^"' ^ Samstag den 12. Nuni 1830. Z. 691. (2) Nr. 915^1622, C u r r e n d e des k. k. il lyrisch en Lander- Guber-niums zu Lalb ach. — Aufhebung derEin-gangsverbothe für einige Artikel, dann Festsitzung neuer Ein- und Ausgangszölle für diese und mehrere andere Gegenstande. — «Veine k. k. Majestät haben mit allerhöchster Entschließung vom H. Jänner, vom 6. und i3. März dieses Jahrs, die Aufhebung der Ein-gangsvcrbothe für einige Artikel, dann die Festsetzung neuer angemessener Ein-und Aus-gcmgszölle sowohl für diese, als für mehrere andere Gegenstande allergnadigsi zu genehmigen geruhet. — Auch hat sich die hohe allgemeine Hofkammer im Einverständnisse nut den emschlaglgcn hohm Hofbehörden bestimmt ge--funden, dle bisherigen Bedingungen und Beschrankungen der Ausfuhr von Waffen-und sknstigeu Kriegsbedürfnlssen ganzlich aufzuhe- ben, dergestalt, daß deren Ausfuhr in der öolge nach allen Richtungen in das Ausland ohne irgend einer vorlaufigen Bewilligung von (Vette der hohen Hofkammer oder der Guber-men, oder emer Bedingung gegen Beobachtung der zollamtllchen Vorschriften gestattet ist — Dlese m dem anliegenden Tariffe enthaltenen neuen Zollbestlmmungen werden in^ol^ ge hohen Hofkammerdekrets vom 26. v. M ^ Zahl 1921, hiemit mit dem Beisatze allgemein-bekannt gemacht, daß sie mit dem Tage der öffentlichen Kundmachung in Kraft zu treten haben, an welchem dle bisherigen Em < und Ausgangszölle dieser Waaren oder die dabei ssatt gefundenen Beschrankungen ausser Wirksamkeit kommen. — Laibach am Zo. April 18Z0 IoseG Camlllo Freyherr v. Schmidb'ira> Landes-Gouverneur. Joseph Eoler v. Fölsch, k. k. Hofrath. Clemens Graf v. Brandis. k. k. Gubernialratb. _______________Z 0 t l - T a riff. ^' Aus- »^ H Benennung der Artikel der zoll i3Zng^^ V- - Verzollung________ zu geschehen ^____^ zu geschehen —---------------------- !___________ft.jkr.jdn W "^.^ hat i Apotheker-Waaren, unzuberei- tete, welche in dem Tanffe v« . nicht besonders genannt sind 1 Ct. Suor i^ p^ss^- «5; ^ranzzoll- Anmerkung. Die Einfuhr der ^' '^---------Ugstatte — 25 — amt zubereiteten Apotheker-Waa? ren (Arzneyen), als: der Latwerge, Mixturen, Tincturen, , Salben, Pflaster, Pillen, Pu!? ver, Wässer u. dgl., mit Ausnahme der zu den Parfümerie-Artikeln gehörigen Objecte die-» , s« Att,. ist nur den Apothe- — ä54 — «.^ .^ , ^. Zollstätten, Zollstätten, ^ Maßstab ElNgangs- bei denen die Aus- bei denen die ^ k« ,^n Verzollung Verzollung 4 Benennung w Artike. ^ ^^ ^N^ ,.^. ^n ^,^^. ! ^ kern zum Absätze und den Pri- ' ^ vaten zum eigenen Gebrauche ^ gegen Bewilligung der Länder.- ! stellen und gegen Entrichtung . ^ des eben genannten Zollcs ge^ ! ^^t. — Diese Beschrän- ^ kung erstreckt sich jedoch nicht auf den Verkehr zwischen Ungarn und den deutschen Provinzen. 2 Bücher und Musikaüen, ge- druckte oder geschriebene, - s Grannoll- wenn sie auch ungebunden ._____ ^ ^ ^ 2 a.ut ' oder blotz gehestet jlnd . 1 ^r. neiro 0, u> ^ , 3 Farben und Farbstoffe, welche I j- keine besondern Zollsatze ha- ^ ben, auch Muscheln mtt Far- z ben in Kastchen, Pastcllfar- _______. .' ^^ benu.dgl. . .... iCt.Spor. iI- detto -z^- Felle und Häute, rohe, dann Pclzwerk: , Unter rohen Fellen und Häuten , werden aue noch ganz und e. ^ , arbeiteten Felle und Häu- ! ! te verstanden, sie mögen grün ^ oder trocken seyn. Zu den 0 e -a r bei te ten gehören nur je: ne Felle und Häute, welche mit ! ^ ihrer Bedeckung zu Pelz werk « ! ! ^ zubereitet sind; ohne die Ve^ ^ > deckung bearbeitet, gehören ! sie zu den Ledergattungen. < ,____, , ! ^'Ochsen-, Kuh- und Tcrzhäu- tc, Roß-, Füllen- und - Schweinshäute, dann Haute M,.^nii^N- Commerz, von Eseln u.d M»utth.°«n, ^^« ' ,„_ Z,«, rohe....... l^r.^eiro 25» — ^. ^ 2 5 _^» Diese Haute nach Ungani iCt. ^pov. — - . "^ 6!Bock-, Ziegen- und Kchfttte, j Gems-und Rehfelle, Hn-sch- ^ ' und Elendthierhäute, Hunds- ^ , haute, Kalbfellc, gemeine , Schaf-, Schöpsen-, ^amm- , , « ^ und Sterblingfelle, wie auch Chagrin-, Fisch- und Zapp- , , . felle ,m rohen Zustande, ! j - dann Bieberhautc und ge- j < ! ! meine Hasenbalge, diese ^ , beiden Arten mögen roh oder . ! ^ bearbeitet sepn . . . - 1 Er. netto >-l5oi— detto 3,2<^-- j dett, - 455 - ^ m> <-<- . ^7' <- Zollstättcn.', 'Zollstätttn. ^ Maßjlab Eingangs- bei denen die Aus' bei denenl.die i>,. <^ss ^"'°^u"s balge, feine Lammfelle, so- i genannte Zmascheln, Krim.-mcrodcrBaranken undAstra- ! ^ kan, ohne Unterschied der , ! Farbe, asiatische Angora-, ! Schaf- und Zi^genfelle, end- ° ^ lich Zibolafelle, alle diese im ' Haupt- rohen Zustande . . . detto 25 — — Legstatte 1 40 — dMo 14 Die in der Post-Nr. iZ ge- l. nanntenFcllc bearbeitet, dann Fuchsrückcn, Fuchskehlen, ! Wammen und Nacken, end- ! llch auch Eisvögel-, Gänse-> un.d Schwanenhaute . . detto 5o,— — detto 1^0— h^t, 15 Fehe- und Ehinchillasfclle, nord- , j amerikanische Marderbälge, ^ — ä56 — .—^—^——^----- ,,, __ ., >__^iu^l^ ^ Maßssab Eingangs-^°^i. Aus- Z°'^^ ^ Benennung der Artikel '" ^" '«'Z^nge 2°"^«°« «mA^« H Verzollung ________ zu geschehen ________ zu geschehn 1 ____________________^^^_________fl.jkr.jdn h" ^fi.jkr. dn h" ^ dann Edel-- und Steinmarderbalge und derlei Schweifchen, auch Nerzfelle und Ot- Haupt - Grannoll- terbalge, roh . . .^. i Ct. netto 5o ---------Legstatte i 40 — amt 16 Die in dem vorstehenden watze verzeichneten Felle bearbeitet, I dann Fuchswammen: Futter I - in Tafeln, endlich blaue, schwarze, weiße und Kreuzfuchsbälge, Hermeline, und Zobeln sammt derlciSchweif-chen, roh oder bearbeitet 1 Pfd. netto 1 — — detto — 1 — detto ^' Fischbein ohne Unterschied . 1 Ct. netto io ^- -^ Legstatte — 25 — detto Gefiügel, zahmes und wildes: 2U Truthühner, Gänse und Perl- Granzzoll- hühner...... 1 »^ h^^ ^9 Enten, Kapaune und dgl. . detto — 1 2 detto — — ^ h^^ 2" Hühner....... detto - i — detto---------/, detto -^ Tauben....... detto — — i detto — — —. — dmo — 20 ^ detto 5o Samen, als: Arznei-und Gartensamen, wie auch Samen zur Färberei, dann Wald-undFeldsamen, mit Ausschluß der Getreide- und besonders Commit. --' benannten Samengattungen detto __. 5^ — Zoll'' — 5 .^ ^tto — 459 — ^ ca ^ ^^ . Zollstätten, Zollsiatten, <." 3)laßstab Eingangs- bei denen die Aus- bei denen die ^ >>, ,s Verzollung . . Verzollung ^ Benennung der Artikel '^ sott imEmgcmge gangbzou zm^u^?.?.2l.L und 5^l'a5a ^rc^ia« I Ct. netto ___! 1Z ^.. detto 6 Z2 — 3^^- 55-------Samei^-Cocons , rohe! ! und aufgeweichte ((^gÜE^o! e m3cLl-3!.«) . . . . ! detto -_ iZ __. detto 2 ^x — detto 56 Flcretscldc, rohe und gehecheltes dann Scidenabfalle aller Art,' mitAusna'yme derin dcn bei-^ den früheren Tarlffssatzen genannten Abfalle Nr. 5/^ und iu Nol'.co , eoiiiS ^^iic i (^ä5-ecccl,l.u2l,i i' (?25s!5nii cl<2!j- coäenn: Nr. 5/,, 55) . ^ detto — 2Z ^ detto — Z4 >- detto 57-------Floretscide; gesponnene, ^ gezwn'nte, rohe, gemeines- ! INU'^6)...... hetto 2""— detto -»34— detto 58-------Floretselde, gesponnene 5 ' der feinsten Gattung, ganz! wclße, b'Äl!,'2i8i6 genannt^ ' 3NQU, NLNo^Intaizie) . detto 8 — — detto -^34»« detts 5g-------Floretseide, gesponnene, gereinigte und gefärbte (I"l- ümo)....... detto 21 32^— detto — 17 — dett« 60 Siegellack ...... 1 Pfd. netto - 24 - detto----------2 "amt°^ v^^üßholzfaft. . , . . . 1 Ct. netto 820 — detto —jiQ— detto — ^5o — ° ^ <-<, a ^' ^ Zollstätten, l sZollsta'tten, ^ Maßstab , ElNgangs' bei denen die Aus- bei denen die ^ l>... ,^ss Verzollung .,.-.. Verzollung ^ Benennung der Artikel v" zou im Eingänge gangszoll im Ausgange H ^ Verzollung .__________ zu geschehen ______^ zu geschehe». ^ _____________ jfi^k^dn ^ lfl.ikr.Idn h" 62 Uhrenbestandtheile ohne Unterschied ,, mit Einschluß der rohen Werke (IN0UV01N6N5 v. j. G. d. Haupt- Granzzoll- In-ul.8)........ Werth _^. 6 — Legstätte — — 1 amt O3 Uhrmacher - und Uhrgehausmacher-Werkzeuge . . . detbo — 6^ Legstatte — — ^ detw ^ Waffen aller Gattung und ihre Bestandtheile zum Pri-vat-und Mllitar-Gebrauche, als: Flinten, Stutzbüchsen, ^ Schelbenröhre, Pistolen/Ter-zerole, Flinten- und Pisto> lenläufe und Schlöffer, Säbel, Degen, Säbel-und Degenklingen, auch Rapiere Haupt- und RapierMngelr . . detto —1.2— Legstätte — — 1 dett« Wildpret: ^ ^ „ Granzzoll- M Hlrfche ......... 1 Stück -" ^^ "- amt ^_ 2 — dett« ßß Dammhirsche, Gemse, Rehe ^ und Wildschweine. . . vetto >-^S — detto — 1 2 ; belts G7 Hasen und Kaninchen in Balgen .... . ., . detto — 6 — detto — — 1 dettA ^Z Roth - und Schwarzwild ausser . den Decken ., « ,. . 1. Ct. Spor. — Z6 — detto — 1 2 detts ssZ Wurzeln gemeiner Art, als: Alant-,, Eichorien-, Enzian-,, Galgant-, Hermodactplen-, Stein - und Süßholzwurzeln u. dgl., dann auch Speik- « oder Spike-, China- und. ß , weiße Seeblumenwurzel. detto ^ - "- LeMte — 5'- detty^ Anmerkung. Die in diesemTi,-riffe bemessenen Ausgangszölle sind für die Waren sammt dem ganzen Sporco-Gewichte ein- . ^ zuHeben, nur die unter den Zahlen 57, 58 und 59 genannten Seidengattungen sind 1 bloß mit der innern, das ist: ' mit der letzten Emballage in ^ ^ dij Verzollung zu nehmen. H6 l GsUbernial Verlautbarungen. Z. 6g6. (2) Nr. 10/^20. C u r r e n d e des k. k. illyrlschen Gubern:ums zu ?aibach. Zweite Aufkündigung von zehn Millionen Gul den der fünfpcrcenNgen Et^l'>c5schuld. — Mit Beziehung auf die Gubernal - sivcular« Verordnungen rom H. und ili. Aprll l. I./Z il)l 7978 und 86^5, über dl.> thcllweise Aufkün-dlgung der Staatsschuld wird in Folqe hoher, Hofkammer« Decrets vonZo April d. I./ Zahl 5899, Nachstehendes zn^- öffentlichen Kenntniß gebracht: §. i. Be> der am 27. vieles Mo-narcv vorgenommenen öifentllchcn Vcrlo'nnacn sind dlt »n dem beigeschlossenen Ver^i/vmss? f>uf-qrführten ^ctUllcil? dc. fünfpercrntigen Staatsschuld zur Aufkündigung bcst'.mmt worden.— §. 2. Diese aufkündigten Eaoltale werden, wenn nicht deren Umstaltung in uierpercentige Staatsschuld-Verschrelbungen erfolgt, am l. November dieses Jahres lm Nennwerthe des saplt^ls und ln Convennonsmünze zurück bezahlt , an welchem Tage auch ihre Verzinsung erlischt. — §. Z. Den Besitzern der aufgekün< dlgten Schuld-Verschrelbungen ist dle Umstal« tung derselben ln vlerpercentlgcn Obligationen in der Alt gestattet, daß sie für Hundert Guls den »n aufgekündigten sapltallen Einhundert und vier Gulden ln vielvercentlgcn Schuldbriss fen erhallen können, wenn sie vom 1. Mai bis 1. Julius dieses Iahr.s dleaufgekündigten Obli3al!on?n bei eis'.er Credits-Easse zur Vers wcchblung überreichen. — §. /j. Bei der Aus-folgu.ig dcr vlei-veicentigen Schuldbriefe werden d»e Z'nsen der zur Umwechslung gelangten fünfpercentlgen Staatsschuld «Verschreis bungen b,s ;um 1. November i85o berichtis yet, und die vierpeicenNgen Zinsen der neuen Obligationen laufen vom l. November z83a. — Dle übügen »n der Gubernlal^Eircular-Verordnung oom 16. Apnl l. I , 5ahl86^»5, sestgs'cytcn Bestimmungen finden auch bei dieser Aufkündigung sowohl »n Beziehung auf die Capitals-Zurückzahlung als auf d«e Umstaltung ln vlerpercentlge Schuldbriefe ihre Ans wendung. — Lalbach am 7. Mai l8Zo. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. Joseph Edler v. Föl sch, k. k. Hofrath. Ferdinand Graf v. Aichelburg, k. k. Gubernial-Secretär, als Referent. V e r z e i ck n i ß der zweiten Serie der aufgekündigten Capitale. Caoitals-Betrag Gulden 8,200,000 in nachbenannten Staatsschuld«Verschreibungen: H) Von der mit Fünf vom Hundert in Conventions« Münze verzinslichen Staatsschuld b.'e Obligationen: Von Nummer 156 bis einschließig 157 vom l. November I816, jede über 10,000 fl. « » 160 . « 161 u 1. November 1816, >, » 10,000 » " « 2tl^ » » 2^5 « 1. November 1816, , , 10,000 » » » 352 » » 3^5 » 1. Januar 1825, >, » 10,000 >i " » ?^8 » , 749 « 1. Januar 1826, » u 10,000 ^ » " i,100 » » 1,101 u 1. Januar 1827, » » 10,000 « » » t,65? « » 1,671 u 1. Januar 1829, u » 10,000 >» » >i 2l»7 « » 256 » 1. November 1816, » „ 5,000 . " >» 261 >, « 265 » 1. November 1816, » u 5,000 » » » ^75 j. u ^78 p 1. November I8I6, ^ » 5,000 » » », l,320 » « 2,221 u z. März 1817, >> , 5,900 ^ » » l,i»83 >» . 1,^92 « 1. März 1317, , >, 5,900 « » » ^21 »» » 136 2 1. Januar 1825, » « 5.000 » » » 6^1 » » 662 u 1. Januar 1829, . » 5,000 » » » »,,635 ». , 4^,700 » 1. Januar 1817, » »j 1,900 , »" - , »t,?06 H » 46,505 » 1. Februar 131?, » » 1,00a . . » ,8,378» » 50,222 . 1. Februar t3i7, >» » 1,000 z» »^ . f),892 » . 81,680 » 1. April 1817, » D l,0U0 » ^ » » 3'4,2?9 >. « 25,8Z4 „ ?. Juni«« 1823, , » 1,00s >. (3- Amts - Blatt Nr. 70. 0. 12. Juni i6Zo.) 2 — ä62 — Capitals-Betrag Gulden Von Numm. 53,615 bis einschl. 55,653 vom 1. November 5823, jede über 1,000 st. >. « 19,525 » . «.986 » 1. Januar 182 <, » " ^""" ", 20 201 >. « 20,296 « 1. Januar 1828. » " ,W0 . » 25,^78» « 25,548 » 1. Januar 1830, >' » t.000 » 2,255 ^ » 2,360 . 1. November 1816, » » 500 , „ ' 2,e»7? « « 2,535 w t. November 1816, « . . 500 s >. 5,037 « » 5,1.. » ^l. März 1317, ,, " »00 » 12,055 , » 12,172 » 1. Mai 1817, » « Z00 , .. . 1,570 » » 1,682 u 1. Januar 1825, « >' 500 .> . , 7,09^ « « 7,^5 «, 1. Januar 1827, ') » 5so . » . 12,125 . » 12,257 . 1. Januar 1829, . . 509 . >, ^ 5,2"9 « » 5,5^1 , 1. November 1816, . " iuu < « ^ 5 858.. „ e,156 » i.November 1816, » « 100^ ^ « 1? 019 « « 12,509 » 1. März 1317, - " ^ "0 . >. . I^ 539 » « 3^,839 « 1. October 1817, » . ^ « 507 » u 1.058 , i. Januar 182^ >> « "0 . „ ". 21.006 » >, 22.262 » 1. Januar 1826, « '> ^0 . " ;s952» » ^?,878 « 1. Januar 1s28, «. "0)> Die Hauptschuldverschreibung Num. 59 . 1. Apri^ 18^. uw 500,000 , d) Von der^fünfpercentigen aus der Verlosung hervorgegangenen Staatsschuld die Schuldver-' Von Numme7'^97bis einschließig 168 von verschiedenen Dattn und Capitale.Betrags )> >, 9,7 87 » » 9,8 7 8 « detto detto oel^ , « 12.939» '> 13.1.9 « detto deno de:^ » - '^:: : ^vom i.^" ^^zu 1,00^. : : .68 » 587 » 1 November 182., « . 8^ » " » 791 '> « 976 » 1< November 18,.. « « 800 , "c'» Von der funfpercentigen Tiroler Landesschuld, die Obligationen: «> , . ' Von Nummer 576 bis einfchließig 697 von verschiedenen Daten u. Capttals- B rag«n. " " :'^'" " 6'i7." detto deno ....» >« °«"»>« " ' Gubernium zu Mailand dckannt gemacht wnd. 10 000,000 Summe der aufgekündigten Capitale. z. ?. Zoo. (3) , Nr. ä462N65. K u l^ d m a ch u n g des k. k. illyvlschen Gubevnlums zu Laiback> — Zur Anmeldung der AnMuche der in den k. k. Staaten angesiedelten, aus der Grafschaft Falkensmn hcrsiammenden, Md daselbst durch femdllchen Anfall im ^ahre I7l)5, verunglückten Familien, auf eme Uw tcrstümma aus dem, von dcm Großherzogthu-n Ba^ verabfolgten Sammlungsbeitrag, n'nd cm weiterer Termm b;s Ende October l. I. bewilligt. — Um die Beruhigung und die möglichste Gewißheit zu erhalrcn, daß dcr, auf allerhöchsten Befehl, durch die Gubermal< Kundmachung vom 12. Februar v. I. , Zahl 2910, in Folge hoben Hofkanzley-Decrets vom i3.Jänner nämlichen Jahres, Zahl 29^00, veranlaßte allgemeine Vorruf dcr in dcn öücv-reichlschen Staaten befindlichen, zur Belheilung aus den Falkcnsieinischen Sammlungsgelderll geeigneten Falkenstelnern, zur Kenntniß derselben gelange, hat du hohe Hofkanzlcv mit 465 Decret vom 11. Februar l. I./ Zahl 2293, den in obigem Vorrufe auf den letzten October v. I., bestimmten Termin zur dießfälllgen Anmeldung bis auf den letzten October l. I, auszudehnen befunden. — Die Fami» lien, welche sich allfattig im Bereiche dieses Gouvernements-Gebiethes angesiedelt haben/ und auf jene Sammlungsbctträge einen Anspruch zu haben glauben, werden demnach mit Berufung auf obige Gubcrnial- Kundmachung vom 12. Februar v. I. aufgefordert, ihre gehörig documentirten, Ut>d an diese Landesstelle lautenden Gesuche in dem erwähnten Termine, bis Ende October l. I., im Wcge der Kreisamter, :w deren Bereiche dieselben ihren gegenwärtigen Aufenthalt haben, einzureichen. — Laibach den 4. März 18Z0. Joseph Tamillo Freyherr- v. Schmidburg, Landes» Gouverneur. I 0 hann Nev 0 muck Vessel, k. k. Gubermalrath. Z. 63-. (3) Nr. 7Z5I. Verlautbarung. Laut der Snfmngs- Urkunde, ^äo. Lai-bach am 28. November 1792, über die von -Georg Thomaß, gewesenen Pfarrer zuTschcm-schnlk, im Laibacher Kreise, errichtete Studcn-lenstiftung (die Rumplcr'sche Studentenstlf-:ung genannt) übt der jeweilige Aclteste aus dcr Familie des vom vorerwähnten Stifter benannten Franz Jacob Rcumlovitsch, das Pra-sentationsrechr aus. — Da nun gegenwartig die beiden St.ftu'ngvslafte der besagen Stift tung erledigt sind: so wird Derjenige, welcher dermalen auf die Ausübung des oicßfalligen Pväsenlationsrcchtes Alispruch machen will, hlemit aufgefordert, dieses Nccht bis Ende Iu« lius l. I., bei dieser Landesstelle so gewiß nach' zuweisen, als man sonst mit der Weiteroer-lechung der erledigten zwei Rumvler'schcn Stl-pendien von Amtswegen vorzugehen bcmüssigt sein würde. — Laibach am 22. Mai i3Io. Friedrich Ritter r>. Kreizberg, k. k, Gubcrnial-Sccrctar. Z. 666 (5) Nr. -ZZZ. Verlautbarung. Die von Georg Thomaß, gewesenen Pfarrer zu Tschcmschnlk, im Laibachcr Kreise, errichteten zwei Studentcnstiftungsplätze (unter der Benennung: Rumpler'sche Studentenstlftung bekannt) jeder dermalen im jährlichen Ertrage «on 24 si. i3 »^2 kr. Conv. Münze, sind er-lcdigt. — Dieselben sind bestimmt: :,) vorzüglich für Studierende, welche aus der Ver- wandtschaft des benannten Stifters, l>) in deren Ermanglung für solche, welche aus dcr Verwandtschaft des vom erwähnten Stifter in seiner letztwilligen mündlichen Anordnung benannten Friedrich Persche sind, und endlich 0) in Ermanglung der Verwandten für andere Studierende. — Das Prasentationsrecht übt der Aelreste aus der Familie des vom Stifter benannten Franz Jacob Ramilovitsch aus. — Es haben sonach diejenigen Studierenden, welche eines dieser Handstiucndien zu erlangen wünschen, ihre mit dem Taufscheine, Dürftigkeits-, Pocken-oder Impfungs-zcugnisse, mit den Studienzeugnissen von den zwei letzten Semestralprüfungen, und jene 56 2. und K. insbesondere noch mit einem lcgalisirten Stammbaume belegten Gesuche bls Ende Julius l. I., bei dieser Landesstelle einzureichen. —Laibach am 22. Mai 163«. Friedrich Ritter v. Kreizberg, f. k. Gubernial- Secretar. 3. 689. (3) 2llgen Kreuy nächst Landstraß, wird m Folge hohen Gudermal-Dlcrets/ (lclo. ^^. Map 464 i33a, Z. io^6i, in dem Amtslokale des k. k. KrelsamtS zu Neustadt! am Zo. Ium l. I., Vormittags 10 Uhr, nach zuvor erlegtem lovrocentlgen Reuqelde eme öffentliche Minuendv'Versteigerung abgehalten werden, woselbst auch der Plan, Verausmaß und der Koftenauswels sammt den Llcnatlonsbedlngnis-sen einzugehen sind. — l.) die Maurerarbeiten betragen lZi ft. 1 kr.; 2.) d»e Maurer: Materialien betragen 246 ß. l2 kr.; I.) die Zimmermannsarbelt beträgt 66 fi. 47 kr. 4.) dle Zlmmermannsmatenallen betragen 576 fi. Z8kr.; 5.) dle Tischlerarbeit beträgt 19 st. 5c>. kr. ; 6.) die Schlofferarbett beträgt 22 fi. bo kr.; 7.) die Glaserarbelt betragt 7 st. 12 kr.; 3.) die Schmidarbett betragt i3 st.; 9) dle Anstrelcherarbelt betragt 9 si. 12 kr.; Vum-ma 718 fi. 2 kr. Die Hand- und Zugarbeit wird in Natura geleistet. — Vom k. k. Kreisamte zu Neustadt! am 27. Mao i83a. Ktavt- unv lalwrechtliche VerlautüarunIk». Z. 699. (2) ^ Nr. 5^5^. Von dem k. k. ^tadt« und Landrechte m Krain wird bekannt gemacht: Es sei über Ansuchen des Joseph Wurschoaucr, Mar,a Wursch-bauer, dann Caroline Wurjchbauer, alß Vor^ münderinn, und CarlKovalsch/ alsMltvormund deß minderjährigen Eduard Wurschbauer, als bedingt elklärten Erben jur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 2. Avrtt i83o, ohne Hlnterlaffung eines Testamentes verstorbenen Joseph Wurschbauer, bürgerl. Handels-mann allhier, die Tazsayung auf den 19. Iu, li !63o, Vormittags um 9 Uhr vor vielem k. k. Stadt« und Landrechte bestimmt worden, bei welcher a2e Jene, welche an di.sen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche zu stellen vermeinen, solche so gewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, widrlgens sie d,e Folgen des §. 8,4 b. G. B. fich selbst zuzuschreiben haben werden. Lalbach den 25- May i63o. Z. 711. (2, aä^r. 349^. Von dem k. k. Stadt-und Tandrcchte ui Krain wird hiemit bekannt gemacht, daß die Versteigerung des zur Hälfte zur Mach. Strcibel'-scken Concursmasse, zur Hälfte aber der Witwe Mana Stadel gehörigen, in der ^t. Peters-Vorstadt, «nb Consc. Nr. 55, liegenden Hauses sammt An-und Zugehör, am 5. Juli i330, um 11 Uhr Vornultags, vor diesem Gerichte, als Math. Strcldel'schen Eoncurs-instanz, vorgenommen werden wnd. Wcnn dieses Haus am 5. July lZIo, wemgsiens um den Schätzungswerth an Mann gebracht wer. den soll, so werden am folgenden Tage, als am 6. Juli i63o, Vormittags von 9 bis 12 Uhr, und Nachmittags von Z bis 6 Uhr, in der St. Peters^Vorstadt, 5nl. Consc. Nr. 55, die zur Math. Strnbel'schen ("antmasse gehörigen, und noch nicht verkauften Fahrniffe, bestehend: in Selfel'.sicdergewerksgerachschaften und Dochtgarnvorräthen, gcgcn gleich bare Bezahlung lintando vc'kauft werden. Die Bedmgnisse unter welchell das genannte Haus feilgeboten werden wird, können in der dleß« gerichtlichen Registratur cmgeschcn, und auch Abschriften davon erhoben wcrdcn. Lalbach am 29. Mai i8Io. Z. 700. (2) Nr. I327. Von dem k. k. Stadt- und Landrcchtc in Krain wird dcm unbekannt wo befindlichen Joseph Dcssclbruner und rückfichtlich scineil ebcii« falls unbekannten Erben, mittels gegmwaru-gcn Edicts erinnert: Es habe wider ihn und rückslchtlich dcffen Erben bei diesem Gc^chle dcr Herr Ludwig Freyherr v. Lazarlln, Elgem t umcr der Herrschaft Zobclsberg, die Klage lie rira65LNt,atc), 17. May d. I., Z. IZ27, auf Verjabrterklarung der auf dem 1/^. Satze der Herrschaft ZobelSberg, zu Gunsten des Joseph Dessclbruner superintabulirten Anwcisimg des Herrli Cajetan Grafen v. Auersberg, lä^c». 12. December 1783, ftr. ^02 fi. i5 kr. eil'.» gebracht, und um Anordnung einer Tagsatzung gebeten, welche auf den Zo. August l. I., Vormittags um 9 Uhr, vor dicscm k. k. Stadtuno Lcmdrechte im Smne des §. 16 a. G. O. anberaumt worden ist. Da der Aufenthaltsort des Beklagten, Joseph Desselbruner, rücksichtlich seiner Erben diesem Gerichte unbekannt, und well sie vielleicht aus dcn k. k. Erblanden abwesend sind, so hat man zu ihrer Vertheidigung und auf ihre Gefahr und Unkrsscn dcn hlerortlgcn Genchts-Advocaten, ^r. C^erl, als Curator cstellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Genchts-Ordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Joseph Deffelbruner und rücksichtllch seine Erben wcrden dcffen zu dem Ende erinnert, damit sie allnfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter, Dr. Eberl, Rechtsbehelfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wiss.'ll mögen, insbesondere, da sie sich die aus ihrer Verabiaumung entstehenden Folgen seldst lm? zumessen haben werden. Laibach dcn 25. Mai i33o» 4SZ Swbermal- Verlautbarungen. Z. 716. (l) Nr. io3g8. C u r r e n d e des k. k. lllprischen Guberniums zu Laibach. — Vorschrift über die Anmerkung abgeschlagener Einverlcibul,-gs^ und Vovnierkungsgcsuchc in den Grundbüchern. — Seine Majestät haben durch allerhöchste Entschließung ^'om Ui. Mar; l.I., das Hofdccretvom 23.August iäo^, N>>. 66 l, der Iu-sitzgeschsammlung aufzuheben und ai^zuocfehlen geruhet, daß künftig das Patent vom !4- Februar 180.4., 3^r. 602/ und die Erläuterung desselben vom 21. Juni i8^5, Nr. 7Zä, der Iutttzgefttzsammlung auch bei den Gesuchen ui« eine Einverleibung (Inladulation), Vormerkung (Pranotation), Besitz oder Gewahran-schreibung oder Böschung (Eltabulatwn) auf die zu den Grundbü6)crn der Städte und Obrigkeiten gehörigen unbeweglichen Güter befolgt, daß ledoch in Fälln, wo dergleichen Gesuche we-§en unterlassener gehörigen I.^struirung nicht sogleich bewilliget werden können, keine Vorbescheide ertheilt, sondern an deren statt die Gesuche mit Anführung der Ursache lediglich abgeschlagen werden sollen. — Diese neue Vorschrift wird in Folge hohen Hofkanzleidccrcts vom 26. v. M., Z. 937/-, hlcmit allgemein bekannt gemacht. — Lalbach am i3. Mai 18Z0. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. Joseph Edler v. Fälsch, k. k. Hofrath. Clemens Graf v< Brandis, k. k. Gubcrmalrath. I- 7^5» (1) Nr. 10Z74. C u r r ende des k. k. illprischen Gubernilnns zu Laibach. — Beseitigung einiger Anstande bei Führung der öffentlichen Bücher. — Um vorgekommene Anstande zu beseitigen, und den Gebrauch der öffentlichen Bücher'zu erleichtern, haben Seine Majestät laut hohen HofkanM)-Decrets vom 27. April i83o, Zahl 937^, mit a. h. Ent-scklleßung vom Io. März l. I., zu erklären geruhet, daß bei den Landtafcln und Grund- ! bücbern zur Eintragung der ersten und weltern , Ccsslonen vo,^ eingetragenen Schuldforderun-cen in die öffentlichen Bücher, dann zur Löschung > O n eingetragenen Forderungen und Rechten, l es mögen diese in Folge eines Concurses, emcr l Ferichtlichen Execution, oder eines andern Rechts- t seschaftes angesucht werden, die Beibringung , der tn den öffentlichen Büchern schon eingctra- < genen Schuldscheine, Cessions- und andern Urkunden, welche auf die abgetretenen Forderungen oder löschenden Forderungen und Rechte Beziehung haben, mcht erforderlich sey; wodurch es von allen bisher bestandenen gegen-thcillgen gesetzlichen Vorschriften oder Anordnungen abzukommen hat. — Welches hiemit zur Darnachachtung zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. — Laibach am i5< Mai i63a< Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg? Gouverneur. Joseph Edler v. Fölsch, k. k. Hofrath. Clemens Graf v. Brand is? k. k. Gubernial-Rach. 3. 697. (l) 26 Gub. Nr. 7o87l6a6V C u r r e n d e des k. s. lllyrtschen Lander-Guberniums zu Laibach. — Enthaltend d»? rediairten Beschreibungen mehrerer erloschener Privilegien. — In Gemaßhett der hohen Hofkanzlepdecrete "om 5., 9. und i5. Mär; l. I., Zahlen 5223, 3^74, 5.^5 und 5933, werden nach, stehende rcdlgirce Beschrelbuligen erloschener Privilegien zur allgemeinen Kenntniß gebracht: — Beschreibungen. - I.) Nageldruck-maschme von den Gebrüdern Leerich, m Graft, (prlo.^am li. Juli 16:8.) — Dlese Maschine bewerkstelliget, wie die früher bekannt ge-wordene ^Hafzahi'sche Maschllie, die Erzeu- stung der Nä^el auf kallem Wege. __ Bei der Schaf^a^l'schen Nagelerzcuguligsmaschine werden die ^listen zu den Nageln durch eine gewöhnliche Schraubenpresse abgeschnitten, hierauf durch ein besonders Schneldwerk, wel< ches ebenfalls an einer Sch,aubcnpresse ist zugespitzt, und dann der Kopf durch eme bc-sondere Maschine, welche dem gewöhnlichen Pragwerk, der Knöpfmacher gleich kömmt, und aus emem Fallwerk besteht, gebildet. — Bei der Nageldl-uckmaschine der Gebrüder lep-Plch, werden die Nagel durch einen Punze« ganz zugespitzt, aus der Schiene herausgedrückt, der Nageikopf aber ebenfalls mittels eines Fallwerkes hergestellt. — II.) Nngeli Preßmaschine, von Blasius Mayer, ln Wien ^ (priv. am i5. October 2L18.) — Diese Maschine weichet von den cbcn naher bezeichZ lieten gleichartigen Maschinen dadurch ab >aß die Nagel durch Schneiden, welche an >cm Umfang emer Scheibe angebracht sind, .'on der zu den Nageln bestimmten Elsenschls« ie angestossen, und dann ebenfalls durch em-m elner Scheibe zur Bette angebrachtes ScheH- ^. 'HMts-^latt Nr. 70. d. l2. Ium 12Z0.) ä66 zeug zugespitzt werden. Diese Scheiben so-wohl zum Abstossen, als Zuwltzen der Nagel, ^lnd m»t Schwungradern »n Verbindung / und es ift daher zeder e»nzelnen Maschine sammt dem Schwungrade nur eme drehende Vewe-gung Mitzutheilen, wohingegen be» der Bchaf-zahl'schen Maschlne d»e Bewegung durch Schraubenpressen/ bewirkt w»rd. —111.) Verbesserter Mühlstuhl, von Thomas blschof, in W»en, (prw. am 3. April 1817.) — Der Effect ditseS Stuhls, der m der Wesenheit nnt dem gewöynl'cken Bandmüylstuhle über« einkommt, begeht darin, daß auf demselben Stoffe von l)2 bls «Ellen aus Seiden, Schaf« oder Gaumwollgksplnnsten gewebt werden kön« lien. Wcsen llcb an diesem Stuhle ist die Em-nchtung der Gcbützenbewegung, welche auf einem Mechanismus mit Scheiben, welche Snfte haben, und die mtt Trtttschämeln und der sogenannten Wage ,n Verbindung siehen, beruhc. — lV.) Tlnce und Tusche, von F. F. Srelner, ln Wien, (priv. am 12. Jänner ^82) ) — Zur Tinte nlmml man 9 Loch gröblich gestossene alcpolsche Galläpfeln, H Loth wühl kalzlnirren Eisenvitriol , 2 Loth ausgesuchtes arabisches Gummi, 1 1^2 Loth Blauholl, ln Spänen, 8 Loth fein zerschnilte« ne l3lchenrinde, 6 Loth Knoppern und i»2 Loth Salmiak. Zuerst wird das Blauholz sammt der Eichenrinde, den Knorprn und Gallaofeln mit 3 Geltet Bieressig urd 5 Sei-tel destlllirtcm Waffer Übergossen und bls ;um Verschwinden all^s Schaumes gekocht. Nach dem Abgießen der Flüßigkeit und neuerlichen Sieden, schütter man den Eisenvitriol und Salmiak hinein, und zuletzt wird dr Gummi beigeg?ben. Soll diese Tmie zur Bereitung, der hier folgenden Tusche dienen, so mmmt man statt 2 Loth Gummi, 5 Loth. D»e B?« reltung der Tusche gcschlcht auf folgende Weise: Beschriebenes Pamer und abgenutztes (jedes vorläufig von allem Schmutze gereiniget) Linnen, wird ;u einem förmlichen Zunder, jedoch mlt der Vorsicht g.'br-Aint, daß keine AsHe enfst^hl: D^es? verkohlte Masse jerreibt man zu feinem Puloev , und gießt von der oben beschriebenen Tinte so v:rl h>.nzu, als zur Bildung eines Teiges nöthig ist, welcher neuer« lich auf dem Reibsteine gerieben wird. Nun wird die Mass,:, mit der Tinte sehr verdünnt, eingekocht, und an der freien?uft vollkommen getrocknet. Hierauf zerstößt man die Masse neuerdings, reibt sie ;u recht seinem Püluer , Vollender das Reiben unter Zusay von Tmte, trocknet d«e Mischung und knetet sie in Formen. — V.) Maschine um Wäsche in Falten zu le- gen, uon Georg Neumann, in Wien, «< Eomp. , (prlv. am i3. März 182I.) — Dlk, se Maschine hat zwel Kegel oder zillnderförm,« ge Walzen, welche in einem Gestelle Hormon-tal übereinander llegen und canelirr sind. An der untern Walze befindet sich eme Feder, wodurch dieselbe aufwärts gedrückt wird, eine Vorrichtung, welche das Durchziehen dickerer oder dünnerer Wäsche gestattet; die Caneli-rung der Walzen richtet sich nach dem beah: sichtigten Dessin der Falten. — VI) Verheb serung m der Verfertigung der Guttarren und der Gelgeninstrumente, oon Franz Be setz» g, in Wien, (oriv,l. am 3. September 1822).— Dlisc Verbesserungen dezlehen sich im Wesent« llchcn auf Einrichtung an den Saiten oder StimM'virbel, wodln"h mehr Sicherheit und Genauigkeit im Summen hervorgebracht wer« den soll. Dieses wlro oor;ügl!^ durch Sverr-Räder, Elnfall^hcbcln und Gverrhaken be-zweckr. Auch sind die Wirbel so eingerichtet, daß su bel schn?!^crem Umdrehen m elne Kur? bel ^rändert werden können. Bezüglich auf die Erzeugllnqsmechode der fraglichen Instrumente macht der Frfinder den Vorschlag, den Instrumenten s Böden durch Dressen dl? qe< wölbte Forn zu qeben, — VI!. Verbesserter Seidenband- Schub'iuhl ;ur l3r;?^gung qua? drlllirter und brochirter S(!denmode- Bänder, von Carl Wald bor, «n Wlen,spr>oll. am 27. Jänner 1822.) — Der D ssnn oder die Brochirunq w'en ähnlich ist; 2 ) eine Me« tallrolle mit schelbenformiqen Erhöhungen, wel< ehe ln eme gefurchte Platte von Metall paßt. Die Walze ist m einem gabelförmigen Gestelle Mit einem Hefte "befestigt, d e Art und Wei« se, wie diese Werkzeuge gebraucht werden, gehet aus der Besbrelbunq derselben heruov. — IX. Dörröfen für M'.l;, Obst, Flachs u. dgl., von Augustin Rußwurm , ,n Iqlau, (prluil. am 7. October 1823.) — Die-1er Ofen »st ein sogenannter Zlrculationsofen mit abgesonderten Fächern,^ zwischen welchen-die erwärmte Lufl m Röbren durchströmt. Die in den verschlossenen Räumen zum Dörren enthaltenen Gegenstände erlangen den erforderlichen Austrocknungsgrad nach Maßgabe als.eme höhere oder mmdere Temperatur an- 46? gewendet wird, oder das Dörren durch längere oder kürzere Zelt statt findet. — Dle» ser Ofen kann mn Brennmateriale verschiede« p5r Art gcheltzt werden, und derselbe »st auch gleichzeitig zur Behe'.tzung von Gemächern dienlich. — X. Verbesserung der Walzen oder Trommelmaschine/von Anton Kargel, in Wien, (prwll. a.n 27. Jänner 182).) ^- Die sogenannte Walzen - oder Trommelmaschme tvar bekanntlich vor Einführung der Jaguant-maschlne be» Erzeugung der fasicmrten 'Gel-denstoffe sehr im Gebrauche, der gewesene Pa-tentbesiycr bat durch E» wetterung der Vorrich, tung dem Hebezeug dieser Maschine eine jol« che Einrichtung gegeben, daß dabselbe ln der erforderlichen Entfernung von den Platinen sich schreckt bewegen, und mittels des Hebe« br.ichens d:e Plnmen beben kann. Statt dl ist auch die hekann» te Leinwand« Vorrichtung, namllch eine über Walzen gezogene Leinwand ohne Ende, mtt darauf festgemachten Holzssaben oder Ansätzen zum Aufheben der Plannen anwendbar. — B e s cd r e » d u n g. — Verbesserte?am» yen, von Heinrich Have kost, in W n, (prlvll. am 3. Jänner 1829.) — Dlese ?am« pe ist eme Lufilamoe, wöbe» die in emer b?F sondern Abtheilung (Kammer) derselben con-vumirte Luft mittelst angebrachten Röhren daß m andern Abtheilungen befindliche Oehl aufwarls^stelgen macht, und auf solche Wel» se der ln dem Brenner befindliche Docht tm« wer hinreichend m,t Ochl verschen wird. D,e Verdichtung dcr Lufi beruhet auf dem Prinzip des Heron5brunnens. — Beschreibung. — Hand- und Hausmühl?, von Justln Helfenberger, (vriull. am 7. Jänner 1821.) — Diese Mühle hat zwel horizontale gekerbte Walzen / welche durch Wechselgetriebe m entgegengesetzter Richtung sich drehen, und unter diesen ein Bretchen, das mittelst eines Hebels und eines Gewichtes in die Walzen angedrückt wird. — Ober den Walzen befindet sich der Mühlgas, und nebstbel ist ein Beutelkassen angebracht. So wie das Getrlde oben einlauft, wnd dassel» be durch die Walzen gebrochen, und das Schrott durch die Walzen und das Bretchen vermalen, und dem Beutel zur Scheidung des Mthles von den Kleyen zugeführt. — Beschreibung. — Verbesserungen in der Handschuh-Fahrikalwn, von Bernhard D itsch, in W>en (vriuil. am i3. August »826.) — Diese Verbesserungen bestehen l ) in der Anwendung von Modellen (Patronen) aus starkem Messingblech, wornach die Handschuhe Mit ciner Hauptnaht aus dem auf einer stachen Tafel oder einem Brete ausge» breiteten Ledcrfelle zugeschnitten werden, und wöbe» man mit einem mit Handgriffe versehe« nen Messer nach den Eonturcn oder Umrissen der Patrone, daß Leder genau und rem durchschneidet , und 2.) ln der Benützung eines Nahkissens nebst eines kleinen Nahhakchel5s, welches der Arbeiter be Juni i33o, und allenfalls an den folgenden Tagen, von 9 bis 12 Uhr Vormittags, und von 3 bis 6 Uhr Nachmittags, in dem Verlaßhause, 5,1b Eonsc. Nr. 14, in dcr Stadt, wird vorgenommen werden. Lalbach am H. Juni i83c>. Z. 701. <2) Nr. 3än. Von dem k. k. Stadt- vtch Landrechte in Krain wird den unbekannten Ludwig v. Schlu« derbach'schen Erben mittels gegenwärtigen Edicts erinnert: Es habe wider sie bei diesem Gerichte der Leopold Frörcntcich, dle Klage auf BezatK lung einer Darlchensschuld pr. 692 fi. 2 1)2 ke. M. M. 0. 8. m Gerichte bestimmt worden ist. Da der Aufenthaltsort der beklagten Ludwig v< Schluderbach'schen Erben diesem Gerichte unbekannt, und weil sie vielleicht aus den k. k. Erblanden abwesend sind, so hat man zu ihrer Vertheidigung, und auf ihre Gefahr und Unkosten den hierortigen Gerichts-Advokaten, vl. Mathias Burger, als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte ^Rechtssache nach der bestehenden Gerichts« Ordnung ausgeführt, Und entschieden werden wird. Die unbekannten Ludwig v< Schluder-bach'schen Erben werden dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rechlcr Zelt selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter ihre Rcchtsbehelfe an dle Hand zugeben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen »^nungsmaAgen Wege einzuschreiten wissen mögen, insbesondere/ da sie sich die aus ihrer Verabsäumung entstehenden Folgen selbst bei-zumessen haben werden« Latbach am 22. Mai i63o. z. Z. i5Z4. (I) Nr. 7627« Von dem k. k. Gtadt- und Landrcchce in Kram wlrd über Ansuchen des Jacob, Joseph, Anton Urbantschusch, der Maria Wo« gathey, gebornen Urbantschnsch, dann des Johann und der Maria Oro3, als Repräsentanten lhrer Mutter Johanna Droll, gcbornen Urbantschllsch, welche alle entfernte Anverwandte des Carl UrbantschMch sind, h,eml: bekannt gemacht: daß der am 12. September 1760/ in Lachach verstorbene Earl Urdantschitsch, gewesener fürstlich Aun'spera'lcher Gütcnnchcctol, in felttem Testamente, ääo. 25- May 1777, seine Ehegattinn Märta Iosepha, nachbin uer-ehelichte Gonltas, zur Erbinn und Fruchlgeme« ßerlnn Mlt dem Belsaye eingesetzt habe, daß dil Hälfte des Verlaßoermögens nach ihrem Tude und nach lbrer Bestimmung unter sn-ne Angewandten dergestalt vertheilt werden solle, daß dle naher Verwandten mehr als die entfecntern bekommen sollend Da auf diese entferntern Verwandten des genannten Erblassers, in Folge der von feiner hinterlassenen Witwe, Maria Josephs, nachhln verehelichten Nsnitas, errichteten Vertheilung, st. ausgefallen »st, wovon seit i3. April l3l4, 40)0 Zlnsen laufen / ss haben Diejenigen, die darauf einen Anspruch zu has ben vermeinen/ sich so gewiß binnen einem Jahre und sechs Wochen bei diesem Gerichte zu melden und lhren Anspruch darzuihun, als wlbrigens nach Verlauf dieser Fr>st die Abhand^ lung ln Hinsicht d>escs Legats pr. 5^0 fi. l.ebst Zinsen mit den sich meldenden und ausweisenden TrbsmteresseMen gepflogen, und ihnen dass selbe emgeantwortet necdcn würde. Laldach am 24. November 1629. z. Z.äQl. (Z) Nr. iZoH. Vvn dem k< k. Stadt- und Landrechle in Kraln wnd anmit bekannt gemackt: Es sey Üdcr das Gesuch dcs Alor5 Kn,.e , 6«.lo. ot, ^-2ä56nliNo 27. Februar iüZo, Zahl i.5io/,, ln dn Ausfertigung der A.norcisailonb-Eo!cte, rücksichtllch dcs »n Verlust geralhenen Georg Hrastililschen Heirathßvcrtrages vom zg. May 17^7, lntabulirt sm 29. December 17^2, auf das damals dem Georg Hrastmg g.hörig gewesene Haus, suk sonsc. Nr. 67, »n der hiesigen Pcllana-Vorstadt, zur Klcherstellung der für dcssen Stlefklnder haftenden Forderungen, und zwar für Anton Kallmavcr mit 5o st« und Agatha Kallmayer, ebenfalls mtt 5c» st. und zwei silberne Gürtel, gewllllgct worden. 3s haben demnach alle Jene, roelche auf gedachten -VeiralhVriert»«^, rücksichtllch dcr angeführten Forderungen aus wa» immer für einem Röchtsgrunde Ansprüche machen zu kön^ nen vermeinen, selbe binnen der gesctzllchen Frist von einem Jahre, sechs Wochen und drey Tagen, vor diesem k. k. Stadt- und Landrech-te so gewiß anzumelden und anhäng'g zu machen, als im Widrigen auf wetteres Anlangkn d^s hculiqcn Blllstcljers, Aloys Knee, die ob-gedachte Urkunde, rücksichtllch der gedachten Po: Nen nach Verlauf dieser gcsttzllch?n Frlst füc getädtet, kraft: und wukungelos erklart werden wild. Lclbach den 6. März i83a. vermischte z^erlautbaruttZen. G d i c tt Von dem Bezirks'Gerichte Wcixelbcrq wird hicmit kund gemacht: Ss feye »ur Liquidation und Ubhandlunq nack Marqaretda Oruden ^'on Sailocb, eine Tasazunq auf den 24. Juni l. I., Vormittag 9 Uhr, mit dem Be'sahe anaeord» not wortcn, oaß die Verl^ßanspsecker bei sonsti« ger Anwendung der im §. 6,4 d. G. B. ausge« drückten Folgen bieder zu erickeinen haben, nnd sich vor diehfälligen Schaden zu hüchen wissen m^ gen. Bezirks, Gericht Weixelderg am 5. März »s5». 46y ^fremven - Nnzeige. Angeksmmtn den 9. Juni 1830. Hr. Drovetti, französischer General-Consul in Egypten, von Trieft nach Wien. — Hr. Friedrich Ritter v. Stahl, k. k. Gubernial-Concipist, von Tricst nach Baden. — Hr. Spiridion Themelli, Be: güterter, von Trieft nach Wien. Den ,0. Hr. Ferdinand v. Schaller, k. k. Gu-dermal-Rath und Kreishauptmann in Ragufa, mit Gattinn und Schwester, von Ragusa. Den 11. Ihre Durchlaucht die Herzoginn von Sagan, Zeborne Prinzessinn von Kurland, mit Gefolge, von Wien nach Italien. e^ubernial Verlautbarungen. 3- 7o8. (0 ad ®ub. Six. 8835. Nos F1UNCISCUS PRIMUS, divina favente clcmentia Austriae imperator, Hie-rosolimac, Hungariae , Bohemiae, Lombar-diac et Venetiarum, Dalmatiac, Croat.iae_, Slavoniae, Galiciae, Lodunieriae, ct I*Jy— nae rexj arclii.dux Austriae; dux Lotharin-i^iae, Salishurgi, Stynae., Garinthiac, Car-nioliae,. superioris el iiiserioris Silcsiaej magnus princeps Transiivaniae, marchio Moraviae, comes Habsburgi ct TiroJis etc. eiCi — No turn icstatumque omnibus etsin-gulis, quorum interest, tenore praesentium iacimus : Posleaquam a Nostro et a serenis-simi ac poteniissinii magnae Britaniac, rcgis plenipolenliaris die 2ima decembns anni i82§ proxime elapsi specialis conventio , fine stabiliendarum inter utriusque Nostrum imperia et subditos commcrciinaviga'tionis-que rel-ition«1»; Londini inita etsignata suit, tenons sequcatis: I. Slrtlfel. SQom bem l. Februar des (jayreg iu^o angefangen und für dle F'lge, sollen d»e österrelchlschen Schiffe, bel ihrem Einlaufen in die Hafen der vereinigten Königreiche von Großbritannien und Irland, oder bel »hrem Auslaufen aus denselben, und dle englischen Schiffe bei lhrem Einlaufen in die österrelchlschen Hafen oder bei lhrem Aus, laufen aus denselben, keinen anderen oder höheren Abgaben und Zöllen / von welcher Benennung selbe immer seyn mögen, unterwor, fen seyn, als jenen, welche gegenwärtig den eigenen Schiffen der Nation, bel ihrem Einlaufen in dle besagten Hafen, oder be» lhrem Auslaufen aus denselben, auferlegt sind , oder in der, Folge ihnen auferlegt werden dürften. — II. Artikel. Alle und ftde Güter, Waa, ren und Artikel, welche Erzeugnisse des Bodens oder des Gewerb- und Kunstfieißcs der Staaten der hohen contrahlrenden Theile sind, deren Einfuhr m die österreichischen und in die Häfen des ve'einigten Königreiches, oder deren Ausfuhr aus denselben auf Schiffen der Na-tlon gestattet ist, oder gestattet werden dürfte, können in gleicher Weise durch die Schiffe der andern Nation m die besagten Hafen eingeführt, oder aus denselben ausgeführt werden. — Ili. Artikel. Alle Güte»', Waaren und Artikel, welche nicht Erzeugnisse des Bodens oder des Gewerbs- und Kunssficlßes der Staaten Sr. grcßbrttannlschen Majestät sind, und deren Ausfuhr aus dem vereinigten Königlelche von Großbritannien und Irland nach den österrne ch'schen Häfen gesetzlich erlaubt lft, sollen he, lhrer Einfuhr in dlcse Hafen, auf englischen Schlffen, nur denselben Abgaben unterworfen seyn, welche dl?se Artikel zu entrichten haucn, falls selbe auf österreichischen Schiffen klngc, führt würden: und dasselbe Verfahren srll m Bctrcff aller je^er Güter, Waaren lnid An^ kel, welche Nickt das Erzeugniß des Bodens oder des Gewerbs- und Kunststelßes der Etaa-ten Gr. k. k. avossol. Majcftät sind, und welche in die Häfen des vereinigten Königreiches gesetzlich eingeführt werden dürfen, falls deren Einfuhr auf österreichischen Schiffen Gcatt findet, beobachtet werden. >— IV, Artikel. Alle Güter, Waaren und Artikel, deren Einfuhr in die Hafen der contrahlrenden Machte gesetzlich erlaubt lst, sollen nach emem und demselben Fuße der Abgaben behandelt werden, es mögen selbe auf Schiffen des an« deren Staates als auf jenen der Nation scldst emgcführt werden; und alle Güter, Waaren und Artikel, deren Ausfuhr aus den Hafen der contrahlrenden Mächte gesetzlich erlaubt ist, sollen zu denselben Prämien , Zoll-Erstattun, gen und Vortheilen berecdtlgetsepn , diele Ausfuhr mag nun auf Schiffender Nation, odev auf Schiffendes anderen Staates geschehen.— V. Artikel. In keiner Art soll von der Re-gierung>-.des einen wie des anderen Staates, noch durch irgend welche in deren Namen oder unter deren Authorität handelnde Gesellschaft, Corporation oder Agenten, den Erzeugnissen des Bodens und des Gcwcrbs- und Kunstfieißcs des emen oder d?,s anderen Staates, wenn selbe in die Häfen des anderen Staates eingeführt werden, im Anbetracht? der National,- (Z. Amts-Matt Nr. 70. d. 12. Ium !63o.) ^75 tat des Schiffes, durch welches die Einfuhr statt gefunden hätte, irgend nn dlrecter oder mdirecter Vorzug bei lhrem Kaufe gegeben werden; indem es die bestimmte Absicht der beiden hohen contrahirenden Theile ist, daß auf keine Weise in solcher Hinsicht irgend ein Unterschied Platz greifen solle. — VI. Artikel. In Betreff des Handelsverkehrs österreichischer Schiffe mit den Besitzungen Tr. groß« britannischen Majestät in Ostindien sowohl als mit jenen Besitzungen/ welche sich dermalen in ven Handen der ostindlschen Eomvagnie, m Folge der ihr verliehenen Acte, befinden, willigt Se. großbrltanmsche Majestät eM/ den Unterthanen Gr. k. k. apostol. Majestät alle jene Erleichterungen und Privilegien zuzugestehen, deren Genuß, in Folge irgend eines Verträges oder irgend einer Parlamcms-Acte, den Unterthanen oder Bürgern der meist begünstigten Nation gegenwärtig zugestanden ist, od'r denselben ferners zugestanden werden dürfte , innerhalb derselben Gesetze, Normen, Verordnungen und Einschränkungen / welche gegen die Schiffe und Unterthanen jedes andern zum Behufe des Handelsverkehrs mu den besagten brlttlschen Besitzungen, im Genuße derselben Zugeständnisse und Privilegien sich befindenden Staates/ bereits in Anwendung sind, oder in der Folge anwendbar befunden werden dürften. — VII. Artikel. Alle Besitzungen Sr. großbritanmschen Majestät in Europa, mit Ausnahme jener im mittelländischen Meere, sollen in Bezug auf den Gegenstand des gegenwärtigen Vertrages als Theile des vere-nigten Königreiches von Großbritannien und Irland angesehen werden. — VIII. Artikel. Die Elausel des VII. Artikels der zwischen den Hö« fen von Oesterreich, Großbritannien, Preußen und Rußland am 5. November i8l5 zu Paris abgeschlossenen Convention / welche sich auf den Handelsverkehr zwischen den Staaten Sr. f. k. apostol. Majestät und den vereinigten Staaten der Ionischen Inseln bezieht, wird hiemit förmlich bestätiget. — IX. Artikel. Gegenwärtige Convention soll bis zum i9. März 18Z6, und noch überdieß bis nach Verlauf einer Frist von zwölf Monaten/ nachdem einer der hohen contrahirenden Theile dem andern seine Adsicht ihrer Wirkung eine Gränze zusetzen, zu erkennen gegeben haben wird / in Kraft verbleiben, indem jeder der beiden hohen contrahirenden Theile sich das Reckt vorbehält, dem Andern diesfalls die Erklärung entweder am besagten Tage, den l8. März igzg, oder zu jeder beliebigen Zelt nach diesem Hage zu machen; und sie sind deshalb übereingekommen, daß nach Verlauf von zwölf Monaien nach dem Tage, an welchem eine der hohen contrahirenden Mächte eine solche Erklärung von der Andern erhalcen haben würde, die gegenwärtige Convention und alle in,hr enthaltenen Gcivulationen in Betreff beider Theile aufhören sollen verbindliche Kraft zu haben.— X. Artikel. D:e gegenwärtige Convention soll ranfinrl/ und die Ratisicatlonsacten ftllcn ausgewechselt werden zu London mncrhalb eines Monates, vom Tage der Unterschrift, oder wo mögllch noch früher. — Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten dieselbe unterzeichnet und ihre Insiegel belgs-druckt. — So geschehen zu London am 21. December deß Jahres uns rs Herrn ein tausend acht hundert und neun und zwanzig. — 1^^^ visis et perpensis omnibus et singulis con-ventionis hujus articulis, illos omnes ratos gratosque liabere hisce profitemur ac decla-ramus, verbo Nostro caesareo-regio spon-dentes, Nos ea omnia; quae in illis conii-nentur, fideliter executioni' mandaturos , ncc, ut-illis ulta ratione a Nostris contrave-nialur^ permissuros esse. In quorum sidem . praesentes conventionis taLulas manu JNTo-stra signavimus, sigilloque Nostro appenso muniri jussimus. — Dabantur "Viennae die vi^esima sexta januariianno millesimo octin-^entesimo irigesimo, regnorum Nostrorum trigesimo octavo. FRANGISGUS. PRINCEPS A METTERNICH. Ad Mandatum Sac. Caes, ac. Reg. Apostolicae Majestatis proprinm. IGNATIUS EQUES A BRENNER FELSACH. vermischte ^evlautbarungen. 3.719- (l) Wein-Llcitation. Von Seite d?r Herrschaft Gradatz, im Neustädtler Kreise wird bekannt gemacht, daß am 12. Iull l. I., Vormittags y Uhr in der dortigen Amtskanzley, looc> österreicher Eimer Bau« und Schütt? Weme von verschiedenen Jahren sett 1820, bis 1829, entweder parthienweise, oder im Gan,en, je nach? dem sich Kauflustige darauf einfinden werden, an den Meistbietenden gegen sogleich bare Bezahlung hintangegeben werden. Wozu Kaustlebhaber hiemit eingeladen werden. Verwaltungs-Amt der Herrschaft Gradatz am 26. Mai iLZo. Anhang zur Naibacher Aeitung. Meteorologische Beobachtungen zu Laibach. z Barometer Thermometer Witterung Monat 3 ^Fruh^ Mtt^ag^ ^ends^ ^^ Mittag Abend Früh Mittag Abends ! 3^3. 3.! 2. Z.! L. K. >W ^s^ K. > W bis 9 Uhr bis 2 Uhr bis 9 Uhr Juni 2. 27 ,' 7,0 27^ 7,0 ,27 5,3j— 7<^^5 ___li^ Nebel heiter s s. heiter » Z. 27^ 5,6 27 ä?!27 /»2 —, 9!— 18 — i5 s. heiter f. heiter f. heiter » 4 , !? ' 4.0 27 40,27 ^'" — ic>i— 18 — 17 s. heiter s. heiter j. heiter ' « 5. 27 4,,, 27 4,6 ! 27 d,o —, 12 — 20 — 16 s. heiter heiter s. heiter -» 6.27 5,3.27 5.5 i 27 5,2—i i2!— 20 — 17 s. heiter heiter s. heiter » 7. 37, 5,0^27 46 27 40 — ji3 — 20—18 heiter heiter heiter ! ______ 8 ^?^4^> j ^I^ ^'^ l ^7 j ^2 Z —j 14 j — , 20 — ! 18 scholl j schön schön ! ^remven-Anzeige. ?lnge kommen den 8. Juni 1830^ Se. Excellenz Hr. Graf Wilczek, Gouverneur von Tyrol, von Innsbruck. Abgereist den 8. Juni 1850, Se. Excellenz Hr. Graf Contarini, k. k. Kämmerer, geheimer Rath und Ritter des goldenen Vließes nach Venedig. Verzeichniff ver hier verstorbenen. Den 3. Juni 1830. Dem Jacob Skerbina, Käuschler, sein Weib Maria, alt 62 Jahr, in Hühnerdorf, Nr. 12, an der Auszehrung. Den /l> Dem Hrn. Simon Zuzcmitsch, Zucker-fieder, sein Sohn Johann, alt 7 Tage, in der Koch-Gasse, Nr. 120, an Schwäche,. Den 6. Hr. Thomas Schabetz, Humanitäts-Schuer, alt 21 Zahr, in der Pollana-Vorstadt, Nr. t, an der Lungenschwindsucht. — Maria Peßiak, Institutsarme, Witwe, alt 82 Jahr? in der St. Peters-Vorstadt, Nr. 1^!,, an der Wassersucht. Den 8. Hr. Victorin Ankermüller-, penfionirter-k. k. Kreisamts5 Protocollist, alt 75 Jahr, in der Theater-Gasse, Nr. 22, am Schlummersieber der Greise. — Dem Lucas Sellan, Taglöhner, seine Tochter Johanna, alt 15 Monat, in der Gradischa-Vorstadt, Nr. 28, an. der Abzehrung^ Sours vom A Duni 1830. Mittelpreis. StHatsfchuldV;tn zu H v.H.l'nLM.) 961^ detto detto z«2 l^2v.H. (>n CM.) 59iz3 detio detto zu! v. H.(>nCM.) 25 Vtlloste Obligation., Hofkam.^ . «<->>- Darlehens >n Krain u. ^era.^ "^>",H.^ ^ — r.al. Obligat, der Stand« v.)^ "'A-l ^ ?6-Tyrol V "2v.H.^ ^ 64 D«»l. mit Verlos, v. I. 182c» für ioo fi. (inCM.) ^81 detto detto v^ I. »821 für iaa fl. (inCM ) »35 5i8 Witner.Staot'Bar.c.Odl. zu2i/20. H.(' — — sttn,St 7«i. (1) Nr. Z411. Von dem k. k, Stadt? und Landrechte in Kram wird den unbekannten Ludwig v. Schlu-derbach'schen Erben mittels gegenwärtigen Edicts erinnert: Es habe wider sie bei diesem Gerichte der Leopold Frörenteich, dle Klage auf Bezahlung einer Darlehensschuld pr. 692 fl.2 1^2 kr. M. M, c. 8. 0 , in Folge Schuldscheines, cläo. 1. Mai i8c»c), w^b. 2^. Juni 1801, pr. 800 ft. Banco-Zettel eingebracht, und um Anordnung einer Tagsatzung gebeten, dle auf den i3. September d. I., Frühe um 9 Uhr, vor diesem Gerichte bestimmt worden ist. Da der Aufenthaltsort der beklagten Ludwig v. (Vchluderbach'schen Erben diesem Gerichte un-bekannt^ und^ weil sie vielleicht aus den k. k. Erbländen abwesend sind, so hat man zu ihrer Vertheidigung 5, und auf ihre Gefahr und Unkosten den hicrortigen Gerichts-Advokaten, Dr. Mathias Burger, als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte ^Rechtssache nach der bestehenden Gerichts-Ordnung ausgeführt, und entschieden werden- wird. Die unbekannten Ludwig v. Schluder-bach'schen Erben weHen dessen zu dem Ende erinnert^ damit sie allenfalls zu rechter Zcit selbst crschemcn> oder inzwischen dem bestimmten Vertreter ihre Rcchtsbehelfe an dle Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu' bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, insbesondere, da sie sich die aus ihrer-Verabsäumung entstehenden Folgen selbst bel>-zumessen haben werden.. Lalbach am 22. Mai 16I0» 45o C^ubernial- Verlautbarungen. Z, 696. (1) Nr. 10420. E u r r e n d e des k. k. illyrischen Guberniums zu ?aibach. Zweite Aufkündigung von zehn Millionen Gul-. den der fünfpercenNgen Staatsschuld. — Mlt Beziehung auf die Gubermal - Circular-Verordnungen vom y. und 16. April l. I., Zahl 7978 und 86^5, über die thellweise Aufkündigung der Staatsschuld wird in Folge hohen -V.'fkammer «Decrcts vomZo April d.I., Zahl 5899, Nachstehendes zur öffentlichen Kenntniß gebracht: §. 1. Be» der am 27. dieses Mo-nates vorgenommenen öffentlichen Verlosungen sind die m dem beigeschlossenen Verzeichnisse aufgeführten Capitale der fünfpercenNgen Staatsschuld zur Aufkündigung bestimmt worden.— §. 2. Diese aufgekündigten Caoitale werden, wenn nicht deren Umstaltung m vlerpercentige Staatsschuld-Verschceldungen erfolgl, am z. Noocmbcr dieses Jahres iin Nennwerthe des Cavltals und in Eonoentionsmünze zurück bezichtt , an welchem Tage auch chre Verzinsung cr'lschr. — §. 3. Den Besitzern der aufgekün, dlgten Schuld: Verschrelbungen ist die Umstal« tung derselben ln vlerpercentlgen Obllganonen in der A't gestattet, daß sie für Hundert Gulden »n aufgekündigten Capitalien Einhundert und vier Gulden m viervercentigen Schuldbriefen erhalten können / wenn sie vom 1. Mai bis 1. Julius dicles Jahres dieaufgekündigten Obligationen bn einer Eredtts-Easse zur Verwechslung überreichen. — §. /4. Bei der Ausfolgung der tuerpercentigen Schuldbriefe wer-den dle Zmsen der zur Umwechslung gelangten fünfpercentlgen Staatsschuld - Verschrei-bungen bls zum 1. November 18H0 berichti-get, und die vierpercentlgen Zinsen der neuen Obligationen laufen vom l. November i83c>. — Dle übrigen in der Gubermal-Circular -Verordnung vom 16. April l.I,, Zahl36ä5, festgesetzten Bestimmungen finden auch bei dieser Aufkündigung sowohl m Beziehung auf dl? Capitals-Zurückzahlung als auf d,e Umstal-tung in vlerpercentige Schuldbriefe »hre An' Wendung. — Lalbach am 7. Mai i83o. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg^ Gouverneur. Joseph Edler v. Fölsch, k. k. Hofrath, Ferdinand Graf v. Aichelburg, k. k. Gubernial-Secretar, als Referent. V e r z e i ch n i ß der zweiten Serie der aufgekündigten Capitale. Capitals-Betrag Gulden 8,300,000 w uachbenannten Staatsschuld iVerschreibungett: 2) Von der mit Fünf vom Hundert in Conventions «Münze verzinslichen Staatsschuld die Obligationen: Von Nummer 156 bis einschließig 157 vom 1. November 1816, jede üder 10,000 fl. » „ 160 , ,, 161 » 1. November 1816, » » 10,000 » >» » 2lzi» „ , 2^»5 » t. November 1816, , » 10,000 >» » „ . 2l»2 » » 3^45 » 1. Januar 1825, » >, 10,000 « )> , 7^8 » , 743 , 1. Januar 1826s » » 10,000 » » » 1,100 » )) 1,10t n 1. Januar 1827, » » 10,000 , n » 1,657 « » 1,671 n 1. Januar 1829, » » 10,000 H » » M? « » 256 » 1. November 1816, » „ 5,000 » « >» 261 » ,. 265 « 1. November 1816, >, » 5,000 , )> ), 473 » « U78 , 1. November 1816, , ), 5,000 » " » 1,320 » )1 1,321 » 1. März 1317, » , 5,000 )» « » 1,489" >> 1,W5 » I.März 1817, , » . 5,000» ,. >» 121 » » 136 « 1. Januar 1325, , » 5,000 » « » 6^1 " « 666 » 1. Januar 1829, » » 5,000 » » » hl,,633 >, ^ ^Ntz,700 >» 1. Januar 1817, » H 1,000 » « ,. aa,706 » ,» l»6,50l» „ 1. Februar 1817, » „ 1,000 » , x iz8,378 » , 50,222 , 1. Februar 1817, ), >» 1,000 ), , >, 79.893 , , 81,680 )) 1. April 1817, » » t,000 » . » 2if,2?0 » » 25,85cj >, ?. Iunius 1823, , » 1,000 » (Z. Amts - Blatt Nr. 69. d. 10. Juni iL5o.) 2 Capitals-Betrag Gulden ' Von Numm. 53,615 bis einschl. 55,653 vom 1. November t823, jede über z,000 ss» " « 19,525 » » 19.986 „ z. Januar 1827, » )> 1,000 )) » « 20,201 ». » 20,396 « z. Januar 1828, u » 1,000 » » » 25,^78 » » 25,i^8 » ^. Januar 1830, » » 1,000 » , , 2,253 , ') 2,260 , i. November 1816, » » 50o „ » , 2,47? » , 2,585 , i. November 1816, n » 500 » . „ 5,057 » » 5,1^^ » 1. März 1817, , ^ ^00 >, . . 12,055 , » 12,172 ^ i. Mai 1817, » , 500 . » » 5,570 « » 1,682 » i. Januar 1825, » » 500 » ' 7,09^ « , 7,a^z ^ ^ Januar 5327, » « 500 » " . 12,125 , >) 12.257 , ^ Januar 1829, » » 500 « » . 5,2^9 , , 5,5^1 ^ ^ November z8l6, » » 100 „ » , 5,838 )) » 6,1Z6 » ^. November 1816, » )) z00 » . » 12,019 « « 12,309 « z März 1817, , u zo0 , ^ » Zi,,3Z9 , » 2'4,839 . ^. October 1817, » » zoo » . 207 ') « 1.058 . j. Januar 182'4, » « loo " » » 21,U06 « >' 22,262 . ^. Januar 1826, » » 100 » . » "6,952" , i»^,878 . 2. Januar 1828, , ,, 200» Die Hauptschuldverschreibung Num. 59 . ^. April 1826, über 500,000 >, detto , 60 )) z^ Julius 1829, » 100,000 >, d) Von der fünfpercentigln aus der Verlosung hervorgegangmen Staatsschuld die Schuldverr 5' schreivungcn: Von Nummer 91 bis einschließig 168 von verschiedenen Daten und Capitals »Beträgen. » « 9,7 87 » « 9,87 8 » dctto detto detto , , 12,329 » » 13,1'49 » dctto detto detto » , 23,056 » » 25,207 « detto dctto detto »" j» 274» » a6? vom 1. März 1822, jede zu 1,000 fl. » » ^63 , » 58? » 1 November 1824, ,, „ 800 » » » 791 » , 976 » 1. November 1824, » ^ 800 » c) Von der fünfpercentigen, Tiroler Landesschuld, die Obligationen: Von Nummer 576 bis einschließig 69? von verschiedenen Daten und Capitals- Beträgen, 1, » 4,489 » » 4,966 ), detto detto detto » n 5,982 « ^ ß^i^lt ,, detto detto detto 6) Bonder fünfpercentigen Vorarlberger Landesschuld, die Schuldverschreibungen: Von Nummer 698 bis einschließig 761 von verschiedenen Daten und Capitals-Beträgen» » » 2 u » 256 » detto detto detto e) Die gesammte fünfpercentige Salzburger Landesschuld. l,700,000 Von der Nentschuld des Lombardisch-Vcnetianischen Monte, worüber das Verzeichniß von hem Gubernium zu Mailand bekannt gemacht wird. zo,000,000. Summe der ausgekündigten Capitale. Olavt- unV lanvrechtliche ^erlalltbarunFen. Z. 699. (1) ^ Nr. 3^5ä. Von dem k. k. Btadt-und Landrechte m Krain wlrd bekannt gemacht: Es se» über An« suchen des Joseph Wurschbauer, Mana Wursch-bauer/ dann Earollne Wurschb^uer, als Vor? münderinn, und Carlssooatsch, alsMttuocmund dcs minderjährigen Eouard Wurschbauer, als bedingt erklarien Erben zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 2. Avril i33o, shne Hinterlassung emes Testamentes verstor- benen Joseph Wurschbauer/ bürgert. Handels! mann allhier, die TaZsatzung auf den iq. Iu li i8öo, Vormittags um y Uhr vor dl'esem k. k. Stadt- und Landrechte beillmmt worden, bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde An» spräche zu ssellen vermeinen, solche so gewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen,, wldrlgens sie die Folgen des §. 814 b. G. ^ ^ sich selbst zuzuschreiben haben werden, ialbach den 25- Map 18Z0. ^32 Von dem k. k. Stadt - und Landrectste in Krain wird hiemit bekannt gemacht, daß die Versteigerung des zur Hälfte zur Math. Streibel'-fchen Concursmasse, zur Hälfte aber der Witwe Maria Streibel gehörigen, in der St. Peters-Vorstadt, snd Const. Nr. 55, liegenden Dauses sammt An- und Zugehör, am 5. Juli i63o, um ii Uhr Vormittags, vor diesem Gerichte, als Math. , wenigstens um den Schatzungswerth an^ Mann gebracht werden soli, so werden am folgenden, Tage,- als am 6. Iull i83o, Vormittags von 9 bis 12 Uhr, und Nachmittags von 5 bis 6 Uhr, in der St. Peters-Vorstadt, 811K Const. Nr. 55,, die zur Math. Streibel'schen Gantmasse gehörigen, und noch nicht verkauften Fährnisse^ bestehend: in Seifensiedergewcrksgerachsthaften und Dochtgarnvorrathen, gegen gleich bare Bezahlung, licitando verkauft werden.. Die Bedingnisse unter welchen das genannte Haus feilgeboten werden wird, können in der dieß-gerichtlichen Registratur eingesehen, und auch Abschriften davon erhoben werden. Laibach am 29. Mai. i63o,. Z. 700« (1) Nr., 3327.. Von dem k. k. Stadt- und Landrechtc in Krain wird dem unbekannt wo befindlichen Joseph Dessclbruner und, rücksichtlich seinen ebew falls unbekannten Ecbcn, mittels gegenwärtigen Edicts erinnert: Es habe wider ihn und rücksichtllch dessen Erben bei diesem Gerichte der Herr Ludwig Freyherr v. Lazanni, Eigenthümer der Herrschaft Zobelsberg, die Klage <^6 pra<3«ondat,0^ 17. May d. I., Z. 332/, auf Verjahrterklarung der auf dem 14. Satze der Herrschaft Zobelsberg, zu Gunsten des Joseph Dejsclbruner superintabulirten Anweisung, des Herrn Cajetan Grafen v. Auersberg, ä6o. 12. December 1783, pr. ^02 fi. i5 kr. eingebracht, und um Anordnung einer Tagsatzung gebeten, welche auf den 3o. August l. I., Vormittags um 9 Uhr, Vor diesem k. k. Stadt-und Landrcchte im Sinne des §. 16 a. G. O. anberaumt worden ist. Da der Aufenthaltsort des Beklagten, Joseph Desselbruner, rücksicht-lich seiner Erben diesem Gerichte unbekannt, und weil sie vielleicht aus den k. k. Erblanden abwesend sind, so hat man zu ihrer Verthci-^ung und auf ihre Gefahr und Unkosten den h..cortigen Genchts-Advocaten, Dr. Eberl, als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichtsordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Joseph Desselbnmer und rücksichtllch ftl> ne Erben werden dessen zu dem Ende erinnert^ damit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter, Dr. Eberl, Rcchtsbehelft an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und- diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen,, insbesondere, da sie sich die aus ihrer Vcrabsaumung entstehenden Folgen selbst bei-zumessen haben werden. Laibach den 25. Mai i83o> z. Z, 1596. (D Nr. 6147 , Von dem f. k. Stadt- und Landrechte in Krain wlrd anmit bekannt gemacht: Es sey über das Gesuch des Anton Perme, wider die unbekannt wo befindliche Witwe, Francisca Novak, oder ihre ebenfalls unbekannten Er-ben> denen der hiesige Hof- und Gerichtsad-vocat,, vlv Oblak,. als Curator ack s, in die Ausfertigung der Amortisations-Edictc, rücksichtlich der seit 28° Iunius 1763, auf dem Haus? hier in der Svital- Gasse, Nr. 268, haftenden, vom vi-.. Johann-Mcgor Smrekar ausgehenden, und an d»e Witwe Francisca Novak lautenden darta ^ianc.i^ 6clo. 24» IunlUs 1754, pr» ii5 st. L. W. oder 110 fi. 3o kr. gewilliget worden,. Es haben demnach alle Jene, welche auf gedachte <üaN5 bisnoa aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche machen zu. können vermeinen, selbe binnen der gesetzlichen Frist von einem Jahre, sechs Wochen und drei Tagen, vor diesem k. k. Stadt- und Land-rechte so gewiß anzumelden und anhangig zu machen, als im Widrigen auf weiteres Anlangen des Heutigen Bittstellers, Anton Perme, die obgedachte (^rl» Kianca nach Verlauf dieser gesetzlichen Frist für getöd,tct, kraft - und wirkungslos erklärt werden wird. Laibach den 9. December 1829. vermischte Verlautbarungen. Z. 705. (1) Am Gute Gerbln bei Littay am ^ave--strome> ist eine für die Schiffsseilarbeit eingerichtete, 60 Klafter lange, eingedeckte Sei-ierey sammt Hachelkammer, Wohnung und sonst dazu erforderlichen Behältnissen, in Pacht auszugeben. Pachtliebhaber belieben sich dies-falls entweder persönlich oder mittelst frankir« ten Briefen an den m Laibach, Gradischa-Vorstadt, Nr. ^5, wohnenden Gutsinbaber/, Johann Noth, zu verwenden. Laibach am 8. Juni i83o.