Nr. 1715. VII. 1897. Kirchliches Deroàmngs-Klatt für die Lavanter Diöcclc. Inhalt. I. Freundliche Einladung zur würdigen Feier des hochheiligen Frohnleichnamsfestcs. II. Weisungen, betreffend die Verwaltung des Kirchen und Pfründenvermögens. III. Erlass, betreffend die Trauungen auf schweizerische», Boden, zu welchen österreichische Seelsorger delegieren. IV. Diöcesan-Nachrichten. I. Freundliche Einladung ;ur würdigen Feier dev hochheiligen Fronleichnamsfestes. Unsere Mutter, die katholische Kirche feiert in ihrem Kirchenjahre einen herrlichen Fest-Kranz, und führt ihre Gläubigen in sinnreicher Betrachtung der höchsten Geheimnisse der Liebe und Erbarmung Gottes von der Wiege bis zur triumphierenden Auffahrt unseres göttlichen Heilandes und bis zur Ausgießung des heiligen Geistes. Der schönste Diamant, der Schlussstein dieses Festkrauzes ist das Froh ule ich» a ms-f e st, der Triumph der höchsten Liebe dessen, der die Seiuigen liebte bis an das Ende und aus Liebe zu uns in verhüllter Brvtesgestalt unter uns weilet; es ist aber auch das Fest der größten Huldigung, welche mir Menschenkinder unserem Herrn und Gott darbringen. Die Frohnleichnamsproeession ist der Trinmphzug unserer heiligen Religion, ein feierliches G l a n b e n s b e k e n n t-ni s, das wir vor Himmel und Erde öffentlich an den Tag legen, indem wir durch unsere Theilnahme bekennen, dass wir uns Desjenigen nicht schämen, der aus Liebe zu uns ein Menschenkind geworden, um uns zu Kindern Gottes zu machen, der sein Leben für die Seiuigen hingab, der hingegangen, um uns im Hause des Vaters Wohnungen vorzubereiten, und einst wieder kommen wird, um seine Getreuen zu sich zu nehmen. Das heilige Frvhnleichnamsfcst ist endlich ein großes, erhabenes Familienfest, zu dem sich Millionen katholischer Herzen vereinen, um das Band der gegenseitigen Liebe unter sich zu befestigen, und die Gemeinschaft des Glaubens neu zu beleben. Darum verherrlichet dieses ebenso erhabene als ge-müthliche Fest der Kaiser wie der einfachste Landmann durch seine Theilnahme, es freuet sich dessen das Schulkind wie sein Lehrer, die ehrsamen Zünfte wie die Würdenträger der Stadt, Männer und Frauen wetteifern um das schöne Frohnleich-namsfest zu erhöhen. Nur dort, wo das Licht des Glaubens stirbt, und die wahre christliche Liebe erkaltet, bleiben die Menschen theilnamslos für die erhabenste Feier der katholischen Kirche, welche Feier der sicherste Barometer unseres Glaubens ist. Vielgeliebte Diöcesanen, schmücket daher zum hochheiligen Frvhnleichnamsseste Euere Häuser würdevoll, an denen der Herr unser Gott vorüber zieht; bedenket aber auch, dass der schönste Schmuck des Festes Ihr selbst seid, wenn Ihr in eigener Person an der Processimi theilnehmet und den Triumph« ziig des Herrn mit gläubiger Würde verherrlichet. Die fürst-bischöfliche Residenzstadt Marburg sei mit ihrem erbauenden Beispiele die Leuchte für die ganze Diöcese, und damit dieses mit allem christlichen Anstande geschehe, wird für die Stadt Marburg eine besondere Ordnung der Froh»leich»anis>Pro-cession festgesetzt, im festen Vertrauen ans die christliche Liebe und den frommen Sinn, dass diese Ordnung nach Thnnlichkeit eingehalte», und sich Niemand schämen werde, Demjenigen seine Huldigung öffentlich darznbringen, der zu uns Allen spricht: „Wer mich vor den Mcitschcit bekennt, den will auch ich vor meinem Vater bekennen; wer mich aber vor den Menschen verläugnet, den will auch ich vor meinem Vater ver-lüugnen." (Matth. 10, 32—33.) Frohnleichnams-Vroreffionsordirnng. 1. Kreuz. 2. Arbeiterverein. 3. Gesellenverein. 4. Vincenciusverein. 5. Genossenschaften. 0. Knaben-Volksschule 11. und I. 7. Knaben-Bürgerschule. 8. Weinbauschule. !). K. k. Lehrerbildungs-Anstalt und Uebungsschnle. 10. K. k. Oberrealschule. 11. K. k. Staatsgymnasillm. 12. Musikkapelle mit Veteranen. 13. Ehrencompagnie. 14. Weißgekleidete Mädchen. 15. Sänger. 16. Theologen. 17. Priester mit Assistenz. 18. Das Hochwürdigste. 19. Behörden. 20. Francnverein. 21. Convent der Schulschwestern. 22. Lehrcrinncnbildungs-Anstalt nnd Uebungsschnle der Schulschwestern. 23. Mädchen-, Bürger- und Volksschule. 24. Frauen und Männer. 25. II. Theil der Ehrencompagnie. Von 4 bis 7 Uhr morgens werden jede halbe Stunde heilige Messen gelesen werden. Das Pontificalamt Sr. Fürst-bischöflichen Gnaden findet um 7 Uhr statt; hierauf folgt die Proecssion und nach dieser noch eine stille heilige Messe. II. Weisungen, betreffend die Verwaltung des Kirchen- und Pfründen-Dermögens. c. Auftrag zur Uerffaffung neuer Inventare dev Kirchen-, Pfründen-nnd Armeninstituts- A Vermögens. ' (Fortsetzung). Entwurf zur Verfassung des Inventars über das Kirchen- und Pfrnndcnvcrnwgcn. Kirchen-Inventar. A. Pfarrkirche. JJ)ic Pfarrkirche wird baugeschichtlich in kurzen Umrissen beschrieben, und zwar: der Name des Kirchenpatrons, die Lage der Kirche, die Zeit der Erbauung, die Bauart, die Länge, Breite und Höhe derselben, der Banzustand, die Anzahl und die Beschaffenheit der Kapellen, der Altäre, der Thüren, der Fenster, der Oratorien, die Sakristei ; der Name der Cat.-Gemeinde, die Einl.-Zahl des Grundbuches, das Eigenthumsrecht, die Bauarea und der Schätzungswert. Dieser wird angegeben, wie er dort üblich ist, oder ans dem alten Inventare. Auch sind anznführen die Quellen nnd Urkunden, aus welchen diese Daten genommen sind'. Hierauf folgt die specificierte Anführung nnd Beschreibung der einzelnen Theilc, und zwar: a) der Seitenkapellen; b) der Altäre; c) der Kanzel; d) der Beichtstühle; e) der Kirchenstühle; f) der Orgel; ;/) des Kirchthnrmcs ; h) der Thurmglocken ; i) der Thurm -nhr; j) des Taufsteines; k) der Sakristei; l) des Sacrari,uns ; m) der Todtengrnft rc. Auf ähnliche Weise werden beschrieben alle Kirchcn-und Pfründengcbäude: der Pfarrhof, das pfarrliche Wirt-schastsgebüllde, die Kaplanei, die Meßner- und Organisten- 1 Cfr. K. k. Ministeria,'Erlast voi» 28. August 1866, Z. 6667. Wohnung, die kirchlichen und pfründlichen Winzereien und andere Kirchen- und Pfründcngebäude, nach ihrer Lage und Beschaffenheit; der Name der Cat.-Gemeinde, die Grnndbnchs-Einlage-Zahl, Hausnummer, das Eigenthumsrecht, die Bauarea, die Bauart, die Eintheilung, der Bauznstand und der Schätzungswert. Als" Schätzungswert der Kirchen- und Pfründengebäude wird der ortsübliche eingesetzt, oder jener ans dem alten Inventare übertragen; derselbe kann aber auch berechnet werden, wenn man die Hausclassensteuer ohne Zuschläge mit 250 multipliciert. Bei den Objecten, welche der Hauszinssteuer unterworfen sind, wird diese mit Zurechnung der Hausclassensteuer mit 100 multipliciert. Meaaner- und OrganiBtenwohnung aammt Zugehör. Friedhof und Todtenkammer. B. Kirchengeräthe. In der Sakristei mit ihrer Einrichtung, als: die Kästen, die Tische, das Waschbecken, die Windlichter, die Messbücher, die Ritualien, die Rauchfässer mit Schifflein re. In der Kirche: die Altarleuchter, Canontafeln, Crucifixe, Lampen, Blumen-Vasen, Altarglocke», Fahnen, Teppiche, der Baldachin, die Luster, Laternen, Wandgemälde, Krenzwegbilder, der Weihbrnnnkessel mit der Taufimtschel, das heilige Grab rc. Muaik-Inatrumente. Koatbarkelten (Pretioaen). Die Kelche, Ciborien, Versehbüchsen, Monstranzen, das Pacificale, die Kapseln pro s. Liquoribus etc. Kirohenoaaae. Dieselbe ist zu beschreiben. — In derselben befinden sich: die Werthpapiere, Schuld- nnd Stiftbriefe und andere wichtigere Urkunden, und zwar. . . Kirchenparamente. Die Kirchenparamente sind specificiert anznführen und zu beschreiben nach ihrer Farbe, Beschaffenheit mtb ihrem Schätzungswerte, sämmtliche Caseln, Ornate, Vespermäntel, Vela, Beicht-, Verseh- und Tanfstolen, Altarpölster, Altarpulte, Meßner- und Ministrantenrvcke re. Kircheniväsche. Die Kirchenwäsche ist anzuführen nach ihrer Anzahl mit» Brauchbarkeit und ihrem Schätzungswerte, nämlich: die Alben, Chorröcke, Handtücher, Altartücher, Altar-Couvertdecken, Antipathie», Corporalien, Purificatvrien, Lavabotücher re. Eener-Ke^nisiten. Eegrähnis-Ee^nisiten. C. Kirchen-Einktinfte. ') Kirchen-Realitäten. Die Kirchen-Realitäten werden beschrieben, wie es oben sul» A angegeben ist. Bei den Grundstücken tuiib angeführt: der Name der Cat.-Gemeinde, Grnndbnchs-Einl.-Nr., das Eigenthnmsrecht, die Cultnrgattung, Parzellen-Nr., das Flächenmass und der Catastral-Reinertrag. Den Schätzungswert einer Realität ermittelt man, wenn man den Catastral-Reinertrag derselben mit 20 multiplieiert. In das Pfründen-Jnventar wird auch eingesetzt der Betrag, den der Pfründner aus der Stiftnngsrealität der Kirche bezieht. Derselbe wird kapitalisiert, indem man ihn mit 20 multipliciert; der so gewonnene Capitalstvert wird im Pfründen-Jnventare in die Abtheilung: „Stiftungs-Capitalien" eingesetzt. Geniesst der Pfründner jedoch die Stiftungs-Realität selbst, so Wirt dieselbe nur in der Abtheilung „Stiftungs-Realitäten" des Pfründen-Jnventars verzeichnet. Die Kircheit-Realitäten werden in nachstehender Ordnung eingetragen: I. Stiftungs-Realitäten. In der Gemeinde N. re. U. Freieigenthümliohe Realitäten. In der Gemeinde N. re. 111. Kirohen-Winzereien. In der Gemeinde N. re. ') Cfr. Instruction betreffend die richtige Verfassung der Kirchen rcchnuiigen. Kirchl. Ber.-Blatt. 1895. II, II. Kirchen-Capitalien : 1. Stiftungs-Capitalien: a) im öffentlichen Fonde: Noten-, Silber-, Kronen-, Gold-Rente re. Numerus, das Datum, angekauft nach dem Conrse pr. . . . im Jahre. . ., das Vineulum, zur Bedeckung der N. N. Messenstistung, für die Persvlviernng von . . . I>) bei Privaten: Schuldbrief des N. N. in . . . von . . . intob. ddv. . . . zur Bedeckung der N. N. Messenstistung, für die Persvlviernng von . . . 2. F r e i e i g e n t h ü m l ì ch e Kapitalien: a) im öffentlichen Fonde — wie oben. h) bei Privaten — tuie oben. Die Spareassen gelten als Privat-Jnstitute. Die im öffentlichen Fonde und bei Privaten angelegten Kapitalien sind specificiert anzuführen mit» jede Abtheilung für sich abznschließen und zu summieren. Die Rubriken der vorgeschriebenen Blanquette in der gegenwärtigen Form sind zwar zur Eintragung der Obli gationen und Realitäten nicht geeignet, doch läßt sich das Formular leicht dazu entrichte», wenn man die erforderlichen Aufschriften in die einzelnen Colonen, wie dieses im Formulare zum Inventar, pag. 101 ersichtlich, einsetzt. Am Schlüsse jeder Abtheilung wird dann der Zuwachs und Abfall der Capitalien oder der Realitäten verzeichnet. Beim Abfalle der Capitalien hat die Rubrik „Jührl. Interessen", beim Abfalle der Realitäten die Rubrik „Catastral-Reinertrag" leer zu bleiben. kereoblsarne. Hier wird eingesetzt das Stolar und zwar nach dem zehnjährigen Durchschnitte, ebenso die Funeralgebüren, der Stuhlzins, die Standgelder und ähnliche Einnahmen, und zwar im Capitalswerte, ben man erhält, wenn man das Einkommen mit 20 multipliciert, z. B. das Einkommen pr 50 fl. x 20 giebt einen Capitolswert von 1000 fl. Opfergelder. Verschiedene Einnahmen. IX Ausgaben. 1. Auf gestiftete Messen nnd Andachten. 1. Dem Pfarrer für gestiftete hl. Messen und Andachten. 2. Dem Kaplan. 3. Dem Meßner. 4. Dein Organisten. 5. Den Armen. fi. Dem Calcante». 7. Den Ministranten. II. An Kirchen-Erforderniflgen. Als: Wachskerzen, Öl, Weihrauch, Kirchenwäsche, Oblaten, Opferwein, Kirchendirectorium, Kirchenbesen, das Reinigen der Corporalie», die heiligen Öle, Palmzweige re. Alle Ausgaben sind im dreijährigen Durchschnitte ein-zusetzen. I I I. An landesfürgtliohcn Steuern, Abgaben und Feuer-Aasecuranz. Als: Steuern, Gebüren-Äquivalent, Feuer-Asseeuranz, Alumnaticnm, Kirchenvertvaltnngs-Kosten re. IV. An Besoldungen und Beatallungen. Dem Dechant die Visitativns-Taxe, dem Pfarrer, Kaplan und Organisten, Meßner die Besoldung, den Kirchenpröpsten das Honorar, die Kanzlei-Requisiten re. V. All Laute» und Reparaturen. VI. An Weingart-Auslagen. VII Anf Kirchenparamente imd Oeräthe. VIII. Auf verschiedene Auslagen. Die Auslagen sind in dreijährigem Durchschnitte ein-zustellen. Documenta. Außer den Tauf-, Trainings- und Sterbematriken, datili den Obligationen und Stistsbriefen sind keine Docilmente von Belang vorhanden. Eventuell sind die vorhandenen Documenti: nnznführcii und zn beschreiben/ Zusammenziehung àer Einnahmen. fl. h. I. Reinertrag der Realitäten. . II. AnJnteressen vonStiftungs-Ca- pitalicn............................. III. An Interessen von freieigenth. C a p i t a l i e n.................. IV. Ertrag an Gerechtsamen oder nutzbar en Rechten................... V. An Osts er gelber n................... VI. Verschiedene Einnahmen . . . Summe . . . Zusammenziehung der Ausgaben. I. Auf gesti stete Messen n n d A n-buchte» ................................. II. An Kirchenerforderni ss en . . IH. An la ndes fürs! l. Steuern re. . IV. Auf Besoldungen ititb Bestallungen .............................. V. Auf Baute it und Reparat » r e » VI. Auf Weingart-Auslagen . . VII. Auf Paramente und Geräthe VIII. Verschiedene Auslagen . . . Summe . . . Werden die Einnahmen den Ausgaben entgegengehalten Pr...................... so verbleibt ein reines Einkommen pr. . . Summarischer Ausweis des ganzen Kirchen-Vermögens. A. Die Pfarrkirche re....................... B. Die Kirchengeräthe....................... C. Die Kirchen-Realitäte»................... Die Kirchen-Capitalien................... Die Gerechtsamen......................... Die Opfergelder.......................... Verschiedene Einnahmen................... Summe . . . Dass das sämmtliche Vermögen der Kirche (Pfründe, des Pfarrarnieninstitlltes) in diesem Inventare genau und erschöpfend eingetragen, beschrieben, übergeben und übernommen wurde, bestätigen die Gefertigten mit Beisetzung ihrer Unterschrift. R. am...............181)7. Corani nie! Z X N. N. Pfarrer. N. N. V L S- / N. N. Kirchenpropst, f.-b. Commissär. N. N. Kirchenpropst. Anhang. Anzuschließen ist die Fassion über die Einnahmen und Ausgabe» des Meßner- und Organisten-Dienstes. A » m erku n g. Auf ähnliche Weise sind die Inventare über die Filialkirche», für jede abgesondert, anzulegen und zu verfassen. Pfründen-Inventar. A. Pfarrhof. Der Pfarrhof wird beschrieben, wie die Kirche sub A. Wirtschaftsgebäude. Siehe das Kirchen-Jnventar sub A. Die Holzlege, der Hausbrunueu re. Kaplanei. Wie oben sul, A. B. Fundus instructus und Stellungs-Inventar. In der Kanzlei: der Pfarrarchiv-Kasten, eingetheilt in Fächer für die pfarrämtliche Registratur. 9 In demselben werden aufbewahrt: 1. Die Matrikenbücher:. a) das Taufbuch in . . . Bänden, vom Jahre ... bis ... ; h) das Trauungsbuch in . . . Bänden, vom Jahre . . bis . . . ; c) das Sterbe- protokoll in . . . Bänden, vom Jahre . . . bis . . . 2. Seelenstauds-Protokoll (status animarum) in . . . Bänden, das Repertorium für die Matriken, das Firnmngs-bnch, das Berkündbnch, das Trannngs-Jnformativ-Exameu-Buch, das Eheaufgebotsbuch. 3. Stiftmesfen-Bnch, Verzeichnis der persolvierten Religionssondsmessen, der Messen pro parochianis (libellus mis-sarum pro populo). 4. Das Gestions-Protokoll, das Journal der Einnahmen und Ausgaben für die Kirche, Protokoll der eingezahlten Interessen für die Stiftungen, Stolprotvkvll. 5. Das Pfarrarmeninstituts-Protokoll, das dazu gehörige Journal über die Einnahmen und Ausgaben, das Inventar und die Rechnungen. 6. Die Kirchen-Rechnungen, geordnet nach Jahrgänge". Das Kirchen- und Pfründen-Inventar. 7. Die kirchlichen Verordnungs-Blätter, geordnet und geheftet oder gebunden. 8. Das Vereinsbnch der kirchlichen Bruderschaften, das Buch der gottesdienstlichen Ordnung (liber ordinis divinorum). 9. Das Pfarrgedenkbnch oder die Chronik (liber memorabilium). 10. Die Urkunden und ämtliche Schriften. Die Kästen, Tische, Bilder, Crucifixe re. Das Stellungs-Inventar in Geld, Wein, Vieh, Wägen, Getreidekisten, Fäßcrn und anderen Hausgeräthen. — Dieses alles ist specifieicrt und nach dem Schätzungswerte anzuführen. *) Weisung betreffend die Pfarrarchive. Kirchl. Ber.-Bl. 18H6,1., IV. C. Temporalien-Erträgnis. Realitäten. Diese werden beschrieben und eingetragen, wie beim Kirchen-Jnventar sub C. Katastral-Reinertrag. Der Zinsertrag aus vermietheteu Gebäuden. Rfriindenvapitalien. Diese werden beschrieben und eingetragen, wie beim Kirchen-Jnventar sub C. Der Ertrag von Capitalien, nutzbaren Rechten und gewerblichen Betrieben. Gerechtsame. Fixe Renten und Dotationen in Geld, Geldeswert oder Naturalien (letztere nach Durchschnittspreisen berechnet mit 10 Percent Abschlag vom Brntoertrage als Einbringungskosten). Ist die Collectur abgelöst, so ist anzusühren das Ablösungs-Erkenntnis, das Ablösuugs-Capital und die Anlage desselben. Das Einkommen aus Überschüssen des localen Kirchcn-vermögens, insoserne solche Überschüsse zu Dotationszwecken verwendet werden können. Die Stolagebüren in einem Pauschalbeträge: von den Verkündigungen, Trauungen und Beerdigungen (nach sechsjährigem Durchschnitte und nach Abschlag von 30 st.) Stiftnngsbezüge : Von den Messenstiftungen und anderen gottesdienstlichen Functionen. Deputate. An Brennholz, Wein und überhaupt Leistungen in Geld und natura von den Gemeinden, Privaten oder Kirchen. Freiwillige Collecture». D. Lasten der Pfründe. Auf landesfürstliche Steuern, die Landes-, Bezirks- und Gemeindeumlagen. D i e Ä q n i v a l e n t g e b ü r. Die Kanzlei-Auslagen für die Matrikenführnng. Auslage für die Führung desDecanalamtes. Leistungen an Geld und Geldeswest: für die Besoldung itttb Verköstigung des Hils s-priesters rc. Auf Stiftungen. Auf Bauten- » «d Reparaturen Mm 3 jährigen Durchschnitte (sarta tecta.) Versch icdene Auslagen. Werden die Einkünfte der Pfründe bestehenden den Einnahmen: x Von den Realitäten pr.......................... Von den Pfründen Capitalien pr................. Von den Gerechtsamen pr........................ Von den Stiftungsbezügen pr.................... Von den Deputaten pr........................... Zusammen pr. . . . den Ausgaben entgegengehalten und zwar: Auf Stenern und andere Abgaben pr. . . Auf Leistungen an Geld und Geldeswert pr. Auf Stiftungen pr.............................. Auf Bauten und Reparaturen pr. ... Auf verschiedene Auslagen pr................... Zusammen pr. . . . So ergibt sich eine Bareinnahine pr. Das Pfründen-Jnventar wird geschloßen und gefertiget wie das Kirchen-Jnventar. Anhang. Kaplang-Fasaion In dieselbe ist aufzunehmen das Localeinkommen, bestehend in der Collectur in natura, oder in Ablösungs-Capitalien, Stiftungs-Bezügen, an freiwilliger Collectur. Das Pfarrarmeninstituts-Inventar. 1 Einkünfte. 1. Von den fr ei ei gelten Capii alien 2. Von den Stiftungs-Capitalien 3. Von den Realitäten.................... 4. Von den Gerechtsamen i . . . . An milden Gaben und Opfergeldern. Verschiedene Einnahmen . . . Die Jahres-Einnahmen werden verwendet zur Unter-stützung der Pfarrarmen, und zwar bekommen von. . . Armen jeder jährlich . . . Hievon sind männlich . . . weiblich . . . Das Pfarrarmeninstituts-Vermögen ist nach den Kategorien specificiert zu beschreiben und die Anlage desselben ersichtlich zu machen. Das Inventar wird geschloßen und gefertiget, wie das Kirchen-Jnventar. 1 Vorschriften über die Leitung und Verwaltung der Pfarrarinen-institute. Äirchl. Ver.-Blatt. 1896. IX., I. Formular zum Inventar. — Inventarni obrazec v3< Ste ^ ca S- Z? f S W g « s ca «U 6JD « > 1 Š a 1)1 vilo '*S* cg « Č? « ,2 a 'B § « o 5 '-a 5 d« = 1 1 « Detail' Posamezni predmeti .« batzitals- oder e | Schätzwert to tl lav na ali jj cen. vrednost und) d. alten « Inventar ,2 |»o starem v" inventarju © M -5 © M 'O c6 -S h P. P T3 P- o i : i M i 1 «e = « e S r