552 Amtsblatt Mr Lailmcher Zeitung Nr. 8t. Dienstag den 1l). April 18««;. (95—2) Nr. 2907. Kundmachung. Folgende in Erledigung gekommene Stuben-Anstiftungen werden mit Beginn des zweiten Schul-lemestcrs luttU zur Wiederbesctzung ausgeschrieben: 1. Die von Kaspar Glavatil' errichtete Stif' tung jährlicher 50 fl 37/, kr. ö. W. Das Prä-»entaliontzrecht zu dieser Stiftung, auf deren Gc« ^uß blos solche Studirende, welche von den "ludern oder Schwestern des Stifters abstam« Wen, den Anspruch haben, steht dem Aellestcn der Familie Glavatil zu. 2. Bei der Andreas Chrön'schen Studcn-^nstiflllng der zweite Platz im Iahrescrtrage von ^ si. ll'/, kr. ö, W. Zum Genusse derselben Und studirende Söhne armer Bürger aus Laibach, "laindurg und Odcrburg, vorzugsweise aber aus bes Stifters Verwandtschaft, berufen, nur müssen "leseldcn mindestens Echüler der V. Gymnasial-^asse sein. Dieses Stipendium, zu welchem das ^rä'skntationsrecht dem hiesigen fürstbischösiichen Or« "inariate zusteht, tann nach zurückgelegten Gym-^asialstudien nur noch in der Theologie genossen Werden. 3. Bei der von Anton Raab errichteten el'ficn Stiftung der zweite Platz jährlicher l ltt ss. '" kr. ö. W. Der Genuß dieser Stiftung ist für H"l studirende Bürgersöhne aus Laidach von der ^ l)jg zur Beendigung der Vl. Gymnasialklasse bestimmt. 4. Die von Anton Raab errichtete zweite Elifiung jährlicher 238 si »!> kr. ö. W, welche "ur fur Studirende aus des Stifters- oder dessen ^'Malin Verwandtschaft bestimmt ist und so lange ^'wss^i, werden kann, bis der Stiftling zufolgr leincr Studien in einen geistlichen Orden eintritt "der Weltpricster wird, Das Prascntationsrecht zu dieser und der porigen Stiftung steht dem hiesigen Stadtmagi-Urate zu. 5. Bei der von Lorenz Ra«.-ki angeordneten Stiftung der zweite Plah jährlicher »«4 si, 9'/, kr. ^- Bz. Zum Genusse derselben sind blos Studi< 'ende aus der Anverwandtschaft des Stifters dc-^Usen, wobei jenen der von männlicher Seite Na- w,ö R^^f^ abstammenden vor denen aus der weiblichen Linie der Vorzug gebührt. Der Slif. ^gögenuß ist von der Normalschule angefangen ^"f keine Studienabtheilung beschrankt und das ^äscntalionsrecht steht dem Pfarrer zu Fara bei ^"kl zu. , <». Die AndreaS Schurbi'fche Stiftung jähr->cl)cr 33 st ^s, ^. ^ W ^ auf welche blos Stu» llende aus den drei hiezu berufenen Familien, kre^ Repräsentanten und nächste Anverwandte ^Stifters Andreas Schurbi, Ma'.hiaö Sluga ^d Malkuä Vaupcli6 im bestandenen Bezirke Mü'n-^dorf si^d, den Anspruch haben Der Stiftungs, ^"l'ß ist auf keine Studienabtheilung beschrankt. . /l. Die von Josef Ckerl errichtete Etüden, ^"'uftung im dermaligen Ertrage von 88 st 7« kr. iln^ ^"^ ^^'" Genuß dieser auf die gymnasial, . ^ theologischen Studien beschränkten Stiftung ^«bcn Studirende aus des Stifters Verwandtschaft ^" Anspruch. Das Präscntationsrccht hiezu wird "" dem bischöflichen Ordinariate in Tricst ge-^nschaftlich mit dem Pfarrer in Tomaj ausgeübt, .. 8 Die Adam Sontncr'sche Studentcnstistung i^llchn- 3, si. 5u kr. ö. W. Zum Genusse derben sind vorzugsweise studircnde Verwandte des Und /^' ^"nn arme Bürgcrsöhne aus Laibach, liae >' Abgang solcher endlich wo immer gebür-klass^^^ Studirendc von der ersten Gymnasial-bis s/" ^"'"^"' Die Stiftungsdaucr ist auf fünf diel n^ ^" beschränkt. Das Präsentationürecht ^ Ueht dem hiesigen Domkapitel zu. Wit . ^rbcr um diese Stipendien haben ihre pfuna? Taufscheine, dem Dürftigkeitö. und Im-^zeugnisse, dann mit den Studienzcugnis^ sen von den zwei letzten Schulsemestern und beziehungsweise mit dem die Verwandtschaft zum Stif> ter nachweisenden legalen Stammbaume versehenen Gesuche im Wege der vorgesetzten Studien-Direktion bis Gnde April d, I, Hieher zu überreichen Laibach, am 24. März 18U6. K. k. Landcöbel) örde für Krain. (»2—3) Nr. 94U. Kundmachung. Mit Beginn des Schuljahres l«^/«? sind zwei krainischlständische Stiftplätze, und zwar einer für die Kadettcninstitute eventuell die Militärakademien, der zweite für die Erzichungshauser beziehungs« weise Schulkompagnien zu besehen. Zu diesen Stiftplätzcn sind vorzugsweise Kna» ben vom krainischen Aocl, und in Ermanglung solcher auch unaoelige Söhne von Militär« und Zivil' Staatsoienern oder ständischen Bcanuen berufen. Zur Aufnahme in den ersten Jahrgang der Milltärakaocmic ist ein Aller zwischen l5uno lli Jahren, zur Aufnahme in den ersten Jahrgang der Kaoetttninstitutc oder Obererzichuugshäuser ein Alter zwischen »l und !2 Jahren erforderlich. ^ Zum Eintritte in die Akademien wird wei, ters nebst einiger Kenntniß der französischen Sprache gefordert, daß der Aspirant den ersten Jahrgang eines Obergymnasiums, oder einer Oberrcalschule, oder mindestens das Uutergymnasium oder die Unter» realschule mit Vorzugol'lasscn absolvirt habe. Für die Aufnahme in den ersten Jahrgang der Kadeltcninstitute genügt die gut absolvirte 4te Normalklasse, für den ersten Jahrgang deS Ober. erziehungshauscs die gut absolvirtc 3. Normalklasse. Aspiranten für den 2, 3. und 4 Jahrgang der Kadetteninstitute müssen sich mit den Zeugnissen über die gut zurückgelegte l., 2. oder 3te Klasse des Untergymnasiums oder der U'ttcrreal-schule ausweisen; wogegen selbst für drn Eintritt in die letzten Jahrgänge der Obererziehungs'An' stalten die entsprechende Absolvirung der 4. Normalklasse genügt. Nebst dem Taufscheine, dann den erforderlichen S chul zeugn lssen der letzten zwei Semester haben die Bewerber weitcrs ihre gute Gesundheit, den geraden Körperbau, die mit Er< folg überstandene Impfung durch ein ärztliches Zeugnis; und die physische Eignung zum Mi« litärdienste durch daS Zeugniß eines Stabs oder Regimentsarztes, ferner die Mittellosigkeit der Eltern, die Zahl der Geschwister und den Umstand, ob und welche bereits eine Versorgung genießen, dinch legale Arm u th özeug-nisse nachzuweisen. Endlich ist die Erklärung der Eltern oder Vormünder, daß sie die zur Unterbringung der Aspiranten in obigen Anstalten allenfalls noch» wendigen Auslagen bestreitcn wollen, und insoferne der Adel nicht notorisch und der Anspruch daraus abgeleitet werden würde, auch der legale Adelst beweis dem Gesuche anzuschließen. Die auf solche Art gehörig belegten Gesuche sind bis 8. Mai l. I. bei dem Landesausschusse in Laibach einzubringen Laibach, am 27. März ltMj. Vom krainischen Landes-Äusschusse. (»7—2) Nr. 375. Licftnlttgs-Ausschreibelt. Bei dem k. k. Vergamte Idria in Krain werden ROOQ Metzen Weizen, »ONO „ Korn, 5OO „ Kukurutz mittelst Offerte unter nachfolgenden Bedingungen angekauft: l. Das Getreide muß durchaus rein, trocken und unverdorben sein, und der Metzen Weizen muß wenigstens 84 Pfund, das Korn 75 Pfund und der Kukurutz 82 Pfund wiegen. 2. Das Getreide wird von dem k, k. Wirthschaftsamte zu Idria im Magazine in den zimcn-tirten Gefäßen abgemessen und übernommen und jenes, welches den Qualitäts-Anforderungen nicht entspricht, zurückgewiesen. D^r Lieferant ist verbunden, für jede zurück-gcstosiene Partie anderes, gehörig qualifizirtes Getreide der gleichnamigen Gattung um den kontraktmäßigen Preis längstens im nächsten Monate zu liefern. Es steht dem Lieferanten frei, entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten bei der Uebernahme zu interveniren. In Ermanglung der Gegenwart des Lieferanten oder Bevollmächtigten muß jedoch der Befund des k. k. Wirthschaftamtes als richtig und unwidersprech-lich anerkannt werden, ohne daß der Lieferant dagegen Einwendung machen könnte. 3. Hat dcr Lieferant das zu liefernde Getreide lnoo Idria zu stellen, und es wird auf Verlangen desselben der Werksfrächter von Seite des Amtes verhalten, die Verfrachtung von Loitsch nach Idria um den festgesetzten Preis von 24 Neu-kreuzcr pr. Sack oder 2 Metzen zu leisten, 4. Die Bezahlung geschieht nach Uebernahme des Getreides, entweder bei der k. k. Bergamtskasse zu Idria, oder beider k. k. Landeshauptkasse zu Laibach gegen klassenmäßig gestempelte Quittung. 5». Diemit einem 5<>-Neukrcuzer-Stempel ver» sehenen Offerte haben längstens bis Vnde April »»tttt bei dem k. k. Bergamte zu Idria einzutreffen. lust an Säcken während der Lieferung haftend. IU. Wird sich vorbehalten, gcgcn den Herrn Lieferanten alle jene Maßregeln zu ergreifen, durch welche die pünktliche Erfüllung dcr Kontraktsbedingnisse erwirkt werden kann, wogegen aber auch demselben der Rechtsweg für alle Ansprüche offen bleibt, die derselbe aus dcn Kontrakts-Bedingun. gen machen zu können glaubt. Icdoch wird ausdrücklich bedungen, daß die aus dem Vertrage etwa entspringenden Rechtsstreitigkeiten, das Aerqr möge als Kläger oder Geklagter eintreten, so wie auch die hierauf Bezug habenden Sichcrstellungs-und Exckutionöschritte bei demjenigen im Sitze des Fiskalamtes befindlichen Gerichte durchzuführen sind , welchem der Fiskus als Geklagter untersteht. Vom k. k. Bergamte Idria, am 1. April l tt66. 551 die Frühling?wcide getriebene Vieh dcs LandmanncZ wird von den in bebenllichcr Weise slch mchrenden Naubthicren bedroht. Vei solchen Umständen erscheint dcm Landvollc dic vom lrmni« schcn Landtage beantragte Aufhebung der Nandthiertaglia nicht zeitgemäß, znmal im benachbarten Kroatien dieses An-eifernngömittel zur Vertilgung der Naubthicre erst vor Kurzem eingeführt worden ist. Aus der Sitzung des wemeinderathes vom tt. April. (Schluß.) GR. Dr. Suppanz im Namen dcr Finanzseltion referirt über das Gesuch mehrerer Gctreidehändlcr, welche ihre Magazine nächst der Linie an der WieneoEtrahc haben, um Befreiung von der Pslastcrmanth und beantragt die Ablehnung dieses GcsucheH, weit die mehrere oder mindere Benutzung des Pflasters hier nicht in Betracht tommen tann und das Getreide, wenn auch bei der Zufuhr desselben vom Vahnhose in die Magazine das Stadtpflaster wenig oder gar nicht benützt wird, nicht in den Magazinen bleibe und nach allen Richtungen durch die Stadt wieder ausgeführt wird, und weil einzelne Ausnahmen von einer allgemeinen Abgabe überhaupt nicht zulässig erscheinen. Dieser Antrag wird ohne Debatte zum Beschlusse erhoben. - GR. Dr. Schöpft! im Namen derselben Sektion trägt vor ein Gcsuch zweier Repräsentanten des evangelischen Kol» legiums zu Eperieö in Ouerungarn um thatkräftige Unterstützung zum Zwecke des Ausbaues dcr dortigen Hochschule, und eö wird nach dem Antrage der Sektion beschlossen, der Magistrat habe dem gedachten Kollegium zu eröffnen, die Stadtgcmcinde Laibach sei mit Rücksicht aus ihr selbst bevor» stehenden außerordentlichen großen Ansingen zu ihrem Bedauern nicht in dcr Lage, die gewünschte Unterstützung ge< währen zu lünnen. i7 in den Laibach-flus; einmünden, zu beseitigen. Es ist diese Frage, bezüglich welcher auch GR. Dr. Orel eine Denkschrift übergeben hat, unter Zuziehung des Herrn t. k. Baurathcs Schaumbnrg einer eindringlichen Berathung unterzogen worden, wvbei allseitig anerkannt wurde, daß sowohl l a nd w ir t h scha fl-lichc als s anilätsftolizcilich c Rücksichten die Bcsciti-gung der Kanäle dringend erfordern, indcm in erstererBczichung bei dcm Bestände der Kanüle ein großes Düngermaterialc im Werthe von mindestens 15.000 fl. verloren geht, welches nutzbar gemacht werden könnte, und indem andererseits das Wasser verunreinigt und sowohl dadnrch, als durch die ekelhafte ungesunde Ausdünstung Kranthcilen crzcugt und genährt werden. Die großen Nachtheile in sanitätspolizei-licher Beziehung treten insbesondere zur Zeit von Epidemien und namentlich dcr Cholera hervor, dahcr denn anch in allen größeren Slädtcn, namentlich aber in Graz, Wien, München u. s. w. die Beseitigung dcr UnratlManäle angestrebt und durchgeführt wurde. Laibach tann hinter andenn Städten nicht zurückbleiben, und dcr Moment i>t eben jetzt, wo das Flußbett dcr Laibach trockengelegt und verliest wird, günstig. Die BcsMguna. der Unrcuhslanale soll in Laioach durch Einführung des sogenannten (Scillcr'schen) Fajscl-sy st eins erfolgen, wclchcs in Graz schon seit mehreren Jahren mit dcm besten Erfolge bcstcht. * Dieses System, welches vom Rcscrcnlcn genau erläutert wird, ist auch in schon bestehenden Gcbändcn leicht und ohne große Kosten aussühr» bar, und zwar insbesondere dann, wenn unter dein Abottc sich ein Kanal, eine Senkgrube oder ein Keller befindet. Da es jedoch voraussichtlich ist, daß sich manch, Haus-eigcnthümcr zn dicscr Einführung wegen der damit verbundenen , wcnn anch nicht schr bcdcutcnden Kosten dennoch nicht freiwillig herbeilassen dürften, so wird die Kommune nach dem Beispiele anderer Städte imperativ vorgehen müssen. Tie Hauscigcnlhümer dürsten jedoch bald selbst die Ueberzeugung gewinnen, daß die aufgewendeten Kosten nicht nutzlos verausgabt wurden, indcm sich dic Privalindustrie der Kompostdüngercrzcugung bemächtigen wird, woraus, wie die Erfahrung in anderen Städten gezeigt hat, noch ein Einkommen erwachsen wird. Rcsercnt weist in dieser Richtung namentlich auf Paris hin, wo die Verwerthung des Unrathcs großen Gewinn abwirft, und in Laibach iann man der Entwicklung eincr Industrie in dcr Erzcugung von Kom-Postdlingcr um so eher entgegensehen, als unter andenn anch der Torf als Bindemittel gnt verwendbar ist. Die Settionsanträge in dieser Angelegenheit lauten dahin: 1. Der Gcmcinderath anerkennt die Nothwendigkeit, daß die Ableitung der Exkremente in den Laibachfluß beseitigt werde. * Die ZweömäsWcit dichs Systems haben wir in einem eigenen Artikel m Nr. 4V unsere« Vlatte« dargelegt. 2. Jeder Hausbesitzer ist verpflichtet, binnen einer vom Magistrate zu bestimmende» Frist in seinen: Hause das Sciller'scho Fassclsystcm — wo nicht unüberwindliche Hinder« nissc entgegenstehen — auf seine Kosten einzuführen, widri-gcns dies auf seine Kosten von dcr Kommnne bewerkstelliget würde. Wo diese Einführung nicht ausführbar ist, ist ciue Senkgrube herzustellen. 3. Um die Häuser kennen zu lernen, wo die Einfüh» rung des Fasselsystcms nicht lhnnlich ist, hat eine lommissio» nelle Erhebung von Haus zu Haus stattzufinden. 4. Der städtische Bauinspcktor ist auf einige Tage nacb Graz abzuordnen, um daselbst das einzuführende System praktisch und genau kennen zu lernen und zu der ml 3 gedachten lommissioncllcn Erhebung, wodurch die Möglichkeit oder Unmöglichkeit der Einführung des Fasselsystcmes lon-stalirt werden soll, ist ein fähige», im Gegenstande bereits routinirtes Individuum aus Graz beizuzichen. 5. Zwei Fässer mit allem Zugehör (Trichter und Roh» ren) sind aus der Stadttasse als Muster in Graz anzu«, schassen. s 6. Der Magistrat wird ermächtiget, auf Grundlage der in Graz noch einzuholenden genauen Informationen alle jene Maßnahmen durchzuführen, welche nothwendig sind, damit zngleich mit der Einführung des Fassclsystems dic Kompoftbüngercrzengung im Wege der Privalinduslrie nutzbringend ins Leben trete. In der Generaldebatte über diese unverkennbar wichtigen Anträge ergreift zuerst GR. Dr. Orel das Wort, um die Anträge der Sektion unter Hinwcisuug auf die daraus erwachsenden landwirlhschastlichcn und samtällichen Vortheile zu unterstützen. GR. Auer anerkennt die Zweckmäßigkeit und Nothwendigkeit der Brsciligung dcr Kloatenlanäle, weiset jedoch auf die Schwierigkeit der Anbringung dcr Scillcr« schcn Fässcr in jenen Häusern hin, welche leinen Hofraum haben. GR. H 0 rak stellt die Anfrage, ob auch jene Un« ralhslanälc beseitiget werden sollen, welche in der Tirnau in den Gradaschzabach einmünden, welche Frage mit Rück« sicht auf die gcstclltcn Antrüge allseitig bejaht wird. GR. Dcschmann spricht sich dahin aus, daß dcr Eifer dcr Sektion ill dieser Angelegenheit dic volle Anerkennung verdiene, glaubt jedoch, daß es, da das materielle Interesse vieler Hausbesitzer dadurch berührt wird und die Einfühlung dc? Fassclsyslcms in manchen Hänsern anerkanntermaßen nicht lhunlich sein wird, wnnschcnswerlh gcwcsen wäre, wenn bcr Bcvölternng vorläufig die iKclegeuhcit gcbotcn worden wäre, dle Sache genau kennen zu lernen, und wenn das Fassclsustcm allenfalls im Magistratsgcbäude zuerst eingeführt worden wäre, um den übrigen Hansbcsitzern ein praltiichcs Beispiel zu geben. Er meint demnach, daß heute noch lcin Äeschlnß zu fassen und daß vielmehr das schätzenswcrthc Elaborat der Settiou vorerst durch die Zeitung allgemein dctannt zu machen und dann erst, nachdem die öffentliche Meinung sich des Gegenstandes bemächtiget und hierüder ausgesprochen hätte, ein definitiver Brschluß zu fassen sci. Dagegen macht dcr Bürgermeister gcltcnd, daß dic Sache wegen dcn Quaimaucrn an dcm Laidachstussc, deren j Herstellung in Kürze im Gemcindcrathe zur Berathung kommen wird, sehr dringend und ein Aufschub nicht opportun fci. Referent Dr. Blei weis bemerkt hierüber, er Hütte den Antrag des GR. Deschmann selbst und mit der Ueber« ^ zcugung unterstützt, daß die Bevölkerung, die Zweckmäßigkeit > des FasjelsMmcs sowohl als die wcnigcn Schwierigkeiten oci Einführung demselben anerkennen würde, allcin bei der Dring' lichtcit der Sache könne man auf die Zustimmung des Publi-tum5 jetzt nicht mehr warten. Ucbrigcns hade die Scllion dci lhrcn Anträgen sür die Fälle, n>o die Einsührnng dcs gedachten Syslcmö unthnnlich sci, ohnehin vorgcsorgt und in dieser Richtung eine tommissiuncllc Untersuchung mit Bci-zichung eines erfahrenen Sachtundigen ocanlragt; auch wcrdc Magistrat auf die obwaltenden Verhältnisse selbstverständlich dilligen Bedacht nchmen und die Sache nicht überstürzen. Nach Eröffnung der Spezialdcbaltc wird der Antrag ;l(l 1 ohne Dcbaltc angcn 0 m m c n. Ueber deu Antrag l»,-^ Vanlalllm 710. — Krrdilatticn 1.^.- !^. i Weizen Pr. Mctzcn 3 »5 1 Vnttrr pr. Pfund . — I »^ 'ioril „ 2 U0 !i Eicr pr. Slllck . . — > ^ Gcrstc „ -, — !. Milch pr. Maß . —1? Has"' „ 1 50 ^ N,ndflcisch pr. Pfd. — ^ Hllldfrucht „ — ... > Kaldflrisch „ — ^ Hcidcu „ 2 10! Schnxincflcisch „ ^!^ Hirse „ 2 10 Schöpftnflnsch „ —' ^ Knturutz „ 2 6')>i Hälnidcl pr. Stück -^! ^ Erdäpfel „ 1 40 , Tauben „ — ^" ^inscu „ — — Hsn pr. Zrntncr . 1 '^ Erbsen „ — — > Stroh „ . 1 b" Fisolen „ 3 84 l Holz, harte«, Pr. Klst. 4 -" . Nmdöschmalz pr. Pfd. — 45 , — weich^^ „ 3,"' Hchweincfchmalz „ — 40 ' Wein, 1 other, Pr.Eiioer — ^ Speä, frisch, „ — ü>8 ^ — wnßcr „ 7 ^ geräuchert, „ - 38 > ,»>,,»,,,, ,,»...„»„» , , > > ^ ^telelirulligische 3äeoliachluil^il ill LalliaA Z i 3 ß 8 ! Z 3 "» ^Ü>Z O, schwach , heiter ^ 9. 2 „ 3t. 327.52 -l'14.e W. maßig !leicht bewöllt O.oO 10„ Ab. 327.15 -j-8.8 SW.fchwach^hcilw, bcw. Morgenroth. Gegen Mittag windig. Aiigcnchmcr Frühlings^ Verantwortlicher Ncdaltcur: Ignaz v. Kleinmayr.