Acta agriculturae Slovenica, 87 - 1, april 2006 str. 159 - 164 Agrovoc descriptors: agricultural policies, European Union, Hungary, agricultural and rural legislation, water pollution, rural development, cap Agris Category Code: E10, C20, P10 Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und die „anderweitiger Verpflichtungen” in Ungarn Béla PIRKÓ 1 Received February 15; accepted March 30, 2006 Delo je prispelo 15. februarja 2006; sprejeto 30. marca 2006 ZUSAMMENFASSUNG Die Besserung der diffusen räumlichen Schmutzquellen, die durch die landwirtschaftliche Produktion verursacht werden, stellt eine große Herausforderung für das Umsetzen der EU-Wasserrahmenrichtlinie vor. Mit der Einführung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik sind die Möglichkeiten, um die Umwelt zu bessern gegeben. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRR) im Rahmen der „anderweitigen Verpflichtungen“ (Cross Compliance) muss bis 2015 gesichert werden. Ungarn hat das Programm der notwendigen Tätigkeiten noch nicht vollständig detailliert. Da die Landwirtschaft einer der größten Wasserverbraucher (Bewässerung) in Ungarn ist, wird eine anspruchsvolle Aufgabe den guten Zustand der Gewässer zu sichern. Die Bestrebungen der Landwirte zu intensiverer Produktion werden durch die Einführung der WRR gebremst werden. Schlüsselworte: diffuse räumliche Verschmutzung, Wasserrahmenrichtlinie, Raumentwicklung, Cross Compliance IZVLEÈEK IZVEDBA OKVIRNE VODNE DIREKTIVE IN NAVZKRIŽNA SKLDNOST NA MADŽARSKEM Ker povzroèa kmetijstvo difuzno onesnaževanje okolja predstavljajo zahteve Okvirne vodne direktive (OVD) najveèji izziv za izvedbo. Sedanja sprememba Skupne kmetijske politike EU, sprejeta junija 2003, daje možnost, da izboljšamo okolje. Okvirni pogoji za razvoj podeželja lahko pomagajo pri izvedbi OVD. Nove èlanice unije imajo možnost, da uredbe v zvezi z OVD sprejmejo v obdobju od 2007-2009. Madžarska še ni sprejela rokovnika, pripravljen pa je osnutek za kontrolo navzkrižne skladnosti. Vanj so vkljuèene zahteve Direktive o podtalnih vodah. Kljuène besede: difuzno onesnaževanje, okvirna vodna direktiva, razvoj podeželja, navzkrižna skladnost 1 Dienst für Pflanzen- und Bodenschutz in Komitat Pest, Ungarn 160 Acta agriculturae Slovenica, 87 - 1, april 2006 ABSTRACT THE IMPLEMENTATION OF THE WATER FRAMEWORK DIREKTIVE AND CROSS-COMPLIANCE IN HUNGARY Across the EU diffuse pollution from agriculture is seen as one of the biggest challenges to meeting the requirements of the Water Framework Directive (WFD). The recent changes in the Common Agricultural Policy (CAP) offer potential to combine the efforts of tho two policies in order to achieve a better environment. The last reform, agreed on in June 2003, changed the CAP significantly. It reforms the nature of EU support and combines environmental issues in a more efficient way. The framework for rural development can play a major role in aiding the implementation of the WFD It is very important that the River Basin Management Plans fit in with the Rural Development Framwork and that clear solutions are provided which are adapted to suit local needs. The 10 new member states have an opportunity to implement the new regulation od the CAP between 2007-2009. In Hungary the timing hasn't been decided yet, but the checklist of the controlling of cross-compliance is already prepared. The aspects of Groundwater Directive are included. Key words: diffuse pollution, water framework directive, rural development, cross compliance 1 EUROPÄISCHER KONTEXT Die Mitgliedstaaten der EU erfahren die Verschmutzung der aus der Sicht der Wasserversorgung mit unersetzlichem Gewässer, und erkennen die Notwendigkeit einer gemeinsamen Regelung erarbeiteten im Jahre 2000 die Wasserrahmenrichtlinie(1) (WRR). Die WRR kann hauptsächlich in einer Satz zusammengefasst werden: Der gute Zustand der Gewässer muss bis 2015 gesichert werden. Nach der in der EU-15 allgemein akzeptierter Meinung richtet die WRR in erster Linie mit dem Abschaffen der diffusen Schmutzquellen große Aufgaben auf der Gesellschaft, und unter diesen einer der bedeutendsten ist die Landwirtschaft. Die WRR schreibt die Zusammenstellung von Behandlungsplänen den Wassereinzugsgebieten vor bis 2009. Wo der gute Zustand der Gewässer zum Teil auf der Landwirtschaft zurückführbar nicht erreicht werden kann, muss der Plan Maßnahmen die der Wirkung der Landwirtschaft reduzieren enthalten. Die sachgemäße Verwendung der existierenden Regelungen wie z. B. Nitrat(3)-, Natura-, Grundwasser-, Schmutzwasserrichtlinien spielen eine Hauptrolle in der Sicherung der entsprechenden Wasserqualität. Die Tatsache dass ein Teil der Direktiven in den neuen Regelungen der gemeinsamen Agrarpolitik(2) (CAP) „anderweitiger Verpflichtungen“ eingebaut sind, kann zu der richtigen Ausführung beitragen. Die Neuregelung der gemeinsamen Agrarpolitik im Jahr 2003 hat die Gesichtspunkt der Entscheidungen über die Förderungen grundlegend verändert. Wegen der Verstärkung des Umweltaspektes wird die CAP in der Zukunft eine wichtige Rolle in der Wasserschutzprogrammen spielen. Und das ist umgekehrt auch wahr: die Wasserschutzpolitik der Zukunft fokussiert auf die Wassereinzugsgebieten, wird bedeutend auf die Landwirtschaft wirken. PIRKÓ, B.: Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und die „anderweitiger … 161 Die 10 neuen Mitgliedsländer der EU müssen die WRR gleichzeitig mit den alten einführen, sollen mit anderen Worten den guten Zustand der Gewässer bis 2015 sichern. Das ist nicht der Fall mit der CAP, die neuen Mitgliedstaaten können wählen ob die Kern der neuen Regeln der „anderweitiger Verpflichtungen“ im Jahre 2007, 2008 oder aber in 2009 einführen werden. Die Tatsache dass die zwei neuen Regelungen in den neuen Mitgliedsländern der EU parallel eingeführt werden müssen, bietet eine gute Möglichkeit für die sich gegenseitig stützende Verwendung. Das Ziel der Reform der CAP ist in erster Linie natürlich die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und die Erleichterung der Marktorientierung der Landwirten, aber hat daneben kraftvolle Umweltaspekte(4). 2 DIE MÖGLICHKEITEN UNGARNS Die Landwirtschaft ist einer der größten Wasserverbraucher in Ungarn. Mit der Hilfe der Bewässerung können die Landwirte die Erträge erheblich Erhöhen, damit ist es möglich die Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Die Bewässerung kann aber zahlreiche negative Wirkungen haben: die Senkung des Grundwasserspiegels wegen der unverhältnismäßigen Wasserverbrauch, sekundäre Alkalisierung, die Umwandlung der naturnahen Ökosystemen. Die Vorstehenden nicht abschätzen die Verschlechterung der Wasserqualität ist aus der Sicht der Umwelt und Gesundheit meistens besorgniserregend. Die Landwirte brauchen Dünger und Pestiziden für die Erzeugung Produkten guter Qualität, und für die Erhaltung hoher Erträge. Die nicht sachgerechte Verwendung dieser Mittel kann aber durch Auswaschung oder Versickerung zu der Wasserverschmutzung beitragen. Die landwirtschaftliche Tätigkeit beeinflusst aber in anderen Situationen positiv die Wasserqualität oder Wassermenge. Gute Beispiele dafür sind extensiven Tierhaltungsformen, die die Erhaltung der Feuchtwiesen ermöglichten. Die Aufgabe ist die Gleichgewicht zwischen den Ansprüchen der Landwirtschaft und ihren positiven und negativen Umweltauswirkungen zu finden, eine rationelle Gleichgewicht zwischen der wettbewerbsfähigen Landwirtschaft und Wasserschutz. Die Reform der CAP öffnete zahlreiche Möglichkeiten in der Erleichterung der Einführung der WRR(4): Erster Pfeiler Zweiter Pfeiler – Decoupling – LFA (benachteiligte Gebiete) – Agrarumweltmaßnahmen Cross-Compliance – „meeting standards“ – Natura 2000 – Brache – Umweltinvestitionen – Bildung der Landwirten – Beforstung 162 Acta agriculturae Slovenica, 87 - 1, april 2006 Nach allgemein verbreiteten Meinungen wird die reformierte CAP die Landwirtschaft langfristig positiv beeinflussen, zugute letzt wegen der Unabhängigkeit der Auszahlungen von der Produktion (decoupling). Diese Maßnahme bremst hoffentlich die Bestrebungen der Landwirte die Produktion weiter zu intensivieren. Das Maß und der Zeitaufwand der behaupteten Veränderungen sind noch nicht bekannt, man braucht wahrscheinlich noch mehrere Jahre die Tendenz zu erkennen. Die Wirkungen werden Sektor- und Regionalabhängig streuen. Von der obligatorischen „anderweitiger Verpflichtungen“ (Cross-Compliance) sind noch weitere positive Effekte zu erwarten, auch weil zwei Wasserschutzrichtlinien (Nitrat und Grundwasser) in die neue Verordnung eingebaut sind. Die Vorschriften der obligatorischen Brachen (set aside) wurden auch modifiziert, nach der neuen Regelung dürfen kleineren und dünneren Parzellen auch gebracht werden. Das ermöglicht die Gestaltung von Pufferzonen neben dem Gewässer. Im zweiten Pfeiler der CAP sind noch mehrere Maßnahmen zu finden. Unter den bedeutendsten sind die benachteiligte Gebiete (LFA) und die Agrarumweltmaßnahmen. In beiden Fällen sind die Vorschriften der richtigen Bewirtschaftung einzuhalten, die zum Teil die Vorschriften der Nitrat- und Grundwasserrichtlinien enthalten. Die Einführung der neuen Regelungen können unter dem Begriff „meeting standards“ temporär gefördert werden. Das Natura Netz wurde gestaltet um den Rückgang der biologischen Mannigfaltigkeit aufzuhalten, hat aber aus der Sicht des Wasserschutzes auch positive Auswirkungen, und dämpft die Klimaänderung. Die Förderung der Umweltinvestitionen kann positiv auswirken, weil zum Beispiel die Gestaltung von Feuchtwiesen auch unter den Förderungszielen ist. Das Bekanntmachen der Landwirte mit den neuen Produktionstechnologien und die Förderung der Beforstung können gute Auswirkungen auf das Gewässer darstellen. Das Vorige deutet eindeutig, dass der neue Landesentwicklungsfond in Ungarn zwischen 2007-2013 eine Hauptrolle in der Nachhilfe der Einführung der WRR spielen kann. Es wird aber nur in dem Fall Wirklichkeit sein, wenn die Behandlungsplänen der Wassereinzugsgebieten in Einklang mit der Landesentwicklungsplänen gesetzt werden, und die beiden Vorschlägen enthalten würden, die die lokalen Ansprüchen und Möglichkeiten weitgehend berücksichtigen werden (6). 4 DIE ROLLE DER „ANDERWEITIGER VERPFLICHTUNGEN“ Denn die Vorschriften der „anderweitiger Verpflichtungen“ sind für alle geförderten Landwirte obligatorisch einzuhalten und darin sind zahlreiche Umwelt- und Wasserschutzmaßnahmen eingebaut, das ist einer der bedeutendsten Veranlassung. PIRKÓ, B.: Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und die „anderweitiger … 163 In Ungarn bis Januar 2006. ist die Entscheidung nicht getroffen, ob im Jahre 2007, 2008, oder 2009 die Regelung eingeführt wird. Zu Zeit werden im Ministerium für Landwirtschaft und Landesentwicklung und im Ministerium für Umwelt und Wasser das ausführliche Regelsystem, die Kontrollliste und das System der Kontrollen erarbeitet. Voraussichtlich kommt die Arbeit bis Ende Februars zum Abschluss, und hoffentlich werden alle Informationen zur Verfügung stehen um eine fundierte Entscheidung zu treffen. Nach der bisherigen Vorstellungen wird die Kontrollliste aus 6 Teilen bestehen (5): A) Umwelt B) Kennzeichnung der Tiere C) Verwendung von Pestiziden D)Lebensmittelsicherheit E) Veterinärwesen F) Tiergerechte Haltung. Es wird weiterhin nur der erste Punkt genauer dargestellt, weil dass vollständig mit der WRR zusammenhängt. Dieser Teil ist auf 4 Punkten gegliedert. 1. Der Schutz der Tiere und Pflanzenbestände und der natürlichen Habitaten. 2. Grundwasserschutz. 3. Schutz der Umwelt und besonders des Bodens im Fall der Verwendung von Klärschlämmen in der Landwirtschaft. 4. Schutz der Gewässer vor Nitratverschmutzung aus der Landwirtschaft. Unter dem ersten Punkt sind 14 Frage zu finden, die hauptsächlich aus der Sicht der Sicherung der Habitaten der geschützten Pflanzenarten und der Erhaltung der Bio-diversität wichtig sind, aber Wasserschutzhinweise kommen auch vor: – Wurde der Anteil der Äcker zuungunsten des Grünlandes vergrößert? – Wurde Binnengewässerableitung oder Grünlandmelioration angewendet? – Wurde das gemähte Gras innerhalb von 30 Tagen entfernt? Der zweite Punkt enthält Fragen über die Auskunftspflicht, die Güllelagerung und die Abfallbewirtschaftung. Der dritte Punkt enthält Fragen über die Genehmigungen der Klärschlammverwendung. Die Tätigkeit ohne Genehmigung oder die nicht genehmigungsgemäße Tätigkeit ist zu sanktionieren. Unter dem vierten, am meisten Fragen enthaltenden Punkt beziehen sich 11 Fragen auf die technische Vorschriften der Stallmist- und Güllelagerung und 12 Fragen auf die Ausbringung der Dünger. Einige Beispiele von den letzten Jahren: – Wurde die Auskunftspflicht geleistet? – Wurde die Höchstgrenze von 170 kg N/ha/Jahr überschreitet? – Wurden mehr als 2 GWE pro Hektar geweidet? – Gaben Bodenuntersuchungen im Fall Verwendung von Mineraldünger? – Wurde Stallmist in der Verbotszeit ausgebracht? – Wurde der Schutz gegen Erosion verwirklicht? – Gab es Genehmigung im Fall Gülleausbringung? 164 Acta agriculturae Slovenica, 87 - 1, april 2006 Die Liste ist ziemlich kompliziert, es handelt sich um zahlreiche Aspekte. Welche Behörden für die Kontrollen zuständig werden, ist noch nicht entschieden, aber der Charakter der Fragen benötigt die Sachverständnis der Pflanzen- und Bodenschutzdienstes. Der Erfolg oder der Misserfolg der Umsetzung der „anderweitiger Verpflichtungen“ kommt darauf an, wie eng die betreffenden Landwirten, Behörden, Landwirtorganisationen, Landwirtschaftskammern zusammenarbeiten. Wenn die Kooperation auf allen Ebene so eng wie möglich und die Information und Bildung der Landwirte besser organisiert werden, wird die neue Regelung problemlos umgesetzt. 4 LITERATUR 1782/2003 Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2019/93, (EG) Nr. 1452/2001, (EG) Nr. 1453/2001, (EG) Nr. 1454/2001, (EG) Nr. 1868/94, (EG) Nr. 1251/1999, (EG) Nr. 1254/1999, (EG) Nr. 1673/2000, (EWG) Nr. 2358/71 und (EG) Nr. 2529/2001 Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik Council Directive 91/676/EEC of 12 December 1991 concerning the protection of waters against pollution caused by nitrates from agricultural sources Conference Proceedings, Conference on Water Framework Directive and Agriculture 20-21 September 2005 SOAS, London A kölcsönös megfeleltetés által meghatározott szabálytalanságok feltárására kialakított országos érvényû vizsgálati rendszer tervezet, 2006. január Emlékeztetõ a Kölcsönös Megfeleltetés Munkacsoport 2005. december 8-i ülésérõl