A M t K - Blatt. ^'''^4. Dienstag den 20. Mar^ 1832. ^ubernial - ^trlautbarungnl. 3« 3l^. (2) llä Oud. ^I. I5Z0. C u r r e n d e des k. ^. illyrischcn Guberniums zu Laibach., — Der neue Weg- und Brückenmauth - Ta-r>ff an der Station Friesach in Kärnten wird kund gemacht. — Nach dem mit Gubermal-Clrculare vom 22. Juli 18Z0, Zahl 26I09, bekannt gemachten allgemeinen Mauthtariffe, wurde bei der Station Fr»esach die Wcgmauth für drei Meilen, und die Brückcnmauth für drei Brücken erster Classe/ nämlich für die Brücken am St. Veiter, Wiener und Post« 'thore abgenommen. — Die hohe Hofkammer hat sich jedoch im Einverständnisse mit der ho« hen Hofkanzlcl du>ch Decret vom ,Q. October-löZi , Zahl Zl?566, bestimmt gefunden, die Brückrnmauth am Wiener und St. Vetter Thore, weil diese Brücken unter dem Normalmaße von 10 Klafter sind, aufzuheben , und nur jene an dcr Postthor e Brücke zu belassen, zugleich aber eine neue Regull-rung der Mauthgebührcn bei dieser Station Zu bewilligen. — In Folge dessen wird, und zwar von dem bestehenden Pachtungstermine "", nur die gesetzliche Wegmauchgebühr für das 3"^" m't drei Kreuzern E. M., für Waa- ^ Zugvieh in dcr Bespannung an das ^.?^/^'""len Radfelgen u. s. w., für das Stücks" der Bespannung, und für Tr.ebmeh, m.t e.nem leichte Stück T"^^"^"' "^ ^ ^^ Kreuzer C M . <^ b m.t dre. V.ertel der ersten Classe von S^^^^^"^ Bespannung am Waqm m1t^"b '" »er feigen mit einem Kreuzers M,^F"^ Zugvieh ausser Bespa^ v.ch mtt e.nem halben Kreuzer CM und vom Stuck leichten Trlew'eh mit - '« Viertel Kreuzer E.M./abzunehmen sep^ - D.efcS mrd Mlt dem Beisetze zur allge- meinen Kenntniß gebracht/ daß der Maulh? einnchmer »der Pachter die Mauth für die Postthorbrücke, in so fern sie an demselben Standpunkte wie die Wegmauth eingehoben wird, nur von jenen Partheien abzunehmen bcfugt ist/ welche diese Brücke wirkl,ch benüz-zen.—.kaibach am 26. Februar i832. Joseph Camillo Freyherr v. Schnndburg, Landes- Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg Raitenau und Primör, k. f. Hsftath. Franz Ritter v. Iacomini, k. k. Gubernial-Sccretär, als Referent. Z. Ilo. (2) Nr. ^oo2>523. Kundmachung. Laut einer Eröffnung dcs k. k. illprischen inn. österr. General. Eommando zu Gray vom 20. December i83i, haben Ge. Majestät al« lergnädigst zu befehlen geruhe, daß den Ur-Produzenten und Fabrikanten der Verkehr mit dem Aerar bei Lieferungsart,fcln für die Ar? mee frei stchen solle. Um diese Lieferungen den Urpwduzenten zu erleichtern, wurde auch die Uebernahme kleiner Parthien jener Fabrik kate bewilligt, in so ferne hleran ein Bedarf besteht. — Das Preis-Maxlmum unter oder um welches die Lieferungen übernommen werden dürfen, wird von Zeit zu Zeii bekannt gemacht werden. — In Folge einis weitern Ansinnens des gedachten k. k. Generalkommando vom 12. Februar l. I. wird nun die nachbes nanme Qualltat der für die k. k. Armee zu liefernden Monturs-Artikel zur allgemeinen Kenntniß gebracht, wobei den Ulproduzenten und Fabrikanten h«emit ausdrücklich bedeutet, daß die Qualltat nur in allgemeinen Umrissen h,er angezeigt sep, die nähere Beschaffenheit der zu liefernden Artikel aber bei der k. k. Monturs-Eommisszon der betreffenden Provinz Nligcsehen werden könne. — DieTüchcc müssen 6>ä Wiener Ellen breit s?vn, ihr Gewicht darf nicht unter 1 Nicdcröficrr. Pfund und nicht über 1 6^2 Pfur,d pr. Elle enlhallcn. Ig3 Me Tücher'mässen ungenaßt abgeliefert werden. D»e hechtgrauen und graumelirten Tücher sollen uon emer gleichen Melllrung abgeliefert w^den. __ Die gefärbten Tücher sollen durchaus gleich uon einerlei Farbe, hiernächst aber eben so nne d»e schwarzen Tücher aus mchtkor-rasiven Ingredienzien, mithin gut und echtfar, big seyn, und chemlsche Probe bestehen. Bel den in Boden gefärbten dunkelblauen Mon-turs- und sgalisirungs-Tüchern sind zum^Ze»-chen der Bodenfärbung bevor ein solches Btuck in die Nalche gegeben wird, emtge Ziffer oder Buchstaben mit Wollfäden von emer andern ^arbe am Anfange des Stückes durchzugehen, welche nach der Walche mit dem Tuch verfilzt s?vn müssen. -- Der 6^ Ellen bre.t zu liefernde Hallma hat i 3^4 Pf""d pr. Elle zu enthalten und von welßer Farbe zu seyn, auch darf derselbe nicht nnt kalchiger Weißgärhpr-Wolle, mit Schweins^, Bocks- und Kühhaar vermischt erzeugt werden, sondern er hat aus remer Zackelwolle zubestehen. — DiePfcrd-kotzen für schwere Kavallerie sind in ganzen Blattern, 8 ij4 Wiener Ellen lang, und z 5^9 Wiener Ellen breit zu erzeugen, kürzere Pferv-sotz«n werden nicht angenommen. — Cm der-lel Blatt darf nicht unter »5 Pfund und nicht über 16 Pfund schwer seyn, — Die Kotzen für leichte Kavallerie sind in Blattern, 5 ij2 Wiener Ellen lang, und 2 Wiener Ellen brett zu erzeugen. Em derlei Blatt darf nicht weniger, als 11 Pfund schwer seyn, und das über das bestimmte Gewicht uon l2 Pfund mehr enthaltende Gewicht wird dem Lieferanten nicht vergütet. — Dle Pferdekotzen müssen aus guter weißer, mcht spitziger Zackelwolle erzeugt werden, von leichter mcht knöpftiger Geivunst und über das Kreutz gearbeitet seyn, und auf emer Sttte gehörig aufgeraucht werden. Die Leinwand und der Iwil ch muß aus ganz rein ausgehachelten Flachs, oder wo d.eser n.cht aufzubringen,st, aus Hanf ohne Spreu von langen Haaren, dann gleichen und festen Faden erzeugt werben. — Die Breite der Lem-waaren hat in e in er Wiener Ellen zu bestehen, schmälere werden nicht angenommen, und für eine mehrere Breite wird keme Vergütung aelelstet. - Im Gewichte soll ein 3o Wiener Ellen langes Stück gebleichte Leinwand zu Hemden 9 bis 9 ij2 n. össerr. Pfund; zu Gat-tien und Leintücher ü bis 12 n. össerr. Pfund; zum Futter n bis iZ n. össerr. Pfund; rohe Leinwand zu Gtrohjacken i5 bis 16 n. öflerr. Pfund; rohl-n Zwilch zu Zelter »3 bls i5 n. öst. Pfund; rohen Zw,lch zu Kitteln i^bls zZ l)2 n. öften. Pfund; rohen Zwilch zu Futter i3 bis l/^ n. össerr. Pfund enthalten. — ^Die leinwaaren müssen überhaupt aus unverfälschten Matcrlale uon kernhafter, gleicher, reiner und fester Gespunst erzeugt, dicht eingestellt und festgeschlagen, mcht schitter, unrein oder augig, auch nicht Fadenrlßen oder Webernestern behaftet, gehörig ausgetrocknet, wenig oder gar nicht geschlichtet, dle weißen Leinwänden nicht mtt Kalk, weißer Erde, oder andern schädlichen Zuthaten, sondern natürlich und gehörig gebleicht seyn. — Die rohen Rinds-» haute müssen ohne Löcher, schädlichen Schnitten und Brandflecken seyn, und die gehörige Große haben. — DaS Oberleder darf nicht unter 5 und nicht über l0 Pfund im Gewichte im Durchschnitte schwer sem. — Die Oberlederhäute muffen vollkommen gahr gearbeitet, gleich, rein und trocken lm Leder, nicht ver« pfalzet, narbenlos, weder geritzt noch mit schädlichen Schnitten und Brandflecken behaf« tet, sncht gestuckt oder schwammig, noch zu sehr eingelassen , auch nicht zu stark im Schils de, dann recht milde seyn. — Das zu liefernde Oberleder hat von brauner Farbe zu sepn, schwarzes Oberleder darf nicht übernommen werden. Eine Pfundlederhaut darf nicht weniger als 25 und nicht mehr als 33 Wiener Pfund wagen. Diese Ledergattung muß gut ausgestanden, mit gehörigen Sätzen ausgearbeitet, nicht zu stark göpeitzt, gut ausgcfieischt, fest, trocken, ohne schädlichen und speckigen Theilen, ohne Löcher, schädlichen Schnitten, Brandfiecken und Narbenbrüchcn seyn. Dielchgarnen Ter-zenhaute haben aus zweierlei Gattungen zu bestehen, wovon eine Haut der ersten Gattung beiläufig 5 Schuh, i i Zoll in der Lange, und 5 Schuh, 4 Zoll m der Breite halten, jene der zweiten Gattung aber 5 Schuh, 4 Zoll lang, dann 4 Schuh, 11 Zoll breit seyn muß. Das Tevzen led er soll vorzüglich eine schöne braune und gleiche Farbe, dann auf der Fleischseite nicht zu vieles Aas haben, und darf nicht mit Narbenbrüchen, schädlichen Schnitten und Brandfiecken behaftet seyn. — Eine Brandsohle nled e r haut darf nicht mehr, als 5 bis 6 Wiener Pfund im Gewichte enthalten, es ist nur lohgar gearbeitet, und es werden von demselben die nämlichen Eigenschaften gefordert, wie vom Terzenleder. — Lohgavnpferdleder oder Schweinshäute werden als Brandlohlen-lcder nicht angenommen. — Die Alaunjeder-haute werden nach zweierlei Gattungen erkauft. Eine halbe Haut der ersten Gattung s"ll 7 Schuh, 9 Zoll lang, vorne 2 Schuh, 9 Zoll, und hinten Z Schuh, 1 Zoll breit seyn. Eme halbe Haut der zweiten Gattung darf nur um 199 einige Zoll kürzer oder schmaler seyn. — Vom Alaunleder wird gefordert, daß eine jede Haut reu; ausgeflcischt, nicht mit schädlichen Ingredienzen, sondöi n mit Alaun und Salz gut ausgearbeitet; ohne Löcher, schädlichen Schnitten und Brandflecken behaftet, auch mtt Unschlitt gut eingeschmiert worden sey. — Das Alaun-ledev wird^ nur ungeschwärzt angenommen. Von den Samischledcrhauten, welche in dreierlei Gattungen geliefert werden, sind zwei Fünftel von der ersten, und eben so viel von der zweiten, und nur 1^5 von der dritten Gatt tung beizustellen. -^ Die Sa mischhaute müssen emcn großen und starken Schild haben, gut ausgearbeitet, nicht schwammig, mit Fischthran hinlänglich eingelassen, durchaus gut ge-walchen, dann gebleicht, ohne Engering und andern Löcher, schädlichen Schnitten und Brandflecken, dann stark und kernhaft und beim Angriffe mild unv zügig seyn. —Von denKalb-fellen muß ein Fell der ersten Gattung 2 Schuh, 7 Zoll lang, und 2 Schuh, 1^2 Zoll breit seyn, cm Fell der zweiten Gattung muß 2 ^chuh, 5 1^2 Zoll lang, 1 Schuh, 9 1^2 Zoll breit seyn, endlich muß ein Fell der dritten Gattung 2 Schuh, 2 1^2 Zoll lang, i Schuh, 3 Zoll breit seyn. — Die Kalbfelle müssen vollkommen gahr zubereitet, gefügig und rein ausgearbeitet, nicht narbenlos oder brüchig, ohne Löcher, schädlichen Schnitten und Brandflecken, dann auf der Außenseite mitFisch-thran aber nicht so stark, daß die Fette durchschlagt, eingelassen und gut gekrispelt seyn.— Es werden nur braune aber keine geschwärzten Kalbfelle angenommen. — Die Schuhe und Stiefel werden aus gutem Oberleder mit Brand-und Pfundsohlen erzeugt. — Die deutschen schuhe haben aus vier Gattungen, und zwar: bei 100 Paar mit 5 übergroßen, 35 großen, 3^aar mittlern und 10 Paal- kleinen zu be-ken ^'- k ungarischen Schuhe hingegen ha-ar°5e,!n^ ^"^ 5 Paar übergroße, 35 den s^> ^m Lande Kraln m Erledigung gekommen ist, und daß zu deren W>ederbefetzung der Eoncurstermm auf sechs Wochen vom Tage der Einschaltung dieser Kundmachung i" das Laibacher Zeitungeblatt nm dem Be^ sähe hlemlt ausgeschrieben wird, daß die Bewerber um dlese Stelle sich mit dem Prüfungs' Decrete pro 5^!lo »l1v«Q2ncli, und dem Mo« ralttäts« Zeugnisse, auszuwelsen haben werden. Laibach den 6. März lL32. Grnbernial- ^erlautbarunSen. Ä I,5. (i) Nr. 2687M4. "' Verlautbarung des k. k. il lyrischen Gube r n i um s. ,— I ii Privilegien- A n g c le g en h e l,t en. — Die k. k. allgemeine Hofkammer yat am 20. December v. I., folgende zwci Privilegien nach den Bestimmungen des a. h. Parents, vom 3. December 1L20 zu verleihen befunden, imd zwar: Erstens. Dem Mathias Walz und Joseph Muck, Bürger und Handelsleute in Prag, Nr. 55ä^I, für ^e Dauer von drei Jahren, auf die Erfindung, verschiedene Klei' dungöstückc aus wasserdichtem Stoffe zu verfertigen, wobei jeder Theil des Körpers, mit Ausnahme des Gesichts, von jeder Einwirkung der Luft, der Kalte, de^s Wassers und des Schnees, so lange der ^Btoff nicht m Verwesung übergeht, frei bleibe, lndcm di< eigends zu diesem Zwecke zubereitete Malerle als Mittellage in die Kleidungsstücke, als: Mäntel, Röcke/We-sien, Beinkleider, Stiefel, schuhe, Handschuhe^.; zwiichcn Woll-, Seiden-, Lein-, Baumwoll- und Lcderstoffen?c eingelegt, allen Einflüssen, selbst der stärksten Nasse und Kalte widerstehe, und dcr Körper demnach für rlne lan^c Zcitpcriodc ganz trocken und warm erhalten wcri)e, indem ine Aubdünstung desscl-den nur bis zu dcr Miitcllagc dringen, und d»e äußere Kälte und Nasse auch nur bis dahin einwirken könne, weil der Mittelstoff beiderseits den stärksten Widerstand leiste. — Zweitens. Dem Anton Dario, Zmngießer, wohnhaft in Mailand, (^mm^äg cle H^äari, Nr. 5251, für die Dauer von fünf Jahren, auf die Erfindung, Formen aus Zinn zum Gebrauche für die Erzeuger der Unschlittkerzen zu verfertigen, mittelst welcher die Erzeugung dieser Kerzen leicht und vortheilhaft ausgeführt werde. — Ferner wurde von der k. k. allgemeinen Hofkammer 9) das einjährige Privilegium des Mathias Amstötter, cl^a. 11. Jänner i83i, auf d,e Verbesserung einerMaschme zur Erzeugung irdener Tabackpfe.fcnköpfe, auf die weitc-re Dauer von zwei Jahren, und d.) das zwel-lahrlge Privilegium des Wilhelm M. Huybens, clclo. 22. Februar ^, auf d.e Erzeugung zwmr aromatischer Toilette - Wässer ebenfalls auf dtt wettere Dauer von zwei Iahrm verlängert.'— dagegen hat Franz Rott das ,hm am 22, Februar auf eine Verbesserung der Mieder verll-hene fünfjährige Privilegium, und Joseph Höcht, das unterm 23. Jänner '38,28-/ auf einc Verbesserung der Bierbraume-thotze, ebenfalls auf die Dauer von fünf Jah- ren erwirkte Privilegium, freiwillig zurückgelegt. — Indem man dieß m Gcmaßheit der hohen Hofkanzlei - Decrete vom 6,, ,5., 19. und 20. v. M., Z. 2/,7, 574,575, io5i und 1062, hiermit zur allgemeinen Kenntniß bringet, werden zugleich die mit dcrr hohen Hofkanzlei.Erlässen vom iI. und i9. v. M., Z. 576 und io5o, herakgelangtcn Beschreibungen dcr nunmehr erloschenen, zwet Privilegien nachstehend beigefügt: Beschreibungen. — Des dcm Georg Nvßi in Dencdig ertheilten Privilegiums, auf dle Erfindung, Schiffe mit Räder zu treiben, (ciäo, 7. Juni i83c>.) — Die zu den Seiten des Kahns cm einer Axe befindlichen 2 Schaufelräder werden mittelst eines dritten Rades, woran zwei Kurbeln angebracht sind, in schnellen Umlauf gesetzt, wodurch die fortschreitende Bewegung des Schiffes bewirket wird. — Wollrcinigungsmaschinc von Philipp, Slmon.und Jonas Forchheuner zu Teschkau in Böhmen, (prio. am 2c». September 1^2^.) — An emcm 9 Schuh langen und 4 ,^2 Schuh breiten Kasten befinden sich an den zwei Enden der Lange nach in paralleler Richtung gegen einander zwei 10,Zoll im Durchmesser starke, auf Seiten bcfcstiglc Wellen, an deren einem Ende ein Nad von Z T5chuh 6 Zoll befestiget ist, welches cine Kurdcl hat. An der Welle sind 6 hölzerne Zähne, und zwar so angebracht, daß sie m gleichen Distanzen von einander stchcn, damit beim Drehen dieser Welle einer nach den andern auf semen Globen oder Arm eingreift. An dcr innern Scit^e des Kastens sind an dessen Wanden in der parallelen Richtung gegen die Zahne der Welle drn, 6 Zoll breite, H Zoll dicke, und 2 Schuh lange Arme angebracht, und an einen Globen so befestiget, daß sie von dem auf sie einfallenden Wellenzahnc an dcr einen Scite niedergedrückt, und auf dcr andern aufgehoben werden. In diesen Armen sind zwei hölzerne, 3 Schuh 6 Zoll lange Stäbe befestiget, welche bctm Einfalle eine parallele Richtung mit dcm Vodcn haben müssen. Ober einem jedem dieser Arme ist an cmcm über d,e Quer befestigten Brete iine eiserne Druckftder, welche den durch den Wcllclizahn in die Höhe ge, hobcnen Arm sogleich'wieder heruntcrschnellt, und hierdurch auf die unten liegende Wolle schlagt. Einc gleiche Welle und Vorrichtung befindet sich abcrauch an der entgegengesetzten Seite, nur mit dem Unterschiede, daß die Ar, me sogleich auf die Wcllenzähne nicht m d?rsel« ben Richtung mit den entgegen liegenden, sondern so angebracht werden, daß die auf den Kasten fallenden und schlagenden Stäbe ml^cn (Z. Amts-Blatt Nr. 24. d. 20. März 1632.) 2 202 den entgegen liegenden einfallen und einander mchc berühren, und daß das Drehrad an der W >ile an der entgegengesetzten Seite des Kastens angebracht ist. Oben am Kasten -und un-ler den Stäben befindet sich ein Rahmen mlt einem Gitter aus Spagat geflochten, welcher hin und her geschoben werden kann, damit diä dar-tM^f befindliche Wolle auf allen Puncten von den darauf schlagenden Stäben berührt wird. Der wahrend des Schlagens von der WoNe sich trennende Staub fallt durch die Gitter des Rahmens, bwor aber die Wolle der Reinigung auf der eben beschriebenen Schlagmaschine unterworfen wird, bespritzt man sie mtt einer Flüssigkeit die un Decoct von Heusaacken mit nwas Weingeist gemischt lst. Nach der Angabe des gewesenen Priuilegie«ibesitzers nimmt man au,5 zwei Maß Flußwasser ein Pfund Hcusaa-men und eine Unze Weingeist, und dieses reicht hin, um cinen Centner Wolle zu befeuchten. In t^'N noch feuchten Zustande wird die Wolle mit einer Filzdecke zugedeckt, unter welcher man sie bei warmer Witterung durch drei Stunden, in den Wmtermonctten aber durch sechs Stunden licgen, oder, wie der gewesene Patentträger sich ausdrückt, dunsten laßt, die Vortheile der Maschine sollen hauptsächlich darin be-stehen, daß zwei Menschen die Arbeit von zwölf Mewchcn ersetzen, indem zwölf Stäbe oder Schlager durch d>., einfachen Mechanismus in Bewegung gesetzt werden, und die geschlagene Wolle milder und reiner ausfallen soll. -» Laibach am H. Februar l832. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg Raitenau und Primor, k. k. Hofrath. Johann Schneditz, k. k. Gubernialrath u. Protomedicus. Z. 322. (l) NrTäl« Mr. St.. G. V. Kundmachung der Verkaufs-Versteigerung mehrerer im Be« znke Uontona gelegenen Qomamen«Verkaufse Objecte. ^- In Folge hohen Staats-Güter» Veraußerungs - Hofcommlsswns - Decrets uom 29. April 1829, Zahl iZäjsvt- G. V., wird am 5. April i6Z2, m den gewöhnlichen Amtsstunden bei dem k. k. Wald-und RentamteMon-wnI, Istnaner Kreises, zum Verkaufe lm Wege der öffentlichen Versteigerung nachbenanw ter, theils dem Cameral-, und theils dem Bruder-schafts-Fonde gehöriger, im Bezirke KIniNonH gelegenen Realttäten, geschritten werden, als: 1.) des in der Gemeinde ?arl.c)1o liegenden, und l Joch, 6a Quadrat »Klafter messenden Grundes, geschätzt au f 32 fl. ^5 kr.; 2.) des kleinen, in der nämlichen Gememde liegenden, und li2 Quadr. «Kl. messenden Grundstückes, geschätzt auf 2 ss. 20 kr.; 3.) des in der nam-llchen Gcmnnde liegenden, 6c»i Quabr.-Klft. messenden Wiesengrundes, geschabt auf 42 st.; ^.) der in der nämlichen Gememde sich befind» lichen Reihe, bestehend aus i/, Reb^nbäumen, geschätzt auf 6 fl. 32 kr.; 5) der in der nam« lichen Gemeinde sich befindlichen Reihe, be-stehend aus ic» Rebenbaumen, geschayt auf ^ fl. Ha kr.; 6.) einer in der nämlichen Gemeinde sich befindlichen Reihe, bestehend aus lg Rtbenbäumen, geschätzt auf 9 fi. Ja kr.; 7.) oer in der nämlichen Gemeinde sich befind« llchen Reihe, bestehend aus 17 Rebenbäumen, geschätzt auf 3 st. Io kr.; g.) der eben so dort befindlichen Reche, bestehend aus zZ Reben* bäumen, geschätzt auf 6 fl. 3o kr.; g.) des eben so dort gelegenen V^no^slo benannten, und l!7 Quadrat-Klafter messenden öden Grün« des, geschätzt auf 7 st. 40 kr.; i<,.) des eben so dort gelegenen VixnoAt-Ä^o benannten, und «l7 Quadrat-Klafter messenden öden Grün» des, geschätzt auf 7 fl. Ho kr.; 11.) des eben so dort gelegenen, und « Joch, 1690 Quadr.» Klafter messenden Wiesengrundes, geschätzt auf 225 ss. »0 kr.; l2.) des m der Gemein« de 86l-6^nk gelegenen, und 63 Quadrat Kl. messenden Grundstückes, geschätzt auf 3 fl. 33 kr.; i3 ) des m der nämlichen Gemeinde liegenden, und 96 Quadrat-Klafter messenden Ackergrundes, geschätzt auf 2 fl. 24 kr.; 44 ) des »n der Gemeinde Portale sich befindlichen Kirche 3t. (^luv. Zgl., im Flächeninhalt te von 2, Quadrat-Klaftern, geschätzt auf 119 st. 22 kr.; i5.) der in der nämlichen Gemeinde sich befindlichen Kirche 3d. ^l«NÄ, icn Flächeninhalte oon^HQuadrat - Klaftern , so wie der besagten Kirche umgebenen Grundes, im Flacheninhalte von 33 Quadrat-Klaftern, geschätzt zusammen auf 60 st. 3H kr.; 16.) der in der nämlichen Gemeinde sich befindlichen Kirche 3«.. (^riso^ona, «m Flacheninhalte von 17 Quadrat-Klaftern, 3^, geschätzt auf 5l st. 6 kr.; 17.) der in der nämlichen Gemeinde befindlichen Kirche 8t. I^annr^o - «m Flächeninhalte von iy Quadrat-Klaftern, geschätzt auf 48 ss. 67 kr. >> i3.) der in der nämlichen Gemeinde sich befindlichen Kirche 5r. deQllig, lm Flacheninhalte von 20 Quadrat« Klaftern, geschätzt auf n3 ft. 33 kr.; 19.) des in der Gemeinde 66pic!i liegenden Hauses, im Flächeninhalte von l5 Quadrat-Klaftern, geschätzt auf 69 fl. 25 kr.; 20.) des in der Gemeinde Zärogna liegenden kleinen Haut- 203 und Kellerst'undes, im Flächeninhalte von 6 ouab^. Klaftern, geschätzt auf 2 ft.; 2>.) derm der nämlichen Gcmclnde llegendm bau. fälligen Kn'che 3d. ^nrlln ^dale, lm Flacheninhalte von 17 Quadrat.Klaftern, 3', geschätzt auf 35 ft. 45 kr. — Diese Realitäten werden einzelnwcise, so wie sie die betreffenden Fon-de besitzen und genießen, oder zu besitzen und zu genießen berechtiget gewesen wären, um die beigesetzten Fiscalvrelse ausgeboten, und dem Meistbietenden mit Vorbehalt der Genehmigung der k. k. St. G. V. Hof-Commisswn überlassen werden. Niemand wird zurVersteigcrung zugelassen, der nicht vorläufig den zehnten Theil des Fiscal-preises, entweder in barer Conv. Münze, oder m öffentlichen/ auf Metall-Münze und auf den Ueberbringer lautenden Staatspapieren nach ihrem coursmäßigen Werthe bei der Ver-steigerungs-Commission erlegt, oder eine auf diesen Betrag lautende, vorlaufig von der Commission geprüfte, u,so als legal und zureichend befundene Sicherstellungs-Urkunde beibrmgt. — Die erlegte Caution wird jedem Licitantm mit Ausnahme des Meistbietsrs, nach beendig, ter Versteigerung zurückgestellt, jene des Meistbieters dagegen wird als verfallen angesehen werden, falls er sich zur Errichtung des dieß-fälligen Eontractes nicht herbeilassen wollte, oder wenn er die zu bezahlende, erste Rate in der festgesetzten Zeit nicht berichtigte, bei pfiicht-maßtger Erfüllung dieser Obliegenheiten aber wird ihm der erlegte Betrag an der ersten Kauf-schillingshalftt abgerechnet, oder W sonst geleistete Caution wieder erfolgt werden. —.'"5er für einen Dritten emen Anbot machen wlll, ist verbunden, die dicßfallige Vollmacht semes Com-mttenten der Versteigerungs-Commission vorlaufig zu überreichen. - Der Meistbieter hat dle Hälfte des Kaufschillings innerhalb vier Wochen nach erfolgter, und ihm bekannt gemachter Bestätigung des Verkaufs-Actes und noch vor der Uebergabe zu berichtigen, die andere yalfte aber kann er gegen dem, daß er sie aus der erkauften, oder auf einer andern, normalmaßlge Sicherheit gewahrenden Realität m erster Pnorität grundbüchllch versichert, mtt fünf vcm Hundert in Conventions-Mün-ze verzmset, und die Zmsengebühren in halbjahrigen Verfallsraten abführt, in fünf gleichen jahrlichen Ratenzahlungen abtragen, wenn der Erstehungspreis den Betrag von öo fi. übersteigt, sonst aber wird die zweite Kaufschillings-Hälftc binnen Jahresfrist vom Tage der Uebergabe gerechnet, gegen die ersterwähnten Beding-tiisse berichtiget werden müssen. — Bei glei- chen Anboten wird Demjenigen der Vorzua gegeben werden, der sich zur sogleichen oder frühern Berichtigung des Kaufschillings her-bellaßt. — Die übrigen Vcrkaufsbedingnisse, der Werthanschlag und die nähere Beschreibung der zu veräußernden Realitäten können von den Kauflustigen bei dem k. k. Wald- und Rentamte m Nanwna eingesehen, so wie auch die Realitäten selbst in Augenschein genommen werden. — Von der k. k. Staatsgüter-Ver-äußerungs-Provinzlal-Commission. — Trieft am ?. Februar i332. Fr. M. Stibil, k. f. Gubernial-Secretar. Ktavt- unV lanvrethtliche Verlautbarungen. Z. Zl3- (2) Nr. i6zi. Von dem k. k. Stadt« und Landrechte in Kram wird dem unwlssend wo befindlichen Weltpriester, Anton Tltscher und dessen gleichfalls unbekannten Erben, wtttelst gegenwar« tlgen Edicts erinnert: Es habe wider sie bei diesem Gerichte Matthäus Hafner, Hubenbe-sitzer im Dorfe Zauchen, Lacker Bezirkes, durch Dr. Wurzbach die Klage auf Verjährt« und Erloschenerklarung der Forderung pr. 962 fl. 53 kr. Land. Wahrung, oder 6i8 fl. 2l kr. D. W., aus dem Schuldscheint, cl. ,7. Mai 1765 eingebracht, und um Anordnung einer Tagsatzung gebeten. Da der Aufenthaltsort der Beklagten diesem Gerichte unbekannt, und weil solche vielleicht aus den k. k. Erblanden abweftnd sind, so hat man zu deren Vertheidigung und auf deren Gefahr und Unkosten den hierorti-gen Gerichtsadvocaten, Dr. Baumgarten, als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichtsord« nung ausgeführt und entschieden werden wird. Zur Verhandlung dieser Rechtssache mit dem aufgestellten Curator wurde die Tagsaz-zung auf den 4. Juni d. I., Vormittags um 9 Uhr, vor diesem Gerichte angeordnet. Dessen werden die Beklagten zu dem Ende erm-nert, damit sie allenfalls zu «6) Iglüu. — Frau Wander v. Grünwald, Gubernial-Raths-Gattinn, von Witn nach Trieft. — Hr. Michael Steiffer, Graveur, von Wien nach Trieft. — Hr. Joseph Sovan, Realitätenbesitzer, von Neustadtl "ach Triest. — Hr. Joseph Danelow, ReaUtätcndesitzer, von Wien nach Trieft. Den 17. Hr. Venebitt SimgaZlia, Gülerbesitzer und Handelsmann, «on Wien. — 5)?. Joseph Frey' Herr v. Mallencloit, Lieutenant von Prinz Leopold Infanterie-Regiment, von Triest. — Hr. William Molin, Zuckerrossmerle-Fabrik«-Gesellfchafttr, von Wien. Abgereist d«n l6. März 1852. Hr. Simon Scmderl, und Hr. Franz Hä'tscher, Ordens-Priester^ Hr. Wenzel Witopil, 5)r. Aloys i^Huh, und Hr. Jacob Koller; Laienbrüder; alle fünf nach Triest und Cincmati. — Frau Theresia v. Iuvanschig, Einnehmer«-Gattinn , nach Görz. Cours vom 13. FNärj »833. Staatsschuldvtrsib«'bu""l<'u ^»5«. H. (,n «M.)«5 »5li6 detto dttto zu 4 ,. H. (i» EM.) ?5 9.l^ Darl. mit Verlos, o. I. ,«li für »»o ft. (inGM.) l»^^2 U«g>i!. Hofkanirner n CM) I? ,^5 tAcrarial) (Domcst.) v OstillNik unter und iu5 «Hl — o'd der^n^, oonB°l)> zu»l/»v.H.s ^6'j2 — men, M^ii^en, SKIe.^iu » i/« v.H. > -^ ten. Krain und Götj si« » 5/i v-v- s ^2 , !2 — Ccntr.-.Caise-Amveisungtn. Jährliche«DiZcoitto 3 5j4 pEt. Vaiik-Aclicr» V». Stück in5 2)3 in Conv. Mü^e. Ktam- mw iunvrtchtllche Verlautbarungen. L- 327. (l) Nr. iSlo. Von dem k. f. Stadt- und Landrcchte lN Kram nnvl, htkunnt gemalt: Eö ftp »on die-scm l^e^chre, «le ituncurß-Instanz n«ch Mathias Gtrndel, auf Ansuchen des Glwsn Iallen, Mathias Scrllbel'fchen Gantoerwal-lers, m b^e öffentliche V»rfte»c,erung deader Macp'ae '»trelbel'ichen Gantcnasse un^ Kcr M"rta Screidel zu gleichen Tye.len gehörten, in der Et. Peters-Vorftadr, »>>b Consc. ?)tr. 5"), gilegenen, d M,, ferner »n die glelch-mäßige öffentliche Vcraußctung der zur Ma-lh'.as Glreldel'schen Gancmaffe gehörigen un-vcldncften Aclwfovderungen, »m Vecrage pr. 3H9 st» ä5 ,j^ kr. M. M., und endlich in die öffemllche Versteigerung noch «iniger, zur gedachten Gantmasse gehörigen Fährnisse gennl-liget, und d,e Fcilblelungstagfatzung Hinsicht« Uch res obbesagten Hauses und der Crlda-Ac-nvfcldlrungcn auf den 2. April l. I., Bor-nnttagü um 9 Uhr, vor diesem k. k. Etadt-und lantrcchte, hinsichtlich der Fahrnisse da« gegen aber auf den 4. April d. I., Vormittag« von 9 b's 12 Uhr, »m obigen Hausc Nr. 55, in der Gt. Peters-Votftadt, nnt dem BeUatze be11,mmt worden, daß das zu verweigernde Haus, falls es bei der Fnlbietungs? Tagsatzung nicht um den Schatzwerth, dann dii tzrlda - Actlvforderuugen nicht um den Ncnnwevth als Ausruftpreis, und die dieß« fäl!»gen Fahrmsse nlcht um den Gchötzungs-werth an Mann gebracht werden sollien, so» ßleich noch bcl dieser Tagsatzung unter dem schätz-, und rücksichtllch Viennwerthe, wer« den hintangegebcn werden. Mozu die Kaustuftigen mit dem Vnhan-ge eingeladen werLen, daß es ihnen frey fleht/ d»e dleßfalligin Llcnatlonsbedlngnisse in der dleßgerichtlichen Registratur einzusehen. Laibach sw 6. März ,832. Z. 326. (1) Nr. »65i. Von dem k. k. Stadt- und Landrechle in Krain wird b«kannt gemacht: Es sey über Ansuchen ber k. k. Kammerprocuratur, als für die Küche unh Armen zu Prtschgain, als erklärten ^rben zur Erforschung der Schul-denlasi nach dem üN2Z, Iännn l.I. zu Presch' gam verssorbenen Pfarruckärs, Gregor Apal-n,k, dte Ta^satzung auf den 9. April l. I., Vormittags um 9 Uhr, vor d'csem k. k. Stadt-ur^d Landrcch'e bestimmet worden, be» welcher «lie Icne, welch? an diesen Verlaß aus was ,.NMer für emeai Rechtsgrundk Ansprüche zu ftegen vcrW?,nen> solche s, rridcr Polcntin Pa« gon von DoNeck, roeacn schuldigcn 40 st, Gopn^l, l ft. 22 kr. Klagötcstln, dann Nebenvelblndlich« leitln, m die cxecunrc ZeUdutun^ der dei tlm 266 keytern gepfändeten 3a Pfund Spmnhaar, 2a Merling Weihen, io Merling Roggen, 3c> Gen» ten heu, »5 (Zenten Stroh, und »a Fuhren Fahr« mach, gewilliget, und zur Vornahme derselben der 29. März, der ,4. und 3c>. April l. I., jedes« mal Früb 9 Uhr im Orte deS Wohnsitzes des lZxecuten zu Dollech, mit dem Beisahe anbe« räumt, daß, wenn obbenannte Fährnisse nicht bei der ersten oder zrveilen Feilbietungstagsahung UM den Schähungsweith oder darüber an Mann gebracht werden sollten, bei der dritren such unter dem Schäyungswerthe verkauft werden würden. K. K. Bezirks - Gericht Ioria am 6. März 5832. ^^^^._________ Z. 32ä. (l) Nr. 171. G d i c t. Vom Bezirks »Gerichte Flöonig wird bekannt gemacht: Man hade den Andreas sorre, Grund» desiyer aus St. Walburga, alS Verschwender ,u erklären, ihm die freue Verwaltung feines Ver« mögens abzunehmen, und zu dessen Vertretung und Vermögens » Verwaltung einen Kurator in der Person des Loren» Sorre von Moscke, auf. zustellen befunden. Es wird hienit Jedermann ge' warnet, sich mit gedachtem Andreas Sorre in lein verbindliches Rechtsgeschäft einzulassen. BezirkK. Gericht Flödnig am ü. März i3Z2. Z. 22a. (7) Nr. 147. G d i c t. Von dem vereinten Bezirksgerichte Münken-dorf wird hiemit bekannt gemacht: (Zs fco über Anlangen'des Andreas Koß von Lachooicsch, we» gen mit Urthcu vom »7. August i62«. Nr. »Lii, behaupteten 70» ft. sammt Anhang, die executive Feilbietunq der, zu dem Zerlasse des zu Üachovitsch, verstorbenen Jacob Muhre gehörigen, der Pfarr« Gült Maliiisburg,^5li!) Urb. Nr. 35 dienstbaren, gcrichtUch auf ,/»55 st. 5ö kr. geschaßten GanchlNe, sammt An« und Zugehor, dann des, dabei befindlichen, gerichtlich auf 55 st. 16 kr. geschätzten Mo. dilare, bewiMget, und die Voinahme derselben auf den 24. April, 24. Mai und 26. Juni ,652, jedesmal m I^ico 3acbooilsH zu den gewöhnlichen Bormicta'gs. Umstunden mlt dem Beifahe an« beraumt worden, da^j dikse Realität und lie in die Execution gezogenen Fährnisse, wenn sie bei der ersten oder zwetten FeUbietung nicht wenig» jicns um oen erhobenen Schätzungswert!) an Mann gebeicht werden bei der diittcn auch dar« untcr zila.esi.t!l^^W^crden würden. Dessen wetten dlc ss^issuiiigen^mit dem Anhange veiftändiget, daß si^ die Hchäyunq, den Grundkuchscxtract und die Licitationvbeöjli.jnisse, vermög? deren unter andern jccer Milbiger ein Padium ps. 3oo fl, bar zu Yanden ^cr Ilcicatlons , Oommission zu er» lcqen h^den wiri), cäalick zu dcn gewähnlichen Aml^stunten hiecorts einsehen können. Bezirksgericht Münkendorf den 12. März ^ Z'. 552. (i^ ^N^o. ß Edict. ' Von dem Neziiks.Gerichte Rupertrhof zu Iieuft^dtl wirü hiemit bekannt gemacht: Og hade Uder Ansuchen oeS MathiaZ Hupantschitsch v.'n Unterthurn, vom heutigen Dato, Z. 770, wi< der Iofeph Derqanz von Töpliy, weqen aus dem wirthschaftsämtlichen Vergleiche, clsio. 2i> Mai »S3a, schuldigen 2,3 st. M. M. <-. 3. c., in die executive Feilbietung der, dem Lehlern gehörigen, zur Pfarrgült Töpliy, 5,id Rect. Nr. 74, ?5, 6i, 62 und 93, unterthänigen, zu Töp^ liy gelegenen, serichtlich sammt Wohn- u«5 Wirthschaftögcbäuden auf ioa5 fi. ,5 kr. bewel' theten Realitäten, dann feiner gleichfaNs mit dem executiven Pfandrechte belessten, gerichtlich auf 5g ft. 32 kr. geschayten Fährnisse, als: Getreide, Viehfutter, dann haus - und Meiergeräthschaften gewiNlget, uno hiezu unter einem die Tagsahun« gen auf den 26. April, 26. Mai und 20. Juni l. I., jedesmal von g bis ,2 Uhr Vormittags, und von 3 bis 6 Uhr Nachmittags, in I^co Töplly mildem Anhange bestimmt. daß imFal' le diese Realitäten und Fahrnisse weder bei der e,sten noch zweiten Feildietung um den Schähun^s-werth oder darüber an Mann gebracht werden könnten, solch? bei der dritten auch unter demse!' den bintanq«g«b