W^. SO. Donnerstag den i. März ^HW. Z. 326. (2) Nc. i69. Edict. Alle Jene, welche was immer fiir eine Förde--rung geqen den ^crl^ß des am 8. Feb'luar »849 ).u Krainblng vslstoldenen iiandeö. ^d^ocaien Herrn Nl'. Frs.nz Pveschern zu stellen vermeinen, h^ben dieselbe, bei Vermeidung der Folgen des §. ül^b. G. B., dei der auf den 22. März l. I., früh 9 Uhr bei diesem Oerich:e angeordneten (5onvocalions»Tagsatzung anzu-melden- Zugleich wird hiemit össenllich kund gemacht, daß Hr. Augustin Queiser von Krainburg zum Verlaß-cuiator aufgestellt wurde, an welchen sich die von drm Vcrstotbenen vertretenen Parteien wegen Uedetkom-mung ihrer im Verlasse ro>findigen Schriften wen» den mö^en. K.K.Beznksgencht Kraindurg am «5. Febr. »849. Z. 3,5. (3) Nr. 408>. Edict. Das Nezirksgencht des Herzoglhums Gotischer m^chr hiemit dckannc, das eä über Ansuch» ^ipovals , ln dle executive ^eil-dleiung des, dem Heolg Sdr^vilsch ^chöiiaen. der Hemchafc Kostel «ul, Rett. Nr. ,2'i dienstbaren Un. tersassels Nr. i m Stcllnig. daiui der demselben ae-pfändeten Fährnisse, wegen schuldiger >04 fi. o, » o. gewilliges, und zur Amnahme die lie Tagiahrt aus den ä. Februar, die zweite auf den 8. März uild die drille auf den l^. M>nz U!^9, jcdtbmal um io Uhr Voimiit>igs in lo.'o Hlellnlg mü dem Ansage a>, geordnet habe, das die zu vcllcirenre Realiläc s.nnmt F^h'inssm erst bei der onnrn ^icilatlon unier dei, Schäl^ungswerihe pr. 2.3 fi, 55 kr. nie,lde hintan^ Zegcben werden. Olu.idbuchbiriracs, Scha^u,igsprow-coll und die iiicitacionbdedinginsse tonnen hicramis cingesehell wclden. Bezirksgericht Gottschee am 20. December 1848. Diese Realität und Fährnisse sind bei der c»stcn iÜcuaiion nichl veraußett worden, d^her zur zweuen Leildielui'g geschritten wjrd. Z. 2y4. sI) R>. 503. Edict. D^s Vrzilksgerichl Gotcschee macht allgemein bekannt: Es hade den Hrorg Wolf von Inlaut, nach Oiforschung seines Bctragens uiio von den Aeizicn erstatleien Gutachtens, fiir wahllsnnng und zurAer< waliung feines Vermögens fül unlaugttch zu ertlälen, und »hm seinen !Uater, Stephan Wolf von Inlauf, alö (äuralor aufzustellen Gesunden. Bezirtsgencht l^oltschce am »7. Febr. !848. Z. 346. Ginladung. Die Ortschaften Kotritzund Ruppa m Oberkrain sind vor Kurzem das Opfer einer verheerenden Feuersbrunst geworden. Viele Familien wurden obdachlos, haven chr gesammtes Hab und Gut verloren, und sind auf das Mitleid der Menschenfreunde gewiesen Die ^/1. Mitglieder des büraerl Schützenveremes haben in bedauerlichen Fallen schon vielfältia ihre Hochherzigkett an Tag gelegt. Die Direction glaubt sonach chrer so oft bewährten Mttdherzigkett ent-aeaen zu kommen, wenn sie am nächsten Sonntage, den 4. März l. F., eine Spielunterhaltung emlettet, uno den Gesammtertrag derjelben jenen Unglücklichen zuzuwenden deaditchtet. Indem zum recht zah mchen Erscheinen zu dieser Unterhaltung an dte »'. l. Vereinsmitglieder dte hofllche Einladung geschieht, verbmdet man damit gleichzeitig das Ersuchen, dle 1'. 'i'. Gesellschaftsmitglieder wollen, damit der Ertrag desto ergumger werde, die Direction mit Gewinnst-Gegenständen unterstützen und solche gütigst in den Handlungen der HH. Pachner und Pickhart abgeben. Hon der Direction des bürgerl. Schützenvereines. Laibach am 28. Februar 1349. Guttman, Director. 3. 348. (1) Oejfentliche Erklärung. Die sämmtlichen Gemeinden des Bezukes Gottschee haben am 3. Mal v. I. vier Vertrauensmänner als De-putttte gewählt und aufgestellt, daß sie nn Namen aller Bezlrksgememden dle Servttutsrechte, Glebigtetten und überhaupt alle Unterthansverblndllch-ketten gegen den Herrn Fürsten Auer -sperg wahren, schützen und überwachen sollten. Ich Endesunterzeichneter bin elner dieser mer Vertrauensmänner. Da es jedoch einem von uns Depullttm, aus persönllcher Gehäs^ stgkelt gegen muh, gefallen hat, ver-leumdenscher- und döswcklgerwelse mclne lusher unbescholtene Ehre dahln zu verunglimpfen, daß er öffmtllch an verjchledenen Orten des Bezirkes äußerte: lch als Deputtrter hätle lm Elnverständntß nut dem Hrn. Bezirks-comnussar ln Gottschee dle Untcr-chanSrechte unserer Gemeinden an den Fürsten Auersperg verrathenscher Welse verkauft u. überhaupt verdecktes Splel gespielt: so finde lch nnch nicht! nur als Deputtrter, sondern auch als Geschäftsmann an memer Ehre durch dlese lügenhaften Verleumdungen des Mtdeputitten, Namens Georg Stampfel, dermaßen gekrankt, daß lch meme Stelle als Deputtrter me-derlege und die Gemeinden auffordere, sich an meiner ivtelle einen andern Vertrauensmann zu wählen, lndem lch ferner mit emem Manne von solchen Gesinnungen nlchl mehr ln Verbln^ dung stehen kann, noch will. Ich hade bereits die gerlchtl. Klage gegen Hrn.G eorg Stampfe l eingerelcht, und werde meln guteS Recht finden und nuch gegen jeoen Verdacht dieser boshaften Anschuldigung genügend zu rechtfertigen wissen. Jeder Unbefangene wlcd daher aus dem elnzigen Umstände entnehmen, daß etwas Sol. ches, dessen Hr. S tampfel nnch beschuldigt, von einem Einzelnen aar nicht auszuführen möglich g'wesen wäre, indem wir vier Deputirte, laut der ausgegebenen Vollmacht, gar nichts einzeln unternehmen konnten, und auch das, was wir beschlossen oder verkehrten, allen Gemeinderich-tern^zur Elnverständigung und Begutachtung vorgelegt werden mußte. Indem ich also schließlich meinen freiwilligen Austritt aus diesem Deputirten - Conut^ hiermit öffentlich erkläre, werde ich für meine bisherigen Auslagen m diesen Anqe-legenhetten bei den betreffenden Gemeinden die Wiedervergütung suchen. Gottschee, am 24. Febr. 1849. Stephan Fitz, Grundbesitzer zu Kerndolf inGottschee und Handelsmann in Gratz. 3. 322, (3) Eine Erfindung, Jagdgewehre, Dopplerinnen auf Hau-bajonnet herzurichten, ist besonders für jene löblichen Nationalgarden der Nach-l darstadte zweckdienlich, welche nicht mit Mllitar-Gewehren versehen worden sind. Der Unterzeichnete verfertigt die Ba-jonnete mit derartigen sinnreichen Hülsen, daß sie commode, fest und zierlich aus die Dovpellaufe anpaffen, und oie Gewehre, nach versorgtem Bajonnet, wie früher zur Iagi> benützt werden können. Ein Corps i. ^ , wegen O-röfflNing einer provisorischen montalustischtn L'hranstLlt in Vordcrnderg ausgegangen wor-dtN. — Dlc nachgefolgten Erhebungen, t)oe ö^teyermarks zur unent-gclllichin Überlassung ihrer in Vordernlxrg errichteten Lchranst.üt/ und der Stadt Leodcn, ihr neu errichtetes städtisches Gebäude zur Nn« terbringung der montanistischen Lehranstalt dem Staate unentgeltlich abtreten zu wollen, end» lich ore pflichtgemäße Würdigung des allgemein ausgtsprochentn Bedürfnisses der nördlichen und d>tz habt« wird, nach dem Muster der provisorisch ln Vordernverg eingerichteten Lehranstalt, auf Staatskosten errichte, und del jeder dieser Lehc-austalten cln Direktor, zw>< Prof.ssorcn uno zw.i Asslstenlen abgestellt.— 2) Ieoe dieser Lehran stalten destchc aus zwel Unterrlchlscoulsen, ln w.lchen nur oie e'.genll ch,'N montanistljchrn Fach' Wissenschaften theoreli>ch uno praccisvy g'leyn werden. Im ersten Jahrgange wiro das B>rq-wesen, o, h. dle Berg!»aukuuo« und die cazu gehörige Bergmaschinen Lehr.', dann oie Mark-scheldckunst, lm 2. I^hlgälige aver daS Hüclen-wes.n und oas Bergrecht behandelt.— 6) In velde Lehranstalten werden o r de n t l ich e '-tt e rg' eleven uud außerordentliche Zuyorer aufgenommen. — «Zr'tert muss n sich, um aufge nommen zu we^oen, mit guten ^euglusscn über die absolvllten Vorstudien, nämlich: nl.oere und höhere Mathemacik, p^ktische und darst,ll«ude G.oMl trie, Mechanik, iZlviloaukunl)e.Ze,chnungs. ku'',de Physik, allgemeine t.'ch'uscheChemle, analytische Chemie, Pcobulkunde, Mm^log.c, G oa,'osie und Paläontologe ausw^se., welche Vorstu ien sie m oUieblger Zclt u„o R.'h^ lclge an den polytechnischen I'lstltuten ln Wien, (2. Amib. Blatt Nr. 26 v. 1. März 1849.) Museum in W,.n, od»r .^n dem Iohanncllm m <Äral^ znrückleq^n konneii. ^ie inl!ss,i morsch« islen der ?lnst.>ll, d.n pr^ktischenVrr« w:ndu'.:gsn und fö''ml>,1 en Sckl^pli'l'fun^en untergehen, worüber sic uon d>r Direction der Anst.ilt legale Zeugnisse erhalten. Von dcn außerordentlichen Zuhörern werden dic erwähn» t»,i Vorstudien nicht gefordert, sie könnrn aber nur nach Zulaß dts Raubes der Hörsalr für selde aufgenommen tv>>rdei,; sie weroen zu den praktischen Verwendungen und Exkursionen nur in soweit zustelasscn, alö dadurch die ordentl,-chen Eleven bei dieser vorzugsweisen Gelegenheit zu ihrer Ausbildung r.iGt verkürzt werden; sie sind zur Adl.gung eil"'r Prüfung nicht ver. bunden und erhalten nur einfache Frequenta-lions» Zeugnisse von der Lehranstalt; auch kö'n nen sie bei unanacnnssenem Verhalten durch oie Direction selbst von der Anstalt entfernt werden. — h) Außr den unentbehrlichen Vorstudien müssen Forstwissenschaft und Buchhaltungs-wisssnschafc als wünschenswerthe Hilfsstu dien bezeichnet werden. Denjenigen Stlldie« renden, welche sich vollkommen für den Montandienst ausbilden wollen, wird daher emp^h> len, wählend ihres Aufenthaltes an einer polytechnischen Schule auch nnen einjährigen (5l!l5 über Buchhaltung, Handels, und Wechselrccht, oann über Forstwesen zu hören. Das Ministe» rium wird Sorge tragen, daß für montanisti. sche Zöglince bei der Forsilehranstalt in Ma riabrunn ein encyclopädischer (Zuis der theoretischen und practischen Forstwissenschaft eingerich-ter, o^nn, daß di, Buchhallunqs - Rechnunas' Wissenschaft an dem montanistischen Museum in Wien vorgetragen werde. — 5. Jeder ordentliche Berq.Ieve hat bei seiner Aufnahme an einer der beiden montanistischen Lehranstalten, gea/n Empfana der Immatr'kulnunqs-Beschei niauna, «ine Gebühr von z^hu Gulden gegründet, welche den Betheilten während dcr i Dauerder 2 montamstischcnLthrcurseund für den Fall, wenn sie dann als CandidattN dem montanistischen Staatsdienste sich widmen, solange bleiben, als sie sich dieses Bczuqes durch ihre Verwendung und ihr Betragen würdig zeigen, und bis sie in cine Besoldung oder in cin Pivk-tikanten-Taqgeld einrücken. — 7) Die Be? thciluna, mit erledigten Stipendien erfolgt über Vorschlag der montanistischen Lehranstalls-Di-r.ctioncn, von dem Ministerium an ordentliche Bera,ele»en, die als solche in eine montanisti« sche Lehranstalt bereits aufgenommen sind, über Mittellosigkeit und gutes Bctraqen sich aus weisen, und nach ihrer Befähigung und lhrem Fleiße entweder einen guten Fortgang in d^n betgakademischen Lchrcursen erwarten lass n, 'oder an der LehrinstUt diese Eiaenschaften für die noch Übrige Dauer des Aufenthaltes das ldst bereits bewahrt h^bcn. - 6) Mit der (5rlan< aunq schlecht.r Fortgangsnoten, pel M^el ^n Flelß, bri einem vorschtlfcswidrian, akademischen ^Benehmen, so wie bei Zurückschunc, eüi s ordentlichen El.v«"'. in die Class, der außerordentlichen Zuhörer, geyt das ötipendi'^m verloren und Wird als erlediget an einen wür^i-aeren Bergeleven verllchen. — Wien am 6. Februar iktz9. Aemtliche Verlautbarungen. Z.335. (l) Nr. 174. Edict, Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte auf ," nsuchen des Herrn Marcus Malla-verch, gegen Frau Iofepha Sever, wegen schuldigen 61 ft, iu kr. CM. es.Q. in die öffentliche Versteigerung des, der Exequirten gehörigen, auf dcm hier in dcr Stadt ^K Const. Nr. 3l3 liegenden Hause sammt An ^ und Zugehör intabu« litten Forderung pr. 2W9 st, gewilliget, und hie-zu drei Termine, und zwar: auf den 12. Februar, »2. März und !6. April 1849, jedesmal um 10 Uhr Vormittags vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte mit dem Beisatze bestimmt worden, daß, wenn diese Forderung weder bei der ersten noch zweiten Feilbietungstagsatzung um den Nennwerth oder darüber an Mann gebracht werden könnte, selbe bei der dritten auch uuter demselben hintan gegeben werd n würde. Wo übrigens dcn Kauflustigen frei steht, die dicßfälligen Licitationsbeding-nisse, wie auch den Grundbuchsextract in der dicß-landrechtlichen Registratur zu den gewöhnlichen Amtsstundm einzusehen und Abschriften davon zu verlangen. Laibach, den 9. Jänner 1849. Nr. 1597. Anmerkung. Bei der ersten Feilbietungstag- satzung ist kein Kauflustiger erschienen. Laibach, den 17. Februar 1849. Z 337. (,) Nr.'2'°/.5« Concurs-Kund machung. Bei dem in die dritte Classe der Gefälls-Untrrämter gereihten Hilfözollamte zu Lacken ist die Einnehmersstelle, mit welcher der Gehalt jahrlicher Vierhundert Gulden CM,, der Genuß einer freien Wohnung oder des systemmäßigen Ouar-liergeldes und die Verpflichtung zur Leistung einer Caution im Betrage des Iahresgehaltes, verbunden ist, in Erledigung gekommen. — Die Bewerber um diesen Dienstposten haben ihre dicßfälligen Gesuche längstens bis ersten April 1849 bei der k k. Camera! - Bezirks - Verwaltung in Neu-stadtl einzubringen, und sich darin über die zurückgelegten Studien, über die im Gefälls-Manipulations-, Casse- und Verrechnungswesen erworbenen Kenntnisse, so wie über die Kenntniß der deutschen und kraimschen Sprache auszuweisen und zugleich anzugeben, ob und in welchem Grade sie mit einem Beamten des steirisch-illyrischen Cameral-Gebietes verwandt oder verschwägert sind, dann, ob sie die vorgeschriebene Caution baar oder hypothekarisch zu leisten vermögen. — Von der k. k. steiermär-kisch- illyrischcn vereinten Camera!- Gefallen-Verwaltung. Gratz, am 16. Februar 1849. 3. 336. (2) Nr. 3^0. Edict. Vom k. k. Neziiksgerichic der Umgeb. Laib^chs wild lüemit bekannt gemacht-. Es habe in der Exe» culionssache des Thomas Tehounig, Vonnmid der mmderj. Stephan Tehomiig'schei, Kinder, wider Gregor TviUcr uon Qraga bei Iaic,', wegen aus dem w. ä. Vclgleicbe li dtS ^tephan s>,iy von Krr»d0lf, >n die ere.^we <)e!l« dielung der, dem Johann Iaflit,ch ^e.o.ig^ ,. der« Heszoqlbume Gouschce 8ul) cke^f. vc>. »5o di »st baien ^8 Urd. Huoen N. (ö. »5 in Kerüdors, »aM'nc hiezu geyöilgen Wohn» und Wi iysch.,s!s>,eoauoei, im LchähUügswenhe pr. 52o fl., gewillia.'., uno zur Vornahme die erste Taql'ahn auf den »6. Ma>z, die zweile auf den 17. Apiil und die dtiüe aus den ,9. Mai l. I-, jedesmal um 10 Uhr Aoimwags in loco Kerndorf mit dem Äiisatze angeordnet worden, daß diese zu verlicilirende Nealitäl erst bei der 3ten Tagfabrt unrer obigem Schätzungswerthe werde hint' angegeben werden. Grundbuchsenrall, Schatzungsprotocoll und Fell« bietunsssbedingnifse können hlergerich^ eingesehen oder m Abschrift behoben werden. Bezillsgericht Gotlschee am 5. Febr. 18^9. l,3 riscker Satz, eiiic lZrzählunq diss^,, was sich im I"hrc dcs Heiles ,^'l9 zugetragen Hal. Nach meiner Ansiclu soll a^er »'ine Conititulions- Urkunde ebe lctztcn Zeiten dcs Kaiserreichs in Cr^ elngcgrabcn , und auf dem Forum aufqest.Ut warln. — Historische Sätze haben aber noch einen zweiten Nackthcil. Ihrer Natur nach sehen sie nie in die Vergangenheit, wie lrarif,la toiische Bestimmungen ihrer Natur nach nur in die Zukunft sehen. Bestimmungen einer Goi'sti-tulionä ' Urkunde aber sollen , wie der Kopf o»s Janus, zuglrich in die Zukunft und in die 35ßc: „alle Elandesvorrechte sind abgeschafft," so ist nirgends die Garantie geboten ^ oder doch kl^ir ausgesprochen, daß sie nicht wiedereingeführt werden rönnen. Es müßse beigejVhl werden: „sind fur nnm?r adqcschafft." oder angehängt: „und dürfen nicht wieder eingeführt werden." Der Satz aber: „Btandrsnorrechte sindrn nicht Statt- gilt fur dle Vergangenheit, wie fü^ Dle Zukunft. Er sagt, daß die Wtandesuorrcchte gefalle, sind, und daß sie nie wieder aufstehen können. Der Umstand, dc-ß dieser Satz aus der preußischen Verfassnngß s Urkunde enrlchnt ist kaun meiner Ansicht nach nicht vo« Aufschlag seyn. Wenn unser V^rfassunas - Ausschuß, wir es vorzüglich der erste Entwurf d^r Grundrechte gezeigt hat, einzelne Sätze aus schleckten Ueber? Atzungen der belgisch.» und t^ranis^^n Verfassung aufa^nomtnen hat, so können wir auch ein.n gulen Satz aus der Verfassung Preußens, unseres Nachbarlandes, enll»hnen. Es kommt hier nickt darauf an, oligincll zu s,yn. Es kommt darauf an, ctwas Gutcs in die Constitutions- Urkunde aufzunehmen. Mc'ine Hr-ren, ick komme zur eigentlichen Adelsfrage. Ick werde mich nicht in geschichtliche Rückerinnerun' gl>n vertiefen, ich werde Ihnen nicht, wie es das vetehrte Mitglied für Stcrnberg und fü'l die Iosi'phstadt qethan haben, die Verdienste aufzähl n, die sich ,twa dcr 'Adel in einer anderen Z'l't und unter anderen Verhaltn ssm Centrum Bilfstll.) Mcjne Her ren, die Frage ist: Sollen bloß dle Vorrechts des Adels wie alle anderen Standesvorrcchte aufgehoben werden, ihm aber scine Titel, seine historischen Erinnerungen bllassen werden? — oder: Sollen dem Adel nicht bloß seine Privilegien genommen werden, sondern auch seine Na- men, seine Titel, seine Wappen abgeschafft siyn? — Ein Drittes, ein Mittelding, nach welckem dem A^el zw,ir die Namen und T>t>I belasst!?, aber vom Sta-te nicht anerkannt werden sollen, — ein solches Mittelding, meine H^ren, ist edel! nur ein Halbdinq Was mau will, muß man >ianz wolleu, entweder das Eine od^r das And.rv; wenn ich rin'N Xiamen fuhren darf, so muß mir ihn auch der Staat anerkennen, und crk.nnt ihn dcr Staat nickt an, so dn'f ich ihn auch nicht führen , sonst sind Grütze und Eilttn mit einander im Widerspruch, und das t^ugt nickt. Ich. nieine Herren, erkläre M'ch für c>,e Beibehaltung der Titel und Name.'.. Sie wis-sen, mcine Herren, ick hade das Unglück, jener reiro^raden, servilen, reactionary, Kör-persckoft anzugrhören , d>e man in unsrer Kammer das Centrum »ennt. Sie , meine Herren, ;ur Rechten und Li"k>>n, können in c-ie Kircke qehen uno Stoßseufzer zum Him» mel sckicken, und sagen: „Hc,r, ich danke oir, daß ich nicht bin w,e dieser da!" (H.itelkeit) Ich, nnine Herren, k^nn das nicht, denn ick i'in selber Einer wie diese da. Wi.' hat sich daö lHentrum in allen großen Fraarn benommen? — Wir hatten die Unttrtbansfrage. Als ls sich darum handelte, daß Unterchans - Verhältniß s^,mmr allen daran geknüpften Pflichten und Nackten auszuheder,, da »st auch nicht ein Mann aus d^m Centrum sitzen geblieben, d.-r dagegen gewesen wäre. Allein das Centrum ii't sog!cick mit seiner zopfigen Änsickt vom Neckte nack-g hinkt sc"omcn»n, und Hal auf dem Ausspruch.' der Entscvä'oigunq behirrt, — He'lti', meine Herren, haben wir die Adclsfrage. Wenn es sich darum handeln wird, alle Standesvorrechte aufzuheben, ich bin überzeugt, nicht ein Mann aus dem Centrum wird sitzen bleiben, der dagegen wäre. (Beifall von Centrum.) Allein, das (Zentrum wird daran die Bedingung knüpfen und sprechen: „Nehmen wir dem Adel, was er nicht weiter haben darf, seine Privilegien und Vorrechte, aber lassen wir ihm, was er haben darf, was wir ihm gar nicht nehmen können. Damals, meine Herren, in der Nntcrtha'nl'gkcils-Frage haben selbst einige polnische Abgeordnete, die auf der Linken si'hcn, damals hat selbst die Reckte, damals haben selbst die Blüthen der böhmischen Demokratie sich die Blöße gegeben, einen Weg mit dem Centrum zu gchen. Hcute, mcine Herrcn, wird das Centrum wahrscheinlich allein stehen und allein fallen (Heiterkeit), wcim es aber fallen soll, so soll es wenigstens nicht ohne ritterlichen Kampf fallen, und ich wlU sein Kämpfer seyn. (Beifall aus dcm Centrum.) Ich höre Stimmen, die da sagcn: "Es ist nicht ^enug, daß wir dem Adel die besondere E tellung nehmen, die er bisher im staatlichen Leben eingenommen hat. Es ist nicht genug, daß wir ihm die Standksuorrechte und Privilegien nehmen, die ihn bisher von den übrigen Bürgern ausgezeichnet ha-den. Es ist nickt genug, daß wir ihm die dauernde Stütze seiner Macht und seines Ansehens, die Fi-dcicommisse auflösen. Nein! so lange die Titel und die Namen noch bestehen, so lange wird der Adel nicht aufhören, sich als eine besondere Kaste zu betrachten, so lange wird er einen Anhalts-punkt, einen Anker haben, um daran seine Hoffnungen und seine Ränke zu knüpfen. Wollen wir die Macht dcs Adels ganz brechen, so mülsen wir ihm auch dieses Beiwerk nehmen." Dagegen erlaube ich mir einige bescheideneGcgendemerkungen, Erstens erscheint es mir wirklich lacherlich, die Behauptung aufzustellen: Das, was die Beraubung wirklicher Vortheile, was die Wegnahme reeller Stützen seiner Macht und seines Ansehens nicht vermöge, das werde die Unterdrückung dcs flüchtigen Hauches von einem Titel zu Wege bringen. Aber, meine Herren, noch mehr: wenn Sie so weit gehen wollen, da müssen Sie noch weiter gehen, dann dürfen Sie nicht dabei stehen bleiben, dem Adel seine Titel zu nehmen, dann müssen Sie ihm auch die Umänderung seines Namens anbefehlen ; d.nn so lange das nicht geschieht, werden sich nach dem psychologischen Gesetze der Ideen-Association bei den bekannten Namen auch die fatalen Titel einschleichen, ohne daß Sie es merken. Und doch weiß ich nicht, ob Sie selbst auf diesem Wege Ihren Zweck erreichen werden. Sie mögen sich sebr wohl vorsehen, ob dabei nickt gerade das Gegentheil von dem geschieht, was Sie bezwecken. Sehen Sie hin in Länder, wo diese oder jcne R^ligions-Gesrllsckaft geduldet, kaum geduldet ist, und wo— nicht trotzdem, sondern gerade deßwegen, nicht (jlimcj!,? sondern ^.«»^«'^ns', -- ihr inneres Leben viel kräftiger aufblüht als in Ländern, wo sie sich frei entfalten kann. Ich fürchte, daß eö uns mit dem Adel gerade auch so geschehe. Je schärfer Sie decretiren werden, um den Adel aufzuheben, desto kräftiger wird er sich zusammenhalten, um fortzubestehen; je stärker der Druck von Außen seyn wird, desto größer wird die Kraft von Innen werden, um dem Drucke zu widerstehen. Mcine Herren! Ein kluger Mann will das nicht, von dem er einsieht, daß er es nicht vermag. Wollen wir klug seyn, und wollen wir den Adel nicht aufheben, weil wir ihn nicht aufheben kön« n e n. Der Arm des Menschen ist ohnmächtig gegen die unabänderlichen Gesetze der Natur, und der Buchstabe des Gesetzes ist ohne Kraft gegen das gewohnte Geleise dcr gesellschaftlichen Sitte. So lange die Zeit den Adel nicht abschafft, — wir, meine Herren, in diesen heiligen Hallen werden mit einem Paragraphe der Grundrechte ihn gewiß nicht abschaffen. Blicken Sie in die Geschichte der Länder, wo man dieses versucht hat, und ich glaube, daß in solchen Dingen die Geschichte doch wenigstens etwas Geltung hat. sehen Sie hin in die Schweiz! Dort ist der Adel seit Hunderten von Jahren aufgehoben auf dem Papiere ; in der Wirklichkeit aber sind dk Grafen von Salis noch heute Grafen von Salis, die Grafen von Traverö noch heute Grafen von Travers, die Ritter von Toggenburg noch heute Ritter von Toggcnburg, und zwar nicht bloß im gewöhnlichen Lcben, sondern auch in der amtlichen l_!olli'i,ni5>l>. Sehen Sie nach Frankreich, ob es den gewaltigen Stürmen, die seit 89 Jahren bereits zum dritten Male dort gewüthet haben, gelungen ist, die geschichtlichen Namen und Titel zu vernichten. — Meine Herren, ich habe einmal in einem schr lustigen Buche einen schr ernsten Satz gelesen, der da lautete: „Es ist nichts schädlicher, als Gesetze geben, die nicht befolgt werden." — Mit einem Gesetze, welchem die Wirklichkeit den Gehorsam verweigert, schlägt sich dcr Gesetzgeber selbst ins Gcsicht.^ Wollen Sie sich ins Gesicht schlagen, wollen >i-ie ein Gesetz geben, dem die Wirklichkeit nicht gehorchen wird, dann dccretiren Sie die Abschaffung des Adels. So lange Sie mir nicht beweisen werden, daß unsereVer-hältnisse sich nach den Grundrechten richten werden, so lange werde ich darauf bestehen, daß unsere Grundrechte sich nach denVerhältnissen richten sollen- Ich habe in diesem Hause schon öfter von Burgerstolz reden hören. Nun, meine 5er-ren, ich frage: Ist daö Bürgerstolz, an dem so zu zerren und zu relßen, was man vorgibt zu verachten? Ist das Edelsinn, dcn Adel des un. schädlichen Beiwortes berauben zu wollen welches ihm als Familiengut wetth und theuer ist dessen Beibehaltung uns keinen. Nachtheil, dessen Beraubung uns keinen Nutzen bringt? — Ich habe auch gehört, daß man sich auf die Stimme des Volkes l^uft. Das verehrte Mitglied für Kut-5mbcrg hat sich gegen einige Mitglieder ausge« sprochen, welche das vor ihm gethan haben durch die Zurechtweisung, daß diese Mitglieder wohl für 5U Tausend sprechen können, aber nicht für mehr. Nun möchte ich das verehrte Mitglied für Kuttenbcrg doch fragen, wie dieses Mitglied zu der Berechtigung kommt, im Namen der österreichischen Gesammtheit zu sprechen, wie er das gethan hat? Meine Herren! Sie kennen den Gemeinplatz, er ist erst neulich wieder von dieser Tribune gegen die Minister geschleudert worden, sie seyen kaiserlicher als dcr Kaiser. Meine Herren, ich kehre den Satz um, und sage: Sind wir nicht volksthümlicher, als das Volk? Erforschm Sie die Stimme des Volkes auch in diesem Punkte. Nur darf man die Stimme des Volkes nicht heraushören wollen aus gewissen Journalen, oder aus gewissen Vereinen, (Beifall) sondern muß m (Beilage zum Amts-Vlatt der Laibacher Zeitung 1849.) 17 «4 die Mitte des Volkes selbst gehen. Das Volk will — (Ruf: Die Presse) Präs. Ich «rsucye, den Herrn nicht zu unterbrechen. Adq. He lfert. Das Volk will auch »n die« s,m Punkte nur das, was recht und billlg ist. Ich hade mit mehreren Herren Abgeordneten aus versckiedenen Gtgenden gesprochen, welche sich die Mühe gegeben haven, gerade in der jetzigen Zeit, und gerade über diesen Punkt di< Stimme des Volkes abzuhören, und sie habcn mir das bestätigt: Das Volk wolle, daß man dem Adel seme Privilegien nehme; daß man ihm seine Titel nehme, will es nicht. Und, meine Herren, denken Sie an den Städter. Dem Städter werden Sie einen schlechten Dienst erweisen durch die Aufhebung deg Adels. Bei d,m Städter knüpft sich an die Idee des Adcls der Gedanke von Reichthum und Glanz, u>»d daher daß Interesse des Grw.rvs, deS Wohlstandes. Ick erinnere Sie an die Stimmung in Wien, der sogenannten Metropole der Bildung / 'w vorigen Sommer; ich trinnere Sie an den komischen Ausdruck, mit dem man sich damals her« umgetragcn hat: „Die verdammten Aristokraten h^den uns den g^n^n Advl verscheucht." Wenn das ,n Wien geschieht, so gr den Donnerwortcn zurück» gescheucht wtrdcn, die am Eingänge von Dante's Höhle stehen: I^lscilUt.' ußni ^^erlin^ii^ « vui l:li' 6nll'2te! Ich wünsche, daß die Constitution, die wir baun, ein freundliches Haus werde, welches die Personen aller Classen mit den Woi> ten begrüßt, die vor dem Kloster zu Kremsmün ster zu lesen sind: „D'eß 2hor soll gastlich Jedem offen steh'n. Der fleundllch mag durch sel^ des geh'»." (B.ifall vom Centrum.) Präs. Ich erlaube mlr, gleich wegen der Antr^e, die nur von den He,re Anträge des Abgeordneten Htlfert ge^ hen dchin: Die Bestimmung, ob der Krone künftig das R'cht zustehen soll, erbliche Adels bezeichnungen zu ertheilen, ist ,n jenen Theil der Constitution zu verweisen, wo von den Rechten der Ki one gehandelt wercen wird, und daher wären rie Worte: „Keine Auszeichnung ist vererblich« - hier hinwegzulassen. Wirt dieser Anlraq unterstützt? (Unterstützt.) Was die übrigen Bestimmungen tes Paragraphes de tl'fft, so soll entweder darin nur ein Grundsatz ausgesprochen, und durch einige seiner Cons.-quenzen durchgeführt werden, wo dann der P'l raqraph zu lauten hätte, wie folgt: „Vor dem Gcschr sind olle Staatsdüger gleich. — Elan desvorrechtc finden nicht Statt. — Die öfflski aus Anlaß seiner Rede über« reicht wurde. Der Abg. Michalskl stellt zum §. 3 der Grundrechte, und zwar zu dem Satze: „Alle Standesvorrechte, auch die des Adels, sind abgeschasst" den Abanderullgsantrag, diesen Grundsatz einfach so auszudrücken: „Alle Stan-desoorrechte sind aufgehoben." Wird dieser Antrag unterstützt? (G.'sch'eht.) Er ist unterstützt, Ferner stellt derseloc Aog.zu oem zweiten Satze: »Ausländer sind vom Eincritce ,n Civildienste und in die Volkswehr ausgeschlossen," den Zusatzantrag : „Mit Vorbehalt der Ausnahmen, welche in besonderen Fallen durch eln G^sttz aufgestellt werden könncn." Nird dieser Antrag unterstützt? (Geschieht.) Der Antrag ist unter» stützt worden. — Die Reihe trifft den Abgeordneten Lasser. Abg. Lass er. Cs ist mir besonders aufge» fallen, daß, so viel auch bereitS über H. 3 gesprochen worden ist, über das höchste u»d ober ste Princip desselben und seine Bedeutung so weniq gesagt wurde. Gleichheit vor dem ^e« sehe! in wenig Worten ein unerschöpflicher Inhalt, im schlichten Gewände einrglanzendeWahr-heit! — Und doch haven die Redner des Hau->es so wenig auf die unermeßliche Tragweite dieses Gedankens hingewiesen, der, wenn auch langst in der Wissenschaft und vor dem Rechts» grs°he anerkannt, doch erst jetzt n^ch Iahrhun« oerten langer Entwickelung in unser sociales und politisches Leben practlsch eingeführt weiden s»ll, und bei di.ser Einführung doch gewiß von ^>e,te des const'tuirenden Reichstages einige Worte der ehrenden Anerkennung verdient hättl. Hat man das für überflüssig gehalten? Ich möchte di-se Ansicht nicht theilen, denn so klal und einfach auch dieser Satz vor mir steht, so untlrliegt er doch mannigfaltigen M'ßveu tungen und iltterpretatorischen Irithümern, deren er entkleidet werden muß, soll er rlin vor uns dastehen, als eine heilige Wahrheit, als tin Palladium des Rechtes und der Freiheit, als das wahre: »8uk koc »i^no vince^" der Humanität! Gestatt.n sie also mir, meine Herren, der ich jüngst hier für das monarchische Prin« lip in die Schranken trat, weil ich in diejem Gipfelpunkte des Staatsgebäudes die höchste, die elnzige Garantie der wahren gesetzlichen Freihat ter Einzelnen und der Völker e,kenne, --gestdtien Sie mir, heute Einiges üb>r die B^« dsumng und das richtige Velstä„dniß eines Pliucipes zu sagen, ,n welchem ich, gleichfalls nach mcintr vollen Ueberzeugung, den wichtig» sten Grundpfeiler des staatögcbäudcs, die Quintessenz dcr Volksrechte und d«>6 mit de, Monarchie vereinbaren Demokrat'smus erblick>. „Gleichheit" — spricht unser deutscher Schil ler — „ist tin tr.fflich Gut. Die Gleich heit knüpft den Blutsverwandten mit dem Blutsverwandten, den Freund zusammen mit oem Freuud, und Völker not Völkeri,. Die Gleichheit ist cas heilige Gesetz der Wcnsch heil." — Die Gleichberechtigung, me'ne Harren, ist das Programm der Neuzeit. Es ist der Grundgedanke der neuen Rechtsordnung. Es >tt ein Nort, das Viele leicht auhsprechen, noch Mehrere noch leichter nachsprechen, nicht Alle aber in seiner Tilfe ersassen, in sviner Wahrheit voll kommen erkennen. Die Gleichheit vor dem Gesetze, meine Herren, ist nicht jene mate rielle, communlstiscke Gleichheit, die in unna türlicher N'vellilMgssucht selbst den Besitz uut oie Familie a::tastet; die Gleichheit vor den, Gesetze ist auch nicht jene sociale Gleichslelluns Killer. welche in ohnmächtigem Bestreben all, Unterschiede des Alters, der höheren Kraft, dr> vess.ren Einsicht, der Gewerbs- uud Berufs ^wliqe und velschiedenen Functions« des qeseU lchafllichen Organismus negiren würde j di> Gleichheit vor dem Gesetze ist endlich auch nicht jene absolute Gleichstellung der Rechte und der Rechtsspharen, denen durch die Wirklichkeiten dcs Lebens tausendfältig widersprochen wird. In der Gleichheit vor dem Gesetze, meine Her-cen, erkenne ich das Princip der bürgerlichen Gleichheit, gemäß welchem alle Rechte naä) Ge» setzen, die für alle gleichmäßig ell.issen sind, von Jedermann ohne Unterschied erworben und ausgeübt wcrdcn können ; gemäß welchem es kein AusnahmsgejVtz mehr geben kann, wcder für Personen noch für Sachen, sondern dieselben Gesetze gleichmäßig für Alle gellen, welche in gleicher Lage sich befinden; gemäß welchem alle Unterschiede, die durch menschliche Leidenschaften, Irrthümer und Vorurlheile er» sonnen wurden, aufzuhören haben; aluzuhö' ren ha^en alle Ktand^svorrecht?, Privilegien und Exemtionen, ja salbst die Unterschiede der Stände, insofern sie nicht durch die Verschiedenheit der geistigen und materiellen Berufs « und Er« werbszweige social und natürlich sich gestaltet haben. Die Gleichheit vor dem Gesetze spricht die Wahrheit aus, daß das R.chtsgcsetz ein allgemeines, natürliches und nothwendiges, und Eines sey für Alle, »nd daß dlis gleiche Maß der Menschenrechte und Volksrechte Jedermann ohne Unterschied zugemessen wer-den müsse. Das, mine Herren, ist die Gltiche hlit vor dem Gestze. So aufgefaßt, ist dieser Satz die Pforte zur persönlich glichen Würde der Einzelnen, zur bürgerlichen E^en« t)ürtigk.it Aller. So aufgefaßt, ist es der Leitstern, d.ssn Licht durchdrina/l> soll c>Uc Schichten und Richtungen unseres gesellschaftlichen und sta.ullchcn Leden6, damit keitl Versteck sich mehlB finde, wohin Soliderinteressen sich flüchten, wohin Votrechts - Prätensiösen sich neuerdings einnisten könnlcn; oder, um mit einem Woite Alles zu s^gen, in der Gleichheit vor dem Gesetze erkenne ich auf dem Standpunkte der Humanität dasjsiuge für daö 2«» oividuum und den Etaatsbürgn', w.is fur die einzelnen Völker die (Mnchdcrrchtlgung ist auf dem Standpunkte der Nationalität. Als prac» tische Folge dleser meiner Erläuterungen muß ich vor Allem aussprecken, erstens: daß iä) der Ansicht bil,, der oberste Grundsatz des §. 3: „Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich," enthalte eigentlich alle folgenden Sätze dcö H. 3 in sich, und m^che ste streng genommen entbehrlich; und zweitens: d<,ß, wenn m.n» diese Folgerungen schon speciell um des lelch« ceren ^etständniss.s willen alossprechen will, auch diese folgenden Sätze, edenzcn des obersten Princips sind, in dem-s.lvln Sinne und mit deisclben Beschränkung, wie das Plllnip selbst, aufgefaßt und angewendet werden sollen. Dieß, meine Herren,'möchte ich Sie bitten zu beachten, theils wegen der Wichtigkeit der Sache selbst, und theils um der Logik willen. So schiene ,s z. B. auch mir, wie dem Herrn Redner vor mir, logischer zu seyn, M einen Paragraph, d,r nach dem Principe der Gleichstellung aller Staatsbürger vor dem Gesetze, noch insbesondere die gleiche maßige Zugänglichkeit aller Aeniter und Ehren sü'r alle Staatsbürger ausspricht, die etwas heterogene Bestimmung hinsichtlich der Äus-jchließung der Ausländer nicht aufzunehmen. Von derselben Ansicht sind auch diejenigen Mit« glieder des Constitutions - Ausschusses, die in oiescrn Sinne mit mir ein Minmit-itb - Votum abgegeben haben, ausgegangen; sie haben oen betreffenden Auüjchließungssah im §. H als nicht dahin gehörig weglassen, und dafür eine Beschränkung, bezüglich der Aufnal^ ne der Ausländer ln das Heer, in den spät.r^n §. 27 cin-->e,l>n wollen. Inzwischen, nachdem bereits so viel über diese Frage gesagt wcrdcn ist, erlauben Sie mir, auch meine Ansicht kurz anzudeuten. Als Regel wird Niemand lieber als ich den Satz unterschreiben, daß zu Staats« oiensten Staatsbürger gehören. Dazu fühlt mich nicht vloß die Geschichte uns.res LmdsS, sondern auch der höhere und allgemeine Grund, daß für Dienste, welche dem Staatszwecke fö" «1 unter dem Adel Männer gibt, die dem Volke freundlich gesinnt sind, die sich der Reactions-Partei nie anschließen werden, auch dann nicht, wenn sie den ererbten Borzug des Prädicates verlieren sollten; aber, meine Herren, ich fürchte auch keine Reaction, weil sie nicht zu fürchten ist. Ich fürchte sie nicht, weil ich in der Geschichte gelernt habe, daß sie für die Länge der Zeit nicht zu fürchten ist. Ich weiß wohl, meine Herren, daß man durch eine blutige Militär-Herrschaft, durch eine die Freiheit unterdrückende Ordonnanz-Regierung, durch Suspendi-rung der Pleßfreiheit, Suspendirung des Associa-tionsrechtes, und Suspcndirung vielleicht der Freiheit selbst, die Völker ermatten kann; ich weiß aber auch, daß das Volk, wenn es sieht, wie sein Rrcht mit Füßen getreten wird, wenn es sieht, wie man die Zusagen, die man ihm gemacht, zu vernichten strebt; — ich weiß, daß dieses Volk, wenn es zum Aeußersten getrieben wird, den Kampf aufnimmt, ihn kämpft auf Leben und Tod, und daß dieses Volk, wenn auch Tausende fallen, endlich doch siegt, weil es für sein Recht kämpft, und weil Gott mit dem Rechte ist. (Stürmischer Beifall.) — Meine Herren, man hat uns gesagt, daß der Adel die Wissenschaften gepflegt hat; ja, er hat sie gepflegt, er hat sie gepflegt im Vereine mit dem Priesterthume, das eben nichts anderes will, als der Adel, nämlich die Verfinsterung der Menschheit, weil nur in der Verfinsterung der Menschheit das Heil des Despotismus und seiner Grundlagen war. Meine Herren, man hat uns gesagt, das Volk wolle es nicht. Nun, meine Herren, ich gestehe, wenn das die Regierung sagt, so kann man ihr sagen, wir sind Repräsentanten des Volkes und kennen seine Wünsche genauer ; wenn es aber ein Abgeordneter sagt, so kann er nur für 5<),Wl) sprechen. Er kann für eine Stadt sprechen, wie es der Herr Abgeordnete für Wien, für Iosephstadt gethan hat, aber er kann es nicht für alle Völker, die den Gesammtstaat Desterreichs bilden sollen. Und — meinen Sie, meine Herren, daß diese Völker es nicht wünschen; glauben Sie, meine Herren, daß diese Völker jene zahllosen Schmähungen, jene zahllosen Erniedrigungen vergessen haben; glauben Sie, meine Herren, daß jene Völker vergessen haben, wie sogar das Gesetz vorschreibt, daß man den adeligen Verbrecher ausstreicht aus der Liste der Bevorzugten, und daß man ihn eintreten läßt in die Reihe der ehrbaren Bürger? Glauben Sie, meine Herren, daß das Volk vergessen hat, daß in unserem Gesetzbuche ein Paragraph steht, der da sagt, daß das uneheliche Kind einer adeligen Mutter in die Reihen der Brw gerlichen ausgestoßen wird; glauben Sie, meine Herren, daß das Volk vergessen hat, wie seine Brüder schwer athmeten unter dem Drucke d.'s Tornisters, wie sie, mit Wunden bedeckt, noch immer mit dem Gewehre in den Reihen standen, während der ^um den Knabenschuhcn cntlaufenc Adelige in die ^V.s"/^/ und diese alten ergrauten Männer beugte? (Beifall.) Glaubm Sie, meine Her- Leben zu vercherdigen bereit sind,'hinaufsteigen können, und sich den Marschallshut und den Etabs-ofsiciershut erringen können, der bisher einer be vorzugtcn Kaste vorbehalten blieb. (Beifall) Oder glauben Lie, meine Herren, daß das Volk ver^ gesscn hat, daß seine Brüder sich mühsam in dem Bureaukratismus hinaufwmden mußten, um Tag-löhner zu werden, während der Bevorzugte den Ruhm und das Gute der Arbeit für sich in Anspruch nahm, und das Schlechte an seinen Tag-löhner zurückgab? Glauben Sie, meine Herren, wirklich, daß das Volk nicht will; glauben Sie, meine Herren, daß diese Wunden nicht noch bluten? Meine Herren, haben Sie nicht erst m letzter Zeit gesehen, daß man Massen von Urtheilen verkündete, welche Bürgerliche betrafen, daß man aber ein einziges Urtheil, das einen Bevorzugten traf, geheim zu halten wußte? (Allgemeiner Beifall.) Nein, meme Herren, die Wunden sind frisch, sie bluten noch, und wir werden die Wunden unserer Völker nicht überschm, wcnn wir über. dichn Paragraph abstimmen. Wir wissen, so wie das Volk es weiß, es gibt nur zwei Auswege. Entwcder wir entziehen jeden Vorzug dem Zwangsschutze des Staates, und brechen so mit der Vergangenheit, oder wir lassen diesen Vorzug noch ferner vom Staate geschützt und anerkannt, und geben uns neuer Willkür, neuer Erniedrigung, neuer Schmach, aber auch einem neuen Kampfe hin — und, meine Herren, wenn diese neuen Kämpfe kommen, dann wird das Volk wie eine herabgestürzte Lawine sich fortwälzen und Alles mitreißen, was ihm in den Weg kommt. (Bravo.) Meine Herren, dieses zu vermeiden, ist unsere Aufgabe, muß unser Zweck seyn. — Ich komme noch auf Eins zurück. Man hat uns gesagt, der Adel soll unser Vorbild seyn in der Vaterlandsliebe, in der Tapferkeit. Nun, meine Herren, lch weise diesen Vorwurf entschieden zurück. Keiner vom Adel wird mit mir in die Zchrankcn treten, aber ich mit Jedem, was Vaterlandsliebe und Freiheitsliebe, was Liebe zu meinem Könige betrifft. (Bravo.) Meine Herren, wir brauchen solche Vorbilder nicht aus privile-girten Kasten: die Vorbilder werden aus uns heraustreten, und ich erinnere Sie an einen Washington, an einen Franklin; meine Herren, diese waren nicht adelig, und sind sie ein Vorbild, oder sind sie es nicht? (Beifall.) — Man sagte uns, meine Herren, wir müssen dem Adel die Bezeichnung belassen, weil darin eine Ermunterung liegt, weil darin zugleich eine Belohnung liegt. Nun, meine Herren, ich will Ihnen nicht nachrechnen, wie Franklin in Nordamerika es gethan hat, im wie vielten Grade von jenem Verdienste nichts mehr übrig ist, aber ich muß Sie doch darauf aufmerksam machen, was Aristoteles gesagt hat, und der Satz scheint mir wahr zu seyn: »Was liegt dem Staate daran, ob der Ahnherr, der in der Erde fault, ein tüchtiger Mann war? dem Staate liegt vielmehr daran, daß die Lebenden ehrbare, tüchtige Männer sind." — Deßhalb, meine Herren, brauchen wir eine solche Auszeichnung gar nicht, und wir brauchen sie auch darum nicht, weil mir die Achtung, die Anerkennung, der Dank des Volkes viel höher steht und jedem freien Manne viel höher stehen muß, als ein ohne alles Verdienst, ein! durch Geburt erlangtes Prädicat. — Endlich, meine Herren, möchte ich auch einen Grund für mich in Anspruch nehmen, den mein Herr Vorredner für das Entgegengesetzte in Anspruch genommen hat. Wir wollen ein einiges, starkes Oesterreich bauen, wir wollen eine Verfassung bauen, die dieses ermöglichen soll. Nun, der Satz ist sehr wahr, daß die Liebe zum Gesetze allein dem Gesetze Achtung verschafft, und nur, wenn das Gesetz und seine Grundlage, die Verfassung, geachtet ist, dann können wir dauernden Bestand eines einigen, kräftigen Oesterreichs hoffen. Wollen Sie, meine Herren, Sonderintercssen, wollen Sie Bevorzugungen, wollen Sie eine Spaltung in Oesterreich bestehen lassen, wollen Sie sich neuerdings der Gefahr Preis geben, die der Satz in sich schließt, oie wir Alle gefühlt haben: ..vivii^ ^ im^m^"? — Meine Herren, wenn Oesterreich einig, wenn es stark seyn soll, dann dürfen wir keine Sonder-intcrcssen haben, wir müssen einen gemeinschaftlichen schütz, ein gemeinschaftliches Recht, cin gleichmäßiges Recht und einen gleichmäßigen Schutz haben, damit wir Alle gleiche Interessen an der Verfassung haben, damit wir Alle ein Körper sind, wie wir ein Staat sind, damit Alle für Einen, und Einer für Alle einsteht, damit wir so durch Einigkeit kräftig, und durch dieKraft frei bleiben. — Ich komme, meine Herren, auf den zweiten Punkt des Paragraphes, auf den zweiten Absatz, oder vielmehr auf den zweiten Satz des zweiten Absatzes: »Ausländer sind vom Ein-tritte in Avildienste und in die Volkswehr ausgeschlossen." — Ich erkenne vollkommen an, daß wir von diesem Grundsatze in der nächsten Zukunft Ausnahmen annehmen müssen, weil Oesterreich eine Marine braucht, weil Oesterreich die Bildung einer tüchtigen, vaterländischen, freien, auf das Gefühl des Volkes und seiner Bemannung basirtcn kräftigen Marine bisher unterlassen hat. Ich muß es bedauern, daß Oesterreich, dessen dalmatinische Matrosen selbst in England gesucht werden, daß dieses Oesterreich mit seiner Flotte sich auf einem so niederen Standpunkte befindet. Allein der Ucbelstand ist da, und nicht durch unsere Schuld; dcnn wäre die Marine ordentlich gehandhabt wor- den, so hätten wir auch jetzt tüchtige Marineofsiciere. Das Uebel ist da, wir brauchen zunächst für die Marine auswärtige Secofficiere, damit sie die Marine kräftigen und bilden helfen, und damit die Fac-toren, die unser Dalmatian bietet, nicht unbenutzt bleiben, sondern damit sie so benützt werden, wie sie be-nütztwerden können, um Oestelireich auch in dieser Beziehung jene Kraft zu geben, die es erlangen soll. Darum würde ich für diesen Fall, aber auch für den Fall des Lchrens und Lernens ei»? Ausnahme wünschen, denn auch ich, meine Herren, erkenne an, daß in der Wissenschaft kein Vaterland ist, daß die Wissenschaft cin Kosmopolit ist, und daß wir vielleicht, besonders in manchen Zweigen der Wissenschaft, nöthig haben werden, uns an das Ausland zu wenden, weil in dem Krebsgange des Absolutismus und seiner Bureaur gerade die für die Jetztzeit am wichtigsten Zweige deS Wissens vernachlässiget wurden. — Allein ich gestehe, meine Herren, daß ich mich nicht so unbedingt für diese Zu« lassung aussprechen kann und aussprechen will; wir haben, wurde bemerkt, in Oesterreich Capa-citäten; ja, meine Herren, wir haben sie, wenn auch nicht für alle Fächer, aber eine Hauptrücksicht, diesen Grundsatz in gewisse Hauptgränzen zu weisen, wäre, daß wir es nicht mehr dulden, daß Engländer in unsere Armee eintreten, um sich den Charakter eines österreichischen Officiers, oder, wenn ich richtiger sagen soll, die Uniform einee österreichischen Husar en-Ofsiciers zu erwerben, um damit in England bei den Hoffesten zu paradi-ren, wie dieses gegenwärtig so häusig der Fall ist, daß wir es aber doch nicht länger müßig mit ansehen, wie unseren Brüdern in der Armee durch Ausländer der Weg versperrt werde, vorwärts zu kommen, und das, meine Herren, müssen wir uns zugestehen, daß, wenn ein Ausländer hicher kommt, er gewiß nicht kommt, um nichts mehr zu haben, als er vielleicht zu Hause hätte; daß er vielmehr Hieher kommt, um durch befreundete Inhaber oder irgend einen mächtigen Herrn aus der Aristocratic baldiglich ein Ofsicierspatent zu erringen und so allen Gedienten des Regiments ein Schnippchen zu schlagen. Dem, meine Herren, möchte ich wirklich abgeholfen wissen, und ich gestehe, daß ich auch das Bedenken des Abgeordneten für Iosephstadt nicht theilen kann, daß der Amerikaner, Engländer wisse, was er hat, nicht wohl aber wisse, was er hier haben werde. Wenn wir mit solchen Aussichten an unser Verfassungswerk gehen, dann wahrlich haben wir sehr schlechte Aussichten. Meine Herren! Wenn der Engländer uns mit unserer Verfassung nicht gut genug findet, um sein Staatöbürgerrecht hier zu nehmen, dann, meine Herren — darüber schweigt die Geschichte. Es leitet mich aber auch eine andere Rücksicht, den Eintritt der Ausländer in Staatsdienste und vor Allem in die Armee nicht allzu leicht zu machen. Die Armee hat im Vereine mit der Nationalgarde die schöne Aufgabe, das Vaterland, die Verfassung zu schützen, den Thron mit ihr zu vertheidigen ; wer, meine Herren, wird mir sagen wollen, daß der Ausländer mit derselben Liebe, mit derselben Hingebung,als es der österreichische Staatsbürger für sein Vaterland thut, das Vaterland, das ihm fremd ist, das Vaterland des Oesterreichers vertheidigen wird. Nicht Soldatenehre, meine Herren, soll das Ziel des Kampfes seyn, Nationalehre soll und muß es werden; darum, meine Herren, brauchen wir Soldaten aus dem Volke, und nicht Ausländer, weil nur der Soldat aus dem Volke für sein Vaterland kämpfen wird. (Allgemeiner Beifall.) Präs. Die Reihe trifft den Abg, Ingram. Abg. Ingram. Ich cedire mein Wort dem Abg. Helfert. Adg, Helfert. Ich habe mich gegen den §. 3 einschreiben lassen. Der § I, wie er in den Grundrechten vor uns liegt, als Ganzes betrachtet, ist ein pnncipienloseö Stück Mosaik-Arbeit. Es sind drei verschiedene Sachen zusammengeworfen und durcheinander gewürfelt, von denen jede "«' "" anderes Blatt gehört. Es smd in ein cmhettlicyes Ganzes Dinge'gebracht worden, von den" man sagen kann, wie von dem Winde und von der s ^ man weiß nicht, woher sie kommen "an .vttß nicht, wohin sie gehen. - E.nmal ist in dem Paragraph ausgesprochen und durch ennge semer Consequenzen durchgeführt der Grundsatz der «2 Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetze — ich sage: durch einige seiner Consequenzen, weil es noch mehrere andere Consequenzen von diesem Grundsatze gibt, die in diesem Paragraphs nicht ausgesprochen sind. Zum Beispiele: Die Gleichheit der Staatsbürger rücksichtlich des persönlichen Gerichtsstandes, die Gleichheit der Staatsbürger rücksichtlich der Confession, die Gleichheit der Staatsbürger rücksichtlich der Steuerpfticht und endlich rücksichtllch der Wehrpflicht. Dann aber ist in dem §. 3 ausgesprochen der Grundsatz der alleinigen Berechtigung der Staatsbürger für öffentliche Aemter und Staatsdienste, und der Ausschließung der Auslander von diesen Aemtern und Diensten; ein Grundsatz, der mit dem Grundsätze der Gleichheit der Staatsbürger vor dem Gesetze auch nicht im entferntesten Zusammenhange steht. Endlich ist in dem Paragraphs wenig, stens mittelbar ausgesprochen der Grundsatz, daß hinfüro der Krone nicht weiter das Recht zustehen soll, Adelsverleihungen, wenigstens erbliche Adelsbezeichnungen zu verleihen; ein Grundsatz, der nicht nur mit dem Grundsatze der Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetze in gar keinem Zusammenhange steht, sondern gar nicht in diesen Theil der Constitution gehört. Die Frage, welche Auszeichnungen und Belohnungen künftig der Monarch zu ertheilen haben wird, gehört dorthin, wo von den Rechten der Krone gesprochen wird. Das Recht, Belohnungen und Auszeichnungen im Staate zu ertheilen, ist ein königliches Vorrecht, und in den Grundrechten ist sein Platz nicht. Dort, wo von diesem Rechte gehandelt werdm wird, wird es auch am Platze seyn, das uns das verehrte Mitglied für Prag letzten Wahlbezirk noch einmal erzählt, wie er sich in früheren Zeiten immer gewünscht hat, den Adel zu erlangen, bloß um das Vergnügen zu haben, ihn auszuschlagen. Nur möchte ich erinnern, daß aus diesem Grunde das verehrte Mitglied gerade der Allerletzte styn sollte, welcher sich gegen Adelsverleihungen stemmt. Denn, wenn kein Adel mehr verliehen wird, so kann er auch keinen mehr ausschlagen, und er verliert somit die Gelegenheit, seinen Bürgerstolz zu zeigen, wir, ihn zu bewundern. (Heiterkeit.) Diese Bestimmung also, wie gesagt, gchört nicht hicher, abgesehen davon, daß die Worte „keine Auszeich, nung ist vererblich" so mystisch abgefaßt, so — ich möchte sagen, jesuitisch hingestellt sind, daß ich noch nicht darüber klar geworden bin, ob darunter nur verstanden seyn soll, daß künftig kein erblicher Adel mehr verliehen werden soll, oder ob auch dem bestehenden Erbadel, im Widersprüche mit dem, was der zweite Satz dieses Paragraphs zu sagen scheint, sein Daseyn benommen seyn soll. — Der erste Theil meines Antrages geht also dahin, die Worte: »keine Auszeichnung ist vcrerblich" hier wegzulassen, weil diese Bestimmung in einen andern Theil der Constitutions-Urkunde gehört, — Was die übrigen Bestimmungen des Paragraphs betrifft, muß man sich vor Allem darüber klar seyn, was man eigentlich will Man will entweder den Grundsatz der Gleichheit der Staatsbürger vor dem Gesetze aussprechen, und durch einige seiner Folgerungen durchführen; dann muß man aber auch consequent seyn, und alles dasjenige, was mit diesem Grundsatze in keinem Zusammenhange steht, ausscheiden. In keinem Zusammenhange mit diesem Grundsatze steht aber, wie bereits be-merkt, der Satz: ..Auslander sind von dem Ein-tritte in Civildienste und in die Volkswehr ausgeschlossen", und es müßte daher, wie es auch in dem Minoritätö - Gutachten von 9 Mitgliedern des Constitutions - Ausschusses enthalten ist, diese Bestimmung hier ganz wegfallen. Es würde dann der Paragraph in seinem ersten Satze den Grundsatz auösprechen: „Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich." In seinem zweiten Satze würde er daraus die Folgerung herleiten, daß alle Standesvorrechte aufgehoben sind. In seinem dritten 5 atze würde er die Folgerung aus diesem Grundsatze aussprcchen, daß öffentliche Aemter und Staatsdienste für alle dazu befähigten Staatsbürger gleich zuganglich sind. Es wäre dieß eine Folgerung aus dem Grundsatze der Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetze; es würde beweisen, daß es nicht mehr geschehe, wie der Hcrr Abgeordnete für Git-schin gesagt hat, daß bloß der Adcl die höchsten Stellen in Amt, Kirche und Heer einnehme, wäh- rend Bürgerliche nur Caplane, Unterofsiciere und Concipisten sind. Es würde aber ferner daraus folgen, daß jene Hindernisse wegfallen, welche nach dem bisherigen Systeme Personen, die sich nicht zur herrschenden Kirche bekannten, vom Eintritts in öffentliche Aemter und Staatsdienste ausschlössen. Zu diesem Zwecke und in dieser Stellung nämlich, bloß als Folgerung aus dem allgemeinen Grundsatze betrachtet, würde es aber nicht nöthig seyn, mit einer Kakophonie das Wort »Staatsbürger" noch einmal zu wiederholen, sondern der Satz könnte einfach lauten: ^Die öffentlichen Aemter und Staatsdienste sind für alle dazu Befähigten gleich zugänglich." Endlich würde in dem letzten Satze ausgesprochen seyn die Folgerung, daß zu öffentlichen Auszeichnungen oder Belohnungen nur das persönliche Verdienst, also ohne Rücksicht auf Geburt, Rang und Confession berechtiget. — Es kann aber auch seyn, daß man an diesem Orte nicht bloß den Grundsatz der Gleichheit aller Staatsbürger vor dem besetze aussprechen will — (und es scheint fast, daß es so sey), sondern daß man, was den Zutritt zu öffentlichen Aemtern und Staatsdiensten betrifft, zugleich den Grundsatz der Ausschließung der Ausländer von öffentlichen Diensten und Aemtern auösprechen wolle. In diesem Falle müßte man sich wieder consequent bleiben, man dürfte nicht Ungleichartiges zusammenmischen, sondern man müßte trennen, was nicht zusammengehört. Unter dieser Voraussetzung, und bei dieser Auffassung müßte der Paragraph, wie er vor uns liegt, in zwei Paragraphs zerfallen, deren einer den Grundsatz der Gleichheit aller Staatsbürger vor dem besetze durchführt, der zweite aber rücksichtlich des Zutrittes zu öffentlichen Aemtern und Staatsdiensten, nebst dem Grundsatze der Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetze, auch den Grundsatz der Ausschließung aller Ausländer von den öffentlichen Diensten und Aemtern ausspricht. — Was diesen zweiten Paragraph betrifft, so muß ich mich gegen die unbedingte Ausschließung dec Ausländer erklären. Ich werde hierüder nicht in Wiederholungen verfallen. Es ist be-l reits von anderen Rednern hervorgehoben worden, daß eine solche unbedingte Ausschließung nicht angehe, wenn es gleich allgemein empfunden wird, daß namentlich im Heerwesen das große Zuströmen der Ausländer oder überhaupt die Dienste der Aus-länoer aushören mu>seu. Auein, wollten wir uns unbedm^t und auönaylnSlos den Weg abschnel-Den u» gewissen Auönahlnsfallen Ausländer für unsere Dlenjle zu gewinnen, so würden w,r unserem eigenen Interesse, so würcen wir dem Wohle oeS Staal.s selost hinderlich in den Weg treten. Ebenso ist bereits uon andern Rednern nachgewiesen, obgleich heute zu widerlegen versucht worden, daß es nlcht angrye, sur diesen Zweck zu fordern, oaß Ausländer sich österrel ch,scheu Etaatsvürzerrecht erst erwerben, indem wir bei Forderung dieser Bedingung oft des ! Mittels, das uns gebeten werdcn soll, verlu stig würden. Endlich, glaube lch, g>ht eb auch nicht an (was lch von einlgen Stimmen hie und da gehört habe), die ausnahmsweise Berufung der Ausländer an dle Btdlnguug der Bewilligung dts Reichstages zu knüpfen, denn die Berufung eines Ausländers in inländisch. Dlenste, ohne Naturalisation, >st ke>n Act der Gesetzgebung, sondern ein A^t der Verwaltung, (5s oleidt also nichls übrig, als der Verwaltung die Möglichkeit oss »'lner solchrn Verlegenheit deftiger sich z. B. die Negierung jetzt hinsicht- lich gewisser Lehrfächer, die nach dem alten 3y-stemc in O.st.rreich nur auf kümmerliche Welse kultivirt werden durften; sie d.fi^det sich in eincr solchen Verlegenheit rücksichtlich verschiedener Zweige der technischen V« rwaltmls, ; sie blfi.i-det sich ln eincr solchen Verlag, nheit g^nz vorzüglich bc, der Marine, worüber heute schon hinreichend gesprochen roor^en ist. Ich erklär« mich also gegen die Abfassung, wie sie hier in dem Commissions--Entwürfe vorgelegt wurde, und erkläre mit) einverstanden mit allen Abände-rungs. Anträgen, welche der Rcgi'.rung diesen Weq offen lassen, mag es Nl,n seyn der Ab-ändgs - Antrag des verehrten Mitgliedes für Iosephstadt, nämlich: „Ausländer können nur ausnahmsweise da, wo es das Interesse des öffentlichen Dienstes erheischt, berufen werden;" — oder alier der Abänderungs - Antrag des verehrten Mitgliedes für Kremsier: „In wie sern Ausländer ausnahmsweise berufen werden, wird e>n besonderes Gesetz bestimmen."- Ich habe nun insbesondere zu sprechen über den zweiten Satz des P^ragraphrs. Ich erkläre wich für das Prin» c>p, welches in diesem Satze ausgesprochen ist, ader qegen die Textirung, in welcher cö ausgesprochen ,st, und da die Textirung das minder Bedeutende ist, so will ich über diesen Punkt querst sprechen. Der zweite Satz d"s vorlieacn-oen 'jX>r^,raph>s bcstcht aus acht Warten: „Alle Aland, ovorr.chte, auch d,e d.s ?l>els, sin? abgeschafft." Vor Allem erkläre ich mich gsgen die mlltleren vier Woite: „auck die des Aoel5." Dtl>ftr Zusch il'r entweder müßig, oder er ist gehässig. Bei ^cr Aufnahme desselben hat man t'nt>u)ed,r eine Nebenabsicht gehabt, oder man y^t k.in^ geh ibc. Hat man de, der Auf' nähme dieses 6w schensch.-s kcine Nebenabsichten gch^dl, dann steht er müßig und überflüssig da; renn, wenn der allgemeine Satz ausgesprochen ist: „Alle St^desvoroechle hören auf,« so folgt daraus von salbst, daß,i..ch die d.'s Adels aufhören. Wozu also die besondere Hervorhebung ? Zum Verständnisse ist das aar nicht nöthig; denn ich bin üdcrzeusst, daß bei weitem die mcisten L.ute bei Lesung dieser Nott<: „Die iölandcsvorrechte hören auf" an gar nichts An» 0lr>s denken werd n, als gerade an die Stan-oesvorrechte deS Adels, well das von jeher diejenigen waren, gegen welche sich die öffentlich/ Meinung am meisten und am entschiedensten ausgesprochen hat. — Hat man abe> Aufnahme dies.r Bestimmung «e-hal)t, so «st oaS elw^s Gch^'s.ges. Es kommt nur gerade so vor, als ob m?n. nachdem man schon den allgemeinen Gatz ausgesprochen hat, dt-ftehe. Der Besitz, oder das Besihrecht, w^nn Eie so wollen, das Stimmrecht in allen öffenl-llchen Angtlegt'nhtlten und die Waffen,hre wa ren es, welche den Mann im Alterthume zum frnen Manne machten, ihm die Theilnahme am politischen Leben sicherten, und es mußte die Entartung des Faustrechtes hinzutreten, um dieses Recht dadurch zu rerliicht>n, das Einzelne sich anmaßten, die neben »hnen wohnenden freun Bürger reS Etaans aus chrcm Besitze zu verdrängen, und ihn,» somit den Besitz der politi« schen Rechte zu rauben. W>r seh.n dieß nicht allein bei Einzelnen, wir sn es auch bei ganzen Gemeinden. Meine Herren! Sie werden selbst bei den Russen bib in das zwölfte Jahrhundert keine Epur eines erdlichen Adels sin den; ,s findet sich in der Geschichte der slavi. schcn Völkerstämme, daß der Adel ein schlechter Tausch war für den Verlust ihrer freien pa trlarchallschen Verfassung, einer Verfassung, die, wo sie gewahrt worden lst, wie bei den Ser-den, den Adel auch htut zu Tage „och nich: anerkennet. Wen» GewallRechtjeyn kann,wenn durch Raub Jemand tin Recht erlangen kann, dann, meine Heilen, lst der Arel ein historisches N.cht, unv wir muss", prüfen, »vie wir di.s's Unrecht gut mach.li joll.n. Wliro.n l-^ie das ad., Unrecht nennen, wcüli cic Bolk.rOejt.r rtichtz das zurückhaben wollten, was man ih- nen geraubt h^t, wen« oie Volker Ocstrrrclchb zurückhaben wollte« alle jene politischen Rechte, die oen freien Mann im Alterthume charakterisir-ten? Ja, d»< Freien, meine Herren, haben unter sich keinen Adel gehabt; sind wir frei, dann sind wir alle adelig, und es gibt keinen Vorzug des Adels unter uns. Wollten Sie, meine Herren, das cm Unrecht nennen, wenn dle Völker Oesterreichs nicht bloß frei heißen, wenn sie auch frei seyn wollen, wenn sie dahin streben, daß ihnen die Freiheit wird, so wie sie ihnen war, als man sie ihnen geraubt hat. Meine Herren, die Völker Oesterreichs, die jetzt den G^ammtstaat bildeten, saßen im Alterthume im Völkerrathe, sie hatten mitzubeschließen; sie konnten es ln der Folge dadurch nicht, daß sie durch Gewalt ausgeschlossen wurden. Diese Völker haben am ,5. März die Restitution in inle^rurn erwirkt, und wir sind da. meine Herren, daß wir wachen, nicht daß wir eine neue Frist ncymen, nein, damit wir zuletzt laicht wieder contumacirt werben. W'Nn sle, meine Herren, daS Auferste hungsfest der Freiheit vom 15. März wirklich friern wollen , wenn Sie dleseS Fest ourch keine dunkle Erinnerung trüben wollen, dann dür-sen sie den Spaten, der das Grab der Frei helt gegraben hat, nlcht hinstellen als Rel quie, und ihn nicht hinhallen be, der Feier der Auf' erstichulig, bis sie even die Constitution vru, gen werden. Und wenn Sie, meinc Herren, hch bedauere es, daß der hohe Adel, um den es sich hier doch vorzüglich handelt, weil dieser hohe, — der Stammadel die übrige Aristokratie — den so gmaunten Papieradel als ein nachgebildetes Institut ohn,h>n doch nicht schr geachtet hat; lch bedauere, daß dieser hohe Adel nicht hier reprästntirt lst; ich berufe mich aber auf das, was dcr Herr Abgeordnete für Sternbcrg gesagt hat: „fürwahr nicht unsere Schuld ist es, daß er nichl gewählt wurde." Hatte der Avll in j.mn Zelten, als mit jener Macht so mancher Mißbrauch getrieben wurde, hätte er damals Recht geübt, dann, meine Herren, säße er vielleicht hier revrasentirt wie der kleinere Adil und alle lassen der Gesellschaft hier in diesem Hause. Uebrigens, meine Herren, repräscntiren wir keine Stände, wir si'w die Vertreter eines frt'sn Volkes, und bei einem freien Volke gibl tS keinen bevorzugten Stand. (Beifall.) Wenn ich übrigens so die Me der Vertreter des Volkes überschlage, so kann ich, wenn ich schon auf Stände Rücksicht nehme, nlcht finden , daß jener Stand >n einem so bedeutenden Mißver-hältniß sey. — wenn man schon auf Stände-class.n Rücksicht nehmen wollte, sage ich. Aber. meine Herren, wir sind competent, un) wenn unS auch der l5. März nicht competent ge-macht hätte, so hat es der l5. Mai (Bravo, Bravo); der l5. Mai hat uns zu jenem sta, dlum gebracht, das nöthig war, um die Freiheit durch die Gleichheit, durch die Gleichberechtigung aller zur Wahrheit zu machen, und, meine Herren, wir sollten un.s etwa darauf berufen , daß tine Kaste hier nicht reprasenini ist, und so für unsere Feinde das Bollwerk drs Absolutismus vertheidigen wollen? Ich glaube, meine Herren, däs ist in der That nicht unsere Absicht. Wir sind berufen, um die Freiheit zur Wahrheit zu machen, um Institutionen zu ge^ ben, die ein freies, einiges Oesterreich möglich machen sollen. (Bravo.) Ich will mich nicht aul das l erufcn, w^S hier bereits gesigt wurde, laß It^li.'n iu,d 5er A>.l in Ic^Il.n e''.,. k :>. Hlncrrmß s.y^ um die Ao>lüvor;ü^ aus^,!),-drll. Iai will mich auch nicht auf Uu^ain b», rufen, auf die Wallachei, Serbien, Aobnie.,, Kroatien und auf Slavonien; ich will mich auch mcht auf die Slouakei berufen, obwohl ich überzeugt b,n, daß gerade dort ts sehr nöthig ware, jeden Vorzug drS Adels abzuschaffen, um eine solche schamlose Unterdrückung der übrigen Scan-0e und Nationalitäten unmöglich zu machen, wie sie vom magyarisch - aristokratischen Uebermuthe cictirt worden ist. Man hat unS gesagt, der Adel habe ein Recht auf unftre Dankbarkeit, wir sollen deßhalb jene Vorzüge noch fortbestehen lassen, und sie unter oeu Schutz dec StaatSzwangsgewcllt stellen; man hat uns er« innert daran, oaß der Adel es war, der uns oon den Tartarcn btfrelt hat, der die Türken-kriege gefochten hat, der in den KreuzzügtN sich hervorgethan hat. Ja, meine Herr.n, er hat gt« fochten. Er hat gefochten um seines Schu» tzes willen, er hat gefochten, um durch Knechte ll e u e Knechte zu machen, er h>it gefochten um se in er Macht willen. (Bravo.) Man hat uns erinnert, der Adel habe auch Verdienste um öle Wissenschaften und Künste, daher indirect auch Verdienste um die Cultur, auf der wir jetzt stehen; auch aus dieser Rücksicht sollen wir die Adelsvorzüge bestehen lassen — ich erkenne es an, und wir in unserer Provinz können stolz darauf seyn. Es gibt Männer, die volksfreundlich sind; diese Männer verkennt aber auch das Volk nicht, die brauchen den Adel nicht, um geachtet zu werden, die werden immer und ewig in der besonderen Achtung des Volkes stehen bleiben. Meine Hen-'N, ich will Sie nicht erinnern an unsere Eitern-berge, an unsere Kmski's, die sich um da5 Vaterland Verdienste gesammelt haben; ich will nicht darauf hinweisen, daß wir auf der Rechten selbst einen Mann in unserer Mitte haben, den das Volk achtet, und weil es ihn achtet und ihm zugethan ist, ihn hiehcr gesendet hat. Diese Rücksicht wird uns nicht bewegen, ein Recht zu verletzen ; im Rechte gibt es keine Mitte, das eiserne Recht bleibt, sonst ist es kein Recht mehr. Wir dürfen keine Rücksicht tragen, wir müssen rücksichtslos fortschreiten. Und doch würde ich mir erlauben, auch etwas zu bemerken, was dieses Verdienst bei einer bedeutenden Anzahl schmälern könnte. Wir sahen im Alterthume, und sahen es in der neuesten Zeit, daß zwischen Monarch oder zwischen Negierung und Volk eine Macht gestanden, eine Macht, die ihrer Mehrzahl nach wahrlich nicht eine freundliche war Ich will Sie nicht erinnern, daß diese Macht den Kreis, den sie hatte, immer enger zog, daß diese Macht das Volk gebrauchte, daß diese Macht das Volk mißbrauchte, daß diese Macht auch ihre Macht den Thronen gegenüber stellte, und sich nur in Einem mit dem Despotismus vereinte, das Volk doppelt zu drücken. Ich will Sie nicht erinnern an jene Königsmorde in England, Frankreich, Schweden und Rußland. Ich will Sie nicht erinnern auf die neuesten Begebenheiten unseres Vaterlandes in Ungarn, die ich Ihnen vielleicht, wenn ich sie zergliedern wollte, in einem grellen Lichte für die Aristokratie darstellen könnte. Aber, meine Herren, ich will, ich muß Sie erinnern daran, was die Aristokratie gethan hat, als selbst Könige nach dem Freiheitskriege, den wjr einen Freiheitskrieg nannten und mit Frankreich führten, als selbst Könige sich zum Danke gegen ihre Völker verpflichtet fühlten; was hat der Adel durch seine berüchtigte Adelskette, was hat er durch seine Reunionen beabsichtiget? Hat er etwa die Freiheit festigen wollen, hat er etwa von seinen im Uebermaße genossenen Rechten dem schmachtenden Volke etwas abtreten wollen? Ich glaube, meine Herren, Sie wissen so gut als ich, daß es darauf abgesehen war, die Volksfreiheit zu vernichten, die Erfüllung der Zusagen jener Monarchen unmöglich zu machen, und so das Volk noch langer zu knechten. (Beifall.)— So, meine Herren, möchteich dem Herrn Abgeordneten für Sternberg sagen, ist der Adel die stütze der Erbmonarchie. Was der Adel nach dem März gethan hat, darüber will ich schweigen, wenn ich Sie auch erinnern könnte an meine Vaterstadt, wo die Kanonen auf dem Hradschin standen, hinter welchen die Aristokratie hervorsah auf die rauchenden Trümmer der Altstadt. Das, meine Herren, hat der Adel — die Majorität des Adels — bei uns für die Freiheit nach dem März gethan. Meine Herren, man hat uns gesagt, wir werden die Reaction heraufbeschwören; nun, meine Herren, ich erkläre es hier offen, ich erkläre es freudig, daß es «3 devlich seyn sollen, doch gewisse Personen, die, weil si>! <öt^atödüra,er sind, an der Erreichung des StaalSzweckes unmittelbar betheiligt sino, tauglicher s, daß man Außnahmcn möglich mache. Formuli« ren oder beschranken Sie diese Ausnahmen, wie Sie wollen, aber lassen Sie ein Pförlchen offen in der chinlsisckiN Mauer, durch welche auch auöländlscheü W'ssen und Talent zu uns, uno zwar zu unserem eigenen Ballen herein gelangen kann. Auch ich bin vollkommen überzeugt, daß, wenn der Satz der gleichmäßigen Zugang lichkeit alle?- Staatsbürger zu clUen Staatsdiensten und Aemtern wirklich in'ü Leben geru fen ist, daß dann Capitalen aller Art sich auch bei uns entwickeln und finden wrrd.n; allein mir scheint, die Wissenschaft, die Elsin-dung, d,e Erfahrung hat, so wie daß Genie selbst, etwaö Universelles, ecwas Cosmopolitl-scheS c>n sich, unabhängig von oer größeren oder geringeren Millionenzahl der Einwohner eineö Staates; und was das Gemeinguc ist aller Völker und Staaten, das kann uno soll nn Volk vnd ein Staat, ohne sich selbst wehe zu thun, nicht durch ein Prohibits- System ein für alle Mal ausschließen. Ich wende >mch nun zu dem Gegenstand?, der bei dtM vorliegenden Pna-^roph^ der am meisten besprochene ist, zur Frage des Ad^lö. I>k muß Ihnen vor Allem, um mei-nen Standpunkt anzudeuten und Aerdachtigun. a,en vorzubeugen, bek.n.,<", w>:s i'iell'icdt nlcht ?lUe unter Ihnen bisher gewußt od.r gemerkt haben, daß ich selbst ein Adeliger bin. Mein Adel ist zwar schon so veraltet uc.d bedeutmu;6, los, dclß ich, wollte ich ihn aus den Altar den Machtspruch davon erlöst werden soll (Heiterkeit) , so fühle ich doch in meiner freien Meinungsäußerung durch den Wunsch, sclbst de„ Kchcin zu meiden, als o') ich sn'0 :n i3 Be-licficium, hört auf; die besondere Vertretung "uf den Provinzial-Landtagen ^ — lch glaube, eb wi^d Niemand daran zweifeln — hört auf, und selbst das Einzige, was ich für meine P.r son jemals ron meinem Adel gehabt habe, nam-llch, daß ich einen VierguldtnWmpel statt eines Fünfzehnkrcuzerstampels zu nehmen hatte, hat schon lange aufqrhört. Oder woU.n Sie, wie »6 nach dem Must,r der Grundrechte der Frank» furter National - Versammlung in ei„cm Mi« noritätsvotum des Coüstitutionv - Au^schus« ses beantragt ist. den Adel als Stand abschaffen ? Stande, meine Herren, un juridischen Sinne — ,ch sage nicht, in socialer, der Gesetzgebung direct nickt, zugänglicher Andeutung — sind Abtheilungen des Volk.s, welche sich durch die Verschiedenheit der Reckte unterscheiden. Nehmen Sie diese Verschiedenheit der Rechte weg, so haben Sie das Merkmal des Standes aufgehoben. Nehmen Sie dem Adel seine Vorrechte, so ist er allen übrigen Abtheilungen des Volkes vollkommen gleichgestellt, er hört auf, ein Stand zu seyn. Wollen Sie aber noch mehr, meine Herren, wollen Sie dem Adel gegenüber über den Grundsatz der Gleichstellung aller Staatsbürger vor dem Gesetze hinausgehen, dann rathe ich Ihnen bloß, die Sache direct anzufassen und auszusprechen, sich nicht mit der Berathung mitigirendcr Formeln ab-zumüden, sondern einfach die Frage hinstellen : Soll der Adel abgeschafft werden oder nicht? Halbheit, meine Herren, ist keine Vermittelung, Halbheit erbittert nur, aber versöhnt nicht. Wozu also mittelst beschönigender Ausdrücke mit dcr eigentlichen Tendenz Verstecken spielen? Wozu von Nichtver-lcihung, von Nichtanerkennung, von Nichtverer-bung des Adels sprechen, und mit der Adelsabschaffung hinter dem Berge halten? Ich rathe Ihnen daher nochmals, offen auszusprechen, was man will, und ich stelle die Frage nackt hin, soll der Adel bei uns abgeschafft werden? Ich werde diese Frage nicht, wie vielleicht Staatsmänner thun würden, erwägen von dem Standpunkte des leichtern Aufbaues unseres einigen und verjüngten Oesterreichs. Ich werde diese Frage nicht zu beantworten sncheil, wie es vielleicht den Politikern zustande, von dem Standpunkte dcr Versöhnung, denn mir ist bekannt, daß ein Weiser sprach: Die Klugheit predige vergebens, so lange die Sündfluth leidenschaftlicher Aufregung sich nicht verlaufen hat. >— Ich möchte diese Frage auch nicht gelöst wissen, wie es vielleicht die Anhänger einer Pseudo-Humanitäts-Doctrin versuchen möchten, vom Standpunkte des Mitleides oder Bedauerns; denn bedauern, meine Herren, könnte ich nur jene Wenigen, die, wenn man sie ihrer Titel entkleidet, zu leeren Nullen in der menschlichen Gesellschaft herabsinkcn; und, so viel Selbstgefühl habe ich noch, daß ich dieses für mich nicht befürchte, wenn sie mich auch, um mit dem Herrn Abgeordneten von dcr Präger Kleinseite zu sprechen, noch so grausam entvonisiren. (Heiterkeit.) Ich will auch nicht, was vielleicht Philosophen thun würden, das Adelsinstitut in seiner Idee besprechen, obwohl diese Idee nicht so ganz verwerflich, sondern wirklich edel erscheint, denn sie beruht auf dem Bestreben, das Verdienst des Vaters noch im Sohne zu ehren, und auf der Hoffnung, daß diese Ehrung ein fortdauernder Sporn zu edlen Bestrebungen und Thaten seyn werde, so, daß dadurch das Göthe'sche Wort zur Wirklichkeit werde: „Was du ererbt von deinen Vätern hast, erwirb es, um zu besitzen!" Das letzte, meine Herren, will ich nicht thun, einerseits, um nicht wieder, wic es mir schon hie und da pas-sitt ist, den (segnern meiner Ansichten einen willkommenen Anlaß, nicht zur Widerlegung, sondern zur Verdrehung und zu absichtlichen Mißverstand.-nisscn meiner Worte darzubieten, und andererseits, weil ich selbst sehr wohl weiß, daß die Worte: »edel" und »adelig" obschon ursprünglich synonim. nur zu oft Verschiedenes bedeutet haben, und weil ich sehr wohl die Einwendung kenne, die man aus dem Ausspruche eines Philo. sopheu gegen mich ableiten möchte, der da sagte: Der ererbte Adel sey ein Gedankending ohne Realität; denn ergeht dem Verdienste vorher, und habe es nicht nothwendig zur Folge. Ich will daher die Frage der Adelsabschaffung lediglich be-lmchten — mcht bestreiten, nicht bevorworten,— sondern bloß erörtern aus dem Standpunkte der practischen Möglichkeit und aus dem Standpunkte des Rechtes. In ersterer Beziehung bitte ich Sie, meine Herren, sich zu fragen, ob Sie denn nicht am Ende einen Streich führen, der nicht trifft, oder nicht den rechten Mann trifft? Man sagt, die Bewegung der Zeit sey gegen die fteiheits-feindliche Aristokratie gerichtet. Das Urtheil dar, über überlasse ich der Geschichte und ihren Forschern, ich will nur, was die AllgcmeingiltiaM eines solchen Vorwurfes betrifft, hinweisen auf die Märztage Oesterreichs, die dafür nicht Zeugniß geben; denn ich selbst, der ich jene Tage miterlebt und mitgemacht, müßte undankbar seyn, wenn ich mich nicht heute noch an Namen erinnern würde, die adelig waren, und doch — und zwar nicht wie manche Andere, erst in Folge der Bewegung der Märztage selbst, sondern zu Folge der von ihnen schon lange zuvor verfochtenen Grundsätze — an der Spitze der Bewegung gefunden wurden. Allein , wäre dieß auch ganz richtig, so müßte ich Sie doch bitten, zu bedenken, daß es Adelige gibt, die nicht Aristokraten sind, und umgekehrt, daß es Aristokraten gibt, die nicht zum Adel gehören. (Bravo.) Ist es also recht, meine Herren, wenn Sie einen Streich gegen die Aristokratie führen wollen, und den Adel treffen? Welchen Adel wird denn auch Ihr Streich erreichen? Ich sage es unumwunden heraus, den niedern Adel, ja; allein der niedere Adel, meine Herren, wurde von dem höhern selbst nie als ebenbürtig anerkannt, und dagegen von den Nichtadeligen häufig verlacht und verspottet; er gehörte nie zur Aristokratie. Was aber den höhern Adel betrifft, meine Herren, so glaube ich, Ihre Streiche werden ihn nicht erreichen. Die Familien des höhern Adels werden sich, wenn Sie ihnen auch alle ihre Vorrechte, alle Titel und Zeichen nehmen, immer en^ ger und fester in ihreKreise zurückziehen; ihr Vermögen und ihr verbundenes Zusammenhalten sichert ihnen einen bleibenden großen Einfluß. Diese Familien werden sich in die mehr oder weniger glanzvollen Erinncrungsblättcr ihrer Familiengeschichte, die gar oft mit der Geschichte ihres Landes zusammenhängt, zurückversetzen. Sie werden, meine Herren, diese Familien desto exclusiver machen, Sie werden ihren Werth desto mehr erhöhen, je mehr Sie dieselben des äußern Tandes entkleiden, auf den nur die Eitelkeit hält; Sie werden ihre hervorragende Stellung desto sichtbarer machen, ihren Rang desto mehr erhöhen, je unzugänglicher Cie ihn machen. Und auf welche Art wollen Sie denn den Adel abschaffen? Sie wollen die Adelsverleihung für die Zukunft verhindern? Meine Herren, dann sage ich Ihnen, daß Sie die jetzt Adeligen zu sehr begünstigen. Sie erhöhen sie ja eben dadurch, und geben ihnen einen Werth, der von Jahr zu Jahr steigt, denn in der Seltenheit liegt die Kostbarkeit. Oder wollen Sie durch das scheinbare Ignoriren des Adels es dem Belieben eines Jeden anheimstellen, was immer er sich für einen adeligen Titel beilegen wolle? Damit werden Sie ebenfalls ihren Zweck nicht erreichen. Wenn ein Lichtenstein sich fortan Fürst nennt, wenn ein Schwarzenberg fortfährt, sich Herzog von Kru. mau zu schreiben, so wird sich Niemand daran stoßen; aber gesetzt den Fall, cö würde mir einfallen, mich Fürst oder Herzog zu nennen, so würde ich von männiglich verspottet und ausgelacht. Das gilt überall, meine Herren, und auf das wird es wohl Niemand ankommen lassen. (Heiterkeit.) Oder wollen sie die Führung und Beilegung von Titeln verbieten? Da muß ich Ihnen sagen, daß die Tragweite eines solchen Verbotes nicht reicht in die Verhältnisse des socialen Lebens, höchstens in den Inhalt öffentlicher Urkunden und bis zum Benehmen der Behörden. Und selbst, wenn pe es «it durchsetzen könnten, so würde das zur Folge ya-ben, daß wir einen untitulirten Adel mehr hätten, wie ein solcher in einigen Landstrichen Deutschlands wirklich bestehet, und wie er größtentheils auch in Galizien besteht; denn, meine Herren, wenn man gesagt hat, die Abschaffung der Adelstitel und Prädicate könne dem galizischen Adel nicht mehr schaden, so hatte man Recht, aber bloß d e ß-wegen, weil der polnische Adel als solcher weder Diplom noch Titel, sondern höchstens Stammeswappen und Vornamen gehabt hat, weil er bloß auf gegenseitiger Anerkennung beruhte, weil man dort adelig war, bloß dadurch, daß man den Namen dieser oder jener Familie trug, Bei diesem Verhaltnisse ist es begreiflich, daß die Abschaffung von Adelstiteln undPrädicaten dem polnischen Adel nicht wehe thun wird. Ja, ich gehe noch weiter, meine Herren, bezüglich der Möglichkeit der Abschaffung der Adelstitel, und erinnere Sie— das Beispiel liegt gar zu nahe —an die jüngsten Vorgänge in Frankreich. In derselben National-Versammlung, die in einem besonderen Poragraphe der Constitution alle Adelstitel für immer abgeschafft hat; in der» selben sehen wir die adeligen Mitglieder als Mar, quiö N., als Grafen S,, als Herzoge Z. aufgeführt; und in demselben Frankreich, wo die Demokratie doch gewiß in der Blüthe steht, sehen wir wie der zum Präsidenten gewählte Neffe des Kaisers mit „^lo^zei^neul!" und ,,^0n prince!" angesprochtn wird. — Wissen Sie, meine Herrcn, was in dicser ganzen Angelegenheit nach meiner Ueberzeugung wirksamer und mächtiger ist, als jeder decretive Machtspruch? Die öffentliche Meinung. Alles erhalt seinen Werth nur uon der Meinung, und in ihr allein wurzelt die Geltung des Adels. Lebt derselbe fort in der Anerkennung seiner Umgebung und seines Volkes, so konnenSie ihn nicht aufheben, und ist ihm dieser belebende Boden entzogen , dann werden Sie sehen, meine Herren, wie auch ohne Ihren Befehl der Elche, die Jahrhunderte lang riesenkräftig gedauert, die Wurzeln verdorren , die Aeste absterben, und sie wird in Moder zusammenstürzend, den Boden zu neuen Bildungen befruchten. Ich komme schließlich zu dem zweiten Standpunkte, auf welchen ich Sie führen wollte: den Standpunkt des Rechtes. Um eincn Act der Gesetzgebung zu rechtfertigen, genügt cs nicht, zu fragen, ob man etwas thun kann, denn das wäre das Princip der Uebermacht und der Gewalt; man muß sich höher aufschwingen, und fragen, ob man es von dem Standpunkte des Rechtes und der staatsmännischen Weisheit auch thun darf und soll?—Man darf nicht nehmen und immer nur nehmen, weil man nehmen will; man darf Rechte nur nehmen, wenn sie störend in die Rechte eines Andern eingreifen, oder wenn sie mit dem Staatszwecke unvereinbarlich sind. Bei dem Adel sind es dann doch nur seine Vorrechte, welche das gleiche Recht Aller Anderen kranken; und für die Vorrechte des Adels habe ich hier noch kein Wort gehört, und keines gesprochen. Was bleibt also für eine Frage übrig? Die einzige Frage, ob das Fortbestehen des seiner Vorrechte entkleideten Adels mit dem Staatszwecke unvereinbarlich sey? HabenSiedieseUeberzeugung nicht, glauben Sie nicht, daß zum Neubau unseres Staatsgebäudes die directe oder indirecte Abschaffung des Adels unerläßlich sey, dann, meine Herren, ehren Sie das Erbrecht des Namens, achten Sie das Princip der Familienehre, schonen Sie den Stolz, oder wenn Sie wollen, die Eitelkeit des Rückblickes auf eine Reihe geachteter und achtungswerther Vorfahren, und erinnern Sie sich, daß selbst in jenem Staate, welcher uns als ein Muster der dcmo kr arischen Monarchie vorgehalten wird — in Belgien nämlich - die Adelstitel und ihre fernere Verleihung nicht aufgehoben, sondern nur die Daranknüpfung von Vorrechten verboten worden ist. Wenn Sie aber im Gegentheile, meine Herren, beileidenschafts-loser und vorurtheilsfreier Auffassung und Erwägung zur wirklichen und wahrhaften Ueberzeugung gelangt sind, daß es für unsern! Staat nicht genügt, den Adel allen übrigen Theilen des Volkes gleich zu stellen, sondern daß es das höhere Gebot des Staatszweckes mit sich bringe, ihn auch seiner Erinnerungen und Ahnen, seiner Prädicate, seiner Titel und Zeichen zu entkleiden, dann, meine Herren, nehmen Sie getrost dieses Alles hinweg, und seyen Sie überzeugt, — lassen Sie mich ähnliche Worte gebrauchen, wie sie einer der Besten seines Standes, zu früh hingeopfert in einer andern National-Versammlung, gesprochen hat: Nehmen Sie das Gut des Einzelnen hin zum allgemeinen Besten, und seyen Sie überzeugt, daß kein Adeliger dieses Hauses die Tribune besteigen, und Sie bitten wird, ihm seine Titel und Zeichen zu belassen; — thäte er es, so wäre er nicht würdig, als Volksvertreter unter Ihnen zu sitzen, — und seyen Sie überzeugt, daß dann, wenn die Sache von diesem höheren Standpunkte des Gemeinwohles aufgefaßt wird, auch kein Adeliger außer diesem Hause auftreten und fordern wird, ihn gegen die Forderung des Rechtes und gegen die Forderung des Staatszweckcs zu begnadigen; thäte er es, er wäre nicht würdig, cin Edelmann geheißen zu haben. (Beifall.) Präs. Der Abg. Cerne hat auf sein Wort verzichtet. Die Abg. Goldmark und Klebelsberg verlieren als nicht anwesend das Wort. Der Abg. Vacano hat das Wort. Abg. Vac a no. Das von mir vertretene Minorttätö-Votum lautet: „Der Adel und alle L tandesvorrechte sind abgeschafft« — oder „aufgehoben" — (wenn man es so haben will.) Dieses Amendement ist kurz, seine Begründung soll auch nur kurz seyn. Wir hörten von diesem Platze schon oft in schönen Redensarten sagen: Wir hätten ein neues, festes, wohnliches Haus zu bauen; — ich stille mir dieses ungefähr so vor: Eine feste Mauer nach Außen, eine hohe gemeinschaftliche Kuppel, getragen von einem Monolyth?n aus Granit, der selbst wieder ruht auf einer breiten Grundlage des festesten Materials. Die Gemächer im Innern ge« räumig und wohnlich, frei geöffnet gegen einander, und alle auslaufend nach dem gemeinschaftlichen Stützpunkte. Ihre Bauzeichner fanden bei der Huf« nähme des Bauplatzes eine alte Mauer vor. Krumm und vielwinkelig, zerbröckelt und baufällig, jedoch manch' gute, feste Bausteine, manch' herrliches Bau-Ornament bergend, und beinahe bis an die Höhe des Monolythen hinanreichend. Sie waren einig in der Ansicht, diese alte Mauer, das neue Haus schräg durchziehend, müsse abgetragen werden, sie sey nicht nur unschön und passe nicht für den neuern Bauplan, sondern sie hemme auch den Zutritt zu dem gemeinschaftlichen Mittelpunkt, ja sie könne möglicherweise gefahrdrohend werden für die Gemacher, ja selbst für den Monolychen. Da erhob sich die Frage: was soll mit dem Schütte geschehen? Die Einen meinen, man lasse ihn liegen, gutes und schlechtes Material durcheinander, es werdc nach und nach unter den Füßen der Bewohner zerbröckeln, und als Kehricht hinausgeschafft werden; der andere, der durch mich vertretene kleinere Theil, meint, der Schutt soll aufgeräumt werden, man verwende die guten, festen Bausteine zur Grundlagt, zum Außenwerk, man verziere Decke und Gemacher mit den schon befundenen Bauornamenten. Sie, meine Herren, sind die Bauführer, Sic haben zwischen beiden Vorschlägen zu Wahlen. Ich erkläre mich nicht für jene verletzende Halbheit, ich bin für die enge 3>ermengung des Adcls mit dem Volke, daher für die gänzliche Ab« schaffung. (Verläßt unter Beifall die Tribune.— Ruf: schluß der Sitzung ) Präs. Wird der Antrag auf Schluß der Sitzung unterstützt? (Er wird unterstützt.) Diejenigen Herren, wclcke für den Schluß der heuti« gen Sitzung sind, wollen dieß durch Aufstehen kund gebcn. (Geschieht.) Es ist die Majorität. - Ich erlaube mir, den Finanz-Ausschuß einzuladen, heute Nachmittag um 5 Uhr zu einer Sitzung zusammen« zutreten. —Ich erlaube mir ferner, die Tagesordnung für morgen in Antrag zu bringen, es ist die. selbe, wie die für heute. Die morgige Bitzung fangt um 10 Uhr an. Die heutige ist geschlossen. Schluß der Sitzung 2'/, Uhr.