ll?g Amtsblatt zur »ailmcher Zeitung Nr. 165. Donnerstag den 23. Juli 1874. (322) Nr. 5442. Erlöschen der Rinderpest. Laut Mittheilung des königlich-ungarischen Ministeriums für Ackerbau, Industrie und Handel vom 7. Juli 1874, Z. 11792, ist die Rinderpest in Ungarn als erloschen erklärt worden, und ist der Verkehr mit Hornvieh und Rohpro-ducten bei Ausrecht Haltung der auch in seuchenfreier Zeit nothwendigen Borsichtsmaßregeln im ganzen Lande wieder gestattet. Laibach, am 15. Juli 1874. K. k. Landesregierung in Kram. (314—H Nr.5986. Dritte Schwurgerichtssitzung. Nach Vorschrist des tz 301 der St. P. O. wird für die dritte Schwurgerichtssitzung beim k. k. Landesgerichte in Laibach der k. k. Landesgerichtsrath Johann Pcrko zum zweiten Stellvertreter des Vorsitzenden berufen. Graz, am 17. Juli 1874. Vom Präsidium des K.K.Vl'erlandesgerichtes. ('"«^2) Nr. 1034. GerichtSadjllllctcnstelle. Bei dem k. k. Bezirksgerichte in Planina ist die Stelle eines Gerichtsadjuncten mit der IX. Rangsklasse und den damit gesetzlich verbundenen Bezügen zu besetzen. Die Bewerber um diese Stelle, zu deren Erlangung jedenfalls auch die Kenntnis der krai-nischen (slovenischen) Sprache in Wort und Schrift erforderlich ist, haben ihre gehörig belegten Gesuche bis 20. August 1874 bei dem gefertigten Präsidium im vorschriftmäßigen Wege zu überreichen. Den Gesuchstellern wird noch bedeutet, daß diese Concursausschreibung zwar zunächst den Dienstort Planina betrifft, daß jedoch auch eine ander-ortige Diensteszuweifung des ernannten Bewerbers nach Erfordernis der Umstände vorbehalten bleibt. kaibach, am 18. Juli 1874. O. k. Landcogerichts-Prasldinm. ("307—3) Nr. 985.' Dienerstelle. Bei dem k. k. Bezirksgerichte in Senosetfch ist eine Dienerstelle mit dem Iahresgehalte von 300 fl. und eventuell von nur 250 fl., jedoch mit dem Vorrückungsrechte in die höhere Gehaltsstufe von 300 ft., nebst der Activitätszulage von 25 Per-zent des Iahresgehaltes, dem Bezüge der Amtskleidung und nach Thunlichleit auch mit dem Genusse einer freien Wohnung im Amtsgebäude zu besehen. Die Bewerber um diefe Stelle haben ihre gehörig belegten Gefuche binnen vier Wochen, gerechnet vom 23. Juli, somit bis 20. August 1874, bei dem unterzeichneten Präsidium im vorgeschriebenen Wege zu überreichen und darin ihre Eignung zu dem angesuchten Dienstposten, insbesondere die Kenntnis der deutschen und krainischen (slovenischen) Sprache nebst einiger Fähigkeit zu kleineren schriftlichen Aussätzen nachzuweisen. Die noch activ dienenden oder bereits ausgedienten Militärbewerber haben überdies den sie betreffenden Anordnungen des Gesetzes vom 19ten -"pril 1872, Nr. 60, und der Vollzugsvorschrift vom 12. Juli 1872, Nr. 98 N.G.-Bl., zu ent-sprechen. . Auf Bewerber mit nachgewiesenen Kennt-Nlssen im Schreibsache wird besonders Bedacht ge nommen. vaibach, am 11. Juli 1874. A k. Landesgerichts-Prä/ldium. (321 — 1) Nr. 322. Lehrcrstelle. An der vierklassigen Volksschule in Kraiw bürg ist eine Lehrerstelle mit dem jährlichen Ge< halte von 500 st. aus dem Localschulfonde in Erledigung gekommen. Die gehörig instruierten Gesuche sind bis zum 24. August l. I. beim Ortsschulrathe in Krainburg zu überreichen. K. k. Bezirlsschulrath Krainburg, am 20sten Juli 1874. (317—2) Nr?3177 Lehrerstellen. An der einklassigen Volksschule in Sclzach ist der Lehrerposten, mit welchem der IahreSgehalt von 400 fl. nebst Genuß der freien Wohnung verbunden ist, in Erledigung gekommen. Bewerber um diesen Posten haben ihre gehörig documentierten Gesuche bis 24. August l. I. im Wege des Ortsschulratheö Selzach zu überreichen. K. k. Bezirksschulrats) Krainburg am 19ten Juli 1874. (325 — 1) Subarrendierungs-Kundmachung. Unter Bezugnahme auf die öffentliche Ausschreibung vom 1. dieses Monats und bei Ausrecht-haltung der in der bezüglichen Kundmachung enthaltenen Behandlungs - Bedingungen wird hiemit bekannt gegeben, daß wegen Sicherstellung des Artikels Heu für die Stationen Laibach und Stein auf die Zeit vom 1. September 1874 bis Ende August 1875, dann des Streu- und Bettenstrohs für die Station Laibach auf die Zeit vom Isten September 1874 bis Ende Oktober 1875 Mittwoch den 29.dieses Monats, vormittags 11 Uhr, im Amtslocale der gefertigten Magazins-Verwaltung eine neuerliche Offert-Verhandlung abgehalten werden wird. Nähere Auskünfte können bei der gefertigten Magazins-Verwaltung täglich eingeholt werden. Laibach, am 22. Juli 1874. K. k. Mililär-Vespslegodezirko-Vcrwallung zu Laidach. ft16—2) Nr. 1324. Bei der k. l. Bergdirection Idria in Kram werden 2«>«>«> Motzen Weizen, lD«O „ 5lor„ und 7OV „ slukurutz mittelst Offerten unter nachfolgenden Bedingungen angekauft: 1. Das Getreide muß durchaus rein, trocken und unverdorben sein, und der Mctzcn Weizen muß wenigstens 84 Pfund, das Korn 75 Pfund und der Kukuruh 82 Pfund wiegen. 2. Das Getreide wird von dem k. k. Wirth schastsamtc zu Idria im Magazine in den cimcw tierten Gefäßen abgemessen und übernommen und jenes, welches den Qualitäts - Anforderungen nicht entspricht, zurückgewiesen. Der Lieferant ist verbunden, für jede zurückgestoßene Partie anderes, gehörig qualificiertes Getreide der gleichnamigen Gattung um den contract-mäßigen Preis längstens im nächsten Monate zu liefern. Es steht dem Lieferanten frei, entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten bei der Uebelnahme zu intervenieren. In Ermanglung der Gegenwart des Lieferanten oder Bevollmächtigten muß jedoch der Befund des k. k. Wirthfchaftsamtes als richtig und unwider-sprechlich anerkannt werden, ohne daß der Lieft' rant dagegen Einwendung machen könnte. 3. Hat der Lieferant das zu liefernde Gerreibe looo Idria zu stellen, und es wird auf Verlangen desselben der Werksfrächter Vonseite des Amtes verhalten, di: Verfrachtung von Loitfch nach Idria um den festgesetzten Preis von 24 Neu-lreuzer pr. Sack oder 2 Metzen zu leisten. 4. Die Bezahlung geschieht nach Uebernahme des Getreides entweder bei der k. k. Bergdirections-kassc zu Idria oder bei der k. k. Landeshauptkasse zu Laibach gegen klassenmäßig gestempelte Quittung, wenn der Ersteher kein Gewerbsmann oder Handelstreibender ist, im letzteren Falle aber gegen eine mit einer 5 kr. Stempelmarke versehene saldierte Rechnung. 5. Die mit einem 50 - Neukreuzer - Stempel versehenen Offerte haben längstens bis 2V. August KG74, 12 Uhr mittags, bei der k. k. Bergdirection zu Idria einzutreffen. 6. In dem Offerte ist zu bemerken, welche Gattung und Quantität Getreide der Lieferant zu liefern willens ist, und der PreiS looo Idria zu stellen. Sollte ein Offert auf mehrere Körnergattungen lauten, so steht es der Bergdirection frei, den Anbot für mehrere oder auch nur für eine Gattung anzunehmen oder nicht. ! 7. Zur Sicherstellung für die genaue Huhal-! rung der sämmtlichen Vertrags-Verbindlichleiten , ist dem Offerte ein l Operc. Vadium entweder bar oder in annehmbaren Staatspapicren zu dem Tages' curse oder die Quittung über dessen Deponierung bei irgend einer montanistischen Kasse oder der k. k. Landeshauptlassc zu Laibach anzuschließen, widri-gcns auf das Offert leinc Rücksicht genommen werden könnte. Sollte Eontrahent die Vertragsverbindlichkei» ten nicht zuhalten, so ist dem Acrar das Recht eingeräumt, sich für einen dadurch zugehenden Schaden sowohl an dem Vadium als an dessen gesammtem Vermögen zu regressicren. 8. Denjenigen Offerenten, welche keine Ge treide-Licferung erstehen, wird das erlegte Vadium allfobald zurückgestellt, der Ersteher aber von der Annahme feines Offertes verständigt werden, wo-dann cr die eine Hälfte des GctreidcS bis Onde September R»74, die zweite Hälfte bis Mitte Qstober B»74 zu liefern hat. 9. Auf Verlangen werden die für die Lieferung erforderlichen Getreidesäcke von der l. k. Berg' direction gegen jedesmalige ordnungsmäßige Rückstellung unentgeltlich, jedoch ohne Vergütung der Frachtspesen, zugesendet. Der Lieferant bleibt für einen allfälligen Ver lust an Säcken während der Lieferung haftend. 10. Wird sich vorbehalten, gegen den Herrn Lieferanten alle jene Maßregeln zu ergreifen, durch welche die pünktliche Erfüllung der Contractsbe-dingnisse erwirkt werden kann, wogegen aber auch demselben der Rechtsweg für alle Ansprüche offen bleibt, die derselbe aus den Eontracts-Vedingun-gcn machen zu können glaubt. Jedoch wird ausdrücklich bedungen, daß dic aus dem Vertrage etwa entspringenden Rcchtsstreitigkeiten, daö Aerar möge als Kläger oder Geklagter eintreten, so wie auch die hierauf Bezug habenden Sicherstcllungs- und Esecutionsschritte bei demjenigen im Sitze des FiS calamteö befindlichen Gerichte durchzuführen sind, welchem der g-iScuö als Geklagter untersteht. Von der k. t. Bergdirection Idria, am 19. Juli 1874.