M'. »5. Mittwock den 38. April »858. s. UN. :,' (2) Kund lll a ch u tt g. Die zweite dieß jährige theoretische Prüfung aus der Vcrrechnungskundc wird am 22. Mai laufenden Jahres vorgenommen werden. Dieses wird unter Beziehung auf den Erlaß des hohen k. k. Gencral-Rechnungs-Direk-toriums vom l7. November l852 (Reichsge-sehblatt Nr. l vom Jahre !853) mit dem Beifügen kundgemacht, daß Diejenigen, welche durch den Besuch der Vorlesungen oder durch Selbststudium dazu vorbereitet, die Prüfung abzulegen wünschen, ihre nach §. 4, 5 und 8 dcs bezeichneten Gesetzes gehörig instruirten ^suchc» innerhalb drei Wochen anher einzu-''"dc,! haben. Vo>, der k. k. Prüflings-Kommission aus der Verrcchnungskunde für Steiermark, Körnten und Krain. Graz^n^ ,l). April l858. Z' u>5. n (,) Nr?56!)l. Kund ,« a ch « « g. Von der k. k. Finanz-Landes-Direktion für Steiermark, Kärnten, Krain und Küstenland wird bekannt gemacht, daß der k. k. Tabak-Subverlag, zugleich Stempelmarkcn-Trafik zu Schladming, im Finanzbezirke Brück a. d, Mur, im Wege der öffentl. Konkurrenz mittelst Ucberreichung schriftlicher Offerte dem geeignet erkannten Bewerber, welcher die geringste Tabak-Verschleiß-Provision fordert, verliehen werden wird. Dieser Verschleißplatz hat seinen Tabak-Matc-llal-Bedarf bei dem 8^/, Meilen von Schladming entfernten k. k, Tabak- Distrikts-Verlage in Not-tenmann, und den Bedarf an Stcmpelmarken bei den, k. k. Steucramte in Schladming zu fassen. Zur Tabak-Material-Fassung sind demselben 22 Trafikanten, deren Vermehrung oder Verminderung aber der Bestimmung der Finanz-Behörde vorbehalten bleibt, zugewiesen. Der Verkehr betrug in derIahreöperiode vom I.Fcbv. l857 bis Ende Jänner 1858 an Tabak 23.8 '8 Pfund, im Gelde l:t4'^ kr. und an Stempelmarkcn l2tt?si. 58 kr., zusammen l^«9l fl. 33 kr., und es gewahrte dieser Vcrlagsplatz in dieser Zeitperiode bri dem Bezug von 5"/o vom Tabakverschleiße und ! '/2 "/„ von dem Stempelmarken-Verschleiß eine Brutto-Einnahme von l l55 fi. »7 kr, C. M. Nur die Tabak-Verschleiß-Provision hat den Gegenstand des Anbotes zu bilden. Für diesen Verschleißplatz ist bezüglich des Tabak.Materiales und Geschirres, falls der Er-steher das Materiale nicht Zug für Zug bar zu bezahlen beabsichtiget, was er schon in dem Offerte ausdrücklich zu erklären hat, ein stehender Kredit bemessen, welcher für jenen unangreifbaren Material-Vorrath gilt, zu dessen Erhaltung der ^steher des Verschleiß-Platzes verpflichtet ist. )s, ^- Fassungen cn: Stempelmarken sind nach . äug der systemmäßigen ! '/^ "/« Provision für '^Wtlichc Sorten, ohne Unterschied der höheren ^r minderen Gattung, sogleich bar zu berichtigen. Der Kredit ist durch eine Kaution im Betrage von Achthundert Gulden für das Tabak Matcriale "nd Geschirre noch vor der ttebergabe, und zwar längstens binnen sechs Wochen, vom Tage der bekanntgegebencnAnnahme desOffertes,zu decken. Die Kaution kann entweder im Baren oder Autelst öffentlicher Kreditspapiere, oder mittelst ^pothek, über deren 'Annehmbarkeit die Entschei- ^g vorbehalten wird, geleistet werden. f /die Uebergabe dieses Verschlcißplatzcs erfolgt und annehmbar ^Un'o^„ Kaution, und rücksichtllch nach vor-'^'lftmäßiger Bevorräthigung. Die Bewerbe: um diesen Verschleißplatz haben ^'l)>i Prozent der Kaution als Vadium in dem Be-^ge von achtzig Gulden Conv. Münze vorläufig ! bei einer Gefallskasse zu erlegen, und die Quittung über diesen Erlag dem gesiegelten und mit der Stcmpelmarkc pr. l5kr. versehenen Offerte beizuschließen, welches längstens bis 22. Mai l858, Mittags l2Uhr, mit der Aufschrift: »Offert für den k. k. Tabak-Subverlag und die Stempclmar-ken-Trafik Schladming,« bei der k. k. Finanz-Be-zirks-Direktions-Vorstehung in Brück a. d. Mur einzureichen ist. Das Offert ist nach dem dieser Kundmachung beigefügten Formulare zu verfassen, und nebst der Quittung über das erlegte Vadium pr. 8tt si. :,) mit dem Taufscheine über die erlangte Groß- jährlgkcit, d) mit dem obrigkeitlich bestätigten Zeugnisse über die dermaligc und frühere Beschäftigung, dann über das politische und sittliche Wohlverhalten desOffercnten zu belegen. In dem Offerte müssen die Tabak-Verschleißprozente, welche der Offercnt anspricht, mit Ziffern und Buchstaben geschrieben erscheinen. Im Falle ein Bewerber dlesen Verschleißplatz gegen Zahlung eines bestimmten jährlichen Betrages an das Gefall zu übernehmen sich verpflichtet, so hat derselbe den angebotenen Pachlschilling in monatlichen Raten vorhinein zu erlegen, und es kann wegen eines, auch nur mit einc Anbote anderer Bewerber berufen, werden nicht berücksichtigt. Bcl gleichlautenden Anboten wird sich die Wahl vorbehalten. Die Vadicn jener Offerte, von deren Anbot kein Gebrauch gemacht wird, werden nach geschlossener Konkurrenz - Verhandlung sogleich zurückgestellt, das Vadium des Erstehers aber wird entweder bls zum Erläge der Kaution, oder falls er Zug für Zug bezahlen will, bis zur vollständigen Beuorrä'thlgung zurückbehalten. Ein bestimmter Ertrag wird nicht zugesichert, und findet auch eine wie immer geartete nachträgliche Entschädigung oder Provisions-Erhöhung nlcht Statt, wobei noch bemerkt wird daß der Verleger an Gutgewicht nur jenes vom ordinär Aen'" Die gegenseitige Aufkündigungsfrist wird, wenn nicht wegen emes Gebrechens die sogleiche Entsetzung vom Verschle.ßgcschäfte einzutreten hat, auf drei Monate bestimmt. Die näheren Bestimmungen und die mit diesem Verschlclßgeschafte verbundenen Obliegenheiten sind, so wie der Ertragniß-Ausweiö und die Verlagsauslagen bei der k. k. Finanz - Bez. - Direktion in Brück a. d. Mur, dann in der hierortigen Registratur während den gewöhnlichen Amtsstunden einzusehen; zugleich wird bemerkt, daß es dem Ersteher freigestellt bleibt, auch den Kleinverschleiß z der höheren Gattungen der Stempelmarkcn, d. i. von « st. bis inclu,. 2« fl. z„ übernehmen; hat sich derselbe jedoch dafür erklärt, so ist derselbe auch verpflichtet, stets mit einem angemessenen Vorrathe der höheren Gattungen Stempelmarken versehen zu sein. Von der Konkurrenz sind jene Personen ausgeschlossen, welche das Gesetz zum Abschlüsse von Verträgen überhaupt unfähig erklärt, dann jene, welche sich eines Verbrechens des Schleichhandels odereiner schweren Gcfällsübcrtrctung, insoferne sich dieselbe auf die Vorschriften deß Verkehres mit Gegenständen der Staatsmonopole bezieht, dann eines Vergehens oder einer Uebcrtrctung gegen die Sicherheit des gemeinschaftlichen Staatsvcrban-des und den öffentlichen Ruhestand, oder gegen die Sicherheit des Eigenthums schuldig gemacht haben, oder wegen Unzulänglichkeit der Beweismittel von der Anklage losgesprochen wurden, endlich Verschleißer von Monopols-Gegenständen, die von dem Verschleißgeschafte strafweise entsetzt wurden, und solche Personen, denen die politischen Vorschriften den bleibenden Aufenthalt im Verschleißorte nicht gestatten. Kommt ein solches Hinderniß erst nach Uebernahme des Verschleißgeschäftes zur Kenntniß der Finanz'Behörde, so kann das Ver-schleißgeschäft sogleich abgenommen werden. Grah am 18. April »858. Formular eines Offertes. Ich Endcsgefertigter erkläre mich bereit, den Tabak-Subverlag, zugleich die Stempelmarken-Trafik zu Schladming in Steiermark, unter genauer Beobachtung der dießfalls bestehenden Vorschriften, insbesondere in Beziehung auf die Materials - Vevorräthigung l) gegen eine Provision von (mit Ziffern und Buchstaben) Perzcnten von der Summe des Tabak-Verschleißes gegen Bezahlung (oder sicher zu stellenden Kredit), oder 2) gegen Verzichtleistung auf jede Provision, oder 3) (ohne Anspruch auf eine Provision) gegen Zahlung eines bestimmten jährlichen Betrages von (mit Ziffern und Buchstaben) an das Gefall in Betrieb zu übernehmen. (Auch mache ich mich verbindlich, den Kleinverschlcist der höheren Gattungen Stempelmarkcn zu besorgen.) Die in der öffentlichen Kundmachung angeordneten Beilagen sind hier beigeschlossen. (Eigenhändige Unterschrift, Wohnort, Charakter, Stand.) Von Außen: Offert zur Erlangung des Tabak-Subvcrlages, zugleich der Stempelmarkcn -Trafik Zu _____________ Schladming in Steiermark. Z 7"? (2) Nr. ""^/„„ Von dem k. k, Handels, und Secgerichte in Trieft wird über das gesammte bewegliche, und über das in jenen Kronlandern, in denen die Zivil« Iurlsoiktions » Norm vom 20 Novem? der l85>2 R. G.B. Nr. 25l Giltigkeit hat, befindliche unbewegliche Vermöqen des Kauf« manns Vlnzcnz Samdo der Konkurs et öffnet. Wer an diese Konkursmasse eine Forderung stellen will, hat dieselbe mittelst einer Klage wider den Koukutsmasseveitttter, O». Raicich zu dessen StelionNctrr Dr. Gregorutti ernannt ist, bei diesem k. k. Handels« und See?,ecicl)te bis am 80. Juni l. I. anzumlldcn, »a.en6 nach Verlauf des elstbestlinmten Taa>s Niemand mehr gehört Werden wlilde, und Jene, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet hatten, in Rücksicht des a>sammien, zur Konkursmasse qchö'liqen Vermögens ohne alle Ausnahme auch dann adl,ewie. s^n werden würden, wenn ih„cn wirklich ein Komp.'nsationörccht gebührte, wenn sie ein eigenthümliches Gut aus der Masse zu fordern hatten, oder wenn ihre Fo»dcru»g auf ein lie-ssendeö Gut sichergestellt wäre, so zwar, daß sulche Glaubiger, wenn sie etwa in die Masse schuldig sein jollten, die Schuld, unbehindert deß KompcnsationS'. Eigenthums, oder Pfandrechtes, das ihnen sonst «cbührt hätte, zu berichtigen verhalln wet den würden. Zur Wahl des ^ermögensverwalters und dct Gläul)l^clauö>. Rudolph, bei diesem Gerichte sogcwiß einzubringen, und in dieser »icht nur die Richtigkeit seiner For-derung, sondern auch das Necht, kraft dessen er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werden verlangt, zu erweisen; als wiorigens nach Verstießung des erstbestimmten Tages Niemand mehr angehört werden, und diejenigen, die ihre Forderung b>5 dahin nicht qna/mcloet haben, in Rücksicht des gesammlen Vermögens des eingangsbenannte»! Ver^ schuldeten ohne 'Ausnahme auch dann abgewiesen sein sollen, wenn ihnen wirklich ein Kompensa-tionörrcht gebührte, oder wenn sie auch ein eigenes Gut von der Masse zu fordern hätten, ooer wenn auch ihre Forderung auf ein liegendes Gut des Verschuldeten vorgemerkt wäre; daß also solche Gläu^ biger, wenn sie etwa in die Masse schuldig sein sollten, die Schuld, ungeachtet des .Kompen sations-, Eigenthums- oder Pfandrechtes, das ihnen sonst zu Stallen gekommen ware, adzu-tragen verhalten werden würden. Uebrigens wird den dießfälligcn Gläubigern erinnert, daß die Tagsatzung zur Wahl eines ncuen, oder Bestätigung des inzwischen aufgestellten Vcrmögensverwalterö, so wie zur Wahl eines Gläubiger-Ausschusses , auf den 26. Juli I«5>k Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Lan desgerichtc angeordnet werde. Von dem k. k. 'r'andesgcrichte Laibach den 24. April 1858. Z. «87. (3) Nr. ,832 Edikt. Das k. k. Landesgericht gibt der Frau Katharina Globotschnig, unbekannten Aufenthalt tes, und ihren gleichfalls unbekannten Rechtsnachfolgern bekannt, daß der Bescheid, womit die Löschung des seit 2tion abgehalten werden, wozu die Unternehmungslustigen zu erscheinen eingeladen werden. K. k Bezirksamt Stein am 5. April 1858. Z. 704. (2) Nr. 405 G d i k t. Vom k. k. Krcisgerichte Neustadtl wird im Nachhange zunl Edikte vom 3. Februar l. I, Nr. »30, bekannt gemacht, dasi bei der ersten am 26. März l. I. abgehaltenen exekutiven Feilbietung des dem Peter Naschitsch gehörigen Hauses 5nli Konsk. Nr. »50 zu Neustadtl kein Kauflustiger erschienen sei, weßhalb am 30 April 1858 zur zweiten Lizitation geschritten werden wird. Neustadtl am 30. März !858. Z. 705. (2) Nr. 40tt G d i k t. Vom k. k. Kreiögerichte Neusiadtl wird bekannt gemacht, daß bei der am 1:il. März l, I. stattgcfundencn zweiten exekutiven Feilbietung des Gutes Hof-Winkel kein Kauflustiger erschienen sei, weßhalb am 30. April l. I Vormittags zur dritten Lizications-Tagsatzung geschritten werden wird. Neustadtl am 30. März !85>8. Z. l94. a (2) Kundmachung der ersten dießjährigen Vertheilung der Elisabeth Freiin von Salvay'schcn Armenstiftungö - Interessen im Betrage pr. 800 fl. CM Vermög Testamentes der Elisabeth Freiin v. Salvay, geborenen Gräfin v. Duval, ddo. Laibach 23. Mai »798, sollen die Interessen der von ihr errichteten Armenstiftung von halb zu halb Jahr, mit vorzugsweiserBedachtnahmo auf die Verwandten der Stifterin und ihres Gemalcs, unter die wahrhaft bedürftigen und gutgesitteten Hausarmen vom Adel, wie allenfalls zum Theile unter bloß nobilitirte Personen in Laibach, jedesmal an die Hand vertheilt werden. Diejenigen, welche vermög dieses wörtlich hier angegebenen Testamentes einc Unterstützung aus dieser Armenstiftung ansprechen zu können vermeinen, werden hiemit erinnert, ihre an di? hohe k. k. Landes-Negierung des Her-zogt hums Krain gerichteten Bittgesuche u,n einenAntheil aus diesem jetzt zu vertheilenden Stif-tungs-Interessen-Bctrage von 800 fl. in der fürst-bischöflichen Ordinariatskanzlei, im Vischofhofe, binncn4Wochcn einzureichen, darin ihre Vermögens-Verhältnisse genau darzustellen, ihr Einkommen ohne Rückhalt genau nachzuweisen, die allfällige Anzahl ihrer unversorgten Kinder, oder sonst drückende Armuths - Vcrhä ltn isse anzugeben, und den Gesuchen die Adelsbeweise, wenn sie solche nicht schon bei früheren Vertheilungen dieser Stiftungs-Interessen beigebracht haben, so wie die Verwandtschaftsproben, wenn sie als Verwandte eine Unterstützung ansprechen, vorzulegen, in jedem Falle aber neue Armuths-und Sittlichkeits - Zeugnisse, welche von den betreffenden Herren Pfarrern ausgefertiget und von dem löblichen Stadtmagistratc bestätiget sein müssen, beizubringen. Uebrigens wird bemerkt, daß die aus diesen Armenstiftungs-Interessen ein- oder mehrmal bereits erhaltene Unterstützung kein Recht auf abermalige Erlangung derselben bei künftigen Vertheilungen dieser Stiftungs - Interessen begründet. Fürstbischöflichcs Ordinariat Laibach den 20. April ,858. 3 l8!> u (2) Lizitations-Kundmachung. Nr i?" Mit dem töbl. k. k. Landcöbau - D.rcktionö - Erlasse vom 22. März l. I., Z. 3708, swd mehrere Wasscrbau-Präliminar-Gegcnstände zu-« »tt5» an der Save zur Ausführung oewilliget worden, wegen deren Hintangabe am 8. Mai 1858 um 9 Uhr Vormittags in der Anuskanzlei des löbl. k. k. Bezirkamtcs zu Gurkfeld cme Minuendo-Verhandlung abgehalten werden wird. Die dießfälligen Licferungs- und Arbeitsleistungen bestehen in dem nachfolgend Ausgewiesenen Auörufsprcis Das !!"/„ Pa- P"^ G e a e n st a n d in CM. dium beträgt Nr "____________________ >^______________________f^_>^ _f^_!_kr^ » Die Beistcllung von 89.^ Haufen Hufschlagö-Deckstoff, im ! adjustirtcn Kostenbeträge von . . ' . . . <74 ^ 5 8 ! 43 2 Die Herstellung von 22 844 W'/^l ^2 »7 welche einzeln nach den Postnummern des vorstehenden Ausweises und schließlich zusammen werden ausgeboten werden. Das nähere Detail dieser Herstellungen ist aus den allgemeinen und speziellen Bedingnissen zu ersehen/welche Behelfe in der Amtskanzlci der gefertigten Banexpositur Vor- und Nachmittag in den gewöhnlichen Amtsstunden einge. sehen werden können. Die Unternehmungslustigen haben vor der Verhandlung das 5"/« Vadium der Kostensumme des Gegenstandes, für welche sie Anbote zu machen gesonnen sind, im baren Gelde, m Staatspapieren nach dem börsenmäsiigen Kurse oder in einer von der hierlandigen k k. Finanz Prokuratur approbirten hypothekarischen Ver-jchreibung zu erlegen, weil ohne solche keine Anbote angenommen werden. Jedem Unternehmungslustigen, steht es übri gcnö frei, bis zum Beginne der mündlichen Versteigerung sein auf einem 15 kr Stempel ausgefertigtes und gehörig versiegeltes Offert, mit der Aufschrift: »Anbot für (kommt da5 Objekt, worauf dasselbe gestellt, zu benennen)" versehen, an das löbl. k. k. Bezirksamt zu Gurkfeld einzusenden, worin der Offercnt sich über den, Erlag des Reugeldes bei einer öffentlichen Kassa mittelst Vorlage des Depositenscheines auszuweisen oder dieses Reugeld in das Offert einzuschließen hat. In einem solchen schriftlichen Offerte muß der Anbot nicht nur mit Ziffern, sondern auch, wie die Bestätigung, daß Offercnt den Gegenstand des Baues oder der Lieferung nebst den Bedingnissen n. ?c. genau kenne, wörtlich angegeben werden. Auf Offerte, welche dieser Vorschrift nicht entsprechen, kann keine Rücksicht genommen werden. Mit Beginn der mündlichen Ausbietung wird kein schriftliches Offert, nach Abschluß dieser aber überhaupt kein Anbot mehr angenommen. Bei gleichen schriftlichen und mündlichen Best-boten hat das Letztere, bei gleichen schriftlichen aber dasjenige den Vorzug, welches früher eingelangt ist, und daher den kleineren Post" Nummerus trägt. Die hohe Ratifikation bleibt für jeden F"U vorbehalten K. k. Bauexpositur Gurkfeld am ,1. April 1858.