Beilage zur Laibacher Zeitung Nro. 6. 18 0 c>. Stipendium zu verlassen. Es ist ein Skerpinisches Stipendium tährlichcr 52 ff. für Stu- ' wrende aus der Befreundschaft, und in deren Ermanglung aus ' StelN unter Prasemazion des ältesten der Familie, in Erledigung gekommen. Qle Vlttwerbcr haben daher ihre an d?n Präsenta-tor gertchtete > gehong instruirte Bittschriften inner 6 Wochen bey ^ dem k. k. Studtenkonseß einzureichen. Laibach den 8. Ianer 1800. Zirkul a r e. Mit hoher Hossanzley Verordnung vom zren ^ empfanaen den ^ 34. vorigen Monats welcher derParens-Entwurf zu der sür das ' gegenwärtige Militär - Jahr »8ac> statt dem vorhiniZen Kriegsdar-leihen und Kriegssteuer einzutretten habenden Klassensteuer bey- 1 geschlossen war, ist der Landeshauptmannschaft zugleich der alier- j höchste Befehl bekannt gemacht worden, daß aus threm Mittel mit ! Beiziehuna zweyer ständischen Mitglieder, und eines oder zweyer ^ Individuen Von der Landesbuchhalterey eine eigene Kommißwlt ^ enm äeroeanonä nmnmm inttanriarnm unter dem Vorutze des ^ kandeschefs niedergesetzet werde, welche die Prüfung und Berichti-aung der Faßionen, dann Einbringung dieser Klassensteuer, und ilberhaupt die Verhandlung aller darauf Bezug nehmenden Geschäfte zu besorgen haben solle. «,^N ?un in Folge dieses allerhöchsten Befehls die Landeshaupt- ^ Mannschaft sich angelegen hielt, das Patent nach Thunllchkelt zur N fsamsten allgemeinen Wissenschaft zu bringen, und daMbe auch ^ Alrkllch schon zum durchgängigen Umlauf die Presse verlassen hat; ^ ^.^ auch nöthig/MmNens Wissenschaft dle der.bereits er-nanmen Hoftommißiott ^^^^^^^^^^^ Pflichten entgehen zu Men, vermöge welchen sie auf die Einreichung der Fasilonen, und Beftlmmung der verschiedenen Klassen in den dazu vorgeschriebenen Termmen M dringen/dieNionen ordentlich zu prüfen, sie ohne unnothlgett Ausenthalt zu berichtigen/ und den Partheyen hinaus-- zugeben, dann daraus zn wachen haben wird, damit die jeden tre/ sende Steuer in dem bcmeffenenBetrag, und zur festgesetzten Zeit richtig abgeführet werde. Zugleich ist, umUttricktigkctten in den Fasiionen, oder Klaffen desto" herläßlicher zu entdecken, bey dem geringsten sich ergebenden Zweifel, oder wenn etwa eine besondere Anzeige darüber borkömmt, in den Städten sowohl, als auf den Gütern eine lokal Vlsitazion anzuordnen, und vorzunehmen befohlen, und bey nickt befindender Übereinstimmung nnt der wahren Bewandtnis der Sacke diejenigen , so daran Schuld tragen, mit den in dem Patente bestimmten Strafen ohne Nachsicht zu belegen, endlich aber auch der Hofkom-mißion ihre Berichte unmittelbar an die Hochlöbl. k. k. Böhmisch-und Oesterreichische Hofkanzlcy zu erstatten, und Hochderselbett auch von Monat zu Monat dm Ausweis vorzulegen gnädigst verordnet worden, was an der patentmäßigen Steuer in den dazu vorgeschriebenen Terminen hätte eingehen sollen, und was daran wirklich abgeführet worden ist. Nachdem aber der vorgenannten cum cwm^t^ns ommum inst^n'aium allergnädiast aufgestellten Hostomwlßion die Beurtheilung der Angaben, so bielcr ciMlner Fatenten nnnwglich zuge-m.tthet wcrden kaun, und dieselbe ob ^tto v^- ^ei^nn^r, d^'s Magistrats ln der Hauptstadt, der Stadtgerichte in den Landstädten , und der Grund - und Ortsobngkcit am dem flachen Lande Volt-ständige Genauigkeit in ihren Auswnstn, M!lhm gewissenhafte Aufmerksamkeit auf die Wahrheit der gesammeltm ?^aßionm zu fordern berechtiget ist; so Mrd hiemit jeden Kreisamtc, und vorzüglich dem hiesigen Stadtmagistrate, damN iedcm Stadtgerichte, und jcder Orts-oder Grund-Obrigkeit in Sonderheit zur Obliegen^ hott vorgeschrieben, sich bor allcn den Innhalt des bereits int Umlauf befindlichen allerhöchsten Patens ganz eigen zu machen/ dessen Verlautbahrung unter allen Innsassen ohne mindesten Aufschub zu veranlassen, dafür zu sorgen, daß kein, was immer Namen habender Hausbesitzer der patentmaßigen Schuldigkeit sich entziehe, und auch diesen die schwere Verantwortlichkeit nicht verhehlen werde, wenn bey der Sammlung und Verzeichnung ihrer Innsassen einer oder der andre, wer der auch immer seye, ausser Veranschlagung oder Bemerkung gelassen würde. Wie es sich dentt auck von selbst versteht, daß gemäß den Wünschen unserS aller-gnädigsten Monarchens, und gemäß den grossen Bedürfnissen des Staats, der sich die im vorigen Feldzuge so glorreich errungenen Vortheile durch eine mindere Anstrengung verhältnißmäßiaer Krif-te nickt entgehen lassen kann, es äußerst daran liege, den Zeitpunkt der einzureichenden, und so, wie sie auch nur theilweis vor-kommen, auch theilweis gutachtlich Hieher eittzubegleitenden Faßionen, und die zur Zahlung der fatirten Schuldigkeiten festgesetzten Termmen, auf keine Welse zu übergehen. Laibach am 4ten Iäner 1800. Verstorbene in kaibach. Den i4.^an. Lorenz Verger, Tagl., alt 41 I- " der Krakau Nro. 32. -------^ohann Iönnekcr , Vaueru S., alt 6 I. auf der Pollana Nro. 5 l. — — Ursula Malitschin, Tagl. W., alt 50 I. in derGradischa Nro. 42. --------Franz Gutscker, alt 2 I. w der Iudcngasse Nro. 288. — ,z. Gregor Pesdez, Knecht, alt 58 I. an der Wienerstr. Nry. 35. Marllpreis des Getraids allhier in Lalbach den 8- Iän. 1802. «5. ,,p. H. i,p. fi. lfr. Waitz ein halber Wiener Meyen - - - 2^ 9 2! i ij54 Kukuruz - . - - Detto - - - - —<__< — !».«.;». 5orn « - - - Detto - - - . » 47 ' 1 42 1 36 Gersten - - - - Detto - - « - - I^_ I___1, Hirsch - « - - Detto - e - - is46j---------------- Haiden - - - - Detty - - - - 1 30!-------^> -< Hab«r - - - - Detto - e - - il»^— «.«.^ Magistrat Laibach de» 8. Jan. ,8oo. Antyn Pauesch, Raitpffizier.