lntt zur Laibacher Zeitung. Ni-. 73. Samstag den 19. Juni 18^7. Gudernial - Verlautbarungen. Z. 987. (2) Nr. 10678. Surrende deö k. k. illyr. Guberniums. — Bestimmungen «n Beziehung auf die Verpflichtung in Concurs verfallener Schuldner, zur Angabe ihres Vermögensstandes, und die gegen dieselben einzuleitende Untersuchung und Bestrafung. —Seine k. k. Majestät haben mit allerhöchster Entschließung vom 13. März 1847, in Beziehung auf die Verpflichtung in Concurs verfallener Schuldner zur Angabe ihres Vermögensstandes und die gegen dieselben einzuleitende Untersuchung und Bestrafung, folgende Bestimmungen zu erlassen geruhet : §. I. Jeder in Concurs verfallene Schuldner, welcher vor Eröffnung des Concurses noch kein genaues Vermögens- mW Schuldenverzelch-niß überreicht hat, ist von dem Nichter dazu anzuhalten. — Dieses Verzeichniß muß von dem Gemeinschuldner nicht nur eigenhändig unterzeichnet seyn, sondern auch sein ausdrückliches Anerbieten zur eidlichen Bestätigung enthalten, daß er in dem angegebenen Activstande nichts verschwiegen, und im Passwstande nichts erdichtet habe, und der Eid ist, wenn es auch nur ein einziger Gläubiger verlangt, wirklich abzulegen. (St. G. B. I Thl. § 178 )K. 2. Bei Eröffnung des Concurses hat die Concursinstanz jedesmal sogleich eine strenge Untersuchung gegen den Gemeinschuloncr von Amtswcgen einzuleiten, und den Grund seiner Zahlungsunvermögenheit zu erforschen. — §.3. Sie hat sich zu diesem Ende seiner Person zu versichern, und ihn, wenn er seine Schuldlosigkcit nicht auszuweisen vermag, in Arrest zu nehmen. — Hätte sich der Gemeinschuldner entfernt, so ist wegen dessen Verfolgung und Anhaltung das Nöthige durch die geeignete Behörde einzuleiten. Die Kosten der Verfolgung des Gemeinschuldners und seiner Verpflegung im Arreste sind, so ferne er sich nur der Untersuchung oder Strafe wegen im Gefängnisse befindet, bei landessürstlichen Gerichten aus der Staatscassa, bei anderen von dem Inhaber der Gerichtsbarkeit zu bestleiten. __ §. 4. Kann der Gemeinschuldner sich nicht ausweisen , daß er bloß durch Unglücksfalle und unverschuldet «n die Unmöglichkeit gerathen sey, seine Glaubiger vollständig zu befriedigen, fällt ihm übermäßiger Aufwand zur Last, oder hat er, nachdem der Passivstend den Activstand bereits überstieg, den Concurs nicht sogleich selbst bei Gericht angemeldet, sondern neue Schulden gemacht Zah-lungen geleistet, Pfand oder Bedeckung angewiesen,^ ist er von dem Concursrichter zu strengem Arreste von drei Monaten bis zu einem Jahre zu verurtheilen. Diese Strafe ist nach Umständen durch Fasten oder schwere Arbeit zu verschärfen. — K. 5. Ergeben sich Anzeigen eines Verbrechens gegen den Gemeinschuldner, so sind die Untersuchungsacten dem Criminalgerichte zu übergeben, welches die Vorschriften der K§. l78, 18«, 182 und 183 des I. Theils des Strafgesetzbuches mit aller Strenge zur Anwendung zu bringen hat. Das Criminalgericht soll die getroffene Verfügung und den Erfolg der von ihm eingeleiteten weiteren Untersuchung, wenn es sich auf eine Strafe zu erkennen nicht bestimmt fände, der Concursinstanz eröffnen, von welcher in solchem Fille die Vergehen des Gemeinschuldners immer nach der Vorschrift des K. 4 zu bestrafen sind. — Gegenvor-stellungm der Gläubiger oder eingeleitete Ver-gleichst Unterhandlungen dürfen die Untersuchung und Bestrafung des Gemeinschuldners niemals hindern. — §. tt Zum Behufe der eingeleiteten Untersuchung kann die Concursinstanz auch andere, obgleich unter einer fremden Gerichtsbarkeit stehende Personen, welche an den widerrechtlichen Handlungen des Gemeinschuldners Theil genommen haben, oder davon unterrichtet sind, vorladen und vernehmen — Insbesondere soll seine Ehegat- 624 tinn bei dem Verdachte einer Theilnahme an Ue-bervorthcilung dcr Glaubiger zur Rede gestellt, und der Wahrheit ihrer Angaben von Amtswegen nachgeforscht werden. Ergeben sich gegen diese Personen Anzeigen eines Verbrechens oder einer schweren Polizeiübertretung, so sind sie dem Strafgerichte mitzutheilen. —- H. 7. Die im F. 4 festgesetzten Strafen sollen auch bei in Concurs verfallenen Handelsleuten die strengste Anwendung finden, und insbesondere auch dann eintreten: k) Wenn der Gemeinschuldner die Handlung schon in verschuldetem Zustande, oder, so fern nach den Handelsgesetzen zur Ausübung eines Handlungs-desugnisses ein bestimmter Handlungsfond erforderlich ist, ohne den Besitz desselben und mit Hintergehung der Behörde über die wahre Beschaffenheit seines Vermögensstandes angetreten hat;— j))wenn er schon einmal in Concurs verfallen war, und die Erlaubniß zum Wicderan-tritte seines Gesch Psbetriebes, in so ferne derselbe durch die Vorschriften über die Ausübung der Handlungsbefugnisse an bestimmte Bedingungen gebunden ist, durch falsche Angaben über den Bestand derselben erlangt hat; — c)wcnn er die vorgeschriebenen Handlungsbücher gar nicht, oder so mangelhaft geführt hat, daß der Gang seines Geschäftsbetriebes und der Stand seines Vermögens nicht darnach beurtheilt werden kann; —<.l) wenn er bei der Buchführung auch nur in Ansehung emzel-ner Posten absichtliche Unrichtigkeiten begangen, wenn er die Bücher ganz oder theilweise vernichtet, unterdrückt oder den Inhalt derselben aufwaS immer für eine Weise entstellt hat;— c>) wenn er über die Entstehung von Schulden, oder über die Verwendung bedeutender Empfänge an Geld, Waren oder andern Gegenstanden keine befriedigende Aufklärung zu geben vermag; — l) wenn er sich in verstellte, ihrer währen Beschaffenheit nach auf bloße Wetten gerichtete Lieferungsverträge über Credit5papiere oder Waren, oder in andere gewagte, mit seinen Vermögenskräften in keinem Verhältnisse stehende Geschäfte eingelassen hat; ^ ß)wenn er zu einer Zeit, da es ihm bereits bekannt war, daß der Passivstand den Activstand übersteige, die Eröffnung des Concurses durch Verschleuderung seiner Waren unter ihrem wahren Werthe, oder durch andere seinem Glaubiger verderbliche, obgleich nicht betrügliche Mittel zu verzögern gesucht hat. — §. 8. Welche Handlungen einem in Concurs verfallenen Handelsmanne als das Verbrechen des Betruges zugerechnet werden, wird durch das Strafgesetzbuch bestimmt. - Z 9 Wenn eine Hanolungs» Gesellschaft in Concurs verfällt, so ist die Strafe gegen alle Mitglieder, welchen das erhobene Verschulden zur Last fallt, und wenn ein in Concurs gerathener Handelsmann die Geschäfte nicht selbst geführt hat, uuch gegen den jchuldtragenden Verwalter der Handlung zu verhängen. — §. 10. Zeigt sich bei der Untersuchung wider einen in Concurs verfallenen Handelsmann, daß sich derselbe Hinsicht lich des Ausweises über den Besitz des vorgeschriebenen Handlungsfondes bei Antritt seines Geschäftsbetriebes oder zur Erlangung der Wic-derbesähigung (§ 7, jiit. d ), falls er schon einmal in Concurs verfallen war, einer Hintergehung der Behörde über den wahren Stand seines Vermögens schuldig gemacht habe, so sind alle Personen, welche zu diesem Zwccke durch fälschliche Bestätigung eines von den« Verschuldeten vorgegebenen Vermögenäerwerbes, durch Behändigung oon Geldern oder Effecten zum scheinbaren Ausweise über den Besitz derselben, durch Anerkennung erdichteter Forderungen, Verheimlichung von Gegenansprüchen oder sonst auf was immer für eine Weise mitgewirkt haben, nicht nur als Mitschuldige zu bestrafen (§. 4), sondern auch den Concursgläubigern zum Er-satze desjenigen Vermögensbetrages, zu dessen erdichteter Ausweisung sie beigetragen haben, zur ungetheilten Hilnd verantwortlich. — §. II. Gläubiger, welche sich, um dem Verschuldeten zur Wiedcrbefähigung (§. 7, lüt. k.) behilflich zu seyn, mit ihren Forderungen nur zum Scheine als befriedigt erklären, können dieselben bei Wiederausbruch des Concurses zum Nachtheil der übrigen Glaubiger nicht mehr gelttnd machen, und haben, wenn sie von dem Schuldner mittlerweile befriedigt worden waren, den empfangenen Betrag zum Besten derselben zurück zu erstatten. — §. 12. Die Concuröinstanzen sollen am Schlüsse eines jeden Jahres bei Überreichung der Iustiztabellen auch eine Tabelle über alle wider Gemeinschuldner eingeleiteten Untersuchungen vorlegen und darin den Fortgang derselben und die verhängten Strafen, oder wenn ein Gemeinschuldner weder bestraft, noch an das Criminalgericht abgegeben worden ist, die Gründe hievon anzeigen. — In Ansehung der noch anhängigen Untersuchungen haben sie sich über die der Beendigung entgegenstehenden Hindernisse auszuweisen, und den Erfolg der fortgesetzten Untersuchung in der Tabelle des nächsten Iayres anzuführen. — §. 13. Die Appellationsgerichte haben diese Tabellen gcnau zu prüfen, allenfalls Acten und Untcrsuchungs-Protocollc abzufordern, die wahrgenommenen Gebrechen der Untersuchung zu rügen, und die ersten Behörden nachdrücklich «25 zur genauen und strengen Befolgung der Gesetze für künftige Fälle anzuweisen. — Diese allerhöchste Vorschrift wird in Folge hohen Hofkanzlei-Decretes vom 17. April 1847, Zahl 32858, zur allgemeinen Kenntniß gcbrackt. — Laidach am 16. Mai 1847. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes. Gouverneur." Andreas Graf v. Hohen wart, k. k. Hofrath. Carl Freiherr v. Flödniga, k. k. Gubernialrath, Z. 975. (3) Nr. ,0636. Surrende über verliehene Privileqien. — Die k k. aUa/meine Hofkammer hat zufolge eingelangten t)ol)en Ho.fk>2:,zle, - Decrees vom 22. April l. I., Zahl l2ll,. am 2'l. März l. I. nach den Bestimmungen des Merhöcksten Privilegien Patents oom 3l. März l832 die nachfolgenden Privilegien verliehen: — 3) Dem Jacob Hammer, orthopädischer Mecha^ niker und Bandagist. wohnhaft in Wien, hohen Markt Nr. 455, für die Dauer von einem Jahre, auf die Erfindung eines zum Cinathmen des Schwefel - Aethers bestimmten Apparates. — 2) Dem Louis von Orth, wohnhaft in Wien, ?eopoldstadt Nr. 336, für Die Dauer von einem Jahre, auf die Verbesserung des Verfahrens in der Zusammensetzung , Vereitung und Anwendung verschiedener , zur Mal,rei dienender Firden. -3) Dem Anton Juris, Adjunct der k. k küsten- WT^ ,n Hlie,i, sur die Dauer von eine,« ^-.l^» N!«)l nur l)ie aewotin <-l>!,., .- ^ , " selir s.^^^4. " '">-l)niia)^n. »ondcrn auch allc ?ldvocat, wohnhaft in Wien. St^dt, Nr. !^'t), für die Dauer von zwei Jahren, auf die Entdeckung m der Erzeugung van Binde, rei - Maschinen. (Diese Erfindung wurde in Frankreich unterm l9. August lg'lZ c.uf fünfzehn Jahre patcnlirt.) — 6) Z>m Joseph Ernst Cz^pek, Handelsmann, wohnhaft in Litschau, in Nled.r - Oesterreich V. O M. B,, für die Dauer von fünf Iahr.n, auf die Erfindung einer Maschine zur Erzeugung der rohen Zündhölzchen, auf eine schnellere, billigere und zweckmäßigere Art, als diüh.r. — 7) Dem Ignaz Kehler, Knöpfmacher, wohnhaft in Wien, Crdderg Nr. 79, für die Dauer von einem Jahre, auf die Erfindung von R'ngel-knö'pfen zum Gebrauche für die Leinwasche, welche den Vortheil ha^en. das, sie denn Rollen Und Bügeln nickt zerdrückt werden könne»', und im Preise nicht höher, ,i!6 die g.wöt)nl'-chen Hemdknöpfe zu stehen kommen. — Vom kaise>l. kön-gl. illyrisckeu Giid.rniuin. — Lai-bach am 10. Mai lL^7. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes - Gouverneur. Andreas Graf v. Hoh enwart, k. k. HofraU). Jos. Ed. Freih. Pino v. Fnedenthal, k. k. Gudernialrath. 3. 985. (2) !»ä Nr. 135'8. Kundmachung. Die öffentlichen Prüfungen aus den juris, polit. Lehrfächern an der k. k. Universität zu Gratz werden für den 2. Semester des Studicn-iahrcs l8'°/^ an den nachkenannten Tagen Vormittag ron 9 bis 12 Uhr, Nachmittag von 3 bis 6 Uhr in den betreffenden Hörsä-len vorgenommen werden. I. Aus der ency clopadischen Uebersicht der jurid. polit. Studien, dem natürlichen Privat- und öffentlich er/Rechte und dem österr. Kriminalrechte: für die öffentlich Studierenden am 1., 2-, 3., 5. und 6. Juli, für die Privatstudierendcn am 7. Juli 16'l7. - II. ^lus der östcrr. Statistik: für die öffentlich studierenden am 2(1 2l. und 23. Juli, für die Privatstudie-rendcn am 2'l- Juli I8'^7. - III Aus dcm Kirchenrechte: für die Theologen am 9. und ll). Juli; für die öffentlich studierenden Juristen am 26., 27. und 23. Juli, und für die Privatstudicrenden am 30. Juli l8't7. — IV. Aus der Zoll- und Staats-Monopols ' Ordnung und dem Ktrafgefttze über Gefälls - Ucberlretungen: für die öffentlich «26 Studierenden am 6., 9. und lO. Juli, für die Prwatstudiercnden am 12. Fuli I8'l7. — V. Aus dem o'sterr. Privatr/chte: für öie öffentlich Studierenden am 2., 3-, 5., 6, und 7. Juli, für die Privatstudicrenden am 9. und 10. Juli 1847. - VI. Aus dm Handlunqs. und Wcchselrechte: für die off.nl' lich Sllldicrenden am l9., 20., 2l. und 23. Juli, für die Privatstudierenden am 2'l. und 26. Juli l8'»7. — VII. Aus der polit. ^e-setzkunde und dem Glsetzbuche über schwere Polizei - Übertretungen: für die öffentlich Studierenden am 26,. 27. und 2^. Juli, für die Privatstudierendcn am 3l'. Juli !8l7. — VIII. Aus dcm gerichtlichen Verfahren in und außer Atreicstichen und dem Geschäfcsstyl^: die mündliche Prüfung für die öffentlich Stu-dierenden am 5 , 6,7. und 9. Juli, für die Privatstudicrenlx-n «m 10. und l2. Juli, die schriftliche Prüfung für die öffentlich und Privatstudiercnden am 13. Juli lk^. — DleseS wird mit dem Beisatze znr allgemein nen Kenntniß qel'racht, daß sich die Prwat-studierenden unter Nachwelsunq der gesetzlichen Erfordernisse vorläufig bei dem gefertigten Studien- Directorate um die Bewilligung zur Prüfung zu melden haben. — Gratz am 22. Mai l8l7. —Vom k. k. Directorate dls jurid. pol. Studiums. Z. 974. (3) Nr. l ll9l. Concurs» Verlautda rug. Seine k. k. Majestät haben mit allerhöchster Entschließung vom l7. April d, I , für das l. f. Bezirks -Commissariat in Oderlaibach eine Actuarstelle l Classe, mit der Besoldung jährlicher 500 fl., neu zu systeMlsiren geruhet, — Zur Besetzung derselben wird hicmit der Concurs ausgeschrieben, und haben die Vewerber, rücksichtlich deren nachzuweisender Eigenschaften sich auf öfter ergangcne ähnliche Verlautbarungen bezogen wird, ihre documclUirlcn Gesuche im Wege ihrer unmittelbar Vorgesetzten bis lO. Juli d. I. oel dem k. k. Adclöberger Krcisamte einlangen zu machen. — Vom k. k. illyr. Guliernium. — Laibach am 2. Juni 1817. Vermischte Verlautbarungen. Z. 96.. (3) Nr. 3^. Edict. Dem Johann Scheinitsch von Schmitdorf, dessen Aufenthalt dem Gerichte unbekannt ist, und der auch außer den k. k. öst. Erblanden abwesend seyn dürfte, wird hiemit erinnert, daß ihm zu seiner Ver- tretung bei der, über dic Klage des Johann Voltel-ler von Reutlingen, p8. September ,647, jedesmal Vormittag von 9 bis »2 Uhr in loco der Realität mit dem Anhange festgesetzt, daß die Realität und die Fährnisse bei der ersten und zweiten Fcilbietunystagsaylmg nur mn oder über den Schätzungswert!), bti der dritten aber auch unter demselben feilgeboten werden; daß die Kauflustigen der Realität ein Vadium von »no si., die Ersteher der Fahrnisse aber den MeisU'ot bar zu Handen der Li-citalionscommission zu erlegen haben; endlich daß das Schätzunqsftrotoccll, die Licitationsbedingnisse und der Grundbuchsertract täglich hieramts eingesehen weiden kömicn. K. K.Bez. Gericht Krainburg am 26. Apl,l ,487 62? Stadt- u. landrechtl. Verlautbarungen. Z. 992. (2) Nr. 4908. Edict. Von dem k. k. Stadt, und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen der Maria Leskovitz, im eigenen Namen und als Vormü'nderinn, und des Joseph Leöko-vitz, im eigenen Namen und als Mitvormund der Peter öeskovitz'schen minderj. Kinder, als erklärten Erben, zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 4. April 1847 in Laidach mit Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung verstorbenen Peter Leskovitz, die Tagsatzung auf den 12. Juli 1847 Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte bestimmt worden , bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Anspruch zu stellen vermeinen , solchen so gewiß anmelden und rechts-geltend darthun sollen, widrigens sie die Folgen des §. 8l4 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach am 1. Juni 1847. Z. W9. (2) ^ Nr. 5581. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird durch gegenwärtiges Edict allen Denjenigen, denen daran gelegen, anmit bekannt ssemacht : Es sey von diesem Gerichte in die Er-öffnung des Concurses über das gesammte bewegliche und im Lande Krain befindliche unbewegliche Vermögen dcs am 14. März 1846 verstorbenen hiesigen Handelsmannes, Eduard Engler, gewMiget worden. Daher wird Jedermann, der an crstgedachtcn Verschuldeten eine Forderung °" ^,".? berechtiget zu fty« glaubt, anmit errin-nett, b.s zmn 13. September 1847 die Anmeldung einer Forderung ,n Gestalt einer förmlichen Klage .ss l. ^^3i> ^Mligen Massevertreter auf- "u7^ mcht^u^^ nicht nur die R,cht,gkeit seiner Fordemna son- b«n7, abgehalten werden. — Die dicßfäUige Natural - Erforoern>ß besteht: täglich in 5l(1 Portionen Brot ö glVz ^!oth, 4 Portionen Haber ä '/^ Metzen, 4 Portionen Heu a g Pfund, dann vierteljähiiq in 2l8 Bund Bet-tenstrl y ä »2 Psd. — Die Unternehmungölustigkn werden aufgefordert, a:n gexannten Tage zu diesen Vcrh^'idlunqen entweder Mlt einer Bc« Nätigunss ihrer O?rigk.it bezü^llch auf ihren guten Leumund und ihre Caulionsfähigkeis, oder mir baren Cautionen, die beim Brote uno Hafer in 7, beim Hcu in 6, und beim Bct, 2 «28 ttnNroh in 5 Percent dcs Erstehungs > Betrages , beim Brotfuhrlohn hingegen für jede von den drei Finanzwach Section?« lm Betrage pr. 50 ft. bestehen muß, Hieher zu erscheinen. — Kreisamt Neustadt! am 4. Juni »847. Hemtliche Verlautbarungen. Z. 962. (2) Nr. 663. Dominicalgründe - Verpachtung. Gemäß der Bewilligung der lödl. k. k. Camera!-Bezirksverwaltung zu Neustadt! ddo. 26. Mai l. I.. Nr. 597g, werden nachstehende, zur R.ligionöfondsherrschaft Viltich gehörige Grundstücke als: a) Acker poä I^'550 I, Abtheilung; d) ...... ". do. o) „ .. ,. UI. do. d) der Prälatengarten; el der Halde Conventgarten; 5) die Wiese Pungert, p> die Teickwiese 32 i>llirufi,m; h) „ to. per Shpashniki; i) „ bo. med Spashnikam, k) „ 1)0. per Lasse J 1) „ bo. per Zhcrnelo; m) „ mittlere Scid)iui^fe bei Zhernelo na Lopat per Slipashnikij n) „ untere Teichwieje bei ^^erneia; 0) „ kleine do. ,, Alt«ndorf; I») « große do. « do. in W Abtheilungen; y) „ Wiese VLlkitl3uni^, l. Abtheilung; 1) „ do. do. II. do. 8) „ do. do. IV. do. t) „ do. do. XIV. do. n) „ do. do. XV. do. v) „ do. do. XVI. do. >v) „ do. ^Älpoijc; I. und H. do. x) ,, do. do. III. do. v) » do. ^luk, 3uni^ I. do. 2) „ do. do. II. do. 2«) « dl,. do. III. do. dd) „ Hutwcide k^j« bei Vanzhnagor,za; cc) ',, do. do. „ do., längs der Commerz'alstraße; liä) der Farrenkrautschnitt in Vanzhnagoriza, u. e«) die Getreidharps'e neben dem Acker pc?r I^sso; am 23. Juni 18 ^7 Vor- und Nachmittag in der Sitticher Amts« kanzlti auf weitere sechs Ichre, nämlich vom 1. November !6l7 bis dahin l853, neuerdings öffcl'.tlich verpachtet werden. Man ladet dic Pachtlustigen zu dicftm Ver° steigerungsact^ mit 0 täglich in der Amtsranzlei einsehen ko»n»n, Verwaltui^samt del k.k. Reliaionsfonds-herlschift 3ltt,ch d.n 7. Juni l8'!7. Z'9«3. (2) Nr. «89. Zehent - Verpachtung. Zu Folge der Bewilligung der löblichen k. k. Camera!-Bezirks-Verwaltung in Neustadt! ääo. 28. Maid. I., Nr. 5U75, werden die zur Religionsfondsherrschaft Sittich gehörigen Garben-, Sack-, Jugend- und Erdäpfelzehente von den nachdenannten Ortschaften, als: :«) von Kauze, Vischnigerm, Urata und Pustjaoor; — d)Subrazhe, Ieschze und Verbische; — c-) Ze-rouza; — ä)Oßredeg, Planina, Obounu, Kri-schar, Debezhe und Pristava; — «^) Polane des Martin Koäleuzhar; — s) Polane; — F) vom Hofe Bukovitz; — li) Bukowitz; — i) Zhago-sche; — ll.) Rodainavaß und Oßredeg; — I) Mekine und Pottok; ».) Bresovitz; n) Groß-dodrava; — o) Klcindobrava; — p) öeskoutz und Mlaka; — ^) Leutsch; -. ,) Lack; — 5) Sagratz; — l) Gastcin und Mlazhou; — u) Großlupp; — v) Streindorf und Irrdorf; — w) Feldsberg; — x) Gradetz; — )?) Kos-leutsch; —2) Troschein. — ^,!z) Großaltendorf; — dk) Klcinaltendorf; — «^) Dupplitz; — clä) Dobje und Pottok; — ee) Sclo und Ia-vor; — i's) Trebelcu, Preschgain, Gaberje und Volaule; - 33) Goisd; — l)li) Naunuberdu und Maliverch; - n) Steg; — kk) Mctnay und Pottok; - l!) Gorizhiza, — min) Do-brava bei Metnay; - l>n) Groß- uud Klein-Zhernello; —00) Lerchendorf; ^- pp) Mullau; — ^sz) Oberdorf; — ,,) Velkitraunik bei Oberdorf; — 53) Mleschou und lt) Kaltenfeld. -^. Am 22. Juni 1847 in der Sitticher Amtskanzlei, Vormittag von » bis 12 Uhr, auf weitere sechs Jahre, nämlich vom 1. November 1847 bis dahin 1853 mittelst der öffentlichen Versteigerung neuerdings verpachtet werden. Die Zehentholden werden übrigens erinnert, das ihnen zuständige Einstandsrecht durch gehörig bevollmächtigte Ausschußmänner entweder gleich bei der Licitation selbst, oder längstens binnen sechs Tagen darnach um so gewisser geltend zu machen, als ihre spätern Erklärungen nicht mehr angenommen und die Zehenten den verbliebenen Meistbietern in Pacht übergeben werden würden. — Verwaltungsamt der k. k. Religionsfondsherrschaft Sittich am 7. Juni 1847. «29 3. 96'l (3) Nr. 690. Jag d. i!i cita tio n. Von dem Verwaltungsamleder Religions-fonds ^Henschaft Fitci^wird bekannt gemacht daß m Folgt der Bewilligung der lö'"l k V Camera! B.zirks - Verwaltung in Neustadt! cläo. 26, Mai d. I., Nr. 5975, am 2l. Juni l8'^? Vormittag von 9 b'. ,2 Uhr, in der Herr ^aftllchen .lmtskanjlei die zur Herrschaft Slttlch gehörige, in der Pfarr Obcrgurk dccßse^s des Gurkflusscs, in d.n Gegenden der Weniger und Mazerolhofer Waldun-gen: na Vnhouskiborst, Vertatscha, Kersch-kubresi., K.ttenuerch und in dcr Gemeinde gleichen Namens, Strascha bei Wallischendorf und Gl.neg, S.g^schkubresie, Leschka gmama u. Bresje. Gadrouöka gmaina und Predol! befindliche Reisiagd auf weitere sechs Jahre, nämlich vom l. Nnvcmber l8t7 bis da-hm l653, im öffentlichen Versteigerungswege werde verp.icht.l werden; wozu man die Iagd-liebhader mit dem Beifügen einladet, daß sie die Licitationsdedingnisse täglich in dieser Amts-kanzlei einsehen können. K. K. Religionsfondsherrschaft Sittich dtn 7. Juni 1847. Z. 978. (3) Nr. 448. Verlautbarung. Der hohen Gubernial - Anordnung vom ^o^'^' ^' 5- ^69 zufolge, wird am Am^P .^' ^«""''ttagö um «0 Uhr, ,n der für die sämmtl^ ? °" ""sen ö.eferung der räume eines I.h^ ""?'lten m dem Ze.t- druar l8'l6 bis letz ,'o"^^ °^ '' ^' get werdenden M.. """"" '^l9, bcnöthi-den, wozu die Lief,. " abgehalten wer- Mit dem Bemerken ^^"^'^" '" erscheinen die Licitatjonsbedina..«'"^Vl" werden, daß Verwaltung täglich in^I" ^ der obgedachten stunden eingesehen m^ «^"^nlichen Amts- K. K. Staals .""""' keits - Anstalten- Ver.«', "^ Wohlthatig-12. Juni l847. ""tung zu Laidach am ^ . . sir. 20 W. zheg, der Helena Kopalsch, dem Anton Novak und der ) gegen Maria Mazhig, wegen ihres Zubrmgens aus dem Heirathsvertrage ddo. 20. Sept., intabl. 9. Nov. l?94, pr. 450 ss. L. W ; <^) gegen Helena Koppatsch, wegen ihres Heiraths» gutesaus dem Ehevcrtraqe ddo. l2., intabl. 13. August l803, pr. 700 si. L. W.; cl) qegen Anton Nol.'ak, wegen seines HeirathsgU' tes aus dem Ehevenrage ddo 4. , intabl. 5. Juli I806, pr. l!00fl. 3. W-; e) gegen Elisabeth Schuster, wegen ihrer, mit dem Ehevertmge clcln, ot intl,l,ul«to 18. Dec. l?92 gesicherten Abfertigung pr. 425 fl. L W. ange-brachl und um richlerlicke Hilfe gebeten, worüber die Tagsatzung auf den l7. August d. I., früh 9 Uhr, vor diesem k. k. Bezirksgerichte angeordnet worden ist. Das Oericht, dem der Auftinhallsort dicser Ta-bulargläubiger, und respect. Beklagten unbekannt ist, und da sie vielleicht aus den k. l. Erblandern abwesend seyn könnten, hat auf ihre Gefahr und Kosten den Johann Kosmatsch von Obergamling zu ihrem Curator aufgestellt, mit welchem die angebrach, te Rechtssache nach den für dlc k. k. Erblande bestimmten Gerichtsordnung ausgeführt und entschie« den werden wird. Dieselben werden daher deffen durch dieses Edict zu dem Ende erinnert, daß sie allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder dem bestimmten Vertreter ihre Recht^behelfe an Handen zu lassen, oder auch sich selbst ei^en andern Sach-waiter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt in alle die rechtlichen ord-nungsma'ßlgen Wege einzuschreiten wissen mögen, die sie zu ihrer Vertheidigung zweckmäßig finden würben, widrigens sie sich sonst die aus ihrer Verabsäumung entstehenden Folgen selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach am ^7. April 1847. Z. 989. (2) Nr. 1360- Edict. Vom Bezirksgerichte Krupp wird hiemit bekannt gegeben: Es sey über Ansuche», des M.thias Krische von Haschlitz, Haus-Nr. 2, Ae)iikes Gotlschee, die ereculive Feilbietung der, dem ^acob Hönigsmann von Hiib bei Rosenthal, Haus. Nr. 3 gehörigen, dem Gute Smuk 5ub Rect. Nr. l55 dienstbaren, gerichtlich auf 598 fi. (Z. M. geschahen Ganzhube zu Ro-senthal, wegen schuldiger 50 fi 36 kr. (5. M, o. 5. c. bewilliget, und seyen zu deren Vornahme 3 Tagsa-tzunge:,, nämlich auf den 30. Juni, 2s Juli und 630 30. August d. I., immer Vormittag von 9 bis l2 Uhr, im Orte der Pfandrealität mildem Beisatze an« geordnet worden, daß solche del der dritten Feildie-tungstagsatzung auch unter dem Schätzungswerthe hintanaegeben werde. Das Schatzungsprotocoll, der Grundbuchsertlact und dic Licilationsbedingnisse können hierge-richss eingesehen werden. Bezirksgericht Krupp am 22. Mal !847. Z 983. (2) Nr. 2652. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte der Umgebung Laibach's wird hicmit bekannt gemacht: Es habe über Ansuchen des hohcn k. k. Stadt-- und Landrechtes zu Laibach zur Vornahme der, mit hohem Bescheide rrm 22. Maid. I., Nr. 4682, wioer Joseph Skerjan,z von Panze bewilligten erecutiven Feilbietung dessen, der f. b. Pfal/i 3a,bach 5ub Urb, 9lr. 26l untertänigen, gerichtlich mit Inbegriff einiger gepsändelcn Fährnisse auf 1484 fl. 4^ kr. bcwerlheten Halblmbe zu Kanze, wegen an Nu-dolph und (Carolina Endlicher schuldiger 700 fl. M. M, c. 5. c., die Tagsatzung auf den 15. Juli 14, August und l3. Septembers. I., iedesmal von 9 bis 12 Uhr Vormittags, in loco dieser Hübe mit dem gewöhnlichen Anhange anberaumt. Wozu nun die Licitationslustigen mit dem Beifügen zu erscheinen eingeladen werden, daß siedle Licitationsbedingnisse, den Grundbuchscrtract und das Schätzungs - Proto« coll täglich hieramts zu den gewöhnlichen Amtsstun-den einschen können, und daß jeder Licitanr für die Hübe noch vor Beginn der Licitation ein Vadium pr. !50 fi. M. M. zu Handen der L'citationscom-mission zu erlegen haben werde. Laibach den 6. Juni 1847. Z. 990. (2) Nr. 1362. Edict. Vom Bezirksgerichte Krupp wird hicmit zur allgemeinen Kenntniß gebracht: Es sey über Ansuchen des Kusma Korditsch von Bojanze, Haus ° Nr. 2, die executive Feilbietung der, der Maria Sepocher von Semitsch, Haus-Nr. 17, gehörigen Realttaten, als : 2) der zu Scmitsch «ub (Zonscr. - Nr. 17 gelegenen, dem Gute Seuck5>^ Rect. Nr. I7l dienst-baren »j4 Kaufrcchtshube sammt Gebäuden, im gerichtlichen Schätzungswerte von 360 fl., und b) der ^wei, im Pfarrberge gelegenen, der Pfarr-gült Semilsch 5l,d Grundb. Fol, 61 dienstbaren Weingärten sammt Keller und Zugehör, im Schätzungswerthe von 2l0 fi , wegen schuldiger 35 si. 53 kr. (^. M, c 5. c, bewilliget, und seyen zu deren Vornahme 3 Tagsatzungen, nämlich auf den l2. Juli,, 9. August und 2. September d. I, immer Vor. mittag von 9 dis l2 Uhr, im Ortender Psandrealltä-ten mit dem Beisatze angeordnet worden, daß solche be« der drillen Fcilbietungstagsatzung auch unter dem Schätzungswerthe hinlangegeben werden würden. Das SchätzungsprotocoU, die Grundbuchser» tracte und die Licitationsbedingnisse können hierge-rlchts eingesehen werden. Bezirksgericht Klupp am 20. Mai l847. 3. 976. (.2) Nr. 750. Edict. Von dem Bezirksgerichte der C«meralherrschaft Lack wird hiemit bekannt gemacht: Man habe über Ansuchen des Simon Fortuna aus Gorenavaß, die executive Feilbietung der, der Executinn Marufcha Stibel gehörigen, und zur k. k. Staatsherrschast Laak 8ud Haus. Nr. >0, Urb. Nr. 576 dienstbaren l^3 Hübe zu Hattaule, pct. schuldiger 22 fl. ^>8 kr. M. M. c, 5. c bewilliget; hiezu drei Termine, und zwar aus den 15. Juli, lß. August und »5. September d. I, jedesmal Vormittags von 9 bis 12 Uhr. in loco der Realität zu Hattaule mit dem Beisatze bestimmt, daß, wenn die zu veräußernde Neali--tat bei der ersten oder zweiten Feilbietung nicht um oder über den erhobenen Schätzungswerth pr. 268 st. 48 kr. an Mann gebracht werdcn würde, solche bei der dritten und letzten Feilbietung auch unter demselben hintangegedcn werden wiid. Der Tabularertract und die Licitationsbedingnisse können täglich in den gewöhnlichen Amtsstun-dcn hier eingesehen werden. Bezirksgericht der Cameralherrschaft Lack am 30. April 1847. Z. 96g. (2) Nr. 26o. Edict. Alle jene, welcke auf den Nachlaß des am 25. December v. I. zu St. Martin bei Fnklach verstor« denen Hubenbesitzers, Joseph Baid, irgend einen Anspruch zu stellen vermeinen, haben denselben bei der auf den ,5 Juli l. I. Vormittag 9 Uhr Hieramts festgesetzten Taqsr yrferliqten Bezirks-Obrigkeit werden nachstehende Individuen, welche der Vorladung zur ließjährigen Rckrutirung nicht Genüae geleistet haben, als Johann K 0 r re n, von Kl.inqladoku C Nr. .9, '626 geboren ; Johann L ou schl», von Prewolle C. Nr. 20; An-lon Oru, von Fuschine Nr. 13, beide im Jahre l827 c,ebor.n, hicmit aufgefordert, sich binnen vier Monaten um so grwiss.r anher zu stellen, a.ls sie sonst nach den bestehenden Vorschriften l?ls Rekrutiruligsflüchtlinge behandelt werden würden. Bez. Obrigkeit Seisenberg am 10. Juni l8'l7. — 63l — Vubernial-Verlautbarung en. Z. 986. (1) Nr. »2,576. Verlautbarung über Veränderungen bei verliehenen Privilegien. Der nachstehende Abdruck zweier Velz<-ich»ifs«> über dle von der k. k. allgemeinen Hofkammer verlängeren und von den Eigenthümern s.l^st zurückgelegten Privilegien, wird in Folge eingelangten hohen Hofkanzleidecreteö vom l5. v. M-, 6- lß,675, hi^mit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Name, Datum u. Zahl Dauer Zuname und bcsHofkammer- Gegenstand des Privilegiums. derVer» Anmerkung. Wohnort. Decrees. längcrung 1 I ^7 l. Jacob Frenkl. 19. April 16^7, Privilegium ddo. 15. Fedr auf di, weite- Nro. 15,328, lßt5, ursprünglick, verliehen den, re Dauer El 627. Löive und Friderik, auf ein. ncs, d. i. des Verbesserung in der Erzeugung 3. Iahr.s. undutchsichtiger Kpielkart.n. 2. Friedrich 23. April l6'i7, Privilegium ddo. 15. M^> auf die wel' Schindler zu Nr. 15,970, 16t'1, auf eine Verbesserung der tere Dauer Prag. 6'47. Perücken und Platt«.». Eines, d. i. des 4. Jahrs. 3 Moritz Pol- 23 April l8l7, Privilegium ddo, 27. April auf die wei-lak zu Prag. Nr. »5,97l, l84l, auf eine Entdickunp, das tere Dauer 646. Drucken derTücheln mimlfteink' Eines, d. i. sogenannten Schnlll ' 2üchcl des7.Iiih» Druck« Einlheilungs» u. Streck res. Maschine vorzunehmen. 4. ^cque8 23. April l8'47. Privilegium ddo. l«. April >uf die wei- ^nwino 150)'<3i' Nr. ,5,67^. l8^l5, auf eine Vn^ess^rung il> tere Dauer I^olttm^Oli. d.r Composition eines künstli E'ncs, d. i. i'gnä clt: >lone. chen Steines, ß,«8 sulic^ untei 'cs 3. Iah' 8tl-0l, Na,cl^8 der Benennung „^l'ßUtniUe ^ res. cl'I^c^lilie zu Vcnedig. 5. Vincenz 23. April !8'l7, Privilegium ddo 4. April 'uf die wci« Scheliosky zu Nr. 15,674. l8!l5, auf cine Erfind«,^ un, lere Dauer W>cn. Verbesserung elncs mechanische» H'nes, d i Kaleidoscops. 0e-ö 3.Jahres. 6. GiuseppeRe^ 5. Mai 18'17, Privilegium ddo. 1l. ?lpr,l 'luf die w.i-calca t, Plofes. Nr. 18,086. l6i6, aus die Elfindung einer lere Dauer sor ln Venedlg Vorrichtung zur leicknren und von 4Iah geschwinderen Trancporlirung "ü, d >. d^, 3-180, schuldiger 3l? si. c. 8. c., in die öffentliche Versteigerung der, dcm Letzlern gehörigen, der Pfarr-gült Hienovitz 5ul) Nccs. 1)ir. 9 zinsbaren Ganzhlwe bewilliget, und zur Vornahme die Termine auf den l2. Juni, den 12. Juli und II. August l. I., Ms, mal Vormittags 9 Uhr, in loco der Realität mit dem Bei» satze bestimmt worden seyen , daß die Realität nur bei der dritten Fcilbietung un'er dem gerichllich erhöbe-nen ^chätzwerthe pr. 5474 fi. hintangegeben werden wird. Der Grundbuchsertratt, das Sch^tzungspro-locoll und die Licitalionsbedingnisse können hicramts eingesehen werden. K. K. Gez.Gericht Senoselscham 12.Juni 18^,7. Anmerkung: Bei der ersten Feilbiemngstagfa. tzung hat sich kein Kauflustiger gemeldet, daher am 12, Juli l. I. die zweite Feilbietungstagsa- tzung abgehalten werden wird. Z. 960. (3) E d i c t a l - 5K o r r u f u n g. Von der Bezirksobrigkeit Mü'nkendorf werden nachdenannte, zur dießjährigen Rckrutirung gewidmete, auf die Vorladung nicht erschienene Militärpflichtige, als: ^ Der Rekrutirungsflüchtlinge " ^ . «. ^ Anmerkung. ^ Namen Wohnort Z ^ -5 ,T Pfarr 1 Oswald Macher Velkihrib 5 1827 Obertuchein ' 2 Ignaz Urch Goiöd 9 „ Goisd 3 Andreas Sabreßnig do. IN „ do. 4 Lcrenz Spruk Oderkallisch 2 „ do. 5 Franz Slaper VorstadtGraben 14 „ Stein 6 Michael Gerkmann Salloch 39 „ Zirklach 7 Leopold Beraus Laak 35 ., Mannsburg 8 Mathias Pollanschek Pollane 2 „ Sello 9 Barthel. Schuschnig Schwarzendach 5 „ Goisd IU Joseph Komatar Praprctnusakal 9 „ Streine 11 Lukas Schuschnig Schwarzenbach IN ', Goisd 12 Ambros Albich Pottok 8 182« St. Martin 13 Valentin Erjauscheg Supainenive 17 " Strcine 14 Anton Stebbe Podborscht 23 1825 Commenda 15 Andreas Saitz Tersine 44 „ Mannsburg 16 Michael Schagcr Okroglu 1 „ Streine 17 Barthel. Pantschur Wrische 5 „ Neul 18 Franz Knee Salloch 16 „ Zirklach 19 Markus Inglitsch Obertuchein 3 ., Obertuchein 20 Johann Kern Nasseritsch 2Y l82^ Commenda 21 Joseph Serschon Deppelsdorf » „ Mannsburg 22 Johann Wohinz Oberjarsche 2 „ „ 23 Mathias Suppan Großmannsburg 47 „ „ 24 Andreas Wachter do. 49 « „ 25 Thomas Malli Roschizhno 6 „ Sello 26 Joseph Komatar Stounig 9 „ Streine 27 Math. Pototschnig Fuschine 11 „ Stein hiemit aufgefordert, innerhalb vier Monaten, vom Tage der Einschaltung dieses Edictes, bei dieser Bezirks- Obrigkeit um so gewisser zu erscheinen, und ihr Ausbleiben zu rechtfertigen, widrigens dieselben nach den bestehenden Vorschriften als Nekrutirungsflü'chtlinge behandelt werden würden. Bezirksobrigkelt Münkendorf am 1. Juni 1847. 4V5 Vermischte Verlautbarungen. Z. 1000. (l) Nr. 1455. E d i c ^. Vom k, k. Bezirksgerichte ^ciiosetsch wild dein unbekannt wo befindlichen Ll.c^.s Stamperl und seinen gleichfalls unbrkaimten iir^eil derannt gegeben: Es hcü'e wider sie Michael Stamperl '^n ^liie' derdorf die Klage auf Zuerkcmiuirg des elsitzungs-weisen Eigenthumsrechtes der, zur Herrschaft Seno-setsch Lul) Urb. ^)ir. 176^l7 zinsbaren l^8 Hübe zu 9iiederdors,, unter dcuiigcm Tage hicramts überreicht und um richterliche Hilfe gebecen , woiülier die Tag. satzung auf den '^0. August l. I., Vlirn-.iiiags 9 Uhr, angeordnet wurde. Dieses Oerichl, dem der Aufent--halt der (Äeklaglen undetannt ist, und da dieselben vielleicht aus den k. k, österreichlschei, Erbländern abwesend seyn dürf'en, hat ihnen auf ihre Gefahr und Kasten einen (^ul-2l<>l- »ll aclum iil der Person des Herrn Franz Bosti.nuschnsch ausgestellt, mit dem dieser Rechtsgegcnsiand nach den bestehenden Gesetzen ausgetragen werden wnd. Desicn werden die Geklagten mit dem Beisatze verständiget, i?aß sie oicsem Vertreter ihre Rechlsbe--behelfe rcchizeitig an tie Hand zu geben, allenfalls einen andern Sachwalter zu bestellen und dnsem Gerichte namhaft zu machen, oder selbst hierher zu erscheinen wissen mögen, widrigens diese Streitsache nur mit dem erwähnten Kurator durchgeführt werden würde. K.K.Sez. Gericht Senosetsch am !9. Mai 1847 Literarische Anzeigen. Bei I0^^2i ÜVQ V I^I.IlwI«^VN in Laidach lst zu hab^n: V v v ^lljte, Clljtc, Kaj Zganje dela! Pri-godba -ialostna ino vesela za Slovence. Poslo-veml F. Gl. V Celovci. 1847, brofcb. 18 fr. SgOClllft 1>aillZa Molitne Buk\e v' zhastiMarii Devizi. Drugi natis. V Zolovzi. 1847. Ungebunden 18 fr. Z. 98tt. (3) '--------- So eben erschien und ist zu haben bei Leopold Kremscher, Buchbinder m Laibach: Bfovo L^o 1S4T. Ucitelam ino ucencam, «tariSam ino otrokam v poducenje ino za kratek eas. II. JLeto. "a sv e tlo d a 1 Anton Slomšek, nekdaini anat v C«li Vroschirt ü 4» kr. (Z. Intell. Bl. Nr. 73 v. 19. Juni ,847.) ?? 934. (2) Um jn kurzer Zeit ein gebilfleter Kauf* mann zu werden, ist mit Ueberzeugung zu empfehlen: Die Aussage der Handlnngswissenschaft für Httndlungslehrlingc u. -Diener. Zin- leichten Erlei'nul'q I^ deS ^»«i^oee/e^elH., 2) der Hl»l«^O«»F^:. — Sauber broch. Dritte sebr verb. Aüflaae. — F»»«eiH H /l. 13 fcr. C jtf. Ein wcrlhvolles Puch für alle Diejenigen, Welche sich in kurzer Zeit die wichtigsten Handlungskenntnisse verschaffen wollen. Der rasche Absatz von 25OO Exemplaren bürgt .ür die Brauchbarkeit desselben. (Für jeden Geschäftsmann ist zu empfehlen :) 2F" Einfache Buchführung für Kaufleute, Gewerbtteibende und Fabrikanten, um ihre Handlungsbächer vei'»tä»»«KI»oI» 1." führen. Nebst 2^ kaufmännischen Klugheitsregeln, 2) Schema , den Ertraa der O»>»lt»l«?, der Iläu-»vr und . Hierin findet der Geschäftsmann die beste Anweisung, die IKandlunfßShücher möglichst eiitfoteh u. übersichtlich zu führen. — Ueber 2ÖOO Exemplare wurden bereits davon abgesetzt. Zu haben bei I. Giontini i«t Lailmch. 2 406 Vorzügliche Schriften über Homöopathie. W.zl.M.1lli!M«M ill ^N'aH ist zu daben: Böninghausen, D r. C. von, Therapcutlschls Tas^enbuch für homö'opa« th'sche Aerzte, zum Gebrauche am Kranken» dettt ulid beim E>cudium der relnen Arznei-milttllehr.-. Münster lg'l6. 5 fi Böninghausen, Dr. C. von, Systematisch- alphabetisches Rcperlorlum Der homöopathischen 'Alznel.n ^ Theile, Mü>,< st.r 1833, 6 fi 30 kr. Buchner, Ios. Bened., Homöo- path'sche ?ll^!ieibereitllngs» Lehre. München 1K40. 4 si. 24 kr. Caspart. Dr. C., Homöopathi- scher HauS- u. R'lsearzt. Herausgegeben von Dr. Harcmann. Siebente Aufl.. lg^. z st, Forbes, John, Homöopathie, Allopathie und die ncue Schule, bearbeitet von Adolf Bauer Wien 18l6. 48 kr. Genzke,I. C- L., Homöopathische Arzneimittellehre für Thnrarzte, nebstAn. weisung zur B^r-itung der homöopathischen Arzneien und Hinweisung auf deren Anw^n« dung in verschiedenen Krankhcilöformen. Leipzig l837. 3 fi. 40 kr. Günther, Dr. Fr. A., Der Homöopathische Thicrarzr. 3 Theile. Sonders« hgusen l8l6. Preis: 4 si. 15 kr. Günther, Dr. Fr. A., Der Homöopathische Haussr.und, Sondelshausen l. u. 2. Theil. 164« u. l847, jeder 2 si. Hartmann, Dr. F., Homöopath!. sche Pharmacopöe für Aerzte und Apothe. ker. ^iipziq l8^^. l si. 20 kr- Derselbe. Specielle Therapie acuter und chronischer Krankheiten. Nach howöo« palhischen Grundsätzen. 3. umgearbeiteteu. sehr vermehrte Ausiage. 1 Band, l. und 2. Abtheiluna. Leip;iq 1tt't7 4 si. 30 kr. Hering, C. 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Alphabetisch geordnet, mit Angabe Der heilenden homöopathischen Mittel und erklärender Einleitung über die Namen, Wirkungsdauer und Antivole. Beigefügt find die Bedingungen, unler welchen die Symptome der Arzneien zu erscheinen psteaen. Leipzig 1836 3 ft. Oesterreich. Zeitschrift für Homöopathie. I., N. u. M. Band. l. u. 2. Heft W st- 4V kr. Icder Band ditser Zeitschrift besteht aus 3 Heften, die zusammen circl» ^O Bog. bilden. 4 Heste erscheinen jähr-llch.