig schilling; Paul Fleischhakher yetzt Marco Fischer von ainer hofstat sechtzig schilling; Macher Fischer von ainer hofstat sechtzig schilling; Michel Fischer Serosin von ainer hofstat sechtzig schilling; Matheus Schneider yetzt Barthel Aichner von ainer hofstat sechtzig schilling; Gregor Tifrer nach ime Schwärtzel und yetzo Thomas Dietz fischer von ainer hofstat sechtzig schilling; Juri Schwarko yetzt Michel Zwetko von ainer hofstat sechtzig schilling; Lienhart Fischer von ainer hofstat sechtzig schilling; Juri Sernitz yetzo Paul Peitler sechtzig schilling; Martin Pies kan von ainer hofstat viertzig schilling; Leonhard Pernhart yetzt Matheus Nouakh fischer von ainer hofstat zwaintzig schilling ; Peter Hormutsch dient von ainer hofstat zwaintzig schilling. Item in der Kreengassen: Kateria Munigknig yetzt Matheus Rus schuester dient von ainer hofstat zwaintzig schilling ; Annitza Fischerin yetzt Juri Pesdero von ainer hofstat viertzig schilling ; Nesa Sotersta yetzt Matheus statknecht von ainer hofstat zwaintzig schilling; Margretha Schrotin yetzt Ursana von ainer hofstat zwaintzig schilling; Gera Angeneka yetzt Margretha Zwokhnig von ainer hofstat viertzig schilling ; Ursana Okorn yetzt Michel Phister von ainer hofstat viertzig schilling ; Mathes Saressin wittib von ainer hofstat viertzig schilling; Martin Khritschin yetzt Schömbergerin von ainer hofstat viertzig schilling ; Steyrer wittib yetzt Sigmund Stainprecher von ainer hofstat fünf und dreissig schilling; Dulitzer yetzt Mathia Korsch von ainer hofstat fünf und zwaintzig schilling; Paul Weber yetzt Gregor Khörner fischer von ainer hofstat zwaintzig schilling; Stefan Kuersner wittib viertzig schilling; Jacob Huetter zwölf schilling; Martin Zerer, Kuentz Glatzenstainer von ainer hofstat zwölf schilling; Peter Maurer von ainer hofstat zwölf schilling; Hansen Draglers wittib von ainer hofstat zwölf schilling ; Clement Fischer yetzt Nesa Pleuschenk von ainer hofstat zwölf schilling; Kralitza Petlerin von ainer hofstat zwölf schilling ; Juri Puschawetz von ainer hofstat zwen und dreissig schilling; item Hinderin Saffrantz, Sigmund Muspacher yetzt Anthonin Lantheri von ainer hofstat sechtzig schilling ; item Lantheri von ainer hofstat fünf und viertzig schilling. Der obgeschriben dienst von der Kreen und Rosengassen namblich zwen schwartz phennig für ainen agier schilling oder vier schwartz umb fünf weiß phennig gerechnet tut in ainer suma weisser muntz zway und zwaintzig phund sechs schilling zwölf phennig ain halier. 2.) 1561 Juli 4, Laibach. Richtspruch in Streitigkeiten zwischen der deutschen Ordenskommende in Laibach und der Gemeinde daselbst. Fol. 77 b bis 79 a. Wir nachbenante Jacob von Damberg freyherr zum Stain und Guettenberg landshaubtman in Crain, Georg Hofer vizdomb daselbs, baid römisch kayserlicher mayestät rathe, Achaz freyherr von Thurn und zum Creuz erbmarschalch der fürstlichen grafschaft Görz ainer ersamben landschaft in Crain verordenter und Cosmus Räuber zu Weinegkh römisch kayserlicher mayestät rath und wolgedachter landschaft verordenter und einnember, als in diser Sachen von baiden theilen erbettene Unterhändler und sprüchleut, bekennen, als sich zwischen dem erwürdigen, edlen und gestrengen herrn Gabrieln Khreuzer ritter landcomentheur der nider-österreichischen boley teutsch Ordens römisch kayserlicher mayestät etc. rath und vier Statthalter des regiments der niderösterreichischen lande und desselben Verwaltern und inhabern des teutschen haus zu Laybach an ainem und den ersamben weisen n. burgermaister, richter, rath und gemain der statt Laybach anders theils hernach vermelter artici und sachen halben irrung und strittigkeit gehalten. Derwegen sich beede theil zu erhaltung mehrer rue und gueter nachberschaft wilkürlich in uns compromitiert und veranlaist, was wir zwischen inen solicher strittigkeit articln halben vermittlen und aussprechen, daß sie zu baider seits darbey ungeweigert bleiben wellen, wie sie uns dann mit mund und hand angeluebt, darauf wir vermittelt, erclart und ausgesprochen. Erstlich und nachdem wolernanter herr landcomentheur und desselben gewaltstrager gegen ermelten von Laybach inhalt ergangenen abschids und darüber erfolgten kayserlichen declaration mit recht erhalten, daß sie der Suppitschin behausung zu Laybach in der Fischergassen auf des teutschen haus gründen gelegen unfüeglicher weis verpetschiret und sich soliches gewalts neben und über des herrn haus comentheurs ver-petschierung nicht billich unternomen haben. Derwegen herr landcomentheur auf das behabt recht von denen von Laybach umb solichen gewalt und umb die expens, so ime seid sechzechen jahren hero in solicher rechtfüerung auferloffen, gebüerlichen abtrag begert, weliches sich dann die von Laybach dem ergangenen abschid auch ordentlichen gericht und landsgebrauch noch nicht verwidert. Nachdem sie aber dagegen gemainer statt Unvermögen und des inen auch über soliche rechtfertigung nicht wenig aufgangen angezogen und derwegen dem herrn landcomentheur, daß er darinen nachberlichen willen und milderung erzeigen welle, ge-betten, haben wir gleichermassen durch unser fürbitte und Unterhandlung, ob gleichwol dem herrn landcomentheur für soliche anforderung und expens vii ein mehrers gebüert hette, und auf sein des herrn landcomen-theurs guetwilligkeit und erbietten, daß er der inen zu pflanzung und versechung mehrer gueter nachberschaft in seinem aigen rechten und schaden etwas nachgeben und dasselb gegen inen nicht ansechen welle, dise Sachen dahin vermittelt und ausgesprochen, daß mehrgedachte von Laybach ime herrn landcomentheur für soliche anforderung des gewalts und expens zu nechst künftiger herbstzeit und bis zu sanct Martinstag gegenwürtiges jahrs zwen samb des besten prosegker rainfl und zwen samb des besten tschernikalers auf ihr deren von Laybach uncosten geen Wien zu haus und hof stellen und überantworten sollen, wie sie dann dasselb hierauf mit danksagung zuegesagt haben, dagegen soll herr landcomentheur mehrberüerten zuespruch umb den gewalt und expens fallen lassen und sich die von Laybach hinfüran soliches gewalt gänzlich enthalten. Nachdem sich auch noch ain zwitracht und rechtfüerung zwischen baiden partheyen umb das die von Laybach dem Gregorn Smrekher sein behausung bei sanct Johannes auf des teutschen haus gründen gelegen von wegen der bürgerlichen Steuer verpetschiret, weliche ver-petschierung inen durch den inhaber des teutschen haus abgerissen worden mit dem vermelden, obgleich gedachter Smrekher oder andere des teutschen haus unterthanen das burgerrecht für ihr personen ange-nomen haben, so könne noch welle er doch desselben auf des teutschen haus freüen aigenthumblichen gründen, das ime darauf durch jemand mit der verpetschierung oder versperung eingriff bescheche, nicht gestatten. Darauf haben wir mit baider theil vorwissen und wilküer disen artici vermittelt, also wan die von Laybach hinfüro die angeschlagene Steuer von des teutschen haus unterthanen zu verstehen, die das burgerrecht angenommen haben oder sonst in der statt, wie hernach vermelt wird, bürgerliche hantierung treiben, zu gewöndlichen termin und frist nicht bekomben mögen. Und wan nun gedachte von Laybach in gemain gegen den bürgern und inwonern, die auf der statt gründen sizen, mit verpetschierung und versperung der heuser procedieren, so soll der herr comentheur oder ain jeder inhaber und Verwalter des teutschen haus auf mehrgedachter von Laybach anlangen gegen den teutschen haus unterthanen, sovil deren, wie obgemelt, die bürgerlich Steuer zu geben schuldig seind, mit verpetschierung und versperung derselben heuser und wohnung gleichermassen verfahren und dieselben nicht eröffnen lassen, bis die Steuer zu handen gemainer statt steuereinnember entricht seye. Als auch die von Laybach vor dem herrn landcomentheur und unser mit beschward angebracht, wie daß in der statt Laybach etlich Personen auf des teutschen haus gründen wonnen, weliche mit weinschenken und andern bürgerlichen hantierung nicht den wenigisten nuz neben der burgerschaft verarmen oder genüessen, aber weder das burgerrecht bisher angenomen noch sonst mit gemainer statt keine mitleiden der Steuer tragen wellen, weliches inen und gemainer burgerschaft ganz beschwarlich seye, derwegen umb gebüerliche Verordnung gebetten. Darauf und mit wilkür des herrn landcomentheurs haben wir für zimblich erkent und ausgesprochen, weliche des teutschen haus unterthanen in der statt Laybach weinschenken oder bürgerlich handtierung, gewerb und handwerch treiben, die sollen in dem Steueranschlag mit gemainer statt ein gebüerlich mitleiden tragen, doch daß soliche Steuer allein auf die bürgerlich handtierung und gar nicht auf den grund angeschlagen werde. Mit einbringung derselben Steuer soll es, inmassen wie in nächsten articln obengemelt gehalten, auch darinen gegen denen, die allein das plos handwerch und sonst keinen andern gewerb treiben, in anschlag unterschidliche maß und beschaidenheit gebraucht werden. Doch stehet dagegen demselben handwercher und handtierunden personen jedes jars bevor, wofer sy in der Steueranschlag überlegt, daß sie von den handtierungen und handwerch lassen mugen. So das beschicht, so dann sein sy, wie andere des teutschen haus unterthanen, weder Steuer noch andere dienstbarkeiten der statt zu geben nicht schuldig. Sovil aber die protpeken, die unter dem teutschen alhie gesessen, belangt, die sollen das prot nach der Ordnung und gewicht, wie sonst bey den andern peken in der statt gehalten wirdet, pachen. Was sie nun in ihren heusern von solichen prot verkaufen, das soll inen ungespert sein, aber ausserhalb ihrer heuser und Wohnungen sollen sie das prot anderstwo in der statt feil zu haben und zu verkaufen nicht macht haben. Sy legen dann dasselb neben andern peken in gemainer statt protpank darvon und, sovil sie daselbsthin erlegen, sollen sie dem verordenten prothüeter die gebüer und lohn wie die andern peken raichen. Wo aber einer oder mehr auf des teutschen haus gründen das fail prot wider die Ordnung zu gering und dem gewicht nicht gemäß pachen würden, die sollen, als oft es befinden, durch den herrn landcomentheur oder seine Verwalter und inhaber des teutschen haus alhie, inmassen es die von Laybach gegen ihren protpeken und Übertretern halten, gestraft werden. Mitteilungen des Musealvereines für Krain. Jahrg. XVI, H, V u. VI. 11 Ferrer von wegen der robait zu gemainer statt gebeu, dieweil die befestigung der statt Laybach dem teutschen haus und desselben unterthanen nicht weniger als der burgerschaft zu gemainer wolfart und erhaltung gelangt, ist durch uns vermittelt und durch den herrn land-comentheur bewilligt, wann die von Laybach an der statt zu notturft und befestigung derselben pauen, soll ein jeder des teutschen haus unter-than zu versechen, sovil deren inn- und ausserhalb der statt Laybach im purgfrid wonen, ein jahr neben ihr der burger robait von vier bis in fünf tag, doch auf deren nachkomenden herrn landcomentheur wolgefallen mit handrobait soll auf deren von Laybach ersuechen durch ein jeden inhaber oder Verwalter des teutschen haus verschafft werden. Auf der von Laybach ferrer beschwär, wie des teutschen haus unterthanen und sonderlich die in der Crokhau mit abschlachung des grafi in der gemain der gemainen burgerschaft grossen abbruch und nachteil zuefuegen, ist darüber mit beeder theil wissen verhelligung ge-ordent. Das gras in der gemain sollen weder des teutschen haus unterthanen noch die burgerschaft vor sanct Johannes Gottstaufers tag nicht abschlachen, aber nach verscheiung sanct Johannes Täufers tag mag ein jeder für sein haus notturft, aber gar nicht zu verkaufen, abmähen. Sovil aber das grob kotschey zu den samber rossen belangt, das mag wol ec und vor sanct Johannes tag abschlagen, darinen von baiden theilen mit verschonung des gueten hey, sonderlich des so inen nicht zuegehört, ein gebüerliche beschaidenheit gehalten werden solle. Letztlich, als auch mit beschwär fürkhomben, wie die fischer, welche den mehrern theil auf des teutschen haus gründen wonen, die gemain in stattwald mit suechung und ausgrabung der vischköder oder regenwurm fast schedlich verwuesteten. Darüber ist durch uns und baide theil für guet angesechen und fiirgenomen, weil dasselb nicht allein das teutsche haus, sonder auch die landshaubtmanschaft und vizdombambt, weliche ihre bestellte fischer haben, belangt, wollen wir uns sambt dem herrn landcomentheur oder desselben Verwalter des teutschen haus, auch sambt denen von Laybach aines fürderlichen gelegenen tags vergleichen und die gemain des stattwalds bereuten, besichtigen und alsdann durch auszaigung aines sondern orts und stukhs aus der gemain oder stattwald, so jährlich mit abwechslung beschehen mag oder in ander weg, Ordnung und mass fürnemen, damit soliche beschwar und nachtail auch zum nützlichsten abgestellt und verhuet werden möge. Es sollen sich auch hinfüran baidthail freundlichen und nachberlichen gegen einander verhalten und ohn sonder groß ursach in unnotwendig stritigkeit nicht bewegen lassen. Des alles zu urkund haben wir obbemelt erbettene spruchleut auf baiderthail begern über disen ausspruch und handlung zwen gleichlaut und Vertragsbrief unter unsern insigln und handschriften verfertigt und jedem theil derselben Vertragsbrief ainen zuegestellt. Beschehen zu Laybach am vierten tag july nach Christi unsers lieben herrn geburde fünfzechen hundert und im ain und sechzigisten. J. von Lamberg freyherr zum Stain landshauptmann; G. Höfer vizdomb in Crain; Cosmus Räuber. 3.) 1615 März 9. Laibach. Vergleich zwischen der deutschen Ordenskommende in Laibach und der Stadtgemeinde daselbst. Fol. 79b bis 80a. Zu wissen sey hiemit jedermeniglich, nachdem ain lange zeit hero zwischen dem hochwürdigen und wolgebornen herrn herrn Gottfriden von Schrattenbach freyherrn zu Heggenberg und Osterwiz herrn auf Eppenstain erblandfürschneider in Steyr teutsch Ordens rittern comentheurn zu Laybach und bei Gräz am Lehe auch administratorn und reciuitorn der n. o. balley fürstlichen durchlaucht Maximiliani, Ferdinandi und Leopoldi erzherzogcn zu Österreich etc. rath und camrern etc. an einem, dann denen edlen, ehrnvesten, fürsichtigen, ersamben und weisen n. herrn burgermaister richter und rath der fürstlichen haubtstatt Laybach am andern theil in unterschidlichen Sachen sich allerlei stritt und irrungen erregt, also daß zue baiilen theilen daraus starke rechtsfuerungen entstanden, dieselben aber auf interposition des auch hochwürdigen und wolgebornen herrn herrn Marquarten freyherrn zu Egkh und Hungerspach erblandstablmaisters in Crain und der Windischen March etc. comentheurn zu Großen Sonntag und Brixeney fürstlichen durchlaucht Maximiliani erzherzogen zu Österreich etc. rath und camrern etc. alle mit einander auf ein stattes, ewiges und beständiges ende nachfolgender gestalt abgehandelt, hingelegt und verglichen worden. Als anfenglich sovil den ersten und andern punct wegen einge-zogener dreyer zimmerleit und des Martin Ounitschers betrifft, weilen gedachter herr comentheur dits orts ploß und allein die in Sachen ver-maint verworchte peen gesuecht und geclagt, so lassen ihr gnaden soliche clag guetwillig ganz und gar schwinden und fallen. Der dritt und vierte punct des Gregom Grabners sachen, der ime durch den gewesten stattrichter Achazen Ambschl genommenen kürschnerwaren und Verschaffung seiner person auf den thurn betreffend, seind also verglichen worden, daß die von Laybach gemelten kürschner die bishero anerwachsen ausstendige Steuer nachsechen, wie auch ime die genommene waren, so guet sie noch vorhanden, widerumben zuestellen, hinfüran alle guete nachberschaft halten und, da ainer so unter dem teutschen orden gesessen oder sich daselbst einkaufen würde, ichts strafmassiges fürnemen, so sollten die von Laybach deswegen die clag (ausser was malefiz beruert und auf frischer that begriffen wirdet) bey jedem herrn comentheuern oder seinem gewalthaber als erster instanz anbringen. Daentgegen sollt inen auch guete ausrichtung erfolgen. Da aber einer oder mehr inen von Laybach mit anhengigen rechtshandlungen, gerhabschafts- oder andern raitungen verpunden oder verfangen wäre, dieselben sollten auf iede derselben erforderung unverhindert des herrn comendators zu erscheinen und darumben red und antwordt zu geben schuldig sein. Betreffend fürs fünfte den zaun, so dem glokengiesser Eliasen Somrackh bey der gießhüten durch die von Laybach abgerissen worden, ist dahin verglichen, daß ime glokengiesser frei gelassen sein solle, den zaun widerumben an dem ort, wo er zuvor gestanden, aufzurichten und hinfüran desselben sich unbetrübt zu gebrauchen. So ists auch fürs sechste wegen des dem Casper Glaser genommenen schiff und heu dahin beschlossen, daß ime das schiff und heu widerumben restituiert und es hinfüro wegen der gemain, wie von alters herkomen und die vertrag vermögen, dits orts gehalten werden solle. Fürs sibente haben sich die herrn von Laybach dahin erclärt, daß sie dasjenig durch den Schnüermacher in dem Stattzwinger an des teutschen ordens hauses mauer gemachte tagwerch widerumben abstellen und dest-wegen dem herrn comentheur kein ungelegenheit machen wollen. Zum achten betreffend die Steuer, so jährlichen auf des teutschen ordens untersassen, so sich des bürgerlichen gewerbs in der statt gebrauchen, gelegt wirdet, haben die von Laybach sich dahin erbotten, mit denenselben hinfüran ain gebuerliche gleichheit, inmassen mit andern burgersleuten, auch denen alten vertragen gemäß, zu halten. Sovil zum neunten dises anlangt, daß des teutschen haus unter-thanen der bürgerlichen freyheit mit denen andern geschwornen bürgern zugleich genüessen wollen, soll es dits orts bey denen alten vertragen verbleiben, dem herrn comentheur aber sollen die ziegl, so vii er deren zu des hiesigen teutschen hauses notturft von denen von Laybach erkaufen wirdet, ime herrn in dem wert als denen burgersleuten gelassen werden. Belangend den durch des herrn comentheurs leut dem Primusen Legaten bürgern alhie vor dem teutschen thor bey dem Lantherischen garten aufgerichten und abgerissenen zaun ist geschlossen worden, daß ime Legaten zuegelassen werden solle den zaun widerumben aufzurichten, doch damit wolgedachter herr comentheur auch ein ort haben möge, sein reverendo gail zum garten hinzulegen, auch die Strassen ungespert verbleibe. Was die von dem Andreen Seizen genommene entfrembte Sachen anbtrifft, weilen des herrn comentheurs intent und mainung nicht dahin gestellt gewesen, gemainer statt hierin ichtes zu praeiudicirn, so wirdet diser punct hiemit aufgehebt und soll dits orts in dergleichen fahlen jederzeit nach inhalt landgerichtsordnung und landsgebrauch gehandelt werden. Wegen des Marx Wüzen umb daß er ainen aichpaumb im statt-wald feilen lassen und destwegen ain clag wider ime intentirt worden, ist dahin beschlossen, weilen der Wüz der zeit nicht alhie, so erbeut sich herr comentheur zu seiner ankonft denen von Laybach auf ihr an-halten gegen ime Wüzen alle schieinige ausrichtung erfolgen zu lassen. Nachdem auch wegen Überantwortung der malefiz personen, was-massen dieselben aus dem teutschen haus dem Stattgericht uberlifert werden sollen, ain stritt entstanden, so ists also verglichen worden, daß ins künftig alle und jede malefiz personen auf den dritten tag dem statt-gericht vor dem thor des teutschen hauses wie von alters hero gebreuchig gewesen uberlifert werden sollen, doch soll ain ieder Stattrichter in disem fai auch der gebüer nach sich verhalten und aller beschaidenhait gebrauchen. Wegen des Martin Veida, welicher durch oft wolgedachtes herrn comentheurs leut auf gemainer statt Laybach grund gepfend worden sein solle, ists also abgeredt worden, weilen dis factum durch ihr gnaden nicht anbefolchen, ihr gnaden auch selbs bekennen, daß in derlai fallen man sich bei denen von Laybach anzumelden schuldig, so seye diser punct hiemit aufgehebt. Belangend die Steuer, weliche des teutschen ordens untersassen gemainer statt noch ausstendig seind, erbeut sich herr comentheur aufs eheiste die verpetschierung der ausstander heuser vermüg voriger vertrag auf deren von Laybach anhalten fürzunemen, daentgegen die von Laybach sich auch erbieten mit gedachten untersassen der Steuer halben hievorvermeltermassen ain gebüerliche gleicheit zu halten. Schließlich weil auch fürkommen, daß aus übersechung beeder thail auf der gemain vii eingezeint und eingefangen worden, so ists dahin abgered, daß es bey deme, was bishero eingefangen, gleichwol verbleiben, hinfüran aber zu baider seits guete und fleisige aufsicht gehalten werden solle, damit soliches sovil müglich vermitten bleibe und die ver-precher mit allem ernst gestraft werden. Und ist hiemit aller und jeder stritt, so zwischen beden theilen bishero sich begeben, auch angezogene gewalt und gesuechte peenfal allerdings aufgehebt gericht und geschlicht und beede theil sich miteinander dahin veranlast, daß ins khünftig dergleichen begebende fall nicht alsobald in ainem mißverstand gezogen sondern alles fein nachberlich und fridlich mit einander conferiert und auf eingezogenen bericht güet-lich hingelegt und verglichen werden solle. Alles treulich und gefährlich auch bei Verbindung des landschaden-punds in Grain also wann derselb von wort zu wort hierin ausgefüert und begriffen stunde. In urkund des seind diser vergleichung zwen gleichlautende vertrag aufgericht und mit des herrn landcomentheurs ambts-insigl, dann deren von Laybach kleinern insigi, desgleichen und zu inehrer becreftigung mit wolermeltes herrn von Eglch freyherrn etc., dann der edlen vesten und fürnemen herrn Johann Baptista Bernardini burger-maisters, herrn Johann Baptista Verbez oberspitalmaisters, herrn Adamen Eppich oberstattcamrers, herrn Josephen Machartschitsch, herrn Betern Gaionzel, herrn Michaeln Tallers fürstlichen durchlaucht postmaisters zu Laybach, herrn Gregom Zurlers, herrn Urban Khuntners und herrn Andreen Marschall als von denen von Laybach hierzue deputierten und abgeordenten gwalthabern unterzogener handschriften becreftigt. Be-schechen zu Laybach den neunten marty im Jahr nach Christi unsers erlesers und seligmachers geburde aintausent sechshundert und fünfzechenden. (Folgen die Unterschriften der Siegler und der Zeugen.) 4. ) 1628 Dezember 7, Gra,z. Verordnung K. Ferdinands, den innern Rat betreffend. Fol. 86b. Ferdinand etc. Du wirdest dich sonders zweifl noch guetermassen zu erindern haben, was bey uns für ein denunciation wegen der durch jährliche Veränderung des Stattmagistrats zu Laybach fürüber laufenden Unordnungen eingeraicht worden. Wann wir uns nun über die hierüber allerseits einkhombene gehorsambiste bericht und rathliche guetachten aus erhöblichen Ursachen dahin gnedigist resolvirt, daß der inner statt-rath zu Lavbach ausser des Bürgermeisters und richters hinfüro nicht, wie bis dato beschehen, jährlichen geändert, sondern gleichermassen als anderer orthen yeblich in ainer jeden person, so lang sy sich woll heit, ad dies vitae perpetuili. Sovil die ersezung dergleichen innern rathsstellen aber anbelangt die praesentation an dich nit neuerlich introducirt sondern es ditsfahls bey dem alten herkhomben gelassen werden solle, als wirdest du dise unsere genombene kayserliche und landsfürstliche resolution inen von Laybach zu intimirn und denselben iezig und khünftigen volzug und observirung der notturft nach anzubefelhen wissen. Dann es etc. Gräz den 7. decembris anno 1628. Adresse: An herrn landsvizdomb in Crain etc. 5. ) 1629 Juli 4, Laibach. Freiherr Oktavio Panizol, Vizedom in Krain, übersendet obige königliche Verordnung dem Laibacher Stadtmagistrat. Fol. 86 a. 6 6. ) 1642 Jänner 14, Graz. Die innerösterreichische Ilofkammer gibt dem Vizedom in Krain, Grafen Orfeo von Strassoldo, bekannt: «Dasjenige so der herr über dein von Laybach vegen gebettener uberpauung des alten landeshaubtmanischen am Alten Markt daselbst stehenden heustadl uberraichtes suppliciern an uns bericht- und guet-ächtlich gelangen lassen, haben wir zurecht empfangen. Aldieweiln dann aus denselbigen und gedachter supplicanten anbringen sovil erscheint, daß dise gebettene translation vornemblich zu verhuetung besorgender feuersgefahr gemaint, dann daß sy zugleich dises erbiettens einen andern neuen dem vorigen assimilierten heustadl vor dem Carlstetter thor daselbst etwas bequem!) und größer auf eigene uncosten zu erpauen. Dišem nach und umb das auch ihre fürstliche gnaden herr Johann Anthoni fürst zu Eggenberg als jetziger landshaubt-man in Crain angeregten bericht nach hierwider kein bedenken», und willfahrt daher dem Ansuchen der Laibacher Stadtgemeinde. Fol. 82 a. 7.) 1643 Mai 6, Graz. Verordnung K. Ferdinands betreffend die Ausschließung von der Ausübung des Richteramtes bei naher Verwandtschaft des Richters mit einer der Prozeßparteien. Fol. 84 a. Ferdinand der dritte etc. etc. Wolgeborner lieber getreuer. Wir haben bishero öfter verspüert und in villweg wahrgenomben, daß fast bey allen instanzen, wann ein richter oder assessor einer litigierenden parthey namens stamens oder sonsten mit nachender bluetsfreundschaft verwohnt ist und aus dem ring abgefordert wird des votierns und cx-pedierns halber vii unterschidliche ungelegenhaiten und disputat bishero abgeben habe, wordurch dann die partheyen in ihren rechten mörkh-lichen gespört und gehindert werden. Wann dann in allweg dahin zu sehen, wie etwo dergleichen besclnvärde und verdrieslichen disputat und daraus folgunden hoch schödlichen verziglikheit rath geschah und re-medirt werden möge und. weilen nun sogar an unsern kayserlichen hof dises ganz wol und nuzlich observirt wierdet, daß wann etwo daselbsten ainer parthey rechts oder andere Sachen fürkhombt, wobey sich ein gehaimber rath derselben namens und familiae oder aber sonst mit nachender bluetsfreundschaft oder schwagerschaft verwant zu sein befindet, derselbe alsobald aufstehen und sich des votierns genzlichen ent-schlagen thuet ainig und allein zu dem ende, damit aller argwöhn und die daraus sowol zu unserer behöligung als auch des rechts verziglikheit entsteheunden ungelegenhaiten praecavirt und abgeschnitten werden mögen. Demnach ist unser gemessener und ernstlicher befelch hiemit, daß du ein soliches hit allein für dich selbsten und bey deiner stöl ob-serviern, sondern auch bey allen andern dir unterworfenen und sub-ordinirten gerichts instanzen dises verfliegen sollest, damit wann etwo ein parthey wie hieoben vermeldet worden sich arda mit recht verfangen befindet oder aber sonsten daselbsten etwas anbringen thuet und der richter oder assessor solicher parthey namens und geschlechts in quo-cunque gradu es nun sein möge oder sonsten mit nachender bluetfreund-schaft oder schwagerschaft verwohnt ist, daß solicher richter oder assessor in der besagten action oder anderer Sachen respective weder urthailen noch votiern noch auch sonsten das geringist expediern sondern für sich selbsten jederzeit aufstehen und einem andern, welicher der parthey namens und familiae nit seye noch auch mit alzunacher bluetsfreundschaft oder schwagerschaft verw'ohnt zu sein sich befinde das judicium und andere expeditiones retro überlassen solle. Dann an deme beschicht unser gnedigister willen und mainung. Graz den 6. may anno 1643. Commissio sacrae caesareae maiestatis in consilio. Adresse: An herrn Orpheo grafen von Strasoldo etc. landsvizdomben in Crain. 8. ) 1643 Mai 28, Laibach. Der Landesvizedom in Krain, Graf Orfeo von Strassoldo. intimiert die obige königliche Verordnung dem Laibacher Stadtmagistrat. Fol. 84 a. 9. ) 1643 November 18, Graz. Verordnung der Hofkammer inbetreff der Tragung derVerpßegskosten der Sträflinge. Fol. 85b. Ersamb weis. Wir haben euere motiven, welche ihr zu entschüttung der euch craft unserer Verordnung durch herrn landsvizdomb alda aufgetragenen äzungsuncosten der malefiz personen replicando beygebracht, mit mehrerem zwar verstanden. Weilen wir aber dises dabey in billiche consideration genommen, daß den richter das gewendlichc remanenzgelt abzufüliren wider aller anderer stöett und markt gebrauch allein obligen will, wordurch dann Zweifels frey ime richter dits orts ein zimblicher last aufgebunden wirdet, zumallen daß er danebens auch die äzungs-verpflegung zu thuen obligiert sein solle. Also haben wir dises temperament zu ergreifen für gar nothwendig eracht, nemblichen weilen gemaine statt alda respective ihrer einkhomben durch dero Vorstehern fleissiges zuethuen imerfort in mehrere aufnemben geratten thuet, daß dieselbe bey so gestalten Sachen aus der cassa das remanenzgelt wie es andere stöett und markt in disen ländern durchgeheund zu thuen pflegen in das landsvizdombambt jarlich abrichten, der äzungs und andere executions uncosten aber derjenigen malefiz personen, weliche daselbst in dero purgfrid und landgericht betretten werden den jezigen und könftigen stattrichter inmitls der von zeit zu zeit eingeheunden straffen herzuschiessen obligen solle, diejenigen üblthäter aber, weliche in frembden iurisdictionen betretten und dahin aus etwo fürfallunden Ursachen geliffert werden sollen ihr azung aus dem landsvizdombambt zue gemessen haben, weilen dann hierdurch die statt Laybach denen andern stöett und markten gleich in billiches mitleiden gezogen, denen Stattrichtern aber die purde des remanenzgelt abgelegt und ihrer kayserlichen mayestät etc. der bishero unrechtmassiger weis obgelegene entgelt in etwas geschmellert wurdet. Als werdet ihr euch dises temperaments ohne einzigen ferrern widerspruch zu betragen und der Sachen auf gestalte begebenheit weiters recht zu thuen wissen. Dann es beschicht an dem höchsternent ihrer kayserlichen mayestät etc. allergenedigister willen und mainung. Gräz den 18. novembris anno 1643. N der römischen kayserlichen auch zu Hungarn und Behaimb königlicher mayestät verordente innerösterreichischen hofcamer prae-sident und rathe. (Fortsetzung folgt.) Die ersten Türkeneinfälle in Krain und Steiermark. Von Universitätsprofessor Jur. Dr. Wl. Levee. i. Vom 15. Jahrhundert an bis tief in das 18. ist Krain nahezu alljährlich von türkischen Horden heimgesucht worden. Der Schaden, den es auf wirtschaftlichem, aber auch auf kulturellem Gebiete dadurch erlitt, war ein unermeßlicher. Weite Strecken des flachen Landes waren zeitweise verwüstet und nahezu ganz entvölkert, in den Städten, deren Namen ja in den Annalen der Türkeneinfälle stets wiederkehren,1 jede 1 Berücksichtigt man nur die Einfälle im 15. und 16. Jahrhunderte, so erschien der Türke vor Mottling (und Ts eher nembi) in den Jahren 1408,1411, 1469, 1471, 1474, 1477, 1491, 1511, 1522, 1523, 1527, 1529, 1543, 1547, 1559, 1575, 1578; vor Rudolfswert 1476, 1491, 1528, 1547 (zweimal); vor Landstraß 1469, 1491, 1494, 1545; vor Gurkfeld 1469, 1472, 1475, 1476, 1477, 1480, 1545; vor Gottschee 1415 (?), 1469, 1471, 1476, 1491, 1522, 1528 (wiederholt), 1540, 1546, 1558, 1559, 1584 und vielfach später; vor der Hauptstadt Laibach 1415, 1469, 1471, 1472, 1473, 1476, 1492, 1528, 1546, 1598. Seltener hatten unter solchen Einfällen naturgemäß die abliegenden ober-krainischen Städte zu leiden, so Krainburg 1471 und 1475, Stein 1471, Radmannsdorf 1475, Bischoflack 1476. — Dieser keineswegs auf Vollständigkeit Anspruch erhebenden Zusammenstellung wurden außer den Ergebnissen des vorliegenden Aufsatzes die zusammenfassenden Arbeiten von J. Parapat, Turski boji v 15. in 16. veku s posebnim ozirom na Slovence, Letopis Matice Slovenske za 1871, S. 3 ff., und Fr. Levec, Die Einfälle der Türken in Krain und Istrien, Jahresbericht der k. k. Staats-Oberrealschule in Laibach 1890/91, sowie für Rudolfswert J. Vrhovec, Zgodovina Novega Mesta, S. 50 ff., für Gottschee P. Wolsegger, Zur Geschichte der Stadt Gottschee bis zum Jahre 1493, Deutscher Kalender für Krain 1889, S. 53 ff., zugrunde gelegt. Einzelnes boten die bekannten Werke von Valvasor und Dimitz. Zu Fr. Levee’ «Türkeneinfallen» • hat bei Gelegenheit eines Referates Mitteilungen des Musealvereines für Krain. Jalirg. XVI, H. V u. VI. 12 regere Handels- und Gewerbetätigkeit angesichts der fortwährenden Feindesgefahr gehemmt und gelähmt. Ohne Hoffnung auf auswärtige Hilfe waren die Gebiete im Südosten des Deutschen Reiches fast ganz auf sich selbst gestellt, auf ihre eigenen geringen Mittel angewiesen. Was dies bedeutete, wird erst klar, wenn man sich die wirtschaftliche Lage von damals in ihren Hauptzügen vergegenwärtigt. Sie war im allgemeinen übel genug. Die Landwirtschaft stand fast überall noch auf einer sehr primitiven Stufe, mittelst extensivster Schwendwirtschaft wurde dem Boden nicht allzu reichliche Frucht abgewonnen. Eine Ausnahme bildeten nur die wenigen breiteren Flußtäler und Ebenen, in denen man schon zur Zeit ihrer Kolonisation — etwa im 11. und 12. Jahrhundert — zum intensiveren Betrieb übergegangen war.* 2 Bedeutende Flächen Landes waren überhaupt erst kurz vor Beginn der Türkeneinfälle neu besiedelt worden. Ich greife nur ein Beispiel heraus, das für die Notlage um die Wende vom 14. zum 15. Jahrhundert ungemein bezeichnend ist, und erinnere nur an das von den Osmanen so oft heimgesuchte Gebiet von Gottschee, das erst in den Jahren 1349 bis 1364 besiedelt worden war.3 * * * * 8 Damals erst GiuseppèLoschi, Le invasioni dei Turchi nella Carniola e nell’ Istria, Archeografo Triestino, vol. XVIII., S. 486 ff., für die Jahre 1472 bis 1490 sehr schätzenswerte Nachträge aus den Archiven von Udine geliefert (a. a. O., S. 500, Anm. 1). 2 Die nähere Begründung dieser These kann ich an diesem Orte nicht geben. Ich verweise vorläufig nur auf J. Peisker, Altslavische Župa, Sonderabdruck aus der Zeitschrift für Sozial- und Wirtschafts- geschichte, Bd. V., S. 129 ff.; P. Puntschart, Herzogseinsetzung und Huldigung in Kärnten, S. 230 ff. Vgl. auch Wl. Levee in «Véstnik slo-vanskyeh starožitnosti», Bd. L, S. 103 f., und Pettauer Studien II., Mitteilungen der anthropologischen Gesellschaft in Wien, XXIX. (neue Folge XIX.) Bd., S. 113. Einige Belege wird auch die demnächst erscheinende III. Abteilung meiner «Pettauer Studien» bringen. 8 Elze, Die Abstammung der Gotschewer, Mitteilungen des Musealvereines für Krain XIII. (1900), S. 101 ff. wurde die Gegend südlich von Reifnitz bis an den Kulpafluß allmählich und nur langsam gerodet. Und wie bei jeder Neurodung, war auch hier die Wirtschaftsform notwendigerweise eine sehr extensive, der Bodenertrag gewiß noch geringer als heutzutage.4 Nicht günstiger waren die Verhältnisse für den Handel gestaltet. Weitabseits von den großen Verkehrssträngen für den österreichischen Handel — der Donau und dem alten von Wien über Obersteiermark und Kärnten nach Friaul und Venedig führenden Handelswege — gelegen,5 ohne genügende Kommunikationsmittel,6 daher auch ohne bedeutende Produktion,7 die einen regeren Export gestattet hätte, war Krain nicht das Land, in dem sich ein schwunghafter Handel hätte entwickeln können. Die vorhandenen Quellen fließen allerdings recht spärlich. Wir erfahren nur, daß Laibacher mit Triest, später auch mit Fiume Handel treiben und den Verkehr mit 4 Noch dermalen ist der schwere deutsche Pflug nach A. Hauffen, Die deutsche Sprachinsel Gottschee, S. 36, selten und sind noch vielfach «die alten, schmalen, spitzigen sogenannten Gottscheerpflüge» in Gebrauch. Nach dieser wenig präzisen Beschreibung zu urteilen, scheint es sich um eine Abart des in den Alpen weit verbreiteten Arls zu handeln. Vgl. dazu u. a. J. Peisker in der Zeitschrift für Sozial-und Wirtschaftsgeschichte IV., S. 67 ff. — Eine nähere, mit guten Abbildungen versehene Beschreibung dieser Pflugart, wie überhaupt der nicht wenigen wirtschaftlichen Besonderheiten des Gottscheer Landes — von einem Sachkundigen gegeben — wäre gewiß sehr willkommen und zugleich eine dankbare Aufgabe für den Lokalforscher. 5 Statt aller anderen vgl. v. Lu sch in, «Handel, Verkehr und Münzwesen» in der vom Wiener Altertumsverein hcrausgegebenen «Geschichte der Stadt Wien» I., S. 422 ff. (sowie die beigelegte Karte der frühmittelalterlichen Verkehrswege), und II., S. 859 ff. (mit einer Karte der Verkehrswege nach Österreich im spätem Mittelalter). 6 Vgl. hierüber Elze in den Mitteilungen des historischen Vereines für Krain 1864, S. 89; ferner meine Bemerkungen in den «Izvestja muzejskega društva za Kranjsko» V., S. 138 ff., und VI., S. 62 ff. 7 Exportartikel waren vor allem Eisenwaren, Wein, Getreide, Mehl, Fleisch u. ä. Vgl. Dimitz, Geschichte Krains I., S. 236 f., 257, 298, 313 ff. Kärnten, Steiermark, ja auch Ungarn vermitteln.8 Erst verhältnismäßig spät — im Jahre 1389 — erhalten die Bürger von Laibach die Erlaubnis, mit venezianischer Ware bis Wien zu handeln;9 1408 endlich das Recht, in Venedig den Fondaco dei Tedeschi zu benützen. — Von den übrigen krainischen Städten treibt Stein schon 1321 Handel mit Friaul,10 11 wie es ja überhaupt von jeher als einstiger Mittelpunkt andechsischen Besitzes neben Laibach eine hervorragende Stellung im Lande eingenommen hatte.11 Auch Bischoflack unterhält im 14. Jahrhundert Beziehungen zu Italien, speziell zu Cividale.12 Aber selbst dieser, wie es scheint, ganz geringfügige Handelsverkehr wird im Laufe des 15. Jahrhunderts zugunsten von Triest immer mehr erschwert und gehemmt.13 Weder Landwirtschaft noch Handel oder Gewerbe waren also besonders entwickelt oder gar Quellen bedeutenderen Wohlstandes zur Zeit, da die Türkengefahr über Krain hereinbrach. Die Folgen der fortwährenden Plünderungen, Verheerungen und Brandschatzungen von seiten des «Erbfeindes 8 Klun, Diplomatarium Carniolicum I., Nr. 5, ddto. 1366, Mai 10. Wien. Herzog Albrecht gewährte den Laibachern Mautbèfreiung auf der Straße von St. Veit in Kärnten nach Laibach «ze ergänzung des Schadens, den sie von irs geligers wegen vor dem Hassperg unnd anderswo genommen unnd empfangen habent». — Laibacher Handel mit Kärnten und Steiermark betrifft ferner auch die Urkunde ddto. 1376, September 30. Spital bei Klun a. a. O. Nr. 9. — Im Jahre 1379 aber werden Laibacher Kaufleute auf der Straße nach Triest beraubt (Sammlung Bianchi im Museo Civico in Udine, Nr. 4760). — Vgl. auch Dim it z a. a. O. 9 Klun a. a. O. Nr. 16, ddto. 1389, November 9., Wien. 10 Bianchi, Documénti per la storia del Friuli I., Nr. 282, 284, 285. 11 Vgl. auch Dimitz, Geschichte Krains L, S. 255 f. 12 Darüber einiges bei Grion, Nozze Musoni-Velliscig, Udine 1897. Intensiver kann der Verkehr doch erst seit der Erbauung der Strada di Pulfero (1400) geworden sein. 13 Vgl. S. Rutar, Krains mittelalterliche Handelsbeziehungen zu den Städten an der adriatischen Küste, Mitteilungen des Musealvereines für Krain III., S. 94 ff.; auch Dimitz a. a. O. I., S. 313 ff., und IL, S. 50. der Christenheit» waren daher auch für das wirtschaftlich tiefstehende Land erschreckende. Wehklagen und Jammer über die trostlose Lage dringen aus jeder Zeile, aus jedem Worte gleichzeitiger Berichte zu uns. Wie furchtbar etwas mehr als hundert Jahre nach den ersten Türkeneinfällen die Verwüstung war, zeigt am besten die Tatsache, daß es in der ganzen landesfürstlichen Herrschaft Kostel 1531 nicht mehr als fünf besetzte Huben gab.14 15 Kein Wunder, daß gerade jene Gegend, die so oft von Türken heimgesucht wurde — Gottschee, — auch den ersten Bauernaufstand 1515 gesehen hat,16 daß gerade hier die Flamme des Aufruhrs immer wieder und wieder aufflackerte (1604, 1662).16 Einen bedeutsamen Fingerzeig auf tiefere Zusammenhänge zwischen Türkeneinfällen und Bauernaufständen bietet uns die Beobachtung, wie gerade um Gurkfeld und Rann, wo sich ein Haupteinfallstor nach Krain befand, die Bewegung der ländlichen Klassen sich konzentriert, wie überhaupt das von der Türkenplage 14 Bidermann, Zur Geschichte der Uskoken in Krain, Schumis Archiv für Heimatkunde II., S. 183. 15 Dimitz a. a. O. II., S. 21 f. 16 Dimitz a. a. O. III., S. 386 f., IV., S. 24 f. — Der Gottscheer Hausierhandel geht bekanntlich auf ein Privileg Kaiser Friedrichs III. von 1492 zurück, welcher seinen Untertanen im Amt Gottschee, die durch die Türken «in Verderben gebracht sind», bewilligt hat, mit ihrem Vieh sowie mit Leinwand und anderen Erzeugnissen nach Kroatien und in andere Gegenden Handel zu treiben (Dimitz I., S. 310). Diese Bevorzugung gegenüber anderen, von Türkeneinfällen nicht minder betroffenen Teilen von Krain erscheint erst im richtigen Lichte angesichts des oben betonten Umstandes, daß im Gottscheer Gebiet der Landbau infolge des notwendigerweise äußerst extensiven Betriebes nur kargen Ertrag ab-u'arf, selbst dieser aber durch die fortwährenden Verwüstungen ganz in Frage gestellt war. So mußte denn durch vorsorgende Wirtschaftspolitik der Bevölkerung eine neue Erwerbsquelle geschaffen und von dem Prinzip der Beschränkung des Handels auf die Städte — das sonst unter Friedrich III., wie fortwährende Verbote des sogenannten Gayhandels erweisen, strenge festgehalten wurde — abgewichen werden. am meisten betroffene Unterkrain stets den Hauptherd aufständischer Bestrebungen bildet. Hier in diesen immer neu verwüsteten Gegenden war ja der Druck am empfindlichsten, die Stimmung des Volkes am gereiztesten. Selbst in Oberkrain, das gewiß ■weniger zu leiden hatte, war Uneinbringlichkeit der Zinsungen wegen Verheerung des Landes durch die Türken so ständig geworden, daß mit diesem Umstand beispielsweise in Pflegschaftsverträgen ganz ernsthaft gerechnet wurde.17 Nicht besser stand es mit dem Handel. Charakteristisch ist —■ um nur etwas anzuführen — die Klage der Rudolfswerter im Jahre 1564. Der Handel mit Kroatien habe aufgehört, seit der Türke Krain verwüste und verheere. Früher hätten sie gerade mit Kroatien den regsten Verkehr unterhalten, jetzt getraue sich des furchtbaren Feindes willen niemand allein aus der Stadt; daher lebten sie nur von schwerem Handwerk.18 Ähnliche Klagen hörte man allerorten. Es war ein trauriges Vorspiel zum allgemeinen Verfall des 17. Jahrhunderts, das weitere schwere Schädigungen wirtschaftlichen Lebens bringen sollte. 17 So heißt es im Vertrage zwischen dem Flödniger Pfleger Seifried Rasp und dem Pfandinhaber der genannten Herrschaft Hans Josef von Egkh, ddto. 1547, Februar 26., Flödnig (Abschrift von 1827 im Schloßarchiv zu Flödnig B. 3 ; Orig, angeblich im Schloßarchiv von Kreutberg) : «Viellgedachter herr von Egkh hat unnss auch zuegesagt wissentlich und in krafft seines verferttigten unnss gegebenen pfleg- und beschtandt-briefs, wo die Turk he n die herschaft ubertzuegen, verbrennen oder verderben wurden unnd wier den gewonndlichen zins und renndt von den armen leuthen nicht erlangen oder einbringen mechten, dass beweislich wer, denselben ausstandt, sovill wier das von den armen leuthen von dysem gegenwurtigen iar zu raitten, nit erlangen noch einbringen, dass soll unnss ann bar geldts schtadt an dem beschtandt, nemblich das geldt in seinem werdt und das traid und ander recht und guldt laut des urbars um annderhalben werdt des alten herrnanschlag von ime oder seinen erben ausgehebt und abgetzogen werden.» 18 Vrhovec 1. c., S. 77. Bei dieser Bedeutung der Türkeneinfälle für die krainische Sozialgeschichte, wie ich sie flüchtig zu skizzieren vèrsuchte, ist es erklärlich, daß sich das Interesse krainischer Geschichtsforscher wiederholt ihnen zuwandte. Abgesehen von kleineren Aufsätzen beschäftigen sich zwei umfangreichere Abhandlungen mit dieser Periode krainischer Geschichte.19 Beide haben in erster Linie den Zweck, die Chronologie der Türkeneinfälle festzustellen, den äußeren Gang der Ereignisse darzulegen. Die folgenden Zeilen beabsichtigen, speziell zur Chronologie der erste n Türkeneinfälle einiges Neue beizutragen. II. Schon die Frage nach dem ersten Türkeneinfall in Krain ist bisher sehr verschieden beantwortet worden. Während ihn Parapat20 und Fr. Levee21 ins Jahr 1408 setzen, nehmen Dimitz22 und Kaspret23 einen solchen schon für das Jahr 1396, Rutar24 für das Jahr 1397 an. Doch entbehren die letzteren Annahmen jeder Berechtigung und wird auch von keinem der drei Forscher ein Beweis für diese Behauptung versucht oder gar erbracht. Wohl wissen wir, daß nach der unheilvollen Schlacht von Nikopolis (28. September 1396) streifende Türkenscharen nach Steiermark vordrangen, die Stadt Pettau niederbrannten und zahlreiche Gefangene — man spricht von 16.000, allein die Angabe ist gewiß zu hoch gegriffen — wegführten. Der einzige Gewährsmann, der uns diesen Türkeneinfall überliefert, Schiitberger in seinen Reisebeschreibungen, weiß nur vom Einbruch in die Steiermark zu berichten, nach seinen Worten wäre sogar nur die Gegend von Pettau 19 Vgl. oben S. 169, Anm. 1. 20 a. a. O., S. 12. 21 a. a. O., S. 3 f. 22 Kurzgefaßte Geschichte Krains, S. 37. 23 Mitteilungen des Musealvereines für Krain IL, S. 71. 24 «Ljubljanski Zvon> 1891, S. 500. Übrigens dürfte hier 1397 wohl ein Druckfehler für 1396 sein. davon betroffen worden.25 26 Von einem nach Krain unternommenen Plünderungszug enthält sein Zeugnis keine Zeile.20 So bliebe denn nach wie vor als erster Einfall der Türken in Krain jener von 1408 übrig. Auch für ihn haben wir nur einen Gewährsmann; er wird uns von Valvasor an zwei Stellen überliefert.27 Als Quellen dienten ihm einmal Ms. Pro v., also Aufzeichnungen im ständischen Archiv, das anderemal Ms. Rei ffni cz, offenbar Schriftstücke aus dem Schloßarchiv zu Reifnitz.28 Weder im ständischen Archiv, noch im Reifnitzer Schloßarchiv sind heutzutage m. W. Berichte über diesen Türkeneinfall vorhanden. Welcher Art diese Quellen Valvasors waren, ist demnach nicht festzustellen; es erübrigt daher nur die Untersuchung der inneren Wahrscheinlichkeit seiner Angaben. Ein einfacher Blick auf die Karte von Krain und dessen östliche und südöstliche Grenze zeigt uns, wo ein vom Balkan kommender Feind am leichtesten ins Land eindringen konnte. Die breite Ebene bei Gurkfeld sowie die Niederungen an der Kulpa bei Mottling und Altenmarkt bieten die bequemsten Einfallsstellen, die in der Tat von den Türken gewöhnlich aufgesucht wurden.29 25 «(Der türckisch künig) zoch darnach in des herezogen land von Pettaw.» Vgl. Ilwof, Die Einfälle der Osmanen in die Steiermark; Mitteilungen des historischen Vereines für Steiermark IX., S. 192 ff. 26 Die Einfälle der Türken richten sich auch in den nächstfolgenden Jahren nur gegen Bosnien (1398; vgl. K1 ai ć - Bo j n ič ič, Geschichte Bosniens, S. 271, sowie F. Šišić, Vojvoda Hrvoje Vukčić Hrvatinić i njegovo doba (1350 —1416). U Zagrebu. Naklada «Matice Hrvatske» 1902, S. 127, und die hier S. 264, Anm. 45, angeführte Literatur) und Ungarn, bezw. Kroatien (vgl. Huber, Geschichte Österreichs, Bd. 2, S. 358) und dürften wohl kaum krainischen Boden berührt haben. 27 Ehre des Herzogtums Krain XI., S. 389, und XV., S. 329. Das genaue Tagesdatum ist nur an der zweiten Stelle angegeben. 28 Daß Valvasor dieses eingesehen hat, bezeugen die Verweise auf Ms. Reiff, in der Beschreibung von Reifnitz XI,, S. 468. 29 Fr. Levec a. a. O., S. 35. Zu diesen zwei Einfallstoren aber führen die Wege nur über Bosnien und Kroatien. In Bosnien war nach dem oben erwähnten Türkeneinfall von 1398 Stephan Ostoj a zum Throne gelangt.30 Er sowohl wie die bosnischen Magnaten, vor allem der einflußreiche Wojwode Hrvoje, scheinen nach jenem Einfall mit den Türken durchaus friedlich verkehrt und sich nach ungarischen Berichten31 sogar ihrer Bundesgenossenschaft und Unterstützung gegen König Sigismund erfreut zu haben.32 Die Verhältnisse änderten sich erst, als Ostoja, bewogen durch das siegreiche Vorgehen Sigismunds gegen die neapolitanische Partei, eine Schwenkung in seiner Politik vollführte und sich mit dem ungarischen Könige versöhnte.33 Die nächste Folge davon war, daß er im Juni 1404 von den bosnischen Großen gestürzt und Stephan Tvrtko II. auf den Thron erhoben wurde. Das bot Anlaß zum neuerlichen Eingreifen der Ungarn. Im Herbst 1407 und im Sommer 1408 zog Sigismund selbst nach Bosnien und nahm im September 1408 Stephan Tvrtko II. gefangen. Durch seine Erfolge sahen sich selbst die mächtigsten bosnischen Großen, früher die eifrigsten Anhänger seiner Gegner, darunter Herzog Hrvoje, durch dessen Einfluß hauptsächlich einst Ostoja gestürzt und Tvrtko II. als König anerkannt worden war, gezwungen, ihm zu huldigen. Allein trotzdem war Sigismunds Einfluß in Bosnien nicht von langer Dauer. Die nationale Partei, die sich gegen fremde, ungarische Herrschaft im Lande auflehnte, erhob den einstigen 30 Klaić-Bojničić a. a. O., S. 271 ; Ši šič a. a. O., S. 127 t. 31 Zu ihrer Charakteristik vgl. Šišić a. a. O., S. 128 und 264, Anm. 54, sowie S. 134 f. und 266, Anni. 94 und 99. 32 Klaić-Bojničić a. a. O., S. 278 f. 33 Zum folgenden vgl Huber, Österreichische Geschichte II., S. 369 ff., der von Klaić-Bojničić a. a. O., S. 279 ff., mehrfach mit Recht in der Chronologie dèr Ereignisse abweicht; sowie F. Šišić a. a. O., S. 167 ff., 198 ff. Schützling Sigismunds, den Exkönig Ostoja, im Herbst 1408 wieder auf den Thron.34 Allein seine Macht war freilich herzlich unbedeutend. Erst allmählich und hauptsächlich infolge ungarischer und ungarnfreundlicher gegen ihn gerichteter Umtriebe gewann er an Boden. Die wachsenden Sympathien der bosnischen Magnaten zu Ostoja bewogen aber Sigismund, im Spätherbst 1410 neuerdings in Bosnien einzufallen. Auch diesmal war der Erfolg auf seiner Seite; ganz Unterbosnien wurde um die Mitte des Jahres 1411 von ihm erobert und an seine Helfer — darunter auch Hrvoje, der seit dem Jahre 1408 Sigismund treu geblieben war — verteilt. Stephan Ostoja blieben nur Oberbosnien, Hum, Trebinje und Podrinje. Die Frage nun, die für unsere Zwecke vor allem aufzu-w'erfen ist, ob Ostoja in diesen Kämpfen gegen die Ungarn, speziell im Jahre 1408 bei der neuerlichen Thronbesteigung, sich türkischer Hilfe bedient habe, ist nicht so leicht zu beantworten. Ein einziger, und zwar nicht gleichzeitiger Geschichtschreiber, der ragusanische Edelmann Giacomo di Pietro Luc cari, berichtet zum Jahre 1408, Ostoja hätte sich nach Adrianopel an König Mohammed gewendet, ihm seinen Sohn Radivoj als Geisel gestellt und gegen das Versprechen von 20.000 Dukaten jährlichen Tributs von ihm 10.000 Reiter erhalten, mit deren Hilfe er wieder in sein Reich eingesetzt worden sei.36 An der Nachricht ist vor allem der Name des türkischen Herrschers falsch, denn zu Adrianopel residierte damals 84 85 84 K1 a i ć - B o j n i č i ć a. a. O., S. 309 ; Š i š i ć a. a. O., S. 220 f. 85 Giacomo di Pietro Luccari, Copioso ristretto degli annali di Rausa. In Venetia 1605. L. III., p. 80: «Ostoia si trasferì in Adrenopoli, diede Radiuoy suo figliuolo per malleuadore à Mechmet Rè de i Turchi, & gli promise 20. mila ducati all’ anno di tributo; et ottenne 10 mila caualli, con le cui forze fù rimesso nel Regno.» Suleiman, während Mohammeds Reich auf Asien beschränkt blieb und zu Amasia seinen Mittelpunkt hatte.88 Dies mahnt zur Vorsicht, trotzdem wir wissen, daß Luccari die Archive von Ragusa eingesehen hat und vielfach aus handschriftlichen Quellen geschöpft haben mag, die uns heute nicht mehr vorliegen.36 37 Besonders aber ist zu beachten, daß selbst ungarische Quellen, die zu den Jahren 1398 und 1399 von bosnischer Bundesgenossenschaft mit den Türken zu berichten gewußt hatten,38 von einer solchen zum Jahre 1408 nichts erzählen. Sollte sich dennoch ein Körnchen Wahrheit hinter Luccaris Angabe verstecken, so kann ein Aufenthalt der Türken in Bosnien, falls er den Zweck gehabt hätte, Ostoja zum Throne zu verhelfen, nur Ende September und Anfang Oktober 1408 stattgefunden haben. In die Zeit vom 2. September bis zum 25. September fällt nämlich der Feldzug Sigismunds,39 während etwa Mitte Oktober Ostoja bereits wieder als König von Bosnien erscheint.40 Die so bestimmte Zeit einer eventuellen türkischen Anwesenheit in Bosnien, mit der ja die Möglichkeit von Streifzügen kleinerer Türkenscharen in benachbarte Gebiete von selbst gegeben erscheint, ist nun allerdings mit Valvasors Bericht über einen Türkeneinfall in Krain, der am 9. Oktober 1408 die Gegend von Mottling und Tschernembl betroffen hätte, sehr gut vereinbar. Erwägt man überdies, wie zuverlässig im allgemeinen Valvasors Angaben in jenen Fällen sind, da er direkt aus 36 J. v. Hammer, Geschichte des osmanischen Reiches. (Zweyte verbesserte Ausgabe) L, S. 269 ff. 37 Luccari a. a. O., drittes Blatt der (nicht paginierten) Vorrede. 38 Vgl. oben Anmerkung 31 und 32. 39 Šišić a. a. O., S. 203 und 280, Anm. 215. 40 Šišić a. a. O., S. 220. handschriftlichen Quellen schöpft,41 bedenkt man weiters, daß er die Nachricht zwei verschiedenen, miteinander wohl kaum verwandten42 Quellen (Ms. Prov. und Ms. Reiffnicz) entnahm, so wird man sich, trotzdem die Anwesenheit einer größeren türkischen Heeresabteilung in Bosnien um jene Zeit sich nicht sicher erweisen läßt, doch der Annahme nicht verschließen können, daß in der Tat der erste Türkeneinfall in Krain am 9. Oktober 1408 stattgefunden habe. Auf diesen ersten Türkeneinfall in Krain vom Jahre 1408 hat man nun übereinstimmend43 eine Stelle des im Jahre Ì411 (September 8., Wiener-Neustadt) «von allen gebietigern der ballie zu Österreich» an den Hochmeister des Deutschen Ordens über den Ertrag und die Lasten der österreichischen Ordenshäuser abgesandten Berichtes bezogen. «Das hus in der Metlig und die pfarre zu Tschernemel» — heißt es — «sint von den Türken furheret also das derselb komptur einer hülfe pegeret von der ballie; ob im die nicht gevallen mag, so mag er sich daselbes nicht petragen.»44 Allein man hat der Stelle vielleicht doch etwas Gewalt angetan. Ein Blick auf die bosnischen Verhältnisse offenbart uns hier das Richtige. Nach dem Jahre 1408 scheinen Ostoja und seine Anhänger in fortwährendem Kontakt mit den Türken gewesen zu sein. Hrvoje, jetzt der heftigste Gegner Ostojas, berichtet wenigstens am 27. April 1410 der Stadt Spalato, wie Ostoja «olim rex, a iam diu se adhaeseritTurchis et rebellibus BoSnen-sibus contra et adversus regnum et regiam maiestatem Hun- 41 Kaspret, Valvasor als Historiker, Mitteilungen des Musealvereines für Krain III., S. 29 f. Hier auch Angaben über den Charakter der von Valvasor benützten Ms. Provincialia. 42 Darauf deutet das Fehlen der genauen Tagesangabe in der einen Quelle hin. 43 Parapat a. a. O., S. 12; Fr. Levec a. a. O., S. 4. 44 Notizenblatt der Wiener Akademie der Wissenschaften V. (1855), S. 104. gariae.»45 Spricht diese Nachricht nur im allgemeinen von einem Bündnis mit den Türken, so lassen uns andere Quellen um so deutlicher und sicherer erkennen, daß sich im Jahre 1411 stärkere Türkenscharen in Bosnien befanden. Betreffs Cattaros, um dessen Besitz seit den letzten Jahrzehnten des 14. Jahrhunderts die bosnischen Könige, die Fürsten der Zeta und die Venezianer stritten,46 47 wurden nämlich knapp nach Beendigung des bosnisch-ungarischen Krieges im Mai 1411 zwischen den Venezianern und dem bosnischerseits als Gebieter des Landes Hum zunächst in Betracht kommenden Wojwoden Sandalj Hranić, der sich nach 1408 wieder Ostoja angeschlossen Hatte, Verhandlungen eingeleitet, aber schon im gleichen Monate wieder abgebrochen, nachdem man in Venedig am 20. Mai erfahren hatte, daß Sandalj «habet secum ut dicitur VII. mille Turchorum.»41 Wir sehen also, wie im Mai 1411 den Türken wieder die Möglichkeit offenstand, von Bosnien aus in Krain einzufallen. Und nicht das allein. Jener oben angeführte Bericht der Gebietiger der Ballei in Österreich, bestätigt uns bei näherer Untersuchung sogar, daß 1411 in der Tat ein Türkeneinfall in Krain — der zweite in ihrer Reihe — stattgefunden hat und daß sich, wie 1408, auch diesmal die Barbarenhorden den Möttlinger Boden zum Schauplatz ihrer verheerenden Tätigkeit wählten. Man betrachte nur genau die Umstände, unter denen jener Bericht abgesandt wurde.' Der Hochmeister des Ordens hatte sich an die Ballei zu Österreich gewendet, um von ihr eine Geldunterstützung im 45 Klaič, Povjest Bosne do propasti kraljevstva, S. 241, Anm. 87. — In der deutschen Übersetzung ist nur auf Fejér, Cod. dipl. X. 5., S. 184, verwiesen (Klaić-B o j nič'ić a. a. O., S. 311). 46 Klaić a. a. O., S. 233 ff. 47 Kl aić-B o j ni č ić a. a. O., S. 313. Betrage von 3000 Gulden zu erlangen. Vom Landkomtur werden alle einzelne Komture für den 8. September 1411 nach Wiener-Neustadt einberufen. Sie weigern sich, dem Hochmeister die verlangte Hilfe zu leisten, da der Vermögensstand der Ballei ein höchst ungünstiger sei. Um diese Weigerung zu begründen, werden die Erträgnisse und die Lasten der einzelnen Kommenden genau verzeichnet. Bei dieser Gelegenheit fordert der Komtur von Mottling eine Unterstützung von der Ballei. Denn sein Gebiet sei von den Türken verheert worden. Nur wenn baldige Hilfe kommt, könne er auf seinem Platze verharren. Bei dieser Sachlage ist es undenkbar, daß der Komtur, sollten sich seine Worte wirklich auf den ersten Einfall v.on 1408 beziehen, nahezu drei volle Jahre habe verstreichen lassen, ehe er die Ballei um Unterstützung ersucht hätte. Man gewinnt vielmehr den Eindruck, es müsse sich um einen eben erst vor kurzer Zeit stattgefundenen Streifzug handeln, dessen Folgen noch deutlich fühlbar sind. Er muß nach dem Auseinandergesetzten etwa in den Monaten Mai bis August 1411 stattgefunden haben. III. Den nächsten Türkeneinfall in Krain und Steiermark brachte das Jahr 1415. Obwohl einer der bedeutendsten im 15. Jahrhundert, ist er von der bisherigen Literatur nahezu gar nicht beachtet worden. Die Zeit war günstig. Vom Deutschen Reiche, besonders auch von König Sigismund war ein Eingreifen in die Ereignisse hier im Süden damals kaum zu erwarten. Große, weltbewegende Fragen, die Reform und die Einigung der Kirche hatten das allgemeine Interesse in Anspruch genommen.48 So regten sich denn wieder die alten Gegner Sigismunds, allen voran 48 Vgl. dazu neuerdings G. Beckmann, Der Kampf Kaiser Sigmunds gegen die werdende Weltmacht der Osmanen 11392—1437), S. 72 ff. der bosnische Wojwode Hrvoje,49 50 51 52 53 der die Zeit gekommen .sah, sich zu seiner einstigen Macht emporzuschwingen und die seit 1413 verloren gegangenen Besitzungen, namentlich Almissa und Spalato, wieder zu gewinnen. Er läßt sich mit Venedig in Verhandlungen ein, das zwar durch den 1413 abgeschlossenen Waffenstillstand gebundene Hände hatte, allein doch Kriegsmaterial sandte und ihm die Erlaubnis gewährte, sich Waffen in Venedig zu kaufen.60 Andrerseits knüpfte er wieder Beziehungen mit Mohammed I. an; hier allerdings mit mehr Erfolg. Seit 1413 waren die Thronwirren nach Bajesids Tod zu Ende, Mohammed I. war Alleinherrscher geworden, hatte mit dem byzantinischen Kaiser, mit einer Reihe kleinerer christlicher Fürsten, mit Ragusa und Venedig Friedens- und Schutzverträge geschlossen, den Aufstand in Asien nahezu niedergeworfen.61 So konnte er sein Augenmerk gegen Norden richten. Nach Ostern 141562 fiel Hrvoje mit ansehnlicher türkischer Heeresmacht über Dalmatien und Kroatien in Ungarn ein. Bis in die Gegend des Plattensees kamen die Feinde, ja «bis an die Grenzen von Deutschland» — usque ad fines Alamaniae —, zerstörten eine Menge von Kirchen, brannten Dörfer nieder oder verwüsteten sie sonst, töteten eine große Anzahl Christen und führten angeblich über 8000 Gefangene mit sich.63 49 Vgl. zum folgenden Klaić-Bojničić a. a. O., S. 315 f. und besonders S. 323 ff., sowie Šišić a. a. O., S. 232 ff. 50 Auf diese Unterstützung werden wohl Dietrichs von Nieheim Worte, Hrvoje sei von den Venetianern mit Geld und Versprechungen bestochen worden (corruptus pecunia et promissis per Venetos) bei Meibom, Script, rer. German., Bd. III., S. 34, zu beziehen sein. Vgl. auch Aschbach, Geschichte Kaiser Sigmunds IL, S. 404, Anm. 23. 51 Ham mer a. a. O., S. 284 f. 52 Der Ostersonntag fiel im Jahre 1415 auf den 31. März. 53 Dietrich von Nieheim a. a. O. Er ist für die Einfälle im Jahre 1415 die Hauptquelle. Von der Hauptmacht, deren Ziel also Ungarn war, scheinen sich kleinere Türkenscharen getrennt zu haben. Sicher ist es, daß sich eine von ihnen in die Grafschaft Cilli, die zweite nach Krain wandte und offenbar über Weinitz an der Kulpa, Gottschee und Reifnitz bis vor die Tore von Laibach zog, das damals — nicht erst 1469 — den Erbfeind zum erstenmal vor sich sah54 55. Eilboten trugen die Nachricht vom verheerenden Einfall nach allen Richtungen, vor allem an den Hof Sigismunds und das Konzil in Konstanz. In der Konzilssitzung vom 13. Mai 1415 wurden drei an jenen gerichtete Schreiben seiner ungarischen Getreuen verlesen. Doch wurde Sigismund nicht zum Verlassen von Konstanz bewogen. Aber auch in die Nachbargebiete war die Nachricht sofort vermittelt worden, in erster Linie nach Friaul. Am 5, Mai schon war der Patriarch von Aquileja in Rosazzo von der Schreckenskunde ereilt worden. Seine Stellung war von vornherein nicht nur durch seine geistliche Würde, sondern vor allem auch durch seine politische Freundschaft zu Sigismund und die Gegnerschaft zu Venedig bestimmt und gegeben. Vorsichtsmaßregeln sollten getroffen werden, um einem Eindringen der Türken in Friaul vorzubeugen. Doch darüber hinaus scheint Patriarch Ludwig sogar an eine Offensive gegen den gefürchteten Feind gedacht zu haben. Sofort wurden Boten aus der Kanzlei des Patriarchen in die wichtigsten friaulischen Städte gesandt65 und Vorbereitungen zur Einberufung des Parlamentsausschusses von Friaul getroffen. 54 Vgl. dazu und zum folgenden außer Dietrich von Nieheim a. a. O. die im Anhänge wiedergegebenen Stellen aus den Stadtratsprotokollen von Udine (den sogenannten Annales Utini), besonders die Ratssitzung vom 6. Mai 1415. 55 Wir können es bestimmt wenigstens für Udine (vgl. Beilage, Stadtratsprotokoll vom 6. Mai 1415), Cividale und Gemona nachweisen. Der Stadtrat von Udine trat am Tage nach Empfang der Nachricht — am 6. Mai — zur Beschlußfassung zusammen. Man einigte sich dahin, abzuwarten, wie sich die übrigen Landesinsassen — gemeint sind natürlich besonders Adel und Städte — zur Sache verhalten werden und was der Parlamentsausschuß, zu welchem zwei Abgesandte gewählt wurden, in der Angelegenheit beschließen werde. Einige Tage darauf, am 9. Mai, versammelte sich im Schlosse zu Udine der volle Parlamentsausschuß, an dem unter dem Vorsitze des Patriarchen selbst Vertreter des Prälatenstandes, des Adels und der Städte Aquileja, Cividale, Udine und Gemona teilnahmen. Als erster Punkt stand die Türkenfrage auf der Tagesordnung. Die Anstalten, die man zur Verteidigung des Landes traf, waren ähnliche, wie sie uns, aus späterer Zeit allerdings, für unsere Länder überliefert sind. Durch ein Rundschreiben des Patriarchen sollten die Landstände, d. h. Prälaten, Adel und Städte von der drohenden Gefahr benachrichtigt und zugleich verständigt werden, daß für den Fall eines Türkeneinfalles ein allgemeines Landesaufgebot geplant sei. Die Hälfte aller waffenfähigen Einwohner sollte mit dem Patriarchen ins Feld ziehen, die andere zum Schutze des Landes zu Hause bleiben.515 56 Für dieses vergleiche die Quaderni dei Massari von Gemona für das Jahr 1415, f. 4'. Hier wird unter den Ausgaben zu Anfang Mai — die genauere Datierung ist unmöglich, da das betreffende Blatt am oberen Rande, wo sonst das Datum eingetragen wird, von Feuchtigkeit ausgefressen ist — gebucht: «Item expendi pro mittendo unafn litteram domino patriarche qui erat Vtini, super requisitione facta, ut mitteremus contra Turchos sfolidos] viginti octo.» Daß sich der Patriarch auch nach Cividale um Hilfe wandte, ersehen wir aus einem später zu besprechenden Schreiben des Conraducius Bojani an seinen am Konstanzer Konzil weilenden Großvater Konrad III. Bojani von (1415) Juli 5. Cividale (Orig. Pap., Codice diplomatico Bojani Nr. 81, im kgl. Museum zu Cividale). 56 Protokolle des friaulischen Parlaments von 1415, Papierheft (Folio), Bl. 5 in der Stadtbibliothek zu Udine: «Super facto Turcorum intendencium venire [contra] christianos, existencium in comitatu Cilie etc. et quod provideatur de remedio et provisione contra ipsos Turcos. Mitteilungen des Musealvereines für Krain. Jahrg. XVI, H, V u. VI. 13 Bei Gelegenheit der Ausschüßsitzung verhandelte der Patriarch noch besonders mit den Abgesandten der Stadt Udine und verlangte, daß ihm diese ihre gesamten Reitertruppen — nur mit solchen war ja an einen erfolgreichen Kampf mit den leichtbewaffneten und beweglichen Türkenscharen57 zu denken — zur Verfügung stelle und zum Schutze der Stadt nur das Fußvolk zurückbehalte. Er erbot sich sogar, diejenigen Reiter auf eigene Kosten auszuriisten, die nicht imstande wären, sich eine Ausrüstung selbst zu beschaffen. Allein die Rechnung war ohne Rücksicht auf die trostlosen Zustände im zerfallenden Patriarchenstaat gemacht. Die Venezianer, die den Türkeneinfall nach Ungarn und Innerösterreich, wie wir oben gesehen haben, durch Zusendung von Kriegsmaterial unterstützten, ja vermutlich durch diplomatische Intervention beim türkischen Sultan direkt veranlaßt hatten,58 wußten ihren Bundesgenossen den Rückzug aus Innerösterreich zu sichern. Um die friaulischen Truppen festzuhalten, sandten sie ihrerseits ein kleines Heer nach Pinzano. Und mit Erfolg, denn mit Rücksicht darauf beschloß der Stadtrat von Udine am 21. Mai, dem Wunsche des Patriarchen nicht zu willfahren, da Reiterei und Fußvolk zur Verteidigung der Stadt gegen Venezianer, aber auch gegen Feinde im Diffinitum fuit quod intimetur . . prelatis nobilibus et comunitatibus Patrie, quod omnes homines Patrie sint avisati et previsi ad transeundum cum eorum armis contra Turcos qui nituntur intrare Patriam Fori Iulii, si contra Patriam et christianos velcnt venire et quod medietas hominum Patrie transeat cum domino nostro contra Turcos, si venient contra istas partes. Et iuxta dietam diffinitionem per dominum nostrum intimatum fuit prelatis nobilibus et comunitatibus per litteras prefati domini patriarche eius sigillo sigillatas etc.» 57 Vgl. Fr. Levec a. a. O., S. 12, Anm. 4. 58 Außer dem schon oben herangezogenen Bericht Dietrichs von Nieheim vergleiche auch die Stadtratsprotokolle von Udine (Beilage; Ratssitzung vom 21. Mai 1415). Innern des Landes — und an denen mangelte es bei den zerrütteten Verhältnissen Friauls damals nicht — unentbehrlich seien. Mit dieser Botschaft wurde ein Gesandter zum Patriarchen geschickt.69 Wie Udine, verhielten sich auch die übrigen größeren Städte Friauls ablehnend zum Vorschläge des Patriarchen. Das Mißtrauen der Gemonesen ging so weit, daß sie im Vereine mit den Bewohnern von Venzone einen eigenen Boten nach Laibach sandten, der sich überzeugen sollte, was an dem gemeldeten Türkeneinfall Tatsächliches sei.59 60 Cividale, an welches gleichfalls das Ersuchen ergangen war, seine gesamte Reiterei zum Patriarchen stoßen zu lassen, befürchtete ebenfalls, daß der Türkeneinfall von diesem nur vorgeschoben werde, um Truppen gegen die Gegner seiner Herrschaft in Friaul zu sammeln. Sie verlangten nähere Auskunft. Der Patriarch ließ sich endlich zu dem Zugeständnis herbei, er benötige die verlangte Reiterei nur als Leibwache bis Mon-falcone, d. h. bis an die Grenzen von Friaul. So wurden ihm denn aus den Bürgern 36 Reiter beigestellt, die den Auftrag erhielten, in Monfalcone umzukehren.61 Der Patriarch brach endlich am Pfingstdienstag (21. Mai) 1415, wohl nur mit einer kleinen Schar von Begleitern, nach Krain auf. Die Zahl der Reiter wurde noch geringer, da in Monfalcone die Cividalesen trotz Bitten sich weigerten, weiter zu ziehen. Nur vier von ihnen leisteten ihm Gefolgschaft bis Reifnitz in Unterkrain, Dies war das vorläufige Ziel. Über 59 Vgl. Beilage; Ratssitzung vom 21. Mai 1415. 60 Quaderni dei Massari von Gemona von Mai 1415, f. 7': «Item expendi quos dedi uni nuncio illorum de Vengono qui pro ipsis et nobis ivit Laybacum ad inquirendum de Turcis, pro parte nos tangente libr[as] sol[i]d[orum] sex cum dimidia.» Der ganzen Sachlage nach kann nur das krainische Laibach gemeint sein. 61 Vgl. den Auszug aus dem Briefe des Conraducius Bojani von (1415) Juli 5. im Anhänge. Gottschee und R'eifnitz war von Altenmarkt aus gegen Laibach zu der Einfall vermutlich — wie wiederholt auch später62 — erfolgt. Doch hatten unterdessen die Türken Krain schon verlassen.63 So kehrte denn der Patriarch nach Friaul zurück. Er traf am 28. Juni wieder in Udine ein.64 Allein noch ein zweitesmal sollte in diesem Jahre Innerösterreich von Türken bedroht w’erden. In den ersten Tagen des Monates August waren nämlich die ungarischen Großen mit den Kriegsvorbereitungen endlich fertig geworden. Ein großes — etwa 6000 Mann starkes — ungarisch-kroatisches Heer rückte um die Mitte dieses Monates in Bosnien ein, wurde jedoch von den Türken und Herzog Hrvoje geschlagen und vollkommen vernichtet.65 ln Verfolgung der flüchtigen Ungarn fielen die Türken wieder in Dalmatien und Kroatien66 ein, drangen — wie schon im Frühjahr — in die Grafschaft Cilli und bis an die Drau vor,67 verwüsteten, 62 Fr. Levec a. a. O., S. 35. 63 Dietrich von Nieheim a. a. O. läßt sie allerdings bis August in Ungarn und Innerösterreich verweilen, doch wäre in dem Falle der schnelle Rückzug des Patriarchen nach Friaul undenkbar. Auch der Umstand, daß die Ungarn im August die Offensive ergreifen und in Bosnien einrücken, spricht dagegen. 64 Vgl. den Brief des Conraducius Bojani im Anhänge. 65 Vgl. namentlich Dietrich von Nieheim a. a. O. u. Thwrocz p. IV. c. XVI (Schwandtner, Scriptores rerum Hungaricarum L, S. 229 f.). — Klaić-Bojničić a. a. O., S. 324; Huber a. a. O., S. 529; Aschbach a. a. O., S. 404 f.; Šišić a. a. O., S. 235. 66 Der kroatische Chronist Joannes Tomasich aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts ist sogar der allerdings falschen Meinung, dies sei der erste Türkeneinfall in Kroatien gewesen. Vgl. Arkiv za pov-jestnicu jugoslavansku IX., S. 16. 67 «usque ad terras comitis Ciliae in Alamania et fines dioe-cesisSaltzeburgensis et terrarumecclesiaeAquilegiensis pervenerunt> sagt Dietrich von Nieheim a. a. O. Wenn Aschbach a. a. O., S. 406 f., besonders 407, Arm. 1, daraus schließen zu sollen ohne auf Widerstand zu stoßen, das Land mit Feuer und Schwert und führten über 30.000 Christen — die Zahl ist gewiß stark übertrieben — mit sich in Gefangenschaft fort. Den Rückweg nahmen sie «prope terras Venetorum», womit nicht etwa Friaul, das ja damals noch dem Patriarchen von Aquileja unterstand, gemeint ist, sondern ohne Zweifel die dalmatinischen Besitzungen Venedigs. Allein diese wurden von den Türken verschont68, ein Zeugnis nicht nur für die bundesfreundlichen Beziehungen dieser zu den Venezianern, sondern auch ein Hinweis darauf, wie nicht Plünderung und Brandschatzung christlicher Gegenden Endziel und Endzweck all dieser Einfälle war, wie sie vielmehr nahezu immer einen politischen Hintergrund hatten und im Lichte der politischen Vorgänge von damals betrachtet werden wollen. Wie seinerzeit der erste, verbreitete auch dieser zweite Einfall Schrecken in allen Nachbargebieten. Auch in Friaul glaubt, daß die Türken bis in die Nähe von Salzburg kamen, so ist diese Annahme mit Recht von Huber a. a. O., Anm. 2, zurückgewiesen worden. Doch irrt auch er, wenn er die Türken nur «bis an die steierische Grenze» Vordringen läßt. Ebenso irrt Ilwof a. a. O., S. 198 f., wenn er das kroatische Zagorien und die dortigen Cillier Besitzungen als Schauplatz dieses Einfalles betrachtet. Dietrich von Nieheim spricht doch ausdrücklich von «terrae comitis Ciliae in Alamania», womit nur die südlich der Drau gelegenen steiermärkischen, kärntnischen und krainischen Güter der Cillier gemeint sein können. Mit der Grenze zwischen Salzburg und Aquileja meint Dietrich von Nieheim natürlich die Drau. Ilwof a. a. O. wie auch Aschbach a. a. O. setzen den Einfall irrtümlich und mit Unrecht ins Jahr 1416. Abgesehen von einer Reihe anderer Momente, spricht für das Jahr 1415 das klare und deutliche Zeugnis Dietrichs von Nieheim, der den Einfall «rege (d. h. Sigismund) tune existente in partibus Gallicanis» geschehen läßt. Sigismund verließ Konstanz am 19. Juli 1415 und blieb bis 1. Mai 1416 in Frankreich. Vgl. Altmann, Regesten Nr. 1866a und 1955a. Aschbachs Darstellung a. a. O. ist überhaupt dadurch etwas unklar geworden, daß er die drei Türkeneinfälle des Jahres 1415 nicht scharf genug unterscheidet. 68 Dietrich von Nieheim a. a. O. war man sich diesmal der drohenden Gefahr besser bewußt geworden. Allerdings war schon sofort am Tage der Rückkehr des Patriarchen (28. Juni) im Parlamentsausschuß die Verteidigung gegen die Türken zur Sprache gebracht worden. Man befürchtete offenbar schon damals einen neuen Türkeneinfall. Es wurde beschlossen, die Angelegenheit dem nächsten Parlament vorzulegen.69 Dieses beschäftigte sich auch am 21. Juli zu Gemona mit der Frage, beließ jedoch die endgültige Entscheidung dem Ausschüsse, der am folgenden Tage ebenfalls zu Gemona zusammentrat. Es wurde, wie früher im Mai, ein allgemeines Landesaufgebot in Aussicht genommen. Zur rascheren Bekanntmachung eines Türkeneinfalles sollten — ähnlich wie dies später in Innerösterreich Sitte war70 — Kreidefeuer errichtet werden.71 Anfang August erfuhr man in Friaul, daß der Türke — wie es angesichts der ungarischen Kriegsvorbereitungen nicht anders zu erwarten war — einen neuen Einfall plane. Am 69 Parlamentsprotokoll von 1415 in der Stadtbibliothek zu Udine, f. 8': «Super Turchis ut non impediant et destruant nos et Patriam nostram et quod detur ordo, quod si de cetero venirent, quod resistatur eis . . . Diffinitum fuit quod convocetur parlamentum et ista intime[n]tur ibidem.» Auch diese Stelle spricht deutlich gegen Dietrichs von Nieheim Annahme, der den Rückzug der Türken nach Bosnien erst um die Mitte des August verlegt. Vgl. auch die zweitfolgende Anmerkung. 70 Vielleicht ist ja die Sitte gerade aus Italien in unsere Gegenden gedrungen. Vgl. Fr. Levec a. a. O., S. 33, Anm. 4. 71 Parlamentsprotokoll von 1415 a. a. O., f. 10': «Et propositio prima fuit super facto Turchorum et declaratione alias facta ad transeundum contra ipsos et quod provideatur, quod si de cetero venirent, quod pro-videatur de remedio salutari ... In consilio fuerunt determinata. Diffinitum fuit quod omnes de Patria sint previsi contra Turcos, si venient plus et ponant se et facta eorum in ordinem ad transeundum ad dominum nostrum, ubi cumque erit in Patria, cum toto eorum posse. Et bene homines provideant, cum fiant ignes et fumes (!) et signa per Patriam, ut omnes sint previsi etc. Et tunc providebitur, quid erit faciendum, cum consilio parlamenti in occurentibus.» 5. August trat der Parlamentsausschuß zusammen, dem der Patriarch erö.ffnete, er wolle auf jeden Fall gegen den Feind ins Feld ziehen trotz des Widerspruches, den gegen ein Verlassen des Landes namentlich die Vertreter von Udine einbrachten. Diese berichteten denn auch hierüber am folgenden Tage dem Stadtrat, der auch diesmal mit Stimmenmehrheit beschloß, dem Patriarchen aus Rücksicht auf die unsicheren Verhältnisse im Innern keine Reiterei zur Verfügung stellen zu können. Doch sollte es den Bürgern freistehen, freiwillig und auf eigene Kosten mit dem Patriarchen zu ziehen. Doch änderte sich die Sachlage, als einige Tage später die Kunde kam, die Türken seien wirklich in Innerösterreich eingefallen und verwüsten die Besitzungen der Grafen von Cilli und von Ortenburg. Man befürchtete, da der Einfall wohl vor allem die kr ai ni sehen Besitzungen dieser beiden Geschlechter betroffen hatte, daß der Feind über Krain bis Friaul vordringe. Hier war rasches Handeln notwendig. Der Patriarch erließ ein Heeresaufgebot und verlangte auch von der Stadt Udine die Stellung der auf sie entfallenden Mannschaft. Im Bewußtsein der so nahe bevorstehenden Gefahr fügte sich auch der Stadtrat von Udine; in einer Sitzung des großen Rates, dem man wegen Wichtigkeit der Angelegenheit die Entscheidung Vorbehalten hatte, beschloß man am 20. August 25 Fußsoldaten auf die Dauer eines Monates auf-zustellen. Doch sollten sie nicht aus der Bürgerschaft genommen, sondern in der Fremde gegen Sold geworben werden, damit Leute genug zur Verteidigung der Stadt Zurückbleiben.72 Ähnlich beschloß der Rat von Gemona schon am 19. August auf Bitten des Patriarchen eine Steuer von 72 Vgl. die Ratsprotokolle von Udine vom 6., 19. und 20. August 1415 im Anhänge. zehn Schilling von jeder Herdstelle einzuheben und von deren Ertrag Soldtruppen gegen die Türken anzuwerben.73 Allein bevor sich das friaulische Heeresaufgebot gesammelt hatte, hatten in den letzten Tagen des August — nach etwa vierzehntägigem Aufenthalte — die türkischen Scharen Innerösterreich wieder verlassen.74 Doch verlautete, sie beabsichtigten einen neuen, dritten Einfall. Um sie diesmal besser vorbereitet zu empfangen, rüstete man allerorts. Die unmittelbar durch die früheren zwei Streifzüge betroffenen Grafen von Cilli und von Ortenburg sowie die Ungarn75 nicht nur, sondern auch der Herzog von Österreich, die Herren von Wallsee und der Patriarch trafen Kriegsanstalten. Von diesem erfahren wir, daß er den Befehl gab, das Landvolk möge seine Getreide- und Weinvorräte, überhaupt bis auf das zum täglichen Bedarf Notwendige, all ihr Hab und Gut in die festen Plätze76 schaffen.77 73 Deliberazioni del consiglio von Gemona von 1415 (Folioband Pap., im Stadtarchiv zu Gemona), f. 14': Die XVIIIIa augusti congregato maiori consilio ad sonum campane, ut moriš est, cui interfuerunt consiliarii infrascripti videlicet (folgen die Namen), per quorum maiorem partem determinatum fuit, quod iuxta requisicionem domini patriarche mittatur in auxilium suum contra Turchos, si ahi de Patria mittent et quod im-ponatur una cholta decem solidorum pro singulo foco, ut inveniantur gentes ad mittendum contra Turcos. 74 Eingefallen waren sie nach Dietrichs von Nieheim Berichte um den 15. August (a. a. O., S. 34); jedenfalls — wie dies die Protokolle der Udineser Ratssitzungen vom 6. und 19. August erweisen — zwischen dem 6. und dem 19. August. Am 2. September aber war dem Patriarchen von Aquileja bereits die Kunde von ihrem Rückzug zugekommen (vgl. Ratsprotokoll von Udine vom 2. September 1415). 75 Uber die ungarischen Rüstungen und die Stellungnahme des Konstanzer Konzils vergleiche namentlich Aschbach a. a. O., S. 405 f. 76 Unter diesen «fortilicia» werden wohl die in Friaul sehr zahlreichen Burgen und Städte zu verstehen sein. An taborähnliche Befestigungen (vgl. Fr. Levec a. a. O., S. 29 ff.) ist kaum zu denken. 77 Ratsprotokoll von Udine vom 2. September 1415 im Anhänge. In der Tat kamen die Türken um die Mitte September zum drittenmal in bedeutend verstärkter Anzahl, doch scheint dieser Einfall nur ungarischen Boden betroffen zu haben.78 Ich fasse zusammen. Zweimal, im April und im August, waren 1415 die Türken in Innerösterreich eingefallen, hatten sicher das erstemal und vermutlich auch während des zweiten Einfalles Krain berührt und waren vor der Hauptstadt Laibach selbst erschienen. Deutlich mußten sich die Bürger von Laibach bewußt werden, welche furchtbare Gefahr ihnen von dieser Seite drohte, um so mehr, als damals ein bedeutender Teil der Stadt des Schutzes noch ganz entbehrte, den gegen die leichtbewaffneten und zu längerer Belagerung nicht eingerichteten Feinde feste Stadtmauern boten.79 Schon Fr. X. J. Richter hat seinerzeit in seiner «Geschichte der Stadt Laibach von den ältesten Zeiten bis zur Gründung des Laibacher Bistums im Jahre 1461»80 die im Jahre 1416 auf Herzog Ernsts Befehl erfolgte Erweiterung der Stadtmauer und Neubefestigung der Stadt Laibach mit der Furcht vor Türkeneinfällen in Verbindung gebracht und besonders darauf aufmerksam gemacht, daß streifende türkische Haufen «vorgeblich schon 1416 bis in die Gegend von Billichgratz gekommen w'aren». Dieser letzte Hinweis ist wohl auf die Nachricht Val-vasors81 zurückzuführen, der von einem 1416 erfolgten Ein- 78 Dietrich von Nieheim a. a. O., S. 35. 79 Über das vorernestinische Laibach, das nur das heutige St. Jakobsviertel umfaßte, vgl. Vrhovec, Die wohll. landesfürstliche Hauptstadt Laibach, S. 8 if., danach Fr. Levec a. a. O., S. 9, Anm. 1. Der «Neue Markt» mit der Herrengasse, dem Ghetto, den Niederlassungen des Deutschen Ritterordens, sowie der Stadtteil um das Augustiner- (jetzt Franziskaner-) Kloster und die heutige Domkirche befanden sich damals noch außerhalb der Stadtmauern. 80 Klun, Archiv für die Landesgeschichte des Herzogtums Krain, II. und III. Heft, S. 214 f. 81 Ehre des Herzogtums Krain XL, S. 33. fall der Ungarn in Krain berichtet, von dem auch Billichgraz betroffen worden war. Valvasors Quelle — er beruft sich auf Ms. Lab. — ist unbekannt. Die auf so vagem Grunde aufgestellte Vermutung Richters gewinnt jedoch jetzt, da wir genaue Kenntnis davon haben, daß die Türken im Frühjahr 1415 zum erstenmal vor den Toren Laibachs erschienen waren, festere Formen. Eben dieser Türkeneinfall muß nämlich die Veranlassung gewesen sein, daß die Bürger von Laibach die vorhandene Stadtmauer befestigten und darüber hinaus den noch nicht ummauerten Stadtteil am linken Ufer des Laibachflusses mit einer Mauer umgaben. Da sich in diesem neuen Stadtteil die Niederlassungen des Adels befanden,82 wurde auch dieser zum Bau der Stadtmauer herangezogen. Am l.Juni 1416 erließ Herzog Ernst von Bozen aus an den damaligen Landeshauptmann in Krain Ulrich Schenk von Osterwitz den Befehl, alle adeligen Hausbesitzer in Laibach zu verhalten, daß sie ihre Häuser befestigen, besonders aber «die stattmawr an denselben ihren örttern mawren bevesten und bewaren».83 Am gleichen Tage erfloß ein zweiter Befehl an die umliegenden geistlichen und weltlichen Grundherren, deren Leute den Bürgern mit Kalk- und Steinezufuhr und bei der Aufwerfung von Gräben behilflich sein mußten. Ausgenommen waren die Leute der Deutschen Ordenskommende, weil der Komtur den auf ihn entfallenden Teil der Stadtmauer selbst aufführen ließ.84 So hatte jener Türkeneinfall vom Jahre 1415 der Stadt Laibach doch einen gewaltigen Vorteil gebracht, eine Erweiterung ihres Umfanges etwa um das Doppelte. 82 Vrhovec a. a. O., S. 13. 83 Original Pergament mit rückwärts aufgedrücktem Siegel, Stadtarchiv Laibach, Fasz. II, Nr. 2. — Schlechter Druck nach dem Privilegienbuch der Stadt Laibach bei Klun, Diplomatarium Carniolicum 23, Nr. 23, und Richter a. a. O. 84 Klun a. a. O., S. 24, Nr. 25; Richter a. a. O., S. 215. An hang. I. (Auszug.) Conraducius Bojani berichtet seinem in Konstanz abwesenden Großvater Konrad III. Bo jani verschiedene Neuigkeiten aus Friaul. Cividale (idI5) Juli 5- Org. Pap., kgl. Museum in Cividale (Kapitelarchiv; Codice diplomatico Bojani Nr. 8t). •— Die Datierung lautet: Datum in Ciuitate Austrie die Vta iulii. Da Konrad III. Bojani von Dezember 1414 (vgl. Man zano, Annali del Friuli VI. 265 sub 1414 — 26 dicembre, Costanza) bis Oktober 1415 (vgl. das Protokoll des Parlamentes von Friaul vom Jahre 1415, f. 22', Stadtbibliothek in Udine) in Konstanz weilte, fällt der vorliegende Brief ns Jahr 1415. Von Manzano wurde er a. a. O. VI. 134 mit dem unrichtigen Datum venerdì 5 luglio fälschlich zum Jahre 1398 eingereiht. .... Dominus noster patriarcha per duos dies post festum pentecostes recessit a Patria et se transtulit Rayuiniq. [Dicens se vjelle ire contra Turchos requisivit comunitatem nostram ut sibi mitteret quot gentes equestres posset facere sequenfti die . . . .].a Comunitas [du]bitans [quod] sub [ilio] pretextu vellet f[acere aliquid],b propter quod scandalum posset sub-oriri in Patria, miserunt ambaxiatorem unum ad ipsum ro-gandum eum utc dignaretur significare, ad quid ibat et quare istas gentes petebat. Respondit quod volebat istas gentes et cives pro custodia persone sue in Montefalconisd et non ul-terius et quod gentes suas volebat mittere alibi. Et sic missi fuerunt sibi circha XXXVI equestres usque Monfalconeme et cives tantum et habuerunt in mandatis a comunitate, si patriarcha vellet transire ulterius, quod deberent reverti a Lücke von 4 cm Länge Org. b Lücke von 2 5 cm Länge Org. c Danach ipsis getilgt Org. d So Org. e Danach de getilgt Org. Ciuitatem. Et sic patriarcha requisivit ipsos ut secum equitarent et noluerunt ire et reversi fuerunt. Cum ipso iverunt Ioachinus, Nadonus, Nordius, Nicolaus a Ponte et sic dictus dominus noster patriarcha se transtulit Rayuiniqd Reversus est in Patriarci* XXVIII iunii in Vtino. Quid enim operatus fuit, non potest sciri .... II. (Auszüge aus den Stadtratsprotokollen von Udine.)* 1 i.) Stadtratssitzung vom 6. Mai 141g. Annales Utini t. XX. fol. 83' im Stadtarchive zu Udine. Certe pr op osi t i ones et determi nati ones pro bono rei publice et statu terre nostre.11 Super propositum per ser Machoretn Philippussii unum ex dominis deputatis ad regimen exponentem pro se et suis collegis ut infra, videlicet primo quomodo reverendissimus dominus noster patriarcha existens in Rosacio heri intimavit comunitati nostre per quendam canzelarium suum, quod nuper ad eius pervenerat noticiam, quod Turchi in magna quantitate irruerunt contra christianos et venerunt usque Laybachum. Unde instat idem dominus patriarcha, quod debeamus providere et nos preparare et reguläre ad hoc, ut si foret necesse, possimus eis obstare et obviare una cum aliis compatriottis a casu quo venirent1 in Patriam. Et quod ipse dominus patriarcha intendit facere congregare consilium parlamenti super hoc facto. DeterminatunU fuit super hac parte quod nostra comunitas debeat super his se gerere, prout facient alii compatriote et f patriarcha — Rayuinig am Rande mit Verweisungszeichen von gleicher Hand nachgetragen Org. e Patria Org. h Steht am Rande Hs. > veniret Hs. j Am Rande von gleicher Hand: De Turchis Hs. 1 Die Abschriften von Nr. 1 und 2 verdanke ich der Liebenswürdigkeit meines geschätzten Freundes des Herrn Dr. P. S. Leicht in Udine. sicuti fuerit determinatimi in consilio parlamenti. Et sic electi fuerunt infrascripti ambassiatores qui vadant ad parlamentum, videlicet dominus Iohannes de Caualcantibus legum doctor et ser Gregorius Archolonianus. 2.) Stadtratssitzung voni 21. Mai 1415. Annales Utini t. XX. fol. 90'. De equestribus petitis per dominum patri-archam a comunitate nostra.1 Super relatione facta per ser Iacobum de Caualcantibus et ser Federicum de Vipulzano ambassiatores nostros nuper venientes a reverendissimo domino nostro patriarcha Lodouico referentes se diligente!- fecisse eorum ambassiatam iuxta com-missionem eis datam super facto Turchorum qui venerunt contra christianos, pro quibus idem dominus noster patriarcha petit sibi destinari per nos omnes nostras gentes equestres, avisando ipsum dominum1 patriarcham quod multum dubitamus ab isto alio latere, quod si mitteremus sibi cives nostros et evacuaremus terram nostram, magnum possemus pati damnum et detri-mentum et propterea velit nos habere pro excusatis super hoc facto etc. Quibus ambassiatoribus ipse dominus patriarcha respondit in effectu, quod comunitas nostra mitteret sibi omnes equites quos tacere posset, pedites autem omnes retineret pro custodia terre et quod faciamus bonam custodiam. Et si aliquis ex ipsis equestribus sibi mittendis non posset sibi tacere sumptum, idem dominus patriarcha offert se facturum. Determinatum fuit quod consideratis novis sinistris pro-latis per Venetos contra statum nostrum et in favorem Turchorum et quod venerunt gentes equestres et pedestres in"’ Pinzano ut dicitur, propter que potius nos oportet reperire gentes quam mittere extra terram, quod nullas gentes debe- k Steht am Rande Hs. 1 dominus Hs. n» Danach nochmals ein überflüssiges in Hs. amus ipsi domino nostro patriarche extra terram nostram mittere propter discrimina” que possint nobis occurere, si terram nostram gentibus evacuaremus, consideratis quod habemus rebelles et alios inimicos nostros propinquos. Super quibus electus fuit in ambassiatorem ser Nicolaus Thomasii qui accedat ad prefatum dominum nostrum patriarcham ad dandum sibi responsionem assignando sibi causas dubiorum que possent occurrere. j.) Stadtratssitzung vom 6. August 14.15. Annales Utini t. XX. fol. 136. De recessu domini patriarche adversus Turchos.0 Super recordatis per dominum Iohannem de Caualcantibus de gestis heri in consilio parlamenti videlicet quomodo ipse dominus Iohannes et ser Christophorus fuerunt in dieto consilio parlamenti. In quo consilio dominus patriarcha conclusit se veile omnino accedere adversus Turchos qui ut asseritur veniunt contra has partes. Et ipsi dominus Iohannes et Christophorus cum magna instancia supplicaverunt, quod dignaretur veile remanere et non illue ire pro conservatione Patrie. Et ipse dominus patriarcha respondit omnino veile ire instans et petens idem dominus patriarcha, quod nostra comunitas sibi deberet subvenire de gentibus qui associent et secum vadant, et quod requirantur etiam ahi iuvenes istius terre qui secum vadant. Determinatum consultum et obtentum fuit per maiorem partem ballottarum, quod consideratis quod comunitas nostra multum se habet custodire a rebellibus et inimicis suis circum-vicinis et dietim vagantibus per Patriam, ipsa comunitas nostra nullos pro presenti debet mittere equites cum dieto domino patriarcha p sumptibus ipsius comunitatis considerata facultate n Davor discrip getilgt Hs. 0 Steht am Dande Hs. p Danach sed eadem getilgt Hs. eiusdem comunitatis, sed nichilominus ipsa comunitas debeat bene instare cum civibus suis, quod si aliquis sponte sua et suis sumptibus vult ire ad associandum ipsum dominum patriarcham, vadat sed non expensis comunitatis nostre. 4. ) Stadtratssitziing vom ip. August 1415. Annales Utini t. XX. fol. 141. Super facto Turchorum.q Super propositis per dominum Iohannem de Caualcantibus legum doctorem pro se et collegis suis exponentem et de-clarantem quomodo dominus patriarcha intimavit per litteras suas patentes toti Patrie, ut ipsa Patria provideret de mittendo ad eumr et de subveniendo* sibi de gentibus et balisteriis, cum hoc sit quod Turchi sunt in illis partibus et faciunt maxima damna. Et sic dominus Paulus Glouicer fuit cum ipsis dominis deputatis ad instandum, quod comunitas pro-videat de mittendo sibi ratam suam. Determinatum et consultum fuit, quod eras convocetur consilium plenissimum et hec proponantur super ipso consilio et quicquid super inde diffinietur, tunc fiat. 5. ) Stadtratssitzung vom 20. August 1415. Annales Utini t. XX. fol. 142'. De subsidio mittendo domino patriarch e pro obstaculo Turchorum.1 Super propositione heri facta in consilio de facto Turchorum qui sunt super teritorio11 dominorum comitum Cilie et de Ortemburg et maxima damna inferunt in illis partibus, et multum timetur ne transitum faciant ad has partes et ideo dominus patriarcha instat toti Patrie de subsidio gentium illue q Steht am Ra?ide Hs. r Danach saltern mi getilgt Hs. s suveniendo Hs. I Steht am Rande Hs. II So Hs. mittendo et propterea dominus Paulus locumtenens instat, quod comunitas nostra mittat ratam suam ad hoc, ut similiter tota Patria faciat debitum suum ad exemplum nostre co-munitatis etc. Determinatum et consultum fuit per omnes suprascriptos cives et consiliarios eorum nemine discrepante, quod comunitas nostra debeat reperire sive assoldare XXV pedites balisteriosv pro uno mense et mittere prefato domino patriarche ad illas partes pro obstaculo dictorum Turchorum et pro bono totius Patrie et totius christianitatis cum hoc tarnen, quod ipsi pedites non accipiantur de terra nostra, sed forenses reperiantur et assoldentur ad hoc, ut non evacuetur terra nostra gentibus. 6.) Stadtratssitzung vom 2. September 141p. Annales Utini t. XX. fol. 148. De facto Turchorum.* Item super facto Turchorum quos ipse dominus patriarcha asserit recessisse, et iterato magnum faciunt apparatum causa revertendi et veniendi usque in Patriam nostram prout as-seritur. Et quod dominus dux Austrie, Vngari, domini comites Cilie, Croacie et de Ortemburg, dominus Gualse* etiam sev muniunt et faciunt magnum apparatum causa suscipiendi bellum cum dictis Turchis. Et sic ipse dominus patriarcha disposuit se veile personaliter accedere contra ipsos Turchos et ideo instat, quod comunitas nostra sic paulatim faciat,2 quod massarii et rustici conducant eorum biada vinum et alias res ad fortilicia, ut si casus accideret sint tuta et retineant in ruribus solummodo ea que eis sufficiant pro cottidiano usu etc. Determinatum et commissum fuit dominis deputatis ad regimen qui provideant secundum exigentiam temporum etc. v Danach et mittere getilgt Hs. w Steht am Rande Hs. x dominus Gualse über der Zeile von gleicher Hand ?iachgetragen Hs. y Danach mun getilgt Hs. z Danach retrahere^gg,. Druck von Ig-,V. Kleinma^.& Fed. Bamberg in Laibach.