Imts- zur Laibacher Zeltung. ^HZ 101. Dinstag 2rn 23. August 18^l2. E^uderntal - Verlautbarungen. I. 1270. (5) Nr. I77i4. C u rr e n d e des k. k.il lyrischen Guberniums.— Die Art der Zustellung und Vollziehung gerichtlicher Verordnungen und Urtheile an kö' nlgllch.baier'schc Unterthanen Scltens öfterrei« cbl'cher Unte.thancn betreffend. - Die k. k. oberste Iustizstelle hat zu Folge allerhöchster Entschließung vmn 3. Iull 18^1 über einen Von ihr erliancicii allerunterlhätligstcn Vortrag, betreffend d,e Zu»^cllung und Execution gerlcht« lichcr Vc^^dnu,igln und Urlheilc der kölngl. ba,cv'schen Gerichte, nachstche,ides Decret un>-lcrm lI. Iul» 18/^1, Z. 4092, an sämmtlich? ApptNationo^ Gerichte erlassen. — Durch Hof-dec^cl der obersten Iustizstclle ro» 7. Rovcm» der i3l2, ^. i3lo der Iustiz«^csctzsammlung, wurde «»klärt: D,c könlglich-bülcr'sche Regie« rung habe chre Verordnung vom 9. October 16 »7 dahin näher zu best'wmcn befunden, daß s»cd dicsclbe n,cht auf den Fall erstrecke, wenn bt» dem Gellchte dcs auswärtigen Staates, ^vclchcs wldcr cm«-n b>?ichlschcn Unterthanen geklagten baler'schcn Unterihan, in F^lge des Ge» »lchlestandes d«s Vertrages be« e>nem baicr', sch.n Genchte angebrachte, und von d,escm dcrbtschiedene Klage, weder von dem österrei« raschen Gtllchle zur Zustellung onzunchmen, noch das Urlheil ^u vollstrecken, rvnn nicht der Geklagte zur Zett der Vorladung im Ge« tichtssprcngel, wo der Vertrag zu erfüllen war, sich aufhält. — Es dl ibt üb>,gcn5 den ösier« relchischcn Unterlyalicn als Klagern in Folge allerhöchster Cntschlisßlmg pom ^6. Februar i833/ kundgemacht duich Hofdecrct vom 11. Mai i633, Z- 2162 (Justiz - Glschsammlung), unbenommen, wenn ba er'sche Gerichte die Zu« sttllung der Klage an dcn geklag'en ba,er'schen Unterthan verweigern, d>c Aufstellung cin.S Euratots für denselben anzusuchen, um gcgcn diesen rcchtswlrksam verhandeln, und ein ,n den österreichischen Staaten vollziehbarcs Urtheil erwirken zu tonnen. — Dieses wird m»t Bezug auf das, m,t Gubernial Cucrende vom ,0. Juni ,653, Z. »3u66, kundgemachte hohe Hcf-kanzlci'Dccret vom 26. Mai i633, Z. 12676/ zur allglMlincn Wissenschaft und Darnachach, 627 jedes der beiden Spitaler wird folgende Speise-Ordnung festgesetzt, als: Für das Gränz-wache-Spital zu Gotische e. — z) Leere D,ät, für sehr lchwache Personen, bestehend 8 ruh in lauterer Suppe, Mittags und Abendsin Schlnmsupve von gerollter Gerste, Grics oder Reis, nedstdem täglich zweimal '/, Se>dcl R>ndsuppe. — 2) Viertel. Portionen für stärkere Personen, bestehend Frü h inelner Einbrennsuppe mit SemmelschlMten od Fü,das Gränzwache» SpitalzuNeu. Nadtl. — l) Leere Diät, bestehend: Früh aus lauterer Suppe, Mittags und Abends aus Schleimsuppe von gerollter Gerste, Gr,es oder Reis. >_ 2) Viertel-Portion, bestehend Auh aus Rindsuppe mit drei S mmtlschnitten, ^'ttags aus R.ndsuppe mit Re.s, Nudeln, K"l"n, Abends aus Nlndsuppe m.t gerollter ^er,e, ^r.cs :c., und nebsidcm täglich zweimal^ Bcldl Nindsuppc. — 3) Halbe Portion, bestehend: Früh und Abends aus Rindsuppe nut Grics oder Scmmelschnittcn, Mittags ein» sekochle Rindsuppe und '/2 Pfund eingcmach» ^s Klalbsteisch.— ^) Ganze Portion, bestehend: vruh wie bei der halben Portion, Mittags kmglkochte Suppe mit '/, Pfund Rindfleisch, Zugemüse oder Sauce, Abmds eingekochte Suppe mit gedünstetem Obst^, und dann den ^ag hmdurch mlt 12 Loth Mundscmmel. — Fur beide Spitäler. Außer obigen w stimmten Bpe,seportlonen bekommen noch Kran.-ke von besseren Verdauungskräften, oder nach Verschledenhelt der Krankheits^ustände, sogenannte Extra-Speisen, als: Weln'upoe, Biersuppe, Tnct, kalberncn Braten, kälbernes ElN-gcmachles/ Mehlspeise, Milchspeise, Salat :c. — Nach dieser Speistordnung darf von dem Arzte bei der Ordination nur die Portion zur Bestimmung der Verpflegung durch den ganzen Tag angegeben werden, mir Hmzufügung der Crira- Splisen, welche derselbe allenfalls zweck« mäßig findet. — 0) Als Auerufsprtise werden folgende Betrage angenommen, und zwar: Fürdas Gränzwach-SpitalzuGott-schee. 1) Leere Diät 3 kr., 2) Viertel-Portion ,0 kr., 3) Halbe Portion 17 fr., 4) Ganze Portion lg kr. — Ertra-Ordi» nat»on. 5) We.nsuppe6 kr., 6) Biersuppe «'.'?> Tr.et 5 kr., 6) kälberner Braten nkr., 9) kälbernes Angemachtes 6 kr., ,a) M.lch« Ipeise 6 ^ , . 1) Mehlspe.se 6 kr., , 2) Salat I kr., i3) e,ne Maß guten, achlen stcveriscken oderUnterkramer altenWe»ncs 16 kr., ,H)Vine Maß klaren, guten, ausgegohrenen Kesselbieres 6bls9kr. —Für daS Granzwach-Spi, lalzuNeustadtl. »)Leere Diät gkr., 2)Vier« tel'Portion li kr., 3) Halbe Portion 19 kr., 4) Ganze Portion z, kr. — Exlra - Or 0 ina « tion. 5) Weinsuppe 6 kr., 6) Biersuppe 7 kr., 7) Tritt 3 kr., 8) kälberner Braten 7 kr., 9) Milchspeise 4 kr., ,0) Mehlspeise 3 kr., 11) Salat3 kr., «2) Krenn i kr., i3) «ine Maß guten, echten, klaren, fieyerischen oder Unterkral' ner alten Weines ig kr., ,4) eine Maß klaren guten, ausgegohrenen Kesslbleres auf 6 b,s 6 kr. 7" ^) Jeder Offerent hat vor dem Beginne der Lltltatlon das Vadium mit fünfzig Gul« den entweder un Baren oder in öffentlichen Obligationen zu erlegen, oder sideljufforlsch sicher zu stellen. Dasselbe verttltt im Falle der Genehmigung des Anbotes die Caution, und wird daher auch als solche bis zur vollstan-digen Erfüllung des Vertrages zurück beHallen werden. — e) Zur Bequemlichkeit auswärti, ger Erstehungslustiger werden auch schriftliche Offerte angenommen, welche jedoch längstens bis zu dem Tage der Abhaltung der Versteigerung an dle löbl. Cameral-Bezirks Verwaltung zu Neustadtl und beziehungsweise an das k. k 6. Gränjwach»Eompagnie-Commando zu Gott-schee t.nzusenden sind. - Diese Offerte müssen den wfcrungsanbot genau und deutlich mit Buchstaben ausgedrückt enthalten, mit dem erwähnten Vadlum belegt, von den Osserenten eigenhändig, oder falls solcher schreibensunkün, dlg ware, vrn einem Namensfertiger und zwci Zeugen gefertigt, dann gesiegelt, und von Au« ßcn Mlt der Aufschrift pel sehen seyn : — „Offerte zur^ Sicherstellung der Verspe,sung für das Granzwach-Spital zu Neustadt! (oder Gott» schee.)" — y Die wettern dießfälligen Llcita- 626 tung der betreffenden Dchördtn zu Folge hohen Hofkanzlei»Decretes vom 7. Juli »642, Z. 19867^ kund gemacht. — Laibach am 29. Juli »842. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes «Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg. Raitenau und Prlmör, Vice-Präsident. Domlnik Brandstetter, k. k. Gub«rnialrath. idlavl. mill lHllvrechtlichl Verlautbarungen. Z. 1296. (3) Nr. 6346. Edict. Von dem k. k. Stadt - und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: E5 sey über Ansuchen der Franziska Arbefeuille, die öffentliche stückweise Feilbietung der ihr eigenthümlichen so« genannten Pöllander-Gült und des Pöllander-Meierhofes, aus freier Hand und unbeschadet der darauf haftenden Rechte der Satzgläubiger bewilliget, und zur Vornahme rücksichtlich der Grundstücke im Orte derselben der 2?. d. M., Vormittags 9 Uhr, rücksichtlich der Gebäude aber, und zwar im dießlandrechtlichen Amtslo» cale der 29. d. M., Vormittags 10 Uhr mit dem Anhange bestimmt worden, daß die Llcita» tionsbedingnisse in der Kanzlei des Dr. Bla» sius Crobath, oder bei der Eigcnthümerinn in der Pollanavorstadt Nr, 58 eingesehen, und auch die Begranzung der getheilten Grundstücke in Augenschein genommen werden können. — Laibach am 16, August 18^2. Vlnnllche Verlautbarungen Z. 1303. (2) Nr. 5i4'i> Kundmachung. Am Zi.d. M., um 11 Uhr, wird die Verpachtung der städtischen Eisgrube auf 3 Jahre beim Magistrate vorgenommen werden. — Die Be-dingniffe sind im Expeditie einzusehen. — Scadtmagistrat Laibach am 16. August 1842. Z. 1268. (3) Nr. 5113. Verlautbarung. Am 30. d. M. um 11 Uhr wird die wiederholte Licitation zur Vermiethung der imHausc Nr. 57, Capuziner-Vorstadt, befindlichenheitz-haren Vcrkaufsgewölbe, in der magistratlichen Rathöstube vorgenommen werden. — Die Lici-tanonsbedingnijse sind taglich im Expedite einzusehen. — Staktmagistlsst Laiback am 13. Wgust 1912.. Z. 1289. (3) Nr. ""/,.7, Concurs wegen provisorischer Besetzung einer Bezirksrichterä - Stelle. — Bei dem Verwaltungsamte der Religionsfondsherrschaft Landstraß in Krain ist die Bczirksrichters-Stelle, mit welcher ein Gehalt jährlicher fü n f-hundert Gulden C. M., dam» ein Brennholz-Deputat jährlicher zwölf Klafter 30Mi-ger harter Scheiter, und der Genuß der freien Wohnung verbunden ist, in Erledigung gekommen. — Zur provisorischen Wiederbesetzung dieser Dienststelle wird der Concurs bis 12. September 1842 ausgeschrieben. — Diejenigen, welche sich um diesen Dienstposten zu. bewerben gedenken, haben ihre gehörig belegte« Gesuche, worin sie sich insbesondere über die juridisch-politischen Studien, die Befähigung zur Ausübung des Civilrichteramtes, die vollkommene Kenntniß der deutschen und kraini-schen Sprache, und über die bisher etwa geleisteten Staatsdienste, so wie über die tadellose Moralität legal auszuweisen haben, vor Ablauf der Concursfrist im vorgeschriebenen Dienstwege bei der k. k. Camera!-Bezirks-Verwaltung in Neustadt! zu überreichen, und zugleich anzue führen, ob und in welchem Grade dieselben mit den Beamten der Religionsfondsherrschaft Landstraß, oder jener der genannten Bezirksbehörde verwandt oder verschwägert seyen. — Von der k. k. steyrisch-illyrischen Cameral-Gefällen-Ver« tung. Gratz am 5. August 1342. Z. 1I02. (2) Nr. 8359/lV. Kundmachung. Die k. k. Eameral.Bezirks-Verwaltung zu Neustadt! bnngt wegen Slchcrssellung der Ver-spcisung für die in den Granzwach-Spitalern zu Neustadt! und Gottschce zu verpflegenden Indlvlduen und der Reinigung der Wäsche in den benannten Krankenanstalten Folgendes zur össentlichln Kenntniß. —I.Am5. Septem« ber l6^2 wird bei der k. k. Eameral-Bezirks< Verwaltung zu Neustadt! für das Granzwach? Spltal zu Neustadt!, und amZi. August 1842 bcim k. k. VI. Gränzwach, Compagnie «Commando zu Gottschee für das Granzwach - Spital zu Gottschee, wegen Sicherssellung der Verspel« sung und Reinigung der Wäsche, die öffentliche Versteigerung abgehalten wcroen. — 2) Dte Verspeisung wird dem Mindestfordcrnden ,m Falle der Genehmigung semes Anbotes durch dle wohllöbl. k. l. steyerm. illyr. Camcral-Te-fa'llen-Verwaltung contractmaßig auf ein, zwei oder auch drei Jahre überlassen. — d) Für, 629 Nubernial - Verlautbarungen. Z. 1314. (l) Nr. 19638. Circulate des k. k. illyrischen Guberniums. — Ueber die Behandlung der am 1. August 1342m dcrScne 450verlosten böhmisch-ständischen Aerarial Obligationen zu Fünf, zu Vier, und zu Drei und Einhalb Percent. -Zu Folge hohen Hofkammer-Präsidial-Erlasseö vom 2. d. W., 3. 5482, wird mit Beziehung auf dle Gubernial-Currende vom 14. November 1629, Z. 25162, Nachstehendes zur öffentlichen Kenntniß gebracht: § i. Von den böhmisch-ständi« schen Aerarial^Obligationen, welche in die am 1. August I842 verloste Serie 450 eingetheilt sind, nämlich: Nr. 163105 mit einem Achtel, Nr. 164655 mit einem Achtel, Nr. 164856 mit einem Zwei und Dreißigstel, und Nr. 165955 mit der Hälfte der Capitals-Summe, dann Nr. 165958 bis einschließig Nr. 166002 mit den vollen Capitalödetragen, werden die fünfpercentigen Capitalien im Nennwerthe des Capitals bar in Conventions-Münze an die Gläubiger zurückbezahlt, und die in dieser Se« rie begriffenen Obligationen zu Vier und zu Drei und Einhalb Percent werden nach den Bestimmungen deS allerhöchsten Patentes vom 21. März 1L19 gegen neue mit Vier, dann mit Drei und Einhalb Percent in Conven» tions-Münze verzinsliche Staatsschuldverschrei, düngen umgewechselt. — H. 2. Die Auszahlung der verlosten fünfpercentigen Capitalien beginnt am 1. October 1642, und wird von der -böhmisch-ständischen Aerarial-Credits-Casse in Prag geleistet, bei welcher die verlosten Obligationen einzureichen stnd. — §. 3. Mit der Zurückzahlung des Capitals werden zugleich die darauf haftenden Interessen, und zwar bis 1. August 1L42 zu Zwei und Einhalt) Percent in Wiener-Wahrung, für die Monate August und September 1842 hinge» gen die ursprünglichen Zinsen zu Fünf Percent in Conventions-Münze berichtiget. — h. 4. Bei Obligationen, auf welchen ein Beschlag, ein Verbot oder sonst eine Vormerkung haftet, ist vor der Capitals-Auszahlung bei der Behörde, welche den Beschlag, den Verbot oder die Vormerkung verfügt hat, deren Aufhebung zu erwirken. — §, 5. Bei der Capitals-Auszahlung von Obligationen, welche aufFonde, Kirchen, Klöster, Stiftungen, öffentliche Institute und andere Körperschaften lauten, finden jene Vorschriften ihre Auwcnoung, welche bei der Umschreibung von derlei Obligationen befolgt werden muffen. — H. 6. Die Umwechslung der in die Verlosung gefallenen böhmisch-ständischen Aerarial-Obligationen zu Vier, dann zu Drei und Einhalb Percent gegen neue Staatsschuldverschreibungen geschieht gleichfalls bei der böhmisch-standischen Aera-rial-Cerdits-Caffe in Prag. — Z. 7. Die Zinsen der neuen Schuldverschreibungen in Con-ventions-Münze laufen vom 1. August 1342, und die bis dahin von den älteren Schuldbriefen ausständigen Interessen in Wiener-Wahrung werden bei der Umwechslung der Obligationen berichtiget. — §. 8. Den Besitzern solcher Obligationen, deren Verzinsung auf eine andere Credits-Casse übertragen ist, steht es frei, die Capitals-Auszahlung und beziehungsweise die Obllgations-Umwcchölung bei der böhmisch-standischen Aerarial-Credits-Casse in Prag, oder bei jener Credits-Casse zu erhalten, wo sie bisher die Zinsen bezogen haben. ^ Im letzteren Falle haben sie die verlosten Obligationen bei der Casse einzureichen, aus welcher sie bisher die Zinsen erhoben haben. — Laibach am 10. August 1842. Joseph Freiherr v. Weingarten/ Landes - Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Raitenau und Primör, Vice-Präsident, i Ioh. Nep. Freiherr v. Spiegclscld, k. k. Gubernialrath. Z. 1312. (!) Nr. 186 42. C i r c u l a r e. Art der Emhebung des, für das Ver-lassenschafts-Einantwortungs-Decret zu verwendenden Stämpels, wenn der Stämpelbe-trag die Mortuarsgebü'hr erreicht oder übersteigt. — Ueber die Frage, wie bei Vcrlassen-schaftsabhandlungen, welche vor der Wirksamkeit des Stämpel- und Taxgesetzes begonnen wurden, aber erst unier der Wirksamkeit dieses Gesetzes beendigt werden, die durch das hohe Hofkammer-Präsidial-Dccret vom 20. Juli 1840, Z. 4N6, kundgemacht nnt der Gubernial Currende vom 1. September 1840, Z. 20559 , vorgeschriebene Abrechnung des Stämpels für das Verlassenschaft- Einantwor-tungs-Decret von dem zu entrichtenden lanocs-fürstlichen Mortuar dann zu geschehen habe, wenn der Stämpel des Einantwortungs-Dc-cretes höher ist, als dieses Mortuar, hat die Amts-Blatt Nr. 10!. d. 23. August 1842.) 623 tionsbtdmgmssc könnm bei den k. k. Camera!« Bezirks-Verwaltungen zu Laibach und 3^eu-stadtl, dann beim 6. Granzwach-Compagpie-' Eo>nmando zu Gottschce eitigeschsn werden. — Ncbligens steht cs jedem UlNe'„ehmui,gßlllftl-gen fre,, sich für beide Spitales odn «.ui für elncs in El),iclnr«l,z zll setzen. — II. >>!» den nam-llchcn Tagen der Versteigerung wegen Sichere stellung der Vcrspelwng in d.n Granzwach» Gpltalern zu ^otlschee und N,ust^dtt, »^i>d auch bei der Eamecal-Bcz,rks Ve>waltu>iq zu Ncu> stadtl und beim 6. Gläiszwache- Eoinpaglne. Commando zu Gottsch^e, wegen Nemigung der Wasche die öffentliche Vclsteigcnmg auf Grund nachstehender Bedingung n abgehalten werden. — n) Die Nemigutig der Wa'che wird dem Mmdestfoldernden im Falle der Ge« nehmigung s.incs Anbotes durch d,e wohüöbl. k. k. stepcrm. illyr. Cameral-Gefallen,Verwaltung auf ein, zwei, oder auch drei Jahre überlassen. — I)) Als Ausrufsprelse weldcn folgende Betrage sowohl für das Grenzwache« Spital zu Neustadll, als Gotisch e f stgts'tzl, als: i) für ein Leintuchs kr., 2) ft'n ein Hemd l kr., Z) für em Ulucrz,ehbflnklcid 1 kr., /i) für ein Handbuch 1 kr., 5) für cincn Kopfpolster, kr., 6)für eine Kotze6 kr., 7)fü«-e»ncn Strohsack 4 kr., 8) für c,n,n Umschlag '/, kr. — 0) Jeder Offerent hat v?r dem Bcg.nne dc« kicttation das Vadlum mlt Zwanz g Gulden M. M., entweder im Baren, oder in öffentlichen Obligationen zu »rlegcn, odcr sidcljusso-risch sicher zu stellen. Dasselbe vcrt'llt >m Falle der Genehmigung des Anbotes die saution, und wird daher auch als solche bis zur voll-standigen Erfüllung des Vrlrags zurück be< halten werden. — ^) Hinsichillch der Einsen» dung schriftlicher Offerte und der Einsicht der !>citat!onsbedingnlsse gelten d>e obigen ^estiiw muligen, und eS steht jcdem Untern7trmtschte 57rrlautbHru,,gllt. I. 1290. (3) Zur Besetzung der an der grast. Lanthie-rischcn Fidcicommißherrschaft Oberreifenberg im Görzer-Kreise erledigten Bezirkscommissärs-und Nichterstelle, womit, nebst freier Wohnung im herrschaftlichen Schlosse und dem unentgeltlichen Genusse eines Gartenanthcils, ein Iahresgehalt von 800 si. C. M. verbunden ist, wird ein scchswochentlicher Concurs eröffnet. — Diejenigen, welche sich um diese Stelle bewerbe« wollen, haben ihre mit dcn erforderlichen Wahl-fähigkeits-Decreten und den Zeugnissen über Moralität, Alterund bisherige Dienstleistung, dann über dle vollkommene Kenntniß der deutschen, slavischen und wenigstens einige Kenntniß der italienischen Sprache belegten Gesuche bis zum25. September l. I. an die unterzeichnete Vermögens-Administration portofrei ein-.-znsenden. .'5 Ucdrigcns wird bemerkt, daß die Dauer der Anstellung durch die allfällige eventuelle Einziehung der Jurisdiction bedingt sey. Von der gräfl. Lanthierischen Pupillar« Vermogens-AdlNlnistration. Gövz am 14. Au, gust 1842. Edict. Asse jene, welcbe auf den Verlaß de3 m6. (1)^ Nr. 16266, Eonculs-Ausschreibung. An dem k. k. Gymnasium in Lalbach ist eine Grammatical. Lehrerstelle in Elledlgung gekommen. — Mlt derselben ist ein jährlicher Gehalt von 700ft. für ein Individuum wllt» llchm und von 60a fi. für elnen gclstllchen Stand's verbunden. Zur Wiederdcsetzung dieses Lehramtes wird d«r Eoncurs zu Lalbach, Kla-genfurt, Gral), W,en und Prag am 14, November d. I. abglhalten weiden. — ES haben sich daher jene Individuen, welche sich um dlese Stelle bewerben wollen, und dem vleßfalllgen Eoncurse zu unterziehen gedenken, rechtzeitig bei der betreffenden Gymnasial« Election zu melden, und zugleich die mit den vorgeschriebenen Belegen documentirten Gesuche daselbst zu überreichen. — Vom k k illpr. Tubernmm Laibach am 6. August iL/,2! Thomas Pauker, ^________________k. f. Gub. Sccretar. ^rrisänullche Verlautbarunüeu. ^ l32i. (1) Nr. 13693. Zur Sicherstellung der Verpflegung für p f ^m> ^ Hauptstation Laibach garnisonirende ^ - ^ ""^ s"' ^'^ zeitwcisen Durchmärsche lm Brod-, Hafer-, Heu- und Stroh, auf die Zeit vom 1. November d., bis Ende Juli, und an Holzkohlen und Beleuchtungs-Servixe bis Ende Apnl k. I., wird am 16. September 1842 Vormittags 10 Uhr eine öffentliche Subarrendirungs - Verhandlung bei dem gefertigten k. k. Kreisamte unter nachstehenden Bedingungen vorgenommen werden. — 1) Der Bedarf nach dem gegenwärtigen Truppenstande, mit Ausnahme der zeitweisen Durchmärsche, besieht beiläufig in täglichen 1870 Portionen Brod, 139 Portionen Hafer, 26 Portionen Hcu ü 6 Pfund, hg Portionen Heu ä 10 Pfund, 149 PorNonen Streustroh k 3 Pfund. — In m 0 natlichen 150 Metzen harten Holzkohlen, 60 Pfund Unschlittlichter,WPfund Unschlitttalg und 80 Maß Nipsöl sammt Dochten, dann in vierteljährigen 3360 Bund Better- stroh 2 12 Pfund. — 2) Die Größe der Er-forderniß für die zeitweiligen Durchmärsche kann zwar in Voraus nicht bestimmt werden, hiefür werden aber am Vcrhandlungstage die näheren Bestimmungen vorgezeichnet werden. — 3) Hat jeder Offerent vor der Verhandlung ein Vadium von 1500 fi. bar zu erlegen, welches am Schlüsse derselben den Nichterstehern rückgcstellt, vom Ersteher aber bis zum Cau-tionscrlage rückbchalten werden wird; ferners sich vor der Commission legal auszuweisen, daß er für die zu übernehmenden Verbindlichkeiten solid und hinreichend vermögend sey. —4) Werden auch Offerte für einzelne Artikel angenommen, jedoch wird dem Anbote für gesammte Artikel dci gleichen Preisen der Vorzug gegeben. — Uebrigens müssen alle Offerte schriftlich, mit dem vorgeschriebenen Stämpel versehen, der Commission übergeben werden, und darin erklärt seyn, daß Offerent sich allen jenen Bestim, mungen in Beziehung auf die Contractsdauer, den Umfang des Geschäftes u. d. gl. fügen wolle, welche die Landcsoberbehörden zu beschließen finden. — 5) Anbote von stellvertretenden Of« ferenten werden nur dann berücksichtigt, wenn sie mit einer gerichtlich legalisirtcn Vollmacht versehen sind. — 6) Nachtragsofferte, als den bestehenden Vorschriften zuwider, werden rückgewiesen. — 7) Muß der Erstcher bei Abschluß des Contractes eine Caution mit 8A der ge-sammten Gclderträgniß entweder im Baren, oder in Staatspapieren nach dem Curse, oder fidei-jussorisch zur k. k. Militär-Verpstegs.Magazins-Haupt-Casse allhier erlegen, wobei noch bemerkt wird, daß nur die von der k. k. Kam-merprocuratur als gültig anerkannten Cautions-Instrumente angenommen werden dürfen. — Die weiteren Auskünfte und Contracts - Ve-dingnisse können täglich während den gewöhnlichen Amtsstunden in der hiesigen k. k. Mili-tär-Verpflegs-Haupt- Magazins-Kanzlei eingeholt werden. — Wozu alle Unternehmungslustigen Parteien hiemit eingeladen werden. — K. K. Kreisamt Laibach am 18. August 1842. Z. 1322. (1) Nr. 13693? Zur Sichcrstellung der Verpflegung für das in den Stationen Stein, Krainburg und i!ack befindliche k. k. Militär, durch den Zeitraum vom 1. November d. I. bis Ende Juli k. I., wird die Sudarrcndirungs-Verhandlung, und zwar, in Stein auf den 19., in Krainburg auf den 20., und in Lack auf den 21. September d. I., überall um 10 Uhr Vormittags festgesetzt. — Das tägliche Er- 630 hohe k. k. allgemeine Hofkammer mit Decret vom 6. Juli 1842, Z. "^V,^, der k. k. vereinten Lameral - Gefallen - Verwaltung zu Gratz bedeutet, daß, wenn der nach dem neuen Gesetze zu bemeffende Stämpel für das Ein« antwortungs-Decret eben sogroß, oder größer als der entfallende Mortuarsbetrag ist, letzterer durch den ersteren aufgehoben werde, und daher die Entrichtung einer Sterbtaxe nicht einzutreten, sondern nur die Verwendung des Stämpelö für das Einantwortungs-Decret nach der Bestimmung des Stämpel- und Tar« gesetzes Statt zu finden Habe. — D»e bis zum 1. November 1640 bemessenen übrigen Abhand« lungsgebühren sind Hierbei gar nicht in Anschlag zu bringen, sondern, wenn sie noch nicht berichtiget sind, gleich anderen rückständigen Gebühren Linzuhedcn. — Laibach am 8. August 1842. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes -Gouverneur. Earl Graf Zu Welsperg, Raitenau undPrimö'r, Vice-Präsident. Ioh. Nep. Freiherr v. Spiegeifeld, H. k. Gubernialrath. Z. I3i3. ^ ^ Nr. 18927, Verlautbarung über ausschließende Privilegien.— Die k. k. allgemeine Hoftammer hat am 1. Juli 1842, Z. 24941, nach den Bestimmungen des allerhöchsten Patentee vom 5i. März 1832 fol« gende Privilegien zu verleihen befunden: »)Dem A. Bearzi, dürgell. Handelsmann, wohnhaft ,n Wien, Stadt, Nr. 741, für d,e Dauer von fünf Jahren, auf d;e Verbesserung der unter dem 27. April 1L27 priuilegirten Weberkamm - Maschine, wodurch sich mittelst einer neuen und einfachen Vorrichtung, ge» schnitten« und bereus in Arbeit gewesene Zahne wieder binden lassen, was bisher für unaus, führba« gehallen wurde. — 2. Dem Nepo, muck Stemle, Oberlieutenant im topography schen Bureau des königllch»baier'schen General-QuarNermeifter-Stabes, wohnhaft in München, (bevollmächtigter ist Eduard Onderka, wohnhaft in Wien, Leopoldstadt, Nr. 6^9), für die Dauer von sieben Jahren, auf die Er« findung, Kräfte, welche bis jetzt ihrer Unre« gelmaßlgkeit oder anderer Verhältnisse wegen ,n der Zeit ihrer Kraftaußerung zum Betriebe von Maschinen nicht vollkommen, oder nicht mit Vortheil benützt werden konnten, mittelbar zu sammeln und so zu reguluen, daß sie auf eine vortheilhafte Weise beliebig zu einem regelmäßigen, gleichförmigen Betrübe benüyr werden können. (Hierauf wurde am 7. Iullus iL^l «in königllch'baier'fches zehujahrigeb Pri< vllegium verliehen.) »- I. Dem Peter she« vard dem Aelteren, Kleidermacher, wohnhaft in Baden-Baden/ (durch die großherzoglich« daden'sche Gesandtschaft, wohnhaft ln W»cn, Stadt, Nr. 52), füc die Dauer von einem Jahre, auf die Erfindung des Eorpimetels oder Körpermessers, mittelst welchem der Klei« dermacher im Stande sey, durch ein elastisches Netz von Stahlfedern den menschlichen Kör, per in allen semen Verhältnissen zu umfas, sen, und barnach das bestellte Kleidungsstück auf das Genaueste zuzuschneiden, va sich das Instrument allen Rundungen, Ecken und Biegungen bes Körpers ganz genau anschmiegt, so oaß °"f diese Welse dii gesammte Ober-ftäche deS Körpers genau gemessen, und daS Instrument, Behufs deS Zuschnei)ens fiach «ausgebreitet werden tonne. (Auf diesen Gegenstand wurde im Jahre 1840 em großher« zogllch , baden'sches zehnjähriges Privilegium verliehen.) — 4. Dem Anton Ladem, bürgl. Hausbesitzer und Weinessig-Fabrikant, wuhn» haft in Mödling in Oesterreich unter der Enns, Nr. 83/ jür die Dauer von drei Jahren, auf die Verbesserung einer eigens con« siruirten Vorrichtung zur Schnell-Essigerzeu« gung, wobei sich bei Herstellung des Essigs ein günstigerer Erfolg und mchr Oeconoime als bisher ergebe. — 5. Dem Carl Glrardet, bürgl. Buchbinder, wohnhaft in Wien, Stadt 3tr. lioo, für die Dauer von einem Jahre, auf die Erfindung neuer Zigarren'Ecm's, welche im Gerippe nut einem doppelten Bo« den versehen seyen, der sie in zwei Abtheilungen theile, und welche sich durch ihre ge, fällige Form, Eleganz, Geschmeidigkeit, ?elch« tigkeit und Bequemlichkeit auszeichnen, und ohne großen Raum eine bedeutendere Vnzahl Zigarren, als dze bisherigen Ecul's, aufneh« men. — 6. Dem Emanuel A. BereleS, Han« delsmann mit Nürnberger Waaren, wohn, haft in Prag, Nr. 36/5, (durch Ignaz Deutsch, k. t. privil. Fischbem »Fabrikanten, wohnhaft in Wien, Leopoldstadt, Nr. z3), für die Dauer von zwei Jahren, auf die Erfindung, mittelst einer Maschine, die zu den Hosenträgern nöthigen ledernen Laschen je zu einem Paare mittelst eines Schlages, sammt den zum Annähen und Umfassen der Laschen nöthigen Löchern zu erzeugen, wodurch die Ho-