Zeitschrift für krainische Landeskunde. Nummer 8. Laibach, 1900, Till. Jahrgang. Das Eisen in Krain. Beiträge zur Geschichte der krainischen Eisenindustrie und des krainischen Eisenhandels. Von A. Mül ln er. Der Eisenhandel und sein Verfall. II. Die ältesten Urkunden über den krainischen Eisenhandel, welche mir bekannt wurden, sind die zwei von 1559, im Reichsfinanz-Archiv, Fase.: I. Ö. Eisenwesen, Nr. 991 und 992. Sie lauten: Durchlauchtigster, Großmächtigister Fürst undHerr — Allergnädigister Klinig etc. Die Rho : Khay : May : unser allergenedigister Herr Haben Iezo nächst verschinen ersten May dises bluffenden 59 Iars auf ain Meiller Eysen so aus Irer Khay. May. Erblanden aufs wallisch Landt gefüert wirdet, Zwen gulden Réinisch neuen Aufsaz Einzunemeu genedigist verordnet, So doch wir arm Burger und Handlsleut dises Landts Fürstenthumb Crain, an das vom Meiller Eysen, des wir aus Landts Khärnten, übern Leobl und durch die Khang-kher biß geen Sandt Veit am Phlaumb, Triest und Sandt Johannes, als den gewendlig (gewöhnliche) Mör Portten fueren 2 fl. 18 kr. 2 ,A Aufslag Zoll und Maut bezallen, und geben indessen, Nun wären wir als die gehorsamisten Underthonen vnser schuldigen Phlicht nach, nicht allain disen neuen Aufsaz, Sonnder alles anders, so uns aufgelegt, wo annderß das vermugen wäre, gehorsamist zu laisten, und zuuolielien (folgen) begierig und willig, aber iß laider dahin khumen, das wir arm Burger und Handlsleut, seit Verödung der Khrone Ungern,1) Khrabathen und windisch Landt, dermaßßen erarnibt, vom Gewerb und Handl Idiomen, das sich numals der merer tail der Burgerschafft mit weih vnnd khindt, Armsälig des Velds und Agkher Pauss ernören vnnd betragen mueßen, dann es ist biß anherr numals in disem Landt gar wenig, und khain sonder Handl mer, Allain war noch mit dem Eysen, und soll es noch dermassen mit dem neuen Aufsazen zu dem alten, des alles vom Meiller 5 fl. 13 kr. 2 „$> Bringen wurde, helestigt und beschwärt werden, Vnnd so wir disen neuen Aufsaz zu dem alten Aufsaz vnd Maut, das wir doch nicht hoffen, zallen sollen, Wurden unser der merer taill vom Gewerb und Handl lassen mueßen, dardurch wurde das Khaiserlich Chamerguet nicht wenig gehindert, und gespört, dann uns solches ye bey disen theuren Jaren, schwären Khriegsleuffen, großen Steuren, Aufpotten, Zue-zügen, Statgepeuen (Festungsbauten), Wacht, Robath, Thoer-steen und anderen täglichen ausgahen, zuerhaltung der Stät zu laisten und zu erschwingen unmöglich, Derwegen wir aus bedrängter Nott die höchsternent Rho. Khay. May. et.c. umb genedigiste einseliung und abstellung diser neuerung in underthänigisten gehorsam zuersuchen und zupitten verursacht. — Dieweill aber die verordenten Einnemer der Aufslag und Zoll gleichwoll etlich noch im Landts Khärnten als in der windischen Capi, auch alhie in der Stat Laibach solchen neuen Aufslag abfordern, und bezält haben wollen, so doch das Eysen so am Aufslag in der Capi fürgeth, in dits Landt, gleichermassen für Laibach gefuert wirdet, des noch weit von den wälischen Confinen ist, und das Eysen, so von dannen hinein geen Sandt Veit am Phlaumb, Triest und Sandt Johannes an die Confin und Mör Porten khombt, So wollen die Quarenten-Einnemer daselbs auch solchen neuen Aufsaz. Ungeachtet das solcher hie oder in der Capi zuüorgeben, von Yeden Meiller noch Zwen gulden Zait haben, So doch der Höchsternenten Khay. May. General Manndat nicht anders vermügen, Sonnder das man allain von dem Eysen, so aufs wällisch verführt wirdet, zwen gulden Remiseli zallen solle. Weliches gannz ver-wirdt und beschwärlich, auch topelt und woll driiadi khäuae, und dieweil uns armen Handlsleütten soliche neue Staigerung aus angehörten und andern mer beweglichen Ursachen zuerschwingen und zugeben unmllglich, und nachdem uns die mer Höchstgedachte Rliöm : Khay : May : etc. in der eill (Eile?) in ansehung des fern wegs umb allergenedigiste einseliung und milderung solches neuen Aufsaz nicht so Palci erraichen mügen, demnach ist an KM: W. (Würde) als misera genedigisten Herrn unser underthänigiste Bitte, die wellen uns armen Handlsleütten so genedigist erscheinen, und gerüechen (geruhen), den Aufslagern und Quarentes-Einnehmern genedigist auferlegen und beuelchen, dass Sy mit abvorderung und Ein-nemung des neuen Aufsaz halben, gegen uns stilhalten und uns derselben von den Eysen, so wir auf das wälisch verfüeren lassen, biß solang das wir die Höchsternent Rho. Khay. May. (welches mit dem Eyssen beschehen solle) in underthänigisten gehorsamist umb allergenedigiste Ein-sehung ersuchen, aufschreiben und einmerkhen, und so wie bey Irer Rho: Khay: May: Je Khain gnad und Ab-thueung solches neuen Aufsaz (das wir doch ganz (ohne) Zweiffl vnderthanigister Hoffnung sein) erlangen wurden, das wir arm Handlsleut dennocht alsdann, wie wir khündten wüßten oder mochten, soliche neun staigerung aber unser große Ungelegenheit und Unuermügen ge- ') Nach der Schlacht von Mohacz 29. August 1520. horsamist bezallen wollen, daran beweisen E. Khü. W. uns armen Handlsleütten sondere gnad, Wir wellens auch umb E. Khü. Wir. als unserm allergenedigist Herrn, mit Höchstem in aller Gehorsam underthänigist umb E. Khü. Wir: glügkhsäligen langwierigen Regierung zu Pitten und mit dam höchsten Zuuerdienen gefließen sein, Thuen uns daneben gehoramist beuelchen E. Khü. Wirde etc. Gehorsamist Underthänigist N. Bürgermeister, Richter und Rathe der Stat Laibach, Stain, Crainburg undBischoflagkh auch die Radmeister und Hammerschmid in Krain. Es ist dies somit ein Collectivschritt der Industriellen und Kaufleute, über welchen folgendes Referat der Kammer ddo. 22. August 1559 vorliegt und in welchem der Bitte der Geschäftsleute zu willfahren eingerathen wird, da die Handlungsweise der Zolleinnehmer ungesetzlich sei. Durclileüclitigster Khunig geuedigister Herr/ Als Eur Ku: Wierde (Würde) uns N. Bürgermeister Richter und Rat der Stat Laybach, Stain, Crainburg und Bishoflagkh, auch der Radmaister und Hammerschmid in Crain Supplication, in welcher Sy underthänigist bitten : Nachdem durch der Ro. Kay. M. N. unseres allergnedigisten Herrn Einnember der Quarentes und Aufschlag an den gewond-lichen Mörportten, als zu Sannt Wit am Phlaumb, Triest und Sannt Johans bei Tybein von einem meyller Eisen, so aus Seiner Kay. Mt. Erblanden aufs Walhisch gefüert wirdet, zwen gulden Remiseli zu Neuen Aufschlag abge-uordet worden. Das Eur : Ku : M. disen Neuen Aufschlag bey gemelten Einnemern biß auf der Kay: Mt. zukhonnft genedigist einstellen wollten, umb unnßrn bericht Rat vnnd guotbedunkhen übergeben lassen. Dieweil dann Seiner Kay: Mt: maynung nye gewesen ist, das' diser Neu Aufschlag von den Eisen so auf das Walhish verkhaufft und verfuert wirdet, ins öffter dan einmal abgefordert oder gegeben werden solle, allain das die Ambtleut und Einnember der Aufshleg und Quarentes an den Confinnen und Mörportten, wann in ihre Ambtsverwaltungen Eisen dargepracht wirdet, die Poletten vleißig ersehen, und wo-uern (wofern) solch Eisen zuuor an dem Aufschlag zu Laybach, oder undterm Prant1) (?) und andern Filial Ambierò, veraufsclilagt worden, alßdann dieselben Polleten empfahen, und anndere an dieselben stat denen Handlsleütten auf das Walhish geben, aber den Neuen aufshlag als zum anndern-mal nicht abfordern sollen, Welche Verordnung Eur. Ku. M. denen Supplicanten, auf dises Ir Suppliciern zu gne-digisten Bescliaid geben ließen mügen. N. niderösterreichisch Camer Rat. Diese eben citirten Schriftstücke gewähren uns Einblicke in die Lage und die Verhältnisse des krainischen Handels im XVI. Jahrhundert. Wir ersehen daraus, wie die Türkennoth sich fühlbar machte, wie die, in Folge der Kriege vermehrten Lasten an Geld und Mannschaft dem Handel und Verkehre tiefe i) Undeutlich geschrieben, könnte auch „Prart“ oder „Prort“ heissen. Wunden schlugen, der Handel mit Kroatien lag ganz darnieder und der Eisenexport nach Italien wurde durch Erhöhung der Abgaben auf denselben gelähmt, so dass der Gewinn auf ein Minimum reducirt wurde. Aus dem nun folgenden Schriftstücke des Vicedom-Archives erfahren wir hingegen sehr interessante Details über den Eisenhandel bezüglich seiner Wege, der Mauten, der exportirten Mengen und der Absatzgebiete unseres Eisens. Das Actenstück ist datirt vom 29. April 1562 und lautet wie folgt: Eisen aussganng betreffend vnnd wie Eur Rom khay. Mst. on Yemanodtn befügte beschwär, ein merer Ansehen-lieber nuz darauß eruolgen müge. Die Hammermaisster in Kharnthen, geben diser Jars den Meiller1) Eisen an der Stat zu Volkhenmarkht,* 2) den Eysen Hanndlern so solches ferrer den Ausslendern biß geen Triesst zum Meer verlegen vnd verkhauffen P 19 gld. Von Volkhenmarkht biß in die Capi3) von yedem Meiller Sämerlon . . . . 30 kr. Niderlag daselbst in der Capi .... 3 „ Von der Capi bis geen Laibach . . . 2 „ 24 „ VrfarJ) an dem wasserstromb der Sau . 2 „ 3 Alter Aufschlag zu Laibach von jedem meiller 20 „ Neu Eisenstaigerung 2 » Zum wasser Zufürrn 2 „ 2 A Wassermaut 9 „ 2 „9> Ain Ausslender topit souil. Tragerlori . 1 * 2 Die Maut zu der Albn3 5 * 7). LandoP'). Se-nosetsch und zu der Hülben.?) Zusamen gerait bringt von Jeden Meiller . . 30 „ Sämerlon von Oberlaibach biss geen Triesst 2 „ 20 „ Quorentes8 *) daselbst 24 „ Niderlag daselbst 9 » Wagerlon . 4 » Also khumbt der Meiller biß in die Mörporten Allenthalben 28 gld. 1 J,. lJ) Dagegen würdet der Meiller Eisen Triesterisch gewicht durch die Inlendiscben Eisen Handlsleuten so solches Eisen über Mör in das Khünigreich Neapoliß10) vnd anderer orten verfürrn verkhaufft. Welcher Khauf auf ein gannz Jar beschloßen worden per 25 gld. 20 kr. Nachdem aber das T r i e s t e r i s c h oder welhisch gewicht der Meiller vmb 160 Pfundt weniger 1) Aus milliarius = tausend enthaltend; 1000 U oder 10 Ctr. deutschen Gewichtes. 2) Heute Völkermarkt geschrieben; slov. Velikovec, an der Drau in Kärnthen. 3) Eisenkapel, slov. Kapla in Kärnthen. 4J Die Ueberfuhr hei Tazen unterm Grosskahlenberge, die Häuser am rechten Ufer heissen „Brod“ (Ueberfuhr.) 5) Planina. c) Landol hei Hrenovitz an der alten Römerstrasse. 7) Kornial, slov. Lokva, siid. von Divača. Ein zweites Hülben war Voklo nördlich von Krainburg. s) Quarantaine. s) Die Münze ist sog. rheinischer Gulden à 60 kr., à 4 Pfennige. >°) Neapel. als das Teitsch gewicht heit, bringt der Vber-schuß od gewinn an solchem gewicht, so dem Inlendischen Hanndelsmann zu guettem khombt, yedes Pfundt Eisen p. 6 gerait............................4 gld. Item die Aufgab auf die Münz auf jeden Meiller un generlich ............................ 50 kr. So nun obvermelter Eisenkhauff gegen dem yezzo dachten wider Verkhauf gegeneinannder nidergelegt vnd wider aufgehebet würdeth, befinde sich das dei\ Intendiseli Hanndelßman an yedem Meiller zu gewin vnd Überschuß hat ......................................2 gld. 10 kr. und ein merers. Nota, so fiert ein Hanndlßmau aines Jars von 2. bis in 3. 4. vnd 500 Meiller auf als wälhisch. Dieweil aber die Kharnerischen Hamermaisster den Meiller Eisen die Jar herumb zu mermalle nach allem Iren gefallen gestaigert. Also dass der nun in wenig Jarn von 14 biß auf 19 Gld. khumen, darzue auch an Irem gewicht nit khleiner Abganng gespürt würdeth. So eruordt (erfordert) Eur Khay. Mst. höchste notturfft, das dieselben Kharnerischen Eisen Perkhwerch vnd Hamerwerch darzue die in Ober-Crain, durch hierzue tauglich Comissarj mit dem Allerfürdlichissten und on ainich ferrei1 (ferner) anstellen, beritten und ein Eisensazung aufgericht und pub-liciert (werde). Deßgleichen auch zu Senn dt Veit, Khlagenfuert vnnd Velckhenmarkht, Als in den Meilerlegstetten,]) geschworenEisenweger mit gerechten waag gehalten und verordnet werde, inmassen soleches alles mit dem Steyrischen oder Inner- vnnd Vorder-Pergerischen Eisen beschehen. Vmb wieuil gulden nun solcher gestaigert Eisenkhauf in derselben Eisensazung gemildert, vmb souilmer mochte Eur khy. Mst. on menigelichs billiche beschwerung an den Mör Porten vnd Strassen auf das Venedigisch, als Tarfiß im Canal, Triesst, Sandt Veit am Pflaum,* 2) vnnd zu Sanndt Johannis bey Tibein,3) die Staigerung mern. Dann der vorgedacht jezig beschlossen Eisenkhauff bey den Außlendischen Eysen Handlsleutten nun schon in Esse khomen. Auch der Eisenausganng sowol als vor nie in guetten wirrden4) ist. Doch müsste zu ab-helfung der Innlendischen Hanndlsleut und Hanndtwercher hochen vilfeltigen beschwärungen die yezigen zween gulden Ramiseli neue Eisenstaigerung imLandt aufgehebt und allain an denn vorgenannten Meer Porten und venedigischen Strassen an der Terfiß, nachdem E. Khay. Mst. one daß daselbst orten Ambtleut halten, zusambt und neben dem andern abgenumen werden. In solcher beraittung werden Eur Khay. Mst. aller-genedigist befinden, das vilgemelter Eysenkhauf als ein yeder Meiller aufs allerwenigist vmb ain 3 gld. R.5) vber Abzug aller darauf laufenden uncossten und ir der Hamermaisster Erlichen und Zimblichen gewin, zu hoch gestaigert worden. Wem solle nun solche übermass billicher zusteen, und eruolgen, Als Eur Khay. Mst. als Herrn und Landt-Fuersten. Vnnd wenn nun solche yeztgemelte 3 gld. R. zu den voraufgesezten 2 gld. R. gelegt, so brächt es von jedem Meiller 5 gld. R. ') Eisenniederlagen. 2) Fiume. 3) St. Giovanni zwei Klm. nw. v. Duino. J) In gutem Werden d. h. in Aufschwung sich befindet. 5) Rheinisch. So werden d e s J a r s vngeuerlich a uffn wenigisst (zum wenigsten) biß in die 20.000 Meiller allerlay Eysen vnd Eysen w er ch oder Stahl über Mör und auf das venedigisch verfüert. Suma 20.000 Meiller, vnnd von Jedem derselben 5 gld. R. 100000 gld. R. Unnd blib der Khauf des Eisen ainen weeg als den andern, wie er derzeit steet, und durch die Handlßleut miteinander beschlossen worden. Nachdem aber der Außganng und verschließ desselben yezo dermaßen, das man nindert mit machung Eysen geuolgen mag, wie in genuegsamer gehaltner er-khundigung befunden worden, so wer Eur. Khay. Mst. vast nuzlich, das Sich E. Mst. durch ein vertraute Person, deren wol eine zubekhomen, des Eisenhandls im Khünigreich Neapoliß vnnd anderer orten, dahin es weitter verfüert wirdt, von den Eisen Hanndlß-leuten daselbst, vnd sonderlich der Terce ria1) grundtlich erkhundiget. Im Fall das Eisen höcher gestaigert, ob sy es derhalben entratten, und anderer orten leuchter oder wolfler bekhumen möchten, oder mit und nach Gelegen-hait desselben möchten E. Khay. Mst. abermals derselben Camer nuz betrachten, und Sich darüber des statlicher allergenedigisst endschliessen. Die weeg vnnd Strassen den Mör Porten zue muesten aber Zu deß meerer befürderung der Sachen, in Albeg (allweg) gebessert vnnd hier innen ain tausent gulden nit angesehen werden. Wir erfahren hier, dass 1562 ein Centner Eisen in Kärnten, wo es auf den Märkten von St. Yeit und Völkermarkt von den Krainern erhandelt wurde, 1 fl. 54 kr. kostete. Diesen kam es, nach Triest oder Fiume und Duino gestellt, auf 2 fl. 48 kr. zu stehen. Ferner, dass mit den Italienern zu fixen Preisen für ein ganzes Jahr Lieferungen abgeschlossen wurden, während die Kärntner mit ihren Preisen und dem Gewichte zum Schaden der Handelsleute, unzuverlässig waren, da sie mit den Eisenpreisen zwischen 1 fl. 24 bis 1 fl. 54 kr. schwankten. Ueberrascliend ist aber die Thatsache, dass schon damals 200.0002) und mehr Centner Eisen von den krainischen Handelsleuten nach Italien verhandelt wurden, wobei ein Gewinn von 100.000 fl. abfiel, und für den weiten Horizont dieser Handelsherren spricht auch die Idee, welche sie anregen: in Neapel eine Agentur zu errichten, um über den Stand des Geschäftes und der Preise stets aus amtlicher Quelle am Laufenden erhalten zu werden. — Und heute?! Ja, heute haben wir mehrfach brillante Strassen, welche aber ziemlich verlassen dastehen. Wo die Alten mit ihren Saumrossen und später Lastwagen über steile Berge mit Vorspann mussten, fährt man 0 Handelsgesellschaft. 2) Das wären 11,200.000 Kilogramm zu deren Beförderung heute 1120 Waggons, oder 37 Lastenzüge à 60 Achsen erforderlich wären; und damals ging Alles per Saumross auf den denkbar elendesten Wegen und Stegen. jetzt auf umgelegten Routen im Trabe. — Die Geschäfte aber wickeln sich auf den Eisenbahnen rasch und billig ab. Unseren Verhältnissen gegenüber erscheint der bescheidene Schlusssatz geradezu rührend, indem sie um einige Verbesserung der Strassen bitten, wobei „ein Tausend Gulden nit angesehen“ werden mögen. Erst 1726 und 1727 verwirklichten sich diese Wünsche, als unter Kaiser Carl VI. die Strassen nach Triest und Fiume gebaut wurden. Mit Patent ddo. 19. Jänner 1760 wurden die Zoll- und Brückenmauthen für die Transitgüter nach und von den Freihäfen von Triest und Fiume freigegeben und daraus folgert sub 21. October 1788 das Kreisamt Laibach: dass auch die dahin gehenden Eisen- und Stahlwaaren die Krainburger Brücken-mauth frei passiren dürfen;1) 1781 beschwert sich Georg Globotschnig in Eisnern, dass von seinen Fuhrleuten vor dem deutschen Thore in Laibach die Mautli von 24 kr. per Fuhr abgenommen werde, was schon durch 3 Jahre geschehe und gegen 40 fl. betrage, um deren Rückersatz er ansucht.* 2) Gelegentlich der Wahl des Oberbergrichters Felix Tolhopf am 13. October 1573 in Krainburg, wurde über seine Besoldung verhandelt und da heisst es, dass die Gewerke zu diesem Zwecke „den fünfzigsten Centen Eisen oder vom Centen zwei Khreizer“ bezahlen sollten.3) Da der Werth des fünfzigsten Centens hier gleich gesetzt wird dem Producte aus 2X50, so muss der Centner Eisen in Krain damals 1 fl. 40 kr. gekostet haben, was mit den Kärntner Preisen von 1562, welche zwischen 1 fl. 24 bis 1 fl. 54 kr. schwankten, gut übereinstimmt. Wie sehr die politischen Verhältnisse auf den Handel einwirkten, und wie noch der einzige Eisenhandel einigermassen damals erträglich war, deutet die Eingabe des Georg Barbo an den Erzherzog ddo. Gutenek 15. October 1574 an. Barbo bittet um Bewilligung, ein Eisenwerk bei Gutenek4) errichten zu dürfen, und motivirt das Gesuch damit, dass „auch die Landstrassen auf St. Veit am Pflaumb (Fiume) ganz und gar abkommen, also dass schier kein Handelswesen mehr daselbst getrieben wird, auch kein Kaufmann weder auf dem Land noch auf dem Meer schier mehr herkommt“. Die Errichtung des Hammerwerkes soll dem abhelfen; Es „wird die Landstrasse nicht allein erheben, sondern auch dem Kammergut mit Aufschlägen und Meiten (Mauth) und der gemein Stad St. Veit nützen, denn die Kaufleuth aus der römischen Mark und andern umliegenden Orten häufig mit allerlei Waaren würden alsdan kommen“. Aber auch der Eisenhandel spürte die Ungunst der politischen Zustände. 157 3 gab es Bauernaufstände in Krain, dazu die Türkeneinfälle1) und zu allem Ueberflusse die Confusion, welche die lutherischen Prädicanten, deren Mehrzahl sich aus dem krainischen Clerus recrutirfe, unter Bauern und Adel anrichteten. Es beginnen die Klagen der Kaufleute und der Gewerke, über den Verfall des Geschäftes. So klagt sub 11. Jänner 1574 Rotten-manner dem Oberbergmeister Georg Singer, dass das Eisenwesen seit drei oder vier Jahren dermassen abnehme, dass wenn es so fortgehe: „Als es in gar wenig Jarn beschehen, so erliegen die meisten Hammer in Grund und werden nimmer erhebt.“ -----&------ Das Waldwesen in Krain. Nach archivalischen Quellen von A. Mlillner. Ueber Beschwerden der Gewerke, welche der Oberbergrichter Assler unterm 11. Juli 1608 vorbringt, wird mit Decret ddo. 14. Juli befohlen, dass „die Waldschädiger unverschont mit der Execution zu verfolgen seien, jedoch nur jene, welche Wälder, die zu Bergwerken gehören, schädigten, wo aber etwa „ein Wald oder Gehölz zu keinem Perg oder Rad werk nicht brin glichen, dem Innhaber oder den Unterthanen auch nichts Unbilliges zugefügt werde“. Für diese milde Auffassung scheinen aber die guten Unterthanen wenig Verständniss gehabt zu haben, denn schon unterm 24. Juli 1608 ersucht der Oberbergrichter Assler um Bewilligung der „P een“ (Strafe) welche die Gemeinden Gutenfeld, Wresiach, Moschnach, Ober- und Unter-Wördl, Goriz und Vrbnach durch Um-haclcung des Gehölzes im Walde Retschitz verwirkt hatten. Bis zum Beginne des XVII. Jabrhundertes hatten sich die Unterthanen in den Wäldern des Landesherrn und der Herrschaften schon so massenhaft und fest eingenistet, dass an ein Entfernen derselben nicht mehr zu denken war. Sie Messen „Rautter“, slov. „rovtari“, und die von ihnen occupirten und ausgerodeten Waldgegenden, wo ihre Gereuthöfe einzeln standen, „v 1) Zois’ Decreteu-Protokoll. 2) Sitz.-Protok. 1781, Nr. 114. 3) Vicedom-Acten. Cf. auch „Argo“ V., p. 17 ff. ■>) Im Rekathale, 1 Km. jenseits der krainischen Grenze. <) 1575 fällt Herbart v. Auersperg im Gefechte von Budaški gegen die Türken, und vier Jahre früher war am 1. October 1571 die Seeschlacht von Lepanto geschlagen. Rovtili“.1) Man bezeichnet mit diesem Ausdrucke alles Gebirgs- und Waldland zwischen Eisnern, über Pollami gegen Idria, Schwarzenberg, und bis in die Hrušica und an Oberlaibach hin. Im Jahre 1614 wird eine Commission zur Bereitung des Stangenwaldes abgeordnet, welcher der Vicedom unterm 12. Juli folgende Instructionen ertheilt. Als Commissäre fungirten der Gegenschreiber beim Vicedomamte Stefan Strobl und der Buchhalter Ernst Sehe r r. „Demnach die fürst. Durch, mein gnad. Herr. Inhalt an mich von dero löb. N. Ö. Cammer abgegangener Befehl vom achten jüngst abgelauf. Monatstag Febr. glaublich erwidert worden, dass ausser fremder Herrschaften Unter-thanen über einhundert Keuschler und Gereutler in der Stangen Sich befinden, welche eine solche Verwüstung am Gehölz gethan haben sollen, dass sich auch die Hirschen und das schmale Wildprädt ferner darin nicht unterhalten könne, item dass etliche Unterthanen das Ge-wilde mit Drumbl (Trommeln), grossen Hunden, und Büchsen aus ihren Ständen gar vertreiben sollen. Diesen und dergleichen Gewalt und Schäden nun zu besichtigen fürzukommen und abzuschaffen, habe ich Euch zu Commissarien fürgenommen in h. gnäd. fürst. Durchl. Namen u. v. Vicedomamt wegen Euch hiermit befehlend, dass ihr Euch eines fürderlichen Tages vergleichet in die Stange verfüget mit Zuziehung der Supleute und etlicher Unterthanen, die im — — —* 2) Urbario begriffene und zinsbaren Gereutler erstlich bereitet, die andern aber alle, wer dieselben und mit was Gerechtigkeit innenhelt Euch fleissig erkundigt und besichtigt, das darauf befindendes zeitiges Traid durch die Supleute und Unterthanen straks abmähen und allhero in fürstlich Vicedomhaus führen lasset. Gleichfalls wollet fleissige Inquisition halten, wer unter den Unterthanen Drumbl und Püxen halten thut, und da dieselben befragt werden, solche sodan alsbald zu banden bringen und herein ins Vicedomamt liefern lassen. Die grossen Hunde ganz und gar abzuschaffen oder aber Verordnung zu thun, damit ihnen Prügel, wie sonsten gebräuchlich, angehängt werden.3 *)) Nicht weniger kommt vor, dass eine grosse Anzahl Gaissvieh im berufenen Stangenwalde gehalten werden sollen, die das junge Gehölz gänzlich abnagen und verderben. Da Ihr nun dieselben befindet, so sollt Ihr dieselben wo sie Schaden thun nicht allein allerdings abschaffen, sondern auch gleichfalls in das Vicedomhaus treiben lassen. *) Das Wort ist deutsch, aus rotten dem Intensivum von reuten gebildet, welches noch im Worte ausrotten gebräuchlich ist. Reuten bedeutet so viel als reissen, das Ausreissen der Winkelstücke. — 2) Unleserliches Wort. 3) Statt sie an die Kette zu legen. In der Waidmannssprache auch Bengeln geheissen. Item fleissige Erkundigung zu halten, durch wenn sonsten anderer Gestalt die Wälder verwüstet, wie hoch die Bäume den Käufern darin verkauft, und ob die verkauften Bäume ihnen, den Käufern, durch den Forstmeister oder seine Knechte ausgewiesen werden oder nicht? Ob nicht etliche Unterthanen durch besagten Forstmeister gepfändet oder bestraft worden, wie hoch, und wo die Pfändung hingekommen, und in Summa alles dasjenige fürkehret und abschaffet, was zu frst. Durch], Nuz und Frommen gedeihet“. Es sei darüber schriftlich zu relationiren. Unter gleichem Datum 12. Juli erhalten die Commissäre einen Legitimationsbrief an alle und jeden in der Stangen wohnenden und die unter das Vicedomamt gehörigen Supleute und Unterthanen zu vernehmen, dass sie dem Herrn Stefan Strobl, Gegenschreiber des Vicedomamtes, und Ernst Scheren, Buchhalter, als Commissären zu glauben und zu gehorchen haben. „Als lieb einem jeden, sei Ihrer frst. Drchl. schwere Ungnade zu vermeiden.“ 1618 klagt wieder der Oberbergrichter Ulrich P i 11 o n i über die Verwüstung des Waldes W e 1 i z a (Belca) durch die „Grottashen“1) Unterthanen. Die Kammer verlangt unterm 26. Februar 1618 darüber Auskünfte. Dass übrigens nicht nur die Bauern in den landesfürstlichen Wäldern sich Uebergriffe erlaubten, beweist die Zuschrift der Kammer ddo. 20. August 1618 an den Vicedom, eine Frau ,011i 1 ie Wagen betreffend. Die Kammer bestätigt den Empfang des Berichtschreibens ddo. 26. Mai „wegen Frauen Ottilia Wagnin Wittib und der durch sie ein Zeit hero geübten gewaltthätigen Holz-mäss im Stangenwald“. Er soll die Wagnin „des Vergangenen willen um Abtrag ersuchen, auch auf ihre Verweigerung mit gebür-licher Clage fürnemben“ und über den Verlauf berichten. Ueber Eingriffe der Herrschaften in die kais. Forste spricht auch die Kammer in einer Zuschrift ddo. 7. August 1704 an den Vicedom Lanthieri. Aus des Letzteren Berichte sei zu ersehen, dass nicht allein der Stangenwald, sondern alle andere kais. Wälder in sehr übelm Zustande sich befinden, sich Herrschaften Eingriffe erlauben und „jedmäniglich sich propria autoritate des Gehölzes pravaliret“. Unterm 13. Jänner 1710 heisst es wieder, dass in Abwesenheit des Waldmeisters schädliche Eingriffe in den daselbstigen reservirten kais Waldungen von verschiedenen Herrschafts-Unterthanen geschahen. Schritten die Forstorgane in Erfüllung ihrer Pflicht gegen die Waldfrevler ein, so gab es Beschwerden, Klagen und setzte Gewaltthaten ab. So berichtet unterm 23. August 1712 der Waldmeister Ludwig de Biel an die Kammer, es hätten Ende *) Unklar. 1571 kommt in einer Urkunde ein Eisenhammergewerk Peter della Crotta in der Rothwein genannt vor. April 1711 die von Gabrieli (Gabrijele) junges Holz zum „Reifmachen“1) (Fassreifen) abgehackt. Er liess es durch den Vice-Supan Hansche Thomas wegnehmen, wobei aber Andre Moros Forstknecht, nicht nur blutig geschlagen wurde, sondern kaum mit dem Leben davonkam. Die Thäter waren Hansche Lucas, Laure Hanschur sammt ihren Weibern. Grossen Schaden üben heimlich die von Littai, so dass er etliche2) Paar Ochsen ihnen pfändete, und das abgehackte Holz mit 104 Wagen! wegführen lies. Die Thäter sind fürst. Auerspergische Unterthanen nebst einigen Blagay’schen von Ponovitsch, die ihre Ochsen denen von Littai geliehen. Vor wenig Wochen haben erst die fürst. Auersperg’-schen Unterthanen von Gabrieli heimlich zwei neue Gereute gemacht, deren Zäune er abwerfen liess. Die nämliche Wirtbschaft bestand auch im Friaulischen und in Istrien. Die dortigen Unterthanen gaben in der Behandlung der Wälder und Forste denen in Krain nichts nach. So schreibt die Kammer unterm 1. Juli 1602 an Ludwig Barbo v. Waxenstein: „Uns kommt für, wie in den Wäldern Dleto3) und M e d u e j a d r a g a4) viel schöne, zur Machung der Schaf, Zubor (Zuber) und dergleichen Nothdurften taugliche Stämme vorhanden sind, aber solche durch Euere und andere benachbarte Unterthanen etc. für ihre Handtirung und Hausbedürfnisse verschremmt, abgehakt und verödet werden." Es folgt strenges Verbot dagegen, welches aber wenig oder nichts gefruchtet zu haben scheint, da wieder unterm 27. Jänner 1603 von der Kammer an Barbo ein Erlass erfliesst, welcher diese beiden Wälder Dleto und Medvedja draga betrifft und in welchem es heisst: Das Friaulische Wahlamt berichtet, dass trotz der ergangenen Verordnung vom 11. Juli 1602 „die Verschwende und Abholzung der Wälder Dleto und Me di dia d r a g a inhibiren und verbieten lassen“, doch befunden worden, dass trotz dem Verbot die Unterthanen nicht nur dort, sondern auch in Valle podesinca täglich merklich Schaden zufügen. Es wird befohlen, die Ungebühr 9 Wie die Holzindustrie der „Unterthanen“ die Wälder verwüstete, beweist der Bericht im Sitz.-Prot. Hr. 1 von 1796 über die Wälder von Weissenfels. Abgesehen voti Zaunholzmachen, Gereute-hrennen, Verfütterung jungen Buchenwuchses, wurden die schönsten Lärchen d’-rch das so „schändliche Holzschuh- oder Cokel-maclien, mit denu- namhafter Handel nach Kärnten getrieben wird“, zu Bauholz unbrauchbar gemacht, da mittelst tiefer Einschnitte bis zur Mitte des Stammes erst die Probe gemacht wird, ob sich das Holz gehörig spalten lässt. Kaum der zehnte Stamm taugt hierzu, die angebohrten werden wegen der zu tiefen Einschnitte bei starken Winden umgerissen oder wegen zu heftigem Harzflusse ausser Wachsthum gesetzt. Rev.-Berg-Amt Acten 1. c. 2) 3 Paare. 3) Nördlich von Klana. J) Medvedja draga = Bärenschlucht. sowohl bei den eigenen als umgesessenen Unterthanen einzustellen, „und sie dahin zu halten, damit nicht allein sie sich des Holzabmeisens zum Wagen- und Fässermachen wie auch aller anderer dergleichen auf den Verkauf richtende Holzarbeiten gänzlichermassen enthalten, sonder benebens bemelte waiter (Wälder), mit Eintreibung des Gaissviehes, sintemalen durch dies halten die Bäume abgestümmelt und daher verderbt werden, bei Ihr Durch!. Ungnade und Strafe so gewiss äussern und verschonen, als im wiedrigen Falle keine Entschuldigung statthaben, sondern gegen den Verbrecher nach Ernst procedirt werden solle“. Unterm 28. April 1604 werden dem Vicedom Cobenzl die Abschriften der Befehle an Barbo mitgetheilt, welche wegen der Wälder Dleto und Medvedja draga erflossen. „Obwohl wir uns das gebührlichen Vollzugs versehen, so bringt uns doch der Bestand-Inhaber des Holz-dazes zu St. Veit am Pflaumb, Vital del Argento,1) unter andern an, wie die Clan- und Guettenegg’ischen Unterthanen sich unterstehen sollen, ungeacht des Verbotes nicht allein für das Gaissvieh die jungen Stämme und Aeste in ermeldten Wäldern und sonderlich in Val p o d e s n i z a2) abzuhaken und gar Waid oder Wiesen-Brände zu machen, so dass das Gehölz ausgereutet und verseli wendt wird. Wenn dann dergleichen Ungebühr nicht zuzusehen, auch dagegen andern zUm Exempel in allwegen mit unverschonter Strafe gegen die Verbrecher vorzugehen, so ist dennoch unser Befehl hiermit, dass ihr bei genanntem Barbo, wie auch dem Inhaber von Clan, alsbald verfüget und darob seiet, damit angeregte Waldverwüstungen ohne Verzug gänzlich ab- und eingestellt“ und die Schuldigen der Bestrafung zugeführt werden. Es ist begreiflich, dass diesem Treiben nicht ruhig zugesehen werden konnte, indess richteten sich die genommenen Massregeln nur gegen die Ueb er griffe der Leute, nicht gegen ihre althergebrachten Beholzungsrechte für den Hausgebrauch. Dass alles Decretiren übrigens nichts nützte, beweist das schliessliche Resultat, welches darin bestand, dass die Bauern immer mehr Wald verwüsteten, Culturen auf Waldboden anlegten, welche sich auf die Dauer nicht halten konnten, dass in Folge dessen die Leute noch den Rest des Holzes veräussern und nun der Verarmung und Auswanderung verfallen, ein Process, welcher sich im Stangenwalde besonders markant abspielt. III. Die Forstbereehtigungen. Wie schon oben bemerkt, hatten die Unterthanen, Bürger und auch Landleute das Recht des Holzbezuges für <) Ueber diesen cf. oben pag. 29, 8) Heute Padešnica genannt, ein Staatsforst im Küstenlande, welcher der Forstverwaitung Klana untersteht. Er liegt nördlich von Fiume, ober dem Ursprung der Rečina und reicht bis an das Schneeberggebiet in Krain. ihren Hausgebrauch aus verschiedenen Wäldern. Mit der Vermehrung der immer wieder anerkannten und in die Urbare aufgenommenen Neubrüche und Gereute wuchs die Menge der Berechtigungen ganz gewaltig, auf welche nunmehr, ohne Rücksicht auf ihre Entstehung, einfach die Grundsätze des römischen Rechtes über Servituten angewendet wurden. Es liegen uns mehrfache Urkunden vor, aus welchen der Vorgang bei diesem Holz-bezuge ersichtlich ist. So schreibt die Cammer unterm 26. November 1561 an den Vicedom, dass die Bürger von Gurk fei d um Bezug von Brennholz aus dem Krakauwalde bitten. Die Cammer verlangt darüber Bericht, ob sich die Bittsteller nicht noch wo anders „behülzen mögen oder nicht“. Die Bewilligung wurde ertheilt, aber schon unterm 18. September 1583 erfliesst eine Zuschrift des Erzherzogs Karl an den Vicedom, in welcher es heisst, das Hans Balthasar von Wernegk, Pfandinhaber der Herrschaft Landstrass, sich über Richter und Rath von Gurkfeld höchlichst beschwere, dass sie im landesfürstlichen Krakauwalde nicht nur das bewilligte Brennholz nehmen, sondern noch dazu die schönsten und besten grossen Eichen übermässiger Weise und ohne Unterlass und Aufhören niederhauen und zum Bretterschneiden auf die Säge verführen. Die Cammer befiehlt dem Unfuge Einhalt zu thun. Unterm 5. August 1619 bitten „Richter und Rath auch ganze Gmain des armen Stättls Gurkfeld“ um Bewilligung, aus dem Krakauwalde des „Pfandschillings“ Landstrass sowohl Brennholz, aber auch „nur von den faulen alten Stöcken und schlechten abgedörrten, und durch Wind umbwerfenden, oder selbst umfallenden Bäumen“ sowie Bauholz fürs Bauwesen als „Zein, Palwerch und Postein“ herauszunehmen. Dies könne umso unbedenklicher bewilligt werden, weil solches Holz nur verfault und verdirbt, ihnen aber „zu Erhaltung ihrer Ar-muthei“ geholfen wird. Interessant ist auch die Begrün-gründung der Bitte mit Hinweis auf den Holzmangel bei den Bauern, von welchen sie jetzt nichts mehr erhalten können, weil letztere es zu ihrem Haus- und Weingart-wesen selbst benöthigen, das Holz aber von „Tag zu Tag nur weniger wird“. Die Cammer befiehlt unterm 21. Jänner 1620 den Pfandinhaber von Landstrass in der Angelegenheit einzuvernehmen und dann Bericht zu erstatten. 1564 ddo. Wien 26. September bewilligt Carl dem Jobst Josef Ereiherrn von Thurn zu „seiner angefangenen Landmannswohnung bei Maraitscli“ die Dachschindeln aus dem Stangenwalde. Unterm 25. Mai 1587 bittet der Pfarrer von Mo-räutsch Johann Wutaliz, um einige Stämme für die Re-staurirung seiner baufälligen Kirche. Der Erzherzog fordert darüber vom Vicedom Bonhomo Bericht ab, den dieser unterm 21. Jänner 1588 erstatten und darin über die Wal d v er w ü s t un g im Stangenwalde klagt, das Gehölze werde ohne Unterlass heimlich und öffentlich, ja gewalt-thätiger Weise „ab ge mas st“ und verschwendet, worüber er „etliche Unterthanen in der Straff gehalten“. Dem Pfarrer von Moräutsch könne man 10—12 Stämme bewilligen. Unterm 30. Jänner 1596 wendet sich G e o r g A i n k h-urn an den Erzherzog mit folgendem Anliegen: „Nachdem das Schloss Lübeck so von Euer für. Durch. Lehen, und mir zugehörig ist, dessen Schloss Berg darunter erbaut, also wissendt, auch das Dachgerüst zermodert und verfault worden“ so dass, wenn es nicht verbessert, das Schloss einfallen werde. Da er aber das Holz nicht wo anders als aus dem fürstl. Stangenwald bekommen kann, „dasselbe wenig zu Nutze gebracht wird, und durch andere ausgehackt“ auch gar Unterthanen so es verschwenden eingesetzt werden“. Daher bittet er den Erzherzog „als dessen Schloss-Lehens-lierrn“, ihm 200 Eichbäume aus dem Stangenwalde zu bewilligen. Unterm 26. Februar 1596 wird dem Ainkhurn diese Bewilligung ertheilt und dem Vicedom aufgetragen, die 200 Stämme zu bewertben, Uber die Waldverschwendung zu berichten und selbe abzustellen. 1587, 23. Juni bittet der Bischof von Laibach um Bewilligung, im Herzogenforst 30—40 Eisehen schlagen zu dürfen zu Machung ettlicher „Wehr Cässtl“. 1584, 31. Juli. Hans Rainfall, Aufschlagamts-Gegenschreiber in Crainburg will 150 Fichten aus dem Herzogenforst zu „Erzimmerung einer IJueben“. I 1592 braucht Lucas Pan gall, Müller unter der Herrschaft Flödink, Holz zum Wiederaufbau seiner abgebrannten Mühle aus dem Flödniker Walde und Gräfin Cat har in a Thurn wünscht so viel Eichen, als man zu 4000 Schindeln braucht. Die Frau Gräfin scheint indessen etwas prätentiös gewesen zu sein, denn unterm 2. Mai berichtet der Vicedom, dass sie schon 60.000 Schindeln aus dem Stangenwalde bezogen habe, mit denen sie sich begnügen könne. Sic könnte schliesslich daraus ein Servitut ableiten ; um Bezahlung könne sie ja noch Schindeln von anderwärts erhalten. Unterm 28. Jänner 1596 bittet Andreas Wakolir i k, Bürger in Ivrainburg, zur Restaurirung seines Häusels um zehn Fichtenstämme, welche ihm die Cammer seiner Armutli wegen am 31. Jänner auszufolgen bewilligt. Unterm 13. Februar 1597 werden wieder Herrn Georg Ruprecht Frh. v. Herberstein Eichen für 6000 Schindeln für sein Schloss Wartenberg bewilligt. Mit Erlass ddo. 11. August 1597 erhalten etliche zum Amt Primskau gehörige abgebrannte Unterthanen „zu Wiedererhebung und Aufbauung ihrer Hüben“ fünfzehn Stämme Bauholz angewiesen, welche ihnen aus dem Herzogforst auszufolgen seien. Unterm 6. August 1599 bittet Christof Portner zu Höfiein, dem der Blitzstrahl seine Dreschtenne sarnrnt Getreide niedergebrannt, um einige Eichbäume zum Wiederaufbaue derselben. 1600 bitten Peter Aunitsch und Christof Harrer, Aufschlags- und Amtleute in Krainburg, unterm 1. März um Eichen.Brennholz, da der vergangene Winter sehr streng und kalt war, das Holz daher über die Massen tlieuer. Mit Erlass ddo. 3. März wird die Bitte bewilligt und Peter Wild beauftragt, das Holz auszuweisen. 1602 sub 20. Mai wünscht Hieronymus Marko-scha, Bürger und Müller in Krainburg um etliche Fichtenstämme zum Wiederaufbaue seiner durch Wassergüsse abgerissenen Wehre, und 1607 bittet Stefan Strobl um 50 Fichten und 10 Eichen, behufs Restaurirung und Versicherung seiner oberhalb Krainburg an der Save gelegenen Mühle. Die Cammer verlangt darüber das Gutachten des Vicedoms und zugleich Bericht, ob der Inhaber des Kleinbürger Urbares Christof Harrer die von dieser Mühle eingenommenen 155 fl. 35 kr. Zehenten und zwanzigsten Pfennig zu des Vicedoms „Amtsveraitung“ erlegt habe. Die Cammer bewilligt ddo. 30. Jänner 1607 die Stämme, „doch gegen ziemlich leidentliche Bezahl ung“. Unterm 10. December 1608 wenden sich Pfarrer und Gemeinde der Pfarre „Tröven“ an den Erzherzog um Bewilligung von Bauholz aus der „Grafschaft Kots he e“ zur Herstellung der Kirche, welche schon sehr ruinirt sei. Die Cammer befiehlt unterm 10. December nach Einvernehmen des Herrn Pfandinhabers Bericht zu erstatten. 1609 bittet wieder Peter Aunitsch um 120 Fichten oder Tannen zu Restaurirung einer Mühle unter Beziehung auf seine 25jährigen treuen Dienste, welche er als Steueranschlager bis 1602 geleistet, davon zwei Jahre in Laibach, fünf in der Wochein und 18 in Krainburg. 1612 wünscht Felix A dl mann1) gegen „leiden-und gebührliche Bezahlung“ 40 Fichten aus dem Her-zogenforste. Darüber soll berichtet werden. 1613, 6. Mai bittet der „arme eilende und betrübte und in Grund abgeprente Pauersmann Juri Lentshorz“ welcher am St. Bartholomäitag 1612 um 11 Nachts in F'olge Blitzschlages ganz abbrannte, wobei ihm Haus, Hof, Stall und alles Hab und Gut vernichtet wurde, um so viel Zimmerholz, um sein Anwesen wieder herzustellen. Es wird ihm unterm 7. Mai 1613 bewilligt. Merkwürdigerweise nennt Bittsteller sein Heimatdorf nicht näher. Im selben Jahre wünscht auch Frh. Niel as zu Egg Bauholz zur <) Ueber Adlmann, Rathsherr und Oberstadtkämmerer in Krainburg Cf. auch „Argo“ I. p. 21. Das Blatt erscheint in ungezwungener Folge 12mal im Jahre, 1 Restaurirung seiner unter dem vorigen Inhaber verfallenen „Hueben“ im Dorf „Prembsckau“ (Primskau). Der Vice-dom meint, es können ihm 50 Bäume gegen gebührliche haare Bezahlung bewilligt werden. Der zweite Bergbrucli bei Prussnik. Wir haben in „Argo“ VIL, p. 145 eines grossen Bergbruches Erwähnung gethan, welcher im October 1737 oberhalb Mitale beim Prussniker die Save verschüttete. Das Sitzungsprotokoll des Commerz-Confesses vom 17. Juni 1739 enthält über das Ereigniss weitere interessante Daten. Da heisst es, dass der Referent Graf Barbo erklärt, es sei „das noth wendige den Bericht abzugeben über den neulich den 20. April und folgenden Tag ereigneten Bergbruch bei Prussnik. In Sachen ist gleich anfangs vom Herrn Lieutenant ein Augenschein genommen worden, und die Relation gegeben worden." Das Protokoll constatirtferner, dass „der Bruch sowohl im anno 1737 als auch aniezo geschehen“; somit ein zweiter Bergbruch im Jahre 1739 constatirt wird. Die Unkosten zur Bewältigung des Bergbruches werden auf 23/m, die Räumung des Savestromes auf 20jm und die übrigen Arbeiten auf 27/m veranschlagt. Die Breite der in den Fluss gestürzten Massen wird mit 54 Klafter angegeben, auf welcher Strecke der Fluss ausgeräumt werden musste. Im Protokoll vom 1. Juli 1739 kommt die Sache wieder zur Sprache. Der Bergmeister referirt, dass die Arbeit wenigstens sechs Monate und 500 Mann erfordern werde. Den Fluss zu räumen wäre unmöglich, wohl aber wäre „durchzubrechen möglich in den vorigen Canal wenigstens 25 Klafter“. Nur wüsste man nicht, wohin die Erde wegzuführen. Er meint, „dass man dem Wasser einen Canal machte, damit solches die Steine und den Sand mit-forltrage“; übrigens sei die Zeit sehr vorgerückt und heuer wenig mehr zu machen. Der Vorsitzende glaubt, es sei auf dieses Gutachten der Sachverständigen hin zu warten, was das Wasser selbst thun werde, umsomehr, als die Arbeiten nicht ohne Zwang zusammen gebracht werden können. Für den „Handel und Wandel“ möge ein Weg über den Bergsturz einstweilen gebahnt werden, damit die Leute „per terra passiren könnten“. Laut Protokolles ddo. 2. Juli 1739 mussten die „Lagel“ „bei Nr. 12J) ausgeladen und bis Nr. 13, 400 Klafter weit geführt werden, welches der Bergbruch verursacht hat“. Der weitere Bericht des Bergmeisters bezieht sich auf die Herstellung des Treppelweges stromabwärts. ----------- Milliner. i) Sectionen, in welche die Arbeiten an der Strecke getheilt waren. —1 '/2 Bogen stark und kostet ganzjährig 8 K = 8 Mark, halbjährig 4 K = 4 Mark. Itedacteur, Herausgeber und Verleger: Alfons Müllner, Musealcustos in Laibach. — Druck von „Leykam“ in Graz.