Laibacher SCHULZEIT Organ des krainisolien Landes - Lelirervereines. Erscheint am 10. und 25. jedes Monats. IHHI. Tsiih.rg'a-mg'. Vereinsmitglieder erhalten das Blatt gratis. Pränumerationspreise: Für Laibach: Ganzj. fl. 2*60, halbj. fl. 1-40. — Mit der Post: Ganzj. fl. 2-80, halbj. fl. 150. Expedition: Buchdruckerei lg. v. Kleinmayr & Fed. Bamberg, Bahnhofgasse Nr. 15. — Inserate werden billigst berechnet. Schriften und Werke zur Recension werden franco erbeten. Rede des Herrn Ministers Freiherr v. Conrad. (Schluss.) Anders ist es mit § 48, das ist allerdings derjenige Paragraph, dem ich selbst die grösste Aufmerksamkeit gewidmet habe, weil ich mir Voraussagen konnte, welche eigen-thümliche Deutungen eine solche Neuerung finden werde. Ich bitte Sie nun wieder, wie ich Sie früher ersuchte, der Wahrheit sich ganz einfach gegenüberzustellen, diesen § 48 zu zerlegen. Dabei besonders das zweite Alinea zu betrachten. Denn das erste Alinea ist so ziemlich nichts Neues, es ist eigentlich lediglich die wortgetreue Wiederholung des Artikels des Gesetzes vom Jahre 1868, welcher das Verhältnis der Kirche zur Schule normiert, jenes Gesetzes, welches eigentlich die Basis aller im Schulgesetze enthaltenen Bestimmungen über die kirchlichen Verhältnisse ist und worin auch die Worte: „ohne Unterschied des Glaubensbekenntnisses“, die jetzt darin Vorkommen, gefehlt haben. Dass sie aber später in das Volksschulgesetz aufgenommen worden sind, und zwar infolge der Berathung im Ausschüsse, ist wieder ein Beispiel, dass die Ausschussverhandlungen manchmal doch dazu führen, dass man einiges an einer Regierungsvorlage ändert. Also das erste Alinea des § 48 ist nur eine Wiederholung des schon bestehenden Gesetzes. Das zweite Alinea aber möchte ich Sie ersuchen, sich lediglich nahe anzusehen und in zwei Sätze zu zerlegen. — Der erste Satz lautet dann: Ein Lehrer, der verantwortlicher Schulleiter werden will, hat die Lehramtsprüfung auch aus der Religion zu bestehen. Er hat den Calcul aus der Religion, natürlich aus der Religion seines Bekennt-uisses, bei der Lehramtsprüfung sich auch zu verschaffen, sowie er sich den Calcul aus Geographie, Geschichte, Mathematik, Lesen, Schreiben, Sprachunterricht u. s. w. verschafft. Nun, dieser Grundsatz: Der Lehrer, der Schulleiter werden will, hat auch die Lehramtsprüfung aus der Religion abzulegen, ist doch, glaube ich, nicht im Widerspruche uiit den Staatsgrundgesetzen, denn wenn es dort heisst: die Staatsämter -— zu denen auch die Lehrämter gehören — sind den Bewerbern ohne Unterschied der Confession zugänglich, wird doch niemand annehmen wollen, dass ein Muhamedauer oder Israelit Professor der Dogmatik an einer katholischen Facultät werden kann, oder dass ein Katholik Referent beim evangelischen Oberkirchenrathe werden könne. Hier ist einfach die Qualification normiert, und diese Qualification ist kein Widerspruch mit den Staatsgrundgesetzen. Nun kommt der zweite Satz. Dieser lautet in der Analyse des zweiten Alinea, und zwar zur Aufnahme seines vollen Inhaltes: Ein zum Schulleiter qualificierter, somit mit dem Lehramts-Prüfungszeugnisse auch aus der Religion ausgestatteter Lehrer soll nur an derjenigen Schule als Schulleiter angestellt werden, wo die Mehrheit der Schüler seiner Confession angehört, das heisst: ein Lehrer, der das Lehramtszeugnis aus allen Fächern und auch aus der Religion besitzt, soll, wenn er Katholik ist, an einer Schule, wo die Mehrzahl der Kinder katholischen, wenn er Protestant ist, an einer Schule, wo die Mehrzahl der Kinder protestantischen, wenn er Israelit ist, an einer Schule, wo die Mehrzahl der Kinder jüdischen Glaubensbekenntnisses ist, als Schulleiter angestellt werden. Ob das mit den Staatsgrundgesetzen nicht übereinstimmt, ob da ein Widerspruch mit dem Gesetze ist, dass alle Aemter allen ohne Unterschied der Confession zugänglich sind, möchte ich jedem juristischen Gewissen zur Frage vorlegen. (Rufe links: Allerdings!) Nun komme ich aber zur Begründung, warum diese zwei Sätze hier im zweiten Alinea zusammengefasst, überhaupt legislatorisch gegeben sind. Der erste Absatz, meine Herren, der dahin geht, dass der Lehrer, wenn er Schulleiter sein will, auch aus der Religion unterrichtet und geprüft sein soll, hat seine gewiss sehr gute und sehr wohlgemeinte Begründung, und ich könnte mich zu dieser Begründung berufen auf vieles, das hier im hohen Hause, und zwar von dieser (linken) Seite mit sehr warmem Herzen und sehr warmen Worten gesagt worden ist. Ich bemerke nur voran, dass diese Qualification des Lehrers bei der Lehramtsprüfung nichts anderes bedeutet, als dass der Lehrer, der Lehramtscandidat, der bisher, um das Reifezeugnis zu erlangen, ohnedies die Prüfung aus der Religion bestehen musste und nur bei der Lehramtsprüfung dispensiert war von der Prüfung aus den Religionsgegenständen, nun auch bei der Lehramtsprüfung sich ein Calcul erwerben soll, bei der Lehramtsprüfung, die bekanntlich vor einer Commission abgehalten wird, bei welcher der Director erscheint, der Prüfungscommissär und auch ein Abgeordneter der kirchlichen Behörde, um die Prüfung aus der Religion vorzunehmen. Was hat nun das für einen Grund? Das führt mich wieder zurück auf die Auslegung, welche den Grundsätzen , die hier niedergelegt sind, gegeben worden ist — und ich muss sagen, nicht mit Berechtigung gegeben worden ist. Die Hauptwaffe gegen diese Bestimmungen ist daraus geschmiedet, dass man darin eine neue Erweiterung des kirchlichen Einflusses auf die Schule sehen will, der ihr gefährlich werden könnte. Worin liegt aber die Handhabe zu einer solchen Auslegung? Meine Herren! Die Herabdrückung der Schulpflicht, die Verkürzung des Lehrzieles, die unmöglich gefolgert werden kann aus einem Paragraphen wie der § 21, worin voransteht , die Schulpflicht bleibt aufrecht, das Lehrziel bleibt aufrecht und muss erreicht werden auch bei den Erleichterungen; diese Herahdrückung, die Verminderung der Volksschulbildung oder Entziehung der Schule aus staatlicher Aufsicht und Gewalt oder Rückkehr zur kirchlichen Aufsicht liegt nicht im Programme dieser Regierung und wird nie in dasselbe aufgenommen werden. . . . An wem liegt die Hauptaufgabe, den ersten Zweck der Schule, die religiöse Erziehung, die „religiös-sittliche“ oder, sagen wir, die „sittliche religiöse“ Erziehung zu bewerkstelligen, den wahren sittlichen Geist in den Unterricht zu bringen? An wem anders als an dem Lehrer, der alle anderen Schulstunden zu übernehmen, an dem, der die Schule zu leiten hat. Und wenn dieser Lehrer ein solcher ist, der aus der Religion gar nicht geprüft ist, der die Religion, nämlich nicht bloss den speciell confessionellen Formalismus, sondern auch die allgemeine Pflichtlehre, gar nicht zum Gegenstände seines eingehenden Studiums gemacht hat und daher aus derselben keine Prüfung bestanden hat, soll dieser dieser Aufgabe gewachsen sein? Meine Herren! Diese Obsorge für die religiöse Bildung der Jugend ist eine ernste und heilige Pflicht, der wir umso nachdrücklicher nachleben und für sie etwas thun müssen, weil ich sonst sehr besorge , dass trotz der kolossalen Opfer, die unsere Generation für das Schuhvesen gebracht hat, uns von den Nachkommen der Vorwurf nicht erspart bleiben wird, dass wir es versäumt haben, die sittliche Bildung unserer Jugend mit dem Wissen und dem Unterrichte gleichen Schritt halten zu lassen. Der Schulleiter, nicht der Katechet hat die Hauptaufgabe in der sittlichen Bildung der Kinder. . . . Einem jungen Manne, der die paar Jahre Lehranstalten besucht hat und der selbst noch im jugendlichen Alter steht, erfüllt von einer Menge von neuen Begriffen und Ideen, durch die er dort zum erstemnale in das Heiligthum der Wissenschaft eingeführt wurde, soll man diesem zumutheu, dass er jene Wärme des Gefühles, jene vollkommene Eignung zur väterlichen Ermahnung der Kinder haben soll, vermöge deren er die elterliche Erziehung ergänzen und in den meisten Fällen zu ersetzen verpflichtet wird? Das können wir ihm nicht zumuthen. Die Praxis bewährt dies nicht. Im Gegentheile. Bei den bestsituierten und bestgearteten Jünglingen entsteht aus dieser Art wissenschaftlichen Bildung — wie es auch nicht anders sein kann und weder geändert noch vermindert werden soll — ein gewissei' Drang, sich selbst zu entfalten, sich selbst zu bewähren und diese und sein Wissen zu verwerten, aber er fühlt nicht das Bedürfnis, im erziehlichen Momente seine Hauptaufgabe zu erkennen. Das ist der Grund, warum als Richtschnur und Directive diese Bestimmung gelten soll, wie ich sie in den ersten Satz bezüglich der Lehramtsprüfung aufgenonnnen habe. Der zweite Satz, dass man einem Lehrer, der eben aus einem Religionsbekenntnisse die Prüfung gemacht hat und diesem angehört, nicht eine andere Schule anvertrauen soll, als wo die Mehrheit der Schüler seiner Confession angehört, das ist, glaube ich, etwas, was so im natürlichen Gefühle gelegen, so selbstverständlich, dass man Ausnahmen sich nur durch zwingende thatsächliche Verhältnisse erklären könnte. Es ist geantwortet worden, es sind solcher Fälle ja ohnedies sehr wenige, wozu brauchen wir das Gesetz? das lässt sich im Verordnungswege durchführen. Der Herr Berichterstatter der Minorität hat schon selbst zweier Verordnungen erwähnt, die ich, auf meine Verantwortung gestützt, schon vorläufig an die Schulbehörden in zwei Ländern gerichtet habe: durch die Verordnung kann ja geregelt werden, dass bei Besetzung von Stellen der Schulleiter auf die Confession der Mehrheit der Schüler Rücksicht genommen werde. Ganz richtig. Nach der Statistik von 1881 gibt es 38 Fälle, in denen die Leiter der Schule nicht der Confession der Mehrheit der Schüler angehören. Es sind dies wenige Fälle, und um die heute schon gegebenen Fälle handelt es sich auch nicht, da es ja niemandem einfallen wird, diese Novelle, wenn sie Gesetz wird, zurückwirken zu lassen, dort aber, wo ungewöhnliche confessiouelle Verhältnisse und Mischungen stattfinden, wie sie namentlich von dem Herrn Abgeordneten aus Czernowitz erwähnt worden sind, ist es ja ohnedies geboten, Uebergangsbestimmungen eintreten zu lassen, welche ohne Schädigung des Interesses der Schule und des Unterrichtes doch den gesetzlichen Standpunkt festhalten. Wenn es aber auch noch so wenig Fälle wären, kann das in einer so grundsätzlichen Frage ausschlaggebend sein, eine vorsorgende Bestimmung nicht zu treffen? Werden Sie ein Strafgesetz , weil darin auf gewisse ungeheuerliche und nur deswegen höchst selten, vielleicht in einem halben Jahrhundert nur einmal vorkommende Verbrechen nicht Bedacht genommen ist und diese daher straflos ausgehen, für vollständig halten? Gewiss nicht. Und so ist auch die getroffene Bestimmung in dieser Vorlage nicht zu tadeln, wenn sie auch nur für so wenige Fälle bestimmt ist. In dieser gesetzlichen Bestimmung liegt aber noch etwas anderes. Ich verrathe wohl kein amtliches Geheimnis, wenn ich sage, dass ein Mitglied der Commission im Herrenhause nur deswegen gegen dieses Alinea stimmen zu müssen glaubte, weil er es für überflüssig hielt, indem ohnedies in demselben Paragraphe die Vorschrift enthalten sei, dass der Schulleiter die Religionsübungen der Schuljugend überwachen müsse. Das ist eine Bestimmung, die wohl hier in das Gesetz aufgenommen ist, aber gar nichts Neues enthält, da sie wörtlich aus der Unterrichtsordnung entnommen ist, nur deshalb, um derselben eine grössere Wichtigkeit zuzuerkenneu. Dass aber diese Bestimmung die andere, welche verlangt, dass der Leiter derselben Confession wie die Mehrheit der Schüler angehöre, überflüssig macht, das ist wirklich eine Ansicht, die keine richtige Anwendung des Staatsgrundgesetzes voraussetzt. Denn wenn jemand, welcher zu einem Amte ohne Rücksicht auf die Confession qualificiert ist, es auf Grund dieser Eignung rechtmässig erlangt hat und besitzt, seine Verpflichtung seiner Confession halber nicht ausüben kann, so wird man nicht folgern können, derselbe sei zu dem Amte absolut nicht befähigt. Er ist staatsgrundgesetzlich dazu befähigt, und es muss, wenn er seine Verpflichtung nicht erfüllen kann, in anderer Weise dafür Vorsorge getroffen werden; sein Recht aber bleibt bestehen, denn es ist ihm staatsgrundgesetzlich garantiert. . . . Ich komme nun zum Schlüsse meiner Worte auf die Durchführung dieser Novelle, falls sie Gesetzeskraft erhält; denn jeder, auch der sie nicht activiert sehen will, muss den praktischen Wert der Durchführung, ihre Erfolge, ihre Consequenzen ins Auge fassen, um sich ein richtiges Urtheil über sie zu bilden. . . . Jeder, der den Wert und die Bedeutung einer Neuerung auf gesetzlichem Wege beurtheilen und sich ein klares Bild darüber machen will, muss doch fragen: Was geschieht, wenn diese Aenderung ins Leben tritt? Wenn sich jemand ernstlich sagt, aus diesen Bestimmungen könnte, wenn sie richtig und im Geiste der alten Schulgesetzgebung durchgeführt werden, deren Theil sie ausmachen und in deren Gefüge sie wie in ein Mosaikbild die einzelnen Steine durchaus passen sollen und werden ; wer sich sagt, dass hierin eine Gefahr für die Schule, eine Gefahr für die Volksbildung oder gar für das Wohl und Wehe des Staates, für seine Wehrkraft, für seine Staatsgrundgesetze entstehe, so kann ich an demselben die Klarheit seiner Ueberzeugung ebensowenig bewundern, wie der Regierung vorgehalten wurde, es fehle an Voraussicht, es fehle an Klarheit über das, was man beabsichtigt und was man erzielt. Aber Eines darf ich sagen: Wenn diese Novelle zum Gesetze wird, so fügt sie sich ein in das Gefüge und in den Rahmen der jetzigen Schulgesetze, ohne dieselben zu stören, man mag urtheilen, wie man will, über die bisherigen Effecte, man mag sie rühmen oder nicht, man mag eine Reform derselben in einzelnen Beziehungen für nothwendig erachten oder nicht, das wird man nicht leugnen können, dass die Hauptintentionen derselben im Interesse des Staates, der Bevölkerung, der Familie und, wie ich schon im Herrenhause betont habe, auch der Kirche angelegt und auch von glücklichster Perspective sind und immer sein werden. Das vorausgesetzt, frage ich Sie: Wer sind die Organe, die die Durchführung dieser Bestimmungen homogen mit den bisherigen Gesetzen in die Hand bekommen? Das sind die Schulbehörden, die politischen Verwaltungsbehörden. Die Schulbehörden, die ohnedies zum grossen Theile autonome Körperschaften sind, die also namentlich das Recht und die Verpflichtung haben, den localen Bedürfnissen und Interessen nach jeder Richtung nach Möglichkeit gerecht zu werden. Ich gestehe, ich habe mit Ausnahme einiger bedauerlicher und nach meiner Ueberzeugung wesentlich auf Rechnung des Gefühls-momentes zu setzender nationaler Dissidenzen bei keiner Schulbehörde in allen Ländern gefunden, dass ein anderes Interesse als das wirkliche, warme Interesse für das Staatswohl und die Schule das massgebende ist. Wer immer den Geist und das Wesen unserer politischen Verwaltungs- und Schulbehörden kennt, der wird sagen können, dass dieselben nicht leblose Maschinen und nicht planlos und ohne eigene Initiative wirkende Kräfte sind, die in einem gegebenen Geleise fortarbeiten, sondern dass dieselben verkörperte kleine Staatswesen sind, die alle das Bedürfnis des Allgemeinen in sich aufnehmen und mit einer Abnegation, wie sie in gar keinem politischen Organismus Europas ausserhalb Oesterreichs gleichwertig zu finden ist, sich ihrer Aufgabe widmen. Von diesen Behörden kann man mit Sicherheit erwarten, dass jede Schärfe, jedes Ungeeignete auch bei jeder Neuerung im Gesetze vermieden werden wird. Verwaltungsgesetze zu machen, die für alle Verhältnisse, nach allen Richtungen das Richtige, das vollkommen Erspriessliche zu regeln imstande sind, das ist uns, das ist einer gesetzgebenden Majorität, wie schon Buckle sagt, am allerwenigsten gegeben, ob sie auf der einen oder anderen Seite stehe, das geht überhaupt über die gesetzgeberische Kraft jeder Autorität. Die Gesetze, die im Schulwesen gegeben werden sollen, lassen sich nicht vergleichen mit einem richterlichen Codex, wo das strenge liecht mit lapidarer Schrift ausgedrückt ist; sie müssen sich den Verhältnissen anpassen, und ein Volksschulgesetz, von dem man von vornherein überzeugt sein wollte, dass e/ für alle Verhältnisse das Beste, Gerechteste und Vortheilhafteste schaffe, müsste nicht 75 Artikel haben, es müsste in einer nach dem Muster der zehn römischen Tafeln oder der Gebote Gottes gegebenen Kürze erlassen sein. Die Durchführung, meine Herren, ist derjenige Talisman, der uns dafür gegeben ist, dass auch in diesen wohlerwogenen und auf dem verlässlichen Wege bereits gemachten Erfahrungen gegründeten Neuerungen nichts Schädliches, nichts Gefährliches, nichts Bedenkliches liegt, und ich kann den Ausdruck und die Intention dieser ganzen Vorlage in zwei Sätzen zusammenfassen. Sie sagt den Lehrern: Seid jederzeit und in allen euren Thätigkeiten euch bewusst, dass eure Hauptaufgabe die sittliche, püichtgemässe Heranbildung der Jugend ist, damit nicht bloss diese, sondern auch die nachfolgende Generation durch die Erfolge der Schule keinen Schaden leide! Und sie sagt den Schulbehörden: Erfüllet genau, was im Gesetze und in den Vorschriften für Erweiterung und Vervollkommnung des Schulwesens gegeben ist, aber überseht auch die finanziellen, wirtschaftlichen, ökonomischen Verhältnisse der Gemeinden nicht und bringt sie zur Geltung in den Entscheidungen und Anträgen, insofern sie als massgebend angesehen werden müssen. In diesen zwei Directiven, die allein in dieser Novelle ihren Ausdruck finden sollen, und mehr ist auch in ihr nicht gegeben, wird die Novelle auch nicht zum Schaden und nicht zum Rückschritte in der Schule führen, sondern zu deren Fortbildung und Fortschritt, zu deren Verbesserung dienen. Mit diesen Worten empfehle ich sie Ihrer Annahme. Meine Schnlreise chircli Norddeutschland. Von P. Benedicter, Oberlehrer und k. k. Bozirks-Schulinspoctor. (Fortsetzung.) Die Fraucke’schen Stiftungen in Halle a. S. In dieser berühmten Universitätsstadt interessierte mich vor allem das rühmlichst bekannte Francke’sche Waisenhaus, welches aus mehreren wichtigen Erziehungs- und Unterrichtsanstalten besteht, so dass jede für sich eine besondere Aufmerksamkeit verdient. Das Ganze wie das Einzelne ist für seine Bestimmung musterhaft und erweckt die wärmsten Gefühle für den grossen Mann, durch welchen diese Schöpfung hervorgieng. Und dieser grosse Mann war August Hermann Francke, der ewig denkwürdige Reformator im Erziehungswesen. — Vom Klausthore östlich liegen die l'rancke’schen Stiftungen. Da sehen wir ein grosses Gebäude mit hohen Stufen stehen, das die Inschrift führt: „Die auf den Herrn harren, kriegen neue Kraft, dass sie auf-fahren mit Flügeln wie Adler.“ In diesem Gebäude sind oben Lehrzimmer, unten aber ist eine Buchdruckerei und eine Buchhandlung. Durch das^Eiugangsgebäude kommt man in einen sehr langen Hof — in eine Strasse, an deren beiden Seiten in einer Länge von fast mehr als 200 ml vier- bis sechsstöckige Häuser stehen. In diesen Häusern sind die Waisenkinder, Schüler für Volks- und Mittelschulen etc., eine Apotheke, dahinter grosse Gärten und Wirtschaftsgebäude. Am Ende steht der Front gegenüber das schöne, imposante Gebäude, in dem der Director wohnt, und davor das in Bronzeguss ausgeführte Denkmal Frauckes, dessen feierliche Enthüllung am 5. November 1829 stattfand, an dem Tage, an welchem vor 134 Jahren die ersten Waisen aufgenommen wurden. Francke ist mit dem Priesterrocke bekleidet, legt eine Hand auf das Haupt eines Waisenknaben, der betend neben ihm steht, und zeigt mit der andern Hand gen Himmel. Die Vorderseite des Marmorsockels trägt die Inschrift: August Hermann Francke Er vertraute Gott. Auf der Rückseite befindet sich die Widmung: Dem Gründer dieser Anstalten die dankbare Nachwelt. MDCCCXXIX. Francke war 1692 Professor der griechischen und orientalischen Sprachen an der Universität zu Halle und nebenbei Prediger an der Kirche in der Vorstadt Glaucha bei Halle. Er war einer der edelsten und besten Menschen. Allgemeine Menschenliebe und eine Freundlichkeit, die das Herz für ihn einnahm, zeichneten seinen Charakter aus. Die Armen pflegte Francke selbst zu unterrichten, behielt sie bei sich und gab ihnen Brot und sammelte für sie bei begüterten Menschenfreunden Almosen. Als sich einst in der Büchse, die er zu diesem Zwecke in der Wohnstube aufstellte, sieben Gulden befanden, rief er mit grosser Freudigkeit: „Das ist ein ehrliches Capital, davon muss man etwas Rechtes stiften; ich will eine Armenschule damit anfangen.“ Wer erinnert sich hier nicht an Pestalozzis Worte: „Ich will Schulmeister werden!“ — wer nicht an die Bettelkinder, die Pestalozzi um sich her versammelte. So gleichen sich in jedem Zeitalter grosse Menschenseelen, so sprechen sie sich auf eine und dieselbe Weise aus in ihren Gesinnungen, in ihren Worten und in ihren Thaten.—-1695 begann das Francke’sche Institut seine Wirksamkeit und wurde der Grund aller Anstalten, die man unter dem Namen des Waisenhauses in Halle begrüsst. In unglaublich kurzer Zeit erweiterte sich die Armenschule zu einer Verpflegungsanstalt von 200 Waisen, zu einer Knaben- und Mädchen-Bürgerschule, indem die Zahl der Schüler oft auf 2000 gestiegen ist, — zu einer Erziehungsanstalt für Kinder adelichen und bürgerlichen Standes, einer lateinischen gelehrten Schule, in der oft an 500 Zöglinge zugleich studierten, einem Waisenhause, einem Lehrerseminare, einem Collegium Orientale - vieler anderer Einrichtungen nicht zu gedenken, die sämmtlich zu wohlthätigen Zwecken getroffen wurden und wahres Menschenwohl zu fördern bestimmt waren. — Gegenwärtig wird die Anstalt von circa 3100 Zöglingen besucht, die sich auf das Pädagogium, die lateinische Hauptschule, die Realschule, die höhere Töchterschule und die Bürgerschule vertheilen. Die Unterrichtsmethode in den Elementarclassen ist in sämmtlicheu Fächern eine ausgezeichnete. Ist schon der durchaus richtige, lebendige und ansprechende Unterricht au sich geeignet, die Aufmerksamkeit und Lernlust der Kinder zu beleben, so wird er es noch mehr dadurch, dass die Lehrer alles so fasslich und sicher entwickeln und nichts, auch nicht das anscheinend Unbedeutende, übersehen und den Unterrichtszweck nie aus den Augen verlieren. Die Schüler legen ganz besonders in den sprachlichen Disciplinen überraschende Kenntnisse an den Tag. In ihren Antworten ist nicht Mechanisches oder bloss Eingelerntes wahrzunehmen. Die Francke’schen Schulen hatten mich so beschäftigt, dass ich keine Zeit mehr fand, auch noch den anderen Schulanstalten Halles meine Aufmerksamkeit zuzuwenden. Indes hätte ich, einer glaubwürdigen Mittheilung zufolge, keiner erheblichen pädagogischen Ausbeute entgegensehen dürfen. (Fortsetzung folgt.) Verordnung' des Ministers für Cultus und Unterricht vom 10. April 1883, 2. 21063 ex 1882, betreffend die Gesuudlieitspilege in den Schulen. Mit der Ministerial-Verordnung vom 9. Juni 1873, Z. 4816, sowie mit den für einzelne Länder erlassenen besonderen Verordnungen über die Einrichtung der Schulhäuser der öffentlichen Volks- und Bürgerschulen und über die Gesundheitspflege in diesen Schulen wurden auch Bestimmungen über die Ventilation, die Temperatur, Lüftung und Reinhaltung der Schullocalitäten und über die körperliche Haltung und Entwicklung sowie über die Reinlichkeit der Schulkinder getroffen. Es ist jedoch die Wahrnehmung gemacht worden, dass diese Bestimmungen an zahlreichen Schulen nicht in jener stricten Weise zur Durchführung gelangen, welche im Interesse der Gesundheitspflege in den Schulen überhaupt und namentlich auch zur Verhinderung der Verbreitung ansteckender Krankheiten unter den Schulkindern dringend geboten ist. Insbesondere wird darüber Klage geführt, dass den Vorschriften über die Reinhaltung der Schullocalitäten, nach welchen die Schulzimmer, Treppen, Gänge und Schuleinrichtungsgegenstände in der Regel täglich vom Schmutz und Staub sorgfältig zu reinigen und die Eussböden wenigstens viermal während des Schuljahres gründlich auch zu waschen sind, in vielen Schulen nicht entsprochen wird. Eine weitere Klage betrifft die meist übermässig hohe Temperatur in den Schulzimmern und die nicht zureichende Lüftung der Schulräume. Um diesen Uebelständen zu begegnen, werden die Schulleitungen verantwortlich zu machen sein, dass die eingangs erwähnten Bestimmungen der betreffenden Ministerial-Verordnungen in strictester Weise zur Durchführung gelangen, und dass insbesondere bei der Beheizung der Schulzimmer stets darauf gesehen werde, dass das Maximum der Temperatur 15 Grad R. nicht überschreite, und dass eine constante Wärme von mindestens 13 Grad R. erreicht werde. In den Ländern, wo ständige Commissionen für die Schulgesundheitspflege bei den Bezirksschulbehörden nicht activiert sind, ist im Einvernehmen mit der politischen Landesbehörde zu sorgen, dass in allen bei den Bezirksschulräthen zur Behandlung kommenden, die Schul-Gesund-heitspflege betreffenden Angelegenheiten die competenten amtlichen Sanitätsorgane zu Rathe gezogen und dieselben auch veranlasst werden, dass sie bei ihren Dienstreisen im Bezirke auf den sanitären Zustand der Schulen ihre Aufmerksamkeit richten und die bei ihren Inspirierungen der Schulen in dieser Beziehung wahrgenommenen Gebrechen dem Bezirksschulrathe zur Anzeige bringen, welcher sohin sofort die erforderliche Abhilfe zu treffen haben wird. Zu diesem Behufe werden die amtlichen Sanitätsorgane mit einer besonderen Instruction zu versehen sein, hinsichtlich welcher die Landesschulbehörden mit dem betreffenden Landes-Sanitätsrathe das erforderliche Einvernehmen zu pflegen haben. d_ s aru-_ Tirol. (Lehrerschaft und Landtag.) Die dritte in Schwaz abgehaltene Generalversammlung des tirolischen Landes-Lehrervereins fasste folgenden Beschluss: „Die Generalversammlung fordert das Centralcomitb auf, in einem Memorandum die Noth-lage der tirolischen Lehrerschaft im deutschen und italienischen Landestheile, soweit sie in dem Mangel eines Pensionsgesetzes ihren Grund hat, wahrheitsgetreu und offen darzulegen und die nothwendigen Schritte zu unternehmen, dass man in dieser Angelegenheit ein gemeinschaftliches Vorgehen der ganzen Lehrerschaft des Landes erziele und dieses Memorandum dem neu zusammentretenden Tiroler Landtage in der nächsten Session überreiche, mit der Bitte, im Einklang mit der Lehrerschaft die Gründung eines allgemeinen Pensionsfondes für Volksschullehrer, deren Witwen und Waisen (Erziehungsbeitrag) in Tirol ins Werk zu setzen.“ — Die Herren von der Landtagsmajorität verfahren mit der tirolischen Lehrerschaft in der That in einerWeise, die die grösste Erbitterung hervorrufen muss. Bekanntlich sind in Tirol die Rechtsverhältnisse der Lehrer noch heute nicht geregelt, und fast scheint es, als sollten unsere Collegen im schönen Alpenlande fort und fort moderne Tantaluse bleiben. Endlich muss es doch anders für sie kommen, und zwar — durch sie selbst. Deutsches Reich. (Jahresconferenz der sächsischen Bezirks-Schul-inspe ctoren.) Am 18. Mai hat in Dresden in den Räumen des Cultusmiuisteriums unter dem Vorsitze des Ministers die gesetzlich angeordnete Jahresconferenz der sächsischen Bezirks-Schulinspectoren stattgefunden. Die Berathungen drehten sich um verschiedene, das Volksschulwesen betreffende Angelegenheiten, namentlich um solche, deren Besprechung durch die Jahresberichte der Bezirks-Schulinspectoren veranlasst worden war. Xj o c a-1 e s- Veränderungen im Lehrstande. Fräulein Costa wurde auf ihrem Lehrposten zu Planina definitiv angestellt. Fräulein Johanna Praprotnik, absolvierte Lehramts-candidatin, kam als prov. Lehrerin nach Grosslaschiz. Herr Valentin Žvagen, bisher Lehrer zu Altenmarkt bei Laas, erhielt eine Lehrstelle zu Radmannsdorf. Aus der Sitzung des k, k. Landesschulrathes vom 4. Mai. Heber die Modalitäten der Abhaltung der 600jährigen Jubiläumsfeier der Zugehörigkeit des Herzogthums Kraiu zum Allerhöchsten Kaiserhause an den öffentlichen Lehranstalten wird Beschluss gefast, und werden hievon die Directionen der Mittelschulen, der Lehrer- und Lehrerinnen-Bildungsanstalt, sämmtliche Bezirksschulräthe und der Stadtschulrath Laibach zur entsprechenden weiteren Veranlassung verständiget. — Der Voranschlag über das Erfordernis der Activitätsbezüge des Lehrpersonals allgemeiner Volksschulen pro 1884 wird dem Landesausschusse übermittelt. — Wegen Gewährung von Unterstützungen für Schulbauzwecke aus dem Landesfonde pro 1884 werden dem Landesausschusse die bezüglichen Anträge gestellt. — Der Voranschlag des krainischen Volksschullehrer-Pensionsfondes pro 1884 wird mit dem geeigneten Anträge dem Landesausschusse übermittelt. — Heber den Bericht eines k. k. Bezirksschulrathes, betreffend die Errichtung einer einclassigen Volksschule, werden die entsprechenden Weisungen erlassen. — Mehrere Berufungen in Schulversäumnis-Straffällen werden erlediget. — Zwei Volksschullehrer werden aus Dienstesrücksichten übersetzt. — Die Einführung des Halbtagsunterrichtes an einer einclassigen und in der ersten Classe einer vierclassigen Volksschule wird bewilliget. — Zwei Lehrstellen an allgemeinen Volksschulen werden definitiv besetzt. — Ein provisorischer Ober- lehrer wird zuni definitiven Oberlehrer ernannt. — Einer Berufung wider die Entscheidung eines Bezirksschulrathes, betreffend die Entlassung einer schulpflichtigen Schülerin aus der Schule, wird Folge gegeben. — Ein Gesuch um Zulassung zur Lehrbefähigungsprüfung wird hohem Orts in Vorlage gebracht. — lieber Antrag des Lehrkörpers eines Gymnasiums wird zwei Schülern die angesuchte Befreiung von der Zahlung des Schulgeldes nachträglich bewilliget. — Einem Privatschüler wird die Bewilligung zur Ablegung der Maturitätsprüfung am Gymnasium zu Laibach ertheilt. — Mehrere Remunerationsund Geldaushilfs-Gesuche werden erlediget. Aus dem Gemeinderathe der Stadt Laibach vom 29. Mai. Den städtischen Oberlehrern Herrn Andreas Praprotnik und Herrn Leopold Belar sowie dem städtischen Lehrer Herrn Franz Raktelj wurde das dritte Quinquennium im Betrage von 60 ff. vom 1. Jänner 1883 an zuerkannt, und dem Katecheten an der städtischen Mädchenschule, Josef Resnik, die Remuneration um 50 fl. erhöht; ferner die Remunerationen der vier an der gewerblichen Vorbereitungsschule verwendeten städtischen Lehrer und der beiden Oberlehrer für das halbe Schuljahr mit 330 fl. votiert. Dem städtischen Unterlehrer Herrn Franz Bahovec und dem städtischen Lehrer Herrn Valentin Kummer wurden Quinquennal-zulagen per 42 fl. jährlich zuerkannt, und es wurde von Seite der Schulsection ein selbstständiger Antrag angekündigt, wodurch die Gehalte der städtischen Lehrer definitiv geregelt werden sollen. Weiter wurde dem städtischen Oberlehrer Herrn Andreas Praprotnik anlässlich seines 25jährigen Jubiläums als städtischer Lehrer in Anerkennung seiner Verdienste die bisherige Functionszulage von 100 fl. auf 200 fl. erhöht, das Bürgerrecht der Landeshauptstadt Laibach taxfrei verliehen und zur Herstellung seiner im Dienste angegriffenen Gesundheit eine Ehrengabe von 200 fl. votiert. Die regelmässige Lehrerconferenz des Stadtbezirkes Laibach fand am 31. Mai vormittags im Rathhaussaale statt. Es hatten sich hiezu von 35 stimmberechtigten Mitgliedern 28, ausserdem 6 Lehrpersonen mit berathender Stimme eingefunden. Auch diesmal beehrte der Bürgermeister die Conferenz mit seinem Besuche und wurde vom Vorsitzenden , dem Herrn k. k. Stadt-Schulinspector Leop. Ritter v. G-ariboldi, namens der Conferenz begrüsst. Hierauf wurde die Sitzung eröffnet. Stellvertreter des Vorsitzenden war Herr Oberlehrer A. Praprotnik; zu Schriftführern wurden Pri. E. Kern und Herr V. Kummer gewählt. Der Vorsitzende berichtete über die im Stande der Mitglieder eingetrotenen Veränderungen, über eingelaufene Amtsstücke, bei der Stadtschulbehörde gestellte Anträge und die von verschiedenen Verlagsbuchhandlungen eingeschickten Anzeigen. Hierauf folgten als erster Punkt der Tagesordnung die Wahrnehmungen , die der Bezirks-Schulinspector bei den Inspectionen gemacht. Dieselben betrafen den Schulbesuch, der in diesem Jahre sehr befriedigte, die spätere Aufnahme der Kinder, die Amtsschriften, welche überall in guter Ordnung gefunden wurden, die Schulzucht, bei dieser namentlich die Ausrottung eingewachsener Unarten der Schüler. Bezüglich des Unterrichtserfolges sprach der Herr Bezirks-Schulinspector seine Zufriedenheit aus. Einzelne Bemerkungen betrafen Dinge, hinsichtlich deren schon im Vorjahre Weisungen ertheilt worden waren. Wichtig sind die Erinnerung in Bezug auf das Verbot der mit Abbildungen auf dem Umschläge versehenen Schreibhefte, das mit Beginn des nächsten Schuljahres in Kraft tritt, und die Bemerkung hinsichtlich des Unterrichtes in den Realien. Der Vorsitzende glaubte gefunden zu haben, dass derselbe von einigen Lehrern zu sehr vom systematischen Standpunkte aus, d. h. zu wissenschaftlich betrieben wurde-Die Volksschule verlange den psychologischen, nicht den logischen Standpunkt; der Lehrer müsse den Gegenstand nach der Fassungskraft des Schülers einrichten, nicht aber verlangen, dass letzterer den in wissenschaftlicher Form gehaltenen Gegenstand auffasse. Der Schüler habe also den realistischen Gegenstand nicht zu studieren, er habe ihn bloss anzuhören und so viel von demselben zu erhalten, als er eben zu fassen vermag; deshalb aber dürfe mau die Schüler nicht mit dem Auswendiglernen plagen, sondern ihnen nur vorerzählen. vorzeigen und vormachen und sich mit dem Nacherzählen und Nachmachen begnügen, dann werde der Gegenstand auch das gehörige Interesse auf Seite der Jugend finden. Stets aber sei man bestrebt, zu concentrieren, d. h. verwandte Gegenstände mit einander zu verbinden, denn nicht der einzelne, sondern alle Eealgegen-stände in ihrer Verbindung mit einander können Interesse erwecken und sind von dauerndem Nutzen. Bezüglich des Turnens wurde insbesondere die Pflege des Turnspieles empfohlen, das viel zur Veredlung des Gemüthes beitrage. Der zweite Punkt der Tagesordnung: Was und wie soll von den Kindern ausser der Schule gelesen werden, und wie sind die Schülerbibliotheken als Förderungsmittel des Schulzweckes zu benützen? war nach der Erklärung des Vorsitzenden von dem ständigen Ansschusse in Rücksicht auf den Schlussatz des Ministerialerlasses vom 3. Jänner d. J., betreffend die Beaufsichtigung und die Benützung der Schülerbibliotheken an Volks- und Bürgerschulen, angesetzt worden. Die Referate hatten Herr F. Kokail und Frl. Fried. Konschegg. Zum gleichen Gegenstände sprach auch Herr Uebungslehrer J. Tomšič. Da nämlich die slovenische Jugendliteratur sehr wenigen in ihrem vollen Umfange bekannt ist, so übernahm der Genannte im Verein mit dem Religionslehrer an der Mädchenschule der Ursulinerinnen die Aufgabe, ein möglichst vollständiges Verzeichnis sämmtlicher Schriften in slovenischer Sprache zusammenzustellen, welche zur Aufnahme in Schülerbibliotheken geeignet wären, mit Angabe des Verlages und Preises und mit einer kurzen Kritik ihres Wertes als Jugendlectüre. Nachdem vom Lande häufige Anfragen in dieser Hinsicht einlaufen, so beschloss die Conferenz, die Drucklegung desselben zu veranlassen. Das Nähere darüber wird später bekannt gegeben werden. — Beim dritten Punkte der Tagesordnung: Wahl der Lehr- und Lesebücher für das Schuljahr 1883/84, wurde nach längerer Debatte, an der sich die Herren Bele, Praprotnik, Tomšič, Sima und Gerkmanu betheiligten , der Antrag des Herrn Oberlehrers Belar angenommen, es sei statt des bisher gebrauchten , im k. k. Schulbücher-Verlage erschienenen Drugo berilo, das für die zweite Classe der städtischen Schulen zu schwer sei, für diese Classe das von den Herren Razinger- Žumer herausgegebene „Pervo berilo“ einzuführen, falls dasselbe bis zum nächsten Schuljahre die Approbation erlangt haben sollte. — Nachdem noch der Obmann der Bibliothekscommission den Bericht über Stand und Rechnung der Bibliothek verlesen und in die Commission die Herren F. Kokail, J. Bele und A. Žumer, ferner in den ständigen Ausschuss die bisherigen Mitglieder: k. k. Uebungslehrer J. Tomšič, Oberlehrer A. Praprotnik und die städtischen Lehrer F. Raktelj und A. Žumer wiedergewählt worden waren, schloss der Vorsitzende die Sitzung mit einer Rede, in welcher er namentlich auf die kommenden Festtage, nämlich das sechshundertjährige Jubiläum der Vereinigung Krains mit den habsburgischen Besitzungen und die Anwesenheit Sr. Majestät unseres allergnädigsten Kaisers hinwies, die der städtischen Lehrerschaft Gelegenheit geben werde, ihren Patriotismus zu bethätigen. Orig-Ina-l-Oorrespond-enzen.. Aus dem Schulbezirke Umgebung Laibach. Die diesjährige Bezirks-Lehrer-conferenz für den Bezirk Umgebung Laibach wird am 2. Juli 1. J. von 9 Uhr an in St. Veit bei Laibach abgehalten werden, und hat man für selbe nachfolgende Tages-nung festgesetzt: 1.) Praktisches Lehrverfahren beim Zeichnen eines geometrischen Gebildes in Verbindung mit der Formenlehre. Referent: Herr Kermauner. — 2.) Praktisches Lehrverfahren auf der Stufe des Gehörsingens und bei Einübung eines Liedes. Referent: Hein. Podkrajšek. — 3.) Mittheilung des k. k. Bezirks-Schulinspectors über die bei der Inspection gemachten Wahrnehmungen. — 4.) Nutzen, Einrichtung und Lehrstoff des landwirtschaftlichen Fortbildungsunterrichtes mit Berücksichtigung der hierbezirkigen landwirt-schaftlichenVerhältnisse. Referenten: die Herren Potočnik und Govekar. — 5.) Lectüre J71 des Schülers ausser der Schule und wie die Schülerbibliothek als Förderungsmittel des Schulzweckes zu benützen ist. Referenten die Herren Žibert und Gregorin. — 6.) Entwurf eines Lectionsplanes für die hierbezirkigen Wiederholungsschulen. Referent: Herr Borštnik. — 7.) Wahl der Lehrbücher für das nächste Schuljahr. Referent: Herr Stoj ec. — 8.) Besondere Anträge. — 9.) Bericht des Obmannes der Bibliothekscommission über Stand und Rechnung der Bezirks-Lehrerbibliothek. — 10.) Wahlen: a) der Bibliothekscommission, b) des ständigen Ausschusses. Oberlaibach, am 6. Juni 1883. —k. Aus dem Rudolfswerter Schulbezirke. Die diesjährige Bezirks-Lehrerconferenz für den Schulbezirk Rudolfswert wird am 6. August 1. J., von 9 Uhr an, in den bisher üblichen Localitäten in Rudolfswert abgehalten werden und nachstehende Punkte umfassen: 1.) Wahl zweier Schriftführer für das künftige Schuljahr. 2.) Mittheilungen des Bezirks-Schulinspectors über seine bei den Inspectionen gemachten Wahrnehmungen. 3.) Pflege der Vaterlandsliebe in und ausser der Schule. (Referenten: Oberlehrer Herr Alois Jerše und Lehrer Herr Johann Rihteršič.) 4.) Wie viel kann das Benehmen des Lehrers der Schule nützen oder schaden, und welche Eigenschaften soll daher der Lehrer haben? (Referenten: Oberlehrer Herr Mathias Bartl und Lehrer Johann Novak.) 5.) Wahl der Lehr- und Lesebücher für das Schuljahr 1883/4. 6.) Wahl des ständigen Ausschusses der Bezirks-Lehrerconferenz. 7.) Bericht der gegenwärtigen Bibliotheks-Commission über den Stand und die Rechnung der ihr anvertrauten Bezirks-Lehrerbibliothek 8) Neuwahl der Bibliotheks-Commission. 9.) Etwaige selbständige Anträge, welche jedoch spätestens bis 3. August beim ständigen Ausschüsse der Bezirks-Lehrerconferenz schriftlich eingebracht werden sollen. Anmerkung. Ausser den bestimmten Referenten soll auch jeder andere Lehrer, resp. Lehrerin, wenigstens eine der beiden unter Punkt 3 und 4 gestellten Fragen schriftlich ausarbeiten und das Elaborat spätestens bis 2. August 1. J. an den k. k. Bezirkschulrath Rudolfswert einsenden. Jakob A. Vodeb, k. k. Professor und Bezirks-Schulinspector. Ikzfa-nnlg'faltig'es. Eine Entscheidung; des Reichsgerichtes über das Wahlrecht der Lehrer. Anlass gab eine Beschwerde des Franz Dobny und fünf Genossen, sämmtlich Lehrer an der Volksschule in Neustadtl (Mähren), gegen die dortige Bezirkshauptmannschaft wegen Verweigerung des Wahlrechtes zur Gemeindevertretung. Die betreffenden Lehrer waren nämlich bei den jüngsten Wahlen für die Gemeindevertretung in die Liste der Wähler aufgenommen worden. Infolge erhobener Eeclamation entschied die Bezirkshauptmaunschaft, dass den Lehrern auf Grund ihrer Anstellung das Wahlrecht nicht gebüre, mit Rücksicht auf die Gemeindewahlordnung für Mähren vom Jahre 1864, nach welcher nur den Oberlehrern und Schulvorstehern das active und passive Wahlrecht zugesprochen werde. Gegen dieses Erkenntnis ergriffen die besagten Lehrer den Recurs an das Reichsgericht, und dieses verkündete nachstehende Entscheidung: „Inbetreff der von den Lehrern in Neustadtl erhobenen Beschwerde geht das Erkenntnis dahin: Durch die Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft Neustadtl, mit welcher den Beschwerdeführern in ihrer Eigenschaft als Lehrer das active Wahlrecht für die Gemeindevertretung abgesprochen wurde, hat eine Verletzung dos den Lehrern durch das Staatsgrundgesetz gewährleisteten Wahlrechtes stattgefunden.“ In der Begründung wird im wesentlichen ausgeführt, dass zur Zeit, als die Gemeindewahlordnung für Mähren ins Leben trat, unter der Bezeichnung „Lehrer“ nur die provisorisch angestellton Unterlehrer verstanden wurden, während den definitiv angestellten der Titel „Oberlehrer oder Schulleiter“ zukam. Seit der Activierung des neuen Eeichs-Voiksschulgesetzes gehe aus zahlreichen Regierungserlässen hervor, dass sämmt-lichen definitiv angestellten Volksschullehrern das active Wahlrecht gebüre, womit auch das in der Verhandlung zur Vorlesung gebrachte Gutachten des Unterrichtsministeriums im wesentlichen übereinstimme. 172______ Die Zahl der Volksschulen in Oesterreich beträgt 15 989; der Lehrkörper umfasst 32 650 Personen, hievon männlich 27 059, weiblich 5591; die Anzahl der Schulkinder beträgt 2 347 446, hievon männlich 1 198 887, weiblich 1 148 559. Der 17. südungarische Lehrertag wird in Reschitza abgehalten. Das Programm desselben wird in der am 17. d. M. stattfindenden Conferenz festgestellt. Zur Schulstatistik Wiens. lieber die Volks- und Bürgerschulen in Wien enthält der soeben erschienene 10. Hauptbericht des Wiener Bozirksschulrathes, betreffend das Jahr 1882, folgende Mittheilungen: Es bestanden im erwähnten Schuljahre 133 öffentliche, von der Stadt erhaltene Schulen. Von denselben sind 29 Bürgerschulen (14 für Knaben, 15 für Mädchen) und 104 allgemeine Volksschulen (50 für Knaben, 51 für Mädchen und 3 sogenannte gemischte Schulen). Privatschulen zählte man 50, und zwar 29 mit und 21 ohne Oeffentlichkeitsrecht. Die Zahl der im schulpflichtigen Alter stehenden Kinder beläuft sich auf 77 330 (im Vorjahre 76353), und zwar 38 641 Knaben und 38 689 Mädchen. Circa 2000 Kinder besuchten gar keine Schule. Die Zahl der Kinder, welche über das 14. Lebensjahr hinaus die Schule besuchen, hat sich vermindert. Der Bericht sagt hierüber: „Es scheint beinahe, als ob man wieder anfiengo, der Bildung der weiblichen Jugend eine geringere Wertschätzung beizumessen“, und bringt diese betrübende Erscheinung mit dem Rückgänge des Kleingewerbes in Verbindung, welche die Eltern zwingt, die Kinder so bald als möglich als Arbeitskraft zu verwenden. — Bezüglich des Religionsbekenntnisses der Schulkinder wird bemerkt, dass die Zahl der Katholiken verhältnismässig abgenomineu, während die sämmtlicher anderer Confessionen, am bedeutendsten die der Israeliten, zugenommen hat, Lehrerpersonen gab es 1709. ZEB-iäcib-er- -u.nd. JZleiti^rn.g'sscih-aru.- Der concentrische Unterricht. Eine kritische Studie auf Grundlage der österreichischen Schulverhältnisse. Von G-. G-. Rothaug. Wien, Verlag von Karl Graeser. Preis 50 kr. — Der Verfasser verbreitet sich zumeist in recht eingehender Weise über die Concentration und den concentrischen Unterricht, den concentrischen Lehrgang, die concentrischen Lehrpläne, unsere Sprachbüchor, die concentrischen Geschichtsbücher, die geographischen Lehr- und Hilfsbücher und die Schulatlanten. Wo die eigenen Gedanken einer Kräftigung bedürfen, werden die markigsten Stellen unserer pädagogischen Kernmänner angeführt. Wenn der Verfasser unter anderen meint, dass die Frage über die didaktische Berechtigung und praktische Verwendbarkeit der concentrischen Lehrstoff-vertheilung mit der Keuschule geboren wurde, so muss ihm vielfach zugestimmt werden, im grossen Ganzen jedoch bringt uns schon eine Erinnerung an Jacotots Aussprüche und seine „Universalmethode“ auf andere Gedanken. Im übrigen zweifeln wir keinen Augenblick, dass vorliegende Schrift die verdiente Beachtung finden und zum Ausbau mancher darin angeregten Dinge beitragen werde. ~ a- Krain, Küstenland und Dalmatien. Geschildert von Dr. Franz Swida, k. k. Professorin Triest. Wien,'Verlag von Carl Graeser. (Mit zahlreichen Abbildungen und 2 Vollbildern in Tondruck.) Preis 1 fl. 20 kr. (brosch.) — Gegenden und Länder in richtiger Weise zu beleuchten, ist selbst dann oft eine schwierige Sache, wenn man all das zur Vorführung Gelangende mit eigenen Augen gesehen hat; ist dies jedoch nur theilweise der Fall, so können Irrthümer kaum ausbleiben. Professor Swida hat eifrig gesammelt und in vorliegender Schrift — dem 11. Bändchen der Dr. Umlauft’schen „Länder Oesterreich-Ungarns in Wort und Bild“ — viel des Interessanten über Krain, das Küstenland und Dalmatien berührt; leider aber hat er zugleich auch Unrichtigkeiten Raum gegeben, die vielfach sehr verwirrend wirken müssen. Wir wollen hier nur auf einige Ver-stösse, die Krain betreffen, aufmerksam machen. Da nimmt es uns wunder, dass auf S. 50 „Gottschee und Reifniz“ zu Innerkrain geschlagen erscheinen — ein Vorkommnis], das schon den Schülern der Mittelstufe einer Volksschule auffällen muss. Zum Schlüsse des Buches wird die auf das alte Kirchlein am Ostende des Wocheiner Sees Bezug habende Stelle auf S. 34 dahin „berichtigt“, „dass dieses Kirchlein im Sommer 1881 zusammengestürzt ist“. Da dies einfach nicht wahr ist —■ denn das besagte Kirchlein steht heute noch so fest wie vor Jahren — so ist diese „Berichtigung“ das gerade Gegentheil von dem, was sie sein will. (Wir erlauben uns, den Verfasser daran zu erinnern, dass im Jahre 1881 wohl die Pfarrkirche in Wocheiner-Feistriz, nicht aber besagtes Kirchlein am See zusammenstürzte.) Auf S. 37 wird in der Fussnote ein Mann zu einem Krainer gestempelt, den die Kärntner stolz ihren Landsmann nennen, nämlich der in der Gegend von Völkermarkt geborene Landschaftsmaler Marcus Pernhart. Seite 41 und 42 wird ein Ausflug auf die Kreuzeralpe ein „Spaziergang um Stein“ genannt; dort auch wird die seit mehr als 50 Jahren verschwundene „Pürstentafel“ im Thale der Peistriz als noch auf der alten Stelle liegend hingestellt und der Grintovc als der gewaltigste Gipfel der Karawanken (die doch durch das Kankerthal von den Sannthaler oder Steiner Alpen geschieden werden) bezeichnet. — Da ähnliche Unrichtigkeiten auch weiter noch auftauchen, müssen wir ob Kaummangels darauf verzichten, sie insgesammt namhaft zu machen. Wir hoffen jedoch, dass schon dies Wenige den Verfasser veranlassen werde, die Schrift, für deren nette äussere Ausstattung die Verlagshandlung bestens gesorgt hat, entsprechend umzuarbeiten. —a. Bei Freund und Feind in allen Zonen. Aus dem Tagebuche Arnolds und Erichs über ihre Keisen in fremden Ländern, zunächst für die reifere Jugend ausgewählt und bearbeitet von J. H. 0. Kern, Gymnasiallehrer in Kostock. Die Hauptpersonen Arnold und Erich, die eine unwiderstehliche Sehnsucht nach fremden Ländern an den Tag legen, sind Menschen im vollsten Sinne des Wortes, an denen die jungen Leser gewiss ein herzliches Interesse nehmen werden. Der Autor versteht es vorzüglich, die lebhaften Schilderungen aus dem amerikanischen Wald- und Prairienleben mit gesundem Humor zu würzen; dabei fühlt man überall, dass die vorgeführten Scenen nicht die müssigen Erfindungen eines Phantasten sind, sondern auf eigener Anschauung des Verfassers beruhen. Alle Erzählungen sind frisch und lebendig gehalten. — Da der Autor nach guten Originalwerken gearbeitet und mit Sorgfalt das für die Jugend Passende ausgewählt hat, ist ein sehr verdienstliches Buch zustande gekommen, das seinen Platz in der Jugendbibliothek behaupten wird. P, B. „Das eiserne Jahrhundert“ betitelt sich ein neues, höchst splendid ausgestattetes Lieferungswerk der A. Hartleben’schen Verlagsbuchhandlung, dessen erste Lieferung soeben zur Ausgabe gelangt ist. Verfasser dieser interessanten Publication ist A. v. Schweiger-Lerchenfeld, der sich eine höchst bedeutsame Aufgabe gestellt hat: die ideale Verklärung der materiellen Arbeit in ihrer höchsten Potenz und im Bunde mit den gewaltigen modernen Förderern aller Cultur und Civilisation — Dampf und Eisen. „Das eiserne Jahrhundert“ soll sich zu einem grossen und erschöpfenden Gemälde des ungeheuren materiellen Fortschrittes gestalten, der seit der Dienstbar-machung der Dampf kraft in allen menschlichen Thätigkeiten sich manifestiert hat. Die einleitende Schilderung in dem Abschnitte „Die Aera des Dampfes“ der vorliegenden ersten Lieferung entrollt uns die grossartigen Leistungen des „Titanen Dampf“ im Bunde mit dem Eisen. Dann folgt das erläuternde Capitel „Auf eiserner Spur“ (zu dem Hauptstücke „Die Eisenbahnen“), in welchem wir das Werden der Dampf-Locomotion, unterstützt von originellen Illustrationen, kennen lernen. Der Ton des Vortrages ist warm und schwungvoll; man liest in jeder Zeile das warme und grosse Interesse, welches der Verfasser seiner Aufgabe entgegenbringt. Eine instructive Karte des Schienengewirres der Weltstadt London beschliesst die erste Lieferung. Das Werk verspricht ein Unicum in seiner Art zu worden. 200 schöne Illustrationen und über 20 grosse colorierte Karten sollen es schmücken und der Stoff selber in 25 Lieferungen erschöpft werden. Adrian Balbis allgemeine Erdbeschreibung. Siebente Auflage. Vollkommen neu bearbeitet von Dr. Josef Chavanne. Mit 400 Illustrationen und 150 Karten. In 45 Lieferungen a 40 kr. (A. Hartlebens Verlag.) — Von diesem vortrefflichen Hand- und Hausbuche des geographischen Wissens, das an Reichthum des Inhaltes selbst von den compendiösesten Werken dieser Art nicht überflügelt wird, liegen nun schon 30 Lieferungen vor. Mit der 29. Lieferung schliesst der zweite, die Geographie Europas behandelnde Band ab, und zwar sind die Lieferungen 25 bis 29 der Staatenkunde Südeuropas gewidmet. Besonderes Interesse bietet der die neuen Staatengebiete der Balkanhalbinsel betreffende Abschnitt, welcher, mit grosser Sorgfalt bearbeitet, alle durch die politischen Umwälzungen seit dem Berliner Frieden 1878 hervorgerufenen Aenderungen eingehend berücksichtigt. So enthält derselbe bereits die Ergebnisse der Volkszählungen in Bulgarien vom Jahre 1881, in Serbien und Griechenland u. s. w. Eine ausserordentlich schätzenswerte Bereicherung bieten gerade bei diesen bis vor kurzem noch sehr dürftig durchforschten Staaten die beigegebenen Ortsverzeichnisse. — Diese Lieferungen enthalten nicht weniger als 21 Vollbilder, 15 halbseitige Illustrationen und 21 Textkarten, deren Beigabe man als einen Vorzug und Schmuck des Werkes bezeichnen muss. Als Anhang zum zweiten Bande bietet der Bearbeiter der siebenten Auflage den Wortlaut der wichtigsten Bestimmungen des Berliner Friedenvertrages vom Jahre 1878, sowie jenen der nachträglichen besonderen Vereinbarungen zwischen der Türkei und Oesterreich-Ungarn, Montenegro und Griechenland. Mit der 30. Lieferung beginnt der dritte, der Geographie der aussereuropäischen Erdtheile gewidmete Baud. Den Reigen eröffnet Asien, dessen physikalischen Verhältnisse auf Grundlage der jüngsten Forschungsergebnisse eine vollkommen neue Darstellung erfuhren. — Von der Abtheilungsausgabe dieses Werkes sind bisher schon sechs Abtheilungen ausgegeben worden; in gebundenen Bänden liegen Band I und II vor. Die Heimat. Auch das vorliegende 18. Heft der „Heimat“ führt den Familien wieder einen reichen belehrenden und unterhaltenden Inhalt zu. Wir finden darin zwei Fortsetzungen der Original-Novelle: „Diplomaten in der Sommerfrische“; an kürzeren und anregenden Lebensbildern: „Die Geschichte eines Hauses“, „Stille Wandlungen“, „Der Quartier-Simerl“. Die früheren Schilderungen heimischer Burgen, Klöster und Schlösser werden durch eine neue Schilderung über das Schloss „Bisgrub“ vermehrt. „Jan Mayens Entdeckungsgeschichte“ ist ein ebenso zeitgemitsser als willkommener Beitrag für alle Leser, welche sich für Nordpol-Expeditionen und insbesondere für die letzte nach der Insel Jan Mayen interessieren. „Wunderkinder“ zählen zu jenen kleinen Causerien, die stets willkommen sind. Der lyrische Theil des Heftes bringt zwei Uebersetzungen aus dem Cyklus „Sommerabende“. Unter den Illustrationen finden wir das Bildnis des berühmten Augenarztes Ferdinand Bitter von Arlt; die Bildnisse des Kaisers und der Kaiserin von Bussland; das Bild unseres berühmten Astronomen Kepler. Willkommen dürfte gerade im gegenwärtigen Augenblicke die Darstellung des Arbeitszimmens der Kaiserin von Bussland sein. Die Scene „Vom Marcusplatz in Venedig“ ist nach einem Gemälde gezeichnet, und die Grotte „Serbelloni am Comersee“ überrascht durch die glänzende Sceuerie an dem berühmten See. „Schloss Eisgrub“ und „Aus goldenen Tagen“ sind hübsche Zeichnungen für die „Heimat“; die Scene „Im Hag“, von F. Specht, ist allerliebst gedacht und ausgeführt. —Mannigfaltiges „Aus aller Welt“, „Bildererklärungen“, Schach und eine Bücherschau in den Beilagen schliessen das Heft anregend ab. (Abonnements auf die „Heimat“: Vierteljährlich mit Postversendung 1 fl. 45 kr.; Verlags-Expedition der „Heimat“: Wien, I., Seilerstätte 1.) ZErled.Ig'te Z-jelxrerstellexi.. IKIraiix. (Sieh letzte Nummer.) Steierro-arls:. Fiinfclassige Knabenschule zu Marburg, Unterlehrerstelle, Geh. 330 fl.; Stadtschulrath bis 30. Juni — Im Schulbezirke Arnfols: Vierelassige Schule zu Leutschacli, Lehrerstelle, Geh. 600 fl.; dreiclassige Schule zu St. Johann, Lehrerstollo, Geh. 550 fl.; dann Unterlehrerstelle zu St. Johann, Geh. 330 fl.; sämmtliche bei den betreffenden Ortsschulräthen bis 20. Juni. — Im Schulbezirke Hartberg: Lehrerstello zu Bublaud, Geh. 60011., und zu Prätis, Geh. 550 fl. und Wohnung, und Unterlehrerstelle zu Neudau, Geh. 33011.; alle bis 15. Juli. — Jm Schulbezirke Neumarkt: Unterlehrerstelle zu Maria-Hof, Geh. 360 11. und Wohnung; bis 29. Juni. — Im Schulbezirke Cilli: Sieh die Ausschreibung. HCärziteii. (Sieh letzte Nummer; ausserdem:) Zweiclassige Schule zu Knappenberg, Schulleiterstelle 2. Gehaltsclasse, und vierelassige Schule zu St. Veit, Lehrerstelle 3. Gehaltsclasse; beide beim k. k. Bezirksschulrathe St. Veit bis 15. Juni. Lehrstellen-Ausschreibung. Im Bereiche der k. k. Bezirks-Hauptmannschaft Cilli kommen mit Beginn des Wintersemesters 1883/84 nachstehende Lehrstellen zur Besetzung: 1. ) Schulbezirk Cilli: Lehrerstellen in Galizien, Post Sachsenfeld, IV. Gehaltsclasse und Wohnung, und in Svetin, Post Cilli, III. Gehaltsclasse und Wohnung, und die Industrie-Lehrerinstelle zu Hoclienegg-Neukirchen mit 230 fl. Remuneration. 2. ) Schulbezirk St. Marein: Lehrerstelle in St. Hemma, Post Windischlandsberg, IV. Gehaltsclasse und Wohnung. Unterlehrerstellen in St. Marein, III. Gehaltsclasse, St. Stefan, Post St. Marein, IV. Gehaltsclasse, und Ponigl, IV. Gehaltsclasse. 3. ) Schulbezirk Gonobitz: Industrie-Lehrerinstelle in Čadram, Post Oplotnitz, mit 98 fl. Remuneration. 4. ) Schulbezirk Oberburg: Unterlehrerstelle in Xaver!, Post Laufen, III. Gehaltsclasse, und Laufen, IV. Gehaltsclasse. Bei sämmtlichen Stellen ist die Kenntnis der slovenischen Sprache erforderlich. Die ordnungsmässig instruierten Competeuzgesuche sind im vorgeschriebenen Dienstwege bis zum 20. Juli 1 883 an den betreffenden Ortsschulrath zu richten. Cilli, am 2. Juni 1883. Der k. k. Statthaltereirath: Haas m. p. Zur Nachricht. Die heutige Nummer enthält eine Beilage der C. Graoser’schon Verlagsbuchhandlung in Wien A. Hartlebens Verlag in Wien, I., Walfischgasse Nr. 1. P. K. Roseggers Sechzehn Bände. Inhalt ca. 400 Bogen. Octav. Elegante Ausstattung. Complet geheftet 20 Gulden = 40 Murk. In 16 äusserst eleganten, charakteristischen Originalbänden gebunden 29 fl. 60 kr. = 59 M. 20 Pf. Inhalt: 1. 2. Waldheimat, 2 Bände. — 3. Die Aelpler. — 4. Volksleben in Steiermark. — 5. Heidepeters Gabriel. — 6. Die Schriften des Waldschulmeisters. -— 7. 8. 9. Das Buch der Novellen, 3 Bände. -—; 10. Feierabende. — 11. Sonderlinge aus dem Volke der Alpen. — 12. Am Wanderstabe. — 13. Sonntagsruhe. —• 14. Dorfsünden. — 15. Meine Ferien. — 16. Der Gottsucher. Jedes Werk ist einzeln zu haben, ä Band geheftet 1 fl. 25 kr. = 2 Mark 50 Pf., gebunden ä Band 1 fl. 85 kr. = 3 M. 70 Pf. Erschien auch in 80 Lieferungen ä 25 kr. — 50 Pf. und ist hierin in ganz beliebigen Zwischenräumen nach und nach zu beziehen. Vorräthig in allen Bnchliandlnngen. s A. Hartlebens Verlag in Wien, I., Walfischgasse Nr. 1. I I s I n' ! ikfn m Billigstes und schönstes Geschenk. Das Wissen der Gegenwart IDentsclxeTTni'versal-IBrfoliotih.els: für <3-e"bIld.ete. Einzeldarstellungen aus dem Gesammtgebiete der Wissenschaft in anziehender, gemeinvorständ-licher Form, von hervorragenden Fachgelehrten Deutschlands, Oestorreich-Ungarns u.d. Schweiz. flü 3 iP I Jeder Band bildet ein für sich abgeschlossenes Ganze. — Die Bände erscheinen in kurzen Zwischenräumen. — Elegante Ausstattung. — Schönes Papier u. grosser Druck. — Reich illustriert. — Druck und Format aller Bände gleichmässig. — Jeder Band füllt 15 bis 20 Bogen. — Solider Leinwand-Einband. ------------ Jeder Band ist einzeln käuflich und kostet gebunden nur 1 Mark = ßö kr. = 1 Fr. 35 Cts. Prag: Verlag Leipzig: F. Tempsky. von G. Frey tag. Inhalt der erschienenen Bände: Bd. 1. Gindely, A., Geschichte des 30jährigen Krieges in drei Abtheilungen. I. 1618 bis 1621: Der böhmische Aufstand und seine Bestrafung. — Bd. 2. Klein, Dr. Ilenu. J., Allgemeine Witterungskunde. — Bd. 3. Gindely, A., Geschichte des 30jährigen Krieges in drei Abtheilungen. II. 1622 bis 1632: Der niedersächsische, dänische und schwedische Krieg bis zum Tode Gustav Adolfs. — Bd. 4. Tasclieiiberg, Prof. Dr. E., Die Insecten nach ihrem Schaden und Nutzen. •— Bd. 5. Gindely, A., Geschichte des 30jährigen Krieges in drei Abtheilungen. III. 1633 bis 1648: Der schwedische und der schwedisch-französische Krieg bis zum westfalischen Frieden. — Jung, Dr. E., Der Welttheil Australien in 4 Darstellungen. I. Der Australcontin ent. — Bd. 7. Taschen borg, Dr. Otto, Die Verwandlungen der Tkiere. — Bd. 8. jnlj) Jung, Dr. E., Der Welttheil Australien in 4 Darstellungen. II. Die Colonien des Austral-[Iffi] continontes, Neu-Guinea und Tasmanien. Bd. 9 Klaar, Alfred, Das moderne Drama. — Bd. 10. Becker, Dr. E., Die Sonne. — Bd. 11. Jung, Dr. E., Der Welttheil Australien in 4 Darstellungen. III. Polynesien. — Bd. 12. Gerland, Dr. E., Wärme und Licht. — Bd. 13. Peters, Prof. C. F. IV., Fixsterne. — Bd. 14. Jung, Dr. E., Der Welttheil Australien in 4 Darstellungen. IV. Mikronesien. ______________________________________________________________________SM ^Lj-rp1 i-yp1 f~r[-1 f-r Billigstes und schönstes Geschenk, r1 l—p1 Irplrr1 l'vp-US M s p 5 » tt 0 O V er p b Pj b b 09 II II II II II II I» H I? II » r n n n w n n G 66 6-66 6 66 8-40 280 2 80 2-80 14 - — 42 1 80 1 80 1 80 1 80 1 80 1 80 - -20 — •10 ■12 ■10 4-80 4 • — 10’ — 8 50 13-20 1 50 — ■30 220 1 20 2-40 4-80 6-80 1-30 1-80 Verlagsbuchhandlung von F. TEMPSKY in Prag. Für die Redaction verantwortlich: Job. Sima, Vodnikgasse Nr. 2. Verlegt und herausgegeben vom „Krain. Landos-Lehronerein“. — Druck von Kleinmayr & Bamberg, Laibach.