^<^ll36. Donnersta s den 12. Movrmder 1535. . (l) Nr. 22891. E u r v e n d e des k. k. il lyrisch en Guberniums. — Betreffend die Verboth.legung auf Militär-Hcirath^-Cautions'Capltale und die vor, denser ben cinfallci'.den Elnkünfte. — In Folge hohen Hofkaii^ci-Decretes vom 29. September d. I., Z. 2/;s)9^l/>0c)5, wlro nachziehend ein Abdruck des Inhalts des tz. 2) des Milltär-Hcu-aths-Normale vom 10. Juni i3l2, betreffend die Vcrbothslcgung der Mllilär»Hciraths Cautions-Capitals und dcr von denselben entfallenden Einkünfte/ zur allgemeinen Kenntniß mitgetheilt: Inhalt des §, 23, des Heiraths - Nor« male vom ic>. Juni »3l2. — „Zu Gunsten der Ncchtsansplüche des Aerariums oder eines Drnten, können d,e von der Hciraths-Cautlon fallenden Einkünfte sowohl während der !^he alS nach dem Tode des Mannes bis zu jenem der Wuwe, oder bis zur Auftösung des Eau-tionsbandcs, wenn d»e Einkünfte nur /,00 fi. in Einlösschtinen, oder wcniger jährlich betra« gen, bloß mit einem Vierlhelle, und, wenn sie mehr als Huo fl. in Cinlöoscheinen jährlich cusmachcn, nur mit einem Drimheilc ccoirt lind mlt Verboth belegt weiden." — „Auf das emgclegtc Capital selbss haben Vormerkungen allerdings, aber nur unter dcr Be-schränkunq Slatt, daß die Tilgung der Schuld cus dem Eaiuions Capitals nichr eher als nach Nfolgter Allsiösul^g des Cautlonsbandcs bewirkt wcrdcn könne." — 5!olbach ^^ ^.October iLZ5. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, ^ Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Raitenau und Primör, k. k. Hofrath. Joseph Wagner, k. k. Guderrialrath. Z. i5c)5. (1) "" '^ Nr. 25055. Verlautbarung. Der vom M,chael Omirsa, gewesenen Pfarrer zu Igg, unterm 2i. Äuguß 17/^1 errichtete Studenten « Stlftungsplatz , dermalen pr. Ja si. E. M., ,st erlcdlgt. — Derselbe ist vorzugsweise für einen Studierenden ln lachacb, wclcder m»l dcm Stifter am nächsten verwandt ,st , hestlmmt, jcdoch auf lcme Studien» Abthellurig beschrälikt. Das Prascnta-tionsrecht gebührt dem Benesi^iaten zu To, nnschl. Es haben sonach jene Studlerenden, welche dises Gtipendlum zu erhalten wünschen, ihre besuche tns Ende November l. I. bn diesem Gubernium zu Überreichen, und dieselben mit dem Taufscheine, dem Dürftig» keits-, dem Pocken« oder Impfungs-Zeugnlf-se, dann mit den Studlen-Ieugmsscn von beiden Semestern ,835/ und endlich beziehungsweise wlt einem legallsirlcn Gtammbaue me zu belegen. — Vom k. k. illyr»schen Gu-bernium. Laibach am i5. October ,635. Venedlct Mansuet v. Fradenek/ k. k. Gubernial-Sccrelär. Z. 1691. <») Nr. 255M24Y», C i r c u l a r e der k. k. illyrischen landesstelle." — Ueber die Hinausgabe dreipercentlger, in m ,jährl>ch?n srtrage von ^6 st. 35 kr. Z. M. — Zum Genusse d>cses Handst»p:ndlums, welches Johann Wagner, gewesener Medicinal-Doctor im Gt>fce Aomont, fundlrte, sind be, rufen: i) vorzugsweise Jünglinge, welche mit des Gtlfters Vetter Johann Wagner,.in absteigender Llme bis in den ^ten Grad verwandt sind; dann 2) in deren Ermanglung Bürgerssöhne von Laibach; enbllch Z) andere Kramer, w-lche beid« l^tern knne Mtttel zum Stud^ren haben, aber gute Talente besitzen, und von untadelhaftem Wandel sind, jüdoch kann in allen drel Faüen der Stlvendlen-Genuß nur emem Btudlsrenden zu Theü werden, welcher die phUosovhlschen Studien antrttt. — Das Prasentatlonsrecht sseht dem Maqisirate in ^albach, daS Werlechungsrech! aber dem Stifte Aomont zu. — Diejenigen, wclck4 den Äenuß dieses St»pend>.ums ,u erholten wünschen, haben ihre mlt dem Taufscheine, Dürftigkeits-, Impfungs- und den Studien« Zeugn,ssen von den letzten zwe» Gemeftcrn be, legten Gesuche längstens bls 3nde November l. I. der lande?>1el!e zu G0 fi. C. M. und dein Vurrückllngsrcchte ln 5c>0 st. und 6c)Q si. Gehalt, in Ellcdigung ge-kommcn; es haben daher diejenigen Isidioiduen, welche sich um diesen Dienstcspostcn zu beweiben gedenken, ihre eigenhändig geschriebenen und gehörig belegten Gesuche, worin sie sich vorzüglich über lhre Gcschäftökcnntm^se, Studien und ein gutes moralisches Betragen, dann, daß sie mit kemem Individuum dieses k. k. Scadt » und Landrechtcs verwandt oder verschwägert sind, auszuweisen haben, und zw.ir die berclts angestellten Blttwerber durch ihre vorgesetzte Behörde binnen vier Wochen vom Tage der ersten Emschallung dieses Eoictcs in den Klagenfurter Zeimngäolatcern an gerechnet, bn diesem k. k. Stadt- uni) Landrechte zu überreichen. — Klagenfurt den 3. Octobe, i3Zö. NreiZlamtliche Nerlautbarungen. Z. i534. (2) Kundmachn n g. Zur künftigen Verp/legssickerstellung des in der HauiMalion Lalbach und Concurrcnz befindlichen Militärs, auf die Zcit vom ,9. Dezember i835 bis Ende März, und für die Beheitz - und Bcleuchtungsartikel bis Ende April l336, wird am 20. November d. I., Vormittags um 9 Uhr eine öffentliche Subavrcndinmgs-Behandlung bei dem hi?st-gen k. k. Kreisamte vorgenommen werden. Be-dingungcn: — i) Der Bedarf nach dem ge-genwättigen Truppcnstand ohne der zeitwei- loi5 sen Durchmärsche, besteht beiläufig taglich in t5oo Portionen Brod, ä 5i lj2 ^oth; t5c» Portionen Hafer; l5c» Portionen Heu; L3c» Portionen Streussroh, a 5 Pfund. — Wonathllch in lZo n. öst. Metzen Holzkohlen, harte, a ZI Pfund der Meyen; 26 n. öst. Pfund Kerzen; 5o n. üst. Pfund Talg; 3^» tt. öss. Maß Brcnnühl, und 23 — 2400 Pfund Lampendocht. — Vierteljährig in 1820 Bund ^agerstroh, » l2 Pfund. — 2) Muß der Erstcher bei Abschluß des Contraclcs eme Caution mit g c^c, der gesammten Geldertrag» mß, entweder in Baarem oder in Staatsva-pieren nach dem Cours, oder auch fideljussornch zur hiesigen k. k Verpstcgs - Magazins« ^assa leisten, jedoch wird hier bemerkt, daß nur die von der lödl. k. k. Kammerprocuracur als gültig anerkannten Cautlons-Instrumente an-genommen werden. — I) Vor der Verhandlung hat jeder Offercnt 5uo fl. als Vad'.um zu erlegen, welche nach beendeter Verhandlung dem Nlchsnsicher werden rückgcsiellt, von dem Ersieher aber bls zum Erlag der Caution rückbehalten werden, und ohne welchem Erlag Niemand zur Verhandlung zuge« lassen wird. — 4) Werden auch Offerte für einzelne Artikel angenommen, jedoch wird bei gleichen Anbothen dem für gewmmte Artikel dlr Vorzug gegeben. - 5^Nachtraqsofferte werden durchaus nicht angenommen. Die weiteren Auskünfte können taglich zu den qe-ivöhnllchm Amtsstunden in der hicsigen k. k. Haufttucrpstegs - Magazins - Kanzle emgehohlt werden. — K. K. Kreisamt Laibach den 4. November l835. Ktavt« uno lauvrcchtliche ^erlauwarungcn. Z. 1579. (1) ^ Nr. 9392- Von dem k. k. 'HStadt- und Landrechl?' »n Kram wird dem unwissend wo befindlichen Joseph Hubcr und dessen unbekannten Rechtsnachfolgern mittelst gegenwärtigen Edicts erinnert: Ev hade wider selbe del diesem Gerichte Herr Maximlian Freyherr v. Gußich, die Klage auf Verjährt- und Erloschenerklärung der, vermöge Schuldverschreibung äclo. i5. Jänner i?58, inull). i5. December 1760, auf dem Gute Slatteneg zu Gunsten des Joseph Hu-b«r haftenden Forderung pr. 090 ft. eingebracht und um richterliche Hülfe gebethen, Worüber d,e Tagsatzung auf den 29. Febinar I636, Vormittags um 9 Uhr vor diesem Gerichte angeordnet wurde. Da der Aufenthaltsort des Beklagten ^ Joseph Huber und dessen unbkkalmlc Rechts- nachfolger diesem Gerichte unbekannt, und weil selbe vielleicht aus den k. k. 3rdlcmden abwe« send sind, so hat man zu deren Vertheidigung und auf ,hre Gefahr und Unkosten dm hier-ortigen Gerichtsadvocaten Dr. MaNhau-s Kaue tschl'tsch als Eurator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestchendtn Gerichts-Ordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Joseph Huber und dessen unbekannte Rechtsnachfolger werden dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rechter Zlit selbst erschemen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter chre Nechtsbehelfe an d,e Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wlsten mögen, insbesondere, da sie sich die aus dieser Verabsaumung entstehenden Folgen selbst beljumessen haben werden. Lalbach den 3l. October i6Z5. vermischte ^erlautbarunZnl. Z. »595. (l) Nr. 266«^ Edict. Von dem k. t. Bezillsaelichte der Umgebungen Laldacds rrird hicmit dem unbetannt wo be-ftntN.ien Jos.pH ^tarmann Ulid desien glcickfaNs unbelannten (Zrden «r'nnert: Es habe nicer si» Nlusius Mallensckeg, unter Beellelung tes Hrn. I)«-. Srodaid , Hof - und Gencktsatvocalen zu Laibach, am 17.0. M., zur G. Z. 286,, tie Klage auf Olleni'lniß: daS Darlehen aus ocm Schuld» scheine vom 27. Dezember »Uob pr. 5oo »1. c. 3. c. fcv dtzadir, und dcr Schulcfchein srelte von der, der D. O. N. Oommcnla Laidacd, 5u!) Ult>. Nr. »21 ij2 linbdaien, dem Kläger gehd5i^en, ,n ^lecl-no »ub (Zonsc. Nr. 2 liegenden Kaufreli:öfa,sche gelolchl, und eS se» idncn znr Vcltdeldiyung idrce Recl-le der Hof » und Geiichtöadrocat Heir Or. Kaktschnsch «u Laibach als Gurator acl ncturn auf« gesiellt »v!?r0en, mit welchem diese Recklßlache dei der auf ten »2. Februar <336, Vorml«taßs 9 Uhr hicramtS anderaumlen Velbandlungs'Tatzsahung, f,^llü sie nickt selbst oder durä) einen andcln gehö« liv, Bevollmächtigten einschleiten rrürten, auf ihre Gefahr und Rosten der Olvnung nach ausgetragen werden rrird. Laidach den 3o. September i655. 3- »577. (3) I. Nr. ,206. G d i c l. , Alle Jen«, die be« dem Verlasse des »uLaaK ! am iL. September ,855 verstolbenen ij6 hüb« , lers, aus rraö immer für cinem Recdlsarunde c'nen Anspruch zu macden aedenf^n, hüd?n selben be« der dicksaNs auf den ,A December ,bZ5, ' um H Ubr früh vor diesem Belichte angeordneten - iiiqu'.oations. und Abhanbiungs. Tagsahung an« I0l6 jumelden und darzuthun, widllgens sie sich die Fotqen des §. 8,4 b. G. N. selbst zuzuschreiben haben rrerden. Beziits. Gelicht Sckneebelg den 2l. October »635. Z. 1692. (1) Anzeige. Der Hochwürdigsten Gcisillchkeit macht ergebcnst Gefertigter bekannt, daß er für nächst« kommenden Markt alle Gefäße zur Verachtung heiliger Handlungen, wie auch zur Ausschmückung derK'rche, von Gürtler« und Sll« berarbeit, von verschiedenen Größm uorgerich» tet, und bereits in seiner Niederlage, in der Altenmarkt-Straße Nr. 166, zur gefälligen Abnahme vorräthig hat. Auch übernimmt und verfertigt er alle Versilberungen, Vergoldungen und Reparaturen alter schadhafter Gegenstände mit schnellster, bester und billigster Bedienung. Lalbach am 10. November i835. Joseph Ignatz Schulz, Gürtler und Sllberarbeiter. Z. i56Z. (2) Bei Neoyold Vaternolli in lai- bach ist zu haben: Kunst, in zwei Monaten «hne Nehrer englisch lesen, verstehen, schreiben und sprechen zu lernen. Von Dr. Iul. Stcph. Zerffi. Gral), ,336. ?udewigs Verlag. In farbigem Umschlage, 48 kr. E. M. So Mancher möchte sich in dem in gebildeten Zirkeln zur Tonsprache gewordenen Englisch richtig und verständlich mittheilen, — so Mancher wünscht die genialen lltcrarischcn Leistungen der Englander, die schöngeistigen Product? eines Cooper, Bulwev, Byron u. s. m. m der Ursprache zu lesen, -> doch lassen sich Viele vom Erlernen dieser herrlichen Tochtersprache der Deutschen durch Zeitaufwand und a ng e b l tch e S ch w i e r i g k e l t e n de r Aussprache abschrecken, da die meisten der seitherigen Methoden zu gedehnt, zeitraubend, die Regeln ungenau und undeutlich aufgestellt waren, dahcr häufig nutzlos blieben; eine ane dcre Schwierigkeit ist an manchen Orten gänzlicher Mangel an Lehrern, oder zu große Kostspieligkeit. Allen diesen Gebrechen suchte der Vcrfasser in gegenwärtiger Schrift auf das Möglichste abzuhelfen; vorzüglich die 'Aussprache, der so wichtige Stcin des Anstoßes, wu»de durch lichtvolle Zusammenstellung dcr Iu'gcln und ihrer Ausnahmen dem Lernenden so dcull-ch dargelegt, o.iß es ,hm leicht möglich wird, sich dleklbe ohne alle m ü ndl« che An -weisung anzueignen; den Regeln der Etymologie und Syntax sind zahlreiche Ucbungs« beyspicle beygegeben, em Vorzug , der sich für das Selbststudium besonders empfiehlt. Daß es möglich sey, in odgenanmer Zeit diese Sprache zu erlernen, dcwon können mehrere Schüler des Herrn Verfassers zum Bey-spiel dienen; und er verspricht, daß Jeder so glücklich seyn wird, der die gehörige Liede unb das erforderliche Talent für dieselbe mitbringt. D ase l b st si n d a u ch so eben angela ngt: Wand,, Taschen-, Haus- und Kanzle«-Kalender für i856, sowie neue feine Kunst« blllcte für i336, illunnnirte und schwarze K r lpp e n bi l d e r, Manno'sche-5 Raucht«: backwasser zu 20 kr. , Bretfclder wohlrie« chendes Wasser zu 3c> kr., Mundleim, Reißbretter, 'Elfendeinplitten, Paletten, Svas teln, Papicrsicg,cll^ mit Buchstaben und Devisen, Wechsel» und Frachtbriefe, elegante Kunsspapoarbetten, Gtahlschrclbfcdern, Jugend- und Gcsc!lsch^fcüso!