INTERKOMMUNALE KOOPERATION AM BEISPIEL DER "KERNRAUMALLIANZ-VOITSBERG" (WEST-STEIERMARK) Walter Zsilincsar Dr., Univ. Prof. Institut für Geographie und Raumforschung KF Universität Graz Heinrichstraße 36, A - 8010 Graz, Austria e-mail: walter.zsilincsar@uni-graz.at UDK: 911.37 COBISS: 1.01 Abstract Municipalities Cooperation - a case study Voitsberg Small-town-agglomerations like the one in Western Styria comprising five communities to form a "Kernraumallianz (core-area-alliance)" are a new and growing challenge for regional planners politicians, urban-, social-, and liberal trends in economy have brought about new problems for the communes which they themselves are no longer able to solve. An additional hardship is caused by the obligation to fulfil the rigid Maastricht -criteria facing shrinking communal incomes and rising expenditures. All that together with the necessity to create new jobs, to modernize and improve communal services, all in all to make the single community competitive in its struggle for survival has convinced communal politicians that cooperation with their neighbouring partners facing similar problems is probably the best way to find opt solutions. This way, however, turns out a very stony one, wherein reducing the financial burden is perhaps the biggest obstacle. The "Kernraumallianz" tries to overcome the communal crisis through cooperation on a free will basis. It should be mentioned in this context, however, that inter-communal cooperation in densely settled urban areas today is a necessity and demands new modes of administration since communal growth not only of the core-cities has transgressed administrational confines long ago. Key words core-area-alliance, small-town-agglomeration, municipalities cooperation Uredništvo je članek prejelo 27.11.2006 Walter Zsilincsar: Interkommunale kooperation am Beispiel der... 1. Einleitung Die Kleinstadtforschung hat in den letzten Jahren innerhalb der Geographie eine sehr große Aufmerksamkeit erfahren, was die Kleinstadtbibliographie eindrucksvoll unter Beweis stellt. Vergleichsweise geringer ist dagegen noch das Interesse, das kleinstädtischen Agglomerationsräumen und ihren Problemen entgegen gebracht wird. Während großstädtische Agglomerationen seit langem Gegenstand wissenschaftlicher Analysen sind und die kommunalgrenzüberschreitende Thematik unbestritten ist, setzt sich diese bei den Kleinstädten erst allmählich durch. Es mag dies mit dem Phänomen der begrenzten Wahrnehmung zusammenhängen, d.h. dass Veränderungen im Raum eher in kleinen Schritten und am Rande des Wahrnehmungshorizontes der Mehrheit an den Rändern der großen Agglomerationen und in der regionalen Peripherie ablaufen (s. G. Curdes 1999). In den kleinen Siedlungen und Verdichtungsräumen dagegen scheinen die räumlichen Veränderungsprozesse noch weit weniger dramatisch abzulaufen. Erst im Zeitraffer der letzten Jahrzehnte betrachtet wird das Ausmaß auch des Kleinstädtischen Urbanisierungsprozesses sichtbar. Längst hat das ungezügelte Entstehen randstädtischer Einkaufszentren auch die kleinen Bezirksstädte ergriffen und vielen Ortes, wie bei den Großstädten, zum Ausdünnen des Handels in den Innenstädten beigetragen. Die Nachfrage nach Bauplätzen für Eigenheime wächst und kann in den flächenmäßig zu kleinen Zentralorten nicht mehr befriedigt werden. In Österreich, wo mehr als zwei Drittel potentiell Wohnung Suchender ein Eigenheim im Grünen als ihr Traumziel angeben, bedeutet das, dass viele Kleinstädte vor dem Dilemma stehen, weder der eigenen Bevölkerung ausreichend Bauland zur Verfügung stellen zu können, noch Bau- und Zuzugswilligen von außerhalb der Gemeinde. Gleichzeitig wird in den stärker bäuerlich geprägten Umlandgemeinden gewidmetes Bauland gehortet, um es zu einem späteren Zeitpunkt zu besseren finanziellen Bedingungen auf den Markt werfen zu können. Da der österreichische Kommunale Finanzausgleich sich sehr stark an der Einwohnerzahl der Gemeinden orientiert, kann diese Situation gravierende Auswirkungen auf die Kommunalbudgets haben. Damit ist bereits ein wichtiger Problemkreis bezüglich der interkommunalen Kooperation angesprochen. Die vorliegende Studie nimmt sich dieses für die zukünftige Entwicklung der österreichischen Gemeinden grundsätzlichen Problems an und stellt es zur Diskussion. Inzwischen (Anfang 2006) hat sich auf die Landespolitik des Bundeslandes Steiermark der Thematik angenommen und Vorschläge für eine neue Regionalstruktur ausgearbeitet. Diese geht davon aus, dass die einzelne Gemeinde kaum noch in der Lage ist, die ihr übertragenen Aufgaben aus eigener Kraft zu bewältigen, sondern dies in Zukunft nur noch im Kommunalverbund bewältigen können wird. Seit 2002 gibt es in der Steiermark ein Modell für interkommunale Zusammenarbeit auf freiwilliger Basis: die „Kernraumallianz", des Regionalentwicklungsvereins Voitsberg. Hier haben sich 5 Weststeirische Gemeinden, die Städte Bärnbach Köflach und Voitsberg sowie die Marktgemeinde Maria Lankowitz und die Gemeinde Rosental zu einem kleinregionalen Kommunalverbund zusammen geschlossen, um ihre Aufgaben besser zu koordinieren und vor allem Kosten zu sparen. Ausführliche Gespräche mit den Bürgermeistern dieser Gemeinden sowie mit dem Projektkoordinator, L.Abg. K. Petinger, über Motive, Ziele und Erfahrungen mit dem neuen Kooperationsmodell bilden die Grundlage des Berichtes. 2. Das Projekt der Kernraumallianz Voitsberg In einer Pressekonferenz am 9.9.2005 wurde das Projekt der Kernraumallianz Voitsberg als Beispiel für eine nachhaltige Gemeindeentwicklung vorgestellt (vgl. J. Trummer 2005). Als Projektziele wurden angegeben: • Stärkung der eigenen Region • Sicherung der Arbeitsplätze aller Mitarbeiter • Einsparungen von Kosten Der Kernraum Voitsberg soll als kommunale Partnerschaft funktionieren, in der die bestehenden Infrastrukturen und Dienstleistungen zunächst analysiert werden und dann die gemeinsame Nutzung der Optimierungspotentiale umgesetzt wird. Schwerpunkte der Gemeindeanalysenwaren: • gemeinsamer Einkauf und gemeinsame Beschaffungen • Kostenoptimierungen bei diversen Dienstleistungsvergaben • Dienstleistungsaustausch innerhalb der Kernraumallianz • Nutzung und Auslastungsgraderhöhungen im eigenen Fuhrpark • Forcierung der künftigen Kooperationen bei Energie, Abfallwirtschaft und weiteren kommunalen Dienstleistungen in der Region. Diese speziell für den angesprochenen Kernraum aufgelisteten ziele sind freilich auch in einem größeren, allgemeineren Kontext zu sehen. Es ist unbestritten, dass wir von einem fortschreitenden, kaum beeinflussbaren Landverbrauch ausgehen müssen. Der schleichende Flächenfraß, die allgemeine Zersiedelungstendenz wurde in vielen kleinen Bezirksstädte als Problem zu spät erkannt, teils ignoriert, teils mangels effizienter raumordungspolitischer Vorgaben und gesetzlicher Grundlagen unzureichend bekämpft, so dass ist aus den noch vor wenigen Jahrzehnten kompakten und recht klaren von ihren Umgebungsgemeinden abgegrenzten Bezirksstädten mit kaum mehr als 10.000 Einwohnern heute kleinstädtische Agglomerationsräume entwickelten. Diese haben, wenn auch auf niedrigerem Niveau, ähnliche Probleme zu bewerkstelligen wie ihre weit größeren Pendants: Innenstadtverödung, Stadtflucht, Baulandmangel, Betriebsansiedlungsproblematik, Überalterung der Bevölkerung (Pflegenotstand, Schülermangel), Zunahme des Pendlerverkehrs, steigende Infrastrukturkosten, Budgetprobleme, etc. 3. Gemeindekooperation und Raumordnung Zu den vordringlichsten Zielen der Raumordnung in den Gemeinden gehört die Obsorge für eine ausgewogene Flächenbilanzierung. Da eine solche in den kleinflächigen Bezirksstädten aus Mangel an verfügbarem Bauland kaum noch umgesetzt werden kann, müssen Bedürfnisse, die eigentlich in den Kernstädten befriedigt werden sollten, in die Nachbargemeinden ausgelagert werden. Das kann zu Konflikten und Spannungen zwischen den Gemeinden führen, vor allem dann, wenn damit budgetwirksame Kosten bzw. Einnahmen verknüpft sind, z.B. im Falle von Betriebsansiedlungen, Schulstandorten, öffentlichen Einrichtungen, Freizeitanlagen, ärztlichen - bzw. Gesundheitsdiensten, Baulandausweisungen, etc. Einer der ersten Schritte in Richtung zielorientierter und kernraumzentrierter Gemeindekooperation muss daher die Zusammenführung und aufeinander abgestimmte Vorgangsweise der jeweiligen örtlichen Raumplanungsziele hinzuarbeiten. Abb. 1: Gebiet der Kernraumalianz Voitsberg ÖK 1:50.000. Quelle: Genehmigt durch das Bundesamt für Eich und Vermessungswesen. PILOTPROJEKT „KERN RAUM ALLIANZ" - WIRTSCHAFT und FREIZEIT 1. ArbeilsKrsissitzung PRÄSENTATION 10.11.2005 PEYKEF) - PUMPERNtG - WIGAND Abb. 2: Kernraumallianzgemeinden. Quelle: Peyker, H., Pumpernig, M. Wigand, H.J. 2005: Pilotprojekt „Kernraumallianz" - Wirtschaft und Freizeit. Der Aspekt der Raumplanung und Raumentwicklung kann dabei nicht gelöst von Fragen der regionalen Landschaftsgestaltung gesehen werden, ist doch die Kulturlandschaft als „weicher" Standortfaktor anzusehen (G. Curdes 1999). Raumformende Prozesse wie der Urbanisierungs- und in weiterer Folge Agglomerationsprozess sind im weitesten Sinne immer auch kulturell bestimmte Entwicklungen. Die kleinen städtischen Verwaltungszentren des sog. ländlichen Raumes wurden zunächst vom Urbanisierungsprozess erfasst, d.h. die in und an ihnen noch weit deutlicher sichtbaren Attribute des ländlichen Raumes (agrarische Wirtschaftsflächen und Bauformen, vgl. den Typus der „Ackerbürgerstadt") als dies in großen Städten der Fall ist, wichen sichtbar den Zeichen der Verstädterung. Dieser Vorgang beschränkt sich bis weit in die 2. Hälfte des vorigen Jahrhunderts hinein großteils auf die eigene Gemarkung. Erst seit relativ kurzer Zeit tritt neben den Urbanisierungsprozess ein Agglomerationsprozess, wie er bislang nur an großen Städten zu beobachten war. Die Verstädterung stößt in die umgebenden Gemarkungen der kleinen Kernstädte vor, bindet diese damit aber nicht nur in deren Urbanisierungsprozess mit ein, sondern macht sie zu eigenen Wachstumskernen. Am Beispiel der großflächigen marginalen Einkaufszentren ist dieses Phänomen am deutlichsten ablesbar (vgl. W. Zsilincsar, Hrsg. 2005). Gewerbegebiete Shopping Center, Wohnbauland und Flächen für den fließenden und ruhenden Verkehr wuchern nahezu unkoordiniert, meist schneller als es der Planung lieb ist. Das Siedlungswachstum erfasst naturgemäß zu nächst die günstig gelegenen und hochwertigen Acker- und Grünlandstandorte. Es kann an der Grenze zu qualitativ hochwertigen Landschaftsräumen nur durch strenge, langfristige und vor allem allgemein einsichtige Bauverbote aufgehalten werden. Solche Bauverbote bzw. Baubeschränkungen müssen sich freilich auf eine schützenswerte Qualität beziehen, die über Generationen nicht in Frage gestellt ist. Die Obsorge um siedlungsnahe Freiflächen ist längst nicht nur ein Problem großstädtischer Ballungsräume, sondern gewinnt auch in kleinstädtischen Agglomeration sichtbar an Bedeutung. Die lange Zeit, vor allem dann, wenn sie von großen Wachstumsschüben verschont blieben, kompakten und relativ klar umgrenzten Kleinstädte, haben erst im Laufe des letzten Jahrzehnts infolge der Errichtung flächenextensiver Industrie- und Gewerbeparke bzw. von Einkaufs- und Fachmarktzentren einen bislang nicht gekannten Freiflächenverzehr erlebt. Eine nicht immer auf die Situation und Bedürfnisse der Nachbargemeinden abgestimmte örtliche Raumplanung fand ihren sichtbaren Niederschlag in einer of unkoordinierten Flächennutzung. Zudem kontrollieren Land- und Forstwirtschaft in vielen Umlandgemeinden kleinerer Zentralorte den lokalen Grundstücksmarkt. Die weit höheren Erlöse, die für Bauland im Gegensatz zu land- und forstwirtschaftlichen Flächen lukriert werden können sowie die meist engeren persönlichen Beziehungen zwischen den privaten Eigentümern von potentiellem Bauerwartungsland und den lokalen Baubehörden als dies in großen Agglomerationsräumen der Fall ist, tragen dazu bei, dass eine sinnvolle, gemeindegrenzüberschreitende und koordinierte Baulandpolitik nur schwer durchsetzbar ist. Eine stärkere Präsenz der Öffentlichen Hand am Grundstücksmarkt scheitert in der Regel an deren begrenzten finanziellen Mitteln. Abb. 3: Weststeirisches Einkaufszentrum WEZ in Bärnbach. Quelle: eigene Aufnahme. Abb. 4: Kaufwelt Rosental „KWR" in Rosental. Quelle: eigene Aufnahme. Noch immer wird die Bedeutung landwirtschaftlich genutzten Freilandes als Naherholungs-, Nahversorgungs-, Arbeitsplatzsicherndes und klimatische sowie hydrologische Ausgleichsfläche in den Kleinstadtagglomerationen unterschätzt. Die örtliche Raumplanung ist in Übereinstimmung mit überörtlichen Planungszielen gefordert, ein konkretes Freiland- und Waldflächenmanagement zu betreiben und großräumige gemeindegrenzüberschreitende Freilandverbünde zu schaffen. Diese garantieren nicht nur eine hohe Lebensqualität für die Wohn- und Arbeitsbevölkerung, sondern erhöhen auch die Stanfortqualität für Betriebsansiedlungen. Interkommunale Kooperation ist auch im Verkehrssektor gefragt. Die hinlänglich bekannten Bemühungen um Anbindungen an das Hochleistungsstraßennetz (sowohl im weststeirischen Zentralraum als auch im Raum Leibnitz), um attraktive Bahnverbindungen, aber auch um Verkehrsberuhigungen oder Ortsumfahrungen, werden nicht selten durch interkommunale Konkurrenz bzw. lokales Kirchturmdenken erschwert, verzögert und bisweilen verhindert. So haben nicht zuletzt die Trassenführungen für Ortsumfahrungen im Zuge des übergeordneten Straßennetzes die Stanortwahl für randstädtische, großflächige Einkaufs- und Fachmarktzentren entscheidend geprägt. Damit ist ein weiterer Punkt angesprochen, der der äußeren Wahrnehmung von Agglomerationsräumen. Da es zum Wesen städtischer Ballungszonen gehört, aus mehreren selbstständigen Kommunen zu bestehen, deren Baukörper so stark mit einander verflochten sind, dass sie des eigenständige Verwaltungsgebilde optisch nicht mehr wahr genommen werden, erhalten sie ihre physische Identität nicht kraft des Erscheinungsbildes ihrer selbständigen Einzelkomponenten, sondern als räumliche Entität. Nicht mehr die großen solitären Objekte wie Kirchtürme, Wassertürme, Getreidesilos, Wohnhochhäuser, Burgen oder Schlösser sind die primären Elemente ihrer Wahrnehmung, sondern im zunehmenden Masse die Werbesilhouetten der randstädtischen Einkaufszentren und zugehörigen Asphaltwüsten der Großparkplätze. Da diese überwiegend von national und international agierenden Investmentfirmen und Handelsketten mit einheitlichen Logos betreiben werden, unterscheiden sie sich von ort zu Ort nur unwesentlich von einander. Die weststeirischen Kernraumgemeinden demonstrieren dies eindrucksvoll. Es liegt auf der Hand, dass damit die so wichtige Funktion der Stadtzutrittsstellen als einladende Empfangsbereiche, die den Besucher auf das Besondere", „Einzigartige" dahinter einstimmen sollen, dadurch verloren geht (vgl. mehr noch, ihre Aufgabe wird weitgehend auf Konsumbefriedigung reduziert. Das unterstreicht darüber hinaus die auf größtmögliche Kosteneinsparung, schnellst mögliche Inbetriebnahme und Amortisation hin konzipierte reine Zweckarchitektur. Mit Recht bemängelt G. Curdes (1999) das Fehlen der dritten Dimension und der gestalterischen Ebene in der Regionalplanung. Auch aus der örtlichen Flächenwidmungsplanung fällt die dritte Dimension weitgehend heraus. Lediglich der Bebauungsplan oder das Örtliche Entwicklungskonzept bieten hier Möglichkeiten zur Gestaltungsplanung an. Begriffe wie Form, Schönheit, Harmonie, Geschlossenheit erhalten nach - gerade in städtischen, mehrkernigen Agglomerationen eine spezielle Bedeutung. Funktionalität und Ästhetik als gleichwertige Komponenten des räumlichen Gestaltungsprozesses zu sehen, gelingt leider zu selten in den städtischen Bauämtern. Noch mühsamer ist es, ein mehrere Gemeinden umfassendes Gestaltungskonzept zu entwickeln und um zusetzen. Gerade „Weiche" Standortfaktoren wie örtliche Attraktivität, bauliche Qualität, visueller Eindruck, kulturelles Angebot, etc. spielen heute bei Betriebsansiedlungen eine wachsende Rolle, Daher ist es umso nötiger, dass die zu einem Agglomerationsraum gehörenden Kommunen nicht nur ein gemeinsames Flächennutzungs-, wirtschaftliches Entwicklungs- und Betriebsansiedlungskonzept erarbeiten, sondern auch bei der Erstellung und Präsentation eines einheitlichen Raumimages eng zusammenarbeiten. Kleinregionale, agglomerierte Raumstrukturen wirken eher heterogen. Die als Folge der tradierten räumlichen Verwaltungsgliederung meist unzureichend auf einander abgestimmten raumprägenden, Einzelentscheidungen stehen in einer unauflösbaren Beziehung zueinander. Unterscheidbare Raumeinheiten, Landmarken oder homogene Nachbarschaften erschweren die ganzheitliche Wahrnehmungsfähigkeit selbst kleinstädtischer Agglomerationen (vgl. K. Lynch 1960). Es ist daher eine Politik der abgestimmten Gestaltverbesserung einzufordern, die den kleinstädtischen Agglomerationen zur Entwicklung einer unverwechselbaren, selbständigen Individualität verhilft. Damit steigern diese ihre Erfolgsaussichten im wirtschaftlichen Wettbewerb mit konkurrierenden Standorten. Viele Bezirksstädte, du administrativ nur für ihr eigenes Gemeindegebiet zuständig sind, haben baulich und funktional längst ihre kommunalen Grenzen überschritten. Es ist daher höchst an der Zeit, dass sich die Verwaltungspolitik dieser Tatsache stellt und nach geeigneten mitteln und Wegen sucht, den Herausforderungen der globalisierten Welt gerecht zu werden. Da die Gemeinden heute immer mehr als Wirtschaftskörper gesehen werden, scheint es durchaus angebracht, dass sie sich an deren Erfahrungen wachsender Maßstabgrößen, neuer Kooperationsmodelle, Rechts- und Organisationsstrukturen orientieren. Kleinkrämerisches Kirchturmdenken darf hier keinen Platz mehr haben. Andererseits sollen die Vorteile überschaubarer, kleinräumiger Verwaltungseinheiten z.B. für das Entstehen räumlich-sozialer Identitäten, bzw. für ein stärkeres Solidaritäts- und Kooperationsverhalten in der Bevölkerung nicht unterschätzt werden. 4. Die „Kernraumallianz": Projekt und Strukturdaten Die Notwendigkeit der interkommunalen Kooperation ist heute unbestritten. Angesichts der Leistungs- und Kapazitätsgrenzen, vor denen viele Gemeinden auf Grund verschärfter Standortkonkurrenz, immer komplexerer wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und neuer globalisierungsbed8ingter Herausforderungen stehen, wächst der Druck auf die kommunale Verwaltung. Immer mehr kleine und mittelgroße Gemeinden können ihre kommunalen Aufgaben aus eigener Kraft nicht mehr bewältigen und sind auf Hilfe von außen angewiesen. Dabei scheint sich das Prinzip der Nachbarschaftshilfe und Zusammenarbeit immer mehr durchzusetzen. Oft ist diese Kooperation jedoch anlassbezogen und reagiert auf schwierige Situationen etwa bei der Abfall- und Abwasserentsorgung, Leitungswasserbau, im Schul- und Gesundheitswesen erst im nachhinein (Kampus D. u. Nagler M. 2004). Es wäre jedoch wünschenswert, wenn sich Gemeinden möglichst freiwillig schon frühzeitig bezüglich der Möglichkeiten einer interkommunalen Kooperation absprächen. Vor allem im Land Steiermark, wo 66 Gemeinden weniger als 500 Einwohner aufweisen, ist gemeindegrenzüberschreitende Zusammenarbeit ein Gebot der Stunde. Die Steiermark besitzt die meisten aller österreichischen Bundesländer (23%). Ihre Durchschnittsgröße beträgt lediglich 30,2 km2. Wie schwer es jedoch ist, kommunales Eigeninteresse kleinregionalen bzw. auf einander abgestimmten Nachbargemeindlichen Interessen zum Wohle der Gesamtheit unterzuordnen, haben die Gespräche mit den Bürgermeistern der Kernraumallianz gezeigt: Von einem partnerschaftlichen Umgang zwischen kleinen und großen Gemeinden ist noch nicht allzu viel zu spüren. Der Primat der Bezirkshauptstädte scheint nach wie vor die Nachbarschaftsbeziehungen zu deren Umgebungsgemeinden zu belasten. Das unterstreichen u.a. die Spannungen, die es bezüglich der Errichtung randstädtischer Einkaufszentren z.B. zwischen Hartberg und Hartberg Umgebung, Feldbach und Mühldorf, Judenburg und Fohnsdorf. Leibnitz und Gralla oder Fürstenfeld und Altenmarkt gab bzw. gibt. Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung (Fa. 16 A) hat einen Leitfaden für (über)regionale Zusammenarbeit von Gemeinden im Land Steiermark herausgegeben (Bartl, P. u. Cuber, A. 2002). Darin werden Zweck und Ziel regionaler und überregionaler Zusammenarbeit wie folgt beschrieben: • Die für große gewerblich genutzte Liegenschaftsflächen notwendigen Infrastrukturmaßnahmen sind teuer und erfordern häufig hohe Vorleistungen der Sitzgemeinde. • Bis zu einer Verwertung im Sinne einer Betriebsansiedlung können häufig auch noch hohe laufende Kosten und hohe Folgekosten entstehen. • Teilweise ist Infrastruktur überhaupt nur mehr regionsbezogen durchsetzbar und finanzierbar, wie etwa Anschlussbahnlinien, etc. • Durch eine Kooperation und einen entsprechenden Interessenausgleich können enorme Synergien gewonnen werden. • Durch eine gemeinsame überregionale Ausrichtung auf höhere ziele können gemeinsam im Sinne der überörtlichen Raumplanung sinnvollere Standortentscheidungen für Gewerbezentren, Technologieparks etc. getroffen werden. • Durch gemeinsame Planung, Ausführung und Optimierung können die Aufschließungs- und Infrastrukturkosten entscheidend reduziert werden. • Durch ein gemeinsames Marketing kann eine effizientere Kontrolle der Grundstückspreisentwicklung und ein konzentrierteres Marketing für den Standort überhaupt betrieben werden. • Möglichkeit der Erarbeitung eines begleitenden Verkehrskonzeptes und damit eine bessere Anbindung an Verkehrsknotenpunkte wie Autobahnen, Eisenbahnlinien, Flughäfen etc. Dadurch werden die angebotenen Standorte für Unternehmen vor allem auch bei langfristiger Betrachtungsweise attraktiver. • Möglichkeit der Verteilung des erhöhten Kommunalsteuer- und Grundsteueraufkommens einerseits, aber auch der Ausgaben für Infrastrukturmaßnahmen andererseits auf die umliegenden Gemeinden („Interkommunaler Finanzausgleich"). An Organisationsformen für eine regionale oder überregionale Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und anderen Rechtsträgern, Unternehmen, Vereinen, etc. bieten sich einerseits die interkommunale Zusammenarbeit oder ein „Private Public Partnership" an. Die Gemeindekooperation kann als Verwaltungsgemeinschaft, Gemeindeverband, Gesellschaft des Handelsrechts oder Verein organisiert werden. Eine Verwaltungsgemeinschaft beeinträchtigt die Gemeindeautonomie nicht, hat allerdings keine eigene Rechtspersönlichkeit. Gemeindeverbände besitzen Rechtspersönlichkeit, bedürfen aber der Genehmigung der Gemeindeaufsichtsbehörde. Gesellschaften des Handelsrechtes bieten neben steiner- und vergaberechtlichen Vorteilen auch die Möglichkeit, dass sich neben Gemeinden auch noch andere natürliche und juristische Personen (Unternehmer, Gesellschaften, Banken, Vereine, andere Gemeindeverbände) beteiligen können. Vereine sind nach dem Vereinsgesetz für regionale und überregionale Zusammenarbeit weniger geeignet. Sie sehen keine wirtschaftliche Beteiligung sondern nur eine Vereinsmitgliedschaft vor. Der west-steirische Kernraum mit der Bezirkshauptstadt Voitsberg beherbergte bei der Volkszählung 2001, 29.837 Ew. Im September 2005 waren es 29.610 Ew. was einem Rückgang um -0,8% entspricht. Von den fünf Kernraumgemeinden verzeichneten lediglich Bärnbach (+5,1%) und Maria Lankowitz (+2,7%) Zuwächse, vornehmlich deshalb, weil es dort noch attraktive Wohnstandorte gibt (Tab. 1). Tab. 1: Einwohnerbilanz 2001-2005. PILOTPROJEKT<