H m t 2 «l T M H H ^"- 69. Kamstag VenT. Auny 18W. Z. 667. (2) 26 (3ul). ^r. 8267. Handels- und Schifffahrts - Tra ctat zwijchen Sr. Majestät dem Kcnsev von Oesterreich/ und Sr. Majestät dem Kaiser von Brasilien, unterzeichnet zu Wien den 16. Iunius 1827, wovon die beyderseitigen Ratifications-Urkunden den 16. März 1826/ ebenfalls in Wien ausaeweckselt worden sind. NOS FRANCISCUS PRIMUS, 1HV13NA FAVENTE CLEMENTIA AU-STRIAE IMPERATOR; HIEROSOLYMAE, HUNGARIAE , BOHEMIAE , LOMBAR-DIAE ET YENETIARUM, DALMATIAE/ CROATIE , SLAVONIAE , GALITIAE ET LODOMERIAE REX; AllCHIDUX AUSTRIAE, DUX LOTHARINGIAE, SA-LISBÜRG1 , STYRIAE; CARINTHIAE; CARNIOLIAE SUPER IORIS ET I1NFE-RIORIS SILESIAE; MAGNUS PRINCEPS TRANSILVANIAE j MARCHIO MORA-V1AE; COMES HABSBURGI ET TYRO-LIS etc. etc. —- JNotum testalumque omnibus et singulisj quorum interest > tenore praesentiiini facimus: —- Posteaquarn aNo-stro et a Suae Majestatis Brasiliae Impera-toris Pienipotentiario die i6m* Junii anni 1827 proxiixie elapsi specialis tractatus^ fine stabiliendarura inter utriusque Nostrum Im-peria ct subditos Commerc|i naTigatiunisque relationum^ Viennae iniloset zignatus suit, tenoris sequentis; Im Nahmen der Aller heiligsten und untheilbaren Dreyeinigkeit. Seine Majestät der Kaiser von Oestekrcjch :c.:c., und Deine Majestät der Kaisev von Brasilien 35. :c., von demselben Wunsche beseelt; Ihren Unterthanen die Vortheile eines wechselseitigen Handelsverkehres zuzusichern, und ihnen zugleich den Austausch der gegenseitigen Landeserzeugniffe zu erleichtern, sind übereingekommen/ die wesentlichsten Gegenstande Ihrer Handelsverhaltnisse mittelst eines eigenen Handsls ? und Schiffftchrts - Tractates zu regeln, und dieselben auf die GrundlagenM' unter dem Io. Iunius vorigen Jahres von den beyderseie tigen Bevollmächtigten unterzeichneten, und Von den zwey contrahirenden hohen Fhtilen ges mhmigten vorlaufigen Convention zu stützen.— Zu solchem Ende haben Sie zu Bevollmächtig-ten ernannt/ nähmlich: Seine Majestät der Kaiser von Orstsrreich, den Herrn Clemens Wenzel Lothar Fürsten von Metternich-W;n< neburg, Herzog von Portella, Grafen von Königswart u. s. w./ Ritter des goldenen Vlie« ßes, Großkreuz des königl. Ungarischen St. Stephans - Ordens^ des goldenen Cnnl- Eh-renkreuzes, des Ordens des heillgen Johann von Jerusalem, des Brasilianischen Südkrem zes, des Portugiesischen Christus-Ordens, und mehrerer anderer Orden; Kanzler des militä> nschen Manen-Theresien-Ordens/ dann Kämmerer und wirklichen geheimen Rath Seiner obbenannten Majestät des Kaisers von Oester^ reich, Allerhöchsteren Staats-und-Confcrenz-Winister und Haus-, Hof- und Staatskanz-l^.. — Und ^cine Majestät der-Kaiser von Brasilien, den Herrn Anton Telles de Silva/ Menezes, Camin ha, Marquis von Recende und Grand des Brasilianischen Kaistrthums, Commandeur des Christus-Ordens, Ritter erster Classe des kaisnl. Ocsterrcichischcn Ordens der eistrnen Krone, und des Ordens des heiligen Johann von Jerusalem, Kammerherrn Seiner Majestät des Kaisers von Brasilien, Mitglied Seines Rathes, und Allechöchsiihren außerordentlichen Gesandten und ^bevollmächtigten Minister bey Seiner Kaiserlich-Könige lich-Apostolischen Majestät; — Welche nach Untersuchung zhrer, als zulänglich befundenen Vollmachten, folgende Artikel festgesetzt haben: — I. Artikel. Es wird für die Oesterreichischen, eben so wie für die Brasilianischen Schiffe, eine gegenseitige Freyheit des Handels und der Schifffahrt zwischen den Unterthanen beyder hohen contrahirenden Theile in allen Hafen, Orten und Gebiethen beyder Reiche, welche dermalen schon jeder andern /Z2 ftemden Nation geöffnet 'sind, oder künftig geöffnet werden sollten, Statt finden. — II. Artikel. Die Unterthanen beyder hohen contrahirenden Theile können, in Folge dieser gegenseitigen FreHeit des Handels und der Schifft fahrr, Mit ihren Schiffen in allen Hafen, Bayen, Buchten, Ankerplätzen und Flüssen, des jedem derselben gehörigen Gebiethes, einlaufen, daselbst ihre Ladungen ganz oder thnlweise an das Land bringen, auch Ladungen dort einnehmen, und dieselben nach Maßgabe der bestehende n Zollverordnungenausfü hren; sie köw nen dort ihren Aufenthalt wählen, Hauser und Magazine miethen, reisen, Handel treiben, Kaustä'den eröffnen, Waaren, Metalle und gemünztes Geld verführen, nnd ihre Geschäfte entweder selbst oder durch ihre Bestellten und Handelsdiener besorgen, ohne dazu der Sen-salen oder andern Personen sich bedienen, oder diesen einen Entgeld oder Sold bezahlen zu müssen, wenn anders sie solche nicht freywillig gebrauchen; und es wird in jedem Falle den Verkäufern, sowohl als den Käufern volle Freyheit gegönnt seyn, die Preise aller und jeder in das Gebieth beyder hohen contrahirenden Theile eingeführten oder aus denselben ausge-führren Waaren und Güter, nach eigenem Gutbefinden zu regeln und zu bestimmen. — Hl. Artikel. In Folge wechselseitiger Ueberein kunft sind hlervon jedoch ausgenommen: die Artikel der Kriegs-Contrabande, und die den Kronen beyder hohen contrahirenden Theile vorbeh.altenen Gegenstände; gleichwie auch der Küstenhandel von einem Hafen zum andern,, sofern derselbe in einheimischen oder fremden, zum Verbrauchs bereits verzollten Erzeu-gnissen bestehen sollte; indem dieser Küstenhandel nur mittelst National-Fahrzeugen getrieben werden darf, wobey es indessen den Unterthanen dcr hohen contrahi-rmdm Theile unbenomnicn bleibt^ ihre Güter und Waaren auf dcrley Fahrzeugen,, gegen Erlegung derselben Gebühren, die einen wie die anderen, zu Dcrladm/ — 1^ Artikel. Die Fahrzeuge und Schiffe der Unterthanen bevder hohen contrühirenden Theile werden in den Haftn und auf den Ankerplätzen des andern Gebiethes unter der Benennung von Leuchtthurm-, Tonnen-, Haftn-, Lotsen-, Quarantine-oder anderen dergleichen Gebühren, welchen Nahmen sie auch haben mögen, keinen anderen cder höheren Abgaben unterworfen seyn, als jenen, wozu die Unterchanen der am meisten begünstigten Nation m denselben Hafen beym Ein- und Auslaufen gehalten sind, oder künftig gehalten seyn werden. — V. Artikel. Um die Nationalität der O österreichischen und Bra- silianischen Schiffe zu bestimmen/ kommen dls hohen contrahirenden Theile dahin überein, daß. jene als Oesterreichischen Schiffe betrachtet werden sollen, welche ein Eigenthum Oesterreichischer Unftrthanen, und m Gemaßheit der Oesterreichischen Gesetze-und Anordnungen gebauet, einregistrirt und bemannt sind z gleichwie anderer Seits jene, welche in Brasilien gebaut, und ein Eigenthum Brasilianischer Unterthanen sind, und wobey der Capitan nebst den drey Viertheilen der Mannschaft ebenfalls aus Brasiltanischen Unterthanen bestehen, als Brasilianische Schiffe angesehen werden sollen. Und da seine Majestät der Kaiser von Oesterreich Brasiliens Schifffahrt zu begünstigen die Absicht haben: so verbinden Allerhöchstdiestlben Sich, as ihre Person, als auch H:e Erfüllung ihrer amtlichen Obliegenheiten und den ihren Landesleuten schuldigen Schutz betrifft, in den bepdersei« tigen Staaten dieselben Privilegien genießen, welche den Consulen der am meisten begünstigten Nation zugestanden sind, oder künftig zugestanden werdcnsollten. — X.IV^ Artikel. Seine Majestät der Kaiser von Brasilien räumt den Unterthanen meiner Majestät' des Kaisers von Oesterreich die Befugmß em, daß sie bey den Brasilianischen Zollämtern desselben Rechts der Zoll-und Gebühren-Vormerkung und unter denselben Bedingungen und Gewahrschaften, wie die Unterthanen Brasiliens, sich zu erfreuen haben sollen, wogegen, dem gemeinschaftlichen Ueber-einkommen gemäß, auch die Brasilianischen Unterchanen bey den Oesterrcichischen Zollamtern jede, müden bestehenden Gesetzen und Anordnungen verembarliche Begünstigung genießen werden. — X^". Artikel. Gegenwartiger Handels- und Schlfffahrrs-Tracrat soll durch einen Zettraum von sechs Jahren, vom Tage der Auswechslung der Ratisicationen an gerechnet, in voller und beschrankter Wirksamkeit bleiben.— XVI. Artikel. Die Ratificationen des gegenwärtigen Tractates sollen zu Wien binnen 4A neun Monaten / vom Tage der Unterzeichnung an gerechnet,,oder wo möglich noch früher ausgewechselt werden. — Urkund dessen haben die bevderstitigen Bevollmächtigten denselben unterzeichnet und Ihre Insiegel beygedruckt. So geschehen zu Wien den 16. Iunius nn Jahre der Gnade 1827. Metternich. , Rezende. (L.S.) (L.S.) Nos visis et perpensis omnibus et sin-gulis tractatus hujus articulis, illos omnes ratos gratosque liabere hisce profitemu ac declaramus^ verbo Nostro Caesareo-Regio spondentes, Nos ea omnia, quae in illis continentur, tideliterexecutioni mandaturos, nee ut illis ulla ratione a Nostris contrave-liiatur perniissuros esse» In quorum si dem praesentes tractatus tabulas manu Noslra sienavitnus y sigilloque Nostro appenso mu-iiiri jussimus. — Dabantur Viennae die vi-gesirna octava Februarii anno milesimo oc-tingentesimo vige.simo octavo, Regaoruia JNrostrorum trigesimo sexto, FRANCISCUS. FRINCEPS A METTERNICH. Ad Mandaturn Sac, Caes. ae Rc^« Apostolicae Majestatis proprium. Ignatius Eques a Brenner" Fels ach. Ktavt- unv lanVrechtliche Verlautbarungen. Z. 677. (3) Nr. 22^2Z45>29ii. Von dem k. k. Stadt-und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht, daß am 26. Iuny 1628/ um 10 Uhr Vormittags zur Beyschaffung nachstehender Einrichtungsstücke für die Amtslokalitaten dieses k. k. Stadt- und Landrechts bey demselben eine Lkitation abgehalten werden wird: wobey s) für das Commissions- Zimmer ein großer Tisch von Nußholz, 12 derley Sessel, ein Kasten, zwey kleinere Tische, und die dazu gehörige Dchlosser-Arbeit/ b) für das Landtafelamt sechs ^effel von Nußholz, und e) für die Expedits- Kanzley zwölf Schreibtische, zwölf Sessel, und ein Materialien - Kasten, nebst der dazu gehörigen Schloffer-Arbcit, an den Mindestbiethenden zur Lieferung überlassen, und den Licitantcn sowohl die Beschreibung der zu liefernden Gegenstande, als auch die Bedmgmsse werdenI eröffnet werden. Laibach am 2Ü. Map 1826. Z. 676. (3) ^ Nr. Zo2^. Von dem k. k. E?tadt^und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über^. Ansuchen der Helena Laurin, verehelichten Mathosel, als erklärten Erben zur Erforschung der Schuldenlast nach der am 9. December 1827, verstorbenen Helena Komar? die Tagsatzung auf .den Io. Iuny l, I., Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt-und Landrechte bestimmet worden, bey welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß, aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche zu stellen vermeinen, solche so gewiß anmelden, und rechtsgeltend darthun sollen, widrigens sie die Folgen des §. 61^4, b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laib ach den 27. Map 1626. Z. 6?5. (3) Nr. 292z. Von dem k. k. Stadt« und Landnchts in Krain nnrd bekannt gemacht: Es s.y übe^ Ansuchen des k. k. Fiskalamtes, in Vertretung der Kirche und der Armkn dn Pfan' ZttkZ le, als zu 2j3 erklärten Erben zur Eiforschung der Schuldenlast, nach dem am 12. Avnl 1828, ohne leytwillige Anordnung verssolbz« nen Jacob Drenmg, gewesenen Pfarrer zu Zirkle, in Umerfrain, dn Tagsatzung auf den 14. July 1828, Vormittags um g Uhr, uor dlesem k. k. Siadt - und Landrechle bestimmt worden, bey welcher alle Jene, welche an die^ sen Verlaß aus was immer für ein cm Rechts-gründe Ansprüche zu stellen vermeinen, solche so gewiß anmelden und recktsgeltend darkhun sollen, wldrlgens sie dte Folgen des §. 3^4 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden, Laibach am 26. May 1623. Z. 674. (2) Edict. Nr. g885« Non dem k. k. Stadt« und Landrechte m Kram wlrd mittelst gegenwartigen Edicts enn? nert, daß a8e Iene^ welche auf den Verlaß der, sm 11. Apnl !. I. h»er verstorbenen Ignazia Mtt l, gebornen Anschläger, einen Erbsünsp:uch zu haben vcrmemen, sich binnen tmkm Ishce, sechs Wochen und drey Tagen, entweder persönlich, oder durch emen gehörig Bevollmächtigten so gewlß bey dieser Adhand-lungsmftanz zu Melden haben, als nndngenS das Abhandlungsgcfchaft zwischen den Erschel< nenden der Ordnung nach ausgemacht, und der Verlaß Jenen der sich Meldenden, denen solcher nach dem Gesetze gebühret, emgeantl wonet werden würde. Lachach am 27. May 1828. chLZ Z. 641. Verzollung im Verzollung im »M Eingänge ,u I^sz Ausgange zu ^ Artikel Verzollung geschehen hat " geschehen hat Z __________ ! ^ ft. jss.! ^ ________ft. !"tr7^dl ^ l Anies und Coriander........ j ^ Centner Sporco ^ « ;^"H Legstätte !— 3 — .^ GränzzoNamter ^ 2 Asche, gemeine, Weinreben < und Seifensic» ^ ^ ^ ^ ! ^ ^ verasche, Auswurfßasche zum Düngen, ! ! ! A ß ^ Wald» und Zunderasche, wie auch Stein« ! ^ ^ k ß z lohlenasche........... dctto — — ^ i ^ Gränzzollämter --42 detto l — aus Ungarn.......« « . . ^ detto — — ^ — — ^ Z detto ; — nach Ungarn........ . . . ^ detto — — — — — — » — z. I N i enen stocke, mit lebenden Bienen . . -^ »Stock - 3—- detto — 1 -— i detto z 4 Lodbi-n«t. ^englischer TuN, Spiyengrund) ^ ^ alatt, ohne irgend einem eingetragenen i Dessein...........» 1 Pfund Netto ia--------- h^uptleastätte--------, detta 5 Gurcumeu, in Wurzeln und gemahlen . . ' «Zentner Svorco — 27 — Comm. Zollamt. — l, — detto 6 Därme, Schafdärme u. dgl. . . .... v.jcd.Guld. d. Werthes — — 2 detto — 5 — ..detto — nach Ungarn........... detto -------------- — — — 1 — l 7 Datteln ............. » Centner Sporco 4 — — Leastätte — 5 — ^ detto ! 6 Ossig, gemeiner, in Fässern ..... detto — 44 — Gränzzol^amter - 1 — detto — aus Ungarn........... ^ detto — ,1 — — >— , — delta z y Eyer von Hühnern , Gänsen, Aenten u. dgl. v.jed.Guld. d.Werthes!— 3— detto — ^. , detto ! »o Federn, gemeine Beltfederu, geschlissene und ^ ungeschliffene.......... 1 Centner Sporco 5--------- Legstätte — 12 2 detto !' li Federvieh, zahmes, als? Hühner, Gänse, ' k ^ Aenten u. dgl. . ......... v.^ed.GuId. d.Wcrthcs — 6— Gränzämter — — R detto i ,2 Feigen........««,... ^ Gentner Sporcs 1 12 — Legssätte — 2 — detto z 13 Nie derh äut.e, mit haaren «««... 1 Stück — 4— Gränzämter ^—19 2 ^omm.'Zollämt.' — nach Ungarn........... detto — ^ „ »« »_ ^ 2 — ß 14 Bock.und Ziegen»oder Geißfelle ... i Gentner Netto — 5» 2 Legfiätte 4,8— detts ; -- nach Ungarn........... , Centner Sporco — — -^ — ^_ 2» 2 — : »5 Hascnbälge, gemeine, rohe...... R Gentner Netto ^,7— Glänzzollämter 3 12 — detto z — nach Ungarn . .......... z, Oentner Sporco — ^- ^. — _ 32 — ^ -— «6 — bearbeitete........... , Centner Netto Zä — — Legstätte — 4y - detts z Benennung Maßstab ^'"' ZoNfiätten, ! ^^' Zollstätten, ^ fuhrs" bey denen die ^ ^^Z, bev denen die A der der Verzollung im ^ ' " Verzollung im Zoss. Mngange zu z ^li Ausgange zu ^ , ^Artikel Merzonung ^ geschehen hat geschehen hat <^ ^^^— ________ ^^!^I ' '^. i kr. j br 17 Hirsch« und Ele ndthierhä ute, dann Reb' nach GemsfsNe. « . . . . ' Centner Netto l 00 — Granzzollämter 7 3» — Comm..ZoNämt. -»- nack Ungarn ........... R Centner Sparco — — — — _^ I^ 2 — ^ HundShäute ........... ' Gentner Netto' K 42 — eetto ' 6 3o — detto — nach Ungarn. ..««...«.. » Gentner Sporco —----------- — — 42 2 — 19 Kalbfelle......«..«.. Z Centner Netto » 2» — detto 6 ^5 — detto — nach Ungarn........... » Eentner Sporco-----------— — — 23 2 — 20 Küh.und Terzenhaute , . ° « , . . »Stück —^5— detto — ,5 —. detto -- nach Ungarn .... ° ..,»... dttto ' — ^ —. — ,^ — , „ ^- 2iOch — 22 Roß« und F ü lle n h äute . ...... detts —. , 2 h^t» « ^ 2 detto — nach Ungarn .....«.».<. detto "" —- — 2 — 23 S'chaf'und, 'S ch 3 psen felle, wie auch z^,^ Lamm.uno Kißfelle, gemeine, rohe, i > Zentner Netto — 45 2 Lcgstätte ^ -) 3? 2 detts i — nack Ungarn.......« . . -^ ! Oentner Sporcs--------------- — .- 18 ^ _ l^< Zchweinhäute......, » . . z » Sentner Netto — 24 — Gränzzollämter ^ 2 — — detto z — nach Unaarn . .....'... .^ ^l Centner Eporco--------- — ^ - 10 — — j2' 4app-, Fisch'und Chagrinhäute . . ,Z i Pfund Netto ^2— detto t « ,« — detto ^2 Fenchel............ t I Centner Sporco 2 — — Legstätte ; - 5 — Granzzollämter ^'? Fische, gemeine, aus Flüssen, Bächen, Tci« z ! ^ chen und Landfeen, lebend und geschlach. « z ^ i ^ ^ tet, frisch, gesalzen, geräuchert und ma» Z ! ! ! ? ^ i nnirt, als : Grunde!», Koppen oder t ^ ! ! i e z .^ Kaulhäupter, Größlinge, Karpfen, hech. ^ ! ^ ß ß ^ te, Scheiden, Barben, Schleichen, Weiß. ^ ^ Z s fische u. dgl..........' ! R Sentner Svorco , 3o — Gränzzollamter — Z 2 detto ß 23 -^ dergleichen ledend aus Ungarn « . . . n.d.Fuhrv.j.St.Hugv. 1 7 2i ^.-.52 dctto z 29 —dergleichen geschlachtet aus Ungarn . . . detto 2 ,5 _^ ^. «. ,^ — detto z 3« Meerfische, (edle), frisch, lebend und ge. k , schlachtet, als: H.NFuillL, ^.ngiulcmi , ß ! i ^ ^ ! ^ Vissaua, (sie mögen aus dem Meere oder ^ > > ^ ! ^ ^ ! ! ^ Benennung Maßstab ^'" Zollstätten, ^"^' U ZoNstätten, 6 s k.z bey denen die ^^s» b^ denen die Z d « r der ' ^- Verzollung im ' ^ Verzollung im »z« Eingänge zu «^ll Ausgange zu ^ Artikel Verzollung geschehen.hat ^ geschehen hat ^__________________________________ ' ft.^tr.Idr. __________ 'ft7jtr.>dr.__________ aus den Seen von dommacllin kommen, und was immer für eme Größe haben), Ill-lln^ini, I^oznl^Iik, Zai-dnni, darpinni, Vttnt2li. lün,!)«!!«, Or?lnslli, I^inl;u2ttl,- l^3,Knmi!i, Fcar^inl, 3pari<;II«, 3toriani, Vanioli, V(?lpini u. d«l., so nie aNe Gat« tungen von Meersvinnen und Meerlredfen . » Rentner Sporco 2 3o — GränzzoNämt« — '2 ^ Granzzollämter 5l Dieselben Fische getrocknet, gesalzen, marinirt u. dql............. detto 7 3« — Legstätte — ^ ^ detto 32 Meerfische, (gemeine), frisch, lebend und geschlachtet, als: (^lamai-i, On5pettoni, Ruse, 3Znmb«l-i, Zi^^L, 'lonin« und an> ' dere dergleichen......... detto — /;8 " GränzzoNämter — ^ __ ^tto 33 dieselben getrocknet, aesalzen, marinitt u. dgl. detto 2 24 — Legsiätte -^ ^^tto 34 hausen. Dick, Starlet oder Störl/ __ frisch, geräuchert und gesalzen .... detto 4 « -— Grän^ollämter — ? ^^"" 55 Sardellen und Sardell^ni, frisch ... delto > ,5 ^ tetto ^- ^!__ delto ^6 — gesalzen und malinilt....... detts 3 45 — Legstatte —' ! ^tto Anmerkung. Die edlen und gemeinen Meerfiscke, dann öie Sardellen, welche in den außer 0er ^oli Linie befindlichen Gedieths« tbeilen der Monarchie c>etrocknel , geläu« cherl, aesalzcn oder marinirt worden, und mit Ursvrunqs» ^eussniss^n versehen sind, unterlieucn dem für die frischen Fische festge« sehten Zolle. 57 Früchte, als: Granalavsel, Maraaranten, Pomeranzen, Pontüpfel, Quitten und Rosmarinäpfel.......... detto 2 i5 — dctto »^ ^ ^. ietw ! ZI — Lazeroli., Juden» Paradies-und sogcnann. z i « tc Adamsäpfel..........! dcus ? öo —.' dMo ^-«22 detto Benennung Maßstab Gin« Iollfiätten, ^"^ Zollstätten^ ,.,l>r^. bey denen die s„^Z. bey denen d,e ^ d«r dtk 'Uhrö- Verzollung im '"^ BerzoNung lm ^ »oll Eingänge zu z.gll ^Ä^^^" ^ Artikel Verzollung ^ geschehen hat ^ geschehen hat " ^^^^^____Ift!tr.>dr.__________'ftlskrTjdr.________ 3g Früchte, Limonien und Citronen . .... z Centner Sporco » 2o - LegstaM ^22 Gränzzollämter 40 — Llmonienschalen, wle auch Schalen von ! j Pomeranzen und Granatäpfeln .... detto 1 2" "" delto — 2 2 oeico 4» Gemüse. Gärten » und Felogewächse über» Haupt, insofern sie nickc schon unter Oelreioe und Obst begriffen, oder be» sonders benannt sind, fnsch und qanz un' zubereitet, als: Attischsten, Kohlrüben, Erdäpfel, Kraut, Guilen, Rüben, ^ . ^. ^ .. u. dgl.............v.jsd.Guld.d.Wetthes ^ 5 — Manzzollamter — ^ ^ 5^10 42^ — getrocknet, mit Salz, Essig u. dgl. zube« ^ rettet, als: einqemacbte Gurken, Taue» z traut, emgeschntttene Rüben, u. dgl. , . detto — 6 — detto "- — » oettc» 43 Gum men,, als: arabisches und afrikanisches Gummi, Gummlgeooa, Gummlqutharz/ Kopalbarz, Gumm«seneqal, Klrschengum» Ml, Sandarak, Waäibolderh^z, Sckel. lat, Gummltragant und alle nicht deson« ders benannten Gummen , Harze und ,„ ^ ^ «- . «« >«..« Gummendarze für Fabrllcn..... 1 Centner Sporco — ä» "" Comm.'Zollamt. — 20 — b"" 44 haare von Hasen und Kaninchen .... > Pfund Sporco — ^ 2 betto H ^ ^ Comm.^Zollamt. dergleichen nach Ungarn ........ detto —,"" « "^. ^ «, » «- . 45 haar pud er ........... . Centner Sporco 4^ - vegttatte. ^ ^ - GranzzcNamter 46 Hefen (Bierhefen) flüssig...... detto " '? " Comm-Zollamt.---------- ^ delto 47 Weinbefen........... detto — 5 — detto "^ "I _^ ^"° 4» b'rschhorn in Stücken und geraspelt ... detto »----------detto >— 0 oetto 49 H 0 nlg, ungeläuterler, worunter auä) die Bie» nenstöcke mit zusammengestoßenem ho» ! nig uno Wachse, sogenannte Blenenteule und Wachölolh gehören, wie auch Honig» wasser ............ detts ^ 43 ^. Legstätte — 4 — detto 5a Hopfensehlinge (hopfenpftanze) . . . V.jed.Gulo. 0.Werthes — ""^ 2 GränzzoNämter — 6— dctto 2 t — nach Ungarn .......... detts l---------— -" «. ^— , tettck B e nie n n u n g M a ß st a b Sin. ZoMtten, ^luö. ZoWättcn, subrs« ^o denen die s s z. beo denen die 2 d « r der '""'" «erzoNüng im ' " Verzollung im ^ »oN l Eingänge zu 2^,, AuSgange zu <^ Artikel Verzollung gtschchen.hut ^ geschehen hat ^ ^__^____________ ft. j tr, ^dr. ft. ^tr.^dl 5, Horn, Ochsen., Kuh., Bocks « und Ziegen« Korn, wie auch derleh Spitzen und Horn« z scheiden............ ' Rentner Nctto — Z6 — GränzzoNämter , 3» — Comm.'ZoNämt. — nach Ungarn..........» » Centner Sporco >-------------- — —7.2 — 52 In d igo und Waidb lau ohne Unterschied - detio 7 3o — Comm-ZoNämt. ' 52, 2 GränzzoNämter 55 Hohannisdroc oder lzarobe . . . . . detto ^— äü — Legftätte — » — detto 5/, Kapern . ' . . . . . . . - . » » detto b — — ietta —6»— bett«, 55 Käse.............. detto b ,--------- delto — 12 2 detto l 56 — sogenannte wallachisHe oder Morea-Käse, ! gesalzene, jedoch nur in ter Einfuhr nach ^ den venetianifcken Provinzen zur See . . detto 2 I4 -- z>etto —- »2 2 detto — Kuh »und Schafkäse aus Ungarn in Gefäßen detto — 3o — ^— — 2 2 detto 57 Kastanien oder Maronen . . . - > detto — b^ detts -^ » 2 detto 5U Klauen, ohne Unterschied ...... detto — 2 GrÜnzzollämter — c) — Eomm.-Zollamt. — nach Unterschied........> detto —--------- — — ^ — ^. 5g Knoblauch.......... . . , 1 Gentner Netto — 26 — detto -" 1 2 Gränzzollämter 6n K ob len, Holzkohlen......... n. d.Fubrv. j.St.gugv. — 6— delts---------2 detto l 6, Krapp oder Färderröthe in Wurzeln und ge> ^ ! mahlen ........... K Centner Sporco — 20 — Comm.'ZoNamt. — li — detto ^ 62 Flachs, gehechelt und ungehechelc ... delto ^. ,5 —. Gränzzollämttr — b — detto ^ 65 y a n f. gehechelt und ungehechelt « « « . detto «^, ^ — dctto '— 5 — detto ß 6^ Werg obne Unterschied ........ Z detto ^-' 5 — detto — 2 — detto ^ 65 Lohe, Gärderlobe, gemahlen und ungemah' > ^ ^ len, wie auch Rinden von Eichen / Fich' ^ z ^ ten und Bnten ......... zn.d.Fuhr.v.j.St.ZlM. — /^ 2 Oomm.'ZoNämt. — 22 2 iZomm.'ZoNämt.l — nack Ungarn .......... detw — — — — ^.^2 - - — z66 Mandeln, mit und ohne Schalen, auch '« l Pfirsichkörner ......... ° ^ Centner Sporco 6 — — 3e«Mtte — 7 ^ GränzzoNämter fs>7 Nantin, ossindischer und chinesischer . . - ^ i Pfund Netto — .. Oblaten-u. dgl. ......... detto 4—,"^ Agstätte — 5 — detto ") Vieh, als: ^ ! 79 Ocbfen und Stiere........j , Stück ^ — -» Comm.-ZoNämt. — ia — detto, 6« Kühe, dann Kälber über Om Jahr, so. genannte Iunzen und Terzen .... ' detto 2!— — detto ^ ^ " °"^ "') Anmerkung. Wenn ungarisches oder ! ! ausländisches Vieh zum Confummo einge« ! ! z trieben und verzollt worden ist, nachher j l !' z ' ^' " ' ........ ' ^ z Benennung' Maßstab ^ Z.Mtten, ^^ ZolMtten, z . ^ ! slchB- bey denen die . ^Z. bey denen die Z2 der der ''""' Verzollung im '" Verzollung im ^ > 3oN Glngange zu ^^ 2lusgange zu ^ — Artikel Verzollung ^ ! geschehen hat ^ geschehen hat z _______..................^k ________________^7?^^ ^_^______^___^ st-l kr.j dr. ß aber wieder ausgetrieben wird 5 so ist, ! - - i ^ wenn die Partheu sich über die Perzol» ' z ^ ^ lung mit Bolleren ausweiset, der Aus« j Z > ^ ^ trieb zotlfrey gestattet. ! ^ ' ! ! ! " ^ y^ Kälber unter Einem Jahre ....>.. 1 Stück i"" 2^ — Comm.'ZMmt. »- Z — 'Granzzollamttr ^ 82 Schafe, Wid der, Ziegen oder Geiße, z ^ Böcke, Hammel oder Schöpse . . detto — »8 — Letw — , — detts z LZ Lämmer und Kitze . . . . . . . . detto — <) — ^tw ;— »« 2 delw ^ L^ S ch wein e, gemästet und ungemäfiet, auch ^ i Frischlinge........... detto 1--------- dtttö Z^. 2 Z h^tta 85 Spanferkel ...... 5 .«.. detto -^-52 detw z—_^ , h^s 6g Pferde und Füllen ohne Unterschied . . detto K Zo — detto ^. ^ 2 detto 8» Maulthiere,........... detto 2---------- detto —10— detw L^Osel. .............. detto — 5o — detto — 2 2 detto 8„ zW ackholderbeere n ........ 1 Centner Spsrco — ^6— detto -< 1 2 hMa " M a ch s, gelbes und ungebleichtes .... detto 5—— Legstätte —25 — detts H2 Weinstein, roher .«..».... detto — 9 — Somm.-ZoNamt. ^-22 2 ^tto — aus Ungarn ........... detto — 2 — — . — 22 2 h^ta — roh und präparirt nach Ungarn .... detto —. — ^. — l— 5 —' — _2 Wildpret, vierfüßiges und Federwild « . . v.jed.Guld.d.Wetthes — 6 ___ GlanzzoNamtcr ' — — ^ h^to ^Z Hasen in Bälgen .......... 1 Stück — 6 __ dettg. '_«>— > detts «4 Flegel, gemeine, gebrannte, Mauer« und z , Dachziegel ohne Unterschied ..... i»o» Stück —36— dettö l—' ^ — detto ^ Fwiedel ohne Unterschied...... . , Centner Netto j — 4« — detto s—.' 2— detto -^ -"Blumenzwiebel .......... » Centner Sporco z 3 — — Comm-Zollamt/—^ ^ 2 h^w l ! ' ! ! ! ' l l 49? «Aubernial - U'evlambarunüen. Z. 668. (3) Nr. 9119. Zirkular- Verordnung des k. k. illyrischen Landes- Cuberniums zu Laibach. —- Mit den Bestimmungen zur Handhabung des kirchlichen Fastengebothes. — Um die bestehende Vorschrift wegen polizcy-licher Handhabung des kirchlichen Faslengeboches genau, beobachten Zu machen, gegen Diejenigen, welche diesem Gebothe absichtlich entgegenhandeln, ?in gleichförmiges Strafverfahren in Anwendung zu bringen, wurde durch Ho stanz ley- Dec ret vom 22. April 1626, Nr. 92^777, mit Allerhöchster Genehmigung Folgendes festgesetzt: —^ §. 1. Die Gastwirthe, Traiteurs und Garkoche sind ver-pfilchtet an Fasttagen für lhre Gaste in der Regel, Fastenspeisen zuzubereiten, und nur als Ausnahme ist es ihnen gestattet, auf besonderes Verlangen, jedoch in einem abgesonderten Zimmer / oder wo es an Gelegenheit hiezu mangelt, wenigstens auf einem abgee sonderten Tische, auch Fleischspeisen abzurci-chen. — §. 2. Die dagegen handelnden Gastwirthe, Trattcurs und Gar koche sind in dem ersten Ucbertretungsfalle mit zwey bis zehn Gulden, oder mit Arrest von einem bis fünf Tagen; im zweyten mit zehn bis fünfzig Gulden, oder mit Arrest von fünf bis fünf und zwanzig Tagen; und im dritten mit e^-ner zeitlichen Gcwerbssperre von einem bis zu drey Monathen zu bestrafen. Die Gewerbs-sperre tst zugleich mit der Drohung zu begleiten, daß eine vierte Uebertrctung bey Personalgewerben dcn gänzlichen Gewerbsverlust, bey Rcalgewerben hingegen die Unfahigkeits-Erklärung zum eigenen Gewerbsbetriebe zur Folge haben würde, worauf auch im eintretenden Falle zu erkennen ist. — §. Z. Die Geldstrafen sind in Conventions-Münze zu entrichten, und haben dem Local- Armen- Institute zuzufließen. — §. 4. In Städten wo Polizcy-Derectionen oder Polizey-Com-missariate sich befinden, sind diese Behörden, welche über die Befolgung der im §. 1. enthaltenen Vorschrift die Aufsicht zu führen,/ und gegen, die Uebertreter mit der Bestrafung vorzugehen haben: in allen übrigen Orten aber, und auf dem Lande sind die politischen Obrigkeiten zu den dießfalligen Amtshandlungen berufen. — §. 5. Das Verfahren ist summarisch, und besteht lediglich in der Pro-tocollinmg des erhobenen, und dem Beschul-d glen, vm seine allenfalligm Einwendungen Vor zwey Zeugen vorgehaltenen Thatbestan- des und in dem hierüber' geschöpften Erkenntnisse. — §. 6. Straferkenntnisse über zehn Gulden, oder auf zeitliche Eewerbssperre / sind auf dem Lande und im Allgemeinen außer der Hauptstadt vorlausig dem Kreisamte; Straferktnntnisse auf die zeitliche Gewerbss sperre m den Provmzial-Hauptstädten aber der Landesstelle zur Bestätigung vorzulegen. Strafurtheile auf ganzlichen Gewerbsverlust, oder auf persönliche Unfähigkeit zum Ees werbsbetriebe erfordern m jedem Halle die Bestätigung der Landcsstelle. — §.7. Das Krnsamt oder tne Landesssclle kann ein sol-ches^traferkenntniß bestätigen, mildern, oder auf Lossprechung des Beschuldigten abändern. Gegen bestätigte oder gemilderte Strafen kenntnisse findet keine weitere Berufung, (Recurs oder Gnadenweg) statt. Gegen Straferkenntnisse/ die keiner höheren Prüfung von Amtswegen ( §. 6.) unterliegen/ kann ausser der Hauptstadt bey dem Kreisamte Z in der Hauptstadt aber bey der Landessislle/ jedoch nicht weiter Abhülfe gesucht werden. — §. 8. Die Berufung oder das Gesuch nm Abhülfe ist bey den ersten Behörden münd« lich oder schriftlich binnen drey Tagen anzubringen, widrigens aber abzuweisen. —§> g» Die von der Landesstelle bestätigten Erkenntniss^ auf Gewerbsverlust oder auf persönliche Unfähigkeit zum Gewcrbsbetriebe sind in dem Falle, als das Erkenntniß von einer Polizeys Behörde geschöpft wurde, der politischen Dongs keit mitzutheilen, damit nach Umstanden m Ansehung des Gewerbes das Geeignete verfügt werde. — Dnese Anordnungen werdew hicmit zur genauen Darnachachtung zur allgemeinen Kenntniß gebracht. — Laibach den 9. May 1828. Iojeph LamMo Freyherr v. Schmidbmg, landes - Gouverneur. Peter Ritter v. Ziegler/ f. k,.Gubermalrath< Z. 669. (3) 2ä Qud. Rr. iiioü. Erledigte Kreisingenieurs - Stelle. Da gegenwartig hier in Stepermark e^s ne Kreisingenieurs - Stelle mit dem damit verbundenen Gehalte jahrltchsr 6— Wer dieWal-dung st lost in Augenschein zu nehiucn wün>: schet, kann sich an dcn Michael Schaffer, insgemein Haselebner, Amtmann der Herrschaft Seckau zu Trealwang, — Von der k. k. steycrlv.ärkischen Staatsgüter-Veraußerungs-Comnnssioii. — Gratz, am ici. May 1828. , A n r 0 !': S ch ürer v. Waldhei n:, k. k. Gubernial- und Präsidial-Secrerär. Z. 683. ^(2? ' "^ ' Nr. 11037. Concurs- Verlautbarung deö k. k. kü'lcnia'.d'.s'.hel^ Gllbemiums. — Für die bc:' dcr k. k. 'va'umcval-Kreiskasse l n ^^'.' r ^ : u l c ''e!> - nd: C^!'.: vol! or 5 > Stelle.— Da in ^clge d" "-^-- H^^inmer - Decrcts , '.'.^^ 20 l. -) , dte erlcdigte ... ^ . . l.^ ^->-.-;cr Cammcral-se b.'s.'Yt wcrd,.n soU, mit welcher der l^p.u',5 c.'^r jahrllcbeil Besoldung von 700 si. Con'.'. Mümc vcrdunden ist, so w:rd dieses >ur allgci^icmen W'ssens^aft hiemn be-knn,: g.'iu?^:, und de!^ ,^mvetenten Fclgen-des eunnert: Daß mit dieser Stelle die Db-Üegenheit verbunden ist, eine Caunon von 1000 st. Conv. Münze, entweder im baznen^ Gelde, oder mit einer die Pragmatikal- Si-. cherheit gewahrenden Bürgschafts - Urkunde zu erlegen. — Daß sie chre Gesuche längstens Hgö bls letzten I'uny l. I., bey diesem Guber-Nlum einzureichen haben, darin ihr Alter, Stand, Geburts-und Aufenthalts-Ort angeben, und sich über die vollkommene Kenntniß der deutschen und italienischen Sprache, über die Studien, vorzüglich aber über ihre bisherige Dienstleistung, über ihre Kenntniß im Rechnungsfache, und m den Kassa-manipulations-Geschäften, dann über ihre Moralitar und ihre Fähigkeit zu der erwähnten Cautions- Leistung ausweisen sollen. — Daß Jene, welche schon jetzt angestellt sind, dieses Gesuch mittelst ihrer unmnclbar vorgesetzten Stelle vorlegen, und zugleich erklären sollen, ob sie in einer und welcher Verwandtschaft mit einem der dermühligen Beamten der^ Kreis-Casse in Görz stehen. — Vom k. kv Küsten- Gubcrmum Trieft am 3. Maft 1628. Alphons Fürst von Porcia, Landes: Gouverneur. Franz Carl v.R adichev ich, Gubernial- Rath. Ureisämtlichs ^erlmltbarunMn. Z. 696. (1) Kundmachung. Nr. 5142« In dem hiesigen Bürgcrspitalsgebaude ist dle Herstellung eines Abzugskanals für dringend nothwendig erkannt worden, und es wird wegen dessen Ausführung in Folge hoher Gub. Verordnung vom 16., Erh. Zi.,.v. M., z. Z. 10)72, am 1/,. d. M., Vormittags 9 Uhr, bey diesem k. k. Kreisamte die Minuendo-Ver-sielgerung abgehalten werden. — Dieses wird mir dem Bemerken bekannt gegeben, daß sich der Kostenbetrag an Maurerarbeit und Mate-riale, an Zimmermannsarbeit und Matenale, dann an Steinmetz' und Schmiedarbeit, auf 126 si. 3? kr. belauft. — K. H. Krcisamt Haibach am 2. Iunp 1628. OtaM- unV lanvrechtliche H^erlautüarnngen. I. 63?. (2) Nr. 2865. Von dem s, k« Stadt- und Landrecht? m Krmn wird bekannt gemacht: Es seo über Ansuchen des Dr. Blasius Krobath, Btvoll« machtigten der Maria Schlechter, gebornen Hrrschlager, und des Carl Kirschlager, als erklärten Erben zur Erforschung der Schuldenlast nach der am li. Aprtt l. I. verstor« benen Ignazia Merl, gebornen Kirschlager, die Tagsatzung auf den Zo. Iuny l. I., Vor^ mittags um 9 Uhr, vor diesem k. k. Stadt' und Landrechte bestimmt worden, bep welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer ,für einem RechtsZrunde Ansprüche zu stellen vermeinen, solche so gewiß anmelden und rechtsgeltend darthun ftllen, nndrigens sie die Folgen des tz. 3,4 b. G. B. sich selbst zuzu« schreien haden weiden. Von dem k. k. Stadt 3 und kandrechte in Kram. Laidach den 27. May z828. Z. 69I. (1) '^ Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram, wird durch gegenwärtiges Edict allen Denjenigen, denen daran gelegen, anmit bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte in die Eröffnung des Concurfts über das gefammts, im Lande Kram befindliche, bewegliche und unbewegliche Vermögen des hierortigen bürgerlie chen Handelsmannes und Hausbesitzers Nicolaus Lederwasch, gewilkget worden. Daher wirb Jedermann, der an erstgedachten Verschuldeten eine Forderung zu stellen berechtiget zu seyn glaubt, anmit erinnert, bis zum 3. October 1828, die Anmeldung seiner Forderung in Gestalt einer förmlichen Klage wlder den zum dieß-falligen Massevertreter aufgestellten Or. Johann Oblak, unrer Substituirung des v^ Leopold.Baumgarttn, bey diesem Gerichte so gewiß einzubringen, und in dieser nicht nur die Rict^ tigkeit seiner Forderung, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jcne>Klafse gesetzt zu werden verlangt, zu erweisen 5 als wtdrigens nach Verstießung des erstbestimmten Tages Niemand mehr angehört werden, und Diejenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des gesammten, im Lande Kram befindlichen Vermögens des eim gangsbenannten Verschuldeten, ohne Ausnahe me, auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen wirklich ein Compensations - Recht gs-bührte, oder wenn sie auch ein eigenes Gut von der Masse zu fordern hatten, oder wenn auch ihre Fsrderung auf ein liegendes Gut des Verschuldeten vorgemerkt wäre, daß also solche Gläubiger, wenn sie etwa m die Mass« schuldig seyn sollten, die Schuld ohngeachtek des Compensations-, Eigenthums- oder Pfand« rechtes, das ihnen sonst zu Statten gekommen ware, abzutragen verhaltsn werden würden. Uebrigens wird den dleßfalligen "Glaubt gern erinnert,, baß du Tagsatzung zur Wahl eines neuen, oder Bestätigung des bereits au^ gestellten Vermögensverwalters, so wie zur Wahl eines Gläubiger - Ausschusses auf dm 6. October 1828, Vormittags um 9 Uhr, vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte angeordnet werde. Von dem k. k. Stadt-, und Landrechte m Kram. Laibach den 4. Iunp 162g. ^ '' ^ äg6 Z. SgH. (t) Nr, 32og. Von dem k. k. Stadt 3 und Landrechte »N Kram wird bekannt gemacht: Es sey oon diesem Gerichte auf Ansuchen des Johann Skavia, wider Dr. Lmdner, Curator der unbekannten Maria Bradazhschen srben, m Ne öffentliche Versteigerung des dem Exequlr« ten gehörigen, auf 3g st. 9 kr., lgeschatzten Msbilars, bestehend in Kleidern und Einrichtungsstücken, gewilllget^ und hiezu drey Ter^ mine, und zwar auf den 14., 26. July, und Z4. August l. I. , im Hause Nr. 42, «im alten Markte, jedesmahl um 10 Uhr, Vormittags vor diesem k. k. tzVtadt , und kandrechte mit dem Beysatze bestimmt worden, baß, wenn diese Mohllien weder bey der er« stm, noch zweyten Feilbitthungsl Tagsatzung UM den Schatzungsbetrag, oder darüber an Mann gebracht werden könnten, selbe bey der dritten, auch unter dem Schatzungsbetrage gegen bare Bezahlung hintangegeben werdea würben. lmbach am 3. Iunp 5628. Z. 63S. <2) Fisch erey - Pachtversteigerung. Den 19. Iunp d. I., wird die zur Ka- Mel- Herrschaft Neustadtl gehörige Fsscherey im Gurkstuße, von der Gegend Srebermtsch bis auf die Brücke zu Nenstadtl, in der Amts-fanzley des Kapitels zu Neustadtl, zu den gewöhnlichen Amtsstunden von 9 bis 12 Uhr Vormittags, auf drey Jahre und 4 Monate/ nämlich: ssit 1. July 1628, bis letzten October t32i, mittels öffentlicher Versteigerung im Ganzen, oder- auch streckenweise, nm sich mehrere Pachtliebhaber einfinden, verpachtet werden. —^ K. K. Verwaltungs- Amt Neustadtl am 29. May 1628. Mpmischte Verlautbarungen. Z.Sga. (0 Nr, 617. ^ Feilbiethungs'Edict. Vom vereinten Bezirksgerichte Michelstew ten zuKrainburg wird hiemtt bekannt gemacht: Cs sey über Ansuchen des Hrn. Joseph von Hilmayer, in die executive Versteigerung der mit dem Pfandrechte belegten , dem Barthelmä Tschekniutz gehörigen, zu Naklas liegenden, dem Gute Thurn, unter Neuburg, sul, Uvb. Nr« 1^6, dienstbaren, gerichtlich auf Ms st. M. M«/ geschätzten Kaische/ und der eben» falls in dif Pfändung gezogen, auf Zi fi. 2oke., gerichtlich geschätzten Fährnisse, wegen schuldigen 27 fi. 5o kr. c. 8. c. gewllliget, und deren Vornahme auf den i5- July, auf den iH. August, und auf den 16. Gep, tember l. I., jederzeit lm Orte Naklas, und zwar für dn Realitar Vormittags von 9 b>s i2 Uhr, und für Lie fahrenden Güter Nachmittags von Z bis 6 Uhr, mit dem Beysatze bestimmt worden, daß diese Realität und Fährnisse, wenn solche weder bey der er« sten noch zweyten Tagsatzung um den Scha? tzungswenh, oder darüber an Mann gebracht werden könnten, bey der dritten auch unter demselben hintangegeben werden würden. Wozu die Kauftussigen und dle intabu-lirten Gläubiger zu erscheinen, mit dem BeyZ fügen eingeladen werden, daß die dießfallis gen Lmtatwnsbedingnlsse m der hiesigen GeZ richtskanzley tägllch m den Amisfiunden ein-geschen werden können. Vereintes Bez. Gericht Michelftetten zu Krainburg den ,3. Map »828. 3'695. il) Ankündigung, Der Unterzeichnete macht die ergebene Anzeige, daß dep chm in selner Materials Spezerey-, Falb- und Saamcn >Handlung