/^P" ?G^ ^ 33 zur Laibacher Zeitung. Nr. 33. . Donnerstag den 9. Juli 16^6. Gudernial - Vcrlantlmrimgcn. ->- W23. ^2) Nr. l3'i(>5. surrende b e s k k. ill y r. H l« b e r n i u in s nb c r "/rliehene Privilegien. — Zu Folge c'"gelal,qtc'n hohen Hofkanzlei . Decreteä vom ^ u. V., .^ !6'l29. HN die f. k. allgemeine Hosk.nn»n'l- am 21. Aplil d. I, ^ahl lj>i2^. die nachstehenden Plivileqicn ucrlie-dcn: l) Dem Iqnaz Holzknechl, Bül^er und HHli6l'c,itzl'l-, woylchaft ln Nikolsdur.q in Mäh-rei, , (durch M.'rr mu Dampfklafc arbeilcnde Elablisse: metUo, welch, eine izlspail.n^ b.')iclc u„d iiN W.,enlllchc„ dart» i.cst.dc Hih, vom Oam^sk.ssel verwende, und diese mttt.lst ci^ »ns e.q..„n Machanismlls der.N re^ul.ll werde, da!) jed.r >'..«,' Bror wahrc.,d des Vacke.s vollkommen ^le.ckc Hitzqrade erhalt.». — ^i) D.m Nenze, ^zerw.'.'y, Blech. Nl..sinst!unit',lc.,' ?5^>.,s", für die Dauer von drei Jahren, auf vie (5r-'lndimq einrr Thonwi'chs^l - Maschine sur Blech. Vlasm^luinente. — Z) D»r äsioora öcknn.s pliv^lislrend, wohnhaft in Wil'n, Bl^oc, Nr'. ^. slir dl»' Dauer von einem Iahrr, aus die ^lfindlnni. Hüte, Hauben, oder waS immer lur eine Damen Kopsvedeckunq (oliupoilux le-8tll^ ^onl- j«5 cl^lne^) aus jeder Gattung ^''der, l^bellslnqer Form, Aubstaltung. Far^ , c u»,D Spani'ln,^, lind derarl zu v.ls»rll^'ß dieselben fur j.dc Kaison p.)js.n. — l) D.m ^oi)^,l„ D. Gard.llovih, I'cha^r einer F.U'rlk ^"z^l'schlr lZlauatlN und Privilegiums, . B^ sitz«".-, wohnhaft in Wi^n, Sladt. Nr. 5^9, fur die D^ucr von enn'm Jahr»', auf dic Ver^ Kesselunq an l)cn unterm 27. October l!>'i5 privile^ilten (äraoat.n ohne KchnalUn, welche im W ^lUllchen darin bettehc, daß durch eiye neur encspr>chende ColM'uclion dcr in der Elav^te eingenähten Fch''n Metalle nnd Materiale er^Ul)t lverd.n könne, unc> daß überhaupt durcy oie »n'u »era'nvertc Form und ^a^ze der Feder dle i6>,av>ic<,' qrößere Dauerhaftigkeit, mehr Elasticität und Leichtigkeit deö Anschmle-genö um oen Häls erhalle. — 5) Dem (Zhri» stoph Iahn, bürgerl. (älavier- I'.istru'nenten« Macher, irohühaft in Wi^'n, Wieden, Nr. 709, fur dil> DaulV von zwe, Jähren, auf die Er-findnnq und Ver»>fserun^ ln der Coniiruccion der Fort.p!'N,o's, welchc lm W^srntlichen darill best.heu, d^ß l. die Verspreltzung des Stimm« stocke auci mchieren starken ^is^ntanqen oderhalb der Bcialtu'iy auf eine neue ?irt ange« bracht wcrde; 2. die satten, statt über den Steg, ü^r Mi'taUcne Brücken laufen ; 3. die Anhang« lciste mit '^lech belegt, und ^. auch der Stimm-stock m,c M'sslc'gblech beleqt werde. — 6) Dem I><»ül^erl. Claviermacher, wohn» l>lt in Wl.,1, Landstraße, Nr. 517. für die D^uer von süllf Jahren, auf die Erfindung, die Saiten d>6 Klaviers mittelst horizontal li.qendtr schrauben zu spannen und zu stimmen. — 7, D.m Grafen Alvise Francesco D. Moccni^o, k. k. Kämmerer, (Zonimandeur und R'it.r luehrer.r Orden, und ^ucsvesitzer, woh»h^lt in ^en.dla.Nr 28l5. für vie Dauer von zwei Jahren, «uf die Verbesserung in der Constructio" d.r^^llken mit geringer Taucbuna welche in oer W'slNheit darin bestehe, daß die Flüjse lelchlcr aufwärts befahren, das Eleuer« 554 ruder leichter und mit besserem Erfolge gelenkt, ulid bei voluminösen Ladungen eine größere SladNicac lrreickt werde. — 6) Dem Johann Ammaln,, Mechaniker und M.ischlnen-Fabrikant, wohnhaft in Nieu, am Tador, Nr. 259, für die Dauer von fünf Jahren, auf die Verbesserung an den sogenannten SchlN'Uwagen, wodurch sich bedeutende Vortheile gegen dle bisherigen Schnellwagen ergeben. — Laidach am 6. Juni »8'lk. Joseph Freiherr v. Weingarten, Bandes - Gouverneur. 6a rl Graf zu Wels per g Raitenau und Primör, k. k. Vice-Präsident. Carl Freiherr v. Flödnigg, k. k. Gubernialrach. Z. IU22. (2) Nr. 14984. Concurs - Ausschreibung. Zur Wicderbcschung der Controllorsstelle bei dem hiesigen Cameral- und Kriegszahlamte mit IUM» st. Gehalt und mit der Verpflichtung zur baren oder sidcijussonschen Cautionsleistung von 2WU si. C. M. wird der Concurs bis Ende Juli d. I. ausgeschrieben. — Diejenigen, welche sich um die Verleihung dieses Dienstpostens bewerben wollen, haben ihre Competenzgesuche im Wege ihrer vorgesetzten Behörden bis zum obbe-sagten Tage bei dieser Landcsstclle einzureichen und in denselben ihren Stand, Alter, Religion, Studien, Sprachkenntnisse, ihve bisherige Dienstleistung und dic übrigen zur Versetzung des in Rede stehenden Dicnstplatzes erforderlichen Eigenschaften, dann die Fähigkeit zur dießfalligen Cautionsleistung und insbesondere auch den Umstand gehörig nachzuweisen, ob und in welchem Grade sie mit dem hiesigen Zahlamtspcrsonale verwandt sind. — Vom k. k. illyrischen Guber-nium. Laibach am M. Juni 1846. Z. l()05. ('.) Nr. ,3209 ucl l5626. Concurs « Verlautbarung. Bei der k. k. Camera! - Kreiscasse zu Mitterburg (P'sino), im Istrianer Kreist, jst die Cass^rs - Stcllc mit dem Gehalte jährli. cher neunhundert Gulden, und mit der Vcr-dindlichkell zum Erläge einer Caution von Zwei Tausend Gulden in Erltdlgung g^kom. men. — Die kompetenten um dicse Stelle haben ihre Gesuche del diesem Gubcrnium längstens bis Ende Juli lö^lli^u überreichen, und darin ihr Alter, den ^tano. die Religion, ihren Gevurcs- und Aufenthalts-on anzugeben. sich über die vollkommene Kenntniß Verdeutschen und italienischen Sprache, über ihre Studien, vorzüglich aber über ihre bisherigen Dienstleistungen, über ihre Kennt' niß im Nechmingsf>,che in den Casse- Manipulations l Geschäften, und über ihre Mora» lität auszuweisen. — Dl< Bewerber haben die Fähigkeil zur Leistung der Caution, wll-che lm bliren G.loe, oder mit e,ner Pragmatical - Sicherheit gew^hrcüden Vürgschafls^ Ur» kund.' erlegt werden n>uß, nachzuweisen. — Die Bewcrver, welche schon 'm Staatsdienste stehen, haben chre Gesuche mittelst ihrer un« mittelbar oorgeschten Stelle norzuleg.n, Alle sich aber zu erklären, ob sie in einer, und welcher Verwandtschaft oder Schwägerschaft mit den dcrmaligen Beamten des k. k. Ca« meral- Zahlamres i» Triest oder der k. k. Camera! ,Krci6 Die mit oem durch die Gubernial - Currcnde vom 29. April l. I., Z. lM8l, kund gemachten hohen Hofk'Umncr - Dccrcte uom 2(1. v. M., Z. 15^7^, einvcrständlich mit der hohen vereinigten Hofkanzlei erfolgten Ausschcil dung mehrerer Erweroszweige aus dem im Jahre !809 von ihr beka,n,t gemachten Verzeichnisse der sogenannten Polizeigewerbe und Versetzung derselben in die Classe der Com« mercialgewerbe, macht es nun auch unerläßlich, eine weitere Läuterung jenes Verzeichnisses von allen denjenigen Beschäftigungen zu ver--fügen, welche theils ihrer Natur nach, thclls zu Folge der seit l809, wo die letzte Regu-lirung Statt gefunden hat, erlassenen neue« ven oder neuesten Bestimmungen dahin nicht mehr gehören, so oasi deren fernere Belassung in demselben nur Anlaß zu Mißverständnissen oder selbst zu Mißgriffen in der Behandlungs-weise derselben geben könnte. — Cs wird daher das von der hohen HofkanzK'i im Einvernehmen mit der hohen k. k. allgemeinen Hofkawmer mit hohem Decrete vom 23. o. M., Z. l7'l2H7N, verfaßte, unten nachfol» gende Verzeichniß derjenigen Erwcrbszweige 55b allgemein bekannt gegeben, welche nach er-Wahnter Ausscheidung noch fernerhin aus 5«. sonderen politischen oder sonstigen öffentlichen Gründen auf Gewerbe und Befugnisse noch fortan beschränkt zu bleiben haben. — Alle «drigen, im gegenwärtigen Verzeichnisse nicht wehr erscheinenden Beschäftigungen bedürfen, "lb freigegeben, keiner Gcwcrbs- oder Befug-"'ß'Verleihung, und ihre Ausübung lst nur bedingt durch die Anzclge des gewählte» Auf. stellungö- oder Standortes und durch Ein. dcziehung in die Erwerbsteuer, in welch' er« stersr Beziehung von den politischen Behörden darauf zu sthen und in Beschwerung-fällen durch alle Instanzen zu entscheiden ist, ob, und wie fern die Wahl deö Standortes irgend einem Bedenken unterliegt, wle z. B. bei Errichtung einer Wassermühle, ob etwa hydraulische Hindernisse oder aber Ansprüche der N«chbarn anf o«6 Gefall des W^'lS obwalten, ob bei Aufstellung von Ständchen "ne Pafflgewidrigkeit sich herausstelle und so weiter. ^_ u^rigenS versteht eö sich von sllbst, daß an Orten, wo rücksichlllch dieser freien Er.verbszweige allenfalls noch Zünfte und Innunqcn bestehen, wie z. B. in Wien bei der Seifensiederei, beim Müllerhandwerke u. s. w., ditsellien noch fortan unbeschadet jener Freigebung ln der Art Geltung haben, daß, wer sich in dieselbe einverleiben lassen will, sich die dazu erforderlichen Bedingungen gefallen lassen müsse. — Ebenso haben die rad>cirten und verkäuflichen (in Wien «uch Kammergul'schen oder cesslonarischen) Gewk-ld,, ungeachtet der Freigebung der dieß-fälligen Beschäftigungen in ihren bürgerlichen und priuatrechtllchen Folgen aufrecht zu blei« ^kn; so wi^ es Pflicht der politischen Bee Horden verbleibt, daß beim Antritt einer freien Beschäftigung, die rücksichtlich derselben de< stehenden Polizei-, Sanität6- oocr sonstigen öffentlichen Rücksichten auf daS Genaueste beobachtet und gehandhabt werden. V e r z e i ch n i ß derjenigen in dem mit dem Hofkammer» Decrete vom 2. M^i i809, H. Z. »29,6, bekannt gemachten Schema der sogenannten Polizeigewerbe vorkommenden Bischäft'aungen, welche nach Ausscheionna. der bereits mit Hof-kammer-Decrele vom 20. April i^46, H. ^. ^5'z7^, in die Commercial Behandlung übernommen, allein nock fortan aus besonder«« polizeilichen oder sonstigen öffentliche« Rück- sichten auf Gewerbe und B^fugniß beschränkt z>, blciben h've«,: Blunnnnister , Maurerund Ettimmtz, Mähruilgräu'ner und Nachtführer, Nauchfan^kchlcr, Scok>Nor.r, Ziegcld.ckcr, Zimmermcistcr, Buchdrucker, Buchhändl.r, Apo« thek.'r, chylurgiscke ^^iverde, die Satzungs-g^werbe dhsie-der, Köche, Oarköche, (H^küä'ler, Traiceurs, Restaurat.lnS, Scka„kq.werl,'e, als: Bier-wirthc und Bicrschanker, Branntwein ' und Wciuschänker, Tandl.r, Tröolcr. — Luidach am l6. Juni ltt»6. Joseph Freiderr v Weingarten, Bandes- Gouverneur. tzarl Graf zu Weleprrg Raitcnau und Primör, k. f. Vice-Präsident. Carl Fre iherr v. F löd n ig g, k. t. Guberniülrath. Klavt - unv lannrechtliche Verlautbarungen. Z. 1U1U (3) Nr. 5303. Edict. Von dcm k. k. Stadt- und öandrechte in Krain wird dem Georg Chices und seinen all-fälligcn Erben mittelst gegenwärtigen Edicts erinnert: Es habe wider dieselben bei diesem Gerichte die Frau Maria Kunschitz, geb. Michcl--tschitsch, Eigentümerinn dcs Gutes Schcmitz, die Klage auf Verjahrtcrklärung der aus dem Schuldscheine (i. 15. März l8U6, auf dem Gute Schemitz seit 23. März 1808 haftenden Forderung pr. 1UN fi. eingebracht und um eine .Tagsatzung, welche hiennt auf den 21. September 18 lU früh 9 Uhr vor diesem Gerichte bestimmt wird, gebeten. Da der Aufenthaltsort der beklagten Rechtsnachfolger diesem Gerichte unbekannt, und weil selbe vielleicht aus den k. k. Erblanden abwesend sind, so hat man zu ihrer Vertheidigung und auf deren Grfahr und Unkosten den hleror«-tt'gen Gerichts-Advocaten, l)r Anton Rack, als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichts c Ordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Die unbekannt wo befindlichen Geklagten werden dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter, l)»-. Rack, Rechtsbehelfe an die H«nd zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter z» bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege ,in- 55'« zuschreiten wissen mögen, insbesondere da sie sich die aus ihrer Berabsäumung entstehenden Folgen selbst bcizumessen haben werden. Laibach am 16. Juni 1846. Z. 1020. ft) Nr. 5234. (5 d i c t Von dem k. k. Stadt - und Landrcchte in Kram wird den unbekannt wo befindlichen Friedrich und Marianna von Pcßler, Ignaz u. Joseph Skaria, Carl Michael Vogou. Anton Snid^r und deren unbekannten Rechtsnachfolgern mittelst gegenwärtigen Edictes erinnert: Es habe wider dieselben bei diesem Gerichte Amalia Schütz Odolsi, im eigenen Namen und alö Vormünderinn ihrer mj. Tochter Emma Schütz, sN,». Zuerkennung des Eigenthumes der Dolleine-und Nusidorftr - Gült und Löschung einiger hierauf haftenden Sätze, 5u!> z),^l^. 10. l. M. die Klage anher eingebracht und um die richterliche Hilfe gebeten, worüber zur Verhandlung die Tagsatzung vor diesem k k. Stadt- und Landrechte auf den 21. September l. I. früh M Uhr angeordnet worden ist. Da der AufenthalSort der beklagten, unbekannt wo befindlichen Friedrich und Marianna von Pesilcr, Ignaz nnd Joseph Skaria, Carl Michael Vogou, Anton Snidar und deren unbekannten Rechtsnachfolger diesem Gerichte unbekannt, und weil dieselben vielleicht aus den k.k. Ervlanden abwesend, so hat man zu deren Vertheidigung, und auf ihre Gefahr und Unkosten den hierortigcn Gerichts - Advocatcn Dr. Ov-jiazh als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichts - Ordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Dessen dieselben zu dem Ende erinnert werden, damit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter ihre Nechtsbchelfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wegc einzuschreiten wissen mögen, insbesondere, da sie sich die aus ihrer Verabsäumung entstehenden Folgen selbst bcizumessen haben würden. Laibach den 13. Juni 184«. Kreisinntliche Verlautbarungen. Z. 1031. (2) Nr. 10183. K l! n d m kl cl) u n g. Die k. k. Landesstclle hat mit Verordnung vom 1!> d. M., Zahl 8W8, die Ausführung der im l. I. vorzunehmenden Conservations-Arbeiten im hierortigen Inquisitionshause und dan» in den dazu gehörigen Häusern Nr. 8tt und 81 im Licitationswege hintauzugeben angeordner. — Die dicpfälligen Kosten sind auf 53« si.' 43 kr. C. M. veranschlagt. — Hievon entfallen aus Maurerarbeit und Matcriale . 2lw ft. 49 kr. auf Zimmermannsarbeit . . 12tt „ 44 „ „ .Tischlerarbeit . . 32 „ « „ „ Schlosserarbeit . . 27» „ 3« „ ,. Spcnglerarbeit . . Kl „ 57 „ ', Anstrcichcrarbeit . . 7 „ 51 „ „ Zimmermalerarbeit . . 22 ,> — „ und endlich für verschiedene Gegenstände . . . 41 ,/ 40 „ — Die dießfällige Minuendo-Licitation wird am 14. k. M. um 10 Uhr Vormittags bei diesem Kreisamte vorgenommen werden. — Die öicita-tionsbedingnisse und die Baudevise können Hieramts eingesehen werden. — Kreisamt Laibach am 2«. Juni l84nn,schaslssta„o geschieht in der Regel als Ausseher und auf die Dauer von vier Jahren, mir dem der Cameral- Ve-zllks Bihoroe vordehal^nen Rechte, oen Aufgenommenen im 5!aufe des erst,,, Iahlt5 des Dienstes entheben zu kömu'N. N^,ch Ablauf der uier Jahre erlischt dac, cinaeqangcne Dlellstverhälcmß, und es steht sowohl dem Ma>,ne frei, aus 0cm Wachkörper auszncre-ten, alS auch der Bchörde, ihn des Dienstes zu entHeden. — War ma», jedoch mit seiner Vrrivenoung zuftild.n, so kann ihm die dauernde Ausnahme vcirillia/t werden, und eö kommen ihm dann die allgemeinen Beqünitigun' gen zu, auf welche ein bleibend angestellter Staats» oiener Anspluch hat. - D^n Individuen der Mannschaft, welche ,hrer gesehlichen Mill» tä'rpflicht noch uichc Genüge qeleistet habcn, st^'ht für dle Dauer ihlvr Dienstleistung ,u ocr Finanzwacke die zeitliche B e f r e l« u n g u o in M i l i c ä r st a n d e zu. — Die Gt'lnlsse der Mannschaft bestehen: l) In einer täglichen Löhnung für den Aufseher mit fünfzehn, für d^n Obcraufsehcr mit zwanzig, und den Nesplcicnten mit fünf und dreißig Kreuzern; 2) in einen: Provinzial-Zuschusse zur Löhnung, und zwar gegenwärtig Mittäglichen zehn Kreuzern für den Aufseher, dreizehn Kreuzern für den Oberaufseher und sieden Kreuzcrn für den Respiclcnten; 3j in einrw Aekleioungsbeitrage „on jahrlichen fünfzehn Gulden; l) in der Unterbringung auf Kosten des Staatsschatzes, oder in «„gemessenen Quariierzinöbeiträgen ; 5) in täglichen Verdienstzul^gen bei besonders autcr Dienstleistung; 6) im Falle ocr Untauglich, kcit tritt für die dauereno Aufgenommenen die Versorgung durch Crcheilung ron Provisionen cm. deren qcringste in täglichen ackt Kreuzern besteht - 7) die Witwen und dle Kinder der zum Mannschastsstandc gehörigen Angestellten werden nach de» allgemeinen Provisions-Vor. schriftcn behandelt. - Diejenigen Individuen, welche sich in die k. k. Finanzwache einreihen lassen wollen u"d die obenerwähnten Elgen« schaften besitzen, hab.n sich Hieramts mit ihren Zeu^niss.» versehen zu melden. - K. K. Ca. meral.Bemks-Verwaltung, öalbach am 3. Juli 16l6. 558 Z. 1016. (2) Kundmachung. Zur Slchcrsttllung des Bedarfes an Vic-> tualicn und Gttränken für das Spital und Erziehun^shaus des Infanterie - Neqiwenl»6 Prinz Hvhenlvhe Nr. 17, für die Reinigung der Kranrenwasche und für vie Lieferung der ärztlichen Bedürfnisse bei dcr hiesigen Militär-Apotheke, auf Äic Zelt vom l. Nooember 16l6, bis Ende Novcuibcr l6>7, wird am N. August l8l6 in der Milltar^ Commando - Kanz-lti, in: Hause Nr. 2l am alten Markte, um 9 Uhr vormittags eine öffentliche Luitation, unter Vorbehalt der höhereu G^n-Hmigung ih» res Resultates, vorgenommen werd»n. Die beiläufige Erforderniß der zu liefern^ den Artikel auf ein Jahr betragt: an Mundsemmiln zu 3 Lolh . 2000 Stücke, « ,. ,. 6 „ . 165NO ^ « 9 ,, . 9000 „ „ Brot ^ l6 ., . 13000 ,. . „ 26 „ . 4000 ^ „ Ril'dficisch..... l>c> Centner, „ Kalbfleisch..... 37 „ ^ Mundmehl..... 52 ^ „ Semmelmehl .... 20 ^ ^ weißes Pohlmehl ... 6 „ « Reis....... 28 „ ^ Weizengrieß..... 60 „ ^ gerollter Gerste . . . 24 ^ „ Gerissener do. ... l6 „ „ weißen Bohnen ... 23 .. „ Nindft'malz . . « . 28 ^ .. Steinsalz ..... 2l ^, Kümmel...... l „ ^ Zwiebel.....» 2 „ „ Klenn...... . 2 „ „ Suppes,kräuter ...» ^ „ n gedörrten Hwctschken . . ^ ., ^ Eiern....... V500 Stücke, ^ Wein....... WO Maß, » Branntwein . . . . . 1W ^ .an Weinissig .... 280 Pfund, ^i » Znckcr..... l00 ^ Z^^ „ Baumöl..... 20 ^ .3 H .. L.inöl..... »0 ^ " / „ T.spkntinö'l .... ^^ n ^X „ schwarzer Seife . . 60 „ ^ I „ roher Gerste . . . 6 «. ö Nehc», ^ F der n. ö. Matzen zu 7» Pfd. 3 vth. ?f ,, 36 grädigem EplrituS . 20 Maß, ^ „ Blutegeln mittl. Gattung 2tX) Stück, ^An Urinflaschen . . . . t90 Stück ^ ,. «Unzenhaltigc^Mtdicinfta..^ 70 ., -Z< « 22 ^ ,. ^sche" "o„ ^ 7^, ^ Z^ „ i!ampengläscr )>ue,ß.Glase l00 s „ Wcichsleinwand ... 20 Ellen. Die beiläufige Hahl der in einem Im 26, Iull Vormii« tags von 10 bls 12 Uhr bei dcm Diocesan- Schu» lenoberaufscher zu geschehen, wodci die Stan« des» Tabelle einzureichen, dic Sckulzeugnisse der Kinder über allenfalls schon früher bestandene Prüfung, wie auch die Lkhrfähigkrits-Zlllgnisse ihrer Privatlehrer vorzuweisen und die gewöhnlichen Pn'ifunqö « Honorare zu ent? richten seyn werden. — K. K. Oberaufsicht dcr Aschen Schulen. Laibach am 27. Juni !6'l6. vermischte Vorlttutbarungen. 3- ^4. ^2) Nr. 2958. m « Edict. . ^om k. r. Bezirksgerichte Umgebung Laibach's wno^lund gemacht: Es'habe in der Excculionssache oes Joseph Ogorcuz, Cessionär des Anton Merhar, gegen Johann Noshizh zu Iama bei Golluverdu, über beldersclNges, am 21. März !8a6, Z. 1^87, getroffenes Elnverstandnitz, die m,t dießgerichtlichem Edicte vom 5. Jänner 1846, Z. 19, auf den <4. April und l«. Mai ausgeschriebene 2.u. 3. Feilbietung hiemit auf den 25. Juni und 2^. Juli I. I., n,it dcm vorigen Anyan.qe und dem Beisätze übertragen, daß die bei der ersten tlicitation nich t an Mann gebrach, le, dem Guie Strobclhof «uk N ect. Nr. 5l dienstba-re 24 kr. Hübe saiumt An' un.d Zugchör um den einverstandenen Preis von 900 si. aus.qerufcn, und bei der dritten ^icit^lion auch unürr delnsclben hintan« gegeben werden würde. K. K. Bezirksgericht Umgebung Laibach's den 2^. Mä'rz 1846- Anmerkung: Bei der am 25. Juni d. I. abgehaltenen Licitation ist kein Kauflustiger erschie« uen, daher am 23. Iu!i 18^6 zur dritten Feil-bietung geschritten wird. K. K. Bezirksgericht der Umgebung LaibaH am 27. Juni 1856. I. W25. (2) Nr. 2893. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte der Umgebung Laibach's wird hiemit bekannt gemacht: Man habe in der Erecunonssache dcr Maria Sloumg von In» ncrgorih, wider Matlhäus »^lounig von ebendort, wegrn aus dem gerichtlichen vergleiche ddo. 5. Juni i8^lt), I. 2l0?, schuldigen ^^bensunterhaltes pr. 30 fl. <'. ». l>., in die ereculioe Feilbictung dcr, dcm Ererutcn gehörigen, dem Gute Moosthal «uli Urb. Nr. 20 dienstbaren, gerichtlich ans 2 566 fi. 20 kr. ge-schätzten Halbhubc sainmt Wohn - und Wirthschafts-gebä'uden gewilliget,.und wegen deren Vornahme die drei Feilbwllllgslagsaiumgcli auf den 22. Juni, 27. Juli und 24. August l. I., jedesmal von 9 bis l!t Uhr Vormittags in loco der Realität mit dcm Neisa» he angeordnet, dasi dieselbe bei dcr ersten und zwei-ten Zeilbietungstagsatzung nur um oder über den Schätzungswert!) , bei der dritten aber auch unter demselben hiiuatigegeben werden wmde. Dcr Grundbuchscmacl, das Schätzungsproto» coll und dic iiicitationsdedingin'sse können täglich hier» amts eingesehen werden. Laibach am 25. März 1856. Anmerkung: Beider ersten am 22. Juni l. I. abgehaltenen Feilbielungstagsatzung ist kein Kauf^ lustiger erschienen ; daher am 27. Juli d. I. zur zweiten Ftildietmig geschritten wird. K. K. Äeziiksgericht der Umgebung Laibach's am 26. Juni 1846. Z. 100,. (2) Nr. 696. E d i c t. Von dem Bezirksgerichte Weirclberg wird den Erben und Rechksnachjolgern des verstorbenen Matthäus Schilling von Skotelza, mit gegenwärtigem Edictc erinnert: Es habe Jacob Okorn von Oberbla« tu, unterm 2l. Äpnl l, I. bci diesem Gerichte die Klaae auf Erkenntniß: der aufscmer, dcm Gl/te Thurn an der Laibach «nl, Nectf Ätr. 333 u. 3^9 dienstbaren I >4 Hübe in Obcrblatu, zu Gunsten des verstor» bencn Matthäus Schittnig unterm l0. April ,807 intabulirle Schuldschein ddo. 9. April »80? pr.300fl. W. W. sey verjährt, hafie somit mcletiils und tön- 560 ne alls lvcilercs Allsuchen grunddücherlich gelöscht werde», eiilgedrachi und um nchterli'dc Hilfe gebeten, worüber die Tagsatzung auf den «2, Scptcmber l. I., früh 9 Uhr vor diesem Gerichte angeordnet wurde. Da der Aufenlhalloort der Gerlaglen uilbekaunl ist, so hat man zu ihreil Handen aus ihre Gefahr und Kosten dcu Matthäus ^chittnig in ^5koselza als Kuratel ausgestellt, mi^ welchem die angebrachte Necdts-fache nach dcr bestehende« Gcrichlbordnung ausgeführt und cmscbicden werden wird. Die Get'laa/eu haben demnach entweder zur rech-nir feldst bcizu-mcsfen h.?!.».! wcrden. Gezirrdgelicht Wcirelbcrg.aln! Mal l8^li. Z. 1000. (2) Nr. tittO. E d i c ',. Von dem Bezirksgerichle Ncixelbeig wild dem Anton Skubiz und dessen Rechtsnachfolgern Nlit gegen-wärligen» Ec>icle erinnert: Es hade Anton Suojan von >ilr.!indc»>i unterm l U. Ap>il d. ^'. bei diesem Ge-richte die Klage auf Elkeiinlm'l): t.'aß der aus fciner, der Pfarrgült <5t. M.rcin zul^ Nect. Nl. 2 u. Ulb. Nr. 6<) dicnsidarenHalbhudc in Htrcindorf, zu Gull« ficn des Antt'!, Skubitz unterm i6, April «807 inta-bulirre 'Schuldschein ddo. ltt. April ls07, pr, 2l^»fi. Taxe, rcriahrt sey, somit mck^il»» hafie und aus wei-tercs Ansuchen grundbücherlich gelöscht weroell tonne, «ingcdr^chl und um richterliche Hilfe gel'ecen, worüber die Tagsa^una, aus deil 2Z. Allgust d. Z, ä>or-mittags l) Uhr vur diesem Gerichte angeordnet ,vor« den ist. Da der Al'scltthalt der Geklagten unbekannt ist, so hat m.m ;u ihren Handen, auf ihre Gefahr uni> Kosten den Herrn l^)ristop!) Ter^heg von W.irgc'ich!ä zu elfch.iüen, oder inzwi-schell dem aufgesttlllcn ^uralor ihre RcHt5bel)ll!e an dic Hand zu geben, oder allenfalls sich ftlbst cinrn andern Ven»clcr zu bestellen und dcm ^erichle nam.-haft zu machen, widü'gsns sie sich die cins ihrer Ver-adsaumung entstehenden Folgen nur selbst beiznules-sen haben werden. Bczirksglriclit Weixelbcrg den 30, April 18 56. Z. 1002, (2) Nr. 727. Edict. Von dcm Beziltsgellchlc Weil>,'Ib>erg wird dem Georg Iavornig und srinen Rechtsnachfolgern mit gegenwärtigem Edieie e>innert: Es habe Anton Slrojan von Streind?rf unterm 2^i. Apnl l. I. bei diesem Gerichte die Klage aus Erkenntniß -. dasi der auf seiner, der Pfa:rgült Sl Ma. rein 5ul> Recs. Nr. 2 u, U>b. ^1ir.li0 dirnstbareu Ganz-l)ube inStrcilldolf, ^u Gunsten des Georg Iavor-nig unterm 2^. Jänner 1808 wladuliite Lchuld» schein ddo. 2',. Jänner l»08, pr. ,20 si, vcijährt se», somit i» «I<;l)il« hafte u,id auf weiieres Anstl' chen gruildbücherlich gclöschrwerden könne, eiilgebrüchc, und um richterliche Hilfe gcbclen, worüber dic Tag-salMig auf den 25. August l, I., früh 9 Uhr vor diesem Gerichte angeordnet wurde. — Da dc>- Aufenthalt der Geliaglen unbekannt ist, so h^r mn» zu ihren Handen, auf il)re Gefahr und Kosten txn Herm Christoph Tcnlchlg in Weixclberg ^ls (^ura.or auf-gestclls, mil welchem die angcbrachle Rvchcssache uach der bestehenden GcrichisordMng, ausgeführt und cnl-,, schicdeil weiden wird. ' Die Geklagten haben demnach entweder zur rechen Feil fl-iozi hieigerick.s zll e,fchecizumes< fen haben weiden. Qt^iirsgeiichl Weixclberg am 30. Apnl lbtl». Z U)0t. (H) ' Nr7"485. E d i c l. Von dem t. k. Bczirtsgelichle Ponoricsch zu Wa'.:e»'o'rg wird allgemein bekamu geinachr! Eö sey in der ^renlüoiis ache des He>rn vit)ch, dUlchHerrn Hr. Wurzbach/ wiccr Georg, rdlü t'onnle, selbe dci der dciittii auch muer d^msllben dinlangegeben weiden wiiidt. Dn ÄlUüdhuchseriract, die ^icitalio^öbeding-nissc und dab Schatziuigspr»iocoll könne» täglich in den gewöhnlichen Amlsstundcn hieramts ciilgejchcll wc-idcn. K. K. Beznksg. Wartenberg am l«. April l«^ti. A n ms»kung: Bei der elslen ,;e>ldielung0lagfa- l^ung ist kein Hausiustiger erschienen. Z. 392""'(8) " Än. 7l3. Edict. Von diesem ^.ezirksgcrichle, als Abhandlungs-nstanz, wird zur Erhebung des ^chuldmstanoes des am 3ti. ^iovember 18^5 zu ^adinavaß vclsiolbenei» Anton SeUak, die Taqsal^ung auf den 8. August d. I., Vormittags um y Uhr. mit dem Bclsayc anbcrauml, das; hiejll alle Jene, welcke vief^alls einen Anspinch zu stellen vernuilien, bei Vermci, d.ing der im §- 81« b. G, B. ausg.drucklcn Aus« dleibensfolgen zu erscheinen haben Bezirksgericht der Staatsherrschast Landstraß am '^0. Iuul l8^l6. AN Vukernial - Verlautbarungen. H 1033. 4t) Nr. l5820. ^ Kundmachung. Aushebung dcr Zolidegünstigung für den nach Tirol mid Vorarlberg eing'eflihrlen Ncis. — Mll AU.rhöchster Gen.hmlgung wirß nach dem hohrn Hofkammcr-D^crcle vom 6. Iurn d. I , Z. 22W7^U7, zur öffeutlichen R»ul»t-niß gebracht. daß die vermöge der Alimcrkung »ur Post Ztr. il)^ des allgemeine!: Eln - und Auögai^s - Zolltariffö vom I^hre 1^3^ ,n ütn, Ausmaß.' d^ö OlngangszoU.s oon Reis dlöh,'!- reü^n^ene Begünstigung, wornach, sür den zur V^-zchrung nach Tirol und Vorarlberg emgeführten Neis nur die Hälfte beb aUg^anlä.n Elngangszolles zu enlllchten war, mi: l. August d. I. auß.r Kraft zu treten hat, von welchem Tage an auch der ü"r Aeizchvung nach Tirol und Vorarlberg ""gefühlte N^ls dem allgemeinen C>ngangs, ö°U» fur Reis unterliegr. — Laibach am 23. Juni ,8lt>- Joseph Freiherr v Weingarten, Bandes-Gouverneur. Garl Gras z« Welsperg Raitcna», . und Primör, k. k. Vice-Piasidenr. ^ Dominik Brandstetter, " "",77^7."! ^ k. k. Guvernialrath. — f,'^ .b s ^ ä «MO. (l) Nr. 15907. Current, e. Auvschr,idung der Elwcrb^uer für das Verwaltun«6lal)^ l8z?. - S.lne k. k. Ma« jestat yakrn mit Allcryöchstcm Cadinettsschrli. den vom lü- April I8't6 anzuordnen geruhet daß die Ellverotteuer, so wic diesc )lbgabe im laufendkn Jahre löl6 dcst^nd.n hat, auch für das nachlle Verwaltungsjahr l9l? aus-^ejchrilben und in delstll)en Alt ein^choocn "erden soll. - Diese Allerhöchste E'Uschlie. ßung wird in Folge hoyen Hoskanzlei. Er. ^sst» v^m 5. d. M., Z. l3653, zur aUge--.,""^ Kcnnlnisl gebracht. — Laioach am Joseph Freiherr v. Weingarten, 5a»ldeS»Gouverneur. ^«rl Graf ^ Welsperq Raitenau ""d Primör, k. k. Vice-Präsident. vr. Simon Ladinig, t k. Ou^ernialratl). (Z Amts.Gl. Nr. sz ». g. Iul. 164«) Z. 1046 (!) ,Ulsl Vr. l276(). Stine k. k. Majestät haben die den Herren Landerchcsö mit der allerhöchsten Ent« schli.ßung vom 8. December l825 (bekannt g.macht durch Gubcrnial' Circulare vom ll). Jänner l626, Z. 9l6,) einqeräumle Befug» nlß, Ausländern unter zrhn Jahren unter ste-w,ss»n Bedingungen die Bewilligung zur Aufnahme an elner inlän0lsch.l» iithranjialt zu erihellcn, mit der Allerhöchsten Ei'tschlleßung vom 2. Mai >6l6, dahin allergnäoigst aus-zudehen sitluhet, daß die Herren LänderckefK künfcicchin ermächtigt seyn sollen, au<;ländic sch » » 7»5 4V „Schlosser- do. . . .,,,-. . ... , l«74 47 « Spengler- do. .......... 416 H ^ Gußwaaren-Lieferung......... 921 4 « Glaser - Arbeit........... 225 » „ Anstreicher- do........... 135 35 „ Bleiröhren- Erfordernis;........ . II 15 „ Gerüstholz, Gerüstung und Pölzung . . . . . . . 253 15 Total« Summa . . . 25,!)?« — Hievon kommt abzuschlagen: D« durch Demolirung des Beneficiantenhauseö und bei Abtragung der hölzernen 3a ckirschupfe gewonnen werdenden Bau-Materialien, im Anschlagswerthe von 715» — Nach Abschlag ergibt sich die Summa der eigentlichen Baukosten von ... s 25,261 j — Bedingnisse: Zu dieser Verhandlung werden nur solche Bauunternehmer zugelassen, welche hierorts als verläßlich bekannt, oder mit obrigkeitlichen Zeugnissen sich ausweisen können, jene Eigenschaften zu besitzen, um einen derlei Bau zu übernehmen und tadellos auszuführen. 2) Die Verhandlung wird über den Ge-sammcbau gepflogen, und mit Ueberlassung des durch die Demolirungen erhaltenen Materials an den Erstcher, der entfallende vorberechnete ganze Betrag mit 25,2«! si. (5. M. als Auörufspreis angenommen und von dieser herablicitirt. 3) Jeder Mitlicitant hat vor Beginn der Licitation ein Wadimn oder Reugeld der Commission M erlegen, welches 5 Proceitt des Ausrufs-preiseö, oder 12U3 fl.' C. M. betragt; sollte der Orsteher dicAusfertigung deS rechtskräftigen Con-nactes oder Protocols verweigern, so verfällt sein ganzes Vadium dem hohen Aerar; den übri-y«n Concurrenten wird das erlegte Reugeld gleich nach beendigter Licuation zurückgestellt. > >H^ 4) Der krstcher ist verpsiichtet, daß erlegte Vadium gleich nach der Licitation auf zehn Procent de5 erstandenen Betrages zu ergänzen, welches dann, als die vorgeschriebene Caution, in die Gratzer . Monturs - Commissions. (5asse gegen Empfangsbestätigung deponirt wird. 5) Die Caution kann entweder in barem Gelde, in t. k. Staatspapieren, in einer Real-Caution, oder in einer Bürgschaft bestehen; eS werden jedoch nur die von der Kammervrocura-tur geprüften und hinreichende Sicherheit gewäh« renden Urkunden als Caution angenommen. <5) Es wird nicht gestattet, daß dieser Bau. unter was immer für einem Vorwande einem Bub-contrahenten, weder thcilweise, noch im Ganzen überlassen werde. 7) Der ganze Bau kommt, unter Aufsicht der Gratzer k. k. Fortifications - Local- Direction nach den genehmigten Planen und Borausmaßen auszuführen. 8) Die Baumaterialien aller Art, so wie die übrigen Professionisten - Erzeugnisse dürfen nicht 563 eher zum Baue verwendet werden, bis sie nicht von dem , den Bau inspicirenden Ingenieur - Of-flcier geprüft, als gut befunden und angenommen wurden. 9) Der Bau der Caserne, so wie alle übrigen Arbeiten müssen bis Ende April 18^8 beendet, ulld deren ordentliche Collaudirung bewirkt seyn, und es ist der Ersteher gehalten, gleich nach dem Einlangen der hohen Entscheldung über die Licitations -Verhandlung, wozu sich U Wochen, vom Licitationötage gerechnet, vorbehalten werden; die Demolirung des Beneficianten - Hauses zu beginnen, und binnen 4 Wochen zu beenden. Ferner sind wenigstens die Fundamente des Baues noch heuer herzustellen, und alles Holz« materiale zu den Giebeln und Fußböden deizu-schaffen. W) Sollten durch Umstände ohne Schuld des Erstehers wahrend dem Baue Arbeiten und Herstellungen nothwendig werden, welche in dem bießfälligen Elaborate nicht begriffen sind, so werden dem Contrahenten die dadurch entstandenen und commissioned erhobenen Mehr-Arbeiten und Auslagen in dem Verhaltnisse der erstandenen !5tl, i-l^i-isl? - Summa zu jener des Kostenüber-schlagls vergütet. Dagegen ist aber der Contrahent verpflichtet, alles was die Umstände gegen das Bau - Elaborat weniger herzustellen gestatten, sich, auf obige Art berechnet, von der contrahirten Bau- Summe in Abzug bringen zu lassen. Überhaupt wird ein oft fenes Protocol! über die Mehr - und Minderarbeiten während dem ganzen Baue gehalten werden. II) Der Contrahent hat alle zum Baue nöthigen Fuhrleistungen oyne Mauthbcfreiung, so wie alle Gerüstungen, Polzungen, Laufbrücken, Treppen, Lehnbogen u. s. w. sammt Holz, dann das Seil - und Hebwerk, alle Requisiten ohne Ausnahme, überhaupt alles, was zur Ausführung der Arbeiten nöthig ist, dann die Regu-lüung der Wasser - Ablaufe wahrend des Baues, endlich die durch unvorgeschene Fälle, z. B. Gewitter, Platzregen, bei dem Ausgraven entstehenden Auslagen aus der entstandenen Bausumme zu bestreuen. .7. ., . !2) Das Bruchstein - Maucrwerk ist sowohl in, als über den Fundamenten auS möglichst großen lagerhaften, und aus den besten Steinbrüchen bezogenen Steinen herzustellen, so wie zu den Ecken der Mauern stets große zuge« luhtete Steine zu verwenden sind, und daS ^"uerwerk nach den Regeln der Kunst auszufertigen. 12) Kalk, Sand und Ziegel, dann Marmor, Holz- und Eisen-Materialien sind oonder besten Gattung beizustellen. 14) Ist der Contrahent verpflichtet, das Gebäude mit allen in den Bauoperaten enthaltenen Requisiten vollkommen versehen, im völlig reinen belegdaren Zustande zur festgesetzten Zeit zu über« geben, und diese Uebergabe mittelst einer schrift« lichen Anzeige an die Monturs - Commission Behufs der Untersuchungs - oder Collaudirungs - Commission zu bewirken. 15) Vom Tage der ersten Collaudirung ha° der Contrahent noch 3 Jahre für den vollkommen guten Bauzustand zu haften, und bei stz< dann klaglos befundenem Bauzustande deS <3et baudcä durch eine abermalige commissioned Col« laudirung wird der Erstcher von allen ferneren Verbindlichkeiten freigesprochen und die eingelegte Caution gegen Bestätigung und Abfuhr des darüber von der Monturs - Commission ausge« stellten Empfangscheines demselben zurückgestellt. 16) Die Bezahlung des Contrahenten er« folgt gleich nach der ersten Collaudirung gegen gehörig gestämpelte Quittung; im Verhaltnisse zu dem Fortschreiten des Baues und des dazu verwendeten Materials können auch :, Oonl"- Zah« lungen nach den bestehenden Vorschriften, und dem Gutachten der dafür verantwortlichen Forti« fications - Local - Direction in der Art geleistet werden, daß diese Zahlungen nie zwei Drittheile der bewirkten Arbeiten übersteigen. 17) Für den Fall, als der Ersteher nicht in Gratz ansässig wäre, hat derselbe einen mit legaler Vollmacht versehenen Stellvertreter für die Dauer des Baues daselbst aufzustellen und der Monturs - Commission namhaft zu machen. 18) Die Stämpelgebühren für den Contract oder das dessen Stelle vertretende Licitation5° protocol!, so wie auch jene der Geldabquittirun« gen hat der Ersteher aus Eigenem zu bestreiten. IN) Das ratificirte Licitations - Protocoll vertritt die Htelle des Contractes, und ist für den Erstehcr gleich nach Abschluß des VicitationsacteS unwiderruflich bindend, für das hohe Aerar aber erst vom Tage der erfolgten Genehmigung. 2N) Nebst der eingelegten Caution haftet der Contrahent für die genaue Erfüllung der Licitations- Nedingnisse mit seinem ganzen beweglichen und unbeweglichen Vermögen, und im Falle als derselbe nach der ihm bekannt gewordenen Genehmigung des Licitationsactes die Bedingnisse nicht pünctlicl) erfüllt, so ist daö k. k. Aerar berechtigt, denselben hiezu zu verhalten, auf dessen 564 Gefahr im? Kosten cine neue Licitations - Verhandlung auszuschreiben, oder den Bau wenn immer, von wem immer und um was immer für Preise feil zu bieten, auch diesen Bau in rigeurr Regie auf Kosten des C'rstehers selbst auszuführen, wo sodann die erlegte Caution auf Abschlag der zu ersetzenden Differenz zurückbehalten und wenn sich keine höhere Beköstigung ergeben sollte, alb verfallen eingezogen wird, 21) Ueberhaupt steht es dem k. k. Aerar frei, alle jene Maßregeln zu ergreifen, welche zur unaufgehattenen Erfüllung des Contractes führen, daher Entschuldigungen von Cciten des (5r-stchcrö über Schwierigkeiten oder Unmöglichkeiten, sich das nöthige Material«? :c zc. zu verschaffen , durchaus nicht berücksichtiget werden können Dagegen bleibt dem Conlrahl'nten der Rechtsweg für alle Ansprüche die er aus dem Contract machen zu können glaubt, mit der ausschließlichen Bedingnis; unbenommen, daß derselbe in Betreff aller aus diesem Contract entstehenden Rechtsfragen und Streitigkeiten sich unbedingt der Gerichtsbarkeit und Entscheidung der betreffenden Militär- Gerichte unterwerfe. 22) Stirbt der Contrahent vor Beendigung des übernommenen Baues, oder vor Ablauf der bedingten Haftzeit, so übergehen alle nach diesem Vertrage ihm zustehenden Rechte und Verpflichtungen an seine Rechtsnchmer auf den Todesfall ; für den Fall aber, als er sonst zur Verwaltung seines Vermögens unfähig würde, an ftine geschlichen Vertreter, wenn das Militär-Aerar in diesem Falle den Vertrag aufzulösen nicht für gut findet. 28) Zu dieser Limitations - Verhandlung werden auch schriftliche Offerte angenommen, welche aber vor dem förmlichen Licitaüonsabschluß eingelangt und mir dem bestimmten Vadium versehen seyn müssen. Auch hat das betreffende Offert ausdrücklich zu enthalte«,, daß der Offercnt in nichts von diesen Licitationsbedingungen abweichen wolle, vielmehr sich eben so verbindlich mache, als wenn ihm die Licitationsbedingniffe vorgelesen worden wären, und er das Licitations-Protocoll selbst unterschrieben hätte; endlich muß sich derselbe ill dem schriftlichen Offerte verpflichten, daß, im Falle er Erstehcr bliebe, er nach erhaltener officieller Kenntniß hievon, das Vadium zur vollen Caution unverzüglich ergänzen, und im Unterlassungsfälle dem richterlichen Verfahren unbedingt sich unterwerfen wolle. Die bezüglichen Baupläne, Vorausmaße und Ucberschla'ge, so wie die näheren Licitations-Bcdwgnisse können taglich in den gewöhnlichen Tlmtöstunden bei der Gratzer f. k. Monturs-Oecononuc. Commission eingesehen werden. Vom k. k. illyr. inncröst. General - Commando. (Äratz am 2tt. Juni IH-ji». Vermischte VerlauUmrungen. Z. Wl)8. (3) Hl. l3<6. Edict. Vom Bezüksgerichle Nupeitöhof zu Neustadt! wild yicnm tund gemacht: laß ül^-r Ei!i>ä>rci!cn der Grundodriqlvit Herrschaft 5iiupcrlshos gegen ihren Unlenhan Michnrl Hroratnsch roi, Dol'sch, Haus» Nr. >0, pl-l. schuldiger !0l fl. ,4 t,., in '^olge, Vciordnunq dcö lobl. l. k. Kreioamtcs Ns^tzui>.q zuveiläßlich zll erschtinen haben. BeziriSgeiicht Rupeubhof zu Vieustadll ain 20. Z W07. (3) Nr. 13,5. Edict. Vom Geziltsgenchcc Ruperthhof zu Äitusiadll wird hiemil kund gemach!: dah über Einschreite,, der Glundobligklil Herrschaft Nuprrlöhof gegen ihren Unterthan Johann Umeg von Großjerou^ Haul'-Nr. l^l, zicl. s^uldiger l!8fl- 30 rr. c. z. <:., iu Folgt Vlioidnung des lö'bl. k. k, Kreiscimtcs zu Neustaötl vom l>i. April lß^6, Z. 53^7, ^n i^lhfbum; des Ve,möqenösiandei> des ^oh'inn Umcg, wegen einge» lcitettl M^lftung die liiquidaNons.- Tags^tzung auf den 27. August d. I. , u,n 9 Uhr Normitings, vor diesem (Arrichie aiigeordnet worden sey; dahrr ,,lle Gläubiger und Schuldner des ^ohami Umcg zu die-!cr Tagsayui^ zuverla'ßlich zu lischcinc» yabeil. Nczirl^gclichl Acuperlßhvf zu Aitust.idll am 20. Mn 18^0 Z »009. (3) Nr. i3«8. E d i c l. Vom Bezirksgcrichle Ruprrlshof zu Neustadt! wird hiemii tuild ^cm^chr: daß '^idcr (^iuschreiiel, dcr Orlllldodngllit Herrschaft Nupertshof gegen ibrm Unterthan ^corq Utzma:m vou Grosizerouz, H^uö-^)ir. 17, p., in Folge H5erold!nmg det! lobl. k. k. Krfiöamtcs ^i^el^ stadN von, l8. April l«a6, Z. 53^7, zur Erheduna des 3>erm^gcns^audcs des Georg Uymam,, wegen tlngclelltlcr Äbstislung' die liiquidalionslagsaiMiss aus den 27. Äu.qust d. I., um 9 Uhr 3>ormMag'tj vor diesem Oeljchte angeordnet worden sey; daher aNc ^laubiger und Schuldner dcü Georg Ul>manil zu dieser Tagjahung zuverlaßlich zu erscheinen haben. Bejillöqcllcht ^upertsyof zu Licustüdtl am 20. Mai 18 56. 5K5 Vul'ermal - Verlautbarungen. Z. 1038. (I) Nr. 159N3. Kundmachung. Von Seite des Guderniums fur Tirol und Vorarlberg wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß am 3. August l. I. um 9 Uhr Vormittag , im Rathssaale unter der Leitung einer Gubernial-Commission eine öffentliche Vcrstcige-rung abgehalten werden wird, um die Arbeitskräfte der im hiesigen Strashause befindlichen Sträflinge unter nachstehenden Vcdingnissen in Pridatunternehmung zu überlassen. — §. I. Dem Pachter werden alle disponiblen Arbeitskräfte, sowohl der männlichen als auch der weiblichen Sträflinge, in so ferne sie nicht von der Hausverwaltung zu den verschiedenen Hausverrichtun-9^n und Arbeiten für den Hausbedarf, wie zu Schneider-, Schuster-, Tischler- ic. Arbeiten, benöthigt werden, oder durch Krankheit verhin-bert sind. zur Benützung überlassen. — Die Zahl ^ laglich zur Verfügung gestellten Arbeiter wird Nch nach d^'m gewöhnlichen Stand von 25>N auf «75 belaufen, ohne jedoch eine Mehr- oder Minderzahl derselben verbürgen zu wollen. — §. 2. Die Benützung dcr im obigen ^. erwähnten Arbeils-kräfte wird demjenigen Unternehmer überlassen, welcher für die tägliche Verwendung eines Sträflings zu seinem Nutzen den höchsten Arbeitslohn anbietet, und sich nebstbei über sein bürgerliches Wohlvcrhalten, und das zur Beschäftigung so vieler Sträflinge nöthige Vermögen durch legale Zeugnisse der Ortsobrigkeit ausweifen wird. — Zur Erleichterung der Concurrenz werden auch schriftliche Anbote von Unternehmunqslustia.cn angenommen; derlei Anbote müssen mit dem Vadlum belegt seyn, den bestimmten Preisbettag, und zwar nicht nur in Ziffern, sondern auch in Buchstaben ausgedrückt enthalten, und bis zur stunde der beginnenden Versteigerung bem Landeogubernium überreicht werden. - Diese ^ffMc, welche jedoch keine Klausel, die mit den Bestimmungen dieser Licitationsbedingnisse nicht !"^ ^'"klange wären, sondern vielmehr die Verdi s"l>"^ Ehalten müssen, daß der Offerent d 5 n" 9"""' befolgen wolle, werden versiegelt " Stations-Commission zugestellt. — Alle le 'christlichen Anbote werden von der Licita-Uons - Commission nach vollendeter mündlicher ^ersteigerung, d. i. nachdem die Licitanten er-lart haben werden , daß sie sich zu einem weiter« lnliot nicht herbeilassen wollen, in Gegenwart r Unternehmungslustigen eröffnet und kund ge- cyt-----Als Ersteher der Pachtung wird sodann (Z. Amts.Bl. Nr. «2 v. 9. Juli 1846.) derjenige angesehen werden, der entweder bei der mündlichen Versteigerung, oder nach dem schr'.ft-lichen Anbote der Meistbietende blieb. Endlich wird, wenn das mündliche und schriftliche Anerbieten gleich jeyn sollte, dem mündlichen, unter zweien oder mehreren gleichen schriftlichen hingegen Jenem unter ihnen der Vorzug gegeben werden, für welches eine alsugleich von dem Commissions-Vorsitzenden vorzunehmende Verlosung entscheidet. — Als täglicher Arbeitslohn für jeden Sträfling ohne Unterschied des Geschlechtes werden ll kr. W. W. C M. als Ausrufspreiö festgesetzt. — §. 3. Die Arbeitszimmer und Fabriksmagazine, wie auch die Aerarialwalke werden dem Pächter zur Benützung nach seinen eigenen Arbcitszwccken mit dem Beisatze inventarisch eingeräumt, daß durch diese Verwendung die Hausordnung nicht beirrt werden darf, dann daß jede Umstaltung derselben nur mit Genehmigung des Gubcrniums auf eigene Kosten des Pächters Statt finden kann, in welchem Falle die umgestalteten Localitäten nach erloschener Contractszeit auf Verlangen des Guberniums ebenfalls auf Kosten des Pächters in den vorigen Stand wieder herzustellen sind. K. 4. Außer dem Arbeitslöhne hat dcr Pächter für die ihm überlassenen Locslitä-ten keinen Pachtzins zu bezahlen.—DerArbeitslohn für die Sträflinge ist in Monatsraten nach Ablauf eines jeden Monats an die Strafhausverwaltung gegen Quittung zu berichtigen. —. §. 5. Die Beheitzung der Arbeitslocalitäten , so wie die äußere Beleuchtung der Gänge und Stiegen wird von der Hausverwaltung besorgt werden, und dcr Pächter hat nur die innere Beleuchtung der Arbeitszimmer zu bestreiten. — §. il. Die Dauer der Verpachtung wird auf fünf Jahre festgesetzt. — §. 7- Die Arbeiten, wozu die Sträflinge verwendet werden dürfen, sind in dcr Negel: Spinnen und Weben der Leinenstoffe, der Baum- und Schafwolle, und für die weiblichen auch Nähen, Stricken u. dgl. Es bleibt übrigens dem Pächter unbenommen, die Sträflinge mit mannigfaltigen, zum wcitern Verdicnsterwerb derselben mehr geeigneten Arbeiten zu beschäftigen, jedoch mit Bcistimmung dcr Hausverwaltung. — §. 8. Die Arbeitszeit besteht vom I. April bis Ende September in täglichen l), vom 1. October bis Ende März in täglichen 8 Stunden, während welchen die Sträflinge ununterbrochen mit den ihren Leibeskräften angemessenen Arbeiten dergestalt zu beschäftigen sind, daß, im Falle der Unternehmer wider Erwarten eine Unterbrechung in dcr Arbeit eintreten lassen sollte, dieselbe auf seine Gefahr und Kosten von Seite der Haus- 3 5s.« Verwaltung behoben werden wird, wobei es sich jedoch von selbst versteht, daß, um dic Sträflinge gehörig zlir Arbeit zu verhalten, bloß die bisherigen Zwangsmaßregeln in Anwendung kommen dürfen. — Außer der besagten Zeit, dann an Sonn-, Feier- und Bußtagen, dann an jenen Tagen, wo die Reinigung der Ardeközimmer nothwendig wird, so wie außer dem Strafhause darf der Pächter die Sträflinge niemals zu irgend einer Arbeit in Anspruch nehmen. — H.!). Für die feuersichere Aufbewahrung des von dem Unternehmer herbeizuschaffenden Materials und der daraus erzeugten Waren m den bisherigen De. pots hat derselbe allein zu sorgen, und der Straf-yaussond haftet für die Sicherheit der dießfälli-gen Verwahrung eben so wenig, als für was immer für ein ungünstiges Ereigmß, wodurch das Material beschädiget werden sollte. Auch hat der Pächter für den Fall, wenn entweder durch ihn selbst, oder durch seiner ^eute Verschulden cinc Fcuersbrunst in der Anstalt ausbrechen oder sonst ein Schaden verursacht weroen soltte, für den dicMligen Schaden dem verpachtenden Strafhausfonde mit seinem gesammten Vermögen zu haften. — H. N>. Die dermalen m der Anstalt befindlichen Gerärh»chaftvn und RequM-tcn zum Werksbetriebe, wenn der Pächter im Gebäude des Strafyauses selbst davon Gebrauch machen will, werden demselben gegen Inventar und Schätzung unter der Bedingung überlassen werden, daß nach dem Verlaufe der Pachtzelt die übernommenen Geräthschaften in demselben Gelowetthe, wie sie im Inventar erscheinen, zurückgestellt werden sollen, widrigens jeder Abgang und jede Deteriorirung vergücec werden muß^ — Neue Maschinen und Werkzeuge, die der Pächter benöthigen sollte, hat derselbe auf seine Kosten beizuschaffen, mgleichcm hat er auch die Reparaturen an den ihm zur Benützung überlassenen Gerätschaften «us dem Eigenen zu bestreiken, ohne auf einen Er,atz oder Entschädigung rechnen zu dürfen. Der Vorrath von Fabrikaten und rohen Stoffen wird dem Pächter im Wege des Übereinkommens um billige Bedingungen überlassen werden. —§. i z. Damit die ununterbrochene Beschäftigung aller disponiblen Sträflinge desto sicherer erreicht werde, wird der Pächter^ verpflichtet, den Arbeitslohn für die ganze Zahl der von der Strafhausdirection zu seiner täglichen Disposition gestellten Sträflinge zu bezahlen , und einen einmonatlicheuVor-ratl) von den erforderlichen Materialien jeder Gattung zu unterhalten, welcher Vorrath von Seite der Hausverwaltung in dcm Falle, wenn der Pächter mit der Beschäftigung eines .Theiles oder wohl gar aller Sträflinge zurückbleiben sollte, ohne weiters zur Begegnung jeder diesifälligen Hemmung auf Gefahr und Rechnung dcs Pächters ohne iigend einen Ersatzanspruch zu verwenden seyn wird. Bei dem Abgänge des zur ununterbrochenen Beschäftigung der Sträflinge nothwendigen Materialvorrathes behalt sich das Gu-vernium vor, nach Ermessen auf Gefahr und Kosten des Pächters denselben b 1U. Vor dem Beginne der Licitation hat jeder Pachtlustigc und Offerent ein Baoium von '"W si. (5. A zu erlegen, welches jedoch dem-1/lben, in so ferne er nicht Ersteher geblieben '^- gleich nach dem Licitationsabschluß g/gen Em-Pfang5bcstätigul,g von der ^citations-Commis-l^'l zurückgestellt, dem Ersteher "ber auf Abschlag der zu leistenden Caution vorbehalten werden wird. — §. 17. Zur Caution für die Sicherheit des Vertrags wird der Betrag von 3Wtt ft. W.W. C. M. n,dst den Vorrathen, Werkzeugen ?c., auf welche sich das Aerar ausdrücklich das Pfandrecht vorbehält, festgesetzt. — Die Caution ist im baren Gelde, oder in Staatspapieren nach dem Börsecurse, oder mittelst sideijussorischen, von dem k. k. Fiscalamte anerkannten Versiche-rungs - Urkunden zu erlegen. — H. 18. Die Pachtunternchmung ist nach drei Monaten vom Tage der Fertigung des Contractes anzutreten. — H. II). Vor Ablauf der bedungenen fünfjährigen Contractsdauer kann kein Theil von diesem Contracte einseitig zurücktreten. Sollte jedoch der eine oder der andere Theil beabsichtigen, daß mit Ablauf des fünften Contractjahres der Contract außer Wirksamkeit trete, so müßte von der cincn oder der andern Seite lä>lgstcn5 zwei Monate nach Verlauf des dritten (5ontractjahreö die schriftliche Aufkü'ndung gemacht werden. Falls jedoch diese Aufkündung unterbleiben sollte, so wird hiemit ausdrücklich bedungen, daß dieser Contract unter den hier festgesesetzten Bedingungen so langc fortzudauern habe, bis von dem eim'N oder dem andern Theile d!e schriftliche Aufkündigung ein Jahr vorher erfolgt. — §. 20. Dieser Mcitationsact ist für den Pächter vom Tage der abgehaltenen Licitation und rücksichtlich der von ihm geschehenen Fertigung des LicitationZ-protocolls verbindlich, sür den Strafhausfond aber erst vom Tage der Genehmigung. Endlich H. 21, wird nach erflossener Genehmigung dieses Lictiationsactes auf Kosten des Pächters ein förmlicher rechtskräftiger Contract darüber ausgefertiget werden. Sollte aber der Ersteher die Ausfertigung eines Vertrages verweigern, so vertritt das von ihm gefertigte Licitationsprotocoll die Stelle des schriftlichen Vertrages. — Falls der Pächter den Verlrag ln allen seinen Bestandtheilen nicht genau contractmäsiig erfüllen sollte, so soll das k. k. Landesgubernium nach Gutbesin-dcn berechtiget seyn, entweder den Pächter zur conrractmäßlgen Erfüllung des Vertrages rechtlich anzuhalten, die nöthig gehaltenen Maßregeln zur ununterbrochenen Beschäftigung der Sträflinge auf Wag und Gefahr des Pächters sogleich zu treffen, und alle jene Vorkehrungen zu ergreifen, welche zur unaufgehaltenen Erfüllung des Con-tractcs führen, oder den Vertrag selbst sogleich vor Auslaus seiner Dauer einseitig aufzuheben, und von dem Pächter im erstern oder zweiten Falle nach §. 1323 des allg. b. G. B. volle Genugthuung zu fordern, wogegen aber auch dem 5«8 Pachtunternchmer der Rechtsweg für alle Ansprüche, wclchc cr au5 dem Contracte machen zu können glaubt, offen stehen soll, — Näl)ere Aufschlüffe über den dermaligen Fabrikübettieb können auf ?lnsuchcn bei der k. k. Strafhaus-verwaltung eingeholt werden. — Innsbruck am 29. Mai 184«. — Vom k. k. Landesguber-nium für Tirol und Vorarlberg. Johann v.Sa m m e r n, k. k. Gubernialsecretär. Hemtliche Verlautbarungen. Z. il)51. (,) 3il. 2315. Liciratio >lb . Kundmachung. Gemäß hohem (Hudernial - Decrß d,c Ba^d.-visc sammt de>» Licltatwi.s» Be-dil'güiffcn in dcn gewöhnlichen Amlsstund.n Vor.- „»id 3^»chmiltagö ein.^schcn werden kö<,-nin. - Von dlr k. k. Plol). B^u0ü.clios'. Laidach am 7. Juli l8l6. Vermischte Verlautbarungen. 3. »044. (,) Nr. 450. Edict. Von dt,n k. t. Bezilksgeiickte zu Ncirelstcin wild himuc bcüinnt qemachl : Es sey in die rrccutwe Feilbictlmg der, de-n Ign. v. « l>. qcwilliget, u>>d zu dcren Voinahme die erste Tagf.ihrt auf den 3l. Juli, die iwcice auf den Al. August uild die drilse auf dei, Zn. Se"tem' der d. I., jcdcöm.ü Vormittags ^'on 9 bis l2^Ul>r im Orte der Re.ililätrn mit d^m Beisätze angeordnet worden, d^iß diese Realitäten nur bei der Z.en T ^onsr.Nr. 3 g?legemn, .n,s ^ttN fi. C>. M. geschützten ,^'4 Urb. Hudc lammt Gebäuden, wezi':i schuldigci, ^ul) si (^. M. c. «. l-. bewllligt, und zu dcrin'Voinohme die ^agfahrten auf den 23. Jini, ^^. August und 2l. September!. I., jcdeöm.il um w Uhr Vor. mittags tm Orte der 3iealicat n:il dem Beisalze'an' geordnet woldm, daß dicse Realität bei der ersten und zweiten Fcilbictungtzt^gf.ibrt z,l,r um oder uder den gerichtlichen Schatzwert!), l'ri der dritte:! aber auch umer demselben weide hiiu^ngegcben werden. ^rundbuchsextlacte, ^chatzul!g'vp>oiocoU und Fcilbik-n.lgsbedlngmsse können Yiergeiicyls einqcsehcn weldei^. ^ Bezirksgericht Gottfcdee an, 17. Iu,n l846. Edict. Vl'm Bezirfsgenchte Gollschee wiid hiemit bekannt gm^chl: Es scy über Ansuchen des l^,rl Schulter ron Gotischer, Bevollmächtigten des Joseph Pet,che von Ilz, in die erecuiive Feilbittung der, dem A»dreaö Pti,chc gehöllge.:, dem Htrzoashume Gollschcc «ul. Mect. Nr. 29«, dienstbaren N4 Urb. .yube sammt Wohn- und W!,tl),chasogcbaudcn «ul. ^on,cr. ^r. 3 ,n Gn.idendors, pro. schuldigen 500 sl. iö. M. ^. «. ,-. gewtlllgct, u»d zu deren Vor. nähme die Tagfahrcen aus den 16. ^uli, »3. Au^ gu,l und 12. September l. I., jedcsm^l um w Uhr vormittags loco Gnadendorf mit dcm Vcisatz« angeoldnet worden, daß f.,l!s dicse .^e^lit^ bei der e.sten U!'v zweiie.l Feilbielungslaqsai'll nickt um oder übe. vcn gexchnich erhobenen iächätzwerlh vr 8U0 fi an Mann gcbr.cht wurde, se!b77c, der drttten auch unier demsclben würde hmlanaeqeben wnden. G.undbuchoert.act, Sch^-prolocoll und die Oellbiciungvbldlngiuile iönncn hicraerichts cinaeseben wcrdrn. " ' ___Bczi^ksgench^ Got^schec am l8. Mai l846. Z. «003. (3) E d i c""7. Äsr. 732^ Von dem .BfMsgelich-e Weirelberg wird h»e-niit bckV.nnt gegeben: Cö sey ül?er Ansuchen des Franz l^mpi-sch ron Resdrrtu, i>i die erecuiive Leilbielung dcr, dem Joseph Hribar eigenthümlichen, der Psarrgült St. Marein «uti Nect. ilir. l^ dienstbaren Drittel.Hübe im Dorfe St. Marein H. Nr. 3, l'lc». 2^« fi. qewilligcl, und scycn zu deren Vor. nähme die 3 Tagsa^ungcn auf den 30. Juli, 27. August und 24. September I. I. in loco St. Ma-rein mit dem Beisätze angeuzdnet wordeil, daß die feilzubietende Realität bcl' der 3. Tagsaßung auch unter dein erhobenen Schätzungswert pr. l)^8 fi. ^0 kr. dem Meistbietenden hiiuangegeoen werden wird. Der Glundbuchsertracl, das SchäiMigsproto-coll u»d d'e Fcilbiclungöbedllignissc können hieramts eingesehen weiden. Bezirtogelicht Weixelberg am 28. Mai I84L.