U N D OESCHAFTSORDNUNG D E S GETREIDESPARSPEICHERS IM K. K. Entworfen von d en Criindern arn Si. Jiinner 1833, und bestattiget init ho- her Cubernial-Verordnung ddo. 7. Mara 1833, Zahl 3980. ' _ uuutn uuvtuuM w» \w im w u\ m u\ui v*\ mm mm mi« L A I B A C H 183 3. G edrucfst bei Joseph Sassenberg. 0^o0^kW S t a t u t e n, --■BTfnrairi—' r - S- 1. Der im Bezirke Umgebung Laibachs entstehendeGetreidespeicher hat zum Zwccke : a) den creditfahigen Landmann des Bezirkes Umgebung Laibachs mit Getreide zum Saamen, oder zur Nahrung auf Borg gegen dem zu versehen, dass er das Geborgte nach der Pechsung in gleicher Gattung, und tadelloser (Jualitatj mit Aufgabe eines massigen Callo- und Zinsen-Zuschlages ersetze; b~) dem Landmanne dieses Bezirkes die Gelegenheit zu verschaffen, seine kleineren Ersparnisse an Getreide vor Callo zu sichei-n, und fruchtbringend aufzubewahren. s. s. Als Aufgabe fiir Callo und Interessen, werden fiir jeden Mirling oder niederoster- reich’schen Halb - Metzen, \venn die Abstattung ordnungsmassig innerhalb zwolf Mona- ten vom Erhebungs - Tage erfolgt, zwei Mass, 3. i. zwei sechzehntel Mirling bestimmt, verzieht sich aber die Abstattung iiber ein Jahr vom Tage des Bezuges, so verfallen nach dem ersten Tage jedes weiteren Jabres, pr. Mirling neuerlich volle zwei Mass. Die Vorstehung des Speichers liat die Macht aus riicksiclitswiirdigen Griinden die Abstattungs-Frist zu verlangern, und die Aufgabs - Gebiihren, welehe wegen des ver- langerten Termines anerlaufen wiirden, nachzusehen. §• 4 . Den fungirenden Directoren bleibt es iiberlassen, die Creditfiihigkeit der Getreide- werber zu beurtheilen, im Z\veifel kbnnen sie einen Biirgen fordern, oder die Abrei- chung des Getreides verweigern. Pur Getreide, welches sie an Individuen erfolgen, die scUon bei der Betheilung zahlungsunfahig waren, haften sie in solidum ausEigenem. 1 ^ *MW 4 MUM §• 5 - Damit bei dem Riickersatze iiber die Annehmbarkeit des Getreides kein Zweifel entstehe, und weil das Speicher - Getreide vorzugswei.se zur Bedeckung des Saamen - Maugels bestimmt ist, muss das Getreide, welches der Speicher einnimmt, von der un- mittelbar letzten Fechsimg in der Provinz erzeuget sevn, und in loco des Getreide-Spei- chers die Getreide -Windmiihle als schweres Getreidpassieren. §• 6 . Das Getreide wird sovvohl beim Ein- als Ausmessen gestricben, §• 7. Wenn im Getreide-Speicher nach der beendeten Fechsung eines Jahres noch Vor- rathe des vorigen Jahres erliegen bleiben, so wird die Vorstehung bemiihet seyn, den Austausch mit neuem Getreide zu besorgen, oder den Verkauf des alten, und Einkauf des neuen Getreides zu bewirken. Die Vorstehung hat aber auch das Reeht, verzinsli- liche Einlagen nicht anzunelimen, und angenohmene zuriick zu geben. §. 8 . Die bei dem Speicher einkommenden Baarschaften werden vorzugsweise zum Ein- kaufe solcher Getreide-Gattungen venvendet, welche in natura nicht geniiglich vorhandeu sirni. §• 9. Getreide, welches in den Speicher borgweise hinterleget wird, verzinset der Ge¬ treide-Speicher ganzjahrig mit einer Mass von jedem Mirlinge, und leistet aufjedes- maliges Verlangen Riickersatz. §. 10 . Die Getreidezinsen fiir, vom Speicher borgweise eingenohmenes Getreide, werden jedoch mir nach ganzjahrigen Abschnitten berechnet, sodass z. B. fiir Getreide) welches am 16. April 1833 eingelegt, und vor dem 16. April 1834 erlioben wird, gar keine Zinsen entrichtet werden. §. 11 . So bald die verfallenen Zinsen der von einer Partei dem Getreide-Speicher anvcr- trauten, einen und derselben Getreide-Gattung, einen Miri ing betragen, wird jeder an Zinsen anerlaufene ganze Mirling dem Kapital e zugerechnet, und nach Art desselben verzinset. »««» 5 §. 12. Del* Getreide-Speicher nimmt als verzinsliclie Anlehen nur Getreide, und zwar we« nigstens von einer Gattung einen IVIirling, und uicht mehi', als von einer Gattung zeha Mirlinge. §. 13 . Die Gesellschaft bfldet ihren Fond: a ) durch freiivillige unwiederrufliche Geschenke, durch ihr unverzinslich anvertraute, und c) durch verzinsliclie Getreide-Einlagen, und vermehret solchen cT) durch die von den Kapitalien ad a , b , c , ihr verbleihenden, den Callo iiberstei— genden Zinsen. S. 14. Ueber die Geschenke fuhret die Gesellschaft eigene Vormerkungen, und fertiget den Gebern Danksagungsschreiben aus, §. 15 . Fiir unverzinslich eingelegte Getreide driicket die Gesellschaft in den dariiber er« folgenden Amts-Quittungen, in welchen nach der Bestimmung des Gebers auch der Riickerfolgungs-Termin eingeschaltet \vird, ihren Dank aus. §. 16 . Fiir verzinsliche Einlagen erfolgt die Gesellschaft eine Amts - Quittung, ohne Ter¬ min s und anderer Erwiilmung, jedoch mit Rubriicken fiir die ganze oder theihveise Er- iitet. liebung : eio|£.xf §. 17 . Die Gesellschaft entsaget jedem Anspruclie aufNutzen oder Cetvinn, alles, \vas im« iner nach Erstattung der Einlagen samt Zinsen, und nach Bestreitung unvermeidlicher Auslagen eriibriget. bleibt ein Vermogen des Vereines, und dienet zur Vermehrung der Sicherheit der geborgten Einlagen. §. 18 . Die Gesellschaft besteht gegemvartig aus silmmtlichen Personen, welche zur Criin- dung dieser Anstalt mitgewirket, und Beitriige geleistet haben, und aus j en en, welche die Gesellschaft in der Folge in ihren Verein aufnelmien, wird. Fiir beitragende Ort- *A\\W 6 uivu schaften \vird die Gesellschaft den Richter oder einen Ausschussmann als Reprasentanten bestimmen. S- 19'. Die Anzahl der Gesellschaftsglieder muss vvenigstens 36 betragen, und es soli ein Theil in unbeschrankter Zalil, aus den loblichen Dominien und sonstigen Honoratioren , der ziveite Theil aber in ebenfalls unbeschrankter Zahl, aus der Klasseder unterthanigen Landwirthe bestehen. S- so. Nachdem die Anstalt zum Wohle der Insassen des Bezirkes derUingebungLaibachs, wie er derinal bestehet, wirken soli, so wird die Leitung derselben von derBezirks- Obrigkeit besorget \verden. §• Si. Die hohen Herren Stande Krains haben die unentgeltliche Unterbringung dieses Ge- treidesparspeichers, derzeit in dem ehemaligen Pulverthurme am Kastellberge zu Laibach gutigst veranlasset, und gestattet, dass der Verwalter des standischen Gutes Unterthurn die Rechnungsfuhrung dieses Getreidesparspeichers besorge, und aus den Gutsrenten vom Venvaltungs - Jahre 1833 angefangen, jiihrlich 20 fl. zu deaKanz- lei-Requisiten erhebe, welcher Betrag daher jahrlich in den Speicher-Fond, aus wel- cliem die Bediirfnisse werden bestritten werden, einfliessen vsrird. 8 . 22 . Die Mitglieder aus dem Stande der loblichen Dominien nnd Honoratioren, wahlen aus ihrer Mitte zwei Curatoren , eben diese Mitglieder aber vvahlen auch, so wie jene aus dem Stande der unterthanigen Besitzer, und zvvar jede Abtheilung aus ihrer Mitte ei- nen Ausschuss von 4 Personen als Directoren, und die Curatoren, Directoren und der Buchhalter, bilden unter dem Vorsitze der Bezirks-Obrigkeit, die Vorstehung des Ge- treide - Speichers 5 jedoch hat der Buchhalter nur eine informirende, und keine entschei- dende Stimme, daher haftet er fiir die Beschliisse der Vorstehung nicht. §• 23 . Die Curatoren uud Directoren werden fiir die Dauer eines vollen Jahres, niihmlich seit 1. Janner bis letzten December gewahlet. Sie sind fiir die gegenseitigen Dienstlei- stungen sowohl, als fiir ihre eigenen wieder walilbar. §. 24. Die Curatoren und Directoren sind nebst dem Buchhalter die einzfgbn ausiibenden Mitglieder des Vereines, sie legen demselben liber ihre Geschaftsfiikrung ausfiihrliche 7 illUH Rechmuig, und sind diesem sowohl, als jedem einzelnen Intressenten, nach den Grund- siitzen des Gesellschafts - und Bevollmachtigungs - Vertrageš. fiir die genaue Beobach- tung der Statuten und Geschiiftsordnung verantwortlich. Š- 25. Jedem Mitgliede steht es frei, nach einem Jahre gegen vorhergegangene zwei monatliche schriftliche Resignation aus der Gesellschaft zu tretten, wogegen der ganze Verein bcsorgtseyn wird , Ersatz fiir die Austrettenden zu finden. S- 26 . Der Verein wird in der Regel zvveimal des Jahres, nalnnlichim Monate Jiinner und November zusammen tretten, ausserdem versammelt sich der Verein auch jedesmal, wenn die Directoren oder Curatoren es der Bezirks - Obrigkeit als nothwendig vorstellen. §. 27 . Bei der Versammlung im Jiinner werden die Amtshandlungen der Curatoren und Di¬ rectoren untersucht, Vorschliige zu Verbesserungen oder notlnvendig gewordenen Ver- fiigungen in Vortrag gebracht, berathen und beschlossen. Im Monate November wird die IVahl der Curatoren und Ausschusse fiir das kiinftige Jahr vorgenommen. §. 88 . Der Verein \vird im Monate Jiinner jeden Jahres, den Abschluss der letzten Rech- nung zu Jedermanns Einsicht bereit stellen, und ein Pare dem loblichen k. k. Kreisamte zur Vorlage an die hohe Landesstelle; so \vie ein zweites Pare der hohen krainerisch stiindisch verordneten Stelle iiberreichen. §. 29 . Die Vorstehung fiihrt die Firma: Getreidesparspeicher des k. k. Bezirkes Um- gebung Laibachs, und mit ihr das Sigill der Bezirks - Obrigkeit. 8- 30. Der Verein haftet im Allgemeinen fiir die Beobachtung der Statuten, die Curatoren und Directoren hingegen demselben in solidum fiir ihre Amtshandlung ohne Ausnahme, bis sie nach ihrem Austritte die Erledigungen, welche ihnen nur der Verein zu ertheilen ha- ben wird, erhalten. Die leitende Bezirks - Obrigkeit aber hat als solche keine Haftung. Bei Todesfšillen der Curatoren und Directoren vvahrend ihrer Amtshandlungen sind die Erben derselben von jeder Verantwortung, oder Recknungslegung entbnnden, indem uuu S mvu die solidarische Haftung auf die lebenden Mitglieder iibergehet, und die Geschiiftsord- nung ohaehin die Verautwortlichkeit jedes arbeitenden Mitgliedes erleichtert. §. 32 . Dienstleistungen der Curatoren und Directoreo sind unentgeldlich. §. 33 . Auslagen konnen nur iiber vorlaufigen Beschluss der Vorstehung Statt finden. Die Vorstehung beschliesst durch Stimmenraehrheit, jedoch ist die Abstimmung nur dann giil- tig, Avenn derselben Avenigstens ein Curator, und anDii*ectoren von jeder Abtheilung Ave- nigstens drei Individuen, und der Buchhalter beigeAvohnet haben. Die Ausfuhrung der Beschltisse der Vorstehung aller Alt kann jedoch von dem Vorsitzenden, wenn er selbe als dem Vereine nachtheilig ansehen solite, suspendiret, und die Entscheidung dariiber einer unverziiglich zusammen zu berufenden ausserordentliehen Vereinsverhandlung, un- terzogen Averden. §. 34 . Der Getreide-Speicher fiihrt seine Rechnungen in Gulden und Kreuzern nach dem KAvanzig Guldenfusse der Convention, dann nach Mirlingen oder niederosterreich’schen Halbmetzen und Massen, deren sechzehn einen Mirling bilden. §. 35 . Der Getreide-Speicher erfolgt die unverzinslichen Einlagen nach der Verfallszeit, die verzinslichen aber sammt Zinsen jederzeit bei offener Anstalt, ohne Riicksicht auf den Namen des Erlegers, Avelcher daher denselben nach Willkuhr angeben kann, an den Inhaber der Quittung, den er so Iange als den rechtmassigen Eigenthiimer ansieht, als das Gegentheil nicht rechtsbestandig enviesen, und ihm nicht angezeigt ist, AvesAA r egen jeder Besitzer einer solchen Quittung, zur sorgsainen VerAvahrung derselben angeAviesen Avird. S- 36 . Bedingt sich der Erleger ausdriicklich, dass nur an ihn erfolget Averden darf, so ist diese Bedingung soavoM bei den Biichern des Speichers, als auf der Quittung des Erle¬ gers anzumerken, und Avird sohin die Erfolgung des Getreides nur unter den gesetzli- chen Vorsichten an den Inhaber geleistet. S- 37 . Theihveise Behebungen Averden auf der Quittung und in den Biichern des Speichers abgeschrieben. Wird der ganze Erlag er ho b en, so muss der Inhaber die Quittung dem «MtU 9 UMU Speicher zuriickstellen, und dass es durch ilin geschehen seye, mit Datum und Unter- schrift auf der riickgestellten {Juittung bestattigen. §. 38. Alle Rechnungsbiicher und Belege \verden im Getreidespeicher, die sonstigen Akten in der Registratur des k. k. Bezirks - Commissariates verwahret, alle Baarschaft aber in derLaibacher Sparkasse hinterlegt, und das Erlagsbuchim Getreidespeicher bei den Rechnungsakten versperrt, S- 39. Der Getreidespeicher, und der darin fiir die Rechnungsakten befmdliche Kasten sind unter dreifacher Sperre , tvozu ein Director aus der Abtheilung der loblichen Domi- nien und Honoratioren, dann ein Director aus der Abtheilung der Unterthanen, und der Buchhalter jeder einen Schlussel haben. S- 40. Bei allfiilliger Auilbsung des Getreidespeichers wird, nach Befriedigung aller Par- teien mit ihrcm borgweise hinterlegten Getreide samt allfalligen Zinsen, das gesaminte iibrig gebliebene reine Eigenthum des Vereines nach Stimmenmehrheit in einer allgemei- nen Versammlung, zu irgend einem allgemeinen zweckdienlichen Gegenstande, zum Woh- le der Insassen des Bezirkes Umgebung Laibachs, wie dieser dermal besteht, ver- wendet.. Geschaftsordnung. §. i- er Verein ertheilt in seinen Versammlungen die Vorschriften, die Birectoren und der Buchhalter vollziehen dieselben, und die Curatoren wachen liber die Erfullung der Sta- tuten up d Geschaftsordnung. S iwm\ 10 §• 2 . In so ferne bei einern Getreidespeicher auch ofters gemeine Handarbeiter erforder- licb werden, wird die Bezirks - Obrigkeit den Directoren solche aus dem Stande der bei den Hauptgemeinden angestellten Gemeindediener beistellen, und die Directoren aus der Unterthans - Classe \verden , um der Anstalt Auslagen moglichst zu ersparen, aus denlnteressenten einige zurHiilfeleistung einladen. Nur ist es den Directoren gestattet, zur Umschauflung einen des Geschiiftes kiindigen Menschen gegen Taglohn aus dem Spei- cberfonde aufzunehmen. S- 3. Nachdem diese Anstalt der Bezirks - Obrigkeit anklebet, so \verden die Versamm- langen von dem Bezirks-Commissar, in dessen Verhinderung aber von dem Bezirks - Richter oder Steuer - Einnehmer geleitet. S- 4. Bei jeder Wahl, so wie bei jeder gewohnlichen oder aussergewohnliehen Sitzung des Vereines ist die Zahl von zwei Drittel der sammtlichen Mitglieder erforderlich, je¬ do ch kann die Stelle der personlich abzugebenden Wnhlstiinmen, auch eine schriftliche vertretten. §• 3 . Jedes in den Verein aufgenommene Mitglied hat gleiche Rechte und Pllichten: nach der Bezirks-Obrigkeit stehen die Curatoren, nach diesen die Directoren und der Buch- halter im Range, in Verzeichnissen iiber selbe stehen sie sammt den iibrigen Gliedern nach alphabetischer Ordnung. §• 6 . Solite die Menge der Vereinsglieder zur doppelten Zahl der §. 19. der Statuten bestiminten erwachsen, so bildet sich aus derselben durch die VVahl aus jeder Glieder- Abtheilung ein Ausschuss von 6 — 12 Mitgliedern, welche mit der gewohnlichen Vor- stehung vereint, in zwei Drittel ihrer Zahl jeder Mitglieder-Abtheilung anwesend, aus- serordentliche Sitzungen abhalten, und den Verein mit Ausnahme der, den zwei allge- meinen Sitzungen vorbehaltenen Cesehafte in allen iibrigen, s o mit auch in jenen Fallen vertretten kiinnen, wo der Vorsitzende die Beschliisse der gewbhnlichen Vorstehung sistieret. 4M«m 11 S- 7. Den Tag der ordentlichen, oder ausserordentlichen Sitzungen bestimmet die Be- zirks -Obrigkeit iiber Anhorung oder Vortrag der Curatoren und Directoren, und erlasst die Einladung an die Mitglieder. Die zvvei Caratoren besorgen gemeinschaftlich die Aufsicht liber alle Ziveige der yerwaltung des Geschaftes, sie durchsehen alle drei Monate einmal \venigstens den Ge- treidespeicher und die Rechnungsakten, und treffen iiber alles, was den Statuten nicht entsprechen solite, oder einer Verbesserung fiihig ware, zweckmiissige Einleitungen. S- 9. Von den vier Directoren beider Abtheilungen, besorgen wechsel\veise aus jeder Abtheilung einer, gemeinschaftlich mit dem Buchhalter alle Empfiinge und Ausgaben des Speichers, der Buchhalter fiihret Journal und die Hauptbiicher, und die Directoren s ig- nieren in Ersterem jede Bost, s. 10. Fiir Empfangscheine iiber aus dem Getreidespeicher an unterthiinige Insassen borg- \veise erfolgte Getreider werden gedruckte Blanquetten an die hochiviirdige Curat- Geistlichkeit erfolget werden. Wer ein Getreide zu erborgen iviinsehet, bat sich mit seinem Gemeinderichter zum Pfarramte zu begeben, und dort die geivunschene Getreid- Quantitat anzugeben. Der betroffene Herr Pfarrer wird ersucht, den Bedarf des Bitt- stellers und dessen Biickerstattungs - Fahigkeit gemeinschaftlich mit dem Richter zu prii- fen, ersteren allenfalls zu miissigen, die Quittung auszufiillen, und sowohl selbst ge¬ meinschaftlich mit dem Richter zu unterzeiclmen, als auch von dem Getreidevverber nebst zwei Zeugen unterfertigen zu lassen, sodann aber solche dem Gesuchsteller mit der Bemerkung zu iibergeben, dass er durch die Ausfolgung derselben den Empfang des Getreides bestattige. Diese Quittung muss jedocli innerhalb vier Wochen vom Ausstel- lungs-Tage beim Speicher producieret werden, ividrigens selbe die Beiveiskraft ver- liert, daher die fungierenden Directoren am Fusse der Quitiung , den Tag der Getreide- Erfolgung anzumerken hab en. S- 11. Wer sich selbst accreditirt genug zu sevn glaubet, kann auch bei der Bezirks - Obrigkeit ein solches Blaiujuet erhalten, und ohne Intervenierung des Ortsgeistlichen und Hichters ausfulien. 2 * 1 2 vnut §. 12 . Die fungierenden Directoren kiinnen aber bei habenden Bedcnken auf der legalen Mitfertigung eines Biirgen, in Gegenwart z\veier Zeugen beharren. §• 13, Zu den Amtshandlungen des Getreidespeichers versammeln sich die zwei an der Iteihe befmdlichen Directoren und der Buchhalter regelmiissig jeden ersten und dritten Samstag jedes Monates nachmittag von 2 — 3 Uhr im Locale des Getreidespeichers. Aussergewbhnlith wird der Speicher nur auf Anordnung der Bezirks - Obrigkeit geoffnet. §■ U. Die fungierenden Directoren und der Buchhalter iiberreichen der Vorstehuug mit Ende jedes Solar-Semesters einen Ausweis der verfallenen, aber nicht abgeschiitteten Getreide-Quantitiiten, und diese beauftragt der Reihe nach einen Director aus derClas- sc der Unterthanen mit der Eintreibung auf Kosten des Ruckstiindlers. §15. Bei der Legalitiit der Borgscheine kann die Liquiditat des Ausstandes nie einem Anstande unterliegen, die Bezirks-Obrigkeit wird daher dm*ch herzhafte Behandlung des Wirthschaftsamtes jeden Riickstandler vor den verderblichen Folgen des Rechtswegcs zu venvahren streben. §• 16. Alle Einlagen vverden in ein eigenes Geschafts-Protokoli von der Bezirks-Obrig¬ keit eingetragen, und in einem von der iibrigen bezirks o brigkeitlichen Registratur abge- sonderten Fache venvahret. r VERZEICHNISS DER GRUNDER D IE S ER ANSTALT. IM® SKMKEM mnRJ&UIt. MAHim Herr S.Ircher Michael^ Localkaplan zn St. Jacob arn Saustrome. — Aubel Johann, Localkaplan zu Rudnig. — Bedentschitch Joseph, Pfarrer zu St. Peter ausser Laibach. — Bernbacher Ignatz, biirgerlicher Handelsmann und Haushesitzer in Laihach. Bresovitz , das Dorf. Brod, bei Vischmarie, das Dorf. Herr Codelli Anton, Freyherr von Fahnenfeld, k. k. Gubcrnial- und Prasidial - Secie- tilr und Gutsinhaber. — Deschman Johann, biirgerlicher Handelsmann und Haushesitzer in Laibach. Dolliner Matthžius, Landmann und Gemeinderichter zu Obergammling. HeiT Dollnitscher Anton, Handelsmann und Haushesitzer zu Laibach. Domkapitel das hochvviirdige k. k. in Laibach. Se. Evcelleaz Herr Joseph Freyherr von Erberg, k. k. wirklicher geheimer Rath, Kam- merer, Grosskreuz des koniglich ungarischen St. Stephans - Ordens, Hit- ter des osterreichischen kaiserlichen Leopold-Ordens. Herr Gasparini Bernhard Ritter von, Giiter-Besitzer. — Gasperoili Nicolans, Handelsmann in Laibach. G leinilz beiWaitscli, das Dorf. Herr Goli ob Joseph, Pfarrer zu Mariafeld. Goriiza - Ausser , das Dorf. Gorilza - Imier , das Dorf. Herr Grundner Werner, Papierfabriks - Inhaber zu Ladia bei Z\vischenwassem. 14 Herr Hartmanu Jacob, Pfarrvicar zu Bresovitz. Der hoch\viirdige, hochgebohrne Herr Eugen Graf von Haugivitz , Frevherr von Klein - * Obisch, Ritter des Maria - Theresien - Ordens, des hohen deutschen Or- dens Ritter, und Landkointhur der Ballei Oesterreich, Komthur zu Wien, Neustadt, Gratz am Leech und Linz, Se. k. k. apost. Majestat Kamine- rer, Feldmarschallieutenant, und Inhaber des k. k- Linien-Infanterie- Regimentes Nro. 38. ftir die Comenda Laibach. Hruschza - Ober , d as Dorf. - v -~ - - - - Hruschza - Unter , das Dorf. Herr Jallen Michael, Hausbesitzer in Laibach. — ; Jallen Simon , biiigerlicner Handelsmann und Hausbesitzer in Laibach. — Janesch Franz, biirgerlicher Rolbgarber und Hausbesitzer in Laibach. Jappel Johann, Landmann und Gemeinderichfer ih Riidnig*. Herr Juvan Primus, Localkaplan zu St. Katharina am Hirtenberg. Juvan Lorenz, Landmann und Cemeinderichter zu Sotteska. Fifiulein Kalchberg Maria, edlevon, Giiterbesitzerin. Herr Kanz Christian, Fabriksinhaber umi Hausbesitzer zu Laibach. Kaslelitz Bartholme, Landmann zu Unter - Hruschza. Herr Kesche Anton, Cooperator zu Mariafeld. Komann Joseph, Lartdmann und Gemeinderichter zu Draule. Herr Hazarini Franz Xav., Felix, Frdjherr von, k. k. Kreiscommissar und Herr- schaftsbesitzer. Lentsche Andreas, Landmann und Gemeinderichter zu Lauerza. Herr Llchtenberg Leopold, Frevherr von, k.k. wirklicher Kammerer undGuterbesitzer. — Lipovitz Blasius, Pfarrer zu Lustthal. Loog, das Dorf. Herr Mayer Joseph, Apotheker und Hausbesitzer zu Laibach. — Mallilsck Andreas, Burger, Giilt- und Hausbesitzer zu Laibach. — Martintschitsch Joseph, Handelšinann und Hausbesitzer in Laibach. — Meguscher Matthiius, Pfarrer zu Preska. — Mnllj - Joseph, Pfarrer zu St. Veit ob Laibach. — Nabernig Mathias, Handelsmann und Hausbesitzer in Laibach. — Pagliaruzi Sigmund, Ritter von Kieselstein, Giiterinhaber und Oberrichter der Hauptgemeinde Umgebung Laibachs. — Paulitsch Franz, Pfarrer zu St. Martin unter Grosskalilenberg. — Perchinigg Franz, Venvalter der R. D. O. Comenda Laibach. — Poklaktr Loren" , Pfarrvicar zu Tscheruutsch. — Possanner Franz von, k. k. Bezirks -Coinmissiir der Umgebung Laibachs. Presc/iern Franz, Landmann zu Bresovitz, und Oberrichter der Hauptgemeide Stro- belhof. Frau Primitz Juliana, Hausbesitzerin in Laibach. Herr Rant Felizian, P. P. Guardian des ehnviirdigen Franziskaner Conventesumi Pfarrer zu Maria Verkiindigung in Laibach, fur einen Ungenannten. — Recher Nikolaus, biirgerlicher Handelsmann und Hausbesitzer in Laibach. — Sauer Joseph von, Handelsmann und Hausbesitzer in Laibach. 15 U1VU Herr Seunig Joseph Senior, Burger Giiterbesitzerund Handelsmann in Laibach. — Seunig Joseph Junior, in Laibach. Sever Johann, Landmann und Gemeinderichter zu Vischmarie. Sever Lorenz, Landmann und Oberrichter der Hauptgemeinde Tschernutsch. Schibert Valentin, Landmann zu Mittergaihling. Herr Schidan Joseph, Hausbesitzer und Handelsmann in Laibach. — Schmidt Ferdinand, Handelsmann und Hausbesitzer in Laibach. — Smolle Michael, k. k. Postmeister und Hausbesitzer in Laibach. StephansdorJ' , das Dorf. Herr Suppan Georg, Graf Lamberg’scher Domherr in Laibach. — Terpinz Fidelis, Herrschaftsinhaber und Oberrichter der Hauptgemeinde Salloch. — Teuschel Franz, Pfarrvikar zu Lipoglau. — Thurn und Valsassina Joseph, Graf von, k. k. Gubernial-Secretar und Giiter- besitzer. Udmctth , das Dorf. Vischmarie, das Dorf. TVailsch, das Dorf. Sr. Fiirstliche Gnaden der Hoclnviirdigste Herr Anton Aloys Wolf, Fiirstbischof von Lai¬ bach, k. k. Gubernialrath. Frau Zach Maria, Hiiuserbesitzerin zu Laibach. Herr Zeschha Franz, biirgerlicher Glashiindler und Hiiuserbesitzer in Laibach. Frau Zottner Ivatharina, Hiiuserbesitzerin in Laibach. Herr Zorn Karl, k. k. Domherr und Dompfarrer zu Laibach. Zucker - Rafjinerie, die k. k. priv. der Herren Venier et Perok in Laibach. Herr Zvoej-er Karl, Handelsmann und Hausbesitzer in Laibach. Vorstandsglieder pro 1833 * Curatoren. Herr C o deli i Anton, Frevherr von Fahnenfeld, k. k. Gubernial- und Priisidial - Secrt-- tar und Gutsinhaber. — Lazarini Franz Xav., Felix, Freyherr von, k. k.KreiscommissarundHerrschafts- besitzer. fl 1^10 MMM Directoren, aus dem Stande der loblichen Dominien und Honoratioren. Herr Mallitsch Andreas, Biirger, Gtilt- und Hausbesitzer zu Laibach. — Seunig Joseph, Junior in Laibach. — Terpinz Fidelis, Herrschaftsinbaber und Oberrichter der Hauptgemeinde Salloch. — Perchinigg Frana, Verwalter der R. D. O. Comenda Laibach. Directoren, aus dem Stande der unterthdnigen Besitzer. Preschern Franz, Landmann zu Bresovitz, und Oberrichter der Hauptgemeinde Stro- belhof. Deutsche Andreas, Landmann und Gemeinderichter zn Lauerza. Ziegler Martin, Landmann und Gemeinderichter zu Udmath. Komanu Joseph, Landmann und Gemeinderichter zu Draule,