ARGO. Zeitschrift für krainische Landeskunde. Nummer 5. Laibach, 1897. V. Jahrgang. Das Eisen in Krain. Beiträge zur Geschichte der krainischen Eisenindustrie und des kraihischen Eisenhandels. Von A. Müllner. Bergordnung und Berggericht. IY. Der Ehrgeiz, endlich auch Oberhergrichter zu werden, liess Junauern nicht ruhen. Er wendete sich daher bittlich an die Erzherzogliche Kammer, ihn zum Oberhergrichter zu machen, denn unterm 18. April 1588 verlangt dieselbe vom Yicedom einen Bericht über Paul Junauers Gesuch um dieses Amt. Für Junauer setzten sich auch die Hammergewerke und die Eisenkaufleute seihst ein, denn unterm 26. April übergeben sie an den Erzherzog ein Gesuch um Entlassung des Holzer und Ernennung des Junauer, mit der Begründung : ersterer verrichte sein Amt nicht und habe in Bergwerkssachen keine Erfahrung. Es scheinen indessen nicht alle Gewerke des Landes auf Junauers Seite gestanden zu sein, . denn die Eingabe unterfertigen nur Gewerke von: am Huhl, Yodiz, Hobovše, Idria, Eisnern, Krop und Steinbüchel nebst Eisen-händlem aus Laibach und Lak. Erzherzog und Yicedom waren vom'Yorgange eben nicht sehr erbaut; der letztere berichtet unterm 5.Mai: Er hätte mit seinen Käthen conferir!; es sei nicht bekannt, dass Holzer resignirt, oder entsetzt worden wäre; zudem hätten, für den Fall einer Neuwahl des Oberbergrichters, die Gewerken drei oder mindestens zwei Candidaten vorzuschlagen, aus welchen der Herzog die Wahl trifft. Der Yicedom meint schliesslich, dass „der Supplicant zu frue aussgesprengt vnd derhalben dismall woll zu rhue zu weisen ist-1. Inzwischen resignirt Holzer, offenbar gekränkt durch Junauers und seines Anhanges von intriguanten Nagelschmieden Yorgehen — die grossen Gewerke Oberkrains betheiligten sich, wie bemerkt, nicht an der hässlichen Affaire — und die Kammer beauftragt unterm 8. Juli den Yicedom, über den Fall zu berichten, eventuell Anträge auf Neubesetzung. zu stellen. Es werden als Candidaten, deren Qualification gewünscht wird: Paul Junauer, MichaelSemen, und als besonders empfohlen und wohl qualifizirt Paul Zob.1 genannt; endlich im Postscript auch über des Michael Harrer’s Supplication Bericht und Gutachten gefordert. Das würdelose Yorgehen des ehrgeizigen Junauer weckte natürlich den Concurrenzneid. Schon unterm 12. Juli wird der Yicedom aufgefordert, sich über die „vnndterthenigiste Supplication vmb das Ober-Pergkhrichter-Ambt des Erasem Naglitsch“ sich zu äussern. Inzwischen supplicirt Junauer wieder bei der Erzherzoglichen Kammer um die heissersehnte Stelle, wesshalb unterm 29. Juli an den Yicedom der Auftrag ergeht, dass er „die Sachen, sein Junauer’s So woll alls der andern Personen halben, So auch darümben angehalten“ mit den Landräthen in Erwägung ziehe und den Tauglichsten vorschlagen möge. In einer Zuschrift der Hofcammer ddo. Graz 20. August taucht plötzlich ein weiterer Candidat auf. Es wird dem Yicedom mitgetheilt, dass „an Jezo durch die Hamersgewerkhen zu Eysern, Oröp, Stainpüchl, Colnizen, Wochein, Radwein, Assling vnnd Jauernikh zu ersezung he-rüertes Perkhrichterdienstes, Lincharden Sen, gewesten Pfleger zu Radtmonsdorff fürgeschlagen vnnd fürr tauglich berüembt würdet“. Der Yicedom berief ordnungsgemäss die Gewerke und verlangte den vorgeschriebenen Ternävorschlag ; unterm 14. October berichtet er an die Hofkammer, dass ihm Hans Wari, Paul Junauer und Michael Semen für tauglich vorgeschlagen worden seien. Im Berichte des Yicedoms werden Harrer, Naglitsch und Zobl als des Eisenwesens unkundig abgelehnt. Junauer wird als „des Eisensteins vnnd wass dem ganzen Eisenperkhwerchswesen anhangt, wohl verständig“ erachtet, so wie bemerkt, „dass Er auch zu Aufrichtung vnnd Zusamentragung der Perkhwerchsordnung nit der wenigist Ursacher gewesen“ sei. Doch sei der 5 Mann schon alt, seines Gesichtes beraubt, so dass er geführt werden müsse, daher nicht' zu Berg und Wald gehen, und überall seine Augen haben könne. Er sei auch so arm „dass er dieser Zeit um seines Vnuer-mögens willen, gleichsam dess Stift Freising Alumnus, dann Er zu seiner teglich vnnd Notturftigen Ynderhalt Anderss nichts Alss nin Mül zu Laagkh, die Ime von derselben herrschafft auss gnaden vnd auf Wolgefallen zu gemessen bewilligt vnd Eingeraumbt ist“. Da nun ein Oberberg* richter gerade mit der Herrschaft Lak der Wälder und Bergwerke wegen „mehr Streit und Anstöss, als mit anderen hat und noch haben wird, so könne man — wie gern wir Ime Junauer sunst sein Wolfart wünschen“ — ihn doch nicht zum Oberbergrichter als tauglich erklären. Michel Semen war vor 3—4 Jahren Pfleger in Radmansdorf, war aber ein lauer Beamter, versteht von Bergwerksachen nichts, da er nur bisweilen bei verwandten Hammerschmieden in Krop sich aufgehalten habe. Er sei nur durch etliche seiner Yetter und Schwäger von Krop vorgeschlagen worden, denn die übrigen nicht „zuwieder sein“ wollten und ihn pro forma „benennen und einkhumen lassen wellen“. Als tauglichster wird Hanns Warl bezeichnet. Er ist im Verwaltungsdienste versirt und brauchbar, hat viele Jahre selbst einen Pläofen und Hammerwerk an der Gurk bearbeitet. Die Gewerke haben ihn oft als „Vormund und Fürsteher“ gebraucht, dazu sei er „der Teitsch, wälisch vnnd win-disch Sprach“ in Wort und Schrift kundig. Auch wohne er in Laibach, während die Andern auswärts leben und daher bald um Zulagen einkommen würden. Warl wäre also zu ernennen. Die Kammer ging jedoch vom Vorschlag des Vicedoms und seiner Räthe ab, und ernannte unterm Ì7. November 1588 den Paul Junauer zum Oberbergrichter, welcher am 13. Jänner 1589 den ein-berufenen Gewerken vorgestellt und beeidet wurde. Wie vornehm dachte der erlauchte Gesetzgeber der Bergordnung von 1575, wenn er im dritten Artikel, der von der Ober-Bergrichterwahl handelt, sagt: „Dann so bewilligen wir, doch auf vnser gnediges wolgefallen, das die Eisenpergckwerchs Gewerken, Radt-vnd hamermaister, als offt sich durch Ableiben, Schwachait, Unuerstandt oder in anderweg Veränderung mit solchem Oberpergckrichter zue tra gen wurde, dass sie. alsbald durch ihre Gwaltstrager ohne verziehen auf ein gelegen Malstatt zusamen komen, sich dreyer oder doch zweyer woluer-stendiger, tauglicher Personen etc. vergleichen, dieselben vnserm Vitzthumb in Crain Namhafft machen, der alsdann solches vnser Niderösterreichisehe Gamer.'Räthe berichten und sein güet erachten mit schreiben sólte etc.“ Das erstemal lief die-Sache noch leidlich ab, sofort aber begann das würdelose Gezänk und Intri- guiren Junauers und seines Anhanges, weil er bei der ersten Wahl nicht gewählt wurde, schliesslich wurde der Geist des Gesetzes ganz ignorirt und es begann ein unwürdiges Wettlaufen im Petitionswege an die Kammer um den Posten. ') Was mussten sich die Herren in Graz wohl von den krainischen Gewerken für Ansichten gebildet haben? Jedenfalls zeigten letztere, dass sie bezüglich ihres moralischen Werthes sehr überschätzt worden waren. So hatte denn Junauer sein Ziel erreicht, allein auch er war nicht auf Rosen gebettet. Auch ihm wollten die Gewerke nicht pariren, und wie er sie früher in die Opposition gegen seine Vorgänger gehetzt und darin bestärkte, so setzten sie dieselbe jetzt gegen ihn fort. Vollends machte er sie sich zu Gegnern, als er eine Eisenhandel-Compagnie aus abgeschafften Laker protestantischen Bürgern errichten wollte. Zudem konnte er wegen Altersschwäche nicht überall hinreiten und die Gewerke wollten ihm darum keinen Gehp.lt bezahlen. Alles, was er seinen Vorgängern vorgehalten, erhielt jetzt er wieder aufgetischt. Bitter klagt er darüber beim Erzherzoge, und in einer Eingabe präs. 21. Jänner 1590 bittet er, es möge gegen sie energischer eingeschritten werden, damit die 2 kr. per Pfund Eisen-Aufschlag eingebracht würden, von dem er bezahlt zu werden verlangt, „Sonnsten vnd da solliches nit beschicht, Ist es vn-mueglich, das bey also sterrichter Khöpffen vnnd aigensunigen Leuten amiche Ordnung oder Gehor-samb vili weniger weder ich noch ein ander oberperkh-richter khan erhalten werden.“ In einer weiteren Eingabe präs. 15. März 1590 schreibt Junauer der Kammer, dass sie. auch seinem Vorgänger im Amt, Herrn Holzer, denDienst verleideten. „Sy wollten mich auch dahin bringen. Diss geschiecht durch Etliche aigennuzige Aufwigler, die gern die Armen neben Inen vnterdrugken wolten, vnnd suechen daneben nichts anders allein das Sie der perk-werchsordnung vnnd Ir fürgesetzten Obrigkait loss vnnd ledig möchten sein.* Zu diesen Bitterkeiten, welche jetzt Junauer auskosten musste, kam noch der langwierige Process, welchen er und Rottenmaner mit den Gewerken wegen Ersatz der Kosten führte, welche die beiden anlässlich ihrer Vorarbeiten für das Zustandekommen der Bergwerksordnung vorgeschossen hatten. Allerdings war ihre Buchführung nicht die pünktlichste, wie wir dies schon, oben aus Tolhopf’s Verteidigungsschrift. entnommen (p. 58), immerhin waren die Gewerke ersatzpflichtig, wovon sie aber nichts wissen wollten. ') Valvasor nennt ihn Buch III p. 38-1 noch ein „grosses Ehren-Amt“. . In einer Eingabe vom 9. März 1576 sagen sie, man hätte sie am 20. October 1576 „zu vol-mechtigen gewaltstrage rn zu Aussfiierung aller Ihrer tragenden beschwär Erkhiest.“ Sie hätten nun alle Auslagen aus Eigenem bestritten und ihre Rechnung dem Oberbergrichter Felix Tholhopf unterm 22. November 1575 gelegt; dieselbe betrug 900 fl. Rheinisch und einige Kreuzer und wurde auch „Passiert und angenommen“. Sie können jedoch nicht zu ihrem Gelde kommen, und bitten daher den Yicedom um Hilfe. Der Schritt blieb erfolglos. 1587 bringen sie die Angelegenheit abermals zur Sprache. Sie beide, Junauer und Rottenmanner, hätten als Gewaltträger der Gewerke beim Zustandekommen der Pergwerksordnung die Vertretung der Interessen der Gewerke übernommen. IhreAuslagen „jn erlangung der Perkhwerchs-Freyheitten“ !) beziffern sie auf 667 fl. 42 kr. rheinisch. Unterm 3. April 1587 erliegt nun ein Act ddo. Laibach, in welchem der Oberbergrichter Holzer bekennt, dass am Versammlungstage den 1. April die erschienenen Gewerke die Forderung Jünauers und Rottenmanners anerkannt und bis „khomenden Sanct Jacobs tag gewisslichen zu entrichten“ entsprochen hätten. Die Gewerken hielten jedoch nicht Wort, denn unterm präs. 7. Aug. 1587 klagen Junauer und Rottenmanner, dass zu St. Jacobi ihnen nichts bezahlt wurde. 1589 15. Septembér ddo. Laibach ergeht ein energischer Befehl des Grafen Wolf von Thurn als Landesverwalter der Landeshauptmannschaft an die Gewerke, bei Strafe von 60 Ducaten in Gold zum 18. November in Laibach zu erscheinen und' dem Junauer und Rottenmanner den Schuldrest für ihre Kosten per 667 fl. rh. zu bezahlen, damit „diser beschwärlich Langwierdige handl zu Ort gebracht, vnd wir darundter ferner nicht behelliget werden“. Die Gewerke erschienen zwar in Laibach, scheinen aber nicht zahlungslustig gewesen zu sein, denn unterm 15. November erfloss abermals ein Befehl des Grafen, welcher an die Gewerke sammt und sonders verordnet bei 100 Ducaten in Gold: dass „keiner von hierr nit verruke Sy haben dan zuuor denen, Ge-waldtstrager n“ Ihre Schuld bezahlt; und zwar hatte jeder laut Vergleich vom Schlag 18 fl.* 2) zu. erlegen, „es sei in Liquidierten scheinen oder parem gelt“. ') In einer Urkunde ddo. 7. August 1587 schreiben ßie „vonn wegen unserer treyen Bemuehungen zur Erlangung der Bergwerkhsordnung vnnd Fray he it then“, 2) Das gäbe = 37 Schläge. Was aber die öden und abgekommenen Hämmer betrifft, solle Junauer, als dieser Zeit Oberbergrichter, „sein Vleissig achtung geben, wobey sollihen hamern ainiche voraus (Fahrnisse) oder Grodl : dauon er sich khunte zalhafft machen, vorhanden, dass er solliches anzunehmen schuldig.“ Ist nichts vorhanden, so sollen die übrigen den entfallenden Betrag repartiren. Der Passus ist darum interessant, weil wir daraus erfahren, dass seit Beginn der Action für die Bergordnung schon einige Gewerke eingegangen waren. Der Modus, Oberbergrickter im Petitionswege zu werden, hatte sich schon so eingebürgert, dass wir schon wieder bald auf ein Gesuch präs. 16. März 1590 treffen, in welchem Michel Harrer ’) den Erzherzog um Verleihung des Oberbergrichteramtes-bittet, weil: Carl Junauer nicht allein Alters und Schwachheit willen den Dienst nicht mehr versehen kann, sondern auch fast ganz erblindet sei. Es wäre daher nöthig, einen neuen Oberbergrichter zu verordnen, wesshalb ' er, Harrer darum anhält. Schon unterm 19. März wird vom Vicedom Bericht über Harrers Gesuch abgefordert. Der Vicedom berichtet an die N. Oe. Kammer sub 4. Juni 1590, dass er schon im Juni 1588 bei der Wahl des Junauer auf dessen Gebrechlichkeit hingewiesen habe. Nun komme es doch auf seine Worte, und er empfehle- als den tauglichsten Michel Harrer „So der katholisch Religion zuegethan und in Gerichtsachen erfahren sei.“ Mit Zuschrift ddo. Graz 1. August 1590 an den Vicedom Nielas ' Bonhomo ernennt die Kammer den Michael Harrer auf seine Supplicien zum Ober-Bergrichter, weil Junauer unfähig ist; zugleich wird dem Vicedom aufgetragen, den Rücktritt Junauers zu veranlassen. Schon unterm-11. August berichtet der Vicedom, dass er Junauern vorgerufen und ihm seine Resignation „mit allen glimpfen für gehalten“ die er auch „gehorsamblich“ gegeben, nur mögen ihm die Gewerke seine ausständige Besoldung bezahlen. Auch Harrer erfreute sich keines ruhigen Daseins, denn es erliegt ein Schriftstück ddo. Graz 16. Juli 1594, mit welchem Erzherzog Maximilian den Vicedom beauftragt, Harrer zu schützen. Es heisst da: „Demnach sich im beyliegenden Suppliciren der Oberbergrichter Michael Harrer wider Leonharden Fridl vnd Andreen Nothar wegen Verschimpfung der Perkhgerichts-Ambtsverordnungen, vnd dass Sy Inn Harrer mit schmach-schriften angriffen haben sollen, beschwerdt.“ Der Erzherzog befiehlt, dass der Vicedom das Oberbergrichteramt vor Beschimpfung schützen und ihm Respect verschaffen solle. >) Valvasor nennt ihn BE Harrer von Adelsbühl. III., p. 383-. 5* Kleinere littheilungen. Die Geschichte des krainischen Landes- I Museums. In actenmässiger Darstellung von A. Mül ln er. (Fortsetzung.) Grosse Sorgen bereitete dem Grafen die Finanzfrage. Um freiwillige Beiträge zu erhalten, setzte er alle Hebel in Bewegung, entschloss sich sogar persönlich öffentlich aufzutreten. Unterm 28. Dez. 1833 schreibt er von Ruckenstein an den Bürgermeister Hradezsky: „Ich wünsche Sonntag den 22. dies mittelst einer Rede die Bewohner und Hausbesitzer Laybachs nach dem Beyspiele der übrigen Bezirke, zu Beyträgen zur Capitalisirung für das Museum zu bitten und die Versammlung im Rathhaussaale zu halten,“ um dessen Ueberlassung er ihn ersucht. Hohenwart hofft ein recht zahlreiches Auditorium zu haben. Wir haben schon oben gehört, dass als leitende Behörde des Museums, welche den Verkehr mit der St.-V.-Stelle zu besorgen hatte, ein sog. Curatorium gedacht wurde. In einem Acte des Jahres 1832 werden Hradezky und der „Mittelssecräter“ (St.-V.-St.) Graf Lichtenberg als solche genannt, doch treten sie nie hervor, Hohenwart ist absoluter Herr. Erst 20. Feber 1834 finden wir, dass Hohenwart Namens des Curatoriums zeichnet. Dasselbe bestand aus den Grafen Hohenwart und Wolfgang Lichtenberg und dem Domdechant Urban Jerin. Von diesen war Lichtenberg Ständisch-Verordneter. Die Amtirung geschah in der Weise, dass Hohenwart concepirte und dia beiden Curatoren ihr „Einverstanden“ dazu setzten. Inzwischen zeigte es sich immer deutlicher, dass die Museumräumlichkeiten nicht zweckentsprechend waren. Unterm 17. Mai 1834 erstattet das Curatorium der St.-V.-St. den Vortrag, das letzte „Thurnzimmer“, welches Arbeitszimmer des Museums ist, wegen Sanitätswidrigkeit für die Münzsammlung1) zu bestimmen. Man bittet die St.-V.-St. beim Gubernio sich zu verwenden, „damit die zween ebenerdigen Zimmer gegen das Alumnat, welche bei allen abgehaltenen Gubemial-Commissionen von Seite des Lehrkörpers hartnäckig abgewiesen, und als für Lehrzimmer unbrauchbar erklärt worden, wirklich auch fortan unbenutzt und leer stehen, dem Curatorium eingeräumt werden mögen. In einem derselben wird man den Herrn Custos ein Wohnzimmer an weisen, in das andere das Laboratorium verlegen.“ Nr. 19. Ì) Die Folge der Unterbringung derselben allda war, dass die sämmtlichen Läden der Münzkästen und deren Fachwerk aus dem Leime gingen, die Sammlung in die heilloseste Unordnung gerieth und für die Kästen im Jahre 1890 ganz neue Läden hergestellt werden mussten. Bei aller Gefügigkeit Freyer’s konnte dieser seiner Existenz doch nicht froh werden. Als Sammler und Prä-parateur kam er mit auswärtigen Instituten in Berührung und lernte die Stellung der Musealbeamten an fremden Museen kennen, welche ihm, mit seiner verglichen, benei-denswerth scheinen musste. Zudem gab es Geldverlegenheiten, so dass er sogar seinen kärglichen Gehalt nicht erhielt. Das Curatorium sah sich daher veranlasst, sich an den Gouverneur zu wenden. Unter 10. December 1834 schildert Hohenwart die Lage wie folgt: „Es thut mir leid E. E. anzeigen zu müssen, dass der emsige, unermüdete und kenntnissreiche Custos Freyer im verflossenen Monat November nicht nur keinen Gehalt bezogen habe, sondern, dass er auch für den December keine Aussicht habe, denselben zu empfangen. Ich darf E. E. nicht verhehlen, dass Herr Freyer kein eigenes Vermögen besitze, folglich ohne monatlichen Bezug seines Gehaltes nicht bestehen könne und Euer Excellenz hohen Einsicht wird es nicht entgangen sein, dass ich ohne der thätigen Mitwirkung desselben mein gegebenes Wort, die Aufstellung zu beenden, nicht lösen könne und dass überhaupt die Anwesenheit des Herrn Freyer anfange prsecser zu werden, denn da man im Joanneum und im kaiserlichen Naturalien-Cabinete dessen besondere Brauchbarkeit kennen gelernt, so sehe ich Briefe an ihn ankommen, die zu schmeichelhaft geschrieben sind, um in mir nicht den Argwohn zu erregen, dass man beabsichtige, ihn für eines dieser Institute anzuwerben, wo seine Existenz auf die Lebensdauer gesichert ist. Freyer liebt sein Vaterland so sehr, geniesset.bei den Herren Curatoren solche Berücksichtigung, dass ihn 600 fl. Gehalt und freies Quartier nicht meineidig machen würden : aber die nöthigen Subsistenzmittel dürfen nicht fehlen.“ Nr. 35. Schliesslich wurde der Graf selbst schwierig und ungemüthlich. Unter 20. Dec. urgirt er wieder die St.-V.-Stelle Geld zu beschaffen und die Rückstände einzufordern, besonders den Primas von Deutschland, der schon 300 fl. schulde, will er angegangen wissen, er zahle nicht, weil er darum noch nicht angesprochen worden. Freyer habe für November keinen Gehalt bekommen und ein Gleiches wäre für December eingetreten, wenn S. E. der .Herr Gouverneur von Schmidtburg nicht grossmüthig 100 fl. gespendet hätte. Die Rolle, welche die beiden Herren Curatoren spielten, beweist aber am besten die Schlussbemerkung des Grafen auf diesem Actenstücke, welche lautet, von Hohenwart unterstrichen: videant post expeditionem die Herren Curatoren. Wie patriarchalisch die Amtirung war, beweist ein sub Nr. 23 indicirtes Actenstück von 1835. Wolf. Graf Lichtenberg als Curator meldet der Verordneteri-Stelle, dass Herr Georg Dembscher, Oberamtmann in Bisenz in Mähren, dem Museo 88 diverse Münzen verehrt habe. Jerin, der doch auch Curator war, wusste • davon nichts, denn er schreibt auf diesem Concepte : Si suo tempore hoc legissem Dum Georgium Demsher Carniolum in Districtu Lakopolitano Eisnernensem (e shelés-nike) natum esse adjecissem.J) Urban Jerin. Nr. 23. Die misslichen Vermögensverhältnisse der Anstalt und das autokratische Vorgehen Hohenwarts gaben bald zu Misstönen Anlass. Unter 4. April 1835 kritisirt die St.-V.-Stelle die Geldgebahrung des Curatoriums und gibt Vorschriften über dieselbe. Schliesslich aber heisst es : „dass es dem guten Gedeihen jeder Anstalt wesentlich förderlich sei, wenn die auf der en Leitung Einfluss nehmenden physischen oder moralischen Personen im vorzüglichen Einklänge handeln, ist eine unbezweifelte Sache, deren Erzielung jedoch vorzugsweise dadurch bedingt ist, dass das Ver-hältniss, in welchem dieselben zu einander stehen, genau und unverrückbar festgesetzt werde. Da nun zwischen dieser ständisch Verordneten-Stelle und dem Curatorio dies noch nicht der Fall ist, obgleich beide gewiss dasselbe lebhafte Verlangen beseelt, dem Bestände des Landes-Museums Dauer zu verschaffen, und und dieses Institut möglichst empor zu bringen: so wird es unerlässlich, dass die Obliegenheiten und der Wirkungskreis des Museal-Curatoriums in jeder Beziehung fest bestimmt werde.“ Das Curatorium möge nun selbst eine diesbezügliche Instruction entwerfen, welche seine Obliegenheiten, so wie seine Stellung zum Verordneten-Collegio und zum Cüstos in allen Theilen umfasst. Auch für den Custos mögen Instructionen entworfen werden. M.-A. Nr. 11. Es ist begreiflich, dass Hohenwart diese Explicationen eben nicht gutmüthig hinnahm. Unter 10. Mai beantwortet er obiges Monitum mit einer neun Folioseiten starken Zuschrift, welcher wir folgende charakteristischen Stellen entnehmen. Nachdem der Graf seinen Bildungsgang und seine Kenntnisse kurz besprochen, fährt er fort : „Als ich das Geschäft (der Aufstellung) übernahm, hatte ich Kentniss, dass die hochlöb. Hr. Stände das Landes-Museum in Schutz genommen und das Protektorat über selbes ausübten. Ich lebte in der Zuversicht, dass mich der im Auslande berühmte Botaniker Hr. Prefäkt Hladnik bei Ordnung der Herbarien, dass der Professor der Zoologie* 2) bei Aufstellung der Thiere, dass Hr. R e p e s c h i t s c h bei der Münzsammlung, dass *) Dembscher hat sich in seiner Zuschrift als geh. zu Eisnern genannt, Lichtenberg konnte das Wort aber nicht lesen, im Concepte schrieb er erst Dembscher aus Eisenz, durchstrich das Wort und setzte darüber Bi, was er ebenfalls durchstrich. 2) Damals Hlubek. der ganze Lehrkörper in jeder wissenschaftlichen Beziehung mich unterstüzen dürften, dass endlich ich einen Custos erhalten würde, der im Stande wäre, meine Bemühungen zu unterstüzen. Ganz anders gestalteten sich die Sachen, als ich das Geschäft begonnen hatte, mir wurde ein Custos beigegeben, der, die Mineralogie ausgenommen,1 in jeder Beziehung ganz unwissend war1) und selbst in der Mineralogie, das Mohs’sche System ausgenommen. nichts kannte: daher musste ich mit so vielen Anständen, mit so vielen Wiedersinnigkeiten durch ein volles Jahr kämpfen, dass ich mich entschloss, das ganze Geschäft fallen zu lassen, und mich zurück zu ziehen. Eine löb. St.-V.-Stelle ernannte Hrn. Freyer zum Custos, und die Aufstellung nahm einen rascheren Gang. Die erwarteten Unterstüzungen von Seite des Hrn. Hladnig, des Professors der Zoologie und des ganzen Lehrkörpers blieben aus. Ein kleinlicher Neid, der in keinerlei Hinsicht zu entschuldigen war, begann sichtbar zu werden, nachdem man den Anfang gesehen, wollte Jedermann die Aulstellung an sich reissen, die Missgunst begann, und wo man konnte, wurden vom Lehrkörper Hindernisse dieser werdenden Anstalt in den Weg gelegt. Nur Herr Repeschitsch erfüllte die gehegten Erwartungen.“ Die Errichtung der botanischen und zoolog. Sammlungen ruhte allein auf Freyer. Das Museum könne sich mit dem in Prag und dem Joanneum messen, wo sechs und fünf Individuen angestellt sind, während hier Freyer allein steht. Ersteres hat 35.000 fl., letzteres 42.000 fl., unseres nur 4000 fl. an Aufstellungskosten beansprucht. Hohenwart beleuchtet nun die Geldverhältnisse, welche denkbar elend seien, er habe mit Beschränkungen und Entbehrungen kämpfen müssen, die die Nachwelt unglaublich finden wird, selbst einen correcten Schreiber für die Protokolle und einen Kaligraphen für die Etiquétten habe er nicht bekommen können, weil kein Geld vorhanden istQDie Kästen für die Reptilien und Alterthümer habe er durch eine Collecte unter dem Handelsstande aufgebracht, etc. M.-A. Nr. 12. Allerdings ist hier nicht von Mangel jedweden Geldes die Rede, es lag capitalisirt, und Hohenwart’s Wirtschaftspolitik ging dahin, ein derartiges Capital2) zusammenzubringen, um von den Interessen allein das Auslangen zu finden. Wir werden später sehen, dass sich sogar ein ansehnliches Capital angesammelt hatte. In seiner Unermüdlichkeit, neue Geldquellen für das Museum zu eröffnen, verfiel Hohenwart *) Er hatte sieb ihn ja doch selbst verschrieben! 2) Ein gedruckter Voranschlag vom 26. November 1836 weist aus : an Activcapital 3293 fl. 30‘/4 kr., bei der Sparcasse 4700 fl., bei Privaten angelegt 1040 fl., wovon 163 fl. 59'/4 kr. Interessen einflossen, dazu eine Forderung von 12tfl., eine Rudesch’sche Rente per 150 fl. und einen Beitrag des Gouverneurs Schmidburg per 100 fl. — In Summa 425 fl. 59‘/4 kr. Jahreseinnahmen, die Ausgaben sind mit 673 fl. 41 kr. präliminirt. Es ergab sich daher ein Deficit von 247 fl. 413/4 kr. sogar aüf die Adelsberger Grotte. Unter 15. Nov. 1835 sehreibt er an den Gouverneur : „Der traurige Finanzzustand des Museums ist die Veranlassung zü folgendem ehrfurchtsvollem Vorschläge. Die Adelsberger Grotte erträgt jährlich sicher 500 fl. Dieser Betrag wäre erwünscht und sehr leicht zu erhalten, wenn Euer Excellenz geruhen mögen, dass ich mich nach meinem Bettelsysteme an die Gemeinde Adelsberg und Lagin wende, auf deren frey eigenthümlichen Gemein-Weide der Eingang der Grotte liegt. Beide Gemeinden werden mir zum Besten des Museumsfondes die Grotte überlassen, (? ?) da die Herrschaft Adelsberg, eigentlich das Camerale, noch nie das Eigenthum derselben angesproehen, vielmehr das Poli-tieum immer mit dem Gelde disponirt hat, so besorge ich vom Camerale keinen bedeutenden Kampf, und ich sehe die Sache als sehr ausführbar an, und sollte es Streit geben, so wird die Majestät gewiss durch gnädige Entscheidung den Gegenstand beilegen. Aber die Sache muss bald angepakt werden, damit das Camerale nicht eine Verjährung anführen könne. Je revais le etat qui prét fez pater, allein ich bedarf hiezu Euer Excellenz hohe Gutheissung, damit ich auch, wenn man über mich herfallen sollte, jemand mächtigen habe, der meine Bemühungen unterstüzt.“ Natürlich wurde aus der Sache nichts, der Schritt aber ist immerhin ein Beweis für Hohenwart’s Energie und Begeisterung für die Sache des Museums. Ein Majestätsgesuch um eine Jahresdotation von 1000 fl. wurde mit Hinweis auf die allerh. Entschliessung dd. 8. Juni 1826 mit Note ,dd. 5. Dec. 1885 ebenfalls ab-weislich beschieden. Angesichts dieser Sachlage unterbreitet das Curatorium unterm 13. Febr. 1836 der St.-V.-Stelle ein Promemoria, in welchem es sagt, dass es nur zwei Mittel gebe, den Fortbestand der Anstalt zu sichern, nämlich, entweder einen nachhaltigen jährlichen Beitrag aus dem ständischen Einkommen, oder ansehnliche jährlich anzuhoffende Beiträge patriotischer Landes-Insassen. Auf ersteres könne, wenigstens bis auf Weiteres nicht gerechnet werden. — Das zweite habe bisher den Bestand des Museums gesichert, aber es fängt an, sich als unzureichend darzustellen. Graf Hohenwart sieht Sich aus Gesundheitsrücksichten genöthigt, seine Thätigkeit einzu-s t eilen, und ziehe sich zurück. Das Museum verfügt nur über 300 fl., womit nicht einmal der Custosgehalt und der Lohn für den Diener gedeckt sind. Wenn nichts anderes, so ist doch die Beheizung zu bezahlen. Es gebe daher zwischen Auflösung und Herbeisehaffung von Mitteln kein Mittelding. Ohne die lezteren muss,die erstere erfolgen. Es möge daher der Gouverneur einen neuen Aufruf an die Krainer erlassen, Beiträge zu spenden. M.-A. 1836, Nr. 10. CulturgescMchtliche Mittheilungen über Laibach. Die Befestigung der Stadt Laibach im XVI. Jahrhundert. Wir haben in „Argo“, IV. Jahrgang, p. 191 mit-getheilt, wie im XVI. Jahrhundert die Fortificationswerke des Stadttheiles zwischen dem alten Markte und der Po-lana-Vorstadt entstanden waren. Das k. k. Finanz-Archiv in Wien bewahrt nun eine Urkunde ddo. §. September 1526, aus welcher ersichtlich wird, in welcher Weise man die Befestigung auszaführen gedachte, und wie lähmend die damalige Türkennoth auf Handel und Erwerb einwirkten, so dass die finanzielle Lage der Stadt als eine recht traurige erscheint, andererseits . auf glänzende frühere Zeiten geschlossen werden muss, da reichliche Stiftungen vorhanden waren, welche man jetzt anzugreifen im Begriffe stand. Der Act lautet: Addresse: Dem durchlauchtigsten Fürsten vnd Heren Heren Ferdinanden Printzen in Hispanien Ertz-hertzogen zu Östereich zu Burgundi. Rubrum: von den Hof- vnnd Kamer Raten der N. 0. Lannde Bericht Rath vnnd guntbedungkhen, das denen von Laybach in Krain der Bruederschafften güetter daselbs einzuziehn vnnd ZU Erpauung der Ratmaur daselbs anzuwenden gelassen wurde den 22. Augusti des 1526. T ext: Durchlauchtigister Fürst Genedigister Herr etc. Vnns haben die Ersamen weisen etc. Burgermaister Richter Rat vnd gemain zu Laibach vnndterthenigelich zu-erkhennen geben, Auch daneben ainen Beuelh Vnns E. F. Dt. Camer Ratt lauttent furbringen lassen, darinn vnns E. F. Dt. beuelhen dieweil E. F.' Dt. denen von Laybach in ansehung Irer Armuet vnd verdorbens, Auch in bedenn-ckung, das an derselben Stat die gegen dem Turcken ligt, vnd von Inen teglichen in sorgfelltigkait steen, hillf zu erzaigen genaigt sein, das wir Sy in Irern begern, laut Ihrer duplication von E. Fr. Dt. wegen mit ainem Pawgellt bedennckhen, oder in annderfueglich weeg mit hielf vnd furderung des vnns E. F. Dt. unser guetbedunckben nach Haim gesetzt, an E, F. Dt. stat vorsehen vnd darinn beuolhen haben.sollen, wie dan solch E. F. Dt. schreiben, so wir mit gebürenn-der Reuerentz vorstanndeu clerlichen Innsich hallt. Darauf fungen wir E. F. D. Zuuernemben, das den gedachten von Laybach in bedenckhung der merckhlichen vnd treffenn-lichen Ausgaben mit der E. Fr. Dt. Niderösterreichischen Camer teglich beiaden vnd yelenger mer beschwörlicher auf Sy erwachtset, nicht mit fueg oder statlich geholffen werden mag. Vnd wiewöl wir für notturfftig vnd ganntz guet Achten, das der Stat Laybach zu beuesstigung der Mawr. von E. F. Dt. Hilff mitgetaillt vnd . als ain HawbtstaJ, darauf sich in ainer not zuuertrössten, pesser beuesstigt wurde, so mag doch solchs aus obangezaigten notwendigen Vrsachen durch vnns nicht beschehen, vnd naclidem vnns aber die von Laybach zuuersteen geben, das der Bruederschafften guetter daselbst am maissten von Iren Elltern gestifft vnd nymannts nutz, sonder am fueglićhisten were, dieselben guetter anzugreiffen souill muglich zuuerkauffen, vnd von demselben gellt die Statmawr zupawen vnd zubeuesstigen, des dann durch dises mitt.l vnd ausserhalb E. F. Dt. weittern verwilligten Hilf am fueglichsten beschehen mochte. Ist darauf vnnser vndterthenig Rat vnd guetbedun-ckhen, dieweil doch E. F. Dt. an Laybach für annder Steet in Krain gelegen, das E. Fr. Dt. in solch Jr fürgeschlagen mittl mit einziehung vnd verkauffung der Brueder-schafft guetter genedigist bewillige vnd vergönne, dermassen das derselben Zechen vnd Bruederschafft guetter durch die von Laybach eingézògen, ordentlich verkhaufft, Vnd dasselbe gellt nynndert vnd an khain annder ort noch ennde, allain an die Stat Mawr angelegt, genuetzt vnd gebraucht, auch wie solches beschehn vnd angelegt, dauor ordennliche vnd guete Raittung gehalten würde, wie dann E. F. Dt. mer als wir derselben aus getrewer gehorsam anzuzaigen, zuüerordnen vnd hierinn der be-mellten von Laybach genedigist zu bedennckhen wissen. SolChs wollen wir E. Fr. Dt. der wir vnns hiemit vnndtertheniglichen thuen beuelhen nicht vorhallten. Dat. Wienn am 22. Tag des Monats Augusti anno dm. im XXVIten. E. Fr. Dt. Vndterthenig gehorsam N. Stathallter, Hoff- vnd Karner Rat der Niderösterreichischen Lannde. Acht unkenntliche Siegel. Fund eines Einbaumes am Moore bei Schwarzdorf. (Schluss.) Boote und Pfahlbauliämmer aus Hirschgeweih lagen somit hier in jener Schichte, in welcher auch unser Boot gelagert ist. Es erscheint somit sehr begreiflich, wenn man Kähne und Hirschgeweihäxte in Zusammenhäng brachte und beide Artefacte demselben Volke zuschrieb. Inzwischen kam der Fund des grossen gezimmerten Flachschiffes von 28 m Länge im October 1890 zu Tage. Dieses zeigte nicht nur die Spuren von Säge, Axt und Hobel, sondern enthielt selbst Stahlnägel in seinem Holze. Der Contrast im Baue, zwischen diesem Schiffe und den Einbäumlern war aber doch so gross, dass man sofort begriff, es müssen andere Leute daran gearbeitet und darin den See befahren haben als die Pfahlbauer ,von lg. Während nun wir aus stratigraphischen Gründen die Ansicht aussprachen, das Schiff müsse noch auf dem ursprünglichen See geschwommen sein, da es auf dem See- boden unter dem braunen Lehme und den drei darüber lagernden Torfschichten ruht, fanden sich Leute, welche; bis, in die heutigen Tage damit heraufrückten und es den Schiffern der Laibacher Vorstädte Krakau nnd Tyrnäu zuwiesen, welche hier, Gott weiss es wie1) damit manipulirt hätten. Prof. Vrhovec gibt sogar 1. c. ausdrücklich zu, dass das Fahrzeug im weissen Lehme, polžkarca genannt, eingegraben (zarita) war! Prof. Vrhovec findet weiter, dass das Modell* 2) des Schiffes im Museo genau mit der Beschreibung Valvasors, welche er von den Schiffen der Laibacher Schifferzunft gibt, stimmt! Indess blieben uns die Herren die Lösung einer Frage schuldig, nämlich der: wie eine festgefügte' 3-5 cm dicke Holzfläche von 120 m2 in horizontaler Lage durch den trebež, der noch vor 50 Jahren hier 3—4 m mächtig war und erst der -Cultur der letzten Jahrzehnte wich, durch zwei, heute noch 70 cm mächtige festgefilzte Torfschichten und zuletzt noch durch eine 30 cm mächtige, zähe, mit Schilf und Gräsern durchsetzte Lehmschichte so durchsinken konnte, dass letztere das Fahrzeug ganz erfüllte, dann aber, auf der grauen Lehmschichte des alten Seebodens der „polzkerca“ angelangt, plötzlich das Weiter versinken einstellte3) und auf ihr liegen blieb? Warum sank das Schiff nicht noch weiter durch den Lehm bis auf den Felsengrund? Der Fund unseres Einbäumlers beweist uns nun plötzlich, dass in der Seeperiode unseres Moores das Eisen auch an den primitivsten Fahrzeugen zur Reparatur eines Sprunges angewendet wurde. Ob es nun von den Pfahlbauleuten schon ausgeschmolzen wurde, wie es die auf gleicher Culturstufe stehenden Neger thaten, oder ob ..sie es von den eingewanderten Italienern erlernten, bleibt dahingestellt. Sein Fehlen "in den Iger Pfahlbauten beweist nichts; weil einerseits bei der Ueberzeugung, es habe damals noch kein Eisen gegeben, auf selbes nicht geachtet würde, da zunächst Knochen, Töpfe und Steinwaffen augenfälliger waren, andererseits die Iger Bauten friedlich verlassen worden sind; man somit das werthvolle Eisengeräth sicher mitnahm. Mulina-. ’) So der k. k. Professor und Conservator S. Butar in einem Vortrage 11. April 1892 und Prof. J. Vrhovec im „Zabavna Knjižica“ der slovenischen Matica 1895, p. 105. 2) .Ich liess ein solches in yI0 Naturgrösse für .die Sammlung des Rudolfinums anfertigen. 3) Wir hätten der gewagten Behauptung der genannten Herrn keine weitere Beachtung geschenkt, wenn dieselbe nicht iin einer fttr das Volle bestimmten in an 3000 Exemplaren verbreiteten Publication eines slovenisch-nationalen literarischen Institutes den Lesern aufgetischt worden wäre. „Argo“ vor dem kritischen Richterstulile des „Ljubljanski Zvon“ und des |fSlovenski Narod“. Im slovenischen literarischen Blatte „Ljubljanski Zvon“ („die Laibacher Glocke") Heft XI, p. 703 wird die deutsche Ausgabe der Publicationen des slovenischen sogenannten Musealvereines,1) beziehungsweise der, von den slovenischen Herren des Vereines selbst gewählte Redacteur derselben, von einem Anonymus einer vernichtenden Kritik unterzogen. Uns würde dieser interne häusliche Krieg nicht weiter interessiren, wenn der Anonymus nach Vernichtung der „Mittheilungen“ nicht noch einen Angriff gegen ein literarisches Unternehmen gemacht hätte , das er zwar verachtungsvoll nicht nennt, welches jedoch von „Slov. Narod.“ später als unsere „Argo“ an den Pranger gestellt wird. Der Anonymus in der „Glocke“ schreibt und fragt zunächst die, die „Mittheilungen“ „für einen weiteren Gelehrten kreis“ in deutscher Sprache herausgebenden Vereinsherren : Wird wohl das „Muzejsko društvo“ noch weiterhin seine deutschen Puhlicationen auf diese Weise missbrauchen lassen? Dann aber fährt er fort: Noch ein anderes gleichwerthig geschriebenes deutsches wissenschaftliches (?) Blatt erscheint in Laibach in ungezwungener (!) Folge ; auch über dieses erfuhren wir ein schmeichelhaftes Urtheil eines deutschen Fachmannes, welcher Professor an der, Wiener hohen Schule ist. Nach dem Urtheile desselben sollte dieses Blatt polizeilich verboten werden ; denn die überwiegende Menge des dort veröffentlichten Materiales ist — entlehnt,* 2 *) Gegen ein solches literarisches Pfuscherthum, welches sich in unserer Mitte, wenn auch in deutscher Sprache, hr ei tm acht, ist es nöthig, entschieden zu protestiren, nicht nur im Namen des soliden Wissens und der Wissenschaft, sondern auch aus nationalpatriotischen Gründen, da die auswärtige, vorab deutsche Welt nach jenen pfuscherischen Erzeugnissen auch unsere, d. h. slovenischen schöngeistigen Strebungen heurtheilt, quasi: wenn schon die deutschen Erzeugnisse in Krain so hohl sind, wie beschaffen müssen erst die Werke der slovenischen Landsleute sein, welche selbstverständlich neben den deutschen „minderwerthig“ sind. Nachdem somit der Anonymus zuerst die „Mittheilungen“ ahgethan, vernichtet er noch in einem Athem ein anderes, angeblich wissenschaftlich sein wollendes Blatt, gegen welches er einen „deutschen Professor von der Wiener hohen Schule“ ins Treffen führt und sogar die löbliche Polizei anruft! — In seiner Entrüstung über das ') Ein selbstständiger Privatverein ohne Ingerenz auf das landschaftliche Museum und seine Verwaltung, welcher aber vom Staate 200 fl., vom Lande 400 fl. und von der Krainischen Sparcasse 250 fl. an Subvention bezieht, daher auch den Druckbogen mit 25 fl. honoriren kann. lieber seine Entstehung etc. siehe unsere „Geschichte des Landesmuseums“ in „Argo“. 2) Woher, wird leider nicht gesagt; jedenfalls nicht aus „Zvon“ und „Izvestja“ 1 Das Blatt erscheint in ungezwungener Folge 12mal im Jahre, 1—- gemeingefährliche Unternehmen unterlässt er es sogar in seiner Verachtung, den Namen des Blattes, die dasselbe besonders gravirenden Artikel, eventuell den unglücklichen Autor oder Redacteur zu nennen, welchen er der polizeilichen Beamtshandlung so eindringlich empfiehlt, während Professor Gratzy wenigstens genannt zu werden gewürdiget wurde. Dunkel war der Rede Sinn. Er wurde bald durch den Commentator obiger Urtheilsprüche im „Slov. Narod“ ddo. 6. November 1897, Nr. 254 aufgehellt, wo unter der Spitzmarke : „D i e M u s e u m s-„M i 11 h e i 1 u n g e n“4) und „Argo“ Folgendes dem grösseren nicht „schöngeistigen“ und sonst unwissenschaftlichen Publicum vermittelt wird, damit auch die breiten Schichten des Volkes erfahren, welche literarische Pfuscherei im Lande getrieben wird. Der Commentator schreibt: „Mit diesen deutschen wissenschaftlichen Zeitschriften beschäftiget sich die letzte Nummer des „Ljubljanski Zvon“, indem er sehr sonderbare Auseinandersetzungen über die Originalität der Abhandlungen des Prof. Dr. Gratzy2) und des Blattes „Argo“ bringt.“ Es folgt nun im Auszuge das oben über Dr. Gratzy Gesagte und das über die zweite deutsche Zeitschrift losgelassene Vernichtungsurtheil. Dass aber die Liebenswürdigkeiten des Anonymus der „Argo“ gelten, und diese es ist, welche der polizeilichen Vernichtung empfohlen wird, erfahren wir erst durch den Commentator im „Slov. Narod“, welcher schliesslich händeringend und mit verstörter Miene ganz entsetzt ausruft: „Findet sich denn unter den "hiesigen deut sehen Professoren, welche wissenschaftliche Schriftsteller sind, "kein Mann, der dem literarischen Pfuscherthum in der „Argo“ Einhalt thun würde“. Offen gestanden, — der letztere Gegner ist uns, wenn ec auch tapfer anonym bleibt, und keine Gründe für das Todesurtheil anführt, entschieden sympathischer, weil er aufrichtiger und humaner auftritt. Allerdings ist auch er mit dem Gegner aus der „Glockengasse“ darin einig, dass wir für eine endgiltige Justification schon längst reif seien, indess thut er uns die Ehre an, die „Argo“ als objeetüm justificationis zu nennen, wie dies ja auch gewöhnlichen Raubmördern gegenüber in den Zeitungen zu geschehen pflegt, und dann wünscht er feinfühlender, es möge dies nicht durch Polizei,, Staatsanwaltschaft, Schwurgericht und Henker, sondern doch durch einen deutschen Professor geschehen!! 0 Argo! Argo! wer hätte es gedacht? So jung und schon für den Galgen reif ! — Mülbier. ') Pardon! Das Museum publicirt keine „Mittheilungen“; die' amtlichen Berichte über dasselbe und seine Thätigkeit, legt jährlich der hohe Landesausschuss dem Landtage in einem zweisprachig gedruckten Berichte vor. 2) Redacteur der „Mittheilungen“. = 8 Mark, halbjährig 4 K =/4 Mark. I m Bogen stark und kostet ganzjährig 8 K Redacteur, Herausgeber und Verleger: Alfons Müllner, Musealcustos in Laibach. —: Druck von „Leykam“ in Graz.