467 Amtsblatt Mr Laibacher Seitung Nr. 65. MoutM dm 22. Man l869. Orkenntuisse. l. ^'t ylcichlantendcn Erkenntnissen dcö ^andesgerich-/^>en vom <), Jänner 1869, Z. 3!^9.^, nnd deß I^. k. k. Oberlande^^crichlcs vom 10, ssebrnar 1tt69 ^' ^^ Wurde dic Wcitcrvc>vreitnng deS in der Nnm-1.^ ^^ Zeitschrift „Hicknnft" vom 0. October ^, ^ k"ll)"llci,cil 'Anfsahci« „Stcirisch-slovcnischc Instiz . Ujschnfl« ,uc^,i Vcrgchcni« dcr Ehrcndclcidignn^ nach ^ ^88 491 St. G. nach § 30 P. O, ucrdotcn. ^°m k. k. yandcögcrichtc in Strafsachl'n, ^>c>i. am 13. Fclmmr 1809. Vusch an mp. Thallingcr >»i». w. ^'t ^cn Erkenntnissen res k. l. Landes^clichtctz "'en vom 5>. October 1808 Z. 23020. dcs l. f. Obcr-"^Michtcs vom l8. November 1868 Z. 22001 l>c iü^ ^' ^- Obersten Gerichtshofes vom 29. Dccem. i„ q! ^ ^- 12027 wnrde dic wcitlrc Bcllircitnng dcr 1^« ^^ ^^' I^ft ..Wanderer" am 25. Juni tc>> «l "lncr der Aufschrift „Bischöfliche" veröffentlich ^< "üfsa^g ,^m des Vcl^l)cnt< dcr 8^302, 303, ^',493 St. G. nnd dc? Art. V des Gefltzes vom ' Ncccinbcr 1802 nach tz 30 dcö P. G. verboten. ^oil dem t. k. Landcögcrichte in Strafsachen. ^Wien, am 12. Februar 1809. Ausschließende Privilessieu. l»in ^^^ ^ ^- Handflsministerium lmd das königl. „^"'schc Ministerium für Landwirthschaff, Industrie H"„dül haben nachstehende Privilegien ertheilt: Ain 10. Februar 1809. H:. - Dem Lcouha»'d Stiuy, Aelricbslcilcr dcr ersten l>» ß bin'9" Eisenbahn zn Arad, auf die Erfindung I, ^lscnbahN'SignalsystcmeS filr die Dauer ciiicö fi>!d ^^'" ^'^^ Dcbrovitz in Schcnmitz auf dic Er-Nlll/'^ ^"^ Gcmichti«radcö für die Dancr cinc^ Am 13. Febrnar 1809. ^sal, ^"" Ililin^ Thail?z, Grundbesitzer in Vctcs. T,., °' ^uf dic Ei findung cincs HülfsofenS für die '"l eines Jahre«. Am 14. Februar 1808, "Al ' Dem Franz Naeff, Director dcr Elisabeth tzhi, 'U Pcst, auf cine Verbesserung deS P»^> und ^^cuigs/, ^ Kunstmühlcn, für dic Dancr von drci ^alt,, 'Vl'uilc^iuniö - Vcschrcibuügcn, dcrcn Geheim-^cl,,!^ "»g(sl,cht wurde, befinden sich im k. k Privilc^jicn-hc>^/ ul Aufbcw^hrnnss, und jene von 2, deren Gc< 3c^, ^>g nicht angefacht wmdc, kaun daselbst von lUn»n eingesehen werden. li». 7?^ k. k. Handelsministerium und das königlich li>H M)c Ministerium für Laudwiilhschafl. Industrie Handel habeu nachslcheudc Privilegicu verlängert: < Am 5>. Fcbrnar 1809.' !ttu„ ' ^nö dcm Francois Durand auf eine Verlies» Al<^,"" bcu Maschinen zum Formen dcr Dach- und Nl!tzc.'i>cgt'lii lmtcrm 28. November 1806 ei theilte ^hr/e ^'"^ Privilegium auf dic Dancr des drillen s!i„ ^ Das dcm Thomas Earusu nnd Joseph Angu-^>li 3?^" auf die Erfindnua. cinc'-^ttln°i's Pfennig.Patronen für hintcrladnu^gcwchrc ^gi»„ ' I'^rnar 1808 ertheilte auöschlicßcude P'i-"us die Dancr dcö zwcilcn Iahicö. 4 ^ Am 13. Fcblnar 1^09. "" zns«, °s dcm Cd. A. Pagct auf die Vcrblssnun« "'"tti!/^'"^csctztc'l Linsen für photoLraphischc Zwcckc ^illn, ' '^uincr 1^67 ertheilte ansschlicßct'.dc Prl^ ""I die Dauer bcö drtttcn Iahrcs. . 5 5. Am 15 Februar 1869. !!"a 'ein ^'" Moriz Grnnbanm auf die Erfin-^ cm^s WllsscrmnhlgctricbeS nulcrni 18. A)lä>z z»vcit n <^ abschließende Privilegium aus die Dane, " wahres. ^ ._^________ I,? ^ovos»/'fk' Handelsministerium hat die Auzcigr, r..'^ hä f. ^^' ^„cltt in Wien, die ihm noch gc-^illcn ''^es dcmsc,bcn unterm 21. August 1800 ^' '">a >, ' ^'^^l'dcn Privilegiums auf line Vcr-ii^"' 4 ^ pliu. NotizcN'Pharns mit Cessiou l ^^^ °" l""e Gattiu Anna Maria ^slrir»"^" ^"^' ^>r Kenntniß genommen und Nici, '.^ ?>cs" Ncbcrlragunq veranlaßt. ^ '"'" 1^. Februar 1809. (94—3) Nr. 387. Kundmachung. Die nächste Prüfung aus dcr Staatsrech-mmgswisscnschaft wird am 31. März 1869 abgehalten werden. Diejenigen, welche sich dieser Prüfung unter ziehen wollen, haben ihre nach § 4, 5 nnd « des Gesetzes von: 17. November 1852 (Neichsgcsctz-blatt Nr. 1 vom Jahre 1853) verfaßten, vollständig instrnirten Gefnche bis längstens 28. März 1869 an den unterzeichneten Präses einzusenden nnd darin insbesondere documentirt nachzuweisen, ob sie die Borlesungen über die B'errechmmgst'nnde frcqnen tirt, oder wenn sie dieser Gelegenheit entbehrten, dnrch welche Hilfsmittel sie siä/ als Autodidakten die erforderlichen Kenntnisse angeeignet haben. Nicht gehörig belegte Gesuche werden abschlägig beschieden werden. Graz, am 10. März 1869. Pvä scij dcr Pi'üsiingö-C umm issioii für ötc lcvmnr t' Körnten mid Krai», Josef Cal. «ich tu egel, ______________t^t^Statthalterei-Naih.______________ (108—1) Nr. 210. Kundmachung. Bei dem k. k. Bezirksgerichte in Nndolss-werth ist die Hilssämter - Directions - Adjunctcn' stelle mit dem Iahrcsgehaltc von 630 fl. nnd dcm Borrückungsrechte in die höhere Gehaltsstufe von 735 st. zu besetzen. Die Bewerber haben ihre gehörig belegten Gesuche binnen 14 Tagen vom Tage der dritten Einschaltung dieser Kundmachung in das Amtsblatt zur Laibacher Zeitung bei dcm gefertigten Präsidium im vorgeschriebenen Wege zu überreichen nnd darin auch die Kenntniß dcr slovemschen Sprache in Wort und Schrift nachzuweisen. Nndolfswerth, am 19. März 1869. pom lt. k. Kllioncrichtö.Prnsldium. (109—1) Nr. 8. Kundmachuug. Bon der gefertigten Notariatskammer wird zu der von: hohen k.' k. Justiz - Ministerinn: angeordneten Wicderbesetzung der Notarsstelle in Tschernembl in Kram der Concurs mit dem Anhange ausgeschrieben, daß der Notar in Tschernembl auch bis auf weitcrs die Notariats - Geschäfte im Bezirke Mottling zn besorgen und zu diesem Zwecke Amistage, welche nach'Erfordcrniß bestimmt werden, in Mottling abzuhalten haben werde. Die Bewerber nm obige Notarsstelle haben ihre gehörig belegten Comvetcnz-Gesuche, worin sie auch die Kenntniß der slovenischen Sprache nachzuweisen haben, im vorschriftsmäßigen Wege bei dicser Natariatskammer binnen vier Wochen vom Tage dcr dritten Einschaltung dieser Kundmachung in der Wiener Zeitung einzubringen. K. k. provisorische Notariatskammer Nndolfswerth in Kram, am 18. März 1869. (105__1) Nr. 7496. Edietal-Vorladung. Matthäus Kraschouz, unbekannten Aufenthaltes, wird aufgefordert, seinen in der Steucrge-meinde Blatuabresouza, Stcuerbezirk Oberlaibach, «nd Art.-Nr. 26 als Schiffer pro 1867 mit 3 fl. RU kr. nnd Pro 1868 mit 4 fl. 54 kr. vorgeschriebenen Erwcrbstcucr-Nnckstcmd binnen 14 Tagen von der Einschaltung dicser Kundmachnng an bei dem k. k. Steueramtc in Obcrlaibach zn berichtigen, widrigens dessen Gewerbe im Sinne dcr hohen Steuerdirections-Verordnung vom 29. Juli 1856, Z. 5165, gelöscht werden würde. K. k. Bezirkshauptmannschaft Laibach, am 15. März 186l>. (106-1) Kazglas. C. kr. okrajiio glavarstvo v Postojni kot lokalua komisija za odkup in uravnavo zem-Ijisnih dolznost dajo na znanjo: Po napovedbih opoložonih od grajšino Se-nozeske, Planinske, Snoporsko in Vipavske J«a-stran odkupa ali uravnavo brcmen, s kate-rinii je njenili zemljišno posestvo obložono; so so pripravne uzdi&e zatogadel napravile, da l)i so natanjko zvedlo, katori da so na tch zein-ljiših opravifieni. Pri vsim tern se vendar še zmeraj nalia-jajo taki, kateri nasprot omonjonim grajšinain službonc pravico Lsejo. — Da se tini poznejsiiii tirjatvem v okom pride, se vsim tini, katori mislijo, da imajo pri eni ali drugi omenjonih ^rajšin kako pravico, katora so inia po cesar-skini patontu 5. julija 1853 iz službeiio dol-žnosti g-osposko odkupiti ali uravnati, ozirajo na ministcrski ukaz 30. oktobra 1857 oponiinja in dajo na znanje, da zarad do kazovanja tob pravic bodejo obravnavo, in sicor nasprot öeno-zoški gTjijsini 3. maja t. 1., nasprot Planinski in Yipavski grajšini 4. maja t. 1., in nasprot Šnoporski grajsini 5. maja t. 1. tnkaj pred to uradnijo urcdovane, h katerim bo-(Icjo take ]>ravico izkajoèi a teni pristavkoni p<>-zvani, da bodo kakor borž èo k obravnavi no jn'idojo, nepriliod za dobrovoljni odpoved pravici uzeto. V Postojni, 14. mšca 1869. Mct. ^- "2- Von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Adelsberg als Grundlasten-Aolösnngs- nnd Ncgulirungs-Localcommission wird hiemit bekannt gemocht: Da über die von den Herrschasten Senosetsch, Haasbcrg, Schnccbcrg und Wippach eingebrachten Anmcldilngcn wegen Ablösung oder Negulirung dcr auf dcren Grnndstücken haftcndcn Berechtigung gen die zweckdienlichen Erhebungen behufs der Ernirung dcr sämmtlichen Berechtigten vorgenommen worden sind, dessen ungeachtet aber noch immer nachträgliche Ansprüche erhoben werden, denen endlich ein Ziel gesetzt werden muß: so werden in Gemäßhcit des § 30 dcr h. MinisteriabVerord-nung vom 31. October 185? alle Diejenigen, welche gegenüber der einen oder der andern dieser Herrschaften irgend welche, den Ablösnngs> oder Regnlirnngs - Bestimmnngen des kaiserl. Patentes vom 5. Juli 1853 unterliegenden Berechtigungen zn haben vermeinen, hicmit aufgefordert, behufs der Gcltcudmachung ihrer Ansprüche zu dcr, betreffend die Herrschaft Scnosetsch auf den 3. Mai l. I., betreffend die Herrschaft Haasberg und Wippach auf den 4. Mai l. I., und bctresseud die Herrschaft Schneeberg auf den 5. Mai l. I. Hieramts angeordneten Verhandlung so gewiß zu erscheiucn, als widrigens ihr Nichterscheinen als eine freiwillige Verzichtleistung anf die ihnen zustehenden Berechtigungen angesehen werden würde. Adelsberg, am 14. März 1869. 468 Kundmachung wegen Sicherstellung der Verftflegs-Bedürsnisse fiir das k. k. Militär im Laibacher VerM Bemle im Weqe der Slibarreildirullg auf die Zeit vom 1. Mai bis Ende Oktober 186.' resp. Ende April 1870. I. Die Erforderniß der Verpftegsartikel, der Tag und Ort der Behandlung, dann die Zeit, auf welche jeder Artikel sichergestellt wird, ist in der umstehenden Uebersichtstabelle nachgewiesen. A. Die Subarrendirung besteht in der Herrichtung und unmittelbaren Abgabe der Verpflegsartikel durch den Pächter (Subarrendator) an das k. k. Militär gegen Verpflegs-Magazins-Anweisun-gen, beziehungsweise legale Quittungen. 3. Die Conkurrenten haben ihre gesiegelten schriftlichen Offerte der Behanolungs-Commission am Tage und Orte der betreffenden Behandlung längstens bis 10 Uhr Vormittags zu übergeben. Offerte, welche im telegraphischen Wege einlangen, und Nachtrags-Offerte bleiben unberücksichtigt. Mündliche Anbote werden nur vor Eröffnung der schriftlichen Offerte bis l2 Uhr Mittags angenommen. Die gleichzeitige Betheiligung eines Concurrenzlustigen im mündlichen und schriftlichen Wege, dann die Bestimmung einer Frist für die ohnedieß so schleunig als möglich erfolgende Entscheidung ist unstatthaft. Die mit einer 50 kr. Stempelmarke zu versehenden schriftlichen Offerte sind nach dem unten beigefügten Formulare zu verfassen. Dieselben, so wie die zu Protokoll genommenen Anbote mündlicher Offerenten sind für den Bestbieter sogleich, für das Aerar aber erst nach erfolgter Genehmigung verbindlich. Offerte, in welchen der Preis nicht unbedingt, oder blos mit einem Nachlasse von den eventuellen Bestboten gestellt ist, werden nicht berücksichtigt. 4. Die Qualität der Artikel muß vollkommen magazinsmäßig sein, so wie deren Abgabe im n. ö. Maß und Gewicht bewirkt werden. 5. Der Unternehmer muß sich jede Verminderung der Erforderniß, so wie dao zeitweise oder gänzliche 'Abrücken der Truppe, dann die Vermehrung der Erforderniß bis zum vierten Theile ohne Anspruch a'c.f irgend eine Entschädigung gefallen lassen. Das über das currente Abgabs-Quantum bedungene Mehrviertel ist der Pächter gleichfalls verbunden, den Militär-Behörden während der Contractsdauer zu was immer für Zwecken über Aufforderung zur Verfügung zu stellen. II. Diese Sicherstellungs-Vehandlung wird für jeden einzelnen Artikel vorgenommen und es kann sich die Genehmigung auf sämmtliche von den Konkurrenten gemacht werdende Anbote oder nur auf einzelne Artikel, so wie auch auf eine kürzere als die angebotene Dauer erstrecken, ohne daß durch diese theilweise Annahme der Vest-bietende die Ausführung der übernommenen Verbindlichkeit verweigern darf. 7. Jeder Offerent, welcher nicht ohnehin mit dem Aerar im ContractS-Verbande steht oder der Behandlungs-(5ommission persönlich bekannt ist, hat sich über seine Solidität und Unternehmungsfähigkeit mit einem obrigkeitlichen Zeugnisse auszuweisen. Diese Zeugnisse dürfen kein älteres als höchstens ein »monatliches Datum tragen und müssen von der betreffenden Bezirkshauptmannschaft, hier von der Handels- und Gewerbekammer, bestätiget sein. 8. Producenten, welche ihrem Besitzstände verhältnißmäßige Quantitäten der eigenen Fechsung und dabei die Haftung mit ihrem gesammten Vermögen anbieten, dann Gemeinden und autonome Körperschaften, welche bei Solidarhaftung diese Leistung mit ihren eigenen Kräften und Erzeugnissen bewirken wollen, sind von dem Erläge der Caution befreit. Die Zulässigkeit des Vermögensstandes, welcher als Haftung zur Sicherheit des Aerars angeboten wird, muß von der compe-tenten Obrigkeit mittelst eines Zeugnisses bestätiget sein. 9. Nach Verlauf des ersten Drittheils der Contractszeit hat der Subarrendator den 12. Theil der für die ganze Contractsdauer entfallenden kurrenten Erforderniß ohne Mehrviertel unausgesetzt bereit zu halten. Diesen Reserve-Vorrath kann das Aerar nach dem ersten Drittheile der Contractszeit jederzeit oder gleich nach Ausgang des Con-tractes gegen Vergütung der stipulirten Preise in Anspruch nehmen. 1«. Behalten sich die Militärbehörden die Consumtion ararischer Vorräthe, die in irgend einer Verpflegsstation erliegen oder dahin zugeschickt werden sollten, während der Subarrendirung vor, so wie eventuell die Abgabe der Reservevorräthe aus der bestehenden Pach- tung vor Beginn der Subarrendirung, ohne daß hieraus für d^ Subarrendator ein Recht zur Beschwerde oder ein Anspruch auf irgel^ eine Entschädigung erwachsen könnte. II. Wenn zwei oder mehrere Personen in Gesellschaft ^' Vertrag erstehen, so bleiben sie für die genaue Erfüllung deöselb"' in «(Mam, d. i. Einer für Alle und Alle für Einen haftend. ,2. Ied'r Offerent hat bei der Vehandlungsbehörde mit M'" Offerte, jedoch unter besonderem Convert, ein Reugeld, welches >> 5 "/,» vom Werthbetrage der offerirten Lieferung besteht, zu ü'bcltt^ chen, oder über dessen bei der nächsten Militärcasse bewirkten ^ lag den Depositenschein einzusenden. Dieses Reugeld wird bn" Coittractsabschlusse von dem Ersteher bis auf 10 '"/„ des Wcrt^ betrages zu ergänzeu sein, dem Nichtersteher aber nach der Beha^' lung rückerfolgt werden. .. Die Caution wird nur in Barem oder Staatspapieren (dlw nach dem Courswerthe berechnet) angenommen. Aktien und Pf^ briefe der k. k. priv. österr. Nationalbank werden mit V^ des Tag^' kourses berechnet. , Wenn der Ersteher die eingegangenen Verbindlichkeiten aus l^. immer für Ursache nicht erfüllt, ist er seiner Caution verlustig; am hat er dann für den bei einer neuen Licitation oder bei Beschafft» der Artikel auch außer dem Lizitationswege, wo immer, wie imin^/ von wem immer und um was immer für Preise, dem Aerar ernM senden Schaden mit seinem ganzen Vermögen zu haften. ^ 13. Endlich wird bestimmt, daß außer diesen vorstehenden a^ die im Vehandlungsprotokolle aufgenommenen Bedingungen zu a/'ltt haben, daher von diesen der Dfferent bei der Verpflegsverwaltung ^ !> bis ,2 Uhr Mittags Einsicht nehmen und sich über Alles ^ Näheren informiren kann. Von der k. k. BcMg-VerMeP-MllgllMS-Vcwllltlllls Laibach, am 10. März 1809. Kfferts Formulare. Ich Endesgefertigter, wohnhaft in .... (Ort, Bezirk) crkl^ hiemit in Folge Ausschreibung d« Mo 10. März 18<»!> in der S^ tion......und Konkurrenz..... den Bund Bettenstroh ^ 12 Pfd. zu . . kr., sage......' '' den n. ö. Metzen harte Holzkohlen :^ 31 Pfd. zu . . kr., sage« '' das n. ö. Pfund Stearinkerzen zu . . kr., sage.......< '' » » >, Unschlittkerzen >, . . kr., » .......« '' » » « Unschlittalg „ . . kr., » .......' '' die n.ö.Maß Brennöl il 2 Pfd. 10'/4 Loth s. Docht zu . . kr., sage'' im Wege der Subarrendirung unter genauer Einhaltung der k^ gemachten und auch im Vehandlungsprotokolle enthaltenen ^ dingnisse, dann Beobachtung aller sonstigen für SubarrendiN' gen bestehenden Contractsvorschriften an das k. k. Militär abz"^ ben und für dieses Offert mit dem erlegten Vadium von - ' ' ,g ö. W. haften zu wollen, welches ich nach erfolgter Genehm^ zur vollen Caution unverzüglich ergänzen werde, und wenn lü) ^ unterließe, mich dem richterlichen Verfahren ganz und gar s^ unterwerfen, als wenn ich die ganze Caution erlegt und das ^''U? übernommen hätte, so daß ich also auch zur Ergänzung auf ^ 't lichem Wege verhalten werden kann; und erkläre, von den b"^. gemachten Vehandlungs-Bedingungen in Nichts abweichen zu W? Datum. ' N. N. (Vor- und Zuname, Stand uud Chcn'alttr,) CouvertsFormulare. Mr das Ojfcrt. An die k. k. Subarrendirungs-Vehanolungs-Commission zu Laibacp' Offert zur Subarrcndinmgs-Vchandlmlg in Folge Kundmachung vom 10. März 1869. ' >Fur das Vadium. An die k. k. Militär-Verpflegs-Verwaltung ^ zu ^v V a d i u m fl. kr. zur Snbarrcndirungs-Bchattdllmg uä Kundmachmlg vom 10. März 1809. , 469 Uebersichts-Tabelk der abzugebende« Verpfiegs-Artikel. Die Subarrendirungs Behandlung geschieht Erfordernis) V a d i u m ß, monatlich R fUr ^ ^ s«r die auf dic-------------------------------------------------_____________^ °____________________________ I^ Am _____für den im Sommer____________i m W i n t c r " ^ Kerzen !^ ^ ^D welcher Truppen- Zcil ^ Kn^n ß^« KcvM L ^ U.^ G !e«- I ^ D . Vehörde^"^ Station ""' C°>'- ^,, ^. ^^ Stta. Un- ^ 5Z ^F Stm- U,.- ° ZZ Z^. ^ rw lschlitt Z ^^^ ? ^ _______^^^___________________^____________ ! Mtz. Pfund Ms;, Mtz.! Pfund ^Mast, Vd. Gnldcn in iisterr. Währ, ^ Z.^ 2 Laibach Sello Garnison ^ ZH^ 30 8 4 !— 60 20 16 18—90 — 10, 5, 5! —!40,! —,60 : ^Z ^ S.NN - K^«'„ 2 . -!-!---------------!^ -!---------------220 -!- -!_ ^ I«!io ^ Gff ^ Nndolfs- . 6Z 5 ,^ ! , ' H^ Z werth — Garnison ^ ^"^—^2,----------12----------z-----------'----------------! 5! —! —!10^ —!15