fig t ntncr £naft gsJgltunn AMTSBLATT DER B E H ö R D E N, AMTE R UND GERICHTE DES LANDES KÄRNTEN Redaktion und Administration : Klagenfurt, Arnulfplatzl, Telephon 36-01, Klappe 451,Posfsparkassen-konto 189.606. Kärntner Landeshypofhekenanstalt, Konto Nr. 11349 Anzeigen werden entgegengenommen in der Administration in Klagenfurt und in allen Annoncenexpeditionen. Preise laut Anzeigentarif. Bezugsgebühren: jährl.S72.—, halbjährl. S 36.—, monatl. S6.— 8. Jahrgang / Nummer 19 Freilag, den 9. Mai 1958 Einzelpreis S 1.50 Spendet für das Rote Kreuz! Alljährlich im Mai gedenkt das Rote Kreuz seines Gründers, des Schweizers Henry Du-nant, dessen Geburtstag sich heuer zum 130. Male jährt. Dieser Monat gibt den Rot-Kreuz-Gesellschaften der ganzen Welt den Anlaß, ihre Sammel- und Werbewochen durchzuführen. Auch der Landesverband Kärnten der österreichischen Gesellschaft vom Roten Kreuz wird sich wiederum in Form einer Haus- und Straßensammlung an die stets aufgeschlossene Bevölkerung Kärntens wenden, um die Mittel für seine großen Aufgabengebiete von ihr zu erhalten. Das kommende Jahr bringt dem Roten Kreuz neue Aufgaben, deren Erfüllung ihm die Genfer Konventionen vorschreiben. Es sind dies Aufgaben, die im Dienste der gesamten Bevölkerung geleistet werden müssen und die das Rote Kreuz vor allem mit Hilfe der Bevölkerung und in Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen, insbesondere der Exekutive, durchzuführen in der Lage sein wird. Kärnten benötigt Wasserbaukredite! Im Zuge der Bereisung der Bundesländer traf der Leiter der Wasserbausektion im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Ministerialrat Dipl.-Ing. Dr. Ernst Güntschl, auch in Kärnten ein, wo er mit Landesrat Scheiber und dem Leiter der Flußbauabteilung, Dipl.-Ing. Dr. Poßegger, sowie mit den Dienststellen des Wasserbaues Besprechungen hatte und sich über die Wasserbauprobleme in Kärnten informieren ließ. Diesem Besuch kommt im Hinblick auf die kommenden Budgetvorbereitungen des Bundes besondere Bedeutung zu. Neben der Erörterung der aktuellen Fragen im Flußbau und Kulturbau wurde mit besonderem Nachdruck auf die Notwendigkeit der Erhöhung der Bundesbeiträge für Wasserbauten und Meliorationen hingewiesen. Es erweist sich immer wieder, daß eine sparsame und doch wirtschaftliche Verwendung der Beihilfen für Zwecke der Wasserbauten nur dann gegeben ist, wenn die Höhe der von Bund und Ländern zur Verfügung gestellten Beträge in einem richtigen Verhältnis zum Umfang und der Art der wasserbautechnischen Maßnahmen stehen. Die Bereitstellung der im öffentlichen Interesse gelegenen Beiträge muß aber so rechtzeitig erfolgen, damit mit einem Minimum der Beträge der bestmögliche Effekt erzielt wird. Der rechtzeitige Schutz vor den oft verheerenden Auswirkungen der Hochwässer, die rechtzeitige Behebung von bereits eingetretenen Hochwasserschäden, die laufende Instandsetzung bereits hergestellter Schutzbauten usw. ist ein Gebot sparsamen Bauens und Verwaltens. So wie die Fragen des Wohnbaues, des Verkehrs, die sozialen Belange, die Landesverteidigung, der Landeskultur, der Gesundheit usf., liegen auch die Fragen der Wasserwirtschaft und des Wasserbaues im öffentlichen Interesse. Der Mangel ausreichender Wasserbaukredite schafft immer größer werdende Schwierigkeiten. Landesrat Scheiber als zuständiger Wasserbaurefe-rcnt gab seiner Freude darüber Ausdruck, daß der höchste Beamte der österreichischen Wasserbauverwaltung sich der Mühe unter-z°g, die einzelnen Bundesländer selbst zu besuchen und sich an Ort und Stelle über die Lage und die Probleme des Wasserbaues zu ^formieren. Ministerialrat Dr. Güntschl zeigte volles Verständnis für die wasserbaulichen Belange Kärntens, denen er die bestmögliche Unterstützung des Land- und Forstwirt-Schaftsministeriums zusicherte. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, me Aufmerksamkeit der gesamten Bevölke-rung, insbesondere aber der Volksvertreter, ^uf den Wasserbau als einen der wichtigsten Faktoren der Volkswirtschaft zu lenken. Lhstv. Kraßnig amtiert wieder Her Sozialreferent der Kärntner Landes-regierung, Lhstv. Kraßnig, ist nach erfolg-reicher Absolvierung der von den Ärzten ^geordneten Kur vom Sanatoriumsaufenthalt zurückgekehrt und hat seine Amtsgeschäfte wieder voll aufgenommen. Amtliche Personalnachricht Ermittlung der Minderheit - Bundessadie Ein eindeutiger Rechtsspruch des Verwaltungsgerichtshofes über die Kompetenz in der Minderheitenregelung In der Sitzung der Landesregierung vom 6. Mai berichtete Landeshauptmann W e d e-n i g über das der Landesregierung zugegangene Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zur Frage der Ermittlung der slowenischen Minderheit in Kärnten. Darnach ist nunmehr eindeutig geklärt, daß die Regelung der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit in Gesetzgebung und Vollziehung ausschließlich in die Zuständigkeit des Bundes fällt. Der Bundespräsident hat mit Entschließung j’>m 13. März dem Zollwachrevisor Siegfried ,.°ja im Personalstand der Finanzlandes-’roktion für Kärnten die Silberne Medaille a"r Verdienste um die Republik Österreich 01 roten Bande für Lebensrettung verliehen. Den Anlaß für den Rechtsspruch des Verfassungsgerichtshofes bot der Antrag der Kärntner Landesregierung auf Feststellung, ob die Erlassung eines Gesetzes über die Ermittlung der slowenischen Minderheit in bestimmten Gebieten Kärntens in die Zuständigkeit des Bundes oder des Landes fällt. Der Verfassungsgerichtshof hat dazu zu Recht erkannt: „Die Erlassung des im Entwurf vorgelegten Gesetzes über die Ermittlung der slowenischen Minderheit in bestimmten Gemeinden Kärntens fällt nach Art. 10 Abs. 1 Z. 1 B.-VG. in der Fassung von 1929 in die Zuständigkeit des Bundes.“ Zugleich hat der Verfassungsgerichtshof einen Rechtssatz erlassen, der folgenden Wortlaut hat: „Die Regelung der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit fällt nach Art. 10 Abs. 1 Z. 1 (,Bundesverfassung') B.-VG. in der Fassung von 1929 in Gesetzgebung und Vollziehung in die Zuständigkeit des Bundes. Der Bundeskanzler ist gemäß § 56 Abs. 4 VerfGG. 1953 verpflichtet, diesen Rechtssatz unverzüglich im Bundesgesetzblatt kundzumachen.“ In der zugehörigen Begründung erklärt der Verfassungsgerichtshof, daß den Ländern die Zuständigkeit fehle, auf dem Gebiete „Bundesverfassung“ Gesetze zu beschließen. Zum Begriff „Bundesverfassung" gehören nämlich auch die Grundrechte und damit das Nationalitätenrecht. Bestimmungen über das Recht der nationalen Minderheiten enthalte auch der Abschnitt V des III. Teiles des Staatsvertrages von St. Germain, welcher als Verfassungsgesetz gilt. Die Bestimmungen des Artikels 7 des österreichischen Staatsvertrages 1955 betreffen ebenfalls Angelegenheiten des nationalen Minderheitenrechtes, sie fallen daher systematisch unter den Begriff „Bundesverfassung“. Für die Länder könne sich allerdings aus Art. 16 B.-VG. ergeben, daß sie in ihrem selbständigen Wirkungskreis in Durchführung eines Staatsvertrages Maßnah- men auch für nationale Minderheiten zu treffen haben. Aus Art. 7 des österreichischen Staatsvertrages folge aber, daß es um Maßnahmen geht, die jedenfalls auch in den Zuständigkeitsbereich des Bundes, wenngleich nur für die Länder Kärnten, Burgenland und Steiermark, fallen, und daß in den drei Ländern nicht verschiedenes Recht gelten kann. Vor allem müsse die Frage, was unter dem Begriff der slowenischen oder kroatischen Minderheit zu verstehen ist, für den gesamten Rechtsbereich einheitlich geregelt werden. Sohin erlaubt es auch Art. 16 B.-VG. im Zusammenhang mit dem österreichischen Staatsvertrag 1955 den Ländern nicht, den Begriff dieser Minderheiten selbständig zu bestimmen und damit die Frage zu regeln, wer als ihr Angehöriger anzusehen ist. Wichtige Beschlüsse der Kärntner Landesregierung Im weiteren Verlauf der Regierungssitzung stimmte die Landesregierung auf Antrag von Landeshauptmann W e d e n i g einer Änderung der Geschäftseinteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung zu, wonach die fachlichen Angelegenheiten des Naturschutzes nunmehr in die Kompetenz der Abteilung Landesplanung und Raumforschung fallen, während für die rechtlichen Angelegenheiten des Naturschutzes weiterhin die Kulturabteilung zuständig bleibt. Der Landeshauptmann legte den Regierungsmitgliedem außerdem eine Studie vor, in der die Grundzüge eines Gesetzes über die Pflege und Förderung des Fremdenverkehrs in Kärnten dargelegt werden. Die Studie soll den Regierungsmitgliedern als Beratungsgrundlage dienen, wobei die Möglichkeit gegeben ist, sie in allen interessierten Kreisen zu diskutieren. Landeshauptmann Wedenig berichtete schließlich über eine Dankadresse der Landsmannschaft der Untersteirer und Mießtaler anläßlich ihrer Hauptversammlung für die von der Landesregierung den Heimatvertriebenen durch die Aktion „Heimat in Kärnten“ erwiesene Hilfe. Landesrat Scheiber erstattete einen ausführlichen Bericht über die Arbeiten des hydrographischen Dienstes in Kärnten und über die Koordinierung der einschlägigen Nachrichtenübermittlung mit Jugoslawien, die sich vorteilhaft auswirkt. Auf Grund eines weiteren Berichtes über das Ausbauprogramm des Verbundkonzems, in dem das Kraftwerk- Kärntens Beitrag zur Vollbeschäftigung 80 Millionen Schilling für Großbauvorhaben des Landes In der letzten Sitzung der Kärntner Landesregierung berichtete der Landesfinanzreferent, Landesrat Sima, über die Aktivierung des a. o. Haushalts des Landes für 1958 durch Bereitstellung der Mittel für die Großbauvorhaben des Landes und legte einen detaillierten Finanzierungsplan für diese Bauvorhaben in den Jahren 1958 bis 1961 vor, der von der Landesregierung genehmigt wurde. Der Finanzaufwand für die Großbauvorhaben — Chirurgie in Klagenfurt, Chirurgie in Wolfs-herg, Neubau des Amtsgebäudes der Landesregierung, Beibag zum Ausbau des Flughafens und Bau der landwirtschaftlichen Schule in St. Andrii — beläuft sich auf insgesamt 79,75 Millionen Schilling. Davon werden rund 30 Millionen Schilling aus Rücklagen entnommen, während der Rest dürch Kreditaktionen, zum Teil außerhalb Kärntens aufgebracht wird, wodurch beträchtliche Geldmittel ins Land fließen. Durch die Schaffung der im Finanzierungsplan inbegriffenen öffentlichen Einrichtungen wird ein bedeutender Beitrag zur Arbeitsbeschaffung und nicht zuletzt zur Aufrechterhaltung der Konjunktur in Österreich geleistet. Allein im Jahre 1958 beträgt der Aufwand für die genannten Großbauvorhaben 23,8 Millionen Schilling. Der Bau der Chirurgie in Klagenfurt und in Wolfsberg — mit einer vorgesehenen Gesamtkapazität von nmd 635 Betten — stellt sich als das größte Bauvorhaben dieser Art in Österreich in der zweiten Republik dar. Die Baukosten für die Chirurgie in Klagenfurt samt Einrichtung betragen 40 Millionen Schilling, für die Chirurgie in Wolfsberg — samt Einrichtung und Kesselhaus — 27 Millionen Schil- Für den Bau des neuen Amtsgebäudes der Landesregierung, der zwecks Zusammenziehung der bisher in baufälligen Baracken untergebrachten, im Stadtgebiet versbeuten Dienststellen unaufschiebbar wurde, werden im laufenden sowie im nächstfolgenden Jahr je 2,5 Millionen Schilling ausgegeben. Für den Ausbau des Flughafens Klagenfurt steuert das Land diesem Jahr ebenso wie die Stadt Klagenfurt drei Millionen Schilling bei, während der Rest (9 Millionen Schilling) bekanntlich vom Bund zur Verfügung gestellt wird. Der Investitionsaufwand für das Amtsgebäude sowie für den Ausbau des Flughafens wird dabei zur Gänze aus Rücklagen aufgebracht. Zu den genannten Großbauvorhaben tritt der Bau der Landwirtschaftsschule in St. Andrä, für den 4,75 Millionen Schilling vorgesehen sind, davon 2,5 Millionen im laufenden Jahr. Hier wird über die im ordentlichen Haushalt vorgesehene Summe von 1 Million Schilling hinaus bereits mit einer halben Million Schilling das Eventualprogramm für 1958 realisiert. Daß eine weitere Million Schilling in diesem Jahr aus Rücklagen zur Verfügung gestellt werden kann, ist eine unmittelbare Auswirkung der Verhandlungen um einen verbesserten Finanzausgleich, mit dem der Aufwand für die Lehrerpersonalreserve weitgehend vom Land abgewälzt wurde. Die vom Landesfinanzreferent systematisch betriebene Rücklagenwirtschaft nach dem Grundsatz „Sparsamkeit in der Verwaltung — größtmögliche Vorsorge für den Investitionsaufwand“ hat, wie zusammenfassend festgestellt werden kann, die Erstellung des Voll-finanzierungsplans bzw. die nunmehr bevor- ling; davon werden im Jahre 1958 zehn Mil- [ stehende sukzessive Verwirklichung der Groß-lionen bzw. 5,8 Millionen Schilling aktiviert. I bauvorhaben des Landes ermöglicht. Projekt Edling trotz der von Fachleuten festgestellten ausgezeichneten Wirtschaftlichkeit an letzter Stelle gereiht ist, wurde eine Intervention des Landeshauptmannes bei der Bundesregierung beschlossen. Damit soll nachdrücklich auf die Vordringlichkeit der Verwirklichung dieses Kraftwerk-Projektes in Südkärnten hingewiesen werden, um vor allem auch den beim Reißeckwerksbau freiwerdenden Arbeitskräften in Kärnten Beschäftigung zu sichern. Landesrat Ing. Truppe berichtete über die vorgesehene Teilnahme einer Abordnung leitender Straßenbaufachleute der Landesbaudirektion unter seiner Führung an der 20. österreichischen Straßentagung in Salzburg vom 7. bis 10. Mai. Auf Antrag des Landesrates Räder wurde grundsätzlich der Übernahme einer Landeshaftung für Kleingewerbedarlehen in Fortführung der bereits bewährten Kreditaktion zugestimmt. Eine entsprechende Regierungsvorlage wird dem Kärntner Landtag zur Beschlußfassung zugeleitet. Lhstv. Kraßnig berichtete über die vorgesehene Novellierung der Kärntner Landarbeitsordnung, die mit Rücksicht auf die durch das Gesetz vom 18. Dezember 1957 im Hinblick auf den Mutterschutz geänderten Grundsatzbestimmungen des Bundes notwendig geworden ist. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wird ebenfalls dem Kärntner Landtag übermittelt. Auf Antrag des Lhstv. F erlitsch genehmigte die Landesregierung die Einhebung der Landwirtschaftskammerumlage für das Jahr 1958 auf der Basis von 150 Prozent des Grundsteuermeßbetrages und stimmte der Einhebung einer Kammerumlage von 80.000 Schilling für das Jahr 1958 von den landwirtschaftlichen Genossenschaften zu. Es wurde weiter eine Verordnung beschlossen, mit der die Schußzeiten für Rebhühner und Fasanen neu festgesetzt werden. Landesrat Sima berichtete über die Monatsvoranschläge für Mai 1958, die zur Kenntnis genommen wurden. Der Monatsvoranschlag des Landes sieht Ausgaben in Höhe von 25,576.325 Schilling vor, der Monatsvoranschlag „Bund“ beläuft sich auf 30,110.750 Schilling. In seinem Bericht über die Eingänge an Ertragsanteilen wies der Landesfinanzreferent darauf hin, daß für die Monate Jänner bis Mai 1958 gegenüber den Voranschlagsansätzen des Finanzministeriums Mindereinnahmen von 4,880.750 Schilling festzustellen sind, während sich die Mindereinnahmen an Ertragsanteilen in der Budgetierung des Landesfinanzreferates mit 1,314.083 Schilling beziffern. Die vorsichtigere Ansetzung der Einnahmen im Landesvoranschlag ist somit durch die tatsächliche Entwicklung voll gerechtfertigt. Auf Grund eines weiteren Berichtes des Landesrates Sima wurde eine befristete Stundung der Ratenzahlungen der Alpenglimmerwerke an das Land bis I. Jänner 1960 beschlossen, um den Festigungsprozeß des Betriebes, in dem 45 Personen beschäftigt sind, nicht zu unterbrechen. Der Zinsendienst ist jedoch durch den Betrieb während der genannten Frist voll zu leisten. Der Landesfinanzreferent legte schließlich den Finanzierungsplan für die Großbauvorhaben des Landes Kärnten in den Jahren 1958 bis 1961 vor, aus dem nebenstehend ersichtlich ist, daß die Landesregierung im Zuge der Arbeitsbeschaffung alle finanziellen Möglichkeiten ausschöpft. Die Landesregierung beschloß ferner die öffentliche Ausschreibung mehrerer Beamtenposten. Für die Gesundheit des Volkes Schutzimpfungen gegen Diphtherie, Keuchhusten, Wundstarrkrampf und gegen die Tuberkulose in Kärnten Im Zuge der Vorsorge des Staates bzw. des Landes für die Gesundheit des ganzen Volkes werden alljährlich Pflichtimpfungen gegen Pocken und freiwillige Schutzimpfungen gegen Diphtherie, Keuchhusten und Wundstarrkrampf sowie gegen die Tuberkulose in ganz Kärnten durchgeführt. Seit Mitte April treten in den Schulen die Kinder zu den Schutzimpfungen an. Ihre Zahl ist erst am Ende des Impfjahres zu ermitteln, weil zur Schutzimpfung niemand verhalten werden kann. Denn die staatliche Wohlfahrtspflege wird keinem aufgezwungen und die Verantwortung für die eigene Gesundheit ist in erster Linie eine Angelegenheit des einzelnen — außer es handelt sich um übertragbare Krankheiten, deren Abschirmung und Behandlung gesetzlich geregelt ist. der Gefahr einer Diphtherieerkrankung ausgesetzt. Gerade in den Landbezirken muß man in dieser Impfperiode feststellen, daß die Bevölkerung den Schutzimpfungen positiv gegenübersteht. Seit geimpft wird, ist mit Genugtuung weiter zu beobachten, daß die Fälle von Diphtherieerkrankungen zurückgehen und schon eine Seltenheit geworden sind. Die Impfung ist vollkommen gefahrlos und hinterläßt eine nachhaltige Schutzwirkung. Keuchhusten — eine Marter für die Kinder , und Mütter Der Keuchhusten stellt immer noch die Eltern vor schwere Probleme, weil besonders die Kleinstkinder von dieser Krankheit befallen werden. Die Schutzimpfung verleiht den Kindern einen langanhaltenden Schutz. Die Impfschäden, wenn man überhaupt solche erkennen kann, sind sehr gering und verlaufen im allgemeinen gutartig. Unter Schutzimpfung versteht man im ursprünglichen Sprachgebrauch die aktive Immunisierung. Ihr liegt die alte Erfahrung zugrunde, daß eine überstandene Infektionskrankheit oder — wie wir heute wissen — auch die inapparente Infektion einen Schutz gegen spätere gleichartige Infektionen hinterlassen kann. Mit der aktiven Schutzimpfung sucht man eine für den Körper harmlose Auseinandersetzung mit den lebenden, abgeschwächten, modifizierten oder abgetöteten Krankheitserregern bzw. deren Stoffwechselprodukten zu ermöglichen. Die dadurch erzielte Antikörper- bzw. Antitoxinbildung und die gewonnene Bereitschaft zu schneller Antikörperproduktion soll bei späterer Infektion die Erkrankung verhüten oder zumindest abschwächen. Da manche Krankheiten keinen Schutz gegen nachfolgende Infektionen mit demselben Erreger hinterlassen, ist die Zahl der Infektionskrankheiten, gegen die eine Schutzimpfung möglich ist, natürlicherweise begrenzt. In Österreich sind die Schutzimpfungen freiwillig, bei Kindern nur mit Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten. Gegenwärtig werden im Aufträge des Landes-gesundhei.tsdienstes Schutzimpfungen gegen Diphtherie, Keuchhusten, Wundstarrkrampf und gegen die Tuberkulose vorgenommen. Im nächsten Jahr wird zusätzlich gegen die Kinderlähmung geimpft. Die Gesundheitsämter bei den Bezirks-hauptmannscliaften erstellen jedes Jahr einen Impfplan, in den alle Schulen des Bezirkes aufgenommen werden. Gemeindeämter und Schulleitungen erfassen die Kleinst-, Klein-und Schulkinder, die an den jeweils aufgerufenen Impftagen in den Schulen zur Schutzimpfung erscheinen. Die Mütter kommen mit den Kleinkindern zur Impfung, die nach medizinischen Grundsätzen von einem Arzt vorgenommen wird. Solche Impftage bedürfen intensivste Vorbereitungen. Vor allem werden die Impflinge aus "den Mätfiken erfaßt und die Mütter verständigt, daß ihre Kinder, falls sie nicht erkrankt, zur Schutzimpfung reif sind. Die Schulkinder hingegen : werden von den Schulleitungen für die Schutzimpfung registriert. Jedes Kind hat eine Impfkarte, auf der jede erfolgte Schutzimpfung und ihre Art vermerkt werden. Der Impfstoff wird von den Gesundheitsbehörden beigestellt, ebenso ist die Impfung kostenlos. Aufklärung unter den Eltern tut not Bei der Durchführung der Schutzimpfungen gegen Diphtherie-Tetanus-Pertussis und Diphtherie-Tetanus in der vorjährigen Impfperiode ließ die Beteiligung manchen Wunsch offen. Die Ursachen lagen vor allem auf organisatorischem Gebiet, ferner an der mangelnden Aufklärung der Bevölkerung über die gesundheitlichen Chancen der Schutzimpfungen. Eine wesentliche Bereitschaft der Eltern zur Einwilligung ist das Vertrauen in den Arzt, der die Schutzimpfungen durchführt; seine Haltung den Kindern und Eltern gegenüber ist oft ausschlaggebend. t Die gefürchtete Diphtherie Die sehr gefürchtete und mit schweren Komplikationen begleitete Diphtherie verursachte früher ein großes Kindersterben. Vor der Schutzimpfung häufte sich diese Seuche, der erst durch wirksame Maßnahmen der Gesundheitsbehörden Einhalt geboten oder auf ein Mindestmaß beschränkt werden konnte. Kinder ohne Schutzimpfung sind immer noch Österreichische Staatspreise 1958 Das Bundesministerium für Unterricht hat die Förderungspreise der österreichischen Staatspreise für Kunst 1958 ausgeschrieben. Auf dem Gebiete der Literatur ist der Förderungspreis für erzählende Werke (ausgenommen Romane) ausgesetzt. Auf dem Gebiete der Musik sind zwei Wettbewerbe vorgesehen: Der eine ist Kompositionen für ein Instrument allein, der zweite Werken für ein oder mehrere Soloinstrumente mit Begleitung gewidmet. Die Einreichungen literarischer und musikalischer Arbeiten haben bis zum 31. Mai im Bundesministerium für Unterricht zu erfolgen. Auf dem Gebiete der bildenden Kunst ist ein Architekturwettbewerb angesetzt. Die Pläne müssen vom 1. bis 15. September im Bundesministerium für Unterricht eingereicht werden. Die genauen Bedingungen der Ausschreibung können beim Bundesministerium für Unterricht, Wien, I., Minoritenplatz 5, Abteilung 8 (Literatur) oder Abteilung 9 (Musik und bildende Kunst), angefordert werden. Der Wundstarrkrampf kann jedes Kind befallen Der Wundstarrkrampf ist eine Infektionskrankheit, die erst im Stadium der tödlichen Krämpfe erkannt wird. Gerade Kinder können Verletzungen erleiden, denen man meistens keine Beachtung schenkt. Durch die Schutzimpfung gegen Tetanus wird der Organismus schon bei kleinen Verletzungen vor Wundstarrkrampf geschützt. Bei stänkeren Verwundungen muß der Betroffene zusätzlich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, wo- bei ihm eine prophylaktische Tetanusinjektion verabreicht werden muß. Die Volksseuche Tuberkulose Vor Einführung der Schutzimpfungen war die Tuberkulose eine Geißel, die alle Schichten der Bevölkerung zu spüren bekamen. Der Tod hielt eine reiche Ernte unter den Tbc-Kranken. Seit 1949 wird in Österreich der Tuberkulose durch Calmette-Schutzimpfun-gen begegnet, wobei besonders die jungen Jahrgänge im schulpflichtigen Alter erfaßt wurden. Seit Durchführung der Calmette-Schutzimpfungen ist ein merklicher Rückgang der Tbc-Erkrankungen zu beobachten. Es ist erfreulich, daß die gesamte Bevölkerung verstärktes Interesse für die Schutzimpfungen zeigt. Ein Impftag im Bezirk St. Veit Durch die Gemeindeämter werden die Eltern und die Schulleitungen verständigt, wann die Impfkommission eintrifft. Im Sankt-Veiter Bezirk sind es 76 Volks- und Hauptschulen und zwei Privatschulen, einschließlich der Kindergärten. Für den 5. Mai waren Schutzimpfungen in den Schulen von Lölling, Knappenberg, Hüttenberg, Waitschach, Heft und St. Martin am Silberberg angesetzt. In den Schulklassen herrschte überall Aufregung, als bekannt wurde, daß die Impfkommission eingetroffen ist. Die Lehrer hielten die Impf-kartei bereit. Indessen trafen auch schon die Mütter, oft nach einem einstündigen Anmarschweg, mit ihren Kleinkindern ein, die von der Wirksamkeit der Schutzimpfungen, namentlich gegen die Diphtherie, überzeugt sind. Das Impfteam, dem Sanitätsrat Doktor Smeritschnig, seine Assistentin, Frau K 1 o g g e r, und der Gesundheitsbeamte B o d n e r der Bezirkshauptmannschaft Sankt Veit angehören, treffen routinemäßig und nach den Richtlinien für Injektionsimpfimgen ihre Vorbereitungen. Auf dem Schultisch werden aus einem Lederkoffer die Injektions- Ein Nord-Süd-Straßenprojekt Der verkehrspolitische Ausschuß der Salzburger Handelskammer hat kürzlich den Beschluß gefaßt, in allernächster Zukunft mit der Kärntner Handelskammer und den zuständigen dortigen Straßenbaufachleuten in Verbindung zu treten, um die Pläne einer den Alpenhauptkamm durch- oder überquerenden Nord-Süd-Straße zu koordinieren. Es besteht die Absicht, nach Abstimmung der Meinungen möglicherweise mit einem gemeinsamen | Vorschlag vor die Öffentlichkeit zu treten. Abgesehen von den bekannten Diskussionen in dieser Frage gewinnt das Projekt deshalb besondere Bedeutung, da im europäischen Verkehrsplan eine Straße E/14 aufscheint, die Triest mit Stettin verbindet. Österreich wäre im Rahmen dieser Planung verpflichtet, einen Alpenübergang zu bauen. Der verkehrspolitische Ausschuß der Handelskammer jedenfalls kam zu der Ansicht, zunächst die Varianten der Tauern und Gastein zu studieren. Als Begründung dafür wurde die Tatsache ins Treffen geführt, daß eine über den Fel-bertauem verlaufende Nord-Süd-Straße das Bundesland Salzburg nur auf einer 25 Kilometer langen Strecke berühren würde, während die beiden anderen Projekte einen Verlauf fast durch das ganze Land vorsehen. Schilling; flußbauliche Maßnahmen an Kon-kurrenzgewässern in Kärnten 72.000 Schilling; Wasserversorgungsanlage Lassein 52.100 schaftliche Hauswirtschaftsschulung (Kurse der Bezirksbauernkammern) 4825 Schilling. Aufnahma des Wörthersee-Schiffsverkehres Die Verkehrsbetriebe der Stadtwerke Kla-genfurt teilen mit, daß am Sonntag, den II. Mai, der fahrplanmäßige Schiffsverkehr wieder aufgenommen wird. Zunächst werden folgende Kurse gefahren: Klagenfurt-See ab 9 und 14 Uhr; Velden ab 10.55 und 16.25 Uhr. Die Bevölkerung der Landeshauptstadt Klagenfurt und der Uferorte wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Einheimischen-Ausweise ab sofort von der Kartenstelle der Klagenfurter Verkehrsbetriebe (Verkehrshalle am Heiligengeistplatz in Klagenfurt) bei Vorweis des Meldezettels ausgegeben werden. 2 5 jähriges Betriebsjubiläum Frostsanierungsmaßnahmen auf der Triester Bundesstraße Wie der Straßenbaureferent der Kärntner Landesregierung, Landesrat Ing. Truppe, mitteilt, hat ^das Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau zur definitiven Frostsanie-rung der Triester Bundesstraße im Bereich des Wörthersees folgende Aufträge vergeben: Abschnitt Osteinfahrt Krumpendorf 2,350.000 Schilling; Abschnitt Walterskirchen—Prit-schitz 1,270.000 Schilling; Abschnitt Osteinfahrt Velden 1,080.000 Schilling. Ferner hat das Bundesministerium der beantragten Erweiterung des Bauvorhabens Amoldstein— Staatsgrenze von einer Kostensumme von bisher 1,750.000 Schilling auf 3,000.000 Schilling zugestimmt. Die Erweiterung des Bauvorhabens wurde durch die im heurigen Winter aufgetretenen Frostschäden notwendig und soll sich vor allem auch auf den Ausbau des letzten Abschnittes vor der Staatsgrenze (Kilometer 366,1 bis 367,2) erstrecken. Freigabe von Landesmitteln Der Landesfinanzreferent, Landesrat Hans Sima, hat in Aktivierung des Landesvoranschlages 1958 auf Antrag der zuständigen Referenten folgende Beträge aus Landesmitteln für Förderungsmaßnahmen frei-gegeben: Gößbach-Talaufregulierung 30.000 Schilling; Glanregulierung (Erhaltungsprogramm 1958) 40.000 Schilling; Reguiierungs-maßnahmen am Zör- und Gendorferbach 18.000 Schilling; Lavantreguliemng (Hochwasserschutzdamm bei St. Paul i. L.) 60.000 Die Finna Pfrimer & Mößlacher feierte kürzlich im Gasthof Koch in Krumpendorf ihren 25jährigen Bestand. Nach einer kurzen Schilderung des Werdeganges des Unternehmens durch Dipl.-Ing. Pfrimer, aus welcher hervor ging, daß das Unternehmen seinerzeit Personal, Lager und Inventar von der Firma Hübner und Haas übernommen hatte, wurde hervorgehoben, daß dem damaligen Personalstand von zwei Angestellten, drei Monteuren und einem Magazineur heute neun Angestellte und 49 Monteure, Helfer und Lehrlinge gegenüberstehen. Der Firmen-gesellschafter dankte allen Betriebsangehörigen iür ihre selbstlose Mitarbeit, welche die Erfolge der Firma verbürgte und überreichte den beiden ältesten, Herrn Obermonteur Johann Haimburger und Herrn Magazineur Karl Fischer, für 25jährige treue Dienste eine Ehrenurkunde und Medaille der Kammer der gewerblichen Wirtschaft sowie ein Ehrengeschenk der Firmeninhaber. Da die Firma für sämtliche Betriebsangehörigen, welche mehr als fünf Jahre dem Betrieb angehört haben, seinerzeit eine Lebensversicherung abgeschlossen hatte, wurden auch diesmal acht weitere Versicherungspolizzen an Angestellte und Arbeiter überreicht. Der Betriebsrat überreichte im Namen der Arbeiter und Angestellten den beiden offenen Gesellschaftern je eine künstlerisch ausgearbeitete, sehr geschmackvolle Plakette. Beide Firmeninhaber j haben im Laufe der letzten 25 Jahre ver- ! schiedene Ehrenstellen in der Wirtschaft : innegehabt; Dipl.-Ing. Werner Pfrimer he-kleidet derzeit bekanntlich die Stelle des Prä- | sidenten der Kammer der gewerblichen Wirt- i schaft für Kärnten. ! spritze mit den Nadeln und dem Impfstoff auf einem weißen Wachstuch bereitgelegt; die Spiritusflamme dient der Sterilisation der Hohlnadeln. Die Namen der zu Impfenden werden aufgerufen. An diesem Tag wurden nur Schutzimpfungen mit dem kombinierten Impfstoff gegen Diphtherie, Keuchhusten und Wundstarrkrampf durchgeführt; andere Kinder wurden mit Tuberkulin getestet. Zuerst kommen die Kleinstkinder ab dem dritten Monat an die Reihe. Viele wissen noch nicht, doch einige ahnen es, daß sie der Mittelpunkt einer Prozedur sein werden. Etliche heulen, andere blicken neugierig auf die weißen Mäntel von Arzt und Schwester und auf die glitzernden Instrumente. Und schon ist es geschehen. In die linke Schulter traf der winzige Stich, sie spüren es kaum. Sie lächeln tapfer, während die Mütter für sie zittern und Tränen vergießen. Alles löst sich, die Schutzimpfung gut überstanden, auf und die stolzen Mütter tapferer Kinder kehren im Bewußtsein nach Hause, daß ihre Lieblinge gegen eine tückische Seuche durch lange Zeit immunisiert sind. Bei den Schulkindern geht es ebenso bedächtig zu. Manchmal ist eines darunter, das die Furcht vor der Impfung, suggeriert von den Erwachsenen, nicht überwindet und in ein Angstgeschrei ausbricht — und sich manchmal zur Wehr setzt, wobei alle Besänftigungsversuche ergebnislos verlaufen. Wurde früher einmal der Gendarm oder der Rauchfangkehrer von gewissen Eltern als Kinderschreck erwählt, ist es heute oft die Impfung. Mit den Worten: „Wenn du nicht brav bist, wird dich morgen der Doktor impfen* glauben Erwachsene die Kinder einschüchtern zu müssen. Gegen 300 Kinder wurden zum Beispiel an diesem Tage im Gebiet um Hüttenberg geimpft und gegen Tuberkulose getestet, eine Zahl, die den Arzt und seine Helfer vielleicht überfordert. Gewiß enthält der Impfplan der Landesgesundheitsbehörden als Ausgleich für den anstrengenden Dienst die nöti-' gen Ruhetage, aber sie dienen stets den administrativen Arbeiten und Vorbereitungen für die nächsten Schutzimpfungen, die bis zum Herbst fortgesetzt werden. Italienischer Orden iür Landesamts-direkiorsiellv. Dr. Oüimar Rudan Der Präsident der italienischen Republik hat dem Landesamtsdirektor-Stellvertreter der Kärntner Landesregierung, Dr. Othmar Rudan, den Orden „Stella della Solidarietä Italiana“ II. Klasse verliehen. Das Bundeskanzleramt hat die Bewilligung zur Annahme Landesämtsdirektor-Stell-hat sich, seit er im Jahre i 1953 die Leitung der Kulturabteilung des I Amtes der Kärntner Landesregierung über-! nahm, als unermüdlicher Organisator des Kulturaustausches Kärnten—Friaul erwiesen. Die Verdienste, die sich Landesamtsdirektor-Stellvertreter Dr. Rudan dadurch erworben hat, wurden seitens des italienischen Staates nunmehr durch die Auszeichnung mit dem „Stern der italienischen Solidarität“ gewürdigt. Der Orden wurde Landesamtsdirektor-Stellvertreter Dr. Rudan durch den italienischen Konsul in Klagenfurt überreicht. Dipl.-Ing. Seidl — Sektionschef Der verdienstvolle Leiter der Sektion II des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau, der bisherige Ministerialrat Dipl.-Ing. Alois Seidl, wurde kürzlich vom Bundespräsidenten zum Sektionschef ernannt. Das Dekret überreichte Minister Dr. Bock unmittelbar vor der Eröffnung der ersten Teilstrecke der österreichischen Autobahn. Sektionschef Dipl.-Ing. Seidl, 1906 in Wien geboren, besuchte die Technische Hochschule und trat nach vorübergehender Verwendung in der privaten Bauindustrie 1934 in den Bundes baudienst. Seit 1945 steht er dem er Handel und Wieder-für das Straßenbau-seit 1. Juli 1947 als Bundesstraßenverwal- Bundesministerium für auf bau als Fachmann wesen zur Verfügung, Leiter der Obersten tung. In dieser Eigenschaft war er maßgeblich an der Realisierung aller Projekte, die in den letzten Jahren der Modernisierung und dem Ausbau des österreichischen Bundesstraßennetzes galten, beteiligt. Dipl.-Ing. Seidl hat dank seines besonderen Fachwissens in vorbildlicher Weise und mit größtem Eifer insbesondere den Ausbau und Neubau des Bundesstraßennetzes einschließlich der Autobahn vorwärts getrieben. Unter seiner Oberleitung wurden nicht nur große Straßenstücke bestehender Verkehrswege erneuert und verbessert, sondern auch vollständig neue Straßen gebaut. Viele Straßenstrecken in Kärnten verdanken ihren Bau Sektionschef Dipl.-Ing. Seidl; besonders die Mölltal-Bundesstraße ist mit seinem Namen aufs engste verbunden. Sektionschef Dipl.-Ing. Seidl wurde schon 1950 als Honorardozent an die Technische Hochschule in Wien berufen, außerdem bekleidet er die Stelle des Vizepräsidenten der Österreichischen Gesellschaft für Straßenwesen und die des Präsidenten der Österreichischen Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen. Seine außerordentlichen Fachkenntnisse lösten auch die Berufung zum Direktor der International Road Federation. Paris, aus. Wildschäden und Abschußergebnisse Landesregierung, Landwirtschaftskammer und Jägerschaft für geregelten Wildbestand Um den Klagen der Land- und Forstwirtschaft über ein vermehrtes Auftreten von Wildschäden Rechnung zu tragen, wurde im abgelaufenen Jagdjahr — 1. April 1957 bis 31. März 1958 — in Kärnten über Weisung der Landesregierung ein erhöhter Abschuß von Rot- und Rehwild durchgeführt. Eine entsprechende Fühlungnahme zwischen Vertretern der Landesregierung, der Landwirtschaftskammer für Kärnten und der Kärntner Jägerschaft war vorangegangen. Die Bezirksverwaltungsbehörden würden angewiesen, die Abschußpläne unter Bedachtnahme auf den Vorrang der land- und forstwirtschaftlichen Produktion im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zu erstellen und in Jagdgebieten mit überhöhtem Wildbestand je nach der Wilddichte den Abschuß um 25 bis 50 v. H. gegenüber den früher üblichen Jahresquoten zu erhöhten. Außerdem wurden mit Verordnung der Landesregierung vom 11. Juni 1957 hochwildfreie Zonen festgesetzt, in denen der zwangsweise Abschuß des männlichen Rotwildes der Klasse B sowie des weiblichen Rotwildes und der Rotwildkälber angeordnet wurde. Es wird Aufgabe der Jagdbehörden sein, den restlosen Abschuß dieser Wildarten laufend zu überwachen, um in kürzester Zeit das von der Verordnung angestrebte Ziel zu erreichen. Da nunmehr die Ergebnisse des Wildabschusses für das am 31. März 1958 abgelaufenen Jagdjahr vorliegen, fand wieder eine Besprechung der Vertreter der Landesregierung, der Landwirtschaftskammer und der Käntner Jägerschaft statt, bei der die Abschußresultate und Richtlinien für den Abschuß des Jagdjahres 1958/59 erörtert wurden. Es zeigte sich hiebei, daß die Jägerschaft Kärntens den Wünschen der Land- und Forstwirtschaft im Sinne der behördlichen Anordnungen nachgekommen ist und das vorgesehene Abschußkontingent erfüllt hat. Während in Kärnten an Rotwild im Jagdjahr 1952/53 1637 Stück, im Jagdjahr 1954/55 2097 Stück und im Jagdjahr 1956/57 2791 Stück erlegt wurden, brachte das Jagdjahr 1957/58 einen Hochwildabschuß von insgesamt 3403 Stück. Davon waren 1187 Hirsche und 2216 Tiere und Kälber. An Rehwild wurden in Kärnten im Jagdjahr 1952/53 4130 Stück, am Jagdjahr 1954/55 6189 Stück, im Jagdjahr 1956/57 8144 Stück abgeschlossen. Das Jagdjahr 1957/58 ergab hingegen einen Rehwildabschuß von 10.610 Stück. Es ist bemerkenswert, daß auch dem Abschuß weiblichen Wildes, das ja im besonderen Maße zur Vermehrung des Wildbestandes beiträgt, ein erhöhtes Augenmerk zugewendet wurde. So wurden an Tieren und Kälbern im Jagdjahr 1952/53 1053 Stück, im Jagdjahr 1954/55 1359 Stück, im Jagdjahr 1956/57 1758 Stück und im Jagdjahr 1957/58 aber 2216 Stück erlegt. An Rehgeißen und Kitzen wurden im Jagdjahr 1952/53 514 Stück, im Jagdjahr 1954/55 1278 Stück, im Jagdjahr 1956/57 1833 Stück und im Jagdjahr 1957/58 schließlich 3417 Stück zur Strecke gebracht. Den Abschußzahlen des abgelaufenen Jagdjahres sind noch nicht die Wildverluste zu gerechnet, die sich infolge des strengen Spätwinters bemerkbar machten; sie haben sich vor allem auf die in den vorangegangenen milden Wintern erhalten gebliebenen schwachen Am 4. Mai 1958 schlossen sich zum j 52. Male die Tore der Haushaltungsschule in j St. Ruprecht bei Völkermarkt. 45 Mädchen wurden im abgelaufenen Schuljahr von den slowenischen Schulschwestern in allen Notwendigkeiten der Landwirtschaft und des bäuerlichen Haushalts ausgebildet. Die Ausstellung, die jedes Jahr die Arbeit und den Fleiß der Mädchen verkörpert, war auch diesmal recht sinnvoll organisiert. Aus der Nähstube wurde so ziemlich alles gezeigt, was die Hausfrau und Mutter von der Wiege bis zum Lebensende benötigt. In der Ausstellung der Kochkünste aber hat den Besuchern der Luschariberg mit allen Bauten aus Lebzelt und die auf der Alm weidende Schafherde sehr gefallen. Wie alljährlich wurde auch heuer der Abschluß des Schuljahres durch eine kulturelle Veranstaltung gefeiert. Volkslieder, Volkstänze, kurze Einakter aus dem bäuerlichen Leben und Rezitationen kamen zum Vortrag. Auf diesem Gebiet der Kulturpflege und der Stücke ausgewirkt. Man muß demnach einen nicht unbedeutenden Hundertsatz, der je nach der Lage des Jagdgebietes verschieden ist, besonders beim Rehwild als Fallwild hinzu rechnen, so daß das Jagdjahr 1958/59 einen wesentlich verringerten Wildbestand aufweisen und hiedurch eine fühlbare Erleichterung des Wildschadensproblems bringen wird. Auf diesen Sachverhalt wird bei der Abschußplanung für das laufende Jagdjahr Bedacht zu nehmen sein, wobei aber überall dort, wo noch immer ein massiertes Auftreten von Hoch- oder Rehwild festzustelleri ist, auch weiterhin in die Wildbestände eingegriffen werden muß, um überhöhten Wildschäden zu begegnen. Die Landesregierung, die Landwirtschaftskammer und die Kärntner Jägerschaft werden nach wie vor bemüht sein, den berechtigten Klagen über Wildschäden Rechnung zu tragen. In gemeinsamen Beratungen werden unter grundsätzlicher Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse die erforderlichen Veranlassungen Herzensbildung wurde Beträchtliches erzielt. Die heurige Veranstaltung wurde auch von den offiziellen Vertretern der Landwirtschaft besucht. Lhstv. Hans Ferlitsch und Präsident der Kammer für Land- und Forstwirtschaft, Hermann Gruber, waren persönlich gekommen; Landeshauptmann W e d e n i g war aber diesmal durch anderweitige Verpflichtungen am Kommen verhindert. Nach der Festrede des Herrn Ch. Srienc ergriff Lhstv. Ferlitsch das Wort und sprach in beiden Landessprachen zur versammelten Menge über die Wichtigkeit und Bedeutung der beruflichen Ausbildung der bäuerlichen Jugend. Er dankte den Schulschwestem für die vorbildliche und erfolgreiche Arbeit an der Schule. Die 700 Zuhörer im Festsaal hörten mit Begeisterung die Versicherung des Lhstv. Ferlitsch, daß in Hinkunft auch dieser Schule wirtschaftliche Hilfe zuteil werden soll. Da der Saal nicht alle Besucher fassen konnte, mußte die Schlußfeier am späten Nachmittag nochmals wiederholt werden. getroffen werden, um im Zusammenwirken von Land- und Forstwirtschaft und der Jägerschaft entsprechende Abschußergebnisse zur Verhütung von Wildschäden und einen befriedigenden Ausgleich der Interessen beider Gruppen zu erzielen. Überreichung des Sportehrenzeichens in Gold Der Sportreferent der Kärntner Landesregierung, Landesrat S c h e i b e r, Überreichte am 5. Mai im Beisein des Landesantsdirektor-Stellvertreters Dr. Rudan mit herzlichen Worten der Würdigung drei verdienten Funktionären des Kärntner Sportlebens das ihnen von der Landesregierung verliehene Sportehrenzeichen in Gold: Bundesrat a. D. Wolfram Enzfelder, Franz Lampichler und Prof. Rudolf Sliutz. Wolfram Enzfelder war neben seiner erfolgreichen Tätigkeit als Leichtathlet und Fußballer durch Jahre hindurch jüngstes Ausschußmitglied des KAC. 1925 wurde er Schiedsrichterobmann des Kärntner Fußballverbandes. Von 1927 bis 1938 gelang ihm der Aufbau einer starken Handballsektion des KAC. fr führte auch den Kärntner Handballverband als dessen Präsident. 1937 war er Expeditionsleiter der österreichischen Nationalmannschaft in Rumänien. 1945 bis 1949 versah er als Bundesrat provisorisch das Sportreferat des Landes Kärnten. Franz Lampichler war von 1925 bis 1930 Schriftführer des Rudervereines „Nautilus“. Von 1930 bis 1945 bekleidete er die Funktion des Obmannes, ferner war er Vorsitzender des Regattaausschusses „Wörthersee“. Er ist Ehrenmitglied des österreichischen Ruderverbandes und des Rudervereines „Nautilus“. In den Jahren seiner Tätigkeit als Funktionär hat er sich große Verdienste’ in organisatorischer und sportlicher Hinsicht um den Kärntner Rudersport erworben. Prof. Rudolf Sliutz hat vom Jahre 1924 an innerhalb des Kärntner Schiverbandes den 1 Jugendschilauf in Schulen und Vereinen auf-! gebaut. Von 1926 bis 1936 war er ferner erster Turnwart des Klagenfurter Turnvereines. Von 1929 bis 1945 betreute er das Referat für Touristik und Schilauf des Alpenvereines. Dazu kommt seine Tätigkeit als Rennruderer, Trainer und geschäftsführender Obmann des Rudervereines „Albatros“. Seit 1951 führt er das Jugendreferat im Allgemeinen Sportverband für Kärnten; auch in dieser Funktion hat er sich um die Jugendsportförderung große Verdienste erworben. Sonderpostmarke zum Muttertag Die österreichische Post- und Telegraphenverwaltung gibt zum Muttertag 1958 eine Sonderpostmarke zum Nennwert von S 1.50 (ohne Zuschlag) in schwarzblauer Farbe heraus. Ausbildung für den bäuerlichen Haushalt Abschlußfeier an der Haushaltungsschule in St. Ruprecht bei Völkermarkt H DAS AMT DER KÄRNTNER LANDESREGIERUNG UND DIE PERSONALVERTRETUNG DES AMTES geben hiermit Nachricht vom plötzlichen Ableben des Herrn Ing. Alexander Launoy Vertragsbediensteter Der Verstorbene war durch Jahre hindurch ein fleißiger Mitarbeiter; dees Amt sowie die | Kollegenschaft werden ihm stets ein treues Gedenken bewahren. Die Beerdigung fand am Montag, den 5. Mai 1956, um lß Uhr auf dem Zentralfriedhof in Klagenfurt-Annabichl statt. Klagenfurt, am 5. Mai 1958. m Amtlicher Anzeiger ^•cherheitsdirektion für Kärnten Vereinsauflösung „.Pie Sicherheitsdirektion für das Bundesland ^arnten hat mit Bescheid vom 22. Jänner 1958, -ahl H-93/1/58, den Verein „Männergesang-erejn Heidenrose“ mit dem Sitz in Klagenfurt =®Riäß § 24 des Vereinsgesetzes 1951, BGBl. ,r- 233, rechtskräftig aufgelöst. — Klagenfurt, 3. Mai 1958. Der Sicherheitsdirektor: ___ Dr. O d 1 a s e k e. h. Verordnung Bundespolizeidirektion Klagenfurt vom " "«i 1958, Präs. ZI. 310/1/58, betreffend Mafi-«tnen gegen wildernde Hunde zum Schutze Qer gefährdeten Sicherheit des Eigentums. Su>f Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesverfas-hjr Ssgesetzes vom 7. Dezember 1929, BGBl, zur 3 * S^3’ betreHend Übergangsbestimmungen VeroryWeiten BundesverfassungsnoveHe wird Artikel I Ejß Um Schutze der gefährdeten Sicherheit des Geh;n!iUms Segen wildernde Hunde werden im Send 6 .der Landeshauptstadt Klagenfurt fol-j e Sicherheitsmaßnahmen angeordnet: haib^lle Hundebesitzer sind verpflichtet, außer-HUn. v°n geschlossenen verbauten Gebieten Beha, ausnahmslos bei Tag und Nacht in den USunSen zu halten oder an die Kette zu 2 °der an der Leine zu führen. se'nP Hundebesitzer innerhalb geschlos-I(Un‘j verbauter Gebiete sind verpflichtet, ihre b6staVo zu halten, daß dieselben am Wild-nde keinen Schaden anrichten können. y, Artikel!! Vorsch^ftuagen der im Artikel I angeführten nulten werden, soweit nicht eine gericht- lich strafbare Handlung vorliegt, von der Bundespolizeidirektion Klagenfurt als Verwaltungsübertretung bestraft. Artikel III Durch diese Verordnung werden die Bestimmungen des § 43 Abs. 2 lit. 1 des Kärntner Jagdgesetzes vom 1. August 1950, LGB1. Nr. 23, in der derzeit geltenden Fassung, wonach umherstreunende Hunde vom Jagdausübungsberechtigten und dem Jagdpersonal getötet werden können, nicht berührt. Artikel IV Diese Verordnung tritt am 9. Mai 1958 in Kraft. Sie gilt bis 15. Juli 1958. Der Polizeidirektor: Dr. Payer e. h, Amt der Kärntner Landesregierung Stellenausschreibung Auf Grund des Beschlusses der Kärntner Landesregierung vom 6. Mai 1958 werden beim Amte der Kärntner Landesregierung 2 Juristenstellen (Entlohnungsschema I, Entlohnungsgruppe „a“ des Vertragsbedienstetengesetzes 1948) neu besetzt. Die Bewerbungsgesuche mit eigenhändig geschriebenem Lebenslauf sind bis längstens 16. Mai 1958 beim Präsidium des Amtes der Kärntner Landesregierung einzubringen. Als Bewerber kommen österreichische Staatsbürger in Betracht, die das 40. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, die nötige Vorbil-dug und eine mindestens einjährige Gerichts- i praxis aufweisem Dem Ansuchen sind die Studien- und Praxisnachweise, das polizeiliche Führungszeugnis und der Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft anzu schließen. Klagenfurt, 7. Mai 1958. — Präs. 2610/1/1958. j Stellenausschreibung Auf Grund des Beschlusses der Kärntner Landesregierung vom 6. Mai 1958 gelangt im Landeskrankenhaus in Klagenfurt die Stelle eines Anstaltsapothekers zur Besetzung. Die Entlohnung wird nach den Bestimmungen des Gehaltskassengesetzes durch die Pharmazeutische Gehaltskasse für Österreich erfolgen. Im übrigen wird sich das Dienstverhältnis nach den Bestimmungen des Kollektivvertrages für in öffentlichen und in Anstaltsapotheken tätigen angestellten Apotheker regeln. Die Bewerbungsgesuche mit eigenhändig geschriebenem Lebenslauf sind bis längstens 16. Mai 1958 beim Präsidium des Amtes der Kärntner Landesregierung einzubringen. Als Bewerber kommen österreichische Staatsbürger in Betracht, die das 40. Lebensjahr noch nicht überschritten haben und die nötige Vorbildung aufweisen. Dem Ansuchen sind die Studien- und Praxisnachweise, das polizeiliche Führungszeugnis und der Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft anzuschließen. Klagenfurt, 7. Mai 1958. — Präs. 2626/1/195S. Stellenausschreibungen der UNESCO Das Bundesministerium für Unterricht gibt die im Rep. Nr. PEM/BMS/3 vom März 1958 von der UNESCO im Rahmen des technischen Hilf- und Beteiligungsprogramms ausgeschriebenen, nachfolgend angeführten Stellen mit dem Bemerken bekannt, daß es sich grundsätzlich um leitende Sachverständigenposten handelt, bei denen außer langjähriger Betätigung im Fach und auch Organisationsfähigkeit, Talent zur selbständigen Arbeit in einem fremden Kultunkreis, in den meisten Fällen auch längere Lehrerfahrung und gediegene Fremdsprachenkenntnisse (hauptsächlich Englisch und Französisch in Wort und Schrift) womöglich auch die Landessprache, vorausgesetzt werden. Bei Zutreffen all dieser Voraussetzungen sind allfällige Detailfragen sowie konkrete Bewerbungen an das Bundesmindsterium für Unterricht, Wien, I., Minoritenplatz 5, zu richten. Burma: Experte für Feinmechanik, Einweisung im Gebrauch und in der Behandlung feiner wissenschaftlicher Instrumente; Experte für optische wissenschaftliche Instrumente. Columbia; Experte für Schulaufsicht und Verwaltung, Volksschulwesen, Spanisch unbedingt erforderlich; Experte für Schulfinanzie-rung und Verwaltung, Spanisch unbedingt erforderlich. Ägypten; Experte für Hydrogeologie für das Wüsteninstitut Macharia bei Kairo. Guatemala: Experte für technische Erziehung (Radio und Fernsehen); Experte für technischen Unterricht (Rohrlegen und sanitäre Installationen), Spanisch unbedingt erforderlich. Indien: Professor für geophysikalische Forschung (Postgraduierten-Unterricht); Experte . für Elektronik; Experte für Metallurgie : (Eisen und Stahl); Senior Research Officer am 1 UNESCO-Forschungszentrum über die soziale Auswirkung der Industrialisierung in Südasien (Kalkutta). Indonesien: Experte für naturwissenschaft- lichen Unterricht. Iran: Experte zur Ausarbeitung psychologischer Tests (Eignungsuntersuchung für technisches Studium von Kindern); Experte für technische Erziehung (Elektrizitätstechnologie); Experte für technische Erziehung (Kältetechnik und Klimaanlagen); Experte für technische Mathematik und Naturwissenschaften. Israel: Professor für physikalische Chemie sowie Elektro- und Radiochemie; Experte für Dokumentarfilmproduktion für Unterrichtszwecke. Korea: Verwaltungsbeamter, Herstellung der Verbindung zu den Ministerien in Soeul und der UNESCO in Grunderziehungsfragen, Laos: Experte für technische und handwerkliche Erziehung. Libyen: Experte für Rundfunkprogramm. Malaya: Verantwortlicher Leiter des Zivil- ingenieurwesens des Kuala Lumpur Technical College; Verantwortlicher Leiter des Mechani-cal Engeneering Department des Kuala Lumpur Technical College; Verantwortlicher Leiter der elektrotechnischen Abteilung des Kuala I,umpur College; Verantwortlicher Leiter des Chartered Surveying Department des Kuala Lumpur College. Mexiko: Experte für die Herstellung von Erziehungsfilmen, Kastalanischkenntnisse unbedingt erforderlich. Pakistan: Experte für Paläonthologie an der Universität von Lahore; Experte für Geophysik an der Universität Lahore. Sudan: Experte für Schulbau bei Verwen- dung der verschiedenen landesüblichen Baumaterialen. Syrien: Spezialist in Industrieelektrizität; Experte für technisches Schulwesen auf dem Gebiete der Elektrizität. Türkei: Lektor und verantwortlicher Leiter de-r Abteilung für Zivilingenieurwesen am Middle East Institute für Technologie in Ankara; Lektor und verantwortlicher Leiter der Abteilung für Maschinenbau am Middle East Institute für Technologie in Ankara; Experte für Grunderziehung (Verwaltung, Lehrausbildung und Lehrplangestaltung). Jugoslawien: Experte für Phonetik und Sprecherziehung (Sprachfehlerbeseitigung etc.); Experte für technische und Berufserziehung! Aufhebung von Verkehrsbeschränkungen Die mit ha. Kundmachung vom 14. Februa 1958, Zahl 6 V 2/58 gemäß § 29 Straßenpolize* gesetz, BGBl. Nr. 46/47 vom 12. Dezember 194i in Verbindung mit § 66 Abs. 1 leg. eit., sowi-an Undesstraßen gemäß $ 29 Straßenpolizei gesetz, BGBl. Nr. 46/47, in Verbindung mi S 69 leg. cit. verfügten Verkehrsbeschränkun gen werden für folgende Straßenzüge ab so fort aufgehoben. Bundesstraßen: 1. Wurzenpaß-Bundesstraße, 2. Gailtal-Bundesstraße. Landesstraßen: I. Vorderberger Straße, 2. Kerschdorfer Straße, 3. Krastalstraße, 4. Zlaner Straße, 5. Stockenboier Straße, 6. Traginer Straße, 7. Kreuzner Straße von der Drautalstraße bis zur Bezirksgrenze bei Kreuzen, 8. Ossiacher-see-Süduferstraße. Somit sind im Bezirk Villach bis auf die Farchtenseestraße sämtliche Verkehrsbeschränkungen zur Gänze aufgehoben. Für die Farchtenseestraße bleibt infolge vollständiger Aufweichung des Straßenzuges die Verkehrsibeschränkung bis 20. Mai 1958 aufrecht. Ein Verlautbarung über die Aufhebung dieser Verkehrsbeschränkung nach diesem Zeitpunkt erfolgt nicht. — Villach, am 30. April 1958. — Zahl 6 V 2/58. Der Bezirkshauptmann: Dr. H a f n e r e. h. Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau Aufhebung der Gewichtsbeschränkung Uber Antrag des Straßenbauamtes Spittal an der Drau vom 29. April 1958, ZI. 1365/VI/a/ 1958/Gr/La, wird die ha. Kundmachung vom 12. Februar 1958, Z. 6-S-50/58/2, insoweit abgeändert, als die Gewichtsbeschränkungen für die Weißensee-Landesstraße von Greifenburg bis Neusach; Fellbacher Landesstraße von der Abzweigung der Drautal-Bundesstraße in Kleblach über Lind, Gajach und Fellbach bis zur Einmündung in die Drautal-Bundesstraße bei Steinfeld; Steiner Landesstraße von Dellach im Drautal über Raßnig, Stein und Pflügl bis zur Einbindung in die Weißensee-Landesstraße in Brüggen; Trebesinger Landesstraße von Spittal über den Fratres zur Lurnfelder Straße in Lurnbichl über Lieserhofen, Trebesing bis zur Einbindung in die Katschberg-Bundesstraße bei Gmünd; Pirkacher Landesstraße von der Abzweigung der Plöckenpaß-Bundesstraße bei Oberdrauburg bis Oberpirkach mit sofortiger Wirksamkeit aufgehoben werden. — Spittal an der Drau, am 2. Mai 1958. — Z. 6-S-50/58-17. Der Bezirkshauptmann: Dr. Trattler e. h. Bezirkshauptmannschaft Hermagor Weitere Aufhebungen von Verkehrsbeschränkungen Die mit ho. Kundmachung vom 11. Februar 1958, Zahl 6 V 2/58-4, gemäß § 29 des Straßenpolizeigesetzes vom 12. Dezember 1946, BGBl. Nr. 46/1947, verfügten Verkehrsbeschränkungen, sowie das mit der ho. Kundmachung vom 15. Jänner 1958, ZI. 6 V 2/58-2, gemäß § 29 des Straßenpolizeigesetzes in Verbindung mit § 31 der Straßenpolizeiordnung, BGBl. Nr. 59/1947, verfügte Verbot der Verwendung von Anhängern, wird für die Gitschtaler Landesstraße im Bereiche von Weißbriach bis zum Kreuzberg (Bezirksgrenze) ab sofort aufgehoben. Gleichzeitig tritt die für die Lesachtaler Bundesstraße mit obbezeichneter Kundmachung vom 11. Februar 1958, Zahl 6 V 2/58-4, festgesetzte Gewichtsbeschränkung von 3 Tonnen Gesamtgewicht für Kraftfahrzeuge und 1 Tonne Gesamtgewicht für Unimog, Traktore mit Anhängern und Fuhrwerke außer Kraft. . Hiedurch wird die für die Lesachtaler Bundesstraße festgesetzte Gewichtsbeschränkung von 4 Tonnen Gesamtgewicht je Kraftfahrzeug nicht berührt. — Hermagor, den 2. Mai 1958. — Zahl 6 V 2/58-8. Der Bezirkshauptmann: gez. Dr. S c h w a r z e. h. Politische Expositur Feldkirchen Kundmachung Auf Antrag des Straßenbauamtes Klagenfurt werden die mit ha. Kundmachung vom 13. Februar 1958 verfügten Verkehrsbeschränkungen für alle noch gesperrten Bundes- und Landesstraßen im Bereiche der Politischen Expositur Feldkirchen mit sofortiger Wirkung aufgehoben. — Feldkirchen, den 5. Mai 1958. — Zahl 6 V 1/1958. Für den Bezirkshauptmann in Klagenfurt der exponierte Kommissär in Feldkirchen: Dr. W i e s e r e. h. Wasserbauamt Villach Kundmachung Das Wasserbauamt Villach schreibt namens der Gemeinde Egg bei Hermagor im Gailtal die Baumeister- und Installationsarbeiten an der Wasserversorgungsanlage Micheldorf im Gailtal aus. Die Arbeiten umfassen die Herstellung der Zuleitung von der Quellstube zum Hochbehälter mit 297 lfm Schraubmuffen-Gußrohren NW 100 mm und 500 lfm Stemmuffen-Guß-rohren NW 80 mm, den Hochbehälter mit 100 Kubikmeter Nutzinhalt in Stahlbetonrundbauweise, die Druckleitung mit 140 lfm Stemm-muffen-Gußrohren NW 100 mm, 490 lfm Stemmuffen-Gußrohren NW 80 mm und 170 lfm Stemmuffen-Gußrohren NW 50 mm sowie die Hausanschlußleitungen mit 100 lfm nahtlos verzinkten Gewinderohren NW 1“ und 300 lfm nahtlos verzinkten Gewinderohren NW 3/4“. Die Gußrohre der Nennweiten 50 bis 100 mm werden von der Bauherrschaft beigestellt. Die Anbotunterlagen können ab Montag, den 12. Mai 1958, im Wasserbauamt Villach, Zimmer Nr. 5, während der Amtsstunden gegen Erlag von S 20.— abgeholt werden, wo auch der Bauentwurf zur Einsichtnahme aufliegt. Die Anbote sind in der vorgeschriebenen Form bis spätestens Montag, den 2. Juni 1953, 8.30 Uhr, im Wasserbauamt Villach einzureichen, wo zu dieser Stunde im Zimmer Nr. 4 die allgemein zugängliche Eröffnung der Anbote stattfindet. Auf verspätet einlangende oder nicht vorschriftsmäßig ausgefüllte Anbote kann keine Rücksicht genommen werden. Der Gemeinde Egg bei Hermagor bleibt die freie Wahl, aber auch die Ablehnung aller Anbote gewahrt. Nähere Auskünfte werden im Wasserbauamt Villach erteilt. — Villach am 30. April 1958. Der Leiter: Dipl.-Ing. Schorf 1 e. h. Vereinsauflösung Die Dorfgemeinschaft Tauchendorf-Fried-lach des Kärntner Bildungswerkes hat in ihrer Hauptversammlung vom 15. April 1956 die freiwillige Auflösung einstimmig beschlossen. Der Obmann: Franz Hohenberger e. h. Vereinsauflösung Die Dorfgemeinschaft Maria-Feicht des Kärntner Bildungswerkes hat in ihrer Hauptversammlung vom 15. April 1956 die freiwillige Auflösung einstimmig beschlossen. Der Obmann: Adolf R i a u t s c h ni g e. h. Gerichtliche Verlautbarungen | Oberlandesgerichts Präsidium Graz Stellenausschreibung Dem Erlasse des Bundesministeriums für Justiz vom 18. April 1958, Zahl 2317/58, gemäß wird der Dienstposten eines Sprengelrichters beim Oberlandesgericht Graz wiederbesetzt. Bewerbungsgesuche hiezu sind im Dienstwege bis einschließlich 15. Juni 1958 beim Oberlandesgerichtspräsidium Graz einzubringen. — Graz, am 25. April 1958. — Jv 5511-4a/58-2. Der Oberlandesgerichtspräsident: Dr. Lachmeyer e. h. Oberlandesgerichts Präsidium Graz Stellenausschreibung Genehmigt mit dem Erlasse des Bundesministeriums für Justiz vom 14. April 1958, Zahl 2209/58 gelangt eine Richterstelle der 1. Standesgruppe ohne bestimmten Dienstort (Sprengelrichterposten) für den Oberlandesgerichtssprengel Graz zur Wiederbesetzung. Bewerbungsgesuche um diesen Richterposten sind im Dienstwege bis einschließlich 30. Mai 1958 beim Oberlandesgerichtspräsidium Graz einzubringen. — Graz, am 21. April 1958. — Jv 5274-4a/58-l. Der Oberlandesgerichtspräsident: Dr. Lachmeyer e. h. Landes- als Handelsgericht Klagenfurt GENOSSKNSCHAFTSRECISTER Änderungen: Molkereigenossenschaft St. Veit an der Glan, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung. Mit Beschluß der Generalversamm- lung vom 29. März 1958 wurden die §§ 9, 20, 25, 29, 32, 34 und 35 der Statuten geändert bzw. ergänzt. — 21. April 1958. — Gen 7/76-22. Landwirtschaftliche Genossenschaft für den Gerichtsbezirk Althofen und Umgebung in Treibach, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung. Mit Beschluß der Generalversammlung vom 15. Februar 1958 wurden die Statuten neu gefaßt. Die Genossenschaft j ist nunmehr auch berechtigt: Die für den eigenen landwirtschaftlichen Betrieb der Mitglieder erforderlichen Kraftstoff und andere Bedarfsartikel, die im Betrieb und Haushalt erforderlichen Lebensmittel, insbesondere Mehle, ferner Brennmaterial, wie Torf, Kohle, Koks und dergleichen, ebenso wie die schon bisher in den alten Statuten angeführten Gegenstände zu kaufen, zu be- und verarbeiten (z. B. Schroten von Getreide) und sodann an ihre Mitglieder zu verkaufen oder zur gemeinsamen Benutzung zur Verfügung zu stellen und Käufe dieser Art für ihre Mitglieder zu vermitteln, die landwirtschaftlichen Erzeugnisse ihrer Mitglieder zu transportieren. Im Interesse ihrer Mitglieder sämtliche Maßnahmen zur Hebung der Tier- und Pflanzen- j Produktion zu ergreifen und zu fördern. Landwirtschaftliche Maschinen, Geräte, Traktoren und sonstige Transportmittel anzuschaffen und gegen angemessene Gebühr den Mitgliedern zur Benützung zu überlassen, sowie mit ihren Transportmitteln Waren jeder Art gegen Entgelt für sie zu befördern. Soweit es für die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder zweckmäßig bzw. notwendig ist, können die im § 2 der Statuten bezeichnten Zweckgeschäfte ausnahmsweise auch mit Nichtmitgliedern getätigt werden, jedoch dürfen diese Nichtmitgliedergeschäfte 25 v. H. des Gesamtumsatzes eines Geschäftsjahres nicht übersteigen. Die Bekanntmachungen erfolgen nunmehr durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Genossenschaft bzw. durch schriftliche Verständigung der Mitglieder. Der Vorstand besteht nunmehr aus dem Obmann, dem Obmannstellvertreter und mindestens 2 weiteren Vorstandsmitgliedern. Vertretungsbefugt sind nunmehr der Obmann und der Obmannstellvertreter gemeinsam oder einer derselben in Gemeinschaft mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Ein Geschäftsanteil beträgt nunmehr Schilling 200.—. Aus dem Vorstand ausgeschieden: Hugo Pichler. Neugewählt: Dr. Herbert Auer-Wels-bach, Gutsbesitzer in Treibach, als Vorstandsmitglied. — 21. April 1958. — Gen 5/139-38. Raiffeisenkasse für Zeltschach und Umgebung, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung. Mit Beschluß der Generalversammlung vom 23. März 1958 wurden die Statuten neu gefaßt. Gegenstand des Unternehmens ist nunmehr: a) mit Beschränkung auf die Mitglieder: Die Gewährung von Darlehen und Krediten aller Art zu ihren Wirtschafts- und Geschäftbetrieben, jedoch nur nach Maßgabe der Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit und des tatsächlichen Erfordernisses. b) ohne Beschränkung auf die Mitglieder: Die Annahme von Spareinlagen und sonstigen Einlagen; die Förderung des bargeldlosen Zahlungsverkehres; die Durchführung von Zahlungen und Inkassi im In- und Ausland; die Besorgung aller bankmäßigen Vermittlungsgeschäfte, insbesondere An- und Verkauf von Wertpapieren, deren Verkauf und Verwaltung sowie den Handel mit Valuten (ausländischen Noten und Münzen aus unedlem Metall) sowie mit auf ausländische Währung lautenden Reiseschecks (Devisen). Die Bekanntmachungen erfolgen nunmehr durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Genossenschaft bzw. durch schriftliche Verständigung der Mitglieder. Der Vorstand besteht nunmehr aus dem Obmann, dem Obmannstellvertreter und mindestens 3 weiteren Vorstandsmitgliedern. Vertretungsbefugt sind nunmehr zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Obmann oder der Obmannstellvertreter. Aus dem Vorstand ausgeschieden: Viktor Kaiser. Neugewählt: Jakob Feichter, Landwirt in Babenberg, als Obmann. — 21. April 1958. — Gen 2/100-69. Volksbank Kötschach, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung. Aus dem Vorstand ausgeschieden: Peter Thalhammer. Neugewählt: Karl Hernler, Lederwarenhändler in Kötschach, als Vorstandsmitglied. — 23. April 1958. — Gen 6/13-62. Edikte und Konkurse Ausgleichsedikt Eröffnung des Ausgleichsverfahrens über das Vermögen des Schuldners Franz R a u t e r, Kaufhaus in St. Jakob im Rosental. Ausgleichskommissär OLGR Dr. Karl Maitz des Landesgerichtes Klagenfurt. Ausgleichsverwalter Doktor Franz Poje, Rechtsanwalt in Velden am Wörthersee. Tagsatzung zum Abschluß eines Ausgleiches bei dem genannten Gerichte, Zimmer Nr. 112/IL, am 27. Mai 1958, vormittags 8.30 Uhr. Anmeldungsfrist bis 22. Mai 1958. — Landesgericht Klagenfurt, Abt. 5, am 28. April 1958. — Sa 4/58. Aufhebung des Konkurses Gemeinschuldner: Willimar Gasser, Hausbesitzer in Wolfsberg, Bahnhofstraße 103. Der über das Vermögen des Gemeinschuldners er-öffnete Konkurs wird nach Abschluß eines Zwangsausgleiches gemäß § 157 KO auf- gehoben. — Landesgericht Klagenfurt, Abt. 5, am 30. April 1958. — S 50/56-46. Aufhebung des Konkurses Gemeinschuldner: Friedrich Ebner, Gast-und Landwirt und Sägewerksbesitzer in Unterglan, Feldkirchen. Der über daš Vermögen des Gemeinschuldners eröffnete Konkurs wird nach Verteilung des Massevermögens gemäß § 139 KO aufgehobeen. — Landesgericht Klagenfurt, Abt. 5, am 29. April 1958. — S 30/ 57-43. Aufhebung des Konkurses Gemeinschv.ldner: Fritz A n d 1 i n g e r, Installateur in Klagenfurt, Adlergasse 4. Der über das Vermögen des Gemeinschuldners eröffnete Konkurs wird nach Abschluß eines Zwangsausgleiches gemäß § 157 KO aufgehoben. — Landesgericht Klagenfurt, Abt. 5, am 26. April 1958. — S 3/58-31. Einberufung der unbekannten Erben Theresia Po 11 et, geb. Ghon, Besitzerin in Villach, lO.-Oktober-Straße Nr. 27, ist am 30. November 1957 verstorben. In den letzt-willigen Anordnungen vom 1. Oktober 1941 und 1. Jänner 1942 hat die Erblasserin ihren Sohn Erich Pollet zum AHeinerben bestimmt und weiter verfügt, daß der Nachlaß für den Fall, daß Erich Pollet nicht mehr am Leben sein sollte, an dessen Erben anfällt. Erich Pollet, geb. am 14. Dezember 1893, ist am 23. Juni 1915 ohne Hinterlassung von Nachkommen verstorben. Ob weitere Gesetzeserben oder Testamentserben nach Erich Pollet vorhanden sind, ist dem Gericht nicht bekannt. Das Gericht bestellt Johann Nageier, Gerichtsbeamter des Bezirksgerichtes Villach, zum Kurator der Verlassenschaft. Wer auf die Verlassenschaft Anspruch erheben will, hat dies binnen sechs Monaten von heute ab dem Gericht mitzuteilen und sein Erbrecht nachzuweisen. Nach Ablauf der Frist wird die Verlassenschaft, soweit die Ansprüche nachgewiesen sein werden, herausgegeben, soweit dies nicht geschehen ist, zugunsten des Staates eingezogen werden. — Bezirksgericht Villach, Abt. 1, am 22. April 1958. — A 859/57-14. Einigungsamt Klagenfurt Kundmachungen Beim Einigungsamt Klagenfurt wurde unter Ke 9/58 ein Kollektivvertrag hinterlegt, der mit l. November 1957 in Kraft tritt. Abgeschlossen am 28. Oktober 1957 zwischen dem Fachverband der Privatbahnen und der Gewerkschaft der Bediensteten im Handel, Transport und Verkehr. Betrifft: Änderungen und Löhne bei den österreichischen Hauptseilbahnen, außer jenen im Punkt IV verzeichneten Seilschwebebahnen. Dieser Kollektivvertrag wurde am 20. März 1958 im Amtsblatt zur „Wiener Zeitung“ kundgemacht. — Einigungsamt Klagenfurt, am 14. April 1958. — Ke 9/58-3. Beim Einigungsamt Klagenfurt wurde unter Ke 13/58 eine Lohnvereinbanmg für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung Kärnten der Nahrungs- und Genußmittelgewerbe, die sich mit der Erzeugung von Gemüsekonserven, Obstkonserven, Marmeladen, Fruchtsäften und Süßmost befassen, hinterlegt, die mit 1. Jänner 1958 in Kraft tritt. Abgeschlossen am 18. Dezember 1957 zwischen der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Kärnten, Sektion Gewerbe, Landesinnung der Nahrungs- und Genußmittelgewerbe und der Gewerkschaft der Lebens- und Genußmittelarbeiter. Diese Lohnvereinbarung wurde am 27. März 1958 im Amtsblatt zur „Wiener Zeitung“ kundgemacht. — Einigungsamt Klagenfurt, am 14. April 1958. Ke 13/58-6. Beim Einigungsamt Klagenfurt wurde unter Ke 15/58 ein Kollektivvertrag hinterlegt, der mit 3. Februar 1958 in Kraft tritt Abgeschlossen am 3. Februar 1958 zwischen dem Verband der Lederoberbekleidungsindustrie und der Gewerkschaft der Textil-, Bekleidungs- und Lederarbeiter. Betrifft: Löhne in der Lederoberbekleidungsindustrie Österreichs, außer Vorarlberg. Dieser Kollektivvertrag wurde am 25. März 1958 im Amtsblatt zur „Wiener Zeitung“ kundgemacht. — Einigungsamt Klagenfurt, am 14. April 1958. — Ke 15/58-3. Beim Einigungsamt Klagenfurt wurde unter Ke 16/58 ein Zusatzkollektiwertrag hinterlegt. Abgeschlossen am 1. März 1958 zwischen dem Fachverband der Lederverarbeitenden Industrie Österreichs und der Gewerkschaft der Textil-, Bekleidungs- und Lederarbeiter. Betrifft: Änderungen und Urlaubszuschuß. — Einiigungsamt Klagenfurt, am 14. April 1958. — Ke 16/58-2. Beim Einigungsamt Klagenfurt wurde unter Ke 17/58 ein Zusatzkollektivvertrag hinterlegt, der mit 1. Jänner 1958 in Kraft tritt. Abgeschlossen am 12. Februar 1958 zwischen der Bundesinnung der Molkereien, Käsereien, Schmelzwerke und Eierkennzeichnungsstellen und der Gewerkschaft der Angestellten in der Privatwirtschaft. Betrifft: Mankogeld usw. Dieser Zusatzkollektivvertrag wurde am 29. März 1958 im Amtsblatt zur „Wiener Zeitung“ kundgemacht. — Einigungsamt Klagenfurt,, am-14.. April 1968. — Ke 17/58-3. Beim Einigungsamt Klagenfurt wurde unter Ke 22/58, 20/58 und 21/58 je ein Kollektivvertrag hinterlegt, der mit 2. Jänner 1958 in Kraft tritt. Abgeschlossen am 2. Jänner 1958 zwischen dem Fachverband der Gewerkschaft der Textil-, Bekleidungs- und Lederarbeiter. Betrifft: Löhne in Österreich, außer Vorarlberg: Ke 22/58 Wäsche-, Mieder-, Berufs-, Sport-bekleidungs- und Krawattenindustrie, Ke 20/58 Herren-, Knaben- und Damenoberbekleidungs-industrie, Ke 21/58 Gummi- und Regenschutzbekleidungsindustrie. Diese Kollektivverträge wurden am 29. März 1958 im Amtsblatt zur „Wiener Zeitung“ kundgemacht. — Einigungsamt Klagenfurt, 14. April 1958. — Ke 22/58-3. Ke 20/58-3, Ke 21/58-3. Beim Einigungsamt Klagenfurt wurde unter Ke 23/58 ein Kollektivvertrag mit zwei Lohntarifen hinterlegt, der wie im Punkt III näher bezeichnet in Kraft tritt. Abgeschlossen am 25. Februar 1958 zwischen der Bundesinnung der Mieder- und Wäscheerzeuger Österreichs und der Gewerkschaft der Textil-, Bekleidungsund Lederarbeiter. Betrifft: Lohntarife der Mieder- und Wäschewarenerzeuger von Wien. Niederösterreich, Oberösterreich, Kärnten, Tirol und Vorarlberg. Dieser Koll-ektiwertrag wurde am 29. März 1958 im Amtsblatt zur „Wiener Zeitung“ kundgemacht. — Einigungsamt Klagenfurt, 14. April 1958. — Ke 23/58-3- Beim Einigungsamt Klagenfurt wurde unter Ke 24/58 ein Kollektivvertrag mit drei Lohn" tarifen hinterlegt, der mit 17. März 1958 in Kraft tritt. Abgeschlossen am 3. März 1958 zwischen der Bundesinnung der Kleidermacher Österreichs und der Gewerkschaft der Textil-' Bekleidungs- und Lederarbeiter. Betrifft: Löhne. Dieser Kollektivvertrag wurde am 29. Mär-1958 im Amtsblatt zur „Wiener Zeitung“ kund" gemacht. — Einigungsamt Klagenfurt, am 14. April 1958. — Ke 24/58-3. Beim Einigungsamt Klagenfurt wurde unter Ke 25/58 ein Kollektivvertrag hinterlegt, der mit I. Jänner 1958 in Kraft tritt. Abgeschlossen am 20. Februar 1958 zwischen dem Verband der Schuhindustrie Österreichs und der Gewerkschaft der Textil-, Bekleidungs- und Lederarbeiter. Betrifft: Abänderung des Rah" menkollektiwertrages vom 1. Mai 1958, UP laubszuschuß u. a. Dieser Kollektivvertrag wurde am 29. März 1958 im Amtsblatt zur „Wiener Zeitung“ kundgemacht. —. Einigungsamt Klagenfurt, 14. April 1958. — Ke 25/58-3- Beim Einigungsamt Klagenfurt wurde untef Ke 26/58 eine Betriebsvereinbarung hinterlegt’ die mit 15. Februar 1958 in Kraft tritt. Abge' schlosen zwischen der „AVA“ Automobil- und Warenkredit-Verkehrs-Anstailt Ges- m. b. H., und der Gewerkschaft der Angestellten in der Privatwirtschaft. Diese Betrieb5" Vereinbarung wurde am 6. April 1958 im Amts' blatt zur „Wiener Zeitung“ kundgemacht. Einigungsamt Klagenfurt, am 14. April 1958- " Ke 26/58-3. Herausgeber und Eigentümer: Das Land Kärnten. Verantwortlich: Chefredakteur R. B. Blatnik, Klagenfurt, Amulfplatz 1. — Druck: Kärntner Druckerei in Klagenfurt, Viktringer Ring 28