als Gxtra-Beilage zur Laibacher Zeitung. ^U 8« Donnerstag am 7. September. R848. Ueber Grsparungen im Staatshalts halte. ( Sch ! u ß.) HlUicht weniger, vielleicht mehr noch, als die in der letzten Nummer dieses Blattes besprochenen hohen Diäten, bilden die Reisekosten der Beamten bei Commissions-und officiosen Reisen eine druckende Last des Staateo oder Jener, in deren Interesse und auf deren Rechnung Commissionoreisen vorgenommen werden. Wenn man dem einfachen öconomischen Grundsätze seine Gelmng einräumen will, daß der Beamte bei den Reisekosten durchaus keinen Ge win» haben, sondern ihm nur die Vergü-tung sei ner wirkllchen Fahrtauslagen geleistet werden soll, so muß das dermalige Neisetostc»-Vergütungssystcm — vor dem Forum der Vernunft schon längst als horrende Anomalie bezeichnet__ fernerhin als unhaltbar erklärt werden, da in demselben die Veranlassung zur Vergeudung von Tausenden liegt, die zu ander» nothwendigen und nützlichen Etaatszwecken dienen könnten, von der Bedrückung zu geschweige,,, welche einzelne Private, in deren Interesse nicht selcen Commissions-reisen Statt finden, zn erleiden haben. Mit wenigen Allsnahmen stchi die Rea,cl fest, das! Beamte alle Commissions! eisen mir Postpferden zniückzn-legen haben. Die gesetzlichen Aufrechnungen bestehen so nach: ») in dem jeweilig bestimmten Postrittgelde *) nach der Anzahl der Pferde (die dem Beamien nach sei. ner Diäteuclasse gebühren u. z.: 6 Pferde für die I,, II. und lll. Classe; 4 Pferde für die IV., V. u»d Vl. Classe; 3 Pferde für die Vll. Classe; 2 Pferde für alle übrigen Diätenclassen); d) in dem Postillons.-Trinkgelde (in Galizien !5 kr,, in allen übrigen Provinzen 20 kr. für die einfache Post); e) in der Caleschegebühr für jede einfache Post (die Hälfte des Nittgeldcs von l Pferde für einen gedcck-ten, das Viertel für einen ungedeckten Wagen)' 6) ln dem Schmiergeld (für 2 Posten 8 kr., und wenn die Schmier bcigcgeben wird, 4 kr.); o) in dem Wagenreparatur-Pauschale (bei Reisen mit eigenem Wagen ltt kr. pr. Meile); f) in der Wagenmeister- oder Unispan nungsgebühr (fü, ein Pferd vr. Station i» den italienischen Pro-vinzen 3 kr., in allen übrigen 2 kr.); ß) die Mauth darf nur in so ferne aufgerechnet werden, als die Gebühr durch currente Mauthbol-leten erwiesen werden kaun. Will man nun beispielsweise erfahren, wie hoch sich der gesetzliche Anspruch eines Beanuen «ach obige: Gebührenausmas; für eine bestimmte Wegesstrecke nur Mit zwei Pferden belaufe, so theile ich das Ergebniß eines solchen, mir eben vorliegenden adjustirten Reise-Varticulars mit, welches für eine zurückgelegt/Strecke "on 8 einfachen Posten die Vergütungsgcbühr, ohne Einrechnnng der Diäten, bloß für die Fuhrkosten hin Und zurück, zusammen mit 57 fi. 2l kr. C. M. nachweiset, während der Beamte, wenn er mit der gewöhnlichen Mallepost gefahren ist, etwas über 15 fi. bar ausgelegt oder mit eines andern Gelegenheit noch weniger bezahlt, nmh.n wenigsten« beiläufig 42 fi. als ') Dermal ' " « 'r Pr. ^ ^ ,..„ Körnten, Küstenland „„», 5,,,., „ ,, , «ach ^r»«.mis> d.r 5., .^ "'"""' "b"'«" ^°""ie.. "lert„< um »migt Kreuz«, ^eriuger reinen Gewinn in den Sack gesteckt hat. Welche Rechnungen kommen aber nach obigem Maßstabe erst zum Vorschein, wenn Beamte, die zum Gebranche von 3, 4 und 6 Pferden berechtiget sind, Commissionsreisen machen, ungeachtet sie, wie man die allseitige Ueberzeugung hat — ihre Fahrt anf eine gleiche, wie die obenerwähnte, oder doch von derselben nicht viel verschiedene wohlfeilere Art vollbringen! In dieser Richtung ist zwar schon etwas zur Verbesserung gethan worden, indem unterm 2. Juli v.J. ein Erlas» der vorbestandenen allgemeinen Hofkammer im Vernehmen mit der Hoftanzlei über die Benützung der Eisenbahnen von Seite der in» Dienste reisenden Beamten erschien, welcher festsetzt, »daß in jenen »Fälle», wo eine Amtshandlung nur auf der Eisen-»bahn , oder nnmirtelba r an derselben vollzogen »werden kann, als Fahrgebühr lediglich die für Benüz-»zung der Eisenbahn wirklich aufgewendeten Auslagen »u. z. für Beamte mit der Aufrechnung der Fahrpreise „nach der ersten, und für Individuen der Diener, „schafc nach der geringsten Wagenclasse zu passiren »slnd. Insoweit jedoch Beamte Dienstreisen in nicht m,-„mittelbar an der Eisenbahn gelegenen Orte unterneh. „men, hat es, wenn sich dieselben auch theüweise des »Transportsmittels der Eisenbahnen bedienen, oder be-„dicncn können, vor der Hand bei der Vergütung der „bisher normalmäßigen Reisekosten zu verbleiben." Hicrinfalls dringen sich jedoch einige wesentliche Fragen auf, die einer Beachtung^werth befunden werden dürften: I. Warum ist — wenn ma„ schon endlich der Idee einer Kostenersparung einigermaßen Raum zu geben und offenbare Unzukömmlichkeiten beseitigen zn wol len ansing ^_ diese Normalvorschrift nicht gleichzeitig auch auf die Benützung der noch bestehenden gewöhnlichen Poststraßen ausgedehnt worden? Soll denn der Beamre nicht ebenso, wie bci den Eisenbahnen, auch auf den gewöhnlichen Poststraßen gehalten seyn, dort, wo unbedingte Aufnahme Statt findet, sich des allgemeinen Postwagens (Mallepost) zu bedienen, und nur seine hiefür wirklich gehabte Auslage mittelst des Aufnahmscheincs in Verrechnung zu bringen, da doch kein Beamter __ oder vielleicht selten einer __ der eine Dienstreise ganz oder theilweise auf der Poststraße zu machen hat, in Ermangelung wohlfeilerer Transportmittel, faccisch sich einer anderen Ge legenheit, als der Mallepost bedient? 2 Wie kommr es, das: allen Beamten, ohne Unterschied, anf der Eisenbahn die Aufrechnung del Fahrpreise nach der ersten Wagenclasse passirt ist? und wie verhält sich diese (schon im I. l847!) ausgesprochene Gleichstellung zu den vorne erwähnten 6, 4, 3 nnd 2 Postpferden? Diese Verfügung könnte wohl immerhin der Art modifizirt werden, dasi bei Dienstreisen Beamte der I. bis einschließia, VI. Diätcnclasse die Fahrpreise der ersten Wagenclasse für den Fall verrechnen dürften, als »1e sich derselben wirklich bedient haben, was der Aufnahmschein nachweisen müßte, wogegen alle Beamte von der VII. bis einschließig der XII. Diatenclasse nnr die Preise der zweiten Wagenclasse, die bekanntermaßen von dem größten Theile des intelligenten Pu-blicums benüyt^wird, zer Beamte, wenn er seine Dienstreise nur theilweise auf der Eisenbahn zurücklegte, berechtiget seyn, für diesen Theil seiner Reise die Ve» gütung anderer, u. z. höherer Gebühren zu fordern, als die durch seine eigenen Auslagen veranlaßt wurden ? Ebenso verschwenderisch sind den Beamten Postgebühren sogar auf Seirenstraßen bewilliget, wo sie nicht einmal in der Lage sind, sich der Post zu bedienen, sondern nur gedungene Fuhren benutzen können, deren Kosten in der Regel höchstens den Vorspannsgebühren nahe kommen, welche nicht die Hälfte der Postgebühren betragen. Wenn man überhaupt den Zusammensatz der in den verschiedenen Provinzen der Monarchie für das Personale der mannigfachen Verwalumgszwei' ge bestehenden Reisegebühre:» durchblickt, so über» läuft den Wißbegierigen ein kalcer Schauer vor der Unzahl von Vorschriften und der verschiedenartigsten Gebührenbemessungen, die ihn in ein Labyrinth von Eventualitäten und Ausnahmen führen, »voraus der W^'g zu einer klaren"Erkenntnift schwer oder gar nicht zn fmden ist. Was in einer Provinz als Norm gilt, ist in einer andern nicht gestattet; beinahe jedes Amt hat, und wi der nach Provinzen verschieden, seine besondern Neisepassirnngen. Hier gibt man Beamten, die periodische Reisen vorzunehmen haben, söge» nannte Meilengelder; dort sind für die nämlichen Reisen bestimmte Iahrespauschalien festgefetzt. Da ich eben von Mcilengeldern und Neisepau» schauen rede, so kann ich nicht unberührt lassen, daß die einer hierländigen Beamtenclasse des Baufaches vor einigen Jahren ertheilte Bewilligung, für ihre Amts-Verrichtungen, wenn sie über eine Meile von ihrem Wohnorte entfernt vorgenommen weiden, eine Tagge» bühr verrechne» zu dürfen, nunmehr zu einer planmäßigen Ausbeutniig'des Staatsschatzes geführt hat, indem hiebei der Willkür ein zu freier Spielraum eröff» net ist, die selbst durch die wohlgemeinte Einführung controllircndcr'> Tagebücher nicht beschränkt werden zu können scheint, da ungeachtet dessen die dießfalligen, jährlich in die Tausende gehenden Aufrechnungen sich von Jahr zu Jahr steigern. Manche dieser Herren sind so naiv, sich ihrer dadurch gemachten guten Lage selbst zu rühmen. Darum dürfte auch hieriufalls das Interesse der Staatssinanzen gefördert werden durch e.'ne Maßregel, wodnrch derlei außer Contiolle stehende Aufrechnungen gänzlich aufgehoben, und dafür mäßige, dem wirklichen Verdienste näher kommende Pauschalie» fnr periodische Reisen auf der Grundlage ähnlicher Passirungen in andere» Provinzen eingeführt winden. So wie aber ein und dasselbe Mittel unter anderen Umständen die entqegen-qesetzce Wirkung hervorbringt und daher nicht in allen Fälle» zu empfehlen ist, so sann ich auch nicht umhin, gegen den Fortbestand der unbestreitbar zn hoch benies» senen Rei sepa u scha I ien der K re isha » p l len te pr. jährlich 500 fi. mich anzusprechen; es sollen ihnen vielmehr, unter Einziehung dieser, oft vielleicht kaum z»r Hälfte wirklich zum bestimmten Zwecke verwendetet, Pauschalien, ihre zeitweiligen Reise», wie anderen Beamten, Fall für Fall no,malmäßig nnd nach Maßgabe gelegter Particularien vergütet werden, wobei ich die Ueberzeugung hege, daß selbst bei den gegenwärtigen hohen Gebühren dieser Charaktersclasse dem Staats' schätze noch immer namhafte Beträge zu anderweitiger Verfügung erübrigen würden. Nach dem bisherigen Vortrage, den ich mit Rücksicht auf Raum und Bestimmung dieses politischen Blattes zu beschranken genöthiget bin, geht meine Ansicht dahin: es möge bezüglich der Fuhrkosten der Beamten bei Dienstreisen die Legion der vorhandenen Vorschriften einer gründlichen Revision und Läuterung unterzogen, und unter stetem Hinblick a"f den im Ein» «is gang? augesührlen Hanptgrundsatz — das; dem Beam-ten, ohue irgend einen Gewinn, nnr seine erwiesenen oder in geivisse» Fällen prasumtive» bare» Fahrtauüla-gen rückerstattet werden sollen —- >vie für die Diäten, so alich flir die N V' i s. e kosten ein neue? Geb ü h r e n-Regulativ flir alle Provinzen von »löblichst gleiche,!! Typus und mir sorgfältiger Beseitigung der nur zur Umgehung de) Gesetzes Anlaß bietenden Alü?»ahinen festgestellt werden. Hiebei lvürdc ich solgende Hauptnormen in Vor-schlag bringe»: 1) Die bisherige Art der Ncisckostenverrechnung des Beamten hat aufzuhören. 2) Dem Beamten, ohne Unterschied der Classe, sollen bei Commisjionsrsisen nur jene Fahrtauslagen vergütet iveiden, die er dmch legale Docimiente nach-Anweisen vermag. 3) Jeder Beautte ist gehalten, wenn er durch ganze oder thcilweise Benützung der Eisenbahn in der knipsten Zeit an den Ort seines Commissions-Geschäfte!) gebracht werde:, kann, sich der Eisenbahn z» bedienen, wobei den Beamten der I. bis einschließig der VI. Charaktersclasse der Platz in der ersten Wa>-gcnclasse, jenen der übrigen sechs Diatcnclassen aber der Platz in der zweiten Wagcnclassezugestanden wiid. 4) Auf den Poststrasien gebühren nur den Beamten der I. bis cinschließig der lV. Charaktersclasse 4 Pferde, jenen der V. bis einschließig der Vlll. Classe 2 Pferde nebst deil damit verbundenen postmäßigcn Beköstigungen, wenn sie durch Belege darthun, sich der Extra »Post in der angegebenen Art bedient zu haben. Die Beamten der vier lehren Diätenclassen dagegen sind verpflichtet, die gewöhnlichen Post-Mallewägen dort in jedem Falle zu benutzen, wo die unbedingte Aufnahme eingeführt ist; wo diese aber noch nicht besteht und der Antritt der Reise an einem andern, als dem bestimmten Postfahrttage unerläßlich Statt finde» muß, haben letztere Beamte sich mittelst der Vorspann an Ort und Stelle bringen zu lassen. 5) Auf Seitenstraßen darf eine Postgebühren-Ausrechnung durchaus uichr Platz greifen, sondern die Beförderung auf denselben muß entweder mic der Vorspann, oder mit eigener oder gedungener Gelegenheit geschehen, welch' beider letzteren Kosten jedoch die Vorspauusgebühren niemals überschreiten dürfen; hiebci wird den Beamten der ersten vier Charakters-classen die Benutzung von 4, allen übrigen nur von 2 Pferden ohne Nebenaufrechnung gestattet. Diese Art der Dienstreisen hat bei Baubeamten auch auf Poststraßen dann einzutreten, wenn selbe nach ihrem Commissionöauftrage angewiesen sind, Straßen- od^r Brückenbauten zwische» den Poststatio-uen an einem oder mehreren Punkten zu untersuchen. 1üssigerweise gemacht werden wollen, ganzlich hintanzuhalten. Durch die Inkraftsetzung der von nur besprochenen Modifikationen der Gebühren der Beamten an Diäten und Reisekosten, wozu ich in dieser Darstellung unr eine unoorgreisiiche Andeutung geben und einen geringfügigen Beitrag zu einer allfälligen umfassenden Ausarbeitung dieses Gegenstandes liefein wollte, würden dem Staate nnbezweifelr bedeutende Erleichterungen verschafft, und zugleich die wegen C'rziclung der möglichst größten Sparsamkeit und Wirchschaftlichkeit in allen Zweigen des Staatshaushaltes so vielfältig befchlsweise kund gegebenen a. h. Absichten Sr. Majestät theilweise clreicht weiden. Lcbcnig. Die Ohren-Mitglieder in der Laibacher Nationalgarde. Aie beifällige Aufnahme, welche der vom Ver-waltung5rache beschlosseneu Crcirung von Ehren-Mitgliedern der Nationalgarde zu Theil wurde, verdient eine öffentliche Anerkennung. Es liegt darin abermals der Beweis, wie unbegranzt der Gemeinsinn und der Eifer für jede gute, gemeinnützige Sache in unserer friedlichen Stadt sich kund gibt. Der Beitritt von Ehreil-Mitgliedern zur Natio° nalgarde ist wirklich elwas Gemeinnütziges. Wenn uns der Rückblick auf die verflossenen Monate überzeugt, daß Garde-Mitglieder bisher mit seltener Aufopferung ihrer Zeit, Kräfte und Geldmittel für den erfreulichen Bestand der öffentlichen Ruhe uüd Ordnung sorgten, daß sie ferner in Exnanglnug jeder materiellen Beihilfe von Seice des Ztaates lind der Gemeinde auch sämmtliche Garde-Bedürfnisse aus Eigenem bestritteu, da,'; trotzdem ihr Eifer für den Garde-Dienst und für daö gemeinsame Wohl nicht erlahmte, sondern bei zuneh. mender Ueberzeugung von dem erhabenen Berufe ihrer Körperschaft, und Hintansetzung aller persönlichen Rücksichten sich steigerte, so verdient dieß alle Bewunderung. Aber eben deßhalb erscheint es unbillig, jedenfalls für die Denier drückend, daß für die bedeutenden Bedürfnisse der Garde, wie diese in der Erhaltung der Musikcapelle, in der^ Bewaffnung, in der Uniformi-ruug der unbemittelten, aber ehrenhaften Garden u. >'. w. einbegriffen sind, auch nur und immer die activen Garden ins Mitleid gezogen werden. Gibt es doch unter uns so viele wohlhabende und intelligente Be^ wohner, deren Besitz und gewürdigte Persönlichkeit nun seit den Märztagen unter den constitutionellen Schirm der Nationalgarde gestellt ist, die aber dem Gesetze zu Folge jeder activen Theilnahme an dem Garde.-Dienste enthoben sind! Sollten nicht solche Herren, um ihre patriotische Gesinnung nicht ganz zu unterdrücken, wenigstens theilweise in eine Verbindung mit dem Garde-Institute treten? Könnten sie nicht, um nur gerechterweise in einer Beziehung die Garde- ! Interessen zu fördern, ohne durch continuirlichc directc ^ Aufforderungen belästigt zu werden, — könnten sie nicht ! als Ehren-Mitglieder der Garde unter Enthebung jcder ^ persönlichen Dienstleistung, doch mit den Rechten, die ! den wirklichen Garden zukommen, zu monatlichen Beiträgen für den Garde-Fond, frei und je nach der Kraft ihres Einkommens sich selbst bestimmen und erklären? So würde die sämmtliche Einwohnerschaft, die sich durch Besitz und Intelligenz charakcerifirr, nicht in zwei Theile der Garde und Nicht-Garde geschieden werden; der unmittelbare Verkehr zwischen Allen würbe durch die Garde-Verpflichtung des einen Theils nicht geschwächt, es würde das Interesse für den bewaffneten Theil allgemeiner werden, das Vertrauen Aller zu Al« len gewänne ein festeres Band, und die ihrcn eigenen Mitteln überlassene Garde fände eine kraftige Stütze zur leichten und schnellen Ausführung derjenigen Masi-regeln, durch welche sie einem ausgezeichnet blühenden Zustande zugeführt und in demselben erhalten werden kaun. Diese Gesinnungen und Gefühle mögen diejenigen Herren gehabt haben, welche, ohne die formelle Einladung dießfalls vom Verwaltungsrathe abzuwarten, mit Eifer jene Idee aufgriffen und bereits ihren Wunsch znm Eintrilte in die Nationalgaide als Ehrenmitglieder anzeigten. Und ihre Zahl ist den, Vernehmen nach eine bedeutende; fast scheint es, daß Niemand sich ausschließen werde, der durch Besitz oder Intelligenz zur Theilnahme an den Garde.Angelegenheiten berufen, aber um seines Amtes willen, oder seiner Gesundheit und Airers halber von den persönlichen' Diensten in der Garde gesetzlich dispensiit ist. Will man alles zusammen fassen, was bisher mit geringen Kräften geschehen, wie nnr der geringste Anlaß, der mit dem allgemeinen Wohle zusammen hing, einen belebenden Anklang fand, i^ie sich der Sinn für die Nationalgarde in ihr kräftigt und immer mehr an unzerstöibarem Boden gewinnt, so hat man der Prämissen genug, um ihr schon in nächster Zukunft einen Höhepunct zu prognosticiren, der rielleicht von keinem andern überragt wird. Hl. Aphorismen. Der Zeitgeist gleicht den Passatwinden und Strömungen. Der vernünftige Schiffer schifft mit ihnen, ober nicht gegen sie, und die moralische Welt hat ihre Gefahr, wie die physische; wer die Ebbe und Fluch in der moralischen Welt beachtet, der kommt oft mit einer lacherlichen Thorheit, wohlbehalten wie mit der Fluth an's ?ai-.d, während die nützlichste Wahrheit, die es mit der Ebbe versucht, sich verliert in weiten Ge» wassern. Die Furcht vor dem Nenen: Diocletian und Valerius fürchteten sich vor dem Christenthum; Constantin stellte sich an die Spitze der gefürchteten Partei und hatte nicht nöthig zu erschrecken vor seiner eigene» Macht. In der Umwälzungen Sturme hält Niemand den Zügel fest in der Hand; ihre Urheber werden selbst getrieben und zu dem gestoßen, was ihr Sinn anfangs nicht war, denn die herrschenden Meinungen, die ver-breiteten Stimmungen und Nichtungcu der Ansichten ge" ben den Dingen eine unwiderstehliche Strömung u>'d es machen sich Kräfte geltend, die außerhalb aller Berechnung waren. Hl. VerleHer: Istnaz Alvis Edl. v. Kleinmayr. — Verantwortlicher Redacteur: Leopold Kordesch.