H m t 3 D l a t t ^"' 61. OHMstUS Vktt 23. A^ril 1828. MuHsrnial - MrlautbarunZm. Z. 453. (3) ^ä^nd.^r. 7416. Bekanntmachung wegen Abhaltung der Wollmarkte in Böhmen. Mit Beziehung auf die Bekanntmachung vom 22. Februar 1S27 , m Betreff der alljährlich in Prag und in Pilsen abzuhaltenden Schafwollmarkte/ werden nachstehende nähere Bestimmungen zur allgemeinen Kenntniß gebracht: itens. Der Wollmarkt wird in.Prag mit dem laufenden Jahre anzufangen, den zweyten Montag in Monathe July eines jeden Jahres, der in Pilsen aber gleichzeitig mit dem daselbst bereits bestehenden Petri-und Paulimarkte beginnen, und durch 6 Tags mit Einschluß der Zahltage dauern. — 2tens. Zur Abhaltung dieser Markte ist in Prag der sogenannte Viehmarkt, in Pilsen der Stadtplatz, und wenn der Raum desselben nicht zureichen sollte, auch noch der sogenannte Paradeplatz bestimmt, wo die zu Markte gebrach-te Wolle wahrend der Dauer des Marktes unentgeldlich aufgestellt werden kann. Zur größeren Bequemlichkeit der Handelnden, wird in Prag für die Dauer des Wollmarktes auf dem genanmen Marktplatze eine eigene, mit dem erforderlichen Personal versehene stadtis sche Wage errichtet werden, auf welcher die Wolle gegen Entrichtung einer Gebühr von H kr. Conv. Münze pr. Centner gewogen werden kann, worüber sodann, ein registnrter Wagzerttl- verabfolgt wird. ' Jedoch sieht' es in der Willkühr der Partheyen, ob sie sich dcr städtischen Wage bedienen- wollen oder nicht, — Ztens. Zugleich werden die Magistrat? der Städte Prag und Pilsen, für die Uusmittlung vollkommen geeigneter Lokalltaten s'rgcn, in welchen auf Verlangen des E:aenthümers die ^ Wolle sowohl wahrend dc'r"Marktzeit, M y^ und nach derselben auf kürzere oder längere Zeit, gegen einen mög-üwst blllwn Lagerzins eingelagert werden f^. ^. ^tens. Die zu Markte kommode Wolle ist von allen siädnschm Mgottn w freyt, mit Ausnahme der in Prag bestehen« den, jedoch nur ein Kreutzer E. M. pr. Cen^ ner betragenden Kollienmauth. Die Markt-Ordnung für die Wollmärkte beruht auf folgenden Bestimmungen: — tz. 1. Wenn der Eigenthümer einer Parthie Wolle selbe emf der hiezu aufgestellten städtischen Wage abwägen laßt; so hat der Wagmeister der Parthey einen Wagzettel auszufertigen, welcher ent« halt: den Nahmen des Eigenthümers der Wolle, die Zahl der Sacke mit ihren Nuw« mern und sonstiger Bezeichnung, und mit Be« merkung der Gattung, nähmlich: Emschur, Zwepschur, oder Lämmerwolle; das befundene Gewicht jedes einzelnen Sackes sammt der aw gegebenen Thara; die Summe des Gewichts jeder Gattung mit Abzug der Thara, und der landesüblichen Auswag von 2 1^2 pr.Cmt. des Nettogewichtes, die Bemerkung, ob die Wolle in gehörig trockenen, feuchten, oder nassen Zustande abgewogen wurde, endlich di,e Berechnung des Waggeldes, welches von der Parthey gegen Empfang des Wagzettels es-legt wird. — §. 2. Die Wagzettel werden mit fortlaufenden Nummern bezeichnet, und in das Marktprotokoll unter gleichen Num« mern gleichlautend eingetragen. — §. Z' Kömmt die Wolle vor der Marktwoche an, oder wünscht der Eigenthümer sonst die Ma-gazimmng, so wird sie auf Verlangen m das hiezu bestimmte Magazin aufgenommen, und dagegen ein besonderer Magazinsschem gegeben, m welchen sich mit Anführung der Zahl der Sacke und des summarischen Sporcoge-wichtes auf die Nummer des Wägzettels be« zogen wird. — §. ^ Vom Montage der Marktwoche an, wird jedem Wollbesitzer auf Verlangen sogleich durch den Marktmeisttzr eine Stelle auf dem öffentlichen Platze unentgeltich angewiesen , wo er seine Wolle mit Be-quemlichf.lt zum Verkaufe ausstellen kann — ?. S. ^-rm Handel selbst bleibt es den Partheyen überlassen, cb sie denselben ohne Miw ttlsperwn inter einander Mcsim, oder sich 334 eines geschworn en Waarensensals dabey bedienen wollen. Im letztern Falle hat der Sen-sal unter keinem Vorwande einen höhern Anspruch zu machen, als auf die ihm durch die allgemeine ^ensalen-Ordnung eingeräumte Sensarie von U^ pr. Cent. —, §. 6. Ist ein Handel geschlossen worden, so können sich beyde Partheyen auf das Wagamt verfügen, und unter Vorzeigung des Wagzettels den geschlossenen Kauf l^mmt Preis und Bedingungen desselben anzeigen, welcher alsdann im Protocoll gehörigen Orts sammt dem Nahmen desKaufers vorgeschrieben wird. — §. 7. Ue-brigens ist diese Anzeige keineswegs erforderlich, da einer oder der anderen Parthey daran gelegen seyn könnte, die abgeschlossenen Preise nicht zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, und jede lästige Beschrankung nach Möglichkeit vermieden werden soll. Daher wird, wo jene Anzeige fehlt, der Kauf auch für geschlossen, und der Käufer als Eigenthümer der Waare betrachtet, wenn ihm von Verkäufer der amtliche Wagzcttel übergeben, und ausgeliefert ist. — §. 6. Der Markt dauert vom Montag früh bis zum nächsten Montag nach Sonnenuntergang. — §. 9. Die zwey letzten Tage sind zu Zahltagen bestimmt. — §. 10. An diesen beyden Tagen geschieht die Abraumung der noch auf dem Marktplätze befindlichen Wolle nach Bequemlichkeit der Partheyen, muß aber bis Montag Abends vollendet seyn. — §. 11. Wer seine Waare nach Beendigung des Marktes in dem hiezu bestimmten öffentlichen Magazin einzulagern wünschet, muß sie früher auf der stadtischen Wage «bwagen lassen. — §. 12. Die ins Magazin «ufgenommene Wolle wird zu jedcr Zeit gegen Rückstellung des Magazinsscheines und Erlegung des Lagerzinsts, worüber die Bestimmung nachträglich bekannt gegeben werden wird ausgeliefert. — §. i3. Für die Sicherheit an den Markttagen und in den dazwischen liegenden Nachten wird durch eine hinlängliche Polizey-wache gesorgt. — Prag den 26. März l826. ^Z. 454. (3) ^»ä l^um. 6915. Personsbeschrelbung. Die nachstehende, von dem k. k. Landes-Guöermum in Tyrol und Vorarlberg zu Innsbruck eingelangte Personsbeschrnbung, wirb zu dem Ende zur allgemeinen Kenntniß gebracht, damit Jene, welchen die beschriebene Person bekannt seyn sollte, es unverweilt ihrer Bezirks - Obrigkeit zur weitern Meldung tmd Einleitung anzuzeigen wissen mögen. — Am 16. December v. I. erschien in der Richtung von Zell, im Orte Tux und Hinter- tür , im Kreise Untevinn und Wippthal, und im Landgerichtsbezirke von Steinach ein paßloser unbekannter Mensch, der, obwohl ohne Kopfbedeckung, noch Abends über das Schnne-rerjoch gehen wollte. Er wurde jedoch aufgegriffen, und an das Landgericht Zell abgeliefert. Auf dem Wege dahin versuchte er sich mit seinem Taschenmesser'stlbst zu entleiben, und wurde nur durch seme Begleiter daran verhindert. — Von dort wurde er an die Polizey nach Innsbruck abgeliefert, weil er zu Zell von den wenigen Worten die er sprach, ausser den Namen Jacob Niemand etwas verstand. Er ist jedoch auch hier, ungeachtet man ihn in verschiedenen, und insbe-sonders slavischen sprachen, da er vermöge seiner Gestalt und seiner Hofiichkcitsbezeugun-gen von slavischer Nation zu seyn scheint, versuchte, immer gleich einsilbig und tiefsinnig geblieben, so zwar, daß man von ihm weder seinen Namen, noch fein Domizil oder andcre Verhaltnisse in Erfahrung bringen konnte. Daß er aber slavisch verstehe, hat er durch die Worte: ^iemanio; (ich habe nichts) zu erkennen gegeben. Auch deutsch sprach er, jedoch das Wenige so gebrochen, daß es nicht wohl für seine Muttersprache gehalten werden kann. — Er ist ^ Schuh, 9 bis 10 Zoll lang, schwacher Constitution, abgemagert. Seine Haltung ist mehr vorwärts mir übereinander gelegten Handcn über den Unterleib, sti-ne Gesichts- und übrige.Korperfarbe wnßgelb-lich, der Kopf verhalnißmaßig zum übrigen Körper, mit z im lich kurzen schwarzen Hasren ganz bewachsen, die Stirne hoch mit wenigen Falren, die Augen braun, das rechte Auge öffnet cr gewöhnlich mehr, die Nase klcin, mehr gegen die rechte Seite hingebogen, am untern Theile der Nasenbeine cincn Eindruck, welcher von links nach rcchts geht, und wahrscheinlich durch einen Fall oder Schlag veranlaßt wurde. Das rechte Nasenloch ist etwas größer als das linke, der Mund mittelmaßig groß, die Lippen unbedeutend aufgeworfen und blaßroth. Die Zahne, deren er i5 oben, und 9 unten hat, sind gesund, regelmäßig, wmig gelb, aber ziemlich stumpf und abgenützt. Das Kinn ist rund und in der Mitte mit' einem Eindruck versehen. Der nicht voll? kommene schwarze Bart ist dünn, in der Badens gegend und gegen die Ohren zu/ mangelt ev beynahe ganz. Die Ohren sind klein. Der Hals ist kurz. Die Brust wenig gewölbt, der Unterleib und die übrigen Gliedmassen sind regelmäßig. Sein Alter dürfte hoch Zo Jahre seyn. Er tragt ein braunzwilchenes langts 23S Kleber-, und ein grobleinwandenes langes Unterbeinkleid, ein sehr zerrissenes grobleimnes Hemd, einen alten grautüchenen Mantel mit einem grünen schafwottenen Zeuge gefüttert, dann mit einem aufstehenden und einem herabhängenden halblangen Kragen, endlich tragt er, noch ein Paar hierlandige Bauernschuhe. In emem schmutzigen leinenen Geldsack hatte er eine ziemliche Menge österreichische Kupfermünzen ,'als halbe Gulden , viertl Gulden, dann Groschenstücke, und am meisten Scheinkreuzer. Auch ein bayerischer und ein salzbur-gcr Kreuzer, ein preußisches ganzes, und 2 halbe preußische Groschenstücke fanden sich darunter. Z. 460. (2) ää ^lim. 7H 7^/^265. Llcltations - Edict. Das k. k.Idrianer-Quecksilber-Bergwerk in Kram, bedarf für das künftig? Militär«Jahr 182g, eme Panyie weißer, mü Alaun gear-beuercr S-chaf' oder Hamwelfeae, von Acht Tausend Stück, und «me Parthle brauner, mn Garberlohe, für ke»ncn Fall aber mil Sumack gcarbeueter Fette, von 0rep Tausend zwey Hundert Stücken. Die Llcttatwn dieser Lieferung wlrh auf den 19. May dieses Jahres festgesetzt, und bey der k. k. Bergwerks 3 Producren - Verschleiß-Direction in Wlen um g Uhr Früh aogel halten, bey welcher die Musterfclle vorge» wiesen werden. -" Dle Bedingungen slnd folgende: !.) Jeder ^lcitant hat vor der Acttatwn (dle nach dem Wunsche der Lttferungslustlgen auw m klemen Par» thien abgehalten werden kann) ein Reugeld von 20a fi. Conv. Münze bar zu erlegen, welches Jenen, dle keine Lieferung erstehen, gleich nach vollzogener Ve'stngerung ausgefolgt werden wird. — 2.) Bleibt der Lieferant für dte erstandene Menge gleich nach Umerfernguna. des Llcttation's , Protocollcs verbindlich, dessen Ratlsication aber der hoch-löbl. k. k. allgemeinen Hofkammcr vorbehalten. 3 ) Zu den Contractsmstrument hat der Ersteher den classenmaßlgen Stämpel zu stellen. ^,.) Von dcr erstandenen m Geld berechneten Fellmcnge hat der Lieferant die Caution mit entfallenden IQ prEto. bar zu erlegen, und daher dm auf das zurückerhaltene Va-dium dttßfalls noch zu ergänzenden Betrag bar zu ersetzen. — Die Größe der, mit Alaun ausgearbeiteten weißen Bmdfelle, muß von der Art seyn, daß jedes der ganzen, und nicht durchlöcherten Felle der Mitte nach gemessen/ lmmgstms 22 WlönerMe im Län- gen - und Breilenmaß entHalts. Felle mit em oder zwev Löckeln müssen ein größeres Längen < oder ^Brettenmaß enthalten; Fe6e mit mehreren Locheln , oder deren Haarseite Ritzen ober Beschädigungen haben, werden nicht angenommen. Große Felle werden angenoms men, doch wird für selbe keine größere Ver« gütung, wenn sie auch zu einem doppelten Bund geeignet waren, als für einfache gelei« ster. — Kleme Felle, die das bedungene Maß nicht haben, oder steif und, mit Fett-fiecken behaftet sind, werden als unbrauch« bar zurückgewiesen. — Die braunen, mit Garbnlohe ausgearbeiteten Felle muffen der Mitte nach wenigstens 28 Wlenerzolle messen. 6.) Dle Lieferung der Felle, wofür der Preis auf die vollständige Stellung derselben an Ort und Stelle nach Idria bemessen wird, har dergestalt zu beginnen, daß an weißen Fcllen 1000, und an braunen 5oo Stücke längstens bis Ende August dieses Jahres nach Idria gelangen,, und daß das übrige Quantum mn 7ooc> Stück we»ßen bls October, und 27^0 Glück braunen Zinnober-Bindfellen von November angefangen , m gleichen Z Ms« nach- Raten bls I. Jänner künftigen Jahres abgestellet werde, so daß mit dem 8. Tage nnes jeden der 3 Monathe die ratenweise Stellung der Felle gchöng vollzogen und bis 6. Jänner k I. vollendet seye, widrigens ohne Ermahnung oder Nachsicht auf Gefahr des Llefcramen die Felle, um welch' immer für cinen Piels erkauft werben. — Dem Lieferanten bleibt es unbenommen das ganzt Quantum der Felle auch früher einzuliefern. Dle Felle werden zu Idr,a m Gegenwart der nnt dmem Geschäfle beauftragten Beamten durch Wachkündlge unterfuckt, und die nicht qualltätmäßlg befundenen zurückgewiesen. —-8.) Nach jed^er Lieferung wtrd gegen classen-maßlggzstämpelie Quittung der Betrag so-glnch ausgefolgt werden. — 9.) Nachtrag-l'che, selbst günstigere Anböthe werden, wenn das Protocoll gcfernget seyn nnrd, "lM ange-nommen. ^ 10.) Der son licmn, hat sich Mit legaler Vollmacht semes Mandanten vor der L.c.wuon auszuwtt-sen, und das Vadlum ^u erlegen. _________ Z. 466. (2) ^ aä 6ud. Nr. M6. Von dem k. k. Dtadt- und Lanbrechre in Kram wird hiemit bekannt gemacht: Es sey bey diesem Genchte eine mit dem jährlichen Gehalte uon Zoo fi. E. M. verbundene Gerzchisbedienten - stelle erlediget. Diejem-gen, die sich um dich Stelle bew«bm wollen. ZZ6 haben ißre mit den Moralitats-, bisherigen Dienst- und sonstigen erforderlichen Zeugms-sen gehörig belegten Gesuche, und zwar wenn sie bereits in einer öffentlichen Anstellung sind, durch ihre vorgesetzte Behörde, bey diesem Gt-richte binnen H Wochen, vom Tage als dieses Edict zum ersten Mahle den Intelligenz-Blatt tern der Laibacher Zeitung eingeschaltet seyn wird, angerechnet, anher zu überreichen. Laibach am 26. März 1826. Htavt- unv lanvrechtliche Verlautbarungen. Z. 463- (2) Nr. 1765. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram nnrd bekannt gcmacht: Es sey über Ansuchen des Herrn Wenzel v. Oandm, Be« vollmächtigten des Herrn Franz Grafen Scn-bani Rossi, gesetzlichen Vertreters seiner mln-devjahrigen Kmdcr, als erklärten Erben zur Erforschung der Schuldenlast nach der am 29. August 1627, zu Scmenh^f in Innerttam, verstorbenen Frau Anronia Gräfinn 0. Bcrl-bani Rofsl, gebornen Freoinn u. Oberburg, die Tagsatzung auf den ig. May ib-23, Vormittags um g Nhr vor diesem k. k. Gradt- und Landrechte bestimmt worden, bey nulcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für emem Rechtsgrunde Ansprüche zu steb len Vermeinen, solche so gewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, widrigens sie die Folgen des §. 614 b. G. V. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach den 9. Apnl 1828. Von dem k. k. H3tadt- und Landrechte in Kram wn'3 bekannt gemacht: Es seye von diesem Gerichte auf Ansuchen des Lucas Schuß-nig, proslsorlschen Franz Xao. sechovm'schen Concursmasse - Verwalter, in 'die öffentliche Versteigerung der iammrllchen, zu dieser Gant^ massa gehörigen Weine sammt Geschirren, gegen gleich bare Bezahlung- gcwilllget, und hie-zu die Tagsatzung auf den 5- May l. I., und gllenfalls auch d!e fol^ nden Tage, zu den gewöhnlichen Amtsstunden von 9 biß 12 Uhr Vormittags, und von 2 blb 6 Uhr Nachmittags im Orte dieser Gegenstände benimmt worden. Laibacb am 21. April 1626. Z. 448. (I) Nr. 3767. Von dcm k. k. Sradt s und .Landrechte in Kram wn-o anmit bekannt gemacht: Es sey über das Gesuch des k. k. krainer'scken Fls-kslamies, m die Ausfertigung der Amortlsa-tions.Edlcte, rücksichlllch der angeblich in Ver« lust gerathenen, auf Franz Paul Klobtschar, fur une m der z^,.^He Hc. Agnes, zu Crainavaß, Pfarr Tomai, zu verrichtende heil^ Messe lautenden krainerschen Aerarlgl-Obli-garion, Nr. 918, ääa. 1. May 1773, pr. lao st. a ^. pEt., gewilliget worden. Es haben demnach alle Jens, welche auf gedachte Messeftiftungs » Neranal - Gchuldobligation aus was immer fur einem Rechtsgrunde Ansprüche machen zu können vermeinen/ selbe bim nen der gesetzlichen Frist oon einem Jahre, sechs Wochen und drey Tagen, vor diesem k. k. Stadt? und landrechte so gewiß anzumelden und anhängig zumachen, als im Widrigen auf weiteres Anlangen des obgedachten k. k. Fiskalamtes we obaedachte Aerarial-Schuld-obligation nach Verlauf dieser gesetzlichen Frist für getödtet, kraft- und wirkungslos erklärt werden wird. 6. April 1828. H-7exmifchte Mrlauth^runOFV. F. «52, i3) Mr. ög0. Feilbiethungs ' Sdict. Vo» dem Bezirksgerichte Wipbach wird ossent» lich bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen der Barbara Terer ron Senofetfch, rregen nichr zu« gehaltener )LuttüNonKdedin5mffe od ^ahwng tzer Pecunial < Fordeiung pr. 64Ü st. »7 tr. c. «. c,, die neuerliche ettlm.ibkge Versteigerung der, in der LicttHtio« vom 20. März 1627, vom Anton Schuanutb aus Losihe erftandcnen Kaspar Beiaut-fchlscken Nealitären, und rücksichttichen 2.l4 Hutze, auf Gefabr und Kosten dcs»cwähnten Anton Schua» nulh bewilliget, auch hierzu die Tagsfahrt in ! lich hi-eramtZ em.geschcn wcrdcn tö^ne- Bezilts- Gericht Wipbach am ZI- März ,628. Z. 461. (2) Der achtungsvollst Unterzeichnete zeigt gezis. mend an, daß auch kiefcs Iabt wieder die st,ewöhw< lich in Gebrauch vorkommenden Minelal» Wässer, als: Zeleec, Pilnauer bitter, Ioha.nlnsb.lunne« unb Rohitfcher, soirobl in ganzen Klugen unV /N^sHen, als auch gläserweife, zu den Vo^äbrzg biNlgst festgefttztenPreNen, in eck'Ur ililcke? Waa» re zu haden seen wcrecn. Gellte jedech Jemand nach anbere Gattungen von Mineral < Wasser wün» schen, so werden diefe von der QuMe pünctlich de sorgt. Nebst diesen sind auch asse Gattungen Mate» rial«, Spezerer.. Früchten., Fard« und Saamen« Waaren, nedst Papier- und Schieibrequiitten bil-ligst zu haben, wovon auf Beilagen PlLlszetiel ßi-aUs erfolgt werden. Nlcht minder ron guten unaanlven extra unS Tafelweinen, womit er sich ft'nen gegeigten Gönnern auf ras beste empfiehlt, und UM zahlreichen Zuspruch bittet. Feld. I Schmidt, zum M'bre'1 am l3gnar?ßol tze, im eigenen haust. 22? Vubermal - ^erlautbarumen. . ,. .v Nr. 656Z.i62!. ^^ Gubernial-Currende ^ übee Privilegien - Verlängerunss, Zuruckle--aungen und VeschrnbunZen der btretts erlo' schenen Privilegien. — In Gemäßhett dcr hohen Hofkanzley , Verordnungen, vom 26-Februar, 2., 6., 7., g., i3., i5- und 17. März l. I., Zahlen 4! 19, 5o36/ 5467, 5M , 5563, 5584, 60^ und S2Zg, dann Mlt Bezug auf dlk Gubermal. Zahlen l8t äs 1822 — Z79?, 979s, lg^QZ äa 1Ü26. —. 1IW6 und 24194, wlrd Folgendes zur aggememen Kenntmß gebracht: itens, Haben Se. Majestät mtt s. h. sntfchlnßung, vom l/». Hcrnung d. I., dem Carl FneV-rich Ebert, dle von ihm angesuchte Verlängerung semes mit a. h. Entschließung vom 21. Jänner 1826 , auf eine Verbesserung in der Hutfabrikatwn erhaltenen zwepjahngen Privl: leglums auf die weitere Dauer von drey Jahren allergnadlgst zu bewilligen geruhet — »tens. Hat Johann Volk, da« mit a. h. Ent^ schließung, vom Zo. August 1626, auf nne Verbesserung m der Verfertigung der Gn-denhüce erhaltene fünfjährige Privilegium frey-wimg zurückgelegt. — Itens. Hat Michael Leixner, Hausbesitzer sllhnr, suf das lhm unterm 28. September vorigen Jahrs suf blk Erfindung emeS sogenannten Schönreib- und srsparungs-Materials, das zum Ausruhen der Wohnzimmer seme Anwendung zu finden hat, verliehene dreyjähnge Privilegium Verzicht leistet. — Htenk. Hat der Wlener Weber Jg. naz Hofmann, sein mit a. h. Entschließung, vom !H. April l626, auf die Verbesserung in Verfertigung derWolltüffecs erhaltenes drey» jähriges Privilegium zurückgelegt. — Ztens. Hüt der Professor Franz Valmagim, auf dss »hm mit a. h. Entschließung, vom 17. Map v. I., auf eme Erfindung lm Fache der Meß-kunst verliehene zwepjührige Prlvüegium Ver, zicht geleister. — Die Beschreibungen 'erloschenerPriuileglen jind nach« stehende: 9.) Verfahren des Andreas Garnier, in W«en beym Ents haaren der Hafen balge (privllegirt am 21. October 1822) Die Haare werden von den Hasenbalgen nach dcr blsher übllchen Wei» se mittelst eines 'Schneideisens abgemslselt. Nach der privilegirt gewesenen Methode geschieht das Enthaaren durch Anwendung einer Beche, womlt der Balg bestrichen wird. — Die Bestandtheile dieser Peitzs für eineQuaw titat von loo Stück Hafenbalgen sind zwey Pfund gebrannter Kalk, z halb Pfund kohlensaures Kall und 1 halb Pfund salzsaures Natrum Meersalz), roelche Ingredienzen m I Maß siedenden Wasser aufgelöst werden. Bey dem Bessrnchen der zHasenfelle darf die Temperatur dnser Nntze nur 18 2 ASaum. seyn. — d.) Verbesserung gn Kla', vler- Instrumenten von Joachim Ehlers, ,n Wäen (privilegirt am 20. Jänner 1824.) D«ese Verbesserung beficht m Folgendem: Es lst nähmllch auf dcm Stimm-ftocke des Klavltres em Doppelsteg von oben abwärts gegen dle Satten zu, so angebracht, daß der Anschlag der Hammer gegen diesen Steg kommt, welcher dle Einrichtung hat, daß er suf und meder, vor- und rückwärts geschraubt werden kann. Hlttdurch läßt sich du Mensur kürzer und länger machen, und das Instrument um einen beliebigen Theil höher odkr ttlfer stlmmen, welches besonders in zenen Fallen bequem und zeltsparend lst, wcnn das Klamcr mN andern Instrumenten m gleiche Stimmung gebracht werden soll. — V.) Verfahren des Joseph Maria Reali , in Venedig, beym Rafflmrcn des Zuckers (privilegnt sm ZI. Nusiuft 1822.) Dieses Verfahren bestehet lm Wesentlichen m Folgenden: Nachdem das Zuckermehl (Moskowadz) durch em Gitter son Flechtwerk durchgelassen rtvrben, um dle größern Stücke glelchförmig zu z«< kleinern, wnd dasselbe mlttelst emer kleinen QuantttätsWaffers, ,n eln^m zinnernen Kest sel zur Consistenz eines Breyes angerührt und durch !2 Gtundzn in der Digestionshitze gft halten. — Dns33 Zuckcrmehlbrey wird ,n eine« Sacke von fester grober Leinwand, der durch emen zweyten Sack von Schnüren ver« stärkt ist, lsngsam gepreßt, wodurch vorzüg-lich «egen der theüweisen Entfernung des Schleimzuckers von der Läuterung und weiteren Raffmirung eine schnellere, und übers Haupt wnhnlhafrere Bearbeitung bezwecket wird. «- Dtt eigentliche Läuterung geschieht durch Zugabe von Blut, Menscher Kohle und kohlensauren Kalk bey mäßigem Feuer, worauf das Flltriren auf die bekannte Welse folgt. Dte Anwendung des kohlensauren Kalkes soll den Vorchnl haben, daß die Flüßigkeit nicht vermehrt wird, wie tnefes der Fall tfl, wenn man »on der Kalkmilch bey der Läuterung Gebrauch macht« — Der Erfinder hat ferner zur 5 schnellern Abdünsiung der Flüßigkeit b'n einem weit unter dem Siedepuncte stehende^ (Z. AmtS - Blatt Nr. Si^ d. 26. April lgM,) 5äS Tempnatursgrade (er gibt d.-n osrtheilhafte-Oen Temverutursstand beym Zmsieden zu 40 bls 5o Graden L.«3«niniur an, well ylerbey dte Besorglichkelt der Umwandlung der Juckerchel-le in Schleimzucker wegfallr) dtZ Anwendung «ines Flugrades (Vstnllawi-H) tm Keffel vorgeschlagen, welch leyrcrer hali>kre'.3for.7ug ist, und uon dem durch eme abgebrachte Röhre Hie Zuckermasse in das Kühlfaß gelangt, Dle letzte Operation besseht m einem neuerlichen Pressen deb rafftmnen Zuckers vor dem Krz-stalllsiren. — Das durch die vorgeschlagene Mechvde bereitete Raffmat soll sehr rem, foe-zisisch leichter, als der nach dem gewöhnlichen Verfahren erzeugte Zucker, von allem Nebengeschmäcke befreyet, und unveränderlich gegen dls Einwirkung der Luft seyn. — Vom k. f. tllymschen Bandes? Gubernium Lalbach sm 3. April ,828. Joseph Camllio Freyherr v. Schmiddurg, Landes ? Gouverneur. Johann Gchneditz, k. k. Guberntalrath und Prsromedlkus« Z. 475. (?) »ä 6ud. Nr. 6763. Verlautbarung. Womit die Eompetenz zur Wiederbesetzung der in Erledigung gekommenen Stu-.dcmen - Stlflungen ausgeschrieben wird. — MU Ende October 1827 sino folgende Stu-dentenftifeungsplätze erledigt worden: 1.) Der Iustmlsche, lm jährlichen Enrage pr. 17 st. 3kr. k. W., welcher besonders für studierende, dem Stifter anverwandte, und m Ermanglung derselben für arme studierende, vorzüglich aus der Pfarr Radmannßdorf gebürnge Knaben be^ zUmmr n1. — 2) Der Frnonch Skecpzn'sch?, lm jährlichen Ertrage von 5o st. E. M., wel« cher für emen äus der Kkerpm'schenFanulle stu-Hierenden Knaben, und m Ermanglung der Anverwandten^ für emen aus der S'tadr G^in gebürtigen, armen studierenden Knaben, auf dle Dauer von 6 Jahren, zum Genuße be-stlMMt lft, und I.) Das zweyte Musikfsndst ftipendlum, tm jährlichen Ertrage oon 5d st. C. M., zu^ dessen Genusse arme, der Musik befttßene Schüler, welche sich zugleich bep dem musikalischen Gottesdienste m den Pfarr» klrchen der Stadt kalbach verwenden lassen/ berufen sind. — Isnk Gchüler, welche emen der erwähnten Sttftungsplähe zu erhalten wünschen, haben ihre mtt dem Taufscheine, Dürftigkezts- und Ntt dem Zeugnisse der übers ftandenen Pocken, dann mit den Gchulzeug-nnffen von den lcyten 2 Semestern belegten Gesuche, längstens dls 1o. Map KI., bcy hlesem Gubernium zu überreichen/weil auf die sparer nnlZngmdsn 03er nicht auf ober- wFhnte Art instruirten Gesuche.kein Bedacht genommm wlrd. — Uebrigens versteht es siH von selbst, daß jene Schüler, welche den Genuß emer dleser Stiftungen aus dem Rech-tc der Verwandtschaft ansprechen wollen , ch-rem einzureichenden Gesuche, nebst ubberühr-ten Documemen, auch .emen Gtammbaum beyzulegen, und den Verwandtschaftsgrad zu erweisen, und daß die Bittsteller um das »ä I angeführte Mllsikfondsftlpendtum, zugleich ihre MusittenlUinffe zu erproben haben. — Vom k. k. illyrlschen Gubermum Lachach am 5. April 162». Z. ä/9- («) , aä Nr. 60^7. Dle hohe Hofkammer hat sich bewogen gefunden, vom 1. May l. I. angefangen, die Wegstrecke zwischen Iasismca und Sanok in Gallien, von zwey auf zwey und eine Viertl Post zu erhöhen. — Welches ln Folge hslabaelangttn hohen Hofkammer-Decrers, vom 2. Aprll l. I. , Z. »3596, zur allgemeinen Kenntn,ß gebracht wird. — Vom k. k. illpr. Gubzrnmm Lachach am 17. Aprl! 1828. Franz Ritter v. Ia-comini, k, k. Gubermal-E)ccretar. AemtliOe V'erlautbarnnZen. Z. ä.67. (1) Li citations - Ankundlgung. Das k. k. Marine - Oberc 0 mmands in Venedig macht hie mit allgemein bekannt Daß am 22. des künftigen Monats May Vormittags um 10 Uhr, indem gewöhnlichen Saale über dem Hauptthore des Marine «Arsenals, mehrere für den Marine - Dienst nicht mehr taugliche ärarische Effecten durch Versteigerung an die Bestbiethsnden verkauft werden sollen. . ' Zur Einsicht der Kauflustigen enthalt die nachstehende Tabelle die Quantität und Qualität, der zu veräußernden Gegenstände, die Eintheilung derselben in Lose. und die Betrags der Reugelder, welche alle Concurrenten zu erlegen haben, um bei der Versteigerung zugelassen zu werden. Wenn die Versteigerungs - Versuche am ersten Tage fruchtlos ausfallen sollten, werden solche in denen beyden nächst darauf fol« genden Tagen wiederholt werden. Alle andern, auf die besagte Veräußerung bezüglichen Bedmgmsse sind in der gedruckten Kundmachung S. 53^, vom 28. März d. I., welche bey dem k. k. MUKär - Commando in Laibach ersichtlich ist, zur Richtschnur dem Kauflustigen festgesetzt. — Z3g °-- V e r z e i ch n i ß V dt« z« veräußernden Gegenstande, deren Eintheilung in Lose und Betrag des für jedes Los ° ' zu erlegenden Reugeldes. Q u a n t u m Reugeld Loss Benennung der Gegenstande Nr. I Pfund ! Loth österr. Lire Z' alte Feilen von Stahl . . . 62 22 1 H altes weiches Eisen zmn Schmelzen» 62189 2 s ites ^ altes Gußeisen zum schmelzen . l 16670 ) i65o / altes Blech .......' ^zZ 29 l ( Abfälle von^ Metall .... 291 26 ) Lumpen von Wolle . . ., . 1291 iI detto Leinwand ... 17261 2g 2tes i alte Wolle ....... 2466 5 37a alte Matrosen hosen von Tuch . 17g . alte Hüte ........ 62 5t?s / W"ßes Werg von Hanf . . . ZgoS i5 ^ _._ ^ ^^^ ^ Abfalle von Hanf..... i55ZZ Zo / ^^ 4tes Abfälle von aufgelösten Tauen . 17267 12 18a . ötes Abfälle von Packholz .... 7220 n Lo s Lumpen - Papier ..... 106 22 gedrucktes Papier ..... 25 16 gtes < Stücke von Kork ..... 26a 10 > z5a Glasscherben . . .... 1096 — . Abfalle von Leder ..... 1775 itz , Weberwerkzeuge: l Weberkamme von verschiedener Art ^71 Schnüre von dreyfadiger Leinwand 6 ^ detto von zweyfadiger dw. 7 detto melis einfach ... i3 detto mells doppelt ... 4 detto melis einfach stark . 6 detto zu 14 ..... ' ^ U detto zu iZ ..... ^ W ) detto zu 12 ..... g » 7tes ^ Hetto zu 10 ..... ^ ' > 20a M Weberschiffchen von Buxholz . 76 M ^ /! nein - 22 U ßlSpinnröckchea von Holz . . . 1436 M 5 ^Spulen von Holz..... 16161 U s ^Haspel.^........ 14 , 'Spinnräder von Spinnmaschinen f Z07 ^ detto Bologneser . . . z 5 „', verschiedene andere Werkzeuge . l 1Z2 ^ Venedig am 12. April 1828. Der Obercommandant der k. k. Krkgs - Manne ^ Ha mil car Marquis Paulucci/ Generck! - Major. Der Oberverwalter und Zwnomische Referent des Marine r Arsmals, Johann Franz Edler v. Zanetti. Z^O vermischte ^erlautbarungett. Z.45?. (3) Edict. Nr. 780. Vom Bezirksgerichte der k. k. StaatGerrscdaft Lack wird hiemit allgemein kund qemackt: Man habe über Ansacken des Ierni sslementfchltlch, vonDovenech, gegen Ierni Dsllmer. von Stu° dor, die executise Feildiethung der dem lehtern gehörigen, der Staatsherrfchaft Lack, 5ud Urd. Nr. 5o6/ dienenden, gerichtlich um 600 st. ge^ schätzten Hude, sub Haus» Nr. 6, in ^tudsr, wegen aus dem wirthjckaftKämtlick'en Vergleichs, von 3. August »626, schuldigen 3o 6. bewilUget, und hiezu drey Fettbiethungstagsayungen auf den 20. May, 2a, Iuny und 2z. Iuls d. I., jedes» mahl Vormittags von 9 Uhr bis ,2 Uhr in I^oca der Hübe mit dem Beysetze anberaumt, daß die zu versteigernde Hübe deo der ersten und zwevten Versteigerung nur um, oder üder den Schähw enh , bey der dritten aber auch unter demselden werde hintangegeden werden. Wozu die Kauflustigen nnt der Bemerkung zu erschel' nen vorgeladen werden, daß die Beschreibung der Realität, so wie die Licitationsbedingnisse in hiesiger GerichtstHnzley eingesehen werden tonnen. Bezirksgericht Staats-Herrschaft Lack den 25. April 1626. Z. 423. (S) Große Wein - Licitation im Minoriten-Kloster - Gebäude in Cilli, am 5. May 1828. Mit obrigkeitlicher Bewilligung wird in der Kreisstadt CM, im sogenannten Mmoriten - Kloster - Gebäude ^ ein beträchtlicher Vorrath von verschiedenen, theils Eigenbau, theils gekauften sehr guten Weinen, in den gewöhnlichen Vor- und Nach-nuttags-Stundm, am 3. May 1828, gegen" sogleich bare Bezahlung lici-tando hintangcgeben werden. Dlestr Wein-Vorrath bestehet aus alten lauer, l8i2er, 1817er, 1822er ?c. Helfenberger^ Kichstätter, Rittersberger, Luttenberger, Pikerer, Kolloser, Wustaler und Fautscher-Weinen, ist durchaus in großen Fässern befindlich, rein abgezogen, und gut conjervnt. Dlese Weine werden nach vorausgegangener, billiger, den Zettvechältnissm angemessener Schätzung, ausgerufen. Zu dieser Licitation werden die Kaufsliebhaber mit dem Beysatzs zur zahlreichen Erscheinung vorgeladen, daß wohlbekannten und accreditirten Käufern auch billige Zahlungsbeding-nijse zuaestanden werden können. Kreisstadt Cilli am 2. April 162g. 3./69. (2) Mnzeig e, . In der Buchdruckerey des Joseph Sassenberg am alten Markt, Nr. i55, sind die auf neue Art verfaßten und neu aufgelegten: Haus - Bücheln der k. k. Provincial - Hauptstadt Laibach, das Stück pr. 10 kr. zuhaben. Z. 450. (3) Edict. Nr. 2^207. Vor dem Nezirtsgenchte zu Tgg ob Pstpetsch haben oNe Jene, N'klche auf die nMstehenden Verlässe aus was immer für einem Rechtegrunde Anfplüche zu machen velmcinen, selbe am un« ten bestimmten Tage und Stunde so gewiß anzumelden und rechtsgeltend tarzuthun, als nidn« gens sie sich die Folgen des §. L14 a. b. G. B. leidst zuzuschreiben haben werden. Bezirks » Gencht zu GZg ob Pstpetsch am »0. AprN »828. S t s r b« Namen des Erblassers ^—"'-" -«^«>««„ A nm erkungs » Tagsahung Ort Tag Gregor Iavorscheg Wachtenberg »Z. Jänner »628 6. May ,323 ^ Vormittags 9 Uhr. M«ttw Rsuschcg Fischern 2. Apnl »825 7. detw dette VUtWy^^z Hz„^, Unttr Iavsrscheg 22, Jänner TL28 2.. dett« ' dett»