^^^' Kamftag den 4. Gctsber 1828. GsUbernial - Verlautbarungen. Z. 1219. (3) 3ä Nr. 20622. Verlautbarung zur Besetzung der erledigten Raabi-schen und Weberischen <^) tud ente nsti f-tungen. — Das erste Naabische Stipendium öcsteht im jahrlichen ^tiftungsoetrage von 4u st. M. M. für studierende arme Bürgers-Sohne von ^aibach/ bis zur Vollendung der Gymnasialstudien. — Das Wcberische Stipendium mit dem jährlichen Stiftungsbetrage von 28 fi. 3i kr. M. M., ist gleichfalls für arme studierende Bürgerssohne von Laibach, bis zur Vollendung der Gymnasialstudien bestimmt. Ueber beyde Stiftungen übt der h:e-sige Stadtmagistrat das Prasemalwnsrecht aus. Die Bittwerber um eines dieser d.'pden Stiftungen haben ihre mit den Armuths-, Im^ pfungs-', dann ^mdicnzeugnissen von beyden lefticn Semestern belegten Gesuche bis Ende November l. I. bey dieser ^änderstelle zu überreichen. — Vom k. k. illyrischen Gubernium. Laibach am 19. September 1826. Ferdinand Graf u. Alchelburg, k. k. Gudermal - Sccretär. Z. 1226. W Nr,"i6o St. G. V. Kund !N a ch u n g der Vcvkaufsvcrsteigerung über mehrere in der Gemeinde?l»vl3, Bezirks l^np06i5^ia, gelegenen Realitäten. — In Folge hohen St. G. V. Hof-Commissons-Dccrtts vom 1?. September 1828, Zahl 452 St. G. V., wird am 3. November 1828, in den gewöhnlichen Amtsstunden bey dem k. k. Rentamte in ^a-^o^isNlll) Istrianer - Kreises, zum Verkaufe im Wege der öffentlichen Versteigerung nachbenannter, detn Bruderschafts-Fonde gehöri-geN/ im Bezirke d^poai^rig gelegenen Realitäten geschritten werden, als: 1.) des in der tümni-a^a ?i3>'i5 gelegenen, und mit Oliven-Bäumen besetzten, und 535 Quadrat-Klafter messenden Ackergrundes, geschätzt auf 16 fi. i5 kr.; 2.) des in der nämlichen Gegend gelc- gcncn. mit Olivcnbaumen besetzten, und 660 Quadrat - Klafter messenden Ackergrundes, geschätzt auf 19 fl. 5c> kr.; 3.) des in dcr^Gegend s. fi. 25 kr.; n.) des in der Gegend 8. (^eineine gelegenen, und 2 Joch, 1453 3)4 Quadrat-Klafter messenden Wiesengrundes, geschätzt auf 326 fi. 35 kr.; 12.) des in der Gegend Koduizze gelegenen, und 2 Joch, 1194 U/< Quadrat-Klafter messenden Wiesengrundes, geschätzt auf 552 fi. ä5 kr.; i3.) des in der nämlichen Gegend gelegenen, mit Reben und neuen Feigenbäumen besetzten, und 565 1^2 Quadrat-Klafter messenden Ackergrundes, geschätzt auf47 ft. 10 kr.; iä-) des in der nämlichen Gegend gelegenen, und 276 Quadrat-Klafter messenden'Acker-Grundes, geschätzt auf 6 fi. 3o kr.; i5.) des in der nämlichen Gegend gelegenen, und mit Neben und 4 Feigenbäumen besetzten Ackcrg-run-des, im Flachenmaße von 1 Joch, 9062)2 Quadrat-Klafter, geschätzt auf 7^ ^ " "''' go6 16.) des in der nämlichen Gegend gelegenen/ und 2731^2 Quadrat-Klafter messenden Reben- und Ackergrundes, geschaht auf 16 fl. Hokr.; 17.) des in der nämlichen Gegend gelegenen, und 226 i>2 Quadrat-Klafter messcndenRe-ben- und Ackergrundes, geschätzt aufi3ss.^okr. — Dlcse Realitäten werden einzelnweise so wie sie der betreffende Fond besitzt und genießt, oder zu besitzen und zu genießen berechtiget gewesen wäre, um die beygesetzten Fiscalpreise ausgeboten, und dem Meistbietenden mit Vorbehalt der Genehmigung der kaiserl. königl. St. G. V. Hofcommission überlassen werden. Niemand wird zur Versteigerung zugelassen, der nicht vorläufig den zehnten Thell des Fis-calpreises, entweder in barer Conventions -Münze, oder in öffentlichen, auf Metall-Münze und auf den Ueberbringcr lautenden Staatspapleren nach ihrem cursmäßigenWer-the bey dcrVersteigerungs- Commission erlegt, oder eme auf diesen Betrag lautende, vorläufig von der Commission gcp^üftt, und a!s legal und zureichend befundene ^icherstellungs-Nrkunde beibringt. — Die erlegte Caution wird jedem Licitanten mit Ausnahme des Meist-bieters, nach beendigter Versteigerung zurückgestellt, jene des Meistbicters dagegen wird als verfallen angesehen werden, Falls er sich zur Errichtung des dießfättigen Coniractes nicht herbeylassen wollte, oder wenn er die zu bezahlende erste Rare in der festgesetzten Zeit nicht berichtigte, bey pftichtmaßiger Erfüllung dieser Obliegenheiten aber wird ihm der erlegte .Betrag an der ersten Kaufschillings-Hälfte abgerechnet, oder die sonst geleistete Caution wieder 'erfolgt werden. — Wer für einen Dritten einen Anbot machen will, ist verbunden, die dießfallige Vollmacht seines Commitenten der Versteigenmgs- Commission vorläufig zu überreichen. — Der Meistbieter hat die Halft? des Kaufschillings innerhalb vier Wochen nach crfolgter und ihm bekannt gemachter Bestätigung des Verkaufs-Actes und noch vor der Uebergabe zu berichtigen, die andere Hälfte aber kann er gegen dem, baß ev sie auf der erkauften, oder auf emcr andern, normalmäßige Sicherheit gewähren-den^Realitat in erster Priorität grundbüchlich versichert, mit 5 vom Hundert in Conventions-Münze verzinset, und die Zinsen- Gebühren in halbjährigen Verfalls- Raten abführt, m fünf gleichen jährlichen Raten-Zahlungen abtragen, wenn der Erstehungs-Preis den Betrag von 5o fl. übersteigt, sonst aber wird die zweyte KaufschiMngs-Hälfte binnen Jahresfrist vom Tage der Uebevgabe gerechnet, gegen die ersterwähnten Bcdlngm'sse berichtiget werden müssen. — Bey gleichen Anboten wird Demjenigen der Vorzug gegeben werden, der sich zur soglcichen oder früheren Berichtigung des Kaufsschillings herbeyläßt. — Die übrigen Verkaufsbedingnisse, der Werthanschlag und die nähere Beschreibung der zu veräußernden Realitäten können von den Kauflustigen bey dem k. k. Rentamte in t^poäi5N'iH eingesehen, so wie auch die Realitäten selbst in Augenschein genommen werden. Von der k. k. Staats- Güter- Veraußenmgs-Prov. Commission. Trieft am 18.August 1626. Gottfried Graf v. Welscrsheimb, k. k. Gubcrnial- und Präsidial- Koncipist. Z. 1236. (3) aä Gub. Nr. 20171. Neuerliche K u ndma ch u n g des k. k. illyrischm Landes-Guhermums, betreffend dic von einen: ungenannt scyn wollenden Menschenfrc-ind zuni Bchufe der Ver> pfiegung und Bildung taubstummer Kinder aus Kram und Karnthen gemachre Stiftung. — Durch die den Zeirungsblattcm eingeschaltete Kundmachung vom 10. Iulv d. I., Nr. 12925, mittelst welcher den Bewohnern dicscs Gouvernements-Gcbietbes, die a^s erster Fond zur Gründung emcr Stiftung für dle Verpflegung und Bllonng taubstummer Kinder aus Kram und Karnthen von cmem ungenannt scyn wollenden Menschenfreund large? brachte Schenkung von 6 Stück Acticn der österreichischen National- Bank zur Kenntniß gebracht worden in, wurde zligleich bekannt gemacht, daß mittlerweile, bis nämlich nach dem Wunsche und der Absichc des ungenannten Wohlchärers m der Provinz Illynen e>.n eigelics Taubstummen - Institut errichtet werden kann, die Zinsen des von lhm gewudme-ten Stammkapitals seiner Nillcnsmeinung gemäß, zur Unterbringung hierländiger Taubstummen in de^n Institute zu Llnz werden verwendet werden. — Es wurde sich daher unter einem an die r. k. Landesregierung zu Linz um die Auskunft verwendet, ob, und gegen welche Verpflegsgebühren und Bedingungen auch taubstumme Kinder aus anderen Provinzen in das dort bestehende Taubstummen-Institut aufgenommen werden.— Da dieft Auskunft nunmehr eingegangen, und mir de^scl-ben auch zugleich die Zusichcrung der Aufnahme auswärtiger Taubstummen ertheilet worden lst, so werden hiermit sowohl die allgemeinen Bestimmungen des menschenfreundlichen Afters, als die besonderen Bedingungen d?v Dl- 9«7 rcction dcs Taubstummen-Ir.stltuts zu Linz, unter welchen dicAufnahmc Statt finden kann, -ken l oder Clvll? Soltal 2c» st. , endlich für die Scharfrichterswohnung' 2 si. 3o kr. festzusetzen befunden. — Dlese Verstci «ecung wlrd am 9. k. M. October^ VsrmlN.lw/rkcs, ohne irgend einer andern Auslegt f^r .Hcnsarle, Prov'sl.'N !c. , um folgende der-wahlci^ festgeschle Prelle zu erhalten sind, al5 : K:aligenschwkfcl der senten Netto «G^ wichr um 6 st. 36 kr.; Tafclscbwefel der Cen» :cn Nccto - Gewicht um 6 st. 6 kr.; feinste «5'H veielblüthe mit Z A^levi', der Ccnten Nzt-lo-G.'^^Ht um 3 si. ^0 rr. i5. M. Der sttangensch vefcl ist in Kisten ron bey-laung 2 Centen verpackl. Dcr Tafelsbwkfel ln aonlichen Kisten aber auch m Fa^crn yon ä Cenren, und die Kchwescloläthe in Külen zu loo Pfund und zu 5u Pfund. Diejenigen, welche es vorziehen, ihre Bestellungen lieber aus dieser neuernchtetcn Niederlage zu Marburg, als uon Nadoboy oder dem Verschleißtager ;u Warasdln zu beziehen, wollen sich dießfalls unmittelbar an das oben erwähnte HandlungshauS ver-, wenden. Vom k.k. Oberbergamte und Berggerichte Klagenfurt am 3i. August 1828. 909 Nubernial - Verlautbarungen. Z.1237. (0 aäNr..62.St.G.V. Kundmachung, der Versteigerung dcr Rcligionsfondsherrschaft Stainz » " S t e y e r m a r k. ^ufowe Decrcts der k. k. Staatsgüter-Vcr-ä"ußerungs-Hl)fcommission vom 22. März d. I., I^^ 196 / ^^ ^'^ 2/4. November 1623/ Vormittag um 10 Uhr, in der k. k. Burg im Nathssaale, des k. k. Landesguber-niums zu Erätz, dre Religionsfondsherrschaft Stainz, sammt der lncorporirten Gült Herberstor^f nächst Stainz, und der Pfarrsgült ^t. Stephan ob Stainz, öffentllch versteigert, und mit dem Vorbehalte der höchsten Genehmigung an den Meistbietenden verkauft werden. — Der nach dem Durchschnitte der baren Geldabfuhrcn m den T0 Jahren von 1617, bis emschlüßig 1626, berechnete Ausrufspreis dieser Herrschaft ist 166,963 fl. 52kr., das ^ist: Einmahl Hundert Sechzig Seichs Tausend Neun Hundert Sechzig Drcy Gul-den §2 kr. Conventions-Münze. — Dicse Herrschaft liegt in ^teyermark, im Grätzer Kreise, 6 stunden von dcr Hauptstadt Grätz entfernt, in einer der schönsten und fruchtbarsten Gegenden des Landes. — Die vorzüglichsten Bestandtheile, Gerechtsamen und Nutzungen derselben find folgende: — ^. A n Gebäuden. 1. Das un Viereck gebaute, durchaus gemauerte, und mit Ziegeln gedeckte, auf einer Anhöhe stehende herrschaftliche Schloß - oder Stiftsgebäude an derOst-, Nord- und Südseite zwey Stockwerke, an dcr Westseite aber ein Stockwerk hoch. — Das ganze Gebäude schließt zumThiile die sehr ge-raumlge Pfarrkirche em, und bildet durch dieselbe und mittels eines kleinen zwey Stock hohenZwischenfiügels zweyHöfe, wovon der erstere und kleinere einen mit sehr gutem und hinreichenden Wasser versehenen Radbnmncn, und der zweyte sehr große Hof ebenfalls einen Brunnen enthalt. — Das ganze herrschaftliche Gebäude enthält 63 Zimmer, 7 Kammern, ^Küchen, 17 Gewölbe und 5 Keller auf 237 Vtartin in Halbgebinden, wovon aber von der Pfarrgeistlichkeit 11 Zimmer, 1 Kammer, 1 Küche, 1 Gewölbe und 1 Keller auf 26 Startin, benützt werden. — Für die an! verschiedene Parteyen vermietheten Wohnungsbestandtheile und Keller geht im Mili-tarjahre 1826, ein Bestandzins ein pr. 40 fl. Conv. Münze. — ^ 2. Der herrschaftliche Getreidkasten in geringer Entfernung vom Schloße, durchaus gemauert, mit Ziegeln gedeckt, drey Stockwerk hoch, in welchem über 1000 Metzen Getreide Platz haben. Unte» demselben befindet sich ein Keller auf b3 Etar-tln mHalbstaninfassern. — 3. Die B^nd-hüne auf gemauerten Pfeilern mit Latten verschalt, und mit Ziegeln gedeckt. — ä- Die gemauerte, und mit Ziegeln eingedeckte Pferd« siallung auf 12 Pferde. — 5. Das Meier-Haus, gemauert, mit Ziegeln gedeckt, und ein Stockwerk hoch. — 6. Das Bindcrhäuschen, gemauert und mit Ziegeln gedeckt. — 7. Zwcy Wagenschoppcn, beyde auf gemauerten Kaulen unter Ziegclbedachung ruhend, mit Latten verschalt, geben Raum für 6 Wagen. 3. Die große gemauerte, mit Ziegeln eingedeckte Meierey- Stattung in 6 Abtheilun« gen, auf 10 Pferde und 20 ^tück Hornvieh. 9. Die gemauerte, unterm Ziegeldachs stehende Echweinstallung auf 24 Stück. — 10. D:e große gemauerte und mit Ziegeln gedeckte Scheuer in 2 Abtheilungen und nut drey Dreschtennen versehen. — 11. Das Gerichts» dicnerhaus, gemauert und mit Ziegeln gedeckt. 12. Das von Holz erbaute, mit Laden verse« hene Haarhaus. — i2. Zwey gemauerte Thürmchm an beyden Ecken des herrschaftlichen Ziergartens, mit zwey Sälen. Selbe sind mit Schindeln, an den Kuppeln aber mit Kupferplatten gedeckt. — 1/4. In dcr Entfernung von einer kleinen Viertelstunde vom Schloßgeöäude', das herrschaftliche, söge* nannte Pichlhofstöckl, gemauert, mit Ziegeln gedeckt, und 1 Stockwerk hoch. — i5. Die herrschaftliche Mauthmühle im Markte Stainz am Stainzerbache gelegen, mit 4 Laufern und einer Griesstampf, durchaus gemauert, und mit Ziegeln gedeckt; dabey befindet sich ein abgesondertes, mitZiegeln gedecktes Häuschen, zur Wohnung des Müllers; für das Militärjahr 1626, m Pacht gelassen um jährliche ivoss Conv. Münze. — 16. Ein gemauertes,' mit ^ b^^^'^/t gehörigen Meiergründe bestehen: In Aeckern aus 60 Joch, 765 Quadrat- Klaftern - In WuserV a^s ',65 ^och, 419 1)6 Quadrat- Klaftern.— ^r Gär- ^n Hmhweiden aus IZ Ioch, 1261 Quadrat-^Mern, wovon einem jeweiligen Pfarrer zu ^tcunz: der Conventgartcn mtt 1 Joch, 47 Klafter, d;e Krautaattenwiese mit 7 I^ch' (Z. Amts -Blatt Nr. ,20. d. 4. October 1828.) 9'0 10 Klafter, der Krautgartenacker mit i Joch, 1026 Klafter, gegen einen jahrlichen Pacht-schzlluig, welcher dermahl 45 st. 24 2)4 kr. Eonv. Münze betragt, zum Genuße überlassen sind. — Für die übrigen Grundstücke, mit Ausschluß derPichlhofwiese mit 1 Joch, iZag Klafter, beträgt der für das Militärjahr 1628, eingehende Pachtzins i63afl. 3 1^4 kr. Conv. Münze. — Die Pichlhofwicse aber ist sammt dem oben bey den Gebäuden, Post 14, beschriebenen Stöckl dermal besonders um 44 fi. C. M. verpachtet. — C. An Teich e n. Die Herrschaft besitzt 3 Teiche, im Flächenmaße von 2 Joch, 1201 Quadrat-Klaftern, welche dermal um i3fl. 36 kr. C.M. verpachtet sind. — 0. A n W a l d u n-g e n. Die Waldungen messen ?Z7 Joch, 747 Klafter, sie sind größtentheils mit Föhren, Fichten und Tannen bewachsen. — Der Käufer der Herrschaft hat die bisher bestände-, ne Verpflichtung, die Aerarial.- Messingfabrik zu Frauenthal mit dem nöthigen Holze aus den herrschaftlichen Waldungen gegen.Vergütung des currenten Holzpreises zu versehn, nicht zu übernehmen, und wird daher derselben vollkommen entbunden. — T. Z i e-g e l b r e n n e r e y. Bey den herrschaftlichen Ziegelöfen können bey jedem Brand 18,000 Stück verschiedener Gattung Ziegel erzeugt werden. — Der in einer geringen Entfernung liegende, aus gemauerten, mit Ziegeln gedeckten Hausern bestehende Markt Stainz, biethet eine günstige Gelegenheit zum vortheilhaften Absätze dar. — ?. K a l k-b r e n n e r e y. Nächst dem herrschaftlichen Kalkwalde befindet sich ein eigener, der Herrschaft Stainz gehöriger Kalkofen. — (-. T a z. Die Herrschaft Stainz besitzt eigenthümlich einen Zapfentaz in den Pfarren Stainz, St. Htephan und Dt. Florian, von allen Getrankgattungen. Für diesen Taz wird ein Pachtschilling von 2000 st. C. M. entrichtet. — N. An Dominical-Nutzungen. — Die Unterthanen dieser Herrschaft befinden sich in 19 Aemtern, größtentheils im eigenen politischen Bezirke, und bestehen in 1027 Rücksaßen, von welchen 792 Rustical-, 34 Dominical- Unterthanen und 201 Bergholden sind. — Die Zule-hensbesitzungen betragen von den Rusticalisten 37a, von den Dominical-Unterrhanen 102, und von den Bergholden 534- — Die Unterthanen dieser Herrschaft nebst den Besitzern der Zulehensgründe haben jährlich zu bezahlen: An unveränderlichen Urbarszinsen 65g fi. Z5li)i6kr. — An Zinsen von zerstückten herrschaftlichen Realitäten vor der Rectification 346fl. i3 6ji6kr. — An Zinsen von zerstückten herrschaftlichen Realitäten nach der Rectification 274 st. 54 12)16 kr. — An Schutzuno Verlcggelo von Berggütern 64st. ^4kr.— An unveränderlichen, schon vor der Rectification pactirten Robathgeld i56st. 45 kr. — Zusammen in W. W. iöo2 st. 17 i3ii6 kr. Die vormahls bestandene Naturalrobath wird seit dem Jahre 1767, mit Geld reluirt, und hieran eine (Vumme von 2727 st. 9 2)4 kr. W.W., jährlich bezahlt. — An Zinskörnern sind von den Unterthanen jahrlich zu entrichten: In naMl-a 7 Metzen, 20 Maß Weitzen, « „ 7 ,, ic> „ Korn, -,, « 7 n äo „ Hafer, „ „ Z2 „ 40 „ Hirse— Auf ewige Zeiten wurden reluirt: 83 Metzen, 19 Maß Weitzen, 80 Metzen, 3)4 Maß Korn, 3^5 Metzen, 3Z Maß Hafer, 220 Metzen, 9 MaßHirse; wofür jahrlich im Ganzen einRe-luitionsbetrag von 607 st. 29kr. W.W. einzugehen hat. — An Kleinrechten haben die Unterthanen jahrlich zu entrichten : 25 il2 M Lämmer, 96 Kapauncr, :3? Hühner, 339 Hendel, 3670 Eyer, 921 1)2 Haar-Fäustling. l. An L a u d e m i e n, M 0 r-tuarien,Kaufbriefs-und Gerichts-Taxen. — Von allen Rustical- und Dominical- Besitzungen, nnt Ausnahme der bürgerlichen Hauser, Garten und GemeinHgründe des Marktes Stainz, welche laudemialfrey sind, hat die Herrschaft Stamz das Recht, bey BesiHveran-derungen das Laudemium mit 10 Procent vom Grundwerthe, bey Besitzverandcrungcn von Berggütern aber wird in auf- und absteigender Linie der zwanzigste, außerdem hingegen der zehnte dl. bezogen. — Nach jeder Besitz« Veränderung hat der neue Besitzer die Gewahr zu lösen, und die übliche Kaufbriefstaxe mit 3 st. zu entrichten. — Das Mortuar oder Snrbrecht wird von dem reinen Verlaßver? mögen in der Regel mit 1 Procent, von den Besitzern der Rustlcalhuben und der sogenannten Hofstatte hingegen mit Rücksicht auf den eintretenden Fall dss usns mknoris mit 3 Procent bezogen. — Die Grundbuchs-, Gerichts-und allgemeinen Richteramtstaxen werden nach den bestehenden höchsten Gesetzen abgenommen. — K. An Körner-Z e h e n t e n. Die Herrschaft Stainz besitzt eigenthümlich einen Getreidzehent in 35 Gegenden, theils ganz allem, theils gemeinschaftlich mit andern Dommien, welcher um einen jahrlichen PachtschillmZ vr. 712 fi. 24kr. 9" Conv. Münze verpachtet ist. — ^. W e i n-Z e h e n t e. Die herrschaftlichen Wein-Zehente erstrecken sich auf ^5 Gegenden, und besitzt solche die Herrschaft theils ganz allein, theils gemeinschaftlich mit andern Dominien.— Der für dieselben eingehende Pachtzins betragt 1266 fl. 40 kr. E. M. — 51. A n Bergrecht u n d Z i n s m 0 st. Hieran haben jährlich in N3Mra einzugehen, und zwar: an Bergrecht 699 Nieder-Oesterr Euner 14 1^2 Maß, anZins-Most iZNlcder-Oesterr. Elmer 10 Maß, zusammen 712 Nie. der-Ocsterr. Elmer24N2Maß. -. Diese Weme muffen von den Unterthanen unentgeltlich m den herrschaftlichen Keller geführt wer-^wi^ /^? ^"d unwiderruflich mit Geld relmn. I Nieder-Oesterr. Eimer und 6 Maß, ?Iur lahrlich 4 fi. 67 1^4 kr. W. W. einzu-S!hen ha en. - ^.Jagdbarkeit, ^ie Retsiagd in den Pfarren Stainz, St. Stephan ob Stainz, dann in einem Theile der Pfarre Predmg, St. Florian, und St. Stephan im Rosenthale, theils einbannig, theils mtt andern Herrschaften. Ist um jährliche 65 fl. 20 kr. Eonv. Münze verpachtet.— ^'^vl ^ e r e y-G e v e ch t sa m e. Die Iischercy- Gerechtsame in I Bachen aanz embanmg um 17ft. 15 kr. C. M. verpachtet. ?. P a t r o'n a t s-und V 0 g t e y-rechte. Dte Herrschaft Stainz übt das Patronats- und Vogteyrecht über die Pfarren Stainz, und ^c. Stephan ob Stainz, sammt den dabey befindlichen Schulen, dann über das zur Pfarre Stainz gehörige Calva-nenberg-KlrchlelN, und über die zur Pfarre St. Stephan ob Stainz gehörige Mule, m St. Joseph aus.^. (). Werbbe-^^ 5 <- - >-^^ Herrschaft ist ein Bezirk von 35 Conscriptions-Gemeinden zugetheilt, m welchen sich 29 Hauptsteuergemeinden mit einer Seelen-Anzahl von 7769 Köpfen befinden. Zum Ankause wlrd Jedermann zugelassen, der hler Landes-Rrillitäten zu besitzen geeignet lst. — Demjenigen, welcher in der Regel nicht landtafelfahig ist, kömmt für den Fall der Erstehung dieser Herrschaft für ihn und seine Leibeserben in gerader absteigender Linie die Nachsicht der Landtafclfahigkeit und die damit verbundene Befreyung von Entrichtung des unnobilirten Zinsguldens in Hinsicht dieser Herrschaft zu Statten. — Wer an der Versteigerung Theil nehmen wlll, hat den zehnten Theil des Ausrufspreises als Caution bey der Versteigerungs-Eommission entweder bar, oder in öffentlichen, auf Metall-Münze, und auf den Ueberbringer lautenden Staatspapieren nach ihrem cursmaßigen Werthe zu er- legen, oder eine auf diesen Betrag lautende, vorlaufig von der k. k. Kammerprocuratur geprüfte, und als bewahrt bestätigte Sicherstel-lungsacte beyzubringen. — Wenn Jemand bey der Versteigerung für einen Dritten einen Anbot machen will, so ist er schuldig, sich vorher mit einer rechtsförmlich für diesen Act ausgestellten, und gehörig legalisirten Vollmacht seines Eommitenten auszuweisen.— ^er dritte Theil des Kaufschillmgs dieser Herrschaft lst von dem Ersteher vier Wochen nach erfolgter Genehmigung des Verkaufsactes noch vor der Uebergabe zu berichtigen, dte verbleibenden zwep Drittthelle kann er gegen dem, daß sie auf der erkauften Herrschaft in erster Priorität versichert, und mit jahrlichen Fünf vom Hundert in Conventions- Münze und in halbjahrigen Fristen verzinset werden, binnen fünf Jahren mit fünf gleichen jahrlichen Ratenzahlungen abtragen. Die zur genauen Würdigung des Ertrages dienenden Rechnungsdaten, und die Beschreibung der'Herrschaft, wie auch die ausführlichen Kaufs-bedmgungen können bey der k. k. stepermarki-schen Staatsgüter - Inspection im sogenannten Vicedomhause zu Gratz eingesehen werden.— Wer die Herrschaft selbst in Augenschein zu nehmen wünschet, kann sich an das kaiserl. ronlgl. Verwaltungsamt Stainz wenden.— Uebrigens wird noch bemerket, daß nach ge-endigter Versteigerung auf neuerlichen Allerhöchsten Befehl Sr. Majestät kein weiteres "Nbot mehr angenommen, sondern jedes platterdings zurückgewiesen werden wird. __ Von der k. k. stepermarkischen Staatsgüter-Veraußerungs-Commission. Gratz, am 12 September 1826. Anton Schürer 0. Waldheim k. e. Gublrmal, und Präsidial - Secretär. ^ Z. 1242. (2) ^ä^^^T^^ Gubernial - Verlautbaruna Es wird hiemlt die Compctenz um den und bey deren Ermanglung m.s de« S adl vnusen. — Der Prasentator zu dieser S^ wng ist der a. h. Landesfürst. -Z ejema n studierenden, welche diese Stiftung u er^ ^'"wünschen, haben daher i « U dem ^aufscheine, dem Pocken- oder Impfungszeug-NM, 10 wie auch mit den Studtenzcugnissen von den zwey letzten Semestralprüfungen belegten Gesuche bis letzten November l. I. bep gl2 dieser Landesstelle so gewiß einzureichen, als man auf spater einlangende oder auf oben gezeigte Art nicht instruirte Gesuche keinen Bedacht uehmen wird. — Vom k. k. illprischcn Gubernium. Laibach am ig. September 1828. 'Ferdinand Graf 0. Aichelburg, k. k. Gudernial? Secretar. Z. 12Z9. (2) Nr. 16!. St. G. V. Versteigerungs - Kundmachung. Die Veräußerung des Truenten-fiifts- Benefic iums betreffend. — Von der kcuserl. königl. Staats- und Fonds, guter-Veraußerungs-Eommlsswn der Provinz Oesterr. ob der Enns, wird hiemit eröffnet, daß die zum ob der ennsischen Religionsfonde eingezogene Truentenstlftung, nächst Steycr im Traunkreise, in Folge hohen Staatsgüter - Veraußerungs « Hofcommissions - De-crets, vom H. July l. I., Z. 426, den 28. October 1828, lm Rathssaale des hicrortt-gen kaiserl. königl. Regierungs - Gebäudes der öffentlichen Versteigerung ausgesetzt, und an den Bestbleter unter dem Vorbehalte der Bestätigung der kaiserl. königl. Staats- und Fondsgücer - Veraußerungs, Hofcomnnsslon, verkauft werden wird. — Die feilgebotene Stiftung, welche als ein ftlbststandlgcs Do-mimum bey, dcr ob der ennsischen Landtaftl inliegt, besteht in dem Bezug: der jährlichen Geldgaben von 3i Grundunterthanen in einem unveränderlichen Betrage pr. 180 fi. 5o kr.; des Natural-, Getrew- und Küchendienstes mtt 2 Metzen, 1 i^ Maßl Weitzen, «56 Metzen, !2 4l5 Maßl Korn, z Metzen, 3 ii/. Maßl Gerste, 66 Metzen, 9 3)5Maßl Haber, Ho Reisten Hüa^, 2 kämmern, 6Dtück Gänsen, 21 Stück Hühnern und 200 tzvtück Epern; des ganzen Feldzehentes auf 420 18.M Joch Aecker, der Wmkelsteuer von jedem In-lrvhner eines Unterthans; der lopercentigen Laudemial - Gebühren vom liegenden Vermögen bey Besitzveranderungen unter Lebenden, und des zovercentigen Mortuars vom rein veibleibenden Mobilar, und Real, Vermögen bey Todfalls-Verhandlungen ; des herkömm, lichen SterbIauptes pr. lQ ss. bey 21 Unterthanen; indlich der adeligen,Richteramts-, Grundbuchs- und Justiz - Taxen. — Als Ausrufspreis ist nunmehr nach dem Durchschnitte der Ergebnisse der in den letzteren Zähren jn die RcliZionsfonds -Kasse rein emgesiossenen, und nach dem jedesjahrigen Gelddurchschnnts - Eurfe auf Convmtions-Münze reduclrten baren Geld - Abfuhren die tzxumme ausgemittelt worden mit 6000 Gulden Conventions - Münze, d. i. Sechs Tausend Gul den C 0 n v. Mü n- z e. —> Zum Ankaufe dieses Domlniums wird Jedermann zugelassen, der Hierlandes Realitäten zu besitzen geeignet ist, und Jenem, der in der Regel nicht lmotafelfahig ist, kömmt die mit Eircularverordnung, 660.27. April 1818, der Regierung kundgemachte allerhöchste bewilligte Nachsicht der Landtafel-fähigkcit, und die damit verbundene Befrey-ung von Entrichtung der doppelten Gülte für sich und seine Erben in gerader absteis gender Linie zu Statten. — Wer bey der Versteigerung für einen Dritten ein Anbot machen will , hat sich vorlausig mit einer rechtsbündigen, auf diesen Act lautenden Vollmacht seines Eommitenten auszuweisen, nebst» bey aber hat jeder Licitant den zehnten Theil des Ausrufspreises mit 600 fl., sage: Sechs Hundert Gulden C 0 nv. Mü nze, als Caution gleich bey oerVersteigerung zu Handen der Comrmsswn entweder bar oder in öffentlichen auf Metallmünze und aufUeberbrin- H ger lautenden Staatspapieren nach ihrem cursmaßlgen Werthe zu erlegen, oder eine auf diesen Betrag lautende, von der k. k. Kammerprocuratur vorlaufig geprüfte, und als bewahrt bestätigte ^lcherstellungsurkunde beyzubringen. Die bar erlegte Caution wird dem Bestbleter für den Fall der Ratification des Verkaufes in den Kaufschilling bep dcm Erläge der ersten Ratenzahlung eingerechnet, den übrigen Kaufswerbern aber wird sie sogleich nach beendeter Llcttation, so wie dem Bestbieter, wenn die RaUsication nicht erfolgt, nach geschehener Verweigerung derselben zurückgestellt. — Der Käufer hat übrigens dcn Kaufschllling, wenn er denselben mcht sogleich ganz erlegen wollte, zur Hälfte binnen 4 Wochen nach der herabgelangten Ratification noch vor der Gutsübergabe zu berichtigen, dle andere Hälfte kann er gegen dem, daß er sie auf dem erkauften Donnnium in erster Priorität versichert, mit jährlichen fünf vom Hundert in Eonv. Münze und ln halb« jahrigen Raten verzinset, binnen fünf Jahren in fünf gleichen Raten bezahlen. — Dle umständliche Gutsbefchrelbung, die buchhalterischen Anschlage und Ausweise, und dle näheren Verkaufs »Bedingniffe können bep der küiserl. königl. Staats- und Fondsgüter' Administration täglich zu den gewöhnlichen Mmtsftunden eingesehen werden. — Von der k. k. ob der ennsischen Staatsgüter - Veräuße-rungs«Eommlsslon. Linz am 12. September 1826. , . Michael Höger, ^ k. k. Regierungs - Secretar» 9i3 Vubermal« ^erlautbarunZen. Z. 1255. (1) Nr. 20594. E i r c u l a r e , des k. k. illyrischen Guberniums zu latbach. — Wie dle neuen Normen wegen Behandlung substituirter Beamten auf dle nach dem früher bestandenen Substltutwns-Normale erworbenen Ansprüche anzuwenden ^">^i ^"^"laß emes speziellen Falles hat PH dle hohl allgemeine Ho kammer mtt Verordnung vom 25. v. M . ^abl ^ . . .In » !^ «' Z bl "»48, bekannt gcmach. -WWW ^ubstltutlons - Normale gegrün. n°m substttunren Beamed.e'6"""" ««°erKundmachun,derne!^R°r m.n te Admont, m,t jährlich no ff. ^z ^. W W gestifteten Platzes, sind dle Descendenten bis zur 4. Lmle von des Stifters Vetter, Fran» Wagner, m deren Ermanglung aber Bürgers. Sohne von Lalbach, oder andere aus Kram Gebürtige, welche die Gymnasial-Schulen absolvlrt haben, und d:c Philosophie ,n Gratz siudleren, berufen. — Das Präsentationsrecht Yicrüber stehc dem Magistrate in Lalbsch, das Verlelhungsrecht aber dcm Stlfte Admont zu. — Jene, welche dttsts Stlpendlum zu erhalten wünschen, haben ihre mtt dem Tauf-schone, Dürftlgkettk-, Pockeniwpfungs - ur.d Etudlenzeugnissen des ganzua-drat-Klafter messenden Ackergrundes, aefchakt aufist iokr- 7) Des wle oben benannten, und ii5 Quadrat- Klafter messenden Ackergrundes, geschätzt auf Z fi. 25 kr. — 6) Des 6ounnun2l benannten, und 67 Joch, 119 Quadrat-Klafter 20^100 messenden Wei-degrundes, geschätzt auf I^fl. äo kr. — 9) 4)es Lia liiLpogni benannten, und 35/Quadrat- Klafter, 65)wo messenden Ackergrundes ^. Amts^^latt Nr. l2o. d. 4. October 1828.) 9!4 geschätzt auf 16 fi. 20 kr. — ich Des Daixa na ü^räu. benannten, und 221 Quadrat-Klafter messenden A^kerZrundes, geschätzt ,auf 9 fl. 2l)kr. — 11) Dks Zsräa i Fdari Der-inun benannten, und 3i Joch, 62Z07 Quadrat-Klafter messenden Weidegrundes, geschätzt auf 467 st- 10 kr. — 12) Des I<.0l 5amä i 22 ^aniu benannten, un) 7 Joch, 9Z2 Quadrat-Klafter, 77^100 messenden Weidegrundes, geschätzt auf 42 fl. 5o kr. — i3) Des Fa Qlavs i ^oH (^lavli benannten, und 10 Joch, 996 Quadrat-Klafter, 52)100 messenden Weidegnmdes, geschätzt auf 69 fi. Z0 kr. —- 1^) Des K.Io^u<:8lN3, ^ori^ni benannten, und 6 Joch, 711 Quadrat-Klafter, S)) 100 messenden Weidegrundes, geschätzt auf 36 fl. 5o kr. — i5) Des I^iod^si^tia äo-lizni benannten, und 6 Joch, 1541 Quadrat-Klafter, 96)100 messenden Weidegrundes, geschätzt auf 09 ss. 20 kr. — 16) Des ?aä Navaräin benannten, und 53 Quadrat- Klafter , 42)100 messenden Weidegrundes, geschätzt auf 20 kr. — 17) Des Na Varäiä benannten, und H.96 Quadrat-Klafter, 44)100 messenden Ackergrundes, geschätzt auf 7 fi. — z8) Des ebenfalls Navai-äis benannten, und 199 Quadrat-Klafter, 60)100 messenden Weidegrundes, geschätzt auf 40 kr. — 19) Des Lravarovo gcnaimten, und 332 Quadrat-Klafter, 47)100 messenden Ackergrundes, geschätzt auf i23ss. 5o kr. — 20) Des Vicinn 1a dÄpelia benannten Gartens, im Flacheninhalt von 5i Quadrat-Klaftern90) 100, geschätzt auf 17 ft. 5 kr. — Des äver^ka^. benannten, und 2 Joch, 261 Quadrat-Klafter messenden Waldgrundes, geschätzt auf 126 fi. 55 kr.—DleseRealitäten werden einzclnwelse so wie sie die betreffenden Fondz besitzen und genies-sen, oder zu besitzen und zu genießen berechtiget gewesen waren, um die beygesetzten Fiscalprei-se ausgeboten, und dem Meistbietenden mit Vorbehalt der Genehmigung der kaiserl. königl. St. G. V. Hofcommission überlassen werden-Niemand wird zur Versteigerung zugelassen, der nicht vorläufig den zehnten Theil des Fis-calpreises, entweder in barer Conventions -Münze, oder in öffentlichen, auf Metall-Münze und auf den Ueberbringcr lautenden Staatspapieren nach ihrem cursmaßigen Werthe bey derVerstelgerungs-Commission erlegt, oder eine auf diesen Betrag lautende, vorläufig von der Commission geprüfte, und als legal und zureichend befundene Sicherstellungs-Urkunde beibringt. — Die erlegte Caution wird jedem Licitantm mit Ausnahme des Meistbieters, nach beendigter Versteuerung zurückgestellt, jene des Meistbieters dagegen wird als verfallen angesehen werden, Falls er sich zur Errichtung des dießfalligen Contraries nicht herbeplassen wollte, oder wenn er die zu be« zahlende erste Rate in der festgesetzten Zei4 nicht berichtigte, bey pflichtmäßiger Erfüllung dieser Obliegenheiten aber wird ihm der erlegte Betrag an der ersten Kaufschillings« Hälfte abgerechnet, oder die sonst geleistete Caution wieder erfolgt werden. — Wer für einen Dritten einen Anbot machen will, ist verbunden, die dießfällige Vollmacht seineS Commitenten der Versteigerungs- Commission vorläufig zu überreichen. — Der Meistbieter hat die Hälfte des Kaufschillings innerhalb vier Wochen nach erfolgter und ihm bekannt gemachter Bestätigung des Verkaufs-Actes und noch vor der Uebergabe zu berichtigen, die andere Hälfte aber kann er gegen dem, daß er sie auf der erkauften, oder auf emer andern, normalmäßige Sicherheit gewahrenden Realität in erster Priorität grundbüchlich versichert, mit 5 vom Hundert in Conventions- Münze verzinset, und die Zinsen- Gebühren in halbjährigen Verfalls- Raten abführt, in fünf gleichen jahrlichen Raten-Zahlungen abtragen, wenn der Erstehungs-Preis den Betrag von 5o fl. übersteigt, sonst aber wird die zweyte Kaufschillings- Hälfte binnen Jahresfrist vom Tage der Uebergabe gerechnet, gegen die ersterwähnten Bedingnisse berichtiget werden müssen. — Bey gleichen Anboten wird Demjenigen der Vorzug gegeben werden, der sich zur sogleichcn oder früheren Berichtigung des Kaufsschillings herbey-lHt. — Die übrigen Verkaufsbedingnisse, der Werthanschlag und die nähere Beschreie bung der zu veräußernden Realitäten können von den Kauflustigen bey dem k. k. Rentamte ml Vi^lia eingesehen, so wie auch die Realitäten selbst in Augenschein genommen werden. Von der k. k. Staats- Güter- Veraußerungs-Prov. Commission. Triest am 21. August 1828. Gottfried Graf v. Welsersheimb, k. k. Gubernial-und Präsidial-Koncivist. Z. 125^. (1) 2ä (^nd. R>. 2i5l3. Concurs zur Besetzung der wanipullrenden Postofsiz«rs-Stelle bel dem Iglauer k. k. Absaypostamle. — Bei dem Iglauer k. k. Absatzpostamte ist die systemisirte Dienststelle eines mampuliren« den Postofflzlers, mit einem Gehalte jährlicher 300 fl. C. M., in Erledigung gekommen. -— Zur Wiederbesetzung dieser Dienststelle wird der Concurs mit der Frist bis ih. October l. I. ausgeschrieben, bis wohin die Bewerber ihre gehörig belegten Gesuche hierorts einzubringen hüben. «» Brunn am 6. September 1828. ^ 9i3 Stavt- unv lanvrechtliche Verlautbarungen. z. Z. 92l. (i) Nr. 5873. Von dem k. k. Stadt« und Landrcchte in Krain wird anmit bekannt gemacht: Es sey über das Gesuch des kukas Suppan, Ei« ^enthümer des Hauses Nr. 16, ln der St. Peters, Vorstadt, in die Ausfertigung der Amortisations-Eoicte, rücksichchch des zwischen Jacob L'PPttsch, dem Beneficialen Franz Matthaus Wanko und dem Joseph Konkarä, unterm 9. Februar lM geschlossenen, zu Gun« ^tn des Matthaus Wanko für 1000 fl., zu Gunsten des Joseph Konkara aber für Zoo fi. auf das obgedachte Haus, unterm I. August 1764 lntabulirten Vergleichscontracts, ge< williget worden. Es haben demnach alle Jene, welche auf gedachte Vergleichs-Urkunde aus was lmmer für einem Rechtsgrunde An. spruche machen zn können vermeinen, selbe vmnen der gesetzlichen Fnft von einem Jahre, sechs Wochen und drey Tagen, vor diesem k. k. Stadt« und Landrschte so gewiß anzumelden und anhangig zu machen, als »m Widrigen auf weiteres Anlangen des heutigen Bittstellers, Lukas Suppan, d« obgedachte Urkunde nach Verlauf dieser gesetzlichen Fr.ft fur getodtet, kraft- und wirkungslos erklärt werden wud. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram. Laibach «m 12. July 1828. Nr. äooZ. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte ,n Kram wlrd anmit bekannt gemacht: Es sey über das Gesuch der Ursula Ramutha, ehcgattllch Augufim Ramutha'sche Vermogens-Ueberhabennn, in die Ausfertigung der Amor. tlsattonsedicte, rücksichtlich der von Iuliani Candida, zn^ Gunsten der Elisabeth König ausgestellten Bchuldobllgation, her ANe, welche auf diesen Vertrag aus was immer für emem Rechtsgrunde einen Anspruch zu machen berechtigt zu seyn glauben, aufg-fordert, solchen binnen einem Jahre, sechs Wochen und drey Tagen, so gewiß vor diesem Gilichte geltend zu machen, widrigens auf ferneres Anlangen des Johann Dernouscheg die gedachte Urkunde, eigentlich das darauf befindliche In-tadulations« Certisicat für getoetet, nuss, nichtig, lvirkungs. und kraftlo-s erklärt, und in dessen Lö» schung von obiger 3^3 Kaufrechtshube, gewilliget werden würde. Aez. Gericht Herrschaft Psnovitsch am »4. Jänner 1626. z. Z. 43». (^ Nr. 4Z5. Amortisations . Edict. Von tem vereinten Bezirksgerichte zu Mün« tendorf wird hiemit allgemein bekannt gemacht: Es sey auf Anlangendes Georg Srjauh von Go» milsto. Bezirk Osterwitz, Ziliier Kreises, als Pri. mus Kaibüsch'schen Sahgla'ubigers, in die AuS-feitigung der Amortisations» iZdicte, über den angeolich in Verlust gerathenen, und auf dem, dem Schuldner Primus Kaibitsch gehölig gewese» nen, nun aber von Blas Hotschevlr, als Meist« bieter elstandencn, im l. f. Markte Möttnig, ku!> Eons- Nr 10, gelegenen , dem nämlichen Martte, «nb Nr. »o, dienstbaren Hause, sammt Garten, zu Gunsten des Caspar hriber ron Mbtt« n!g, zur Scherstellung des KaufschiNingsbetrages pr7 40Q ft., am 5. März ,3o5 inlabulirten Kaufs« und VerlaufsvertrageS, ^60. «3. Februar «6o3, gewindet worden. Es wird daher Jedermann, der aus gedachter Urkunde was immer für ein Rech: ansprechen zu können verminet, aufgefor« dert, solches b.nnen einem Jahre, sechs Wochen und drey Tagen, so geniß hierorts anzumelden, wldrigens dieselbe, rücksichtlich der hieraus fül Caspar briber begründeten Sicherfiellung für wir« kungslos erflärt, und in die Extadulation ter-selden gewilliget werden würde-Müntendorf am 2. Aplil '223.