Jahresbericht des k. k. Staats-Gymnasiums in Marburg a. D 1907 JAHRESBERICHT A*. M DES I — MARIBOR 5, K. R. STAATS-GYMNASIUMS # MARBURG AID. VEROFFENTLICHT VON DER DIREKTION AM SCHLUSSE DES STUDIENJAHRES ---------- 1907. ----------------- IM VERLAGE DES K. K. STAATS-GYMNASIUMS. DRUCK VON L. KRALIK, MARBURG. Inhalt: 1. Dio Verteilung des bàuerlichen Grundbesitzes in der Umgebung von Marburg zu Beginn des XIX. Jahrhunderts. (Mit zwei Karten.) Von Dr. Max Hoffer. 2. Schulnachrichten. Vom Direktor Julius Glowacki. , „ mariook * /gai 56 9o Die Verteilung des bauerlichen Grundbesitzes in der Umgebung von Marburg zu Beginn des XIX. Jahrhunderts. (Mit zwei Karten.) — Von Dr. Max Hoffer. Einleitvuig’. Der Lehrer der Gcschichte an Mittelschulen kann off den Vorwurf horen, er betreibe zu viel pólitisehe Geschichte; die Schùler hórten immer nur von Fùrsten und Kriegen, wilhrend das innere Leben der Vólker, die fortschreitende Entwicklung zu hòheren Lebensforrnen und so weiter viel zu wenig geschildert wurde. Ganz unberechtigt ist dieser Vorwurf nicht, aber er wird vielfach enlkraftet. In erster Linie sind besonders fùr das Mittelalter die Quellen, aus denen wir Nachricht ùber innere Geschichte — gemeiniglich Kulturgeschichte genannt — schópfen, recht sparlici). Die Chronisten verzeichneten eben auch meist nur auBere Ereignisse, Kriege, Seuchen, Fùrstenwechsel und derlei. Dann liiBt sich auch nicht verkennen, dati ein Verstandnis der Kulturgeschichte nur móglich ist, wenn die pólitisehe des betreffenden Zeitraumes bekannt ist, und so wird notgedrungen nodi immer auf die pólitisehe und territoriale Entwicklung der europaischen Staaten mehr Gewicht gelegt als auf die kulturelle. Der vorgeschriebene Lehrstoff, die Anlage der Lehrbucher und wohl auch das geringere Verstandnis der Jugend fùr rein kulturelle Fragen nòtigen den Lehrer, manches gewiB interessante Kapitel der Kulturgeschichte rasch abzutun. Der Verfasser der vorliegenden Arbeit machte im Unterrichte die Erfahrung, daB gerade ein Abschnitt der allgemeinen europaischen Kulturgeschichte den Schulern der hiesigen Anstalt recht wissenswert erschien, den sie im Unterrichte nur in kurzen Umrissen, nicht so eingehend, wie es nutzlich wfue, kennen lernen: die Geschichte des Bauernstandes. Nun ist aber das Programm einer òsterreichischen Mittelschule nicht bloB fùr die Lehrer derselben, sondern auch fùr die Schùler geschrieben. Viele erhalten es und lesen nicht bloB die Schulnachrichten, sondern auch die vorgeschriebene wissenschaftliche Abhandlung. Auch die Eltern der Schùler nehmen oft Anteil daran und wenn auch nicht jeder sich mit der Arbeit beschiiftigt, ein Teil tut es dodi, besonders wenn es sich iim einen Gegen- 1* stand handelt, der ihnen nicht ganz fremd ist. Die Schuler des Marburger Gymnasiums sind zum gròBeren Teile Bauernsóhne des Unterlandes und es liegt nahe, daB sie sich far die Geschichte jenes Standes, dem sie selbst ent-stammen, wohl mehr interessieren, als fùr andere Probleme. In der Schule anf dieses Gebiet naher einzagehen, ist nicht gut móglich. Daber entschloB sicb der Verfasser, einmal von der sonst ublichen Form abzuweichen und mit dem Programmaufsatze sich zunachst an die Schuler zu wenden, ihnen, in erster Linie den Bauernsóhnen, etwas zu erzahlen von der Entwicklung des Bauern-standes, naturlich mit besonderer Berucksichtigung der engeren Heimat. Auch fur die Eltern, sowie die burgerlichen Kreise, die ein Programm in die Hand bekommen, durfte vielleicht die Sache einiges Interesse haben. Um aber auch dem zweiten Teil der Leser, den Fachgenossen und ubrigen Mittelschullehrern, etwas zu bieten, wurde der EntsclilnB gefafit, mit diesem rein historischen Gegenstand eine Untersuchung zu verbinden, die den Grenzgebieten der Geschichte und Geographie angehòrt. Es soli gezeigt werden, daB es móglich ist, auch die selir zersplitterten Besitzverhaltnisse, wie sie in den ósterreichischen Alpenlàndem bis ins XIX. Jahrhundert herauf bestanden, kartographisch dar-zustellen. Dieser Teil der Arbeit enthalt also etwas Neues und das eigentliche wissenschaftliche Resultat der Arbeit sind die beiden Kartenbeilagen, deren Beigabe móglich gemacht wurde durch eine auBerordentlicho Dotation des bohen Ministeriums fur Kultus und Unterricht, dem auch an dieser Stelle der ergebenste Dank des Verfassers ausgesprochen sei. Der Text der beiden letzten Abschnitte gibt die notwendigen Erlauterungen zu den Karten, erkliirt die Art und Weise, wie das Kartenbild gewonnen wurde und enthfdt eine genaue Besclireibung der dargestellten Gemeinden. I. In diesem Abschnitte sind koinè selbstandigen Forschungen niedergelegt, — es sei das ausdrucklich betont — sondern nur die wichtigsten Momente der Geschichte des Bauernstandes in Steiermark, vornehmlicli in Untersteier-mark zusammengestellt. Die alteste Epoche einer wirklichen Geschichte fur Steiermark, die Rómerzeit, hat fur unsere Frage keine Bedeutung, da sich in den Sturmen der Vólkerwanderung nichts heruber gerettet hat von den Ein-richtungen der rómischen Besitzeinteilung, Flurverfassung oder dergleichen. Wir kónnen daher erst spater beginnen, wo wir von den eingewanderten Bajuvaren boren, die im achten Jahrhundert vollstàndig von den Franken ab-lningig wurden, sowohl in ihrem Stammlande, als auch in den kolonisierten Gebieten. Doch hat die Epoche Karls des GroBen, in der Steiermark zum zweiten-mal Bestandteil eines groBen Kulturreiches wurde, nur vorubergehende Wirkungen ausgeubt, da, wenigstens in der uns zunachst beschaftigenden Untersteiermark, alle Einrichtungen durch die Einfalle der Magyaren vernichtet wurden. So kónnen wir erst wieder gegen Ende des X. Jahrhunderts einsetzen, wo wir nicht nur festgefugte Verwaltungsbezirke, — hier an der Drau die Grafschaft Rachwins, die spatere Pettauer „Mark“ — sondern auch die 5 Anfange einer groBzugigen Kolonisation vorfìnden. Der bajuvarische Bauer kam als Kolonist in das Land, das aber nicht menschenleer, sondern, wenn auch sparlich, von den in der zweiten Halite des VI. Jahrhunderts einge-wanderten Slovenen bevólkert war. Wie waren nun die sozialen Verhàltnisse dieses Volkes in jener Zeit? Darùber belehrt uns die vorzùgliche Arbeit des so frùh verstorbenen Rechtshislorikers Levec.1) Wenn vielleicht auch im ein-zelnen eine oder die andere Korrektur vorgenommen werden muBte, im all-gemeinen sind scine Ergebnisse wohl verlaBlich und mógen hier einem gróBeren Publikum zuganglich gemacht werden, wàhrend derFachmann die Begrùndung an Ort und Stelle nachsehen kann. — Das wichtigste Resultat ist folgendes : Bei den alten Slawen — zunachst Untersteiermarks — haben zwei strenge geschiedene Volksschichten, einerseits ein Hirtenadel (die Supanen), anderseits Ackerbauern, bestanden. Das Verhaltnis der Supane zu den Bauern war 1 : 3G4, doch hatten erstere meist Doppelhufen, so daB 40% Supanen- und 60% Bauerngut war. Noch im XIII. Jahrhundert ist der Supan, wenigstens in ein-zelnen Gebieton, z. B. bei Tiiffer, Rann, Lichtenwald, vorwiegend Hirt und Viehzuchter, dabei aber in soziai hochstehender Stellung. Ihm gegenuber steht, u. zw. im Hórigkeitsverhaltnis zu ihm, eine dem Ackerbau obliegende Schichte, die vielfach gezwungen wird, mit den Hirten zu wandern. Doch bleibt der Ackerbau auf Hóhen und Bergabhange beschrànkt; einmal hat das den Vorteil, daB der Boden sich selbst drainiert, infolge seiner felsigen Beschaffenheit und des raschen Wasserlaufes, wahrend die Ebene mit ihrer Feuchtigkeit und Uberschwemmungsgefahr schon hòhere Ansprùche an die Geschicklichkeit und Arbeitskraft der Bewohner stellt, mit einem Worte hóhere Kultur erfordert. Zweitens war der Ackerbau auBerst extensiv;2) er hatte die Form der Schwend- oder Brennwirtschaft, die stellenweise noch heute vorkommt. Sie besteht darin, daB man ein Stuck Wald mit Feuer und Hacke rodet und in die gleichfórmig verteilte Asche sat. Ist die Ertragsfahigkeit eines derart bearbeitelen Streifens gesunken, geht man einen zweiten an, laBt den ersten als Weide, endlich wieder sich bewalden. Darauf, daB dabei eine bestimmte Reihenfolge eingehalten wurde, hatte auch der Supan zu schauen.3) Wir finden also beim Antritte der deutschen Herrschaft die breiten Talbóden und Ebenen, wie das Pettauer Feld, unbesiedelt und eigentlich herrenlos. Zunachst galt das ganze eroberte Gebiet als Krongut, doch belieB man die Slawen vielfach in ihrem Besitze, die Supane behielten das Weideland, das sie eben in wirklichem Besitze hatten, die Ackerbauer das gerodete Ackerland. Freilich verfìel die groBe Masse der slawischen Einwohner in Knechtschaft oder doch zinspflichtige Abhangigkeit. Von den ebenen, also herrenlosen Teilen des Landes wurde wohl das meiste nach frankischem und deutschem Recht als Krongut angesehen und an Kirche *) Wladimir Levec „Petlauer Studien“, L, II. u. III. Abteilung, erschienen in den Mit-teilungen der Anlhropologisclien Gesellsehalt in Wien, 13d. XXVIII, XXIX und XXXV, Wien 1898, 1899, 1905. a) Unter extensiver Wirtscliaft versteht man diejenige, bei welcher die Menge des auf-gewandten Kapitals und der aufgewandten Arbeit im Verbiiltnis zur bewirtschafteten Fliiclie vergleichsweise gering ist. 3) Dies und das folgende nach Levec, s. o. III. T., S. 71 ff., 83 fi'. wid Adel verschenkt. Als FlàchenmaB benutzte man bei diesen Vergebungen im deutschen Reiche die Kònigshufe — 48—50 ha. Levec wies nun nach, dati das obere Draufeld zwischen Marburg und Pettau gerade 500 Kònigshufen zu 47-37 ba umfasse und dall diese Kònigshufe als Einheit bei der Vermessung und Zuweisung des Landes diente, so daB die beutigen Gemeinden des Drau-feldes immer ein Vielfaclies einer solchen Hufe darstellen.1) Dodi war diese Ilufe nie Wirtschaftseinheit, als solche dienten vielmehr die „mansi sclavonici” oder die „ mansi bajuvarici“. Erstere sind nicht etwa eine den Slawen eigen-tùmliche Siedlungsart, sondern eine Scliópfung deutscher Grundherren, ein Kind deutscher Kolonisation; der Name bedeutet, daB — ursprùnglich wenigstens — nur si avviseli e Hórige auf solchen Hufen angesiedelt vvurden. Die slavvische Hufe war ein Viertel der Kònigshufe, also etwa il ha. Die bairische war entsprechend der hóheren sozialen Stellung des bairischen Teiles der Bevólkerung gròBer, nàmlich ein Drittel der Kònigshufe, 15—18 ha. Endlich war als Wirtschaftseinheit auch die balbe Hufe vertreten.2) Was nun die Kolonisierung des Draufeldes betrifft, so erfolgte sic von zwei Stellen aus, von Marburg, dem Sitz des Markgrafen, und von Pettau, dem salzburgischen Besitz. Der Hauptsache nach waren die Kolonisten slawischer Abstammung, doch daneben gab es auch deutsche und auf deutschem Kolonisationsboden vollzieht sich zunachst der Ubergang zu einer gròBeren Intensitat der Wirtschaft.3) Der Vollstandigkeit halber sei nodi auf die Flur-einteilung verwiesen, deren Typen Meitzen4) feststellte. Im Draufelde treffen wir dreierlei an.5) In unmittelbarer Nahe von Marburg, wie bei Rothwein, BoBwein, St. Magdalena sind es gewannàhnliche Streifen und Biòcke, die Àcker liegen im Gemenge. Ganz anders ist der zweite Typus: jeder Bauer bat sein Ackerland in e in e m Streifen zugevviesen; das fmden wir z. B. in St. Lorenzen, Drasendorf. . . , Der dritte Typus, vertreten in Pobersch, Kranichs-feld, St. Margarethen u. a., ist das Samtgevvanne, d. h. eine vollkommen durchgebildete, regelmaBige Gewanneneinteilung. Was endlich die Form der Dorfstatt anbelangt, so ist sie bei alien drei Typen die eines Zeilendorfes, aus dem sich ein StraBendorf entwickelte. Die Ilofstellen stehen an einer geraden StraBe, zu beiden oder wenigstens zu einer Seite derselben in ge-drangter Beihe. Nach diescr etwas langeren Abschweifung vom eigentlichen Thema, die aber fùr die Leser doch von Interesse sein durfte, kehren wir zum Ausgangs-punkte zuruck. Wir linden also slovenische Bevólkerung, deren gróBerer Teil in volle Abhàngigkeit von den Grundherren geriet und bajuwarischc Ein-wanderer, im nòrdlichen und mittlereh Teil Steiermarks gesclilossen, im siìdlichen stellenweise angesiedelt. Ursprùnglich unterschied das bayrische Volksrecht, wie als bekannt vorausgesetzt werden kann, Adclige, Gemeinfreie, ■) a. a. 0., 111. T., S. 156. 2) a. a. O., III. T., S. 183 IT. ») a. a. O., III. T., S. 190, 194. 4) August Meitzen, „Siedelung u. Agrarwesen der West- u. Ostgermanen, . . . Slawen“, 3 Bd.. Berlin 1896. 5) Levec, a. a. O., III., S. 158 IT. Halbfreie oder Hdrige, und Unfreie oder Eigcnleute.1) Wàhrend der Adel durch die groCen Schenkungen an Bedeulung gewann, in gewissem Sinne cine Vermehrung durch das Emporkommen der Ministerialen erfuhr, ging schon frùhzeitig die Zahl der freien Kleinbauern zuruck, — hauptsàchlich wegen der drùckenden Wehrpflicht, — ohne jedoch ganz zu verschwinden. Gegenuber den mit bedeutenderi Hilfsmitteln arbeitenden Grundherr-schaften, deren Entstehung in Steiermark von auswàrts ber anzusetzen ist, konnte sich der gemeinfreie kleine Grundbestzer nicht halten, er trat zum mindesten ins Benefizialverhaltnis zu einem GroCen oder der Kirche. Die kolonisatorisch vorgehenden Grafen oder kirchlichen Korporationen verpflanztcn von ihren heimischen Dominien die verschiedenen Bevčlkerungsklassen in die Marken. Die Zinsleute und behausten Eigenleute erhielten auch hier Huben-grùnde zur Bewirtschaftung zugevviesen, die Bearbeitung der im Eigenbetriebe ruckbehaltenen Landereien wurde den »servi8 ùbertragen. Die bereits den Avaren hórigen Slaven blieben in dieser Stellung zu den Deutschen, die ur-sprùnglich persónlich freien Slovenen behielten diese Stellung bei, um spàterhin einem gleichen Schicksale wie der deutsche freie Kleinbauer zu verfallen. Besonders die Zeit der Magyarenkampfe, die ja fiir unsere Gebiete im X. Jahrhundert noch keineswegs aufhóren, zeigte sich da als verhangnisvoll. Bis ins XII. Jahrhundert spricht derGrundherr von »liberi ac servi", bezeichnet aber beide als »homines suos“, wodurch ein gewisses Abhangigkeitsverhàltnis auch dieser »freien8 Landarbeiter ausgedruckt erscheint. Audi die servi wurden mit Huben — mansi serviles — ausgestaltet. ja sie konnten sogar eigenen Grundbesitz haben, doch galten sie samt Familie als volles Eigentum des Herrn und konnten verschenkt, verkauft usw. werden. Es gab da ver-schiedene Arten, die aufzuzahlen zu weit fùliren wurde; alle auf herrschafllicheni Territorium seBhaften Unfreien nannte man »homines8, die stiftischen Unter-tanen z. B. zu Beginn des XIV. Jahrhunderts »des gotzhaus leute8.-’) Daneben gab es die »Kolonen8 und die »Zensualen8, erstere ursprùnglich frei, aber ohne unabhiingigen Immobiliarbesitz, letztere anfanglich freie Zinsbauern. Der Eigenbetrieb der Gutsherren war in Steiermark nie so bedeutend wie etwa in den bayrischen Stammesgebieten. Endlich liatten viele Bauorn Grundstucke als Lehen vom Gutsherrn, u. zw. auf Lebenszeit — das ist dann das Leib-geding oder Freirecht, Erbrecht war ausgeschlossen — oder in Erbpacht, d. i. die »Emphyteuse8 oder das Kaufrecht. Es ist verstàndlich, daB der Inhaber eines Kaufrechtgutes besser wirt-schaftete, als der Freistifter, kam doch seine Arbeit der Familie zugute.3) Allmahlich vollzog sich eine Ausgleichung in den Standesunterschieden der landarbeitenden Bevólkerung, die altere Leibeigenschaft erlosch. Unfreie wie Halbfreie flossen zur Klasse der »Untertanen8 zusammen. Das ist die amtliche Bezeichnung, besonders des XVIII. Jahrhunderts. Den Ausdruck »Leibeigenschaft8 ') Im folgenden wurde besonders benulzt: AntonMelt, „Die Antange der Bauernbefreiung in Steiermark unter Maria Theresia und Josef 11.“, ersch. in den Forsehungen zur Verfassungs-und Verwaltungsgeschichte Steiermarks, V. Bd., 1. Heft, Graz 1901. ») Meli, a. a. O., S. 8 IT. 3) F. M. Mayer »Gescbiclile der Steiermark8, Graz 1898, S. 140. kennt man in dieser Zeit gar niclit. Was die Stellnng der Untertanen betrifft, so mub man die Untertanigkeit als Standeseigcnschaft trennen von der Ver-pflichtung zu Naturai- und Geldleistungen.1) Erstere auUerte sich besonders in der Verpflichtung der Untertanen zur Treue und zum Gehorsam wider die Grundherrschaft, in dem Mangel an Freiziigigkeit und der Einholung der herrschaftlichen Eheerlaubnis. Letztere Beschrankung wurde spater rein formell. 1782 gilt derSatz: „Ein jeder Unterlan kann sich unbeschrànkt verehelichen". Die Leistungen zerfielen in Grundzinse, Ehrungen und Frolmdienste. Zu den ersteren gehóren Getreide- und Kuchendienst, endlich Gelddienste. Der Unter-tane mulite das Getreide fur den herrschaftlichen Kasten (granarium) abliefern; es diente hauptsachlich als Marktware und besonders die Kameralguter legten groben Wert darauf. Alle andern Abgaben von landwirtsehaftlichen Produkten, vom Ei angefangen bis zum Schlachtvieh, nannte man Kiichendienste oder auch Kleinrechte. Neben diesen in den Urbaren genau aufgezeichneten, naturlich nach der Bodenbeschaffenheit sich richtenden Abgaben gab es auch niclit aufgezeichnete, die man Ehrungen oder „ Laudemia" nannte, die wichtigste war das „Mortuar“, d. h. der Grundherr nahm von der Hinterlassenschaft eines verstorbenen Untertanen das beste Stflck aus dem Stalle (Besthaupt) oder einen Prozent-satz des Mobiliars. Das Herkommen und die Persònlichkeit des Gutsherren, beziehungsweise seines Verwalters war da ausschlaggebend. Besonders unan-genehm waren oft die Frolmdienste, in Steiermark „Robot" genannt. Es sind das Dienste, die der Untertan mit seiner eigenen Arbeitskraft, seinem Zuge und seinem Ackerzeuge zu leisten hatte. In der karolingischen Zeit war die normale Frohnpflicht eine dreitagige in der Woche, spater ist das ganz ver-schieden und man spridit von einer gemessenen (genannten) Bobot, wenn genau angegeben wurde, was und wie oft zu arbeiten war und einer unge-messenen (ungenannten). Die se letztere war der Hauptgrund fùr Beschwerden; ein harter Grundherr komite seine Untertanen sehr schadigen, indem er sie roboten lieti, ohne auf ilire wirtschaftlichen Bedùrfnisse Rucksicht zu nelimen. Nicht einmal die Verkostigung am Robottage durch den Grund-herrn war Regel und nur einzelne Herrschaften brachten die Robotforderungen in Einklang mit den Groben verhfdtnissen des bauerlichen Besitzes. Erst sehr spàt fing die Staatsgewalt an, sich um den Untertanenstand zu kfunmern, und wie ja im allgemeinen drei Flauptepochen in der innercn Geschichte Ósterreichs zu unterscheiden sind, so auch beziiglich des uns be-schaftigenden Standes. Die erste fàllt in den Beginn der Neuzeit unter Maximilian I. und Ferdinand I. Die Lage der Bauernschaft war bis ins XV. Jahrhundert keineswegs eine sehr ungunstige gewesen, im Gegenteil. Das and erte sich rasch und grundlich unter der langen, leider so unruhigen Regierung Friedrichs III. Die Grundherren ùberwalzten die gesteigerten Lasten so vici als mòglich auf ihre Untertanen, erhòhten die Abgaben derselben, daher die Klagen ùber Verletzung der „ alteri Rechte“, der sudsteirische Bauernaufstand 1515 mit der Forderung nach Wiederherstellung der „stara pravda". Dazu ') Das folgende nach Meli, a. a. O., S. 18 11. kam nodi die wirtschaftliche Ausbeutung durch die landesfùrstlichen „Kammer-kncchte", die Jnden. Dodi nicht diese bedrùckte Lago der Untertanen wurde zunàchst Veranlassung, daB sich der Staat dieses Standes annahm, ein anderer Faktor trieb die Regierung an, die Stellung des Bauern als landesfurstlichen Steuertragers.1) Der Bauer hatte die ihm auferlegten Steuern an den Grundherrn abzu-geben, der sie der landesfurstlichen Kasse zufuhrte, u. zw. war letzterer haftbar fùr die richtige Steuerleistung seiner Untertanen. Darin lag nun der Keim fur fortwàhrende Streitigkeiten zwischen dem Landtage als Vertretung der Grundherren und der Regierung. Unter dem Scheine, als wolle man sich des „armen Mannes“ annehmen, suchte der Adel die landesfurstlichen Steuer-forderungen abzuweisen. So hatte die Regierung Anlab, zur Bauernfrage Stellung zu nehmen. Zunàchst suchte man fùr den Rechtsschutz der Untertanen zu sorgen. Unterstanden sie bisher einzig und allein dem grundherrlichen Gerichte, so bricht sich doch allmàhlich die Anschauung Eahn, dab „rùcksichtlich der wirklichen Obergewalt alle Einwoliner des Landes in gleichem Verhaltnis zum Landesfursten stùnden“, ein Satz, der uns fast modera anmutet. Tatsachlich hat Ferdinand I. das Appellationsrecht der Untertanen an die Instanzen der Landeshauptmannschaft und der Regierung gesetzlich fìxiert. Um bezuglich der Besitzrechte eine Ànderung herbeizufùhren, veranlabte die Regierung auf den landesfurstlichen Gutern eine Umwandlung der Frei-stifts- in Kaufrechtsgùter, die dann fùr die andern Grundherrschaften vor-bildlich wirkte, ohne dali man direkten Zwang auszuùben genùtigt war. Scheute man doch sehr ein energischeres Vorgehen, da eininal die Anschauung von den „althergebrachten“ Rechten der Grundobrigkeit zu tief eingewurzelt war. 1542 kam es zu einer Regelung des Steuerwesens auf dem Prager Ausschublandtage und da wurden auch die steirischen Verhaltnisse geregelt. Ganz Steiermark wurde auf 72.000 Pfund eingeschatzt. Ein geringer Rest von Freibauern bestand. Diese Freisassen unterstanden nur der Landschaft und hatten nur die landesfùrstlichen Steuern zu leisten; 1832 zahlte man bei 800 solcher Freisassen. Untertànige Dominikalgrùnde nannte man jene, die *1542 noch als Hofland von der Grnndlierrschaft aus bewirtschaftet und erst spater an Untertanen vergabt wurden. Weitaus die wichtigste Masse der Bevólkerung gehórte zur Klasse der untertanigen Rustikalisten. Das waren die Besitzer jener Grùnde, die schon 1542 in den Hànden der Bauern waren, gleichgiltig ob kaufrechts- oder freistiftsweise. Freie oder landschaftliche Dominikalbesitzungen nannte man jene, die noch zur Zeit Maria Theresias von den Herrschaften selbst bewirtschaftet wurden.2) Damit sind wir bei der zweiten groben Epoche der Reformen angelangt, der Zeit der groben Kaiserin und ihres edlen Sohnes. Zunàchst wurde durch die Steuer-Rektifìkation des Jahres 1748 eine neue Steuergrundlage geschaffen. Es wurde verordnet, dab erst nacli der Bezahlung der landesfùrstlichen Steuern die grundherrlichen ') Das folgende nach Meli, a. a. O., S. 34 fi. 3) Meli, a. a. O., S. 16 ff. Gaben ausgeschrieben und eingefordert werden durften. Uas Dominikale (Hof-laod) wurde vom Rustikale (Bauernland) strenge geschieden, im neuen Gùltenbuclie alle Dominikal- und Rustikalrealitiiten individuell eingeschaltet und damit das neue Kataster geschaffen. Das Steuersystem war folgendes: von alien herr-schaftlichen Einkùnften wurden 25 von 100 fi. an Versteuerung freigelassen, die restlichen 75 fi. hingegen mit 25 Prozent besteuert; also 18 fi. 45 kr. Steuer von 100 fi. Einkommen. Die herrschaftliche Steuer, welche die Dominien von iliren Einkùnften zu leisten hatten, hieC Dominikal-Kontribution, jene der Untertanen Rustikal-Kontribution, der sie leistende war der Rustikalist. Die Leistungen an den Grundherrn, ob in Geld oder natura, nannte man Dominikale. Fur Steiermark betrug die Rustikal-Kontribution 874.420 fi. 30 kr. und die 25% Dominikal-Kontribution 229.123 fi. Nach der Besteuerung teilte man aueh die Bauerngùter ein. Nach der Verordnung vom 12. Miirz 1754 galt als ganzer Bauer jener, der mindestens 21 fi. 40 kr. Kontribution zabite, als halber, der 10 fi. 45 kr., als Viertel-Bauer, der wenigstens 5 fi. 22'/2 kr. steuerte. Die nodi geringere Kontribution Leistenden waren die Keuscliler, Weinzierl und Bergholden.1) Die Verwaltungsreformen Maria Theresias hatten auch fur den Bauern-stand Bedeutung u. zw. insofern, als den neugeschaffenen Kreisàmtern (in Steiermark deren 5, Judenburg, Bruck, Graz, Marburg und Cilli) die Aufsicht ùber die Grundobrigkeiten, der Schutz des Untertans von amtswegen oblag. Sie galten als erste Instanz bei Streitigkeiten zwischen Grundherrn und Unter-tan. Es tauchten nun verschiedene Piane auf, wie dem Untertanenstande grùndlich zu helfen sei. Die Stiinde hatten nur wenig guten Willen, vor allem keine Lust zu wie immer gearteten gróBeren Opfern, und die Regierung wieder betrieb die Sache meist vom fìskalischen Standpunkt aus. AuBerdem wollte man dio in den Sudetenlàndern durchgedrungenen Reformen auch auf die Alpcnlander ausdehnen, oline zu bedenken, daB die Verhàllnisse so ganz alidore waren. Einige Erfolge erzielte Maria Theresia bezùglich der Robotregulierung. Wenn auch die Verpflichtungen der Bauern in Bòhmen z. B. weit gróBere als die der steirischen waren, so fuhlten sich doch auch diese bedruckt, wie be-sonders die 1766 eingebrachten Untertansbeschwerden beweisen. Die Robot wird dabei als ein Hauptgebrechen erklart und die Regierung versucht zunachst, das niederòsterreichische Robotpatent vom Jahre 1772 in Steiermark einzu-fnhren. Nach langwierigen Verhandlungen, die zu verfolgen liier nicht der Platz ist, bei denen die Stande Steiermarks die lióchste landesmùlterliche Guade anriefen, kam es am 5. Dezember 1778 zum ErlaB des steirischen Robot-Patents. Es bestimmte, „daB jeder Untertan, der bislier alitaglieli oder wòchentlich durch funf oder vier Tage zu roboten schuldig war, furohin wòchentlich nur durch 3 Tage die Hand- oder Zugsrobot zu leisten schuldig sein solite,........im Ganzen aber die Roboten in einem Jahre 156 Tage auf keine VVeise und unter keinerlei Vorwande zu uber-schreiten liaben . . . Dieses HòchstausmaB galt fur alle Untertanen, Dominikalisten und Rustikalisten; dort, wo sclion bisher geringere Roboten — 1—3tagige — galten, soli es dabei bleiben. Der dem Patente beigegebene 9 Meli, a. a. O., S. 51 IT. Anhang mit 15 § handelt von dem Verbot der Robotforderung an Somitagen, von der Zeitdauer der zu leistenden Robot an einem Tage, der Ansage der Robot an dem vorhergehenden Sonntag usw.1) Besonders fur die mittieren und sudlichen Teile Steiermarks bedeutete dieses Patent einen entschiedenen Gewinn, schon allein deshalb, weil ja vor 1778 kein einziges Gesetz iiber Robot-verpflichtung erlassen worden war. Die Regierung hatte das Patent ex jure regis mit geringer Berùcksichtigung der standischen Wùnsche erlassen, u. zw. solite es nur vorubergehende Geltung besitzen, doch blieb es bestehen. Weiters suchte man die schon einmal begonnene Einkaufung (siehe oben S. 9) wieder in FluB zu bringen, ohne einen Zwang dabei auszuuben. In einem Jahre, 1771/2, wurden im Unterlande 899 Miethuben verkaufrechtet, ja bis 1773 waren es bereits 3449, besonders auf untersteirischen Dominien. Freilich scheiterte oft das grotite Entgegenkommen der Grundherren am Un-vermogen der einzelnen Besitzer von Mietgrunden, einen noch so bescheidenen Kaufschilling zu erschwingen. — Hatte Maria Theresia noch zu sehr die uber-lieferten Vorrechte der privilegierten Stànde berùcksichtigt, so ging Josef II., „ein Gegner jeder natùrlichen Entwicklung, wenn dieselbe langsam fortschritt“, vi el rucksichtsloser vor. Die steirischen Stande betonten \vohl, daJ3 es „hier-landes keine Leibeigenschaft gebe“, als die Regierung daran dachte, das bòhmische Leibeigenschafts-Patent hier einzufùhren. Daher wurde dieser Aus-druck fallen gelassen, sonst aber die Form des bòhmischen Patentes fur das am 11. Juni 1782 veroffentlichte steirische im wesentlichen beibehalten. Es wurden hiedurch die Hindernisse, welche den Untertan in seiner persónlichen Freiheit hemmten, dort, wo sie nodi bestanden, bei Seite geraumt. Er kann frei seines Weges ziehen, seinen Erwerb anderswo suchen, sich verelielichen usw. Audi bezùglich der Realuntertiinigkeit sucht Josef II. so viel als móglich die Interessen der Untertanen zu fòrdern, wenn er auch nicht daran denken konnte, das Verhaltnis zwischen Grundherrschall und Untertanen ganziteli zu lósen. Das sogenannte Robot-Abolitions-System, bestehend darin, dali man Natural-robote in Geld- oder Getreidcabgaben verwandelte, wurde zunachst auf den Kameralgutern eingefuhrt (Hofdekret vom 10. Februar 1783). Doch wirkte die bereits bei den Untertanen herrschende Ansicht, Josef 11. wolle die Bauern ganz frei machen, bei dem AbscliluB von Abolierungsvertragen hinderlich. Den SchluB der josefinischen Reformen bildete die Einfuhrung des Steuer- und Urbarial-Systems, das mit 1. November 1789 in Kraft treten solite. Es be-stimmte folgendes: jeder Grundbesitzer hat die landesfùrstliche Grundsteuer im Betrage von 12 fi. 13 x/3 kr. von 100 fl. des Brutto-Ertrages zu leisten. Der Untertan soli 70% seines Ertrages behalten zur Bestreitung seiner und seiner Familie Unterhaltungskosten, der Gemeinde-, Schul- und Seelsorgeaus-lagen. Von den 30% sollen 12 II. 13x/8 kr. zur Bedeckung der landesfurstlichen Grundsteuer, 17 fl. 40% kr. zur Abtragung der grundherrschaftlichen Forderungen gewidmet werden u. zw. sollten darin alle Leistungen an die Grundherrschaft inbegriffen sein.2) Das war fùr die Grundherren ein unerhorter Eingriff in ihre ') Meli, a. a. O., S. 138 ff. 2) Meli, a. a. O., S. 1115. Rechte; Josef II. kummerte sidi aber um den Einsprudi der Stando nicht. „Doch mit seinem Tode zeifìel sein gròBtes Werk. Die Stàndeschaden, als die Hauptwidersacher seiner Reformen, siegten."1) — Leopold IL sdiaffte die josefmische Steuer- und Urbarialregulierung wieder ab und es blieb im wesentlidien bei den theresianischen Zustànden bis zur dritten groBen Reform-epoche, der Zeit Franz Josefs I. Das Grundsteuerprovisorium des Jahres 1820 ist von geringerer Bedeutung far die in diesem Abschnitte behandelte Frage. Es trat an die Stelle des oben erwàlmten Katasters und an anderem Orte wird noch davon die Rede sein. Vor alleni suchte man es zu erreidien, dafi alle untertànigen Grundstucke wirkliches Eigentum des Besitzers wurden, und tatsachlich gab es 1848 keine einzige untertànige Besitzung in Steiermark, die nicht ein vollstandiges Eigentum des Besitzers gewesen wàre.2) War in Frankreich die unerwartet ein-getretene Yollstàndige Befreiung von alien Feudallasten (4. August 1789) etwas ùberhastet und verfràht gekommen, da man dort das XVIII. Jahrhundert hin-durch nichts reformiert hatte, so lagen die Verhaltnisse in Ósterreich dodi wesentlich anders und wenn auch durch die Macht der Ereignisse etwas gewaltsam der Gang der Dinge beschleunigt wurde, so war doch der Zeitpunkt nicht verfruht, in welchem die Aufhebung des Untertanverbandes und die Grundentlastung einsetzte. Der Anregung Kudlichs vom 26. Juli 1848 ent-sprechend erschien am 7. September desselben Jahres das Gesetz, „wonach die Untertanigkeit und das schutzobrigkeitliche Verhaitnis . . .“ aufgehoben wurden. Genauere Bestimmungen brachte das Patept vom 4. Marz 1849 und die Ministerial-Verordnung vom 12. September 1849. Ohne Entschàdigung entfielen alle Rechte und Bezuge, die dem persònlichen Untertansverbande, dem Schutzverhàltnisse, dem obrigkeitlichen Jurisdiktionsrechte und der Dorfherrlichkeit entsprangen. Die auf dem Grande als solchem lastenden Leistungen und Abgaben, wie Naturalleistungen, Zehnten, Roboten wurden in Geld veranschlagt. In Steiermark wurde z. B. 1 Tag Hand-robot bewertet mit 3x/3—42/3 kr. Konventionsmùnze, oder 1 Kalb mit 1 fi. 30 bis 2 fi. 45, 1 Kapaun mit 12—16x/2 kr. Von der so ermittelten Rente wurde ein Drittel fur die vom Berechtigten bisher dafur entrichtete Steuer in Abzug gebracht, von den ùbrigen 2 Dritteln hatte eines das Land aufzubringen, das Ietzte der Verpflichtete, u. zw. wurde sein Anteil zwanzigfach genonnnen und dieses Kapital war binnen zwanzig Jahren in den Grundentlastungsfond einzuzahlen. Die Berechtigten (das sind die Grundherrschaftsinhaber) erhielten fur das ganze ihnen als Entschàdigung zu zahlende Kapital Grundentlastungs-Obligationen, die binnen vierzig Jahren durch Verlosung zu tilgen waren. Um ein naheliegendes Beispiel zu geben. sei erwahnt, daB dem Grafen Heinrich von Brandis fur seine Herrschaft Burg Marburg ein Entschadigungskapital von 73.768 fi. 10 kr., fur seine Herrschaft Ober-Marburg ein solches von 28.310 11. ') Meli, a. a. O., S. 224. 2) „Ein troues Bild des Herzogtumes Steiermark1*, herausgegeben von der steiermark. Landwirtschafts-Gesellschaft durch F. X. Hlubek, VII. Absehnitt „Entlastung des Grund und Bodens“ vou Peter Ititter voli Labitschburg, S. 111. Auch die folgenden Zahlen sind diesem vorzuglichen Werk entnommen; es erschien in Graz, 1860. 5 kr. gebùhrte. Auf diese Art wurde die Grundentlastung durchgefùhrt, in kurzer Zeit war das grofie Werk vollendet und damit in samllichen òster-reichischen Landern ein freier, unabhàngiger Bauernstand geschaffen. Doch darf nicht unerwahnt bleiben, daB auch gewisse Leistungen der Grundherren von nun an aufhòrten, wie die Verpflichtung zu Beitràgen fùr Wundarzte, fùr die Herstellung der Brucken, Wege usw., endlich fùr Armenversorgung. Es làCt sich nicht leugnen, daB bei einer milden, gerechten Grundherrschaft das Los der Bauern oft besser war als spàter, andernteils freilich war der Bauer derWillkùr — weniger der Grundherren, als ilirer Verwalter — oft fast schutz-los preisgegeben. So kann man wohl ruhig sagen, daB die vollstandige Be-freiung des „Untertanen“ von jeder Oberherrlichkeit des Grundherrn nicht bloB im Interesse des modernen Staates lag, sondern fùr diesen wichtigen Teil der Bevòlkerung eine Notwendigkeit bedeutete. Wir haben so in kurzen Umrissen ein wichtiges und gewiB auch fùr den Mittelschùler lehrreiches Kapitel Kulturgeschichte kennen gelernt; von den 4 Standen der karolingischen Zeit bleiben eigentlich nur 2 ùbrig, die meist adeligen Grundherren und die grofie Masse der in der Art der Untertanigkeit verschieden abgestuften Bauern. Der Staat nimmt sich der letzteren erst zu Beginn der Neuzeit an, und da nur wenig, in der Reformepoche des aufgeklàrten Abso-lutismus schreitet er etwas energischer ein zu Gunsten des „armen Mannes", dessen Rechte und Pflichten gerogelt werden, wahrend die vollstandige soziale Befreiung dem Revolutionsjahre vorbehalten bleibt. Wenn heute die Lage des kleinen Grundbesitzers wieder recht miBlich ist, so sind daran vor alleni zwei Erscheinungen schuld, eininal die allgemeine Landflucbt und die daraus folgende Leutenot am Lande, andernteils wohl auch die zu weit gehende Zersplitterung des Besitzes. II. Wurde im vorhergehenden Abschnitte den Schùlern ein Stùck Wirt-schaftsgeschicbte erlautert, so soli der Leser nun auch etwas ùber jene Arbeiten hóren, die, an der Grenze von Geschichte und Geographie liegend, beiden Wissenschaften angehòren. Auch die vorliegende Studie gehùrt zu dieser Grappe und bevor die Entstehung und Begrùndung der beigegebenen Karten dargelegt wird, dùrfte es nùtzlich sein, ùber ahnliche Probleme und deren Losung etwas zu bieten. Die Verbindung von Kartographie und Geschichte ist keineswegs ganz neu. In den letzten Jahrzehnten sind viele Arbeiten erschienen, welche das Ziel verfolgten, durch historische Studien erworbene Kenntnisse im Kartenbilde festzuhalten und zu verdeutlichen. Es ist auch zweifellos. daB ein Blick auf eine gut gezeichnete Karte oft mehr sagt, als ein seitenlanger Text. Das einfachste Beispiel ist ja jedem Schùler bekannt, es ist der historische Schulatlas, dessen Blatter durch ihren Farbendruck die politischen Verhaltnisse eines bestimmten Augenblickes in groben Umrissen darlegen. Aber auch wiss3nschaftlichen Arbeiten diente die Karte schon oft, z. B. zur Erlauterung der Flureinteilung, der fortschreitenden Besiedelung etc. im Pettauer Felde;1) auch Besitzverhaltnisse lieBen sicli auf Grand dieser »Pettauer Studien“ ohne-weiters kartographisch darstellen. Um nur ein Beispiel zu geben, stellt der Verfasser fest, dati die 100 Hufen in Zistanesfeld, d. i. Draufeld, deren Besitz sich das Salzburger Erzstift durch eine gefàlschte Schenkungsur'kunde gesichert bat, mit den Gemarkungen von Laak, Altendorf, Golldorf, Windischdorf, Siebendorf, Skorba, Rann, Neudorf und Pobresch identisch sind.2) Man brauchte also nur auf der den „Studien“ beigegebenen Karte des Pettauer Feldes diese Gemeinden, welche einen zusammenhangenden Streifen langs der Drau bis uber Pettau hinunter ausfullen, zu umranden, um den Besitzstand zu skizzieren. Levec selbst lag diese Ausnutzung des Materials ferner, doch gibt er oft dies-bezugliche Andeutungen. Um nocti ein Beispiel aus unserer engeren Heimat zu geben, sei erwahnt, daB der »Geschichte der Ortsgemeinde und Pfarre St. Stephan ob Leoben“ von Joh. Schmutz eine Karte beigegeben ist, welche auf Grand der Katastral-karte den Besitzstand in der sehr ausgedehnten — 7861 ha — Gemeinde darstellt; freilich ist infolge der groBen Zersplitterung — 19 Herrschaften — die Karte etwas undeutlich, da Farbendruck aus finanziellen Grunden nicht verwendet wurde.3) Eine ganz neue, originelle Methode der Behandlung historisch-karto-graphischer Probleme verdankt die Wissenschaft dem unvergeBlichen, viel zu frali verstorbenen Lehrer der Grazer Università, Eduard Richter. Vor mehr ais 20 Jahren hat er in einer gròBeren Abhandlung4) seine ruckschreitende Behandlung historischer Grenzlaufe ausfuhrlich begrflndet; von der judiziellen und administrativen Einteilung des XVIII. Jahrhunderts, die oft genau fest-gestellt werden kann, ausgehend, kann man durch rùckschreitendes Verfolgen in fernere Zeiten bis auf die Gaue des fruhen Mittelalters gelangen und deren Grenzen mit groBer Sicherheit ermittelu. Richter zeigte selbst auf der seiner Arbeit beigegebenen vorzuglichen Karte, wie glucklich sicli diese Aufgabe lósen lieB und ein Werk allein geniigt, um ihn den ersten Gelehrten Osterreichs beizuzahlen, der »Historische Atlas der òsterreichischen Alpenlander“, dessen Grundideen seinem Geiste entsprangen. Das Schicksal erlaubte ihm nicht, die Durchfuhrung dieser Gedanken zu erleben. Uns liegt jetzt die I. Lieferung vor, welche die Landgerichte Salzburgs, Oberòsterreichs und Steiermarks auf 12 Kartenblattern darstellt.5) Ais Grundlage dient die Generalkarte von Mittcl-europa, herausgegeben vom k. u. k. militargeographischen Institut in Wien, ‘) Wladimir Levec, »Pettauer Studien“, siehe oben. 2) a. a. O., III. Abt., S. 96. 3) Erschienen in den »Mitteilungen des historischen Vereines fur Steiermark“, 38. u. 39. Heft, Graz 1890/91, S. 76—123 und S. 126-166. 4) Eduard Richter, »Untersuchungen zur historischen Geographie des ehemaligen Hoch-stiftes Salzburg und seiner Nachbargebiete“ erschienen in den Mitteilungen des lnstituts fiir Osterreichische Geschichtsforschung, 1. Erganzungsband, Wien 1885. 5) Historischer Atlas der osterreich. Alpenlander, herausgeg. v. d. kaiserl. Akademie der Wissenschaften, I. Abteilung: die Landgerichtskarte, 1. Lieferung, Wien 1906. im Mafistabe 1:200.000, ohne Schriftaufdruck, blol3 mit Terrain- und Flufi-netzdarstellung. Die auf Grund der Grenzbescheibimgen und órtlicher Be-gehungen festgestellten Grenzlinien sind darauf rot eingetragen. Schon frùher erschienen einzelne Proben dieses grofien Werkes, z. B. eine Darstellung, wie der sogenannte Ingeringgau im oberen Murtale im Laufe der Jahrhunderte in die einzelnen Landgerichte zerfiel.1) In dem gleichzeitig mit der I. Lieferung des Atlasses veroffentlichten Sammelband von Abhandlungen erschien eine Karte des Mùhlviertels, auch im Mafistabe 1:200.000, auf welcher der Besitzstand der weltlichen Grund-herrschaften zu Beginn des XIII. Jahrhunderts in Rekonstruktion dargestelit ist, u. zw. verschiedenartig, zum Teil durch Flàchen-, zum Teil durch Rand-kolorit, endlich auch durch Unterstreichen der Ortsnamen.2) Endlich sei noch auf ein Werk verwiesen, das mir allerdings nicht durch personliche Anschauung bekannt ist, es ist der „Historische Atlas der russischen Lander im Kónigreiche Polen an der Wende des 16. und 17. Jahrhunderts“.3) Hier wurden die Besitzverhaltnisse durch Farben dargestelit u. zw. rot fùr die Krongùter, blau fùr die Kirchengùter des lateinischen, violett fùr die des griechischen Ritus, braun fùr die bedeutenderen, sandfarben fur die kleineren fiirstlichen Gùter, gran fùr die gròfieren und gelb fùr die mittleren und kleinen Besitze des Landadels. Die Gùter der einzelnen Familien wurden durch Numerierung gekennzeichnet. Aber auch die Grenzlinien der politisch-admini-strativen Bezirke und der einzelnen Dorfschaften sind eingetragen, es ist also die Gùterverteilung fur eine bestimmte Periode dargestelit und daneben die kartographische Fixierung der politisch-administrativen Unterabteilungen geboten. Eine kartographische Darstellung des Gùterbesitzes in den òsterreichischen Alpenlandern in fruheren Zeitraumen ist nur in einzelnen Fàllen, wie z. B. oben erwàhnt, móglich. Eine Gesamtdarstellung kònnte man erst fur den Anfang des XIX. Jahrhunderts geben auf Grund der Indikationsskizzen, doch wurde sie gewaltig viel Zeit und Kosten beanspruchen. Angeregt durch eine Bemerkung in der frùher erwàhnten Rezension beschlofi der Verfasser, einen solchen Versuch im kleinen zu machen. Aus naheliegenden Grùnden wurden 2 Gemeinden der Marburger Umgebung gewàhlt u. zw. solche, die verschiedene Verhaltnisse aufweisen, die eine fast ganz in der Ebene, die andere im Gebirge gelegen. Durch das liebenswùrdige Entgegenkommen des Herrn Landes-Archiv-Direktors Dr. Anton Meli, dem auch an dieser Stelle hiefùr der herzlichste Dank ausgesprochen sei, war es mir mčglich, das einschlagige Aktenmaterial hier in Marburg benùtzen zu kònnen. In erster Linie sind da die oben er- ’) Anton Meli, „Der Comitatus Liupoldi und dessen Aufteilung in die Landgerichte des XIX. Jahrhunderts. Text und Kartenprobe zum historischen Atlas der Òsterreichischen Alpen-lltnder“, erschienen in den Mitteilungen d. Instituts fur osterreichische Geschichtsforschung, XXII. Band, Innsbruck 1900. 2) Julius Strnadt, „Das Land im Norden der Donau“, erschienen im Archiv fiir osterreich. Geschichte, herausg. von der Akademie der Wissenschaften, 94. Bd., Wien 1906, S. 83—310. 3) Alexander Jabonowski, „Historischer Atlas .. .“, besprochen von Anton Meli in der „Steirischen Zeitschrift fùr Geschiehte“, III. Jahrg., S. 67 (T. Graz 1905. Die hier gegebene Aufzithlung erhebt keinen Anspruch auf Vollstiindigkeit, es sollten nur einzelne Proben gegeben werden. wàhnten Indikationsskizzen zu nennen und es durfte am Platze sein, ùber sie einiges zu sagen, da sie nicht so allgemein bekannt sind, auch nicht bei den engeren Fachkollegen.1) Unter der Regierung Franz I. in den 20er und BOer Jahren des XIX. Jahrhunderts wurden fur die Katastral-Gemeinden Ósterreichs lithographierte Karten im Mafistabe 1 :2880 hergestellt, auf welcher ein niederòsterreichischer Zoll 40 Klafter bedeutet und eine Sektion 500 Joch (287-732 ha) vorstellt. Ein Exemplar dieser àltesten ósterreichischen Katastral-karte wurde besonders reichlich ausgestattet, das ist dann eben die Indikations-skizze. Hier wurden nicht biofi die Parzellengrenzen eingezeichnet, durch Farbe und Zeichen die Ari der Kultur angegeben, sondern auch die fort-laufenden Nummern der Parzellen, die Namen und Hausnummern der Besitzer eingetragen. Letztere Einzelheiten sind den Parzellen-Protokollen entnommen, die fur jede Katastralgemeinde bestehen und eine fortlaufende Numerierung der Grundstucke enthalten, dazu noch angeben, zu welchem Ried, wem, zu welcher Hausnummer die einzelnen Parzellen gehóren, endlich auch Grolle und Rein-ertrag der einzelnen mitteilen. In der letzten Rubrik „Anmerkung“ erscheint nun der Name der Herrschaft, der der Inhaber des Grundstiickes untertanig ist, falls es sich eben um untertanigen Besitz handelt. Diese letzte Rubrik war fur unsere Frage eigentlich die wichtigste, wahrend fùr das Studium der Flureinteilung, der Zersplitterung und des AusmaBes bauerlichen Besitzes schon die andern genflgte. Nur nebenbei sei erwàhnt, dafi Waldparzellen dunkelgrau mit Baumzeichen, Felder hellbraun, Weiden lichtgrun, Wiesen mit Obstbaumen stark grun mit Baumzeichen, Bauparzellen stark gelb, Weingàrten rot, Gewasser blau, Hofraume weiB angelegt erscheinen. Die Wege und StraBen sind dunkel-graue Bander, die Grenzlinien zwischen den einzelnen Parzellen sind mit schwarzer Tinte gezogen; wenn sie gleichzeitig gròBeren Besitz einrahmen, ist die schwarze Linie durch einen breiten roten Strich verstàrkt. Es war also nicht sehr schwer, den Umfang jedes einzelnen Besitzes festzustellen, der in den meisten Fallen sich aus einer Reihe von Grundparzellen zusammensetzt. Der Vollstàndigkeit halber und weil vielleicht ein oder der andere Fachgenosse auch ein solches Problem zu bearbeiten beabsichtigt, sei der ganze technische Vorgang auseinandergesetzt. Es wurde zunàchst von den Indikationsskizzen eine Kopie gemacht, auf welcher jene Parzellengrenz-linien, die gleichzeitig auch zu derselben Hausnummer gehórige Grundstucke eingrenzen, die Bauobjekte, wichtigeren Verkehrswege und Wasserlaufe ver-zeichnet waren. Mit Hilfe des oben erwahnten Grundparzellenprotokolls lieB sich dann feststellen, zu welcher Grundherrschaft der einzelne Besitz gehorte. Es mufite also zweierlei kartographisch fixiert sein; die Zugehórigkeit des Grundstùckes zur Hausnummer — denn sehr oft sind die demselben Hause angehòrenden Grundstucke nicht arrondiert, sondern in der ganzen Gemeinde zerstreut gelegen — und die Verteilung des bauerlichen Besitzes auf die einzelnen Herrschaften. Ersteres geschah auf der im Mafistabe der Indikationskarte angefertigten Skizze durch Numerierung, indem die einem Grundbesitzer ’) Das folgende ist zum Teil entnommen : Peisker, „Osterreichische Wirtschaftsgeschichte und ihr wichtigster Behelf, die Katastralkarte" ; Vortrag, ged. in den Mitteilungen der Anthro-pologischen Gesellschaft, Bd. XXVII., Wien 1897. gehórigen Grundstucke dieselbe Nummer erhielten, wahrend die Zugehorigkeit zur Herrschaft durch farbige Umrahmung gekennzeiclmet wurde, so daB diese Karte ein recht deutliches Bild der Besitzverhàltnisse in der Gemeinde bot. Freilich war das Format, besonders der einen, ein recht unhandliches, betrug doch die Litnge bei 200 crii, die Breite 170 cm, obvvohl auch diese Gemeinde — Lobnitz — keineswegs zu den gròBeren gehórt; gleich die angrenzende Gemeinde Zmollnig ist bedeutend gròBer. Von diesen sozusagen fur den Privatgebranch gemachten Karten wurden danti Verkleinerungen angefertigt. Die Karte der Gemeinde Lobnitz wurde pliotographiert und die Kopie dami mittels Pantographs vergròBert, so daB die beigegebene Skizze den MaB-slab 1 :23.800 aufweist. Es war moglich, einen so kleinen MaBstab zu wahlen, da dadurch die Deutlichkeit nicht litt. Selbst die kleinsten Parzellen sind noch ganz deutlich zu erkennen. Die Grenzlinien, welche die verschiedenen Anban-flachen trennen, fielen naturlich weg und nur die Besitzgrenzlinien sind ein-gezeichnet. Uni die Zugehorigkeit des einzelnen Besitzes zur Grundherrschaft zu kennzeichnen, wurde ein àhnliches Verfahren angewendet, wie es die oben erwàhnte Karte der Gemeinde St. Stephan aufweist, namlich Schratfierung. Da nur einige Ilerrschaften in Betracht kamen, die so ziemlich geschlossenen Besitz innehatten, wurde die Karte nicht undeutlich und gewàhrt ein ganz verstandliches Bild der Verteilung des Gemeindebodens unter die Grundherr-scbaften. Farbendruck war aus finanziellen Grùnden nicht anwendbar. Wesentlich anders verhàlt es sich mit der zweiten Karte. Sie stellt zwar die funfmal kleinere Gemeinde Feistritz dar, ist aber viel gròBer. Hier war es unbedingt notwendig, einen mòglichst groBen MaBstab zu wahlen, da sonst die ins kleinste gehende Zersplitterung des Besitzes nicht zur Geltung gekommen ware. Auch hatte man bei den kleineren Parzellen die Nummern nicht mehr anbringen kònnen. Es wurde daher die Originalkarte mittels Pantographs sorg-fàltigst auf ein Viertel der Flàche verkleinert, so daB also der Linear-MaBstab 1:5700 betragt. Um nicht zu ubersehen, daB Lobnitz viel gròBer ist, wurde eine Skizze beigegeben, die uns beide Gemeinden im MaBstabe der Spezialkarte (1 :75.000) und in ihrer tatsàchlichen Lage zu einander zeigt. Alle Karten sind orientiert, d. h. der Rand von oben nach unten entspricht der Richtung Nord-Sud. Auf der so groBen Karte von Feistritz kommt auch die kleinste Parzelle zur Geltung, doch hatte eine Schraffierung wie bei der andern, nicht so anschaulich gewirkt. Es wurdep daher zunachst nur die Grenzlinien, die Nummern usw. durch Steindruck vervielfaltigt, dann aber die Farben mittels Handmalerei aufgetragen, so daB die unregelmaBige Anordnung der den verschiedenen Grundherrschaften untertanigen Bauerngrunde ersiclitlich ist.1) Der Vereinfachung halber wurde auf beiden Karten das geschlossene groBe Faller Herrschaftsgebiet einfach weiB gelassen und nur fur die andern Dominion Schraffen, respektive Farben gewalilt. Bevor eine Beschreibung der beiden Gemeinden geboten wird, sei uber die in Betracht kommenden Herrschaften etwas erwàhnt. In erster Linie steht *) *) Diese Art der Technik erklart es auch, wenn manche Karte etwas mangelhaft aussieht; es muGten 1400 Stiicke in etwa 6 Wochen bemalt werden, daher kleine Schonheitsfehler nicht zu vermeiden waren; der Leser moge sie entschuldigen. da die Herrschaft Fall. (Diese Schreibart ist entschieden der jetzt gebrauchlichen — Faal — vorzuziehen, ob jetzt die Abstammung von den Wasserfallen der Drau oder von vallis angenommen wird.) Die ersten Besitzer waren die Gfaller oder Gfóllner ini 13. und 14. Jahrhundert, dann kam das Benediktiner-stift St. Paul in den Besitz der Herrschaft, neben der es auch viele andere Besitzungen der Marburger Umgebung inne batte. 1782 wurde infolge der Aufhebung des Stiftes Fall eine Staats-, oder wie man damals sagte, Kameral-herrschaft. u. zw. dem Karntner Religionsfond zugewiesen, die freilich niclit besonders gut venvaltet wurde. — Als in den 20-er Jahren des vorigen Jahrhunderts die meisten Kameralherrschaften verkauft wurden, erstand Fall ein gewisser Martin Liebmann, der auch in den Parzellenprotokollen als In-haber genannt erscheint. Er lieB sich spater in Baiern adeln und nannte sich „Baron von Rast“. Bis 1849 war Fall eine der gróBten Grand-, Bezirks- und Landgerichtsherrschaften im Lande.1) 13 Gemeinden gehòrten zum Bezirk, darunler die fur uns wichtigen: Feistritz, Hollern, Lobnitz, das FlachenmaB des ganzen Bezirkes betrug 33.980 Joch 988 Quadratklafter = 19.554 Hektar mit einer Bevólkerung von 5452 Seelen; das Dominikalertragnis der Herrschaft belief sich auf 3883 fi. 18. kr. der damaligen Wahrung, das rustikale auf 509 fi. 29 kr.2) In dem oben (S. 12) erwàhnten Werke Hlubeks wird als Besitzer Ferdinand Freiherr von Rast angegeben und besteht der Besitz aus 3940 Joch ( - 2205'6 ha) Waldungen. Als Entschadigungskapital anlaBlich der Grundenllastung wird die Summe von 109.592 fi. 35 kr. genannt.3) Durcli Kauf kam dann in den Besitz der Herrschaft ein aus Mecklenburg eingewanderter Freiherr von Kettenburg. Der jetzige Besitzer ist Graf Alfons Zabeo. An zweiter Stelle steht die Herrschaft Rothwein. Sie war bedeutend kleiner, umfafite nur 0 Gemeinden mit einem FlachenmaB von 5044 Joch 981 Quadratklafter — 3247-9 ha, einer Bevólkerung von 1470 Seelen; das Dominikalertragnis betrug 79 Pfund, das rustikale 19 fi. 19 kr.4) Die Besitzer der Herrschaft wechselten stark, einmal war es ein Graf von Gaisruck, im XVIII. Jahrhundert eine Familie Tschander, von 1800 an Josefa von Petkowitsch, die auch zur Zeit der Kartenaufnahme Herrin war. Bei der Grundentlastung wurde den damaligen Besitzern Josefa Freiin von Hingenau und Aloisia von Mixich eine Entschàdigungssumme von 29.408 fi. 45 kr. zuerkannt. In den 80er Jahren des XIX. Jahrhunderts besaB Notar Kummer das Gut mit einem Grundkomplex von 321 Joch (— 184‘0 ha).5) An dritter Stelle ware zu nennen die Herrschaft Viktringhof. Wie der Name sagt, war dieses Dominium ursprùnglich im Besitz des Zisterzienser- ') Diese Daten sind zum Tcil dem „Historisch-topographischen Lexikon von Steiermark", herausgegeben von Karl Schmulz, I. T., Graz 1822, S. 342, zuin Tcil der „Chronik der Pfarre Maria Hasl“ von J. (1. Hofrichter, Marburg 1872, S. 32 entnommen. — Endlich sielie noch Pirchegger „Erlauterungen zur Landgerichtskarte von Steiermark", Hist. Alias, 1. Lfg, S. 44/5. ■) Sclimutz, a. a. O., S. 341/2. s) Hlubek, s. o. S. 136. *) Schmutz, 111. Bd„ S. 404. 5) Diese Daten und auch die andern stammen teils aus Schmutz, teils aus: Janisch „Topographiseh-statistisches Lexikon von Steiermark", 3 Bd., Graz 1878—85, u. z. Bd. Il, S. 169 und 734 und Bd. Ili S. 1339. stiftes Viktring bei Klagenfurt. Unter Josef II. wurde das Kloster aufgehoben, die Herrschaft Viktringhof vom Staate eingezogen und 1797 mit dem frùher dem Benediktinerstifte St. Paul gehórigen, nunmehr ebenfalls verstaatlichten Gute Lembach vereint und zusammengeschrieben. Dodi erscheint in den Parzellenprotokollen der beiden uns beschaftigenden Gemeinden immer nur der Name „Herrschaft Viktringhof". Schmutz bezeichnet sie noch als Staats-herrschaft (in dem 1823 erschienenen III. Bd., S. 263), Janisch jedoch sagt, dati im Dezember 1817 Lembach und Viktringhof dem 1809 wieder erneuerten Štifte St. Paul unter dem Furstabte Berthold ubergeben wurden.1) Jedenfalls war zur Zeit der Indikationsskizzenaufnahme Viktringhof schon Stiftsgut und wurde dann von jenem Hause aus verwaltet, von dem 1876 eine Gasse in Marburg den Namen Viktringhofgasse erhielt. Bei der Grundentlastung wurde eine Entschàdigungssumme von 27.223 fi. 25 kr. ermittelt (Hlubek S. 148), dech scheint das Gut Lembach mit inbegriffen zu sein, da dieses nicht besonders erwahnt wird. Als Flacheninhalt des Gutes Viktringhof gibt Janisch an: 122 Joch, 624 Quadratklafter (— 70-4 ha.) Neben diesen 3 Herrschaften, denen die meisten Bauern der beiden Gemeinden untertanig waren, sind noch 3 weitere, die fùr einzelne Parzellen in Betracht kommen: Windenau, Stadtpfarrhof Marburg und Ivirchengiilt Maria-fi ast. Die Herrschaft Windenau samt dem SchloG gleichen Namens gehórte im XIV. und XV. Jahrhundert den Herren von Winden, spàter wechselten die Besitzer, zuerst waren es Herbersteiner, dann die Khiesl, endlich zu Beginn des XIX. Jahrhunders die Grafen Brandis. Von 1813 an war Inhaber Clemens Graf Brandis, als Ertragnis wurde 279 fi. 38 kr. Dominikale und 41 fi. 44 kr. Bustikale angesagt. Die Grólle des Gutes betrug nacli Hlubek (S. 83) 626 Joch, davon die Hfilfte Waldungen, und als Entschiidigungskapital wird die Summe von 44.998 fi. 55 kr. genannt (ebendort S. 128). 1863 kam die Herrschaft in den Besitz des Bistums Lavant, gehòrt also dem jeweiligen Fùrstbischofe. Die Stadtpfarre St. Johann Bapt. in Marburg wird urkundiich das erste-mal im Jahre 1175 genannt, ihr Umfang wurde immer mehr verkleinert, 1859 wurde sie jedoch anlaGlich der Diózesanregulierung aucli bischóflicho Dom-kirclie und das Jahr darauf der Sprengel vergróGert. Ausgestattet war die Pfarre mit ansehnlichem Gmndbesitz und einer Gùlt mit Untertanen in vielen Gemeinden der Marburger Umgebung; diese Gùlt wurde abgelóst mit einem Kapital von 33.495 fi. Zur Zeit der Indikationsskizze war Stadpfarrer Lešnik Matthias, von 1816 bis zu seinein Tode, 9. Janner 1830.2) Endlich batte aucli die Pfarre Maria-Rast in doni behandelten Gebiete Untertanen. Der Name Rast (vom slawischen Ruše stammend) erscheint urkundiich schon 1091, die Pfarre ist aber wesentlich jùnger, wurde erst 1625 errichtet; von 1820—28 war Pfarrer Johann Pukl. Dotiert war die Pfarre mit etwas Grundbesitz (im ganzen bei 18 Joch) und Rustikalland in den Nachbar-gemeindon, das bei der Grundentlastung mit 3896 fi. 35 kr. bewertet. wurde.3) ’) Mally, „Gasscn-, StraCen- und Pl&tze-Buch der Stadt Marburg a. 1).“, Marburg 190»», S. 124, gibt als flatum don 11. November 1816 an. 2) Dieso Daten sind entnommcn dem Werke: Orožen „Bistum und DiOzese Lavant", I. T., Marburg 1875, S. 1 ff. 24 f. ») Ebendort, S. 365, 38 ! IT. III. A. Gemeinde Feistritz bei Fall. Diese Katastralgemeinde1) erstreckt sich vom Drauufer gegen Suden, wird im Osten durch den Feistritzerbach von der Gemeinde Unter-Feistritz, auf ein kleines Stùck aucb von der Gemeinde Bergental getrennt, wahrend der gegen Suden vorspringende Teil von alien Seiten von der Gemeinde Lobnitz eingescblossen wird. Im Westen endlich grenzt an die Gemeinde Maria-Rast. Die Gestalt unserer Gemeinde ist ein gegen Suden sich verjùngendes Trapez mit dem gerade genannten Anbang. Der tiefste Punkt ist der Drau-spiegel 260 m lioch, der hóchste eine Animile oberhalb Hollern mit 449 m. Ein Streifen langs der Drau ist Niederterrasse, die wegen des vorwiegend schotterigen Rodens hier sowie weiter abwarts meist nur fur Waldkultur benùtzt wird.2 3) Die aus dem Jahre 1825 stammende Indikationsskizze zeigt tatsachlich, dati der gróGte Teil diesel- Niederterrasse von Wald bedeckt war, nur ein gròGerer Ausschnitt zwisclien Hollern uud der Drau war urbar gemacht und in Ackerland umgewandelt. Audi heute ist der Verlauf der Grenze zwisclien Wald- und Ackerland so ziemlich derselbe wie damals. Einige Wege fùhrten durch den Wald zur Drau und ein Grundstuck in der Gemeinde gehórte einem jenseits des Flusses in der Gemeinde Slemen wohnhaften Bauern, der die Uberfubr besorgte. Nacli Uberschreiten eines Weges gelangt man auf die Hocbterrasse, der der wichtigste Teil der Gemeinde angehort. Es ist das Gebiet des Ackerlandes, das nur an einzelnen Stellen von Wiesen unterbrochen wird. Beide Dórfer, die dieselben verbindende BezirksstraGe und seit den 50er Jaliren ein Stùck der Karntnerbahn befmden sich hier. Endlich hat die Gemeinde aucli Anteil an dem Auslaufer des Bachergebirges, der sich westlich vom Feistritzbach gegen die Drau hinzieht. Er ist zum gròGeren Teil mit Wald bedeckt, wahrend ein nicht geringes Stùck des Bodens Weingarten tragt ; der Rest ist Wiese mit Gestrùpp oder mit Obstbàumen und etwas Ackerland. Die GróGe der Gemeinde wird in dem Pai zellenprotokoll, unterzeichnet Friedau, 5. Màrz 1826, mit 612 Jocli 606 Quadratklafter angegeben u. zw. ist es das niederósterreichische Jocli zu 1600 Quadratklafter.8) Von dieser Flache ent-fallen 5 .Jocli 1282 Quadratklafter auf die verbaute Flache, 30 Jocli 506 Quadratklafter auf Wege und Gewàsser — z. B. ist die halbe Flache des die Gemeinde begrenzenden DraufluGstùckes mit eingerechnet — so daG fùr die eigentliche Kulturflache nodi 576 Joch 418 Quadratklafter ubrig bleiben. Diese Flache verteilt sich auf 17 Dominikalgrùnde, 342 Rustikal- und 54 untertanige Dominikalgrùnde.4 * * *) ’) Auch der Name Oberfeistritz erscheint; gerade vor der Drucklegung der Arbeit wurde durch ministerielle Genehmigung der bisher amtliche Name Feistritz bei Fall in »Feistritz bei Maria-Rast“ umgeandert. 2) Beziiglich dieser Ausdriieke siehe Heritsch, „Die glazialen Terrassen des Drautales", „Carinthia II“, Nr. 4, 1905, S. 2 IT. 3) Es wurde im allgemeinen die Bezeiclmung Joeh beibehalten, da sie besonders hier im Unterlande allgemein noch gebraueht wird und fast geliiufiger ist, als die Messung nach Hektar. 1 Joch := 0 57 ha. 9 Entnommen der Grundertrags-Matrikel der Steuergemeinden Feistritz und Hollern unterzeichnet Herrschaft Fall, 5. MUrz 1820. Dominikalbesitzungen (Erlàuterung dieses Ausdrucks siehe oberi, S. 9) gab es folgende: 1. Besitz des Stiftes Admont. Diese Herrscbaft wurde fruher niclit er-wàhnt, weil sie hier keine untertànigen Bauern hatte, sondern nur Grundbesitz in eigener Venvaltung. Es ist das Stuck, das unmittelbar beim Dorfe Feistritz beginnt, sudlich von der nach Hollern fuhrenden Strahe bis an die Gemeinde-grenze reicht, wàhrend es im Osten durch den Bach begrenzt ist und im Westen an zum Dorfe Hollern gehorige Grundstiicke grenzt. Der Grundbesitz der bekanntlich auch im Unterlande sehr begiiterten, — besonders an Wein-gàrten reichen — Benediktinerabtei in unserer Gemeinde hatte eine Grólle von 46 Joch 90b Quadratklafter, wovon gut die Hàlfte, u. zw. der westliche und sùdliche Teii, Waldland war, der Rest Weingarten und Wiesenland. Auf der Karte ist das Gebiet weill gelassen und als „Dominium Admont" bezeichnet. 2. Die Herrschaft Fali hatte Dominikalbesitz im Gebiete der Gemeinde Hollern im Hugelgelande sudlich vom Dorfe u, zw. im A u srn a lì e von 20 Joch 1354 Quadratklafter. Davon ist ein kleiner Teil VVald, die Hauptsache VViesen und Weingarten. (Auf der Karte wird das Grundstuck als „ Dominium" bezeichnet.) 3. Die Pfarre Maria-Rast hatte in unmittelbarer Verwaltung ein kleines Grundstuck — 1 Joch 927 Quadratklafter — Weide und Weingarten ganz an der Grenze. (Auf der Karte mit „Pf. M. R.“ bezeichnet.) Weiters hatte die Gemeinde Hollern eine Weide, 138 Quadratklafter groh, und die Gemeinde Feistritz eine solche im Ausmah von 1 Joch 1592 Quadrat-klafler. Es bleiben also von der oben genannten Kulturflache noch 508 Joch 242 Quadratklafter, d. s. 282’33 ha zur Verteilung unter die bauerlichen Be-sitzer ùbrig und es durfte der Schivili nicht unberechtigt sein, dah auch diese Gemeinde, wie so viele andere im Drautale, nach Kónigshufen vermessen wurde u. zw. wàren es 6 Hufen zu 47’05 ha, oder 24 „mansi sclavonici".1) Die gesamte Anbauflàche betragt 321 '47 ha, das wàren 7 Hufen zu 45'92 ha oder 6 zu 53'57 ha. Doch ist die erstgenannte Angabe, Verteilung der Flache ohne Dominikalland zu 6 Hufen à 47-85 ha wohl eher anzunehmen, da die Kónigshufe ein feststehendes Reichsmah war, dessen Gròhe nie unter 47 ba und nie ùber 52 ha betrug.2) Wio war nun diese Flache verteilt? Zunachst fàllt bezfiglich der Grundherrschaften auf, dall die ganze westliche Hàlfte der Herrschaft Fall untertànig war. Es ist das Gebiet der Ortschaft Hollern und gehórte zum geschlossenen Faller Besitz, der hier beginnt. Die òstliche Halfte, Ortschaft Feistritz, war mehreren Herrschaften dienstbar. Weitaus uberwiegend war das Gebiet der Herrschaft Rothwein, wàhrend darunter verstreut Ru-tikalland der anderen Herrschaften lag. Im einzelnen sei auf das Verzeichnis der Rustikalbesitzer und die Karte verwiesen. Was die Verteilung der Grundstucke betrifft, muli man den ebenen Teil vom hugeligen trennen. In letzterem .haben wir Einzelgehófte mit geschlossenem Besitz, in ersterem 2Dórter, deren Bewohnerihre Grundstucke ganz untereinander vermengt haben. Doch ist diese Vermengung nicht willkurlich, sondern in einer gewissen Gesetzmàliigkeit erfolgt. Hóren wir, was darùber Meitzen *) *) Sielic obcn S. 6. J) Levec, s. o. III. Abt., S. 156. in seinem groBen Werke sagt: ,. . . Es gab keine gerechtere, fùr die damalige Zeit auch hinreichend praktische und zugleich mit den verwendbaren Mitteln ausfùhrbare Feldteilung, als die im gesamten Volkslande bis auf die Gegen-wart gekommene, in Gewanne und gleiche Hufen. Die versdiiedenen Flurabsehnitte fùr den Anbau wurden nach der Bodenbesdiaffenheit, jeder von in sich gleicher Bodengute, aufgesucht, und jeder Absdinitt in soviel gleidie Tede, als Hufen berechtigt vvaren, geteilt. Ein soldier Abschnitt war in der Regel 1 Morgen oder 1 Joeh, d. h. soviel als an einem Tage bearbeitet wurde. Stets muBte jeder Hufe der beste, mittlere und geringe Boden in gleidiem Verhaltnisse wie den andern zufailen. Wurde ein neues Gewanne ausgelegt, so bekam Jeder wieder seinen gleichen Teil. So erhiellen alle Hufen gleiche Fliichen, gleiche Gute und gleiche Ent-fernung. Niemand soli benachteiligt sein. Freilich hatte diese Einrichtung auch ihre Schattenseiten. Flurzwang, mit gleicher Art und Zeit der Bestellung und Ernte muBte streng gehandhabt werden, denn Wege gab es anfangs nicht und uber die Art der Benutzung entschieden alle gemeinsam. “ *) Diese Art der Verteilung ist aber in dem von uns behandelten Gebiete nicht bodenstandig, sondern erst infolge der deutschen Einwanderung und Kolonisation entstanden, denn die Talbòden wurden auch im Unterlande erst durch deutsche Grundherren an teils deutsche, teils slowenische Bauern ver-teilt.2) Auf der uns vorliegenden Karte ist die Gewanneinteilung freilich nicht mehr rein ersichtlich, u. zw. aus verschiedenen Grunden. Einesteils durfte in unserem Gebiete diese Einteilung nie ganz streng durchgefuhrt worden sein, andernteils erfolgten im Laufe der Jahrhunderte mannigfache Ànderungen — Teilungen und Vereinigungen der Gewannanteile — endlich sind jene Parzellen-grenzen, die nur verschiedene Arten der Ausnutzung, nicht aber des Besitzes teilen, in der Karte nicht eingetragen, um dieselbe nicht zu sehr mit Linien zu uberladen. Immerhin sind gewisse Grundsatze nodi recht gut erkenntlich ; im allgemeinen ist die Flur in schmale, gleichmàBige Grundstucke, die von Nord nach Sud laufen, eingeteilt; Ausnahmen finden sich im nordóstlichen Teil im Waldgebiet und an der Westgrenze im Ackerland. Jeder Bauer hat Anteii am Ackerland und am Walde langs der Drau, die von Hollern zum Teil auch an dem in gróBere ungleichmaBige Parzellen geteilten Wald im Hugelland sudlich vom Dorfe. Die Reihenf'olge der Grundstucke ist auch ziemlich regelmàfiig, d. h., die Besitzer wechseln nach einem gewissen Rhythmus ab. Man beachte z. B. die kleinen Waldparzellen vom Feistritzbache gegen Westen langs der Drau: 25, 26, 43, 27, 30, 42, 41, 20, 21, 22, 23, 37 und wieder 25 usf. Die GròBe der Parzellen ist sehr verschieden, wahrend ein-zelne nur einige Hundert Quadratklafter aufweisen (z. B. die mit Nr. 1 be-zeichnete ganz am Ostrande des Gebietes von Hollern - 342 Quadratklafter) sind andere recht ansehnlich, z. B. die mit Nr. 2 versehenen. (Jene davon, die an der Drau liegt, beilàufig in der Mitte, zum Teil Wald-, zum Teil Acker- und Wiesenland, erreicht die stattliche GròBe von 15 Joch 1112 Quadrat- ') August Meitzen, „Siedelung und Agrarwesen der West- und Ostgermanen.. Berlin 1895, li. Bd., S. 654 f. 3) Das nàhere siehe oben, S. 6, und bei Meitzen, a. a. O., II. Bd., S. 374 ff. klaftor.) Man darf nicht vergessen, daLÌ gerade im Unterland die Zersplitterung des Grundbesitzes noch vici weiter ging, als in den .andern Teilen Steiermarks. Abgesehen von der geringen Grò Li e der bauerlichen Cesitzungen (oft nur 3-4 Joch) ist die Zalil der sogenannten Keuschler, die oft nicht einmal 1 Jocli Grund und Boden besitzen. hier weit grótier, als im ganzen ùbrigen Land. Audi die so weit gehende Zerstreuung der einem Besitzer gehòrigen Grund-stùeke erwies sicli als nacliteilig, scbon alleili der Verlust an Boden durcli die vielen Begrenzungen (Feldraine) und Wege ist ein sehr bedeutender.1) Uaher bat man aucb im Laufe des XIX. Jahrhunderts so weit als mòglich ein Zusammenlegen des Grundbesitzes, die Arrondierung herbeizufùhren gesuclit. Im Jalire 1900 batte die Katastralgemeinde Feistritz bei Fall 352 ha Grund-flache, davon 332 ha steuerpflichtig, u. zw. Àcker 92, Wiesen 43, Gàrten 8-81, Weingarten 23* 18, Hutweiden 18, Wald 147 ha. Die Bevòlkerung betrug 391 Seelen, davon 173 in Feistritz auf 25 Hauser verteilt, 42 mit deutsclier Um-gangssprache, 218 in Hollern, in 29 Hàusern wohnhaft, 10 mit deutsclier Umgangssprache.-) Es kommen also jetzt ini Durchschnitt 0 ha steuerpflichtigen Bodens auf 1 Haus, nicht ganz 1 ha auf 1 Bewohner. Das nun folgende Verzeichnis dient zur Erlàuterung der Karte, die Namen der Besitzer sind nebensàchlich, entsprechen ja nur einem bestimmten Zeitpunkte, als eben Karte und Protokoli herausgegeben wurden. Verzeichnis der Grundbesitzer. 1. Der Herrschaft Fall zugehórig: Nr. Name 1 Kollman Anton 2 Feichter Josef I 3 Miglitsch Josef I 4 Scherz Thomas 5 Miglitsch Anton 6 Semelrock Paul 7 Miglitsch Josef 11 8 Iloinig Rochus 9 Terneg Anton 10 Gemeinde Hollern, auf der Karte mit G. W. bezeichnet Nr. Name 11 Hlepitsch Michael 12 Roth Jakob 13 Dobink Martin 14 Lorbeg Johann 15 Jursche Josef 10 Gollob Alois 17 Feichter Josef 11 18 Krois Paul 19 Staudinger Franz, Leder-meister. Alle diese Grundbesitzer sind Bauern, deren YVohnsitz Hollern ist. Aus-genommen Nr. 10, Nr. IG, ein Bauer aus Maria-Rast, und Nr. 19, ein Biirger aus Marburg. Nr. 11 und Nr. 19 haben untertànige Dominikalgrunde. ') Hlubek, s. o. S. 106 fi. An Feldrainen allein ist der Verlust in Steiermark auf 8603 Joch zìi berechnen ! 2) Diese Daten sind entnommen dem „Gemeindelexikon der im Reichsrate vertretenen Kónigreiehe und Lilnder; herausgegeben von der k. k. Statistischen Zentrulkommission. IV. Steiermark“, Wien 1004, S. 182/3. 2. Der Herrschaft Rothwein zugehórig: Nr. Name 20 Sermko Georg 21 Kroll Josef • 22 Kaube Blasius 23 Vicher Franz 24 Perschon Andreas 25 Jurtschitsch Matthias 2(1 Dobnig Anton 27 Grach Lorenz 28 Treplak Johann Nr. Name 29 Strohmayer Josef 30 Stumpf Jakob 31 Kolsdorfer Johann 32 Perschon Peter 33 Stampfel Anton 34 Lorenzi Ignaz 35 Gregor Kaspar 36 Gemeinde Feistritz. Diese Grundbesitzer sind zum gròfiten Teile in Ober-Feistritz vvohnende Bauern; Nr. 32 und 33 wohnen in Unter-Feistritz. Nr. 29 und 31 sind Marburger Burger. 3. Der Herrschaft Viktringhof zugehórig: 37 Kaube Johann J 38 Grois Georg ( beide aus Ober-Feistritz 39 Walcben Matthias, aus der Gemeinde Slemen, die am nòrdlichen Drauufer liegt. 4. Dem Stadtpfarrliof Marburg zugehórig: 41 Treplak Johann1) 42 Hlepp Gregor 43 Hlepp Jakob Alle 3 sind in Ober-Feistritz wohnhafte Bauern; auBerdem besitzt noch der oben erwahnte Bauer Kaube Blasius (Nr. 22) cin Grundstuck, fur das er dem Stadtpfarrliof Marburg untertan ist. 5. Der Kirchengùlt Maria-Rast zugehórig: 40 Lorentschitsch Ignaz, Bauer aus Ober-Feistritz. 44 Kramer Nikolaus, Inwohner aus Ober-Feistritz 45 Grili Simon, Bauer aus Ober-Feistritz AuBerdem sind noch Nr. 26 und Nr. 32 fur einzelne Grundstucke hieher zugehórig. Endlich 6. Der Herrschaft Windenau zugehórig: 46 Wicher Georg I 47 Wicher Andreas ( beide Bauern aus Unter-Feistritz. B. Gemeinde Lobnitz. Ein wesentlich anderes Bild bezuglicb Besitzverteilung, Herrschafts-gebiete us\v. bietet diese zweite Gemeinde, die wir eben als Muster fur jene Verhaltnis.se, wie sie dem Gebirgslande eigen sind, wàhlten. Wie aus der Skizze auf der Karte von Feistritz ersichtlich ist, grenzt die Gemeinde Lobnitz an Feistritz an und fùllt den Raum zwischen dem ebenen Talboden und dem wasserscheidenden Kamine des Bachergebirges aus. Der durch seine Wasserfalle bekannte Lobnitzbach — damals Smollingbach genannt — ') Nachtraglieh ergab sieli, daB Nr. 41 und 28 Mentiseli sind, fur einzelne Grundstucke war Treplak der Herrschaft Rothwein untertanig. flieBt westlich von der Gemeinde und bildet nur auf eine kleine Strecke im Nord-westen die Grenze gegen die Gemeinde Smolling, jetzt Zmollnig (slav. Smolnik) genannt. Das Parzellenprotokoll nennt wohl einen „Loppnitzbach“, bezeichnet aber jenen Wasserlauf damit, der auf der Spezialkarte „Lobenšiča-Bach“ genannt wird, er bildet die Gemeindegrenze gegen Westen auf eine lange Strecke.1) Die Grenzlinie weiter verfolgend gelangen wir auf den Kamm òstlich vom 1345 m hohen Bacberberg, marschieren auf demselben ùber St. Heinrich, das mit 1249 m wohl den hóchsten Punkt der Gemeinde vorstellt, und die Berger Hòhe (1232 m) gegen Osten, um dann mit Benùtzung eines Baches, der einfach „Grenzbach gegen Bergenthal“ genannt wird, ins Tal der Feistritz zu kommen. Die Hauptwasserader dieses Baches flieBt innerhalb der Gemeinde als Laker Bach (die Spezialkarte schreibt: Laaker Graben). Gegen Norden verlàuft die Grenze am Rande der Ebene, zum Teil auf den Hugeln beim Dorfe Maria-Rast. Der ganze so eingeschlossene Raum ist Berg- und Hùgel-land, teilweise ùber 1000 m hoch gelegen, Kabler und Raster Berg, sowie Rekakogl (1156 m) erscheinen auf der Spezialkarte als wichtige Punkte. Wie leicht begreiflich, ist der gròBte Teil der Gemeinde von Waldland eingenommen, daneben baben wir in den tieferen Lagen etwas Ackerland, auch Wiesen und Weingarten, wahrend in der Hòhe nur einzelne WaldblòBen vorkommen, z. B. die der Glasfabrik des Bauern Paul Kandelsdorfer (auch Kindelsdorfer genannt), nordòstlicli von St. Heinrich bei 1034 m Hòhe gelegen. Die Grófie der Gemeinde wird in dem Parzellenprotokoll, unterzeicimet Friedau, 1. Aprii 1826, mit 2942 Jocli 1166 Quadratklafter angegeben, davon 8 Jocli 1421 Quadrat-klafter verbaute Finche, 18 Jocli 1250 Quadratklafter Wege und Gewàsser. Die noch verbleibende Kulturflàche verteilt sich auf 2 Dominikal-, 368 Rustikal-und 7 untertanige Dominikalgrunde.2) Es warcn folgende Dominikalbesitzungen: 1. Ein geschlossenes Waldgebiet in der Sudwestecke der Gemeinde, 192 Joch 860 Quadratklafter grob, im Besitz der Herrschaft Fall, die fast aus-schlieBlich Waldbesitz innebat. (Auf der Karte mit „Dominium" bezeichnet.) 2. Eine Wiese, 4 Joch 40 □ Klafter groB, der Herrschaft Viktringhof gehórig. Doch ist die Indikationsskizze dieser Gemeinde nicht vollstàndig erhalten, die nordòstliche Ecke fehlt, wie auch aus der Karte ersichtlicli ist. Dieser Dominikal-besitz ist gerade in jenem fehlenden Tede gelegen, daher nicht eingezeichnet. Das noch ubrige Nutzland im AusmaBe von 2718 Joch 795 Quadratklafter ist nun unter verschiedene Herrschaften und Untertanen aufgeteilt; eine Vermessung nach Kónigshufen oder derlei ist fùr diese ganz im Gebirge gelegene Gemeinde nicht anzunehmen. AnschlieBend an das geschlossene Faller Gebiet um Hollern ist auch hier der westliche, kleinere Teil durchwegs zu Fall gehòrig. Im óstlichen uberwiogt der Viktringhofer Besitz, von dem ein Windenauer und 4 Rothweiner Besitzungen eingescblossen sind. ') Es empfiehll sich, die Spezialkarte, Z. 19, Gol. XIII. Blatt Marburg, einzusehen. 2) Entnommen der Grundertragsmatrikel der Steuergemeinde Lobnilz und Lak, 1820. Das Parzellenprotokoll nemil nur den Namen Lobnitz. Darunter ist in engerem Sinne nur das Gebiet der Herrschaft Fall zu verstehen, das ostliche ist Lak. Auch jetzt werden diese zwei Ortschaften unterschieden. Die Verteilung des Bodens ist ganz anders als in der Ebene. Mit ganz wenigen Ausnahmen (Nr. 24, 28, 38) bilden hier die zu einem Hause gehórigen Grundstùcke eine geschlossene Flàche, wirkliche Dòrfer kommen nicht vor, die in einem Teil der Karte des Beispiels balber eingezeichneten Hauser gehórcn immer nur dem Besitzer des betreffenden numerierten Grundstuckes. Es sind also Einzelgehòfte „der Gewanneinteilung gegenùber das Ideal der selbstandigen, frei ausnutzbaren Wirtschaft1*.1) Diese Art der Besiedlung, ursprùnglich keltischer Herkunft, hat sich bei den Deutschen in den gebirgigen Teilen der Alpenlander, teilweise sogar in der Ebene, bis auf heute erhalten; sie ist durch die Bodenbeschaffenheit, die schlechten Wege usw. bedingt und entschieden lur das eigentliche Alpengebiet vorteilbafter als andere Verteilungsarten. Nebenbei bemerkt ist sie ein Hauptschmuck der landschaftlich dodi oft an und fùr sich eintònigen Mittelgebirge Steiermarks und unterscheidet sie gunstig von den sonst vielfach ahnlichen Sudeten. Angrenzend an Maria-Rast haben wir eine Reihe solcher geschlossener Besitze (Nr. 3, 5, 16 ff.). Uni das Wohnhaus und die Wirtschaftsgebiiude liegen die dazugehórigen Àcker und Wiesen, ja sogar Weingarten, und ein grùBeres Stùck Wald. Dati diese Bauern nicht so viel ernteten als die von Hollern, sieht man daraus, daB keiner von den in Lobnitz wohnbaften als ganzer Bauer bezeichnet wird (s. o. S. 10). Neben diesen in der Gemeinde selbst wohnenden haben aucli Bauern aus Nachbargemeinden hier Grundstùcke besessen. In erster Linie steht da Maria-Rast. 9 Bauern dieses Dorfes (Nr. 6—14) sind begutert, u. zw. hat Nr. 6 etwas Ackerland, alles ùbrige ist Wald, ebenso das Grundstùck des Bergholds (Nr. 2). Sogar ein Bauer aus St. Lorenzen (Nr. 4) besitzt hier einen Weingarten. Weitersist der Inhaber der Nr. 15 (Waldstreifen) identisch mit dem der Nr. 5 der Gemeinde Feistritz und sind die Besitzer von Nr. 35, 41, 42 auch anderweitig wohnhaft. Die GròBe der einzelnen Besitze wechselt auch hier stark, so kleine wie in der andern Gemeinde kommen nicht vor. Der gròBte Besitz ist der des Dobnigg, vulgo Lipponig (Nr. 47) mit etwa 425 Joch, der kleinste der des Witzler (Nr. 33) mit 945 Quadratklafter. Jetzt hat die Katastralgemeinde Lobnitz 1693 ha Grundflache, davon 1676 sleuerpfliehtig u. zw. Àcker 77, Wiesen 101, Gàrten 7*6, Weingarten 9-5, Hutweiden und Alpen 61, Wald 1421 ha. Die Bevólkerung betrug ini Jalire 1900 473 Seelen, davon 136 in Laak auf 18 Hauser verteilt. 4 GroBgrund-besitzungen, d. li. solche Grundbesitze, fùr dio mindestens 200 Kronen Grund-steuerleistung vorgeschrieben ist, sind in der Gemeinde, ini Durchschnitt kamen auf 1 Ilaus etwa 27 ha steuerpflichtigen Bodens, 3-5 ha auf einen Bewohner. Es sei nochmals erwahnt, daB die Karte nicht vollstandig erhalten ist, so daB die Nordostecke nicht abgegrenzt ist, da sich wohl die Gemeindegrenze, nicht aber die Besitzgrenzen feststellen lieBen. Daher fehlen die ini Verzeichnisse, das nacli dem Farzellenprotokoll angelegt ist, enthaltenen Besilzstùcke Nr. 1, 35, 36, 41 und 48, sowie das oben erwahnte Dominikalland der Herrschaft Viktringhof. ') Miitzen, a. a. O., II. Bd., S. 655. 27 Verzeichnis dor bàuerlichen Grundbesitzer. 1. Der Herrschaft Fall zugehórig: Nr. Name. Stand und Wolinort 1 Feichter Josef, Keuscbler aus Lobnitz 2 Gollob Alois, vulgo Tatzer, Berghold aus Maria-Rast 3 Dworschegg Franz, x/2 Bauer aus Lobnitz 4 Roth Jakob, Bauer aus St Lorenzen 5 Aplinz Stephan, vulgo Scherz, Bauer aus Lobnitz 6 Schandl Alois, Bauer aus Maria-Rast 7 Martinscheg Georg, Bauer aus Maria-Rast 8 Terschan Josef, Bauer aus Maria-Rast 9 Hlebitsch Josef, Bauer aus Maria-Rast 10 Lorberg Valentin, Bauer aus Maria-Rast 11 Marin Anton, Bauer aus Maria-Rast 12 Grach Anton, Bauer aus Maria-Rast 13 Pottotschnig Michael, Bauer aus Maria-Rast 14 Reiter Benedikt, Bauer aus Maria-Rast 15 Miglitsch Anton, Bauer aus Hollern 16 QuaB Stephan, x/2 Bauer aus Lobnitz 17 Jureg Peter, x/2 Bauer aus Lobnitz 18 Repolusk Matthias, x/2 Bauer aus Lobnitz 19 Repolusk Anton, x/4 Bauer aus Lobnitz 20 Robitsch Ignaz, x/2 Bauer aus Lobnitz 21 Robitsch Ignaz, Keuschler aus Lobnitz 22 Schareh Josef, x/2 Bauer aus Lobnitz 23 Sernz Josef, % Bauer aus Lobnitz 24 Raujak Rochus, vulgo Kollman, x/4 Bauer aus Lobnitz 25 Achey Thomas, x/4 Bauer aus Lobnitz 26 GlaBer Michael, vulgo Paul Schmid, x/2 Bauer aus Lobnitz 27 Seyfried Franz, x/2 Bauer aus Lobnitz 2. Der Herrschaft Viktringhof zugehórig: 28 Rathey Franz, x/2 Bauer aus Lobnitz 29 Kumeritsch Raspar I, x/2 Bauer aus Lobnitz 30 PodleBnig Blasius, x/2 Bauer aus Lobnitz 31 Jursche Peter, Keuschler aus Lobnitz 32 Krainz Georg, Keuschler aus Lobnitz 33 Witzler Anton, Berghold aus Lobnitz 34 Schlichting Anton, x/2 Bauer aus Lobnitz 35 Suppanschitsch, Muller aus Brunndorf 36 Lóschnig Gregor, x/2 Bauer aus Lobnitz 37 Kameritsch Josef, x/2 Bauer aus Lobnitz 38 Lukoscheg Anton, vulgo Kasper, x/2 Bauer aus Lobnitz 39 Kumeritsch Raspar IL x/4 Bauer aus Lobnitz 40 Lóschnig Paul, 3/4 Bauer aus Lobnitz 41 Perschon Matthias, x/2 Bauer aus Ober-Feistritz 42 Osim Stephan, x/2 Bauer aus Bergenthal. 3. Der Herrschaft Rothwein zugehórig: 43 Robitsch Joh., x/2 Bauer aus Lobnitz 44 Wetschela Jakob, 72 Bauer aus Lobnitz 45 Rathey Josef, vulgo Robitsch, x/ì Bauer aus Lobnitz 46 Kandelsdorfer Paul, V2 Bauer aus Lobnitz. 4. Der Herrschaft Windenau zugehórig: 47 Dobnigg Franz, vulgo Lipponig, Va Bauer aus Lobnitz 48 Jursche Andreas, vulgo Ohsim, 1/2 Bauer aus Lobnitz. SehluG. Betrachten wir nun die Ergebnisse unserer Arbeit! Es ist klar, daG infolge der weitgehenden Zersplitterung des Grundes und Bodens die Darstellung der Verteilung desselben unter die Bauern immer nur auf Karten gróBten MaGstabes móglich ist und daher fur gróGere Gebiete, etwa Bezirke oder gar Kronlander, kaum durchfuhrbar. Ganz abgesehen von der Fulle ari Zeit und Arbeit, die es erfordern wùrde, waren die Kosten einer solchen ins Detail gehenden Darstellung viel zu groG. Obrigens batte es aucli nur garingen Wert, uberall wieder die gewannartige Verteilung des Bodens in den Talbòden, die weilerartige Einzelsiedelung in den gebirgigen Teilen festzustellen. Wolil aber ist die Mòglichkeit uberhaupt, die Besitzverhaltnisse in den ósterreichischen Alpenlandern zur Zeit der Grunduntertanigkeit kartographisch darzustellen, enviesen; wenigstens fur jene Gebiete, fur die das nótige Material, Indikations-skizzen, Parzellenprotokolle usw., vorhanden ist. Die Aufteilung des gesamten Bodens unter die Grundherrschaften, ob geistliche, ob weltliche, ob Staatsherrschaft oder Privatgut, lieBe sich auch auf Karten kleineren MaGstabes zur Anschauung bringen. Die vorliegende Arbeit solite nur eine Probe geben und eben zeigen, wie es gemaclit werden miiBte, um ein Bild der Besitzverteilung etwa eines Bezirkes in Steiermark zu gewinnen. Die Grenzlinien der einzelnen bauerlichen Besitze wùrden wegfallen, man rnuBte nur unterscheiden zwischen Dominikal- und Rustikalland. An der Hand des oberi genannten Materials lieBe sich gemeindeweise ganz verlaBlich fest-stellen, was dieser, was jener Herrschaft gehòrte oder untertànig war; so war z. B. die fruher genannte westlich an Lobnitz ansclilieGende Gemeinde Smolling durchwegs der Herrschaft Fall zugehórig. Das so gewonnene Resultat komite datili auf einer Karte etwa im MaGstab 1:50.000 ersichtlich gemacht werden1) und in groGen Umrissen lieBe sich auch die Besitzverteilung eines ganzen Kronlandes in einer Reihe von Kartenblàttern darstellen, sowie es die crste Lieferungdes historischen Atlasses (siehe oben S. 14) beziiglich der Landgerichts-einteilung zeigt. (Nur ware der dort angewendete MaGstab 1:200.000 fur unsere Zwecke wohl zu klein.) Auf diese YVeise batte mau eine historische >) So meint auch Meli in der oben ei wahnten Rezension. Steir. Zeilschrilt f. Geschichtei HI. Jg., S. 70. Besitzverteilungskarte gewonnen, die uns den Stand im zweiten und dritten Jalirzehnt des XIX. Jahrhunderts wiedergàbe. Es lieCe sich nun in einzelnen Fallen durch ruckschreitende Behandlung, ahnlich wie bei den administrativen Bezirken, auch far die fruhercn Zeiten eine wissenschaftlich genaue und verlaLiliche Fixierung des herrschaftlichen Besitzes im Kartenbilde bieten. Sind auch die Indikationsskizzen die altesten amtlichen Karten des Grundes und Bodens, so haben wir dodi fur die josefinische Zeit genau ausgearbeitete Protokolle, in welchen die ein und derselben Herrschaft untertiinigen und gehdrigen Grundstucke der einzelnen Gemeinden aufgezahlt und beschrieben sind. Es kònnte also die Besitzaufteilung gegen Ende des XVIIF. Jahrhunderts, wenigstens fur einzelne Herrschaften, auch kartographisch zur Darstellung gelangen und auf Urbare und anderes urkundliches Material gestùtzt, ware es wohl mòglich, fur noch friihere Zeitraume ein solches Bild zu gewinnen. Solche Arbeiten mógen einer spateren Zeit vorbehalten sein; vielleicht macht Sich der Verfasser selbst daran, einmal auf Karten kleineren Ma Lìstabes, dafur aber fur ein gròGeres Gebiet, die Aufteilung unter die Grundherrschaften zu veranschaulichen. Vielleicht hat aber ein oder der andere Fachkollege, ins-besondere einer an einer steirischen Mittelschule, Lust bekommen, selbst fur ein ihm naheliegendes Gebiet eine àhnliche Untersuchung zu machen, wie die vorliegende. Die Beschaffung des Materials dùrfte so ziemlich fur alle steirischen Gebiete mòglich sein, — ob in andern Kronlandern, ist dem Verfasser nicht bekannt, — die Verhaltnisse sind gewifi im Oberlande nicht die gleichen wie im Draugebiete und es wàre sehr interessant, so aus einzelnen Beispielen ein Bild des gesamten Landes zu gewinnen. Solite die hier gegebene Anregung auf fruchtbaren Boden fallen, sich jemand finden, der mit mehr Muti e und Saclikenntnis all den Problemen nachgehen kònnte, so ware das unserer Arbeit schònster Lohn. Jahresbericht. I. Personalstand, Facher- und Stundenverteilung. A. Lehrkorper. 1. Julius Gfowacki, Direktor der VI. Rangsklasse, Mitglied des k. k. Landesschulrates, Mit -glied der k. k. zool.-bot. Gesellschaft, lehrte Malhematik in III. A und philosophische Propadeutik in Vlil., 5 Stunden. 2. Anton Dolar, Doktor der Philosophie, Professor, dem k. k. Staatsgymnasium in Cilli 7.ur Dienstleistung zugewiesen. 3. Alfred Fink, Professor, Kustos der I. Abteilung der Schulerbibliothek, Ordinarius der I. A-Klasse, lehrte Latein in I. A und Vili., Deutsch in I. A, 17 Slunden. 4. Max Haid, Doktor der Philosophie, wirklicher Lehrer, Kustos der II. Abteilung der Schulerbibliothek, Ordinarius der III. A-Klasse, lehrte Lalein in III. A und VII., Griechiseh in IV. B und philosophische Propadeutik in VIL, 17 Stunden. 5. Max Halfter, Turnlehrer, Kustos der Spielgerate, Jugendspielleiter, lehrte das Turnen in allen Klassen, 26 Stunden. 6. Max Hoffer, Doktor der Philosophie, wirklicher Lehrer, Hilfskraft des Direktors, Kustos der geographisch-historisclien und der numismatischen Sammlung, Ordinarius der IV. A-Klasse, lehrte Deutsch in IV. A, Geographie und Geschichte in IV. A und B, VI. und VIL, steier-markische Geschichte in IV. A und B, 20 Stunden. 7. Franz Jerovšek, Professor der Vili. Bangsklasse, Kustos der archaologischen Sarnmlung, Ordinarius der I. B-Klasse, lehrte Latein in I. B, Griechiseh in V., Slowenisch in I. A und B, 16 Stunden. 8. Jakob Kavčič, Professor, Exhortator, lehrte Beligionslehre in I. B und C, II B, III. B und IV. B, 10 Stunden. 9. Friedrich Knapp, wirklicher Lehrer, Kustos der Programmsammlung, Ordinarius der 11. A-Klasse, lehrte Latein in II. A, Deutsch in IL A und VI., 15 Stunden. 10. Johann Košan, Professor der VIL Bangsklasse, Besitzer der Kriegsmedaille, Kuslos der Unterstutzungsvereins-Bibliothek, Ordinarius der VIL Klasse, lehrte Griechiseh in der III. A und VIL, Deutsch in IL B, Slowenisch in VIL, 15 Stunden. 11. Georg Mair, Professor der VIL Bangsklasse, lehrte Latein in der VI., Griechiseh in der III. B und IV. A, 15 Stunden. 12. Blasius Matek, Professor der VIII. Rangsklasse, Ordinarius in der VI. Klasse, lehrte Mathematik in I. B, II. B. III. B, VI. und Vili, Physik in VIII., 17 Stunden. 13. Anton Medved, Doktor der Theologie und Philosophie, Professor der Vlil. Rangsklasse, Exhortator, Kustos des Paramenten-Bestandes, lehrte Religionslehre in I. A bis IV. A und in V. bis Vili., Slowenisch ftlr Deutsche im 2. Kurse, 18 Stunden. 14. Hans Mólti, Doktor der Philosophie, wirklicher Lehrer, Ordinarius der Vili. Klasse, lehrte Latein in IV. A, Deutsch in VII. und Vili., Geographie und Geschichte in 11. A, 16 Stunden. 15. Ignaz Pokorn, Professor der Vili. Rangsklasse, Ordinarius der IL B-Klasse, lehrte Latein in IL B, Griechiseh in Vili., Slowenisch in IL A und B, 16 Stunden. 16. Leopold Poljanec, Doktor der Philosophie, Professor, Kustos des naturhistorischen Kabinettes, lehrte im 1. Semester Naturgesc.hichte in I. A, B und C, IL A und B, V. und VI., Physik in III. A und B, 18 Slunden. Im zweiten Semester beurlaubt. 17. Karl Verstovšek, Doktor der Philosophie, Professor, Kustos der Lehrerbibliothek, Jugendspielleiter, Ordinarius der IV. B-Klasse, lehrte Latein in IV. B, Griechiseh in V., Slowenisch in IV. A und B und im 3. Kurse fiir Deutsche, Geographie und Geschichte in IL B, 19 Stunden. 18. Karl Zahlbruckner, Professor der Vili. Rangsklasse, Kustos des physikalischen Kabinettes, lehrte Mathematik in I. A, li. A, IV. A, V. und VII., Physik in VII., 19, im zweiten Semester 20 Stunden. Vom 10. Mai an beurlaubt. 19. Nikolaus Žagar, Professor der Vili. Rangsklasse, Ordinarius der III. R-Klasse, lehrte Latein in III. B und Y., Slowenisch in III. A und B und im 1. Kurse tur Deutsche. 16 Stunden. 20. Alfred Aurich, supplierenderLehrer, Kustos des naturhistorischen Kabinettes, lehrte im 2. Semester Naturgeschichte in I. A, B u. C, IL A u. B, III. A u. B, V. u. VI.. 18 Stunden. 21. Karl Fichter, supplierender Lehrer, Ordinarius der V. Klasse, lehrte Deutsch in III. A und IV. B, Geographie und Geschichte in III. A und B, V. und Vili., 18 Stunden. 22. Ludwig Pifko, Doktor der Philosophie, supplierender Lehrer, lehrte Deutsch in HI. B und V., Slowenisch in V., VI., Vili, und im 4. Kurse ftir Deutsche, 14 Stunden. 23. Rožman Josef, Doktor der Philosophie, supplierender Lehrer, lehrte Deutsch in I. B, Geographie in L A. u. B, Mathematik in L G u. IV. B, Physik in IV A und B, 22 Stunden. 24. Sobotka Albert, Probekandidat fur Malhematik und Physik, seit 10. Mai supplierender Lehrer, lehrte Mathemalik in I. A, II. A, IV. A, V. und VII., Physik in VII., 20 Slunden. 25. Vinzenz Šarabon, Doktor der Philosophie, supplierender Lehrer, Ordinarius der 1. C-Klasse, lehrte Latein, Deutsch, Slowenisch und Geographie in I. C, 18 Stunden. 26. J os ef Dorfmei s ter, Lehrer an der MadchenbQrgerschule in Marburg, Nebenlehrer, lehrte Schonschreiben fiir die I. und II. Klasse, 2 Stunden. 27. Heinrich Druzovič, Musiklehrer an der k. k. Lebrerbildungsanstalt in Marburg, Nebenlehrer, lehrte Gesang im 1. Kurse, 2 Stunden. 28. Johann Dutz, Doktor der Philosophie, Professor an der k. k. Staatsrealschule in Marburg, Nebenlehrer, lehrte Franzosisch im 2. Kurse, 2 Stunden. 29. Arthur Hesse, Professor an der k. k. Staatsrealschule in Marburg, Nebenlehrer, Kustos der Lehrmittelsammlung fur den Zeichcnunterricht, lehrte Zeichnen im 1., 2. u. 3. Kurse, 7 Stunden. 30. Adam Schuh, Professor an der k. k. Staatsrealschule in Marburg, Nebenlehrer, lehrte Stenographie im 1. und 2. Kurse, 4 Stunden. 31. Rudolf Wagner, Dom- und Stadtpfarrorganisl, gepriifter Lehrer fur Gesang an Mittel-schulen, Nebenlehrer und Leiter des Kirchengesanges, Kustos des Musikalienbestandes, lehrte Gesang im 2. und 3. Kurse. 3 Stunden. B. Diener. Joh. Laupal, k. k. Schuldiener. — Friedr. Sorko und Franz Kelbitsch, Aushilfsdiener. II. Schiiler-Verzeichnis. I. Klasse A (39). Antensleiner Josef Bienenstein Erwin Cernčič Franz Engelhart Rudolf Fabrici Walter Edler v. Sildwalden Frisch Max Gerth Karl Glowacki Max Haas Marie Hesse Hans Hribernig Josef Huallenz Otto Jakončič Anton Kleebinder Johann Klobučar Richard Kordon Josef Košak Emil Krauss Hans Lorti Josef Modriniak Otto Mravlag Giintber Mulej Karl Neuwirth Heinz Ogriseg Egon Rosman Rudolf Rolner Luihvig Schager Wilhelm Scheibl Arnold Schindler Erwin Schlamberger Ferd. Schmid Ernst Sedmak Norbert Seignemartin Emil Sinkovič Adolf Slane Josef Stergar Ernest Vampi Jakob Zentner Julius Zoppoth Franz. I. Klasse B (27). Barle Josef Ciglar Alois Černjavič Josef Čurin Cyrill Feik Josef Gajšek Theodor Goršič Johann Hahm Andreas Hauptman Ignaz Hrašovec Alois Ilešič Felix Jug Franz Kosi Karl Krušič Wladimir Lančarič Alois Majhen Josef Morie Adolf Pipan Ericli Povalej Eduard Predan Rudolf Rudolf Josef Skuhala Alois škrjanec Franz Tkalec Jakob Trobentar Lorenz Voušek Franz Žnidarič Karl. I. Klasse C (27). Cafuta Alois Ceh Bogumil Črnko Bartholomaus Farkaš Alois Firbas Johann Gašparič Johann Greif Johann Hameršak Johann Hvalec Mirko Janschek Josef Kos Johann Korošak Johann Krajnc Johann Lemež Leo Majcen Josef Mlakar Alois Pelci Franz Pihlar Franz Popič Paul Povh Rudolf Rudolf Dušan Senekovič Felix Sunčič Alois Škof Josef Trohej Slavko Vogrinec Leopold Zorko Anton. II. Klasse A (33). Artner Benno Azzola Fabian Dolinschek Walter Exel Karl Ferrari-Occhieppo Otto, Graf von Ford Herbert Friedriger Elicli Frommeyer Karl Fulterer Ferdinand Gugel Emil Heu Alois Hofmann Adolf Kontschan Adolf Koralh Karl Kordon Franz Kostial Edvvin Košiček Ferdinand Krošl Josef Kueher Franz Maierhofer Valentin Miorini Edl. v. Se-bentenberg Wilhelm Močnik Hermann Modriniak August Ogrisegg Julius Pfrimer Erich Presker Max Rosinus Kurt Schindler Eduard Schuscha Franz Stangl Otto Sternberger Karl Worinz Hermann Wresnig Ernst. II. Klasse B (51). Aušič Martin Bende Roman Bratko Augustin Flis Anton FloriančiC Josef Glaser Johann GnuB Michael Hren Josef Jagodič Simon Jerebič Franz Jurinec Johann Kampuš Valentin Kirar Franz Klemenčič Jakob Kolar Jakob Krelj Krispin Lintner Rupert Ludwig Josef Maček Michael Marinčič Johann Menhart Max Molan Franz Muhič Anton Mulec Michael Munda Vinzenz Oaenjak Josef Petek Albin Pirš Alois Ploj Adolf Podjed Josef Prapotnik Johann Robič Franz Rudolt Wladimir Skvarča Johann Slemenšek Richard Stiper Stephan Stoklas Emeran Štuhec Franz Šorn Stanko Srol Martin Teržan Ferdinand Tovornik Franz Vauhnik Michael Verbajnšak Johann Volavšek Franz Vuk Jakob Zadravec Matthias Zmazek Franz Živko August Živko Felix Zuran Josef. III. Klasse A (21). Rix Karl Czech Robert Dobaj Franz Engelhart Erwin Gugel Friedrich Hronovsky Arthur Kieser Karl Kramer Ernst Edi. v. Drauberg Kramer Max Edi. v. Drauberg Liebiscb Robert Majer Franz Mravlag Walter Pelikan Hubert Pickel Walter Reidinger Karl SavinscheggKarl R.v. Skaza Alexander Soltys Roland Oberbacher Adolf Verderber Hermann Wernitznigg Otto. III. Klasse 1$ (45). Amon Leopold Bezjak Franz Bratina Franz Brumec Franz Dečko Franz Dolinšek Rafael Gaberc Alois Geč Franz Habermut August Hren Wilhelm Jurčič Josef Kaučič Alois Kaučič Johann Košan Leo Kovačič Johann Koželj Johann Kožuh Josef Križ Otmar Majcen Alois Marčinko Karl Medved Martin Mirt Josef Muhič Franz Muster Josef Namestnik Thomas Novak Josef Novak Johann Ortan Johann Ogrisek Karl Petek Anton Predikaka Johann Rajšp Emil Remic Johann Robič Max Rojko Max Rojnik Vinzenz Rudolf Ivo Satler Franz Svetina Franz Tscheppe Richard Verčkovnik Albin Vodušek Anton Wergles Max Zemljič Josef Žolgar Anton. IV. Klasse A (24). Arlič Karl Armbruster Ludwig Bakschitsch Leo Belšak Alois Berger Ludwig Codelli Heinrich Dernjač Othmar Ferrai i-Occhieppo Norbert Graf v. Furreg Odilo Habjantschek Josef Heller Eduard Kaiser Karl Krainz Johann Mayer Hans Messner Johann Morocutti Kamillo Neubauer Karl Nottes Viktor Perme Friedrich Reisel Josef Bungaldier Randolf Sòldi Max Springensfeld Julius Ritter von Zwenkl Johann. IV. Klasse 15 (35). Amon Josef Caf Franz Crepinko Ferdinand Dernovšek Julius Jarh Konrad Jug Richard Kolšek Franz Kosi Aloi-Kovačič Max Krajnc Alois Krevh Matthias Lah Adolf Lorger Eugen Maroh Peter Mesarič Anton Mohar Anton Mravljak Josef Novak Albin Ogorelc Johann Pahernik Johann Petrovič Josef Planinšek Josef Požar Vinko Presker Milan Pribožič Georg Rak Johann Spari August Sternad Friedrich Svetina Stanko Teraš Martin Vertics Josef Voh Ferdinand Zadravec Matthias Žibrat Franz. Žmavc Josef. V. Klasse (56). Amon Johann Berenreither Johann Berstovšek Leo Bratuša Franz Cremošnik Gregor Cuš Jakob Eckrieder Alois Firbas Stanko Ftlrst Franz Gerber Josef Gobec Alois Gselman Adolf Gomzi Alois Goričan Alois Hanss Karl Heric Alois Hoefel Rudolf Hrastnik Franz Jager Eugen Jantschilsch Anton Jonas Johann Klemenčič Jakob Klobasa Andreas Knappek Josef Korošec Karl Kozar Martin Kuk Josef Kurent Julius Lemež Milan Ludovici Bruno Majcen Gabriel Marin Willibald Marinič Franz Moser Friedrich Pirkmaier Gabriel Regoršek Karl Sandermann Josef Schmising-Kerssen-brock Emerich Gral Šerbec Josef Slavič Johann Šlik Alois Somrek Anton Štamberger Franz Stegenšek Josef Stergar Alfons Stossier Franz Strižič Franz Supanič Johann Svetina Anton Thaln ann Walter Triebnik Max Vrečko Josef Wantur Max Weber Franz Wresnig Ferdinand Zweifler August. VI. Klasse (51). Augustinčič Karl Badi Otto Baš Franz Bolcer Blasius Biatina Anton Celan Valentin Fras Franz Gnus Kasimir Gugel Wilhelm Holcman Paul Holcman Vinzenz Ivanšek Franz Jager Johann Jager Alois Jager Heinrich Jiiger Josef Janžek Leo Kokole Josef Korošak Roman Koser Johann Koser Ludwig Leskošek Karl Lobnik Franz LOschnig Franz Ludovici Eduard Lukman Franz Mayer Karl Oštir Karl Paulič Albin Peršuh Anton Pliberšek Rudolf Plohl Peter Postrak Markuš Rak Ferdinand Rezman Alois Rihtarič Peter Schautz Franz Scheibel Karl Toplak Franz Turnšek Franz Veble Franz Verderber Othmar Verstovšek Johann Vesenjak Paul Vielberth Wilhelm Vuga Josef VVresnig Franz Zajc Josef Zelenko Franz Zollnerič Franz. Zorko Johann. VII. Klasse (25). Blumer Johann Cilenšek Johann Černič Andreas Derenda Marlin Frisch Hermann Gašper Martin Hlebce Josef Horvat Anton Ivanc Karl Jazbinšek Franz Majcen Stanko Nemanitsch Giinther Petrovič Hans Potočnik Josef Sagadin Anton Soss Friedrich Stegenšek Franz Šmajdek Martin Trinkaus Johann Valenti Franz Vešnik Ferdinand Wallner Adolf Wantur Adolf Zagoršak Franz ZepiC Ludwig. Vili. Klasse (49). Boezio Leonhard Cede Anton Dobnik Anton Dobravc Ferdinand Druškovič Andreas Frohlich Gregor Gorišek Johann Grobelnik Ludwig Hohnjec Franz Hojnik Franz Hrovat Anton Jonke Arthur Jurečko Johann Kafiou Adolf Kaučič Josef Koroschetz Hubert Kostanjevec Franz Kosz Josef Košan Johann KovaCič Alois Krajnc Markuš Kramer Otto Edler von Drauberg Morie Max Pirkmaier Othmar ,_____... Pollak Josef Primus Josef Pucher Viktor Baunicher Albert Sadu Gyrill Schmidi Karl Schreiner Othmar Slana Franz Sok Anton Steinfelser Franz Šlibar B'ranz Šumenj ak Alois Tašner Josef <—-Terstenjak Alois Crnek Michael Veranič Anton VeršiC Alois Visenjak Alois Volavšek Josef Volčič Johann Vrabl Nikolaus Walland Johann Weixl Bruno Zavodnik Albert Zivortnik Paul. III. Lehr- A. Obligate istim- Masse.! den-|l /.ahi. Religions- lehre. Lateinische Sprache. Deutsche Sprache. i. A & B & C 27 2 Stunden. I. u. II. Haupt-stuck des groBen Kate-chismus und die Lehre vom 2., 3. und 4. Sakrament. 8 Stunden. Die regelmaBige Formenlehre, Vokabel-lernen, Obersetzungs-ttbungen aus doni Obungsbuche ; ungefahr von der Mitte des I. Sem. an wocbentl. eine Schularbeit. 4 Stunden. I. A. Der eriveiterte einfache Satz ; Formenlehre. Orthographie. Lesen, Erkliiren und Nacherzìihlen. Freier Vortrag. Im I. Sem. monatl. 4 Diktate, im IL Sem. monatlich 1 Haus-, 1 Schulaufsatz (Nacherzàhlungen) und 2 Diktate. I. B. Empir. Erkl. der Elemente der regelm. Formenl. u. d. Notw. a. d. Syntax. Lesen, Sprechen,Nacherziihlen. Freier Vortrag pros. u. poet. Lesestticke. Gegen Ende des I. Sem. u. im II. Sem. schriftl. Wieder-gabe erkl. Lesestiicke. Mon. 2 schriftl. Arbeiten, imi. Sem. durchvvegs Schularbeiten. im IL Sem. abwechs. Schul-u. Hausarbeiten. li. A A- B 28 2 Stunden. Die katholische Liturgik. Wied irholung der Glaubens-lehre u. Neu-behandlung des III. u. IV. Hauptstuckes des groBen Katechismus. S Stunden. Erganzung der regel-m&Bigen Formenlehre, die unregelmaBige Formenlehre und das Notwendigste aus der Satzlehre, eingeiibt an den Siitzen und Stucken des tìbungsbuches. Monatlich 3 Schul-arbeiten, 1 Hausarbeit. 4 Stunden. II. A. Erweiterung der Formenlehre. Wiederholung des einfachen Satzes ; der zusammengesetzte Satz. Lesen, Erklaren, Wiedererzahlen. Memorieren u. Vortragen. Monatlich drei Arbeiten. Einzelne Diktate zn orthogr. Zwecken. II. B Wiederholung und Erganzung der Formen- u. Satzlehre. Die wichtigst. UnregelmaBigk. in Genus, Deklination u. Konjugation auf empirischem Wege. Orthographie. Lekttire wie in der I. B. Monatl. 2 schriftl. Arb., abwechs. Schul- u. Hausarb. (Nacherz., im II. Sem. auch Beschr.) HI. A & B 28 2 Stunden. Geschichte der gbttlich. Oflenbarung des alten Bundes. Neu-behandlung der Lehre von den Gnaden-mitteln und Wieder-holung der wichtigsten Partien der Glaubens- n. Sittenlehre. 6 Stunden. Wiederholung einzelner Abschnilte der Formenlehre, die Kongruenz-und die Kasuslehre; aus Cornei. Nepos: Miltiades, Themistocles, Aristides, Pausanias, Cimon, Lysander,Thrasybulus, Epaminondas, Pelopidas, Hamilcar, Hannibal. Alie 14 Tage eine Schul-, alie 3 Wochen eine Hausarbeit. GriechischeSprache. 5 Stunden. Die Formenlehre bis zum Futur. derVerba liquid., eingeiibt a. d. Stucken des Obungsb. Vokabellernen. Von der 2. Hiilfte des I. Seni, an alle 4 Wochen eine Haus-u. eine Schularbeit. Deutsche Sprache. 3 Stunden. Grammatik: Systematischer Unterricht in der Formen- und Kasuslehre mit Bticksicht auf die Bedeutungs-lehre. Lekttire mit besonderer Beach-tung der stilist. Seite. Memorieren und Vortragen. Aufsàtze: Im Sem. 8 schriftl. Arbeiten. IV. A & B 29 2 Stunden. Geschichte der giittlichen Oflenbarung des neuen Bundes. 6 Stunden. Die Tempus- u. Modus-lehre, eingeiibt an ent-sprech.Sàtzen u. Stucken a. d. Obungsb. Elemente der Prosodie und Metrik. Cies. bell. Gali. L, IV., VI. 1—23. Ovid von Sedlmayer, Einz. Verse u. Disticha Die 4 Weltalter. Alle 3 YVochen 1 Haus-, alle 2 Wochen 1 Schularbeit. 4 Stunden. Wiederholung des Nomens und der Verben auf co; die Verben auf [*t und die tibrigen Klassen, Hauptpunkte der Syntax, eingetibt an den Sàtzen, LesestUcken u. Versen d. Obungs-buclies ; monatlich eine Haus- und eine Schulaufgabe. 3 Stunden. Grammatik: Systematischer Unterricht. Syntax des zusam-mengesetzten Satzes, die Periode. Grund-zilge der Prosodie und Metrik. Lekture mit besonderer Be-acbtung der stilisti-schen Seite. Memorieren und Vortragen. Im Sem. 8 schriftl. Arbeiten. plan. Lelirgegenstiind«. Slowenische Sprache. Geschichte und Geog-aphie. Mathematik. Naturwissen- schaften. Turne-. 3 Stunden. Formenlehre, der ein-fache und der zusam-mengesetzte Satz, or-thographische Obungen, Lesen, Erklaren, Wiedererzahlen, Memorieren u. Vortragen ausgewahlter Lesestucke. Im I. Sem. monatlich 2 Diktate, im II. Sem. monatlich 1 Haus- u. 1 Schularbeit. 3 Stunden. Die notwendigen Vor-begride der mathe-matischen Geographie, allgemeine Begriffe der physikalischen und politischen Geographie, spezielle Geographie der 5 Erdteile. 3 Stunden. Die 4 Spezies in unbenannten, ein-fach u. mehrfach benannten gan-zen u. Dezimal-zahlen.DieGrund-gebilde. Gerade, Kreis; Winkel u. Parallelen. Die einfachsten Eigenschaften des Dreieckes. 2 Stunden. Die ersten 6 Monate: Siiugetiere und lnsekten. Die letzten 4 Monate: Pflanzenreicb. 2 Stunden. Frei- und Ord nungs-ubungen. Hang- und Sprung-tibungen. Spiele. 3 Stunden. Analyse des zusammen-gesetzten Satzes, Fort-setzung d. Formenlehre. Lesen, Erklaren, Wiedererzahlen, Memorieren und Vortragen ausgewahlter Lesestucke. Monatlich 2 schriftliche Arbeiten. 4 Stunden. Spezielle Geographie Asiens und Afrilčas ; allgemeine Geographie von Europa, spezielle von Sudeuropa und GroBbritannien. Kartenskizzen. Geschichte des Alter-tums (hauptsUchlich der Griechen u. ROmer) mit bes. RUcksicht auf das biogr. und sagen-halte Element. 3 Stunden. Die Bruchrech-nung. Verhalt-nisse und Propor-tionen, einfache Regeldetri. Die 4 Kongruenzsatze nebst Amvendun-gen aufdasDrei-eck, der Kreis, das Viereck und das Vieleck. 2 Stunden. Die ersten 6 Monate : Vogel, Reptilien, Amphibien und Fische. Einige Formen aus den tibrigen Abtei-lungen derwirbel-losen Tiere. Die letzten 4 Monate: Pflanzenreich: Forts. desUnter-richtes der ersten Klasse. 2 Stunden. Frei- und Ordnungs-tlbungen. Reihungen erster Ord-nung. Geràteturnen der Unterstufe. Spiele. 2 Stunden. Wiederholung ent-sprechender Partien der Formenlehre ; Syntax. Lesen, Erklaren, Wiedererzahlen, Memorieren und Vortragen ausgewahlter Lesestucke. Im Semester 8 schriftliche Arbeiten 3 Stunden. Geschichte des Mittel-alters mit Hervorhebung der Osterr-.-ungarischen Geschichte ; Geographie Frankreichs, Deutsch-lands, der Schweiz, Belgiens, der Nieder-lande, Nord- und Ost-europas, Amerikas und Australiens. 3 Stunden. Das abgekUrzte Rechnen mit un-vollst. Zahlen, die 4Rechnungsarten mit ein- u. mehr-gliedr.besonderen u. algebraischen AusdrUcken, die 2. Potenz u. die 2. Wurzel dekad. Zahlen. Fl&ehen-vergleiehung, Fla-chenbestimmung, Ahnlichkeit. 2 Stunden. I. Semester: Vorbegriffe der Physik, Warmelehre und Chemie. II. Semester: Mineralogie. 2 Stunden. Freitibungen mit und ohne Belastung. Ordungs-tibungen : Marsch- und Laufubungen, Reihungen er-sler Ordnung. Geràteturnen der Unterstufe. Spiele. 2 Stunden. Fortsetzung und Be-endigung der Syntax, Metrik, Lesen, Erklaren, Wiedererzahlen, Memorieren und Vortragen ausgewiihlter Lesestucke. Im Semester 8 schriftliche Arbeiten. 4 Stunden. Obersicht der Geschichte der neueren und neuesten Zeit mit be-sonderer BerUcksichti-gnng der Geschichte Osterreich-Ungarns ; Osterreich.-ungarische Vaterlandskunde. 3 Stunden. Kubieren und Kubikwurzelaus-ziehen, Gleicbun-gen mit einer und mit mehreren Un-bekannten, die zusammmge-setzte Regeldetri. GegenseitigeLage von Geraden und Ebenen, Haupt-arten derKOrper. OberflUchen-und Rauminhalts-berechnung. 3 Stunden. Magnetismus, Elektrizitat, Mechanik, Akustik u. Optik, Elemente der mathematischen Geographie. 2 Stunden. Freiiibungen mit und oline Belastung von Eisenstaben. Ordnungs-tibungen : Aufmarsche, Reihungen erster und zwei-ter Ordnung. Geràteturnen der Unter- bis Mittelstufe. Spiele. 3G Klasse Slun clen-zr hi. Religions- lehre. Lateinische Sprache. Griechische Sprache. Deutsche Sprache. V. 29 2 Stunden. Einleituug in die katholische Religionslehre. 6 Stunden Liv, I, XXI, 1-32 Ovid (ed. Sedlmayer) Met. I, 163—261; I. 313-415 II. 1—242; 251-322; VI, 146-312; Vili, 618 -720 Fast. I, 465-586; li. 83-118 193 244; Trist, IV, 10; ep. ex P. 1.3 Wiederholung der Tempora und Modi. Wóchentlich 1 Stunde grammat.-stilistische Ùbungen; monatlicli eine Schulaufgabe 5 Stunden Xenophon : Ausgewahlte Ab schnitte aus der Anabasis I—III Homer, Ilias L, II. 1—483 Wóchentlich 1 Grammatik-stunde. Erklfirung und Ein-ubung der Syntax und das Wichtigstevon den Bedingungs-sutzen, den hypothetischen Relativ-sàtzen und Absichtssiitzen so-wie die Pronomina. 4 Schulaufgaben im Semester 3 Stunden, Wortbildung. Lehnwórter Fremdwórter, Volks-etymologie. Lekture mit besonderei Rùcksicht auf die Charak-teristik der ep., lyr. und didakt. Gattung. Vortrag der memorierten Gedichte. AufssUze : Jedes Semester 7 Arbeiten, vorwiegend Hausaufgaben. VI. 29 2 Stunden. Katholische Glaubenslehre. 6 Stunden. Sallust. Bell. Jug. Vergil, Aen.I,Ekl.I„ IV. u. V. Georg. 136-176; TI, 458—540; IV, 315-566. Cic. in Cat. 1. Caesar bell. civl. Wiederholung der Syntax ; Tempora und Modi. Wóchentlich 1 Stunde grammat.-stilistische Ùbungen; monatlich eine Schulaufgabe. 5 Stunden. Homer: Ilias li., III., VI., XVI., XXIV. Herodot (n. Scheindler) : VIII., in Auswahl. Xenophon: Auswahl aus Apomn. Wóchentlich eine Grammatik-stunde. Tempus- u. Modus-lehre, Inflnitiv u. Partizipien. Im Semester 4 Schulaufgaben. 3 Stunden. Der germ. Sprachstamm. Lautverschiebung. Mittelhochd. Lekture: Nibelungenlied (Auswahl); Walter von der Vogelweide (Ausw'alil). Neuhochdeutsche Lekture : Klopstock, Lessing. Lessing,Minna v.Barnhelm. Literaturgeschichte bis zur Sturm- und Drangperiode. Vortrag memorierter Gedichte. In jedem Semester 7 Aufsàtze, abwechselnd Schul- und Hausarbeiten. VII. 29 2 Stunden. Katholische Sittenlehre. 5 Stunden. Cic. pro lege Manilia, pro Ligario, Cato maior. Verg. Aen. II. IV. VI. (nacli Golling). Wiederholung ausgewàhlter Abschnitte dei Grammatik. Wóchentlich 1 Stunde grammat.-stilistische Ùbungen; m Semester 5 Schulaufgaben. 4 Stunden. Demosth. : II. olynth. Rede, II. phil. Rede riiQÌTÓir iv Xtntjovyacp. Homers Odyssee : I. 1 — 95, V., VI., VII., Vili., IX. Alle 14 Tage eine Gram-matikstunde. AbschluB der Syntax mit stilistisch. Ùbungen und Wiederholung der Gramm. in Semester 4 Schulaufgaben. 3 Stunden. Literaturgeschichte von den Sturmern u. Dràngern bis zu Schillers Tode. Lekture (zum Teil nacli dem Lesebuche) : Herder, Goethe, Schiller. Shakespeares „Julius Caesar". Goethes wGótz von Berlichingen'*, nEgmont“, ^Iphigenie auf Tauris“. Schillers^ Rauber“ ^Kabale und Liebeu, „Wallensteinu. Rede-Qbungen. Aufsàtze wie in der VI. Klasse. Vili. 29 2 Stunden. Geschichte der eh rist lichen Kirche. 5 Stunden. Tacit. Germ. 1—27; Annales und Ristorine Auswahl). Horaz: Auswahl aus len Oden, Epoden und Satiren. Wiederholung verschiedener Partien der Formen- und Satzlehre. Wóchentlich 1 Stunde grammat.-stilistische Ùbungen; im Semester 5 Schularbeiten. 5 Stunden. Platon : Apologie, Kriton und die ScbluBkapitcl les Phaidon nebst derLobrede des Alkibiades auf Sokrates; Sophokles, Antigone, Homers Odyss. 12. und 13. Ges. Alle 8 Tage eine Grammatik-■ ge-prfift und tur richtig befundeii. Der AusschuB des laufenden Vereii sjabres bestebt aus den Herren : Julius GJowaeki, k. k. Gyinnasial-Dire ter, Obmann : Dnmdecbaut und 1’nilat Kail Hribovšek. Prof. Job. Košan, l.ande^gerichisrat Anton Liebiscli uud Kanoniku■< und 1).rektor der tbeilog Lebranstalt Dr. Job. Mlakar; als Recbnung-rovisoren fungierten: Prof. HI. Matek und Prof. K. Zablbruckner, als Verifikator des Protokolles : Prof. Dr. Ant. Medved. VI. Forderung der kòrperlichen Ausbildung der Schuler. In Befolgung des holien Ministerial-Erlasses vom 15. September 1890, Z. 19.097, wurde am 5. Jànner I. J. zum Zwecke der Beratung tiber die MaCnahmen zur Forderung der kòrperlichen Ausbildung der Schuler eine besondere Konferenz abgehalten. Das Kommando der k. u. k. Infanterie-Kadettensehule zu Marburg gestattete den Gym-nasialschulern an jedem Samstag das Baden in ihrer Schwimmanstalt gegen ermaCigte Ein-trittspreise und den àrmeren Schiilern sogar unentgelllich. Dafiir sei hiemit dem Herrn Kom-mandanten der beste Dank ausgesprochen. Die Vorstehung des Stadtverschònerungsvereines erlaubte den Schiilern die Beniitzung des Eislaufplatzes auf dem oberen Stadtteiche zu ermàfiigten Preisen und spendete auGerdem noch 50 Freikarten tur arme Schtiler, woftir die Direktion gleichfalls den verbindlichsten Dank ausspricht. Zur Abhaltung von Jugendspielen im Freien wurde vom h. k. u. k. Militar-Stations-Kom-mando ein Teil des groben Exerzierplatzes auf der Thesen jeden Dienstag, Freitag und Samstag nachmittags, ebenso vom Stadtrate der sogenannte kleine Exerzierplatz in der Kiirntnervorstadt jeden Mittwoch nachmittags der Direktion in der bereitwiiligsten Weise Uberlassen, wofiir hier ebenfalls wàrmstens gedankt wird. Daselbst veranstalteten die Spielleiter, der Professor Dr. Karl Verstovšek und der Turnlehrer Max Halfter, so oft das Wetter es erlaubte, im Friihlinge und Sommer des laufenden Jahres verschiedene Spiele, an denen sich die Jugend aller Klassen eifrig beteiligte. Es wurde im ganzen 30mal durchschnittlich in der Dauer von zwei bis drei Stunden gespielt. Die Beteiligung war eine rege, da jedesmal durchschnittlich 60 Schuler teil-nahmen. Die Untergymnasiasten spielten klassenweise, die Schuler des Obergymnasiums dagegen bildeten eine Abteilung und pflegten ausschlieClich das FuGbalIspie), wàhrend sich die ersteren mit dem Bastartln, Schwarzer Mann, Schleuderball, Tiirkenkopf, Bollball, Hahnenkampf, Bar-laufen und Faustball vergnfigten. Auch wurden vom Turnlehrer wàhrend des ganzen Jahres Bewegungsspiele in der Turnhalle und im Hofe des Anstaltsgebaudes geUbt. VII. Erlàsse der vorgesetzten Behorden. 1. ErlaC des k. k. Ministeriums fiir Kultus und Untemcht vom 20. Juni 1906, Z. 2475P, intim, mit dem Erlasse des k. k. Landesschulrates vom 24. Juli 1906, Z. 3/4780/1, laut dessen Ubersetzungen aus dem Deutschen ins Griechische als Schularbeiten in der VII. u. Vili. Klasse in Hinkunft zu entfallen haben, dafur treten an ihre Stelle durchwegs Ubersetzungen aus dem Griechischen in die Unterrichtssprache. 2. ErlaC des k. k. Ministeriums fiir Kultus und Unterricht vom 27. Juli 1906, Z. 30.050, intim, durch den ErlaC des k. k. Landesschulrates vom 8. August 1906, Z. 3/5356/1, laut dessen der k. k. Schulrat Hermann Lukas als Fachinspektor fiir den Zeichenunterricht an der Anstalt fiir das Schuljahr 1906/7 und 1907/8 betraut wurde. 3. ErlaC des k. k. Landesschulrates vom 13. September 1906, Z. 3/5434/2, laut dessen der wirkliche Lehrer Dr. Hans Mòrti von Seiner Exzellenz dem Herrn Minister fiir Kultus und Unterricht zum Mitgliede der Priifungskommission fiir Volks- und Biirgerschulen in Marburg ernannt wurde. 4. ErlaC des k. k. Landesschulrates vom 12. Oktober 1906, Z. 3/6792/1, mit dem die durch das f.-b. Lav. Ordinariat erfolgte Ernennung Seiner Hochwùrden des Herrn Domherrn Josef Majcen zum Inšpektor fiir den Religionsunterricht an der Anstalt mitgeteilt wird. 5. ErlaC des k. k. Landesschulrates vom 30. Oktober 1906, Z. 3/7284/1, laut dessen am 3. November 1906 der Unterricht zu entfallen habe. 6. ErlaC des k. k. Ministeriums fiir Kultus und Unterricht vom 6. Dez. 1906, Z. 41.354, intim, durch den ErlaC des k. k. Landesschulrates vom 18. Dezember 1906, Z. 3/6950/2, mit dem die Einfuhrung des geometrischen Zeichnens und der darstellenden Geometrie in zwei Jahreskursen an der Anstalt gestattet wird. 7. ErlaC des k. k. Ministeriums fiir Kultus und Unterricht vom 15. Nov. 1906, Z. 9150, intim, durch den ErlaC des k. k. Landesschulrates vom 27. Dezember 1906, Z. 3/8308/1, mit dem die Anschaffung der Bedarfsartikel fiir Unterrichtszwecke vorzugsweise bei inlàndisclien Firmen anbefohlen wird. 8. ErlaC des k. k. Ministeriums fiir Kultus und Unterricht, intim, durch den ErlaC des k. k. Landesschulrates vom 27. Dezember 1906, Z. 3/8446/1, mit dem die Veranstaltung von Sammlungen òsterreichischer Volksliedei angeregt wird. 9. ErlaC des k. k. Ministeriums fiir Kultus und Unterricht vom 26. Janner 1907, Z. 2582, intim, durch den ErlaC des k. k. Landesschulrates vom 4. Februar 1907, Z. 3/412/13, mit dem die Einfiilirung einer vierten Lehrstunde beim Unterrichte in der Pliysik fiir die VII. Klasse gestattet wird. 10. ErlaC des k. k. Ministeriums fiir Kultus und Unterricht vom 21. Aprii 1907, Z. 16.359, intim durch den ErlaC des k. k. Landesschulrates vom 5. Mai 1907, Z. 3/2468/9, mit dem das diesjàhrige Schuljahr ausnahmsweise am 6. Juli 1907 zu schlieCen sein wird. 11. ErlaC des k. k. Landesschulrates vom 5. Juni 1907, Z. 3/257/13, mit dem die Ein-fiihrung des ungeteilten Vormittagsunterrichtes in den Pflichtfàchern, u. zw. in der Zeit von 8—12 Uhr, in den heiCen Monaten 7—11 Uhr, versuchsweise fiir das Schuljahr 1907/08 gestattet wird. Vili. Chronik. a) Ver&ndemngen im Lehrkiirper. Zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums fur Kultus und Unterricht vom 27. Okt. 1906, Z. 39468, intim, durcli den Ella ti des k. k. Landesschulrates vom 3. Nov. 1906, Z. 3/6445/2, wurde der Professor Franz Horàk, der durch das Auftreten eines hartnackigen Augenleidens dauenid verhindert wurde, seinen Dienst in enviinschter Weise fortzusetzen, auf sein eigenes Ansuchen unter Anerkennung seiner langjàhrigen ersprieBlichen Dienstleistung in den dauernden Ruhestand versetzt. Prof. Franz Horàk wurde am 17. Janner 1844 zu Polkovic in Mahren geboren. Nacli Beendigung seiner Studien an der Universitat in Wien erwarb er die Lehr-befahigung fiir Geographie und Geschichte an Mittelschulen irn Jahre 1872. Noch in demselben Jahre trat er ais Supplent am k. k. Obergymnasium in Nikolsburg ein und supplierte spater an der k k. deutschen Lehrerbildungsanstalt in Briinn. Zu Anfang des Schuljahres 1875/76 wurde ihm eine wirkliche Lehrstelle am k. k. Staatsgymnasium in Marburg verliehen. Von da ab verblieb er ununterbroehen bis zu seinem Obertritte in den Ruhestand in eifriger Pflicht-erfùllung durch 31 Jahre an dieser Anstalt, die ihm ein bleibendes Andenken bewahren wird. Seine Exzellenz der Herr Minister fiir Kultus und Unterricht verlieh dem Supplenten Johann Masten laut Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 10. Sept. 1906, Z. 3/5113/2, eine Lehrstelle am k. k. Staatsgymnasium in Krainburg. Am 15. September erfolgte seine Enthebung von der Dienstleistung an der Anstalt. An demselben Tage wurden auch die vorjahrigen supplierenden Lehrer, der Lehramts-kandidat Viktor Tiller und der Professor im z. R. Michael Petschar, sowie auch der Nebenlehrer fiir den Zeichenunterricht, Assistent an der k. k. Staatsrealschule in Marburg Karl Harrer, von ihrem Dienste an der Anstalt enthoben. Laut Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 27. Oktober 1906, Z. 3/6942/1, wurde die Bestellung der Lehramtskandidaten Karl Fichter, Dr. Ludwig Pifko, Dr. Josef Rožmann und Dr. Vinzenz Šarabon zu Supplenten fiir das Schuljahr 1906/07 genehmigt. Laut Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 27. Oktober 1906, Z. 3/6943/1, wurde der Professor an der k. k. Staatsrealschule in Marburg Adam Schuh zum Nebenlehrer fiir den stenographischen Unterricht, durch den Erlaii des k. k. Landesschulrates vom 18. Dez. 1906, Z. 3/6950/2, der wirkliche Lehrer an derselben Anstalt Julius Krug zum Nebenlehrer fiir den Unterricht im geometrischen Zeichnen und der darstellenden Geometrie bestellt. Fiir den im zweiten Semester beurlaubten Professor Dr. Leopold Poljanec wurde mit dem Erlasse des k. k. Landesschulrates vom 23. Februar 1907, Z. 3/110/3, die Vertretung durch den Probekandidaten an der k. k. Staatsrealschule im IV. Wiener Gemeindebezirke Alfred Aurich genehmigt. Die Vertretung des erkrankten Professors Karl Zahlbruckner wurde seit 10. Mai 1907 oline Unterbrechung des Unterrichtes durch den der Anstalt zugewiesenen Probekandidaten Albert Sobotka ermoglicht, dessen Bestatigung zum Supplenten durch den Erlafi des k. k. Landesschulrates vom 29. Mai 1907, Z. 3/3971/1, erfolgte. b) Die widitigsten sonstigeii Vorkommnisse. Am 18. August wohnten die in Marburg anwesenden Mitglieder des Lehrkorpers dem zur Feier des Geburtsfestes Seiner k. und k. Apostolischen Majestat des Kaisers veranstalteten solennen Hochamte bei. Die Schiileraufnahme fand am 16. Juli und am 17. September statt. Die Aufnahms-, Wiederholungs- und Nachtragsprùfungen zu Beginn des Schuljahres wurden am 16., 17. und 18. September vorgenommen. Das Schuljahr wurde am 18. September mit einem heiligen Geistamte feierlich eriiffnet, das vom Herm Pralaten und Domdechant Karl Hribovšek zelebriert wurde. Am 4. Oktober feierte die Anstalt das hohe Namensfest Seiner k. und k. Apostolischen Majestat mit einem Festgottesdienste. Am 19. November beteiligten sich der Lehrkiirper und die Schiller an einem zum Andenken an weiland Ihre Majestat die Kaiserin Elisabeth veranstalteten Trauergottes-dienste. Am 24. und 25. Janner inspizierte Herr Kanonikus Josef Majcen den Religions-unterricht an der Anstalt. Am 7. Februar inspizierte Herr Landesschulinspektor Dr. Karl Rosenberg an der Anstalt. Am 9. Februar wurde das 1. Semester geschlossen und am 13. Februar das zweite Semester begonnen. Am 14. und 15. Marz wurde die an der Anstalt ùbliche Osterandaeht abgehalten. Zu-gleich empfingen die katholischen Schùler die heiligen Sakramente, gleichwie im Anfange und gegen Ende des Schuljahres. Am 2. Mai wurden von mehreren Klassen Ausfluge in die nahere und weitere Umgebung der Stadt unter Fiihrung der betreffenden Ordinarien und anderer Lehrer unternommen. Am 11. Mai wurde die Prufung aus der steiermarkischen Geschichte unter dem Vor-sitze des Direktors abgehalten. Derselben wohnten aucb die Herren Direktoren der k. k. Staats-realschule Gustav Knobloch und der k. k. Lehrerbildungsanstalt Heinrich Schreiner als Giiste bei. Der Priifung unterzogen sich 8 Schiller der beiden Parallelen der IV. Klasse, die dabei alle ein hervorragendes Interesse an dem Gegenstande und einen anerkennenswerten Fleitì bekundeten, den sie auf das Studium der Geschichte und Geographie des engeren Vaterlandes verwendet hatten. Es entsprachen daher auch samtliche Priiflinge recht gut. Die ersten Preise, zwei vom steiermarkischen Landesausschusse fùr die besten Leistungen gewidmeten Preismedaillen wurden den Schiilern Max Kovačič und Heinrich Codelli zu-erkannt. Ersterem wurde aufierdem noeh 1 Zehnkronenstiick, gewidmet vom Herrn Statt-haltereirat Marius Grafen Attems, letzterem zwei Biicher, ,,F. M. Mayer, Geschichte der Steiermark“, gespendet vom Fachlehrer Herrn Dr. Max Hoffer, und ,,-Jauker, Das Herzogtum Steiermark", gespendet von einem Ungenannten, fùr ihren besonderen F lei li zugelegt. Aufierdem wurden noch in ebenso jugendfreundlicher Gesinnung zur Aufmunterung des Interesses an dem Studium der heimatlichen Geschichte Priifungspreise gestiftet u. zw. von Seiner Exzellenz dem Herrn Fiirstbischof von Lavant, Dr. Michael Napotnik 2 Zehnkronenstiicke, vom Herrn Biirgermeister Dr. Hans Schmiderer 1 Dukaten in Borse, vom Herrn Dompropst und Prùlaten Karl Hribovšek, vom Herrn Kanonikus Josef Majcen, vom Herrn Professor der theol. Lehranstalt und Regens des f.-b. Knabenseminars geistlichen Rat Josef Zidanšek und vom Herrn Professor Dr. Anton Medved je 1 Zehnkronenstuck. Mit diesen Preisen wurden von den ùbrigen Prùtlingen der Reihe nach Karl Kaiser, Stanislaus Svetina, Alois Belšak, Friedrich Sternad, Julius Ritter v. Springensfeld u. Johann Krainz beteilt. Zum erstenmale an dieser Anstalt wurde nach dem Muster anderer Mittelschulen ein zweitagiger Ausflug unternommen, der der Belebung und Forderung des geograph.-historischen Unterrichtes galt. Samstag, den 8. Juni versammelten sich um 5 Uhr fruh 19 Schùler der IV. A und B unter Fiihrung ihres Fachlehrers der Geographie und Geschichte, Dr. Max Hoffer, am Sudbahnhofe und fuhren iiber Graz, Bruck und Leoben nach Vordernberg, von wo sofort der Marsch zur Pafihòhe des Prebuhl angetreten wurde. Nach der Mittagsrast ging es mit der Erzforderbahn rasch auf den Erzberg, wo die Schùler den grolìartigsten Tagbau Mitteleuropas kennen lernten. Der Rest des Tages galt der Besichtigung der Sehenswurdigkeiten des alten Marktes Eisenerz. Sonntag fruh wanderten die Schùler zum herrlich gelegenen Leopoldsteinersee, von dem sie sich nur schwer trennen konnten. Doch mulite noch der Hochofen von Mùnichtal besichtigt werden, ein Werk der modernen Technik, das einen ùber-waltigenden Eindruck ausùbte. Um 11 Uhr wurde die Ruckfahrt angetreten. Bruck konnte in Kurze besichtigt werden, wiihrend in Graz die Fahrt unterbrochen wurde, um diese manchen Teilnehmern des Ausfluges noch ganz unbekannte Stadt anzusehen. Abends um 11 Uhr waren alle wieder wohlbehalten in Marburg. Hier sei auch noch alien gedankt, die irgendwie zum Gelingen der Unternehmung beitrugen, der lùblichen Sùdbahn- und der k. k. Staatsbahn-Direktion in Villach fùr die Gewahrung halber Fahrkarten, der Generaldirektion der Alpinen Montangesellschaft fùr die Erlaubnis zur Besichtigung ihrer Anlagen, besonders des Hochofens, dem Inhaber des Gasthofes „zum heiligen Geist“ fùr die gewahrte billige Unterkunft, endlich jenen Mitgliedern des Lehrkorpers, die es durch gùtige Spenden einigen unbemittelten Schùlern ermoglichten, an dem so lehrreichen Ausfluge teilzunehmen. AuCerdem wurden noch einige geographische und naturhistorische Schùlerausflùge in die Umgebung von den supplierenden Lehrern Dr. Josef Rožman u. Alfred Aurich veranstaltet Vom 17. bis 19. Juni inspizierte der Herr Landesschulinspektor Peter Končnik den Unterricht in den utraquistischen Klassen des Untergymnasiums. Am 21. Juni wurde das Fest des heiligen Aloisius, des Patrones der studierenden Jugend, in der Aloisikirche durch einen feierlichen, vom Herrn Domdechanten, Prillateli Karl Hribovšek zelebrierten Gottesdienst gefeiert. Der Tag war schulfrei. Am 28. Juni wohnten die dienstfreien Mitglieder des Lehrkorpers dem in der Domkirche fùr weiland Seine Majestùt den Kaiser Ferdinand abgehaltenen Gottesdienste bei. Vom 22. bis 28. Juni wurden die mundlichen Versetzpriifungen, vom 29. Juni bis 2. Juli die Klassifikation vorgenommen. Bei dieser erhielten die erste Klasse mit Vorzug folgende Schiller: Černčič Franz, Haas Marie, Huallenz Otto, Kordon Josef, Neuwirth Heinrich, Siane Josef der I. A; Barle Josef, Goršic Johann, Rudolf Josef, Škrjanec Franz, Žnidarič Karl der I, B; Sunčič Alois der I. C; Exel Karl, Gugel Emil, Hofmann Adolf, Maierhofer Valentin, Sternberger Karl der II. A. Aušič Martin, tì laser Johann, Marinčič Johann, Robič Franz der II. B; Bix Karl, Gugel Friedrich, Kieser Karl der HI. A; Bratina Franz, Habermut August, Mirt Josef, Muster Josef, Robič Max, Svetina Franz der III. B; Codelli Heinrich, Nottes Viktor, Rungaldier Randolf der IV. A; Kovačič Max der IV. B; Cremošnik Gregor, Goričan Alois der V.; Majcen Stanko, Wantur Adolf der VIL; Hrovat Anton, Košan Johann, Primus Josef, Steinfelser Franz, Šlibar Franz, Umek Michael, Živortnik Paul der VIII. Klasse. Am 6. Juli wurde das feierliche heilige Dankamt vom Herrn Domdechanten, Pralaten Karl Hribovšek un*er Assistenz der Religionsprofessoren der Anstalt zelebriert, nach dem-selben die Preise der Schillerstiftung den Schiilern der VII. Klasse Hermann F riseli und Anton Sagadin iiberreicht und das Schuljahr mit der Zeugnisverteilung geschlossen. IX. Statistik der Schiiler. K a S s e I. II. III. IV. V. vin /»usam m cn VI. VII. 1. Zahl. a b c a b a b a b Zu Ende 1905/906 . . . 42 33 32 28 53 26 46 29 34 60 33 54 34 504 Zu Anfang 1906/907 . . Wàhrend des Schuljahres 44 31 29 35 55 2Ž i t 47 24 37 54 52 23 49 502 eingetreten .... 3 — 1 — 1 — 1 — 2 1 3 — 12 Im gan/en also aulgcnomnioii . . 47 31 30 35 56 22 47 25 37 56 53 26 49 514 Darunter : Neu aufgenornmen u. zw.. aufgestiegen .... 40 27 25 4 5 — 1 2 2 1 2 1 110 Repetenten .... 1 — — 1 — 1 1 — — — - — — 4 Wieder aufgenornmen u. zw. aufgestiegen .... — — 28 48 20 39 23 34 51 47 22 48 360 Repetenten .... 6 4 5 2 3 1 6 — 3 3 5 2 — 40 Wàhrend des Schuljahres: ausgetreten .... 8 4 3 2 5 1 2 1 2 — 2 1 — 30 Schiilerzahl zu Ernie 1906/907 : Offentliche .... 37 26 27 33 51 21 45 21 35 55 49 25 48 476 Privatisten .... 2 1 1 2 - 1 7 2. Geburtsort (Vaterland). Marburg 14 1 8 3 3 2 6 1 11 7 1 4 61 Steiermark (aurfer Marburg) 16 21 26 10 46 8 40 9 33 3.8 41 18 39 345 Niederosterreich .... 2 — 1 2 1 1 1 — — 8 Karnten 2 1 5 5 2 1 — 16 Krain 2 3 3 1 2 2 3 1 1 3 3 24 Kiistenland Tirol Btihinen — — — 2 1 -- i 1 — 1 1 — 1 — 7 1 8 2 3 1 1 1 Màhren 1 — 1 Schlesien 1 1 Ungarn 1 1 1 1 — — — 1 5 Kroatien ! 1 2 4 Deutschland — 1 1 Brasilien — — — — -- — — — — _ 1 — 1 Summe . . 39 27 27 33 51 21 45 24 35 56 51 25 49 483 3. Muttersprache. t Deutsch 35 — — 31 — 19 — 22 — 22 19 5 12 165 Slowenisch 4 27 27 2 51 2 45 2 35 34 32 20 37 318 Summe . . 39 27 27 33 51 21 45 24 35 56 51 25 49* 483 4. Religionsbekenntnis. ROmisch-katholisch . . . ! 31 27 27 31 51 20 45 23 35 55 50 25 49 472 Evang., Augsh. Konfession ! 5 — — 2 — 1 — 1 — 1 1 — — 1 11 Summe . . 39 27 27 33 51 21 ! 45 24 35 56 1 51 25 49 483 K a S s e I I] IIP IV. 1 Znsammtn v. vi. VII. Vlil 5. Lebensalter. a b C a b a b a b 11 J altre p 1 2 12 n „ 1 14 7 6 6 2 35 13 „ 12 11 6 13 8 4 6 60 14 n 2 5 11 9 16 9 8 3 1 — — — — 64 15 „ 2 2 2 5 18 3 10 9 7 3 — — — 61 n; „ 4 5 12 6 7 14 3 — — 51 17 „ — 1 — — 2 — 6 5 11 22 12 2 — 61 18 „ — — — — — — — 1 8 11 15 3 5 43 19 n 2 — 1 4 15 8 8 38 “20 „ — — — — 1 — 1 — — 2 5 4 14 27 21 „ 1 5 13 19 22 „ 2 7 9 23 „ 2 2 25 „ — — — — — 1 — 1 Summe . . 39 27 27 33 51 21 45 24 35 56 51 25 49 483 6. Nach dem Wohnorte der Eltern. Ortsangehòrige .... 28 3 2 24 9 13 7 18 2 21 13 4 10 154 Auswartige 11 24 25 9 42 8 38 6 33 35 38 21 39 329 Summe . . 39 27 27 33 51 21 45 24 35 56 51 25 49 483 7. Klassifikation. a) zu Ende des Schuljahres 1906/907. I. Fortgangskl. mit Vorzug 6 5 1 5 4 3 6 3 1 2 — 2 7 45 I. Fortgangsklasse . . . 21 15 19 18 32 12 27 19 28 42 39 20 41 333 Zu einer Wiederholungs- prtlfung zugel asseti . . 3 4 1 2 1 4 6 — 2 5 4 2 — 34 II. Fortgangsklasse . . . 2 2 4 7 12 2 5 2 3 5 4 — — 48 III. Fortgangsklasse . . . 7 1 1 1 1 — 1 — — 2 1 — — 15 Zu einer Nachtragsprufung zugelassen — — 1 — 1 — — 1 — 3 1 1 8 Summe . . 39 27 27 33 51 21 45 24 35 56 51 25 49 483 b) Nachtrag zum Schuljahr 1905/906. Wiederholungsprttfungen waren bewilligt . . . ! 5 1 3 1 8 5 8 4- 1 10 2 6 1 55 Entsprochen haben . . . 4 1 3 1 6 5 6 4 1 10 2 6 1 50 Nicht entsprochen haben (od. nicht erschienen sind) 1 — — — 2 — 2 — — — — — — 5 Nachtragsprùfungen waren bewilligt — — — 1 1 — — — — 1 1 1 — 5 Entsprochen haben . . . Nicht entsprochen haben . 1 i Nicht erschienen sind . . — — — 1 1 — — — — — 1 1 — 4 Darnach ist das Endergebnis fur 1905/06 : I. Fortgangsklasse m. Vorzug 5 5 3 6 4 2 1 2 4 — 4 4 4 44 I. ., .... 26 17 26 17 41 23 36 27 24 52 22 45 30 386 11. „ . . . . 9 10 2 2 7 1 9 — 6 6 5 3 — 60 III. „ . . . . 2 1 1 2 — — — — — 2 1 1 — 10 Ungeprtlft blieben.... — — —* 1 1 — —■ — — 1 1 — 4 Summe . . 42 33 32 28 53 26 46 29 34 60 33 54 34 504 K 1 a s S e 8. Geldieistungen der I. H III IV Zusammen Schiller. V. VI. VII. VIII. Das Schulgeld haben a b C a b a b a b gezahlt: im I. Semester 31 17 19 18 7 8 13 5 10 19 19 5 12 183 im II. Semester 22 5 7 18 18 8 11 5 16 25 21 3 14 176 Zur Halfte waren befreit im I. Semester im II. Semester Ganz befreit waren im I. Semester 12 12 11 17 47 14 34 19 27 37 34 19 37 320 im II. Semester 18 21 20 IG 34 13 35 19 21 31 27 22 35 312 Das Sehulgeld betrug im ganzen im I. Semester K 930 510 570 540 210 210 390 150 300 570 570 150 3G0 5490 im II. Semester K 660 150 210 5i0 540 240 330 150 480 750 720 90 420| 5280 Zusammen K, 1590 titiO 780 1080 750 480 720 3O0 780 1320 1290 240 780 10770 Die Aufnahmstaxen betrugen ... Ki 16S00 113-40 105 00 21-00 25-20 420 12-60 8-10 — 2100 12-60 8-40 4-20 501-00 Die Lehrmittelbeitragej betrugen ... K 90'00 62-00 60 00 70-00 112-00 44-00 91-00 50-00 74-00 112-00 106-00 52-00 9S00 1024-00 Die Taxen fur Zeugnis-I duplikate betrugen K, 4-00 4-00 — — 4-00 — — — — — 20-00 32-00 Summe K 185200 839-40 945 00 117100 89120 528 20 826-60 358.40 854-00 1153-00 1108-60 300-40 902-20 12330-00 9. Besuch des Unter- richtes in den relat,- obliq. u. nichtobligaten Gegenstanden. Zvveite Landessprache (Slowenisch) I. Kurs 4 7 11 11. Kurs — — — — — G — 2 — — — — — 8 lil. Kurs — — — — — — — 2 — 1 2 — — 5 IV. Kurs 2 2 Franz. Sprache, II.Kurs — — — — — — — — — — 1 2 3 6 Darstellende Geometrie u. geometriscbes Zeichnen . . . 1 11 3 15 Kalligraphie . . . . 7 0 10 2 — — — — — — — — 25 Freihandzeichnen I. Kurs 9 3 4 G 3 1 20 II. Kurs — — G 4 7 5 1 — — — — 23 III. Kurs 2 1 G 1 1 2 13 Gesang: I. Kurs 5 12 6 3 4 30 11. Kurs — 2 4 — 11 — 8 — 1 — — — — 26 111. Kurs 1 5 3 11 20 Stenographie: I. Kurs 13 7 21 2 — — 43 II. Kurs 2 13 1 1 17 Steiermark. Geschichte — — — — — — 7 7 — — — — 14 10. Stipendien. 'I Anzahl der Stipendien im I. Semester — — — — 2 1 2 2 2 1 11 G 9 3C im 11. Semester — — — — 4 1 2 2 2 1 11 G 10 39 Gesamtbetrag im 1. Semester K — — — — 21 K) 100 200 279 200 1(X) 1248 GOO KM K) 3933 im II. Semester K — — — 800 100 200 279 206 100 1018 GOO 1400 4733 Zusammen K 1 1 — — — 1000 200 400 558' 412 200 2290 j 1200 1 8660 X. Maturitatspriifung. Bei der im Herbsttermine 1906 am 20. September unter dem Vorsitze des Herrn Landes-schulinspektors Dr. Karl Rosenberg vorgenommenen Prùfung erschienen 3 Kandidaten, die im Sommertermine 1906 die Erlaubnis zu einer Wiederholungsprùfung erhalten hatten und 1 Kandidat, der eine Wiederholungsprùfung uber den Stoff des zvveiten Semesters abzulegen batte. Davon wurden fur reif befunden: Post-.Nr. I Name Geburtsort Vaterland 4 § jp Dauerder Gymnasial-studien in Jahren Gewilhlter Beruf 1 Novak Ludwig ) Unter-Kotsch Steiermark 21 8 Medizin 2 Paulič Franz Eibersdorf 21 8 Post 3 Wùrnsberger Elias Villach Karnten 21 10 Sparkasse Der Kandidat Svaršnik Adolf, geboren zu Monsberg in Steiermark, 23 Jahre alt, er-liielt die Erlaubnis zu einer Wiederholungsprùfung im Februartermine 1907 und wurde bei dieser am 13. Februar unter dem Vorsitze des Direktors abgehaltenen Prùfung nach 8jahrigem Gymnasialstudium fùr reif befunden. Er wablte sich Jus als zukùnftigen Beruf. Im Schuljahr 1906/7 waren in der VIII. Klasse 49 Sehùler, namlich 48 offentliche und 1 Privatist eingeschrieben. Von diesen erschienen die offentlichen Sehùler vollzahlig bei der schriftlichen Prùfung, die in der Zeit vom 13. bis 17. Mai 1907 durchgefùhrt wurde. Dabei gelangten folgende Themen zur Ausarbeitung: 1. Aus dem Deutschen: „Die Natur zeigt nicht biofi, wie klein, sondern auch, wie grofi der Mensch ist“. 2. Ubersetzung aus dem Deutschen ins Lateinische: Hannibals Abberufung nach Afrika. (Nach Livius XXX, 20.) 3. Ubersetzung aus dem Lateinischen ins Deutsche: Cicero de re publica (von qua gloria parta bis cultum reliqueiant) „Warum hat der Grùnder Roms die Stadt nicht am Meere angelegt?“ 4. Ubersetzung aus dem Griechischen ins Deutsche: Platon, Alkibiades, cap. XVIII Mitte (fixovaa ctv&pò? bis yvwik aauxóv.) 5. Aus dem Slowenischen, A. (fùr Slowenen): Upliv zemljepisnih razmer na zgodovino in omiko narodov. B. (fùr Deutsche): Plug in meč v človeški službi. 6. Aus der Mathematik: 1. WelcherPunkt liegt symmetrisch mit dem PunkteM 1 (3, 2) in Bezug auf die Gerade 3y -|- 2x = 25 ? — 2. Wie grofi ist der Mantel und das Volumen eines geraden Kegelstumpfes, dessen Radien den Gleichungen V *Ty + K 'ir = 2 und xy-x-y=54 genùgen und der Neigungswinkel der Seite gegen die Grundfllàchen durch die goniometrische Beziehung sin a -(- tang a — 1 -f- cos a bestimmt ist? — 3. Zwei Seiten eines Dreieckes betragen 5 dm und 8 dm und die gegenùberliegenden Winkel stehen im Verhaltnisse 1: 2; wie grofi ist die dritte Seite des Dreieckes? — 4. Die Summe dreier Zahlen, die in geo-metrischer Progression stehen, betrùgt 19, die Summe ihrer Quadrate 133, welche Zahlen sind es? Die mùndliche Maturitùtsprùfung des Sommertermines 1907 wird am 15. Juli 1. J. beginnen XI. Aufnahme der Schiiler fiir das Schuljahr 1907/08. Das Schuljahr 1907/08 wird am 18. September 1. J. um '/,8 Uhr morgens mit dem hi-Geistamte in der Aloisikirche eròffnet werden. Die Einschreibung der Aufnahmswerber in die erste Klasse wird am 7. und 8. Juli von 8—10 Uhr und am 16. September von 9—12 Uhr im Lehrzimmer der V. Klasse statt-finden. Die ùbrigen, in die Anstalt neu eintretenden Sehùler und diejenigen, welche bereits im Juli-Termine die Aufnahtnsprùfung in die erste Klasse mit gutem Erfolge bestanden haben, haben sich am 16. September um die gleiche Zeit und am gleichen Orte zur Aufnahme zu melden. Die Aufnahme der Sehùler, welche der Anstalt schon fruher angeli!) rt haben, erfolgt am 16. und 17. September von 9—12 Uhr in den Lehrzimmern der VI., VII. und Vili. Klasse. Das Nahere wird durch einen Anschlag auf dem schwarzen Brette bekannt gemacht werden. Spater findet keine Aufnahme statt. Sehùler, welche aus der Volksschule in die erste Klasse aufgenommen werden wollen, mùssen das zehnte Lebensjahr noch im laufenden Kalenderjahre vollenden und sich einer Aufnahmsprùfung unterziehen, bei der gefordert wird: a) Jenes Mafi des Wissens in der Religion, welches in den ersten vier Klassen der Volksschule erworben werden kann. b) In den Ilnterrichts-Sprachen: Fertigkeit im Lesen und Schreiben der deutschen und lateini-schen Schrift; Kenntnis der Elemente der Formenlehre; Fertigkeit im Zergliedern einfach be-kleideter Satze; Bekanntsehaft mit den Regeln der Rechtschreibung und richtige Anwendung derselben im Diktandoschreiben. c) Im Rechnen: Obung in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zablen. Nichtkatholische Schiller haben bei der Einschreibung ein vom Religionslehrer ihrer Konfession ausgestelltes Zeugnis iiber ihre religiose Vorbildung beizubringen. Einer Aufnahmsprufung haben sich auch alie Schuler zu unterziehen, welche von Gymnasien kommen, die a) nicht die deutsche Unterrichtssprache haben, b) nicht dem k. k. Ministerium fur Kultus und Unterricht in Wien unterstehen oder c) nicht das Òffentlichkeits-recht geniefien. Schiller, welche von offentlichen Gymnasien kommen, kOnnen einer Aufnahmsprufung unterzogen werden. Alie neu eintretenden Schiller sind von ihren Eltern oder vertrauens wiird igen Stellvertretern derselben vorzufiihren und haben sich mit ihrem Tauf- oder Geburtsschein und den Frequentationszeugnissen oder Nachrichten ilber das letzte Schuljahr auszuweisen. Die Aufnahmstaxe von 4 K 20 h, der Lehrmittel- und Jugendspielbeitrag von 2 K GO h und das Tintengeld fur das ganze Schuljahr im Betrage von 60 h sind von allen neu eintretenden SchUlern bei der Aufnahme zu entrichten. Die Aufnahmswerber in die erste Klasse bezahlen diese Betrage erst nach der mit Erfolg bestandenen Aufnahmsprufung u. zw. die vom Juli-Termine bei ihrer Einschreibung am 16. September, die vom September-Termine nach der Aufnahmsprufung am 17. September in der Direktionskanzlei. Die nicht neu eintretenden Schuler entrichten blofi den Lehrmittel-und den Jugendspielbeitrag und das Tintengeld. Die Taxe fQr eine Privatisten- oder eine Aufnahmsprufung betrttgt 24 K ; fur die Aufnahmsprufung in die erste Klasse ist jedoch keine Taxe zu entrichten. Schuler, welche von einer anderen Mittelschule kommen, kOnnen oline schriftliche Be-stiltigung der an derselben gemachten Abmeldung nicht aufgenommen werden. Das Schulgeld betiagt 30 K fttr jedes Semester und ist in den ersten sechs Wochen jedes Semesters in Form von Schulgeldmarken zu erlegen. Von der Zahlung des Schulgeldes kOnnen nur solche wahrhaft durftige*) Schuler befreit werden, welche im letzten Semester einer Staats- oder anderen offentlichen Mittelschule angehòrt, in den Sitten die Note „lobens-wert“ oder „befriedigend“, im FleiCe die Note „ausdauernd“ oder „befriedigend“ und im Fort-gange mindestens die erste allgemeine Zeugnisklasse erhalten haben. Die bezuglichen Gesuche sind innerhalb der ersten drei Tage des Schuljahres den Klassenvorstànden zu Uberreichen. FUr das erste Semester der ersten Klasse gilt die hohe k. k. Ministerial-Verordnung vom 6. Mai 1890, deren wesentlichste Bestimmungen folgende sind : 1. Das Schulgeld ist von den offentlichen SchUlern der ersten Klasse im ersten Semester spatestens im Laufe der ersten 3 Monate nach Beginn des Schuljahres im vorhinein zu entrichten. 2. Offentlichen SchUlern der ersten Klasse kann die Zahlung des Schulgeldes bis zum Schlusse des ersten Semesters gestundet werden : a) wenn ihnen in Bezug auf sittliches Betragen und FleifJ eine der beiden ersten Noten der vorgeschriebenen Notenskala und in Bezug auf den Fortgang in allen obligaten Lehrgegenstanden mindestens die Note „befriedigend“ zuerkannt wird, und b) wenn sie, beziehungsweise die zu ihrer Erhaltung Verpflicliteten, wahrhaft dUrftig, das ist in den Vermogenverhaltnissen so beschrankt sind, daB ihnen die Bestreitung des Schulgeldes nicht oline empfindliche Entbehrungen mOglich sein wUrde. 3. Um die Stundung des Schulgeldes fUr einen Schuler der ersten Klasse zu erlangen, ist binnen 8 Tagen nach erfolgter Aufnahme desselben bei der Direktion jener Mittelschule welche er besucht, ein Gesuch zu Uberreichen, welches mit einem nicht vor mehr ais einem Jalire ausgestellten beliOrdlichen Zeugnisse Uber die VermOgensverhUltnisse belegt sein muB. Zwei Monate nach dem Beginn des Schuljahres zielit der LehrkOrper auf Grund der bis dahin vorliegenden Leistungen der betreffenden Schuler in Ervvàgung, ob bei denselben auch die unter Punkt 2, lit. a geforderten Bedingungen zutreffen. Gesuche solcher Schuler, welche den zuletzt genannten Bedingungen nicht entsprechen, sind sogleich zurUckzuweisen. Die definitive Befreiung von der Zahlung des Schulgeldes fttr das erste Semester wird unter der Bedingung ausgesprochen, daB das Zeugnis Uber das erste Semester in Beziehung aut sittliches Betragen und FleiB eine der beiden erstenNoten der vorgeschriebenen Notenskala aufweist und der Studienerfolg mindestens mit der ersten allgemeinen Forlgangsklasse bezeichnet ist. Trifft diese Bedingung am Schlusse des Semesters nicht zu, so liat der betreffende Schuler das Schulgeld noch vor Beginn des zweiten Semesters zu erlegen. 4. Jenen SchUlern der ersten Klasse, welche im ersten Semester ein Zeugnis der ersten Klasse mit Vorzug erhalten haben, kann, wenn sie nicht Repetenten sind, auf ihr Ansuchen von der LandesschulbeliOrde die Rttckzahlung des fUr das erste Semester entrichteten Schulgeldes bewilligt werden, wenn sie die Befreiung von der Zahlung des Schulgeldes fttr das zweite Semester erlangen. *) I)er Naeliweis hieftir ist durch ein genaues, nicht fiber ein Jahr altes, vom Gemui nde* und vom 1'furrumt ausgestelltes Mittellosigkeitszeugnis zu erbringen. Die Wiederholungs- und Nachtragspriifungen werden am 16. und 17. September voti 8 Uhr vormittags an abgehalten werden. Die betreffenden Schuler haben sich hiezu am 16. September um 8 Uhr vormittags in ihren vorjahrigen Klassenzimmern einzufmden. Mit Bezug auf den § 10 des O.-E. wird den auswartig befìndlichen Eltern hiesiger Schiller die Pflicht ans Herz gelegt, dieselben unter eine verlàBliche Aufsicht zu stellen; alien Eltern und deren Stellvertretern aber wird auf das eindringlichste empfohlen, bezuglich ihrer der Lehranstalt anvertrauten Pfleglinge mit derselben in regen Verkehr zu treten, da nur durch das eintràchtige Zusammenwirken von Schule und Haus das Wohl der Jugend erreicht werden kann. Die Direttimi. Oznanilo. Na c. k. gimnaziji v Maribora se začne šolsko leto 1907/08 s slovesno mašo dne 18. septembra. Učenci, kateri zelé vstopiti na novo v prvi razred, se morajo oglasiti v spremstvu svojih starišev ali njih namestnikov dne 7. ali 8. julija ob 8. uri dopoldne ali začetkom novega šolskega leta dne 16. septembra dopoldne ob 9. uri pri ravnateljstvu s krstnim listom in z obisko-valnim spričevalom ter izjaviti, želč li biti vsprejeti v slovenski ali nemški oddelek prvega razreda. Vsprejemne skušnje se prično 8. julija ob 10. uri dopoldne in 16. septembra ob 2. uri popoldne. V Mariboru, meseca julija 1907. Ravnateljstvo. Nachtrag und Verbesserung. Im Verzeichnisse des Lehrkòrpers, S. 31, ist unter Nr. 30 statt Adam Schuh einzusetzen : 30. Julius Krug, Professor an der k. k. Staatsrealsehule in Marburg, Nebenlehrer, lehrte geometr. Zeichnen und darstellende Geometrie seit Beginn des 11. Semest., 1 '/2 Stunden. Hierauf lolgen: 31. Adam Schuh. 32. Budolf Wagner. ^ S TRlt^ D O MINIU1 GRUNDHERRSCHAFT FALL ROTHWEIN VIKTRINGHOF ZILL ier WINDENAU ioč 801 !O0 401 KATASTRAL-QEMEINDE LOBNITZ. 1825. KARTOGR. ANSTAL.T O. FREYTAG & BERNDT, WIEN. LJ GRUNDHERRSCHAFT FALL □ „ ROTHWEIN VIKTRINGHOF WINDENAU STADTPFARRHOF MARBURG KIRCHENGULT MARIA RAST > Oto 1ÒO 200 « SKIZZE im MASZSTAB der SPEZIALKARTE 1=75.000. KARTOGR. ANSTALT G. FREYTAG & BERNDT, WIEN. KATASTRAL-GEMEINDE OBER-FEISTRITZ. 1825.