Intelligenz-Blatt zur Laibacher Zeitung k"" 93. Dienstag, den 2,. November 2626, Aemtliche Verlautbarungen. Z. lZgö. Kundmachung. (3) Von Seite der f. k. Oberpostamtsverwaltung wird hiemit bekonnt gemacht, daß in Folge der Einführung mehrerer ElZfehrten suf den Postfiraßen nach und in Itallen, und als Vorbereitung der nächst zu erfolgenden Einrichtung gleicher Fahrten auf den Straßen in die Schweiß und nach Deutschland/ such der Lauf der ordinären Brnfposten beschleuniget worden sey. Die Bnkfpoft von Wien nach Trieft und von Trieft nach Wien/ wird vom 1^. d. angefangen/ hurons folgendermaßen ankommen und abgehen: Die Wiener Post kommt'Montag, Mittwoch/ Donnerstsg, Freptag und Ssmstag um H Uhr^. und Dienstag und Ssnnlsg um 6 N4 Uhr zn der Früh an, und geht sogleich weiter nach Trieft ab. Dte Tmester Post hingegen kommt Dienstag und Freytsg um 7 3^ Uhr, und sn den übrigen Tagen der Woche um 9 ^4 Uhr in der Früh an, und läuft sogleich nach Wien üb. Der Schluß der hierortigen Briefaufgabe der Brisfe für Flume, Trteft, Görz und Italien ist auf 5 Uhr Abe nds, und für die Wiener Post, jedoch nur für jem Brufe, dls ins Bnefttügel gelegt werden, auf 8 Uhr m der Früh festgesetzt. ^ . Aus dielcr musn CinrichtunZ entspringt fur das correspondirends Publicum der dovvelte Vortheil, daß es einer Scits dle Brnfe von Wien und Trieft bedsus tend schneller erhält, und anderer Setts genug Zeit gewinnt/ die Triefier Bnefe gletch mit umgehender Pest gemachlich beantworten zu können. Lsibach am 12. Notzenlber 1826. V^mifcht e Verl a^ t ba"r u n g s n«"""^ ^ Z. i334. G d i c t. Nr. ,989. (3) Von dem Bez. Gerichte des Heriogthums Gstlfchee wird hieniit bekannt gemacht: EK sey übe?' executives Einschreiten des Ignaz Iacklitsch von Kerndorf^ in den exscuri« ven Verkauf der, dem Georg Iacklitsch von Windischdorf gehörigen, sammt Wohn- und Wirtdschaftsgeböuden bereits auf 2L0 fi. gerichtlich geschätzten hudtealitäten gewiliiget, und zur Vornahme derselben die erste Tagsahung am 2o. November l. I., dis zweyte am g. Jänner und die Nine am 9. Februar k. I., jedeizeit Vormittag w den gercohn-Ncken Amsstunden mit dem Berlahe bestimmt worden, daß wenn die Realität bey der erssen oder zn?,yten Tagsahung nicht wenigstens um oder über den Schähungswerth an Mann gebracht werden könnte, dey der dritten such unter dzr Schähung hintan gegeben norden würde. Die AcitHtionKbedingmsse können in der Kanzley zu den aewchnlichen AmtsfiundeA tmgefehen werden. B^GenchtGottschee am 2«. October 1S26. ' ' ,. Z. 975. (3) Rr. 294. Von dem BeznksHenchte Radmannsdolf wird biemit bekannt gemacht: W fey ffuf Anlangen des Anton Rsßman«, Tuchkabrikant, als Überhader dks Eajetan MarinMe» VerlaßselmögenZ zu Egofch, m.d^ Ausftttigunß der AmsltiMionk. Sdilte, rucksich«. !ich des angeblich m Verlust gerathenen, Mischen Matthäus Schutzmann und Mathias — 2i63 — Koschler 'unker ib. April 1796gerichtlich geflossenen, und »ud eociom 6«w auf die zu? Herrschaft Radmannsdorf i«Y Nect. Nr. 55Z zinövace, zu Gutenfeld H. ^. 7 gelegene Dritteltzutze inlabulirt?n'Schulooertcags^ Prycoco^s pr. 20c» ß>, weiche Forderung ver-mög des gerichtlichen Vergleichs ddo. 2g. July aHl5 vsm Matthäus Schutzmann an Cajetan Warin Übergangs« ist, gewistiget wbrden. ' ^ M werden daher aNe jene, welche auf geoachte Urkunde aus was immer für einem Nechtsgrunde einen Anspcuck ju hatzen Vermeinen, aufgefsrhen. ihre Rechte binnen ei« nelnIah«, sechs Wschen und drey Tagen sogcwiß hierorts anzumelden und anhängig zu machen, als widrigens nach Verlaß >!'s^r geschlichen Frift auf weiteres Anlangen des sHigen Gesuchsteklers daö besagte ^l:2gsprdtocoN, eigentlich 0as larauf bs- fitt'düche Intabulations'Ccrtlncat, für n-.^lrg und kraftlss erkläri irerden tLÜrde, z. Bez. Gericht RadmannZdsrf den 4 August 26Z6. z. Z. 97g. ^ lo) ' Nc. 555. Von dem Bezirksqerichtc Radmannsdorf wird hiemit bekannt gemacht: Es sey auf Ansuchen der Frau Macia^ verwitweten - Walland, verwitwet gewesene Globotschnik, gebornen Hauptmann, als Tdcrhabcrinn des ehegattlich Foftpd Walland'schen Velmö« gens im Bergwerke Kropp, in dle Aubfertzgüng dcr Amsrtisattons-OdZctt, hlnsickrlich des angedkch in.Gecluft gerathZncn, vVn den Wcieuten IosepS und Elisabeth Wailand zu Kropp, an Herrn Pfarrcr Andreas Glamnik über ein wchulccapitsl pr. 1890 fi. 33 kk. 2 Zl. d. W-, unter i2. Hornung 1763 susgeficssten und unter dem nah'nllchen Dato üuf 0as Von den benannten Theleucen eigknrhümlich defestene Realvermögen intahullr« ten Schuldbriefes, zum Behufe desserr sshlniger Löschung-gewiNigec worden. Ss werLen daher alls Jene, weiche auf gedachte Urkunde aus was immer für einem Rechtsgrunde einen Anspruch zu haben vermeinen? aufgefordert, ihre Rechce binnen ei-Rem Jahrs/ sechs Wschen und drey Tagen sogewiß hierorts anzumelden und anhängig zu machen, M lyidrigens nach Verlauf dieser gefetzttchen Frist, anf .weiteres Anlangen der obigen'Frau GcfuchfieNerinn. der ^csagle ^chuldbrisf sammt dem darauf befindlichen InwWlationi- Eertlficate für' nichtt.z und kcafttös' erklärt werden würde. . Bez. Gericht Radmannsdorf den 4. August 2626. zT^gÜ^ ' —-----— — "^^^^" 2ä Nr. 556." Non dem. Bez. Gerichte Radmannsdolf wird hiemit bekannt gemache: Os sey guf Ansuchen des Isseph Ermann, Besißer des Hausei sub Consc. Nr. 28 im Bergwerte . Steinbüchl, in die AusferttMng ^er AmotisattonK.lZdicte hinsichtlich folgender, auf dem besagten Hause sammt An-» und Zugehörhaftender, angeblich in Verlust gerathener Ue« künden, als: ,) Des vo« der Magdalena Verwitweten Rosmann, gebornen Thsmann, an Andreas Tdomann ausFefteÜten Schuldbriefes 0do. 2a. May^nwbul^ta Zo. December 1768, pr. 123 ss. 3. W.- , , 2) Des von der Margareth Justin, Verwitwet gewesenen RsZmgnN/ gebsrnen Tho- mann, an Andreas Thomann ausgestellten Schuldbriefes 62 ä^w et intHbnIaw i l. März 2601, pr. T27 st. L. W. 3) Deö gerichtlichen Schuldvertrages zwischen Margareth Justin und Georg Ierassa, - ddo. 26., intHbicklo 37. Ocrsber ^glo, pr. 42a ft. 44 kr. L. W., gewilliget worden. W.weWn daher alle, jene, welche aufgehackte Schuldurkunden aus was immer machen zu tonnen vermeinen, aufgefordert, selbs binnen einem. IghrS/ seW Wochen- und drey Tagen sogewiß hierorts anzumelden und anhängig zu machen, als »idngens nach Verlauf dieser gesetzlichen Frist auf weiteres Anlangendes obigen Gssuchsiellecs die besagten Schuldurkunden mit dsn darauf befinK-, lichen Intabulations'Certificatsn für nichtig und kraitlgs erklärt werden würden. Bez- Gerichr Radmannssorf am 4" August 1626. — 216g »- 3° »Z9"- Edict. Nr. Z45. (2) Hern« Ianeschitsch von Zikava, Gut Weixelbacher Unterthan, hat bey diesem Ge» rich:e bucllck hervorgebracht, seine Gläubiger vorzuladen, und mit ihnen einen Ver> gleich auf Zuwartung zu schließen- Zu dem Ente hat dieses Bez. Getickt die TagfaHung auf den 17. Novemder l. I.,Arüh um 9 Uhr, ln dieser Amtskanzley angeordnet, bey wel» cher zuerst die Liquidation, und nach gezeigten Mitteln, die Fnstenzahlungen zu reguli, ren versucht werden. Sämmtliche Icrnu Ianeschirsch'sche Gläubiger werdcn daher zu der ohdestimmten Tagsahung mit ihren in Handen babenden Urkunden üdcr die vsn selben gegen den Bttrsteller zu stellenden Forderungen hiemit vorgeladen. Bezirksgericht WeixeldcrH am 2i. October ^626. (Z) Alle Jene, welche auf den Verlaß des zu Zäen^aväls am Z. July d. I. ver» ftoibenen Pfarrhof Guttcnfelder Unterthans Michael Sckniderscbizh, a^s was immer für einem Rechtsgrunde einen Anspruch zu machen vermeinen, werten b'.emit rorgela» den, zu der, dieserwegen vor diesem Gerichte auf den 6. December !825 Vormittag bis »2 Uhr bestimmten Taasatzung zu erscheinen, widrigens sie sich selbst die Folgen bes §. 614 b. G. zuzuschreiben haben würden. Bez. Gericht Auersperq den 7. November 1826. Z. I383. Edict. ^°°—-«--- ^s. 804. (Z) ANe jene, die auf den Verlaß des zu Klanz am :Z. Februar 2826 verstorbenen Jacob Ruß, aus was immer für einem Rechtsglunde einen Anspruch zu machen gedenken, wie auck jene, die zu diesem Verlasse etwas schulten, werden am 2».. November l. I., Vormittags um g Ubr, unter Erinnerung des 614. §. b. G. B., vorgeladen. Vom Bezirksgerichte Wcixelrerq den i5. September »826. H- ^oZZ. Eonvo canons - Edict. ^ - (2) Vor dem vereinigten Bez. Gerichte zu Münkendorf haben alle jene, welche bey dem Verlasse des in der Stadt Stein am 24. April 1625 mit Hinterlassung eines Testamen, tev verdorbenen Käuschkrs, Bortholoma Pliegl, aus was immer für einem Rechtsgrun» de etwas anzusprechen vermeinen, ibre Forderungen bey der auf den 9. December d. I., Vormittag von 9 bis ,2 Uhr in dieser Ge?iä lskanzley gegen den, wegen nicht erfolgter Mvserklärung von Sette des testamentarisch und" gesetzlich berufenen Erben, Simon Pnegl, Lehrers inI'USHin r^colo, aufgestellten Curator, Herrn Franz Laßnig, beeideten Iusttliär, sogcwiß anzumelden, widrigens der Verlaß, ohne auf felde Bedacht zu nehmen, stinem Ende zugeführt werden würde. Bez. Genchc Münkendorf am 10. Novemb« 1826. Z. i3g4. Feilbiethungs - Edict- (3) Nom Bezirksgerichte der Herrschaft Ogg ob Podpetscb wird bekannt gemacht: EK sey auf Ansuchen der Pelena Saih von KoNovrath, witzer Ierny Saitz von St. Oswald, wegen aus dem w. a. Vergleiche vsm 16. April l. I. schuldigen Za ft., Zinsen und Un« tosten, in dle executive Feilbil'thung der, dem Letztern gehörigen, zu Dsline liegenden ""d der löbl. Herrschaft Kreuz sub Rect. Nr. 700 dienstbaren, mit Pfand belegten und 3!^m . auf 222 st. geschätzten Ganzhube sammt Wohn« und Wirtschaftsgebäuden gewmiget, und seyen zur Vornahme dieser Licitation drey Tagsatzungen, die erste auf oen 2g. ^ovember l. I,, hj^ zweyte auf den ,,. Jänner uno die dntte auf den ,5. yeVcuar k. ^z., zederzeu Vormittag von 9 bis ,2 Uhr in Lscs der Realität mit dem An« hange festgesetzt worden, daß diese Realität, wenn sie bey der ersten sder zweyten Feil», htethungvtagsahung mcht wenigstens um den SchätzungSwerch angebracht werden könnte, bey der drutcn auch unter demselben hintan gegeben werden wird. Dis Schätzung nebst ^cttatwswoedmgnMn kann täglich in dieser Genchtskanzle« eingesehen werden- Es werden daher alle Kauftustigsn und insbesonders die mtabulirten Gläubiger zur Verwahrung ihrer Rechte zu dieser Licitation vorgeladen. Bez. Gericht Egg ob Podpetsch am i5. October 1626. Z. 1569. Edict. Nr. 924. (3) Von dem Bezirksgerichte Weirelbcrg wird hierdurch kund gemacht: Es sey auf mündliches Anlangen des Herrn Anton Peststnia, Curat zu Kofain, in die exccutiv« Feilbiethung der, dem Ierni Ianeschitsch zu ^ikava gehörigen, dem löbl. Gute Weixel« berg sub Url?. Nr. 4»4j424 dienstbaren halben Kauftechtsdude, und der dabey befindli« chen Fahrnisse, weaen aus dem gerichtlichen Vergleiche vom 17. October 1625 schuldiger 94 ft. 55 kr. M. M. c. 5< c. gewilliget, und zur Vornahme derselben drey Termins, auf den 2i. October, 21. November und 22. December 1826, jedesmahl Früh um ,o Uhr in Loco Zikava mit dem Bevsatze bestimmt worden, daß, wenn die obbenannt« Hübe bey der ersten oder zweyten Feilbiethung nicht um den Schahungswerth pr. 1246 st., und die Fabrnisss nicht um 202 ft. 5a kr. an Mann gebracht werden sollten, selbe bey der dritten Feilblethung unter demselben hintan gegeben werden würden. Wovon Kauflustige mit dem Bemerken verständiget werden, daß die diehfälligen Licitatisnsbedmgmsss in den Amcsstunden in dicfer Amtskanzley eingesehen werden können. Bez. Gericht Weixelberg am 24. August 1826. Anmerkung. Iu der ersten FeUoiethung ist kein Kauflustiger erschienen; es wnd daher die zweyte am 21. November 1626 abgehalten. sm 21. October 5826. Z, 1095. Pränumerations - Anzeige, (3) Unterzeichneter^ von mehreren (^. 2?.) Herren Pfarrern und Organisten «ufgefordnt, einige Pastoral - Messen zu verfertigen, hat nun eine große und ei, ne kleine Pastoral-Messe, sammi Offertormm componirt^ und kömmt im Präs numerauonswege, die große auf 5 st., die kleine aufZ st. C. M. zu stehen. Erstere ist für ^SingstimmkN/ 2 Violinen, 2 Flauten, 2 Trompeten, 2 Horner, Pauken, Orgel und Violon; ketztere, mit Ausnahme dcs Horns, für eben genannte Instrumente gesetzt. Jene, welche eine oder die anders dieser Messen zu haben wünschen, werden ersucht, durch frankste Briefe längstens bis Ende d. M. sich an den Gefertigten zu wenden, weil nach Verlsuf dieser Zeit keine Prä-numeration angenommen rmrd« Laibach am 11« November 1826. k. Ferd. Schwerdt, __________Comvositeur. Peters-Vorstadt Nr. 8. Z. IZH2. Paul Strenz, bürgerl. Hutmachermeister aus Grätz?^ (3)" besucht gegenwärtigen Markt, und empfiehlt sich mit emem schönen Sortiment seiner eigens erzeugten feintn, extrafeinen und Ziä ftlnen schwarzen, weißen grauen und grünen Hüte, sowohl für Manner als auch Knaben, von verschiedenen Formen. Auch sind die so sehr bequemen elektrischen Kavpeln, so wie auch die schon so vrelfalcig erprobten antirheumatlschen Gefundhnts-Sohlen, welche besonders für jene, die an rheumatischen Krankheiten leiden, dienlich sintz, bey ihm zu haben. Da er nebst den Möglichst bllllgen Preuen sowohl für dle Dsuer der Fttze, als auch für haltbare Farbe haftet, ss hoffet er auch auf einen zahl-rnchen Zuspruch. ' ' ^ Wohnt im Hause Nr. 62 am Schulplatze. Suberniül-Verlautbarungen. (2) 2- ^97. Kundmachung ° '/^.^. St.G.V. der Verkaufs-Versteigerung einer im Bezirke ^lwna liegenden Bruder« schaft- Fonds-Besitzung. ^in Folge hohen Staatsgüter-Veräußerungs-Hofcommissions-Decretes vom 7. Jänner d. I. Nr. im Et. G. V., wird am 3o. Nov. d. I. in den gewöhnlichen Amtssiunden, bey dem k.k. Rentamte in ^I^on2, Isiria-nerKreises, zum Verkaufe im Wege der öffentlichen Versteigerung der, dem Bruderschafts? Fondegehörigen, im Bezirke ^don», Hauptgemeinde ^2-Hon», liegenden Besitzung, ^2^2,2 genannt, bestehend aus Aeckern, Nein-, Wald-und Weide-Gründen, im Flächenmaße von 8 Joch 128t Quadrat-Klaftern, geschätzt auf 704 fi., geschritten werden. Diese Realität wird, so wie sie der betreffende Fond besitzt und genießt, oder zu besitzen und zu genießen berechtiget gewesen wäre, um den obbeygefttzten Fiscalpreis ausgebothen und dem Meistbietenden, mit Vorbehalt der Genehmigung der k. k. St. G. V. Hof-'Commission überlassen werden. Niemand wird zur Versteigerung zugelassen, der nicht vorlaufig den zehnten Theil des Fiscalpreises entweder in barer Conv. Münze oder in öffentlichen, auf Metallmünze und auf dm Uiberbringer lautenden Staats-papieren nach ihrem curemaßigen Werthe bey der Versteigerungs-Commission erlegt, oder eine auf diezen Betrag lautende, vorlaufig von der Commission geprüfte, und als legal und zureichend befundene Sicherstellungs-Urkunds beybringt. Die erlegte Caution wird jedem Lmtanten, mit Ausnahme des Meifi-biethers, nach beendigter Versteigerung zurückgestellt werden; jene des Meisibiethers dagegen wird als verfallen angesehen werden, falls er sich zur Errichtung des dießfalligen Contractes nicht herbeylaffen wollte, oder wenn er die zu bezahlende erste Rate nicht in der festgesetzten Zeit berichtigte, bey pfiichrmWger Erfüllung dieserObliegenheiten aber wird ihm der erlegte Betrag an der ersten Kaufschillings- Halste abgerechnet, oder die sonst geleistete Caution wieder erfolgt werden. Wer für einen Dritten einen Anboth machen will, ist verbunden, dis dicßfällige Vollmache semes Committenten der Versteigcrungs-Commission vorläufig zu überreichen. Der Melstbiether hat die Hälfte des Kaufschillings innerhalb 4 Wochen nach erfolgter und ihm bekannt gemachter Bestätigung des Verkaufsactes und noch vor der Uebergabe zu berichtigen; die andere Hälfte (Z. Beyl. Nro. g3 d,2i.Nov« 82s.) B aber kann er gegsn dem, daß er sie auf der erkauften, oder in einer andern, normalmaßige Sicherheit gewährenden Realität in erster Priorität grundbüchlich versichert, mit 5 vom Hundert in Conv. Münze verzinset, und dieZinstngebühren in halbjährigen Verfalls-Raten abführt, in fünf gleichen jährlichen Ratenzahlungen abtragen, wenn der Erstehungspreis den Betrag von Zofi. übersteigt/ sonst aber wird die zweyte KaufschillinZs-halfte binnen Jahresfrist, vom Tage der Uebergabe gerechnet, gegen die ersterwähnten Beoingnisse berichtiget werden müssen. Bey gleichen Anbothen wird Demjenigen der Vorzug gegeben wer-den/ der sich zur sogleichen oder früheren Berichtigung des Kaufschillings herbeylaßt. Die übrigen Verkaufsbsdingnisse, der Werthanschlag und die nähere Beschreibung der zu veräußernden Realität können von den Kauflustigen bey dem k. k. Rentamte in ^idona eingesehen werden. Vsn der k. k. Staatsgüter-Veräußerungs-Provinzial-Commission. Trieft am 2S. October 1826. Mgmund Ritter v. Moßmillern, k. k. Gubernial-und Präsidial-Secretar. Z. lZgZ. C u r r e n d e Nr. 20949. des k. k. illyrischen Landes-Guberniums zu Laibäch. Dk für das Ishr 1Z26 in Kram und Kavnchen mtt Pferd -Prämien bcrheilten Individuen werden zur öffentlichen Kenntniß gebracht. <2) Bey der für das Jahr 1626 im Laidacher GouuernementSgtblethe vorge^ nommenen Pferd-Prämien «Vertheilung wurden für oiz commissioned als die schönsten Hengste und Stutenfüllen anerkannten Pferds/ welche von Aerarial-Be-schalern erzeugt wurden, den Eigenthümern dieser Pferdefüllen folgende Prämien in k. k. Goldducaten zuerkannt und ueoabfolgt, und zwar: Im Lsibacher Krezse zu Krsznburg Dem Georg Bobner aus Lechowitz Haus Nr. 6i, im Bezirke Münken-bsrf, für einen Hengsten, stichelharzg/ Dunkelfuchs mit Blaffen, weißem Umer-msul, beyde hintere Füße wö;ß ^ 35 Faust ! Zoll hoch, I 1^2 Jahr alt — i35 ss. Dem Joseph Babltsch 2us s^ej« Nr. ^ , Bezlrk Munkendorf^ für eine Stute, siichelhäriger Rochfuchs mn Blassen, beyde rechten Füße eitvas - hinter linke Fuß sehr wnß, i5 FaM 1 Zoll hoch, 3 1^2 Jahr alt— 45 st.' Dem Joseph Weber aus Btrasisch Nr. 45. Benrk Mänkendorf, für sine Stute, Eisenschimmel mtt klemem Blümel, den hmtern Fuß we?ß, 14 Faust 3 Zoll hoch, Z N2 Jahr alt — H5 fi. Dem Franz Hafner äus Dtrasisch Mr. 7g^ Bezirk Münkendorf, für eine Stute, Elsenschzmmel mit kleinem Blümel, der hintere rechte, und vordere linke Fuß weiß, 14 Faust 3 Zsll hsch^ Z ij2 Jahr alt — 45 fl. Dem Iohsnn Schiffrer zu Safnitz Nr. 26, im Bezirke Laak, für eine Stutt, Rspp ohne Zeichen, ig Faust 2 Strich hoch, 3 1^2 Jahr alt - 45 fi. Dem Johann Sortschan aus Suchadoll Nr. 13, im Bezirke Mün- kendorf, für eine Stute/ Rapp mit Stern und Schnauzt, beyde vordern Füße etwas, der hmtere rechte Fuß mehr wnß , i5 Faust hoch, 3 1)2 Jahre alt — ^5 st. Dem Joseph Burger zu Vögle Nr. 5, Bezirk Mlchelstttten, für ems Stute, weichselbraun) hintere rechte Fuß weiß , 14 Faust 2 Zoll hoch, I 1^2 Jahre alt—45 st. Im Neustabtler Kreise zu Nassenfuß. ' Dem Anton Turk zu Loka Nr. 11, im Bezirke Neustadt!/ für smm Feuerfuchs mit Blassen, Hengsten, i5 Faust 1 Zoll hoch, 3 U2 Jahre alt — ,Z5ss. Dem Johann Gurnlk, rect.« Hodnig zu (^lonovas Haus Nr. ^,, Bezirk Nassenfuß , für eine lichtbraune Stute mi: Stern, 14 Faust 3 Zoll hoch, 3 ^2 Jahre alt — 45 si. Dem Martln Kooatzitsch Kus Lock Haus Nr. 6? Bezirk Nmdcgg, für eine liGtbraune Stute mtt Gtern, rechtsettigen Schnauzet, alle 4 Füße wezß, 1^ Faust 3 Zoll hoch , I ij2 Jahre alt — 45 fl- Im A d e l s b e r g e r Kreise, zu Adelsberg. Dem Ioh. Klemenz zu Rakitnck, Haus Nr. 23, im Bezirke Adelsßerg, für einen Hengsten, Grauschimmel mit T;germ«ul, i^ Faust 2 Zoll hoch, 3 N2 Jahre alt — 1Z5 fi. Dem Anton Kautschiisch zu Prswald Haus Nv. Zo, im Bezirke Se-nosttsch, für eine Stute, Homgschtmmcl mit Blassen, beyde hintern Füße etwas weiß, i5 Faust 3 Zoll hoch, 3 1)2 Jahre alt, 43 fi. Dem Anton Bergan in Dornegg Nr. 3, im Bezirk Prem, für eine Stute, stichclhanger Räpp mit Froschmaul, i5 Faust hoch, 3 1^2 Jahre alt — 45 fi. ImVillachzrKreise zu Villach. Dem Thomas Hub er in Schleichenfeld Nr. 3 , im Bezirke Ossiach, für einen Hengsten, Rothfuchs mit gezsgenem Blaß, wußcn Unterlippen, hintern linken Fuß weiß, i5 Faust hoch, 3 lj2 Jahre alt—i35ft. Dem Jacob Eder zu Sauerwald Haus Nr. 2 , im Bezirks kandskron, für eine Stute, Dunkelfuchs ohne Zeichen, Z5 Faust 1 Zoll hoch, 3 N2 Jahre alr—45 ft. ' ' Dem Christian Rainer zu Teuchen Nr i^o, Bezirk Ossiach, für sine Stute, Llchtfuchs mit Blaß > Schnauzet, weißen UmerlwpeN/ iö Faust hoch, 3 1^2 Iahrz att —45ft^ DemDebastlan Huber zu Purgent Nr. 1, im Bezirke Ofsiach^ für eine Stute, schwarzbraun mit Stern, bepds hintern Füße weiß, iö Faust 1 Roll hoch, Z ^2 Jahre slt — ^5 fi. - ^ Dem Lukas Wüdl zu Dellsch Nr, 14, im Bezirke Ossiach, für eine wtute, Grauschimmel mit Stern, hintern rechten Fuß etwas we,ß, zZ Faust 2 Zrll hoch ^ Z 1)2 Jahre alt — 45 fl. Zu Pusarnitz. Dem Georg lackner zu Lsnsach Haus Nr. 7, im Bezirke Patsrnwn, für einen Hengsten, Rspp mit gezogenen Blassen, hmtere linke Fuß weiß, 15 Faust 2 Zoll hoch, 3 N2 Jahre alt— l3äfi. Dem Anton Gatterer m Zirkitzen Nr. g, im Bezirke Mlllstadt, für eine Stute, Dunkelfuchs mit Halbstern und Schnautzl, hznrerer lmke Fuß weiß, i5 Faust hoch, 3 ,M Jahre alt — 45 st. Dem Ioh. Schalter zu Stuben Nr. 3, im Bezirks Patermon, für eins Stute, schwarzbraun ohne Zeichen, i5F«ust3Zs2 boch', 3 N2 Jahre alt— 45 st. Dem Anton Trebesiner zu Greifenburg Nr. 53,'Bezirk Grezfenburg, für eine Stute, wnchselbrsun mit Hslbstern, 14 Fsust 3 Zoll'hoch, I 1)2 Jahre alt — 45 fi. Dem Ioh. Taurer zu Embtrg Nr. 1, im Bezirke Greifenburg, für eine Stme 5 Rotlfuchs mit Stern, breitem Strelf über die Nase , we:ßen Unterlippen, vordere linkt, dann beyde hinteren Füße HZchwelß, 16 Faust 1 Zoll hoch ^ 3^2 Jahre alt — ^5 fl. Im Klagenfurter Kreise in Völker markt. Dem Valentin Dulte zu St. Urban Haus Nr. 6, Bezirk Glsnegg, für einen Hengsten/ kastenbraun mtt Blume!, die beyden Hinderfüße weiß, i5 Faust 3 Zoll 2 Strich hoch, 3 i^ Jahre alt - i35 st. Dem Michael Unierkirch er zu Woifsberg Nr. 1Z6, im Bezirke Stadr Wolfsberg, für eine Stute, lichtbrsun ohne Zeichen, i5 Faust 2 Zoll hoch, 3 1)2 Jahre alt — 27 fl. Dem And ress Sch arff, vulgo Peter im Bach zu Ottmanach Nr. 7, Bezirk Maria Saal, für eine Stute, Grauschimmel mu Spitzttern/ i5 Faust t Zoll hsch, Z l^2 Jahre alt — 27 st. Dem Valentin Kaspiy zu Arendorf Nr. 1, im Bezn-se Maria Saal< für eine Stute, Eissnschunmcl, i5 Faust hoch, 3 1)2 Jahre alt — 27 ft. Dem Ioh. Suete vu»go Sporn zu Grabmtz Nr. i^, Bez-rk Ebenthal, für eine Stute, Blauschlmmel mit Gpitzssern, hintern rcchien Fuß wczß, 14 Faust 3 Zoll 2 Strzch hoch^ 3 N2 Jahre alc — 2? st. DemBlasius Mauchler, vnlZa Sttabrucker zu Wadlchicn Nr. io, Vc« zirk Ebenthal, für eine Stute, Rothfuchs ohne Zetchen, i5 Faust 2 Zoll 3 Strich hoch, 3 !)2 Jahre slt — 27 ft. Dem Joseph Ismesch, vnl^o Raubati zu Werde Nr. ^, Bezirk Mana Saal, für eine Stute^ Rothdraun m»t Blümel, i5 Faust 1 Zoll hoch, 3 Y2 Jahre alt — 3? st. Dieses wird hiemit zur öffentlichen Kenntmß gebracht. Laibach den 26. October 1826. In Dttnstesabwesenhett des Hcrrn Gsuukrneurs Ercellenz. Johann Graf v. Welsperg/ Vlce> Präsident. Franz Ritter v. Iscomini, k. k. Gub. Secretar, als Referent. Gubernial-Verlautbarungen. 8°uos. Kundmachung ^^- des versieigerungsweistn Verkaufes de?, zum karnthnerischen Religions- fonde gehörigen, im Klagenfurter Kreise gelegenen Herrschaft Victring und der bey dieser Herrschaft verwalteten sieymschenEtudienfonds- qült Millsiatt. (l) Am Z0. Decembsr d. I. um 10 Uhr Vormittag wird in dem Gu-bernial-Rathssaale des Landhauses zu Laibach die, zum karnthnerischen Religionsfonde gehörige, im Klagenfurter Kreise gelegene Herrschaft Victring/ sammt der sieynschen Studienfondsgült Millstatt, welche bey dieser Herrschaft blsher auch verwaltet wurde, dem Meistbiethenden mit Vorbehalt der Genehmigung der k. k. Staatsgüter - Ver-außerungs - Hofcommision öffentlich feilgebothen werden. Der ausgemittelte Ausrufspreis für die Herrschast Bictnng beträgt . . . 120,670 fi. So ke. C- M. und für die Gült Millsiatt . . 5,297 - 40 - - - somit für beyde Körper «... 125,966 fi. 2o kr. C. M. Einmahlhundert fünf und zwanzig Teufend neunhundert sechzig acht Gulden 3o kr. Conv« Münze. D;e Bestandtheile, Gerechtsamen und Nutzungen der Gült Millstatt wurden bereits mit der Kundmachung vom 24. July d. I. Nr. 20Z St. G. V. zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daher sich hier lediglich darauf bezogen wird. Jene dek Herrschaft Victring, welche Herrschaft 3M. Meilen von Klagenfurt entfernt liegt, bestehen aber in Folgenden: I. AnGebäuden A. Die sogenannte ^oresr«^ mit zwey gut comeivinc^ Stockwerken ^ und mit Ziegeln gedeckt. 2. Das Vern^äi Saalgebäude. 3. Die vormahlige ^i-Äe^wi-, welche dermahl als Pfarrhof'benützt wird. 4. Die sogenannte alte Tischlerey. 5. Der Getrewkasten mit 2 Stockwerken, worauf 4000 Metzen Getrei- de Platz haben. 6. Ein Meierhaus mit 2 Stockwerken sammt Wagenhütten, Dresch- tennen, Stauungen und Futterbehältnissen/ 7. Die sogenannte Waschküche. 8. Die Viehstallungen für 150 Stück/ (Zur Beyl. Nr. g2 d. 21. Nov. 62S.) C -° 2176 — ss. Die Schullchrerswohnung und das Schulhaus, welche Gebäude zwar ein Eigenthum der Herrschaft sind, oersn Herstellung oderRe-parirung aber im Wege der gesetzlichen cwncnrrenx bestritten ist. Im Schulhaust befinden sich 2 Keller auf^oo Startin Wein, und ein Getreidkasten, deren Benützung der Herrschaft vorbehalten wird. zo. Das AmtsdienerhauS, die herrschaftliche Wirttzstaferne, die Ziegelhütte und die Breter-Säge. Die Gebäude von 1—9 inclusive sind durchgehsnds gemauert und mit Ziegeln gedeckt. Mehrere der vorbenannten Wohnungs- undBehaltnißthcile sind gegen i^tl jährige Aufkündigung für den jährlichen Mietybstra^ pr. loi si. 45kr. Conv. M. M. an verschiedene Partheyen verwichst. II. A n G l u n d st ü ck e n. Laut dem unverbürgten Steuer-Regulirungs-Ausmaß besitzt diess Herrschaft an eigenthümllchsn Dominlcal- Grundstücken, und zwar: an Gärten - - - - Z Joch 1426 lü Klafter. - Aeckern. - - - - 62 - zZ2g - - Wiesen - - - - ^7 - 529 - - Huthweiden - - - 'g - 14I3 ^ - Hiet wird bemerkt, daß 1. Diese Grundstücke la-ut Pachtcontracts ääa. Zo. August^i32ä, für die Zeitdauer vom i.NMmber 1624 bis Ende October iLZo verpachtn sind. 2. Daß hiefür jährlich anPachtschillmgen bezahlt weroen, uno zwar: für Gärten - - - - iLsi. 4^ kr. M. M° - Aecker - - - - 476 - 5l - - - Wiesen - - - - - 949 ^ 2Z - -s Huthweiden - - - - 23 - ia - - Zusammen '^^D7^^kr7U°^M7" 3. Sind untsk obigen Grundstücken auch jene, und zwar: 1 Joch 1266 Q Klafter Aecker und T -, 1290 - Wiesen, dann — - 252 - Garten enthalten/ die dem jeweiligen hierortigen Pfarrer für den jährl. Pachtschilling pr.Io fl. 47 ^4 kr/, welcher auch schon unter vorstehender Pachtschzl-lings-Summe begriffen ist, in Folge Hoftntschließung vom 7. August und Kreisamts-Intimation vom 23. August 1787 Nr. 4921 zum Genusse überlassen sind, 4- Ist in den Pachtwntracten die Bedingung enthalten, daß wenn dis Herrschaft Victring wahrend der bedungenen 6 Pachtjahre verkauft odev verpachtet werden sollte, derTontract erloschen sey, ohne daß der Pachter von deiHerrschaft, außer derRuckzahlung des etwa amiei^en Pachtschillinges ^ und außer der durch unparthepische Schätzung erkannten Vergütung dcs etwa auf die verpachteten Grundstücke ausgesäeten Samens, und der für oie nächstfolgendeFechsung bestrittenenEulturs-Kostsn, eine wie immer genannte Entschädigung zu fordern berechtiget seyn fo3e. 5. Wird bemerket, daß diese Grundstücke sich ganz nahe am herrschaftlichen Schlosse in ebener Lage und guter Arrondirung befinden. III. A n W a l d u n g e n^ Nach Inhalt der unverbürgtenIosephiniscken Steuer-Regulirungs-Ausmaß hat diese Staatsherrschaft an eigenthümlichenDommical-Waldungen 260 Joch 807 A Klafter zunächst beym Schlosse zu Victring, die mit Fichten, Tannen und Farchen ziemlich gut bewachsen sind. Hier wird bemerket, daß hieraus 1. 9 den herrschaftlichen Unterthanen das jährlich erforderliche Holz und Streu zu chrem Hausbedarf, und 2. daß zu dem der Herrfchast dienstbaren Msierhofe Ebenau im Drauthale jährlich 6 farchene Bnmnröhre mit 2 Klafter 2 Schuh Länge verabfolgt werden müssen. 3. Haben hierin die Orts Opftrholz und Weitschach das Recht dsr Hornviehweide zur Zeit, wenn das junge Holze schon aus den Zähnen des Viehes gewachsen ist. 4' Ist der Thiergarten, dessen Flächenmaß mit 3 Joch 3oo^ Klafter unter dem Flächenmaße der votstehenden Waldungen enthalten ist, wegen besserem Vortheile, gleich den übriM Meiergründen verpachtet, und der Pachtschi lttng von Men unter jenen für die Huthweioen begriffen. .., ^ ,, , ^ :. , IV. ' A n 'T e i ch e n. ^ . ' - _^ - . /Die Herrfchaft M 19 eigenthümliche Teichs, im'Flächenmaße von 33 Joch 90! lH Klafter nach der uwerbürgten Ausmaß der Steueneguli-rungsbögen. ^ ^ ^ l , v ^ .° ^.' V. F i s ch e r e y^x e ch. t e. Die Herrschaft Victring übt die Fischsrsy aus, in demRauschele, in dem Müller-See, in dem Flusse Manfurt, in der Woitensoorftr Lacke, in lHterer nur alle 2 Jahre, nachdem sie in dem Benutzungsrechte mit der Stadt Klagenfurt wechselt. Die Teiche «^ IV., so wie oie obigen Fifchkreyrechte, sind um jährliche ^9 st. 4 kr. C.M. verpachtet. ^ , vi. Das Tafernrs ch t . ^ . ist vermahl bis Ends October i83i um jähMche laZ fl. iS kr« C.M. sammt einem Kellerhaust uno dem WirtWaust verpachtet. ,,T2 jV?,i. Z i e g e l b r e n n e r e y. Diese wird wegen zu geringen Ziegelpreises gegenwärtig nicht betrieben. vili. .Brster-Sage. Diese ist laut Pachtcontract vom Zl. October 1824, für disZeit vom z. November 1624 bis Ende October i33o für den jährlichen Pachtschilling pr. 16 ss. Conv. M. M. verpachtet. IX. I a g d r e ch t-Die der Herrschaft Victrmg gebührsnden Iagdrschts bestehen 1. In der hohen uno niedern Jagd in dem ganzen Umfange dieses Bezirkes. 2. In derReisjagd imHackel unoimZwanzgerBerge imHollenburgerBszirke. 3. In der Gegend ob St. Veit mit derReisjagd und Wildbahn. 2. Im Pißweger Dljmtte. d. - Rabinger dw. «,. - Frauenstsiner dto. und ' ä, , Kreuger und im Steinbüchler dto. Hier wird bemerkt/ daß 1. diese Iagddisiricte laut den Pachtcontracten ääo. 12. November 1623, und vom Zi. October 1824 für den Zeitraum vom i.Novembsr i3Z4 bis dahin Ende October i332 für den jährlichen Pachkschilling pr. 217 ft. 57 kr. Conv. M. M. verpachtet stnS. 2. Ist in dem Pachtcontraete die Bedingung enthalten, daß in dem Falle, wenn diese Herrschaft währeno der Pachtzeit verkauft, oder im Ganzen verpachtet werden sollte, fo ist der Pächter verbunden, alsogleich vom Pachte abzutreten, ohne einige Entschädigung, außer der Rückzahlung des etwa amioipirten PachtschMngs, ansprechen zu können. 3. Hat die Herrschaft Hollenburg in Folge einer alten Verbindlichkeit jahrlich entweder ein Mwsiück abzugeben, oder hiefür die Reluition mit 8fl« W. W< an diese Herrschaft zu bezahlen. X. An Dominical-Nutzung en von Unterthanen. Die Unterthanen, die in mehrerey Werbbezkken zerstreut liegen, smd im Catasier beansaget> mtt Zog SjöH Rustical-Ganzhuben 63 17D, Kauschen, und Zi 6ij64 Zulehen. 17 Dominical - Unttrthanm 66 dto. Zulehen. Dahsr zusammen , 601 Heimsitzs und iöö Zulehen ?56 zusammen« Die frühere Begültung betrug . . 687 Pfund -— ß. 2 Zj^ dl. Die gegenwärtig wirkliche Geldeindienung beträgt laut der unterm 24. October 1620 buchhalterisch rectificirtenSchulsigkeits-Tabelle ääo. 7. July 1620 nach bereits berechnetem 2a ° j« Nachlasse an unveränderlichen Gaben . . . / . 4S77 ft. 5o kr. W. W. XI. A n L a u d e m i e n. ^ Bey Abnahme der Laudemien dient das Ehrungs-soliTma ääo. g. Jänner 1797 zur Richtschnur. Soweit darin die Ehrungen nicht festgesetzt sind, hat der bey der letzten Veränderung abgenommene Betrag, oder das gesetzmäßige Siebentel von dem unpartheyisch erhobenen Werthe des unterthanigen Gutes einzutreten» Bey den Besitzveränoerungm auf den sogenannten Moosgründen wird ein An-und Abfahrtgeld mit 10 ?t-ocouw von dem unpartheyischen Schatzungswerthe abgenommen. Nebftbey wird auch noch das Kauffrepgeld mit Beobachtung der gesetzlichen Normen eingehoben. An Briefgeldern wird die Schirmtaxe von einer Ganzhube mit 2 fi. — kr. Halb 00« - K - 3o - Viertldo. - 1 ^ — - Kausche - »«. - Z^ . abgefordert. - Nebstbey behebt dieHerrschaft auch das gesetzliche Mortuarium. XII. A. n N a t u r a l r 0 b a t h e n. Diese wird in Folge desRobath- Abolitions- Contractes ääo. 5. October 1735 unwiderruflich reluirt, und das Robathgeld ist in der Rubrik ^0. X. unter unveränderlichen Geldgaben enthalten. Indessen wurden die meisten Unterthanen im Hof-und Feldamte in dem vorerwähnten Robath-Abolitions-Tontracte dahin verbindlich gemacht/daß selbe schuldig seyen, auf jedesmahlige Anforderung der Herrschaft Zug-uno Hand-Tagwerksarbeiten gegen dem zu leisten^ daß die HerMaft einem Hand-Tagwerker iQkr. für einen Tag, für eine Fuhr beym Stift 45kr. und über Land zweyspännig i fi., für eine einspännige Fuhr hingegen aber 45kr. zu bezahlen habe. Hier wird aber bemerkt, das die tagwerkspflichtigen Unterthanen hierüber schon im Jahre 1819 einen Streit angefangen haben, den die Herrschaft im politischen Wege behauptet hat, wobey die Unterthanen mit ihren Ansprüchen an den Rechtsweg gewiesen wurden, den sie auch anhän-Mg machten. Dieses Forderungsrecht muß daher gegenwärtig als streitig betrachtet werden. Nebsidem aber besieht auch die sogenannte Holzrobath, vermög welcher mehrere Unterthanen im Hof- und FeWamte verpflichtet sind, vom Sti fts b erg e zu hacken und zu führen . . . . 117 Waldklafter zu hacken allein , . . . . 266, 00. Diese Natural-Robath wird laut Contracts vom 10. July 1623 für die Zeitdauer vom z. November ^23 bis Enoe October 1629 nut jährlichen iZ5ss. 69 kr. Conv. M. M. reluirt, und ist zugleich vorbestimmt, daß, wenn diese Herrfchaft vor Auslauf der 6 Jahre verkauft werden sollte, diese abgeschlossene Reluition wieder aufzuhören hätte, wenn solche her Käufer nicht langer beybehalten wollte. pr. iZZfi.Sg kr.C.M. abgezogen der gegenwärtige 20 "j° Nachlaß pr. . 27 - 11 Zj4 - - so verbleibt noch die Gebühr pr. . . ^ ^fiT^r^ä kr7U^M7 XIII. An K le l n r e ch t e n. 2. Die Natural- Schuldigkeit an Kleinrechten, weiche die herrschaftlichen Unterthanen zu geben haben, bestehen in 4 Centner Z9 UZ Pfuno Haar l 1674a Eyern ' 55 Schab Stroh 10g Schultern LS Kälrern 1^87 :.l2 Pfund Schmalz ä Schafen 1 do. Wachs Z3 Kitzen g5 Kapäunern 2 Kastraunern ! 120a Krebsen 2 Gänsen 26^ Pfund Fischen allerley, 7ä3 U-2 Hendeln- 55o .Reinaugen in Hennen z und b. Die Natural-Schuloigkeit/ welche von den Zehentholden entrichtet wird in 70 Pfund Haar 25 Schab Stroh 81 Hendel 3 Hennen. Folglich an beyden zusammen: 5 Centner 61^2 Pfund Haar, ^6740 Eyer . 90 Schab Stroh i"3 Schultern (Schwein) 86 Kälber ^ ^67 ,j2 Pfund Schmalz 4 Schafe 1 - , Wach" 35 Kitzs ' 9Z Kapäuner 2 Kasträunsr 1200 Krebsen 2 Gänse 264 Pfund Fische 82ä 1^2 Hendel 25o ReinauZen. H14 Hennen l M» Hier wird bemerket: , ^^^^^^^^^^^ ^ a. Daß diest Kleinrechte lautReluitions-Contract <^?. Zi. October 3825 fur die Zeit vom i. Nov. 18.5 bis dahin 1828 für jährliche , 7^äfi. 283^kr, reluirt sind, und daher diese Gebühr über Abzug des 20°^ Nachlasses . . . . « 1^2 - 5Z2^- ^ annoch betragt .... d. Ist in dem Relmtions-Conttacte die Bedingung enthalten/ daß dieser Reluitions-Contract damahls ganz aufgehoben sey, wenn diest Staatsherrschast aus der Staatsverwaltung trettn sollte. X.1V. An Zins-und S a ckzehent-Getreide. Hieran werdsn iakrl. cinaedient, oder nack den Georaivreisen im Gelde relmrt 243 i4.l46 MMetzen Weitzen 2^3 5-2)48 Metzen Hirs 9Z2 26Ug2^3 - Korn 3 31)481)3 - Brein Zn 38)49 Z)3 - Gerste 227^8)482)3 - Hopfen z60015)43 - Haber ^- 02)42 - Erbsen 255 4o)49 - Haids und über Abzug des 20 °!° Nachlasses annoch 3943?)4L 1)3Metzen Weihen ^7045)48 Metzsn Hiers 746 2)48 zjI - Korn 2 36)43 t)) -Brein 24921)481)3 - Gerste zgz 44)431)3 - Hopftn 1440 12)43 2)3 - Haber —25)43 2)3 - Erbsen 20432)49 - Haide Hier wird bemerket, daß 2. dieß Getreid bey oer^Natural- Eindienung in den Kasten nach Vic-tring gebracht werden muffe, und b. daß die Abstattung in dem nach dem Schuldigkeitsjahre darauf folgenden Jahre zu geschehen Habs. XV. A n Z e h e n t e n. Die Herrschaft hat das Klaubzchentrecht in nachbenannten Gemeinden: I. Ziggule. 6. Reßnigg. 2.. Victringer Vorstadt. 7- Gleinach. 1. Trauendorf. s. Selkach. «. Höstein. 9. Ferlach. 5. Unterbergen. , ^ zo- Leiblach. Hier wird bemerkt, daß 2. Die Getreiogattungen und das Zehentbezugsrecht verschieden/ und M den Pachtcontractsn jever Zehentgemeinde angeführt sind. d. Sind sämmtliche diese Zehente laut Contract vom Zo.Iuny 1826, und zwar: die «ub «r. 1., 2° und 3. auf die Dauer vom 1.November 1824 , — 2182 ^» ' bis Ende October 1827, und jene von Nr. ^. bis 9. auf die Zeitdauer vom 1. November 1824 bis dahin Ende October iSZo verpachtet. c. Beträgt der jährliche Pachtschilling . . ö^Z fi. — kr. und über Abzug des 2a 0!" Nachlasses des . . ;o8 - 26 - annoch . . > ' . . . . . 434 fi° 2ä kr. Conv. M. M. ä. Ist in den Pachtcontracten die Bedingung enthalten: .^Sollte diese Staats herrsch a st während der Pachtzeit verkauft, oder «im Ganzen verpachet werden, so istder Pächter verbunden, gegenRück-„vergütung des etwa anücipii-^n Pachtschillings sogleich vom Pachtverträge abzutreten, ohne irgend sine Entschädigung dieserwegen anspre-„chen zu können. XVI. A n A m t s t a x e n. Der Bezug dieser Taxen wiro durch die Patente vom i.Nov. iM, 4. AprU l7ä2 und iZ. Sept 1767, dann durch dieGubernial-Verordnung vom 27. October 1826, Isr. i7Zao, und durch die übrigen nachgefolgten Erläuterungen bestimmt. XVII. Landgericht ist keines/ sondern die eingebrachten Verbrecher werden nach vorgenommenen summarischem Verhör dem freyen Landgerichte Hollenburg gegen eins zu entrichtende Tax pr. 72 Pfennige zur fernern Behandlung ausgeliefert. XVIII. W erbbezi rk ist mit dieser Herrschast verbunden, in welchem nicht nur allein die Herrschaft selbst/ sondern sämmtliche Meiergründe ihren Sitz haben. Nach dm Conscriptions-Resultaten vom v.J. liegen in demselben z3 Ortschaften, ioI Häuser und an einheimischer Bevölkerung 846 Seelen. XIX. An Hoheiten/ Das Patronatsrecht über die Pfarren St. Margarethen in Weidisch/ St. Lambert zu Suetschach/ St. Georgen zu Keutfchach, St. Ulrich in der Zell, St. Erhard in Windisch--Bleyberg, St. Valentin zu Gleinach. Auch wird demKäuftr derHerrschaft Victring das bisher von demkärnth-nerischen Religionsfonde ausgeübte Patronatsrecht über die Pfarr St. Maria in Victring übertragen, und zwar gegen nachstehende Bedingungen. ». Werden sämmtliche, zu der Herrfchaft Victrmg gehörige Wohn-, Wirthschafts- undSchulgebäude, welche bis jetzt von dem Pfarrer zu St. Maria zu Victring, und dem Schullchrer daselbst benützt wurden, an den künftigen Besitzer der Religionsfondsherrschaft Victring gegen dem überlassen, daß er für den Fall, als er oieft Gebäude selbst benutzen wollte, sowohl für dieWohnung des Pfarrcrs, als des Schullehrers, so wie für die Un- Unterkunft der Schule anständige Localitäten, und zwar ganz auf eigene Kosten, ohne bey der ersten Herstellung oder Herrichtung die gesetzliche Concurrenz in das Mitleiden zu ziehen / einräume. So lange dieß nicht geschehen^ bleibt der bisherige Bestand aufrecht, daher bis dahin sowohl derPfarrer, Schullehrer und die Schule ihre gegenwärtigen Loca-litaten zu benutzen haben. d. Werden dem Pfarrer zu St. Maria die mit Hofkanzley-Dscret vom 7. August 1767 gegen einen jährlichen Pachtzins von 20 fi. 47 fr. zum Genusse überlassenen Grundstücke, Wiesen und das Gä?t-chen, welche jedoch immer noch ein Eigenthum der Herrschaft verbleiben, gegen die bisherigen Bedingungen noch ferners zu belassen jeyn. Sollte indessen der neue Herrschaftsbesitzer gegenwärtig, oder auch m der Folge wünschen, diese Grundstücke selbst zu benutzen, so wird ihm das Recht zugestanden, selbe an sich zu ziehen, gegen dem jedoch, daß er für diese dem Pfarrer andere Grundstücke von gleicher Gleba und gleichem Ausmaße übergebe, ohne dafür jemahls einen höhern Zins, als jener ist, welchen der Pfarrer gegenwärtig mit 20fl. ^7 kr. C. M. leistet, zu fordern. Dieses gilt auch für den Fall, wenn demPfarrer eine neue Wohnung angewiesen würde, rücksichtljch des Gärtchens, welches er gegenwärtig, genießt, daher auch die Verpflichtung an den neuen Herrschaftsbesitzcr übergehet/ dem Pfarrer bep feiner neuen Wohnung einen Garten-^er-lcuu auszumitteln. c. Wird an den neuen Besitzer der Herrschaft Victring und seine Machfolger im Besitze die Verbindlichkeit übertragen, demPfarrer zu St. Maria, welcher bisher feine Congrua mit 400 fi. C. M. aus dem Religionsfonde bezog, dieselbe vom 1. November 1S26 angefangen, von welchem Tage an die Herrschaft Victring mit Vortheil und Nutzen an ihn übergeht, zu bezahlen, daher auch dem Retigionsfonde die seit 1. Nov. 1826 hieran bezahlten Beträge zu vergüten. Da diese Last perpetuirlich auf der Herrschast Victring zu haften haben wird, so wird sie als solche auf der Herrschaft noch abgesondert intabulirt werden. Usbrigens ist bey Bemessung des Ausrufspreises auf oiest Last die gehörige Rücksicht genommen, und dieser deßhalb um 6000 fi. geringer angenommen worden. Eben so sind auch die Patronatslasten, welche der neue Inhaber durch die Uebsrtragnng des Patronats über die Pfarre St. Maria übernimmt, bey Berechnung des Capitalwerthes in Erwägung gezogen und in Abzug gebracht worden. Bey Besetzung der Patronatspfründen, wenn diese erledigt werden^ EurBeyl.Nr.93d'2i.Nov, S2S.) D ist der Erkaufer der Herrschaft, so wie seine Besitznachfolgsr suf den I'si-no ^ Vorschlag des 0räinai-iÄt8 ausdrücklich beschränket. XX. V o Z t e p r e ch t e. Diefts Recht übt me Herrschaft über 22, theils Pfarr-, theils Filial-kirchen aus. XXI. Lasten. Diese bestehen: 1. In den Grundsteuern verschiedene? Bezirkssbrig- keiten mit . . ° . . . , 4^9 st. 562)4 kr. C.M. 3. An auswärtigen Zinsen 4Z fl.5o Zl4 kr. W.W., dann 1 Vierling iä l^Maßl Korn ^ K - 14^2 - Gersie ! ^ N ^2 ? Haids , , 3 « 5 s Haber i^nd Maßkreuzer im Gelde ö kr. W. W. Z. 40 fl. —kr. W.W. 4. An Stiftung undBeyträgen zumArmeninstitut . Za - 3Z - -K. An Unterrhansentgangen . . . . ° 122 - öZ ^4 -6. An Lehensverbindlichkeiten alle ,o ^abre , . 6 - 13 ^ - Als Kaufsx wird Jedermann zugelassen, der in Kärnthen zum Besitze von Realitäten geeignet ist, wobey jedoch erinnert wird, daß zu Folge eines hohen Hofkamme? - Decrsts vom i9. April igi6 die christlichen Erkäu-fer der Staats-und Fondsgüter, welche dieselben unmittelbar von der /Veraußerungs-Tommission an sich bringen, und zum Besitze landtäfiicher Realitäten nicht geeignet sind, für ihre Person, und ihrs in gerades Linis abstammenden Lezbes-Erben, die vispeuZ von der Zandtafelfähigkeit uny Entrichtung der doppelten Gülte erhalten. Wer an der Versteigerung als Kauflustiger Antheil nehmen will, hat als Caution den 10. Theil des Ausrufspreises mit l2/5y6fi. 5l kr. C. M. bar zu erlegen, oder sine von der k. k. Kammerprocurarur geprüfte und bewahrt befundene fidezjussorische Sichersiellung beyzubringen. Diese Caution wird, wenn sie bar erlegt wurde, dem Meistbiethee an dsr ersten Kaufschillingshalfte abgerechnet, die fideijufforische Sicher-ßellung sber nach vollständig berichtigtem ersten vertragsmäßigen Kauft schillingserlage ihm zurückgestellet werden. Alle übrigen Licitanten erhalten die eingelegte Caution nach vollendeter Versteigerung, oder'auf Verlangen sogleich, wenn sie sich erklären, keinen Anboth weite? machen / und das Ende der Licitation nicht abwarten zu wollen, zurück. Wer für einen Dntttn cinen Anboth machen will, ist schuldig, sich vorher, mit der Gewalt und Vollmacht seines Comnnttsntm auszuweisen. — 2i85 — Der Meistbiether hat das'Drittel des Kaufschillings unmittelbar nach erfolgtet höchster Bestätigung des Verkaufsactes/ und noch vor der wirklichen Usbergabe des Gutes bar Zu berichtigen, den Ueberrest kann er aber gegen dem, daß er auf dem erkauften Gute in erster Priorität versichert und mit fünf vom Hundert in Conv. Münze verzinset werde, in fünf gleichen jährlichen Ratenzahlungen abtragen. Die zur Würdigung des Ertrages dienenden Rechnungsacten, so wie auch die ausführlichem Verkaufsbedingnisse und die Gutsbeschreibung konnM täglich bey der k. k. iüyr. Staatsgüter-Veräußerungs-Commission eingesehen werden; auch ist eö jedem Kauflustigen unbenommen, im Orts oes Staatsgutes selbst alle Theile desselben persönlich in Au-. genschem zu nehmen. Von oer k. k. illyr. Staatsgüter-Veräußerungs-CsmmWon. Laibach am 3i. October 1826. Franz Freyherr v. Buffa, __________k. k. Gubermal-und Präsidial - Secretär. ,«,».,»,,,«»>«,,,„.....>.........>......., ,,,,»,' -, ... ^ ,.„.„»„,, ,^ »,„,, ,,^.>. Aemtliche VerlautbgrunZsn. 3- !4c>2. Kundmachung. Hä Nr« 675. Erledigte Eaffe - sontrollors-Stelle. (i/ B«3 d«m k. k. Bergamte in Idria, ist die WerkscsffK - Controllorsstele erledigt. Mit d.esem Dienst« lft ein jährlicher Gehalt von boo ft. M. M., ein jähr!. Holzgelb mu 48 fi. M. M., dann der Genuß einer frepm Wohnung, eines Gartens und Krauifieckes verbunden. e Dlk sich um, diestn Dienst bewerbenden Competenjen haben ihre Gesuchs sammt Zeugnissen und der Erklärung, daß sie im Stand, sind, die für'diese Dienstfttüe trft bemessen werdende Caution zu erlegen, an das f. k. Oberberg-aNt und Berggericht ln Klagenfurt längstens hls Zo. December 3826 einzusenden. Vom k. k. Oöerbergamte und BerZgerichtt für das Königrnch I^yrien. Klagknfurt den 4» November 1626. _______ -»—««»__ Vermischte Verlautbarungen. s-/4o4. Borladungs - Edict. Nr. 1722. ^) V^m Bszkkögenchte der k. t. Staatsherrschaft Lsck wird hiermit aNgemew kund Unecht: Es werde am Zo. d. M. Vormittags um.y Uhr in hiesiger Awtskünzley ^dtt Zerlay des, lm Jahre zyoo verstorbenen Johann Ochslsr, gewesene» Hutmachermeifier ,n der lKtadt Lack sub. H. N^ ^, abgehandett werde«, bey welcher die Verlassenschafts. ftlanblger, bey Vermeidung ^r zm K- Li4 a. d. G. N. ausgedrückten Felgen, zu er« schemsn vorgeladen werde«. Lack dsn zi. November 2833. 3- »421. Edict. Nr. 5oä (l) Von dem Bezirksgerichte dsr Grafschaft Auersperg wird anmit allgemein bekannt gemacht: Gs sey auf Ansuchen des Herrn Dr. Joseph Pillel, als Vertreter der Grids-masss des Georg Hotfchevar, gewesenen Schwemhändler in Kleinlafchirsch, in den-ver-ftelgnungsmikn Pertauf mehrerer, zur gedachten Crida vvm Clidatsr ange«ebemn ^c« ^ 2i86 —, tiv3, im Betrage von 2079 ss. 22 kr., dann noch ewiger Posten, welche sich aber im Betrage, wegen einigen Differenzen in den verschiedenen Vormerkungen, nickt genau angeben lasssn, gewilliget, und zu dieZsr Vsrnahme die Tagsahung aus den 6. December ,626 Vormittag bis »» Uhr in Hiessger Gerichtskanzley mit dem Beysahe bestimmt worden, daß bey dieser Tagsayung aedachtz ^cuvK um welch immer für einen Betrag werden hintan gegeben werde«. Die Nedingnisse sind in hiesiger Gerichtökanzley zu den gewöhnlichen Amtsstunden einzusehen. Auerfperg den 6. Movsmder 18Z6, Z. i4oa. Erledigt« Gerichtsdienersstelle. (l) Bey der Bszirfsherrfchaft Neumarktl in Oberkrain wird mit Snde December b. I die, mit vortheilhaften Bedingungen verdundene, Gerichtsdienersftelle erledigt. Jene Individuen, wclchs sich hierum bewerben wessen, und mit den erforderlichen Eigenschaft ten versehen sind. hüben ihre. mit den Beweisen über Alker/ Stand, bisherige Dienst-leiftung, Moralität und die Kenntniß der deutschen und srainsnschen Svrache beleg» ten Mittgesuche lä«gstens bis io. des kommenden Monaths December an diese Bezirks« herrfckaft"psrtofrey einzusenden. Bey übrigens gleichs« Eigenschaften, werden jene Eompstenten vorgezoge«^ die z»-gleich des Lesens und GchrZibsnö kuuoig sind, u»d sich blerüber auszuweisen vermögen. Bez. Herrfchaft Reumarktt den io. November 1L26. Z. l36I. ^. , Amortisations-Edict. Nr. lS«7. "(1) Von dem BezirWaenchte der'Herrfchaft Reifnih wird hiermit bekanf'.t gemachte Ss sey über Ansuchen des Herrn Sigmund Zalfe^ , Bezirkswundarzten zu Rl,fnlh, aM Erkäufer der Valentin UNe'scken, im Markte Ren'nih sub H^us'Nr. 62 ttegenden, der Herrschaft Reifnih sub Urd. Fol. 20 und Rectlf. Nr. ü dlenstbaren Gant-Realitäten, in die Amprtisirung nachstehender hierauf vorgemerkten in Verlust gerathenen Schuldur. künden,^refpecttve Intabulations - Certificate gewilliget worden, als : A) der Cautionsfchrifc ddo. ,. Februar et intick. 6. März 1786, der Vheleute Isscph und Elisabeth Degwrgio an die lobl. k. t- Tadal-Aonnmstcatwn zu Laibach pr° H 3oo st. lautend; l>) des Eautionsscheins ddo. id. st inwd. 5c>. Qctobe« »787, der Witwe Elisabeth Ds« gwrgw an die lödk. k. t. Tabak» Administration zu Laibach über Zoo ft. lautend ; c) des Schuldbriefes dd. 17. Iuny et intH!>. 10. September iIoZ/ vo?n Herrn Va° lent-m UNe an den Johann Ramor'schen Perlaß pr» Loo ft. lautend: ä) des Schuldbriefes ddo. 24. September i8ao, inwb. i5. September i3o5,vsm Herrn Valentin Ulls an Herrn Anton Rudesch zu Reifnitz pr. 45o ft. lautend; e) der Obligatwn ddo. 5. Iuny/ iruab. !Z. September »Lo5, vom Herrn Valentin Ulle an Herrn Anton Rudcsch zu Reifnih pr. 525 ft. 24 fr. lautend ; 5) des Schuldbriefs ddo. ,i. Juno »?97, lnwt». ig. September iäo3^ vom Herrn Va« lcntin UNe an He^rn Mathias Perko pr. i5o ft. lautenü; ß) des Schuldbriefs ddo. ä. October t8o», inwl). 20. September i8a3^ vom Herrn Va-» leatm Ulle an 0« Maria Veßar Feshnarin pr. 100 ft. lautend: Iy des Uebergabsdriefs ddo. 5. December 279Z, iuwb, 2. November i8o3, zwischen Herrn Valentin Ulle und der Mfabeth Peroufchek, nun feel., endlich i) des Sckeins ddo. 27. Decsmber.löaI, intal>. 3. November l8o3, vom Herrn Vü- lentin Ukle an die Kirchenprobste st. I'l-ancisci Xav.od >Hajovlh, pr. 116 ft.lautend. Diesemnach haben alle jene, welche auö was immer für einem Rechte aul die hier genannten Schuldforderungen einen Anspruch zu machen vermeinen/ solchen binnen der hiezu gesetzlich bestimmten Frist von einem Jahre, sechs Wochen und drey Tagen bey diesem Bez. Gerichte um so gewisser anzubringen und zu erweisen,als im Widrigen auf weiteres Anlangen des Herrn Sigmund Farfeld die obbenannten Schuldscheine und re« spectwe dsren IntabulationK. Gektificate M gelobtet angesehen, und dis Extabulatwn Zerfelöen bewilliget weroen wild° Bez. Gericht ReifmA den »l. November »82b. Z« 1H07. , — 2187 — Nr. igHog. (!) Gubernial - Verlautbarungen. ^ir Franz der Erste^ von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich; König von Jerusalem, Ungarn Böhmen, der Lom- bardie und Venedig/ von Dalmatien, Crostien, ^lavonlen, GaUzien^ kodowes rien und Illyrien; Erzherzog von Ocsterrezch; Hsrzsg von Lothringen, Salzburg, Meyer, Kärnthen, Kram, Ober- und Nuder? Schlesien ; Großfürst in Siebenbürgen; Markgraf in Mahren z gefürftmr Graf von Habsburg und Tirol u. ?e. ^ie zwischen Uns und Geiner Majestät dem Könige von Sardinien glücklich bestehenden Freundschafts-Verhaltnisse und das wechselseitige Bestreben, durch alle Mtttel zum Vortheile der bepderseittgen Staaten beyzutragen, haben Uns und den König vßn Sardimen bestimmt, den, wegin gegenseitiger Auslieferung der Deserteure, unter dem 17. Map 18^7 abgeschlossenen Vertrag, dessen Dauer mit 17. May 1822 abgelaufen war, welcher aber, nach dem getroffenen Übereinkommen, snther ununterbrochen fort beobachtet worden ist/ nun förmlich zu erneuern und mit jenen Zusätzen zu vermehren, welche durch die Ersah, rung zur Vervollständigung der Vortheile desselben für nöchlg anerkannt wor- ^ InFolge dessen sind zwischen Unserem und dem Bevollmächtigten Seiner Majestät des Königes vsn Sardinien nachfolgende Puncts verabredn und formlich unterzeichnet worden : A r t i k e l I. , - Ale Cimls und Militär-Behörden/' besonders aver die' den Gränzen zu« nächst befindlichen Militär - Commandanten beyder Staaten, sollen angewiesen werden / mit der sorgfältigsten Aufmerksamkeit darüber zu wachen, daß kein Deserteur von den reftectwen Armeen die Gränzen überschreiten) noch m den Staaten der andern contrahirenden Macht Schutz und Zuflucht finden könne. Sobald ihnen von" den Behörden der d'ennchbarten Macht dw Anzeige eines 'DesertionsFasses zukommt, sollen sie gehalten seyn, mner solchen Aufforderung in dsr küssten Zelt zu entsprechen, und die Behörden, welche'M e, zu geschehen hat« A < t i k e l VI. Jenen / welche «inen Deserteur anzeige»'oder einirwgen, wird emk Belohnung (Tagli«)/ und zwar von acht Gulden odsr zwknzlg Franke« in eursirendz? Münze für einen M«nn zu Fuß, und von zwölf Gulden oder dreyßig Fr«nktR für einen Ca^üllensten mit dem Pferde, zugestanden. A r t i k e l VII. Falls ein Dss?rteur m dem lende, wohin er sich geflüchtet, ein Verbreche» begangen hätte, welches ZM öft fenMchen Arbeit nach sich zöge, so so2 er ohne Aufenthalt zurück gestellt, jedsch zugleich bey semer Auslieferung ein «pecie5 s»cn oder anderer legaler Act zn« Bestätigung des von ihm begangenen Verbrechens, mit Angabe aller erschweren^ den oder mildernden Umstände, übergeben werden, damit er byn den Gerichten der Macht, an welche er ausgeliefert worden, nach den Gesetzen des Landes, wo er dss Verbrechen begangen hat, beßraft^weröen könne z zu dlesem Ende soll sich such m vorerwähntem Acten-Stücke ditDträfe angezeigt sindsn, wtlcht eben die Gesetzt über jens Gattung von Verbrechen verhängen. Wenn aber die Strafe, in welche dsr Deserteur durch das in dem Lande, wohin er sich geflüchtet, begangene Verbrechen verfallen ist/ m Verurtheilung zu öffentlicher Arbeit bestünde, oder noch von schwererem Grade wäre; so hat die Auslieferung erft nsch überftandener Gtrafe zu geschehen. Artikel VM. Jedes Detachement,welche« zUM Nachsetzen eines Deserteurs abgeschickt wtrd, h^t Huf der Gränze anzuhaltenz und nur einen mit einem Passe versehene» Mann bis zum nächsten Orte aözuferngen, UV daselbst den Deserteur von den Ortsbehördi« z« reclaNiren. N r t i ? e l IX. Die gegenseitigen Militär-Commandanten an ds» Gränzen haben jedss Mahl über Ort, Tag und Stunde der Mbergabe der Deserteure das Emvew ßändmß zu pftegen/ und die h«zu erforderlichen Truppen-Detgchements an den bestlVMten Ort abzuordnen. Der Commandant/ welcher die Uebergsbe dei Deserteurs bswerkfiessigft, iß gehauen, dem Commandanten/ welcher denselben reclammt hüt^ eine Qmttung über dte richtige Bezahlung de? Tagllg unb sonstigen durch ven Deserteur VM «rsachten Kosten auszustellen. Der Commandant, welcher den Dejerteur ubemimNt, hat dem kommsns dangen, welcher ihn ausliefert, bey der Uebergabe desselben, gegen Quittung dieses Letzteren^ dm Berrag der Taglla und sonstigen, durch den Deserteur piks ursachten Kosten, in Gcmäßheit der Stipulationen de? Artikel II, und V. des gegenwärtigen Earnls, zu vergüten, und dagegen den Ausweis über die Kp-stcn/ jo wle dle «peci?z saeU und die anderen den Deserteur betreffenden Attm zu übskmhmen ; indem er seimr Ssits einen Empfangsschein über den Deserteur, ft wie üb?p alle ihm übergebenen Acten auszustellen haben wird. A r t l k e l X. Dieselben Bestimmungen haben auch in Ansehung der Dienstleute der Offi-eiere des emen Staates, welche auf dem Gebiethe des anderen betreten würden/ jedoch bloß in Folge einer ssraus gegangenen Reclamatwn, zu gelten, und sollen dieselben sofort sngehslten und, nach Anordnung des 1l, Artikels, ausgeliefert werden. A r t i k e l XI. Jeder Officier der einen Armee/ welcher einen Soldaten der anderen, sey es durch Lift oder Gswalt, zur Dessrtwn verleitet, soll mtt zwepmonathlichem Arreste bestrafet werden. Artikel XII. Jedes andere Individuum soll in einem ähnlichen Falle mit einmonathlichem Gefängnisse oder mit einer Geldbuße von fünfzig Franken bestraft werden, es ware denn, daß erschwerende Umstände des Vergehens eine Verschärfung der Strafe begründen. . A r t i k e l XIII. ' Alltn^lnterthanen der contrahirenden Machte ist untersagt, den Deserteuren von den Truppen des anderen Gtaates irgend etwas von Klndungs- oder Ausrüstungsstücken was immer für einer Art, Pferds, Waffen :c. abzukaufen. Allenthalben/ wo man dergleichen Effecten findet, sind sie als gestohlenes Gut anzusehen, und dem Regiments/ welchem der Deserteur anhört, zurück zu stellen. Derjenige, welcher sich eins Uebertrerung dieses Verbothes erlaubt, so3 überdieß mit einer Geldstrafe von fünf und zwanzig Franken belegt werden, sobald bewiesen wzrd, es sey ihm entweder durch die Natur des gekauften Stuckes oder such auf gndere Art bewußt gewesen, daß es ein gestohlenes Gut sev« A r t i k e l XIV» Alle rücksichtlich der Auslieferung der gegenseitigen Deserteure festgesetzten Besiimmungsn werden durch gegenwärtigen Artikel ausdrücklich auf die widerspenstigen Mllitar? Pflichtigen bspder Staaten susgedehut, soweit sie auf diese letzteren anwendbar sind, in Kraft gesetzt. Zu biesem Ende sollen folgmde Maßregeln getroffen werden : 2) die Unterthanen der einen der beyden contrahirenden Machte^ welche an der Gränze der anderen ohne vorschriftmaßigen Paß oder legale Bewillis gung erscheinen, und besonders jtne/ welche den Vtzrdacht erregen könnten, sich der Mllltarzschen Aushebung entziehen zu wollen, sollen als landstreicher angesehen und als solche von der Gränze zurück gewissen wer-den, ohne daß jedoch dadurch weder der gewöhnliche Verkehr zwischen den Einwshnern der an der Gränze gelegenen Orte, so nne selber nach den m beyden Staaten geltenden Vorschriften wirklich bestehet, oder mit beyder-stitigem Einverstandnisse m der Zukunft.festgesetzt werden könnte, noch der jährlich Statt findende Ueöergang der Feldarbeiter aus einem Gebiethe in das andere ein Hinderniß erleide. b) Jene Unterthanen der einen der beyden contrahlrenden Machte, welche ßch in dsn Staaten der anderen nnr vorschriftmaßigen Passen oder legaler Bewilligung aufhalten, und welche zur Mckttar-Dienstleistung in was immer für einer Waffe, Branche sder Eigenschaft berufen würden, sol-ltn m ihr Vaterland zurück gesendet werden, so bsld deren ReelamirunK in gehöriger Form erfolgt seyn wird. c) Die Unterthanen der einen Macht, welche sich nicht auf eine genügende Art über dze Bsfreyung von der Milttar-Pfilcht m ihrem Vaterlande ausweisen können,, sogen zu keiner Art Militär? Dienstleistung m den Staaten der anderen Macht angeworben werden. A r t i k e l XV. Gegenwärtige Convention wird acht Tage nach ihrer Kundmachung in Kraft und Vollzug treten, und auch wenerhm von fünf zu fünf Jahren in Krsft bleiben > ohne däß nach Verlauf dieser Fr;st eme ausdrücklzchz Erneuerung derftlben vonnöthen wars, bis mcht von einer der beyden contrahnsnden Machte eine Ge, generklärung erfolgt. Sle soll im ganzen Umfange beyder Staaten fund gemacht werden, und die beyden erlauchten Monarchen verpfitchttn (t^. s.) Friedrich Xavsr Prinz zu Hohenzollem-Hechingen, General der Esvallerie und Hofkrtegsraths-Präsident. Joseph Freyherr von Stipsicz, Gensrsl der Cgysllerie und Hofkriegsraths-Vice-Präsident. Nach Seiner k. k. apostolischen Majestät höchst eigenem Befehle: Caspar Lchmmm. — 219'2 "" Stadt- und landrechtliche Verlautbarung. Z. 1420. (i) Nr. 617H. Von dem A k. Stadt- und Landrtchts in Kram wwd anmir bekannt gts macht: Es sey über d«s Gtsuch des GeorZ Mulle, Hauieigenthümers «llhier, m die Ausfertigung der Amortisations-EMcte rückstchtlich des in Ve,!ust gerathe, nen, auf seinen Häusern Nr. 262 in dir Stadt und Nr. 56 in dsr PsllanT--Vorstadt sammt An> und Zugehör^ dann den Hausern Nr. 2-5 in der Stsdt und Nr. 67 in der Pollana-Vorstadt^ seit 6. November 1770 zur Sicherstellung der, vom Caspar Anton Kuk an Carl Kuk zur Auszahlung übernommene» 19,000 fi. intabulirten Vergleichscontrscts ddo. 17. October 1768/ gewilliget worden. Es haben demnach «lle Jene, welche auf gedachten intsbulirten Ve?, gleichscontrack aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche Nachen zu können vermeinen, selbe binnen der gesetzlichen Frist Von emein Jahre, sechs Wochen und drey Tagen vor diesem k. k. Stadt- und iandrechte sogerviß anzu, melden und anhängig zu machen, als im Widrigen auf weiteres Anlangen d«s heutigen Bittstellers die obgedachte intabulirte Vergleichs? Urkunde nach Verlauf dieser gesetzlichen Frist für Zetödtet, kraft- und wirkungslos erklärt werden wird. Von de« k. k. Stsdt- und Landrechte in Kram. ?a»bach den It. Oct. 1826. — ^ Vermischte Verlautbarungen. Z. '4i?' G tz i c t. 6oa fi. d. W. Hei» rathsgut, und pr. 75 fi. L. W.. als Erkthnle für die drey Georg Schufierschitsch'« fcken Kinder; ä) dss Verzichtbncfcs vom 20. September I7c)4 pr. 600 st. Heirathsgut der, Ursula Sofiischa an Jacob Gsstiscka, und e) dcs Vergleichs vom ,9. December 1794 pr« 7 ss. ?. W. an Ursula Schusterschitsch lautend, welche sämmtliche Urkunden auf der dem Sebastian KautschitsH gehöligen, M Vasche lieg ndcn, wb. Rcctif. Nr. 7 dcm Gute Ruzing zinsbaren Halbhube in« tabulilt sind,'gewiNzgct workln. Daber haben Icne, welche aus gedachten Urkunden aus was immer für einem Rechts« gründe Ansprüche macbcn zu können vermeinen, selbe binnen einem Jahre, sechs Ws« chen und krey Tag-n soacn'iß vor diesem Gerichte anzumelden, als rvidrigens nach Ver« lauf ter Amortisationsfrist ties Urkunden, eigentlich die darauf befindlichen Intabula« tions« Certificate auf ferneres Anlangen für nichtig und wirkungslos erklärt werden würden. Laibach am 2Z. Jänner «626. A i4'2. Nachricht. (2) . Johanna Senhki, Inbabcnm; emer Damen «Puswaaren-Niederlage zuGrätz, B^t üch t«e Ehre anzuzeigen-, daß sie den nächfikommcnden Markt besucht,, und empfiehlt M emem hohen Adel, tödl. f. k. Militär und dcm rerehrtesten Publicum mit einer au. ßerst eleganien Auswahl von Damenputz - Waaren, als: hüte, Putz', Visit«, Toilet« ten- und 3tegllge.Häubchen, Frauen- und Männer-Chemisetten, ddo. Kragen, Krausen, P3j3n6ar5, Besserinbuckeln, Blumen, Federn, Spitzen, Nlnoen/Vandschuhe, Draht, und ordinäre Locken, ganz feine Mostorrittergleiche perl zum Kopf auf Balle, gestrickte Kinderanzug «Waaren u. f. w., vorzüglich schönen Strick^ und Nähzwirn lc. lc. Zugleich erbiethet sie sick, während tcs Marktes, Reparaturen, wie auch nach ek-gencm Gufio und Eofium aNfaNig zu bestellende neue Damenhüte :c. sogleich zu verfertigen, yüupfsachlich empfiehlt sie sich dem rsspectwen Handelsstand mit Seidenlocken und Mvfen, zum Fnsieren der Damen auf Bälle, nähmlich Dianas Fantasie-,Draht.lund Kämmelocken; da sie hiezu eigene Maschinen besitzt, so kann im Dutzend die Zahl der Locken, wie auch Gewicht der Seide vsn den 3°pfen, die Menge del Abtheilungen, Breite und Länge ebenfalls auch das Gewicht bestimmt werden, (auch können die Locken, auf Zöpfchen oeer Band gesaßt werden). Diese Artikel, auf Maschinen erzeugt, sind nicht nur aNein schöner, sondern auch drevmahl ss dauerhaft rvie die andern. ?uch norden bey ihr Seidenblsnden, ThielanZle und Wollen« Petmet. Spitz« ?I. ^wlever, Häubchen, Krägen, mit und ohne Erl tamborirt und eingezsgen, geschlungene Streifen und Tücheln von Petinet, Batist und Perkal erzeugt. .« ^^^ Ne aber^erwahnte Waaren m Gräh auf die wohlfeilste Art selbst erzeugt, ss M sie auch ;m Stande, dle aNerbMigsten Preise zu wogen. Ferner ist bey ihr zu HZ-den, d;e so .sehr berühmte englische Fleckseifs, welche oNe Flecke obne Ausnahme au3 aNen Stsften beftlNget, und verschossene Farben sogar wieder auffrischt, das Stück zu ^« tr. E, M. ' — 2194 — Endlich auch die kürzlich neu erschienene Pariser Seife, womit aNe fcblechtfarbigs Ar< tjkel, sie ftycn aus S^af- oder BaumweNe, rrie auch von Seide fabricirt, wenn st« damit im lauen Flußwassei gewaschen werden, in ten Farben befest!get und gleichsam neubelebt werden, und ist das ^cück hievon um den geringen Preis von 5 tr. C. M. zu haben. Ihrs hüte ist Nr. 49, im 2ten Gang links die erste. Sollte sie das Muck haben, mit Bestellungen beehrt zu werden, so bittet sie an wonntagen in ihrer Wohnung in der Spltalgasse Rr. 269 im ersten Stock rückwärts damn beauftragt zu werden. In Grätz hat sie ihre Niederlage in der Murgasse Nr. 5og zur Göttinn Flora. Z?i4l6. "" ' N a ch r 1""ch t. ^ (2) Der Unterzeichnete g:bt sich hlermit die Ebre dem verehrungswürdigen Publicum ergebenst anzuzeigen, daß er die Restauration beym Lamm in der Spitalgasse m der Stadt verlassen, und nun das Einkehr-Gasthaus zum goldenen Stern in der Tbeaterqasss (Capucincr^Vorstadt) bezogen hat. Unter Einem entledigt er sich hierdurch der angenehmen Pfilcht, seinen?. ^. Gästen für die ihm bisher geschenkte Gewogenheit verbindlichst zu danken, und empfiehlt sich nun neuerlich/ sowohl Mittags, als Abends, täglich mit einer Auswahl von vest zubereiteten Speisen, sowie niedreren Gattungen guten, echten Weinen und Bier, bestens. Zur mehreren Bequemlichkeit hat er auch, nebst dem da zu ebener Erde bereits bestehenden Gastzimmer, noch ein zweytes sehr geräumiges für Gäste von Distinction im ersten Stock eröffnet, und bittet sonach, unter Versicherung einer stets möglichst schnellen uno solwen Beoienung, um allseitig geneigten Zuspruch. I 0 han n Sch wetz, bürgl. Gastgeber« Z. 2410. Anzeige. (2) ^ Johann Güißrigler, bürgl« Deckenmacher Von Grätz, besucht den gegenwartigen Elisabethen - Markt mit einer Auewahl von grünseidenen und kammertüche-nen Bett- Decken' und Kotzen, und verspricht den geZ ehrten Abnehmeru die billigsten Preise. ^ Hat^seine Hütte in der dritten Gasse Nr. 64. Z. ;4l l. ,z) Unterzeichnete gibt sich hierdurch die Ghle.bekannt zu machen, daß sse jungen kleinen sowohl als auHelwachsenenMädchen in verschiedenen nothwendigen Arbeiten, als' Str'i« An, Nähen, Märken, Schlmgen, Stlcken mit Seide sowohl als CheniMen und Klep, Netz. Arbeiten, Knüpfen, Tamdsunren und Häcksln, gegen billige Belohnung gründlichen Unterricht ertheilt. Das Nähere erfährt man von ihr selbst im srfien Stockwerk des Hsuft» Nr. Z,,lückwältMtrPfatttirchs Maria«Verkündigung. , . Maria Pre.fchirn. Gubern ial-Berl au tbarung- Z. ^26. Nachricht ^ä Nr, 22269. vom k. k. mährisch s schlesischen Landes- Guberniuw. (1) Bey dem hierortigen k. k. Provinzial - Cameral- Zahlamte ist die fikben-te Casse-Officiersstells erledigt/ mit welcher ein Gehalt von jahrlichen üoofl. verbunden ist. Es wird daher zur Wiedcrbesetzung dieser erledigten Dienststelle der Concurs mit dem Bcpsatze ausgeschrieben, daß diejenigen k. k. Beamten ^ welche dieselbe zu erhallen wünschen und sich mit den Zeugnissen über die erforderlichen Kenntnisse im Rcchnungs- und Csssegeschafte, dann über ihre Zute Moralität auszuweisen vermögen/ ihre gehörig instruirten Gesuche hierum bis iZ. December d. I. bey dlestr k. k. Landesstelle einzubringen haben. Brunn am 27. October 1626. ^ Vermischte Verlautba ru ngen. S. ,4»3. Edict. Nr. 2078. (l) Bon dem B/z.Wenchts des herzogthulNs GottMes wird bekannt gemacht: Es sey auf Anlangen des Matthaus und der Magdalena Hudslin, in die Amortisirungder angeblich in Verlust gerathenen'Urkunden^ als des Vergleiches ddo. 7. Mao '6o3 mit 2aa B. g. zu Gunsten des GeorgWiderwohl aus Merleinsrauth,und desRotariatsactes ddo. «9. May zöiZ mit i,5 ft. C. M. zu Gunsten des Andreas Knaus von Merleinsrauth lautend, MwiNiget worden. Gö werden daher alle jene, welche aus obigen Urkunden was im-iner für ein Recht abzuleiten vermeinen/ aufgefordert, chre Ansprüche binnen «inem Iah« ^? - lecks Wschen und drey Tagen sogewiß hierorts geltend zu m 'chen, als nach Verlauf ^leses Termines die Urkunden für null und wirkungslos erklärt weiden winden. ___. ^_3"^t Gottschee am ,a. November 1826. ^--^——^^ (2) Hon de^Bezlrksgenchte der k. s. Cameralhklrsckllft Lack wird hieniit allgemein kund gemacht: MZN habe. über Ansuchen des Herrn Dr. Lorenz Sberl. als Curator dkr mineerz. Andre Wergant'fchen Kinder, in die Ausfertigung der Amortisations« Edicts rücksichtnck der zu Gunsten der Elisabeth MiNcr auf den, der Pfarrkirche St. Georg zu Attsnlack dienenden Mer^ndsacker und W«esen sub Urb. Nr. 79, Rect. Nk. 55 intabutirten und angeblich in Verlust gerathener Schuldodligatien des, e», intab. lü. 3Kay 179g pr. 255 ft. gewMiget. Es wereen daher oNe Jene, die cmf diesen Echuldbnef ein Recht zu baben ver« mewen, hiemit aukgefosert, daöscldt binnen 1 Jahr, 6 Wochen und drey Tagen ssge. wiß bisrons settend zu machen, widrigen» nach Berlauf dieser Zeit, über feineres An, suchen, der benannre Schultbrief sammt KemIntabulations° Cernficate für nuN, mchl^g «nd kraftlos crtlärl werden würds. Vez. Gericht Staatsherischüft Lack 17, November 1826. (i) Hom NeMksgerichts der k. k. Eameralherrschaft Lock rcird hiemit oilsemew kuns gemacht: Man habe über Ansuchen deS Valenun Karlin van Lack, m die Ausfer« tlgung der AmemsaNons»Edicts tncksichllich des, zu Gunsten deö Franz Mocher auf dem> m der Stadt Lack. Capuzlner- Borstädt sud Haus-Nr. »3 liegenden hause int^ bulirten und angeblich in Benust ßerathenen Schuldscheins ddo. et int^d. 2Ü. October »7go pr. 4«o ft. Landeswährung/ öder Zäa st- deutscher Wählung geryilliget. (Zur Bepl. Nr. 9Z 0. 2!« Nov. S26.) F Es werden daher üsse IsnZ, die auf Sen benannten Schuldbrief ei« Recht zu Habs« vermeinen, hiemit Hufgefocdert, dasselbe binnen ei^em Jahre, sechs Wochen und drey Tagen fsgew^ß hierorts geltend zu machen, widligens nach Verlauf dieser Zeit, über ferneres Ansuchen, eer benannte Schulodrief sammt tzem IHtodulacwns'Certificate für null, nichtig und traftlsi ertlart werben würde. Bez. Gericht Staatshecrschaft Lack den i-?. November 1L26. Z. l^ZZT' ——-——--^'^-— Am ZQ. November H. I. vsn neun bis zwölf Uhr Vormittag werden in der Amtskanzky her Herrschaft Freudenthal nachstehende Natural-Vorräche/ als: z8o M?yen z6 Maß Weihen , 6 ^ s!j4 « Korn I44 » —- ^ Gerste i3Z ^ »^. ^ Haber — ^ 22 >^4 » Haiden 99 « 22 ^ Hlers -"" « 6 3)4^ Hursbrein — « 221)4^ Schwarzgemlschet^ dann 1Z Klsfler hRrtcs Io^ölllges, und iZi36F2O ^ welchcs Lio. Brennholz, entweder im Ganzen, sder pamenwezse, mutelst öffentt;ch?r Verstngerung an den Melstbiethsnden Verkauft/ wozu'LtcllgtionsluHlge zu erfchemen vorgelsben werden. Verwaltungse Amt Freudenlhs! am zL. November i326<^________ Z. ,42b. E ö i c t< ^ Rr. ^7. (l) Hon dem B-eZirt5g«richte Herrschaft Rcifnitz, als Csncucknstanz./ wild hiermk all« gemein rund gemacht: Oü fty üder Ansuchen oes Georg Noßcln, GieKor Kromar'schen So«cursmasse«Verwalter Von Mederdorf, in die öffentliche Versteigerung der, zu diesee Soncursmasse gehörigen, zu Riederdorf fud Haus« Nr. 5g gelegenen, der Herrschaft Reifnitz sub Rett. Nr. Z32 st Urtz< Fol. 279 zmsvaren »M Yuce sammt dazu getzoriAtK Wohn« und Wuthfchaftsgebäuden gewisstget, und hiezu die Tag? auf den il. December d. I. und ,5. Iä»ner t. I. »627, jedesmahl Vsrmittags um ^0 Uhr im Orte Nie, derdorf mit dem Aeysatze bestimmt wslden, tzah/ w«an obenchenan/ite Reslltät bey der elften und zweyten FeilbiethunZsragsatzung um den Schätzungswelth pr. boo ft. M. M. oder darüber nicht an Mann gebracht werten sollte, wegsn der weitern Bsräußerung her Ereditoren» Ausschuß einvernommen werten wird. Die Licitationsbehlng^isse können in dleser Amtskanzley eingesehen werden. Bez. Gericht Reifnitz een 6, November 1826. Z. ,425. Edict. Ne. 129,. (1) Von dem Bezirksgerichte Reifmh wird hiemit allgemein bekannt gemacht: Es sey über neuerliches Ansuchen Les Lsrenj Putzsl von Wsikeridolf, in die executive Verfi«i. geru«g der, dem Joseph Tsch«mp2 vsn Brüke! eigenthümlich gehörigen, der Herrschast ReifmZ fub Ukb. Fsl. 904 die^iivaren ^2 Hübe sammt dazu gehörigen Wohn> unb Wirthschafts«Gebäuden, wege« schuldigen »2 ft. M- M. c. «. c. gewilliget, und Hiezu dtty Termine, nähmlich der erste auf dön 6. November, der zweyte auf den ,4. De« cember l. I. ««h ?er dritte auf den l9. Fännsr t. I. 1827, jedesmahl Vormittags um !o Uhr im Orte Brükel mit dem Beyfatze bestimmt wsrden, daß, wenn sbbenann« tk »j2 Hübe sammt Hugehör dey der ersten und zweyte» Feilditthu»gs:agsshung um den SchätzunHswerch pr. ^gF. Z5 kr. M. M, oder darüber nicht sn Mann gebracht w«° ben könnte, beo dcr drzttcn auch unfer demfel^en hintan gegeben wertzen würte« Bez. Geriche Reifnih^cn Zi, July i6Z6. , ' " n merkung. Bey sich kein Kauflustiger gemeldet- ^—^_ ^" — ^ d i c"^ "^ ^ ^ Nr7^2o," (') Bon dem Bezirksgerichte der Herrschaft Reifniy wird hiemit bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen der Anna Leßer untz deö Bolte Marfchih, Vormünder des minder« zähligen Waltbäuö Lcßer von Soderschih, Besiher einer, der Herrschaft Reifnitz sub Urb. Fol. 942 zinsbaren Realität, m'die Amsrüstrung nachstehender hierauf vorgemerk« ten, in Verlust gerathenen SchMmwntzen, respective de«n Intadulatlonsceltificate B MwiNiget worden, alS: a) der Schuldobligation ddo. Z. Iuny et in^d. 5. Iuny »7g5^ des Georg ZwaM von Bcickel pc. 2l5 Kronen oder 426 fl. 25 kl.; bz des BcrglciHK dho. 4- ot int2b.'5. October 5796, der Maria Anna Leßer l«l.^ Mulier des s'!> M^rcin llcsicr, rrcgen l H st. 26 kr.; '^) der THul:^-'' ^'^' ' ^ '" Iänncr e: zi)t2d. Zs. Februar »797, von 25 st. 5 kr. dcs ?.^^'- c^nih; 6^ del T^i^^c^ ^non o.'o 4. May ^8ot ?t inwb° 25. July K3o7 pr. 267 fi. 5ft kr. '.') der unrcr^ 23 Mal> iüc>5 auf dtt Ä(^'N7t«annte Schuld pr. 267 ft. Za kr., dann unterm 6. Ma? 1U06 auf die oben su2 «T berühmte Schuld pr. 426 ft. «5 tr. er« f:l^ten Hupecintaduiat^n des Tc'"laments vom 5< December 180, ; ^') der HHulosbiigatwn . vom 9. et intad. ;5. December »8a^, des Johann Georg Zwayer von Soderschitz pr> ZI- ft. l'4 kr. z 8> tes.OckMvnkfeK vern.lg, Juno und imab. 3o, October 1802, des Georg Veßel von SoHeischltz mät ^5 ß. 2y kr->; ^ , l;) h«K,Beftand° Eontracts des< et intab. 3l October RL04, dsö Bülth. Atks vsn Ss^ deifch,H pr. ,2a ft..; ,,) des yeiraihsbmefes vam 26. October et imab. 2o November 3804, der Kinder erster Ehe Johann «no Anton, wegen L5 ft.^ welcher auch auf dle Wiese Shupenza intabuUrr ist; jc) der Urkunde vom b. et int2b,. «I. März ,So? mit 65 st. der obaenannten lwsv Kinder IshHNN und Knton Leßer; l) des gerichll. Vergleichs vom i3. et inwb. gz. Augufi^Lo?, tes Ichann Boi, vow RleMdorf pr- »45^; - ^, °^ ^ N) dcs GchuldschnnK vM, 4^ et ,nt2b. »3. November i3io Pr. 200 ß., deS Alsps Gruber von Merleinsrauth. ,, , .. . . », Dieftmnach haben alle jene, welche aus was lmmee fur emem Rechte auf die hier genannten Schuldforderungen einen Anspruch zu machen vermeinen, solchen binnen der diezu gtsthlich deftimmten Inst von einem Jahre, sechs Wochen und drey Tagen bey die« sem Bez. Gerichte um so gewisser anzubringen und zu erweisen, als im.Widrigen auf weiteres Anlangen, der Anna Leßer und des Bolte Marschih die obbenannten Schuld-schein^ und «sp. deren IntabMations»Certificate als getödtet angesehene und^ die Exta« Hulatwn derselben bewilliget werden wird, Bez.^GMcht Relfnih den 26. November 2626» Z'- ^7. ^ '^/ ^—^——««—««»^^ (5) Bon dem Beznksger'chte Radmannsdorf wild hiemit bekannt gemacht: Ss sey über Ansuchen des Herrn Dr. Johann homann zu Laidach, als Eurator des minderj. Anton Thcmann, letztwtlllg ernannten väterlich Ignaz Thoman'fchen Universalerben, zur ErforschuW der Schuldenlast nach dem am »o. Iuny »ö26 zu StemdiW verstsr« —' 2l98 — , Venen Reülitätenbesstzer und Gswcrketi, Herpn Ignaz Thomann, die Tagsatzung auf den i5. December d. I. Vormittags um 9 Uhr vor diesem Bezirksgerichte bestimmt wor« den, bey welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechis-grunde Forderungen zu stellen vermeinen, solche sogewiß, anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, wldrigens sie die Folgen des 8,4 b. G. B. sick selbst zuzuschreiben ha« den werden. Bez. Gericht Radmannsdorf den 20, October ,626. Z. 1Z99. Ein Ge 3 ichts d. i e,n er, (2) wird bey der Cameralherrschaft Veldes, g?eg,en..einen Gehalt jahrlicher 120 ß. / freyer Wohnung und'den gcfeiMchen ZustellungsKebühren/ aufgenommen. Der diesen Dienst zu erhalten wünscht, hat skin mu dem MWa^itat, bisherige Dienstleistutig, vollkonimcne Kenntniß der kramernchen Evra^ che und körperlichen Beschaffenheit instruirtes Gesuch längstens bis ib. December ö. I. bey diesem Verwaltungsamte einzureichen. .,. ... Verwaltung samt der Eameralherrschaft Veldes am 12. November 1826. Z. 1A16. . G. ebrü d e r^K a h n ^ Optiker aus - Agram ,, . (2) empfehlen sich bestens für den gegenwartigen Mc.rkt mit ihren verschiedenen optischen Glasern und Instrumenten, und bitten zugleich Kenmr und kltbhüber, sie mit ihrer schatzbaren Gegenwart zu beehren. Ihre Hütte ist im isten Eingänge Nr« Z5. Z. ,3g!° Wsbnunß zu'ver.qeben' ^ (3) .. Hn der Theaterkasse'Nr- ig'iG osr zw'eyte Stock, beNehsntz in 6 Zimmern, KüGe, Speisgew^lb und aller übrigen'Zugekör, zu Georqi ,827 in Mieche'zu vergeben. Mch M jene Wshnung fs geMn°et> daß mn odtr zweH Zimmer, indem sie einen besondern Eingang haben, allenfalls an ledige Personen in Afterpacht gegeben werden können. Um das Weitere woN-^man sich zu ebener Erde allda «kundigen. Verzeichniß der hier Verstorbenen. " /' ^Den 10. November :ß26. - , ' Dem Simon Tomz, Fischer, f« in der Krakali Ne. 6a, am Klnnödckenkrawps. '^ Den,!,3. Dem,Bü7th. Erhoniz^, Schustergesell, s. Sohn Leopold, alt eins Woche, im Iu« benMZ Nr. Z26/ an Fraisen.— Dem Gregor Zierer/ Zimmermann, s. W. Ursula, alt Zg I., in der Schneidergasse Nr. 258/ an den Folgen einer schweren Geburc. — Valent. Dob. nikar, Schuster, alt 5o I., m Reber Nr. 3a^ an der Lungenentzündung. Den 24. Dsm Gregor Zierer, Zimmermann, s. Sohn Martin, alt 1 Tag. in der Schnei. vergaffe Nr. 259/ an, Fraisen. — Ioh. Fakutsch/ Samenhänbler/ alt^77 I<, M der Pslla« na Nr. 73^, «n der Lungenfuchr./ , , ^^- ', ,. .,.,,,,,,,„,, ^^^^^^ / Mitzm . , . . 2 fi. 29 UZ kr. H Kukuruz . . ^ __ ^, ^. ^ Ein nieder-Derreichischer / A^ ' > ... 1 « 2Z ^4 ,« X Haker . . . . . 1 ,, — ,,