Stenographischer Bericht der zehnten Sitjung Des Landtages zu Laibach am 13. December 1865. Anwesende: Vorsitzender: Landeshauptmann-Stellvertreter von Wurzbach. — Rcgiernrigs -Commissar e: Se. Ercellcnz Freiherr v. Bach, k. k. Statthalter; k. k. Landesrath Dr. Schöppl. — Sämmtliche Mitglieder mit Ausnahme Sr. fürstbischöflichen Gnaden Dr. Widmer, und der Abgeordneten Freiherr v. Apfaltrern, Graf Auersperg, Freiherr v. Codclli, Gollob und Dechant Toman. — Schriftführer: Abg. Sverec. Tagesordnung: 1. Lesung des Sitzungs-Protokolles vom 11. December. — 2. Bericht des Finanzciusschuffcs über den Voranschlag des Grundentlaslungssondes pro 1866. — 3. Bericht des Finanzausschusses über den Rechnungsabschluß des obigen Fondes pro 1863. — 4. Bericht des Finanzausschusses über den Rechnungsabschluß des obigen Fondes für das Verwaltungsjahr 1864, dann die Monate November und December 1864. — 5. Bericht des Landesausschuffcs betreffend die Einführung einer städtischen Umlage nach dem Miethzinsgulden und eines Verzehrungssteuerzuschlages pr. 40 kr. auf den Eimer Bier. — 6. Antrag des Landesausschuffes auf nachträgliche Genehmigung einer an das Spital der barmherzigen Brüder in Agram aus dem Landesfonde bezahlten Pauschalvergütung vr. 1500 fl. für aufgelaufene Krankenverpflcgs- und Heilungskosten. Beginn brr Sitzung 10 Uhr 38 Minuten. ------»CgOO.--------- Präsident: Wir sind beschlußfähig, ich eröffne die Sitzung. Der Herr Schriftführer wirb die Güte haben, das Protokoll der letzten Sitzung vorzutragen. (Schriftführer Guttman liest dasselbe. — Nach der Verlesung.) Präsident: Wird etwas gegen die Fassung des Protokolls erinnert? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so erkläre ich dasselbe vom h. Hause genehmigt. Ich habe dem h. Hause folgende Mittheilung zu machen: Der Finanzausschuß wird eingeladen, morgen 4 Uhr Nachmittags zu einer Sitzung zu erscheinen. Der Herr Abg. Guttman hat so eben ein Gesuch der Stadtgcmcinde Weirelburg um deren Bedachtnahme mit einer Behörde bei der demnächst bevorstehenden Or-ganisirung überreicht. Ich stelle den Antrag, daß diese Eingabe dem Ausschüsse über die Territorialeintheilung zur Berücksichtigung zugewiesen werde. (Nach einer Pause.) Wenn keine Einwendung da-X. Sitzung. gegen erhoben wird, so sehe ich diesen Antrag als vom h. Hause genehmigt an. Wie kommen nun zum zweiten Gegenstände der Tagesordnung zum Berichte des Finanzausschusses über den Voranschlag des Grundentlastuiigsfondcs pro 1866. Ich bitte den Herrn Berichterstatter das Wort zu ergreifen. ' Berichterstatter Dr. Suppan: (liest) „Hoher Landtag! Der mit der Prüfung und Antragstellung bezüglich des Voranschlages des GrundcntlastungSfondeS für das Verwaltuugsjahr 1866 betraute Finanzausschuß beantragt die einzelnen Rubriken des Erfordernisses und der Bedeckung, wie solche unten angesetzt erscheinen, festzustellen, indem er sich vorbehält, die einzelnen Positionen nöthigenfalls .durch seinen Berichterstatter mündlich moti* Viren zu lassen. In Betreff der Bedeckung sieht er sich genöthiget, hervorzuheben, daß er als Landcsbeitrag nebst dem 26X Zuschlag zu den directen Steuern noch einen 25% Zuschlag zur Verzehrungssteuer vom Weine, Wein- und Obstmost und Fleische beantragt hat, wobei ihn folgende Erwägung leitete. Um die Schuld, mit welcher das Land an den Grundentlastungsfond aushastet, in 30 Jahren abtragen zu-können, ist nach dem von der Landesbuchhaltnng neu ausgearbeiteten Bedcckungsplanc, auf dessen Grundlage die 'Bewilligung der unverzinslichen Acrarial-Vorschüsse ertheilt wurde, vom Beginne des Jahres 1866 an gerechnet, die Aufbringung der jährlichen Annuität mit................................. 455.640 fl. nothwendig. Nachdem nun in Folge der Note des k. k. Landesregierungs-Präsidiums cklo. 30. November d. I. Z. 2688 der Theilbetrag pr. 60.000 „ durch unverzinsliche Vorschüsse aus dem Staatsschätze gedeckt wird, so ist noch der Rest der Annuität mit...................... 395.640 fl. aus Landesmittcln zu decken. Da der 26 % Zuschlag zu den dircc-ten Steuern einen Ertrag vr. . . . . - - 275.298 fl. abwirft,. dieser aber keiner weiteren Steigerung fähig ist, so kann der Rest des Abganges pr. . ............................... 120,372 fl. nur durch Erhöhung des Zuschlages zur Verzehrungssteuer vom Weine, Wein - und Obstmost und Fleische gedeckt werden, welcher bei einer Erhöhung auf 25% ein Einkommen von................................... . 86.872 „ geben und also noch immer einen Rest mit 33.470 fl. unbedeckt lassen würde, der jedoch zu keinen besonderen Besorgnissen Anlaß bieten dürste, wenn man erwägt, daß durch die auf solche Weise gesteigerten Einkünfte der Fond in die Lage gesetzt wird, mit den sich dadurch bis zum Jahre 1875 ergebenden Ucberschüssen die börsenmäßige Einlösung von Grundcntlastnngöobligationen in ausgedehntem Maße zu bewerkstelligen und so einen Capitals-gewiun zu erzielen, wodurch obiger Abgang an der Annuität beträchtlich vermindert werden wird. Ans dieser Darstellung ergibt sich jedoch die Nothwendigkeit, den Zuschlag zur VerzchrungSstcner vom Weine, Wein- und Obstmost und Fleische auf mindestens 25 % zu erhöhen. Diese Nothwendigkeit • zeigt sich aber nicht minder, wenn man den Gegenstand auch aus einem andern Gesichtspunkte betrachtet. Nach den vorliegenden Rechnungsabschlüssen betrug die Schuld des Landes an den Grundentlastungsfond mit Schluß des Jahres 1864 . . 6,011.499 fl. 251/„ kr. und das schließliche Passivum des Fondes, für dessen Deckung daS Land gleichfalls Sorge zu tragen hat . 698.890 „ — „ zusammen......................... 6,710.389 fl. 25 V2 kr. oder in runder Summe . . . 6,710.400 „ — „ wovon die 5 A Zinsen sich jährlich auf......................... . 335,520 „ — „ belaufen, welchen Betrag, so wie jenen für die Regiekosten mit. . 29,252 „ — „ zusammen daher mit .... 364,772 fl. — kr. das Land aufbringen muß, damit sich seine Schuld an den Fond nicht von Jahr zu Jahr vergrößere. Wenn man nun auch die Capitalsschuld selbst durch die gewährten unverzinslichen Aerarialvorschüsse jährlicher 60.000 fl. ju einem großen Theile deckt, so muß doch das Land nothwendig das Erforderniß für die Zinsen und Regiekosten selbst aufbringen, da nur dadurch dem weitern Steigen der Capitalsschnld Einhalt geschehen kann und da der 26I Zuschlag zu den directen Steuern und der 25# Zuschlag zur Verzehrungssteuer vom Weine, Wein - und Obstmost und Fleische zusammen nur ein Einkommen von........................... 362.170 fl. abwerfen, das Erforderniß an Zinsen und Regiekosten sich aber auf............... 364.772 „ beläuft, so würde sich au letzten! noch immer ein Abgang pr........................ 2.602 fl. zeigen, so daß der Antrag des Finanzausschusses ans Erhöhung des Zuschlages zur Verzehrungssteuer wohl als gerechtfertiget erscheint". Ehevor ich zur Verlesung der einzelnen Positionen übergehe, erlaube ich mir zu bemerken, daß nachträglich, nachdem bereits dieser Bericht lithographirt worden war, eine Note der k. k. Grundlasten-AblösungS- sind Rcguli-rungs-Landescommiffion vom 5. d. M. Z. 2573 eingelangt sei, worin dieselbe das Ersuchen stellt, daß unter den Regiekosten der k. k. Landeöcommission unter die Rubrik „Remunerationen" immer wie bisher, so auch für daS Jahr 1866 ein Betrag pr. 100 fl. aufgenommen werde, und dies aus dem Grunde, weil aus diesem Präliminare die besonderen Auslagen für Mappencopirungen bestritten worden sind, und derlei Auslagen bet. dem Fortschritte des Geschäftes immer häufiger nothwendig werden. Mit Rücksicht auf diese Note habe ich daher im Namen des Finanzausschusses in zwei Positionen eine Aenderung zu beantragen. Das Ergebniß ist nun Folgendes: „Erforderniß: A. Ucgie - Auslagen. I. Gehalte und Functionszulagen: . a. der k. k. Landes - Commission: 1. für den Referenten Gehalt u. Zulage 2205 fl. 2. für den k. k. Statthaltereisekretär . 1260 „ 3. Functionsgebührcn der Beisitzenden 60 „ 4. Löhnung des Amtsdieners . . 315 „ 5. Remunerationen................. 100 „ Summe . 3940 fl. b. der k. k. Lokalcommissionen und der als solche fun- girenden k. k. Bezirksämter: Gehalte: 1. für 1 Adjuncten................. 840 fl. 2. „ 1 „ ............... 735 „ 3. „ 1 Actnar ................... 525 „ 4. „ 1 „ •. . ■ - ■ • 420 „ Zusammen 2520 fl. Functionszulagen: 5. für 1 Amtsleiter . . . • . . 840 fl. 6. „ 1 Adjuncten.................. 300 „ 7. „ 1 Actuar ...... 300 „ 8. „1 Actuar ..;... 400 „ 9. „ die Besorgung des G. E. Geschäftes in Gottschee . . . . . - ■ 500 „ Zusammen 2340 fl. II. Diurnen und Dienerlöhnungen, a. der k. k. Landes-Coinmission: 1. 2 Diurnisten a 1 fl, 5 kr. täglich, Zusammen mit................. 2080 fl. b. der k. k. Lokalrommissionen und der als solche fungirenden k. k. Bezirksämter: 1. 1 Diurnist ä 1 fl. 20 kr. täglich, 438 fl. ^ a '/ l a n n 1460 ,, 2. Diurnenpauschalc zur Aushilfe im Schreibgeschäste für die als Lokalcommissionen fungirenden k. k. Bezirksämter . . . 600 „ Löhnung deö Amtsdieners der k. k. Lokalcommission in Laibach ............. 60 „ Zusammen 2558 fl. Ul. Amts- und Kanzleierfordernisse: a. der k. k. Landescommission: 1. Kanzleipauschale für 6 Diurnisten mit monatlich ü 30 kr. ................. 22 fl. 2. für kleinere Kanzleiauslagen . . 50 „ 3. für Tischbeleuchtungskosten der Diurnisten, Reinigung der Lokalitäten 2c. . 50 „ 4. für Schreibpapier ..... 100 „ 5. „ Druckkosten sammt Papier . 400 „ 6. „ lithographische Arbeiten . . 20Ö „ 7. „ Buchbindcrarbeiten ... 20 „ 8. „ Beheizung •....................... 230 „ 9. „ Beischaffung von Einrichtungsstücken und Requisiten................. 100 „ Zusammen 1172 fl. b. der k. k. Lokalcommissionen: mit . . . 400 „ IV. an Reise aus lagen. a. der k. k. Landescömmission: 1. Reisekosten u. Diäten des Referenten 200 fl. 2. „ „ „ „ Vertreters der Berechtigten ......................... 100 „ Zusammen 300 fl. b. der k. f. Lokalcommissionen: An Reisekosten und Meilengelder der Lokalcommis-sionS- und Bezirksbeamten, Zehrungsgeldcr der Diurnisten, dann Meilengelder und Diäten der Sachverständigen, zusammen ................................... 14.000 fl. V. an Miethzinsen: für das Amtslokale in Gurkfeld . . 32 „ VI. Verschiedene Auslagen: für die k. k. Lokalcommisstonen ... 10 „ Gesammtsumme der Regicanslagen . 29.352 fl. B. Än eigentlichen Erford rniffen des G. E. Fondes. 1. an Capitalsrückzahlungen: a. durch Verlosung................. 147.000 fl. b. durch Capitalsausgleichung . . 100 „ c. durch börsenmäßige Einlösung von Obligationen ............................ 136.660 „ 2. für Renten- und Jnteressenzahlung an die Berechtigten.................. 449.188 „ Zusammen 732.948 fl. und mit Hinzuschlag der Regiekosten pr. . 29.352 „ ergibt sich ein Gesammterforderniß Pr. . . 762.300 fl. Bedeckung: 1. Einzahlung der Verpflichteten an Capital, Zinsen, Annuitäten, Verzugszinsen rc. . . . 275.970 fl. 2. Einnahmen vom Lande: a. durch einen 26# Zuschlag zu den direkten Steuern mit Ausnahme des Kriegszuschlages .... 275.298 fl. . b. durch einen 25# Zuschlag zur Verzehrungssteuer vom Weine, Wein - u. Obstmost und Fleische . .. 86.872 „ Zusammen 362.170 „ 3. vom Staate: a. an Laudemiale ................. 64.160 „ b. an unverzinslichen Vorschüssen . 60.000 „ Gesammt-Bedeckung.................. 762.300 fl. wodurch obiges Gesammterforderniß pr. . 762.300 „ bedeckt erscheint. Der Finanzausschuß stellt daher den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der Voranschlag des krain. G. E. Fondes für das Jahr 1866 werde nach den oben enthaltenen rubriken-weisenAuseinandcrsetzungen im Erfordernisse mit 762.300 fl. und in der Bedeckeng gleichfalls mit . . . 762.300 „ festgesetzt; 2. zur Bedeckung des Landesbeitrages sei eine Umlage von 26# der direcren Steuern mit Ausschluß des Kriegszuschlages und von 25# zur Verzehrungssteuer vom Weine, Wein- und Obstmost und Fleische einzuheben. Präsident: Ich eröffne nun die Generaldebatte. Wünscht Jemand der Herren tut Allgemeinen über diese Anträge zu sprechen? (Rach einer Pause.) Wenn nicht, so gehen wir zur Spezialdebatte über. Der erste Theil des Antrages des Finanzausschusses ist so eben vernommen worden; wünscht Jemand der Herren zu diesem Antrage etwas zu bemerken? Abg. Dcschmann: Ich bitte tun das Wort! Ich erlaube mir int Namen deö Petitionsausschuffes den Antrag zustellen, daß vor „B. An eigentlichen Erfordernissen des G. E. Fondes" als eigene Rubrik: Regie der Kosten des G. E. Fondes VU. Remunerationen für Steuerbeamtc 200 fl. eingestellt werden mögen". Die Gründe, welche den Petitionsausschuß zu diesem Antrage bewogen haben, sind folgende: Es ist nämlich an das Haus daö Gesuch eines Steueramtsoffizials eingereicht worden, der um eine Remuneration für die Arbeiten, die er beim Steueramte in G. E. Sachcn'geleistet hat, den h. Landtag ansucht. Dem Petitionsausschusse selbst ist cs nicht möglich, einen bestimmten Antrag auf eine bestimmte Remuneration zu stellen, sondern er ging hier von dem Grundsätze aus, daß der Landesausschuß selbst am besten in der Lage sei, die Leistungen der verschiedenen Steuerbeamten in dieser Beziehung zu würdigen. Die G. E. Beträge werden von den k. k. Steuerämtern eingehoben und es ist nicht zu läugncn, daß die einzelnen Steuerämter wirklich mit grossem Eifer zu Werke gehen, daß die rückständigen Beträge diesfalls einfließen. Es haben sich auch einzelne Beamte diesfalls an den Landesausschuß um Remunerationen für ihre Bemühung gewendet, jedoch war dieser bisher nicht in 154 Bericht bcč FinanjausschusscS über den Voranschlag des $. Sondes für 1866. — netto über Rechnungsabschluß des F. für 1863. der Lage, ihrem Ansuchen zu entsprechen, da diesfalls im Präliminare nicht vorgesorgt war. Eben aus diesem Grunde glaubte also der Petitionsausschuß, daß es nicht unentsprechend wäre, für Remunerationen für Steuerbeamte einen Betrag von 200 fl. hier einzustellen, wo es natürlich dem Landesausschusse überlassen bleiben würde, die Rücksichtswürdigkeit der einzelnen Fälle zu prüfen und die betreffenden Anweisungen auch zu veranlassen. Ich bitte also, das h. Haus möge diesen Antrag des Petitionsausschusses unterstützen. Präsident: Wollen Herr Abgeordneter mir den im Namen des Petitionsausschusscs gestellten Antrag schriftlich geben. (Abgeord. Deschmann überreicht den Antrag.) Wünscht noch Jemand der Herren über den jetzt in Verhandlung stehenden 1. Absatz des Antrages zu sprechen? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so hat der Herr Berichterstatter Dr. Snppan das Wort. Berichterstatter Dr. Snppan: Ich kann über diesen Antrag des Pctitionsans-schnsses im Namen des Finanzausschusses selbstverständlich keine Erklärung abgeben; allein ich finde cs wohl auch für zweckmäßig, daß auf diese Weise die Steuerbe-amten aufgemuntert werden, die Rückstände bed G. E. Fondeö soviel als möglich einzubringen, und ich glaube, daß der G. E. Fond den Betrag, den er auf diese Weise aufwendet, hinreichend durch das Jntercssenersparniß ersetzt erhalten wird. Was den Betrag pr. 200 fl. anbelangt, so muß ich zwar sagen, daß ich nicht dafür wäre, daß fortwährend auch für alle kommenden Jahre in das Präliminare ein Betrag in dieser Höhe eingestellt würde, sondern ich würde den Betrag von 100 fl. hinlänglich halten. Allein für das Jahr 1866 würde ich gegen diesen Betrag nichts einzuwenden haben, nachdem bisher keiner der Steuerbeamten irgend eine Remuneration erhalten hat. Nun erlaube ich mir zu bemerken, daß im Falle diese Position angenommen wird, sodann die weitern Posten nämlich die Post sub B. 1. litt, c., nämlich der Betrag für die börscnmäßige Einlösung von G. E. Obligationen um 200 fl. sich vermindern müsse, und daß selbe daher sich auf 136.460 fl. zu belaufen hätten. Für den Fall als daher der Antrag deö Petitionsansschusses angenom-nommen wird, stelle ich den weitern Antrag auf Verminderung der erwähnten Post. Präsident: Wird der Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Suppan, welcher eine Herabminderung deö Erfordernisses sub B. 1. c. durch börsenmäßige Einlösung von Obligationen pro 1866 im angesetzten Betrage pr. 136.460 fl. vorschlägt , unterstützt? (Geschieht.) Er ist hinlänglich unterstützt. Wünscht Jemand der Herren das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, ist die Debatte über den ersten Absatz deö Antrages geschlossen. Wir können sofort zur Abstimmung schreiten. Es ist hierein Zusatzanlrag vom Abg. Deschmann gestellt worden, welcher dahin geht: (licSt denselben.) Jene Herren, welche mit diesem Zusatzantrage einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. WeitcrS ist der Antrag vom Herrn Dr. Suppan gestellt worden, daß unter dem nun sub B. c. erscheinenden Erfordernisse durch börsenmäßige Einlösung von Obligationen statt des eingestellten Betrages pr. 136.660 fl., eingestellt werde der Betrag mit 136.460 fl. Jene Herren, welche damit einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Auch dieser Antrag ist angenommen. Es kommt. nun mit Rücksicht auf die angenommenen Zusatzanträge der Antrag selbst in folgen bei- Formu-lirung zur Abstimmung. Ich bitte den Herrn Referenten die Summe bekannt zu geben, wie sich das Resultat jetzt darstellt. Berichterstatter Dr. Suppan: Die Endsummen bleiben die nämlichen. Präsident: Ganz die nämlichen. Also mit Vorbehalt, daß diese beiden Zusätze nach den gefaßten Beschlüssen abgeändert werden, lautet der Antrag: (Liest bett Absatz 1 des Finanzausschußantrages.) Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen.. Der zweite Absatz des Antrages liegt den Herren vor. Wünscht Jemand rücksichtlich dieses Antrages das Wort? (Rach einer Pause.) Wenn nicht, so schreite ich zur Abstimmung. Er lautet: (Liest den Absatz 2 des Finanzausschußantragcs.) Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, wollen sich erheben. (Geschieht.) Es ist offenbar die Majorität. Nachdem der Antrag auö zwei Theilen besteht, erlaube ich mir, das hohe Haus zu ersuchen, wenn es einverstanden ist, daß wir gleich im Ganzen abstimmen. Jene Herrn, welche mit diesem Antrage im Ganzen einverstanden sind, bitte ich, sich zn erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Der dritte Gegenstand der Tagesordnung ist: Bericht des Finanzausschusses über den Rechnungsabschluß deö krain. G. E. Fondes für das Vewaltungsjahr 1863. Ich bitte den Herrn Referenten seinen Vortrag zu beginnen. Berichterstatter Dr. Suppan: (liest) „Hoher Landtag! Der Rechnungsabschluß des krain. G. E. Fondes für das Verwaltungsjahr 1863 umfaßt in seinen zwei Hauptrubriken: a. die Darstellung der reellen Einnahmen und Ausgaben, und b. jene des VermögensstandeS, d. i. der Activ- und Passivrückstände des Fondes. Der Finanzausschuß hat die einzelnen Positionen der reellen ■ Gebarung und des Vermögensstandes einer genauen Prüfung unterzogen, dieselben mit den Ansätzen des Voranschlages verglichen, und findet gegen selbe keinerlei Einwendung zu erheben. Indem er es sich daher vorbehält, die einzelnen Posten im Falle einer Beanständung durch seine» Berichterstatter mündlich motiviren zu lassen, glaubt er auf folgende Punkte besonders aufmerksam machen zu sollen: An den Regieauslagen der Grundlasten-Ablösung fand eine Präliminaröüberschreitung in zwei Rubriken Statt, nämlich: Bericht des Finanzausschusses über die Rechnungsabschlüsse des G- E. F. pro 1863, 1864 und die Monate November, December 1864- 155 a. an Reisekosten des Referenten der k. k. LandeS- commiffton mit.................... 20 fl. 47l/2 kr. b. an Reisekosten der Lokal- commissionen und Diäten der Sachverständigen 2c. mit.............. 3805 „ 52 „ zusammen mit...................... 3825 fl. 99 V2 kr. Dieser Ueberschreitung stehen in den andern Rubriken der Re-gieauslagen Ersparnisse mit . . 2674 „ 71/* „ entgegen, so daß sich eine Gesammt- Ueberschreitung mit...............1151 fl. 92 kr. herausstellt. In der Erwägung nun, daß diese Ueberschreitung zum Theile durch Passivrückstände aus dem Vorjahre veranlaßt wurde, daß ferner der weitere Rechnungsabschluß für das Verwaltungsjahr 1864 und die Monate November und December 1864 eine derartige Ueberschreitung nicht mehr aufweist, und daß der Landesausschuß im Verwaltungsjahre 1863 auf die betreffenden Reiseparti-kularien noch keine Jngerenz zu nehmen hatte, indem die landschaftliche Buchhaltung erst mit 1. November 1863 in Wirksamkeit trat, so wie, daß andererseits durch die k. k. Landescommission Lilles aufgeboten wurde, um die Regieauslagen möglichst herab zu mindern,'— glaubte der Finanzausschuß diese Ueberschreitung nicht beanständen zu sollen. Unter der Rubrik IV. Verschiedene Ausgaben werden als Präliminarsüberschreitungen aufgeführt: a. 5 L Passiv-Interessen an den Staat mit.....................3.120 fl. 44 y2 kr. b. an den Staatsschatz zurück zu zahlende Passivcapitalien pr. 7.058 „ 86 „ c. An gegebenen Vorschüssen 3.345 „ 26 '/2 „ d. an zurück verrechneten fremden Geldern. 53.780 „ 30 „ e. an sonstigen Ausgaben 28 „ 93 „ Diese Posten enthalten nur scheinbare Ueber* schreitungen, da für diese Ausgaben mit Rücksicht auf deren Natur im Präliminare überhaupt keine Vorsorge getroffen wurde, indem ad a. man bei Feststellung des Präliminare nicht wissen konnte, ob und in welchem Betrage man verzinsliche Vorschüffe vom Staatsschätze zur Deckung des. laufenden Bedarfes anzusprechen genöthiget sein werde, und ad b. man mit Rücksicht auf das Präliminare pro 1862, welches jenem pro 1863 als Basis diente, annehmen mußte, daß das Verwaltungsjahr 1863 mit einem Activum abschließen werde, während es ein Passivum pr. 7058 fl. 86 kr. aufwies. ad c. Dieser Betrag betrifft die Vermarkungskosten für die den Berechtigten bei der Grundlasten-Ablösung zugewiesenen Aequivalente, welche vorschußweise aus dem G. E. Fonde bestritten und von den Berechtigten und Verpflichteten zu gleichen Theilen an selben refun-dirt werden; wofür in Ermanglung jeder Basis für den erforderlichen Betrag und nachdem selber wieder refundirt wird, gleichfalls nichts präliminirt wurde. ad d. Diese Post enthält zum größten Theile jenen Betrag, welcher zur Vermeidung größerer Passivzinsen an das k. k. Aerar und demnach zur mittelbaren Fructifizirung der Landcsfondögelder vorschußweise aus dem LandeSfonde an den G. E. Fond abgeführt wurde, und betrifft in dem sehr geringen Reste nur die durchlaufende Gebarung. ad e. Dieser an sich geringfügige Betrag wurde durch kleinere Anschaffungen veranlaßt, für deren Bedeckung durch keine Rubrik eine Vorsorge getroffen war. Die einzelnen Positionen der Cassegebarung und der Vermögensnachweisung sind nun folgende: (Vide Beilage I. & II.) Der Finanzausschuß stellt nunmehr den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der Rechnungsabschluß des train. G. E. Fon-des für das Verwaltungsjahr 1863 werde bezüglich der reden Gebarung mit den Einnahmen pr.................... 614.443 fl. 48 kr. und Ausgaben pr............... 644.633 „ 63'/» „ sohin mit dem Cassa-Abgange pr. 30.190 fl. 15'/2 kr. genehmiget. Der nach diesem Rechnungsabschlüsse sich herausstellende Vermögensstand werde mit den Activrückständen pr. (Dr. Blciweis tritt in den Saal)........................ 9,043.016 fl. 28V, fr. und mit den Passivrückständen pr. 9,561.502 „ 81 */„ „ sohin mit dem schließlichen Passivum pr. . . •............... 608.486 fl. 53 kr. genehmiget". Präsident: Wünscht Jemand der Herren in der Generaldebatte das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so gehen wir zur Spezialdcbatte über. Der erstere Theil des vom Finanzausschüsse gestellten Antrages ist von den Herren so eben vernommen worden. Wünscht Jemand der Herren diesfalls daö Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bringe ich denselben zur Abstimmung. Er lautet: (Liest Antrag 1 des Finanzausschusses.) Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Wünscht Jemand zum zweiten Theile bed Ausschußantrages das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bitte ich über denselben abzustimmen. Er lautet: (Liest den Antrag 2 des Finanzausschusses.) Jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Wir gehen nun, wenn die Herren einverstanden sind, zur Abstimmung dieser beiden Anträge int Ganzen. Jene Herren, welche mit diesen beiden Anträgen int Ganzen einverstanden sind, wollen sich erheben. (Geschieht.) Es sind diese Anträge im Ganzen vom hohen Hause genehmiget. Es kommt nun an die Reihe der Bericht des Finanzausschusses über die Rechnnngsabschlüsse des kraini-schen Grundentlastuugsfondes für das Verwaltuugsjahr 1864, dann die Monate November und December 1864. Ich bitte den Herrn Referenten daö Wort zu ergreifen. Berichterstatter Dr. Suppain (liest) „Hoher Landtag! Der Finanzausschuß hat die Rechnungsabschlüsse des krainischen Grundentlastungsfondes für das Verwaltungsjahr 1864, dann die Monate November und December 1864 nach ihren zwei Hauptrubrikcn, nämlich a. in Betreff der reden Einnahmen und Ausgaben, und b. in Betreff des Vermögensstandcs, d. i. der Activ- und Passivrückstände deö Fondes geprüft, mit den bezüglichen Ansätzen der Voranschläge verglichen und findet in keiner Richtung eine Einwendung zu erheben, daher er sich vorbehält, im Falle einer Beanständung die 156 Bericht des Finauzausschlisscs über die Rechnungsabschlüsse des 6. 8. pro 1864 und November, Dcembcr 1864. • ausschuffcs auf Einführung einer städtischen Umlage auf die Micthzinse und Bier. Antrag des Landes- einzelnen Posten durch seinen Berichterstatter mündlich motivircn zu lassen, und nur zur näheren Erläuterung noch Folgendes anzuführen findet: Die Regieauslagen für die Grundlastcnablösung weisen gegenüber den Präliminarsansätzen für das Verwal- tungsjahr 1864 eine Ersparnis von . 3.437 fl. — kr. und für die Monate November und December 1864 von................. 1.753 „ 49V2 „ zusammen daher eineGesammtersparniß von 5.190 fl. 49 V3 kr. nach. Eine Ucberschreitung der einzelnen Rubriken ist gleichfalls nicht eingetreten, wenn man die ganze'Zeit vom 1. November 1863 bis Ende December 1864 alö eine Rech-nungspcriode auffaßt, welche Annahme ungeachtet der Vorlage doppelter Rechnungsabschlüsse als gerechtfcrtiget erscheint. In Betreff der scheinbaren Präliminarsüberschrei-tungen unter der Rubrik. „IV. Verschiedene Ausgaben" wird sich auf die bei der Berichterstattung über den Rechnungsabschluß für daS Verwaltungsjahr 1863 gegebenen Aufklärungen bezogen, und nur in Betreff der unter Post 40 enthaltenen „sonstigen Ausgaben" bemerkt, daß darunter a. die ErzeugnngS- und Transportskosten der Grund- eiltlastungs - Crcditeffectcn mit . . 744 fl. 11 y2 fr. b. eine Remuneration für das Elaborat über die ■ Einführung des Zuschlages zur'Verzehrungssteuer zu Zwecken des Grundentlastungsfondes mit...................................... 100 „ — „ c. der Besoldungsbeitrag für die Besorgung der landschaftlichen Cas-sagcschäste in der auf den Grundcnt- lastungsfond entfallenden Tangente pr. 1.066 „ 67 „ d. und an kleineren Ausgaben 26 „ 72T/2 „ zusammen sonach die in beiden Rechnungsabschlüssen eingestellten . . . 1.937 fl. 51 kr. begriffen seien". Wenn vielleicht das hohe Hans von der Vorlesung der einzelnen Positionen dieser Rechnungsabschlüsse Umgang nehmen will,. nachdem sie ohnehin in den Händen der einzelnen Mitglieder sind, wäre vielleicht an Zeit erspart, und ich würde das hohe Präsidium bitten, diese Anfrage an das hohe Haus zu stellen. Präsident: Ich frage das hohe Haus, ob es mit dem Antrage des Herrn Dr. Suppan einverstanden ist, daß es von der Vorlesung der einzelnen Positionen in den Rechnungs-abschlüssen Umgang nehme? Jene Herren, welche mit dem Antrage einverstan-sind, wollen sich erheben. (Geschieht.) Er ist genehmiget. Ich bitte den Herrn Berichterstatter fortzufahren. Berichterstatter Dr. Suppan: (fährt fort) „Der Finanzausschuß stellt demnach den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der Rechnungsabschluß des krainischcn Grundentlastungsfondes für das Verwaltungsjahr 1864 werde bezüglich der rcelen Gebarung mit den Einnahmen pr. . .............................■ 689.225 fl. 97 kr. und der Ausgaben pr................ 640.456 „ 96 „ sohin mit dem Bedeckungsüberschusse pr. 48.769 fl. 1 kr. genehmiget. 2. Der nach diesem Rechnungsabschlüsse sich her- aus stellende Vermögensstand werde mit den Activrückstän- den pr. ........................ 8,873.478 fl. 12 kr. und mit den Passivrückständcn pr. 9,566.421 „ 60 V2 „ sohin mit dem schließlichen Passivum pr........................ 692.943 fl. 48 % kr. genehmiget. 3. Der Rechnungsabschluß für die Monate No- vember und December 1864 werde bezüglich der recken Gebarung mit den Einnahmen pr. .. 149.204 fl. 5 kr. und den Ausgaben pr.................... 236.967 „ 34 „ sohin mit dem Abgänge pr.. . . 87.763 fl. 29 kr- genehmiget. 4. Der nach diesem Rechnungsabschlüsse sich ergebende Vermögenöstand werde mit den Activrückständcn pr........................ 8,817.381 fl. 46ya kr. und den Passtvrückständen pr. . 9,516.271 „ 46 y8 „ daher mit dem schließlichen Passivum pr........................ 698.890 fl. — kr. genehmiget. (Vide Beilage III., IV., V. '& VI.) Präsident: Wird in der Generaldebatte von Jemanden der Herren das Wort gewünscht? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so gehen wir zur Spezialdebatte über. Der erste Absatz des Antrages des Finanzausschusses liegt den verehrten Herren vor. Wünscht Jemand zu sprechen? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so werde ich denselben zur Ab-stimmnng bringen, der Antrag lautet: (Liest Antrag 1 des Finanzausschusses.) Ich bitte jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sitzenzubleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Da sich Niemand erhebt, so ist dieser Antrag vom hohen Hause genehmiget. Wünscht Jemand zum zweiten. Theile des Antrages das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bringe ich denselben zur Abstimmung. Er lautet: (Liest Antrag 2 des Finanzausschusses.) Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, bitte ich, sitzen zu bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Er ist genehmigt. Wünscht Jemand zum dritten Theile des Antrages, das Wort? (Rach einer Pause.) Wenn nicht, so bringe ich denselben zur Abstimmung. (Liest Antrag 3 des Finanzausschusses.) Jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, bitte ich, sitzen zu bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Er ist angenommen. Endlich kommt der letzte Theil des Antrages, welcher lautet: (Liest Antrag 4 des Finanzausschusses.) Diejenigen Herren, welche damit einverstanden sind, wollen sitzen bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Er ist angenommen. Ich stelle wieder den Antrag, daß wir zur Abstimmung über das Ganze gehen. Wenn keine Einwendung gemacht wird (Nach einer Pause), bitte ich jene Herren, welche mit diesen Anträgen im Ganzen einverstanden sind, sich gefälligst erheben zu wollen. (Geschieht.) Sie sind angenommen. Es kommt nun der Antrag des Landcsausschusses betreffend die Einführung einer städtischen Umlage nach dem Miethzins - Gulden und eines Verzehrungssteuer-Zuschlages von 40 kr. auf den Eimer Bier. Ich bitte den Herrn Berichterstatter das Wort zu ergreifen. Berichterstatter Deschmann: (Liest) „Hoher Landtag! Die Communalvertretung der Hauptstadt Laibach hat in der Gemeinderathssitzung vom 23. September l. I. die Einführung einer städtischen Umlage nach dem Miethzins-gulden und eines neuen Verzehrungssteuerzuschlages auf das Bier mit 40 kr. vom Eimer vom 1. Jänner 1866 beschlossen und mit der Zuschrift vom 1. October l. I. Z. 5661 an den Landesausschuß das Ansuchen gestellt, cS mögen die von ihr gefaßten Beschlüsse dem h. Landtage zur Genehmigung vorgelegt und über dieselben ein Laudesgesetz erwirkt werden. Der §. 68 der provisorischen Gemeindeordnung für Laibach enthält diesfalls nachfolgende Bestimmung: „Wenn „der Gcmeinderath neue Abgaben, oder neue Zuschläge „zu den laudesfürstlichen Steuern einführen, oder die bis-„her bestehenden Zuschläge zu den laudesfürstlichen Steuern „erhöhen wollte, so ist hiezu die Erwirkung eines Lan-„deSgcsetzes erforderlich. Um aber einen solchen Antrag „vor den Landtag zu bringen, ist erforderlich, daß min-„bestens zwei Drittheile der Mitglieder- des Gemcindcra-„thes anwesend seien, und die absolute Mehrheit sämmt-„licher Mitglieder des Gemeinderathes zustimme". Den formellen Bestimmungen des Gesetzes ist, wie dies der eingesendete Auszug deS SitzungS -Protokolles constatirt, Genüge geleistet worden. An jener Sitzung haben sich 21 Gemeinderäthe inclusive den Bürgermeister betheiliget/ und es ist der erste Beschluß mit 19 gegen 2, der zweite mit 20 gegen eine Stimme gefaßt worden. Die Commune Laibach befindet sich in der nothwendigen Lage zu einer solchen Maßregel zu schreiten. Die Stadtgemeinde Laibach ist auf so geringe Einkünfte beschränkt, daß sie bei den au sic immer mehr gestellten Anforderungen, nicht allein daraus ihr gewöhnliches Erforderniß nicht zu bestreiten vermögend ist, sondern daß sie sogar Jahr für Jahr mit einem ziemlichen Ausfalle abschließen muß, was ihr um so weniger gleichgiltig sein kann, als sie unter solchen Verhältnissen in einen Zustand gerathen muß, welcher nur mit dem äußersten Aufgebot der finanziellen Kräfte ihrer Mitglieder geordnet werden könnte, Letztere aber in den gegenwärtig geldarmen dagegen steuerschweren Zeiten vollständig erschöpfen müßte. Diese Zeitverhältnisse waren es eben und hauptsächlichst, daß die Stadtgcmeinde jedem Gedanken auf eine Steuerumlage furchtsam ans dem Wege ging; daher sie auch tief beklagen muß, daß es ihr.dermal bei diesem Stande der Dinge bewenden zu lassen, geradezu unmöglich ist, nachdem in Kürze Zahlungsleistungen an sie heranrücken werden, denen sie ohne außerordentlichen und ergiebigen Einnahmsquellen unmöglich Rechnung tragen kann. So wird der Stadtgemeinde schon im nächsten Jahre der Herbau einer neuen Brücke statt der dermaligen ganz bereuten sogenannten Schusterbrücke obliegen, was ihr einen Kostenaufwand von mindestens .... 30.000 fl. verursachen wird. Mit diesem Baue wird die Ausführung von Quais dortselbst verbunden sein, welche ganz gewiß circa 1.......................... 6.000 „ kosten werden. Auch der Bau eines Realschulgebäudes, an welchem sich die Stadtgemeinde gewiß mit einem Beitrage von ......................... 60.000 „ wird betheiligen müssen, steht in einer nicht mehr fernen Aussicht. ._______________________ Fürtrag 96.000 fl. Uebertrag 96.000 fl. Nicht minder ist die Herstellung von Trottoirs, und die noch zur Halste fehlende Gassen-pflasterung und die Canalisirung der Stadt eine fehr dringende Nothwendigkeit, und wird der Stadtgemeinde einen Kostenaufwand von mindestens ....................................... 16.000 „ verursachen. Diese Herstellungen allein erfordern schon über kurz oder lang eine Bedeckung von ... -.................................. 112.000 fl. Allerdings könnte diese Summe durch eine Crcdits-operalion aufgebracht werden; allein dabei bleibt die Aufbringung und Berichtigung der Zinsen, und der CapitalS-AmortisiruugS-Annuitäten zu bedenken, welche davon einen ziemlichen Betrag absorbiren, und dadurch das Einkommen der Stadtgemcindc um so viel, als sie die Summe erreichen würden, schmälern müßte. Indessen mit obigen Objekten ist die nächste Ausgabe der Stadtgemcinde noch gar nicht erschöpft. Die Regu-liruug mehrerer Plätze, die Errichtung einer selbstständigen Feuerwehr und die Gründung einer eigenen Gewcrbsschule werden nächstens an die Tagesordnung kommen, und wenn, wie zu erwarten steht, die Verwaltung der gesummten Lokalpolizei an die Stadtgcmeinde übergeben soll, — was alles mit sehr großen Kosten verbunden sein wird, so kann sich mit vorübergehenden, dabei aber nicht nachhältigen Palliativ-Mitteln nicht begnügt, sonder» eS muß auf bleibende und ausreichende Zuflußquellen, nämlich auf Erhöhung der bisherigen Stadteinkünste gedacht und hingewirkt werden. In solchen Fällen waren und sind cs die Zuschläge auf die directen und indirecten Steuern, auf die man gegriffen, und zu welchen man die Zuflucht genommen hat. Auch die Wohnungszinse der Miethparlcien boten in solchen Fällen das Auskunftsmittel. Was die Umlagen auf die directen Stenern betrifft, so haben diese Steuern mit den schon darauf haftenden l. f. und Landeszuschlägen schon eine solche Höhe erreicht, daß sie, um -die Stcucrcontribuenten nicht vollständig zu entmarken, unmöglich mehr mit einer höher» Gebühr belastet werden können. Auch bei den indirecten Stenern, „Artikel: Wein und Fleisch", läßt sich in dieser Stadt, nachdem diese Artikel schon zum höchsten besteuert sind, ein höherer Aufschlag nicht mehr machen. Der Artikel „Bier" dagegen läßt einen solchen zu. Die Preise desselben bleiben sich schon seit Jahren gleich, wenn auch seither Gerste und Hopsen bedeutend im Preise gefallen sind; daher die Bräuer daraus noch immer fehr erklecklichen Nutzen ziehen, somit auch desto leichter eine erhöhtere Besteuerung zu ertragen im Stande sind. Die Wohnungszinse endlich unterstanden bisher keiner Besteuerung, und doch scheint keine Besteuerung-Gemeindezwecken gegenüber gerechter zu sein, als diese, wenn man erwägt, daß alle Wohnparteien ohne Unterschied an allen Gemeinde-Anstalten und Einrichtungen Antheil nehmen, somit es nur recht und billig erscheint, wenn sie in Gemeindcbedrängnissen für Gemeindebedürfnisse mit in Anspruch genommen werden. Die Gesammtsumme der Miethzinse für das Jahr 1865 beträgt..................... 392.431 fl. 52'/« kr. worauf die directe Besteuerung ein- schließig sämmtlicher Umlagen mit 154.879 „ 6 „ haftet. Approximativ dürfte sich der Ertrag dieser Umlage auf................................... 7.600 fl. - kr. belaufen. Auch bezüglich des Bier- Con-sumo kann keine Detailüberstcht vorgelegt werden, und man kann auch da nur annäherungsweise hoffen, daß der Stadtgcmcindc auf diesem Wege jährlich gegen............................. 8.000 fl. — kr. zugehen könnten. Die Stadtgemeinde käme sonach zu einer außerordentlichen Einnahmsquelle von jährlichen........................ 15.600 fl. — kr. welche ihr möglich machte, den ihr demnächst obliegen werdenden Verpflichtungen, wenn eben nicht auf einmal, so doch successiv möglichst nachzukommen. Da durch die gedachte Maßregel den Landesinteres-scn keine Gefährdung droht, sondern vielmehr in dieser Beziehung es für das Land vom größten Vortheile ist, wenn die erste Commune deö Landes im Besitze von ausreichenden Mitteln zur Bestreitung der mannigfaltigen mittelbar auch mit der Landcswohlfahrt im Zusammenhange stehenden städtischen Einrichtungen sich befindet, da weiters gegen diese neuen Einkommensquellen auch keine gegründeten volkswirthschaftlichcn Bedenken erhoben werden können, so wird beantragt: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Die Einführung einer städtischen Umlage in der Provinzialhauptstadt Laibach nach dem Miethzinsgulden vom Jänner 1866 an in der §1x1, daß Miethzinse unter 50 fl. ganz frei bleiben, bei Miethzinse» von 50 fl. bis inclusive 100 fl. aber 1 kr. pr. Gulden, und bei Mieth-zinsen von 100 fl. weiter hinauf 2 kr. zu bezahlen seien, wird zxir Herstellung deö Gleichgewichtes im städtischen Haushalte genehmigt. 2. Zu dem nämlichen Zxvccke wird die Einführung eines neuen Verzehrungssteuerzuschlages auf das Bier mit 40 kr. pr. Eimer voin 1. Jänner 1866 an genehmiget. 3. Der Landesausschuß wird mit der Einleitung der weiteren Schritte zur Erwirkung der 21. h. Sanction betraut. Seit dem Ansuchen der Stadtgemeindc an den Landesausschuß ist auch der Voranschlag der Stadtgemeinde pro 1866 an denselben eingeliefert worden. Derselbe stellt in Summa ein Erfordcrniß von . 126.307 fl. 72 kr. und eine Bedeckung mit . . . 99.167 „ 48 „ somit einen Abgang mit .... 27.840 fl. 24 kr. heraus. Es muß jedoch bemerkt xverdcn, daß hier in der Rubrik „Bedeckung" schon die beiläufigen Erträgnisse der beiden beantragten Zuschläge angenommen worden sind, nämlich des Zinskreuzers'und Bieraufschlagcö. Ferner iviirbe in der vorletzten Sitzung in dem h. Hause eine Petition der Bierbräucr der Umgebung Laibach's bekannt gegeben und an den Pctitionöausschuß gewiesen. Ich glaube, daß vielleicht zur Vorlesiing derselben die geeignetste Stelle sein wird, wenn in der Spczialde-batte zum zweiten Punkte geschritten werden wird. Präsident: Ich eröffne die Generaldebatte. Wünscht Jemand der Herren im Allgemeinen über diesen Gegenstand zu sprechen? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so gehen wir zur Spczialdebatte über. Der erste Theil des Antrages ist den Herren so eben verlesen xvorden; wünscht Jemand das Wort? (Abgeordneter Kromer meldet sich zum Worte.) Wünschen Sie vielleicht in der Generaldebatte zu sprechen? Abg. Kromcr: “ Ich möchte mir doch einige Bemerkungen erlauben. Mir kommt vor, daß der vorliegende Bericht doch nicht alle jene Daten enthält, welche zu einer sichern Beurtheilung über die Zweckmäßigkeit und Nothwendigkeit der hier beantragten Umlagen erforderlich sind. Denn so rote jene Stcuerzuschläge, welche für Reichs- und Landcs-zwecke benöthigt werden, nur verhältnißmäßig und nach einem billigen Maßstabe umgelegt werden sollen, eben so glaube ich, sind auch Umlagen zu Communalzwcckcn nur dann angezeigt, wenn sie wirklich nothwendig sind; und auch dann sollen nach einem billigen Verhältnisse alle Gemcindeaugehörigen gleichmäßig belastet xverden. Im vorliegenden Berichte vermisse ich jedoch die genaue Nachweisung der Nothxvendigkeit der Umlage, denn das Stammvermögcn der Commune wurde gar nicht angegeben, und nicht erörtert, in wie ferne allenfalls für jene außerordentlichen Auslagen, xvclche in den nächsten Jahren eintreten dürften, auch ein Theil des Srammvermö-gcns allenfalls in Anspruch genommen xverdcn kaixn. Weiters xvurde im Berichte gar nicht erörtert, xvclche Zuflüsse gegenwärtig die Commune habe, xvorin dieselben bestehen, xvclche Umlagen bereits getroffen und in ivelchem Maße sie auf die Gemeindeangehörigen umgelegt würden. So lange ich nicht xveiß, xvclche Umlagen und in xvclchem Verhältnisse bereits bestehen, bin ich auch nicht in der Lage beurtheilen zu können, ob die neu beantragten ein billiges Verhältniß zu den bereits früher umgelegten einhalten. — Es ist allerdings richtig, daß die Hauszins-steuer bereits eine enorme Höhe erreicht habe, allein andererseits höre ich so häufig die Lleußerung, daß die Hauözinssteuer eigentlich nicht von den Hausbesitzern, sondern daß sie nur von den Miethern bezahlt xverde, daß daher eine Steigerung dieser Hauszinsstcuer durch derlei Umlagen die Miether sehr empfindlich treffen dürfte. Wenn nicht ohne dringende Nothxvendigkeit derlei Umlagen erfolgen, so dürften vorzüglich die Fremden sich bedenken, noch länger in Laibach zu verweilen, und xvenn wir ihnen so den Impuls geben, anderweitig zu übersiedeln, so xverden xvir für die Commune nicht am Besten gesorgt haben. Eben so glaube ich, ist die Belastung der Bierbrauer mit dem Zuschlage von 40 kr. auf jeden Eimer clxvas zu hart. Denn die Bräuer in Laibach xverden daixn dxirchaus nicht in der Lage sein, mit den Brauern der Umgebung eine Concurrenz aushalten zu können, und wir xverden diesen Gexverbszxveig, xvclchcr kaum im Entstehen begriffen ist, vollends niederdrücken. Lluch dadurch dürften xvir xveder für die Finanzen noch für die Commune entsprechend sorgen. Ich sage nicht, es sollen diese Umlagen gar nicht geschehen, ich sage nur, sie sollen erst dann erfolgen, xvenn die Nothxvendigkeit genau dargethan und zugleich nachge-wiesen sein xvird, daß diese Umlagen mit denjenigen, welche den Gemeindebürgern nitb Angehörigen bisher auferlegt wurden, in einem billigen Verhältnisse stehen, und zur nähern Nachxveisung dessen beantrage ick die Rückweisung vorliegenden Berichtes an den Ausschuß zur Auf-klärung in den von mir angedeuteten Richtungen. Präsident: Wird der so eben vernommene Vertagungsantrag des Abg. Kromcr unterstützt? Jene Herren, xvclche denselben unterstützen, xvollen sich erheben. (Geschieht.) Er ist hinlänglich unterstützt. Wünscht noch Jemand in der Generaldebatte das Wort? Abg Dr. Costa: Ich würde zwar glauben, daß der Bericht des Landesausschusses auch über diejenigen Punkte, welche der unmittelbare Herr Vorredner angeregt hat, eine hinlängliche Aufklärung bietet, und formell wie materiell den Antrag des Landcsausschusses rücksichtlich des Beschlusses des Gemeinderathcs rechtfertigt. Ich werde mir aber dennoch erlauben, diese Punkte in einer Weise aufzuklären, daß ich glaube, cs dadurch überflüssig zu machen, daß dieser Gegenstand, der für die Stadtgcmeinde von höchster Wichtigkeit und Dringlichkeit ist, noch verschoben und heute nicht zu einer endgiltigen Beschlußfassung gebracht werde. Der Abg. Kromer hat zuerst die Frage gestellt, es müsse aufgeführt werden, welches Stammcapital die Gemeinde besitze, ob mit demselben nicht die außerordentlichen Ausgaben, welche der Gemeinde bevorstehen, zu decken kommen. Die Gemeinde besitzt an Stammvermögen nichts Anderes als einige kleine Realitäten, welche ein beiläufiges Erträgniß von jährlich 6.000 fl. abwerfen, und das früher Seiner Majestät dem Kaiser gehörige und Heuer angekaufte Gut Unterthurn, von welchem jedoch der Kaufschilling noch nicht bezahlt ist. Es sind nämlich die 22.000 fl., welche die erste Rate ausgemacht haben, zwar bezahlt worden, aber diese wurden der Sparkassa entlehnt und der ganze weitere Betrag haftet noch im Ausstande. Es macht das eine Summe von beiläufig 75 bis 80.000 fl. aus, die die Gemeindevertretung zu zahlen hat. Es ist kaum nothwendig, daß ich den Beschluß der Gemeindevertretung in dieser Beziehung hier rechtfertige. Die Gemeindevertretung hat dem einstimmigen Wunsche der Stadt Rechnung getragen und den einstimmigen Beschluß gefaßt, und ich glaube, wenn die Stadtgemeiude auch zu diesem Behufe Schulden machen und Änlehen sollte contrahircn müssen, so hat doch die Stadtgemeinde etwas gethan, was auch der Landtag von seinem Standpunkte nur gerechtfertigt finden muß. Die S'adtvertretung hat der Stadt Laibach und allen Besuchern derselben einen Belustigungsort erhalten, welcher sonst möglicher Weise für die Stadt und deren Bewohner verloren gegangen wäre. Es wurde, wie gesagt, dieser Beschluß vom Ge-mcinderathe in den vollsten Sitzungen, die nur möglich sind, —cs waren 25 bis 27 Mitglieder anwesend— einstimmig gefaßt und das gibt eine Bürgschaft dafür, daß derselbe wirklich den Anschauungen der ganzen Bevölkerung der Stadt Laibach entspricht. Wenn wir also annehmen, daß wir diese kleinen Realitäten haben, im Erträgnisse von 6.000 fl. und dabei eine große Realität, welche noch nicht gezahlt ist, so können wir gewiß sagen, daß das Stammvermögen um so weniger geeignet ist, zur Bezahlung außerordentlicher Ausgaben, die nunmehr an uns antreten , auf dasselbe Schulden zu contrahiren, weil die frühern Realitäten der Stadtgemeiude mit Stiftungen verschuldet, d. h. für Stiftungen hvpothezirt sind, welche jeden weitern hypothekarischen Werth diesen städtischen Realitäten entziehen. Wir können also auf Grund der alten Realitäten eine Schuld nicht contrahiren, daher auch unmöglich, ausserordentliche Ausgaben auf diese Weise zu bedecken. Es ist ferner gesagt worden, es werde die Darstellung der bisherigen Einnahmen vermißt und insbesondere, welche Umlagen schon gegenwärtig bestehen. Darauf kann ich eben diejenige Antwort geben, auf die sich die Stadtgemeinde und deren Vertretung beim I X Sitzung. gegenwärtigen Antrage am meisten stützt. — Die Stadlgemeinde von Laibach war bis zur Stunde in der glücklichen Lage, in der sich nur wenige Communen des Reiches befinden, daß sie mir Ausnahme des Verzehrungs-steuer-Aeqüivalentes gar keine Umlage hatte, weder irgend eine Umlage auf die directen noch auf die indirec-tcn Steuern, sondern lediglich die auf Grund des mit der Regierung im Jahre 1830 abgeschlossenen Vertrages bestehende Verzehrungssteuer - Aequivalcnts - Umlage von 50.400 fl. Ihre übrigen Einnahmen sind das Marktstandgeld, Pflastermauthen, Gefälle, Landcmien, Taren und dergleichen kleinen Erträge, EinnahmSqucllen von einem kleinen, gar nicht neunenswerthen Betrage, z. B. die Hundetaren mit 1.300 fl. u. s. w. Also die Haupteinuahmen sind: die erst erwähnten 50.400 fl. Verzehrungssteuer - AequivalentSbcitrag , und kleinere Erträgnisse aus einzelnen Gefällen, wie Wochen-marktsstandS-Gclder- Pflastermäuthe, Hunbctare, Erträgnisse von Realitäten u. f. w. Das ist ihre Einnahme, Umlagen hat die Stadt Laibach bis zur Stunde keine gehabt. Nun hat bereits der Referent des Landcsausschusscs mitgetheilt, daß das Präliminare des nächsten Jahres ein Defizit von 27.000 fl. selbst dann nachweiset, wenn die Anträge auf Einführung der heute hier beantragten Umlagen die Genehmigung des Landtages und die A. h. Sanction finden. Ich muß aber die Gemeinde dennoch in so weit rechtfertigen, daß dieses Defizit von 27.000 fl. nicht in Folge einer mangelhaften, schlechten Gebarung eintrat, sondern lediglich eine Folge dessen ist, weil das Präliminare, um sicher zu stellen, was die Gemeinde im nächsten Jahre an Schuldigkeiten zu leisten hat, auch jene außerordentlichen Ausgaben aufgenommen hat, welche später nicht wiederkehren werden, und aus welchen sic ersehen können, daß der heutige Antrag auf Gewährung dieser städtischen Umlagen wirklich von der Gemeindevertretung nur dazu benützt werden soll, um solches zu schaffen, was Laibach annehmlicher, wohnlicher und für Jeden anziehender macht, weil eben die Gemeindevertretung als Hauptzweck ansieht, auch Fremde hiehcr zu bringen und der Stadtgemeiude wo möglich ein größeres industrielles Leben zu schaffen. Die außerordentlichen Ausgaben, welche also Heuer in Betracht zu kommen haben, sind 1. die erste Kaufschillingsrate für das Gut Tivoli sammt Interessen und Per-zentual-Gebührcn im Betrage von 17.000 fl., wobei auf die 22.000 fl., die an die Sparkassa rückbezahlt werden sollen, keine Rücksicht genommen ist, ferner an erster Rate für Neubauten der sogenanten Schusterbrücke, rücksichtlich welcher das Bedürfniß dazu Jedem, der einmal über dieselbe geht, klar wird. Der Gemeinderath hat auch schon den einstimigen Beschluß gefaßt, diese Brücke an den Oberingenieur Herrman in Verbindung mit der Fabrik Hof hintanzugcben. Die erste Rate bildet den Betrag von 11.500 fl., welcher hier eingestellt werden muß, dann haben wir an Pflasterung für das heurige Jahr noch einen Betrag von 7.000 fl. zu bezahlen, indem die ganze St. Petersvorstadt gepflastert worden ist, indem der unterirdische Canal der Vorstadt Polana, indem zwei Canäle im Aufträge der Regierung hinter dem Schloßberge, dann eine Rampe hergestellt worden ist am sogenanten Gruber'schen Canal. Hieran haben wir noch zu zahlen bei 7.000 fl. für die im nächsten Jahre auszuführenden Neubauten und Canalisirungen gibt das Präliminare einen Betrag von 22.000 fl. an. 2 160 Antrag des LanbcSauSschuffeS auf Einführung einer städtischen Umlage nach dem MicthjlnS-Guldcn mtb>uf beit Eimer Bier. — Debatte hierüber. Wenn wir also die Neubauten mit 22.000 fl., die j Zahlungsrate für das Gut Tivoli mit 17.000 fl. und die erste Rate für die Schusterbrücke mit 11.000 fl. annehmen , so haben wir hier allein schon einen Betrag von 50.000 fl., welche die Stadtgemeinde als außerordentliche Auslage des nächsten Jahres decken muß. Dabei stnd, wie gesagt, die 22.000 fl. nicht erwähnt, welche an die Sparkassa zurückbezahlt werden müssen, nnd es stnd auch jene Beträge nicht genannt, welche aus Anlaß der Vertiefung des Laibachflußbettes zur Herstellung von Quais nothwendig sind, und welche ebenfalls 20.000 fl. erreichen dürfen. Wenn also die Gemeindevertretung mit dem Antrage auf diese Umlagen gerade im jetzigen Augenblicke vor Sie getreten ist, so hat sie ihre volle Rechtfertigung in dem Umstande, daß bisher eine Umlage nicht bestanden hat, daß weiters Laibach gerade jetzt eine Reihe von nothwendigen, nicht zu verschiebenden Arbeiten vornehmen und Zahlungen leisten muß, und endlich drittens, daß die Bewilligung dieser Umlagen, auf eine bloß vorübergehende Zeit von z. B. ein bis zwei Jahren durchaus nicht hinreichen würde; denn wie Sie sehen, haben wir hier Auslagen vor uns, welche durch eine größere Reihe von Jahren die Ueberschüsse der Erträgnisse absorbiren werden. Gewiß wird die Gemeinde Laibach, welche aus gewählten Vertretern besteht, gewiß werden diese gewählten Vertreter des Gemeinderathes nicht einen Augenblick zaudern, wenn es sich darum handeln wird, diese Umlagen wieder aufzulassen, wie das bereits geschehen ist mit den Zuschlägen auf die directen Steuern, welche im Jahre 1853 oder 1854 aufgelassen wurden. Es ist also dieser Antrag des Landesausschusies sachlich gewiß vollkommen gerechtfertigt, und wenn ich daher noch darauf Hinblicke, daß der Gemeiuderath diese Beschlüsse beinahe mit Stimmeneinhelligkeit gefaßt hat, daß die Communalvertretuug Laibachs eine, wie gesagt, gewählte ist, daß die Autonomie der Gemeinde ja von allen Seiten fort nnd fort hochgehalten wird, und daß es gewiß nicht Sache des Landtages sein kann, wenn die Nothwendigkeit so überzeugend dargethan wird, und wenn volkswirthschaftliche Gründe gegen die gewisse Art der Umlage nicht sprechen, dann dem Wunsche der Gemeindevertretung entgegen zu treten, so glaube ich die Hoffnung aussprechen zu können, daß der h. Landtag dem Antrage des LaudeSausschusses bcitreten werde, und ich möchte nur noch Folgendes zur Rechtfertigung erwähnen, warum eben : diese Umlagen von der Gemeindevertretung gewählt worden sind. Es ist bereits im Ausschnßberichte gesagt, aus welchem Grunde die Comnumalvertretung davon abgegangen ist, eine Umlage auf die directen Steuern zu legen. Sie ist nämlich von der Ansicht ausgegangen, daß die directen Steuern, wozu der Magistrat und die Communal-vertretung Wahrnehmungen zu machen fortwährend Gelegenheit hat, bereits eine solche Höhe erreicht, haben, daß eine städtische Umlage zu denselben die Besorgniß rechtfertigt, daß auf der einen Seite eine derartige Umlage auf die directen Steuern manche Ungerechtigkeit mit sich führen würde, andererseits auch die Leistungsfähigkeit der Bevölkerung für die Slaatssteuern auf eine bedenkliche Weise erschüttern müßte. Die Communalvertretuug hat daher gesagt: Welche Stenern sollen wir nehmen? Solche, welche in gewissem Grade Lurussteuern sind und andererseits jedem Einzelnen eS I selbst an die Hand geben, ein größeres oder kleineres | Maß an dieser Steuer zu übernehmen, und dies sind ge- j rade die Hanszinssteuer - Groschen oder Kreuzer und die Zuschläge. — Es ist nämlich die Möglichkeit gegeben, daß man sich der Steuer in gewissem Grade entzieht, daß, wenn irgend Jemand eine Wohnung hat, die ihm zu theuer ist, er eine Wohnung nimmt, welche einen viel geringeren Preis ausmacht, und andererseits ist diese Steuer in so geringem Grade bemessen, daß, nachdem Wohunugen bis 50 fl. ganz frei sind, nnd von 50 bis 100 Gulden nur 1 %, von 100 bis 200 fl. und weiter 2 % gerechnet werden, der Gemeiuderath auch annehmen konnte, daß diese Steuer Niemanden empfindlich drücken werde. Was den Bieraufschlag betrifft, so hat die Gemeinde gegenwärtig einen Zuschlag von 35 kr. per Eimer. Die Gemeinde hat also gesagt, daß gerade die Bierconsnmtion, welche in unserer Stadt bedeutend ist, daher auch ein namhaftes Erträgniß in Aussicht stellt, daß weiters die Möglichkeit, sich auch des Biergenusses in gewissem Grade zu enthalten, vorhanden ist, andererseits aber bin ich auch fest überzeugt, daß wegen des Kreuzer-Zuschlages, der hier beantragt ist, in Laibach auch nicht ein Krügel Bier weniger getrunken werden wird (Heiterkeit), daß also gerade diese Umstände den Bieraufschlag von 40- kr. per Eimer rechtfertigen, wobei noch zu bemerken kommt, daß 40 kr. per Eimer gewiß ein geringer Aufschlag ist, der geringst mögliche, weil ein geringerer Aufschlag sich bei der Bierconsnmtion nicht theilen läßt. Wenn z. B. ein Aufschlag von 20 Kreuzern beantragt würde, so käme auf die Maß V2 Kreuzer, welcher aber nicht eingehoben würde, sondern eS würde vom Wirthe oder Bierbräuer ein Betrag von 1 kr. per Maß mehr begehrt werden, was lediglich den Vortheil des Wirthes und Bierbräuers, aber den Nachtheil deS Publikums hätte, das denn doch einen größeren Betrag zahlen müßte, und deshalb ist also der Betrag von 40 kr. als der mindest mögliche betrachtet worden. DieS sind die Gründe, die sich die Stadtvertretung vor Augen gehalten hat und ich glaube, daß diese Aufklärung der Stadtgcmeinde, daß sie ein Stammvermögen nicht besitzt, daß sie keine Umlage außer dem Verzehrungssteuer-Aequivalentsbeitrage, andererseits aber doch so große, unvermeidliche Auslagen habe, Ihnen genügen werden, um aus diesem Grunde heute schon in die Annahme des Ausschnßantrages einzugehen. Präsident: Wünscht noch Jemand in der Generaldebatte das Wort? Abg. Kromcr: Ich will dem Herrn Vorredner recht gerne glauben, daß nach den von ihm dargestellten Verhältnissen neue Umlagen zur Deckung der Communal-Bedürfnissc wirklich erforderlich sind. Allein, meine Anschauung ist die, daß Umlagen zu Communalzwecken nur dann gerecht sind, wenn sie alle Gemeindeangehörigcn gleichmäßig treffen. Wie also der verehrte Gemeinderath dazu kommt, die Umlage lediglich auf die HauszinSsteuer, eigentlich auf die Miethzinse, und auf die Biererzeugung zu werfen, dagegen alle weiteren Angehörigen der Commune von jeder Umlage frei zu halten, ist, mir wenigstens, nicht erklärlich. Bekanntlich ist die Hauszinssteuer die drückendste von allen, und diese muß auch wirklich nur der Miether zahlen, und nun soll sie noch erhöht werden? Damit wird man Laibach nicht sehr wohnlich machen, und die Fremdenfrequenz nicht heranziehen. Antrag teč Landesansschusses auf Einführung einer städtischen Umlage nach dem MielhzinS-Eulden und aufden Eimer Kier. — Debatte hierüber. 161 Eben so ist es wirklich nicht gleichgiltig, ob man auf jeden Eimer Bier noch einen weiteren Zuschlag von 40 fr. bewilligt. Dies würde einen derartigen Unterschied begründen, daß die Gratzer Brauer mit den hiesigen Brauern recht gut concurriren und sie willkührlich drücken könnten, und daß von den hiesigen Brauern im Lande kein Eimer Bier mehr abgesetzt werden könnte, so wird der Betrieb dieses Gewerbes zu Grunde gerichtet. Das ist meine Anschauung. Abg. Dr. Costa: Ich muß nochmahl um das Wort bitten. Ich muß nämlich zur Aufklärung bemerken, daß selbstverständlich der Zuschlag auf das Bier nur das in der Stadt Laibach consumirte Bier trifft; daß er daher jedes auswärtig erzeugte Bier treffen >vird, was in die Stadt Laibach eingeführt wird; aber nicht das, was ausgeführt wird (Bravo! Bravo !), daß daher eine Concurrenz mit den Gratzer Bräuern möglich ist, weil dieselben auch 40 kr. pr. Eimer zahlen müssen, und für das in Laibach erzeugte Bier, wenn es ausgeführt wird, diese 40 kr. nicht bezahlt werden. Das ist selbstverständlich und liegt in der Natur der Verzehrungssteuer, gerade so, wie auch die Aerarial-VerzehrungSsteuer den Bierwirthen rückvergütet wird, welche ihr Bier auS Laibach hinaus führen. Das muß ich zur Aufklärung anführen, und ich möchte noch hinzufügen, daß, wenn irgend eine Steuer alle Bewohner der Stadl gleichmäßig trifft, gerade diese beiden Steuern, die Wohuziussteuer und der Bieraufschlag, die Bewohner der Stadt gleichmäßig trifft, weil bei der Wohnzinssteuer gerade nur die ärmsten Leute davon befreit sind, weil sonst Jeder, sei er Hausherr ober Wohuparlei den gleichmäßigen Zinskreuzer zahlen muß, nach Verhältniß des Zinses, den er für seine Wohnung zahlt, und eben so ist bei dem Bicr-zuschlage nur derjenige davon befreit, welcher kein Bier trinkt, und deren, glaube ich, gibt cs in Laibach nicht viele. (Heiterkeit.) Gerade die Gleichmäßigkeit ist cs also, welche diese beiden Auflagen mehr rechtfertigen, als irgend eine andere Umlage. Abg. Svetec: Mir kommt vor, daß der Herr Abgeordnete Kromer einer unrichtigen Ansicht huldigt, wenn er glaubt, daß nur jene Gemcindeauflagen gerecht sind, welche alle Ge-meindeglicder gleichmäßig treffen. Würde man diese Ansicht acceptiren, so glaube ich, daß man gar keine Ge-meindeumlagen bewilligen könnte. — Ich will zum Beispiele nur jene Stenerzuschläge erwähnen, die wir verschiedenen Gemeinden bewilliget haben. Wir haben zum Beispiele der Gemeinde Prevoje einen 100# Zuschlag zu den directen Steuern bewilligt. Derselbe Fall ist im vorigen Jahre bei der Gemeinde Kronau vorgekommen. Das ist gewiß eine sehr bedeutende Umlage gewesen. Ich frage aber, ob diese Umlage alle Gemeindeglieder gleichmäßig getroffen hat, ich frage, hat diese Umlage etwa auch jene getroffen, welche keine directen Steuern entrichten? Gewiß nicht, und wenn wir überhaupt diesen Satz aufstellen wollten, würden wir meistens in Verlegenheit kommen, welche Gcmeindczuschläge überhaupt zu bewilligen wären. Dann meint der Herr Abgeordnete Kromer. wenn wir die Miethzinse belasten, so würde dies auf die Fremden sehr wenig anziehend wirken, und wir würden die Frem-denfrequcnz dadurch sehr beschränken. Ich frage aber, wenn wir der Gemeinde die Mittel entziehen, Verbesserungen, Verschönerungen der Stadt vorzunehmen, wenn wir der Gemeinde zum Beispiel die Mittel entziehen, das Gut Untcrthurn auszubezahlen, die Straßen gehörig zu pflastern, Canäle anzulegen, die Brücken im gehörigen Stande zu erhalten, ich frage, ob dadurch Laibach wohnlicher und für Fremde anziehender sein würde? Aus diesen Gründen glaube ich, den Bemerkungen des Abgeordneten Kromer entgegentreten und den Antrag des Landesansschusses befürworten zu müssen. Präsident: Wünscht noch Jemand in der Generaldebatte zu sprechen? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so hat der Herr Berichterstatter das Wort. Berichterstatter Deschmann: Nach den bereits von dem Herrn Bürgermeister gegebenen Aufklärungen, glaube ich nur noch bezüglich der Frage des HerrirAbgeordneten Kromer, betreffend das Stamm-vermögen der Commune Laibach hinzufügen zu sollen, daß dasselbe außer den Realitäten, einige wirklich unbedeutende Beträge an Obligationen besitzt, deren jährliches Erträgniß nach dem Voranschläge sich auf 422 fl. beläuft, und daß in Folge Gemeinderathsbeschlusses vom 12. Juli 1865 mit Ausnahme der ältern Staatspapiere alle andern Obligationen im Nominalbeträge von 9930 fl. verkauft worden sind. Das glaubte ich nur noch hinzufügen zu müssen, da die übrigen Gründe des Herrn Abg. Kromer ohnedies schon durch den Herrn Vorredner widerlegt worden sind. Präsident: Die Generaldebatte ist geschlossen. Es liegt ctit Vertagungsantrag des Herrn Abg. Kromer vor; derselbe geht dahin, daß der Bericht des Landesansschusses betreffend die Einführung einer städtischen Umlage nach dem Micthzinsguldcn und eines Ver-zehruttgssteuerzuschlagcs von 40 Kreuzern ans den Eimer Bier dem Finanzausschüsse zur neuerlichen Berichterstattung zuzuweisen sei. (Zum Abg. Kromer gewendet: Ist es so richtig?) Abg. Kromer: Ganz richtig, Herr Landeshauptmann. Präsident: Da dieser Antrag vor allem andern zur Abstimmung zu bringen ist, und derselbe bereits hinlänglich unterstützt wurde, so bringe ich ihn nunmehr zur Abstimmung, und bitte jene Herren, welche damit einverstanden sind, sitzeit zu bleiben. (Die Majorität erhebt sich.) Er ist abgelehnt. Wir gehen nun zur Spezialdebattc über. Der erste Theil des Ausschußantrages geht dahin: (Liest) „Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Die Einführung einer städtischen Umlage in der Provinzial-Hauptstadt Laibach nach dem Miethzinsgulden vom Jänner 1866 an in der Art, daß Miethzinse unter 50 fl. ganz frei bleiben, bei Miethzinsen von 50 fl. bis 4ftO Antrag des LandcSauSschuffeS auf Einführung einer städtischen Umlage nach dem MicthjinS.Guidcn und Lufdcn Eimer Bier.-Debatte hierüber.-*U6- - Petition der Bierbrauer dagegen. inclusive 100 fl. aber 1 kr. pr. Gulden, und bei Mieth-zinsen vvn 100 fl. weiter hinauf 2 kr. zu bezahlen seien, wird zur Herstellung des Gleichgewichtes im städtischen Haushalte genehmigt". Wünscht Jemand von den Herren zu diesem Absätze das Wort? (Nach einer Pause.) Weiln nicht, so bringe ich denselben zur Abstimmung, und bitte jene Herren, welche damit einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Der zweite Absatz lautet dahin: (Liest) 2. „Zu dem nämlichen Zwecke wird die Einführung eines neuen Verzehrungssteuer-Zuschlages auf das Bier mit 40 kr. pr. Eimer vom 1. Jänner 1866 an genehmiget". Ich bemerke vor allem andern, daß sich der Herr Berichterstatter Deschmann vorbehalten hat, lsier eine Petition vorzutragen, ich gebe ihm zuerst das Wort. Berichterstatter Deschmarm: Ich glaube doch den Inhalt dieser Petition dem h. Hause vorlesen zu sollen, dieselbe lautet: (Liest) „Hoher Landtag! Die Stadtgemeinde Laibach hat in der Sitzung vom 23. September d. I. unter Andern auch die Erhöhung deS Communal-ZuschlageS auf das Bier von 35 kr. auf 75 kr. pr. Eimer beschlossen, und hat zugleich den Magistrat angewiesen, wegen Erwirkung des bezüglichen Gesetzes das Geeignete zu veranlassen. Die gefertigten Bräuereibesitzer der Stadt und Umgebung Laibachs, welche zunächst durch diese Maßregel betroffen erscheinen, erlauben sich dem hohen Landtage zur Berücksichtigung bei der bezüglichen Vorlage des ma-gistratlichen Antrages Folgendes zu bemerken: Es ist bei Beurtheilung der Zweckmäßigkeit und Opportunität der beantragten Steuererhöhung vor Allem zu erwägen, ob der von der Commune beabsichtigte Zweck, nämlich die Erhöhung ihres Einkommens, wirklich in der angehofften Weise erreicht wird, und ob damit nicht etwa Nachtheile verbunden sind, welche die vermeintlichen Vortheile nahezu aufwiegen, oder selbe noch übertreffen. Es ist eine bekannte Thatsache, daß der Producent oder Verkäufer einer Waare, die mit der Erzeugung, oder mit dem Verkaufe verbundenen Kosten auf die Waare selbst schlägt, und den Preis darnach bestimmt. Dieses wird auch bei Einführung des beabsichtigten neuen Gemeindezuschlages pr. 40 kr. pr. Eimer der Fall sein, da man weder den Bräuern, noch den Wirthen zumuthen kann, daß selbe diese neue Steuer auf sich nehmen sollten, nachdem sich der Nutzen der Bräuer und Wirthe durch die große Concurrenz ohnedem auf ein Minimum, welches nicht mehr herab gemindert werden kann, reduzirt hat. Nachdem aber der neue Steuerzuschlag, wenn er einmal bewilliget ist, dennoch gezahlt werden muß, so wird denselben in letzter Linie wieder der Consument zahlen und auf sich nehmen müssen. Der Consumcnt wird aber, da der Ausschank des BiereS in der Regel nicht maßweise, sondern nach Seideln erfolgt, nicht 1 Kreuzer pr. Maß, sondern 1 Kreuzer pr. Seidel mehr zahlen müssen, weil sich die Wirthe mit Viertel oder */„ Kreuzer nicht befassen wollen, und die Gelegenheit der Biersteuererhöhung gerne benützen werden, das Bier um 1 Kreuzer pr. Seidel theuerer auözu-schänken. ES wird daher der Consument nach Einführung des fraglichen Zuschlages das Bier um 4 Kreuzer pr. Maß ober 1 fl. 60 kr. pr. Eimer theuerer bezahlen müssen, als er es bisher bezahlte. Die Folge dieser Biervertheuerung wird fein, daß sich die ärmere Classe der Bevölkerung mehr dem Branntweingenusse ergeben, und daß sich bas übrige Publikum beim Biertrinken mehr einschränken wird. Es ist bei den jetzigen drückenden Verhältnissen gewiß nicht an der Zeit, diejenigen Lebensmittel, welche der ärmern Classe auch als Nahrung dienen, und welche gewiß nicht zu den Lurusartikeln gezählt werden können, durch Steuererhöhung zu vertheuern, und dadurch den ohnehin überhand nehmenden schädlichen Branntweingenuß zu fördern. Durch die voraussichtlich geringere Consunnion des Bieres werden aber nicht nur die hiesigen Bierbräuer, welche die Concurrenz mit den großen Bräuereien in Gratz und Wien ohnehin kaum mehr aushalten können, sondern noch mehr die Wirthe der Stadt, die jetzt größ-tentheils schon verarmt sind, ins Mitleid gezogen werden, was zur Folge haben wird, daß viele Bräuer und Wirthe zu Grunde gehen müssen, und es wird bann die Gemeinde einen großen Theil ihres beabsichtigten Steuerertrages auf die Erhaltung dieser verarmten Gewerbs-leute wieder verwenden müssen. Nachdem wir die, mit der beabsichtigten Steuererhöhung verbundenen wahrscheinlichen nachtheiligen Folgen hervorgehoben haben, so wollen wir noch erwägen, ob denn durch diese Steuererhöhung für die Commune wirklich ein so hoher Ertrag, wie ihn selbe in der Gemeinderathssitzung vom 23. September angenommen hat, zu gewärtigen steht, oker ob diese Annahme nur auf Grundlage unrichtiger Prämissen erfolgte. Das Bier ist gegenwärtig in Laibach bei dem gewöhnlichen Gehalte von 12 Graden mit der streit Gebühr von..............................— fl. 42 kr. mit der Gradualgebühr von ... 1 „ — „ mit dem 20# Kriegözuschlage von . — „ 28V» „ und dem Gemeinbezuschlage von . . — „ 35 „ zusammen mit........................... 2 fl. 5Va fr. besteuert. Der Gemeindezuschlag wurde int Jahre 1830 mit 35 kr. festgesetzt, und besteht seit dieser Zeit unverändert, im Jahre 1830 gehörte das Bier noch zu ben Lurusartikeln, jetzt ist dasselbe ein Gegenstand deS allgemeinen Bedürfnisses, ein Nahrungsmittel der ärmern Volksclasse geworden. Wenn die Besteuerung im Jahre 1830 einem Luxusartikel angemessen war, so wäre dieselbe dann als für einen Gegenstand des täglichen Bedürfnisses gewiß zu hoch gewesen, nachdem nun seit, dem Jahre 1830 alle Steuern gestiegen und alle Preise erhöht worden sind, so ist auch die damals für einen Luxusartikel berechnete Steuer nunmehr durch die geänderten Verhältnisse die richtige Steuer, für einen Gegenstand des täglichen Bedarfes geworden. Die Biererzeugung in Laibach beträgt jährlich circa 13.000 Eimer und die Biereinfuhr circa 10.000 Eimer. Von dem in Laibach erzeugten Bier werden jährlich circa 3.000 Eimer ausgeführt, so daß jährlich 20.000 Eimerj für die hiesige Consumtion verblieben, wovon die Commune einen Zuschlag vvn 35 kr. pr. Eimer bezieht. Es beträgt demnach der Ertrag der Commune vom Gemeindezuschlage pr. 35 kr. jährlich circa 7.000 fl. Da durch die Erhöhung der Biersteuer die Con-sumtion jedenfalls bedeutend abnehmen wird, so kann Antrag des Landcsausschusscs auf Einführung einer städtischen Umlage nach dem Miethzins-Gulden und auf den Eimer Bier. — Petition der 4fl9 Bierbrauer dagegen. — Abstimmung. 100 man annehmen, daß in Laibach nach Einführung des neuen Zuschlages wenigstens um Ein Viertheil weniger consumirt werden dürste, so daß nur 15.000 Eimer zur Verstelierung gelangen würden. Für diese 15.000 Eimer wird die Commune bei Annahme der erhöhten Steuer von 75 kr. pr. Eimer eine Jahreseinnahme von...............i . . 11.250 fl. somit im Verhältniß der bisherigen Steuer pr. 7.000 „ nur............................................ 4.250 fl. mehr beziehen. Wenn man nun diesen wahrscheinlichen Vortheil der Commune mit den Nachtheilen vergleicht, welche die Steuererhöhung auf die Brauer, Wirthe und die gesummte Bevölkerung ausüben würde, so kann man unmöglich glauben, daß ein mit so großen Opfern erkaufter scheinbarer Vortheil wirklich int Interesse der Commune gelegen ist, noch weniger aber kann man glauben, daß es im Interesse des Aerars gelegen ist, wegen eines solchen Vortheiles der Commune die Bier-Consnmtion zu drücken und dadurch den Ertrag der Steuern selbst zu verringern. Daß es nicht int öffentlichen Interesse, nicht im Interesse der Commune und auch nicht im Jntereffe des Aerars gelegen ist, die Biersteuer, resp. die Communal-zuschläge, so außerordentlich zu erhöhen, lehrt die Erfahrung, der Vorgang der übrigen Stadtgemeinden, welche gewiß auch bedacht sind, ihr Einkommen zu erhöhen, aber dabei doch nicht zu weit gehen, sondern das rechte Maß einhalten. So geht uns die Vertretung der Stadtgemeinde Gratz, welche Stadt im Aufblühen ist und an Wohlstand mir der Stadt Laibach kaum verglichen werden kann, in richtiger Auffassung der Verhältnisse mit gutem Beispiele voran, indem dieselbe erst in jüngster Zeit in gleicher Lage, wie die Stadt Laibach war, ihre Einkommensquellen erhöhen zu müssen, aber nicht entfernt daran dachte, den dort bestehenden Zuschlag ans die Biersteuer, welcher dein hier bestehenden Zuschlage völlig gleich ist, zu erhöhen. Die Gefertigten stellen daher vertrauensvoll die Bitte: Der hohe Landtag geruhe bei Beurtheilung des Gesuches der hiesigen Stadtgemeinde um Erhöhung des städtischen Verzehrungssteuerzuschlages aus Ster,, auch die hier angeführten Momente in Erwägung zu ziehen und auf die beantragte Erhöhung des Gemeindezuschlages nicht einzugehen oder doch nur einen geringern Zuschlag zu bewilligen". Der Petitionsausschuß hat nun diese von den Bräuern angeführten Gründe erwogen, und glaubt den Antrag stellen zu sollen, daß vom hohen Landtage auf diese Petition nicht eingegangen werden soll. Was fürs Erste den ersten Punkt anbelangt, daß die entsprechende Untertheilung dieser Steuer, so zu sagen, eine Unmöglichkeit sei, so liegt das natürlich nicht in der Art der Steuer, sondern in den vorhandenen Scheidemünzen, welche wir haben, und es könnte dieser Grund überhaupt gegen jeden Steuerzuschlag geltend gemacht werden, mit Ausnahme desjenigen, welcher durch 4 theilbar ist. Es ist zwar sehr lobcnswerth, wenn die Bierbräuer die Besorgniß ausdrücken für die Bier-Consumenten, daß diese nicht zu stark gedrückt werden (Heiterkeit), doch ich glaube, dies können die Bicrbräuer den Bierconsumentcn füglich selbst überlassen, sie werden schon den richtigen Modus finden, daß sich sowohl die Bierbräucr als die Consumcnten gegenseitig zufrieden stellen werden. Was die Besorgniß der Unmöglichkeit der Concur- renz mit den Gratzer und Wiener Bierbränern anbelangt, so ist das schon von dem Herrn Bürgermeister ausführlich beleuchtet worden. Die Anschauung jedoch, daß das Bier ein Nahrungsmittel der ärmer« Volksclasse geworden sei, glaube ich, ist keine richtige, indem Krain fürs erste ein Weinland ist, und indem zweitens bei uns das Bier noch nicht jenen mindern Preis hat, wie in jenen Ländern, wo es wirklich als Nahrungsmittel angesehen werden kann, wie zum Beispiel in Baiern, wo die Maß 6 kr. kostet, und die Erhöhung des Bierpreises auch nur um Einen Kreuzer einen Crawall der Bevölkerung besorgen läßt. (Heiterkeit im Centrum.) Ich glaube, daß diesfalls die Commune Laibach ganz getrost sein kann, daß die Bevölkerung, namentlich die untere Classe, wirklich gegen diesen Aufschlag gar nicht revoltiren werde. Waö endlich das Beispiel der Commune Gratz und anderer Städte anbelangt, mag wirklich das in dem Umstande gelegen sein, daß in den nördlichen Ländern viel mehr Bier consumirt wird, als cs bei uns der Fall ist, und rücksichtlich der Erzeugung von den 3.000 Eimern Bier, welche nicht in der Stadt consnmirt werden, wird die Vergütung dieses Zuschlages ohnehin Statt finden. Statthalter Freiherr von Bach: Ich erlaube mir den Herrn Referenten um die Aufklärung zu ersuchen, ob über diesen Gegenstand ein Gutachten der Finanzdirection vorliegt. Berichterstatter Deschmann: Ich glaube, daß nachdem ein Beschluß des hohen Landtages über dieses Ansuchen erflossen sein wird, der Finanzdirection und sodann unter Einem auch gleichzeitig der hohen Landesregierung der betreffende Landtagsbeschluß zur Erwirkung eines Landesaesetzes übergeben werden wird. Präsideut: Wünscht noch Jemand das Wort zu dem zweiten Theile des Ausschußantrages? (Nach einer Pause.) Wenn der Herr Berichterstatter weiters nichts zu bemerken haben, so bringe ich denselben zur Abstimmung. Er lautet: (Liest denselben.) Jene Herren, welche damit einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Der 3. Punkt des Ansschußantrages lautet: (Liest) 3. Der Landesausschuß wird mit der Einleitung der weiteren Schritte zur Erwirkung der A. h. Sanction betraut. Wünscht Jemand von den Herren diesfalls daS Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bitte ich jene Herren, welche damit einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Hicmit ist auch die Petition der Bierbräuereibesitzer erledigt. Ich erlaube mir dem hohen Hause zu bemerken, daß der §. 43 der Geschäftsordnung Folgendes enthält: (Liest) „Der Abstimmung über die einzelnen Theile eines Antrages folgt jedesmal die Abstimmung im Ganzen, u. z. in der Regel in der nächsten Sitzung, wenn nicht der Landtag etwas anderes beschließt". Ich beantrage daher, daß die Abstimmung über das Ganze des Ausschußantrages in der nächsten Sitzung Statt finde. (Rufe: Nein! Dr. Costa: Nein!) Sollte je- äca Abstimmung über Antrag des £. y. betreffend die Einführung einer städtischen Umlage. — Antrag des L A. auf Genehmigung einer an das Agramcr Spital zu leistenden Pauschalucrgütung. doch das hohe Haus diesen Antrag ablehnen, so wird sogleich abgestimmt werden. Ich bitte daher jene Herren, welche damit einverstanden sind, daß die Abstimmung über den Ausschußantrag im Ganzen in der nächsten Sitzung Statt finde, sich zu erheben. (Geschieht.) Ist abgelehnt. (Heiterkeit.) Der Antrag kommt hiernach im Ganzen sogleich zur Abstimmung. Bei der hohen Wichtigkeit, die eine jede Steuererhöhung und die Einführung von neuen Steuern für das Land respective für die Hauptstadt hat, werde ich über diese Anträge in dritter Lesung namentlich abstimmen lassen. Ich ersuche jene Herren, welche diese Anträge im Ganzen annehmen, mit „Ja", die Ablehnenden mit „Nein" zu stimmen. Bei dem hierauf erfolgten Namensaufrufe stimmten mit „Ja" die Herren Abgeordneten: Dr. Bleiweis, Dr. Costa, Derbitsch, Deschmann, Guttmän, Jombart, Kapelle, Klemenöiä, Koren, Locker, Dr. Recher, Rosmann, Rudesch, Sagorz, Dr. Skedl, Strahl, Suppan, Svetec, Dr. Toman, Freiherr v. Zois. (Heiterkeit.) Mit „Nein" stimmten die Herren Abgeordneten: Brolich, Koöler, Kromer, v. Langer, Mulley, Obresa, Freiherr v. Schloißnigg und v. Wurzbach. Abwesend waren Se. fürstbischöfliche Gnaden Dr. Widmer, Dechant Toman, Gollob, Graf Auersperg, Baron Apfallrern und Landeshauptmann Baron Codelli. Ich bitte mir bekannt zu geben, wie viele Herren Abgeordnete mit „Ja" und wie viele mit „Nein" geantwortet haben. Berichterstatter Deschmann: Mit „Ja" haben 20 geantwortet, und8 mit „Nein". Präsident: Der Antrag ist also in dritter Lesung vom hohen Hause angenommen. Wir kommen nun zum letzten Gegenstände Der Tagesordnung. (Liest) „Antrag des Landesausschusses auf nachträgliche Genehmigung einer an das Spital der barmherzigen Brüder in Agram aus dem Landesfonde bezahlten Pauschalvergütung pr. 1.500 fl. für aufgelaufene Krankenverpflegs- und Heilungskosten". Ich bitte den betreffenden Herrn Berichterstatter das Wort zu ergreifen. Berichterstatter Dr. .Bleiweis: (liest) „Hoher Landtag! In Gemäßheit der Ministerial-Verordnung vom 6. März 1855 Z. 6382 sind aus dem Landesfonde die Kran-kenverpflegskosten für jene Landesangehörigen zu vergüten, welche in solchen Spitälern verpflegt wurden, die ausdrücklich als öffentliche Krankenanstalten erklärt wurden. Das Spital der barmherzigen Brüder in Agram genoß die Begünstigung nicht, als öffentliche Krankenanstalt anerkannt zu sein, im Gegentheile wurde das diesfällige Ansuchen desselben mir dem Ministerial - Erlasse vom 11. August 1859 ausdrücklich zurückgewiesen. In diesem Spitale nun haben mehrere Jahre hindurch zahlreiche Landesangehörigc Krains Aufnahme und ärztliche Behandlung gesunden, wofür aus dem eben belegten Grunde die Kosten vorschriftsmäßig nicht aus dem Landesfonde bezahlt wurden, sondern nach dem k. k. Ministerial - Erlasse vom 6. März 1855 von den Verpflegten selbst oder deren Anverwandten, eventuell im Falle der Zahlungsunfähigkeit dieser von den Heimatsgemeinden hätten hereingebracht werden sollen. Weil dies jedoch in den seltensten Fällen gelang, so verwendete sich die Agramer Spitalsverwaltung schon im Jahre 1861 an den Landesausschuß um den Ersatz der biöhin unberichtiget gebliebenen Verpflegskosten aus dem krain. Landesfonde, und gab die bestimmteste Erklärung ab, im Verweigerungsfalle keine Landesangehörigen Krains in das Spital mehr aufnehmen zu wollen. Diese schlimme Folge zu vermeiden, wornach eine große Zahl der in Croatien befindlichen Krainer bei ihrer Erkrankung von der Wohlthat der SpitalSbehandlung ausgeschlossen, und ferne von der Heimat hilflos dem Verderben preisgegeben worden wäre, blieb wohl nichts anderes übrig, als sich der Spitalsverwaltung gegenüber zu einiger Nachgiebigkeit zu bequemen. In Erwägung dieses Umstandes und der Thatsache, daß daö Spital der barmherzigen Brüder in Agram, obwohl nicht als öffentliche Krankenanstalt erklärt — nichtsdestoweniger allen Anforderungen einer solchen entspricht hat sich der Landesausschuß in der Sitzung am 19. December 1861 ad Nr. 690 zu dem Beschlusse ge-einiget, der Spitalsverwaltung die Uebernahme aller vom Beginne des Verwaltungsjahres 1862 angefangen in der dortigen Heilanstalt für die Landesangehörigcn Krains anerlaufenden Krankenverpflegskosteu auf den Landcsfond zuzusichern, dagegen aber die Bezahlung der alten Rückstände, welche bereits eine Höhe von 3717 fl. 27% kr. erreicht hatten, entschieden abzulehnen. Das Agramer Conventspital fand sich jedoch hiedurch keineswegs zufrieden gestellt, sonderir versuchte es wiederholt, seine Ansprüche durch Vermittlung des königl. Staathaltereirathes und später der k. Hofkanzlei für Croatien und Slavonien geltend zu machen. Ueber die Beschwerde der letztgenannten hohen Stelle hat nun das k. k. Staatsministerium der hiesigen k. k. Landesregierung den Auftrag ertheilt, den Landesausschuß zur Uebernahme der alten Rückstände auf den Landesfond aus Billigkeitsrücksichten zu vermögen, da das Spital der barmherzigen Brüder stets alle Obliegenheiten eines öffentlichen Krankenhauses erfüllte, dessen Stammvermögen und der Ertrag der Sammlungen aber nicht hinreicht den ganzen Regieaufwand zu decken, weil ein solches Zugeständniß übrigens nicht so sehr im Interesse des Spitales, welchem der Ersatz auf diese oder jene Weise jedenfalls werden muß, als vielmehr im Interesse der dabei betheiligten Gemeinden des Landes liege, denen die Einzahlung der Rückstände (ganz abgesehen von der Umständlichkeit und Weitwendigkeit des Vorganges bei dieser Einbringung) unstreitig drückender fallen würde, als der ganzen Landesconcurrenz. Der Landesausschuß konnte das Gewicht der angeführten Billigkeits- und Utilitätsgründe nicht unterstützen, und hat sich daher bewogen gefunden, zur endlichen Ausgleichung dieses Gegenstandes dem Conventspitale eine Pauschalvergütung von 1.500 fl. ö. W. für alle bis Ende October 1861 rückständig verbliebenen Kranken-Verpflegs-kosten gegen dessen Verzichtkeistung ans jeden weitern Ersatz-Anspruch anzubieten. Darauf ist die Spitals-Verwaltung eingegangen, und hat den verlangten Verzichtsrevers ansgestellt. Es wurde demnach der angebotene Betrag von 1.500 fl. aus dem krainischen Landesfonde sofort flüssig gemacht, zugleich aber auch die Einbringung der Verpflegskosten von jenen Kranken, deren Zahlungsunfähigkeit noch nicht constatirt war, behufs Refundirung derselben an den Landesfond eingeleitet. Abstimmung über Antrag des 8. A. betreffend die Genehmigung einer an das Agramer Svital zu leistenden Pauschalvergütung.-Bestimmung der T. O. der nächsten Slyung. — Schluß. ” 103 Der Landesausschuß glaubt nun diese Maßregel durch den vorstehenden Bericht gerechtfertiget zu haben, und stellt den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: Die Verausgabung von 1.500 fl. aus dem kraini-schen Landesfonde als Pauschal-Vergütung für den ganzen , im Spitale der barinherzigen Brüder zu Agram bis zum Schluffe des V. I. 1861 anerlaufcnen Rückstand an Kranken-Vcrpflegs- und Hciliingskosten für Krainer gegen Verzichtleistnng der Spitalsvcrwaltnng auf jeden weitern diesfälligen Ersatzanspruch erhält die nachträgliche Genehmigung. Präsident: Wünscht Jemand das Wort über den so eben vernommenen Antrag? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so lasse ich über denselben abstimmen, (Schluß der Sitzung und bitte jene Herren, welche damit einverstanden sind, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Die heutige Tagesordnung ist erschöpft, die nächste Sitzung findet am 15. December Statt. Die Tagesordnung ist: 1. Bericht des Finanzausschusses über den Voranschlag des Domesticalfondcs pro 1866. 2. Bericht des Landcsausschusses wegen Vergütung der Schubauslagen pr. 61.891 fl. 20 l/2 kr. 3. Bericht des Landesausschusses bezüglich der Entschädigung des Herzogthums Kram für den incamerirten Provinzialfond. Ist gegen diese Tagesordnung etwas zu bemerken? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so ist die Sitzung geschlossen. IS Uhr 40 Minuten ) Verlag des krainischen Landes-Ausschusses. Druck o. 3- R. Milliy in Laibach. gg