^-. Mi). l84l). Amtsblatt zur LMcher Zeitung. Dinstag den ^0. October. Oul,ermal»Verlautbaruttgen. Z. ^U9. (2) Nr. 2U323. O , r c u l a r e des k, k. lllyrischen Guberniums. — Ueb erdie Hinaus gabe der neuenB anknoten zu l fl., und die Verlängerung derUmtausch-Termine der altenBank-noten zu 2 si — Mit Beziehung auf die Gubernial - Präsidial - surrende vom 28. Juni d. I., Z. 1453, wird yiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Einziehung der alten, gegen Hinausgabe von neuen Banknoten zu I fl. unter den in der beiliegenden Kundmachung der Bank-Direction vom 2U September d. I. enthaltenen Bestimmungen am 1. November 1849 beginnen wird. — Laut dieser Kundmachung sind auch die Einziehungs - Termine für die alten Banknoten zu 2 st. auf jene Zeitpuncte verlängert worden, in denen die alten Banknoren zu l st aus dem Verkehre gezogen seyn >ollen. — Laibach am 23. October I849. Leopold Graf v. Welsershciml), Landes - Gouverneur. K u n d m a ch u n g. Nach der am 17. Mai 1849, dem Vin-rathcn des Finanz« Ministers gemäß, erfolgten allerhöchsten Genehmigung Seiner Majestät, zum Umtausche und zur Einziehung der im Umlaufe befindlichen Banknoten zu 1 und 2 Hulden äl terer Form, sind rücksichtlich der Categoric zu Zwei Gulden, mit der Kundmachung vom 31. Mai l849, die Zeit der Hinausgabe, die nahern Bestimmungen wegen des Umtausches, der Fri«-sten hiezu, und die Beschreibung der neuen Banknoten zu 2 st. bereits veröffentlicht worden. Zugleich wurde aber in derselben Kundmachung zugesichert, daß oie (Kategorie der neuen Banknoten zu t st. später ausgegeben, und die Kundma> chung über den Zeitpunct dcs beginnenden Umtausches und die Beschreibung diescr Noten sei-ner Zeit folgen wird. — Dieser Zusicherung gemäß wird nun hiemit öffentlich bekannt gemacht, daß der Umtausch der Banknoten-Kategorie zu Z st. mit dem 1. November mit dem t. November 1849 beginnen wird. — Die Beschreibung der neuen Banknoten zu 1 st. ist aus der Beilage zu ersehen. - Von den neuen Banknoten zu 1 st. kann in allen öffentlichen (äasscn sowohl in Wien, wie in allen Kronländern Einsicht genommen werden. — In Beziehung auf den Umtausch der alten im Umlaufe desiud-licken Banknoten zu Einem Gulden wird festgesetzt: l) Die alten Banknoten zu Einem Gul» den werden vom I. November l^49 bis letzten April 185U bei sämmtlichen Bank-(5a s-sen in Wien, Prag, Brunn, Lemberg, Linz, Innsbruck, Gratz und Trieft, im Wege der Verwechslung und der Zahlung an genommen werden. — Es wird seiner Zeit bekannt gemacht werden, ob und an welchen Or« ten der Umtausch dieser Banknoten, außer den vorbenannten, noch bei anderen öffentlichen Cassen einzutreten hat. — 2) Vom I. Mai 1«50 bls letzten Juli 1850 wird die Annahme der erwähnten Banknoten-Kategorie nur noch bei den Bank-Cassen in Wien, sowohl in der Aerwechsc .lu"g als in Zahlung Statt finden. — 3) Nach Ablauf dieser neunmonatlichen Flist ist sich we-gen des Umtausches der vorbezeichneten Banknoten unmittelbar an die Bank-Direction zu wen« den. — Von den im Umlaufe befindlichen alten Banknoten zu 1 st. werden zwar bis zum Ablaufe der C'inlösungs-Termine auch halbe und viertel - Banknoten, so wie bisher, bei den Bank-Casfen in Zahlung und Verwechslung angenommen. — Die n e u ausgegebenen Bank» noten zu l st. werden jedoch nur in ganzen Noten in Zahlung und Verwechslung bei den Bank (Hassen angenommen, für elnzelne beschädigte Banknoten dieser Categoric wird, so wie bei allen übrigen höheren Categorien, von Fall zu Fall die entsprechende Vergütung be« messen werden. — Das Zertheilen der neuen Banknoten zu 1 st. darf nicht Statt finden, und leistet die National-Bank in solchen Fällen eben so wenig eine Vergütung, als dieß auch nicht bei den zu 2 st aufgegebenen Banknoten der neuesten Form geschieht. — Nachdem aber in den Bank-Fassen zu Ofen, Temcsvar, Hermannstadt, und der demnächst wieder in Wirksamkeit tretenden Bank-(Kasse in Kaschau der Umtausch und die Einziehung der in Umlauf dcsindlichen Banknoten zu 1 st. und zu 2 st älterer Form, gleichzeitig für beide Kategorien am t. November beglnnt, und für diese meiden Categorien der Umtausch auf die obigen sud 1, 2, it für die Eln Gulden Banknoten bestimmten Fristen festgesetzt worden ist, so werden zur Erzielung gleicher Umtausch-Termine für alle Kronlander, die mit der Kundmachung vom 31. Mai l. I. für die Bank-Casscn zu Wien, Prag, Brunn, Lemberg, rinz, Innsbruck, ^ratz und Tliest bekannt gemachten Umtausch - Termine der Banknoten - Categoric zu 2 st nunmehr auch auf die obigen für die 1. st. Banknoten bestimmten Fristen ausgedehnt. — Eo haben daher olese oben ^^ i, 2, 3 bestimmten Termine in Wien und allen ^ronlänoern ganz gleichmäßig für delve Kategorien zu 1 uno 2 fi. zu gellen. -Wien den 2U. September 1849. Pipltz, Bank Gouverneur. Sina, Put hon, Nallk-Gouvernturb Etlllvcrlreter. N>mk-Olrtctor. Beschreibung der neuen Noten der privil. österreichischen National-Bank zu ElNem Gulden. — Das Papier ist weiß, fein und dennoch von einer besondern, sehr dauerhaften Textur, die sich wesentlich von andern Papiergattungen unterscheidet. — Jede Note enthält Wasserzeichen, und zwar: In der Mitte, in einem ovalen, gezackten, lichten Felde, das Wort Ein in dunklen Lapidar-Lettern, unter diesem Felde die arabische Zlffer 1 licht, unter dieser Zlffer abermals ein ovales, lichtes, aber größeres Feld, in welchem daö Wort Gulden mit Lapidar-Lettern dunkel erscheint. — Die Farbe des Druckes ist schwarz. Oben ist ein weibliches Brustbild angebracht, dessen Haupt mit einer Mauerkrone geziert, und dessen Büste mit einem üoroerkranze umschlungen ist, als Linnbild der Austria. — Zu beiden Seiten des Kopfes ist die Werthbezeichnung der Note durch dle arabische Zahl 1 sehr deutlich und kräftig ausgedrückt, und diese Zahl auf allen feiten mit einer feinen Linie eingefaßt. - Zu beiden Seiten der Note ist eine aus ovalen und geradlinigen Stampeln zusammengesetzte guillo-chirte Randverzierung angebracht, an deren beiden Enden Arabesken sich befinden, welche ge- gen die Mitte zu in die guillochirten i-tampel eingreifen, oben frei auslaufen, und die erwähnte arabische Zahl l einschließen, unten jedoch ovale Einfassungen bilden, in deren einer liuks die Worte vorkommen: »Auf die Verfälschung und Nachahmung der Noten der Bank sind dieselben Strafen verhangt, welche aus die Verfälschung und Nachahmung des vom Staate ausgegebenen Papiergeldes geseht sind. Die Behörden sind verpflichtet, die dleßfälligen Verbrecher aufzusuchen, anzuhalten und zu bestrafen." Tie diesen Text bildenden Worte werden in sehr kleiner, deutlicher Frakturschrist dargestellt, deren einzelne Buchstaben nur aus feinen Linien gebildet sind. In der andern Einfassung erscheinen mit gleicher Schrift die Worte: »Ein Hulden." 18 Mal. — Zwischen diesen beiden Einfassungen von Arabesken ist unten das Staatswapen in einer sehr ktäftigen und eigenthümlichen Glavirung erficht-lich. - Unmittelbar unter dem Brustbilde der Austria befindet sich in der Mitte der Note der Tert in geradlinigen Zeilen. — Die erste Zeile bildet die Worte: »Ein Gulden" in sehr deutlicher gothischer Fracturschrift - Die zweite Zeile enthält in kleiner gothischer Fracturschrift die Worte: „Dle priv. österreichische" — Hierauf folgt das Wort: »National-B an k" in liegender Lapidar-Dessein-Schrift; ^ ferner mit stehenden kleinen Lapidar-Lettern: »be« zahlt dem Utbcrbr,nger gegen diese Anweisung >" hierauf in stehender eigenthümlicher Lapidarsinft: »Elnen Gulden S i l b e r m ü n z e , " endlich in kleiner stehender rapldarschrift die Worte: „nach dem Conventions - Fuße." — Nach diesem Texte folgt in zwei Zeilen die Firma der National-Bank, und zwar in der ersten Zeile mit gothischer Flacturschnft die Wotte: „Für die privileglrte österreichische", und in der zweiten Zeile „National- Ban k." in großer lapidar-Dessein-Schrift — Zum Schlüsse ist auf der Seite links das Datum: »Wien, den 1. Juli" in einer Zeile in englischer Lateinschrift, und darunter die Jahreszahl »l 848." ersichtlich, auf der Seite rechts die Unterschrift: »I. E. v. Weittenhiller, Cassen-Director." - Zwischen den Arabesken, dem Brustbilde und dem Texte erscheint auf der rechten Seite eine Nummer, und auf der linken Buchstaben. Z. 1988. (2) Nr. 19966. Currende des k. k. illyrischen Guberniums. -^ Se. k. k. Majestät haben mit a. H. Entschließung vom I.October l. I. zu genehmigen geruht, daß die für die deutsch r slavischen Kronlander unterm 14. Juni l. I., Z. 42U0, erlassene Vorschrift, wolnach von nun an paßlose, oder mit bereits erloschenen oder sonst ungültigen Pässen versehene Militärpflichtige, auf Rechnung deS Rectutencon-tmgentes jenes BezirkeS oder jener Gemeinde ad-geltellt und angenommen werden können, in welchem sie ergriffen werden, und zwar ohne Rücksicht, ob sie von dem Heimathöbezirke zur rechten Zeit rcclamirt, oder durch Edicte vorgeladen worden sind, oder nicht, «ch auf das lombardisch-vene« tlanlsche Königlich und Dalmatlen ausgedehnt werde. - Nur bleiben noch ferner die politischen Obrigkeiten verpflichtet, von jeder Milltärstelluna emeb zu e.nem fremden Bezirke gehörigen Indio.« duumo d.e Hmnathsbehörde detzlelben unge.äumt zu verständigen, um hiernach die Bevolkerungü« und Cousmpnonöllsten berichtigen zu können. — 300 Dieseb wird in Folge Erlasses des hohen M,ni-steriumS des Innern (iä >. 10. October d. I., Z. 19844, l^it Bezug auf die Gu^rm^l-Surrende vom 22. Iunl d. I, Z. 12395, allgemein kund gemacht. — Lalbach am l9. October 1849 Leopolo Graf p. Welsershcimb, lianas» ^louoclüeur. H. 1V53. (3) Nr. 20123. Currende bet k. k. il lyrischen Guberniumö. — Im Nachhange zu der Gubernial-Curiende vom HU. Sept. d. I., Z. 18150, womit die für Wien festgesetzte» Iahrmarktszelten bekannt gemacht wurden, fol^t angeschlcsseu der mit dem hohen Erlasse des Ministeriums des Innern herabgclanqte hohe Justiz. Ministerial-Erlaß vom ?. October d.I., Z 7575, betreffend die Festsetzung des A^cepta-tions« und Zahlungstages während der beiden für Wien eingeführten Jahrmärkte zur Wissenschaft und Darnachachtung. — Laibach am 20. Occ. 1849. Leopold Sraf v. Welsersheimb, Landes - Gouverneur. Erlaß des k. k. Justiz-Ministeriums, äclci. 7. October 1819, Z. 7575. Das k. k. Ministerium der Justiz hat einver-stHndlich mit dem Ministerium des Handels, n, Betreff der durch Erlaß des letztern vom 12. Sept. l. I., unter der Benennung: „Frühjahr? u. Herbst-matkt« abzuhaltenden Wiener Stadtmärkte, deren Dauer m Zukunft auf 14 Tage beschränkt ist, zur Hintanhaltung möglicher Z-veifcl und Streitigkeiten verordnet, daß in Folge dieser Abkürzung der Dauer der zwei Wiener Stadtmärkte, die bei Märkten bei 14täglger Dauer bestehende Norm und Uebung, rücksicktlich des Acceptations« und Zühluttgöiageö, einzutreten, daft hienach in Zukunft der vi.rte Markttag als Acc.p^lionstag, uud d«r Mittwoch der zweiten Marttivoche alä Hahlungstag ^u gelten, und daß diese Verfügunq dereits in d,m beuorstchendtu Herbstmarkte in Wirk' samktit zu treten habe. Z. 1940. (2) Nr. 10798. Kundmachung Mit Beginne deS Verwaltungsjahrcs l8"^^ sind nachstehende krain. Studenten stiftunaen w^e d,r zu besetzen : - l) Die vom Priester Primus Debelak errichtete Stlftunq, im dermaligen Iahresertrage von 27 fl. (5. M. Zum Genusse derselben sind bloß Studierende aus des Stifters Verwandtschaft berusen, und dieselbe kann, wcnn der Stiftling auch zum geistlichen Stande gelangen sollte, fortg,nossen werden. Das Präsent^-tionsrecht gebührt den Anverwandten des Stifters zu St.Georgen beiHrainburg. und dnStiflungs-gtnuß ist auf keine Studienadtheilung beschrankt, «sollt« sich um diese St'ftung ken Bewerber melden, so wird der Iahrtscrtrag pro l8"/z„ dn wettern stift.rischen Bestimmung zugeführt wnden — 2) Die vom Pfarrvicar zu Kropp, lZa spar Vlavati herrichtete Stiftung jährl. 35 st. CM, zu deren Genulse bloß Studierende, die von den Brüdern oder Schwestern des Stlfters abstammen, berufen sind. Der Stiftungsgenuß ist aus keine Studienabtheilun; besctna'lckt, und das Präsen-talionsrecht gebührt dem Aeltesten der Familie. Sollte keine stistmäßige char, l^ut Testamentes oom 14 December 1»1S, errichtete Stiftung von jäyrl. 4^ ft. E. M. Diese »st vorzugsweise fur Studie« rende auS des Stifters Verwandtschaft, in deren Ermanglung aber sur jene, welche in der Pfarre Bresovltz oder Radmannüoorf gebürtig sind, bestimmt, und k^illl m jeder Studlenaoiyeilung genossen lo^roen. Das Pläjencatlousrrcht steyl den» Gudcrnium zu — !>) Bel der vom Mathias Sluga, gewejelien Psar»er zu Burg-Schlein>tz, nn Jahre i?1tt errichteteil Stu0entel»>llftung zwci Plätz<, j.oer pr. 65 ft 44 tr. l5. M. Dlrse Stiftung lft vcstimmt, vorzugsweise für Studierende aus d^s Sc»e ist sür studierende aus der Famil>e v. Lteill-oentationstecht ge< bührt der Gemeinde iiositze im obbenannten Bezirke. - 12) Die «tiftung Unbekannt l, lm dermallgen Iahresertrage von 56 st. 40 kr. C. M,, zu deren Genusse arme Studierende aus Laibach überhaupt berufen sind. Das Verleihungsrecht dieser, aus teinc Studienabtheilung beschränkten Stiftung üot das Hudcrnium aus. ^- ^3) Das vom Friedrich Weilen hiller errichtete Stipendium mit jährl, 15 fl. 20 kr. C.M. Dieses ist für elnen gut studierenden Schüler der sechsten Gymnasialclasse be» stimmt, und kann nur durch ein Jahr genosst werden. Das Präsentationsrecht üdt d^r bevollmächtigte WeitenhiUrr'sche P^, ^nats - Repräsentant, Johann Aichholzer, auö. ^ Bcwerdcr um oicse Llipciwiei, haben iyre dießfälligen, mit dcm Taufschellie, oen Armuths-, dann Impfuoqs- und Schulzcugillssen von den beiden letztvcrstossenen Schulscmestern, so wlc im F.'lle, daß sie das Stipendium aus dem Titcl dcr Verwandrsäiast in Anspruch nehmen wollen, auch mit dcm legalen Htamlubaume und andern Bewcisdocumentcn be-kgt'N Gesuche, und zwar bezüglich jenes i»^! Nr. 5 unmittelbar bel dem hiesigen sülstdischöfl. Oldma-ricte, bezüglich der übrigen aber längstens bis 10. ^l'oocmder d. I. bei diesem GubcrmllM zu über° ie!ch.'n — Vom k. k. illyr. Gudernium. Laibach am 5. October H8l9. Äemtiiche Veriautl'«rungen. ^ 1972. (2) Nr, ,0244. Edict. Von dcm k. k. S.adt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte auf Ansuchen der Laibachcr Spar-casse, gegcn Fr. Maria und Fr. Gertraud Zc-puder, wcgen an Interessen schuldigen 125 fl. <:. 5. c, in die öffentliche Versteigerung des den Erequirtcn gehörigen, auf 2473 st. 25 kr. geschätzten, hier in der St. Peters - Vorstadt »,ik Consc, Nr. 87 liegenden Hauses sammt Zligehör gewilliget, und hiezu drei Termine, und zwar: aus den 19. November, 17 December 1«4l) und 21. Jänner 1850, jedesmal um lO Uhr Vormittags vor diesem k. k. Stadt-und Landrechte mit dem Beisätze bestimmt worden , daß, wenn dieses Haus weder bei der erstell noch zweiten Feilbictiings - Tagsahlinq um den Schätzungöbettag oder darüber an Mann gebracht werden könnte, selbes bei bei der dritten auch ullter dem Schähuügsbettaqe hmtangegeben werden würde. Wo übrigens den Kauflustigen frei steht, die dießfälligen Licitatl'onHdedingnisse, wie auch die Schätzung in der dießlandrechtlichen Registratur zu den gewöhnlichen A'mtsstunden, oder bei dem Executionöführers - Vertreter, Herrn 1^!'. Wurzbach, einzusehen und Abschriften davon zu verlangen. — Laibach den !3. October IS^i). Z. 1952. (3) Nr. 10432. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrechtc in Krain wird bekannt gemacht: Eö werde über Ansuchen des Herrn Joseph Aichholzer, gegen Herrn Joseph Köhrer, pl:l0 Zahlung von !09 st. 45 kr. C, M. <:, 5. c., die Feildietung der auf 15^ st. 5^ kr. geschätzten Hüte und der Gcwölbscinrichtlnig bewilliget, und hiezu die Tagsatzung auf den 7. und 2«. November 1849, jedesmal von !> bis 12 Uhr Vormittags, und allenfalls von 3 — <» Nachmittags, in dcm hier am Kundschaftsplatze «11!..C. Nr. 233 liegenden Gewölbe mit dem Beisätze bestimmt, daß, wenn diese Fahrnisse bei der ersten Licitation nicht mindestens um den Schätzungswelth ver« kauft werden sollten, solche bei der zweiten auch unter demselben an den Meistbietenden gegen bare Bezahlung werden hintangegeben werden. Laibach am 16. October 1»4i1. Z. 1962 (!) Nr. 39!,8. Kundmachun g, Bei der k. k. Provinzial-Postdirection in Padua lst die Directors- Stelle, mit dem Gehalte jährlicher 1100 st. und dem Genusse der Natural« Wohnung, gegen Erlag der Caution im Besol-dungsbltrage, in Erledigung gekommen. — Zur Wieoerbesetzung dieser Stelle w,rd der Concurs bis 31. October d, I. mit dem Beisatze eröffnet, oaß die Bewerber die gehörig documentirten Gesuche, unter Nachweisung der PostmampulationS-Kemitnisse und der. italienischen Sprache, im 'Riege der vorgesetzten Behörde bei der lombardisch« ven.tianischen Oberpost-Direction in Verona einzubringen und darin anzugeben haben, ob und mit welchen Beamten der Provinzial-Postdirection in Padua sie etwa und in welchem Grade verwandt oder verschwägert sind. — K. K. illyrische Oberpostverwaltung. Laibach dcn 21. October 1s49.