zur Laibacher Zeitung. Oubrrnial - Veriautbarunzjcn. Z. 547. (2) Nr. 8IW. C u r r e n d e des k. k. illy risä) en Landes - Guber-nillmö. — Wirkung eines Gesuches um Auf-Hebung der Folgen des Ausbleibens bei der Tagsatzung, oder um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand geaen eine verstrichene Fallfnst. — Seine k. k. Majestät haben mit allerhöchstem Cabinets - Schreiben vom 14 Fedruar I8lkt sowohl für jene Provinzen, in welchen die allgemeine Gerichtsordnung gilt, als fur diejenigen, in welchen die wcstgalizische Gerichtsordnung und daü ll<"^lill,ll><'"!<) ^ln.'i'ii!«' in Wirksamkeit sind, Folgendes allerhöchst festzusetzen geruhet: — „Ein Gesuch um Aufhebung der Folgen des Ausbleibens bei der Tagsahung, odcr um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aegen eine verstrichene Fallfrist hat nur die Wirkung, das; bis zur Entscheidung über dasselbe in der Hauptsache nicht weiter verfahren werden darf, keineswegs aber kann die Execution eineä in Folge der Tagsatzungs-oder Fristversäumung ergangenen und den Parteien bereits Zugestellten Erkenntnisses durch ein später eingebrachtes Gesuch dieser Art aufgehoben werden." — Dieses wiro in Folge hohen Hofkanzlei-De-cretes vom 27. März l84«,Zahl 10349,zur ^llgememen Kenntniß gebracht. — Laibach am ü. April 184«. 'l', Joseph Freiherr v. Weingarten, ,'!. Landes - Gouverneur. nik Branostclter, t. t. Gu^ellüalralh. ^ 300 Z. 53U. (3) Nr. 7481. K u n d in a ch u n g. Hinsichtlich der Stämpclbchand-l u n g der Partei- Eingaben und Re-curse in Criminal - Angelegenheiten. — Aus Anlaß ciner vorgekommenen Anfrage über die Etampelbchandlung dcr Partei - Eingaben und Recurse in Kriminal - Angelegenheiten, hat die hohe k. k. allgemeine Hofkammer, im Einvernehmen mit der k. k. obersten Iustizstelle, zu Folge hohen Hofkammer-Decretes vom IU. März l. I., Zahl 5,5,W, entschieden, daß die Eingaben und Recurse ill Criminal-Aligelegenheiten, welche von dem beschuldigten selbst oder von den nach §. 4U:l des 1, Theils des Strafgesetzes zum Re-curse berechtigten Personen eingebracht werden, nach den Bestimmungen des Stämpel - und Taxgesetzes §. 8l , Zahl 4 , ( «4, Zahl 4 italienischen Textes) im Zusammenhange mit jenen des Strafgesetze» I.Theils «^ 5>2li, vom Stampel befreit sind, daß aber die Eingaben anderer zum Recurse nicht berechtigten Parteien oder auch Eingaben, welche Gegenstände betreffen, die, strenge genommen, nicht zur Criminal - Verhandlung gehören, als: Einga den, womit z B. für einen Inquisiten Bürgschaft angetragen oder Caution erlegt wird, oder Abschriften von Criminal - Expeditionen oder Proto-collen verlangt werden u. dgl., im Sinne der obcn-berufenen gesetzlichen Bestimmungen der Stampel-pflicht unterliegen. Anzeigen über begangene Verbrechen und Gesuche, welche die Beschleunigung und gute Führung dcr Untersuchung bezwecken, können nicht als Partei - Eingaben, d. i. als Eingaben im Interesse dcr Parteien betrachtet werden, sondern sie sind Eingaben im Interesse der öffentlichen Verwaltung , und daher im Sinne des §. Kl, Zahl 2 , (§. <54, Zahl 2 italienischen Textes ) vom Stämptl frei. — Welches hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. — Laibach am 30. März 184«. Joseph Freiherr v. Weingarten, itanocs - Gouverneur. Carl Graf zu Wclsperg, Raitenau und Primör, k. k. Vice-Präsident Dominik B r a n d st e c t e r, k. k. Gubernialrcltl), Stavt' unv lanviechlliche ^crlauthi,rungln. Z. 53«. (3) . Nr. 182. Mcrc. Edict. ,,> Von dem k. s. Stadt- und Landrechte, zugleich Mercantil- und Wechsclgcrichte in Krain, wird bekannt gemacht, daß auf Ansuchen der k. k. Kammcrprocuratlir, noilnlx- der hicrortigcn Armen, als Erben nach Leopold Frörentcich. die Handlungs-Dita: „Leopold Frörenteich," rücksichtlich seiner hier bestandenen Material-, Spc-cerei- und Eiscnwaren .-Handlung, am l l. April 1846 in dem Mercantil- Gerichts-Protocollc gelöscht worden sey. — Laibach am I I. April »84«. Krciolnntliche VorlanUmrungoll. Z. 5:l.^. (2) Nr. <:lN4. Verlautbarung des k. k. Kreisamteszu 3 aiba ch. — Die Ueberreichung der Hausbeschreibungen und Haus-zinsbekenntilisse für die Zeitperiode von Georgi 1840 bis dahin 1847 betreffend. — Zur Bemessung dcr Hauszinssteuer für das Militärjahr l847 sind die vorgeschriebenen Hausbeschreibnngen und Hausfassionen für die Zinszeit von Georgi I84U bis Georgi 1847 bei dem hierortigcn k. k. Kreisamte in den unten festgesetzten Terminen in den gewöhnlichen Amtüstunden einzureichen. <— Es werden demnach sämmtliche Hausrigenthümer und Hausadministratoren der Provinzial - Hauptstadt Laibach und ihrer Vorstädte aufgefordert, sich bei Abfassung dieser Hausbeschreibungen und Zinsbe-kenntnisse auf das genaueste nach der denselben bekannt gemachten Belehrung vom Aj. Iuui 18^9 zu benehmen , so wie dieselben vor ihrer Fertigung und Uebcrreichung der sorgfältigsten Prüfung zu unterziehen, und zwar: ») ob dic Bestandtheile des Hauses mit den demselben Hauseigenthümer gehörigen , im Stadtbezirke liegenden Wirthsschaft - oder Gewcrbsgcbäudcn genau und vollständig aufgenommen sind; K) ob die jährlichen Miethzinse mit Einschluß jener von den Kramläden und Standchen in den Vorhäusern genau und gewissenhaft aufgeführt erscheinen; c) ob die eingestellten Zinä-posten von sämmtlichen Wohnpartcien in Ansehung der Richtigkeit des Zinsertrages gehörig gefertigt seyen und l!) ob alle auf die Verfassung dcr Zinsfassionen erlassenen Vorschriften pünct-lich' beachtet sind. -^ Zugleich wird bemerkt, dasi in Folge h. Hofkanzleidecretcs v. 7. Juli 1840, Z. 2U0U1, Gubernial - Intimat v. 24. Juli 184«, Z. 18V51, auch die Fcuerlöschrequisiten - Deposit torien und die Fleischbänke in die Hauszinssteuer einzubcziehcn, m'thin auch in die Hauszinsbekenntnisse aufzunehmen seyen, da für di.'selbcn, wenn sie auch keinen wirklichen Zinsertrag abwerfen, doch irn Wege der Parification cin angemessenes' Zinserträgniß ausa/mittelt werden soll. — Die UntcrfertiMlg sowohl der Wohnparteicn als dcr Hauseigenthümer hat, wenn sie schrcibenskundig 301 sind, in der Regel eigenhändig zu geschehen, wi-dngens haften selbe für die Angaben ihrer vorgeblichen Gewalttrager. Die Namensfcrtiger der des Schreibens unkundigen Parteien, welche diesen Letztern stets den vom Hauseigenthümer oder dessen Gewalttager in dem Zinsbekenntnifsc angesetzten Zins im Betrage anzugeben haben, bleiben für das beizusetzende Kreuzzeichen verantwortlich, wobei noch bemerktwird, daß diese Namensfertiger nie auS der Familie oder Dienerschaft des Haus-eigenlhümers seyn dürfen. — Bei den schreibens-unkundigen Hauscigcnthümern aber muß das von ihnen eigenhändig beigesetzte Kreuzzeichen, außer dcm Namcnsfertiger, noch von einem zweiten schreibenskundigen Zeugen bestätiget werden. — Uebrigens wird erwartet, daß die Hauseigenthü-mer die selbst benutzten , und die an ihre Anverwandten, Hallsadministratoren und Hausmeister überlassenen Wshnungen mit den Zinsen der übrigen Wohnungen in ein billiges Ebenmaß setzen werden, um den lästigen amtlichen Ausmittlungen und Localrevisioncn zu begegnen, wobei bemerkt wird, daß jene Bestandtheile, welche der Haus-cigenthümer selbst benützt, der bestehenden Vorschrift gemäß in dem nämlichen Betrage, in welchem er sie wahrscheinlicher Weise vermiethcn würde, wenn er ste nicht selbst benutzte, in Anschlag zubringen sind. Zur Überreichung dieser Eingaben werden folgende peremtorische Termine festgesetzt. Für die innere Stadt: der l. Mai d. I. für die Hauser von Conscriptions - Nr. z bis inoillkive 40 „ ^>. „ », f/ " " »/ >, f, l/ Hl —' v ÜH „ /,. „ », „ „ „ l, „ » «^ ü) — " ll / „ 5. " " " " " »^ " " " l l9 —' k, 16/ „ ß. „ „ l, „ », „ s, », », il>6 — " 2o5 „ 7. », v » « i, „ „ „ „ 206 — " 2/» 7 « 8. " l/ „ ^ „ » „ „ », 2/»6 — »^ 2^^ „ lO. ^ " " ^ », s, », l, f/ 265 ^^ " !ll<. i', Für die Vorstadt St. Peter: der i l. Mai d. I. für die Häuser von Conscriptions - Nr. l bis inclusiv«? ^0 „ l3» " ^ " " '^ " " »^ ^ 9l —— »/ i^iQ Für dieCapuziner - Vorstadt: der ,5. Mai d. I. für die Häuser von Conscriptions - Nr. l bis il,c-kl5lv<- /,o „ 2^ " " " " " " " " " /ll — " !l!.l. (^. Für die Gradischa - Vorstadt: der 16. Mai d. I. für die Hauser von Conscriptions - Nr. 1 bis incluzivo ^y », ,y. " " " " " " " " " 4l — " 76 Für die Polana ^ Vorstadt: der 20. Mai d. I. für die Häuser von Conscriptions - Nr. 1 bis in^-Iuzive ^5 ., 22. " " " " " " " " . " ^6 — " I'^t. D. Für die Karlstädter Vorstadt und Hühnerdorf: der 2). Mai d. I. für die Hauser von Conscriptions - Nr. 1 bis inctu!,ivo lut. L. der erstern, und der lctztern Vorstadt 1 — " llU. K. ..... - ,,. - -> Fürdie Vorstadt Tyrnau: der^h." 'Mai" V^ ^I. für die Häuser von Conscriptions - Nr. » bis inclusive äa „26. " " " " ^ '" " " ^ ^zl — " 9a F ü r d e n C.a r ^ l i n e n - G r u n d : der,, ^7. Mqi p. .^. 'für/M Häuser von Conscriptions - Nr. z — incinzive 33 F 'ü r d i e "M 0 r st a d t K r a k a u : der 29. Mai d. I. für die Häuser von Conscriptions - Nr. , bis inclusive lin. 0. 302 Einfache Erklärungen, daß sich der Stand scit vorigem Jahre nicht geändert hat, werden nicht angenommen. — Wer diese Termine nicht auf das Pünctlichste zuhält, verfällt in die im §. 2N der Belehrung für die Hauseigenthü mer vorgeschriebene Behandlung, von der das Kreiöamt, weil eü das Totale in der vorgeschriebenen Zeit hohen Orts vorlegen muß, nicht abweichen wird, wo-bei noch die Circular Verordnung vom 2U Jänner 1U2l), Z. I3l3l, in Erinnerung gebracht wird, vermö'g welcher auch jene Hauseigenchü-mer, welche wegen neuen Baufuhrung.cn steuerfreie Jahre genießen, die Hau6beschrcibung und Zinsbckenntniffe einzureichen haben. — Zur nähcrn Aufklärung des im Eingänge dieser Verlautbarung vorkommenden Wortlautes, von Ge-orgi 18lhin lüj47, wird den Hausci-genthumern bemerkt, daß für jene Wohnungen, wofür sie für die verstrichene Georgizeit noch keine bestimmten Parteien haben, die Zinsen der gegenwärtigen Parteien anzugeben, die Wol)' nungen aber in dem ZinscrtragSbekenntnissc als leer zu bezeichnen sind, wobei es sich von selbst versteht, daß in dergleichen Eingaben nur jene Parteien aufzunehmen kommen, die bis zum künftigen Michaeli wirklich im Hause wohnen werden, nicht aber jene, die gegenwärtig in demselben wohnen und in wenig Tagen ausziehen , weil sie schon in der Fassion ihres künftigen Hauseigeltthümers vorkommen muffen. — Ferner wird sämmtlichen Hauseigcnthümcrn noch erinnert, daß, obschon dicsc Eingaben bloß von ihnen selbst Hieramts überreicht werden sollten, man jedoch davon in der Voraussetzung abgeht, daß sie hiezu nicht Kinder oder unerfahrene Dienstboten absenden, welche bei hicrämtlichcr Revision der Bekenntnisse über die allfalligen An- stande nicht belehrt werden können, daher für einen solchen Fall es immer nothwendig ist, daß wegen Behebung der Ansiände die Ucber-reichung durch ein sachkundiges Individuum geschehe. — Endlich werden die Hauseigenthümer noch aufmerksam gemacht, alle Aenderungen, welche während des bezeichneten Vcrwaltungs-jahres durch das Iteerstchen von Wohnungen, durch deren Wiedervermiechen, durch Gebaude-demolirungen oder deren Wider.iufbauen eintreten, nach der hohen Gubernial - Verordnung vom li. Juli Itt^ii, Z. )2!>57, und hoher Gubernial - surrende vom 2vi!lliu,,cr ^ nbernialrali) u. Kreit'haupimann. Franz Schanda, k t. Kreis ^ccirtar. Vermischte Verlautbarungen. Z. 556. (2) Nl, 427. Edict. " ' Von dem k. k. B^ittogenchte zu Warlenbilg wird bekannt gemacht- Es habe Fncdlich Deuclu von Sagoi, wider d4 a. d. GH., hier^ntti' />u erfthlilien. ' K. .«. Bezirivgericht Prcm zu Feistriz am 20» April l846. ^3 303 Vubermal - Verlautbarungen. 3. 548. (!) Nr. 6805M3. C u r r e n d e des k. k. illyrischen Guberniums über verliehene Privilegien. — Laut eingelangten hohen Hofkanzlei-Dccrctcs vom 7. März l. I., Zahl 8l»U5, hat dic hohe k. k. allgemeine Hofkannner nachstehende Privilegien zu verleihen befunden, als: I. Dem Vincenz Kühn, Graf Stadion'schcr Baumeister und Geometer, wohnhaft in Bohorodczan in Galizien, für die Dauer von fünf Jahren, auf die Erfindung und Verbesserung einer Dreschmaschine, welche mittelst einer neuen Vcrfahrungäart sowohl in der Manipulation überhaupt, als auch in der Handhabung der Dveschwalze ganze unaufgebun-bene Garben langen Halmgctreides, als mit der Sichel geschnittenes Korn und Weizen aufnehme und in demselben Zustande, nämlich in ganz un-venvirrten Garben, jedoch rein ausgedroschen zurückgebe, und zugleich mittelst der erwähnten Vorrichtung als gewöhnliche Dreschmaschine, sowohl für das mit der Sichel geschnittene, als auch für das mit der Sense gemähte, kurze Halm-gctrcide auf einc verbesserte Art mit dem Vortheile benützt werden könne, daß das Getreide bester abgedroschen u»d mir einer geringern Zugkraft ein größeres Quantum gedroschen werde, wobei das ganze Triebwerk in der gemeinsten Gattung aus Holz, ohne besondere mechanische Kenntnisse verfertigt und ausgebessert werden könne, wenn die Maschine nicht etwa mit Wasserkraft betrieben werden wollte. — 2. Dem Alfred Klein, Schildermaler, wohnhaft inWicn, Iosephst^dt, Nr. 34, für die Dauer von einem Jahre, auf die Erfindung, aus eincr Stcinm«ssc Buchstaben für Aushängschilder zu erzeugen, welche alle bereits bestehenden Buchstaben an Dauer und Schönheit übertreffen und bedeutend billiger zu stehen kommen. — 3. Dem Rudolph Heller, Teppich-Fabrikanten, wohnhaft in Wien, Weißgarber, Nr. 12 l, für die Dauer von einem Jahre, auf die Erfindung und Verbesserung in der Teppich-Fabrication, wobei durch Anwendung des Druckes die Beseitigung der Iacquart-Maschinen, die Ersparung von drei Theilen Wolle, ein größeres Farbenspiel in den Dessins und schnellere Erzeu« gung dezielt werde. — 4. Dem Peter Smetana, Meerschaumpfeifen ' Fabrikant, Bürger und Hausinhaber, wohnhaft in Wien, Leopoldstadt, Nr. 128, für die Dauer von einem Jahre, auf die Erfindung, mittelst einer, auf den Rauchfang angesetzten, eigenthümlichen Vorrichtung dem Rauche abzuhelfen. -— 5. Dem Peter Smetana, Mecrschaumpfeifen^ Fabrikant, Bürger und Hausinhaber, wohnhaft in Wien, Leopoldstadt, Nr. (Z. Amts-Bl. Nr. 50. r. 25. April ,846-) 128, für die Dauer von einem Jahre, auf die Erfindung und Verbesserung, die Heizöfen, so wie die Sparherde dergestalt umzuändern, daß eine ungemein große Ersparung des Brennmaterials herbeigeführt werde.— tl. Dem Carl Franz <^ Coster, Ingenieur und Mechaniker, wohnhaft in Paris, (durch Jacob Franz Heinrich Hember-ger, Verwaltungs-Director, wohnhast in Wien, Stadt, Nr. 785), für die Dauer von fünf Jahren, auf die Entdeckung und Verbesserung einer zum Flachs- und Hanf-, dann Wergspinnen geeigneten Spinnmaschine, durch welche nebst Erzielung einer bedeutenden Ersparniß, mittelst eines einfacheren Verfahrens, als das bisherige, das Garn in einer besseren Qualität als dermalen erzeugt werde. (In Frankreich ist diese Erfindung und Verbesserung vom 13 März 1845 an, auf fünfzehn Jahre vatentirt.) — 7. Dem Roberr Urling, Privilegiums - Inhaber, wohnhaft in Brüssel in Belgien, (durch Leon Mikocki, öffentlichen Civil- und Militär-Agenten, wohnhaft in Wien, Stadt, Nr. 1038), für die Dauer von zwei Jahren, auf die Verbesserungen in den Maschinen, behufs der Vorbereitung des Spinnens und Doublirens von Baumwolle, Wolle, Flachs und ähnlichen Faserstoffen , welche I) in der neuen Einrichtung und Construction einer Maschine, die dasjenige bilde, was man gemeinhin eine selbstthätige Mühle nennt, nebst einigen verschiedenen Modlsicationen solcher Einrichtungen ; 2) in einer neuen Einrichtung der Cardirmaschine, wodurch die Thätigkeit oder die Wukung eines solchen Werkes vollkommen gemacht werde, und 3) in ciner neuen Einrichtung der Fliegen im Gebrauche beim Spulwerke (l) >lil/>>l iln«l il^ - li-ionc genant) bestehe. — 8. Dem David Lichtenstadt, Handlungs-Commis, wohnhaft in Prag, Nr. 88U, (durch Korando, 'Buchhalter, wohnhast in Wien, Stadt, Nr. 7A2)> für die Dauer von zwei Jahren, auf die Erfindung und Verbesserung in der Erzeugung des chemischen Gummi, welcher Gummi 1) den bis jetzt angewandten arabischen Gummi ganzlich ersehe; 2) zu allen Farbenmischungen und für Dampf- und Blaufärberküpen verwendet, und 3) durch die Erfindung eines hiezu erforderlichen Filters^ und Lufttrocknungs-Apva-ratcs schneller als dermalen erzeugt, und wegen der möglichen Erzeugung von größeren Quantitäten billiger als bisher geliefert werden könne. — Laidach'am 27 März 184«. Joseph Freiherr v. Weingarten, Carl Graf zu Welsperg, Raitenau und Primör, k. k. Vice-Präsident, I 0 h, N e p. Freil). v, S ch l 0 i ß n i g g, k. k. Gubernialrath. 2 304 Aemtliche Verlautbarungen. Z. 572. (1) Nr. 38llM5. Kundmachung. Bei dem k. k. Tabakverschleiß» Magazin in Fürstenfeld ,st die Be r w al te r5 ste l le mit dem Gehalte jährlicher siebenhundert GuIdenC. M. und der Verpflichtung zur l!ei« stung der Caution im Besoldungöbetrage, ent« weder im Baren, in Staatüp^pleren nach dem börsemäßigen Curse, oder fideijussorisch nachge« wie,en, in Erledigung gekommen. — Die dieß-falliqen Bewerber haben ihre gehörig belegten Gesuche im vorgeschrieben«',, Wege bei der k. k. Lamcral - Bezirkvuerwaltung in Gratz längstens bis Ende Mai >9'i6 einzubringen , uno sich über dle zurückgelegten Studien, bitherige Dlenst-zcit und Kenntniß der Tabakoerrfchnungsvor-schriften, dann üder ihre allfällige Vnwandt' schaftoder Verschwagerung mit dcn hierländigen Gefallbbeamle« auszuweisen. — Von der k. steyerm. «llyrischen vereinten Camera!» Gefallen-Verwaltung. — Hratz am 17. April !8'l6. Z. 545. (3) Nr. 2231. Kundmachung. Im Lauft des nächsten Monates Mai l. I. wird der Stadtmagistrat nach dem Etiftbricse der seligen Frau Helena Valentin, «llio. I. December 1835, fünfzig Gulden C. M. zu Gunsten altern und vcrwandtschaftsloser Kinder, die in der Vorstadlpfarre Maria Verkündigung (stadtischen Pomeriums) geboren worden sind, oder dermal dort wohnen, vertheilen. — Diejenigen, denen solche Kinder anvertraut sind, n'erden aufgefordert, bis 7. Mai l. I. sich hieramtS darum zu verwenden. — Stadtmagistrat Laibach am l7. April 184V. H. 562. (!) Nr. 4l7. Edict. Von dem k. k. Vcrwaltunqöamte Landstraß wird hiemit allgennin kund gemachte daß zu Folge Verordnung der löblichen k k. (Za-meral - Bezirksverwaltunst Neustadt! vom 6. d.M., ^.^7^>3, die Verpachtung der staatöc hlllschafllichcn großen uno aus mlhreren Ab-theilungen bestehenden , r»'ckts und links an der nach ?i>iß?orf führenden Straße und an dem Oderchdache gelegeucn, sogenannten Etiftwiese, am 6. M^i d. I. Vormittags von 9 bis l2, und nöthigenfalls Nachmittags von 2 bis 6 Ul)r in loco di.scr Wnse, aus die Da^er von sechs, seit l. November liN5 bishin l^5l, lausenden I.ihren , mittelst öffentlicher Vcr»?eigeru>,a statt sinden werde, wozu die Pachllustigen mit dem Bemerken eingeladen w.rlcn, d^ß die dießfälli- gen Pachtbldingnisse täglich hicramts einaese» hen, und eben so auch die zu verpachtende Witse in Augenschein genommen werden könne, indem sie knapp am staatsherrschastlichen Schloßgebäu» de gelegen ist. K.K. Verwaltungsamt Landstraß am l5. April !6l6. Vermischte Verlautbarungen. Z. 560. (1^ 3lr. K98. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Reifniz wiid hie. mit bekannt gemach« : Es sey auf 'Ansuchen des Joseph Kromar von Reifniz, in die ereculive Gerstel' flemng des, dem Lorcnz Orascbem gehörigen, im Markte Reifmz 5ul, (5o>,scr. Nr. 106 liegenden Hanfes s.nnmt Grundstücken, weqei, schuldiger 17 fi. <-.«. c. gewilliget, und l)iezu drei Ternune, nämlich auf dcn «3. Mai, lö. Juni und 20. Juli l I, , jedesmal Vormitl^s 9 Uhr im Markle Nelfiuz nut dem Bei-satze bestimmt, worden, daß obige Realität bei dem tlsten uild zn'citen Termin nu>' um oder über den EchalMigbwerlh ftr. 332 fi. 40 kr., bei dem dritten aber auch u»lcr demselben hüUangeglben werden rvürde. Das Echätzungsprotocoll und die Licitationßbe« dingniffc können täglich hieramts eingesehen werden. K. K. Bezirksgericht Reifniz den 9, April »846. Z. 55a. (>) Nr. 492. Edict. Von dem gefertigten k. k. Ve-irks.qcrichte wird dem seit länger "al5 30 Jahren undrtannten Ortes abwesenden Thomas Klun, Kaischler aus Vukoviz, mittelst gegenwärli^cn Edictes e>innert-. Es h^be wider il,n dessen Bmoer, Lucas Klun ron Sapushe, d.'s Gesuch um seine a,enchlliche Todeserklärung eingebracht, wornach derselbe binnen Einem Jahre, von der ersten Einschaltung dieses Ein^ berusungs - Ediltcs, sv c,ewiß entweder selbst zu n» scheinen, oder dieses Gericht ron seinem ^cben und gegenwärtigen Ansenthalte durch dcn ihm ale ^ui-»lui-,bze>!li5 aufgestellten Herrn Matthäus Loger, in Kenntnis; zu setzen habe, widugens grgen ihn n>,ch fruchtlosem Verlauf obiger Frist ant abermaliges Einschreiten mit der gerichtlichen Todeserklärung rorge-g.ingen, und riicksichtlich seines Vermögens nach den bestehenden Gesehen verfahren werdrn würde. K. K. Bezirksgericht Reisniz den 25. März !8 56. Z. z^4. (3) Nr. l338. Convocations .-Edict. ANe Jene, welche bei dem Verlasse der am z4. April l. I. ««»lala verstorbenen Iosepd^ Witwe Schinutz von Wippach, aus w^s immer sur einem Rechisgrunde eln'as anzusprechen veimeinen, h^ben ihre Ansplüchc an, l4. Mai 18^6 Vormittags um 9 Uhr in dieser Gerichibkanzlei anzumelden und geltend zu machen, widngens sie sich die Folgen des §. 8>4 b. G. ^. selbst zuzuschreiben hätten. Bezirksgericht Wippach am 14, April l846.