Nr. 335. Mittwoch den 1. October 1864 Z. 534. (2) ^ 1544- G r l a H des k. k. Finanzministeriums vom 24. September 1851, Z. 14060/Ml, über die Verwendung der von den Invasionsschulden herrührenden Domestical-Obligationen von Oesterreich unter und ob der Enns und Steicrmark, zur Theilnahme an dem Staatsanleihen vom Jahre 185 l. Se. Majestät haben die besonderen Verhältnisse der bei den feindlichen Invasionen von den Ständen von Oesterreich unter und ob der Enns und Steiennark in den Jahren 1801, 1805, 1806 und 1809 hinausgegcbencn Domestical-Obligationcn in huldreiche Erwägung zu ziehen, und über das Einschreiten mehrerer Inhaber solcher Obligationen, in der Absicht, um deren Lage für die Zukunft in billiger Weift festzustellen, mit der allerhöchsten Entschließung vom 23. September d. I. allergnädigst anzuordnen geruht, daß diese Obligationen unter folgenden Bedingungen in das mit dem Erlasse vom I. September I851 eröffnete Staatsanleihen einbezogen werden dürfen. 1. Die Depositencasse des allgemeinen Staatsschulden - Tilgungsfondcs hat mit einem zur Deckung der vorgenannten Invasionöschulden genügenden Betrage auf Schuldverschreibungen der Serie /^ des neuen Staatsanleihens sub-scrilmt, und bietet denjenigen Besitzern der gedachten Obligationen, welche die Bestimmungen der gegenwärtigen Verordnung erfüllen, die Abtretung dieser Subscription an. 2. Wer von dieser Gestattung Gebrauch zu machen wünscht, hat längstens bis 9. October 185l um 8 Uhr Abends eine stämpelfreie Erklärung nach dcm angeschlossenen Muster zu überreichen. 3. Diese Erklärung kann entweder im Inlande bei der Hauptcasse der Nationalbank, bei der Universal - Staatsschuldencasse, und bei den Banksilial - Landeshaupt- und den Samm-lungs-Cafsen, oder in Frankfurt am Main dl'i dem Wcchsclhaust M. A. v. Rothschild, und in Stuttgart bei der königlich württemberg'schen Hofbank eingebracht werden. 4. Der mindeste Betrag, auf welchen diese Erklärung gestellt werden kann, ist auf den Nominalwerth von 1000 Gulden in Staats-schuldverschrcibungcn der Serie ^V. festgesetzt. 5. Die Einzahlung und Cautionsleistung hat nach dem Verhältnisse zu geschehen, daß für je Eintausend Gulden Staatöschuldverschrci-bungcn der Serie ^., in Domestical-Obligationen der Invasionsschuld Eintausend Gulden zu erlegen, und in'bstdem, wenn diese Obligationen in dem auf die Hälfte herabgesetzten Zinsenausmaße: M ») mit drei Percent verzinslich sind, in Barem Dreihundert Zweiundsiebzig Gulden (372 si.) d) mit zwei und ein halb Percent verzinslich sind, in Barem Vierhundert fünfundsechzig Gulden (465 si.) <:) mit zwei Percent verzinslich sind, in Barem Fünfhundert achtundfünfzig Gulden (55,8 st.) einzuzahlen sind. 6. Die §§. 8 bis 21 der Bestimmungen über das eröffnete Staatsanleihen, dann die §§. 10 und 11 des Ministerial-Erlasses vom vom I. September 1851 (Reichsgesetzblatt' Nr. 202) gelten auch für denjenigen Betrag der Einzahlungen und der Cautionsleistung, welcher zufolge des 5. Absatzes der gegenwärtigen Verordnung in Barem zu entrichten ist. 7. Der Erfolg der Domestical-Obligationen kann für die einzelnen Raten in einem, das mit dem 5. Absätze der gegenwartigen Verordnung festgesetzte Verhältniß überschreitenden Betrag, ^.für den subsaibirten Betrag im Ganzen orhinein erfolgen. Die von dem Subscribenten "vernommene Verpflichtung wird aber erst mit der Leistung der baren Einzahlung als erfüllt betrachtet, daher auch die Staatsschuldverschreibungen der Serie ^. nach erfolgter buchhalterischer Liquidirung der eingelegten Domestical-Obligationen nur in dem Maße ausgefolgt werden, als die Einzahlung in Barem geleistet worden ist; auch beginnt die Verzinsung von Seite des Staatsschatzes erst von dem Zeitpuncte der baren Einzahlung. 8. Die bts zu dem Tage der baren Einzahlung von den eingelegten Domestical-Obligationen abgelaufenen und noch unbehobenen Zinsen werden statt Barem zu Gunsten des Subscri^ benten angerechnet. 5. Wer einen höheren Betrag als 50.000 si. subscribirt, erhält eine Provision von '/, Percent des Betrages, der im Baren einzuzahlen ist. 10. Bei der Vollziehung des §. 2. des Ministerial - Erlasses vom 1. September 185» wird der Werthbetrag, mit welchem die Domestical-Obligationen angerechnet werden, als in Papiergeld eingegangen behandelt, und hiernach ' der zu entrichtende Betrag ermittelt. 11. Die Domestical-Obligationen der Invasionsschuld sind bei dem Erläge derselben in rechtskräftiger Form an die Depositencasse des Tilgungsfondes abzutreten.— Diese Abtretungen werden stampelfrci behandelt. 12. Die Depositcncasse des Tilgungsfondcö erwirbt die mit den eingelegten Domestical-Obligationen verbundenen Rechte gegen Alle, denen eine Verpflichtung aus diesen Obligationen obliegt. Muster zu der Subscriptions-Erklärung auf das Anleihen vom Jahre 1851 mit Verwendung von Invasionsschuldverschreibungen. Der Unterzeichnete erklärt bei der . . ......Casse in . . . . daß er an der, von der Depositencasse des österreichischen Staatsschulden-Tilgungsfondes angebotenen Subscription auf das Staatsanleihen vom Jahre 1851 mit einem Nominalbeträge von . . . . . . . Gulden in Staats- schuldverschreibungcn Serie ^ Theil zu nehmen wünsche, und den Erlag nach dem festgesetzten Verhältnisse in Domestical - Obligationen der Invasionsschuld, und m Barem leisten werde. Er erlegt zugleich die Caution mit fl. in Barem.......in Domestrical- Obllgationcn der Invasionsschuld....... in Staatsschuldverschrcibungcn..... Datum und Wohnort. Unterschrift des Subscribenten. Z.525. !» (3) " Nr. 1W22. Kundmachung. Won der k. k. Camera!-Bezirks-Verwaltung in Laibach wird bekannt gemacht, daß der Bezug der allgemeinen Werzehrungsstcuer vom Wein, Wein. und Obstmost und Fleisch in dem V?l-waltungsjahrc 1852, mit Vorbehalt der stillschweigenden Vcrttags - Erneuerung für die Verwaltungsjahre 1853' und 1854, in den Gerichts, und Steucramtsbezirken Egg und Wartenbcrg in Pacht ausgeboten wird. Als Ausrufspreis wird für dm Bezirk Egg der Betrag von 7100 st., sage: sieben tausend einhundert Gulden M. M., wovon auf Wein und Most .... 6212 st. und auf Fleisch ... 888 » entfallen, und für den Bezirk Wartenberg der Bettag von 8300 ft. M.M.. sage: achttausend dreihundert Gulden M. M., wovon auf Wein und Most .... 7500 fl. und auf Fleisch . . . 800» entfallen, festgesetzt. Die Verhandlung findet bei der Cameral-Vczirks-Verwaltung in Laibach, und zwar fur die beiden obcrwähnten Bezirke zuerst einzeln, dann zusammen, am 8. October 1tt51 um 10 Uhr Vormittags Statt. Die schriftlichen, mit dem 1tt°<<, Vadium belegten Offerte sind bis zum 7. October 1851 Mittags 12 Uhr bei der k. k. Cameral-Bezirks-Verwaltungs - Vorstehung einzubringen. Auf schriftliche Offerte, welche nach diesem Zeit-puncte einlangen, so wie auf solche, welche anderswo, als an dem bezeichneten Orte überteicht werden, uno auf solche, welche mit dem 10"l„ Vadium des Ausrufspreises nicht belegt seyn sollten, wird keine Rücksicht genommen werden. Die Pachtbcdingnisse bleiben die nämlichen, welche mit dem Amtsblatte der Laibacher Zeitung vom 13. September 1851, Z. 210, öffentlich kund gemacht wurden, und können wahrend den Amtsstunden Hieramts eingesehen werden. . K. K. Camera!-Bezirks-Verwaltung. Laibach am 23. September 1851.' Z 526. 2 (2) Nr. 11875. Kundmachung. Von der k. k. Cameral-Bezirks-Verwaltung für Kärnten wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß zur Sicherstellung des Verzehrungs-Steuerbezuges vom Wein, Weinmost und Obstmost-Äusschanke, dann Fleischverkaufe im Umfange der folgenden Ortsgemeindcn: 1. Patcrnion, Kellerberg, Frcßach, Mooswald, Wiederschwing, Weisenstein und der zur Steuergemeinde Wollanigg aus der Ortsgemeinde Vaßach gehörigen Ortschaft Rennstein; 2. der Ortsgcmeinden: Stadt - Villach, .St. Martin und Bleibcrg; 3. der Ortsgemeinden: Arnoldstein und Emers-dorf; aus der Ortsgemeinde Hohenthurn: die Ortschaften Greuth, Achonitz und Feistntz, und 4. dcr Ortsgcmcinden Tarvis, Malborgcth, Uggo-vitz, Leopoldskirchen und Pontafel, für das Verwaltungsjahr Z852, d. i. vom l. November 185 l bis letzten October 185,2 mit oder ohne Vorbehalt der stillschweigenden Erneuerung auch für die Verwaltungsjahre ! 1853 und 1854 im Wege der öffentlichen Verpachtung werde geschritten werden. ^! 1)Von den Ortsgemeindcn Patermon, Keller- brrg, Freßach, Mooswald, Wiederschwing, Wcisenstein für den Wein-, Weinmost- und Obstmost-Ausschank der Betrag mit.......Iy20 fl. für den Fleischvcrkauf mit . . . 43« „ zusammen mit . . 1450 si. wörtlich: Eintausend vierhundert fünfzig Gulden; nä2)c». von der Orttzgemeinde Villach mit der Ortschaft Rennstein für Wein-, Weinmost-und Obstmost-Ausschank mit . 2614 fl. für den Fleischverkauf mit . . . 1810 „ zusammen mit . . 4424 fl. wörtlich: Viertausend vierhundert zwanzig vier Gulden; k) von der Ortsgemeinde St. Martin für den Wein-, Weinmost- und Obstmost-Ausschank mit . . 500 fl. 40 kr. für den Fleischverkauf mit . 99 „ 20 „ zusammen mit . 60tt fl. — kr. wörtlich: Sechshundert Gulden; c)von der Ortsgemeinde Bleiberg für den Wein, Weinmost- und Obstmost- Ausschank mit..... 15U<» fl. für den Fleischverkauf mit ' '. '. 5l»„ zusammen mit . - ^A?" "1 3)3. von der Ortögemeinde ^wst'M su den Wein, Weinmost- und Obstmostausschank mit...... - - ' ' «-« für den Fleischverschleiß '"^.. ,'^ " zusammen mtt . . 1013 si. wörtlich: Eintausend dreizehn Gulden; 568 d)von der Ortsgcmemde Emersdorf für den, Wein, Weinmost- und Obstmostausschank mit..........370 si. für den Fleischverschleiß mit . . lW„ zusammen mit . . 470 si. wörtlich: Vierhundert siebzig Gulden; c)von den zur Ortsgemeinde Hohenthurn gehörigen Ortschaften, Greuth, Achoniz und Feistritz für den Wein, Weinmost- und Öbstmost- Ausschank mit.......178 st. für den Fleischverschleiß mit . . . «2 „ zusammen mit . . 240 st. wörtlich: Zweihundert vierzig Gulden; 2il4)«< von der Ortsgemeinde Tarvis fur den Wein, Weinmost- und Obstmostausschank mit .........I503fl. für den Fleischverschleiß mit . . 997 „ zusammen mit . . 2500 st. wörtlich: Zweitausend fünfhundert Gulden; l>) von den Ortsgemeindcn Malborgeth und Nggo-vitz für den Wein, W^inmost - und Obstmust- Ausschank mit ......670 st. für den Fleischverschleiß mit . . 330,, zusammen mit . . 1000 st. wörtlich: Eintausend Gulden, und o)von der Ortsgemeinde Leopoldskirchen und Pontafel für den Wein, Weinmost- und Obstmostausschank mit .... 500 st. für Fleischverschleiß mit .... 250,, zusammen mit . . 750 st. wörtlich: Siebenhundert fünfzig Gulden C. M. bestimmt. Der Mrzehrungssteuerbezug dieser Ortsgemeinden und Ortschaften wird im Wege der mündlichen Licitation und schriftlicher Offerte dem Bestbieter, lm Falle der Annehmbarkeit seines Anbotes, hintangegeben werden. Als Licitationstag für Paternion, Kellerberg, Freßach, Movswald, Wiederschwing, Weisenstein , Stadt Villach, St. Martin, Bleiberg, und die Ortschaft Rennstein wird der zwanzigste October 185l Vormittags neun Uhr, und als Ort der Licttatwn die Amtskanzlei des k. t. Steuer-amtes Villach bestimmt; die schriftlichen Offerte müssen bis zum achtzehnten October 185I Mittags zwölf Uhr hierorts überreicht werden. ! Als Licitationstag für die Ortsgemeindcn Arnoldstein, Emersdorf, die zur Ortsgemeinde Hohenthurn gehörigen Ortschaften: Greuth, Achonitz, Feistritz; die Ortsgemeinden: Tarvis, Malborgeth, Uggovitz, Leopoldskirchen und Pontafel wird der einundzwanzigste October 185I Vormittags neun Uhr, und als Ort der Versteigerung die Amtskanzlei des k. k. Stcueramtes Villach festgesetzt; die schriftlichen Offerte müssen bis zum neunzehnten October I85I Mittags zwölf Uhr hierorts eingelangt seyn. Die Verpachtung des Verzehrungssteucrbe-zuges vom Wein-, Weinmost- und Obstmost-schanke, dann Fleischverkaufe in den obengenannten Ortsgemcinden und Ortschaften wird am zwanzigsten und einundzwanzigsten kommenden Monats zuerst nach den einzelnen Ortsgemeinden versucht werden, und es wird, falls die einzelnen Pachtversteigerungen im Ganzen kein günstiges Resultat liefern sollten, am letzteren Tage der ganze Complex vereint ausgcbotcn werden. Die Licitationsbedingnisse können aus dem Amtsblattc der Klagcnfurter Zeitung Nr. Hl ! und an den Licitationstagen bei der Licitations-commission eingesehen werden. K. k. Camera! - Bezirks - Verwaltung. Klagenfurt am 20. September 1851- 3. !I89. (3) Nr. 4077. Edict zur Einberufung der V e r lass e nsch afts - Gläubiger. Vor dcm k. k. „Weziiksgniäite Plauma haben Me Dirjciu^tli, welche an die Vcilasseischüfl deö im Sspiembl'l l84ft verstorbenen Ium Ottcmizhar, von Unlerschlemitz Hs. - Nr. 4, als Gläubiger emc Foldenllig zu stellen l'aben , zur Anmcldunq lmd Harlhumig der-sclbcil der, 20,October l85! zu e-schemei,, oder bis dahin ihr Aumcldimgsgesuck schnsüicl) zu überreichen, w',dri-qens diesen Gläubigern an die Verlafsenschalt, ,ve