HM« l a » t 25" i32.______Dienstag den 3. Movember 1829. GiuHernial - Verlautbarungen Z. i36?. (3) Gub. Nr. 2558o. C u r r e n d e des k. s. illyrischcn Gubernlums zu Laibach. __ Erneuerung des Verbotes,im Auslande zu studieren. — Um dem Unfuge wirksam zu steuern, nach welchem Knaben und Jünglinge gegen das allerhöchste Verbot im Auslande zu studieren, von Aeltern und Vormündern an auslandische Studien-Anstalten gesendet wer, den/ haben Seine k. k. Majestät mittelst aller« höchster Entschließung vom 27. Iulms d. I., zu befehlen geruhet, daß im Auslande erworbene Studienzeugnisse für Inländer gar nichts zu gellen haben, und daß em inländischer Jüngling, welcher solche Studlenzeugnisse bei-brmgt und studieren will / das Studium vom Anfange zu beginnen und ordentlich ohne Abkürzung und Zusammenzichuna fortzusetzen hat. «— D.iese allerhöchste Entschließung wnd in Folge'der hohen Studicnhofcommisslons Der Ackergrund in (^viNlZöa NlaäÄ^) im Ftachctimaße von big Quadr. K!., geschätzt auf 33 ft. 5,5 kr. « 3.) Der Ackergrund M c>on^2ci5 äu^aUiärina, ,m Flächenmaße von 863 Quadr. Kl. , geschaht auf 76 fi. 35 kr. — 4.) Der Ackergrund in <üonl.r2<^9 Valäer-lnxo - lm Flächenmaße von 1 Joch , 335 Quadr. Kl., geschätzt auf 47 fi. i5 kr. — b ) Der Wlesengrunb in (^on^lia V^cler-ui^o, im Flächenmaße von 1,26 Quadr. Kl., geschätzt auf 127 ft. — 6.) Der Weidegrund nni Olwen m ^oull-izaa 6ei-ni2<3, »m Fläl we, maße von 93 Quadr. Kl., geschätzt auf 26 ft. 5c>kr. — Dlesc Realitäten werden, so wie sie der betreffende Fond besitzt und ge, mN, oder zu besitzen uny zu genießen be-rechllgel yewcsen wäre, um den beygesetzten FlScalprelö ausgeboten und dem Meisibleten-den m»l Vorbehalt der Genchmlgung der k. k. St. G. V. Hofcommission überlassen werden. — Nlewand wnd zur Verstngerung zugelas? sen, der nicht vorläufig den zehnten Theil des Flscalpreises entweder m barer Eonv. Münze, oder m öffentlichen auf Metall-Münze und auf den Ueberbrmger lautenden StaatspK-Pieren nach ihrem cursmäßlgen Werthe bey der Versieigerungs - Commission erlegt, oder eine auf dlesen Betrag lautende, vorlausiZ von der Commission geprüfte, und als legal und zureichend befundene S»cherstellungs:Ur-kunde beybringt. — Die erlegte Caution wird jedem Llcttamen, mtt Ausnahme des Meifibie^ ters, nach beendigter Versteigerung zurückgestellt werden, jene des MeMMers dagegen wnd als verfallen angesehen werden, falls er sich zur Errichtung des tmßfalliaen Contractes nicht herbevlassen wollte, oder wenn er d,e zu bezahlende erste Rate in der festgesetzten Zelt mcht berichtigte, bey pfllchtmaßlger Erfüllung dieser Obliegenheiten aber wird ihm der erlegte Betrag an der ersten Kaufschlllmgshalste abgerechnet, oder die sonst geleistete sautwn 9i8 wieder erfolgt werden. — Wer für', einen Dritten einen Anbot machen null/ ist verbunden, die diesfälllge Vollmacht seines Commt-tenten der Versteigerungs-Commission vor« laufig zu überreichen. - Der Meistbteter hat die Hälfte deS Kaufschiaings innerhalb vler Wochen nach erfolgte« und ihm bekannt gemachter Bestattung des Verkaufs-Actes und noch vor Uebergabe zu berichtigen, die ande, re Hälfte aber kann er gegen dem, daß er sie auf der erkauften, oder auf einer andern, normalmäßlge tzvlcherheit gewahrenden Realität in erster Priorität grundbüchlich versichert, mit 5 vom Hundert in Conventions-Münze verzinset, und die Zinsen-Gebühren in halb» jahrigen Verfalls-Raten abführt, in fünf gleichen jährlichen Raten-Zahlungen abtragen, wenn der Erstehungsyrns den Betrag von 5a fl. übersteigt, sonst aber wird die zweyte Kaufschillings. Hälfte binnen Jahresfrist vom Tage der Uebergabe gerechnet, gegen d»e ersterivahnten Vedingmsse berichtiget werden müssen. — Bey gleichen Anboten wird Demjenigen der Vorzug gegeben werden, der sich zur soglnchen oder früheren Berichtigung des Kaufschlllmgs herbeplaßt. — Die übrigen Verkaufsbedinamsse, der Werthanschlag und die nähere Beschreibung der zu veräußernden Realitäten können von den Kaustustlgen bey dem k. k. Rentamte.in <Üapn <1'l5t,i-!» eingesehen werden. — Von der k. k. Staats, Güier- Veraußerungs, Prov. Commission. — Trieft am 2. October 1829. Joseph Franz Englert, f. k. Hubermal - und Präsidial - Secretar. Z. 1269. (5) Nr. i65. St.G.V.C. Kundmachung der Verkaufs - Versteigerung der im Rentbezirke (^^>u cl' l^n-i», gelegenen Realitäten. — In Folge hoher 3t. G. V. Hofcommissions-Vcrordnung vom 2s)> July d. I., Nr. 737, wird am 25. November 1^29 , in den gewöhnlichen Amtsssundcn, bcy dem k. k. Rent-amre in (^;>'> <1' l^i-^ , Isirianer Kreises, zum Verkaufe im Wege der offcntlichenVersteigcrung, in der Gemeinde llinü».i»,^v!o!i' Bezirk O>,<> ä'l5t,riZ>, gelegenen Realitäten, geschritten werden, als: 1.) Ein öder Ackergrund in lÜanl^äa »on» la zrraäa, im Flächeninhalte von 100/,. Quadr. Klafter, geschätzt auf 68 fi. 25 kr. — 2.) Ein öder Ackcrgrund in (!onlril>lÄ zciuo la »n-a-äl»^ im Flächeninhalte von n^ßO.uadr. Kl., geschätzt auf i lo fi. 45 kr. — 3.) Em Wiesen-gvund in (^oiuraäH 5uz,>r!zI, im Flächenmaße von 3 Joch, 5o/l Quadr. Kl., geschätzt auf 2ott ft. 3o kr. — 4«) Ein Wiesengrund ,n l^0n».rgclg 8us»ri?>») im Flachenmaße von 1275 Quadr. Kl., geschätztauf 5o fl. 25kr. —Diese Realitäten werden, so wie sie der betreffende Fond besitzt und genießt, oder zu besitzen und zu genießen berechtiget gewesen wäre, um den beigesetzten Fiscalpreis ausgeboten und dem Meistbietenden mit Vorbehalt der Genehmigung der k. k. St. G. V. Hof - Commission überlassen werden. — Niemand wird zur Versteigerung zugelassen, der nichr vorläufig den zehnten Theil des Fiscalpreises entweder in barer Com,. Münze, oder in öffentlichen, auf Metall-Münze und auf den Ueber-bringer lautenden Staatspapieren nach »hrem cursmaßigen Werthe bey der Versteigerungs-Commiffion erlegt, oder eine auf diesen Betrag lautende, vorlausig von der Commission geprüfte, und als legal und zureichend befundene Sicherstellungs-Urkunde beybringt.— Die erlegte Caution wird jedem Licitantcn mit Ausnahme des Meistlncters nach beendigter Ver« stelgerung zurückgestellt, iene des Meistbieters dagegen wird als verfallen angesehen werden, falls er sich zur Errichtung des dießfälligen Con-tractes mcht herbeilassen wollte/ oder wenn er die zu bezahlende erste Rate-in der festgesetzten Zeit nicht berichtigte, bey psiichtmäßigcr Erfüllung dieser Obliegenheiten aber w»rd ihm der erlegte Betrag ander ersten Kaufschillings-Halfte abgerechnet, oder die sonst gcleistcteCau-tion wieder erfolgt werden. — Wer für einen Dnttcn einen Anbot machen will, ist verbunden, die dießfällige Vollmacht seines Commi-tenten der Verstcigcrungs-Commisslon vorlau? fig zu überreichen. — Der Meistbieter hat die Hälfte des Kaufschillings innerhalb 4 Wochen nach erfolgter und ihm bekannt gemachter Be^ statigung des Verkaufs-Actes und noch vor der Uebergabe zu berichtigen, die andere Hälfte aber kann er gegrn dem, daß er sie auf der erkauften, oder auf einer ändern normalmaßi-ge Sicherheit gewahrenden Realität in erster Priorttat grundbüchlich versichert, mtt 5 vom Hundert in Convcnüons-Münze vcrzmsct, und die Zinsen-Gebühren in halbjährigen Verfalls-Raten abführt, in fünf gleichen jährlichen Raten-Zahlungen abtragen, wenn der Erssehungs-preis den Betrag von 5o si. übersteigt, sonst aber wird die zweyte Kaufschillings- Hälfte binnen Jahresfrist v>om Tage der Ucbergabe gerechnet, gcgen die ersterwähnten Bedingnisse berichtiget werden müssen. — Bey gleichen Anboten wird Demjenigen dcr Vorzug gegeben werden, der sich zur s'.glnchen oder früheren Berichn- 9! 9 gung des Kaufschillings herbeylaßt. — Die übrigen Verkaufsbedingnisse, der Werthanschlag und die nähere Beschreibung der zu veräußernden Realität können von den Kauflustigen bey dem k. k. Rentamte in(^>o «^'Isu-ia emgcsehen werden. — Von der k. k. Staats -Güter - Veräußerungs - Provinzial-Commission. Tuest am 2. October 1629. Joseph Franz Englert, k. k. Gubernial- und Präsidial-Secretär. Rreisämtliche Verlautbarungen. Z. 1372. (3) Nr. 11766. Kundmachung. In Folge Eröffnung des hochlöblichen k k Landes-Gubcrniums vom 19., Empfang 22.'d. M., Zahl2367Z, hat die f f. steyerm. ittvr küstcnl. Zollgefallen - Adm.nlstratwn zu Grätz zur Euchedung der neuen allgemeinen Ver;ehrungssteuer, von dem in die Hauptstadt Laibach eingeführt werdenden steuerbaren Ge-aenstanden, sieben Linienämter, nämlich: an der Wiener, Triester, Earlstädter, St. Pe-' ter, Pollana, Klagenfurter Linie, und am Froschplatze/ dann drei Bolletantenamter am Stadtwalde, am Kuhthale und an der Sonn-eggcr Lmie, aufzustellen befunden; welche mit iten des kommenden Monats November l. I. m ihre volle Amtswirkung treten werden. — Um Gefallsbevottheilungen nach Möglichkeit vorzubeugen, ist zugleich die Aufstellung nachstehender Verbottafcln, die mit der Aufschrift: ..Für Verzehrungs - steuerbare Gegenstände verbotene Wege" bezeichnet sind, angeordnet worden, und zwar: itcns. Auf dem Wege zwischen der Wiener und Klagenfurter Strasse; 2tens. Auf den vier Feldwegen in der Linie von St. Christoph nach Udmath; Ztens. Auf dem Wege zwischen der Kaserne und dem Laibachfiusse; ^tcns. Auf dem sogenannten Kroisenegger Stradon, und Itcns. Auf dem Seitenwege im Stadtwaldc — Hiebei versteht es sich von selbst, daß hier nur die bekanntesten Nebenwege aufgezählt sind, und überhaupt auf allen wie immer Namen habenden Seitenwegen oder Fußsteigen das Betreten des städtischen Pomeriums mit vcrzchrungssteuerbarpfiichtigen Gegenständen ^ verboten ist. — Was hiemit mtt dem Beisatze zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird, daß um sowohl das städtische Publicum, als auck d'.c fremden Verkäufer vor Nachtheil :u war--'M^man gelben bn dieser Geleqcnhett auf dle ^n-afbcst.mmungcn des hohen Gubernial-Cnculavs, ääo. Laibach den 26 Iuny d I, Zahl 1371, §. 32 und 49, dann namentlich auf den §. Z9, I^t. 6.) welcher von der Em-fuhr über die Linie der Stadt Laibach handelt, aufmerksam mache. — Schlüßlich wird erinnert, daß bei dem angenommenen Grundsätze, wor-nach bei den durch Linienämter geschlossenen Städten nicht durch zufällige Standpuncte der Linienämter, sondern die Pomerialgranze der Stadt die Verpflichtung zur Bezahlung der allgemeinen Verzehrungssteuer entscheidet, alle bis zur äußersten Gränze des Stadtgebietes befindlichen Häuser, als zur Stadt gehörig , auch dem für die Stadt bestehenden Ta-riffe unterliegen, folglich die Bewohner derselben gehalten seyn, ihre steuerbaren Eingangs? producte zum nächsten Linien - oder Bolletantenamte zur Amtshandlung zu stellen. Uebri-gens wird, um auch rücksichtlich der städtischen Pomerialgranze allen Irrungen zu begegnen, eme genaue und detaillivte Beschreibung derselben in Kürze nachträglich bekannt gemacht werden. — Vom k. k.Krelsamte Lcnbach am 25. October 1629. Ktavt - unv lanvrechtliche Verlautbarungen. Z. »366. (3> Nr. 69)1. Von dem k. k. Stadt-und iandrechte in Kram wird anmit bekannt gemacht: Es sey über das Gesuch des Or. Andcä Xaver Re» peschch, als Käufer des in die Paul v. Fran-tenfeld'sche Gantmasse gehörig gewesenen Hauses in laibach, Nr. 17, in der Stadt, in die Ausfertigung der Amortisations-Edlcte, rück-sichtlich des Abtheilungs-Protocolls vom ,9. März, praenod. y. August 1794, auf daS in Laibach, «nl> Consc. Nr. 17/ m der Stadt gelegene Haus, aufgenommen in tzvachen der Antoma v. Sckildcnfeld, wider Vi-. Paul v. Frankenfeld, wegen 270c» ff. und 4 ujc> Zmsen / hievon gewilliget worden. Es haben demnach alle Jene, welche auf gedachte Forderung vr. 2700 fl. und H c>jo Z»nsen, aus was immer für cmem Rechtsgrunde Ansprüche machen zu können vermeinen, selbe bmnen der gesetzlichen Frist von einem Jahre, fcchs Wochen und drey Tagen, vor d»esem k. k. Stadt-urid kandrechte so gewlß anzu» mclden und anhängig zu machen, als »m W'drtgen auf wetteres Anlanqen des heutigen Bittstellers Or. Andra Xaver Repeschltz, daS obssedachte Abthe.lunas« Protocol! vom 29. März 17^, nack Verlauf dieser gesetzlichen Frist für aetödtet, kraft-und wirkungslos erklart werden wird. Laibach den 47. October »839» 920 Aemtliche Verlautbarungen.' Z. i3üi. (2) «»citations- Ankündigung. Das kaiserl.königl. Ober-Commando der Kriegs - Marine macht allgemein bekannt: daß am 3o. des künftigen Monats Novem« der um ü Uhr Vormittags, in dem gewöhnlichen Saale des k. k. Marine-Arsenals in Venedig die Versteigerung über d»e an dem Nestbietenden zu überlassende Lieferung von rohen Hanf für daS Militärjahr igZo, und zwar: auf das Quantum von 400000 Pfund, welches sich aber nach Maßgabe deS Bedarfs der k. k. Marine, allenfalls bis auf 600000 Pfund erstrecken kann, statt haben wird. Der zu liefernde Hanf muß von der be« sten auserlesenen Qualität seyn, und alle die Eigenschaften haben, welche »hn zur besagten Jahres zur Erzeugung von Marlien und andern Sorten von Schiff« Garn erfor« derlich seyn könnte. Die Llcitanon dehnt sich auf vier v«s schiedene Hanf-Gattungen aus, und über ei< ne jcdc derselben wird eine eiqene Versteigerung gehalten; d^se Gattungen sind: a.) Bologneser Hanf. d ) Ferareser do. c.) Ungarischer do. 6.) Inländischer Hanf aus den österreichisch« italiemschen Provinzen, und es w»rd nach der Versteigerung jene Gattung gewählt werden, welche dem Dienst der Marine und dem Vortheil des Aevars am besten entsprechen wird; allenfalls könnte die Lieferung von H000O0 Pfund auch auf mehrere Gattungen zerfallen, wenn eine solche Abtheilung höhe« ren Ortes genehmigt werden sollte. Um zu der Versteigerung zugelassen zu werden, haben die Thellnehmer die nachbenannten Betrage als Reugelder beo dem k. k. Marine-Rath im Baren zu erlegen, als: Zu der Versteigerung des Bologneser Hanf 1800 st. Conv. Münze Zu der Versteigerung des Fecareser Hanf ^Zu der Versteigerung des Ungarischen Hanf 1200 st. Eonv. Münze. . Zu der Versteigerung des Inlandlich-Italienischen Hanf i5oo st. Eonv. Münze« Für deniemgentleferungs-Contract welcher d»e Genehmigung der hohen Behörde er- halten wird, hat der Vesteher die nachstehende festgesetzte Caution zu entrichten, welche mit Beobachtung der bestehenden Vorschriften auch in Staatspapieren nach deren kours an« genommen wird, nämlich: Für d«n kieferungs-Contract auf Bologneser Hanf 6400 fl. Eonv. Münze. Für den kitferungs, Contract auf Fera« ressr Hanf 4400 fi. konv. Münze. Für den L'eferungs- Contract auf Ungarischen Hanf 3500 st. konu. Münze. Für den L»eferungs. Contra?! auf In-ländlsch - Italienischen Hanf 4600 ss. k. M. Wenn di« lieferung von 400000 Pfund in mehrere getheilt werden sollte, wie oben angemerkt worden, so wird auch die Contracts « Cautwn nach Verhältniß bemessen werden. Alle übrigen Lieferungs« Bedingmsse sind in der gedruckten Kundmachung vom 6. October »629, G. 2il5 festgesetzet, und diese ist bey dem k. k. Militärkommando in Laibach zur Richtschnur der Konkurrenten ersichtlich. Nenedig am 20. October 18,9. Der Oberkommandant dec k. k. Marine: Amilca» Marquis Pauluccl, kontre» Ndmiral. Der Obevverwalter und öeononnsHe Referent de< k. k. Arsenals: Ioh. Franz Edler r>. Hanetti. Vermischte Verlautbarungen. Z. i3?o. (3) Unterzeichneter bringt hiermit zur allgc^ meinen Kenntniß, daß cr den mittelst Verordnung des löblichen k. k. Kreisamtts Neustadt! vom Io. März l. I., Nr. 2882, zur allgc. meinen Wissenschaft bekannt gegebenen Aufenthalt zu Lichtenwald am Saveftuß verlassen, und nunmehr nach hoher Bewilligung dcs Stadt-Magistrates kaibach vom 24. October 1829, zu Laibach am alten Markt, Nr. i/,L, aufgeschlagen habe, und nicht nur mit der Bc-Handlung der Augenkrcmkhciten und deren Opera ioncn, sondern auch Zahnreparationen, selbst mit Reinigen der Zahne, Wcgfeilm krank' hafter Stellen, Binden, Blombiren, Einsetzen derselben, Verfertigungen künstlicher Gcöissc u. dgl. sich beschäftige; wie auch die Chirurgie und Geburrshülfe ausübe, wovon dm wahrhaft Armen unentgeltlich Hülfe gclMet wird. Ordmationsstunde ist von 11 bis 1^2 1 Uhr Nachmittag. Joseph Kladnig, Magister ^dcr Augenheilkunde, Wund - und Geburtsarzt. 92» Nubernial - ^erlHUtbarungm. 3. '-9" cz . < c u . 0 r , "' ""- des faiserl. königl. illyrlschen Guberniums. — Der Galzhandel wird auch in Böhmen frey-aeaeben, und der Impost auf das in Istrien und Mllitar-Kroatien angekaufte Salz wlrd festgesetzt. — Mic der allerhöchsten Entschließung vom 6. d. M., haden und Stepermark gebracht wird, »m Benage von einem Gulden sechzehn Kreuzern pr. Zentner, für das m ^engg und Earlopago erkaufte, und nach ^llyrien und Steyermark gebrachte Salz von einem Gulden vier und fünfzlg Kreuzern, endlich für das, m Capo d'Mria und Pirano erkaufte, und in das Trlester Gebielh ^ oder^ nach Illyrien und Oteyermark verführte ^alz von zwey Gulden und vier Kreuzern cingchoben werden w^rd. — Dicse Verfügungen werden im Nachhange zu dcm Enculare vom ,I. l, M., Zahl 25/1.^2, zur allgemeinen Kenntniß ge-bracht. — kaibach am Zo. October 1629. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. Clemens Graf v. Brand is, k. k. Guberniül-Rath. Htavt- unV lmm-echtliche Verlautbarungen. Z. i366. (1) ^. , ^ _ Nr. 7011. Von dem k. k. Stadt' und Lcmdrcchte m ^rain wirb dem unwissend wo befindlichen Urban Tscherne, und dessen unbekannten Erbcn mittelst gegenwärtigen C'rdltts N'lnnert: Es habe wider sie bey diesem Genchte ^ohann Komar, dle Klage auf Verjährt- und E^loschcnerklärung des Schuldscheines, 66u. 20. Irmy 17^, von Johann Utschack auf Urban Tscherne, lautend pr. 32o fi. D. W., intabullrt am 28. Iuny 1799, auf den dem Laibacher Magistrate, «nb Rett. Nr. 55 i)ä, richtiger 55 dienstbaren zwey Dritttheil Wiesantheile eingebracht, und um Anordnung einer Tagsatzüng angesucht, die auf den 25. Ianmr i33o um 9 Uhr Früh vor diesem k k. Stadt, und Landrechte angeordnet wurde. Da der Aufenthaltsort des Beklagten Urban Tscherne und desselben Erbcn diesem Gerichte unbekannt, und weil sie vielleicht aus den k. k. Erblonden abwesend sind, so hat man zu deren Vertheidigung, und auf deren Gefahr und Unkosten den hicrortigen Gcrlchts-advocaten Di-. Burger, als Curator bestellt, mir welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichts-Ordnung ausgeführt,und entschieden werden wird. Urban Tscherne und desselben unbekannte Erben werden dessen zu dem Ende erinnert, damtt sie allenfalls zu rcch-tcr Zctt selbst erscheinen, cder inzwischen dem bestimmten Vertreter ihre Rcchtsbchclfe an die Hand zu geben, odcr auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Ge^ richte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, insbesondere da sie sich selbst die aus ihrer Vcrabsäumung entstehenden Folgen selbst bcizumcssen haben werden. Laibach am 20. October 1629. Z. 1Z67. (1) Nr?6^55. Von dcm k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird anmit bekannt gemacht: Es sey über dcis Gesuch des Franz Lusner, als gesetzlichen Vertreter seiner minderjährigen Kinder, als Dr. Joseph Lusner'schen Universalerben, in die Ausfertigung der Amortisations-Edicte, rücksichtlich der über die an Valentin Pegcnn lautende 6 ojc> Zwangsdarlehens-Obligation, 660. ;5. July 1609 pr. 200 fi., Nr. 21,und über den an das Gut Sello, s>i-o äomini^t» ei. ru-nicall lautenden Zwangsdarlchensschein, 660. 11. März 1806 pr. 196 fi. Zc> kr. ausgefertigten imd angeblich in Verlust gerathenen zwey Empfangsbestätigungen/ äclu. 2/5. October 1826 gcwilliget worden. Es haben demnach alle Jene, welche auf gedachte Urkunden aus waS immer für cmcm Rechlsgrunde Ansprüche machen zu können vermeinen, selbe binnen der gesetzlichen Frist von einem Jahre, sechs Wochen und drei Tagen, vor diesem k. k. Stadt- und Landrcchtc so gewiß anzumelden und anhängig zu machen, als im Widrigen auf, weiteres Anlangen oeö heutigen Bittstellers Franz Lusner, die obgcdachtcn Urkunden nach Verlauf dieser gesetzlichen Frist für gctödtel, kraft- und wirkungslos werden erklärt werden. Laibach den 24. October 1629. (Z, Amts- Nlatt Nr. 1I2. d. 3. November 1829.) 922 Aemtlichs Verlautbarungen. l K !Z35. (i) Nr. 259. Haber - Licitations - Ankündigung. Das hochlöbl. k. k. Oberststallmeisteramt hat mit Deccet vom 23. October 1829, Nr. 2922, eine neuerliche Haber-Llcitation abzu» halten angeordnet. Die Bedingnisse, nach welchen für das , k. k. Karsser Hofgestüttamc der, un Milirär- Jahr zgZo erforderliche Haber von öaoa N. Oe. gestrichenen Meyen einzuliefern wäre, bestehen: . itens. Die Qualität des Habers wird fol- ^ gendcrmaßen festgesetzt, und zwar: muß der- ^ selbe vollkommen trocken, mcht genetzt oder ' genaßt, vom Staube rein, dickkörnig, und i mit keinen andern Früchten vermengt, nicht ^ dumpfig, ohne widerlichen Geruch, und jeder Metzen im Netto - Gewichte wenigstens /^g Pfund schwer seyn. 2tens. Hat die Einlieferung in der eben bezeichneten Qualität in nachfolgenden Terminen zu geschehen, und zwar: nach Lippiza: 5oa Metzen vom iH. bis Mlt Ende December > 1829; nach Pröstraneg: ^ Hoo Metzen vom 1/^. bis mit Ende December 1629; nach Lippiza: 5c>o Metzen vom 3. bls mlt 20. Jänner i33o; ^ nach Prostran eg: ! 5oo Metzen vom 2. bis mtt 20. Jänner i63o; nach Lippiza: 5oa Metzsn vom 21. Jänner bis mit 7. Hsr- nung i3Za; nach Pröstraneg: ^ Zoo Metzen vom 21. Jänner bls mit 7. Hor-^ nung 28305 s nach Lippiza^ ^ Zoo Metzen vom 3. bts mit 25. Hornung i83a; nach Pröstraneg: gaa Metzen vom 6. bls mit 25. Hornung !83a; t mach Lippiza: ff 5ao Metzen vom 26. Hornung bis mit i5. ^ März 18I0; nach Prost rane, g : Zoo Metzen vom 26. Hurnung bis mit l5. ^ Matz H6Zo; ^ nach Lipoiza: ! 5oa Metzen vom 16. März bis mit 2. April ^ !63o; nach Pröstraneg: ^ 5oo Metzen vom 16. März bis mit 2. April - i83a; nach Lippiza: ^ ZQQ Metzen vom Z. bis mit 20. April i63o5 nach Pröstranegj: 5oo Metzen vom 3. bis mit 20. April i83o; nach Liftpiza: Zac) Metzen vom 21. April b»s mit 6. May i63a; nach Pröstraneg: 5ao Metzcn vom2i.April bis mit8. May i83o. Icens. Hat der Lieferungs-Uebernehmer das betreffende Quantum bis auf Ort und Stelle für elgene Rechnung zu verführen, und wlrd nur jene Quantität als abgeliefert be« trachtet, welche dem k. k. Hofgestüttamte qu»-litatmäßig zugemessen wirb. ^tens- Wird am 2Z. November 1629 bei der k. k. Adelsberger Bezirks-Obrigkeit um die zehnte Vormittagsstunde über vorstehende einzelne Qualitäten eine öffentliche Versteigerung abgehalten werden, bn welcher jeder ^iefe-rungslustige seinen Preisanbot schriftlich zu überreichen, und zugleich zur Sicherstelwng des k. k. Hofgestüttamtes eine, aus dem Preis« Anbote und aus dem zu erstehen beabsichtigten Quantum mit 10 Percent entfallende Caution entweder im Baren, oder in k. k. Staats-Schuldverschreibungen nach dem letzt bekannten Wlener Börse-Course, oder mittelst Hypothekar-Instrumenten zu erlegen hat. 5tens. Nach beendeter Licita-tion werden jenen Lteferungslustigen, welche keine Haber-Parthie erstanden haben, die eingelegten Cau-Nonen sogleich zurückgestellt, von Denjenigen hingegen, welche bel einer oder mshreren Par-thlen die Mlndestbieter verblieben sind, nach dem Erstehungspreise zurückbehalten werden. Die Bestimmung dieser Eaution soll darin^ bestehen/daß das k. k. Hofgestüttamt ,m Falle, als der Lieferungsäbernehmer zur gehörigen Zeit die erstandene Quantität in der festtze-setzten Qualität abzuliefern unterlassen sollte, in dem Stand gesetzt werde, die abgängige Quantität auf Kosten des Lieferungs? Ueber-nehmers herbeizuschaffen, und hat Letzterer un erforderlichen Falle das k. k. Hofgessültaml auch mlt semen anderweitigen, wie immer Namen habenden Vermögen schadlos z« halten. 6tens. Sollte ein Lieferungs-Ueberneh; mer die baldmöglichste Mbcrkommung jemcr eingelegten CauNoli beabsichlen, so wir.d demselben gestattet, von dem übernommenen Haber-Quantum la Percent m Falura gegen Empfangsbessätlgung einzuliefern/ welches zc> percentige Quantum Haber und die Caution im Baren, in k« k° Staatsschuldverschreibun^ gen und in Hpoothekar-Instrumenten so lange von dem k. k. Hofgestüttamtt aufbewahn wird, bis die betreffende' Haberparthie vM-kommen eingeliefert ist. 92^ ?tens. Der Mindestanbieter einer oder mehreren Haberparthien wird zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit sogleich verpflichtet, das k. k. Hofgestüttamt erst dann, wenn nach Verkauf von längstens ;/> Tagen die Natifi-ciruna des hochlöbl. k. k. Oberststallmeistcram-tes erfolgt. Wird diese Ratlsicirung verweigert, so wird auch zugleich der Mmdestanbie. ter unter Zurückstellung der eingelegten Eau-tion seiner Verpflichtung enthoben. Ltens. D»e Einlieferung einer übernommenen Haber-Parthie kann binnen dem bezeichneten Termln ganz oder theilweise geschehen, und verspricht das Hofgestüttamt dle bare Bezahlung jedesmal nach Maß der erfolgten ganzen oder thellweisen Emlieferung der-gestalten zu leisten, daß der Lieferungs-Ueber-nehmer mit Zuversicht darauf rechnen kann, sogleich für jede eingelieferte Quantität sein Geld gegen classenmaßlg gestämvelte Quittung iu erhalten« c)tens. Jenes Haber-Quantum, welches ein Lleferungs-Uebernehmer als Caution eingeliefert haben sollte, wird bei gänzlicher Berichtigung der übernommenen Pavthze bezahlt werden. lotens. Im Fasse, als zwischen dem Lieferanten und dem k. k. Hofgestüttamte in Betreff der Qualttat ein Zweifel entstehen sollte, haben sich beide dem Ausspruche der nächsten Bezirks-Obrigkeit zu unterziehen. z itens. Endlich w»rd der Uebernehmer einer oder mehrerer Haber-Parthien den claft senmaßigen Stampel zum Eontracte beizubnn-gen haben. Von dem k. k. Karster Hofgestüttamte Lippiza am Jg. October 182g. °Z. 1I68. (1) ""^ "" Eröffnung der Gewerbs-Industrie-Schul e. Von Seite des Directorats dir philosophischen Studien am hiesigen k. k. Lyceum, wnd hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß dic Gcwcrbsmdustrie-Schule für Künstler und Handwerker am 6. künftigen Monates Novem^ bcr im Hörsaale dcr Physik, und der damit verbundene Zeichnungsmuerricht für Künstler und Handwerker im Zeichnungssaale eröffne und alle Sonn- und F^rtage durch das a/n ze Jahr, und zwar der Unterricht der G^ werbsmdustne- Schule von 10 bis 7! n/' Vormittags, und von 2 bis' 5 U^- ?f> / ^' tags; der Zelchnungsunter chi aber! ^ an allen Sonn- und ^cn, /. " ^ ebenfalls 1° Uhr V.',nmags f^V:«^. :.b;s Die diesfallige Einschreibung geschieht benn Herrn Johann Kersnik, Professor der Physik und der Gewerbsindustrie-schule, und beim Herrn Vincenz Dorfmeister, Professor der Zcichenkunst. Laibach den 3o. October 1829. 3^1332. (2) Nr. 7gy. In Folge Verordnung dcr wohllobl. k. k. obersten Hofpostoerwaltung vom 2ä> d. M. , 3.325Z, wird hiermit bekannt gemacht, daß: Nens. bei der k. k. vereinigten Post-^ ec 0 n 0 mie - Verwaltung in Wien: ^.) d»e Stelle des Occonomie-Eontrollors mlt einem Iahresgehalt von 600 ss. und mir 120 ft- Quarticrgeld, gegen ^ x ^. «? """ Caution von 800 fl.; und d.) des Access.sten m.t dem Iahresgehalte von^oo fl. und mit dem Quartier-Gelde V0N I00 fl.,; 2tens. bei der k. k. obersten Hofpost- Verwaltung selbst.-c.) eme Kanzellisten-Stelle mit 400 fi. Ge-palt und loo ss. Quartiergeld, dann 6.) zwel Kanzley-Accesslftenstellen, jede mit Z00 fi. Gehalt und 100 fl. Quartiergeld; und 3tens. bei der k. k. obersten Hofvoss- amts- Cassa in Wien: 0.) etne Accesslften. Stelle mit ^0 ss. Besoldung und 60 ft. Ouartiergeld, ge, gen Erlag einer Dienst-Caution von 4oc> st. zu besetzen sey, und daß jene hierlandigen In-dlmduen, die sich um e»ne oder die andere dttser Dicnstesstellen zu bewerben WMcns seyn mochten, chre an die wohllöbl. k. k. oberste Hofpostuerwaltung zu styllsirenden Gesuche längstens bis letzten November 1829 bei der gefertigten Proomzml - Ober - PostverwaltunI nnzureichen, und derselben chren Taufe oder Geburtsschein, dann glaubwürdige Zmgmsse über gute Sttten, über Sprach- und jcne Kenntnisse, die für die angesuchte Stelle erforderlich sind, beizuschließcn haben. K. K. illyrische Ober - postocrwaltung Laibach den 27. October 1829. vermischte V^rlautt»arm»Mtt. z. Z. 1029. <,) Nr. 499- Amortisations » Gdlct. Von dem vereinten Bezirksgerichte Michel-stätten zn Krainbulg wird hiemit bekannt gemacht: Es fei? über Ansuchen des Joseph Legat, als Or-säufer der Jacob Schmeidischen hude zu Okwgl^ in oie Ausfeitigung der Amortisations. Ooicte, lücksichtlich des vorgeblich in Verlust gerathmen l)2ä auf der/ der Staatsherrschaft 3ack, 5nd Urb. Nr. 2,i5j2,i7, dienstbaren ganzen hübe, i« Gunsten der Mina Volauz, veredelichten ^chmeld, ,nta. dulirten Gdevertrags,^o. ,2. Jänner 'L09, iowbnlaw 26. November ^17, pr. 65o ft. sammt ^"^rader^e^^arIene, welches ^^^enB^^^-^e fo gewiß anzumelden und anhängig zu machen, als im Wiongen auf weiteres Anlangen des Ge. suckssteNerö dieselbe i-c^pecUlv« das darauf desind° liche Intabulatwns'Ccrtlficat für getödtet, traft' «,nd wirkungslos eitlärt werden würde. Vereintes Bezirks > Gericht Michelstätten zu Krainburg den 2a. Iuny 1829. ________ Z. iZ?ä. (3) Bekanntmachung. Nachdem mit Ende d. M° die Verwaltung des Bezirkes Neumarktl von der Herrfchaft Neumarkllan dle Herrschaft Nadmanns-doif übergeben wird, so findet sich die Ne-zirksherrschaft Neumarktl veranlaßt, hiemit alle jene Parthnen, welche irgend einige Ansprü, che an die hierortige Steuerbezirks»Waisenbe-.positen- oder Vorspannskasse haben sollten, aufzufordern, dlese Ansprüche bis 7. November l. I. anzumelden und zur Liquidation zu brm-Hen, wldrlgens spänr kein Bedacht darauf ge-3^ommen werden wird. Bezirks-Herrschaft Neuwarktl am 24. October 1629. Z. !Z7l. (Z) Nr. i33g. ^ ^ Edict. Von dem Bezirksgerichte der Staatsherrschaft Adelsberg wird bekannt gemacht: Es sey von dem hochlöblichen k. k. Stadt- und Landrechte zu Laibach, vermöge der Verordnung von 10. October d. I., 8at)l63Z8, die öfftNt, l,che Verstclgerung der zur Verlaßmasse des verstorbenen Herrn ^yccal - Bibliothekars, Mathias KalNsier, gehörigen, und der Staats-herrschaft Adelsberg, 5^d Urh. Nr. Z^i, unterthanigen Vlertelhube zu Pnstouza bel Slavina, sammt den Häusern Nr. 4 und n, )M Dorfe Elavma, bewilliget worden. ^u diesem Ende wird em emziger Feilbie? tungstermin, und zwar: auf den 23. November l. I., Vormittag von y tns 12 Uhr im Orte*Slauma mtt der Wirkung anberaumt, daß vorgenannte Realitäten, wovon das Haus-5Nr. 4, auf L9 fi., das gleich daneben befindliche, nebst Hausgartßn auf 277 ft. 2» kr., endlich die Viertelhube auf ioZ9 ß» 20 kr. gerichtlich geschätzt sind, bei dieser Licuation auch unter 'dem Schatzungswerthe an dm Meistbieter werden hmtangegeben werden. Die Licitations-Bedmgnisse stehen den Kausstlstigen in der Genchtskanzley dieser Staatsherrschaft taglich zur Emsicht frey. Bezirksgericht Adelsberg den 25. October 1829. z. Z. i?4o. (3) acl Nr. 1667. Feilbietungs ° Vdict. Von dem Bezirks . Gericbte Wipdach wird hiemit bekannt gemacht: (ZH sey über Ansuchen des Herrn Domimk Rovere von Melsw, rregen ihm schuldigen 40a fi. c. L.c., die öffentliche Feilbie» tung der, dem Ioh. Trost von Podrage eigenthümlichen, daselbst belegenen< und auf 65, ss. M. 31t° gerichtlich geschätzten Realitäten, als: 3^4 hübe der Yaasbergcr-Oült, Acker und Weingarten 1, I'escllenxacll der Pfarrhofgült Wipback, und Wcin° galten puilOzkurZliic,, dann VrliwL genannt, dem Gute Rofseneg^ dienstbar, im Wege der Execution gewiNiget, auch hierzu drei FeillnetunMeimine, nämlich: für den 21. October, 2^. November und 21. December d. I, jedesmal von Früh 9 bis ,2 Uhr, in I^oeo der Realitäten zu ?o^r^ga mit dem Anhange bestimmt worden, daß die Pfand' guter bei der ersten und zweiten Feilbietung nur um oder über den Schätzungswerts, bei der drit, ten aber auch unter demselben hintangegeben wer« den sollen. Demnach werden die Kaustustigen hier< zu zu erscheinen eingeladen, und können die dies' fallige Schätzung nebst den Verlaufsbedingnlssen täglich Hieramts einsehen. Vezilts. Gericht Wipbaä) den 22. July 1Ü29. Anmerkung. Bei der am 2,. October d. I. abgehaltene-n ersten Versteigerung ist kcm Stück an Mann gebracht worden. Z. iM. (2) Der Unterzeichnete, dem unterm i3. September 1827, Nr. 19898, mittelst hoher Gubernial-Verordnung die gnädige Erlaubniß ertheilt ward, Privat-Unterricht in der französischen und englischen Sprache zugeben, hat die Ehre hierdurch bekannt zu machen, daß mit dem Beginn des Schuljahres der gewöhnliche Cmsus dieser beiden Sprachen nne-, der eröffnet wird. Jede Sprache wird m drei wöchentlichen Lehrstunden vorgetragen, und das Honorar dafür ist monatlich 2 fl. E. M. Diejenigen, die daran Theil zu nehmen WUN-schen, belieben sich in meiner Wohnung, Deutsche.Gasse, Nr. i63, im ersten Stock/ täglich bls 9 Uhr Früh vormerken zu lassen, und das Nähere zugleich zu erfahren. Einzelne Privatstunden werden m»t 20 kr. <5. M' für jedes Billet honorirt. Earl Schweder,' Sprachlehrer.