921 Amtsblatt zur KaibaOer Zeituna Nr. 12». Samstag den 7. Juni 1873. (250) Nr. 3336. ' Krankenwärter. Zur Besorgung des Wärterdienstes in dem allgemeinen Comitats - Krankenhause zu Velovar werden mehrere geübte und verläßliche Krankcn-loärter benöthiget. Mit diesen Stellen siud ein Monatsgehalt von acht Gulden, Spitalskost und Logis verbunden. Wärter, welche der slavischen Sprache mächtig Iwd und bereits als solche gedient haben, erhalten den Vorzug. Die gehörig instruierten Gesuche sind an die Direction des allgemeinen Comitats-Krankenhauses M Bclovar baldigst einzureichen. Laibach, am 27. Mai 1873. ' Von der k. k. Landesregierung. (235—3) Nr. 604. Kundmachung. Bon der k. k. Verghauptmannschaft zu Kla-Mfurt wird hiemit öffentlich bekannt gemacht, daß liber Ansuchen des löblichen k. k. Landes- zugleich Verggerichtes in Laibach vom 22. März 1873, I. 1447, die Wahl zweier bergbaukundigen Beisitzer für den Bergscnat des genannten k. k. Lan-oesgerichtcs aus der Mitte der im Amtsbereiche des k. k. Nevierbergamtes Laibach und in Istricn wohnhaften dazu befähigten Bergbaukundigen am 23. Inni 1873 vormittags um 9 Uhr in der revierämtlichcn Kanzlei zu ^aibach, St. Petervorstadt, Bahnhofgasse Nr. 111, vorgenommen werden wird. . Hiezu werden alle Besitzer der im genannten "evurbergamtsbezirke und in Istrien ' gelegenen Yleher unterstehenden verliehenen Bergwerke mit dem bemerken vorgeladen, daß die bei diesem Wahlakte ZU beachtenden Borschristen nach Weisung des hohcn Ministerial-Erlasses vom 5. Juni 1850, Z.865 M.L.B., wefentlich in folgenden bestehen: 1. Für die nicht eigenberechtigten Bergwerks-bescher haben ihre gesetzlichen Bertrcter bei der Nahlversammlung zu erscheinen, den eigenberech-l'gtcn Besitzern aber steht eö frei, an derselben persönlich theilzunehmen oder sich dabei durch gehörig Bevollmächtigte vertreten zu lassen, was bei einem gesellschaftlichen Besitze jedenfalls geschehen muß. 2. Bon jenen Bergwerken, welche eine eigene leitende und rechnungsführende Berwaltung haben, ist der durch ordentliches Anstellungdecret legitimierte Borstand derselben berechtigt, an der Wahlversammlung theilzunehmen, wenn der Werksbesitzer oder höhere Dircctionsvorsteher nicht anwesend sein sollte. Die doppelte Bertretung eines Werksbesitzers ist unzulässig. 3. Das Wegbleiben von der öffentlich ausgeschriebenen Wahlversammlung berechtigt den Ausbleibenden zu keiner wie immer gearteten Reclamation oder Anfechtung des Wahlaktes. 4. Wählber ist jeder, der nach seiner persönlichen Befähigung der Bestimmung eines bcrg-gerichtlichen Stimmführers zu entsprechen vermag, der seit mindestens einem Jahre ein Bergwert im Wahlbezirke selbst besitzt oder durch 5 Jahre ein solches als leitender Beamte verwaltet hat, min- ! bestens 30 Jahre alt, eigenberechtigt ist und sich ! keiner entehrenden Handlung schuldig gemacht hat. I 5. Die Wahl findet durch mündliche Abstimmung der anwesenden Wahlberechtigten ohne Rücksicht auf den Umfang ihres montanistifchen Besitzes statt. Da die Veizichung bcrgbaukundiger Beisitzer zu den Berathungen der Bergfeuate bei geschlossenen Prozessen oder anderen wichtigeren, eine gründliche fachmännifche Beurtheilung erfordernden Gegenständen den Zweck hat, dem bergmännischen' Publicum die Beruhigung zu verschaffen, daß die! bcfondcren Interessen desselben bei Ausübung der Gerichtsbarkeit möglichst gewahrt seien, so wird einer zahlreichen Betheiligung der Wahlberechtigten entgegengesehen. Klagenfurt, am 17. Mai 1873. (251—1) Nr. 5420. Ocffentlichc Badeplätze. Für das öffentliche Baden ist für dieses Jahr wie bisher der Gradaschza-Bach ober der Kolcsje-Mülile in der Vorstadt Tnnau an der sogenannten Talavan'schen Wiese bestimmt. Dieses wird mit dem Beifügen zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß anderenorts nicht gebadet werden darf und daß das Baden nur in anständiger Berhüllung gestattet ist. S'tadtmag istrat Laib ach, am 3. Juni 1873. Der Bürgermeister: Deschmann. > (249—2) Nr. 203. Kundmachung. Bom k. k. Bezirksgerichte Ratschach wird be kannt gegeben, daß sich daselbst nachbenannte Ge-gegenstände, von verschiedenen Straffällen herrührend, seit 1860 verwahrt befinden, deren Eigenthümer nicht ausgeforscht werden konnten: '/4 Elle roth und weiß quadrillierter Zeug, 3 Ellen lichldrauner Zeug, 6 Ellen roth und grau gestreifter Zeug, 1'/, Ellen dunkelbrauner Zeug, 2 weiße We-stcnzeuge, 1 ^ Ellen lichtgclber Zeug, I rothes asch-grau gestreiftes Scidenliichel, 6'/, roth und weiß ge« streiftcr Zeug, 2 buntfarbige Killel, 1 dunkelblauer Untertittrl, 1 rother Mädchcnspcnfer, 1 dunkelfarbiger Hosenzeug, 1 lichtviolettes Sommerlamisol, 1 schwarze wollene Schürze, 1 buntfarbige Weste, 1 blaues Wolltuche!, 1 dunkelfarbiges Seidentüchel, l weiße« Sacktuch, 2 grüne Hosenträger, 2 blaue wollene Strümpfe, 1 grüne Tasche mit Musterresteln, 1 grüner Borhang, 1 Messer mit lederner Scheide, 1 große Schere, 1 buntes Seidentuch, 1 blaßrotheS Seiden« lüchel, I braunes Umhängluch, 1 großer Zwilchsacl mit 2 kappen, 1 lichtblauer Wclberrock, 1 weiß» blauer Wcibcriock, 1 blauer Tuchmantel, 1 Paar dunlclblanc Hosen, 1 Sack mit Leinwandresteln, 1 gestrickte ttopfmützs, 2 abgetragene Sacktücher, 1 blaues Vortlich. 2 braune Fil;hüte, 1 baumwolle-ncS Hcmd, 1 Taschenmesser, 1 blccherne Zündhölzel-lapscl, 1 Hirlcnmcsser, I langes Messer mit hölzerner Scheide, 1 lederner Taballieutcl, 2 hölzerne Pfeifen, 1 Tabaldose, 3 Messer, 2 Taschenmesser, I Schnellwage sammt Zugehdr, I blauscidener Regenschirm, 1 großcs und 1 lleines Fangeisen, 1 Stück Sohlenleder, 1 weiße« und 1 blaues Tüchel, 1 roth« gclnpstcs Kopftuch, lUntelliltel, 1 weiße Weste, 1 Paar Unterhosen, 1 blaufärbigeS Hcmd, 1 einfaches Gewehr, I einfaches Gewehr mit langem Schaft, 1 ein-fachcil Gswehr mit breiten Armiicmen, I Säbel mit slahlcrmr Scheide, 1 Säbel mit lederner Scheide mid Armricmcn sammt Vrustschilo, 1 schwarze Tuch-Höft, I Sticftl. Die Eigenthümer dieser Gegenstände werden demnach aufgefordert, binnen Einem Jahre vom Tage der dritten Einfchaltung dieser Kundmachung in die Zeitung ihre Ansprüche darauf darzuthuu, widrigens dieselben veräußert und der Erlös Hiergerichts in Beiwahrung ausbehalten werden würde. tt. k. Bezirksgericht Ratschach, am Iten > April 1873.