»90? Amtsblatt zur Laibacher Zeitung Nr. 374. Freitag den 28. November 1873. (524-3) Nl. 6787. Kundmachung. Zur Feier der am 2. Dezember d. I. sich erfüllenden A5jä'hrigcn segensreichen Regierung Seiner k. und k. apostolischen Majestät unseres aller-gnädigsten Monarchen finden über Beschluß und Veranlassung des krainischen Landesausschusscs Mei Festvorstcllungen im hiesigen landschaftlichen Theater -— die eine am Borabende des Festtages nnt slovenischcr, die andere am Abende des Fest-! lages selbst mit deutscher Darstellung, — beide mit der dem hohen Feste entsprechenden Ausstattung und Beleuchtung statt. Der Landesausschusj veröffentlicht dies mit ber Einladung zur zahlreichen festlichen Betheiligung. Laibach^ am 27». November 1873. D«r Landeshauptmann von Krain. (525—2) Nr. 469. NechllUllgsofficialsstcUe. Zu besehen ist bei der gefeUigten Forst« und Domänendirection eine Viechnungsosstcialsstelle in der X. »iangsllasse. > Bewerber haben ihre documentierten Gesuche unter Nachwcisung der absolvierten Oberrealschule oder Maturitätsprüfung und der mit Erfolg abgelegten Prüjung aus der Staatsrechnungswissew schaft sowie der Kenntnis der Landessprachen, d. i. der deutschen, italienischen und wo möglich sloveni» lchcn, bis längstens Ende Dezember 1873 beim Präsidium der gefertigten Direction einzu« bringen. Görz, am 25>. November 187^;. O. k. Forst- und Domäncndircclion. (504 — 2) 3ir. 12556. Ttistullgc». Bei dem Magistrate Laibach kommen für das Jahr 1U73 folgende Stistungen zur Verleihung: 1- die Johann Bapt. Bcrnardini'sche Stijtung ^ «lit 5)') st. 51'/2 kr.; ^ die Georq Tollmciner'sche Stiftung mit 61 st. 6'/2 kr.; ^-die Johann Jakob Schilling'sche Stiftung mit 65 st. 10 kr.; 4-die Hans Iobst Wcber'fchc Stiftung mit 78 ft. ''.i'/., kr.. Auf diese vier Stiftungen haben Anspruch bürgerstöchter aus Laibach, welche ihren sittlichen Lebenswandel und ihre Dürftigkeit mittelst legaler Hengnisse, dann ihre im Jahre 1873 erfolgte ^erchclichung mittelst Trauungöscheincs und ^die "ärgerliche Abkunft durch die Bürgerrechtsurkuude '^er Bäter nachzuweisen vermögen. 5. Die Johann Niklas Kraschloviz'fche Stiftung mit 63 ft., auf welche ein armes Mädchen aus der Pjarrc St. Peter in Laibach als Aussteuer Anfpruch hat. 6> Die Jakob Anton Fanzoi'sche Stijtung mit 33 fi. 60 kr., welche an eine arme ehrbare, zur Ehe schreitende Tochter aus dem Bürger oder niedern Stande verliehen wird. 7» Die Joses Felix Syn'sche Stiftung mit 48 fl. 30 kr., zu welcher zwei der ärmsten hieror-tigcn Mädchen berufen sind. 8- Die Johann Bapt. Kovai'sche Stiftung mit 151 si. 20 kr., welche stiftungsgemäß unter vier zu Laibach in unverschuldeter Armuth lebende Familienväter oder Witwen von unbe lcholtenem Rufe und mit mehreren unversorgten Kindern zur Verleihung kommt. - Die Johann Jakob Schilling'sche Stiftung «nt 12 si., welche lebenslänglich an eine arme Bürgcrswitwe verliehen wird. ' Die von einem unbekannt sein wollenden Wohl tha'ter errichtete Dicnstbotenstistung im Betrags von 50 fi. 40 kr., welche unter vier arme dienstesunfähige Dienstboten, welche treu gedient und einen unbescholtenen Ruf sich be-wahrt haben, zu vertheilen ist. Bewerber um die vorerwähnten Stiftungen haben ihre gehörig instruierten Gesuche bis 10. Dezember 1873 bei diesem Viagiftrate zu überreichen, wobei diejenigen, welche sich um mehrere Stiftungen alternativ in Competenz setzen wollen, abgesonderte Gesuche einzubringen haben. Stadtmagistrat Laibach, am i). Nov. 1873. Der Bürgermeister - Stellvertrer: ________ Gntman. (518—2) "Nr. 12740. Kundmachung. In Bezug auf die bevorstehende regelmäßige Stellung des Jahres 1874, zu welcher die in den Jahren 1854, 1853 und 1852 gedorncn Jünglinge aufgerufen werden, wird kund gemacht: 1. Jeder Stellungspflichtige der zum Erscheinen bei der bevorstehenden regelmäßigen Stellung verpflichteten Altersklassen hat sich bei Vermeidung der Folgen des § 42 W. G. im Monate Dezember l. I. im magistratlichen Expedite in den gewöhnlichen Amtsstunden mündlich oder schriftlich zur Verzeichnung zu melden. 2. Die nicht Hieher zuständigen Stellungspflichtigen aus den obbezeichneten Altersklassen haben zur Verzeichnung ihre Legitimations- oder Reise-Urkunden beizubringen. 3. Sind Stcllungspsiichtige aus ihrem Hei-mats- oder Aufenthaltsorte zeitlich abwesend und hiedurch oder durch Krankheit nicht in der Lage, sich mündlich oder schriftlich zu melden, so kann dies durch ihre Eltern, Vormünder oder sonst einen Bevollmächtigten geschehen. 4. Unterstützungsbedürftige, Angehörige oder deren Bevollmächtige, welche die zeitliche Befreiung Stellungspftichtiger oder letztere, wenn sie die Begünstigung ihrer Enthebung von der Präsenzdienstpflicht anstreben, sind verpflichtet, die zur Begründung derartiger Begünstigungen bestehenden Verhältnisse zur Zeit der Verzeichnung nachzuweisen. 5. Die Pflicht zur Anmeldung, so wie überhaupt die aus dem Wehrgesetze entspringenden Pflich. ten werden durch den Mangel der Kenntnis dieser Aufforderung oder durch Unkenntnis der aus dem Wehrgesehe hervorgehenden Obliegenheiten nicht beirrt. Der vorbezogene tz 42 W. G. lautet: Jeder Stellungspftichtige, der zum Erscheinen bei der nächstbevorstehenden regelmäßigen Stellung verpflichteten Altersklassen hat sich im Monate De-zember des vorangehenden Jahres bei dem Gemeindevorstande seines Heimats- oder Aufenthal' tes zur Verzeichnung schriftlich oder mündlich zu melden, unterläßt er dieses, ohne hievon durch ein für ihn unüberwindliches Hindernis abgehalten worden zu sein, so wird er dafür, ohne Rücksicht auf die weitere gefehliche Behandlung mit einer Geldstrafe bis zu 100 Gulden, oder im Falle der Zahlungsunfähigkeit, mit Haft bis zur Dauer Von zwanzig Tagen bestraft. Die Strafgelder fallen dem Vemeindearmen» fonde des Aufenthaltsortes zu. Vtadtmastiftrat Laibach, am 13. November 1873. wutman. (523—2) Lchrerstellen. Die Lehrerstellen an den Volksschulen zu Budajne, Planina bei Wippach, Podraza, Vrem und Postcjne sind zu besetzen. Eompetenzgesuche mögen bis 1 5. Dezember l. I. beim Bezirksschulrathe in AoelSberg eingebracht werden. Adelsberg, am 20. November 1873. "' Kundmachung ^ «^^ wegen Verpachtung mehrerer Aerarial-Weg. und Dsuckenmnnthen in Kärnten. Von der k. k. Finanzdirection zu Klagcnfurt wird bekannt gemacht, daß die im nachstehenden Ausweise aufgesührtcn Weg und Brückcnmauthcn für das Jahr 1874 im Wege der öffentlichen Versteigerung neuerlich zur Verpachtung ausgebotcn werden. Ausweis über die zur Verpachtung gelanssenden Aerarial Mauthstationen in Kärnten ^ Dli M»u!hs!»t,°n«n ">"°b"". vrljla» ,„„„„. A'0«"' 5. «<„<,m.n« »°,.«°r« Z . «,.^ V°,lw«. „„«^ '„ ^... .,. I S»ch!c„b,,i« ,zw ,>y^„ 1 II I! ü<5> z «°« ,',chchlnll B,», 3 - ^ ^ """?>>).,» 3,4 »n> ü. 4 Villachsr 1ln ^ kvnnsnauckNnbote«», Italiener Straße. ^ ^: F " " «usrufspreise 7 Ponlasll W.g. und «'7l.