Bericht des Superintendenten O. Schack vor der X. Superintendriitinl-Versaminllmg Hrtu. Srk., am H. und 5. )uni zu Laibach. Die Gnade unseres Herrn Jesu Christi sei mit uns allen! Phil. 4, B 23. Theure Diöcesanen! Es war ein zutreffender Vorschlag und Antrag aus unserer letzten, vom 9. bis 11. December 1888 zu Wien abgehaltenen Superintendential-Versammlung, dass wir das nächstemal in der Laibacher Gemeinde zusammentreten möchten, und wir freuen uns, dass diesem Anträge alsbald die freundliche Ein¬ ladung des damaligen Vertreters dieser Gemeinde, Herrn A. Drelse, gefolgt ist, und dass Presbyterium und Gemeinde, in voller Übereinstimmung damit, uns nun schon so herzlich willkommen hießen. Es ist wohl natürlich, dass unsere Superintendential-Versammlungen weitaus am häufigsten in Wien abgehalteu werden; allein, nachdem außer Wien auch Triest und Bregenz je einmal schon von uns besucht worden waren, sollte auch der Gemeinde zu Laibach die Kräftigung zutheil werden, welche natur¬ gemäß aus dem glaubensbrüderlichen Verkehr mit anderen Vertretern der Diöcese, aus dem wachsenden Gefühl des Zusammeugehörens und Zusammenwirkens, aus der gemeinschaftlichen Glaubcnsfreudigkeit hervvrgeht. Und diese Stärkung thut der Gemeinde Laibach mehr jetzt noth, als wir es damals annehmen konnten. Sv musste denn auch umsomehr gerade jetzt das sonst nicht unerhebliche Bedenken der erhöhten Kosten zurücktreten, und geben wir uns der Hoffnung hin, dass die Diöcese die religiöse Stärkung einer ihrer Gemeinden höher bewerte als das materielle Opfer, das sie zu bringen haben wird. Stach dem Beschlüsse der letzten Versammlung sollte diese X. Superintcndential-Versamnilnng bereits im Herbste 1892 hier abgehalten werden; doch die Bacanz des Pfarramtes und die höchst betrübende Lage der Gemeinde ließen das nicht zu. Nach Besetzung des Stintes aber wurde mir sowohl seitens der Triester als ins¬ besondere anch der hiesigen Gemeinde der lebhafte Wunsch ausgedrückt, die Versammlung in der besseren Jahreszeit abzuhalten, womit sowohl der Superintendential-Ausschuss als auch andere Glieder dieser Ver¬ sammlung umsomehr übereinstimmten, als wir Pfarrer bisher durch die Vorbereitung der Confirmanden länger oder kürzer an unseren Amtssitz gefesselt waren. Indem ich Sie nun aufs herzlichste in dieser meiner einstmaligen Psarrgcmeinde begrüße, spreche ich vor allem meine Freude darüber aus, zwei junge geistliche Kräfte, die in das Arbeitsfeld unserer Diöcese eingetreten sind, vorstellen zu können: Herrn Pfarrer Josef Schalaudek aus Triest, welches zu unserer letzten Versammlung keinen geistlichen Vertreter hatte entsenden können, und Herrn Johann.GeorgJaquemar, t 2 welcher nach der Amtsniederlegung seines Vorgängers von der Gemeinde Laibach gewählt worden ist. Möge der Herr der Kirche ihr Wirken an den anvertranten Gemeinden wie ihre Theilnahme' an unseren gemeinschaftlichen Arbeiten reichlich segnen! Zum erstenmale nimmt auch an unseren Versammlungen theil Herr Rudolf Skall als gewählter Vertreter der Wiener Gemeinde. Die übrigen Mitglieder dieser Versammlung, wie sie in dem Protokolle namentlich angeführt erscheinen, haben sämmtlich au früheren Versammlungen bereits theilgenvmmen. Das Protokoll unserer IX. Superintendential-Versammlung wurde nach Genehmigung durch die beiden Verificatoren, Herrn Dr. Brunner von Wattenwyl und Herrn Dr. Böhl, unter dem 25. Januar 1889, Z. 30, im Wege des k. k. evangelische» Oberkircheurathes an das hohe k. k. Mini¬ sterium für Cultus und Unterricht geleitet und von letzteren: unter dein 15. März 1889, Z. 4637, zur Kenntnis genommen. (Erlass des Oberkircheurathes äs äato 23. Mürz 1889, Z. 691.) Von früheren, an die nächste Generalsynode zu leitenden Beschlüssen gelangten zur Ausführung: ») Die Vorlage an die Generalsynode, betreffend die Approbation der Jorissen'scheu Bear¬ beitung der Psalmen, wurde unter dem 20. September 1889, Z. 247, an den hohen Ober¬ kirchenrath geleitet. t>) Der Beschluss, betreffend die Frage, wie der allgemeine Kircheufond in die Lage zu setzen sei, die ihm obliegenden Auslagen zu tragen, wurde unter dem 6. Juni 1889, Z. 145, dem Oberkirchenrathe zur Kenntnis gebracht. Die darnach beantragte Übernahme der Kosten für die Superintendential-Versammlungen durch diese selbst erscheint in die neue Kirchenverfassnng aufgenommen; über die Art der Aufbringung haben wir selbst zu entscheiden, und ist der in Geltung stehende Schlüssel, falls eine Änderung nicht beantragt wird, in Anwendung zu bringen. o) Die Eingabe an den Oberkirchenrath äs dato 19. November 1888, Z. 278, gab den Beschluss hin¬ sichtlich der Loslösung des galizischen Seniorates H. B. von der galizischen Superintcndenz A. B. und der Vereinigung mit der Wiener Superintendenz H. B. unter Bezugnahme aus die Resolution der IV. Generalsynode bekannt. Diese unsere Eingabe wurde von: Oberkirchenrathe unter den: 8. Februar 1889, Z. 2451 sx 1888, sowohl den: Senioratsamte zu Josefsbcrg als auch sümmtlichen Pfarrgcmeinden des galizischen Seniorates zur Kenntnis gebracht. Ein Schreiben des Pfarrers zu Königsberg, Herrn Josef L. Hajek, äs dato 3. Mürz 1889, Z. 31, sprach die freudige Bereitwilligkeit seiner Gemeinde aus, und bemerkte, dass Josefsberg den gleichen Wunsch bereits an die Synode geleitet habe, dass Audrasfalva unbesetzt, von Kolomea eine Zustim¬ mung nicht zu erwarten sei. Mit vberkircheurüthlichem Erlass vom 27. September 1889, Z. 2084, wurde mir hierauf eröffnet, dass laut Bericht der Lemberger Superintendent::: A. B. und H. B. äs äato 10. September 1889 nur die Gemeinde Königsberg sich für die Zntheilung, die anderen drei Gemeinden sich aber gegen dieselbe aus¬ gesprochen hätten. Ebenso habe der Senioratsansschnss sich gegen eine Änderung des bestehenden Verbandes, und zwar sowohl aus confessionellen als administrativen Gründen, ausgesprochen. In gleicher Weise habe sich der galizische Superintendential-Ausschnss geäußert. Die V. Geueralsynode H. B. hat hierüber iu ihrer siebcuten Sitzung vom 29. October 1889 Nachstehendes beschlossen: «Es wird die Ablehnung des galizischen Seniorates, sich von der galizischen Superintendenz A. B. zu trennen, in Berücksichtigung des nach der Verfassung allein maßgebenden Wunsches der Gemeinden zur Kenntnis genommen.» Erledigt wurden ferner aus dem Protokolle unserer IX. Superintendential-Versammlung: 1. ) Die von den: Superintendenten in seinen: Berichte gegebene Äußerung, dass die Zeit zur Berathung über unsere frühere, die staatliche Schulaussicht betreffende Resolution (VIII. Suptdtl.-Vers., x. 33, Pkt. 18) erst dann gekommen erscheine, wenn die von: Oberkirchenrathe mit Erlass von: 6. März 1888, Z. 470, in Aussicht genommene, dann aber verschobene Berufung einer Enquete zur Verhandlung über die konfessionelle Schule aktiviert werde, — wurde dem Oberkirchenrathe unter den: 16. Mai 1889, Z. 125, bekanntgegeben. Die eben genannte Enquete, an welcher auch ich theilnahm, fand am 23. Mai 1889 zu Wien statt und hatte die Aufgabe, die Stellungnahme unserer Kirche zu den damaligen politischen Schulverhandlungen im allgemeinen zu Präcisieren, wobei Einzelfragen noch nicht zur Verhandlung herangezvgen wurden. 2. ) Unser Antrag, betreffend den Kirchenverfassungs-Entwurf aus der böhmische:: Superintendenz H. B., wurde unter dem 28. December 1888, Z. 325, dem Oberkirchenrathe vorgelegt; 3. ) die Anträge zum oberkirchenrüthlichen Revisions-Entwurf der Kirchenver- fassung gelaugten mit einer ausführlichen Begründung durch den Superintendential-Ausschuss unter den: 28. December 1888, Z. 326, an die Obcrbehörde; 4. ) der Beschluss hinsichtlich der Discipliuar-Ordnung unter den: 8. Augnst 1889, Z. 200; 5. ) der Beschluss, Punkt 10, p. 15 des letzten Protokvlles, betreffend die Errichtung eines Convicts für evangelische Theologie-Studierende zu Wien, als Vorlage an die General¬ synode unter dem 8. August 1889, Z. 201; 6. ) die Beschlüsse, betreffend die Vertretung unserer Superintendenz in der General¬ synode unter dem 18. Mai 1889. 05005^)4^ 3 Hinsichtlich unserer diesbezüglich gestellten Bitte nm nbernmligen Erlass einer provisorischen Verfügung, wornach, wie stets, noch zwei gewählte Vertreter von uns in die Generalsynode zu entsenden sein würden, hat der Oberkirchenrath unter dem 3. Juli 1889, Z. 1152, dem Synodal-Ausschusse H. B. seine Absicht bekanntgegeben, diese Verfügung zu treffen und um dessen Gutachten ersucht (veröffentlicht in dem ober- kirchenräthlichen Bericht an die Generalsyuvde, p. 219). Der Synodal-Ausschuss gab hierauf cko ckato 13. August 1889, Z. 26, bekannt, dass der Synodal-Ausschuss sich einstimmig gegen das gedachte Provi¬ sorium ausgesprochen habe. In dein Erlasse äo clato 17. August 1889, Z. 1907, womit uns dies bekannt¬ gegeben wurde, erklärte der Oberkirchenrath, dass er, wenngleich nicht an die Zustimmung des Syuodal- Ausschusses gebunden, sich doch bisher an eine solche gehalten, auch iu seinen Revisions-Entwurf zur Kirchenvcrfassung die Bestimmung ausgenommen habe, es sei in Hinkunft der Oberkirchenrath an eine solche Zustimmung gebunden; so sehe er sich nicht in der Lage, ein solches Provisorium, so gerecht es ihm auch erscheine, zu erlassen. Damit war die von unserer letzten Superintendential-Versammiung bereits bedingungsweise vollzogene Wahl noch zweier Vertreter für die Generalsynode hinfällig geworden. Die Zwischenzeit von der IX. bis zu dieser X. Versammlung ist für unsere kirchliche Verwaltung von hoher Bedeutung gewesen, nachdem die Revision der Kircheuverfassung vom 6. Januar 1866 zum Abschlüsse gebracht worden ist. Wir sind damit zum Bericht über unsere Gesammtkirche geschritten, wobei vor allem der Verhandlungen unserer Generalsyuvde, soweit dies möglich ist, gedacht werden soll. Seine Exeellenz der Herr Minister für Cultus und Unterricht hatte die V. G e n e r a lsy n o d e mit Erlass vom 25. Mai 1889, Z. 9972, auf den 20. October 1889 einberufen und trat dieselbe denn auch an dem genannten Tage in der reformierten Kirche zu Wien zusammen, gleichzeitig mit der evangelischen Synode A. V. Die Synode H. B. tagte bis inclusive 7. November, uud nahmen au derselben seitens der Gesammtkirche Herr Dr. E. Böhl als Professor der k. k. evangel. theologischen Facultät, seitens unserer Superintendenz der Superintendent O. Schack und der Superintendential-Curator Dr. C. Brunner von Wattenwyl theil. Im ganzen zählte die Synode 21 Mitglieder. Über Einladung des Oberkirchenrathes cls äato 17. Juni 1889, Z. 1373, hielt Superintendent Schack die Synodalpredigt, und zwar über Evang. Marc., Cap. 9, Vers 506: -Habt Salz bei euch und habt Frieden untereinander!» Nach beendigtem Gottesdienste fand die Eröffnung unserer Generalsynode durch deu Präsidenten des k. k. evangelischen Oberkirchenrathes, Herrn Dr. Rudolf Franz, statt. Unter dem Altersprüsidium des Herrn Seniors Opocensky aus Wsetin in Mähren vollzog sich sodann die Konstituierung, bei welcher Herr Super¬ intendent Justus E. Szalatuay aus Velim in Böhmen als Präsident und Superintendent O. Schack als Vicepräsident gewühlt wurden. Als solcher nahm der letztere auch theil an der Audienz, welche von Seiner Majestät dem Kaiser der Vertretung der Generalsyuode allergnädigst bewilligt worden war, wie an der Deputation, welche bei dem Ministerpräsidenten Grafen Taaffe, dem Kultusminister Frei¬ herrn von Gautsch und dem Präsidenten des Oberkirchenrathes, Dr. R. Franz, vorsprach. Wie Seine Majestät uns das Allerhöchste Wohlwollen für unsere Kirche auch bei dieser Gelegenheit auszusprechen geruhten, so fand die Deputation auch bei den hohen Ministerien die freundlichste Aufnahme und bei dem Präsidenten des Oberkirchenrathes den herzlichsten Empfang. Bei der antagonistischen Haltung, welche notorisch die Vertreter aus der böhmischen Superintendenz H. B. gegen deu Verfassungseutwurf des Oberkirchenrathes einnahmen, und bei dem Gewichte, das nach der Zahl dieser Vertreter auf diesen Gegensatz gelegt werden musste, ließ sich für die Lösung der Verfassungs¬ frage keineswegs ein günstiges Prognostikon stellen; vielmehr erschien es als höchst wahrscheinlich, dass die ganze lauge und schwierige Revisionsarbeit, an welcher die Gemeinden und die höheren Vertretungskörper, darunter auch unsere letzte Superintendential-Vcrsammlung, einen regen Antheil genommen und welche eine so bedeutende Thätigkeit des Oberkirchenrathes erfordert hatte, vielleicht durch einfache Majorität, mindestens aber durch Zweidrittel-Majorität abgelehut werde und somit vergeblich gewesen sei. Neben dem oberkirchenrüthlichen Entwürfe lag auch dieser Geueralsynode wieder der Verfassungs¬ entwurf aus der böhmischen Superintendenz H. B., über welchen unsere letzte Superintcndential- Versammlung gleichfalls verhandelt hatte, vor. Bei der ablehnenden Stellung, welche unsere Superintendenz nahezu einstimmig zu diesem Entwürfe eingenommen, musste es das Bestreben ihrer Vertreter sein, vor allem diese ihre Anschauung in der Synode zur Geltung zu bringen, und so trat der S uperi ntendent mit Entschiedenheit zunächst für die Priorität der Verhandlung über den böhmischen Entwurf ein, was angenommen wurde, und stellte sodann den Antrag auf Übergang zur motivierten Tagesordnung, wofür sich eine Majorität um eine Stimme ergab. Das war iin höchsten Grade wichtig für den weiteren Verlauf der Verhandlung. Die Vertreter aus Böhmen gaben in der nächsten Sitzung die überraschende Erklärung ab, dass sie nunmehr die sn llloo- Annahme des oberkirchenrüthlichen Entwurfes beantragen, und so sehr wir bedauern mussten, dass bei unserer Zustimmung zu diesem Anträge jede Gelegenheit benommen wurde, einzelne von uns zur Revision gestellte, in den oberkircheuräthlichen Entwurf jedoch nicht aufgeuommene Anträge hier zu vertreten, wie auch manchen trefflichen Einzelbestimmungen aus dem böhmischen Entwürfe zur Aufnahme zu verhelfen, so sahen wir uns doch angesichts der sicheren Alternative einer gänzlichen Ablehnung oder einer cm dlov- 2 4 Annahme unbedingt genöthigt, wenn auch unter Verwahrung, uns gleichfalls für die letztere zu entscheiden, was über Antrag und Begründung unseres Shnodal-Vertreters, Herrn Dr. Brunner vvn Wattenwyl, auch geschah. Der Revisions-Entwurf des Oberkirchenrathes wurde somit von der evangeli¬ schen Generalsynode H. B. einstimmig on bloo angenommen. Damit waren allerdings die Schwierigkeiten noch nicht gelöst, weil ja die Kirchenverfassung als eine für die evangelische Kirche A. B. und H. B. gemeinsame gedacht war. Dieser Gemeinsamkeit entsprechend, hatte unser Superintendential-Curator schon geraume Zeit zuvor in einem offenen Briese an seine Consynodalen äs clato 1. Jänner 1889 dem Wunsche nach gemeinsamen Verhandlungen beider Synoden Ausdruck gegeben mit den Anträgen: 1. ) --Es sei ein gemeinschaftlich giltiges Kirchengesetz für die Glaubensgenossen des Augsb. und Helv. Bekenntnisses aufzustellen, und zwar in den vereinigten Sitzungen beider Synoden; 2. ) dasselbe solle die allgemeine Kirchenordnung (Befugnisse der Kirchenbehörde, Gemeinde re. rc.) einer einzigen gemeinschaftlichen Generalsynode Vorbehalten und die speciell eonfessivnellen Einrichtungen (Z 117, 2) den Diöcesen übertragen.» Diese Anträge kamen angesichts der zu erwartenden Ablehnung in der Generalsynode nicht vor; auch tagten die, beiden Synoden wieder abgesondert. Doch wurden wenigstens einige Vorlagen in einer gemein¬ schaftlichen Sitzung von Ausschüssen aus beiden Generalsynoden verhandelt, was seit der ersten General¬ synode nicht mehr vorgekommen war. Die evangelische Generalsynode A. B. nahm ihrerseits an dem oberkirchenräthlichen Verfassungsentwurfe Abänderungen vor; doch wurde durch eine später abgehaltene Nachversammlung der Synode, insbesondere durch Aufnahme einzelner nur für die Kirche A. B. geltender Bestimmungen, der Weg gefunden, die Ver¬ fassungsfrage zum Abschlüsse zu bringen. Unter dem 22. Deeember 1891, Z. 2566, erfolgte vom Oberkirchenrathe die vorläufige Verständi¬ gung, dass die neue Kirchenverfassung die Allerhöchste Sanetion erhalten habe; unter dem 31. December 1891, Z. 2622, wurde die unter dem 9. December 1891 von Seiner Majestät dem Kaiser sanktio¬ nierte Kirche »Verfassung von dem k. k. evangelischen Oberkirchenrathe übermittelt. (Kundmachung des k. k. Ministeriums vom 15. December 1891, R. G. Bl. Nr. 4 sx 1892.) Von dem Oberkirchenrathe wurde zu dieser Verfassung unter dem 31. Mai 1892, Z. 568, eine Durchführungsverordnung erlassen. Es wird nun nothwendig, dass unsere Gemeinden auch ihre Local st atuten revidieren und in Übereinstimmung mit der neuen Verfassung bringen, was in der Wiener Gemeinde auch bereits im Zuge ist. Durch die on bloo-Annahme der Kirchenverfassung von Seite unserer Generalsynode hat unsere Super- intendenz wieder das Recht erhalten, auch zwei gewählte Vertreter zur Generalsynode zu entsenden, worüber wir uns nur freuen können. Dagegen wurde über Antrag des Oberkirchenrathes und gegen das Votum der IV. Generalsynvde H. B., wie gegen den Antrag unserer letzten Superintendential-Versammlung, von der V. Generalsynode H. B. sowohl in besonderer Verhandlung als auch durch die sn Kloo-Annahme der Kirchenverfassung dem Wiener- Superintendenten das Recht auf eineu Superintendential-Vicar entzogen, während die General¬ synode A. B. dem Superintendenten der Ascher Diöcese A. B., welche gleichfalls keine Unterabtheilung im Seniorate hat, dies Recht beließ. Der Superintendent kann nicht umhin, an dieser Stelle — ohne sich in eine Wiederholung der Gründe einzulassen — sein lebhaftes Bedauern über diesen Beschluss auszusprechen. Bei den von der Generalsynode H. B. zum Schlüsse vorgenommenen Wahlen wurde Herr Super¬ intendential-Curator Dr. Brunner von Wattenwyl als weltliches Mitglied des Synodal-Ausschusses H. B., Superintendent O. Schack als Ersatzmann gewählt. Im übrigen kann, nachdem das Protokoll über die Synodal-Verhandlungcn noch nicht erschienen ist, auch seinerzeit sichere Aufzeichnungen nicht gemacht werden konnten, über die Synodal-Beschlüsse nur insoweit Bericht erstattet werden, als dieselben durch den Oberkirchenrath bereits erledigt wurden. 1. ) Die Synodal-Vorlage des Oberkirchenrathes äo dato 21. September 1889, Z. 1880, betreffend die Feier des kaiserlichen Geburtstages, wurde laut oberkirchenräthlichem Erlass vom 13.August 1890, Z. 1621, von der Generalsynode H. B. in ihrer XI. Sitzung vom 5. November 1889 durch nachfolgenden, von dem Oberkirchenrathe genehmigten Beschluss erledigt: «Das Allerhöchste Geburtsfest soll all¬ jährlich am Sonntage vor dem Geburtstage oder, wo es möglich ist, am Geburtstage Seiner Majestät gefeiert werden.» 2. ) Die Synode beschloss in ihrer XII. Sitzung vom 6. November: «Der böhmische Text des Heidelberger Katechismus — welcher seitdem im Verlage der Buchhandlung B. Winiker in Brünn 1890 in Druck erschienen ist — wird als Synodal-Ausgabe einhellig anerkannt und der Wunsch aus¬ gesprochen, dass im Interesse der Einförmigkeit des Textes diese Ausgabe allgemein werde.» Der Oberkirchen¬ rath genehmigte diesen Beschluss unter dem 15. August 1890, Z. 938, mit dem Zusatze, dass diese Aus¬ gabe im Schulunterrichte nicht verwendet werden dürfe. 3. ) Die Generalsynode hat laut Erlass des Oberkirchenrathes vom 3. September 1890, Z. 1663, über dessen Vorlage vom 10. October 1889, Z. 2123, betreffend die Disciplinarordnung, in ihrer X. Sitzung vom 4. November nachstehenden Beschluss gefasst: «Die Generalsynode anerkennt provisorisch die Disciplinarordnung, welche bereits als eine provisorische für die evangelische Kirche A. B. besteht, und 5 zwar mit der Veränderung, dass im §6,1 «falsche Lehre- vor «Verletzung der» eingeschaltet werde. Das Ministerium für Cultus und Unterricht hat mit hohem Erlass vom 4. August 1890, Z. 13.864, diesem Beschlüsse zugestimmt, und es hat die Diseiplinarordnung nunmehr bis zur nächsten ordentlichen General- shnode auch für unsere Kirche Giltigkeit. 4. ) Laut oberkirchenräthlichen Erlasses vom 23. December 1890, Z. 2487, beschloss die Generalsynode den Fortbestand der vom Oberkirchenrathe unter dem 13. Mai 1886, Z. 709, erlassenen provisorischen Bestimmungen für die Einrichtung und Leitung evangelischer Lese-Gottesdienste (Kirchl. Berordgsbl., Jahrg. XIII, Heft I, Nr. 7) bis zur nächsten ordentlichen Generalsynode. Das Ministerium für Cultus und Unterricht gab diesem Beschlüsse unter dem 20. November 1890, Z. 15.799, seine Zustimmung. 5. ) Die Vorlage des Oberkirchenrathes 6s 6ato 14. October 1889, Z. 2315, betreffend die Schnl- frage, brachte der Generalsynode das Resultat der in dieser Angelegenheit am 23. Mai 1889 abgehaltenen Enquete zur Kenntnis, woraus die Synode in ihrer VIII. Sitzung voin 30. October Folgendes beschloss: «In Erwägung, dass die durch das Majestütsgesuch der Generalsynode H. B. des Jahres 1883 vom 5. November 1883 geschilderte traurige Lage unserer evangelischen Schulen noch immer nicht gelindert ist, soll der . . . Oberkirchenrath gebeten werden, den Inhalt jenes Gesuches immer und immer wieder zu urgiereu und seine Erfüllung anzustreben. In Erwägung ferner, dass die vom Oberkirchenrathe mit seiner Denkschrift an die Generalsynode vom 1. October 1889 erwähnten bedeutungsvollen Ereignisse eine völlige Änderung auch im Vorgehen des Oberkirchenrathes mit sich gebracht haben, und in Erwägung, dass die Generalsynode bald auseinandergehen, also nicht in der Lage sein wird, sich mit dem Oberkirchenrathe über die zu Gunsten unserer Schulen zu treffenden Maßregeln zu verständigen, ersucht die Generalsynode den . . . Oberkirchenrath, er wolle im Einverständnisse mit dem Synodal- Ausschusse H. B. und unter Zuziehung desselben seinerzeit das Nöthige vorkehren, was da dienen kann, um unsere Schulen endlich in einen sicheren Hafen überzuleiten.» 6. ) Hinsichtlich der Besteuerung der Gemeindeglieder auch bezüglich desjenigen Besitzes, welcher außerhalb des Sprengels der Pfarrgemeinde liegt, in der diese Gemeindeglieder ihren ordentlichen Wohnsitz haben, sprach die Generalsynode «ihre Rechtsanschauung dahin aus, dass die evangelischen Gemeinden berech¬ tigt seien, in ihren Anträgen an die hohe Landesstelle ihre Gemeinde-Angehörigen auch bezüglich deren nicht in der Eatastralgemeinde ihres Wohnsitzes gelegenen Besitzes zu besteuern, und sei den hohen Landesstellen von Böhmen und Mähren von dieser Resolution Kenntnis zu geben». Obwohl der Oberkirchenrath laut Erlasses vom 27. Februar 1892 diesem Beschlüsse der Generalsynode in insrito vollkommen beipflichtet, so konnte derselbe es doch nicht für thunlich halten, «um eine Genehmi¬ gung eines solchen Beschlusses etwa bei dem hohen k. k. Ministerium einzuschreiten, und zwar schon deshalb nicht, weil eben nach Überzeugung des Oberkirchenrathes das fragliche Recht der Gemeinden im 8 17, Abs. 3, der bestandenen und im Z 22, Abs. 3, der neuen Kirchenverfassung bereits enthalten sei». In üblicher Weise schreitet nun der Bericht zur Zusammenstellung der Vorgänge, welche die oberste Kirchenbehörde unserer Gesammtkirche betreffen. Im August 1889 wurde der Präsident des Oberkirchenrathes, Herr Dr. Rudolf Franz, mit dem Titel und Charakter eines k. k. Sectionschefs bekleidet, und gegen Ende des Jahres 1891 wurde derselbe in die IV. Rangsclasse der Staatsbeamten auch mit den Bezügen eines Sectionschefs erhoben. «Oberkirchen- raths-Erlass vom 16. October 1891, Z. 2037.) Die über Initiative des Herrn Präsidenten aus Anlass des vierzigjährigen Regierungs-Jubiläums Seiner Majestät des Kaisers ins Leben gerufene « K a i s e r - F r a n z - J o s e f - E v a n g e l i s ch e W o h l t hä t i g - teits-Stiftung», welche in erster Linie die Anstellung von Vicaren an bedürftigen Gemeinden im Auge hat, ist laut Oberkirchenraths-Erlass äs 6uto 30. Juni 1890, Z. 1082, mit dem Erträgnis der in unserer evangelischen Kirche A. B. und H. B. eingeleiteteu Sammlung (A. B. 14.380 fl. 92 kr., H. B. 5150 fl. 51 kr., somit zusammen 19.531 fl. 43 kr.) activiert wurden. Herr Oberkirchenrath Dr. Hermann von Tardy begieng in Stille am 18. November 1892 den Gedenktag seiner vor 25 Jahren erfolgten Berufung in den Oberkirchenrath. Der Oberkirchenraths-Secretär und supplierende weltliche Rath Herr Wenzel Kaspar starb nach schwerem Leiden am 27. Februar 1893 im 40. Lebensjahre; — der a. v. Oberkirchenrath und Pfarrer der evangelischen Gemeinde A. B. zu Wien, Herr Georg Kanka, am 14. April 1893 im 72. Lebensjahre. Die Stelle eines weltlichen Rathcs ist ausgeschrieben worden. Übergehend zur k. k. evangelisch-theologischen Facultät habe ich zu berichten, dass der emeritierte weiland ordentliche öffentliche Professor an derselben, Herr Dr. Gustav Georg Roskoff, am 20. October 1889 nach langem, schwerem Leiden zu Obertressen bei Aussee im 76. Lebensjahre und der ordentliche öffent¬ liche Professor, Regierungsrath Dr. Albrecht Vogel Ritter von Frommanshausen, am II. Sep¬ tember 1890 zu Wien im 69. Lebensjahre gestorben ist. An Stelle des letzteren wurde Herr Professor Dr. Paul Ewald für die neutestamentliche Exegese berufen. Aus der Gesammtkirche finde hier schließlich die Pensionsanstalt der evangelischen Kirche A. B. und H. B. in Österreich nach der Richtung Erwähnung, dass der Beitritt zu derselben, wo er noch 3 6 nicht erfolgt ist, aufs wärmste empfohlen wird. Es ist lebhaft zu wünschen, dass dieser Beitritt für sämmt- liche Pfarrer und Lehrer der hierländigen Kirche obligatorisch und dass zu diesem Ende die Übernahme der Anstalt von Seite der Kirche durch die nächsten Generalsynvden A. B. nnd H. B. durchgeführt werde. Wir kehreu nun wieder zu den Vorgängen in unserer Superintendenz zurück, zunächst zu dem Superintendenten und dem Snperintendential-Ausschuss. Dem ersteren ist im Jahre 1888 der königlich preußische Rothe Adler-Orden III. Classe verliehen worden. Derselbe wurde im März 1889 von dem Ausschüsse zur Erbauung der Gedächtniskirche der Protesta¬ tion zu Speier um Mitwirkung bei der Lawinencollecte ersucht, konnte sich jedoch nicht entschließen, bei den großen Opfern, welche selbst unsere wohlhabenden Gemeinden für ihre kirchlichen Bedürfnisse zu bringen haben, und bei der notorischen Armut so vieler unserer österreichischen Gemeinden eine Action zu dem gedachten Zwecke einzuleiten, und so wurde nur eine von privater Seite im kleinsten Kreise veranstaltete Sammlung im Betrage von 26 sl. 50 kr. durch den Superintendenten unter Motivierung an das Comite zu Speier abgeführt. Ferner wurde dem Superintendenten von der Direction der Diaconissen-Anstalt zu Kaisers wert a. Rh. ein Bittgesuch an Seine Majestät den Kaiser um allergnüdigste Bewilligung eines einmaligen Geschenkes für den Hosp ital-Neubau zu Jerusalem übermittelt, welches Seiner Majestät in allergnüdigst bewilligter Audienz am 27. Mürz d. I. von mir persönlich überreicht und empfohlen wurde. Laut Zuschrift des Herrn Directors Pastor Disselhoff zu Kaiserswert äs clato 16. Mai 1893 wurde zu dem angeführten Zwecke von Seiner Majestät die bedeutende Gabe von 1000 Mark aus der Allerhöchsten Privat- casse bewilligt. Weiterhin ist zu bemerken, dass das General-Comite des Religionscongresses in Chicago im December 1892 mich als Beirath des weiteren, zur Förderung des allgemeinen Charakters dieses Con- gresses eingesetzten Comites ernannt hat. Zum Jntande übergehend, berichte ich, dass mir im Februar d. I. anlässlich des bevorstehenden, auf den 24. Februar fallenden sechzigsten Geburtstages Sr. Excellenz des Herrn Ministerpräsidenten Grafen Taaffe eine Gedenkschrift (von Justus Austriacus) zugesandt wurde, in welcher auch die wohl¬ wollende Gesinnung des Herrn Ministerpräsidenten gegen die evangelische Kirche erwähnt wurde, unter besonderem Hinweis daraus, dass die Evangelischen in Tirol unter ihm als Statthalter und auf sein ent¬ scheidendes Gutachten hin die gesetzliche Anerkennung ihrer Gemeinden erreichten. Als Vertreter einer Superintendenz, deren Superintendential - Versammlung seinerzeit sich für die Durchführung des Allerhöchsten Patentes vom 8. April 1861 auch in Tirol lebhaft interessiert und ein¬ gesetzt hat, glaubte ich auch die Freude bezeugen zu sollen, welche nach Erwirkung dieser Gleichberechtigung die evangelische Kirche beider Bekenntnisse erfüllt hat, und ich benützte gerne die Gelegenheit, den Herrn Ministerpräsidenten damit zu seinem sechzigsten Geburtstage schriftlich zu beglückwünschen. Der Herr Minister¬ präsident erwiderte diese Begrüßung unter dem 23. Februar mit der Versicherung seines fortgesetzten auf¬ richtigsten Wohlwollens für die Angelegenheiten der evangelischen Kirche. Einer an die Superiutendentur gelangten Einladung zur feierlichen Eröffnung der evangelischen Kirche A. B. zu St. Pölten für den 3. Juli 1892 konnte ich Folge leisten, und hielt ich daselbst in der Kirche eine kurze Begrüßungsansprache auf Grund vom 2. Joh., V. 13: «Es grüßen dich die Kinder deiner Schwester.» Unser in der letzten Superintendential - Versammlung mit Functionsbeginn vom 1. October 1889 wiedergewählter Superintendenten-Stellvertreter, Herr Pfarrer Karl Krcal in Bregenz, wurde in dieser Eigenschaft von dem Herrn Minister für Cultus und Unterricht mit Erlass vom lOten October 1889, Z. 20.328, bestätigt. Von dem Superintendenten wurde auch in dieser Verwaltungsperiode über Aufforderung des Ober- kirchenrathes eine größere Anzahl von Gutachten über kirchliche Fragen an denselben erstattet, zum Theil unter Mitwirkung der Presbyterien und des Superintendential-Ausschusses. In Verhandlung steht noch die Umbildung der evangelischen Gemeinde zu Görz zu einer Gemeinde A. B. und H. B., nach¬ dem das von derselben entworfene Statut zur Vermittlung der confessionetlen Interessen über Antrag des Presbyteriums H. B. zu Triest und in voller Übereinstimmung damit von dem Superintendential-Ausschusse abgelehnt und an den hohen k. k. evangelischen Oberkirchenrath zur weiteren Behandlung durch die Görzer Gemeinde zurückgeleitet worden ist. Kirchen-, beziehungsweise Schulvisitativnen wurden vocgenommen: 1889 am 27. September in der Filialgemeinde Cilli; 1889 vom 29. September bis inclusive 2. October in der Muttergemeinde Laibach; 1889 vom 5. bis inclusive 8. October in Triest; 1892 am 30. und 31. October in der Muttergemeinde Bregenz; 1892 am 1. nnd 2. November in der Filialgemeinde Feldkirch; 1893 am 6. Januar in der Filialgemeinde Cilli; 1893 vom 8. bis inclusive 10. Januar in der Muttergemeinde Laibach; 1893 vom 28. bis inclusive 31. Mai in Triest. 7 Diese letztere in Triest abgehaltene Kirchen- nnd Schulvisitation ist über meinen Wunsch und im Einverständnisse mit dem Pfarrer und dem Presbyterium der Triester Gemeinde durch den Herrn Superintendenten-Stellvertreter vorgenommen worden. Mit der im October 1889 in Triest abgehaltenen Kirchenvisitation war die Installation des gegen¬ wärtigen Pfarrers, Herrn Josef Schalaudek, verbunden. In dem letzten Superintendential-Berichte an die Superintendential-Versammlung hatte noch die Nach¬ richt Aufnahme finden können, dass die Wahl des damaligen Administrator-Stellvertreters zum Pfarrer von der Gemeindeversammlung abgelehnt worden war. Mit Zustimmung des Oberkirchenrathes wurde dann Candidat Josef Schalaudek aus Marburg am 20. Januar 1889 in der reformierten Kirche zu Wien von mir ordiniert, um an Seite des Pfarr¬ administrators, des evangelischen Pfarrers A. B. Herrn Senior Medicus, die reformierte Gemeinde zu Triest aushilfsweise zu versehen. In diese Stellung trat derselbe am 22. Januar. Am 5. Mai 1889 wurde Herr Schalaudek einstimmig von der Gemeinde zum Pfarrer gewählt, unter dem 3. Juli 1889, Z. 1561, kirchenregimentlich bestätigt, und über Wunsch des Presbyteriums wie nach Zustimmung des Ober- kircheurathes erst zu einer Zeit, in welcher die Gemeindegtieder wieder zahlreicher in Triest anwesend zu sein pflegen, nämlich am 6. October des genannten Jahres, von mir installiert, wobei Herr Senior Medicus assistierte. Nach dem Eingangsgebete und der Schriftlection Psalm 121 durch denselben hielt ich die Ansprache über 2. Cor. 6, 3—4a mit dem Grundgedanken: «Das Kirchenamt sei heilig gehalten vor dem Herrn!» Herr Senior Medicus sügte eine kurze Ansprache über 2. Tim. 1, 13 und 14 bei. Nach abgelegtem Ge¬ löbnis hielt der Pfarrer die Predigt über den ihm gegebenen Text 2. Cor. 4, 5, nach der Disposition: «Der Herr hat mich gesandt zu dienen: 1.) mit dem Wort, 2.) in der Liebe.» Mit der Leitung der anglikanischen Gemeinde wurde Herr Pfarrer Schalaudek durch hohen Ministerialerlass vom 15. September 1890, Z. 17.715, in der usuellen Form betraut, dass derselbe bei Verwaltung der anglikanischen Genieinde sich bis auf weiteres der Mitwirkung des Consular-Kaplans Charles F. Thorndike bediene. Die im früheren Vertrage beider Gemeinden von den Anglicanern für den reformierten Pfarrer festgesetzte Remuneration von 150 fl. wurde inzwischen wegen unzureichender Mittel auf 60 fl. jährlich reduciert. Von Pfarrer Schalaudek ist noch besonders zu erwähnen, dass er noch in demselben Jahre, nämlich am 26. December 1889, seine erste Predigt in italienischer Sprache gehalten hat. Wie zuvor in Triest, so knüpfte sich auch in Laibach-Cilli, und zwar in diesem Jahre, die Kirchenvisitation an die Installation des neugewählten Pfarrers. Während laut Visitationsprotokollen vom Herbst 1889 noch befriedigende Nachrichten aus dieser Gemeinde vorliegen, traten in der Folge Umstände ein, die ein entschiedenes Eingreifen des Superintendential- Ausschusses nothwendig machten. Nach eingehender Untersuchung sah sich derselbe bemüßigt, am 7. Novem¬ ber 1891 die Suspendierung des Pfarrers vom Amte auszusprechen und am 18. und 19. November in Laibach die Disciplinaruntersuchung gegen denselben zu führen. Gegen das hiebei erflossene Urtheil legte der Pfarrer unter dem 3. December 1891 Recurs ein; dieser wurde von dem Superintendential-Ausschusse unter dem 13. December 1891, Z. 256, an den Oberkirchenrath geleitet. Vor Erledigung desselben resignierte jedoch der Pfarrer auf seine Stelle und trat zugleich aus der Reihe der Candidaten des hierlündigen Kirchen- und Schuldienstes aus, woraufhin der Oberkirchenrath mit Erlass vom 8. April 1892, Z. 695, unter Hinweis auf 8 3 der Disciplinar-Ordnuug das Verfahren einstellte. Die Amtsniederlegung des Pfarrers mit Ende April als Termin wurde vom Oberkirchenrathe unter demselben Datum, Z. 744, geneh¬ migt. Gleichzeitig mit der Suspendierung des Pfarrers vom Amte hatte der Superintendent die Admini¬ stration der Laib ach er Gemeinde dem Pfarrer in Triest, Herrn I. Schalaudek, übertragen, und dauerte dieselbe über ein Jahr. Der gegenwärtige Pfarrer, Herr Joh. G. J a g u e m a r aus Wien, auf dessen bereits im Segen begonnene Thätigkeit die Gemeinde mit gerechtfertigtem und wachsendem Vertrauen hinblickt, hat, nachdem er die erste theologische Prüfung m Halle bestanden und auf Grund derselben in die Reihe unserer Can¬ didaten durch den Oberkirchenrath ausgenommen worden (Erlass vom 19. April 1890, Z. 728), die zweite theologische Prüfung am 21. Juni 1891 vor der Wiener Superintendential-Prüfuugscommission mit dem Resultate «gut bestanden» abgelegt und erhielt sein Wahlfühigkeitsdecret von dem Oberkirchenrathe unter dem 26. Juni 1891, Z. 1161. Über Antrag des Wiener Presbyteriums wurde sodann Herr Jaqucmar als provisorischer Personalvicar des auf einen längeren Urlaub gehenden Pfarrers Herrn Dr. C. A. Witz für die Zeit bis zum 12. September 1891 bestätigt und als solcher am 19. Juli in der reformierten Kirche zu Wien von mir ordiniert. Am 11., beziehungsweise 25. September 1892 wurde die Pfarrerwahl in Laibach-Cilli ordnungs¬ mäßig vollzogen, beziehungsweise zu Ende geführt; unter dein 23. December, Z. 2450, erfolgte die kirchen- regimentliche Bestätigung durch den Oberkirchenrath. Am 6. Januar d. I. vollzog ich in der Filiale Cilli die Präsentation des Gewählten, dieselbe mit einer Ansprache über Jes. 52, 7 einleitend: «Wie lieblich sind auf den Bergen rc. rc.», worauf der Pfarrer über den selbstgewählten Text, Jes. 1, 6 — 9a, predigte. Die eigentliche Installation fand am 8. Januar in der Muttergemeinde Laibach unter Assistenz des Pfarradministrators Herr» I. Schalaudek statt. Derselbe verrichtete das Eingaugsgebet und verlas als 4 8 Schrifttext Psalm 119, 1—8. Dem Jnstallationsacte legte ich als Text die Schriftstelle Joh. 21, 15 zugrunde, indem ich einleitend die dreimalige Frage an Petrus auf die von mir an Herrn Jaquemar voll¬ zogene Confirmation, Ordination und Installation anwandte. Der assistierende Herr Pfarrer Schalaudek schloss einige herzliche Worte über Marei 5, 36 an. Herr Pfarrer Jaquemar bestieg hierauf die Kanzel und predigte über den ihm von mir gegebenen Text, 2. Cor. 5, 17—21, mit dem Grundgedanken: «Sehet an das Pfarramt im Lichte der heiligen Schrift!» Im Interesse des Zusammenhanges dieses Berichtes erwähne ich im Anschlüsse hieran noch einiger Prüfungen, die vor der Wiener Superintendential-Commission abgelegt wurden: Herr Joh. Haberl aus Wien, welcher das Facultäts-Examen im Februar 1890 bestanden, legte die zweite theologische Prüfung am 10. Mai 1892 ab mit dem Resultate «gut bestanden», und wurde ihm das Wahlfähigkeitszeugnis unter dem 16. Mai 1892, Z. 999, vom Oberkirchenrathe ausgestellt. Derselbe wurde in jüngster Zeit von dem Wiener Presbyterium als Diacon der Gemeinde berufen und soll am 1. August diese neu systemisierte Stelle antreten. Ferner wurde dem Hilfsprediger an der niederländisch-reformierten Gemeinde zu Elberfeld, Herrn K. H. Roher, mit oberkirchenräthlichem Erlass vom 9. November 1891, Z. 2163, gestattet, das von ihm uachgesuchte Colloquium im schriftlichen Wege abznlegen. Auf Grund der eingereichten schriftlichen Arbeiten ertheilte die Superintendential-Prüfungscommission dem Genannten die Censur «gut bestanden», worauf er unter dem 13. December 1892, Z. 2326, vom Oberkirchenrathe in die Reihe unserer wahlfähigen Candidaten ausgenommen wurde. Schließlich ist noch anzuführen, dass unter den diesjährigen Prüfungscandidaten der Faeultät Herr Fritz May aus Wien das erste Examen bestanden hat. Derselbe wird bereits, so weit dies zulässig ist, aushilfsweise in der Wiener Gemeinde bis zum Dienstantritt des Diacons verwendet. Wir freuen uns herzlich unseres jungen theologischen Nachwuchses aus der eigenen Diöcese; dürfen wir doch darin ein Zeugnis erblicken von einem wachsenden Glaubensleben in den Gemeinden. Wir freuen uns auch, dass nun wieder in sümmtlichen Gemeinden der Superintendenz Geistliche wirken, welche mit Ernst und Treue ihres heiligen Amtes walten, so dass wir mit ruhigem Vertrauen auf Gottes Gnade und Segen weiter hoffen dürfen. Dabei kann allerdings nicht verhehlt werden, dass ein Missklang noch nachhallt bei denen, die sich bewusst sind, in ihrem geistlichen Amte dem Herrn zu dienen. Es beruht das auf einer in der anck kotoi'msck Lovuo zu New-Jork erschienenen Abhandlung aus Wien, in welcher der Verfasser die Entwicklung des österreichisch-ungarischen Protestantismus seit der Toleranzzeit darstellt und unter anderem das ebenso überraschende als abfällige Urtheil fällt: «Von den Kanzeln Wiens und der großen Provinzial¬ städte wird den Gemeinden ein Evangelium gebracht, wie sie es hören wollen!» Ob es außerhalb unserer Superintendenz Geistliche gibt, auf welche dieses Urtheil anwendbar ist, das zu untersuchen haben wir keine Veranlassung noch Verpflichtung; von Seite unserer Superintendenz müssen wir dagegen entschiedene Ein¬ sprache erheben. Bei dem kleinen Kreise, den wir bilden, habe ich es stets für angezeigt gehalten, hinsichtlich der allen Gemeinden bekannten Pfarrer und Curatoren wie einzelner Presbyter oder sonstiger Gemeindeglieder auch persönliche Mittheilungen zu bringen, soweit mir dieselben bekannt geworden sind. Herr a. o. Oberkirchenrath Pfarrer Dr. Witz verlor am 8. November 1892 durch deu Tod feinen Schwiegervater, den auch als Dichter vielgenannten Pfarrer und Consistorialprüsidenten a. D., Herrn Dr. Adolf Stöber in Mühlhausen; Herr Superintendenten - Stellvertreter Pfarrer Krcat am 3. Sep¬ tember 1892 gleichfalls seinen Schwiegervater, Herrn Apotheker Jakob Friedrich Grob zu Lichtensteig in der Schweiz. Von den Curatoren unserer kleinen Diöcese sind seit der letzten Superintendential-Versammlung drei von dieser Welt abgerufen worden: der Curator der Gemeinde Triest, Herr Karl Hütterott, welcher am 24. Januar 1889 starb; Herr Oberstabsarzt Dr. Emil Bock, Curator der Gemeinde Laibach, gestorben am 27. Mai 1889, und Herr Albert Schlittler, Curator der Filialgemeiude Feldkirch, gestorben am 28. März 1892. Herr Karl Hütterott hat durch lange Jahre als weltlicher Vorsteher der Gemeinde fungiert, und ich konnte durch vielfachen amtlichen und persönlichen Verkehr mit ihm ersehen, wie warm ihm unsere theuere Kirche und insbesondere die eigene Gemeinde am Herzen lag. Ich durfte manchen Einblick thun in seine hochherzige Gesinnung, aber auch in seine Sorgen, die ihm das Wirken für die Gemeinde in den letzten Jahren seines Lebens bereitete. Zuletzt hatte er aber doch die Hoffnung, dass die Gemeinde wieder ruhigen Tagen und einer steten Entwickelung entgegengehe. Sein Nachfolger als Curator ist Herr Georg Schlüpfer, welcher heute seine Gemeinde hier vertritt. Mit Herrn Oberstabsarzt Dr. Emil Bock habe ich durch lange Jahre gemeinsam hier in Laibach gewirkt, und bereits im Jahre 1866, als ich nach einer Zeit großer Zerrüttung die Pfarrstelle übernahm, dessen auf Herstellung des Friedens und Hebung des inneren wie äußeren Lebens der Gemeinde gerichtetes Bestreben in hohem Grade schätzen gelernt. Sein Nachfolger ist Herr C. Rüting, den wir ebenfalls heute seine Gemeinde vertreten sehen. 9 Herr Albert Schlittler ist gleichfalls für seine Gemeinde sehr besorgt und thütig gewesen; mit seinem Scheiden hat die Gemeinde einen großen Verlust erlitten. Als Curator fungiert nach ihm Herr Johann Jakob Tä fehler. Aus dem Kreise der Presbyterien sind noch folgende Todesfälle zu verzeichnen: Herr Gustav Ritter v. Schoeller, Fondsverwalter der Wiener Gemeinde, gestorben am 25. Juni 1889; Herr F. O. Alexander, Schriftführer des Presbyteriums zu Triest, gestorben am 2. März 1890; Herr Hans Koch, Schulcassier für die reformierte Gemeinde in Triest, gestorben am 19. October 1890. Halten wir das Gedächtnis unserer Todten im Segen! Mancherlei Gaben sprechen aus dieser Erinnerung zu uns; danken wir dem Herrn für das, was uns damit gereicht worden ist, wie dafür, dass Er stets neue Seelen mit Liebe und Kraft erfüllt, für Sein heiliges Reich zu wirken! Lasset uns aber auch selber wirken, solange es Tag ist! Ein hervorragendes Mitglied der Wiener Gemeinde, der schweizerische Gesandte und Minister Herr A. O. Aepli, begieng am 7. März 1890 sein fünfzigjähriges Amtsjubiläum und wurde bei den damaligen engen Beziehungen, in welchen er noch als Presbyter zu den übrigen Vorstehern der Gemeinde stand, beglückwünscht. Unser Superiutendential-Curator, Herr Hofrath Dr. Brunner von Watte nwyl, begieng am 26. August 1890 zu Lausanne die vierzigjährige Feier seiner Verehelichung, wozu ihm sowohl von mir als auch von einzelnen Presbyterien Glückwünsche gesandt wurden. Herr Ernst Baron von Pöllnitz in Bregenz, Mitbegründer und erster Curator der Gemeinde, feierte am 28. August 1889 seine goldene Hochzeit, wozu ihm vom Superintendenten die herzlichste Begrüßung ausgesprochen wurde. Der Curator der Bregenzer Gemeinde, Herr Dr. S. Jenny, wurde von Seiner Majestät dem Kaiser mit dem Titel eines kaiserlichen Rathes ausgezeichnet. Zum Schlüsse dieser Personalnachrichten erfolge noch die Mittheilung, dass sich Herr Pfarrer Josef Schalaudek aus Triest am 24. April 1890 mit Hedwig Schack aus Wien vermählte. Aus unseren Kreisen erschien seit der letzten Superintendential-Versammlung in Druck: Von Dr. theol. E. Böhl: Von der Rechtfertigung durch den Glauben. Ein Beitrag zur Rettung des protestantischen Centraldogmas. Leipzig 1890, Amsterdam, Scheffer L Comp. Von K. Kröal: Trauerrede beim Tode der Frau Regula Schmid; Trauerrede beim Tode des Herrn George Knight Erskine Fairholme. Von Dr. theol. C. A. Witz: Halte, was du hast! Festpredigt vor der 29. Jahresversammlung des nieder¬ österreichischen Zweigvereines der Gustav-Adolf-Stiftung, gehalten am 30. Juni 1889; Der zweite Brief Petri; in homiletisch-exegetischen Reden erklärt. Gütersloh 1890, Bertelmann; Trauerrede beim Tode des Herrn Pofessors C. W. Palotta; Die Reformationskirche nach Eph. 2, 20; eine erweiterte Festrede. Gütersloh 1891, Bertelmann. Die im letzten Berichte bereits erwähnte Jubiläumsschrift: «Kaiser Franz Josef I. und die evan¬ gelische Kirche», von Dr. Witz, wurde mit Allerhöchster Entschließung vom 5. März 1889 der k. k. Familien- und Fideicommiss-Bibliothek einverleibt. Von dem Superintendenten: Predigt beim Trauer-Gottesdienst für Seine kaiserliche Hoheit Kronprinz Rudolf, gehalten am 3. Februar 1889 zu Wien; Copulationsrede bei Vermählung des Grafen Herbert Bismarck mit Margarethe Gräfin Hoyos, gehalten am 21. Juni 1892 zu Wien. Im Anschlüsse hieran erwähne ich die zu Wien in Jahrbüchern erscheinenden Pub lica t ionen der Gesellschaft für die Geschichte des Protestantismus in Österreich, welche den Gemeinden aufs wärmste empfohlen werden. Aus dem Lehrkörper unserer Schulen schied durch Tod der am 18. Januar 1889 verstorbene Director der Mädchenbürgerschule zu Wien, Herr Theodor Eckhardt; auch ist das Abscheiden der pen¬ sionierten Lehrer an der evangelischen Schule zu Wien und activen evangelischen Religionslehrer Josef Schmidt, gestorben zu Perchtoldsdvrf am 20. December 1891, und Samuel Zlocha, gestorben zu Wien am 14. Januar 1892, hier zu verzeichnen. Bestätigt wurden, u. zw. von mir: Eduard Auerswald als provisorischer Lehrer an der evangel. Schule zu Bregenz unter dem 19. Mürz 1889, Z. 65; — von dem Oberkirchenrathe: Karl Kullich als definitiver Lehrer an der evangelischen Bürgerschule in Wien am 21. September 1889, Z. 2117; — von dem Wiener Superintendenten A. B.: Adolf Nitsch als provisorischer Lehrer an der gemeinschaftlichen evangelischen Schule in Triest am 9. September 1889, Z. 696; Raimund John als provisorischer Lehrer an den evangelischen Volksschulen zu Wien am 20. December 1889, Z. 892; Friedrich Wilhelm Eller¬ mann als provisorischer Lehrer an den evangelischen Schulen zu Wien am 20. December 1889, Z. 891, dieser legte im April 1892 unter gleichzeitigem Austritte aus der Reihe der hierläudigen Candidaten des Schuldienstes sein Amt nieder; Franz Müller als provisorischer Lehrer an den evangelischen Schulen zu Wien am 16. Januar 1890, Z. 912 ox 1889; Franz Kemmler als Hilfslehrer an den evangelischen Schulen zu Wien am 16. Januar 1890, Z. 913 ox 1889; — von mir: Georg Fritze als provisorischer Lehrer an den evangelischen Schulen zu Wien am 10. September 1890, Z. 174. 5 10 Mit Geltung der neuen Kirchenverfassnng vom 9. Deeember 1891 ist bei provisorisch nngestellten Lehrpersonen nicht mehr die kirchenregimentliche Bestätigung, sondern nur die Anzeige cm den Senior und die staatliche Bezirksschulbehörde erforderlich. Hinsichtlich der Leitung der Schulen ist zu bemerken, dass laut Bericht des Presbyteriums in Bre¬ genz vom 5. April 1889, Z. 31, Herr Lehrer Christian Schneeberger mit der Leitung der dortigen Gemeiudeschule, laut Bericht des evangelischen Schulvorstandes in Wien äs äato 1. Juli 1889 der Direetor der evangelischen Knabenbürgerschule, Herr Victor Pilecka, mit der Direction der Mädchenbürgerschule betraut und an seiner Stelle Herr Bürgerschullehrer Karl Kappel zum Director der Knabenbürgerschule ernannt wurde. Es möge hier gleich der Bericht über unsere Schulen angeschlosseu werden. Die Gemeindeschule in Bregenz erhielt mit Erlass des Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 29. August 1890, Z. 17.297, das Öffentlichkeitsrecht. Durch Zusiedelung zahlreicher Evangelischer, besonders aus der Schweiz, hat sich vor einigen Jahren auch die Zahl der schulpflichtigen Kinder ansehn¬ lich vergrößert, so dass die Anstellung eines zweiten Lehrers erfolgen musste, womit eine beträchtliche Kosten verursachende, zum Zwecke der Gewinnung eines zweiten Lehrzimmers jedoch unerlässliche Adaptierung des Pfarr- und Schulhauses verbunden war. — Das Presbyterium ist mit Gesuch vom 15. October 1890 bei dem Oberkirchenrathe um Radicieruug des in Laibach freigewordeneu fürstlich Otto Victor von Schön¬ burg-Waldenburg'schen Stipendiums auf die Gemeindeschule in Bregenz eingeschritten. Auch die gemeinschaftliche evangelische Schule in Triest erhielt das Öffentlichkeitsrecht, und zwar mit Erlass des Herrn Ministers für Cultus und Unterricht äs äato 18. Januar 1889, Z. 26.562 sx 1888. Gleichzeitig wurde dem provisorischen Leiter dieser Schule, Herrn Senior Heinrich Medicus, im Sinne des ß 70 des Reichs-Volksschulgesetzes die Lehrbefähigung für Privatvolksschulen mit deutscher Unterrichtssprache zuerkannt. Es ist das Bestreben des Presbyteriums H. B., im Interesse der statutarisch festgesetzten Parität in der Leitung der Schule auch für den Pfarrer H. B. diese Anerkennung zu erwirken. Die Gemeindcschule in Triest erfreut sich eines glücklichen Gedeihens, welches ohne Zweifel noch gefördert würde, wenn der Wunsch beider Gemeinden nach einem neuen, den sanitären Anforderungen völlig entsprechenden Schulgebäude zur Verwirklichung gelaugte. In Laibach musste nut Schluss des Schuljahres 1889/90 die evangelische Gemeindcschule aus¬ gelassen werden, nachdem in den letzten Jahren ein fortwährender Rückgang im Schulbesuche, eine dadurch bedingte beträchtliche Verringerung der Einnahme und damit die Nothwendigkeit, über die Kräfte der Gemeinde weit hinausreichende Zuschüsse zu leisten, eingetreteu war, Zuschüsse, die schließlich zumeist nicht der Gemeinde angehörigen Kindern zugute gekommen wären. Bei der gänzlichen Aussichtslosigkeit, dass bei den bestehenden localen Verhältnissen der Schulbesuch sich wieder heben werde, musste ich selbst, so schmerzlich es mir war, entschieden die Auflassung dieser Schule anratheu. Für die Folge wurden über meine Aufforderung vom Pfarramte und Presbyterium diejenigen Ein¬ richtungen getroffen, welche eine gründliche Ertheilung des Religionsunterrichtes ermöglichten. Der in der Laibacher evangelischen Schule angestellt gewesene Lehrer Will). Gettwert fand zunächst eine Anstellung im Dienste der öffentlichen Schule und trat später anderwärts, für kurze Zeit auch in Wien, wieder in den Dienst der evangelischen Gemeindeschule. In Wien haben hinsichtlich der gemeinschaftlichen evangelischen Schulen durch mehrere Jahre hindurch Verhandlungen über eine Änderung der bestehenden und nachgerade für die reformierte Gemeinde allzu belastend gewordenen Vertragsbestimmungen stattgefunden. Während darnach die reformierte Gemeinde den vierten Theil der Gemeindezuschüsse zu leisten hatte, betrug ihre Kinderzahl in der Schule uur ungefähr den siebenten Theil der Kinder A. B.; dazu stand eine beträchtliche Erhöhung des Schulbudgets unmittelbar bevor, und so zog es die reformierte Gemeinde vor, einen neuen Vertrag zu schließen, nach welchem die Verwaltung gänzlich in die Hand der lutherischen Gemeinde übergeht, derselben auch ein beträchtlicher vermögensrechtlicher Vvrtheil zuerkannt, dagegen von unserer Gemeinde zur Erhaltung der Schule kein weiterer Beitrag geleistet wird, und unsere Kinder doch, so lange die lutherische Gemeinde die Schule auf der Wieden erhält, unter Wahrung ihres Bekenntnisses unter den gleichen Bedingungen Aufnahme finden, wie die Kinder der Schwestergemeinde. Diese Vereinbarung äs äato 23. März 1893 ist in jüngster Zeit vom Oberkirchenrathe unter dem 3. Mai 1893, Z. 675, genehmigt worden; doch steht sie im engsten Zusammenhänge mit Verträgen über- andere gemeinsame Angelegenheiten und wird erst perfect, wenn die Gesammtheit aller dieser Vereinbarungen genehmigt sein wird. Die Vertreter der reformierten Gemeinde hätten sehr gerne die bisherige gemeinschaftliche Führung der Schule aufrecht erhalten; doch wären die Opfer für diesen einen Zweck zweifelsohne zu groß gewesen, nachdem man von der anderen Seite auf alle unsere Vorschläge, unsere Beitragsquote nach einem anderen Maßstabe zu regulieren, nicht eingehen wollte. Zunächst werden nnn zwischen den beiden Gemeinden genaue Bestimmungen über den Religionsunterricht zu treffen und die kirchlichen Oberbehörden nm die Genehmi¬ gung der letzteren anzugehen sein. Hinsichtlich des Religionsunterrichtes in Wien ist zu bemerken, dass die Zahl der Religions¬ stationen und -Elasten wieder um einige vermehrt worden ist. Als Leiter des Religionsunterrichtes 11 fungiert Herr Senior Pfarrer R. Marolly, als Adlatus Herr Bürgerschullehrer St. Zajle. Die an den Wiener Religionsstationen wirkenden Religionslehrer wurden mit Erlass des k. k. niederösterreichischen Landesschulrathes äs ciato 28. December 1891, Z. 11.223, als eigene Religionslehrer anerkannt, und wurden denselben aus öffentlichen Mitteln Remunerationen, und zwar mit 40 fl. in den Bürgerschulclassen und niit 30 fl. in den höheren Volksschulclassen per wöchentliche Unterrichtsstunde und Jahr, zuerkannt. Als Mitglieder der k. k. Prüfuugscommission für allgemeine Volks- und Bürger¬ schulen zu Wien wurden für die Prüfung der Kandidaten und Candidatinnen aus der evangelischen Religion H. B. für die Functionsperiode 1892 bis 1895 die Herren Dr. C. A. Witz und St. Zajic, ersterer als Commissär, letzterer als Examinator, von dem Superintendenten wieder ernannt. Von Seite anderer Landesschulbehörden wurde kein Ansuchen wieder gestellt, und kann in der That recht wohl abgewartet werden, bis eine etwaige Prüfung vorzunehmen sein wird. Die Beaufsichtigung des evangelischen Religionsunterrichtes an den Mittelschulen in Wien erfolgt nach Vereinbarung der Superintendenturen A. B. und H. B. und nach Zustimmung des Oberkirchenrathes cis äuw 30. Juli 1889, Z. 1725, in der Weise, dass das Alternieren in dieser Beauf¬ sichtigung nicht mehr, wie vorher, mit dem Solarjahre, sondern mit dem jeweiligen Schuljahre zu beginnen und zu enden hat. Leider muss ich mein aufrichtiges Bedauern aussprechen, dass ich bei der großen Über¬ häufung mit der doppelten Amtsarbeit des Pfarrers und Superintendenten ohne Aushilfe dieser so unend¬ lich wichtigen Aufgabe nur in sehr unvollkommener Weise entsprechen kann. An den beiden k. k. Staatsmittelschulen in Triest wird jetzt der evangelische Religionsunter¬ richt nach Vereinbarung zwischen den Pfarrern der beiden Gemeinden für sämmtliche Schüler durch Herrn Pfarrer Josef Schalaudek gegen staatliche Remuneration ertheilt. Für den evangelischen Religionsunterricht wurde in dankenswerter Weise, wie der Erlass des Ober¬ kirchenrathes äs üuto 7. März 1890, Z. 408, mittheilt, vom k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht die Verwendung der vollständigen heiligen Schrift beim Religionsunterrichte in Volks- und Bürgerschulen wie in Mittelschulen gestattet, wenn die Ausgaben den schulhygienischen Anforderungen ent¬ sprechen. So hat denn Gottes Wort, ganz und voll, den Weg frei in unsere Religionsstunden. In Wien hat man im Jahre 1890 die Einführung und zu diesem Zwecke die kirchenbehördliche Genehmigung eines biblischen Lesebuches für den Religionsunterricht angestrebt, gegen welches ich mich in meinem unter dem 19. September 1890, Z. 155, an den Oberkirchenrath erstatteten Gutachten auf das entschiedenste aus¬ sprach, nachdem dasselbe von einem exclusiv lutherischen Standpunkte aus abgefasst ist und auch sonst die gerechtesten Bedenken hervorrust. Solche, die eine Konfession gänzlich beiseite schiebenden Unternehmungen sollten unterbleiben, wo die beiden evangelischen Bekenntnisse in einer Gemeinde oder in gemeinschaftlichen kirchlichen Anstalten eng verbunden sind und sein müssen. Haben wir doch alle Ursache, fest und treu zueinander zu stehen, besonders auch in der Schulfrage, in einer Zeit, die für unsere evangelischen Eltern und Kinder, wie es scheint, sehr ungünstig sich gestalten will. In dem jüngst erflossenen Erlasse des Cardinals von Wien über das Schul¬ gebet muss ein mächtiger Vorstoß der katholischen Kirche erblickt werden zur Einführung der confessionellen Sonderung auf dem staatlichen Verordnungswege, und zwar einer Sonderung, bei welcher Rom die katholi¬ schen Kinder auf der einen Seite, alle übrigen auf der anderen Seite zu sehen wünscht. Hier gilt es für unsere Kirche beizeiten Stellung zu nehmen. Das gottesdienstliche Leben ist im allgemeinen als ein in erfreulicher Weise wachsendes zu bezeichnen und wir hoffen, dass sich dies auch iu der Gemeinde Laibach-Cilli bewähren wird, wo Pfarrer Jaquemar seiner so schwierigen Aufgabe mit eingehender Seelsorge sich unterzieht, um aus der kirchlichen Zerfahren¬ heit, wie sie durch die traurigen Vorgänge der letzten Jahre hervorgerufen wurde, die Gemeindeglieder wieder um Gottes Wort in Predigt und Bibelstunde zu sammeln. Von besonderen gottesdienstlichen Tagen in rillen Gemeinden ist zunächst anzuführen, dass der erschütternde Tod Seiner kaiserlichen Hoheit des Kronprinzen Rudolf an dem nächstfolgenden Sonn¬ tag, den 3. Februar 1889, wie überall, so auch bei uns zu ergreifenden Trauerkundgebungen die schmerz¬ lichste Veranlassung gegeben hat. In loyaler Weise wurde auch in unseren Gottesdiensten, und zwar am 27. Juli 1890, der bevor¬ stehenden Vermählung Ihrer k. und k. Hoheit der Frau Erzherzogin Marie Valerie mit Seiner k. und k. Hoheit dem Herrn Erzherzog Franz Salvator im Gebete gedacht. Besondere Gedüchtnistage sind aus den Gemeinden Bregenz und Laibach zu erwähnen. Zu Bregenz wurde in stiller, würdiger Feier am 12. Mai 1889 das Gedächtnis der vor 25 Jahren vollzogenen feierlichen Eröffnung des evangelischen Gotteshauses begangen. Herr Pfarrer Krcal legte dabei seiner Predigt das Schlusswort Offenbg. Joh. 21, 3 und 4 zugrunde, mit Beantwortung der Frage: «Worin findet unsere Jubelfreude ihren Grund?» Laibach begieug am 6. Januar 1892 den vierzigjährigen Gedächtnistag seiner Kircheneinweihuug, bei welcher der Pfarradministrator Pfarrer Schalaudek die Festpredigt über Psalm 84, 2 — 5 in Ver¬ bindung mit Offenbg. Joh. 21, 3 hielt. Die Gemeinde hatte die Freude, au diesem Tage auch den ersten Pfarrer der Gemeinde, Herrn Dr. Theodor Elze, in ihrer Mitte zu sehen, welcher aus Venedig gekommen war und die Gemeinde gleichfalls im Gottesdienste mit einer herzlichen Ansprache begrüßte. 12 Die kirchliche Christenlehre wird in allen Gemeinden gehalten. Die Sonntagsschule, wo sie möglich ist, tritt ergänzend ein; in Wien fängt sie an, etwas mehr Boden zu gewinnen; es sind daselbst jetzt vier Stationen und wirken beide reformierte Pfarrer an der Leitung mit. Gerade in Wien ist hier besonders anzusetzen, um den zahlreichen Kindern, denen ja die Kirchen meist nicht einmal Platz bieten können und die zum großen Theile auch schon durch die weiten Entfernungen gehindert werden, in fasslich erbaulicher Weise Gottes Wort zu bringen. Sehr zu wünschen, ja eine unausweichbare Nothwendigkeit ist es, dass die Wiener Gemeinde auch die Erwachsenen an der Peripherie des so weiten Stadtgebietes geistlich versorge, wozu die Berufung und Wirksamkeit des Diacons wohl auch führen wird. Bereits wurden Gottesdienste im städtischen Versorgungs¬ hause wie auch eine Bibelstunde, letztere allerdings vorläufig in der inneren Stadt, eingeführt. Aus dieser weitaus größten unserer Gemeinden sind noch einige weitere Nachrichten zu geben, wobei ich mir allerdings einige Beschränkung auferlegen muss. In den letzten Jahren wurden über Anregung des Herrn a. o. Oberkirchenrathes Dr. Witz gegen Aus¬ gang des Winters regelmäßig in der reformierten Kirche Vorträge über äußere Mission mit Schilde¬ rungen aus den verschiedensten Missionsgebieten gehalten. Am 25. März 1892 wurde für die innere Mission eine Dankfeier gehalten, bei welcher neben dem erbaulichen Theile aus den verschiedenen, auf diesem Gebiete thätigen Vereinen Mittheilungen gemacht wurden. Im vorigen Jahre hat sich in der Wiener reformierten Gemeinde ein Chorverein gebildet, welcher, wie zu hoffen, sich noch kräftiger entwickeln und besonders auch der Hebung des Gemeindegesanges wid¬ men wird. Zu Ende des Jahres 1889 bildete sich in Wien ein Verein zur Gründung einer böhmisch¬ reformierten Gemeinde, dessen Statuten der Superintendentur vorgelegt wurden. Das Presbyterium hat beschlossen, sich dieser Frage gegenüber zuwartend zu Verhalten. Die seit Jahren in Verhandlung stehende Errichtung eines Zwingli-Fondes, wie sie bei der vierten Centenarfeier des Geburtstages des Reformators vom Wiener Presbyterium zu dem Zwecke eingeleitet wurde, unbemittelten Studierenden der evangelischen Theologie H. B. ein Stipendium zu gewähren, wurde mit Erlass der k. k. niederösterreichischen Statthalterei vom 17. Mai 1892, Z. 29.183, durch Genehmigung des Stiftbriefes zu Ende geführt. Laut Rechnungsausweis des Presbyteriums über das Jahr 1892 hat der Fond eine Höhe von 2915 fl. 51 kr. erreicht. Aus Laibach ist zu erwähnen, dass während der Pfarradministration Herr Pfarrer Schalaudek das Gemeinderegister einer eingehenden Revision unterzogen hat, wobei insbesondere die Verzeichnung des Bekenntnisses durch den letzten Pfarrer geprüft wurde. Dabei find denn Jncorreetheiten zutage getreten, welche es zum Theile erklären, wie die Zahl der Angehörigen des A. B. so sehr über die An¬ gehörigen des H. B. gestiegen ist. Pfarrer und Presbyterium sind darin eines Sinnes, dass in dieser Frage unter voller Aufrechthaltung des Friedens der Sachverhalt genauer festzustellen sei. Der Bericht gelangt hiemit zur Statistik der Seelenzahl und Functionen in der Diöcese überhaupt, worüber die hier folgende Tabelle über das Jahr 1892 eine leichte Übersicht gewährt. Es ist dabei erklärend anzufügen, dass in Wien die letzte Volkszählung eine weit größere Anzahl Reformierter ergab, als früher angenommen worden ist. In der Wiener evangelischen Superintendenz H. B. wurden im Jahre 1892, n. zw. in den Gemeinden: Die vom Oberkirchenrathe ausgeschriebenen und seit der letzten Superintendential - Versammlung er¬ hobenen allgemeinen Kirchencollecten ergaben in den Gemeinden unserer Superintendenz zusammen: 13 für die evangelische Gemeinde A. B. zu Groß-Wrbka in Mähren.fl. 35'22 » » » Schulgemeinde A. B. zu Trnavka in Böhmen.»24'50 » » » Gemeinde A. B. zu Drahomischl in Schlesien.» 29'32 » » » Filialgemeinde H. B. zu Libsic in Böhmen.»37-29 » - » Gemeinde A. B. zu Kreuzberg in Böhmen .» 31-04 - » » Filialgemeinde A. B. zu Rottenhan in Galizien.» 18'28 » » Mädchen-Erziehungsanstalt zu Kräbsic in Böhmen.»35-15 » » evangelische Gemeinde A. B. zu Gmunden in Oberösterreich.»52-24 zusammen . . . fl. 263-04 An die evangelische Gemeinde H. B. zu Neustadtl in Mähren wurden durch den Superintendenten 21 fl., nämlich 5 fl. aus Bregenz und 16 fl. aus Wien, als Erträgnis einer Kirchencollecte eingesandt. In der reformierten Gemeinde zu Triest besteht die schöne Sitte, jährlich, und zwar am Charfreitag und zu Ostern, Kirchencollecten für bedürftige Gemeinden des Inlandes zu erheben. Dieselben ergaben in den Jahren 1889 bis inclusive 1893 den Gesammtbetrag von 163 fl. 88 kr., von welchen 130 fl. 97 kr. vertheilt wurden und die Collecte dieses Jahres in der Höhe von 32 fl. 91 kr. noch zu verwenden ist. Die Bethcilung wurde dem Superintendenten überlassen, und erhielten durch denselben: Laibach in drei Jahren zusammen 54 fl. 71 kr., Feldkirch 10 fl. 79 kr., Kuttelberg in zwei Jahren 31 fl. 97 kr., Chleb 20 fl. und G roß - L h o ta 13 fl. 50 kr. An Legaten erhielten, soweit mir bekannt geworden, die reformierte Gemeinde in Wien: 1. ) von Herrn Gustav Ritter von Schoeller 5000 fl. für die Kirche, 2. ) von Frau Heuriette Heller 3000 fl. für den Armenfond und 2000 fl. für die Kirche, 3. ) von Frau Ida Karoline Neviani 3000 fl. für ihren Waisenfond, 4. ) von Frau Eveline Lewis 100 fl. für die Kirche, 5. ) von Herrn Jakob Homo la 3000 fl. für die Kirche und 100 fl. für die Armen der Gemeinde; ferner die reformierte Gemeinde zu Triest von Herrn Karl L a t a rd 2000 ft. Dabei ist ein Geschenk im Betrage von 300 fl. zu erwähnen, welches Herr Karl Boisdechesne zur Erinnerung an seine verstorbene Gattin Juliette der Gemeinde gewidmet hat. Aus dem Allerhöchst bewilligten Staatspauschale bezogen in den Jahren 1888 bis 1892 nach¬ stehende Gemeinden an Subventionen: 1. ) Die Gemeinde Laibach für den Pfarrer.fl. 1200- — zur Deckung der Gemeindeschuld.» 370 — für die Schule. » 690- — für Pastoration der Diaspora. » 200- — für kirchliche Bedürfnisse . .. » 150-—- 2. ) die Filialgemeinde Cilli für den Religionsunterricht. » 200- — 3. ) die Gemeinde Bregenz zur Dotation des zweiten Lehrers . » 400- — 4. ) die Filialgemeinde Feldkirch für den Religionsunterricht . . ... . . » 750—- somit zusammen . . . fl. 3960- — Es entfielen somit auf die Wiener Superintendenz H. B. aus dem Staatspauschale an Unterstützungen durchschnittlich im Jahre 792 fl. Ich schließe diesen Bericht mit dem Ausdrucke unseres gemeinsamen Dankes gegen den Herrn der Kirche, der uns durch seinen Geist und sein Wort regieret und immerdar bei der erworbenen Wahrheit schützet und erhält. Auch ins dunkle Thal lässt Er sein Licht wieder leuchten, wo die Herzen darnach begehren; dass wir wandeln im Licht, weil wir Kinder des Lichtes sind. Seine Gnade und Kraft stärke uns im evangelischen Bekenntnis und zu evangelischer That! Amen! Protokoll der X. Superintendential-Versammlung der Wiener Superintendent H. K, abgehalten am und 5. )uni in Laibach. (Genehmigt mit Erlass des hohen k. k. evangelischen Oberkirchenrathes Ns Nato 12. August 1893, Z. 1393.) Nach vorausgegangenem Festgottesdienste in der evangelischen Christuskirche, bei welchem Herr k. k. a. o. Oberkirchenrath 1)r. timol. Pfarrer C. A. Witz aus Wien die Festpredigt über Epheser 4, 30 gehalten, fanden sich in dem im Pfarrhause neu eingerichteten Gemeindesaale um 12 Uhr mittags folgende Abgeordnete zur ersten Sitzung zusammen: aus Wien: der Superintendent Otto Schack, der Superintendential-Curator Hofrath Dr. C. Brunner von Wattenwyl, Pfarrer Dr. C. A. Witz, k. k. a. o. Oberkirchenrath, Presbyter Rudolf Skall; ferner Professor der Theologie Dr. Eduard Böhl als Vertreter der k. k. evangelisch-theologischen Facultät und Bürgerschullehrer Stanislaus Zajlc als Vertreter der gemeinschaftlichen evangelischen Schule; aus Triest: Pfarrer I. Schalaudek und G. L. Schlüpfer; aus Laibach: Pfarrer I. G. Jaquemar und C. Rüting; aus Bregenz: Superintendenten - Stellvertreter Pfarrer K. Krcal und kaiserlicher Rath Dr. S. Jenny. Der Superintendent als Vorsitzender eröffnet die Versammlung, begrüßt die Abgeordneten nnd dankt, ohne einem späteren Anträge aus der Versammlung präjudicieren zu wollen, dem Festprediger. 1. ) Punkt 1 der Tagesordnung: Die Wahlen werden verificiert, und der Vorsitzende erklärt die Versammlung für beschlussfähig. 2. ) Punkt 2 der Tagesordnung: Pfarrer I. Schalaudek und Pfarrer I. G. Jaquemar werden zu Schriftführern gewählt. 3. ) Punkt 3 der Tagesordnung: Der Superintendent verliest seinen ausführlichen Bericht über die Diöcese (wie bisher üblich, diesem Protokolle vorangestellt) und beantragt hierauf, die Discussion über denselben auf die nächste Sitzung zu verschieben. Dieser Antrag findet allseitige Zustimmung. Herr Dr. Brunner von Wattenwyl dankt im Namen der übrigen Anwesenden dem Vorsitzenden für seinen reichhaltigen, eingehenden Bericht, worauf die Versammlung mit einem vom Superintendenten-Stellvertreter Pfarrer Kreal gesprochenen Gebete um 2 Uhr nachmittags geschlossen wird. 15 Zweiter: DevHcrnöt'rrrrgstcrg. Die Sitzung wird am 5. Juni, vormittags 8^ Uhr, mit dem Liede «Fahre fort» und einem Gebete, gesprochen vom Pfarrer I. Scha landet, eröffnet. Anwesend sind sämmtliche Abgeordnete. 4. ) Der Superintendent stellt den Dringlichkeitsantrag, «eine Deputation an den Leiter der k. k. Landesregierung für Kram, Herrn Hofrath Victor Freiherrn von Hein, abzuordnen, welche den¬ selben ersuchen möge, den Ausdruck der Loyalität seitens der in Laibach tagenden X. Superinten- dential-Versammlung der Wiener Diöcese H. B. an die Stufen des Allerhöchsten Thrones zu leiten». — Der Antrag findet allgemeine Zustimmung. Der Vorschlag des Dr. C. A. Witz, die Mitglieder des Superintendential-Ausschusses hiefür abzuordnen, wird angenommen. 5. ) Hierauf Fortsetzung von Punkt 3 der Tagesordnung. Dr. Witz bemerkt zum Berichte, es möge in demselben neben der Erwähnung auch eine Empfehlung der «Jahrbücher der Gesellschaft für die Geschichte des Protestantismus in Österreich» ausgesprochen werden. In der Zurückweisung der in einer amerikanischen Kirchenzeitung gegen die evangelische Kirche Öster¬ reichs ausgesprochenen Verdächtigungen sei eine genauere Fassung wünschenswert. Der Superintendent conformiert sich der hinsichtlich des zweiten Punktes vom Herrn Dr. Witz vorgeschlagenen Fassung, um jede Missdeutung seines Berichtes hintanzuhalten. Die Empfehlung der «Jahr¬ bücher» habe er im Auge gehabt. Der Text des Berichtes wird demgemäß ergänzt, beziehungsweise modificiert. Dr. E. Böhl vermisst unter den literarischen Angaben die Erwähnung der sehr zu empfehlenden «Evangelisch-reformierten Blätter», herausgegeben von J. G. A. Szalatnay in Kuttelberg; der Superintendent erklärt dies damit, dass dieselben nicht innerhalb der Wiener Diöcese erscheinen. Herr Dr. Böhl wolle diesbezüglich einen besonderen Antrag stellen, der gewiss Zustimmung finden werde. Der Bericht des Superintendenten wird hierauf mit allen gegen die eine Stimme des Dr. Böhl zur Kenntnis genommen. 6. ) Punkt 4 der Tagesordnung: Verhandlung über etwa bei der Ausführung höherer Anordnungen sich ergebende Schwierigkeiten. Da sich niemand zum Worte meldet, ergreift es der Superintendent selbst. Bedenken errege ihm die mit oberkirchenräthlichem Erlasse, Z. 655, cis ckato 27. April 1893 zur Revision der Kirchenbuchs- duplicate zugekommene Verfügung: «Die Bestätigungsclaufel der Superintendentur: ,Revidiert und mit Aus¬ nahme der im Begleitberichte angeführten Beanstandung richtig befunden', kann der Oberkirchenrath nicht entsprechend finden. Die Matrik ist entweder richtig zu befinden oder ist das Beanstandete zu beheben und der richtige Befund zu konstatieren. Finden sich Unzukömmlichkeiten von minderem Belange, über welche in einem Falle hinweggegangen werden kann, so wolle die hochwürdige Superintendentur solche lediglich in ihrem Begleitberichte hervorheben.» Diese Änderung müsse in gleicher Weise auch bei der Revision der Gemeinderechnungen durch den Superintendential-Ausschuss Anwendung finden. Die Schwierigkeit bestehe darin, dass auch wichtige Jncorrect- heiten verbleiben müssen, wenn sie überhaupt nicht zu beheben seien; in diesem Falle könne doch der richtige Befund nicht bestätigt werden; zudem sei es sehr relativ, ob eine Unzukömmlichkeit von minderen! Belange sei. Es möge deshalb diese seine Bemerkung zu Protokoll genommen und dem hohen k. k. Oberkirchenrathe bekanntgegeben werden. — Allseitige Zustimmung. Punkt 5 der Tagesordnung: Anträge und Wünsche. Der Superintendent leitet die Verhandlungen hierüber mit der Bemerkung ein, dass der Super¬ intendential-Ausschuss gestern eine vorberathende Sitzung gehalten und zu derselben diejenigen Mitglieder der Versammlung eingeladen habe, von denen es bekanntgeworden war, dass sie Anträge einbringen wollten. So seien die nun folgenden Verhandlungsgegenstände bereits einer Vorbesprechung unterzogen worden, was eine Abkürzung der Verhandlungen erwarten lasse. Selbstverständlich seien dadurch weder die Antragsteller noch die übrigen Mitglieder der Versammlung beschränkt. — Wird zur Kenntnis genommen. 7. ) Antrag des Superintendential-Ausschusses, betreffend die Schulgebetfrage. Superintendent Schack: Nachdem es offenkundig sei, dass die neuesten Erlässe des fürsterzbischöflichcn Ordinariats in Wien sowie die diesen Erlässen solgegebenden Beschlüsse des BezirkSschnlrathes in Wien nichts anderes seien, als ein bewusster Versuch, durch administrative Verfügungen die confessionelle Schule wieder einzuführen und eventuell für Juden und Protestanten besondere Classen zu errichten, wodurch der Unterschied zwischen Katholiken und Akatholiken in der Schule factisch reactiviert werde, so sei die evangelische Kirche genöthigt, zur Wahrung ihrer Interessen dagegen entschieden Stellung zu nehmen. Der Ausschuss bringe darum folgenden Antrag ein: «Nachdem der Bezirksschulrath in Wien einem das Schulgebet betreffenden Erlasse der obersten katholischen Kirchenbehörde zu Wien Folge gegeben und angeordnet hat, das Schulgebet der katholischen Kinder an den öffentlichen Schulen habe fortan in dem Gebete des Herrn unter Anwendung des Kreuzes¬ zeichens und der Trinitätsformel sowie in dem «Ave Maria» zu bestehen, so fasst die Wiener Supcrinteu- dential-Versammlung H. B. folgende Beschlüsse: 16 1. ) Sie erklärt als Schulgebet an öffentlichen, von Kindern der verschiedenen anerkannten Confessionen besuchten Schulen nur ein solches Gebet für berechtigt und geeignet, welches ein Ausdruck des diesen Confessionen gemeinsamen Glaubens ist. 2. ) Sie spricht ihr ernstes Befremden darüber aus, dass einem Erlasse die Durchführbarkeit zuerkannt wurde, welcher, von einer Confessio» ausgehend, die Rechte der anderen Confessionen geradezu ver¬ letzt, ohne dass den Oberbehörden dieser anderen Confessionen, in dieser Frage sich amtlich zu äußern, auch nur Gelegenheit geboten war. 3. ) Sie sieht in dieser administrativen Verfügung der politischen Schulbehörde einen schwerwiegenden Widerspruch gegen den interconfessionellen Charakter der öffentlichen Schule und beschließt, es sei wegen der gänzlichen Außerachtlassung der übrigen Confessionen, die von der politischen Schulbehörde als gleichberechtigt hätten anerkannt werden müssen, das hohe k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht im Wege des k. k. evangelischen Oberkircheurathes dringend zu ersuchen, die Sistierung der betreffenden Verfügung auzuordnen und unter anderem zunächst die Äußerung der eompetenten evan¬ gelischen Kirchenbehörden A. B. und H. B. über die Einrichtung des Schulgebetes einzuholen.» Auf diesen Antrag folgt eine sehr rege Diseussion, in der einstimmig anerkannt wird, dass es heilige Pflicht des hohen k. k. Oberkirchenrathes A. B. und H. B. sei, die Rechte unserer Kirche zu wahren. Über die vom Superintendenten unter Bezugnahme auf die erwähnte Vorbesprechung an Herrn Dr. C. A. Witz gestellte Anfrage, ob die Eingabe an den Oberkirchenrath oder besser im Wege desselben an das Ministerium zu richten sei, erklärt derselbe, dass der letztere Modus zu empfehlen sei. Dr. Brunner von Watteuwyl führt Folgendes aus: Das Petitum sei an den Oberkirchenrath zu richten und habe etwas anders zu lauten; der vorliegende Antrag sei nur negativ; es soll aber positiv verlangt werden, dass unsere oberste kirchliche Behörde präcis die religiösen Bedürfnisse ausspreche, die unsere Kinder haben, wie dies auf der anderen Seite durch das katholische Ordinariat geschehen sei. Wir verlangen, dass unsere Kinder durch die Anbetung der Maria nicht irregeführt werden, ja, der Lehrer, der die Gebete auordne, müsse angehalten werden, die Theilnahme der evangelischen Kinder am katholischen Gebete zu ver¬ hindern; der evangelische Religionslehrer aber sei zu verhalten, seinen Schülern zu erklären, warum dies geschehe, weil nämlich den reinen Lehren der evangelischen Kirche, der Lehre des Heilandes selbst, solches Gebet widerspreche. Seine Anschauung gehe dahin, dass die evangelische Kirche aus gleiche Weise wie die katho¬ lische Kirche vorgehe und striete erklären solle, was sie für ihre Kinder brauche, wobei die politischen Schul¬ behörden zu ersuchen wären, solchem Verlangen auch nachzukommen. Dr. Witz und Krcal machen darauf aufmerksam, dass bei der vorerwähnten Behandlung des Gegen¬ standes leicht der Schein erweckt werden könnte, als ob wir mit der seitherigen Übung unzufrieden wären und unsere Pflicht nicht hinreichend erfüllt hätten, während wir nur aus Rücksicht auf den iutereonfessionelleu Charakter der Schule das interconfessiouelle Schulgebet unangetastet gelassen haben. Sie rächen, sich vor¬ läufig auf die Betonung des interconfessionellen Standpunktes zu beschränken und dem Ministerium in loyaler Weise die berechtigte Forderung, gehört zu werden, auszusprechen; sie empfehlen den Antrag des Superintendential-Ausschusses zur Annahme. Der Antrag Brunner kommt zur Abstimmung und wird mit allen gegen eine Stimme abgelehnt. Um dennoch der vom Hofrathe Dr. von Brunner vertretenen Ansicht so viel als möglich gerecht zu werden, empfiehlt der Superintendent, im dritten Punkte des von ihm vertretenen Antrages nach den Worten «über die Einrichtung des Schulgebetes» einzufügen «wie über die hiebei zu stellenden Forde¬ rungen der evangelischen Kirche». Der so erweiterte Antrag des Superintendential-Ausschusses wird sodann einstimmig angenommen. 8.) Antrag des Superintendential-Ausschusses: «Laut glaubhafter Veröffentlichung in einem evangelisch-kirchlichen Blatte* hat die gegen Ende des Jahres 1892 zu Wien abgehaltene Wiener Superintendential-Versammlung A. B. den Beschluss gefasst: ,Es seien bezüglich Laibachs, welche Gemeinde dem Kirchenregimente H. B. unterstellt ist, Er¬ hebungen zu Pflegen, ob nicht die Mehrheit der Seelenzahl der A. C. zugethan sei/ Sv wenig Bedeutung auch derartige Erhebungen für uns haben, so sieht sich die Wiener Superin- tendential-Versammlung H. B. doch verpflichtet, unter Voraussetzung der Richtigkeit des angeführten Berichtes, zu erklären, dass nach der bestehenden Kirchenverfassung kein Organ einer Superintendenz eine Berechtigung zu Erhebungen in Gemeinden einer anderen Superintendenz hat.» Hofrath Brunner von Wattenwyl will vor allem das principielle Recht statistischer Erhebungen außerhalb der eigenen Gemeinde oder Diöcese gewahrt wissen. Dr. Witz beantragt dementsprechend, dass nach den Worten «der Richtigkeit des angeführten Berichtes» eingefügt werde: -und ohne dem Einzelnen das Recht zu solchen Erhebungen abzusprechen.» Herr Rüting wünscht, dass die Versammlung sich nicht auf Grund jener Zeitungsnotiz mit diesem Gegenstände beschäftige, sondern abwarte, bis die Sache in amtlicher Form herantrete. * -Österreichischer Protestant» Nr. 23 sx 1892. 17 Der Superintendent erklärt, es müsse wohl angenommen werden, dass es sich in jenem Beschlüsse um eine amtliche Erhebung handle. Dr. Witz beantragt, als Schlusssatz der Resolution möge ausgenommen werden: «Überzeugt indessen, dass der hohe Kirchenrath selbst jedem Übergriffe entgegentreten wird, geht die Superintendential-Versamm- lung zur Tagesordnung über.» Bei der Abstimmung wird der Antrag des Superintendential-Ausschusses nebst den von Dr. Witz vorgeschlagenen Zusätzen mit zehn gegen zwei Stimmen angenommen. 9. ) Dr. Witz schlägt folgende Resolution vor: «Die Superintendential-Versammlung erklärt unter Hinweisung auf die letzten Syuodalverhandlungen, dass es das Interesse unserer Kirche wie der Pensionsanstalt der evangelischen Kirche A. B. und H. B. in Österreich erheische, dass die letztere in die Verwaltung des Oberkirchenrathes übergehe und der Eintritt in dieselbe für alle Pfarrer und Lehrer der evangelischen Kirche für obligatorisch erklärt werde.» Der Antragsteller spricht im Anschlüsse daran den Wunsch aus: «Die Direction der Pensionsanstalt wolle dahin wirken, dass den Candidaten der Theologie, welche den Religionsunterricht an öffentlichen Mittelschulen als Hilfslehrer ertheilen, satzungsgemäß der Beitritt zur Pensionsanstalt ermöglicht werde.» Der Superintendent knüpft daran den Wunsch, dass die gleiche Begünstigung auch den Lehr¬ personen, welche an Erziehungsanstalten der innern Mission in Österreich thätig sind, erwirkt werde. Der Antragsteller schließt sich dieser Erweiterung an, und wird der Gesammtantrag einstimmig angenommen. Die Sitzung wird hierauf um 11 Uhr vormittags unterbrochen behufs der am Anfang derselben beschlossenen Entsendung der Deputation an den Leiter der k. k. Landesregierung für Krain. Um 12 Uhr wird die Sitzung wieder ausgenommen. DerSuperintendent berichtet über den freundlichen Empfang bei dem hohen Landesprüsidium. Unsere loyale Kundgebung werde Seiner Majestät alsbald bekanntgegeben werden, — was unter leb¬ haftem Danke von der Versammlung zur Kenntnis genommen wird.* 10. ) Professor Dr. E. Böhl stellt folgenden Antrag: «Die Superintendential-Versammlung wolle sich für die Nothwendigkeit eines Reisepredigers für die Diaspora der Evangelischen H. B. von Bregenz und Innsbruck aussprechen. Weiters wolle sie den Superintendential-Ausschuss mit der Ausarbeitung des Reiseprediger-Statuts betrauen.- Es sei diese Bitte umso mehr gerechtfertigt, setzt Antragsteller hinzu, da die Wiener Superintendenz H. B. laut dem diesmaligen Superinteudeutial-Bericht in den letzten fünf Jahren nur durchschnittlich 792 fl. jährlich au Unterstützung für ihre kirchlichen Zwecke aus dem Staatspauschale erhalten habe. Die Versammlung erkennt die Nothwendigkeit der Anstellung eines Reisepredigers für die Diaspora Bregenz-Innsbruck an, zumal Pfarrer Krcal die Mittheilung macht, dass in seinem Pfarrsprengel (Vorarlberg) nach der letzten Volkszählung 1400 Evangelische wohnen, während im Gemeindebuche des Pfarramtes nur circa 900 verzeichnet stehen. Die Filialgemeinde, die er außer Bregenz zu pastorieren habe, nehme seine Zeit und Kraft so in Anspruch, dass er außerstande sei, diesen etwa 500 zerstreuten Evangelischen, von denen er gar keine Kenntnis habe, seelsorgerlich nachzngehen. Es gelangt in der Discussion noch zum Ausdrucke, dass die evangelische Gemeinde in Meran, als eine rein lutherische, von uns nicht in Betracht zu ziehen sei, weil die in deren Sprengel wohnhaften Refor¬ mierten derselben nicht angehören; dass gerade diesen gegenüber eine Pastoration durch das Pfarramt der evangelischen Gemeinde Innsbruck sehr schwierig sei und es sich somit empfehle, einen Reiseprediger für die Evangelischen H. B. zu bestellen. Es wäre dieser Reiseprediger den beiden Pfarrern zu Bregenz und Innsbruck eine höchst noth- wendige und willkommene Aushilfe zur Versorgung ihrer sämmtlichen Gemeindegliedcr in der weiter gelegenen Diaspora. — Der Antrag wird einstimmig angenommen. 11. ) Professor Dr. E. Böhl stellt den weiteren Antrag: «Die Superintendential-Versammlung wolle sich für die Nothwendigkeit eines Rcisepredigers für die Evangelischen H. B., welche auf der Strecke von Wien bis Graz sich zerstreut finden, aussprechen. Der Superintcudential-Ausschuss werde unter einem ersucht, mit den cvmpetenten Vertretungs¬ körpern H. B. wie nicht minder A. B., sowie mit dem hohen k. k. Oberkirchenrathe darüber in Verhandlung zu treten und nach Erledigung aller Vorfragen das betreffende Statut auszuarbeiten.» Dr. C. A. Witz spricht seine Zweifel an der administrativen Durchführbarkeit des Antrages aus. Der¬ selbe laufe der Verfassung der in Betracht kommenden Gemeinden entgegen und erwecke den Schein eines * Laut Zuschrift des hohen k. k. Landespräsidiums für Krain äe dato 7. Juni 1893, Z. 1849, «haben Seine kaiserl. und köuigl. Majestät für die seitens der in Laibach stattgehabten X. Superintendential-Versammlung H. B. dargebrachte loyale Huldi¬ gung den Allerhöchsten Dank allergnädigst auszusprechen geruht». 18 Misstrauens gegen die betreffenden Pfarrer, als versorgten sie die anderseonfessionelle Minorität in ihrer Gemeinde nicht. Von demselben Standpunkte aus könne die lutherische Superintendeutur dann einen Reise¬ prediger für die Lutheraner Laibachs anstellen. Pfarrer Jaquemar sieht im Anträge eine Störung des bisher ungetrübten Verhältnisses zwischen beiden Confessionen. Superintendent Schack wendet sich ebenfalls gegen den Antrag; die gemischten Gemeinden seien nicht so zusammengewürfelt; der Idealismus halte die beiden Bekenntnisse über das Trennende hinweg eng ver¬ bunden. Der Reiseprediger könne in diesen Gemeinden nicht allein um die Reformierten sich kümmern, es möge darum das H. B. im Anträge weggelassen werden. Dr. Brunner von Wattenwyl empfiehlt den Antrag in seinem Wortlaute. Es sei wahrlich nicht eine Concurrenz zwischen beiden Bekenntnissen beabsichtigt; das Reiseprediger-Statut solle ja im Einverständnisse mit den kompetenten Vertretungskörpern A. B. entworfen werden. Wenn die reformierte Kirche für ihre zerstreut wohnenden Glieder sorgen, sie vor allem dem Bekenntnisse erhalten wolle, könne ihr das nicht übel genommen werden. Da Herr Za sie Schluss der Debatte beantragt und derselbe mit 8 gegen 4 Stimmen gewünscht wird, kommt nur noch Curator Rüting zu Wort, der sich nur bei einem eiumüthigeu Zusammenwirken beider Confessionen, mit Betonung des gemeinsamen evangelischen Bodens und Zurückstellung des konfessionell Trennenden, bei den in Betracht kommenden Gegenden eine Vertiefung des religiösen Lebens denken kann — und unter der Bedingung, dass ein Reiseprediger nothwendig sei, für denselben stimmen will, wenn das Bekenntnis nicht in den Antrag ausgenommen werde. Es wird hierauf abgestimmt und der Antrag des Dr. Böhl mit 10 gegen 2 Stimmen abgelehnt. Kaiserlicher Rath Dr. S. Jenny nimmt hierauf den Antrag in folgender Fassung wieder auf: --Es wolle die Anstellung eines Reisepredigers für die Strecke Wien-Graz zur Versorgung der Evangelischen A. B. und H. B. im ordnungsmäßigen Wege durch den Superintendential-Ausschuss angeregt werden. Der Superintendential-Ausschuss werde unter einem ersticht, mit den kompetenten Vertretungskörpern H. B. wie nicht minder A. B., sowie mit dem hohen Oberkirchenrathe darüber in Verhandlung zn treten und nach Erledigung aller Vorfragen das betreffende Statut auszuarbeiten.» — Der Antrag des Hofrathes Jenny wird mit 7 gegen 5 Stimmen angenommen. 12.) Professor Or. tllaol. E. Böhl stellt den Antrag: --Es wolle die Superintendential-Versammlung der reformierten Gemeinde Wien empfehlen, sich auch jener Genie indeg lieber böhmischer Zunge in Liebe anzunehmen, welche sich bereits zu einem Vereine in Wien gesammelt und einen Versammlungsort gemietet haben und nur noch darauf warten, dass ihnen durch einen Personalviear das Evangelium in der Muttersprache verkündigt und damit eine eingehende Seelsorge verbunden werde. Sie glauben, auf beides ein Anrecht zu haben, und im Geiste des Apostels bittet die in Laibach versammelte Superintendential- Versammlung die Wiener Gemeinde: ,Nehmt euch der Nothdurft der Böhmen freundlich aull» Hofrath von Brunner spricht seine Ansicht dahin aus, dass sich um die Reformierten böhmischer Zunge in Wien nicht unsere deutsche, sondern die Superintendenzen böhmischer Zunge zu kümmeru Hütten, wie ja auch die französische Kirche für die Pastorierung der Reformierten französischer Zunge in Wien Sorge trage; außerdem werde diese Frage von Seite des Presbyteriums der Wiener reformierten Gemeinde nicht aus den Augen gelassen. Dasselbe würde sich durch eine Mahnung seitens der Superintendential- Versammlung eigenthümlich berührt fühlen. Er würde sich freuen, wenn die Versammlung der Wiener Gemeinde einen positiven Rath ertheilen könnte, um diese schwierige Frage zu erledigen, aber zu einer bloßen Mahnung habe sie kein Recht. Kaiserlicher Rath Dr. Jenny verurtheilt den eben ausgesprochenen Standpunkt; es sei doch von der Nationalität gänzlich abzusehen und nur das Glaubeusbedürfnis dieser reformierten Böhmen ins Auge zu fassen. Das Beispiel der französischen Kirche sei hier nicht maßgebend; jede Gemeinde habe die Pflicht, nach Thunlichkeit den in ihr vertretenen verschiedenen Sprachen auch im Gottesdienste Rechnung zu tragen. Gethan habe Wien bisher nichts in dieser Beziehung; es sei also vielleicht wohl am Platze, die Gemeinde, resp. das Presbyterium, etwas vorwärts zu drängen. Dr. C. A. Witz bestreitet die Ansicht, dass die Superintendential-Versammlung nicht das Recht habe, eine Ermahnung an das Presbyterium der Wiener reformierten Gemeinde ergehen zu lassen. Er beanstandet es, dass in dem Anträge gesagt ist: «Welche sich bereits zu einem Verein- u. s. w., und will, dass alle Reformierten böhmischer Zunge in eine --Befürwortung- eingeschlvssen werden. Der Superintendent wendet sich gegen den von Dr. Witz vorgeschlagenen Ausdruck -befürwortend empfehlen», da er darin noch immer einen leisen Tadel ausgesprochen sehe, der von dieser Seite, da die meisten der Anwesenden die Verhältnisse absolut nicht kennen, durchaus nicht am Platze sei. Auf Grund der Discussion gibt Dr. C. A. Witz dem Gedanken des Antrages folgende Fassung, welcher auch der Antragsteller Dr. Böhl zustimmt: «Nach Kenntnisnahme der vom Professor Böhl geschilderten Verhältnisse der reformierten Böhmen Wiens überlässt es die Superintendential-Versammlung vertrauensvoll dem Presbyterium der Wiener reformierten Gemeinde, für die Pastorierung ihrer Glaubensgenossen böhmischer Zunge in Wien Sorge zu treffen.» — In dieser Form wird der Antrag einstimmig angenommen. 19 13. ) Herr G. L. Schlüpfer stellt den Antrag: --Die Superintendential-Versammlung wolle die Wiedereinführung des früheren Modus der Superiutendeutenwahl durch die Presbyterien in Erwägung ziehen.» Der Superintendent empfiehlt diesen Antrag; doch sei die Wiedereinführung Sache der Synode; da vor derselben noch eine Superintendential-Versammlung zusammentreten werde, so möge der Antrag dem Superintendential-Ausschusse zu eingehendem Studium und zur Berichterstattung an die nächste Super- iutendential-Versammluug überlassen werden. Da der Antragsteller selbst dieser Meinung beipflichtet, so wird der Antrag wie folgt formuliert: «Es sei der Supcriutendential-Ausschuss aufzufvrdern, die Frage der Wiedereinführung des früheren Modus der Snperintendentenwahl durch die Presbyterien behufs Vorlage an die nächste Superintendential- Versammlung in reifliche Erwägung zu ziehen.» — Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. 14. ) Hofrath Dr. Brunner von Watteuwyl als Mitglied der Superintendeutial-Verfammlung: Da in der Disciplinarsache des gewesenen Pfarrers von Laibach über die Auffassung der U 3, 24, 28 und 46 der Discipliuarordnung zwischen dem Superintendeutial-Ausschusse und dem hohen k. k. Ober- kirchenrathe sich eine Differenz ergeben habe, die nach seiner Ansicht die Erledigung dieser Disciplinar- uutersuchung sehr verzögert habe, so stelle er den Antrag: -Die Superintendential-Versammlung beauftragt den Superintendential-Ausfchuss, eine Eingabe an die Generalsynode Vorzuberathen, mit welcher eine authen¬ tische Auslegung einzelner Paragraph? der Discipliuarordnung erbeten wird, und diese Eingabe der nächsten Superintendential-Versammlung vorzulegen.» Dr. Witz verwahrt sich gegen den Vorwurs, als ob im Verhalten des k. k. Oberkirchenrathes der Grund der «Verzögerung» liege; derselbe sei vielmehr im Fehlen einer zweiten Instanz im vorliegenden Falle zu suchen. Wenn in dem Anträge eine Beschwerde gegen den k. k. Oberkirchenrath liegen solle, müsse er sich der Abstimmung enthalten. Der Superintendent bemerkt, dass es sich hier durchaus nicht um eine Beschwerde gegen den Ober¬ kirchenrath handle, zu welcher die Superintendential-Versammlung gar kein Recht habe, sondern nur uni eine Interpretation durch die Legislative. Der eingebrachte Antrag wird mit allen gegen die eine Stimme des Herrn Dr. Witz angenommen. 15. ) Der Superintendent bringt ein ihm zugekommenes Circularschreiben Seiner kaiserlichen Hoheit des Erzherzogs Carl Lndwig als Protector-Stcllvertreters des «Rothen Kreuzes» der österreichisch-ungarischen Monarchie zur Verlesung und empfiehlt, dem in der Zuschrift aus¬ gesprochenen Wunsche nachkvmmeud, den Beitritt zum Verein und die Förderung der Vereinszwecke. Wird mit dein Ausdrucke der Bereitwilligkeit zur Kenntnis genommen, wobei zugleich bemerkt wird, dass die Wohlhabenden der Diöcese zumeist bereits au den edlen Zwecken des Vereines sich betheiiigen. 16. ) Professor Dr. E. Böhl will den Gemeinden das Abonnement der «Evangelisch-reformierten Blätter», herausgegeben von J. G. A. Szalatnay in Kuttelberg, empfohlen sehen. — Wird zustim¬ mend zu Protokoll genommen. 17. ) Über Punkt 6 der Tagesordnung: Etwaige Beschwerden gegen den Superinten¬ denten und den Superinteudential-Ausschuss, wird zur Tagesordnung übergegangen. 18. ) Punkt 7 der Tagesordnung: Zum Superinteudential-Curator wird Hofrath Dr. Bruuuer von Watteuwyl mit 11 Stim- meu wiedergewählt. Zum Ersatzmann des Superiutendeutial-Curators wird Dr. S. Jeuuh mit 11 Stimmen wiedergewählt. Zum Ersatzmann des Superintendenten-Stellvertreters wird Pfarrer I. G. Jaquemar in Laibach mit 8 Stimmen gewählt. 19. ) Punkt 8 der Tagesordnung: Bestimmung über die den auswärtigen Mitgliedern der Versammlung zu bewilligen¬ den Reisespesen und Diäten. Auf Antrag des Superintendenten beschließt die Versammlung, conform mit früheren Beschlüssen, dass sämmtlichen auswärtigen Mitgliedern die zweite Wageuclasse der Eilzüge und vier Tagesdiäten ü 5 fl. zu verwilligen seien. Der Superintendent bemerkt, dass vou den ziemlich hoch sich belaufenden Kosten nach dem bestehenden Schlüssel Bregenz und Laibach je ein Achtel zu übernehmen hätten; vielleicht lasse sich die inzwischen mehr erstarkte Gemeinde Bregenz herbei, zu Gunsten der Laibacher Gemeinde einen etwas größeren Betrag zu übernehmen. Herr Rüting als Vertreter der Gemeinde Laibach ersucht darum; Herr Dr. Jenny aus Bregenz erklärt, die Frage müsse in seinem Presbyterium verhandelt werden — worauf beschlossen wird, dieselbe dem Einvernehmen der beiden Presbyterien zu überlassen. 20. ) Punkt 9 der Tagesordnung: Bestimmung über Zeit und Ort der nächsten Superintendential-Versammlung: Es wird die erstere dem Superintendeutial-Ausschusse überlassen; Ort: Wien. 20 21. ) Zu Prvtokoll-Verificatoren werden die Herren Dr. Witz und Bürgerschullehrer Zajlc gewählt. 22. ) Curator Rüting dankt dem Festprediger und wünscht die Drucklegung der Predigt. Die Ver¬ sammlung überlässt letzteres der Gemeinde Laibach. Die X. Superintendential-Versammlung der Wiener evangelischen Diöcese H. B. wird mit Absingung zweier Strophen des Liedes -Herz und Hand vereint- und mit einein Gebete, gesprochen vom Superinten¬ denten O. Schack, um 3 Uhr nachmittags geschlossen. Jof. Schalaudek Schriftführer. H. Schack Vorsitzender. J. K. Jaquemar- Schriftführer. Genehmigt von den erwählten Berificatoren: Dr. K. A. Wich. Stanislaus Jazic. Verlag des Wiener evang. Superintcndential-Ausfchusfes H. V. — Druck von Jg. v. Uleinmahc L Fed. Bamberg in Laibach.